Heft 21 September Geschäftsbericht. Berichtszeitraum September 2008 bis August Schriftenreihe des Städteverbandes Schleswig-Holstein

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1 Heft 21 September 2013 Geschäftsbericht Berichtszeitraum September 2008 bis August 2013 Schriftenreihe des Städteverbandes Schleswig-Holstein

2 2 Impressum Herausgeber: Städteverband Schleswig-Holstein Reventlouallee 6, Kiel Tel.: 0431/ Fax.: 0431/ Internet: Vervielfältigung, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung und Quellenangabe Copyright 2013, Städteverband Schleswig-Holstein, Kiel Hinweis: In dem vorliegenden Geschäftsbericht wird der Einfachheit halber nur die männliche Personenform genannt!

3 3 Vorwort Liebe Leserinnen und Leser! Der Ihnen heute vorgelegte Geschäftsbericht soll die Arbeit des Städteverbandes Schleswig-Holstein der letzten fünf Jahre darstellen - möglichst umfassend. Die Vielfalt der Themenbereiche und die sehr unterschiedlichen Entwicklungen durch die Finanzwirtschaftskrise - hinein und wieder heraus - kann in ihrer Gesamtheit nicht umfassend dargestellt werden. Deshalb ist es sehr ambitioniert schon in einem Vorwort den fünfjährigen Zeitraum sämtlicher Themenfelder und Entwicklungen darzustellen. Eine Selbstbeschränkung auf wesentliche Bereiche scheint mir geboten. Im Berichtszeitraum haben wir zwei Regierungswechsel zu verzeichnen. Folglich hat sich der Städteverband Schleswig-Holstein mit neuen bzw. veränderten Initiativen der regierungstragenden Fraktionen und den jeweiligen Landesregierungen auseinandersetzen müssen. Wir haben uns vor jeder Landtagswahl klar und deutlich mit unseren Positionspapieren - zuletzt mit Stadt und Staat 2020 im Januar 2012 mit unseren Erwartungen und Forderungen dargestellt. In dieser Zeit mussten die Städte und Gemeinden aber insbesondere zwei Herausforderungen bestehen. Als größte Herausforderung waren die Auswirkungen der Finanz und Wirtschaftskrise zu meistern. Die Kommunen haben massive Einbrüche bei den Gewerbesteuern und Einkommenssteuern verkraften müssen. Gleichzeitig musste das krisendämpfende Konjunkturpaket II von 2009 bis 2011 umgesetzt werden. Mit unglaublich beherztem Engagement haben die Städte das Konjunkturpaket II umgesetzt und einen beachtlichen Beitrag zur Stabilisierung auch der heimischen Wirtschaft geleistet. Darüber spricht heute keiner mehr. Die tagesaktuellen Probleme überlagern alles. Das Engagement hat aber zur weiteren Verschuldung der Städte beigetragen. Auch das wird in tagespolitischen Betrachtungen verdrängt. Die zweite große Herausforderung war und ist der Ausbau der U3-Betreuung. Städte und Gemeinden haben in einem Kraftakt den Ausbau der U3 Betreuung beschleunigt. Weitestgehend kann der Rechtsanspruch im Land sichergestellt werden. Die befürchtete Klagewelle ist zurzeit nicht in Sicht. Ein weiterer bedeutender Schwerpunkt der Verbandsarbeit lag und liegt beim Thema Finanzbeziehungen Land und Kommunen. Der beispiellose Eingriff in den kommunalen Finanzausgleich seit 2007 in Höhe von 120 Mio. jährlich wird fortgesetzt. Unsere Forderung nach Kompensation bzw. Rückführung bleibt bestehen. In diesem Zusammenhang ist unsere Erwartung an das Land, einen Finanzausgleichsbeirat zu schaffen, erfüllt worden. Wir begrüßen, dass das Land den Finanzausgleich reformieren will. Von Anfang an sind die kommunalen Landesverbände durch den Finanzausgleichsbeirat und in begleitenden Arbeitsgruppen an dem Prozess beteiligt. Anfang September soll nach Auswertung des Gutachtens der Entwurf des Finanzausgleichgesetzes vorliegen hat das Land die Schuldenbremse in der Landesverfassung verankert. Die kommunalen Landesverbände konnten den Landtag nicht überzeugen, dass eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen ohne einen Leistungsvorbehalt des Landes in der Landesverfassung abzusichern ist. Wir müssen sicher gehen, dass der durch die

