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1 10 Oktober 2010 Ausgabe A iko Wirtschaftskompass Wirtschaftsmagazin der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin für den westmecklenburgischen Raum WIE SOLL WIE SOLL IHR WIKO IHR WIKO IN ZUKUNFT IN ZUKUNFT AUSSEHEN? AUSSEHEN? Ihre Meinung ist auf Seite 3 gefragt! Ihre Meinung ist gefragt! 1,50 Euro / Oktober 2010/ IHK zu Schwerin, Graf-Schack-Allee 12, Schwerin

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3 Standpunkt Mitmachen, mitreden, mitgestalten Mit der ehrenamtlichen Arbeit ist das so eine Sache. Manchmal trifft der Volksmund bei der Beschreibung dieser vielfältigen Tätigkeiten mit dem Spruch:...viel Arbeit und wenig Ehr! schon den Kern. Wie viel weniger würde jedoch ohne den ehrenamtlichen Einsatz engagierter Menschen in unserer Gesellschaft bewerkstelligt werden? Ehrenamtliche Aufgaben übernehmen Menschen freiwillig. Sie erledigen dieses Engagement überwiegend ohne finanzielle Zuwendungen. Allein der persönliche Anspruch, etwas bewegen oder verändern zu wollen, positive Effekte zu erwirken und dadurch die Gesellschaft voranzubringen, ist die Motivation der Handelnden. Für unser soziales Gefüge sind dies wertvolle Kriterien, durch die große Teile des öffentlichen Lebens auf eine breite Handlungsbasis und viel Sachverstand gestellt werden. Auch der Charakter der Unentgeltlichkeit ist dabei von enormen Wert. Oft ist zu beobachten, dass gerade Menschen mit intensiven Tätigkeiten auch ein hohes Maß an ehrenamtlichen Aufgaben übernehmen. Sie sind es gewohnt, Verantwortung zu übernehmen, sind in der Regel aktive Entscheider und sehen trotz der knapp bemessenen Zeit einen tiefen Sinn darin, sich genau hier persönlich zu engagieren. Verbunden mit dem Solidarprinzip sind diese Grundsätze des ehrenamtlichen Engagements auch maßgebend für den Zeiteinsatz vieler Unternehmer und Unternehmensvertreter. Insbesondere in einer IHK wird das sehr deutlich. Etwa ehrenamtlich Tätige sorgen mit ihrem Sachverstand in den Ausschüssen und Gremien dafür, die zahlreichen Aufgaben der Schweriner IHK in hoher Qualität zu realisieren. Dabei haben die Vollversammlungsmitglieder als gewählte Vertreter der Unternehmer einer Region ein besonderes ehrenamtliches Mandat. Sie legen durch ihren praxisbezogenen Erfahrungsschatz die Leitlinien der IHK-Arbeit fest und wirken in enger Zusammenarbeit mit den hauptamtlichen IHK-Mitarbeitern für die Förderung der regionalen Wirtschaft. Das erste Interesse des ehrenamtlichen Engagements in einer IHK muss also immer der Basis, den Unternehmen, der Wirtschaft in der Region gelten. Gesetzlich definiert soll das Gesamtinteresse aber auch unbedingt abwägend und ausgleichend vertreten werden. Partikularinteressen sind hier fehl am Platz! Das für die richtigen Entscheidungen ein grundlegendes Fach- und Branchenwissen Voraussetzung und gleichzeitig ein hohes Maß an politischen und rechtlichen Zusammenhängen berücksichtigt werden muss, zeichnet das ehrenamtliche Wirken in einer IHK besonders aus. Denn im Unterschied zu Vereinen und anderen Organisationen hat die IHK als Körperschaft des öffentlichen Rechts auch viele vom Staat übertragene Aufgaben zu erfüllen. Entsprechend wird von ihr auch eine Qualität erwartet, die dieser besonderen Stellung entspricht. Die Mitglieder der IHK-Vollversammlung sind also einem Wahlmandat mit hohen Ansprüchen verpflichtet. Oft ist das Ringen um Entscheidungen deshalb nicht leicht. Genau dies ist aber auch der Reiz unseres Tun s. Dieser Verantwortung haben wir uns bewusst gestellt und sind dabei auf einem guten, wenn auch schwierigen Weg. Hans Thon Präsident der IHK zu Schwerin Wirtschaftskompass Ausgabe 10/2010 1

4 Themen & Inhalt Seite 10 IHK-Analyse Standortfaktoren in Westmecklenburg wurden durch die hier ansässigen Unternehmen bewertet. Seite 16 Förderprogramme angepasst Das Wirtschaftsministerium des Landes setzt neue Förderschwerpunkte für das verarbeitende Gewerbe und Handwerksbetriebe. Standortpolitik IHK-Vollversammlung 9 Standortbedingungen in Westmecklenburg 10 Konjunkturerholung im Mittelstand 12 Fairness und Business 14 IHK-Einzelhandelsforum 15 Starthilfe Förderprogramme angepasst 16 Reformen für Stabilität 19 Wirtschaft begrüßt FDP-Initiative 20 Umfrage zur Unternehmensteuerreform 21 Aus- & Weiterbildung Kampagne wird ausgebaut 22 Zeugnisse für die Besten 24 Amtliche Bekanntmachung 25 International Neue Regeln im Exportgeschäft 28 Exportgeschäfte nach der Wirtschaftskrise 30 Asienreise beendet 31 Innovation & Umwelt Energie-Wettbewerb Erneuerbare Energien in Polen 34 Recht & Fair Play Glücksspielmonopol 35 Weniger Bürokratie mit ELENA 36 Urheberrecht: im Web richtig verhalten 38 Insolvenzverfahren 40 Arbeitsrecht im Unternehmen 42 Kundenservice: Hauptgeschäftsführung Standortpolitik / International Starthilfe, Unternehmensförderung / Innovation & Umwelt Aus- & Weiterbildung Seite 34 Recht, Steuern / Zentrale Dienste IHK-Konferenz Der polnische Markt bietet auch deutschen Unternehmen große Zukunftspotenziale auf dem Gebiet erneuerbarer Energien. 2 Wirtschaftskompass Ausgabe 10/2010

5 Bringen Sie sich ein! Ihre Meinung zum iko Wirtschaftsmagazin der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin für den westmecklenburgischen Raum Wir wollen optimale Information für unsere Mitglieder offene und objektive Berichterstattung effizienter und kostengünstiger arbeiten ohne Qualitätsverlust Was erwarten Sie vom WIKO das wollen wir heute von Ihnen wissen! 1. Das Magazin WIKO Wirtschaftskompass lese ich a) regelmäßig gelegenlich nie b) intensiv selektiv flüchtig 2. Ich lese folgende Rubriken: (Mehrfachnennung möglich) Editorial/Standpunkt Wirtschaftsregion Westmecklenburg Standortpolitik Aus- und Weiterbildung Innovation & Umwelt Starthilfe & Unternehmensförderung International Recht & Fair Play Amtliche Bekanntmachungen Veranstaltungsangebote 5. Selbstverständlich steht Ihnen der Wiko bereits jetzt als pdf-datei abrufbar unter zur Verfügung. Als moderner Dienstleister wollen wir die elektronischen Medien noch stärker einbinden, um Kosten einzusparen. Möchten Sie zukünftig das Wirtschaftsmagazin Wiko elektronisch erhalten? Ja, ich möchte per benachrichtigt werden, wenn der WIKO online verfügbar ist. Nein, ich möchte den Wiko weiterhin in der Print-Version erhalten. Wenn Sie den WIKO digital erhalten möchten, dann teilen Sie uns bitte Ihre Kontaktdaten* mit: Firma: Name: 3. Welche Themen/Rubriken sind Ihnen wichtig? aktuelle Wirtschaftspolitik Fachaufsätze Kommentare/Pro & Contra mehr regionale Berichterstattung Informationen anderer IHKs Service-Rubriken/News-Ticker 4. Sonstige Kritik/Anregungen/Vorschläge: Branchennachrichten Firmenberichte Arbeitskreise/Ausschüsse Marketing/Werbung 5.1. Möchten Sie zusätzlich den IHK-Newsletter erhalten? Ja, ich möchte ebenfalls den IHK-Newsletter erhalten. Ich erhalte bereits den IHK-Newsletter. Nein, ich bin nicht am IHK-Newsletter interessiert. Bitte schicken Sie den ausgefüllten Fragebogen zurück an: IHK zu Schwerin Medien und Kommunikation Graf-Schack-Allee Schwerin Fax: Sie können diesen Fragebogen auch direkt unter de/fragebogen ausfüllen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung! * Datenschutzerklärung: Die Industrie- und Handelskammer zu Schwerin weist darauf hin, dass jegliche Speicherung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten nur zu dem oben genannten Zweck erfolgt. Wirtschaftskompass Ausgabe 10/2010 3

6 Wirtschaftsregion Westmecklenburg Neue Wege finden: Der IHK-Medienbeirat Kommunikation ist alles und alles ist Kommunikation. Dieser Satz hört sich zunächst nach einer Allerweltsweisheit an. Dennoch steckt viel Wahres hinter dieser Aussage. Entscheidend in der Kommunikation ist, wie Inhalte ankommen und welches Ziel damit erreicht werden soll. Zu der Frage, was die IHK nach außen kommuniziert, kommen auch immer die Fragen wie und wann hinzu. Da die Vollversammlung für die Entscheidung aller grundsätzlichen Fragen in einer IHK zuständig ist, beschäftigt sie sich seit einiger Zeit auch mit der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der IHK. Drei Mitglieder der Vollversammlung haben sich bereit erklärt, gemeinsam mit drei hauptamtlichen Mitarbeitern der IHK im sogenannten IHK-Medienbeirat ein neues Konzept für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit auszuarbeiten. Der neu eingerichtete Medienbeirat der IHK zu Schwerin stellt sich dieser Aufgabe und untersucht effektive und effiziente Möglichkeiten. Anregungen der aufmerksamen Leserschaft nimmt der Medienbeirat dabei natürlich gerne auf. Also zögern Sie nicht, uns eine zu schreiben an Bild: IHK Auf Beschluss des Präsidiums arbeiten die Mitglieder des Medienbeirates der IHK zu Schwerin an neuen Konzepten zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der IHK zu Schwerin: v.r. Vizepräsident Torsten Hecht, die Vollversammlungsmitglieder Hans-Peter Kruse und Anne Leibold sowie die hauptamtlichen Vertreter Stefanie Scharrenbach, Antje Kaiser und Andreas Kraus. Anne Leibold, IHK-Vollversammlungsmitglied: Mir persönlich ist es ein Anliegen, dass die IHK von uns allen als ein wir und nicht als ein die verstanden und wahrgenommen wird - und das ist nur über professionelle Arbeit und die richtige Kommunikation zu erreichen. Der Wiko ist der direkteste Weg der Kommunikation mit den Mitgliedsunternehmen und darüber hinaus auch noch das Gesicht nach außen für unsere IHK. Deshalb wollen wir in unserem neu eingerichteten Beirat aus Haupt- und Ehrenamt als allererstes dieses wichtige Medium unter die Lupe nehmen - sowohl betreffend Inhalt, Gestaltung als auch Kosten. Torsten Hecht, IHK-Vizepräsident: Meine Arbeit im Medienbeirat soll dazu beitragen, dass Beiträge mit möglichst großem Nutzen für die Mitgliedsunternehmen kurz und übersichtlich gestaltet werden, eine deutlich größere Transparenz auch in die Interna der IHK gewährleistet wird, moderne Medien anstatt Druckerzeugnisse effektiv genutzt werden und damit auch erhebliche Kosten eingespart werden. Hans-Peter Kruse, IHK-Vollversammlungsmitglied: Ich möchte durch meine Mitarbeit aktiv zu einer deutlichen Verbesserung der Informationspolitik und Öffentlichkeitsarbeit der IHK zu Schwerin beitragen. Die IHK muss ein moderner Dienstleister für die Mitgliedsunternehmen werden. Während Druckerzeugnisse, wie der Wiko, noch in der alten Legislaturperiode (bis Ende 2008) oft vorwiegend auch der Selbstdarstellung des Hauptamtes dienten, sollen sie zukünftig den beitragszahlenden Unternehmen den höchsten Nutzen bringen. Es ist mein persönliches Anliegen, den Mitgliedsunternehmen eine Möglichkeit und Plattform zu bieten, kontroverse Themen zur IHK-Arbeit und Mitgliedschaft öffentlich in den IHK - Medien diskutieren zu können. 4 Wirtschaftskompass Ausgabe 10/2010

7 Wirtschaftsregion Westmecklenburg Die 55 Euro-Aktion Der Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern e.v. informiert über die Neuauflage der beliebten Herbst-Winter- Aktion. 154 Hotels in Mecklenburg-Vorpommern locken für 55 bzw. 66 Euro pro Nacht ins Doppelzimmer mit Frühstück oder laden zu Wellness-Arrangements ein. Die Angebote gelten sowohl für Übernachtung als auch für Wohlfühl-Pakete vorbehaltlich ihrer Verfügbarkeit für rund fünf Monate vom 23. Oktober 2010 bis zum 19. März Ausgenommen von der Aktion ist die Weihnachts- und Silvesterzeit. Gebucht werden können Quartiere in allen Urlaubsregionen Mecklenburg-Vorpommerns von den Inseln Usedom und Rügen über die Halbinsel Fischland-Darß-Zingst, die Mecklenburgische Ostseeküste, die Mecklenburgische Schweiz und die Seenplatte bis nach Vorpommern und Mecklenburg-Schwerin. Sämtliche Offerten für 115 Übernachtungsangebote sowie für 95 Wellness-Arrangements sind in den zwei Broschüren Kurzurlaub mit Langzeitwirkung des Landestourismusverbandes nachzulesen. Diese können kostenlos bestellt oder im Internet unter durchgeblättert werden. Darüber hinaus weisen die Broschüren Urlaubern den Weg zu Veranstaltungen in den Regionen. In den vergangenen Jahren waren die Broschüren Kurzurlaub mit Langzeitwirkung, die in einer Auflage von je Stück erscheinen, bereits nach kurzer Zeit vergriffen. Die Herbst-Winter-Aktion bringt den Hotels Gäste und regt mit einem sehr guten Preis-Leistungs-Verhältnis zur Wohlfühlauszeit in schönem Ambiente an. Die vor 14 Jahren eingeführte Aktion besitzt eine große Bedeutung für die touristische Belebung in der kühleren Jahreszeit. Nach Aussage des Tourismusverbandes war die Zahl der Übernachtungen zwischen November und April im vergangenen Jahrzehnt kontinuierlich gestiegen - von 4,5 1999/2000 auf knapp 6,5 Mio. 2009/2010. n Information: info@auf-nach-mv.de Bild: pixelio 20 Jahre Heck-Humus Am 3. September 2010 hat das Unternehmen Heck-Humus Kompostierungsgesellschaft mbh in Schwerin mit einer Festveranstaltung ihren 20. Firmengeburtstag begangen. Gestartet mit zwei Mitarbeitern, zählt das Unternehmen heute über 50 Beschäftigte sowie zwei Auszubildende. Das Familienunternehmen hat sich zu einem bedeutenden Arbeitgeber in der Region entwickelt, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Dr. Stefan Rudolph, der ebenso zu den Gratulanten zählte wie die Oberbürgermeisterin von Schwerin, Angelika Gramkow. Als einzigartig bezeichnete der Präsident der IHK zu Schwerin, Hans Thon, die Erfolgsgeschichte von Heck-Humus. Bei einem derart leistungsstarken und breiten Angebot würde man eher eine Aktiengesellschaft vermuten. Nicht jedoch ein inhabergeführtes Unternehmen. Und auch für die Zukunft, so Thon, sei Heck- Humus gut gerüstet. Es würden nicht nur die Investitionen gut eingesetzt, seit 2008 ist auch die Unternehmensnachfolge gesichert. Dabei fing alles ganz klein und mit einem Jahresumsatz von Mark an. Die Firma entstand 1990 aus dem VEB Organische Düngestoffe, dessen Technischer Leiter Michael Heck war. Heute sind es über vier Millionen Euro Jahresumsatz und ein breites Angebotsspektrum. Zu den Geschäftsfeldern des zertifizierten Entsorgungsfachbetriebes gehören mittlerweile neben der Entsorgung kompostierbarer Abfälle die Reinigung und Entsorgung von Fäkaliengruben, die Entsorgung von Bauschutt und Bauabfall und der Transport von Schuttgütern und Gartenerde. Darüber hinaus verkauft das Unternehmen die Endprodukte wie zum Beispiel Füllmaterial für den Straßenbau, Kompost, Mutterboden, Andeckerde (Gemisch aus Kompost und Oberboden) IHK-Präsident Thon überbringt Sigrid Heck herzliche Glückwünsche zum Jubiläum. für den Garten- und Landschaftsbau. Unternehmensgründer Michael Heck und Sohn Christian versicherten den Festgästen, dass sich Heck-Humus in und für die Stadt und das Umland stets zuverlässig einsetzen wird. Es mache Spaß, gestalten zu können und in die Zukunft zu schauen. n Bild: Heck-Humus Wirtschaftskompass Ausgabe 10/2010 5

8 Wirtschaftsregion Westmecklenburg Reform der Rundfunkgebühren Die Wirtschaft wendet sich in einer gemeinsamen Erklärung entschieden gegen höhere Rundfunkgebühren. Das derzeit diskutierte Rundfunkfinanzierungsmodell würde zu einer erheblichen Belastung der Wirtschaft führen. Neben den Industrie- und Handelskammern in Deutschland, haben auch der ZDH Zentralverband des Deutschen Handwerks und 12 weitere Spitzenverbände der Wirtschaft das Modell als unausgewogen und zu teuer kritisiert. Gerecht, unbürokratisch und keinesfalls teurer das sind die Anforderungen der Wirtschaft an das neue Rundfunkfinanzierungsmodell, das ab 2013 eingeführt werden soll. Nach den bisher vorliegenden Plänen würde die Wirtschaft durch das neue Finanzierungsmodell künftig schätzungsweise 800 Mio. Euro pro Jahr zahlen müssen, statt wie bisher ca. 450 Mio. Euro das wäre nahezu eine Verdoppelung. Dies kann und darf keinesfalls Ergebnis dieser Rundfunkfinanzierungsreform sein! Zumindest erwartet die Wirtschaft eine Deckelung ihres Finanzierungsbeitrages auf heutigem Niveau. Selbst das ist eigentlich nicht sachgerecht, weil jeder Privathaushalt ohnehin schon einen Rundfunkbeitrag bezahlen muss. Der von den Ländern vorgesehene Betriebsstättenansatz ist aus Sicht der Wirtschaft zudem unausgewogen. Er benachteiligt vor allem kleine gegenüber großen Unternehmen und belastet diese überproportional. Benachteiligt werden zudem Filialunternehmen. Diese werden gegenüber gleich großen Unternehmen mit nur einem Standort schlechter gestellt. In Einzelfällen würde der Betriebsstättenansatz zum Anstieg des Beitrages von mehreren Tausend Prozent führen. Zudem weist das neue Finanzierungsmodell an mehreren Stellen systematische Brüche auf und ist nicht konsequent geräteunabhängig. Mit einem Beitrag muss künftig die gesamte Rundfunknutzung abgegolten sein Autoradios und Empfangsgeräte in Hotelzimmern dürfen nicht noch zusätzlich zu Privathaushalten und Unternehmen herangezogen werden. Die mit der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verbundene Belastung muss auch im Hinblick auf die Unternehmen gerecht verteilt werden. Das ist weder mit dem vorgesehenen Betriebsstättenansatz noch mit der geräteabhängigen Belastung von Hotelzimmern und nicht-privaten Pkw möglich. Die Wirtschaft fordert ein konsistentes System, das außerordentliche Belastungen und Verwerfungen beseitigt. Nur so kann das neue Beitragsmodell die unabdingbare Akzeptanz finden. Durch ein ausdrückliches Moratorium im neuen Staatsvertrag muss zudem sichergestellt werden, dass der Finanzierungsbeitrag der Wirtschaft nicht über das bisherige Niveau hinaus ansteigt. n Bild: pixelio Fertigungstechnik NORD Bild: pixelio Die Gadebuscher Fertigungstechnik NORD GmbH baut ihre Produktionskapazitäten weiter aus. Das Maschinenbauunternehmen stellt unter anderem Zahnräder, Getriebegehäuse und Wellen aller Art her. Am Standort in Gadebusch sind derzeit 170 Mitarbeiter beschäftigt. Mit den jetzigen Investitionen ist eine Verbesserung und Vergrößerung der betrieblichen Ausstattung mit computergesteuerten Maschinen und Anlagen vorgesehen. Außerdem soll bis zum nächsten Frühjahr eine vierte Produktionshalle entstehen. Die Fertigungstechnik Nord GmbH Gadebusch ist ein moderner Zerspanungsbetrieb. Das Unternehmen produziert Einzelteile wie Wellen, Zahnräder, Schnecken, Hohlwellen und Gehäuse. Die Produktion erfolgt auf CNC-Maschinen. Zum Einsatz kommen die Produkte beispielsweise in Windkraftanlagen, Klärwerken und jeder Art von Transporttechnik wie etwa Kranen, Förderanlagen oder Fahrstühlen. 60 Prozent der Erzeugnisse werden exportiert. Die Fertigungstechnik Nord GmbH wurde 1991 gegründet, im Juli 1993 wurde der Sitz der Gesellschaft nach Gadebusch verlegt. Die Fertigungstechnik Nord GmbH gehört zur Unternehmensgruppe Getriebebau Nord GmbH & Co KG., die weltweit mehr als Mitarbeiter beschäftigt. n 6 Wirtschaftskompass Ausgabe 10/2010

9 Wirtschaftsregion Westmecklenburg Hochschule Wismar mit neuem Rat Am 13. September 2010 fand die konstituierende Sitzung des Hochschulrates an der Hochschule Wismar statt. Dabei wurde Prof. Dr. Rolf Eggert zum Vorsitzenden und Miro Zahra zu dessen Stellvertreterin gewählt. Am 1. Juli 2010 wurde der Hochschulrat durch den VIII. Akademischen Senat für drei Jahre gewählt. Er hat nunmehr zehn Mitglieder. Diese wirken an der Strategiebildung mit, insbesondere bei Fragen des strategischen Managements, der Aufsicht über die Wirtschaftsführung und der gesellschaftlichen Verankerung. Der Vorsitzende und seine Stellvertreterin können zudem an den Sitzungen des Akademischen Senats mit Rede- und Antragsrecht teilnehmen. Der frühere Wirtschaftsminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern und Präsident a. D. der Hauptverwaltung Hamburg der deutschen Bundesbank, Prof. Dr. Rolf Eggert, ist seit der Einführung dieses Gremiums an der Wismarer Hochschule im Jahre 2004 als gewählter Vorsitzender aktiv. Die renommierte freie Künstlerin und Kuratorin Miro Zahra wurde zur stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Sie hat sich bisher insbesondere im Rahmen unterschiedlicher Projekte der Fakultät Gestaltung für die Hochschule Wismar engagiert. Dem Hochschulrat gehören neben dem Vorsitz folgende Persönlichkeiten an: Dr. Thomas Behrens, Leiter der Abteilung 3 des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Dr.-Ing. Ulrich Förster, Senior Vice President Business Central and East European Area, Managing Director LRQA GmbH Lloyd s Register EMEA Torsten Hecht, Vizepräsident der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Schwerin Prof. Dr. Sabine Mönch-Kalina, Vorsitzende des Akademischen Senats der Hochschule Wismar Die Mitglieder des Hochschulrates (v.l.n.r.): Dr. Thomas Behrens, Prof. Dr. Sabine Mönch-Kalina, Prof. Dr. Rolf Eggert, Miro Zahra, Torsten Hecht, Dr. Christian Subklew, Dr. Ulrich Förster, Jörg Schnell und Tom Streicher. Auf dem Bild fehlt: Marc Reinhardt. Marc Reinhardt, Landtagsabgeordneter Mecklenburg-Vorpommern Jörg Schnell, Hauptgeschäftsführer Bauverband M-V Tom Streicher, Vorstand ECOVIS Grieger Mallison Management AG Rostock Kapitän Dr. Christian Subklew, Vice-President Bundeslotsenkammer n Information: Hochschule Wismar, Marion Fischer, marion.fischer@hs-wismar.de. Bild: Hochschule Wismar Fachgespräch Zu Gast in der Schweriner IHK war Marcus Stolz, Head of Public Affairs der METRO AG (links). Er erörterte mit IHK-Hauptgeschäftsführer Ulrich Unger Fragen der Handelsentwicklung in Mecklenburg-Vorpommern. Die METRO GROUP hat im 1. Halbjahr 2010 eine solide Geschäftsentwicklung gezeigt. In einem nach wie vor herausfordernden Umfeld hat das Unternehmen seinen Umsatz um 2,4 Prozent auf 31,2 Mrd. Euro gesteigert. Im Gespräch ging es auch um die Thematik der Fachkräftesicherung. Hierzu wird es im Oktober eine Veranstaltung in Boltenhagen geben. An dem Gespräch nahmen auch Marion Bergmann, Metro Group Asset Management GmbH & Co. KG, Managerin Sieben-Seen-Center Schwerin (2.v.r.) und Angela Preuß, Geschäftsbereichsleiterin Standortpolitik/International der IHK zu Schwerin teil. Bild: IHK Wirtschaftskompass Ausgabe 10/2010 7

10 Wirtschaftsregion Westmecklenburg Denkfabrik Vollversammlungsmitglieder, die Geschäftsführung der Schweriner IHK und einer der führenden Experten des deutschen Kammerrechts versammelten sich am 3. September 2010 zur 2. Denkfabrik der IHK zu Schwerin. Bilder: IHK Hinter diesem kreativen Titel versteckt sich die gemeinsame Klausurtagung von IHK-Vollversammlung und IHK-Geschäftsführung, die 2009 erstmals durchgeführt wurde. In den regulären Sitzungen der Vollversammlung bleibt meist nicht die Zeit, um länger über grundsätzliche Themen zu diskutieren, weil die Beratung der Beschlussvorlagen im Vordergrund steht, so Präsident Thon zur Idee der Denkfabrik. Thon weiter: Ein Mal pro Jahr nehmen wir uns die Zeit, gemeinsam die aus unserer Sicht wichtigsten Themen ausführlich zu beraten. Die zweite Denkfabrik widmete sich vor allem den rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten der IHK-Vollversammlung. Herr Dr. Möllering, langjähriger Leiter des Geschäftsbereichs Recht beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag e.v., referierte zu den gesetzlichen Grundlagen der IHK-Arbeit. Ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur sogenannten Limburger Erklärung der hessischen Industrie- und Handelskammern gab Anlass zu Diskussionen. Im Ergebnis stellten die Teilnehmer der Denkfabrik fest, dass sich die ehrenamtlichen Unternehmer in der IHK-Vollversammlung aktiv in die Entscheidungsprozesse einzubringen haben, um über die Erledigung der gesetzlichen Aufgaben zu befinden. Das Gericht hat in seinem Urteil auch die Anforderungen an alle deutschen IHKs klar und deutlich hervorgehoben: Das Gesamtinteresse muss durch die demokratisch gewählte und entsprechend zusammengesetzte Vollversammlung abwägend und ausgleichend ermittelt werden. Das Gericht leitet daraus in seiner Urteilsbegründung die Forderung nach dem höchstmöglichen Maß an Objektivität ab. Gerade bei umstrittenen Themen muss daher der Ausgleich der wirtschaftlichen Interessen der einzelnen Gewerbezweige erkennbar sein. Im Vorgriff auf die Herbstsitzung der Vollversammlung brainstormten die Anwesenden zu den strategischen Zielen der IHK zu Schwerin in den kommenden Jahren. Ein Ergebnis ist die herausragende Bedeutung des Themas Fachkräftesicherung für die Unternehmen. Daher wird die IHK-Organisation dieses Anliegen im kommenden Jahr auch bundesweit als Schwerpunktthema aufgreifen. n 8 Wirtschaftskompass Ausgabe 10/2010

11 Standortpolitik Wirtschaftsminister Gast in der IHK-Vollversammlung Nur wenige Tage nachdem sie in der Denkfabrik die großen strategischen Leitlinien entworfen hatten, ging es für die Mitglieder am 7. September 2010 bereits wieder zurück zum Tagesgeschäft der IHK-Vollversammlung. Bevor jedoch die zahlreichen Entscheidungsvorlagen beraten wurden, bot sich noch die Gelegenheit an die inhaltlichen Diskussionen der Denkfabrik vom 3. September 2010 anzuknüpfen. Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus des Landes MV, Jürgen Seidel, referierte zu den wirtschaftspolitischen Zielen seines Ministeriums in den kommenden Jahren und stellte sich im Anschluss den Fragen der anwesenden Vollversammlungsmitglieder. Der Minister hob in seiner Rede vor allem die Bedeutung der neu aufgelegten Maßnahmen zur Unterstützung des Handwerks und des Verarbeitenden Gewerbes hervor. Der Anteil des Verarbeitenden Gewerbes an der Branchenstruktur liege in MV bei ca. der Hälfte des Bundesdurchschnittes, dies erkläre auch die vergleichsweise niedrigen Löhne in MV, so Seidel. Die viel diskutierte Notwendigkeit der Anwerbung ausländischer Fachkräfte wurde teilweise unterschiedlich bewertet. Alle stimmten jedoch darin überein, dass die Unternehmen in MV durch attraktive Arbeitsplätze um die besten Köpfe werben müssen, sowohl in MV als auch darüber hinaus. Die Diskussion mit dem Wirtschaftsminister bot den idealen Anknüpfungspunkt für die folgende Beratung der eingebrachten Themen. Mit dem Dokument Für einen zukunftsfähigen Wirtschaftsstandort Westmecklenburg 2020 legt die IHK zu Schwerin ihre wirtschaftspolitischen Grundsatzpositionen, nicht nur mit Blick auf die Landtagswahlen im Herbst 2011, vor. Diese inhaltlichen Richtlinien der IHK-Arbeit wurden in den vergangenen Monaten durch die ausführliche Diskussion in den verschiedenen Ausschüssen und Arbeitskreisen sowie im IHK-Forum gemeinsam erarbeitet. Die Vollversammlung verabschiedete das Dokument ohne Gegenstimmen und erneuerte so die Basis für die fachlichen Stellungnahmen der IHK zu Schwerin. Weitere Beschlüsse wurden gefasst zu den Themen Auszeichnung von TOP-Ausbildungsbetrieben, zur Vertiefung der Zusammenarbeit in der IHK-Landesarbeitsgemeinschaft MV und zum elektronischen Versand der Unterlagen für die Sitzungen der Vollversammlung. Nach einer zwar kontroversen, aber vor allem konstruktiven Diskussion fasste die Vollversammlung auch die noch ausstehenden Beschlüsse zum Jahresabschluss Wir können unsere Kräfte nun auf die Aufgaben konzentrieren, die wir uns für unsere Wahlperiode vorgenommen haben, so Präsident Thon zum Abschluss der Vollversammlung. n Bilder: IHK Wirtschaftskompass Ausgabe 10/2010 9

