Konzept für die Ausbildung zur Jugendleiterin/zum Jugendleiter beim Kinder- und Jugendring Swisttal e.v.(kjr)

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1 Konzept für die Ausbildung zur Jugendleiterin/zum Jugendleiter beim Kinder- und Jugendring Swisttal e.v.(kjr) Dieses Konzept basiert u.a. auf folgenden Grundlagen: 1. Runderlass zur Einführung einer bundeseinheitlichen Jugendleiterinnen- und Jugendleiter-Card in NRW vom Vereinbarung zu den Standards der JugendleiterInnen Ausbildung in Baden- Württemberg zur Erlangung der Juleica, die auf der Vollversammlung der Jugendverbände und -ringe am 25. April 2009 beschlossen wurde. Es beinhaltet eine Selbstverpflichtung der Jugendverbände und -ringe in Baden-Württemberg und berücksichtigt die Voraussetzungen zur Erlangung der juleica (Jugendleiter/in Card) in vollem Umfang. 3. Mindeststandards für die Inhalte der Ausbildung von Jugendleiterinnen und Jugendleitern in der Freien und Hansestadt Hamburg vom 19.Mai Hessischer Jugendring - Ausbildungsmindeststandards für Jugendleiter/innen in der Kinder- und Jugendarbeit in Hessen 5. Juleica - Handbuch für Jugendleiterinnen und Jugendleiter Homepage Das Konzept wurde durch den KJR erstellt und dient als Grundlage für die Ausbildung von Jugendleiterinnen/Jugendleitern im Bereich des KJR. Es ist das Kreisjugendamt beim Rhein-Sieg-Kreis (Fachberatung Jugendförderung/Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz) geprüft worden. Swisttal, im Januar 2018 Karl-Heinz Müller Vorsitzender

2 Seite 2 von 5 1. Einleitende Bemerkungen Die freiwillige und engagierte Tätigkeit ehrenamtlicher Personen ist eine unverzichtbare Grundlage der Kinder- und Jugendarbeit - dies gilt uneingeschränkt auch in der Gemeinde Swisttal. Der KJR als anerkannter Träger der Jugendhilfe hat die Aufgabe, die Interessen der Kinder- und Jugendlichen in Swisttal zu vertreten. Dazu nutzt es sein Netzwerk in der Gemeinde, führt u.a. Projekte in der Kinder- und Jugendarbeit durch und organisiert regelmäßig Feriennaherholungen in der Gemeinde. Diese Leistungen werden ausschließlich ehrenamtlich erbracht. Die wachsenden Herausforderungen einer praxisorientierten, entwicklungsunterstützenden und -fördernden Kinder- und Jugendarbeit erfordern eine Mindestqualifizierung - auch der ehrenamtlich tätigen Menschen. Die Ausbildung zur Jugendleiterin/zum Jugendleiter beim KJR ist ein Baustein zu dieser Mindestqualifizierung. Sie ist u.a. Voraussetzung zum Leiten von Feriennaherholungen, Übernehmen von eigenständigen Aufgaben sowie zum Leiten von Projekten in der Kinder- und Jugendarbeit. 2. Ziele der Kinder- und Jugendarbeit Die Ausbildung zur Jugendleiterin/zum Jugendleiter orientiert sich an folgenden Zielen der Jugendarbeit des KJR: Fördern der Entfaltung der Begabungen, Interessen und Fähigkeiten zu einer selbstverantwortlichen Lebensführung. Fördern der Entwicklung sozialer Fähigkeiten, die dazu beitragen, zufrieden stellende zwischenmenschliche Beziehungen herzustellen, die Bedürfnisse anderer anzuerkennen, Verpflichtungen im Dienste der Gemeinschaft zu übernehmen, mit anderen zu kooperieren und Konflikte auf konstruktive Weise auszutragen. Fördern der Entwicklung von Wertmaßstäben, um beurteilen zu können, was richtig und falsch, zulässig und unzulässig, fair und unfair oder gerecht und ungerecht ist. 3. Rahmenbedingungen/Kriterien für die Ausbildung zur Jugendleiterin/zum Jugendleiter Die Ausbildung zur Jugendleiterin/zum Jugendleiter beim KJR muss folgende Rahmenbedingungen beachten:

3 Seite 3 von 5 Die Ausbildung findet bei freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe statt. Die Ausbildung soll von Personen geleitet werden, die eine berufliche pädagogische Qualifikation und/oder fundierte Erfahrungen in der Jugendarbeit und Kursleitung aufweisen, möglichst in einem geschlechtsheterogenen Team. Dies können auch ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendarbeit sein, die für die Ausbildungstätigkeit qualifiziert sind. Der Einsatz von weiteren Gastreferentinnen und -referenten ist erwünscht. Die Ausbildung umfasst 40 Einheiten á 45 Minuten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben an einem Kurs Sofortmaßnahmen am Unfallort teilgenommen. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Abschlusses der Ausbildung nicht älter als 18 Monate sein. Das Mindestalter der Teilnehmerinnen und Teilnehmer beträgt 16 Jahre, in Ausnahmefällen 15 Jahre. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verfügen bereits über erste Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. 4. Themen und Inhalte der Ausbildung Die Ausbildung zur Jugendleiterin/zum Jugendleiter beim KJR besteht aus folgenden Modulen: Modul 1: Motivation, Gruppenpädagogik und Projektarbeit (12 Einheiten) 1.1. Klären der eigenen Motivation für das ehrenamtliche Engagement (2) 1.2. Werte für die Kinder- und Jugendarbeit (2) 1.3. Gruppenstrukturen und -Prozesse (2) 1.4. Leiten von Gruppen (2) 1.5. Umgang mit Konflikten (2) 1.6. Arbeiten in Projekten (2) Modul 2: Rahmenbedingungen und rechtliche Grundlagen (10 Einheiten) 2.1. Klären der Lebenswelten von Kinder und Jugendlichen (3) 2.2. Rechtliche Rahmenbedingungen für die Kinder- und Jugendarbeit (3) 2.3. Möglichkeiten zur Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit (2) 2.4. Kinder und Jugendliche in Notsituationen (2) Modul 3: Gesellschaftliche Entwicklungen und Querschnittsthemen (4 Einheiten) 3.1. Möglichkeiten, Grenzen und Gefahren von Medien (2) 3.2. Geschlechterrollen und Geschlechtergleichheit (1) 3.3. Interkulturelle Kinder- und Jugendarbeit (1) Modul 4: Sonstige Themen (4 Einheiten) 4.1. Spiel- und Erlebnispädagogik (3)

4 Seite 4 von Möglichkeiten und Bedeutung der Öffentlichkeitsarbeit (1) Modul 5: Trägerspezifische Bereiche (10 Einheiten) 5.1. Ziele, Struktur und Aufgaben des KJR (1) 5.2. Das Netzwerk des KJR (1) 5.3. Entwickeln von Projekten für die Praxis der Kinder- und Jugendarbeit (8) 5. Zeitliche Gestaltung der Ausbildung Die Ausbildung kann grundsätzlich wie folgt gestaltet werden: Kurs an mindestens fünf zusammenhängenden Tagen. Wochenendkurs (mindestens zwei bis drei Wochenenden). Modularer Kurs an einzelnen Abenden, Tagen und Wochenenden. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen des KJR ist der modulare Kurs für alle Beteiligten (Referenten, Teilnehmerinnen, Teilnehmer) besonders geeignet. Diese Ausbildungsgestaltung setzt jedoch insbesondere voraus, dass die Referenten ihre Ausbildungsziele und -inhalte im Vorfeld der Ausbildung detailliert gemeinsam erarbeiten und abstimmen. 6. Beispielhafte Struktur einer Ausbildung mit Zuordnung der Module 1. Wochentag 3 Einheiten 1.1., Wochentag 3 Einheiten Samstag 7 Einheiten 1.2., 1.3., 1.4., Wochentag 3 Einheiten Samstag 7 Einheiten 1.5., 1.6., Wochentag 3 Einheiten 2.3., 4.2. Wochenende 14 Einheiten 2.4., 3.1., 3.2., 3.3., Zertifikat Nach Abschluss der Ausbildung erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine detaillierte Teilnahmebestätigung. Dies enthält u.a. die vermittelten Themen und Zeitansätze. Sie berechtigt auch zur Beantragung der Juleica-Card. 8. Schlussbemerkungen Dieses Konzept bedarf der regelmäßigen Überprüfung hinsichtlich der Aktualität der vorgegebenen Standards für die Ausbildung.

5 Seite 5 von 5 Nach jeder durchgeführten Ausbildung sind die darin enthaltenen Regelungen auf Zweckmäßigkeit zu überprüfen.

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