4 4 Schuldenbremse einhergehende Konsolidierungsdruck im Landeshaushalt nicht einfach an die Kommunen weitergegeben wird. Unter Federführung des Städteverbandes ist es den kommunalen Landesverbänden gelungen mit der damaligen Landesregierung eine Vereinbarung über ein Maßnahmenpaket bis 2010 in Höhe von 153 Mio. zu schließen. Darunter auch 42 Mio. für den Schulbau und 70 Mio. für die Umsetzung der Eingliederungshilfe ( AG SGB XII) als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe. Auf Initiative und Federführung des Städteverbandes Schleswig-Holstein haben die kommunalen Landesverbände gemeinsam Ende 2012 eine Vereinbarung mit dem Land zur Finanzierung des Krippenausbaus verhandelt. Mit der Anerkennung der Konnexität dem Grunde nach leistet das Land seinen Beitrag, dass der Ausbau und Betrieb sowie der Rechtsanspruch für die Betreuung der Kinder unter drei Jahren sichergestellt wird. Ein wichtiger Bestandteil der Vereinbarung ist die vorgesehene Evaluation der Pauschalbeträge auf der Grundlage der tatsächlichen Aufwendungen der Kommunen bis Ende Damit wird die Konnexität der Mehraufwendungen ab 2015 erreicht. Nach Abschluss der Vereinbarung haben die kommunalen Landesverbände die Klage vor dem Landesverfassungsgericht zurückgenommen. Die Städte sind Motoren der Entwicklung in den Regionen. Die Städte betrachten es als Daueraufgabe, die Konsolidierung der Haushalte voranzutreiben, Strukturveränderungen anzunehmen und die Verwaltungen zukünftigen Anforderungen anzupassen. Dabei müssen Land, Bund und EU die Kostenfolgenabschätzung verstärken und auch Deregulierungsbemühungen zuwiderlaufende Ansprüche reduzieren. Wenn das nicht geschieht, wird die Gestaltungskraft der kommunalen Selbstverwaltung geschwächt. Bei allen Sachthemen, die der Städteverband Schleswig-Holstein begleitet hat und begleiten wird, präsentiert sich der Verband geschlossen. Diese gemeinsame Haltung der Mitgliedsverbände Städtebund Schleswig-Holstein und Städtetag Schleswig-Holstein verschafft dem Städteverband Schleswig-Holstein Ansehen und erhöht den Stellenwert als Sachwalter der Interessen der Städte. Auf die Fortsetzung der Zusammenarbeit mit den Mitgliedern, den Gremien und Arbeitsgemeinschaften sowie allen, die dem Verband verbunden sind, freue ich mich. Ich bedanke mich bei allen Mitwirkenden und kommunalen Vertreterinnen und Vertretern für die Unterstützung der Arbeit der Geschäftsstelle und für die vertrauensvolle Zusammenarbeit. Kiel, im August 2013 Jochen von Allwörden Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städteverbandes Schleswig-Holstein

5 5 Inhaltsverzeichnis Städteverband Schleswig-Holstein Gesprächspartner von Landtag und Landesregierung Verbandsinterner Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozess Erfahrungsaustausch, Information und Beratung Zusammenarbeit mit anderen Verbänden, Organisationen und Institutionen Öffentlichkeitsarbeit und Öffentlichkeitswirkung Organisation des Städteverbandes Schleswig-Holstein Neues Mitglied im Städtebund Schleswig-Holstein KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH Besondere Veranstaltungen, Fachtagungen Die kommunalen Landes- und Bundesverbände Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände Kommunales Forum für Informationstechnik - KomFIT Breitband-Kompetenzzentrum Schleswig-Holstein (BKZ SH) Gemeinsames Projekt: Innovationsring NKR-SH Gemeinsame Veranstaltungen Arbeitsschwerpunkte des Städteverbandes Schleswig-Holstein Finanzen Bildung Funktional- und Verwaltungsstrukturreform Kommunales und Kommunalverfassungsrecht Baurecht und städtebauliche Entwicklung Jugend- und Familienpolitik Soziales Gesundheit Veterinärwesen und Verbraucherschutz Umwelt Informationstechnik / E-Government Dienst- und Tarifrecht Ordnungswesen, Rettungsdienst und Feuerwehren Europa Seite Anhang

6 6 Anhang Seite Zusammensetzung der Ratsversammlungen der kreisangehörigen und kreisfreien Städte nach den Kommunalwahlen 2013 Lübecker Erklärung zum 3. Städtekongress Stadt und Staat 2020 starke Städte für ein starkes Schleswig-Holstein Vereinbarung zwischen Land und Kommunen zur Finanzierung des Krippenausbaus Empfehlungen für die Kreise und kreisfreien Städte zur Umsetzung des Nationalen Integrationsplans in Schleswig-Holstein Vertreter des Städtebundes und des Städtetages Schleswig-Holstein in Drittorganisationen Mitglieder des Vorstandes des Städtebundes Schleswig-Holstein Mitglieder des Vorstandes des Städtetages Schleswig-Holstein Mitglieder der Fachausschüsse des Städteverbandes Schleswig-Holstein Mitglieder der Arbeitsgemeinschaften des Städtebundes Schleswig-Holstein Mitglieder der Arbeitsgemeinschaften des Städtetages Schleswig-Holstein Rundschreiben des Städteverbandes Schleswig-Holstein Hefte der Schriftenreihe des Städteverbandes Schleswig-Holstein