12 Standortpolitik Standortbedingungen für Unternehmen in Westmecklenburg Wirtschaftspolitischer Handlungsbedarf ergibt sich vor allem dann, wenn Standortfaktoren eine hohe Bedeutung für Betriebe haben, aber schlecht bewertet werden. Eine Umfrage der IHK zu Schwerin macht diese Diskrepanz bei ausgewählten Standortfaktoren erneut ersichtlich. Die IHK zu Schwerin hat in ihrer Konjunkturumfrage im Sommer 2010 die Unternehmen der Region gebeten, anhand von zwölf vorgegebenen Standortfaktoren ihren eigenen Standort zu beurteilen. Neben harten Standortfaktoren (verschiedene Kostenarten, verfügbare und qualifizierte Arbeitskräfte, wissenschaftliches Umfeld, Kunden- und Lieferantennähe, Infrastruktur usw.), die oft entscheidend für Standortentscheidungen sind, wurden auch weiche Standortfaktoren (Bürokratie, Attraktivität für Arbeitskräfte) berücksichtigt. Weiche Faktoren sind zwar grundsätzlich schwerer zu quantifizieren, beeinflussen aber die Attraktivität eines Standorts wesentlich und sind oftmals wichtige Voraussetzungen für eine effektive Produktion. In Anlehnung an das Betriebspanel des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) wurden zwei Dimensionen abgefragt. Die Teilnehmer der Konjunkturumfrage äußerten sich zur Wichtigkeit jedes einzelnen Faktors für ihren betrieblichen Alltag, und bewerteten die Ausprägung des jeweiligen Faktors für ihren Betrieb. Aus dieser Kombination aus der Bedeutung der einzelnen Faktoren und deren Bewertung wurde der Grad des politischen Handlungsbedarfs abgeleitet. Somit ist die Relevanz einer positiven oder negativen Bewertung umso größer, je wichtiger dieser Faktor für die Mehrheit der Betriebe ist. Kosten und Produktivität wichtigste Kriterien Die Ergebnisse verdeutlichen, dass die einzelnen Faktoren durchaus von unterschiedlicher Bedeutung für die Betriebe sind. Der Kostenfaktor Lohnniveau wird eindeutig als für den betrieblichen Alltag am wichtigstem eingestuft, gefolgt von der Qualität des Fachkräfteangebots sowie Steuern und Abgaben (vgl. Abbildung). Die Nähe zu Forschungszentren wird dagegen nur von gut einem Viertel der Betriebe als wichtig oder sehr wichtig eingeordnet, und rangiert damit am Ende der Skala. Allerdings nimmt der Stellenwert des Faktors mit steigender Betriebsgröße deutlich zu. So spielt die Nähe zu Forschungszentren für etwa nur jeden fünften der Betriebe unter 10 Mitarbeitern eine wichtige Rolle, während 36% der Betriebe mit mehr als 100 Mitarbeitern dies für maßgeblich erachten. For- 10 Wirtschaftskompass Ausgabe 10/2010

13 Standortpolitik schungszentren sind zudem insbesondere für die Industrie und Dienstleistungsunternehmen von Bedeutung. Handlungsbedarf im Bürokratieabbau Die einzelnen Standortfaktoren wurden von den Betrieben sehr differenziert bewertet. Insbesondere die Faktoren Bürokratie sowie Steuern und Abgaben, die für die überwiegende Mehrheit der Betriebe eine große Rolle spielen, wurden als ungünstig beurteilt. Hier besteht offensichtlich ein hoher Handlungsbedarf und großes Potenzial, um die Standortattraktivität für Unternehmen zu erhöhen. Ebenfalls weniger gut schneiden aus Sicht der Betriebe die Qualität des Fachkräfteangebots und die Preise für Energie und Wasser ab. Das Lohnniveau wird dagegen fast durchweg als für die Betriebe gut oder sehr gut bewertet. Preise für Energie und Wasser weiterhin zu hoch Die regionale Betrachtung zeigt, dass vor allem im Landkreis Nordwestmecklenburg (siehe Abbildung) die Betriebe Handlungsbedarf bei Energie- und Wasserpreisen signalisieren. Insgesamt 44% der dort ansässigen Betriebe bewerten diesen Standortfaktor als schlecht oder sehr schlecht ausgeprägt, obwohl er als sehr wichtig eingestuft wird. Deutlich besser wird dieser Aspekt in Wismar und im Landkreis Parchim eingeschätzt. Fast jeder vierte Unternehmer in Parchim empfindet allerdings seinen Betrieb als verkehrstechnisch überregional schlecht angebunden. Das Preisniveau für Gewerbeflächen, Büro- und Ladenmieten wird in allen Regionen Westmecklenburgs überwiegend mit gut oder sehr gut bewertet. Insbesondere in Wismar und dem Landkreis Ludwigslust wird dieser Faktor positiv beurteilt. Bereits vor Jahren hatte die IHK zu Schwerin eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) bewirkt. Die Wasser- und Abwasserpreise sollten für Großverbraucher sinken. Die flächendeckende Umsetzung von degressiven Tarifen steht jedoch bis heute aus. Hier sind die Kommunen und die kommunalen Ver- und Entsorger gefordert, wenn sie die Wettbewerbsfähigkeit ansässiger Unternehmen stärken und die Standortattraktivität für Neuansiedlungen erhöhen wollen. n Information: IHK zu Schwerin Dr. Dorothee Crayen crayen@ schwerin.ihk.de Wirtschaftskompass Ausgabe 10/

14 Standortpolitik Vier von fünf Unternehmen beurteilen ihre wirtschaftliche Lage mit gut oder befriedigend. Erstmals seit Jahresbeginn 2009 übersteigt bei den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit bis zu 500 Mitarbeitern die mit gut beurteilte Wirtschaftslage die schlechte. Der Saldo (Differenz aus positiven und negativen Rückmeldungen zur Wirtschaftslage) kletterte im Vergleich zur Vorumfrage um zehn Prozentpunkte auf neun Punkte. Bemerkenswert ist der Anstieg in der Einjahresfrist. Lag der Saldo im Frühsommer der Höhepunkt der Wirtschaftskrise - bei 17, so ist er innerhalb eines Jahres um 26 Prozentpunkte gestiegen. Noch positiver als der Mittelstand beurteilen die Großunternehmen (mit mehr als Beschäftigten) ihr Geschäftslage. Sieben von acht Betrieben bezeichnen ihre geschäftliche Lage als gut oder befriedigend. Gegenüber der Vorumfrage stieg der Saldo aus gut und schlecht Antworten um 16 Prozentpunkte, in der Einjahresfrist sogar um 41 Punkte. Mittelstand schaut zuversichtlich in die Zukunft Die Erwartungen des deutschen Mittelstands fallen deutlich positiver aus als noch zum Zeitpunkt der Vorumfrage. Nach zögerlichem Optimismus zu Jahresbeginn, blicken die Betriebe deutlich zuversichtlicher auf die nächsten Monate. Knapp ein Drittel der Mittelständler erwartet in den nächsten Monaten eine verbesserte Geschäftslage. Der Erwartungssaldo klettert in dieser Umfrage auf 17 Prozentpunkte und steigt somit seit dem konjunkturellen Tiefpunkt zu Jahresbeginn 2009 um 52 Punkte. Exporte und Investitionen ziehen weiter an Auch die Exportzuversicht im Mittelstand steigt und nähert sich wieder dem Niveau vor der Krise. Neun von zehn der industriellen KMU rechnen mit zunehmenden oder zumindest gleichbleibenden Ausfuhren. Der Saldo der Ausfuhrerwartungen (30 Punkte) steigt um elf Prozentpunkte gegenüber der Umfrage zu Jahresbeginn und liegt um 65 Prozentpunkte über dem Wert vom Frühsommer 2009 dem Krisentiefpunkt bei den Ausfuhrerwartungen der Unternehmen. Erstmals seit zwei Jahren ergab die Umfrage auch wieder einen positiven Investitionssaldo, d.h. das der Anteil der KMU, die mehr zu investieren beabsichtigen, den Anteil reduktionswilliger Mittelständler übersteigt. So plant fast ein Viertel der deutschen KMU, sein Investitionsbudget auszuweiten. Über die Hälfte aller Betriebe rechnet mit einer zumindest gleichbleibenden Investitionstätigkeit. Erholung auch auf dem Arbeitsmarkt Die Erholung der Wirtschaft führt zu einer Belebung auf dem Arbeitsmarkt. Erstmals seit Herbst 2008 beabsichtigen die KMU mehr Personal einzustellen als abzubauen. Knapp sieben von acht Unternehmen planen für die kommenden Monate mit einer gleichbleibenden oder sogar steigenden Beschäftigungszahl. Aufgrund gestiegenen Exporterwartungen hebt vor allem der industrielle Mittelstand seine Beschäftigungspläne an. So beabsichtigt dieser zunehmend die Kurzarbeit zu reduzieren und intensiviert seine Bemühungen um qualifizierte Fachkräfte. 12 Wirtschaftskompass Ausgabe 10/2010

15 Standortpolitik Konjunkturerholung im Mittelstand gewinnt an Kraft Der deutsche Mittelstand blickt zuversichtlich in die Zukunft. Dies geht aus dem Mittelstandsreport 2010 des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) hervor. Für die Umfrage wurden im Frühjahr 2010 mehr als Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten befragt. Auch die Studie Mittelstand in der Krise Umsteuern für den Aufschwung? der Commerzbank AG, in der Unternehmen in Deutschland befragt wurden, belegt eine zunehmend optimistische Haltung der Betriebe insbesondere für das Wirtschaftsjahr Die Studie geht aber auch auf die Herausforderungen und strategischen Aspekte der Unternehmensführung nach der Krise ein. Zukünftige Herausforderungen der KMU Nach Einschätzung der mittelständischen Wirtschaft wird es im Jahr 2011 zu einer konjunkturellen Erholung und somit zu einem deutlichen Anstieg der Nachfrage kommen. Sechs von zehn der mittelständischen Unternehmen in Deutschland rechnen für 2011 mit einer Verbesserung der Geschäftslage. Ungefähr ebenso viele Unternehmen befürchten aber auch einen hohen, kundenseitigen Preisdruck bei gleichzeitig höheren Ansprüchen an Qualität, Nachhaltigkeit sowie Umweltfreundlichkeit der angebotenen Produkte und Dienstleistungen. Die Betriebe sehen sich vor der Herausforderung, die steigenden Anforderungen der Kunden bei einem gegebenen Preisdruck zu bedienen, ohne sich dabei selbst wirtschaftlich zu schaden. Strategische Ausrichtung nach der Krise Die Wirtschaftskrise hat bei zahlreichen Unternehmen grundlegende und Krisen unabhängige Probleme offen gelegt. Sie eröffnet aber gleichzeitig Chancen, sich für den Aufschwung durch eine strategische Neuausrichtung besser zu positionieren. Fünf von acht der KMU in Deutschland sehen in der Krise jedoch keinen Anlass, einen Strategiewechsel vorzunehmen. Die Strategiewechsler allerdings nutzen die derzeitige Umbruchsituation, in der ihrer Meinung nach, innerbetriebliche Widerstände abnehmen (54 Prozent) und das Management eher überfällige Entscheidungen durchsetzen kann (50 Prozent). Im Mittelpunkt der generellen Geschäftsausrichtung nach der Krise steht bei etwa der Hälfte der Unternehmen in Deutschland das Thema Kostensenkung bei Zulieferern und im Einkauf. Vier von zehn der Unternehmen wollen verstärkt Kooperationen eingehen oder auf erheblich höhere Effizienz achten. Im Personalbereich sehen etwa die Hälfte der Betriebe die Notwendigkeit, für eine motivierenden Unternehmenskultur zu sorgen und das Personal zu halten und zu qualifizieren. Den vollständigen DIHK-Mittelstandsreport 2010 finden Sie auf der Seite des Deutschen Industrie- und Handelskammertages ( unter der Rubrik Standortpolitik/ Wirtschaftspolitik, Konjunkturberichterstattung. Die komplette Studie der Commerzbank können Sie unter der Internetadresse unternehmerperspektiven.de/de/main.htm herunterladen. n Information: IHK zu Schwerin, Tanja Lenz lenz@schwerin.ihk.de Wirtschaftskompass Ausgabe 10/

16 Standortpolitik Fairness und Business Werte im Wandel? Erwartungen junger Führungskräfte und wie Selbstständige und Arbeitgeber darüber denken. So lautet der Titel der neuen Studie der Steinbeis-Stiftung in Kooperation mit den Wirtschaftsjunioren Deutschland. Befragt wurden dazu im Juni 2010 mehr als angestellte und selbstständige Wirtschaftsjunioren. Nur eine Minderheit der Wirtschaftsjunioren ist der Meinung, dass wirtschaftlicher Erfolg wichtiger als Ethik und Moral sei, wobei sich unser den Zustimmenden doppelt so viele Angestellte (14 Prozent) wie Selbstständige (7 Prozent) finden. Selbstständige erscheinen also werteorientierter als Angestellte. Die Beschäftigten messen der sozialen und ökologischen Verantwortung sowie der Kundenorientierung der Unternehmen eine etwas geringere Bedeutung als die Selbstständigen zu. Einig sind sich dagegen die Selbstständigen und Angestellten beim Thema Fairness. So gaben nahezu 100 Prozent der Selbstständigen und Beschäftigten an, dass ein Unternehmen nur dann erfolgreich sein kann, wenn es seine Mitarbeiter fair und gut behandelt. Erwartungshaltungen Freie Entfaltungsmöglichkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten hinsichtlich Aufgabe und Verantwortung sind die vorrangigen Erwartungshaltungen der Selbstständigen (96 Prozent) und Angestellten (88 Prozent) jeweils zu Beginn der Selbstständigkeit bzw. des Angestelltenverhältnisses. Wirtschaftliche Aspekte bzw. der Verdienst haben eine deutlich geringere Bedeutung für die beiden Gruppen. So zählen diese monetären Gesichtspunkte nur für sechs von zehn Angestellten und für knapp die Hälfte der befragten Selbstständigen. Stattdessen wünschen sich etwa vier von fünf Beschäftigten einen fairen und knapp drei Viertel einen sozial verantwortlichen Umgang mit Mitarbeitern. Darüber hinaus ist für rund acht von zehn Angestellten eine gute Arbeitsatmosphäre sowie ein fairer Umgang mit Kunden wichtig. Selbsteinschätzung vs. Realität? Laut der Studie gibt es eine Diskrepanz zwischen der Selbsteinschätzung der Selbstständigen und der Einschätzung durch ihre Angestellten. So schätzten beispielsweise mehr als zwei von drei Selbstständigen ihren Führungsstil als empathisch, fürsorglich und partizipativ ein. Dies bestätigt haben aber weniger als die Hälfte der befragten Angestellten. Neben dem Thema Fairness werden auch die Kundenorientierung und verschiedene Aspekte der Nachhaltigkeit unterschiedlich empfunden. Fast drei Viertel der Selbstständigen gaben an, dass ihr Verhalten von gesellschaftlicher und sozialer Verantwortung geprägt ist. Nur knapp über die Hälfte der Angestellten teilten diese Meinung. Auch bei der Wertedimension ökologische Nachhaltigkeit gehen die Meinungen der beiden Gruppen auseinander. Steigerung des Commitments durch Fairness Untersuchungsgegenstand der Studie war auch das Commitment der Angestellten gegenüber ihrem Unternehmen. Die Ergebnisse der Studie zeigen ein mehrheitlich hohes Commitment der Wirtschaftsjunioren zu ihren jeweiligen Unternehmen. Zentraler Einflussfaktor zur Steigerung des Commitments ist die Fairness. Je fairer sich ein Mitarbeiter behandelt fühlt, umso ausgeprägter ist sein Commitment. Werte wie Nachhaltigkeit und Kundenorientierung spielen eine untergeordnete Rolle. n Information: IHK zu Schwerin, Dr. Dorothee Crayen crayen@schwerin.ihk.de Tanja Lenz , lenz@schwerin.ihk.de 14 Wirtschaftskompass Ausgabe 10/2010

17 Standortpolitik Bild: pixelio IHK-Einzelhandelsforum Der zunehmende Schrumpfungsprozess der Bevölkerung, Beschäftigung und Wertschöpfung sowie die ausgeprägte Strukturschwäche stellen an die Daseinsvorsorge im ländlichen Raum besondere Anforderungen. Viele kleinere Ortschaften außerhalb der Zentren haben ihre Nahversorgungsfunktion bereits verloren, und es besteht keine Gelegenheit, sich vor Ort mit Lebensmitteln und weiteren täglichen Bedarfsartikeln, wie z. B. Briefmarken und Geld, zu versorgen. Ein wirtschaftlich tragfähiger Einzelhandel ist hier nicht mehr realisierbar. Dennoch besteht der Versorgungsauftrag für die ländliche Bevölkerung. Sie bleibt darüber hinaus ein wichtiges Kundenpotenzial. Die Ergebnisse einer Studie der Universität Rostock aus dem Jahr 2009 gaben bereits erste Hinweise, wie die Grundversorgung im ländlichen Raum auch auf Dauer wirtschaftlich rentabel betrieben werden kann. Die Chancen bestehen nicht nur in einer Zielgruppe, die selber keinen PKW mehr besitzt oder nicht mehr fahren kann. Es zeigte sich, dass auch Frauen und Jüngere, die bisher auf Bekannte und Nachbarn angewiesen sind, sowie Erwerbslose ein nicht zu vernachlässigendes Nachfragepotenzial bilden. Zusätzlich können auch gutverdienende Pendler durch Ergänzungsangebote des täglichen Bedarfs als Kunden gewonnen werden. Die nachhaltige Wirtschaftlichkeit eines Ladenbetriebes für die Nahversorgung im ländlichen Raum ist jedoch eng an innovative Betriebskonzepte und neue Organisationsstrukturen geknüpft. Hier greifen besondere Kooperationsformen zwischen öffentlicher Hand und privaten Anbietern auch unter Mitwirkung der Bürger ebenso wie Maßnahmen zur Erhöhung der Mobilität. Für den einzelnen Unternehmer kommt es auch darauf an, eine Bündelung vielfältiger Angebote mit dem Lebensmitteleinkauf zu erzielen oder sogar die Gemeinschaft mit Waren aus eigener Produktion, wie Eier, Obst und Gemüse, in den Handel und die Logistik des Ladenbetriebes zu integrieren, um letztlich auch die Akzeptanz und Kundenbindung zu erhöhen. Erfolgreiche Beispiele einer tragbaren und attraktiven Nahversorgung im ländlichen Raum lassen sich in benachbarten Bundesländern und vereinzelt bereits auch im eigenen Land finden. Schnell stellen sich die Fragen, ob diese Ideen und Instrumente übertragbar sind. Welche alternativen Betreiber- und Logistikkonzepte sind darüber hinaus zur Sicherung der Nahversorgung vorhanden? Welche Chancen aber auch welche Risiken sind mit einer Einzelhandelstätigkeit im ländlichen Raum verbunden? Welche Fördermöglichkeiten gibt es? Diese und weitere aktuelle Themen des Einzelhandels werden im Rahmen eines Einzelhandelsforums am 1. November 2010 in der IHK zu Schwerin diskutiert. Interessierte Unternehmer können sich mit ihren Erfahrungen gern einbringen und ihre Beiträge im Vorfeld der Veranstaltung besprechen. Anmeldungen für diese kostenfreie Veranstaltung können bis zum erfolgen. n Information: IHK zu Schwerin Mario Göldenitz goeldenitz@schwerin.ihk.de Wirtschaftskompass Ausgabe 10/

18 Starthilfe & Unternehmensförderung Förderprogramme angepasst Die IHK zu Schwerin begrüßt die Anpassung zahlreicher Fördermaßnahmen des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Wirtschaftsminister Seidel hatte Ende August diesen Jahres neue Schwerpunkte und Instrumente für die Unterstützung des verarbeitenden Gewerbes und des Handwerks vorgestellt und mit der Vollversammlung der IHK zu Schwerin diskutiert. Die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern ist auf dem Weg aus der Krise in den Aufschwung. Daher musste das Instrumentarium der Wirtschaftsförderung den aktuellen Erfordernissen angepasst werden. In der Krise bewährte Maßnahmen sollten weiterhin Bestand haben. Zudem galt es, in anderen Bereichen nachzujustieren. Nutznießer soll vor allem das Verarbeitende Gewerbe sein. Neue Schwerpunkte Bereits vor Jahren hatte die Schweriner IHK eine solche Schwerpunktverlagerung angemahnt. Profiteure eines weiteren Ausbaus des produzierenden Sektors sind alle sogenannten nachgelagerten Bereiche wie Dienstleistung und Handel. Das verarbeitende Gewerbe hatte in MV 2009 aber starke Umsatz- und Beschäftigungsrückgänge zu verkraften und der Anteil an der Wirtschaftsstruktur ist nach wie vor zu gering. Der Anteil des verarbeitendes Gewerbes an der Wirtschaftsleistung in MV ist bis 2008 zwar deutlich gewachsen und dann 2009 krisenbedingt von 12,3 Prozent in 2008 auf 11,1 Prozent in 2009 zurückgegangen (zum Vergleich: ostdeutsche Länder 16,3 Prozent, Deutschland 19,4 Prozent). Manche Krisenfolgen zeigen sich jedoch erst im Aufschwung. Zudem sind insbesondere im Schiffbau - als eine unverzichtbare strategische Industriebranche in Deutschland - die Folgen der Wirtschaftskrise zu bewältigen. Hier war MV durch die Insolvenz der Wadan-Werften deutlich schwerer betroffen. Mit der Umstellung der Förderung soll außerdem Problemen bei Unternehmensnachfolgen, Fachkräftemangel und im ländlichen Raum entgegengewirkt werden. Die Schweriner Forderung zur Konzentration der Förderung auf wirtschaftliche Kerne und Branchen schließt eine zielgerichtete Begleitung zum Aufbau und zur Erhaltung von erforderlichen Wirtschaftsstrukturen in den ländlichen Räumen wie z.b. sog. Tante-Emma-Läden oder Kleinstbetriebe nicht aus. Im Paket 1 wurden Maßnahmen der Wirtschaftsförderung zur weiteren Unterstützung für das verarbeitende Gewerbe geschnürt. Herausforderungen der demografischen Entwicklung, wie die Unternehmensnachfolge und die Fachkräftesicherung, gehören ebenfalls dazu. Paket 2 enthält Maßnahmen der Wirtschaftsförderung zur Unterstützung des Handwerks und von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum. Anträge können jeweils ab Oktober 2010 gestellt werden. Die verschiedenen Programmrichtlinien, die von den Maßnahmepaketen erfasst sind, werden derzeit in Abstimmung mit den Wirtschaftskammern angepasst. Alle Maßnahmen der beiden Förderpakete zusammengenommen erfordern voraussichtlich einen Mitteleinsatz von rund 10 Mio. Euro jährlich. Die Mittel werden durch Umschichtungen bei den vorhandenen Programmmitteln auf Grund von Einsparungen aufgebracht. Dazu gehören zum Beispiel die Konzentration der Lohnkostenförderung auf höherwertige Arbeitsplätze und die Konzentration der Förderung auf touristische Zusatzangebote. Paket 1: Unterstützung für das Verarbeitende Gewerbe 1. Subventionierung des Zinssatzes beim GRW-Ergänzungsdarlehen. Die Kombination der abgesenkten Zuschussförderung (Pauschalabzug von mindestens 5 Prozentpunkten) ist mit einem beim Zinssatz subventionierten Ergänzungsdarlehen bis zum Ausschöpfen der beihilferechtlichen Höchstfördersätze möglich. Das Ergänzungsdarlehen bis zu einer maximalen Höhe von 5 Mio. Euro mindert durch die dann mögliche Zinsvergünstigung die Kapitaldienstbelastung des Unternehmens; EU-rechtlich gesehen erhält es dadurch einen Beihilfewert. 2. Verlängerung der Förderpraxis für erhöhte Investitionsförderung von Werftzulieferbetrieben Seit dem 1. August 2009 bis Ende 2010 ist die Anwendung der Euro-Grenze (max. Zuschuss für die Schaffung eines Arbeitsplatzes) für Unternehmen des produzierenden Gewerbes ausgesetzt. Bei Unternehmen der Zulieferindustrie der Werften wurde zusätzlich der in der Förderpraxis sonst übliche Pauschalabzug von 5 Prozentpunkten vom jeweils beihilferechtlich zulässigen Höchstfördersatz bis Ende 2010 aufgehoben. Beide Regelungen sollen bis Ende 2012 verlängert werden. 3. Modifizierung der Konditionen bei Kleindarlehen Die befristete Erhöhung des möglichen Darlehensvolumens auf bis zu Euro soll für Bewilligungsentscheidungen bis Ende 2012 verlängert werden. 16 Wirtschaftskompass Ausgabe 10/2010

19 Starthilfe & Unternehmensförderung Darüber hinaus soll die Absenkung der Zinssatzes um bis zu 400 Basispunkte dauerhaft beibehalten werden, wenn die Abgabe des notariellen Schuldanerkenntnisses der Gesellschafter erfolgt. 4. Lohnkostenförderung für höher qualifizierte Arbeitsplätze Lohnkosten werden in der GRW (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur ) bisher nur im begründeten Ausnahmefall gefördert und wenn der jährliche Arbeitgeberbruttoverdienst mindestens Euro je geschaffenem Arbeitsplatz beträgt. Diese Schwelle wird auf Euro angehoben werden. Die Anreizwirkung für die Schaffung besser bezahlter Arbeitsplätze wird verstärkt. Damit wird der Schwerpunkt der Förderung noch stärker auf Arbeitsplätze gelegt, die eine überdurchschnittliche Qualifikation erfordern und die eine große Wertschöpfung bewirken bzw. ein hohes Innovationspotential aufweisen. 5. Förderung touristischer Zusatzangebote Bisher kann auch der Bettenanteil gefördert werden, wenn der auf ein touristisches Zusatzangebot (Sport, Tagung, Wellness etc.) fallende Anteil eines Investitionsvorhabens mehr als 30 Prozent beträgt. Bei Neuanträgen wird künftig nur noch der Infrastrukturanteil bzw. der Anteil des touristischen Zusatzangebotes gefördert, d. h. die Förderung des Bettenanteils entfällt. Im Gegenzug soll die pauschale Reduzierung des Fördersatzes um 5 Prozentpunkte aufgehoben werden. Dadurch wird das vorrangige förderpolitische Interesse an der Entstehung zusätzlicher, im wesentlichen Saison verlängernder Angebote unterstrichen. Dagegen sollen im Rahmen der Förderung von kleinsten Beherbergungsunternehmen im ländlichen Raum abweichend von dieser Förderpraxis auch Investitionen gefördert werden können, wenn diese die Errichtung oder Erweiterung von Bettenkapazitäten bezwecken. 6. Verlängerung des Wertgrenzenerlasses Im Zuge der Konjunkturprogramme wurden Anfang 2009 die Wertgrenzen für eine erleichterte Vergabe öffentlicher Aufträge befristet bis Ende 2010 angehoben. Um diesen Schwung nicht abreißen zu lassen, soll die Geltungsdauer des geänderten Wertgrenzenerlasses bis Ende 2012 verlängert werden. Zusätzliche Investitionen können so schneller angeschoben werden. Damit kommt das Wirtschaftsministerium MV einer Forderung der Schweriner IHK nach. Paket 2 1. Einführung der Meisterprämie Die Meisterprämie richtet sich an Handwerks- und Industriemeister, die erstmalig ein bereits bestehendes Unternehmen übernehmen und damit für sich eine Vollexistenz aufbauen. Das neue Instrument der Meisterprämie soll bereits im Vorfeld einer Unternehmensübernahme einen Anreiz für qualifizierte Facharbeiter bieten, die anspruchsvolle Meisterausbildung mit dem Ziel einer späteren Unternehmensnachfolge zu absolvieren. Die Meisterprämie beträgt einmalig Euro. Ihr Auto liegt uns am Herzen das versichern wir Ihnen. X Mit umfangreichen Leistungserweiterungen wie Fahrerschutz, Rabattschutz, Kollision mit Tieren aller Art und vielem mehr. X Wechseln Sie jetzt und gehen Sie zur Provinzial Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Wirtschaftskompass Ausgabe 10/

