Nr. 1 Brilon, 03. Februar 2012 Jahrgang 42

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1 Amtsblatt der Stadt Brilon / Hochsauerland Amtliches Veröffentlichungsorgan der Stadt Brilon Herausgeber: Stadt Brilon, Der Bürgermeister, Am Markt 1, Brilon Das Erscheinen wird mit Inhaltsangabe in der Ortsausgabe der in Brilon erscheinenden Tageszeitung WESTFALENPOST bekanntgegeben. Bezug durch die Stadtverwaltung, Fachbereich 1 Nr. 1 Brilon, 03. Februar 2012 Jahrgang 42 I N H A L T : 1. Bekanntmachung über die Erhebung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem freiwilligen Wehrdienst ( 18 Abs. 7 Melderechtsrahmengesetz MRRG in der Fassung der Bekanntmachung vom , zuletzt geändert durch Gesetz vom BGBl. I S ) 2. Bekanntmachung über die Feststellung des Jahresabschlusses der Stadtwerke Brilon AöR vom Bekanntmachung über die Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Bauhof der Stadt Brilon zum Bekanntmachung über die beantragte Teileinziehung der Wegeparzelle Heinrich- Jansen-Straße, Gemarkung Hoppecke, Flur 1, Flurstück 425 in der Stadt Brilon 5. Bekanntmachung der 3. Satzung der Stadt Brilon über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Brilon Altenbüren (Ergänzungssatzung), öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfes mit seinen Bestandteilen und der Begründung gemäß 34 (6) i.v.m. 13 (2) Satz 1 Nr. 2 und 3 (2) Baugesetzbuch 6. Öffentliche Bekanntmachung des Hochsauerlandkreises über die teilweise Neueinrichtung des Liegenschaftskatasters im Gebiet der Stadt Brilon, Gemarkung Alme, Flur 3, 4, 9 und 10

2 Bekanntmachung über die Erhebung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem freiwilligen Wehrdienst ( 18 Abs. 7 Melderechtsrahmengesetz MRRG- in der Fassung der Bekanntmachung vom , zuletzt geändert durch Gesetz vom BGBI. I S. 678-) Im Zusammenhang mit dem freiwilligen Wehrdienst übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Wehrverwaltung zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften personenbezogene Daten. Von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, werden jährlich bis zum 31. März der Familienname, die Vornamen und die gegenwärtige Anschrift mitgeteilt ( 58 Wehrpflichtgesetz WPflG-). Die Datenübermittlung nach 58 WPflG ist nur zulässig, soweit die Betroffenen nicht widersprochen haben. Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Brilon, Einwohnermeldeamt, Bahnhofstr. 33, Brilon, eingelegt werden. Gemäß 18 Abs. 7 MRRG wird hiermit auf das Widerspruchsrecht durch öffentliche Bekanntmachung hingewiesen. Brilon, den 06. Januar 2012 Stadt Brilon Der Bürgermeister Schrewe

3 Bekanntmachung über die Feststellung des Jahresabschlusses der Stadtwerke Brilon AöR vom Der Verwaltungsrat der Stadtwerke Brilon AöR hat am den Jahresabschluss der Stadtwerke Brilon AöR für das Wirtschaftsjahr 2010 wie folgt festgestellt: Bilanz in Aktiva und Passiva ,25 Gewinn entsprechend Gewinn- und Verlustrechnung ,21 Die Jahresgewinne in den einzelnen Betriebszweigen der Jahresgewinn bzw. Jahresverlust - sind auf neue Rechnung vorzutragen. Der Verwaltungsrat hat weiter die Entlastung des Vorstandes für das Jahr 2010 beschlossen. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Wir haben den Jahresabschluss bestehend aus der Bilanz, Gewinn- und Verlust- Rechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Stadtwerke Brilon AöR, Brilon, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2009 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Vorstands der Anstalt. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes des Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Anstalt sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