7 Städte in Schleswig-Holstein mittendrin 7

8 8 1. Städteverband Schleswig-Holstein Der Städtebund Schleswig-Holstein und der Städtetag Schleswig-Holstein arbeiten seit 1972 auf vertraglicher Grundlage im Städteverband Schleswig-Holstein zusammen. Nachdem auf der Grundlage einer entsprechenden Vereinbarung aus dem Jahre 1996 die Geschäftsstellen des Städtebundes und des Städtetages Schleswig-Holstein zu einer gemeinsamen Geschäftsstelle zusammengeführt wurden und im Jahre 1998 für beide Verbände auch eine gemeinsame Haushaltsführung beschlossen wurde, haben der Vorstand des Städtebundes Schleswig-Holstein und der Vorstand des Städtetages Schleswig-Holstein am bzw. am mit entsprechenden Satzungsänderungen die Gründung des Dachverbandes Städteverband Schleswig-Holstein beschlossen. Mitglieder des Dachverbandes Städteverbandes Schleswig-Holstein sind - der Städtebund Schleswig-Holstein und - der Städtetag Schleswig-Holstein. Städtebund Schleswig-Holstein Der Städtebund Schleswig-Holstein ist der kommunale Landesverband von 59 kreisangehörigen Städten und der Gemeinden Halstenbek und Sylt (2012: Einwohner). Außerordentliche Mitglieder sind die Gemeinde Rellingen und der Zweckverband Südstormarn. Fördernde Mitglieder sind der Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein und die Provinzial Versicherungsgruppe Kiel.... ist ein eingetragener Verein; er hat damit eine privatrechtliche Organisationsform gewählt. Eine öffentlich-rechtliche Organisationsform hätte ihn der Aufsicht des Staates unterworfen. Das ist mit seinem Selbstverständnis als selbstständiger Sachwalter der kreisangehörigen Städte in der politischen Diskussion nicht zu vereinbaren.... finanziert sich durch Beiträge, die er nach den Beschlüssen seiner Mitgliederversammlung von den in ihm zusammengeschlossenen Städten erhebt. Er erhält keine Zuwendungen des Landes oder des Bundes. Einnahmen und Ausgaben werden in Haushaltsplänen zusammengefasst, die von der Mitgliederversammlung des Städteverbandes beschlossen, von dem Geschäftsführenden Vorstandsmitglied verwaltet und nach Abschluss des Haushaltsjahres von Kassenund Rechnungsprüfern überprüft werden.

9 9 Städtetag Schleswig-Holstein Der Städtetag Schleswig-Holstein ist der kommunale Landesverband der vier kreisfreien Städte Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster (2012: Einwohner).... ist ein Verein des bürgerlichen Rechts und damit wie der Städtebund Schleswig- Holstein als privatrechtliche Organisation nicht der Aufsicht des Landes unterstellt. Dies wäre mit seinem Selbstverständnis als selbstständiger Sachwalter der kreisfreien Städte in der politischen Diskussion nicht zu vereinbaren.... wird durch ein Umlagesystem seiner Mitglieder finanziert. Er erhält keine Zuwendungen des Landes oder des Bundes. Einnahmen und Ausgaben werden in Haushaltsplänen zusammengefasst, die von der Mitgliederversammlung des Städteverbandes Schleswig-Holstein beschlossen, von dem Geschäftsführenden Vorstandsmitglied verwaltet und nach Abschluss des Haushaltsjahres von den Mitgliedstädten jeweils in alphabetischer Reihenfolge geprüft werden. Städteverband Schleswig-Holstein Der Städteverband Schleswig-Holstein vertritt die Interessen von 63 Städten in Schleswig-Holstein und der Gemeinden Halstenbek, Sylt und Rellingen (außerordentliches Mitglied).... ist der Sachwalter der Interessen aller kreisangehörigen und kreisfreien Städte Schleswig-Holsteins.... repräsentiert über seine Mitglieder über 1,6 Mio. Menschen, d.h. ca. 55 % der Gesamtbevölkerung Schleswig-Holsteins. Die Arbeit des Städteverbandes Schleswig-Holstein berührt nahezu alle Bereiche des öffentlichen Lebens in Schleswig-Holstein.