20 Starthilfe & Unternehmensförderung 2. Meisteroffensive Mecklenburg-Vorpommern Die Kampagne Meisteroffensive Mecklenburg-Vorpommern wirbt für die Perspektiven und die selbstständige Existenz oder für eine Karriere als Führungskraft im Handwerk. 3. Weiterführung der Fachkräftekampagne Durchstarten in MV - Dein Land, deine Chance Aufbauend auf den Schlussfolgerungen aus der anstehenden Evaluierung der gemeinsamen Fachkräftekampagne des Wirtschaftsministeriums und der Industrie- und Handelskammern des Landes ist die Weiterführung der Fachkräftekampagne ab Juli 2011 bis Ende 2012 vorgesehen. 4. Einführung des Meisterweiterbildungsstipendiums Die Entscheidung, befristet aus dem Berufsleben auszusteigen und ein Studium aufzunehmen, bedeutet einen Einkommensverzicht. Das Meisterweiterbildungsstipendium soll helfen, die dabei entstehende finanzielle Lücke zu reduzieren. Es richtet sich an qualifizierte und motivierte Handwerks- und Industriemeister, die ein einschlägiges Studium in ihrem Fachgebiet an einer Fachhochschule im Land absolvieren. Während des Studiums erhalten sie für die Dauer der Regelstudienzeit einen Beitrag zum Lebensunterhalt in Höhe von monatlich 600 Euro. (Bei Erhalt anderer Stipendien - wie z. B. dem Aufstiegsstipendium oder dem Weiterbildungsstipendium im Rahmen der Begabtenförderung des Bundes - entfällt die Zahlung des Meisterweiterbildungsstipendiums.) 5. Erweitertes Mikrodarlehen für Betriebsübernahmen Das Mikrodarlehen ist ein verzinsliches Darlehen von bis zu Euro zur Deckung einer gründungsbezogenen Finanzierungslücke, das Existenzgründern unter bestimmten Voraussetzungen im Zusammenhang mit der Gründung und in den ersten 36 Monaten nach der Aufnahme der Geschäftstätigkeit offen steht. Erfolgt die Existenzgründung durch eine Betriebsübernahme, so soll in Zukunft von vornherein bereits bei der Betriebsübernahme der erhöhte Darlehensbetrag von Euro ausgereicht werden können, der bei anderen Gründungen an die Erfüllung besonderer Voraussetzungen gekoppelt ist. (Bestimmte Branchen und Berufe sowie freiberuflich ausgeübte Tätigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.) 6. Bessere Konditionen der GRW-Investitionsförderung nach Übernahme oder Gründung von Kleinstunternehmen durch Existenzgründer Gründer, die erstmalig ein Kleinstunternehmen übernehmen oder neu gründen und dabei zusätzliche Arbeitsplätze schaffen, sollen bei der Förderung ihrer Investitionen aus der GRW zukünftig besser gestellt werden. Beschränkungen, die derzeit bei der GRW-Förderung gelten, sollen für diese Übernahmen nicht zur Anwendung kommen: die Begrenzung des Zuschusses auf max Euro pro neu geschaffenem Arbeitsplatz und der Pauschalabzug vom Höchstfördersatz (50 Prozent) in Höhe von 5 Prozentpunkten. Zur Gründungsphase zählt ein Zeitraum von 60 Monaten seit Beginn der Gründungsinvestitionen. Zu den Voraussetzungen einer GRW- Investitionsförderung gehört u. a. der überwiegend überregionale Absatz der hergestellten Güter bzw. erbrachten Dienstleistungen. Bestimmte Wirtschaftszweige, Investitionsmaßnahmen und Wirtschaftsgüter sind von der Förderung ausgenommen bzw. nur eingeschränkt förderfähig. 7. Höhere Förderung für Beratungen zu Betriebsübernahmen Sind im Zuge einer Übernahme eines kleinen oder mittelgroßen Unternehmens (KMU) Dienstleistungen externer Berater erforderlich, so sollen das abgebende und das erwerbende Unternehmen im Rahmen der Richtlinie zur KMU-Beratungsförderung zukünftig einen erhöhten gemeinschaftlichen Zuschuss zu den Ausgaben für diese Beratungsleistungen erhalten können. Der bisherige Höchstfördersatz von Euro soll für Beratungen zu Betriebsübernahmen auf Euro verdoppelt werden. 8. Unterstützung der Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum Die Auswirkungen der demografischen Entwicklung betreffen den ländlichen Raum im besonderen Maße. Kleinstunternehmen, d. h. Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanz unterhalb von 2 Mio. Euro, sollen z. B. bei Investitionen eine verbesserte Unterstützung bei der Gründung und Entwicklung erhalten. Investitionen von Kleinstunternehmen des verarbeitenden Gewerbes des in den Anlagen A und B der Handwerksordnung aufgeführten Handwerks (mit Ausnahme des Baugewerbes) und des Einzelhandels mit Dingen des täglichen Bedarfs auf einer Verkaufsfläche von weniger als 400 m² sollen mit einem Höchstfördersatz bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst werden können. Dabei soll auch eine Förderung erfolgen können, wenn die Unternehmen keinen überwiegend überregionalen Absatz erzielen. Voraussetzung ist jedoch, dass mit dem Investitionsvorhaben mindestens ein neuer Arbeitsplatz geschaffen wird. Die Förderung von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum soll auf die bisher von einer Förderung ausgeschlossenen Branchen des Garten- und Landschaftsbaus, der Baustoffindustrie, der Druckereien und der Herstellung von Kraftstoffen bzw. Ersatzkraftstoffen sowie Biogas ausgedehnt werden. (Ausgenommen von der Förderung sollen Investitionen in den Oberzentren und deren Stadt-Umland-Gebieten, in Mittelzentren und den direkt angrenzenden Gemeinden und in Gemeinden mit Kur- bzw. Seebadstatus sein, damit die Förderung auf den peripheren ländlichen Raum konzentriert wird. Eine Förderung des Einzelhandels soll darüber hinaus nur in ländlichen Orten bzw. Gemeindeteilen mit weniger als 500 Einwohnern in Betracht kommen.) Investitionen von kleinsten Beherbergungsbetrieben im ländlichen Raum sollen abweichend von der sonstigen Förderpraxis gefördert werden können, auch wenn diese die Errichtung oder Erweiterung von Bettenkapazitäten bezwecken. (Ausgeschlossen bleiben soll jedoch auch hier die Förderung von Ferienwohnungen und -häusern. Darüber hinaus soll die Förderung auf förderfähige Investitionskosten in Höhe von 1,5 Mio. Euro begrenzt werden.) n Information: Ulrike Fahden fahden@schwerin.ihk.de Frank Witt, witt@schwerin.ihk.de 18 Wirtschaftskompass Ausgabe 10/2010

21 Starthilfe & Unternehmensförderung Reformen für dauerhafte Stabilität Die Realwirtschaft in Deutschland entwickelt sich bemerkenswert positiv. Nach dem überraschenden Frühjahrsboom ist für 2010 sogar ein Wachstum von drei Prozent denkbar. Dies war noch vor einem Jahr nicht vorstellbar. Trotz dieser euphorischen Stimmung bestehen auf den Finanzmärkten von denen im Jahr 2007 die Finanzkrise ausging noch Unsicherheiten. Um hier eine dauerhafte Stabilität zu erreichen, ist eine Stärkung des gesamten Finanzsystems notwendig. Es sind insbesondere in den Bereichen der Bankwirtschaft, der internationalen Bankordnungspolitik und der Finanzpolitik weitgreifende Reformen erforderlich. Ziel muss dabei sein, die Finanzmärkte stabiler und widerstandsfähiger zu machen. Zentrale Herausforderung in der Bankwirtschaft ist eine zunehmende Rückbesinnung der Banken auf ihre Kernkompetenzen. Sie müssen ihre zukünftigen Geschäftsmodelle stärker auf die Kriterien der Risikotragfähigkeit, der Kapitalausstattung und der künftig notwendigen Verbreiterung der Kapitalbasis ausrichten. Hybridkapital und Redimensionierung Zudem steigen durch die Beschlüsse zu Basel III die Anforderungen in einem erheblichen Umfang insbesondere in Form einer erhöhten Eigenkapitalquote. Das Hybridkapital, welches vor allem im öffentlich-rechtlichen Sektor einen beträchtlichen Teil des aktuellen Kernkapitals deutscher Banken ausmacht, wird künftig nur noch unter bestimmten Bedingungen anerkannt. Dies geschieht zu einem Zeitpunkt, wo die Kapitalbasis durch Ratingmigrationen in den Portfolien ohnehin belastet ist. Zudem steht dem steigenden Kapitalbedarf derzeit nicht die notwendige Anzahl an Risikokapitalgebern gegenüber. Somit droht eine eingeschränkte Kreditvergabe oder sogar ein Abbau von Aktivpositionen. Als eine Form zur Redimensionierung der Institute hat der Staat die Möglichkeit geschaffen, Risikopositionen und nicht zukunftsfähige Portfolien als sogenannte Anstalt in der Anstalt an die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung auszulagern. Die Banken sind damit sofort und unmittelbar entlastet, die Eigentümer der Banken dagegen weiterhin in der wirtschaftlichen Verantwortung. So können widerstandsfähige Banken mit nach vorne gerichteten Geschäftsmodellen entstehen. Neue internationale Optionen Auf Seiten der internationalen Bankenordnungspolitik sind neue Regulierungskonzepte zu entwickeln, um das Problem der Regulierungsarbitragen zu bekämpfen. Zum einen sollte durch gezielte regulatorische Auflagen für das abstrakte Geschäft der Banken eine Reduzierung dieser Geschäfte hin zu einer stärkeren Konzentration auf die Kerngeschäfte erreicht werden. Darüber hinaus stehen die Banken in der Pflicht, ihren Beitrag zur Absicherung systemischer Risiken zu leisten. In Deutschland wird daher über die Bankenabgabe diskutiert. Insolvenzordnung für Banken Als letztes Instrument gestattet eine Bankinsolvenzordnung wie sie der deutsche Gesetzgeber auf den Weg gebracht hat dem Staat, bei einem drohenden Bankrott einer Bank frühzeitig einzugreifen. Diese ermöglicht die systemrelevanten Teile der Bank rechtzeitig abzuspalten und fortzuführen, während andere Teile geordnet abgewickelt werden können. Zwar arbeiten Deutschland, die EU und die G20-Staaten momentan an neuen Aufsichtsregeln. Man sollte vermeiden, dass durch die unterschiedlich schnell verlaufenden und international nur schwer durchsetzbaren Regulierungsbemühungen die Regulierungsarbitrage statt zu sinken noch zusätzlich ansteigt. Herausforderung Staatsdefizit Die Finanzpolitik ihrerseits sieht sich einem enorm gewachsenen Staatsdefizit gegenüber. Die hohe Schuldenlast überschattet den beginnenden Aufschwung in den Industrieländern und wirkt sich nachteilig auf die langfristige Refinanzierung der Banken aus. Eine konsequente Konsolidierung der öffentlichen Haushalte ist daher zwingend notwendig. Zusätzlich belastet die labile Lage einzelner EU-Staaten den Markt. Zwar war die Unterstützung Griechenlands alternativlos, es darf jedoch nicht der Eindruck eines Wandels der Währungsunion hin zu einer Transferunion entstehen. Änderungen des bestehenden Vertragswerks sind daher zwingend notwenig. Jedes Land wird dabei einen Teil seiner Souveränität abgeben müssen, um somit das Vertrauen in die Stabilität der Europäischen Union nachhaltig zu gewährleisten. Es bedarf gemeinsamen internationalen Anstrengungen, um eine Wiederholung der gegenwärtigen Krise zu verhindern. Die aufgezeigten Maßnahmen wären ein konsequenter Schritt, um eine dauerhafte Funktionsfähigkeit der Märkte zu gewährleisten und das Bankensystem zukunftsfähig auszurichten. n Dr. Hannes Rehm, Sprecher des Leitungsausschusses der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung Wirtschaftskompass Ausgabe 10/

22 Starthilfe & Unternehmensförderung Wirtschaft begrüßte FDP-Gesetzesinitiative Die IHK zu Schwerin begrüßt die Vorschläge der FDP-Landtagsfraktion zur Eindämmung der wirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand. Seit über zehn Jahren fordern die Wirtschaftskammern in Mecklenburg-Vorpommern (MV) eine Änderung der Kommunalverfassung in MV. Nur so lässt sich ein Ausufern der wirtschaftlichen Betätigung des Staates und seiner Betriebe verhindern. Sonnenund Fitnessstudios, Spaßbäder oder die Vermietung von kommunalem Wohnraum an Touristen sind nur die Spitze des Eisberges für den Erfindungsreichtum der Finanzkämmerer. Mit dem sog. Schwarzbuch hatte die Schweriner IHK bereits vor Jahren im Interesse der über Unternehmen in Westmecklenburg eine umfassende Untersuchung vorgelegt. Die aktuelle Fassung der KV-Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommerns erlaubt eine wirtschaftliche Betätigung der Kommunen ohne Nachweispflicht, wonach sie die Leistung besser oder wirtschaftlicher als private Unternehmen durchführen. Zudem fehlt eine Pflicht der Kommunen zur konzeptionellen Evaluierung, weiterhin ein allgemeines und direktes Klagerecht für betroffene Unternehmen. Gegen den Widerstand der Wirtschaft wurde die damalige Änderung der KV M-V beschlossen. Sinkende Einnahmen z.b. durch zusätzliche Belastungen kommunaler Haushalte dürfen kein Einfallstor sein für ein Ausufern der kommunalen wirtschaftlichen Betätigung! Der 3. Zwischenbericht der Enquête-Kommission des Landtags MV muss deshalb kritisch bewertet werden. Darin wird empfohlen, verstärkt die Möglichkeiten eines Ausbaus eigener wirtschaftlicher Betätigung zu suchen. Das kommunale Privatwirtschaften steht in klarer Konkurrenz zu den Unternehmen des Landes. Dort schwinden dann Einnahmen und es kommt zu Verdrängungen. Der geforderte öffentliche Zweck der wirtschaftlichen Betätigung und die Daseinsvorsorge treten oftmals in den Hintergrund. Gefordert wird durch die IHK zu Schwerin ausdrücklich die geplante Einführung einer Rechtsschutzmöglichkeit. Was zum Beispiel in Bayern an der Tagesordnung ist, fehlt bislang in der Kommunalverfass u n g M V. H o h e H ü r - den zu Lasten der Unternehmen sollen so offenkundig Konkurrenzschutzklagen abwehren. Neu in dem FDP-Entwurf ist auch die frühzeitige Einbindung der Kammern zur Prüfung der Zulässigkeit der geplanten wirtschaftlichen Betätigung. Auch das ist seit Jahren üblich in den meisten Bundesländern. Deutlich kritisiert wird auch die fehlende Einbindung der Wirtschaftskammern in das laufende Gesetzgebungsverfahren zur Änderung der Kommunalverfassung. Das federführende Innenministerium MV hat nur den Städte- und Gemeindetag sowie den Landkreistag eingebunden und angehört. Wieder blieb die Wirtschaft außen vor, obwohl sie direkt durch die vorgeschlagenen Änderungen betroffen ist. Die IHK wird die Interessen der regionalen Unternehmen in einer fundierten Stellungnahmne zum Gesetzentwurf untermauern und dabei die o.g. Positionen vertreten. n Bürgschaften und Beteiligungen im Aufwind Seit Jahresbeginn 2010 sind deutlich mehr Bürgschaften und Beteiligungen nachgefragt worden als im Vorjahr. So erhöhte sich die Nachfrage bis zum um mehr als 25 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Dies ist ein deutliches Zeichen dafür, dass erhöhter Finanzierungsbedarf (insbesondere Liquiditätsbedarf) durch die Folgen der Finanzkrise besteht. Es ist aber auch ein deutliches Indiz dafür, dass die Umsätze und Aufträge in den Unternehmen wieder anziehen. Auch Unternehmensnachfolgefinanzierungen haben an Bedeutung weiter gewonnen. Seit ist allerdings ist zu beobachten, dass die Dynamik der Nachfrage an Bürgschafts- bzw. Beteiligungskapital nach dem Sommer deutlich nachgelassen hat. Dabei gilt es für Unternehmen gerade jetzt ihren Kapital- und Liquiditätsbedarf zu überprüfen, um gegebenenfalls von den günstigeren Bedingungen zu partizipieren, die mit dem aller Voraussicht nach auslaufen. n Information: 20 Wirtschaftskompass Ausgabe 10/2010

23 Starthilfe & Unternehmensförderung Umfrage zur Unternehmensteuerreform Seit dem ist die Unternehmensteuerreform 2008 in Kraft. Neben der Senkung des Steuertarifs beinhaltete diese Reform auch Erschwernisse und Verschärfungen trotz einiger zwischenzeitlicher Erleichterungen. Es ist auch nach den Abschwächungen zu befürchten, dass bestimmte Elemente der Reform die Wirtschaft stark behindern. F orderungen, steuerliche Hürden des Aufschwungs zu entschärfen, kann die IHK-Organisation, nur mit Echtzahlen Nachdruck verleihen. Deshalb möchte die IHK-Organisation die im letzten Jahr durchgeführte Umfrage fortführen. Die Ergebnisse der letztjährigen Umfrage wurden in einer Broschüre veröffentlicht und an Ministerien und die Bundestagsfraktionen gesendet. Die IHKs wollen mit der erneuten Umfrage die regierungsinterne Evaluation der Reform kritisch begleiten. Dies betrifft z.b. die krisenverschärfenden Elemente, die abgeschwächt wurden, aber dennoch ihre Wirkung in der anziehenden Konjunktur entfalten. Die IHK zu Schwerin braucht dafür Ihre Unterstützung. Bitte nehmen Sie sich ein wenig Zeit, um den auf der Homepage der IHK zu Schwerin verlinkten Fragebogen (1,5 Seiten) möglichst umfassend zu beantworten. Gegebenenfalls lassen Sie sich von Ihrem Steuerberater unterstützen. Auf der Internetseite finden Sie neben dem Fragebogen im Excel-Format auch ein Begleitschreiben, welches einige Erläuterungen zu dem Fragebogen enthält. Ihre Angaben wird die IHK zu Schwerin selbstverständlich nur in anonymisierter und aggregierter Form verwenden. Den Fragebogen finden Sie unter unter Recht und Steuern Aktuelles Umfrage Unternehmensteuerreform. Der Fragebogen umfasst folgende Themen: Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen Zinsschranke Mantelkaufregelung nach 8c KStG Thesaurierungsvergünstigung Die Fragen sind im Vergleich zu 2009 im Wesentlichen unverändert geblieben, um so eine Vergleichbarkeit mit den Ergebnissen der Umfrage aus 2009 zu ermöglichen. Bitte senden Sie den ausgefüllten Fragebogen an die IHK zu Schwerin, Geschäftsbereich Recht/ Steuern/Zentrale Dienste, Graf-Schack-Allee 12, Schwerin, oder per an brandt@schwerin.ihk.de. Für Ihre Unterstützung bedankt sich die IHK zu Schwerin schon jetzt! n Information: IHK zu Schwerin, Imke Brandt , brandt@schwerin.ihk.de Sehen Sie die Chancen in Entwicklungsländern? Es lohnt sich, genau hinzuschauen. Denn Unternehmen mit Weitblick wissen: Die Märkte von morgen haben viele Gesichter. Mit dem Programm developpp.de unterstützt das BMZ Unternehmen bei der Umsetzung von Projekten in Entwicklungsländern, die einen spürbaren und langfristigen Nutzen für die Menschen vor Ort haben. So sichern wir gemeinsam den Erfolg Ihrer innovativen Ideen und schaffen die Voraussetzungen für eine nachhaltige Entwicklung. Wirtschaftskompass Ausgabe 10/2010 Unser Angebot: Wir beteiligen uns an der Finanzierung Ihrer Maßnahmen mit bis zu 50 % des Gesamtvolumens Unsere Expertenteams in Deutschland und in den Partnerländern unterstützen Sie bei der Projektentwicklung und Umsetzung beim Zugang zu wichtigen Partnern beim Eintritt in neue Märkte Weitere Informationen finden Sie unter: 21

24 Aus- & Weiterbildung Kampagne wird ausgebaut Mit der Fachkräftekampagne Durchstarten in MV Dein Land, deine Chance habe man den Nerv der Zeit getroffen, sowohl bei den Jugendlichen als auch bei den Unternehmen, zog der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, Jürgen Seidel, Anfang September in der Schweriner IHK ein erstes Resümee. Vor rund einem Jahr fiel der Startschuss für die landesweite Fachkräftekampagne, die aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) unterstützt wird. Die gemeinsame Initiative mit den Industrie- und Handelskammern des Landes soll schrittweise ausgebaut und intensiviert werden. Auf einem Frühstück mit Jugendlichen, die im Sommer 2010 mit ihrer Ausbildung in MV begonnen haben, stellte der Wirtschaftsminister unter anderem eine Informationsbeilage für die Tageszeitungen und die erweiterte Internetseite der Kampagne www. durchstarten-in-mv.de vor. Umdenkprozess setzt ein Die seit dem 12. Oktober 2009 mehr als Besucher auf der Homepage der Fachkräftekampagne zeugen vom steigenden Interesse an einer beruflichen Perspektive im Land. Davon kamen ca aus Mecklenburg-Vorpommern, aber auch aus Hamburg, je aus Berlin und Hessen und über aus Nordrhein-Westfalen. Im Schnitt bleiben die Besucher 5.49 Minuten auf den Seiten. Über Mal wurde dabei der Azubi-Atlas, der regionale Ausbildungskapazitäten aufzeigt, angeklickt. Er enthält inzwischen 272 Ausbildungsberufe von 804 Firmen. Rund Besucher interessierten sich für die Last-Minute- Ausbildungen, die bis Ende August über die Internetseite angeboten wurden. Wir hatten gemeinsam hohe Erwartungen. Heute kann ich sagen, dass sich diese auch erfüllt haben. Die Schulaktion läuft erfolgreich, viele Unternehmen haben ihre Ausbildungsangebote in den Azubi-Atlas eingetragen und die Erfolgsgeschichten haben dazu beigetragen, die Attraktivität der Berufsausbildung und die Zukunftschancen in Mecklenburg- Vorpommern bekannter zu machen, sagte der Präsident der IHK zu Schwerin, Hans Thon. Innerhalb des Jahres wurden im Rahmen der Kampagne 33 Schulen besucht und etwa Schüler über Ausbildungsund Karrieremöglichkeiten im Land informiert. Langsam setzt ein Umdenkprozess ein, Bilder: IHK konstatierte der Wirtschaftsminister. Auch die verstärkten Aktivitäten der Unternehmen und Bildungseinrichtungen auf der Suche nach geeigneten Bewerbern sowie die alltägliche Medienpräsenz von Themen der Fachkräftesicherung führen dazu, dass die Jugendlichen ihre persönliche Bedeutung für die Zukunft des Landes stärker wahrnehmen. Seidel bezeichnete den Kampf um qualifizierte Köpfe als größte Herausforderung für die nächsten Jahre. Zahlen sprechen für sich Im letzten Ausbildungsjahr gab es erstmals mehr Ausbildungsplätze (12.781) als Bewerber (11.722) mit Ausbildungswunsch kamen noch Bewerber auf Berufsausbildungsstellen (Bundesagentur für Arbeit). Gegenwärtig sind Stellen gemeldet (2009: ) bei Ausbildungssuchenden (2009: ). Die Zahl der Bewerber ist in diesem Jahr somit nochmals um fast 20 Prozent zurückgegangen. Der hohe Anteil an Altbewerbern (54,4 %), die seit einem Jahr und länger einen Ausbildungsplatz suchen, zeugt davon, dass bei der Vermittlung schwächerer Schulabgänger noch erhebliche Reserven vorhanden sind, die besser genutzt werden müssen. Auf zum Karrieresprung Mit einer Vielzahl an Maßnahmen soll die Fachkräftekampagne zu Beginn des neuen Schuljahres verstärkt in die Öffentlichkeit getragen und auf die hervorragenden beruflichen Perspektiven im Land aufmerksam gemacht werden. Das neue Plakatmotiv zeigt zwei 14-Jährige aus Schwerin und Rostock, die symbolisch 22 Wirtschaftskompass Ausgabe 10/2010

25 Oktober/November 2010 Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Aktuelle Veranstaltungsangebote Diese Angebote sind nur ein Teil der umfangreichen IHK-Veranstaltungen. Auf den Internetseiten der IHK zu Schwerin, können Sie sich umfassend informieren und online anmelden. Thema: Waffenhandelsprüfung Termin: Mo , ganztägig Ort: IHK zu Schwerin, Ludwig-Bölkow-Haus, Graf-Schack-Allee 12 Ziele: Nach dem Waffengesetz ist der Handel mit Schusswaffen grundsätzlich erlaubnispflichtig. Im Rahmen der Erteilung der Waffenhandelserlaubnis hat der Bewerber seine Fachkunde insbesondere auf dem Gebiet der Waffentechnik und des Waffenrechts nachzuweisen. Die Industrieund Handelskammer nimmt geschäftsführend für das Land M-V diese Waffenhandelsprüfung ab. Anmeldungen erfolgen ausschließlich über die zuständigen Ordnungsämter der Kreise und kreisfreien Städte des Landes. Anmeldung: Ass. iur. Siegbert Eisenach, IHK zu Schwerin, Tel.: , Thema: Zoll-Kompakt Teil 1 Termin: Di , 09:00-17:00 Uhr Ort: IHK zu Schwerin, Ludwig-Bölkow-Haus, Raum Wismar, Graf-Schack-Allee 12 Ziele: Den Seminarteilnehmern dieses Einsteigerseminars werden alle zollrechtlich maßgeblichen Rechtsnormen sowie darauf fußende Zollverfahren vorgestellt. Sie werden damit in die Lage versetzt, für jeden Arbeitsvorgang das jeweils betrieblich vorteilhafteste Zollverfahren auszuwählen. Die für eine erfolgreiche Antragstellung auf Bewilligung entsprechender Zollverfahren nebst Vereinfachungen erforderliche Wissensvermittlung ist ebenfalls seminargegenständlich. Darüber hinaus werden alle Subsysteme der IT-gestützten Zollabfertigung ATLAS in Grundzügen erläutert. Nur gemeinsame Teilnahme an Teil 1 und Teil 2. Referent/en: Dipl. Finanzwirt Holger Kaune, Crown Consultancy, Magdeburg Kosten: 100,00 Euro Anmeldung: Dipl. lat.wiss. Rüdiger Wissuwa, IHK zu Schwerin, Tel.: , wissuwa@schwerin.ihk.de Thema: Breitbandversorgung in Mecklenburg-Vorpommern Termin: Di , 13:00-19:00 Uhr Ort: IHK zu Schwerin, Ludwig-Bölkow-Haus, Raum Mecklenburg, Graf-Schack-Allee 12 Ziele: Der Zugang zum schnellen Internet wird immer mehr zu einem unverzichtbaren Standortfaktor für die Unternehmen. Eine flächendeckende Versorgung kann nur durch gemeinsame Anstrengungen von Kommunen und Unternehmen erreicht werden. Ziel der gemeinsamen Informationsveranstaltung der IHK zu Schwerin und dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus MV ist die Analyse des Standes der Breitbandversorgung in MV und das Aufzeigen von verschiedenen Möglichkeiten des Zugangs zum schnellen Internet. Referent/en: Bernd Holter, Zweckverband Elektronische Verwaltung, Anmeldung: Staatl. gepr. BW. Hartmut Quilitz, IHK zu Schwerin, Tel.: , quilitz@schwerin.ihk.de Thema: Variantenmodell zur praktischen Abschlussprüfung Teil 2 Termin: Die , 14:30-16:30 Uhr Ort: IHK zu Schwerin, Ludwig-Bölkow-Haus, Raum Vorpommern, Graf- Schack-Allee 12 Ziele: Kennenlernen und Umsetzen der zwei Variantenmodelle, praktische Aufgabe (PAL) und betrieblicher Auftrag anhand von Beispielen. Referent/en: Mathias Hofmann, IHK zu Schwerin Anmeldung: Marina Liero, IHK zu Schwerin, Tel.: , liero@schwerin.ihk.de Thema: Verschiedene Steuerarten im Betrieb Termin: Di , 18:00-20:00 Uhr Ort: IHK zu Schwerin, Ludwig-Bölkow-Haus, Graf-Schack-Allee 12 Ziele: IHK-Informationsveranstaltung über die verschiedenen Steuerarten, die im Unternehmen anfallen unter Berücksichtigung der Gestaltungsmöglichkeiten bei der Rechtsformwahl. Die Veranstaltung wird in Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer Schwerin durchgeführt. Referent/en: Jens Cornils, Steuerberater, CWP Cornils + Walden Steuerberater in Partnerschaft Anmeldung: Dipl.-Finanzwirtin (FH), Dipl.-Wirtschaftsjuristin (FH) Imke Brandt, IHK zu Schwerin, Tel.: , brandt@schwerin.ihk.de Thema: Beratungstag Internet/E-Commerce Termin: Mi , 10:00 17:00 Uhr (Gesprächseinheit ca. 1 Std) Ort: IHK zu Schwerin, Ludwig-Bölkow-Haus, Raum Poel, Graf-Schack-Allee 12 Ziele: In einem individuellen, kostenfreien Beratungsgespräch können sich Unternehmer, Existenzgründer und andere Interessierte über die kommerziellen Möglichkeiten, Risiken und Potentiale ihrer Internet-Nutzung informieren. Weiterhin besteht die Möglichkeit, eine vorhandene Website hinsichtlich Layout, Design, Inhalt, Internetrecht, technischer Aspekte sowie Suchmaschinenoptimierung zu analysieren. Der Website-Check sowie die Beratung finden in Form von Einzelgesprächen für Unternehmen statt. Wir bitten Sie um vorherige Anmeldung. Referent/en: Berater des Electronic Commerce Center Mecklenburg- Vorpommern (ECCOM) Anmeldung: Sandra Diehn, IHK zu Schwerin, Tel.: , diehn@schwerin.ihk.de Thema: Sachkenntnisprüfung im Einzelhandel mit frei verkäuflichen Arzneimitteln Termin: Mi Ort: IHK zu Schwerin, Ludwig-Bölkow-Haus, Raum Mecklenburg, Graf- Schack-Allee 12 Ziele: Einzelhandel mit frei verkäuflichen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken darf gem. 50 des Arzneimittelgesetzes nur betrieben werden, wenn Unternehmer oder eine von ihm beauftragte Person die erforderliche Sachkenntnis besitzt. Bei Unternehmen mit mehreren Betriebsstellen muss für jede Betriebsstelle eine sachkundige Person vorhanden sein. Die Sachkenntnisprüfung erfolgt auf der Grundlage der Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit frei verkäuflichen Arzneimitteln bei der IHK. Kosten: 65,00 Euro Anmeldung: Dipl.-Ing. (FH) Angret Mans, IHK zu Schwerin, Tel.: , mans@schwerin.ihk.de Thema: Gespräch mit Vertretern der Ordnungsämter, Bereich Gewerbe, aus Westmecklenburg Termin: Mi , 14:00-16:00 Uhr Ort: IHK zu Schwerin, Ludwig-Bölkow-Haus, Graf-Schack-Allee 12 Ziele: In regelmäßigen Abständen findet zwischen den Leitern bzw. Mitarbeitern der Gewerbeämter bzw. der Kreisgewerbeämter und der IHK ein Meinungsaustausch statt, um notwendige administrative Vorgänge noch besser an den Belangen der Kaufmannschaft auszurichten. Die Veranstaltung wird in Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer Schwerin durchgeführt. Anmeldung: Ass. iur. Stefan Gelzer, IHK zu Schwerin, Tel.: , gelzer@schwerin.ihk.de Thema: IHK-KennenLern-Abend Termin: Mi , 18:00-20:00 Uhr Ort: IHK zu Schwerin, Ludwig-Bölkow-Haus, Graf-Schack-Allee 12 Ziele: Neue IHK-zugehörige Unternehmer erhalten Informationen über die Aufgaben und Aktivitäten der Industrie- und Handelskammer sowie welche konkreten IHK-Hilfestellungen und Dienstleistungen genutzt werden können. Eine Teilnahme ist nur mit gesonderter Einladung möglich. Anmeldung: Ingelore Matz, IHK zu Schwerin, Tel.: , matz@schwerin.ihk.de Thema: Sachkenntnisprüfung im Einzelhandel mit frei verkäuflichen Arzneimitteln Termin: Do Ort: IHK zu Schwerin, Ludwig-Bölkow-Haus, Raum Wismar,