4 Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Anstalt. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Anstalt und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Bielefeld, den WIBERA Wirtschaftsberatung AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gez. Ulrich Götte Wirtschaftsprüfer gez. ppa. Martin Gehrke Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss und der Lagebericht kann bei den Stadtwerken Brilon AöR, Brilon, Keffelker Str. 27, bis zur Feststellung des nachfolgenden Jahresabschlusses eingesehen werden. Brilon, den Der Bürgermeister (Franz Schrewe)

5 Bekanntmachung über die Feststellung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Bauhof der Stadt Brilon zum Der Rat der Stadt Brilon hat in seiner Sitzung am den Jahresabschluss 2010 für den Bauhof wie folgt festgestellt: Bilanz in Aktiva und Passiva zum ,73 Gewinn entsprechend Gewinn- und Verlustrechnung ,20 Der Gewinn ist auf neue Rechnung vorzutragen. Abschließender Vermerk der GPA NRW Die GPA NRW ist gemäß 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Bauhof der Stadt Brilon. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum hat sie sich der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA AG, Bielefeld, bedient. Diese hat mit Datum vom den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Wir haben den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und den Lageberichten des Bauhofes der Stadt Brilon, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB und 106 GO NW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahrsabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in

6 2 Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögen-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahrsabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA AG ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis: Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich. Herne, den GPA NRW Abschlussprüfung Beratung Revision Im Auftrag gez. Gregor Loges (Siegel) Der Jahresabschluss kann bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses bei den Stadtwerken Brilon, Keffelker Str. 27, Brilon, eingesehen werden. Brilon, den Der Bürgermeister Gez. Schrewe (Schrewe)

7 Stadt Brilon Az Der Bürgermeister Örtl. Ordnungsbehörde Bekanntmachung über die beantragte Teileinziehung der Wegeparzelle»Heinrich-Jansen-Straße«, Gemarkung Hoppecke, Flur 1, Flurstück 425 in der Stadt Brilon. Die Teileinziehung der genannten Wegeparzelle mit einer Fläche von ca. 80 qm wurde beantragt. Dieser Antrag wird gemäß 7 Absatz 4 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein- Westfalen vom (GV. NW. S. 1028/SGV NW 91) in der zurzeit gültigen Fassung hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Einwendungen gegen die beantragte Einziehung der Wegefläche können während der Dienststunden (montags bis freitags von 8.15 bis Uhr und donnerstags zusätzlich von Uhr bis Uhr) schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb von drei Monaten, vom Tage der Bekanntmachung an gerechnet, bei der Stadtverwaltung Brilon, Verwaltungsgebäude Bahnhofstraße 33, Zimmer 11 erhoben und Einsicht in die Flurkarte genommen werden. Brilon, den 20. Januar 2012 Stadt Brilon Der Bürgermeister Schrewe

8 Anlage - 2 -

9 Bekanntmachung 3. Satzung der Stadt Brilon über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Brilon - Altenbüren (Ergänzungssatzung) Öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfes mit seinen Bestandteilen und der Begründung gemäß 34 (6) i.v.m. 13 (2) Satz 1 Nr. 2 und 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) Der Rat der Stadt Brilon hat in seiner Sitzung am 21. Juni 2007 die Aufstellung der 3. Satzung der Stadt Brilon über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Brilon - Altenbüren gemäß 34 (4) Satz 1 Nr. 3 BauGB beschlossen. Ziel des Satzungsverfahrens ist es, drei durch das vorhandene Straßennetz bereits erschlossene Außenbereichsgrundstücke westlich der Hüttenstraße und südlich der Steinbergstraße in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Altenbüren einzubeziehen. Der Rat hat ferner beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß 34 (6) i.v.m. 13 (2) Satz 1 Nr. 2 und 3 (2) BauGB durch die Offenlage der Satzungsunterlagen auf die Dauer eines Monats zu beteiligen. Der Satzungsentwurf -bestehend aus der zeichnerischen Darstellung (Karten 1 und 2) und dem Textsowie die Begründung inklusive der Beschreibung der externen Kompensationsflächen liegen in der Zeit vom 20. Februar bis einschließlich 20. März 2012 zu jedermanns Einsicht im Rathaus Brilon, Fachbereich IV -Bauwesen-, Abteilung Stadtplanung, Zimmer 32, während der Dienststunden (montags bis mittwochs und Uhr, donnerstags Uhr und Uhr und freitags Uhr) öffentlich aus. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß 34 (5) i.v.m. 2 a BauGB ein Umweltbericht nicht erforderlich ist. Ferner wird im Satzungsverfahren aufgrund der geringen überbaubaren Fläche auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet. Im Rahmen der Offenlegungsfrist können Stellungnahmen zum Satzungsentwurf nebst Begründung sowohl schriftlich als auch mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß 3 (2) Satz 2 i.v.m. 4 a (6) BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Brilon deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist..../2