10 Gesprächspartner von Landtag und Landesregierung Der Städteverband Schleswig-Holstein erhält ebenso wie die anderen kommunalen Landesverbände die Entwürfe von Gesetzen, Rechtsvorschriften und wesentlichen Verwaltungsentscheidungen zur Stellungnahme. Die Landesregierung genügt damit einer gesetzlichen Verpflichtung aus 132 Gemeindeordnung. Nach 25 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landtages sollen die auf Landesebene bestehenden kommunalen Landesverbände zu Gesetzentwürfen, Haushaltsvorlagen oder eine über den Bereich des Landes hinausgehende Vereinbarung, die wichtige Belange der kommunalen Selbstverwaltung berühren, vom Landtag gehört werden. 1.2 Verbandsinterner Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozess Die Beiträge des Städteverbandes Schleswig-Holstein zu der landes- und kommunalpolitischen Situation können nur dann mit dem Anspruch vorgetragen werden, als sachliche Stellungnahme aus der kommunalen Praxis und als politische Wertung durch die politischen Kräfte der kommunalen Selbstverwaltung anerkannt und berücksichtigt zu werden, wenn sie das Ergebnis eines geordneten, demokratischen Regeln entsprechenden Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozesses sind. Die Mitglieder der Vorstände der beiden kommunalen Landesverbände Städtebund Schleswig-Holstein und Städtetag Schleswig-Holstein und der gemeinsamen Fachausschüsse des Städteverbandes Schleswig-Holstein werden nach den Kommunalwahlen durch die Delegierten der Städte in den Mitgliederversammlungen gewählt, die von den Ratsversammlungen bestimmt werden. Ihre Legitimation, für die Gesamtheit der Städte zu sprechen, ist damit mittelbar über die Ratsversammlungen aus dem in den Wahlen bekundeten Willen der Bürger abgeleitet. Die Beratungen der Fachausschüsse und Facharbeitsgemeinschaften münden ein in die der Vorstände, denen die abschließende Antwort auf alle politischen und verbandspolitisch wesentlichen Fragen vorbehalten bleibt. 1.3 Erfahrungsaustausch, Information und Beratung Die Arbeitsgemeinschaften des Städteverbandes Schleswig-Holstein widmen sich in ihren Verwaltungsfachbesprechungen vornehmlich dem Erfahrungs- und Informationsaustausch. Die Ergebnisse der Besprechungen tragen dazu bei, dass die in den einzelnen Städten zu treffenden Entscheidungen in Kenntnis der Überlegungen und in Einzelfällen auch der bereits schon gesammelten Erfahrungen in allen Städten des Landes getroffen werden. Sie dienen der Vermeidung von Mehrarbeit, vereinfachen die Verfahren in der Verwaltung und sind entscheidende Schritte auf dem Weg zum Ziel, kommunale Verwaltung für die Bürger als Einheit erkennbar zu machen.

11 11 Der Städteverband Schleswig-Holstein informiert seine Mitglieder - und darüber hinaus einen breiten Kreis von Organisationen, Verbänden, Körperschaften und Einzelpersonen - über alle kommunalrelevanten Angelegenheiten durch verschiedene Publikationen: NACHRICHTEN Die monatlich erscheinenden NACHRICHTEN des Städteverbandes Schleswig-Holstein (Auflage: ca. 400 Stück) informieren über folgende Themenbereiche: - Aus den Verbänden -- Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund -- Städtebund, Städtetag und Städteverband Schleswig-Holstein - Aus den Mitgliedsstädten -- Satzungen -- Umfragen -- Umfrageergebnisse -- Aktuelles - Aus Schleswig-Holstein -- Veranstaltungen -- Aktuelles - Öffentlicher Dienst, Personalverwaltung, Verwaltungsmodernisierung - Recht, Sicherheit und Ordnung - Soziales, Schule und Kultur - Gesundheit und Sport - Jugend, Frauen und Familie - Stadtentwicklung, Bau- und Wohnungswesen - Verkehr und Energie - Wirtschaft, Vergabe und kommunale Unternehmen - Natur und Umweltschutz - Finanzen und Kommunalwirtschaft - Europa- und sonstige Auslandsangelegenheiten - Informations- und Kommunikationstechnik (IT) - Aus der Rechtsprechung - Bundes- und Landesgesetzgebung - Bücher und Zeitschriften - Personalien - Zu guter Letzt

12 12 Rundschreiben Zusätzlich erhalten die Mitglieder in unregelmäßigen Abständen Rundschreiben. Darin werden u.a. Vertrags- und Satzungsmuster veröffentlicht, Umfragen verteilt oder aktuelle Themen aus dem Kommunalbereich dargestellt. Im Berichtszeitraum waren es 679 Rundschreiben (September 2008 bis August 2013). Eine Übersicht der im Berichtszeitraum vom Städteverband Schleswig-Holstein herausgegebenen Rundschreiben ist im Anhang unter Ziffer 11. abgedruckt. Hefte der Schriftenreihe In den Heften der Schriftenreihe des Städteverbandes Schleswig-Holstein werden Texte, Sammlungen und Dokumentationen veröffentlicht. Im Berichtszeitraum wurden folgende Hefte herausgegeben: - Heft 18 VERWALTUNGSSTRUKTURREFORM IM KREISANGEHÖRIGEN BEREICH KORREKTURBEDARF AUS SICHT DER ZENTRALEN ORTE DIN A 4 44 Seiten Kiel Heft 19 PERSONAL GEWINNEN UND PERSONALARBEIT GESTALTEN WELCHE STRATEGIEN HABEN KOMMUNEN? HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN DIN A 4 74 Seiten Kiel Heft 20 KOMMUNAL-HANDBUCH FÜR SCHLESWIG-HOLSTEIN DIN A Seiten Heft 21 GESCHÄFTSBERICHT DES STÄDTEVERBANDES SCHLESWIG-HOLSTEIN DIN A Seiten 2013 Eine Übersicht der bisher vom Städteverband Schleswig-Holstein herausgegebenen Hefte der Schriftenreihe ist im Anhang unter Ziffer 12. abgedruckt.