26 Graf-Schack-Allee 12 Ziele: Einzelhandel mit frei verkäuflichen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken darf gem. 50 des Arzneimittelgesetzes nur betrieben werden, wenn Unternehmer oder eine von ihm beauftragte Person die erforderliche Sachkenntnis besitzt. Bei Unternehmen mit mehreren Betriebsstellen muss für jede Betriebsstelle eine sachkundige Person vorhanden sein. Die Sachkenntnisprüfung erfolgt auf der Grundlage der Verordnung über deb Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit frei verkäuflichen Arzneimitteln bei der IHK. Kosten: 65,00 Euro Anmeldung: Dipl.-Ing. (FH) Angret Mans, IHK zu Schwerin, Tel.: , Thema: Europafrühstück - Informationsveranstaltung der IHK Nord- Vertretung in Brüssel Termin: Do , 09:00-11:00 Uhr Ort: IHK zu Schwerin, Ludwig-Bölkow-Haus, Raum Ostsee, Raum Poel, Graf- Schack-Allee 12 Ziele: Informationsveranstaltung für Mitgliedsunternehmen der IHK Nord- Mitgliedskammern. Schwerpunkte der Veranstaltung sind: Arbeit unserer Vertretung in Brüssel und Vorteile für die Mitgliedsunternehmen, Wichtige Gesetzgebungsverfahren für die norddeutsche Wirtschaft, Struktur der EU- Förderlandschaft, EU-Förderprogramme, EU-Finanzierung für kleine und mittelständische Unternehmen. Referent/en: Gregor Stein, IHK Nord- Vertretung Brüssel Anmeldung: Dipl.-Ing. Angela Preuß, IHK zu Schwerin, Tel.: , preuss@schwerin.ihk.de Thema: Lohnsteuer & Reisekosten aktuell Termin: Do , 10:00-17:00 Uhr Ort: IHK zu Schwerin, Ludwig-Bölkow-Haus, Graf-Schack-Allee 12 Ziele: Die Problembereiche Lohnsteuer und Reisekosten spielen bei der Personalabrechnung eine überragend wichtige Rolle. Sie sind durch eine Vielzahl von Details und Einzelregelungen gekennzeichnet, die sich durch Gesetzesänderungen, neue Verwaltungsschreiben und Gerichtentscheidungen ständig und schnell wandeln. Wichtige lohnsteuerrechtliche Änderungen resultieren aus Gesetzesänderungen und neuen BMF-Schreiben. Der Workshop wendet sich an Führungskräfte von Unternehmen, Personalleiter, Leiter von Steuerabteilungen sowie Verantwortliche für die Personalabrechnung. Die Veranstaltung informiert kompetent und praxisbezogen über neuere Entwicklungen in den Bereichen Lohnsteuer und Reisekosten. Die Veranstaltung wird in Zusammenarbeit mit der IHK zu Neubrandenburg und der IHK zu Rostock durchgeführt. Referent/en: Dr. Harald Hendel, Rechtsanwalt, Referatsleiter Arbeitnehmerbesteuerung, Betriebliche Altersversorgung, Doppelbesteuerungsabkommen, Erbschaft- und Schenkungsteuer, DIHK Berlin Kosten: 85,00 Euro Anmeldung: Ass. iur. Siegbert Eisenach, IHK zu Schwerin, Tel.: , eisenach@schwerin.ihk.de Thema: Nachvermittlungsaktion der Ausbildungsvermittlung Termin: Fr , 09:00-12:00 Uhr Ort: IHK zu Schwerin, Ludwig-Bölkow-Haus, Atrium, Graf-Schack-Allee 12 Ziele: Die Vermittlungsaktionen der Ausbildungsvermittlung zusammen mit den Kammern soll zum Abbau der noch unversorgten gemeldeten Jugendlichen beitragen. Anmeldung: Jana Horn, IHK zu Schwerin, Tel.: , horn@schwerin.ihk.de Thema: ADR-Lehrgangsabschlussprüfung Fortbildungskurs vom Termin: Sa , 15:00-17:00 Uhr Ort: Ludwigslust, Verkehrsinstitut Fahrschule Langmaack, Schweriner Straße 38 Ziele: Fahrzeugführer, die gefährliche Güter in kennzeichnungspflichtiger Menge transportieren wollen, müssen nach dem Internationalen Abkommen für den Transport gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) geschult werden. Kosten: 35,00 Euro Anmeldung: Staatl. gepr. BW. Hartmut Quilitz, IHK zu Schwerin, Tel.: , quilitz@schwerin.ihk.de Thema: Weiterbildung der Berufskraftfahrer Termin: Mo , 18:30-20:30 Uhr Ort: Ludwigslust, Verkehrsinstitut Fahrschule Langmaack, Schweriner Straße 38 Ziele: Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz beinhaltet auch die Pflicht zur Weiterbildung der Berufskraftfahrer. Alle Kraftverkehrsunternehmen müssen sich auf diese gesetzlichen Forderungen einstellen. Welche Inhalte und Termine beachtet werden müssen ist der Inhalt dieser IHK-Informationsveranstaltung Referent/en: Uwe Langmaack, Fahrschullehrer, Verkehrsinstitut Fahrschule Langmaack Anmeldung: Staatl. gepr. BW. Hartmut Quilitz, IHK zu Schwerin, Tel.: , quilitz@schwerin.ihk.de Thema: Variantenmodell zur praktischen Abschlussprüfung Teil 2 Termin: Di , 14:30-16:30 Uhr Ort: IHK zu Schwerin, Ludwig-Bölkow-Haus, Raum Vorpommern, Graf- Schack-Allee 12 Ziele: Kennenlernen und Umsetzen der zwei Variantenmodelle, praktische Aufgabe (PAL) und betrieblicher Auftrag anhand von Beispielen. Referent/en: Mathias Hofmann, IHK zu Schwerin Anmeldung: Marina Liero, IHK zu Schwerin, Tel.: , liero@schwerin.ihk.de Thema: Arbeitsrecht für Arbeitgeber von A wie Abmahnung bis Z wie Zeitbefristung, Teil 2 Termin: Mo , 18:00-20:00 Uhr Ort: IHK zu Schwerin, Ludwig-Bölkow-Haus, Graf-Schack-Allee 12 Ziele: Das deutsche Arbeitsrecht ist unübersichtlich. Die einschlägigen Bestimmungen befinden sich in einer Vielzahl von Gesetzeswerken. Hinzu kommt eine meist arbeitnehmerfreundliche Rechtsprechung. Deren Unkenntnis ist für viele Arbeitgeber häufige Fehlerquelle bei der Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie im Umgang mit Mitarbeitern. Die Veranstaltung gibt einen Überblick über die häufigsten Fehler und erstellt Hinweise zur künftigen Vermeidung. Sie ist als Fortsetzung der Veranstaltung vom gedacht, aber auch für Neueinsteiger von hohem Informationswert. Die Veranstaltung wird in Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer Schwerin sowie der Kreishandwerkerschaft Westmecklenburg-Süd durchgeführt. Referent/en: Dr. Peter Kramer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Dr. Kramer & Kollegen, Schwerin Anmeldung: Ass. iur. Stefan Gelzer, IHK zu Schwerin, Tel.: , gelzer@schwerin.ihk.de Thema: Handelsvertreterforum- Neues und Interessantes aus dem Handelsvertreterrecht - (Un)zulässige Werbung des Handelsvertreters Termin: Mi Ort: IHK zu Schwerin, Ludwig-Bölkow-Haus, Raum Mecklenburg, Graf- Schack-Allee 12 Ziele: In diesem Forum geht es um den im Herbst 2009 geänderten Handelsvertreterausgleichsanspruch. Das Referat thematisiert die Gründe, Ziele und Auswirkungen der Gesetzesänderung auf die berufliche Praxis eines Handelsvertreters. Im 2. Thema geht es um die (Un)zulässige Werbung des Handelsvertreters - darf ich per Telefon, Fax und potentielle Kunden ansprechen? Referent/en: RA Philipp Krupke, Hauptgeschäftsführer CDH Hamburg Anmeldung: Dipl.-Ing. (FH) Angret Mans, IHK zu Schwerin, Tel.: , mans@schwerin.ihk.de Thema: IHK-Arbeitskreis Tourismus Termin: Mi , 14:00-16:00 Uhr Ort: IHK zu Schwerin, Ludwig-Bölkow-Haus, Raum Wismar, Graf-Schack- Allee 12 Ziele: Zur Unterstützung der Vollversammlung, des Präsidiums sowie der Geschäftsführung der IHK zu Schwerin können Facharbeitskreise eingerichtet werden, deren wichtigste Aufgabe eine beratende Funktion ist. Die Mitglieder des IHK-Arbeitskreises Tourismus befassen sich mit aktuellen Fragen der Entwicklung im Tourismus. Anmeldung: Helga Lepp, IHK zu Schwerin, Tel.: , lepp@schwerin.ihk.de Thema: Stammtisch der Schweriner Wirtschaftsjunioren Termin: Do , 19:00-21:00 Uhr Ort: Zu erfragen unter Telefon oder Ziele: Die Wirtschaftsjunioren der IHK zu Schwerin e.v. sind ein Zusammenschluss junger Unternehmerinnen und Unternehmer. Der regelmäßige Stammtisch dient dem Erfahrungsaustausch der Mitglieder und an der Mitarbeit im Verein interessierten Gästen untereinander. Anmeldung: Dr. Dorothee Crayen, IHK zu Schwerin, Tel.: , crayen@schwerin.ihk.de Thema: Versetzung vs. Änderungskündigung Termin: Mo , 18:00-20:00 Uhr Ort: IHK zu Schwerin, Ludwig-Bölkow-Haus, Graf-Schack-Allee 12 Ziele: Das Direktionsrecht des Arbeitgebers umfasst dessen Recht, die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers durch einseitige Weisungen näher auszugestalten. Er muss sich dabei im Rahmen billigen Ermessens halten. Was darunter zu verstehen ist, welche Grenzen dem Direktionsrecht gesetzt sind und wie der Arbeitnehmer diese Grenzen in der Praxis ausschöpfen kann, bevor eine Änderungskündigung erforderlich ist, wird in dieser Veranstaltung ermittelt. Referent/en: Sebastian Bobinski, Rechtsanwalt, Leiter der Geschäftsstelle Schwerin, Arbeitgebervereinigung Lübeck - Schwerin e. V.

27 Anmeldung: Dipl.-Finanzwirtin (FH), Dipl.-Wirtschaftsjuristin (FH) Imke Brandt, IHK zu Schwerin, Tel.: , Thema: Prüferinformationstag Termin: Die , 16:00-19:00 Uhr Ort: IHK zu Schwerin, Ludwig-Bölkow-Haus, Raum Schwerin, Graf-Schack-Allee 12 Ziele: Die Tätigkeit eines Prüfers im Rahmen der Zwischen- und Abschlussprüfungen bringt eine Fülle von Aufgaben mit sich. Inhalt der Veranstaltung ist, für vorwiegend neue Prüferinnen und Prüfer, das Vertrautmachen mit gesetzlichen Vorschriften, Aufgaben, Rechten und Pflichten sowie Handlungshilfen im unmittelbaren Prüfungsgeschehen. Referent/en: Ausbildungsberater der IHK zu Schwerin Anmeldung: Marina Liero, IHK zu Schwerin, Tel.: , Thema: Die Unternehmensnachfolge und ihre Vorbereitung Termin: Di , 18:00-20:00 Uhr Ort: Berufsbildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer Schwerin, Werkstr. 600 Ziele: Die Betriebsübernahme innerhalb und außerhalb der Familie ist für Existenzgründer eine gute Alternative zur Neugründung. Vor der Übernahme ist es unbedingt ratsam, dass sich die Beteiligten jedoch Klarheit über die handels-, gesellschafts- und erbrechtlichen Auswirkungen verschaffen. Die Veranstaltung gewährt hierzu einen ersten Überblick. Sie wird in Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer Schwerin durchgeführt. Referent/en: Werner Ulrich, Rechtsanwalt, und Uwe Ibendorf, Rechtsanwalt, Rechtsanwaltssozietät Wienecke, Ibendorf, Grüning, Ulrich & Borufka, Schwerin Anmeldung: Ass. iur. Stefan Gelzer, IHK zu Schwerin, Tel.: , Thema: Einweisung der Stipendiatinnen und Stipendiaten in das Programm Begabtenförderung berufliche Bildung Termin: Mi , 15:00-17:00 Uhr Ort: IHK zu Schwerin, Ludwig-Bölkow-Haus, Raum Mecklenburg- Vorpommern, Graf-Schack-Allee 12 Ziele: In der Begabtenförderung berufliche Bildung haben junge Absolventinnen und Absolventen der Berufsausbildung die Chance, über drei Jahre ein Stipendium für ihre berufliche Weiterbildung zu erhalten. Die besten Absolventinnen und Absolventen des Prüfungsjahrganges, die die Bedingungen zur Aufnahme in das Programm erfüllen, werden über die Möglichkeiten und die nächsten Schritte zur Aufnahme informiert. Erfahrene Stipendiaten berichten über Möglichkeiten zum Programm. Referent/en: Rainer Kneetz, IHK zu Schwerin Anmeldung: Marina Liero, IHK zu Schwerin, Tel.: , Thema: Das Bauforderungssicherungsgesetz - Forderungsmanagement für Bauunternehmen Termin: Mi , 18:00-20:00 Uhr Ort: Berufsbildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer Schwerin, Werkstr. 600 Ziele: Viele Insolvenzen sind auf Forderungsausfälle zurückzuführen. Hierauf hat der Gesetzgeber nun mit Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen reagiert, die Werkunternehmer besser vor Forderungsausfällen absichern sollen. Vor allem Bauunternehmen sollen ihre Zahlungsansprüche gegenüber Kunden zukünftig leichter als bisher durchsetzen können. So sieht es das neue Forderungssicherungsgesetz (FoSiG) vor. In der Veranstaltung wird ein Überblick über die wichtigsten neuen Regelungen gegeben. Die Veranstaltung wird in Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer Schwerin sowie dem Bauverband Mecklenburg- Vorpommern e. V. durchgeführt. Referent/en: Honorarprofessor Dr. Jörg Schmidt, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Rechtsanwälte Dr. Schmidt, Schwerin Anmeldung: Dipl.-Finanzwirtin (FH), Dipl.-Wirtschaftsjuristin (FH) Imke Brandt, IHK zu Schwerin, Tel.: , brandt@schwerin.ihk.de Thema: IHK-Handelsregistergespräch Termin: Mi , 14:00-16:00 Uhr Ort: IHK zu Schwerin, Ludwig-Bölkow-Haus, Graf-Schack-Allee 12 Ziele: Im Rahmen eines Schweriner Handelsregistergesprächs sollen Probleme bei der Führung des Handelsregisters erörtert werden, um die Zusammenarbeit zwischen Richtern, Rechtspflegern, Notaren und der IHK weiter zu verbessern. Schwerpunkt des Gesprächs werden Erfahrungen seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters in Mecklenburg- Vorpommern sein. Die Teilnahme ist nur mit gesonderter Einladung möglich. Anmeldung: Ass. iur. Stefan Gelzer, IHK zu Schwerin, Tel.: , gelzer@schwerin.ihk.de Thema: Gaststättenunterrichtung Termin: Do Ort: IHK zu Schwerin, Ludwig-Bölkow-Haus, Raum Wismar, Graf-Schack- Allee 12 Ziele: Die Gaststättenerlaubnis wird von der zuständigen Ordnungsbehörde nur dann erteilt, wenn der zukünftige Gaststättenbetreiber nachweisen kann, an einer Unterrichtung bei der IHK teilgenommen zu haben. In dieser Schulung wird über die wichtigsten Vorschriften der Lebensmittelhygiene informiert. Referent/en: Dr. habil. Dieter Thieme, Fachtierarzt, Lützow Kosten: 31,00 Euro Anmeldung: Dipl.-Ing. (FH) Angret Mans, IHK zu Schwerin, Tel.: , mans@schwerin.ihk.de Thema: Weiterbildung der Berufskraftfahrer Termin: Do , 18:30-20:30 Uhr Ort: Parchim, Baadestraße 1 Ziele: Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz beinhaltet auch die Pflicht zur Weiterbildung der Berufskraftfahrer. Alle Kraftverkehrsunternehmen müssen sich auf diese gesetzlichen Forderungen einstellen. Welche Inhalte und Termine beachtet werden müssen ist der Inhalt dieser IHK-Informationsveranstaltung Referent/en: Fahrschullehrer Torsten Poschmann Anmeldung: Staatl. gepr. BW. Hartmut Quilitz, IHK zu Schwerin, Tel.: , quilitz@schwerin.ihk.de NOVEMBER Thema: Einzelhandelsforum Termin: Mo , 14:00-17:00 Uhr Ort: IHK zu Schwerin, Ludwig-Bölkow-Haus, Raum Mecklenburg- Vorpommern, Graf-Schack-Allee 12 Ziele: Diese Veranstaltung wird die Schwerpunktthemen Demografie und Kaufkraftentwicklung, Stadtentwicklung und Einzelhandel, Wachstumsgrenzen der Nahversorgung, Handel(n) nach der Krise und Werbung als wichtiger Aspekt des Marketings behandeln. Anmeldung: Dipl.-Ing. Ulf Dreßler, IHK zu Schwerin, Tel.: , lepp@schwerin.ihk.de Thema: Beratungssprechtag zur Unternehmensfinanzierung Termin: Di , 10:30-16:30 Uhr Ort: IHK zu Schwerin, Ludwig-Bölkow-Haus, Raum Ostsee, Graf-Schack- Allee 12 Ziele: Unternehmer, Existenzgründer und andere Interessenten können sich in einem individuellen Beratungsgespräch mit je einem Vertreter der KfW Mittelstandsbank, der Bürgschaftsbank M-V GmbH, des Landesförderinstituts MV und der IHK zu Schwerin über die Möglichkeiten von Fördermitteln des Bundes, (die über die KfW vergeben werden), des Landes sowie über ihre Besicherung informieren und klären, welche Bedingungen sie selbst erfüllen müssen. Diese Gespräche können gemeinsam oder mit dem Bankvertreter geführt werden. Bei sogenannten Kleingründungen steht Existenzgründern und Jungunternehmern ergänzend ein Vertreter der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA) für ein Beratungsgespräch zu den Förderprogrammen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung. Eine Anmeldung ist unbedingt erforderlich! Referent/en: Berater der KfW Mittelstandsbank, der Bürgschaftsbank M- V GmbH, der Mittelständische Beteiligungsgesellschaft M-V mbh, des Landesförderinstituts MV, der IHK zu Schwerin, der GSA Schwerin Anmeldung: Staatl. gepr. Betriebswirtin Ulrike Fahden, IHK zu Schwerin, Tel.: , fahden@schwerin.ihk.de Thema: IHK-Einführungsseminar Erfolgreich selbstständig?! Termin: Di , 17:00-19:30 Uhr Ort: Schwerin, IHK-Bildungszentrum Schwerin ggmbh, Werkstr. 114 Ziele: Die Teilnehmer, die eine selbstständige Existenz im gewerblichen Bereich anstreben, sollen auf den Weg in die Selbstständigkeit vorbereit werden. Inhalt: Selbstüberprüfung, Unternehmerpersönlichkeit, Umsatzund Gewinnerwartung, Kalkulation, Kapitalbedarf, Finanzierung, Förderung, Notwendige Formalitäten. Bei Bedarf werden weitere Termine angeboten. Referent/en: Evelyn Nadollek, Projektleiterin der IHK-Bildungszentrum ggmbh Schwerin; Vertreter der IHK zu Schwerin Anmeldung: Staatl. gepr. Betriebswirtin Ulrike Fahden, IHK zu Schwerin, Tel.: , fahden@schwerin.ihk.de Thema: Psychologie des Geldes - Versicherung - Anlagen - Kredit Termin: Di , 14:00-16:00 Uhr Ort: IHK zu Schwerin, Ludwig-Bölkow-Haus, Raum Wismar, Graf-Schack-Allee 12 Ziele: Warum wir bei Geldangelegenheiten immer wieder die gleichen Fehler machen? Geldangelegenheiten haben viel mit Emotionen zu tun. Oft bestimmen auch die menschlichen Eigenschaften die Entscheidungen. Kommt dann noch unzureichende Kenntnis und Leichtgläubigkeit hinzu,

28 sind Fehlentscheidungen mit finanziellen Verlusten verbunden. Diese Veranstaltung gibt Hinweise und Tipps, um solche Fehlentscheidungen zu vermeiden. Referent/en: Andreas Borsch, io-investmentoptimierung Anmeldung: Helga Lepp, IHK zu Schwerin, Tel.: , Thema: ADR-Lehrgangsabschlussprüfung Basiskurs vom Termin: Mi , 14:00-16:00 Uhr Ort: Schwerin, DEKRA-Akademie GmbH, Werkstr. 215 Ziele: Fahrzeugführer, die gefährliche Güter in kennzeichnungspflichtiger Menge transportieren wollen, müssen nach dem Internationalen Abkommen für den Transport gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) geschult werden. Kosten: 35,00 Euro Anmeldung: Staatl. gepr. BW. Hartmut Quilitz, IHK zu Schwerin, Tel.: , Thema: Fachkundeprüfung Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken Termin: Mi , ganztägig Ort: IHK zu Schwerin, Ludwig-Bölkow-Haus, Graf-Schack-Allee 12 Ziele: Im Rahmen der öffentlichen Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen durch die IHK haben diese zuvor ihre besondere Sachkunde nachzuweisen. Das entsprechende Fachgremium Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken der Schweriner IHK überprüft Sachverständige aus dem gesamten Bundesgebiet. Die Teilnahme ist nur aufgrund einer gesonderten Einladung möglich. Anmeldung: Marli-Susanne Weber, IHK zu Schwerin, Tel.: , Thema: Nachschulung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich gem. 43 (4) Infektionsschutzgesetz und 4 (2) Lebensmittelhygieneverordnung Termin: Do Ort: IHK zu Schwerin, Ludwig-Bölkow-Haus, Raum Vorpommern, Graf-Schack-Allee 12 Ziele: Nach dem Infektionsschutzgesetz 43 und der Lebensmittelhygieneverordnung 4 benötigen alle Personen, die gewerbsmäßig oder beschäftigt werden in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung oder beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen ( 42 IfSG) von Lebensmittel, den Nachweis einer Schulung. Diese Forderung gilt unabhängig davon, ob der Betroffene ein Lebensmittelzeugnis besitzt oder nicht. Betroffen sind also alle Personen, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen. Der Begriff gewerbsmäßig ist erfüllt, wenn Lebensmittel gegen Entgelt abgegeben werden. Es liegt in der Verantwortung des Betriebes, der Organisation oder des Vereines, wie und wie oft er seine Mitarbeiter bzw. Vereinsmitglieder schult. Wir möchten Sie als Arbeitgeber mit dieser Nachschulung in die Lage versetzen, ihre Mitarbeiter zu schulen. Referent/en: Iris-Liane Schlender, Hygieneinspektorin Gesundheitsamt Schwerin; Dr. habil. Dieter Thieme, Fachtierarzt, Lützow Kosten: 10,00 Euro Anmeldung: Dipl.-Ing. (FH) Angret Mans, IHK zu Schwerin, Tel.: , mans@schwerin.ihk.de Thema: Auslandsaufenthalte für Auszubildende während der Ausbildung, neue Möglichkeiten in der Berufsausbildung Termin: Do , 15:00-17:00 Uhr Ort: IHK zu Schwerin, Ludwig-Bölkow-Haus, Raum Wismar, Graf-Schack- Allee 12 Ziele: Mit der Überarbeitung des Berufsbildungsgesetzes im Jahr 2005 wurde die rechtliche Grundlage für Unternehmen geschaffen, ihre Auszubildenden durch Auslandsaufenthalte zu fördern. Im Rahmen dieser Veranstaltung erhalten Unternehmer und Ausbilder allgemeine Informationen zur Mobilität von Auszubildenden innerhalb der EU. Informiert wird über die rechtlichen Grundlagen, den Ablauf, die Organisation und über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten. Es werden Einblicke in bestehende Projekte von Auslandsentsendungen gegeben. Auszubildende berichten über ihre eigenen Erfahrungen. Referent/en: Berufspädagogin (IHK) Heidrun Lehnert, IHK zu Schwerin Anmeldung: Marina Liero, IHK zu Schwerin, Tel.: , liero@schwerin.ihk.de Thema: Verleihung 11. IHK-Schulpreis Termin: Do , 15:00-18:00 Uhr Ort: IHK zu Schwerin, Ludwig-Bölkow-Haus, Raum Mecklenburg- Vorpommern, Graf-Schack-Allee 12 Ziele: An vielen Schulen gibt es bereits engagierte Projekte zur Vermittlung von wirtschaftlichem Wissen. Praxisorientiertes und realitätsnahes Lernen ermöglichen es dabei in besonderer Weise, bei Schülerinnen und Schülern Verständnis für ökonomische wirtschaftliche Zusammenhänge und wirtschaftsbezogenes Handeln zu wecken. Die IHK zu Schwerin unterstützt diese Bemühungen aktiv mit der jährlichen Vergabe des IHK-Schulpreises. Anmeldung: Jana Horn, IHK zu Schwerin, Tel.: , horn@schwerin.ihk.de Thema: ADR-Lehrgangsabschlussprüfung Aufbaukurs Tank vom Termin: Fr , 12:00-14:00 Uhr Ort: Schwerin, DEKRA-Akademie GmbH, Werkstr. 215 Ziele: Fahrzeugführer, die gefährliche Güter in kennzeichnungspflichtiger Menge transportieren wollen, müssen nach dem Internationalen Abkommen für den Transport gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) geschult werden. Kosten: 35,00 Euro Anmeldung: Staatl. gepr. BW. Hartmut Quilitz, IHK zu Schwerin, Tel.: , quilitz@schwerin.ihk.de Thema: Small talk in English (Basisseminar) Anmeldeschluss: Termin: Fr , 09:00-16:15 Uhr Ort: IHK zu Schwerin, Ludwig-Bölkow-Haus, Raum Wismar, Graf-Schack- Allee 12 Ziele: Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter im Vertrieb und im Einkauf, die mit ausländischen Partnern kommunizieren müssen. Englischkenntnisse werden bei den Teilnehmern vorausgesetzt. Das bei den Teilnehmern vorhandene Vokabular und die Grammatikkenntnisse sollen gefestigt und erweitert werden. Außerdem bietet das Seminar Gelegenheit zum Praktizieren der englischen Sprache unter besonderer Berücksichtigung der Fachterminologie Außenwirtschaft. Referent/en: TEFOL-Diploma Susan Porter, Adria-Sprachenservice Schwerin Kosten: 40,00 Euro Anmeldung: Helga Lepp, IHK zu Schwerin, Tel.: , lepp@schwerin.ihk.de Thema: Zoll-Kompakt Teil 2 Termin: Di :00-16:30 Uhr Ort: IHK zu Schwerin, Ludwig-Bölkow-Haus, Raum Wismar, Graf-Schack-Allee 12 Ziele: Den Seminarteilnehmern dieses Einsteigerseminars werden alle zollrechtlich maßgeblichen Rechtsnormen sowie darauf fußende Zollverfahren vorgestellt. Sie werden damit in die Lage versetzt, für jeden Arbeitsvorgang das jeweils betrieblich vorteilhafteste Zollverfahren auszuwählen. Die für eine erfolgreiche Antragstellung auf Bewilligung entsprechender Zollverfahren nebst Vereinfachungen erforderliche Wissensvermittlung ist ebenfalls seminargegenständlich. Darüber hinaus werden alle Subsysteme der IT-gestützten Zollabfertigung ATLAS in Grundzügen erläutert. Nur gemeinsame Teilnahme an Teil 1 und Teil 2. Referent/en: Dipl. Finanzwirt Holger Kaune, Crown Consultancy, Magdeburg Kosten: 100,00 Euro Anmeldung: Dipl. lat.wiss. Rüdiger Wissuwa, IHK zu Schwerin, Tel.: , wissuwa@schwerin.ihk.de Thema: IHK-Wirtschaftsforum Westmecklenburg Termin: Di , 14:00-16:30 Uhr Ort: IHK zu Schwerin, Ludwig-Bölkow-Haus, Raum Vorpommern, Graf- Schack-Allee 12 Ziele: Das IHK-Wirtschaftsforum Westmecklenburg informiert die Mitgliedsunternehmen der IHK zu Schwerin, politische Entscheidungsträger und die interessierte Öffentlichkeit über das regionale Wirtschaftsgeschehen. Die Wirtschaftsstruktur der Landkreise Ludwigslust, Nordwestmecklenburg und Parchim sowie der kreisfreien Städte Schwerin und Wismar wird dargelegt. Das IHK-Wirtschaftsforum greift aktuelle Problemstellungen und Entwicklungstendenzen, die für die Wirtschaft von Interesse sind, auf und stellt diese zur Diskussion. Anmeldung: Dr. Dorothee Crayen, IHK zu Schwerin, Tel.: , crayen@schwerin.ihk.de Thema: Beratungstag Internet/E-Commerce Termin: Mi , 10:00 17:00 Uhr (Gesprächseinheit ca. 1 Std) Ort: IHK zu Schwerin, Ludwig-Bölkow-Haus, Raum Poel, Graf-Schack-Allee 12 Ziele: In einem individuellen, kostenfreien Beratungsgespräch können sich Unternehmer, Existenzgründer und andere Interessierte über die kommerziellen Möglichkeiten, Risiken und Potentiale ihrer Internet-Nutzung informieren. Weiterhin besteht die Möglichkeit, eine vorhandene Website hinsichtlich Layout, Design, Inhalt, Internetrecht, technischer Aspekte sowie Suchmaschinenoptimierung zu analysieren. Der Website-Check sowie die Beratung finden in Form von Einzelgesprächen für Unternehmen statt. Wir bitten Sie um vorherige Anmeldung. Referent/en: Berater des Electronic Commerce Center Mecklenburg- Vorpommern (ECCOM) Anmeldung: Sandra Diehn, IHK zu Schwerin, Tel.: , diehn@schwerin.ihk.de

