G e s c h l e c ht M ä n n l i c h We i b l i c h U n b e ka n nt. L a n d
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- Beate Franke
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1 d at u m Primäraffekt(ulcus durum) Keine klinische Symptomatik Ko n n atale Sy p h i l i s, in dem die Infektion wahrscheinlich erworben wurd e
2 d at u m Primäraffekt (ulcus durum) Keine klinische Symptomatik Ko n n atale Sy p h i l i s, in dem die Infektion wahrscheinlich erworben wurd e
3 d at u m Primäraffekt (ulcus durum) Keine klinische Symptomatik Ko n n atale Sy p h i l i s, in dem die Infektion wahrscheinlich erworben wurd e
4 Bitte zurücksenden an: Robert Koch-Institut Laborbericht 7 (3) 1 Postfach Berlin Formblatt 1 Vom Labor direkt an das Robert Koch-Institut zu senden Zur Meldung verpflichtet sind nach 8 Abs. 1 Nr. 1 und 2 lfsg die Leiter von Medizinaluntersuchungsämtern und sonstigen privaten oder öffentlichen Untersuchungsstellen einschließlich der Krankenhauslaboratorien, die Leiter von Einrichtungen der pathologisch- anatomischen Diagnostik sowie der Arzt, der Untersuchungen in seiner eigenen Praxis durchführt. Die Meldung hat innerhalb von 14 Tagen ( 10 Abs. 4 lfsg) direkt an das Robert Koch-Institut zu erfolgen. Der einsendende Arzt hat den Meldepflichtigen insbesondere bei der Erhebung der Angaben zum wahrscheinlichen Infektionsweg bzw. Infektionsrisiko und zum Land,in dem die Infektion wahrscheinlich erworben wurde zu unterstützen ( 10 Abs. 1 Satz 2 lfsg ). Um diese Unterstützung durch die einsendenden Ärzte zu ermöglichen,wird die Meldung auf einem Durchschlagbogen durchgeführt. Der Durchschlag des Meldebogens, der alle Angaben des Labors enthält,wird vom Labor (z. B. zusammen mit dem Befund der Untersuchung) an den einsendenden Arzt geschickt,der dann fehlende Angaben ergänzt und den Durchschlag des Meldebogens direkt an das RKI schickt. Wichtiger Hinweis Das Herkunftsland ist das Land,in dem sich die betreffende Person Zeit ihres Lebens überwiegend aufgehalten hat. Dies muss nicht mit dem Geburtsland oder der Staatsangehörigkeit übereinstimmen.
5 Bitte zurücksenden an: Robert Koch-Institut Laborbericht 7 (3) 1 Postfach Berlin Formblatt 2 Vom einsendenden Arzt direkt an das Robert Koch-Institut zu senden Der einsendende Arz t h at den Meldepflicht i gen insbesondere bei der Erhebung der Angaben zum wahrscheinlichen Infe k t i o n sweg bz w. I n fe k t i o n s r i s i ko und zum Land, in dem die Infektion wahrscheinlich erworben w u rde zu unt e r s t ü t zen ( 10 Abs. 1 Satz 2 lfsg). Um diese Unterstützung durch die einsendenden Ärz t e zu ermöglichen, w i rd die Meldung auf einem Durc h s c h l a g b o gen durc h ge f ü h rt. Der Durchschlag des Meldeboge n s, der alle Angaben des Labors ent h ä l t, soll vom einsendenden Arz t e rgä n z t und an das RKI zurückge s c h i c k t we rd e n. Die zusammenge h ö r i gen Melde- und Durc h s c h l a g b ö gen können dann im RKI anhand der gleichlautenden Nummer zuge o rd n e t we rd e n. Wichtiger Hinweis Das Herkunftsland ist das Land,in dem sich die betreffende Person Zeit ihres Lebens überwiegend aufgehalten hat. Dies muss nicht mit dem Geburtsland oder der Staatsangehörigkeit übereinstimmen.
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