13 13 Regionalkonferenzen Der Städteverband Schleswig-Holstein möchte seine Mitglieder nicht nur über seine Publikationen informieren, sondern auch die Möglichkeit zum Dialog in Form von Regionalkonferenzen eröffnen, die aktuelle Schwerpunkte der Verbandsarbeit zum Thema haben. Im Jahr 2011 fanden die Regionalkonferenzen am im Kulturzentrum Rendsburg, am im Rathaus der Stadt Norderstedt und am im Technologie- und Gewerbezentrum (TGZ) in Flensburg statt. Folgende Themen wurden im Rahmen dieser Konferenzen schwerpunktmäßig behandelt: Aktuelle Entwicklungen in der Finanzpolitik Kommunalisierung der Regionalplanung Änderung der Kommunalverfassung Ausbau der Betreuung von Kindern unter drei Jahren Schulsozialarbeit Positionen, Erwartungen und Forderungen an den 18. Schleswig-Holsteinischen Landtag und die neue Landesregierung Die Regionalkonferenzen im Jahr 2012 fanden am in Kiel im Haus der kommunalen Selbstverwaltung, am in Kaltenkirchen im Bürgerhaus und am im Hotel Waldschlösschen in Schleswig statt. Wesentliche Themen der Konferenzen waren: Finanzierung des Ausbaus der Betreuung von Kindern unter drei Jahren Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs Haushaltsbegleitgesetz 2013 Schulbaufonds Schullastenausgleich Schulsozialarbeit Kommunalhaushaltskonsolidierungsgesetz Änderungen des Kommunalverfassungsrechts (einschl. KAG) Homepage/Mitgliederservice Seit 2013 präsentiert sich der Städteverband Schleswig-Holstein auf einer neu gestalteten Homepage im Internet unter der Adresse

14 14 In der Rubrik Service steht ein umfangreicher Mitgliederservice als geschützter Extranet-Bereich zur Verfügung. Dort sind Dokumente wie Rundschreiben, NACHRICHTEN, eine Übersicht der Städtepartnerschaften, wichtige Schreiben sowie der Jahres-Sitzungskalender als Download erhältlich.

15 Zusammenarbeit mit anderen Verbänden, Organisationen und Institutionen Der Städteverband Schleswig-Holstein arbeitet in dem Auftrag, öffentliche Aufgaben zu erfüllen, mit einer großen Zahl anderer Verbände, Organisationen und Institutionen zusammen. Eine Vielzahl von Personen aus den Mitgliedskörperschaften des Städteverbandes Schleswig-Holstein, die von den Vorständen benannt oder auf ihre Vorschläge hin berufen werden, wirken in rund 100 Verbänden, Organisationen, Ausschüssen, Beiräten und Arbeitskreisen mit. Eine Übersicht über die Mitwirkungen des Städtebundes Schleswig-Holstein, des Städtetages Schleswig-Holstein und des Städteverbandes Schleswig- Holstein in Drittorganisationen ist im Anhang unter Ziffer 5 abgedruckt. 1.5 Öffentlichkeitsarbeit und Öffentlichkeitswirkung Der Städteverband Schleswig-Holstein leistet eine breite Öffentlichkeitsarbeit. Durch Presseinformationen, Veranstaltungen, die Bereitstellung von Materialien zu einzelnen Themen und in Gesprächen wird die Öffentlichkeit über die Arbeit des Städteverbandes Schleswig-Holstein informiert. 1.6 Organisation des Städteverbandes Schleswig-Holstein Die Organisation des Städteverbandes Schleswig-Holstein kann dem nachstehenden Organisationsplan entnommen werden:

16 16 Städtebund Städteverband Städtetag STÄDTEBUNDTAG Mitgliederversammlung Vorstand Mitgliederversammlung Vorstand Vorstand Ausschüsse Arbeitsgemeinschaften Arbeitsgemeinschaften Arbeitsgemeinschaft der Mittelstädte Arbeitsgemeinschaften Nord, Mitte und Süd der kleinen Städte Arbeitsgemeinschaft der amtsangehörigen und ehrenamtlich verwalteten Städte Arbeitsgemeinschaft Bau Arbeitsgemeinschaft Finanzen Arbeitsgemeinschaft Innere Verwaltung der Mittelstädte Arbeitsgemeinschaft Informationstechnik der Mittelstädte Arbeitsgemeinschaft Kultur, Schule und Sport der Mittelstädte Arbeitsgemeinschaft Ordnungsverwaltung der Mittelstädte Arbeitsgemeinschaft der Rechnungsprüfungsämter Arbeitsgemeinschaft Soziales und Jugend der Mittelstädte Arbeitsgemeinschaft für Umweltfragen Arbeitsgemeinschaft der Bäderstädte Arbeitsgemeinschaft der Konversionsstädte Arbeitsgemeinschaft Städtebauförderung Geschäftsstelle Arbeitsgemeinschaft der Bauordnungsämter Arbeitsgemeinschaft Leiter der Berufsfeuerwehren Arbeitsgemeinschaft Finanzen Arbeitsgemeinschaft Informationstechnik Arbeitsgemeinschaft Jugendhilfe Arbeitsgemeinschaft ÖPNV Arbeitsgemeinschaft Ordnungsverwaltung Arbeitsgemeinschaft Personal Arbeitsgemeinschaft der Rechnungsprüfungsämter Arbeitsgemeinschaft der Schulverwaltungsämter Arbeitsgemeinschaft Soziales Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsorganisation Arbeitskreis Abfallbehördliche Aufgaben* Arbeitskreis Abfallwirtschaft* Arbeitsgemeinschaft der Fürsorgestellen* Arbeitskreis Gesundheitsdienste* Arbeitskreis Naturschutz* Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst* Arbeitsgemeinschaft Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz* Arbeitskreis Wasserwirtschaft* *(gemeinsam mit dem Schleswig-Holsteinischen Landkreistag)

17 17 Mitgliederversammlung des Städteverbandes Schleswig-Holstein Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Städteverbandes Schleswig- Holstein. Sie tritt bei Bedarf, mindestens aber jährlich zusammen. Sie muss darüber hinaus einberufen werden, wenn es vom Vorstand beschlossen oder mindestens von einem Viertel der Mitglieder schriftlich unter Angabe der gewünschten Tagesordnung verlangt wird. Die Mitgliederversammlung des Städteverbandes Schleswig-Holstein besteht aus (a) den stimmberechtigten Mitgliedern des Vorstandes des Städtebundes Schleswig- Holstein und (b) den stimmberechtigten Mitgliedern des Vorstandes des Städtetages Schleswig- Holstein. Die Mitgliederversammlung des Städteverbandes Schleswig-Holstein kam im Berichtszeitraum zu 13 Sitzungen zusammen. STÄDTEBUNDTAG/Mitgliederversammlung Oberste Organe der rechtlich weiterhin selbstständigen Verbände Städtebund Schleswig-Holstein und Städtetag Schleswig-Holstein sind der STÄDTEBUNDTAG und die Mitgliederversammlung des Städtetages Schleswig-Holstein. In den konstituierenden Sitzungen der Ratsversammlungen der Mitgliedskörperschaften nach den Kommunalwahlen wird die durch die Satzungen von Städtebund Schleswig- Holstein und Städtetag Schleswig-Holstein vorgeschriebene Zahl von Delegierten festgelegt und entsandt. Die Zusammensetzung der Ratsversammlungen in den kreisangehörigen und kreisfreien Städten nach den Kommunalwahlen 2013 ist im Anhang unter Ziffer 1. wiedergegeben. Aufgabe der Mitgliederversammlungen ist die Wahl der Vorstände und der Fachausschüsse. Im Übrigen entscheiden die Mitgliederversammlungen über die ihnen durch die Satzungen zugeordneten Aufgaben. Städtekongress Der Städteverband Schleswig-Holstein führt alle zwei Jahre einen Städtekongress durch, der sich u.a. aus den Mitgliederversammlungen der Mitgliedsverbände und interessierten Vertretern der Mitglieder zusammensetzt. Der Städtekongress soll ein Programm und einen Bezug zu aktuellen Fragen der kommunalen Selbstverwaltung aufweisen.