29 Aus- & Weiterbildung zum Karrieresprung ansetzen. In diesem Alter fangen Jugendliche langsam an, sich über ihre Zukunft Gedanken zu machen. Die 2009 im Auftrag des Ministeriums durchgeführte Umfrage an Schulen hatte ergeben, dass sich 62 Prozent der Mädchen und Jungen für eine berufliche Ausbildung im Land interessieren. Es ist legitim, mit den guten Bedingungen vor Ort um unsere Jugend zu kämpfen, betonte Seidel. Es ist wichtig, die Jugendlichen über die vielfältigen Möglichkeiten zu informieren, wie sie bereits während der Berufsausbildung verschiedene Angebote kombinieren können. Ich denke hierbei an die dualen Studiengänge, die durch die Hochschulen des Landes angeboten werden, erklärte der Präsident der Schweriner IHK. Der Wirtschaftsminister kündigte verschiedene Wege an, um mit den Jugendlichen in den Dialog zu kommen. Hauptaugenmerk legen wir nach wie vor aufs Internet, unterstrich der Minister. Die Internetpräsentation wird um eine Rubrik Ausbildung der Woche erweitert, in der gefragte Berufsbilder vorgestellt werden. Gestartet wird mit der Kauffrau und dem Kaufmann für Tourismus und Freizeit. Durch eine neue Werbeaktion unter den IHKUnternehmen soll die Anzahl der über 800 im Azubi-Atlas vertretenen Firmen und somit das Angebot für die Nutzer deutlich erhöht werden. Laufend werden neue authentische Erfolgsgeschichten und Unternehmensporträts eingestellt. Ab sofort können sich Interessenten auch über einen Newsletter über Neuigkeiten sowie über Lehrstellen und Jobbörsen informieren lassen. Nicht zuletzt wird die Fachkräftekampagne in zwei Wochen Teil des angesagten sozialen Netzwerkes Facebook und auf diesem Weg möglicherweise direkter Gesprächsstoff unter den Community-Mitgliedern. Darüber hinaus soll die Schulaktion an 9. und 10. Klassen des Landes fortgesetzt werden. In mehreren Zeitschriften und Publikationen wird für die zentrale Anlaufstelle der Kampagne im Internet geworben. Gleichzeitig appellierten der Wirtschaftsminister und auch der Präsident der Schweriner IHK an die Unternehmen, die Herausforderung des Fachkräftemangels aktiv anzunehmen und frühzeitig auf die künftigen Azubis zuzugehen. Der Kampf um den Nachwuchs werde härter werden. Faktoren wie eine fundierte Ausbildung, eine angemessene Entlohnung sowie gute berufliche Startbedingungen werden entscheidend dazu beitragen, junge Leute für sich zu überzeugen. Die Chancen sind gut, die Unternehmen bereit. Aktuell beteiligen sich IHK-Unternehmen in Westmecklenburg an der Nachwuchssicherung, in Mecklenburg-Vorpommern sind es mehr als Im Laufe der zwei-, drei- und dreieinhalbjährigen Berufsausbildung stehen viele Möglichkeiten zur Verfügung, nicht nur den Beruf, sondern auch eine Reihe an Zusatzqualifikationen zu erwerben. Diese Fertigkeiten erleichtern es, nach der Berufsausbildung eine anschließende Weiterbeschäftigung im Betrieb zu finden, so Hans Thon abschließend. n Verstehen Sie die Chancen in Entwicklungsländern? Ortskenntnis zahlt sich aus. Gut, wenn man auf zuverlässige Partner bauen kann, die verstehen, was Nachhaltigkeit in den Märkten von morgen bedeutet. Mit dem Programm developpp.de unterstützt das BMZ Unternehmen bei der Umsetzung von Projekten in Entwicklungsländern, die einen spürbaren und langfristigen Nutzen für die Menschen vor Ort haben. So sichern wir gemeinsam den Erfolg Ihrer innovativen Ideen und schaffen die Voraussetzungen für eine nachhaltige Entwicklung. Wirtschaftskompass Ausgabe 10/2010 Unser Angebot: Wir beteiligen uns an der Finanzierung Ihrer Maßnahmen mit bis zu 50 % des Gesamtvolumens Unsere Expertenteams in Deutschland und in den Partnerländern unterstützen Sie bei der Projektentwicklung und Umsetzung beim Zugang zu wichtigen Partnern beim Eintritt in neue Märkte Weitere Informationen finden Sie unter: 23

30 Aus- & Weiterbildung Insgesamt Prüflinge haben an den Sommerprüfungen teilgenommen. Davon waren erfolgreich. Das entspricht einer Bestehensquote von 87,4 % und liegt im Bundesdurchschnitt. Gleichzeitig wurden Unternehmen für hervorragende Ausbildungsleistungen geehrt. Hansestadt Wismar Floristin Jennifer Last, Bärbel Hottendorf-Gänseblümchen Floristin Claudia Glück, Bärbel Hottendorf-Gänseblümchen Mechatroniker Andre Mäckelburg,EGGER Holzwerkstoffe Wismar GmbH & Co. KG Fachlagerist Kevin Nix, EGGER Holzwerkstoffe Wismar GmbH & Co. KG Maschinen- und Anlagenführer Stefan Schink, PROPHYTA GmbH Sport-und Fitnesskauffrau Maria Miertzschke, HWR Bäder- und Freizeitanlagen GmbH & Co. KG Koch Matthias Knoche, Phönix-Hotel Seeblick Koch Sebastian Schwark, Hotel- und Gastronomiebetriebsgesellschaft mbh Bürokaufmann Robert Schröder, HW Leasing GmbH Kauffrau im Einzelhandel Kristin Tareilus, EDEKA Markt Wismar Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistungen Juliane Pech, UBT See- und Hafenspedition GmbH Fachlagerist Silvio Lange, SR Bildungszentrum Wismar GmbH Hotelfachfrau Anne-Kathrin Korban, Restaurant Zum kleinen Mönch Industriekaufmann Denis Hanisch, German Pellets GmbH Baustoffprüfer Paul Milke, Baustoffprüfstelle Wismar GmbH Landkreis Nordwestmecklenburg Zerspanungsmechaniker Chris Lüder, Fertigungstechnik NORD GmbH Zerspanungsmechaniker Philipp Musahl, Fertigungstechnik NORD GmbH Kauffrau für Bürokommunikation Katharina Baldeweg, Amt Schönberger Land Industriekauffrau Katrin Dirlam, Hansa Milch AG Hotelfachfrau Carolin Eisenhuth, Silvius Dornier GmbH Co. KG Aufbereitungsmechaniker Stefan Rickert, Heidelberger Sand und Kies GmbH Bürokaufmann Niels Frank Wedtke, Jagdschule Gut Gambow Hotelfachfrau Juliane Cierpinski, GCH North German Hotels Betriebs GmbH Verkäuferin Jana Nölck, ÜAZ Grevesmühlen Fachinformatiker Tristan Kumbier, VIVA Coffee GmbH Hotelfachfrau Alina Dubbert, Gutshaus Gramkow Köchin Anica Kleinpeter, Seehotel am Neuklostersee Landkreis Parchim Straßenbauer Nico Schlaak, DAU Eisenbahn-,Straßen- und Tiefbau GmbH Straßenbauer Stefan Waack, DAU Eisenbahn-,Straßen- und Tiefbau GmbH Bankkauffrau Juliane Ahrens, Sparkasse Parchim-Lübz Koch Robert Hartmann, Servaas Schlosshotel GmbH Industriekauffrau Sandra Zeitz, Textil-Service Mecklenburg GmbH Kauffrau im Gesundheitswesen Ines Qualmann, Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Parchim e.v. Industriekauffrau Melanie Gads, Asphalt-Mischwerke-Mecklenburg GmbH & Co. KG Hotelfachfrau Katja Loeschke, Landhotel Rosenhof Kauffrau im Einzelhandel Darina Röhl, Raiffeisen Bezugs- und Handelsgenossenschaft e.g. Lübz Kauffrau für Tourismus und Freizeit Stefanie Rahn, Ticket Online Sales & Service Center GmbH Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice Stephan Strübing, BBM Einrichtungshaus GmbH & Co. KG Straßenbauer Chris Pohle, KEMNA BAU Andreae GmbH & Co. KG Landkreis Ludwigslust Industriekaufmann Sebastian Wache, Henkel Beiz- und Elektro-poliertechnik GmbH & Co. KG Fachkraft für Lagerlogistik Jan Samulkiewicz, Elmenhorst Bauspezialartikel GmbH Co. KG Kauffrau für Bürokommunikation Marike Helm, Karl-Heinz Häußler-Helm Die Buttonmacher Fachlagerist Nico Schröder, KTS Kettentechnik GmbH Fahrzeugpfleger Nico Dassel, UFAT Bildungswerk e.v. Fachlageristin Antje Wiedow, Berufsbildungsstätte START GmbH Fachlagerist Andy Kuhnert, Berufsbildungsstätte START GmbH Fachlagerist Kevin Jarchow, Berufsbildungsstätte START GmbH Landehauptstadt Schwerin Drucker Christian Pagels, Zeitungsverlag Schwerin GmbH & Co. KG Kauffrau für Bürokommunikation Stefanie Jäger, Polizeidirektion Schwerin Fachkraft für Schutz und Sicherheit Nicole Konrad, SECURITAS Sicherheit und Service GmbH Fachkraft für Schutz und Sicherheit Sebastian Schlächter, SECURITAS Sicherheit und Service GmbH Fachkraft für Schutz und Sicherheit Dustin David Weißert, SECURITAS Sicherheit und Service GmbH Fachkraft für Schutz und Sicherheit Benjamin Gust, SECURITAS Sicherheit und Service GmbH Fachinformatiker Robert Schultz, WEMAG AG Bürokauffrau Konstanze Renn, Energieversorgung Schwerin GmbH & Co. KG Immobilienkaufmann Tim Larscheid, Schweriner Wohnungsgenossenschaft eg Immobilienkaufmann Axel Wiese, WGS Wohnungsgesellschaft Schwerin mbh Kaufmann im Groß- und Außenhandel Björn Saß, HTI Feldtmann KG 24 Wirtschaftskompass Ausgabe 10/2010

31 Aus- & Weiterbildung Zeugnisse für die Besten Mitte September 2010 wurden im Rahmen einer feierlichen Zeugnisübergabe die besten Absolventen der IHKSommerprüfungen und deren Ausbildungsbetriebe geehrt. Der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Caffier, und IHK-Präsident Hans Thon überreichten die IHK-Prüfungszeugnisse. Zum 1. September wurden insgesamt Berufsausbildungsverträge in den IHK-Ausbildungsunternehmen geschlossen. Nahezu alle IHK-Ausbildungsunternehmen wollen ihr Ausbildungsengagement auf dem gleichen Niveau halten wie im Vorjahr IHK-Unternehmen stellen demnach in derzeit 145 Ausbildungsberufen Ausbildungsangebote zur Verfügung. Wir haben gute Schülerinnen und Schüler, wir haben eine gute Berufsausbildungsbasis im Land und sind so in der Lage nicht nur für unsere Unternehmen den notwendigen Nachwuchs zu entwickeln und zu sichern, sondern damit auch gleichzeitig unseren jungen Menschen ein gute, interessante und langfristige Perspektive im Land zu bieten. Wir müssen nur darüber sprechen, sie bekannt machen, offen dafür werben, so Thon abschließend. n Fachinformatiker Stefan Richter, Com In GmbH Fachinformatiker Björn Heinze, DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Fachinformatiker Nico Päpke, DACHS GmbH Fachinformatiker Gerard Kühnel, PLANET IC GmbH IT-Systemelektroniker Olaf Paulig, EasyBrowse GmbH Kauffrau für Bürokommunikation Jessica Gedenk, Techniker Krankenkasse Kaufmann für Versicherungen und Finanzen Sebastian Heise, VICTORIA Versicherung AG Kaufmann für Versicherungen und Finanzen Sebastian Nemitz, Debeka Lebensversicherungsverein ag Mediengestalter Digital und Print Christof Hufnagel, mandarin medien GbR Kaufmann für Bürokommunikation Philipp Tarras, Betrieb für Bau und Liegenschaften Bürokauffrau Anett Karsch, Mecklenburger Agrarhandel GmbH Straßenbauer Daniel Laube, TS-Bau GmbH Bauzeichnerin Jana Schlettig, Ingenieurbüro Dr.-Ing. R. Apitz Köchin Christine Hergt, Restaurant ars vivendi Kauffrau im Einzelhandel Sandra Palubicki, IHK-Bildungszentrum Schwerin ggmbh Servicekraft für Dialogmarketing Doreen Rust, buw customer care operations Schwerin GmbH Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik Bertram Linke, Schweriner Ausbildungszentrum Verkäuferin Sabrina Füssel Heinrich, Deichmann-Schuhe GmbH & Co. KG Kaufmann im Einzelhandel Tim Beckmann, coop eg Veranstaltungskaufmann Marco Kreyser, Mega-Movies Schwerin Nutzen Sie die Chancen in Entwicklungsländern! Wer Wertschöpfung global denkt, kennt keine weißen Flecken auf der Weltkarte. Denn Kunden und Lieferanten in den Märkten von morgen haben viel zu bieten. Mit dem Programm developpp.de unterstützt das BMZ Unternehmen bei der Umsetzung von Projekten in Entwicklungsländern, die einen spürbaren und langfristigen Nutzen für die Menschen vor Ort haben. So sichern wir gemeinsam den Erfolg Ihrer innovativen Ideen und schaffen die Voraussetzungen für eine nachhaltige Entwicklung. Wirtschaftskompass Ausgabe 10/2010 Unser Angebot: Wir beteiligen uns an der Finanzierung Ihrer Maßnahmen mit bis zu 50 % des Gesamtvolumens Unsere Expertenteams in Deutschland und in den Partnerländern unterstützen Sie bei der Projektentwicklung und Umsetzung beim Zugang zu wichtigen Partnern beim Eintritt in neue Märkte Weitere Informationen finden Sie unter: 25

32 Aus- & Weiterbildung Amtliche Bekanntmachung Besondere Rechtsvorschrift zum anerkannten Abschluss Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen IHK/ Fachwirtin im Sozial- und Gesundheitswesen IHK Die Industrie- und Handelskammer zu Schwerin erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom als zuständige Stelle nach 54 in Verbindung mit 79 Abs. 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23. März 2005 (BGBl. I, Seite 931), zuletzt geändert durch Artikel 9 b des Gesetzes vom 7. September 2007 (BGBl. I, Seite 2246), folgende besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen IHK / zur Fachwirtin im Sozial- und Gesundheitswesen IHK. 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses (1) Die zuständige Stelle kann berufliche Fortbildungsprüfungen zum Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen IHK / zur Fachwirtin im Sozial- und Gesundheitswesen IHK nach den 2 bis 9 durchführen, in denen die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit nachzuweisen ist. (2) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen vorhanden sind, um folgende Aufgaben eines Fachwirtes / einer Fachwirtin im Sozial- und Gesundheitswesen verantwortlich wahrzunehmen: 1. Mitarbeiterführung im Sinne der Unternehmensziele unter Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Vorschriften sowie Mitwirken bei Aus- und Weiterbildung; 2. Ausführen qualifizierter kaufmännischer Sachaufgaben in Unternehmen und Organisationen; 3. Erkennen und Beurteilen regionaler, nationaler und internationaler Vernetzungen im Bereich sozialer Dienstleistungen und deren Einfluss auf den Betriebsablauf. (3) Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen IHK / Fachwirtin im Sozial- und Gesundheitswesen IHK. 2 Zulassungsvoraussetzungen (1) Zur Prüfung in der Teilprüfung Wirtschaftsbezogene Qualifikationen ist zuzulassen, wer 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder 2. eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist. (2) Zur Prüfung in der Teilprüfung Handlungsspezifische Qualifikationen ist zuzulassen, wer den Prüfungsteil Wirtschaftsbezogene Qualifikationen abgelegt hat und 1. im Rahmen einer Ausbildung im Sozial- und Gesundheitswesen eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich und danach insgesamt eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen, verwaltenden, helfenden, pädagogischen oder pflegenden Ausbildungsberuf und danach insgesamt eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder 3. insgesamt eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist. (3) Die Berufspraxis im Sinne des Abs. 2 sowie die anerkannten Ausbildungsberufe gemäß Abs. 2 Nr. 2 müssen inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in 1 Abs. 2 genannten Aufgaben haben. (4) Abweichend von Absatz 1 und 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen 3 Gliederung und Durchführung der Prüfung (1) Die Prüfung gliedert sich in folgende Teilprüfungen: 1. Wirtschaftsbezogene Qualifikationen, 2. Handlungsspezifische Qualifikationen. (2) Die Teilprüfung Wirtschaftsbezogene Qualifikationen gliedert sich in folgende Qualifikationsbereiche: 1. Volks- und Betriebswirtschaft, 2. Rechnungswesen, 3. Recht und Steuern, 4. Unternehmensführung. (3) Die Teilprüfung Handlungsspezifische Qualifikationen gliedert sich in folgende Qualifikationsbereiche: 1.Sozial- und Gesundheitsökonomie, 2. Rechtliche Bestimmungen im Sozialund Gesundheitswesen, 3. Marketing im Sozial- und Gesundheitswesen, Management im Sozial- und Gesundheitswesen. (4) Die Wirtschaftsbezogene Qualifikationen gemäß Abs. 2 sowie die Handlungsspezifischen Qualifikationen gemäß Abs. 3 sind schriftlich zu prüfen. (5) Außerdem wird als weitere Prüfungsleistung innerhalb der Teilprüfung Handlungsspezifische Qualifikationen ein situationsbezogenes Fachgespräch mündlich durchgeführt. 4 Wirtschaftsbezogene Qualifikationen (1) Im Qualifikationsbereich Volks- und Betriebswirtschaft sollen zum einen grundlegende volkswirtschaftliche Zusammenhänge und ihre Bedeutung für die betriebliche Praxis beurteilt werden können. Zum anderen müssen grundlegende betriebliche Funktionen und Funktionsbereiche und deren Zusammenwirken im Betrieb verstanden werden. Weiterhin soll der Vorgang einer Existenzgründung erfasst und in seiner Gesamtheit strukturiert werden können. In diesem Rahmen können geprüft werden: 1. Volkswirtschaftliche Grundlagen, 2. Betriebliche Funktionen und deren Zusammenwirken, 3. Existenzgründung und Unternehmensrechtsformen, 4. Unternehmenszusammenschlüsse. (2) Im Qualifikationsbereich Rechnungswesen soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, die Bedeutung des Rechnungswesens als Dokumentations-, Entscheidungs- und Kontrollinstrument für die Unternehmensführung darstellen und begründen zu können. Dazu gehören insbesondere, die bilanziellen Zusammenhänge sowie die Kostenrechnung in Grundzügen erläutern und anwenden zu können. Außerdem sollen die erarbeiteten Zahlen für eine Aussage über die Unternehmenssituation ausgewertet werden können. In diesem Rahmen können geprüft werden: 1. Grundlegende Aspekte des Rechnungswesens, 2. Finanzbuchhaltung, 3. Kosten- und Leistungsrechnung, 4. Auswertung der betriebswirtschaftlichen Zahlen, 5. Planungsrechnung. (3) Im Qualifikationsbereich Recht und Steuern sollen allgemeine Kenntnisse des Bürgerlichen Rechts und des Handelsrechts sowie Kenntnisse des Arbeitsrechts nachgewiesen werden. Weiterhin sollen an unternehmenstypischen Beispielen und Situationen mögliche Vertragsgestaltungen vorbereitet und deren Auswirkungen bewertet werden können. Es müssen außerdem die Grundzüge des unternehmensrelevanten Steuerrechts verstanden werden. In diesem Rahmen können geprüft werden: 1. Rechtliche Zusammenhänge, 2. Steuerrechtliche Bestimmungen. (4) Im Qualifikationsbereich Unternehmensführung soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, die Inhalte der Betriebsorganisation, der Personalführung und -entwicklung sowie der Planungs- und Analysemethoden im betrieblichen Umfeld zu kennen, deren Auswirkungen auf die Unternehmensführung erläutern und in Teilumfängen anwenden zu können. In diesem Rahmen können geprüft werden: 1. Betriebsorganisation, 2. Personalführung, 3. Personalentwicklung. (5) Die schriftliche Prüfung besteht für jeden Qualifikationsbereich aus einer unter Aufsicht anzufertigenden Arbeit, deren Mindestbearbeitungszeiten jeweils betragen: 1.Volks- und Betriebswirtschaft 60 Minuten, 2. Rechnungswesen 90 Minuten, 3. Recht und Steuern 60 Minuten, 4. Unternehmensführung 90 Minuten. Die Gesamtdauer soll jedoch 330 Minuten nicht überschreiten. (6) Wurden in nicht mehr als einem Qualifikationsbereich mangelhafte Prüfungsleistungen erbracht, ist in diesem Qualifikationsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. Bei einer oder mehreren ungenügenden Leistungen besteht diese Möglichkeit nicht. Die Ergänzungsprüfung soll anwendungsbezogen durchgeführt werden und in der Regel nicht länger als 15 Minuten dauern. Die Bewertungen der schriftlichen Prüfungsleistung und der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Note zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet. 5 Handlungsspezifische Qualifikationen (1) Im Qualifikationsbereich Sozial- und Gesundheitsökonomie soll der Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass er die Entwicklung, Bedeutung und Struktur der Dienstleistung als Grundlage für betriebswirtschaftliche Entscheidungen kennt und volkswirtschaftliche sowie betriebswirtschaftliche und sozialpolitische Zusammenhänge erkennt. Ferner soll er Kenntnis darüber nachweisen, dass die Öffnung der Märkte und die Globalisierung Einfluss auf die zukünftige Entwicklung der sozialen Dienstleistungen nehmen. In diesem Rahmen können geprüft werden: 1. Bedeutung der Gesundheit für die Volkswirtschaft; 2. Sozial- und Gesundheitspolitik; 3. Struktur des Sozial- und Gesundheitswesens; 4. Rolle des Staates; 5. Akteure im Sozial- und Gesundheitswesen; 6. Finanzierung; 7. Internationale Entwicklung. (2) Im Qualifikationsbereich Rechtliche Bestimmungen im Sozial- und Gesundheitswesen soll der Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass er die einschlägigen Gesetzestexte und die daraus abzuleitenden Auswirkungen kennt. Insbesondere soll er Kenntnisse des Aufbaus und Regelungsbereichs der Bestimmungen des Sozialgesetzbuches nachweisen und relevante Bestimmungen anwenden können. In diesem Rahmen können geprüft werden: 1.Öffentliches Gesundheitsrecht; 2. Haftungsrecht; 3. Heim- und Betreuungsrecht; 4. Finanzierung von stationären, teilstationären und ambulanten Diensten; 5. Steuerrecht; 6. SGB. 26 Wirtschaftskompass Ausgabe 10/2010

33 Aus- & Weiterbildung (3) Im Qualifikationsbereich Marketing im Sozial- und Gesundheitswesen soll der Prüfungsteilnehmer Kenntnisse der im Sozial- und Gesundheitswesen einsetzbaren Marketinginstrumente sowie der regionalen, nationalen und internationalen Marktsituation nachweisen. Darüber hinaus soll er die Besonderheiten in der Einschränkung der Werbung hinsichtlich des Standesrechts und der Gemeinnützigkeit sowie der Mittelbeschaffung darstellen können. In diesem Rahmen können geprüft werden: 1.Marketing im Bereich sozialer Dienstleistung; 2. Grundlagen und Instrumente von Marketing und Werbung; 3. Marketing und Öffentlichkeit; 4. Wirkungsfelder des Sozialmarketings. (4) Im Qualifikationsbereich Management im Sozial- und Gesundheitswesen soll der Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass er das für die Betriebsführung notwendige Planungs-, Steuerungs- und Führungsinstrumentarium beherrscht. Er soll die Besonderheiten des externen und internen Rechnungswesens kennen sowie das damit in Zusammenhang stehende Controlling umsetzen können. Darüber hinaus soll er die Elemente des Projekt- und Qualitätsmanagements dienstleistungsspezifisch einsetzen. In diesem Rahmen können geprüft werden: 1. Spezifische Unternehmensformen; 2. Angewandte Planungs- und Steuerungstechniken; 3. Aktuelle Organisationsstrukturen/Organisationsentwicklung; 4. Führungs- und Managementtechniken; 5. Rechnungswesen/Controlling; 6. Personalwesen; 7. Kommunikation und Informationstechniken; 8. Projektmanagement; 9. Qualitätsmanagement. (5) Die schriftliche Prüfung besteht je Qualifikationsbereich aus einer unter Aufsicht anzufertigenden Arbeit, deren Bearbeitungszeit in der Regel jeweils 90 Minuten betragen soll. (6) Im situationsbezogenen Fachgespräch soll der Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass er in der Lage ist, sein Berufswissen in betriebstypischen Situationen anzuwenden und sachgerechte Lösungen vorzuschlagen. Insbesondere soll er nachweisen, dass er angemessen mit Gesprächspartnern innerhalb und außerhalb des Unternehmens oder der Organisation sprachlich kommunizieren kann und dabei argumentationstechnische Instrumente sach- und personenorientiert einzusetzen versteht. Der Prüfungsteilnehmer wählt aus den Qualifikationsbereichen gemäß Abs. 1 bis 4 eine gestellte Situationsaufgabe zur Bearbeitung. Der Prüfungsteilnehmer hat Anspruch auf in der Regel 30 Minuten Vorbereitungszeit. Die Prüfungszeit beträgt maximal 30 Minuten, wobei sachgerechte Präsentationstechniken eingesetzt werden können. (7) Die schriftliche Prüfung gemäß Abs. 5 kann auf Antrag des Prüfungsteilnehmers oder zur eindeutigen Beurteilung der Prüfungsleistung nach Ermessen des Prüfungsausschusses durch eine mündliche Prüfung ergänzt werden. Dem Antrag des Prüfungsteilnehmers ist stattzugeben, wenn die schriftliche Prüfungsleistung mit weniger als 50 Punkten aber mindestens mit 40 Punkten bewertet wurde. Der Antrag ist abzulehnen, wenn mehr als eine schriftliche Prüfungsleistung mit weniger als 50 Punkten bewertet wurde. Die einzelne Ergänzungsprüfung soll in der Regel nicht länger als 20 Minuten dauern. Die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung und die der Ergänzungsprüfung werden zu einer Note zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet. 6 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen (1) Prüfungsteilnehmer und Prüfungsteilnehmerinnen, die bereits erfolgreich eine IHK-Prüfung auf Grund einer Regelung nach dem Berufsbildungsgesetz abgelegt haben, können beantragen, vom Prüfungsteil Wirtschaftsbezogene Qualifikationen gemäß 4 befreit zu werden, sofern diese den Anforderungen der entsprechenden Prüfungsinhalte nach dieser Vorschrift entspricht. (2) Der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin kann auf Antrag von der Ablegung einzelner schriftlicher Prüfungsleistungen befreit werden, wenn in den letzten fünf Jahren vor einer zuständigen Stelle, einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss eine Prüfung mit Erfolg abgelegt wurde, die den Anforderungen der entsprechenden Prüfungsinhalte nach dieser Vorschrift entspricht. (3) Eine Freistellung von der mündlichen Prüfung gemäß 3 Abs. 5 ist nicht zulässig. 7 Bewerten der Teilprüfungen und Bestehen der Prüfung (1) Die Prüfungsleistungen sind einzeln zu bewerten. Die Teilprüfungen Wirtschaftsbezogene Qualifikationen und Handlungsspezifische Qualifikationen sind ebenso einzeln zu bewerten. Die Bewertung der beiden Teilprüfungen sowie die Gesamtbewertung sind aus dem arithmetischen Mittel der Punktebewertung der einzelnen Prüfungsleistungen zu bilden. (2) Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen (50 Punkte) erbracht hat. (3) Über das Ergebnis der Teilprüfung Wirtschaftsbezogene Qualifikationen ist eine Bescheinigung auszustellen. (4) Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis auszustellen. Im Falle der Freistellung gemäß 6 sind Ort, Datum und Abschlussbezeichnung der anderweitig abgelegten Prüfung sowie die Bezeichnung des Prüfungsgremiums anzugeben. 8 Wiederholung der Prüfung (1) Eine Teilprüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden. Einzelne Prüfungsteile können vor Abschluss des jeweiligen Prüfungsverfahrens wiederholt werden. (2) Mit dem Antrag auf Wiederholung der Prüfung wird der Prüfungsteilnehmer/ die Prüfungsteilnehmerin von einzelnen Prüfungsleistungen befreit, wenn die darin in einer vorangegangenen Prüfung erbrachten Leistungen mindestens ausreichend sind und der Prüfungsteilnehmer/ die Prüfungsteilnehmerin sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an, zur Wiederholungsprüfung angemeldet hat. Bestandene Prüfungsleistungen können auf Antrag einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das Ergebnis der letzten Prüfung. 9 Ausbildereignung Wer die Prüfung zum Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen IHK / zur Fachwirtin im Sozial- und Gesundheitswesen IHK nach dieser Rechtsvorschrift bestanden hat, ist von der schriftlichen Prüfung nach einer aufgrund des Berufsbildungsgesetzes erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung befreit. Dies gilt nicht für den praktischen Prüfungsteil. 10 Inkrafttreten (1) Diese Besondere Rechtsvorschrift tritt einen Tag nach Veröffentlichung in dem Mitteilungsblatt der IHK zu Schwerin in Kraft. (2) Die bisherige Rechtsvorschrift tritt zum gleichen Zeitpunkt außer Kraft. Begonnene Prüfungsverfahren können bis dahin nach den bisherigen Vorschriften zu Ende geführt werden. (3) Auf Antrag kann die zuständige Stelle die Wiederholungsprüfung auch gemäß dieser Vorschrift durchführen; 8 Abs. 2 findet in diesem Fall keine Anwendung. Schwerin, 2. März 2010 gez. Hans Thon, Präsident gez. Ulrich Unger, amt. Hauptgeschäftsführer Berufsinformationen in Westmecklenburg 08./ Berufsinfomesse Wismar 2010 Alte Reithalle Bürgerpark Wismar Berufsmesse Schule am Klüschenberg Regionale Schule Am Klüschenberg Wittstocker Weg Plau SVZ-Lehrstellentag Verlagshaus der Schweriner Volkszeitung, Gutenbergstr. 1, Schwerin Berufsstartertag Gadebusch Berufsstartertag Klütz Berufsfindungsmesse in Boizenburg /Elbe, Richard-Schwenk-Sporthalle Ludwig-Reinhard-Straße Boizenburg n Wirtschaftskompass Ausgabe 10/