10 - 2 - Es wird ferner darauf hingewiesen, dass ein Normenkontrollantrag gemäß 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) gegen diese Ergänzungssatzung nach 34 (4) Satz 1 Nr. 3 BauGB unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Die Abgrenzung des Satzungsbereiches ist aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich. Bekanntmachungsanordnung Die ortsübliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 3. Satzung der Stadt Brilon über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Brilon - Altenbüren mit seinen Bestandteilen und der Begründung wird hiermit angeordnet. Brilon, den 01. Februar 2012 Der Bürgermeister Gez. Schrewe

11 Stadt Brilon OT Altenbüren Bereich Hüttenstraße (Bleihof) Ergänzungssatzung Satzungsbereich Stand

12 Hochsauerlandkreis Der Landrat Fachdienst 55 Geoinformationen und Liegenschaftskataster Steinstr Meschede Telefon: 02961/ Telefax: 0291/ Öffentliche Bekanntmachung des Hochsauerlandkreises über die teilweise Neueinrichtung des Liegenschaftskatasters Um den aktuellen Anforderungen der Bürger und der Nutzer aus Wirtschaft, Verwaltung, Recht und Wissenschaft an ein Geobasisinformationssystem gerecht zu werden, wird beim Hochsauerlandkreis durch den Fachdienst 55 Geoinformationen und Liegenschaftskataster das Liegenschaftskataster aktualisiert. Die vorhandenen tatsächlichen Nutzungen und zusätzliche Topografie werden in den digitalen Datenbestand übernommen. In dem Gebiet der Stadt Brilon, Gemarkung Alme, Flur 3, 4, 9 und 10, wurde ein örtlicher Feldvergleich durchgeführt. Aufgrund dieses Feldvergleiches sind die aktuell festgestellten Nutzungen in das Liegenschaftskataster übernommen worden. Hieraus können sich Abweichungen in der Ertragsmesszahl der Landwirtschaft ergeben. Gemäß 13 Abs. 5 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster -VermKatG NRW- in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2005 (GV. NRW 2005 S. 174 in der z. Zt. gültigen Fassung) in Verbindung mit 22 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster vom 25. Oktober 2006 DVOzVermKatG NRW - (GV. NRW 2006 S. 462 in der z. Zt. gültigen Fassung) wird das Amtliche Liegenschaftskataster-Informationssystem für das oben angegebene Stadtgebiet offen gelegt. Die Offenlegung erfolgt in der Zeit vom 13. Februar bis 13. März 2012 jeweils Montag bis Freitag von 8.30 bis Uhr und Dienstag zusätzlich von bis Uhr oder nach telef. Vereinbarung (02961/ ) in den Diensträumen meiner Katasterbehörde im Kreishaus Brilon, Am Rothaarsteig 1, Zimmer 615 Innerhalb dieser Zeiten kann Einsicht in das neu eingerichtete Liegenschaftskataster genommen und Einwendungen erhoben werden. Brilon, den Im Auftrag Gez. Vedder

13 R m H m H m R m 1:30000

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