18 18 3. Städtekongress "Stadt und Staat 2020 Starke Städte für ein starkes Schleswig-Holstein Der 3. Städtekongress des Städteverbandes Schleswig-Holstein fand unter dem Motto "Stadt und Staat 2020 Starke Städte für ein starkes Schleswig-Holstein am in Lübeck-Travemünde statt. Zu den Teilnehmern des 3. Städtekongresses gehörten Vertreter der Städte in Schleswig-Holstein, des Schleswig-Holsteinischen Landtags, der Schleswig-Holsteinischen Landesregierung sowie der Wirtschaft, der Verbände und der Kommunalpolitik. Neben der Präsentation der Positionen, Erwartungen und Forderungen an den im Jahr 2012 neu zu wählenden Schleswig-Holsteinischen Landtag und die neu zu bildende Landesregierung haben in einer Diskussionsrunde die Spitzenkandidaten um das Amt des Ministerpräsidenten, Jost de Jager (CDU) und Torsten Albig (SPD) zu wichtigen kommunalpolitischen Themen Stellung bezogen. Den Abschluss des Kongresses bildete die Verabschiedung einer Lübecker Erklärung. Die Lübecker Erklärung des Städteverbandes Schleswig-Holstein zum 3. Städtekongress ist im Anhang unter Ziffer 2. abgedruckt. Die Positionen, Erwartungen und Forderungen an den im Jahr 2012 neu zu wählenden Schleswig-Holsteinischen Landtag und die neu zu bildende Landesregierung stehen zum Download auf der Homepage des Städteverbandes Schleswig-Holstein unter ( Aktuelle Themen ) zur Verfügung. Vorstände Städteverband Schleswig-Holstein Der Vorstand des Städteverbandes Schleswig-Holstein wird von den Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Mitgliedsverbände sowie dem Geschäftsführenden Vorstandsmitglied gebildet. Städtebund Schleswig-Holstein Die Zusammensetzung des Vorstandes und der Fachausschüsse soll das Ergebnis der Kommunalwahl im Verbandsbereich widerspiegeln. Auf Antrag müssen Vorstand und Fachausschüsse daher nach dem d Hondt schen Höchstzahlverfahren (unter Berücksichtigung der Anzahl der Kommunalwahlmandate in den Mitgliedskörperschaften) gebildet werden. Das sieht die geltende Satzung ausdrücklich vor (trotz zwischenzeitlicher Änderung des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes im Jahr 2012). Der Vorstand entscheidet über die ihm satzungsgemäß zugeordneten Aufgaben sowie über alle Angelegenheiten, die keiner Behandlung in der Mitgliederversammlung bedürfen.

19 19 Dem Vorstand des Städtebundes Schleswig-Holstein gehören satzungsgemäß zwölf Personen und der Geschäftsführer an. Der Vorstand führt den Verband. Er tagt nach Bedarf, mindestens aber dreimal jährlich. Er wird von dem von der Mitgliederversammlung gewählten Vorsitzenden geleitet. Im Berichtszeitraum 09/2008 bis 08/2013 kam der Vorstand des Städtebundes Schleswig-Holstein zu 18 Sitzungen zusammen. Eine Liste der Mitglieder des Vorstandes des Städtebundes Schleswig-Holstein ist im Anhang unter Ziffer 6. abgedruckt. Städtetag Schleswig-Holstein Dem Vorstand des Städtetages Schleswig-Holstein gehören satzungsgemäß zehn Personen mit Stimmrecht, darunter die Oberbürgermeister/Bürgermeister und die Stadtpräsidenten der vier kreisfreien Städte, zwei weitere Vertreter der Städte Kiel und Lübeck, sowie ohne Stimmrechte die vier Vorsitzenden der Fachausschüsse und der Geschäftsführer an. Gemäß 9 der Satzung des Städtetages Schleswig-Holstein ist eine Stellvertretung der ordentlichen Mitglieder im Vorstand des Städtetages Schleswig-Holstein möglich. Der Vorstand entscheidet über die ihm satzungsgemäß zugeordneten Aufgaben sowie über alle Angelegenheiten, die keiner Behandlung in der Mitgliederversammlung bedürfen. Der Vorstand tagt nach Bedarf. Er wird von dem von der Mitgliederversammlung gewählten Vorsitzenden geleitet. Im Berichtszeitraum 09/2008 bis 08/2013 kam der Vorstand des Städtetages Schleswig- Holstein zu 18 Sitzungen zusammen. Eine Liste der Mitglieder des Vorstandes des Städtetages Schleswig-Holstein ist im Anhang unter Ziffer 7. aufgeführt. Gemeinsame Treffen der Vorstände des Städteverbandes Schleswig-Holstein und des Kommunförbundet Skåne Bereits seit einigen Jahren pflegen der Städteverband Schleswig-Holstein und der Kommunförbundet Skåne (als Organisation aller 33 Kommunen in Schonen) einen engen Kontakt. Aufgrund der vergleichbaren wirtschaftsgeografischen Strukturen von Schleswig-Holstein und Skåne bieten sich verschiedene Ansatzpunkte für eine enge fachliche und kollegiale Zusammenarbeit und eine gemeinsame Interessenvertretung auch in Fragen der Europäischen Union an. In den Jahren 2009, 2011 und 2012 fanden gemeinsame Treffen der Vorstände bzw. der Geschäftsstellen des Städteverbandes Schleswig-Holstein und des Kommunförbundet Skåne statt. Das Vorstandstreffen am 18. und fand in Flensburg statt. Neben einer Vorstellung der Stadt Flensburg durch den Oberbürgermeister Klaus Tscheuschner, und