34 International Bild: pixelio Neue Regeln für das Exportgeschäft Nur drei Buchstaben reichen, um komplexe Lieferbedingungen exakt zu beschreiben: Mit Kürzeln wie EXW, FCA oder DDP vereinbaren Vertragspartner weltweit einheitlich, welche Pflichten die jeweilige Partei erfüllen muss, um die Lieferung reibungslos abzuwickeln. Ab dem 1. Januar 2011 treten die Incoterms 2010 in Kraft. Wir informieren Sie bereits jetzt über die wichtigsten Änderungen. Die Incoterms -Regeln der Internationalen Handelskammer (ICC) sind im Warenverkehr inzwischen zu gebräuchlichen Abkürzungen geworden. Die Handelsklauseln erleichtern den Export erheblich und gelten überall auf der Welt als Standard. Die Incoterms - Regeln betreffen Fragen zur Aufteilung der Transportkosten und zum Gefahrenübergang sowie zu Geschäftsabwicklungspflichten. Damit legen sie fest, ob der Verkäufer oder Käufer Warendokumente beschafft und eventuelle Zollkosten trägt, wer für Transportdokumente und mögliche Kosten verantwortlich ist, wer die Ware versichert, wer die Waren prüft und sie verpackt. Sie werden erst wirksam, wenn in einem nationalen oder internationalen Vertrag auf sie Bezug genommen wird. Welche der Klauseln gilt, müssen die Vertragspartner konkret vereinbaren. Zudem ist es wichtig, im Vertrag festzuhalten, welche Fassung gelten soll. Bereits seit mehr als sieben Jahrzehnten nutzen Unternehmer aller Länder diese International Commercial Terms, bekannt als Incoterms.1936 veröffentlichte die ICC in Paris zum ersten Mal dieses Regelwerk, das sie seitdem sechsmal überarbeitet und weiterentwickelt hat. Nun wird im September 2010 die siebte Revision veröffentlicht, die zum 1. Januar 2011 gültig wird. Die neuen Incoterms 2010 kommen dem Wunsch nach größerer Verständlichkeit und einer anwenderfreundlicheren Sprache nach, die auch für Nichtjuristen verständlich ist. Zudem tragen sie substantiellen Veränderungen in der Handelspraxis und neuen Transporttechniken Rechnung. Die Anzahl der Klauseln wird von 13 auf 11 reduziert, zwei Klauseln werden dabei neu geschaffen, wenig praxisrelevante Regeln werden herausgenommen. Jede Klausel wird außerdem durch einen ausführlichen einleitenden Anwendungshinweis ergänzt, der dem Nutzer zusätzlich Hilfestellung bietet. Die wichtigsten Änderungen im Überblick: Das neue Regelwerk ist nach Transportarten gegliedert. Zum einen gibt es Klauseln, die für jede Transportart zu Land, Luft und Wasser und den multimodalen Transport konzipiert sind. Diese Klauseln sind insbesondere auch für den Containertransport geeignet. um anderen gibt es Klauseln, die ausschließlich für den See- und Binnenschiffstransport konzipiert wurden und für konventionelle Fracht geeignet sind. Themenbereiche wie elektronische Kommunikation und ecommerce werden besonders berücksichtigt. Ferner ist auch der Bereich sicherheitsrelevante Informationen, sprich die weltweit angestrebte Erhöhung der Sicherheit des Transports, von den neuen Incoterms 2010 Regeln erfasst. Die Änderungen im Detail: Die beiden neuen Klauseln DAT und DAP sind Nachfolger der Klauseln DAF, DES, DEQ und DDU. 28 Wirtschaftskompass Ausgabe 10/2010

35 International Die DAT-Klausel (delivered at terminal) ist eine moderne Version der altbekannten DEQ-Klausel. Die neue Klausel gilt nun für jede Transportart, während DEQ ausschließlich für den See- und Binnenschiffsverkehr zu verwenden war. Gleichzeitig bleibt die neue Klausel aber wie bisher für Großtransporte anwendbar. Der Verkäufer hat bei dieser neuen Klausel für die Ware einen Beforderungsvertrag bis zum benannten Terminal im vereinbarten Bestimmungshafen oder -ort abzuschließen. Dies entspricht den Anforderungen der modernen Transportpraxis und spiegelt auch die Veränderungen im Bereich Hafenlogistik wider. Bei der neuen Klausel DAP (delivered at place) handelt es sich um eine allgemeine Frachtvertragsklausel, die den Ex- und Importeuren mehr Freiheit bietet. Die Vertragsparteien sollten den vereinbarten Bestimmungsort so präzise wie möglich definieren und spezifiziert haben. Sie ersetzt die Klauseln wie DAF und DES, die vorher wenig verwendet wurden. Nach der DAP-Klausel hat der Verkäufer seine Lieferverpflichtung erfüllt, wenn die Ware dem Käufer auf dem ankommenden Beförderungsmittel entladebereit am benannten Bestimmungsort zur Verfügung gestellt wird. Ferner nimmt der Entwurf für die nunmehr elf Klauseln eine neue Gliederung nach Transportart auf. Die Klauseln EXW, FCA, CPT, CIP, DAT, DAP und DDP finden bei multimodalen Containertransporten Anwendung. Sie können genutzt werden, wenn mindestens eine Transportart sei es zu Land, Luft oder Wasser gewählt wird. Die Klauseln FAS, FOB, CFR und CIF hingegen sind ausschließlich für den See- und Binnenschiffstransport konzipiert und werden bei konventionellem Frachtgut verwendet. Traditionell galten die Incoterms -Regeln als Klauseln, die in internationalen Verträgen Anwendung finden. Nun können sie explizit auch in nationalen Verträgen verwendet werden. Dies trägt dem Wegfall der Zollformalitäten innerhalb von Freihandelszonen wie der EU Rechnung. Auch in den USA finden die Incoterms -Regeln zunehmend Anwendung; hier hatte man viele Jahre auf eigene, nationale Regeln gesetzt. Tipps zum Gebrauch der Incoterms Beziehen Sie die Incoterms 2010 Regeln ausdrücklich in Ihren Kaufvertrag ein! Wenn Sie möchten, dass die neuen Handelsklauseln für Ihren Kaufvertrag gelten sollen, müssen Sie dies mit der Formulierung Incoterms 2010 in Ihrem Vertrag deutlich machen. Wählen Sie die geeignete Klausel! Die gewählte Incoterms Klausel muss passend sein für die Ware, das Beförderungsmittel, vor allem aber dafür, ob die Parteien dem Verkäufer oder dem Käufer zusätzliche Verpflichtungen auferlegen möchten, wie z.b. die Pflicht den Transport zu organisieren oder eine Versicherung abzuschließen. Weitere Informationen erhalten Sie in den Anwendungshinweisen, die in der offiziellen ICC-Publikation jeder Klausel vorangestellt sind. Benennen Sie Ihren Ort oder Hafen so genau wie möglich! Die gewählte Incoterms Klausel kann nur dann ihrem Zweck gerecht werden, wenn die Parteien einen Ort oder Hafen benennen, wobei dieser jeweils so genau wie möglich zu bestimmen ist. Denken Sie daran, dass die Klauseln keinen vollständigen Kaufvertrag beinhalten! Die Incoterms Klauseln bestimmen zum Beispiel, welche Partei des Kaufvertrags die Verpflichtung hat, einen Kaufvertrag oder Versicherungsvertrag zu besorgen und für welche Kosten jede Partei verantwortlich ist, wenn der Verkäufer Waren beim Käufer liefert. Die Handelsklauseln sagen hingegen nichts über den zu zahlenden Preis oder die Art seiner Zahlung aus. Auch sagen sie nichts aus über den Eigentumsübergang der Ware oder die Rechtsfolgen eines Vertragsbruches. Diese Angelegenheiten werden normalerweise durch ausdrückliche Bedingungen im Kaufvertrag oder durch das zugrunde liegende Recht geregelt. Die Parteien sollten sich darüber bewusst sein, dass das vorgeschriebene nationale Recht bestimmte Aspekte des Kaufvertrags, einschließlich der gewählten Incoterms Klausel, außer Kraft setzen kann. Seminar-Roadshow durch deutsche Städte ab September Zeitgleich zur Einführung der neuen Incoterms -Regeln bietet die ICC Deutschland ab September 2010 Einführungsseminare in großen deutschen Städten an. Nutzer können lernen, was sich durch die 7. Revision ändern wird. Die nicht unwesentlichen Neuheiten, insbesondere die Schaffung der beiden neuen Incoterms-Klauseln, werden detailliert besprochen und erläutert. Die Teilnahme an diesem Seminar ist sehr hilfreich für die Anwendung der neuen Handelsregeln. Ausgewählte Termine im Überblick: 12. Oktober 2010 in Berlin 2. November 2010 in Bremen 9. November 2010 in Erfurt n Information: IHK zu Schwerin, Bernd Riemann , riemann@schwerin.ihk.de Selbstständige/ Freiberufler Wollen Sie nicht auch, dass Ihre Krankenversicherung in Zukunft bezahlbar bleibt? Durch rechtzeitigen Eintritt in unsere preiswerten und leistungsstarken Tarife* bleibt ihre Krankenversicherung auch in Zukunft bezahlbar. Zum Beispiel: Alter Mann ab Frau ab 20 40,70 65, ,37 98, ,13 132, ,01 171,30 * Leistungen: 100 % amb., 100 % stat., 100 % Zahnbeh., 50 % - 90 % Zahnersatz, mit und ohne SB. Beitragsrückerstattung: bis zu 5 Monatsbeträgen. Fordern Sie ein Angebot an. Wir beraten Sie gerne. Versicherung AG Vertrieb Generalagentur Sven Ebeling Schwibbogen Seehausen tel fax Sven.Ebeling@ergo.de Wirtschaftskompass Ausgabe10/

36 International Exportgeschäfte nach der Wirtschaftskrise Deutsche Exporteure sehen sich nach der Wirtschaftskrise mit einer geänderten außenwirtschaftlichen Situation konfrontiert. Verschärfte Restriktionen, zusätzliche Zollvorschriften, verstärkte Exportkontrollen sind an der Tagesordnung. Änderungen, die einerseits das Exportgeschäft erschweren und verteuern, andererseits aber auch als Chance zur Neupositionierung gesehen werden. Bild: pixelio Die Dachorganisation der deutschen IHKs, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), hat im Rahmen einer Befragung der Außenwirtschaftsexperten in den 80 Industrie- und Handelskammern Meinungen, Problematiken, Vorgehensweisen sowie Möglichkeiten exportierender Unternehmer der jeweiligen Kammerbezirke zur aktuellen Außenwirtschaftslage zusammengetragen. Handelshemmnisse erschweren Marktzugang Es wird klar, dass die Abwicklung von Exportgeschäften in Folge der Wirtschaftskrise schwieriger, kostenintensiver und zeitaufwändiger geworden ist. Handelhemmnisse, wie die Einführung von Importzöllen oder der Erlass von Kontroll- und Zulassungsvorschriften sowie andere Restriktionen sind Instrumente, die sich zahlreiche Nationen zunutze gemacht haben, um ihre lokalen Märkte zu schützen und ausländischen Anbietern den Marktzugang zu erschweren. Als besonders restriktiv und somit nachteilig für das Exportgeschäft sind die Länder China und Russland sowie auch die USA von Unternehmern genannt worden. So haben beispielsweise Russland und China spezielle Zertifizierungsanforderungen, da europäische Normen in diesen Ländern nicht anerkannt werden. Zusätzlicher Aufwand, bewirkt durch sich häufig ändernde Zollund Einfuhrvorschriften und umfangreiche Dokumentationspflichten, nimmt Unternehmern die Möglichkeit, kostengünstig, flexibel und termingerecht zu liefern. Auch die Anti-Terror-Maßnahmen der USA werden als stark hemmend empfunden, da diese auch dann greifen, sobald zur Herstellung eines Produktes, dass in einen Drittstaat geliefert wird, Teile aus den USA verwendet worden sind. Zwar hat die USA keine gesetzlichen Sanktionsmöglichkeiten, jedoch kann dem zuwider handelnden Unternehmer das Exportgeschäft in die USA erschwert werden. Trotzdem die Krise nun weitestgehend überwunden scheint, sind Lockerungen der unlängst eingeführten Handelshemmnisse und -vorschriften nicht absehbar. Erhöhter Beratungsbedarf und unkalkulierbare Entscheidungspraxis Die vereinzelt von Ländern geforderten umfangreichen Kontrollverfahren, im Rahmen der Exportkontrolle, führen zu großer Verunsicherung, insbesondere bei klein- und mittelständischen Unternehmen. Diese sind zumeist mit langer Bearbeitungsdauer sowie ungewisser Entscheidung seitens der zuständigen Behörden verbunden und somit nur schwer kalkulierbar. Eine weitere Hürde stellt das seit letztem Jahr von der deutschen Zollverwaltung eingeführte elektronische Abfertigungssystem (ATLAS) dar. Dabei beklagen Unternehmen den Aufwand der Umstellung auf das neue System, den Zeitaufwand durch neu zu beantragende Vereinfachungen sowie die Beantragung einer europäischen Registriernummer zur internationalen Geschäftsabwicklung. Insbesondere klein- und mittelständische Unternehmen sehen sich sowohl durch die Einführung des Atlas-Systems als auch durch die Zunahme von Zoll- und Kontrollvorschriften, und dem damit einhergehenden Aufwand, stark eingeschränkt und vermelden einen erhöhten Informations- und Beratungsbedarf. Probleme der Exportfinanzierung Nicht zuletzt bewirken sämtliche Restriktionen eine Verteuerung des Exportgeschäftes durch den erhöhten Zertifizierungs-, Kontroll- und Dokumentationsaufwand. Dadurch wird das oftmals bereits durch Auftragsrückgänge in 2009 reduzierte Unternehmensbudget zusätzlich belastet. Hinzu kommt die zögerliche Vergabe von Krediten seitens internationaler Finanzierungsgeber sowie die unsichere Liquidität von ausländischen Handelspartnern, die das Exportgeschäft überdies unsicherer werden lassen. Möglichkeit der Neupositionierung Dennoch wird seitens der Unternehmer deutlich gemacht, dass der Erhalt des Auslandsgeschäfts unbedingt notwendig ist. Aufgegebene Kontakte im Ausland können nur schwer neu geknüpft werden und wertvolle Erfahrungen gehen verloren. Viele Exporteure versuchen darum, diese wirtschaftlich und finanziell schwierige Phase durch Kooperationen mit Handelvertretern auf dem Zielmarkt zu überbrücken und somit zumindest bedingt international aktiv und präsent zu bleiben. Zahlreiche Exportunternehmen nutzen die Wirtschaftskrise als Möglichkeit der Neupositionierung. Die schwierige wirtschaftliche Situation bedingt in vielen Firmen Umstrukturierungsmaßnahmen zur Kostensenkung sowie Investitionen zur Behauptung und Stärkung der Marktposition während und nach der Krise. In vielen Fällen bleibt den Firmen andererseits jedoch auch keine andere Alternative als dieser Weg, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Insbesondere für mittelständische Unternehmen stellt diese Tatsache aufgrund ihres oftmals begrenzten finanziellen Polsters ein großes Problem dar. n Information: IHK zu Schwerin Annett Reimer, reimer@ schwerin.ihk.de 30 Wirtschaftskompass Ausgabe 10/2010

37 International Asienreise beendet Wieder wohlbehalten gelandet, schaut die insgesamt 63-köpfige Delegation auf eine erfolgreiche Südostasien-Reise zurück. Die Schweriner IHK hatte diese Reise in Zusammenarbeit mit der Staatskanzlei und dem Wirtschaftsministerium federführend vorbereitet. Eine stimmungsvolle Eröffnung der Ländertage Mecklenburg-Vorpommern im Deutschen Pavillon der EXPO in Shanghai (China) am 13. September 2010 durch Wirtschaftsminister Jürgen Seidel gab den Auftakt des Delegationsprogramms. Die 4-tägigen Ländertage boten unserem Bundesland die Möglichkeit, sich den vorwiegend chinesischen Besuchern als Wasserlandschaft Deutschlands zu präsentieren und die wirtschaftlichen und touristischen Möglichkeiten Mecklenburg- Vorpommerns farbenfroh und live zu vermitteln. Bei täglich bis zu Besuchern ging es vor allem darum, eine ansprechende und verständliche Präsentation zu bieten, die das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern bekannter macht und vielleicht auch Interesse auf einen Besuch im Norden Deutschlands zu wecken. Eine multimediale Reise durch das Land, bei der es etwas zu gewinnen gab, stieß dann auch auf großes Interesse der Besucher des EXPO-Standes. Höhepunkt der Präsentation war die Vergabe von 20 Strandkörben an wichtige Einrichtungen in Shanghai, u.a. das Generalkonsulat und die Auslandshandelskammer. Die Strandkörbe symbolisieren mittlerweile das Land Mecklenburg-Vorpommern weltweit und avancierten auch in China sehr schnell zum Lieblingsfotomotiv. Auf dem China-Programm der Wirtschaftsdelegation aus Mecklenburg-Vorpommern stand zudem der Besuch des Trainingszentrums der China Eastern Airlines. Hier kommt ein Kabinensimulator der Rostocker System Technik GmbH (RST) zum Einsatz, mit dem Flugpersonal für den Ernstfall geschult wird. Mit frisch gesammelten EXPO Eindrücken im Gepäck setzte die Delegation am 14. September die Reise nach Vietnam fort. Das Reiseprogramm in der Sozialistischen Republik Vietnam unter Leitung von Ministerpräsident Erwin Sellering bot den mitreisenden Unternehmern aus Mecklenburg-Vorpommern die Möglichkeit, während der Kooperationsbörsen in Hanoi und Ho Chi Minh City Geschäftskontakte zu akquirieren und den Markt Vietnam kennen zu lernen. Erstmals hatten sich auch Unternehmen aus Rheinland- Pfalz der Delegation aus Mecklenburg angeschlossen, um von den bereits jahrelangen Kontakten zu profitieren. Made in Germany ist in Vietnam gern gesehen und das Interesse an deutschen Kooperationen groß. Deutsche Produkte stehen für hohe Qualität, hohe Standards und Zuverlässigkeit. Deutsche Geschäftsbeziehungen werden verbunden mit partnerschaftlicher Zusammenarbeit und Loyalität, was nicht zuletzt historisch bedingt ist. Insbesondere Technologien der alternativen Energiegewinnung und die Branchen Gesundheitswirtschaft sowie Bauplanung und Baudurchführung werden in Vietnam stark nachgefragt. Die Universität Greifswald nutzte den Rahmen der Delegationsreise zur Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung mit der Universität Hanoi, welche die gegenseitige Ausbildung von Doktoranden zum Inhalt hat. Zudem sollen in Mecklenburg-Vorpommern zukünftig auch vietnamesische Pflegekräfte für das Gesundheitswesen des asiatischen Landes ausgebildet werden. Großes Interesse an einer Zusammenarbeit gab es auch beim Bau und der Ausrüstung von Krankenhäusern in Vietnam sowie weiteren Bauvorhaben. Erörtert wurden zudem Chancen bei der Entwicklung von Sensoren für Luftmessungen im U-Bahn-Bau. n Das Interesse der Vietnamesen an Kooperationsgesprächen mit den Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz in Hanoi und Ho Chi Minh City war groß, hier Wolf Münchmeyer, Geschäftsführender Gesellschafter der Airsense Analytics GmbH, Schwerin, im Gespräch. Volksrepublik China Hauptstadt: Peking (Beijing) Fläche: km² (inkl. Taiwan, Hongkong und Macau) Einwohner: 1,338 Mrd. (Schätzung 2010) Staatsform: Sozialistische Volksrepublik Staatsoberhaupt: Präsident Hu Jintao Landessprache: Standard-Hochchinesisch Gründung: 01. Oktober 1949 Größte Städte und Ballungszentren: Shanghai (14,9 Mio.), Peking (Großraum: ca. 17 Mio. Einwohner, darunter über fünf Mio. Wanderarbeiter), Guangzhou (Kanton) (8,8 Mio.) Währung: Renminbi Yuan (RMB) = 10 Jiao = 100 Fen BIP pro Einwohner: US $ (2009) Wirtschaftswachstum: 8,7 % (2009) Mitgliedschaft in regionalen Organisationen: APEC, ESCAP Sozialistische Republik Vietnam Hauptstadt: Hanoi Fläche: km² Einwohner: 85,8 Mio. Staatsform: Einparteiensystem Staatsoberhaupt: Nguyen Minh Triet, Präsident Landessprache: Vietnamesisch Unabhängigkeit: Größte Städte und Ballungszentren: Thanh Pho Ho Chi Minh (5 Mio.), Hanoi (nach Gebietsreform 6 Mio.), Hai Phong (1,8 Mio.) Währung: Dong (D) = 10 Hao = 100 Xu BIP pro Einwohner: US$ (2009) Wirtschaftswachstum: 5,3 % (2009) Mitgliedschaft in regionalen Organisationen: ASEAN, APEC, ESCAP, Colombo-Plan, Greater Mekong Subregion (GMS) Bild: IHK Wirtschaftskompass Ausgabe 10/

38 Innovation & Umwelt Energie-Wettbewerb 2010 Ideen, Projekte, Verfahren und Technologien im Bereich der Erneuerbarer Energien und der Energieeffizienz waren gefragt, die auf dem zukunftsorientierten Wachstumsmarkt Energie im Land neue Impulse setzen. Der Wirtschaftsminister der Landes Mecklenburg-Vorpommern, Jürgen Seidel, zeichnete am 13. August 2010 in Schwerin die acht Gewinner des erstmals ausgetragenen Landeswettbewerbs Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der Wirtschaft oder von Verbünden Wissenschaft-Wirtschaft im Bereich der Erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz aus. Von den 49 eingereichten Projekten hatte die Jury, unter Beteiligung der Schweriner IHK, 8 Vorhaben ausgewählt. Ausnahmslos alle Unternehmen kooperieren dabei mit Wissenschaftseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern oder anderen Bundesländern. Mit dem Wettbewerb wollen wir Unternehmen ermutigen, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in Zukunftsfeldern anzupacken, unterstrich der Wirtschaftsminister. Hier liegt ein enormes Wachstumspotenzial, das es in neue Märkte, attraktive Arbeitsplätze und stabile Unternehmensstrukturen umzusetzen gilt. Neuentwicklungen im Bereich der Regenerativen Energien und Nachwachsenden Rohstoffe wurden in den letzten zehn Jahren mit 15 Millionen Euro durch das Land unterstützt. In der EU-Förderperiode Modulkraftwerk Komponenten und Anwendungen 2007 bis 2013 stehen ca. 155 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF) für Forschung, Entwicklung und Innovation zur Verfügung.Der Wettbewerb ist im Rahmen der gemeinsamen Technologieoffensive des Wirtschaftsministeriums, der Industrie- und Handelskammern, der Handwerkskammern und aller Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern entstanden. Die IHK setzt sich für eine noch engere Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen und den Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern ein. Nur so ist es möglich, technologisch anspruchsvolle Entwicklungen hervorzubringen und sich im Wettbewerb bestmöglich aufzustellen. Intelligente Lösungen Eine mobile Klimazelle, die ihre Energiezufuhr unabhängig von der Außenwelt reguliert, ein Haus mit einem Solarspeicher und ohne schädliche Emissionen, intelligente Steuerungssysteme für Biogasanlagen und Windräder, die sinnvolle Nutzung von Motorenwärme, ein Versuchsdampfreaktor auf der Insel Poel, der die Abgaswerte deutlich sinken lässt, und ein Kraftwerk, das auch dort wirksam wird, wo sich keine Leitungsnetze befinden. Das sind die erfolgreichen Wettbewerbsprojekte. Die Preisträger kommen aus Rostock, Wismar, Neubrandenburg, Schwerin, Stralsund sowie Hohen Luckow und Krassow. Neben zahlreichen technischen Lösungen und neuen Verfahren, die die Energieverwertung nachhaltig verbessern, ist ein Trend zu mehr eigenbestimmter Versorgung zu erkennen, resümierte der Wirtschaftsminister. Die Unabhängigkeit von Netzwerken, die autarke Energieversorgung und umweltschonende Nutzung fanden sich in zahlreichen Vorhaben und auch bei den Gewinnern wieder. Die Wirtschaft reagiere damit offensichtlich auf den Wunsch der Verbraucher, die Ressourcen sowohl maßgeschneidert, als auch verantwortlicher und effizienter einzusetzen. Innovative Energiekonzepte Ein Beispiel für eine effiziente Wärme- und Kälteerzeugung aus Geothermie konnten die Anwesenden hautnah in diesen Räumlichkeiten des Ludwig-Bölkow-Hauses erleben. Aus der baulichen Notwendigkeit der Pfahlgründung des Gebäudes auf dem Grundstück in unmittelbarer Nähe des Burgsees entstand die Idee, sich die vorhandene oberflächennahe geothermische Energie über 218 Energiepfähle nutzbar zu machen. Damit können 75 % des Heizenergiebedarfs und fast der gesamte Kühlenergiebedarf des Hauses abgedeckt werden. Ein weiterer positiver Effekt dieser geothermischen Energieversorgung ist die deutliche Reduzierung der CO2- Emmission. Das Jahr 2010 ist auf dem besten Weg, das wärmste Jahr seit Beginn der meteorologischen Aufzeichnungen vor 130 Jahren zu werden. In den sehr heißen Monaten Juni und Juli wurden jedoch lediglich knapp 3 kw Leistung benötigt, um die Wärme in dem IHK-Gebäude in den Untergrund zu führen und Kälte für dieses Haus bereitzustellen. Mit der geplanten Installation einer Photovoltaik-Anlage 32 Wirtschaftskompass Ausgabe 10/2010

