Optionen zur Berücksichtigung von Vorleistungen. Wind Offshore. Prof. Dr. Karl-Martin Ehrhart
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1 Optionen zur Berücksichtigung von Vorleistungen Wind Offshore Prof. Dr. Karl-Martin Ehrhart Berlin Wind Offshore BMWi Ausschreibungen 18. November v
2 Privilegierung von Genehmigungsinhabern in Auktionen Grundidee Aufgrund der Mengendeckelung bei Auktionen im Übergangssystem wird ein Teil der bereits genehmigten Projekte keine Förderung erhalten Privilegierung: Vorentwicklungskosten bis zur Erlangung einer Genehmigung für nicht bezuschlagte Projekte sollen adäquat berücksichtigt werden Möglichkeiten der Privilegierung (alternativ, z.t. kombinierbar) Wettbewerbsvorteil in der Auktion Verringerung des Risikos eines Nicht-Zuschlags Kompensation bei Nicht-Zuschlag Integration der Privilegierung Zentrales Zielsystem Übergangssystem 2
3 Privilegierung von Genehmigungsinhabern in Auktionen Implementierung Anforderungen Das implementierte Auktionsverfahren soll die Genehmigungsinhaber bevorzugen und gleichzeitig die wettbewerblichen Anreize erhalten Optionen (d.h. Ausgestaltung der Auktionen) Bonus-Verfahren Last-Call-Verfahren Aufschlag-Verfahren Kombination der Verfahren 3
4 Bonus-Verfahren Grundprinzipien Anwendung: Dieses Verfahren kann im zentralen Zielsystem angewendet werden Zentrales Zielsystem: In der Auktion für einen Standort erhält der frühere Genehmigungsinhaber einen Wettbewerbsvorteil in Form eines Bonus Bonus dient dem Ausgleich der Vorentwicklungskosten Bonus verbessert das Gebot des früheren Genehmigungsinhabers Relativer oder absoluter Bonus z.b. 1% oder 0,15 ct/kwh Bsp.: Bei einem OWP mit 400 MW und einer Förderlaufzeit von 20 Jahren entspricht dies einem Nominalwert von Mio. Euro bzw. einem Barwert Mio. Euro Gängiges Verfahren in industriellen Beschaffungsauktionen Analyse und Bewertung Privilegierung des früheren Genehmigungsinhabers Risiko der Nichtbezuschlagung des früheren Genehmigungsinhabers 4
5 Bonus-Verfahren Beispiel Firma A wurde in der Auktion im Übergangssystem nicht bezuschlagt Im zentralen Zielsystem wird die Förderberechtigung für diesen Standort mittels einer Erstpreisauktion (Pay-as-bid) versteigert Teilnehmer: Früherer Genehmigungsinhaber A sowie die Firmen B und C A erhält einen absoluten Wettbewerbsbonus von 0,15 ct/kwh Fall 1 Fördersatzgebote [ct/kwh]: A: 12,00; B: 11,90; C: 12,10 Wettbewerbsgebot von A: 12,00 0,15 = 11,85 ct/kwh A gewinnt die Auktion und erhält einen Fördersatz von 12,00 ct/kwh Höhere Förderkosten von 12,00 11,90 = 0,10 ct/kwh Fall 2 Fördersatzgebote [ct/kwh]: A: 12,00; B: 11,80; C: 12,10 Wettbewerbsgebot von A: 12,00 0,15 = 11,85 ct/kwh B gewinnt Auktion und erhält die Genehmigung zum Fördersatz von 11,80 ct/kwh 5
6 Last-Call-Verfahren Grundprinzipien Anwendung: Dieses Verfahren kann im zentralen Zielsystem angewendet werden Zentrales Zielsystem: In der Auktion für einen Standort erhält der frühere Genehmigungsinhaber ein Last-Call-Recht. Alle an diesem Standort interessierten Bieter geben ein Fördersatzgebot ab, außer dem früheren Genehmigungsinhaber Dieser hat in Bezug auf das niedrigste Gebot der Anderen b* ein Last-Call-Recht Nutzt er den Last Call, erhält er den Zuschlag zu b* Nutzt er den Last Call nicht, erhält der Bieter mit b* den Zuschlag (Pay-as-bid) Analyse und Bewertung Privilegierung des früheren Genehmigungsinhabers Frühere Genehmigungsinhaber können selbst entscheiden, d.h. sie haben kein Zuschlagsrisiko, können jedoch aus Rentabilitätsgründen den Zuschlag ablehnen 6
7 Last-Call Verfahren Beispiel Firma A wurde in der Auktion im Übergangssystem nicht bezuschlagt Im zentralen Zielsystem wird die Förderberechtigung für diesen Standort versteigert Teilnehmer: Früherer Genehmigungsinhaber A sowie die Firmen B und C B und C geben jeweils ein Fördersatzgebot ab: B: 11,90; C: 12,10 [ct/kwh] A erhält ein Last-Call-Recht Fall 1 A macht von seinem Last-Call-Recht Gebrauch A gewinnt die Auktion und erhält einen Fördersatz von 11,90 ct/kwh Fall 2 A macht von seinem Last-Call-Recht keinen Gebrauch B gewinnt die Auktion und erhält einen Fördersatz von 11,90 ct/kwh (Pay-as-bid) 7
8 Kombination Bonus- und Last-Call-Verfahren Prinzip und Beispiel Zentrales Zielsystem: In der Auktion für einen Standort erhält der frühere Genehmigungsinhaber einen Bonus und ein Last-Call Recht Beispiel Firma A wurde in der Auktion im Übergangssystem nicht bezuschlagt Im zentralen Zielsystem wird die Förderberechtigung für diesen Standort versteigert Teilnehmer: Früherer Genehmigungsinhaber A sowie die Firmen B und C B und C geben jeweils ein Fördersatzgebot ab: B: 11,90; C: 12,10 [ct/kwh] A erhält einen Bonus von 0,15 ct/kwh und ein Last-Call Recht Fall 1 A macht von seinem Last-Call-Recht Gebrauch A gewinnt die Auktion und erhält einen Fördersatz von 11,90 + 0,15 = 12,05 ct/kwh Fall 2 A macht von seinem Last-Call-Recht keinen Gebrauch B gewinnt die Auktion und erhält einen Fördersatz von 11,90 ct/kwh (Pay-as-bid) 8
9 Aufschlag-Verfahren Grundprinzipien Anwendung: Dieses Verfahren kann sowohl im Übergangssystem als auch im zentralen Zielsystem angewendet werden. Übergangssystem: Über einen Aufschlag auf die bezuschlagten Gebote wird eine Kompensationszahlung zur Deckung der Vorleistungsaufwendungen nicht bezuschlagter Bieter generiert (analog eines Entschädigungsfonds) Relativer oder absoluter Aufschlag z.b. 0,2ct/kWh auf alle bezuschlagten Gebote Zentrales Zielsystem: Erhält in einer Auktion für einen Standort der frühere Genehmigungsinhaber nicht den Zuschlag, dann wird er über einen relativen oder absoluten Aufschlag auf das Gewinnergebot kompensiert Analyse und Bewertung Privilegierung früherer Genehmigungsinhaber Frühere Genehmigungsinhaber erhalten entweder einen Zuschlag oder eine Kompensationszahlung 9
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