39 Innovation & Umwelt 15. Schweriner Wissenschaftstage Wirtschaftsminister Jürgen Seidel gratuliert Dirk Diele, Geschäftsführer der HYDYNE GmbH, zur erfolgreichen Teilnahme am Energiewettbewerb auf dem Dach des Ludwig-Bölkow-Hauses wird dann auch künftig eigene nachhaltige Stromproduktion realisiert werden können. Das Gebäude kann dann sogar autark betrieben werden. Die Wettbewerbsprojekte Ideen und Umsetzung Die acht erfolgreichen Projekte im Landeswettbewerb Forschungsund Entwicklungsvorhaben der Wirtschaft oder von Verbünden Wissenschaft-Wirtschaft im Bereich der Erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz werden in den nächsten Ausgaben des Wirtschaftskompass vorgestellt. 1. HYDYNE GmbH Schwerin Die HYDYNE GmbH entwickelt und produziert Energiespeichersysteme für den gewerblichen und privaten Gebrauch. Mit den Produkten werden Strombezugskosten gesenkt, dezentrale Kleinkraftwerke auf Basis regenerativer Energie realisiert, die Bedarfsanpassung von BHKWs verbessert, die Eigennutzung von Solarstrom erhöht und das Netzmanagement optimiert. Das Unternehmen hat mit Partnern das Konzept Modulkraftwerk zum Energiewettbewerb MV eingereicht und damit die von Wirtschaftsminister Jürgen Seidel eingesetzte Jury überzeugt. Gegenstand des Konzeptes ist ein BHKW, das sich selbst mit Energie versorgt. Es kann dabei Primärenergie aus Sonne, Wind und Wasser nutzen, die vor Ort vorhanden und frei von Bezugskosten ist. Diese Energie wird gespeichert und bedarfsgerecht in Form von Strom, Wärme oder Kraftstoff zur Verfügung gestellt. Damit entsteht für die Kunden und Versorger eine neue Qualität der umweltfreundlichen Energieversorgung mit Eigenanlagen oder im Contracting. Eine Demonstrationsanlage, die unter anderem Wasserstoff als Energieträger erzeugt und nutzt, wird derzeit am Technologiezentrum in Schwerin errichtet. n Die 15. Schweriner Wissenschaftstage am 10. und 11. November 2010 stehen ganz im Zeichen des Wissenschaftsjahres 2010, welches auf das Thema Die Zukunft der Energie ausgerichtet ist. Diesen Leitmotiven entsprechend findet am 10. November 2010 im Kino MegaMovies Schwerin ein Vortragsprogramm für Schüler in zwei separaten Blöcken statt. Diese Beiträge sind schwerpunktmäßig den Themen Windkraft, Speichermedium Wasserstoff, Energieeffizienz, Biogene Rohstoffe, Fassadensanierung, Geothermie und Wärmepumpen gewidmet. Zudem werden die Ergebnisse des im Vorfeld der Wissenschaftstage anlaufenden Planspiel Energie ausgewertet und vor dessen Teilnehmern prämiert. Zum Abschluss des Tages findet eine Sonderveranstaltung der KinderUni Wismar statt, die sich auf ihre Weise mit dem Phänomen Energie an die Jüngsten wendet. Am 11. November 2010 findet dann die Fachveranstaltung Die Zukunft der Energie unter dem Dach der IHK zu Schwerin im Ludwig-Bölkow-Haus statt. Im Mittelpunkt der Fachtagung stehen Nachhaltige Energiepolitik, Strom aus der Wüste mittels Solarthermie sowie energiesparende Architektur sowie die Nutzung der Geothermie, die am Beispiel des Ludwig-Bölkow-Hauses anschaulich dargestellt wird. Auf der Internetseite ist das detaillierte Programm bereitgestellt. Darüber hinaus ist ein Rückblick auf die Inhalte und Ergebnisse der Schweriner Wissenschaftstage 2009 ebenfalls möglich. n Information: Jan Putensen Hochschule Wismar jan.putensen@hs-wismar.de Thomas Lust IHK zu Schwerin lust@schwerin.ihk.de Information: HYDYNE GmbH Hagenower Straße 73, Schwerin , info@hydyne.com Thomas Lust lust@schwerin.ihk.de Wirtschaftskompass Ausgabe 10/

40 Innovation & Umwelt IHK-Konferenz: Erneuerbare Energien in Polen Das Thema Energie ist derzeit in allen Medien. Insbesondere die Branche der Erneuerbaren Energien ist ein stark wachsender Markt mit großem internationalen Zukunftspotenzial. Entscheidend für Unternehmer beziehungsweise Investoren sind dabei wirtschaftlich und rechtlich berechenbare Rahmenbedingungen des Zielmarktes. Polen als Wirtschaftsstandort erfüllt diese Rahmenbedingungen in mehreren Hinsichten und punktet weiterhin durch die geographische Lage. Bild: IHK Erneuerbare Energien waren das Thema der Energiekonferenz am 22. September 2010 im Ludwig Bölkow - Haus der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin. Allein die Zahl der etwa 150 Gäste aus der gesamten Bundesrepublik sowie aus Polen sprach für sich und damit für die Interessenlage zum Thema Erneuerbare Energien. Die Veranstaltung wurde federführend durch die Polnische Botschaft, Abteilung für Handel und Investitionen, initiiert und ins Leben gerufen und in Zusammenarbeit mit der IHK zu Schwerin realisiert. Hochrangige Referenten aus Politik und Wirtschaft vermittelten umfassende Informationen zu rechtlichen Reglementarien sowie zur aktuellen wirtschaftlichen Situation des Energiemarktes in Polen. Am Nachmittag hatten die Teilnehmer die Möglichkeit, Workshops zu besuchen, in denen vertiefend zu den Möglichkeiten der speziellen Branchen Windenergie sowie Biogas in Polen referiert und diskutiert wurde. In einer abschließenden Podiumsdiskussion wurden die Ergebnisse aus beiden Workshops ausgewertet und nochmalig diskutiert. Polen als Wirtschaftsstandort Trotz Wirtschaftskrise hat Polen 2009 als einzige Volkswirtschaft der EU ein positives Wirtschaftswachstum von 1,8 Prozent erreicht. Für das Jahr 2010 wird sogar ein Wirtschaftswachstum von 3,4 Prozent prognostiziert. Diese Tatsache lässt sich auf die beachtlichen wirtschaftlichen Fortschritte des Landes zurückführen, mit denen sich Polen schrittweise der Wirtschaftsstruktur der ursprünglichen 15 EU-Staaten annähert. Einen weiteren wichtigen Standortvorteil hat Polen durch seine geographische Lage, die sowohl verkehrstechnisch als auch hinsichtlich der Nähe zu Deutschland sowie als Bindeglied zu den Märkten Mittel- und Osteuropas einen großen Mehrwert für ausländische Investoren darstellt. Darüber hinaus ist das polnische Rechtssystem dem deutschen vergleichsweise ähnlich und somit insbesondere für deutsche Investoren berechen- und handhabbar. Nicht zuletzt bilden die umfangreichen Fördermittel als auch ein Pool gut ausgebildeter Arbeitskräfte einen wichtigen Anreiz zur Investition. Polen stellt somit einen kalkulierbaren und stabilen Wirtschaftsstandort dar und ist genau mit diesen Argumenten für ausländische Investoren sehr interessant. Diese Tatsache wird durch eine Studie von AT Kearney zum Vertrauensindex für ausländische Direktinvestitionen untermauert, in deren Ergebnis Polen im internationalen Vergleich auf Rang 6 liegt. Grüne Energie auf dem Vormarsch In jedem Fall muss die Energieerzeugung in Polen einen grundlegenden Wandel erfahren. Derzeit ist diese noch zu mehr als 90 Prozent von Braunkohle und zum Teil importierter Steinkohle abhängig. Seitens der Europäischen Union ist für Polen ein Anteil erneuerbarer Energien bis 2005 von 7,2 Prozent und bis 2030 sogar von 15 Prozent als Ziel gesetzt worden. Tatsächlich werden heute nur 3,5 Prozent des Primärenergiebedarfes Polens durch Erneuerbare Energieträger abgedeckt. Realisierbares Ziel der Regierung ist es, bis 2030 den Gesamtenergiebedarf zu 12,4 Prozent durch Erneuerbare Energien abzudecken. Das Zusammenspiel aus Attraktivität und der vertrauenswürdigen Stabilität des Wirtschaftsstandortes Polen sowie dem große Entwicklungspotenzial im Bereich Erneuerbarer Energien lassen die Volkswirtschaft für ausländische Direktinvestitionen immer interessanter werden. Für weiterführende Informationen und Denkanstöße finden Sie sämtliche Präsentationen der Energiekonferenz auf unserer Internetseite in der Rubrik International/Aktuelles. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. n Information: IHK zu Schwerin Annett Reimer reimer@schwerin.ihk.de 34 Wirtschaftskompass Ausgabe 10/2010

41 Glücksspielmonopol Recht & Fair Play Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom (Az: C-316/07) entschieden, dass das deutsche Monopol für Lotterien und andere Glücksspiele Europa rechtswidrig ist, da das eigentliche Ziel, die Spielsuchtbekämpfung, nicht konsequent genug verfolgt wird Referenzen sprechen eine deutliche Sprache Vier deutsche Gerichte haben sich mit Klagen mehrerer kleiner Anbieter von Glücksspielen an den Europäischen Gerichtshof gewandt. Die zu stellende Frage lautete, ob die aktuelle dt. Praxis mit Glücksspielen umzugehen europarechtlich zulässig ist. In Deutschland existiert seit dem 1. Januar 2008 ein Staatsvertrag zwischen den Bundesländern, welcher das deutsche Glücksspielmonopol sichert. Das Glücksspielmonopol bezeichnet im Allgemeinen die staatliche Verfügungsgewalt über öffentlich zugängliche Spiele und der damit verbundenen Bekämpfung der Wett- und Glücksspielsucht. Das EuGH-Urteil Die konsequente Bekämpfung der Spielsucht ist das Ziel des Europäischen Gerichtshofs. Jedoch entspricht die Vorgehensweise vom deutschen Monopol nicht den Richtlinien des europäischen Rechts. Die EU-Richter verwiesen in ihrer Begründung auf die in Deutschland herrschenden intensiven Werbekampagnen der staatlichen Glücksspielbetreiber. Des Weiteren werden seit der Einführung des Staatsvertrages im Jahr 2008 keine Maßnahmen zur Eindämmung von Casinos, Spielhallen oder der gleichen getroffen. Solche Maßnahmen sind nicht im Staatsvertrag eingebettet worden, obwohl das Suchtpotenzial bei solchen Aktivitäten höher liegt als beim einfachen Lotteriespiel. Bedeutung für Deutschland Fraglich ist, wie sich die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs nun auf Deutschland ausüben könnte. Maßgeblich entscheidend wird das Urteil auf die vier deutschen Gerichte, welche an den EuGH herangetreten sind, wirken. Die Zusammenarbeit von Bund und Ländern wird erforderlich sein. Gemeinschaftlich wird zu analysieren sein, welche notwendigen Schlüsse vollzogen werden müssen und in wie weit es eine Änderung in dem deutschen Staatsvertrag geben muss. Gewiss ist, dass bis auf weiteres das deutsche Glücksspielmonopol von 2008 nicht mehr gültig ist. n Information: Katrin Kummer kummer@schwerin.ihk.de Das individuelle Bau-System für INDUSTRIE GEWERBE AUSSTELLUNG VERWALTUNG Wirtschaftlich für alle Branchen aus einer Hand. Wir beraten Sie gern persönlich: Dipl. Ing. Fr. Bartram GmbH & Co. KG Postfach Hohenwestedt Telefon / Fax info@bartram-bau.de MITGLIED GÜTEGEMEINSCHAFT BETON Tel. (03 85) anzeigen@maxpress.de Bild: IHK Ihr Kontakt zu Firmen im IHK-Bezirk Schwerin Wirtschaftskompass Ausgabe 10/

42 Recht & Fair Play Weniger Bürokratie mit ELENA Seit dem 1. Januar 2010 müssen Arbeitgeber die Entgeltdaten ihrer Arbeitnehmer verschlüsselt an eine zentrale Speicherstelle übertragen. Damit sollten papiergebundene Arbeitgeberbescheinigungen der Vergangenheit angehören. Nun lohnt sich ein Rückblick auf die ersten acht Monate mit dem elektronischen Entgeltnachweis ELENA. Für die Berechnung von Leistungen wie Arbeitslosengeld, Wohngeld oder Bundeselterngeld werden Informationen des Einkommens benötigt, welche bis 2010 in Papierform vom Arbeitgeber ausgegeben wurden. Durch den elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) besteht nun eine Schnittstelle zwischen dem Arbeitgeber, bei dem die Entgeltdaten in elektronischer Form vorliegen und der berechtigten Behörde, welche die elektronischen Daten verarbeiten will. Dazu übermittelt der Arbeitgeber einen gesetzlich vorgeschriebenen Datensatz in verschlüsselter Form an die zentrale Speicherstelle (ZSS) bei der deutschen Rentenversicherung. Diese Daten werden dann unter einem Pseudonym abgespeichert. Der Arbeitnehmer soll ab 2012 mit Hilfe einer Signaturkarte seine Daten freigeben und der zuständigen Behörde zur Verfügung stellen können. So sind bei Anträgen keine papiergebundenen Arbeitgeberbescheinigungen mehr nötig. Bürokratieabbau und Innovation waren und sind die vordersten Zielsetzungen der Bundesregierung bei diesem neuen Verfahren. Datenschutz Grundsätzlich sind die Daten des Arbeitnehmers für niemanden zugänglich. Sie werden verarbeitet, zweifach verschlüsselt und dann gespeichert. Nur der Arbeitnehmer kann ab 2012 die Daten durch eine elektronische Signaturkarte freischalten, sodass sie von der jeweiligen Behörde gelesen und verarbeitet werden können. Auf der Signaturkarte werden nicht die Daten gespeichert, sondern lediglich eine Signatur mit dem dann der Zugriff auf die Daten erfolgen kann. Dabei bleibt jedoch zu beachten, dass hier eine immense Menge an Daten von Arbeitnehmern gesammelt wird. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 02. März 2010 das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung aufgehoben (AZ: 1 BvR 256/08). Demnach ist fraglich ob die oben genannte Speicherung der Arbeitnehmerdaten noch rechtmäßig ist. Zwar regelt das Sozialgesetzbuch IV im sechsten Abschnitt das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises, jedoch wurde auch hiergegen eine Verfassungsbeschwerde 36 Wirtschaftskompass Ausgabe 10/2010

43 Recht & Fair Play Bild: pixelio beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Es bleibt abzuwarten, wie das Bundesverfassungsgericht zum Thema des elektronischen Entgeltnachweises urteilt. Erfahrungen Der Grundgedanke des ELENA Verfahrens, nämlich den Bürokratieaufwand in Deutschland abzubauen, ist durchaus positiv zu bewerten. Doch bleibt zu überlegen, ob wirklich alle erhobenen Daten für die Antragstellung notwendig sind. Im Laufe des Jahres gab es immer wieder Änderungen, welche Daten gespeichert werden sollen und welche nicht. So wurde zum Beispiel der Datensatz zur Anzahl der Streiktage gestrichen. Seit Juli 2010 müssen nun aber der Datensatz zur Kündigung ebenfalls an die ZSS übermittelt werden. Zwar soll ab 2012 für jeden die Möglichkeit bestehen, eine Signaturkarte entweder als Bankkarte oder in Form des neuen Personalausweise zu beantragen, jedoch ist bis heute unklar ob dieses Ziel erriecht werden kann. Somit läuft die Übermittlung der Daten bis zum Erhalt der Signaturkarte noch zweigleisig. Zum einen werden die Daten bereits seit Anfang 2010 an die ZSS übermittelt. Zum anderen benötigt der Arbeitnehmer bis zum Erhalt der Signaturkarte weiterhin eine schriftliche Arbeitsbescheinigung seines Arbeitgebers mit allen Daten für seine Antragsstellung. Eine Arbeitserleichterung, wie von der Bundesregierung versprochen, ist daher noch nicht zu sehen. n Ihr Kontakt zu Firmen im IHK-Bezirk Schwerin Tel. (03 85) anzeigen@maxpress.de Information: Stefan Gelzer gelzer@schwerin.ihk.de Wirtschaftskompass Ausgabe 10/

44 Recht & Fair Play Urheberrecht: Im Web richtig verhalten Wer Bilder oder Lieder, Videos oder auch Texte in seine Homepage integriert, sollte auf Urheberrechte achten insofern er das Material nicht selbst erstellt hat. Auch dürfen Fotos von Bekannten nicht ohne deren Einverständnis veröffentlicht werden. Vorsicht ist zudem angebracht bei zweifelhaften Quellen für Songs und bei Tauschbörsen. Vorsicht ist angebracht - so schön es sein kann, das eigene Lieblingslied auf der Homepage zu spielen oder eine Foto-Galerie mit Musik zu untermalen. Auch durch den Kauf einer CD oder einer Musikdatei erhält man nicht das Recht, diese Musik ins Netz zu stellen. Wer darauf nicht verzichten will, muss in der Regel die Rechte erwerben, etwa bei der GEMA und der Plattenfirma oder dem Künstler. Das gilt auch für Podcasts, also selbst produzierte Audio-Clips, und für Videosequenzen, in denen Fremdmaterial eingesetzt wird. Auch Bilder dürfen nicht einfach übernommen werden selbst wenn sie schnell von einer Webseite kopiert und auf der eigenen eingefügt werden können. Deshalb sollten zum Beispiel bei Online-Auktionen keine offiziellen Produktbilder verwendet, sondern die Waren selbst fotografiert werden. Wer Bewerbungsfotos ins Netz stellen will, sollte die Online-Nutzungsrechte mit seinem Fotostudio klären, denn der Kunde erwirbt mit den Abzügen nicht automatisch alle Rechte am Bild. Vorsicht bei Landkarten Aufgepasst auch bei digitalen Landkarten-Ausschnitten: Wer den Weg zu einer Party zeigen will, sollte lieber eine eigene Skizze machen, denn die Kartenverlage haben geschützte Rechte an ihren Produkten. Immer mehr Internet-Nutzer sind Mitglieder in Internet-Gemeinschaften (Communites) und zeigen dort Fotos von sich und ihren Freunden. Bilder aus fremden Community-Profilen dürfen nicht ungefragt kopiert und auf anderen Webseiten veröffentlicht werden. Offensichtlich rechtswidrige Angebote im Internet dürfen nicht heruntergeladen werden. Vorsicht also bei kostenlosen Film- und Song-Angeboten aus zweifelhaften Quellen. Bei legalen Anbietern im Netz sind Downloads meist kostenpflichtig. Stehen Lieder gratis zur Verfügung, sollten Nutzer genau hinschauen vor allem, wenn die gleichen Stücke anderswo Geld kosten. Manchmal werden aber Gratis-Songs zu Werbezwecken angeboten dann ist der Download unbedenklich. Legal ist auch, Musik von Internet-Radios mitzuschneiden und auf dem PC zu spei- Gespräch mit Vertretern des Finanzamtes Schwerin Bild: IHK Im Rahmen der Veranstaltung IHK für die Wirtschaft vor Ort: Gespräch mit Vertretern des Finanzamtes Schwerin am konnte die IHK zu Schwerin Hans-Joachim Jaetzel, Vorsteher des Finanzamtes Schwerin, erstmalig in ihrem Hause begrüßen. Hans-Joachim Jaetzel stellte zunächst das Finanzamt Schwerin vor und ging insbesondere auf die Problematik der Schließung des Finanzamtes Parchim ein. Im Anschluss beantwortete er neben den beiden Hauptsachgebietsleitern einerseits für Einkommensteuer, Personengesellschaften, Haftungsfragen und Gewerbesteuer, Bernd Syska, und andererseits für Betriebsprüfung, Holger Wilcke, als Vertreter des Finanzamtes Schwerin die vielseitigen Fragen der Unternehmer. Darüber hinaus stand den Teilnehmern auch Dr. Andreas Hetfleisch als Vertreter des Finanzministeriums MV, Grundsatzreferent in der Steuerabteilung, mit umfangreichen Informationen zur Verfügung. Hauptthema der Veranstaltung war insbesondere das Konzept Aspekte einer verbesserten Unternehmens- und Bürgerorientierung der Steuerverwaltung und deren Umsetzung in den Finanzverwaltungen. Darüber hinaus wurde intensiv über Fragen der ordnungsmäßigen Rechnungslegung und Anerkennung von Belegen durch die Finanzämter, aber auch über die Möglichkeiten einer zeitnahen Betriebsprüfung und verbindlicher Auskünfte diskutiert. Ziel der Veranstaltung war es insbesondere, die Vorstellungen und Positionen aber auch Schwierigkeiten und Nöte beider Seiten aufzuzeigen, möglicherweise verkrustete Vorstellungen aufzubrechen und zu verdeutlichen, dass zur Lösung von Problemen mit den Finanzbehörden oftmals der Weg der Kommunikation miteinander durchaus sinnvoll ist. Mit der Erkenntnis eines Teilnehmers über das Finanzamt: Da arbeiten auch Menschen, mit denen man reden kann. schloss die Veranstaltung nach 2 Stunden für alle Seiten sehr erkenntnisreich und zufriedenstellend. n 38 Wirtschaftskompass Ausgabe 10/2010

45 Recht & Fair Play Aushangpflichtige Gesetze chern. Um Tauschbörsen für Musik und Filme zu nutzen, muss man in der Regel Teile der eigenen Festplatte für andere Nutzer zugänglich machen. Damit werden jedoch urheberrechtlich geschützte Werke öffentlich zugänglich gemacht und das ist illegal. Die Inhaber von Urheberrechten können von Internet-Providern verlangen, Adressen mutmaßlicher Raubkopierer herauszugeben. Dazu brauchen sie eine richterliche Anordnung, die meist auch erteilt wird. Reaktion auf Abmahnung Wenn Internet-Nutzer die Rechte anderer verletzen, versenden Anwälte im Namen der Rechteinhaber oft Abmahnungen und Unterlassungserklärungen. Tipp: Auf Der Bundesgerichtshof verpflichtet in seinem Urteil vom 11. März 2010 (Az: I ZR 123/08) Internethändler, korrekte Preisangaben ihrer Produkte auf Online- Preisvergleichsseiten anzugeben. Anderenfalls können diese wegen Irreführung zur Rechenschaft gezogen werden, sofern sich der Produktpreis erhöht und diese Veränderung erst verspätet oder aber gar nicht im Online Preisvergleichsportal angezeigt wird. Der Bundesgerichtshof jeden Fall reagieren sonst kann der Abmahner bei Gericht per Einstweiliger Verfügung vorläufigen Rechtsschutz beantragen. Dann wird die Auseinandersetzung teurer. Wer eine Abmahnung erhält, sollte möglichst einen Anwalt einschalten. Schließlich können die Forderungen zu hoch oder gar unbegründet sein. Befindet sich der Abmahner aber im Recht, ist nach anwaltlichem Rat die Erklärung zu unterschreiben und zu zahlen. Quelle: BITKOM Information: IHK zu Schwerin Stefan Gelzer gelzer@schwerin.ihk.de Irreführung in Online-Preissuchmaschinen Bild: pixelio schützt mit seinem Urteil die Käufer von Waren im Internet, welche sich auf die Preise in Online-Preissuchmaschinen verlassen. Ausgangsfall für dieses Urteil war der Kauf einer Kaffeemaschine, welche auf dem Online-Vergleichsportal idealo.de angeboten wurde. Als günstigster Verkäufer wurde der Beklagte angezeigt, obwohl er bereits auf seiner eigenen Internetseite den Preis erhöht hatte. Jedoch wurde diese Erhöhung nicht sofort, sondern erst zeitversetzt auf dem Preisvergleichsportal geändert. Daraufhin hat der Käufer den Beklagten wegen Unterlassung der Auskunftspflicht in Verbindung mit Schadensersatzansprüchen verklagt. Der Beklagte wurde bereits im Juni 2008 vom Berliner Kammergericht verurteilt. (Az:5 U 50/07). Dieses Urteil wurde nun vom Bundesgerichtshof bekräftigt. n Information: IHK zu Schwerin Stefan Gelzer gelzer@schwerin.ihk.de Aus gesetzlichen Gründen sind Unternehmen verpflichtet, bestimmte Rechtstexte im Betrieb auszuhängen. Die Aushangpflichtigen Gesetze fassen alle relevanten Rechtsvorschriften und Rechtstexte zusammen, damit Unternehmen zuverlässig und rechtssicher ihrer Aushangpflicht nachkommen können. Wie bei allen Rechtssammlungen ist die ständige Aktualität der Aushangpflichtigen Gesetze unerlässlich. Deshalb beinhaltet die Neuauflage vom September 2010 selbstverständlich auch die Neuregelungen der Arbeitsstättenverordnung und des 32 Bundesdatenschutzgesetz. Somit bietet auch die 16. Auflage wieder absolute Aktualität und Rechtssicherheit für Unternehmen. Die Textsammlung wird inhaltlich von einem Experten betreut, der mit kurzen Einführungen die jeweiligen Gesetzestexte erläutert. Jede Ausgabe ist mit einer praktischen Aufhängekordel ausgestattet. Verlagsgruppe Hüthing Jehle Rehm GmbH, Unternehmensbereiche ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg, 9,95 Euro ISBN: September 2010, Telefonnummer: 089 / , Telefax: 089/ , Internet: n Wirtschaftskompass Ausgabe 10/

46 Recht & Fair Play Insolvenzverfahren Über das Vermögen der im Handelsregister B des Amtsgerichtes Schwerin unter HRB 421 eingetragenen International Stampi Werkzeugbau GmbH Boizenburg mit Sitz in Boizenburg, v. d. d. GF Armando Pisa, Mondena, Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 13c, Boizenburg wurde am das Insolvenzverfahren durch das Amtsgericht Schwerin (Aktenzeichen: 580 IN 192/10) eröffnet. Als Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stefan Denkhaus, Jungfernstieg 30, Hamburg, Telefon: bestellt. Forderungen sind bis zum bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Über das Vermögen des Hans-Georg Linke, Jg.: 1954 Dorfstraße 4, Bendhof Geschäftszweig (ehemals): Gastronomie wurde am das Insolvenzverfahren durch das Amtsgericht Schwerin (Aktenzeichen: 580 IN 223/10) eröffnet. Als Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Rechtsanwalt Franz Miedeck, Mozartstraße 2, Schwerin, Telefon: bestellt. Forderungen sind bis zum bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Über das Vermögen der im companies house of cardiff, companie no eingetragenen Reparatur, Bauschlosserei und Kunstschmiede Limited mit Sitz in Birmingham mit Zweigniederlassung unter der Firma Reparatur, Bauschlosserei und Kunstschmiede Limited (AG Schwerin, HRB 9111), v. d. d. director Lothar Kollmorgen, Parchim Geschäftsanschrift: Auf dem Sassenhagen 66, Parchim wurde am das Insolvenzverfahren durch das Amtsgericht Schwerin (Aktenzeichen: 581 IN 73/10) eröffnet. Als Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stephan Münzel, Moorfuhrtweg 11, Hamburg, Telefon: 040/ bestellt. Forderungen sind bis zum bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Über das Vermögen der Manuela Röthig, Jg. 1970, Am Storchennest 14, Lübesse Geschäftszweig (ehemals): Inhaber der Firma Hand in Hand-Der ambulante Pflegedienst, Manuela Röthig wurde am das Insolvenzverfahren durch das Amtsgericht Schwerin (Aktenzeichen: 581 IN 152/10) eröffnet. Als Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. jur. Stefan Niederste Frielinghaus, Alexandrinenstraße 17, Schwerin, Telefon: bestellt. Forderungen sind bis zum bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Über das Vermögen der Ramona Salow, Jg. 1976, Inh. Glas- und Gebäudereinigung, Neuer Weg 1b, Gostorf wurde am das Insolvenzverfahren durch das Amtsgericht Schwerin (Aktenzeichen: 581 IN 133/10) eröffnet. Als Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwältin Uta Plischkaner, J.-Stelling- Straße 1, Schwerin, Telefon: bestellt. Forderungen sind bis zum bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Über das Vermögen des Henk Wiegel, Jg. 1969, Feldstraße 1, Radelübbe Geschäftszweig (ehemals): Arbeitsvermittlung, Unternehmensberatung, Autovermietung, Gartencenterbetreiber wurde am das Insolvenzverfahren durch das Amtsgericht Schwerin (Aktenzeichen: 581 IN 106/10) eröffnet. Als Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Ulrich Rosenkranz, Osdorfer Landstraße 230, Hamburg, Telefon: bestellt. Forderungen sind bis zum bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Über das Vermögen des Helmut Schmidt, Jg. 1956, Hagenower Straße 33, Schwerin Geschäftszweig: freiberuflicher Berater wurde am das Insolvenzverfahren durch das Amtsgericht Schwerin (Aktenzeichen: 581 IN 108/10) eröffnet. Als Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwältin Bettina Schmudde, Jungfernstieg 51, Hamburg, Telefon: bestellt. Forderungen sind bis zum bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Über das Vermögen des Stefan Pabst, Jg.: 1971 vormals: Redentiner Landstraße 29a, Hof Redentin jetzt: Klosterstraße 6, Vlotho Geschäftszweig ( ehemals ): Schiffsinnenausbau wurde am das Insolvenzverfahren durch das Amtsgericht Schwerin (Aktenzeichen: 580 IN 225/10) eröffnet. Als Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Marc Odebrecht, August-Bebel- Straße 4, Schwerin, Telefon: bestellt. Forderungen sind bis zum bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Über das Vermögen der Kathleen Berner, Jg.: 1972 Johannes Stelling Straße 33, Schwerin Geschäftszweig (ehemals): Bäckerei wurde am das Insolvenzverfahren durch das Amtsgericht Schwerin (Aktenzeichen: 580 IN 191/10) eröffnet. Als Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Ulrich Rosenkranz, Osdorfer Landstraße 230, Hamburg, Telefon: bestellt. Forderungen sind bis zum bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Über das Vermögen des Stefan Markert, geborener Erhardt, Jg.: 1967 Heinrich-Heine-Straße 26, Gadebusch Geschäftszweig: Inhaber der Firma: Bauunternehmen Erhardt in Nordhausen wurde am das Insolvenzverfahren durch das Amtsgericht Schwerin (Aktenzeichen: 580 IN 164/10) eröffnet. Als Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christian Hafften, Alexandrinenstraße 17, Schwerin Telefon: bestellt. Forderungen sind bis zum bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Über das Vermögen der Stephanie Schwedt, Jg Marienstraße 7, Dömitz, Geschäftszweig: Angelfachgeschäft, Geschäftsanschrift: Am Hafen 3, Dömitz wurde am das Insolvenzverfahren durch das Amtsgericht Schwerin (Aktenzeichen: 580 IN 142/10) eröffnet. Als Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Rechtsanwalt Franz Miedeck, Mozartstraße 2, Schwerin, Telefon: bestellt. Forderungen sind bis zum bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Über das Vermögen der im Handelsregister A des Amtsgerichtes Schwerin, unter HRA 2805 eingetragenen vendingcontrol Telemedia GmbH & Co. KG mit Sitz in Zarrentin, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin vendingcontrol Telemedia Verwaltungsgesellschaft mbh, Zarrentin (AG Schwerin, HRB 9662), d. v. d. d. GF Frank Oliver Becker, Geschäftsanschrift: Ernst-Litfaß-Straße 8, Zarrentin wurde am das Insolvenzverfahren durch das Amtsgericht Schwerin (Aktenzeichen: 581 IN 75/10) eröffnet. Als Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwältin Uta Plischkaner, J.-Stelling- Straße 1, Schwerin, Telefon: bestellt. Forderungen sind bis zum bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Über das Vermögen der Simone Rieck, Jg. 1971, Ulmenstraße 5, Wismar Geschäftszweig (ehemals): Inhaberin der Firma Simone Rieck, Paintballhalle Karow wurde am das Insolvenzverfahren durch das Amtsgericht Schwerin (Aktenzeichen: 581 IN 149/10) eröffnet. Als Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Andreas Buß, Neuer Markt 17, Rostock, Telefon: bestellt. Forderungen sind bis zum bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Über den Nachlass des Horst Krüger, geboren am in Hammerstein, Kreis Schlochau, verstorben zwischen dem , 22:00 Uhr und dem , 06:00 Uhr in Delmenhorst, zuletzt wohnhaft gewesen in Lerchenweg 3, Laupin wurde am das Insolvenzverfahren durch das Amtsgericht Schwerin (Aktenzeichen: 580 IN 168/10) eröffnet. Als Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Rechtsanwalt Franz Miedeck, Mozartstraße 2, Schwerin, Telefon: bestellt. Forderungen sind bis zum bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Über das Vermögen des Oleksandr Lutsyuk, Jg.: 1973 Dr. Alban-Straße 24, Plau am See Geschäftszweig: Agrarkaufmann, Unternehmensberater wurde am das Insolvenzverfahren durch das Amtsgericht Schwerin (Aktenzeichen: 580 IN 210/10) eröffnet. Als Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christopher Alff, Richard-Wagner- Straße 14, Rostock, Telefon: bestellt. Forderungen sind bis zum bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Über das Vermögen der im Handelsregister B des Amtsgerichtes Schwerin, unter HRB 7628 eingetragenen PROFI Verlege & Montage GmbH mit Sitz in Boizenburg/ Elbe v. d. d. GF Wilfried Koch, Boizenburg Geschäftsanschrift: Am Ziegelberg 3, Boizenburg wurde am das Insolvenzverfahren durch das Amtsgericht Schwerin (Aktenzeichen: 580 IN 204/10) eröffnet. Als Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Henner Patzak, Jungfernstieg 14, Schwerin, Telefon: bestellt. Forderungen sind bis zum bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Über das Vermögen des Oguzhan Bayrak, Jg.: 1974 Am Grenzweg 10, Herrnburg Geschäftszweig (ehemals): Imbissbetreiber wurde am das Insolvenzverfahren durch das Amtsgericht Schwerin (Aktenzeichen: 580 IN 253/10) eröffnet. Als Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christian Hafften, Alexandrinenstra- 40 Wirtschaftskompass Ausgabe 10/2010

47 Recht & Fair Play ße 17, Schwerin Telefon: bestellt. Forderungen sind bis zum bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Über das Vermögen des Peter Grunau, Jg.: 1945 Apfelbaumweg 1, Parchim Geschäftszweig (ehemals): Wege- und Gartenbau, LKW-Transport, Handel mit Brenn- und Baustoffen, Abriß wurde am das Insolvenzverfahren durch das Amtsgericht Schwerin (Aktenzeichen: 580 IN 252/10) eröffnet. Als Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Henner Patzak, Jungfernstieg 14, Schwerin, Telefon: bestellt. Forderungen sind bis zum bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Über das Vermögen der Antje Gojek, Jg.: 1964 Schulstraße 5, Lancken Geschäftszweig (ehemals): Gips- und Stuckateurbetrieb wurde am das Insolvenzverfahren durch das Amtsgericht Schwerin (Aktenzeichen: 580 IN 268/10) eröffnet. Als Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Andreas Franz, Steinstraße 26, Schwerin, Telefon: , bestellt. Forderungen sind bis zum bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Gut fürs Geschäft. Nur während der Ford Gewerbewochen: 700,-³ Extraprämie für alle Ford Transit Modelle. Über das Vermögen der im Handelsregister B des Amtsgerichts Schwerin, unter HRB 8674 eingetragenen A+M Farb- & Wohnwelt GmbH mit Sitz in Metelsdorf Geschäftsanschrift: Am Groß Bütt 24, Metelsdorf wurde am das Insolvenzverfahren durch das Amtsgericht Schwerin (Aktenzeichen: 580 IN 33/10) eröffnet. Als Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Franz Miedeck, Mozartstraße 2, Schwerin, Telefon: bestellt. Forderungen sind bis zum bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Über das Vermögen des Siegmar Schumann, Jg. 1963, Hauptstraße 47, Stralendorf, Geschäftszweig: Fuhrunternehmen, Kurierdienst wurde am das Insolvenzverfahren durch das Amtsgericht Schwerin (Aktenzeichen: 581 IN 115/10) eröffnet. Als Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. jur. Stefan Niederste Frielinghaus, Alexandrinenstraße 17, Schwerin, Telefon: bestellt. Forderungen sind bis zum bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Über das Vermögen der Ilka Schöppke, Jg.: 1976 Schwälkenberg 7, Schwerin Geschäftszweig (ehemals): Versicherungskauffrau wurde am das Insolvenzverfahren durch das Amtsgericht Schwerin (Aktenzeichen: 581 IN 163/10) eröffnet. Als Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Rechtsanwalt Franz Miedeck, Mozartstraße 2, Schwerin, Telefon: bestellt. Forderungen sind bis zum bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Über das Vermögen des René Jäger, Jg. 1964, Schulstr. 8, Kuhstorf, Geschäftszweig (ehemals): Baunebengewerbe wurde am das Insolvenzverfahren durch das Amtsgericht Schwerin (Aktenzeichen: 580 IN 109/10) eröffnet. Als Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Andreas Franz, Steinstraße 26, Schwerin, Telefon: bestellt. Forderungen sind bis zum bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Über das Vermögen des Gerold Steinmaßl, Jg. 1956, Dorfplatz 5, Groß Molzahn, Geschäftszweig: Dachdeckerei wurde am das Insolvenzverfahren durch das Amtsgericht Schwerin (Aktenzeichen: 581 IN 147/10) eröffnet. Als Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christian Hafften, Alexandrinenstraße 17, Schwerin Telefon: bestellt. Forderungen sind bis zum bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Über das Vermögen der Ines Bolschwig, Jg.: 1964, Hauptstraße 32, Setzin, Geschäftszweig (ehemals): ambulanter Markthandel wurde am das Insolvenzverfahren durch das Amtsgericht Schwerin (Aktenzeichen: 580 IN 250/10) eröffnet. Als Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Marc Odebrecht, August-Bebel-Straße 4, Schwerin, Telefon: bestellt. Forderungen sind bis zum bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Abbildung zeigt Wunschausstattung gegen Mehrpreis. Die Ford Gewerbewochen vom 13. September bis 9. Oktober! Die Ford Gewerbewochen Ihre Gelegenheit, eines unserer attraktiven Ford Modelle zu Top-Konditionen zu fahren. Die Ford Flatrate Full-Service sichert Ihnen mehr Service- Leistungen, und das zu günstigen Konditionen. 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Laufzeit Vertragspartner: und einer Gesamtlaufleistung ALD AutoLeasing D von GmbH / Ford km. Flatrate ²Leasingrate Full-Service zzgl. ist ein Produkt gesetzlicher der Ford MwSt. Bank und Niederlassung Überführungskosten, der FCE Bank inkl. plc. aller Ford Wartungs- Flatrate Full- und Service Inspektionsarbeiten Rate für Gewerbetreibende sowie aller gültig anfallenden vom Verschleißreparaturen bis Details in vereinbartem erfahren Sie Umfang bei uns. und ³ Extrapämie der Kosten für für alle Ford HU/AU. Flatrate Die Full-Service HU wird von Verträge einer staatl. vom anerkannten bis Prüfstelle durchgeführt. Details erfahren Vertragspartner: Sie bei uns. ALD AutoLeasing D GmbH / Ford Flatrate Full-Service ist ein Produkt der Ford Bank Wirtschaftskompass Ausgabe 10/

48 Recht & Fair Play Arbeitsrecht im Unternehmen Immer wieder werden Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Unternehmensverantwortliche mit Fragen aus dem Arbeitsrecht konfrontiert. Wir möchten Ihnen daher mit unserer Serie im Wirtschaftskompass Fragen beantworten, die sich so oder ähnlich vielleicht auch in Ihrer betrieblichen Praxis stellen könnten. Die seit Januar 2006 im Wirtschaftskompass erscheinenden praxisrelevanten Themen sind dem Verlauf eines Arbeitsverhältnisses nachgebildet - angefangen mit dem Vorstellungsgespräch bis hin zur Kündigung. Für die kompetente Abfassung unserer Artikelserie haben wir die Arbeitgebervereinigung Lübeck-Schwerin e. V. gewinnen können. Mit ihrer Geschäftsstelle in Schwerin vertritt die Arbeitgebervereinigung Lübeck- Schwerin e. V. zahlreiche Arbeitgeber aus Mecklenburg. Seit 1990 ist eine jährlich wachsende Anzahl von Unternehmen im gesamten mecklenburgischen Landesteil, insbesondere im Schweriner IHK-Bezirk Westmecklenburg, zu verzeichnen. Die Arbeitgebervereinigung Schwerin- Lübeck e. V. hilft bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, vertritt den Arbeitgeber gegenüber dem Betriebsrat und der Gewerkschaft oder führt Prozesse vor dem Arbeitsgericht durch. Kontakt: Arbeitgebervereinigung Lübeck-Schwerin e.v., RA Sebastian Bobinski, Lübecker Str. 20, Schwerin (03 85) , bobinski@agv-luebeck-schwerin.de Pflegezeitgesetz Teil 2 Beschäftigte haben gemäß den 3, 4 Pflegezeitgesetz (PflegeZG) das Recht, zur Pflege eines nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung von der Arbeit bis zu sechs Monaten freigestellt zu werden. Ein Anspruch auf Arbeitsentgelt während der Pflegezeit besteht jedoch nicht. Der Anspruch kann nur geltend gemacht werden, wenn die Pflegebedürftigkeit bereits festgestellt wurde. Gemäß 3 Abs. 1 PflegeZG gilt die Regelung nur für Beschäftigte, deren Arbeitgeber mehr als 15 Beschäftigte, und zwar nach Köpfen ermittelt, haben. Der Arbeitnehmer muss den Anspruch spätestens zehn Arbeitstage vor Beginn der Pflegezeit schriftlich ankündigen und die vorgesehene Dauer sowie den Umfang seiner Freistellung mitteilen. Die elektronische Form reicht vermutlich aus. Erfüllt er die Form der Ankündigung nicht, werden die Rechtsfolgen des PflegeZG nicht ausgelöst. Bei versäumter Frist verschiebt sich lediglich der Beginn der Pflegezeit. Bei teilweiser Freistellung ist die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit anzugeben. Die Parteien sollen gemäß 3 Abs. 4 PflegeZG eine Vereinbarung über die Verringerung treffen. Dem Ersuchen kann der Arbeitgeber dringende betriebliche Gründe entgegenhalten. Das bloße Schweigen des Arbeitgebers ist keine Zustimmung. Bei vollständiger Freistellung greift kein Ablehnungsgrund des Arbeitgebers. Der Beschäftigte hat dem Arbeitgeber ohne Aufforderung eine Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinisches Dienstes der Krankenversicherung vorzulegen, aus der die Pflegebedürftigkeit des nahen Angehörigen hervorgeht. Der Anspruch auf Pflegezeit besteht für die Dauer von längstens sechs Monaten. Nach (nicht rechtskräftiger) Entscheidung des LAG Baden-Württemberg vom ist die Pflegezeit nicht teilbar. Eine zunächst für kürzere Zeit verlangte Freistellung kann bis zur Höchstgrenze von sechs Monaten verlängert werden, soweit der Arbeitgeber zustimmt oder ein vorgesehener Wechsel in der pflegenden Person nicht erfolgen kann. Eine mehrfache Inanspruchnahme von Pflegezeit ist bei Pflege mehrerer naher Angehöriger möglich. Vertragliche Abweichungen von dem Anspruch auf Pflegezeit zulasten des Beschäftigten sind ausgeschlossen. Die Pflegezeit endet grundsätzlich zum vereinbarten Zeitpunkt oder wenn die Pflegebedürftigkeit endet bzw. unmöglich oder unzumutbar wird. In den letzten beiden Varianten endet die Pflegezeit vier Wochen nach Eintritt der veränderten Umstände. Hierüber hat der Arbeitnehmer den Arbeitgeber unverzüglich zu unterrichten. Eine einseitige Beendigung durch den Arbeitnehmer ist ausgeschlossen. Zu bedenken ist, dass bei vollständiger Freistellung während der Pflegezeit die Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenund Pflegeversicherung endet. Gemäß 5 PflegeZG genießen Beschäftigte im Zeitraum von der Ankündigung bis zur Beendigung der kurzfristigen Freistellung oder der Pflegezeit Kündigungsschutz. Dieser greift auch dann, wenn die Pflegezeit erst zu einem sehr viel späteren Zeitpunkt nach der Ankündigung beginnen soll. Der Sonderkündigungsschutz greift bereits mit Beschäftigungsbeginn. Eine Kündigung ist nur in besonderen Fällen und mit Zustimmung der für Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörde (MV: LAGuS) möglich. Soweit der Arbeitgeber für die Dauer einer etwaigen Freistellung eine Ersatzkraft einstellen muss, darf er dieses Arbeitsverhältnis befristen ( 6 Abs. 1 S. 1 PflegeZG). Dies gilt sowohl für die Freistellung während einer Akutpflege als auch während der Pflegezeit. Die Vereinbarung muss schriftlich erfolgen. Die Befristung darf die Höchstdauer um die Zeit der Einarbeitung überschreiten. Die Dauer der Befristung muss kalendermäßig bestimmt oder bestimmbar sein oder sich aus dem Vertretungszweck ergeben ( 6 Abs. 2 PflegeZG). Wird die Pflegezeit vorzeitig beendet, besteht für den Arbeitgeber die Möglichkeit, gegenüber der befristet eingestellten Ersatzkraft die Kündigung auszusprechen. Dabei ist eine Zweiwochenfrist einzuhalten. Das Kündigungsschutzgesetz findet ausdrücklich keine Anwendung ( 6 Abs. 3 PflegeZG). Letztlich ist zu beachten, dass eine Urlaubskürzung für die Freistellungsphase nicht gestattet und die Pflegezeit nicht altersteilzeitfähig ist. n 42 Wirtschaftskompass Ausgabe 10/2010

49 International Branchenverzeichnis Umsatzsteuer-Umrechnungskurse Gemäß 16 Abs. 6 UStG werden die Umsatzsteuer-Umrechnungskurse für den Monat August 2010 wie folgt festgesetzt: Euro-Referenzkurs Errechneter Euro-Wert Australien 1 EUR = 1, AUD = 0,6975 EUR Brasilien 1 EUR = 2, BRL = 44,0703 EUR Bulgarien 1 EUR = 1, BGN = 0,5113 EUR China (VR) 1 EUR = 8, CNY = 1,1426 EUR Dänemark 1 EUR = 7, DKK = 13,4237 EUR Estland 1 EUR = 15, EEK = 6,3912 EUR Großbritannien 1 EUR = 0, GBP = 1,2141 EUR Hongkong 1 EUR = 10, HKD = 9,9807 EUR Indien 1 EUR = 60, INR = 1,6650 EUR Indonesien 1 EUR = , IDR = 0,8641 EUR Japan 1 EUR = 110, JPY = 0,9088 EUR Kanada 1 EUR = 1, CAD = 0,7457 EUR Korea, Republik 1 EUR = 1.522, KRW = 0,6569 EUR Kroatien 1 EUR = 7, HRK = 1,3788 EUR Lettland 1 EUR = 0, LVL = 1,4114 EUR Litauen 1 EUR = 3, LTL = 28,9620 EUR Malaysia 1 EUR = 4, MYR = 0,2460 EUR Mexiko 1 EUR = 16, MXN = 0,0608 EUR Neuseeland 1 EUR = 1, NZD = 0,5537 EUR Norwegen 1 EUR = 7, NOK = 12,6064 EUR Philippinen 1 EUR = 58, PHP = 1,7169 EUR Polen 1 EUR = 3, PLN = 25,0633 EUR Rumänien 1 EUR = 4, RON = 0,2359 EUR Russland 1 EUR = 39, RUB = 2,5517 EUR Schweden 1 EUR = 9, SEK = 10,6139 EUR Schweiz 1 EUR = 1, CHF = 74,5545 EUR Singapur 1 EUR = 1, SGD = 57,2017 EUR Südafrika 1 EUR = 9, ZAR = 10,6166 EUR Thailand 1 EUR = 40, THB = 2,4428 EUR Tschechien 1 EUR = 24, CZK = 4,0313 EUR Türkei 1 EUR = 1, TRY = 0,5132 EUR Ungarn 1 EUR = 281, HUF = 3,5530 EUR USA 1 EUR = 1, USD = 0,7756 EUR *) Seit Januar 2009 veröffentlicht die EZB keine Monatsdurchschnittskurse für isländische Kronen mehr. Die Währungen sind jeweils nach Tageskurs umzurechnen. Davon ausgenommen sind die nationalen Währungseinheiten der EU-Mitgliedstaaten, die den EURO eingeführt haben. Hierfür sind die mit Wirkung vom 1. Januar 1999 unwiderruflichen Umrechnungskurse zwischen dem Euro und den nationalen Währungseinheiten bei diesen EU-Mitgliedstaaten anzuwenden. Sie lauten: Belgien 1 EUR 40,3399 BEF Deutschland 1 EUR 1,95583 DEM Finnland 1 EUR 5,94573 FIM Frankreich 1 EUR 6,55957 FRF Griechenland 1 EUR 340,750 GRD Irland 1 EUR 0, IEP Italien 1 EUR 1936,27 ITL Luxemburg 1 EUR 40,3399 LUF Niederlande 1 EUR 2,20371 NLG Österreich 1 EUR 13,7603 ATS Portugal 1 EUR 200,482 PTE Spanien 1 EUR 166,386 ESP Tel. (03 85) anzeigen@maxpress.de Ihr Kontakt zu Firmen im IHK-Bezirk Schwerin Impressum Wirtschaftsmagazin der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Eigentümer und Verlag: Industrie- und Handelskammer zu Schwerin, Postfach , Schwerin, Ludwig-Bölkow-Haus Graf-Schack-Allee 12, Schwerin Telefon: (03 85) , Telefax: (03 85) , info@schwerin.ihk.de, Verantwortlich: Ulrich Unger Redaktion: Andreas Kraus Erscheinungstag: 11. Oktober 2010 Verlag: maxpress pr+werbeagentur GmbH & Co. KG Friedrich-Engels-Str. 2a, Schwerin Telefon: (0385) , Telefax: (0385) , anzeigen@maxpress.de, Druck: MOD Offsetdruck GmbH Gewerbestr Dassow Druckauflage: (IV. Quartal 2010) Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.v. (IVW) Die Zeitschrift ist das offizielle Organ der IHK zu Schwerin. Im freien Verkauf beträgt der Bezugspreis pro Heft 1,50 Euro. Beiträge, die mit Namen oder Initialen des Verfassers gekennzeichnet sind und als solche kenntlich gemachte Zitate, geben nicht unbedingt die Meinung der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin wieder. Die Redaktion behält sich das Recht zur Kürzung und Änderung aller Beiträge vor. Für unverlangt eingesandte Manuskripte und Fotos wird keine Gewähr übernommen. Nachdruck auch auszugsweise nur mit Quellenangabe (Belegexemplar erbeten). Dieser Ausgabe liegt in Höhe der Gesamtauflage eine Beilage des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit & Tourismus MV bei. Wirtschaftskompass Ausgabe 10/

50 Anzeige Zielsicher schalten: Regional erfolgreich werben in der Online- wie Offline-Welt Mit dem neuen Werbemanager bietet die Deutsche Post kleinen und mittelständischen Unternehmen jetzt auch professionelle Unterstützung für einfaches und kostengünstiges Onlinemarketing. Online-Werbung stellt mit Gestaltung und Platzierung von Bannern wie auch der Werbung in Suchmaschinen gerade für kleine und mittlere Unternehmen eine große Herausforderung dar. Daher hat die Deutsche Post das physische Dialogmarketing-Portfolio nun digital ergänzt: In bundesweit 28 Direkt Marketing Centern beraten ihre Marketingexperten die Unternehmen, wie diese noch effektiver auf sich aufmerksam machen können. Die Unterstützung erfolgt ganz praktisch bei der Planung und Umsetzung von Werbeaktionen z.b. bei der Zielgruppenselektion oder bei der Werbemittelerstellung und dem Versand als adressierte Werbemittel oder Postwurfsendungen. Neu ist nun auch die sinnvolle Verknüpfung von on- und offline Werbemaßnahmen für erfolgversprechende Kundenansprache und Neukundengewinnung. bei einem solchen crossmedialen Marketingmix ist es keine leichte Aufgabe, das vorhandene Budget richtig und effizient einzusetzen. Die Marketingexperten der Deutschen Post informieren jetzt darüber, wie man klassische Dialogmarketingmaßnahmen und Onlinewerbung sinnvoll verknüpft, um potenzielle Kunden in beiden Welten treffsicher anzusprechen. Derzeit bieten die Direkt Marketing Center bundesweit Termine für kostenlose Informationsveranstaltungen an. In den Seminaren Regional erfolgreich werben online und per Brief oder Regionale Onlinewerbung geht es zum einen darum, wie eine Firma einfach, schnell und kalkulierbar im Internet regional präsent ist oder welche Grundregeln es bei der Website-Gestaltung gibt. Man erfährt aber auch, wie interaktiver Dialog zwischen Unternehmen und Kunden möglich ist und welche neuen und innovativen Werbeplattformen die Deutsche Post dazu anbietet. Schneekoppe: crossmedialer Mix aus Dialogmarketingmaßnahmen & Online-Werbung SCHNEEKOPPE, die Marke für den gesundheitsbewussten Verbraucher, hat sich für einen Produktmix der gesamten Dialogmarketing-Bandbreite in Zusammenarbeit mit der Deutschen Post entschieden. Das Unternehmen nimmt nicht nur an diversen Messen und Events teil, sondern verteilt regelmäßig mit der Tagespost Postwurfsendungen an alle Haushalte oder verschickt Infopost an Sportvereine. Die Auswahl der Adressaten geschieht dabei über Adressmiete mittels der Business DVD von Post Direkt. Zur Sportförderung vertreibt SCHNEEKOPPE dieses Jahr die neuen START Energie -Produkte, deren Werbepartner Michael Schumacher ist, in Kooperation mit Trainingskleidung von adidas. An die Zielgruppe Sportvereine geht zwei Mal im Jahr ein volladressierter Versand in einer Auflage von Stück. Ergänzt wird diese klassische Dialog- Internet und Onlinekommunikation sind ein wichtiger Bestandteil des täglichen Lebens geworden. Die firmeneigene Internetpräsenz darf daher nicht vergessen werden, stellt aber lediglich einen Baustein sinnvoller Werbemaßnahmen für erfolgversprechende Kundenakquise und Umsatzsteigerung dar. Die Marketingaktivitäten sollten crossmedial geplant werden. Das heißt, man wirbt mit einer Kombination aus klassischen und neuen Medien und vernetzt ganz unterschiedliche Kommunikationsmittel wie beispielsweise Anzeigen in Fach- oder Publikumsmagazinen, Versande von physischen Werbemitteln und Bannerwerbung im Internet. Doch gerade Der Werbemanager: Das neue Selfservice-Onlinetool der Deutschen Post

51 marketingmaßnahme mit visuellen wie auch haptischen Werbemitteln durch die Verteilung von Flyern an Privathaushalte in Großstädten wie Köln und Düsseldorf. Der Werbemanager bietet mit Suchmaschinenmarketing auf Google und Bannerwerbung eine Vermarktungsunterstützung, um nun auch internetaffine Sportbegeisterte anzusprechen. Mit der Deutschen Post auch ohne Marketing-Vorkenntnisse online erfolgreich werben Da sich bereits 80 Prozent der Kunden vorab im Netz über Produkte und Dienstleistungen informieren, ist es inzwischen für Unternehmen unerlässlich, online gefunden zu werden. Viele kleine und mittelständische Unternehmer, die Meister ihres Faches aber in der Regel keine Marketingexperten sind, haben inzwischen eine eigene Homepage realisiert, die es nun zu beleben gilt. Internet-Marketing in Eigenregie ist jedoch sehr zeitaufwendig und muss professionell umgesetzt werden, um erfolgreich zu sein. Da stehen gerade inhabergeführte kleine Firmen ohne eigene Marketingabteilung schnell vor vielen Fragen: Wie wirbt man im Internet? Wo schaltet man seinen Banner am besten? Was lohnt sich und welche Kosten entstehen dabei? Und vor allem: Wie erreicht man es, tatsächlich Interessenten aus der Region auf sich aufmerksam zu machen? Es ist extrem selten, dass jemand 500 Kilometer fährt, um sich ein Auto anzusehen. Da kann ich es mir nicht leisten, für Bannerklicks vom anderen Ende Deutschlands zu zahlen erläutert Olaf Rießner, Autoverkäufer aus Essen, den Wert von gezielter Werbung in der Region. Das Autohaus hat sich dafür entschieden, für seine Onlinewerbung den Werbemanager zu nutzen. Über das einfach zu bedienende Selfservice-Tool ist jedes Unternehmen schnell professionell in der Onlinewelt präsent, denn mit nur wenigen Klicks sind die Werbemaßnahmen gebucht. Die Werbung wird gezielt und effizient im lokalen Umfeld geschaltet, ohne Streuverluste aber mit klarer Kostenkontrolle zu attraktiven Festpreisen. Olaf Rießner lobt das regelmäßige Reporting dazu: Ich kann genau sehen, was der Banner gebracht hat und wie viele Kunden mich dann kontaktiert haben. Planung, Gestaltung, Schaltung & stetige Optimierung der Werbemaßnahmen Um Schritt für Schritt eine Kampagne zu entwickeln, gibt der Interessent in der Online-Anwendung Werbemanager zunächst Branche, Region und gewünschten Zeitraum an und kann dann aus den Layoutvorlagen für die Online-Visitenkarte wie auch Bannervorschlägen auswählen oder auch eigene Entwürfe hoch laden. Für das Suchmaschinen-Marketing sollte man bereits Suchbegriffe, welche das eigene Leistungsspektrum beschreiben, vorbereitet haben. Der Werbemanager unterbreitet einen individuellen Vorschlag für Werbemaßnahmen, die dann nur für Webnutzer aus der ausgewählten Region geschaltet werden. AdWords und Banner sind nach Kundenvorgaben verlinkt: Interessierte Nutzer gelangen per Mausklick entweder direkt auf die Seite des Unternehmens oder auf eine individuelle Online-Visitenkarte des Werbenden, die ebenfalls über den Werbemanager erstellt werden kann. Zudem behält der Kunde die Kosten immer im Blick, denn diese werden schon bei der Eingabe mit klar definierten Leistungspaketen und Laufzeiten vor der Buchung festgelegt. Alle vier Wochen erhält das Unternehmen einen Report über die Kampagne, der beispielsweise die Anzahl der Websitebesuche oder bei Verwendung einer Onlinevisitenkarte auch die Zahl der - oder Telefonkontakte enthält, die über die Werbeaktion generiert wurden. Der Kunde hat nur einen Ansprechpartner, der die gesamte schriftliche Kommunikation steuert erläutert Andreas Schmid vom Direkt Marketing Center Essen die Vorteile, alle Aktivitäten aus einer Hand über die Deutsche Post zu buchen. Gerade die Einarbeitung in die komplexe elektronische Internetkommunikation erfordert Zeit und Expertise. Dies kann durch das Angebot des Werbemanager komplett abgedeckt werden. Und Stefan Semir, Projektbeauftragter Sponsoring Teamsports, berichtet von den Werbemaßnahmen von Schneekoppe: Die Vermarktung der Produktpalette - Fußball-Trikots und Trainingsanzüge - funktioniert crossmedial, wobei uns das Werbemanager-Bundle-Angebot durch den Kundenberater der Deutschen Post gerade zur richtigen Zeit erreicht hat. Die Einarbeitung in eine aufwendige Online-Vermarktung bleibt uns hierbei erspart und wir können uns voll uns ganz auf unsere Kernaufgaben konzentrieren. Auf weitere ausgezeichnete Zusammenarbeit! Mittelständische Unternehmen sollten es sich bezüglich Werbung so leicht wie möglich machen, indem sie ein Angebot auswählen, bei dem Planung wie auch Umsetzung aus einer Hand kommen. Bezüglich Online-Medien ist der Werbemanager dafür ein optimales Tool, erläutert Raimund Petersen, Mitglied des Bereichsvorstands BRIEF bei der Deutschen Post. Aber damit nicht genug, unsere Experten stehen Interessenten in allen Belangen des Marketings zur Seite. Denn heute wird es immer wichtiger, klassisches Offline-Marketing mit Online-Werbung effizient und professionell zu verknüpfen. Ein Besuch in einem der Dialog Marketing Center lohnt sich auf jeden Fall. Weiterführende Informationen: Persönliche Beratung für erfolgreiche Werbemaßnahmen erhalten Sie in den Direkt Marketing Centern ganz in Ihrer Nähe. Aktuelle Seminare, die die Deutsche Post kostenlos anbietet: Regional erfolgreich werben - online und per Brief sowie Regionale Onlinewerbung. Setzen Sie Ihr Online-Marketing mit dem Werbemanager eigenständig um unter oder lassen Sie sich vom Serviceteam unter der Telefonnummer beraten (Mo Sa von Uhr).

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