20 20 einem Stadtrundgang war das Treffen schwerpunktmäßig den Themen Klimaschutz und der Einführung von Breitband in Schweden und Schleswig-Holstein gewidmet. In der gemeinsamen Sitzung der Vorstände am in Lübeck haben beide Verbände eine Verstärkung ihrer Zusammenarbeit vereinbart und in einer gemeinsamen Partnerschaftserklärung niedergeschrieben. (Näheres hierzu in der Rubrik Arbeitsschwerpunkte auf Seite 129.) Fachausschüsse Die Mitgliederversammlungen von Städtebund Schleswig-Holstein und Städtetag Schleswig-Holstein wählen nach den Kommunalwahlen die Mitglieder der vier Fachausschüsse des Städteverbandes Schleswig-Holstein: - Rechts- und Verfassungsausschuss, - Ausschuss für Bildung und Soziales, - Ausschuss für Städtebau und Umwelt, - Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen. Die Ausschüsse des Städteverbandes Schleswig-Holstein bereiten die Beratungen der Vorstände der Mitgliedsverbände und des Vorstandes des Städteverbandes vor. Sie können Empfehlungen beschließen. Sie dienen dem inneren Meinungsbildungsprozess des Verbandes. Die Fachausschüsse wurden im Auftrag ihrer Vorsitzenden durch den Geschäftsführer nach Bedarf einberufen. Im Berichtszeitraum 09/2008 bis 08/2013 tagten - der Rechts- und Verfassungsausschuss zehnmal, - Ausschuss für Bildung und Soziales zwölfmal, - Ausschuss für Städtebau und Umwelt zwölfmal, - Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen elfmal. in verschiedenen Mitgliedstädten des Städteverbandes Schleswig-Holstein. Listen der Mitglieder der einzelnen Fachausschüsse sind im Anhang unter Ziffer 8. abgedruckt. Arbeitsgemeinschaften im Städtebund Schleswig-Holstein Spezifische Fachfragen werden in den verschiedenen Arbeitsgemeinschaften des Städtebundes Schleswig-Holstein und des Städtetages Schleswig-Holstein behandelt. Ihre Mitglieder sind Bürgermeister und leitende Mitarbeiter der Mitgliedskörperschaften. Zu ihren Aufgaben gehören vor allem: - der Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedern, - die Information und Beratung über Rechts- und Sachfragen,

21 21 - die Abstimmung von Verwaltungsverfahren und - die Abgabe von Stellungnahmen an die Geschäftsstelle des Städteverbandes. Während Vorstände und Fachausschüsse von den Mitgliederversammlungen gewählte Organe der politischen Willensbildung der Verbände sind, die ihre Legitimation zu politischen Aussagen aus den Kommunalwahlen ableiten, sind die Zusammenkünfte der Arbeitsgemeinschaften interne Verwaltungsfachbesprechungen. Zurzeit gibt es folgende Arbeitsgemeinschaften: Arbeitsgemeinschaft der Mittelstädte In der Arbeitsgemeinschaft der Mittelstädte, der die der Kommunalaufsicht des Innenministers unterstehenden 17 Städte mit über Einwohnern angehören, treffen sich die Bürgermeister dieser Städte. Seit 1984 nimmt der Bürgermeister der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, die ebenfalls über Einwohner hat, als Gast an den Sitzungen dieser Arbeitsgemeinschaft teil. Die Arbeitsgemeinschaft tagte im Berichtszeitraum unter dem Vorsitz von Bürgermeister Jörg Sibbel, Eckernförde (2008), Bürgermeisterin Dr. Brigitte Fronzek, Elmshorn (2009), Bürgermeister Ulf Stecher, Heide (2010), Bürgermeister Dr. Volker Manow, Geesthacht (2011), Bürgermeister Uwe Schmitz, Husum (2012), und Bürgermeister Dr. Andreas Koeppen, Itzehoe (2013). Die Arbeitsgemeinschaft der Mittelstädte kam im Berichtszeitraum zu zehn Sitzungen zusammen. Arbeitsgemeinschaften der kleinen Städte Die Bürgermeister und büroleitenden Beamten der 43 (kleinen) Städte unter Einwohnern, der Gemeinden Halstenbek und Rellingen und als Gäste - sechs großer, hauptamtlich verwalteter Gemeinden kommen in drei Arbeitsgemeinschaften zusammen. Bedingt durch die Gesamtzahl von 51 Mitgliedern und der teilweise regional unterschiedlichen Problemstellungen sind diese Arbeitsgemeinschaften in drei Sektionen gegliedert: Nord, Mitte und Süd. Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Nord ist Bürgermeister Wilfried Bockholt, Niebüll. Den Vorsitz der Arbeitsgemeinschaft Mitte hat Bürgermeister Jürgen Hein, Büdelsdorf, inne. Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Süd ist Bürgermeister Gerhard Horn, Reinfeld. Die Arbeitsgemeinschaften der kleinen Städte tagten im gesamten Berichtszeitraum jeweils zehnmal.

22 22 Arbeitsgemeinschaft der amtsangehörigen und ehrenamtlich verwalteten Städte Der Verwaltungsstrukturreformprozess im kreisangehörigen Bereich hat erhebliche Veränderungen für die Städte unter Einwohnern im Städtebund Schleswig-Holstein mit sich gebracht. Auf diese Städte kommen besondere Herausforderungen in den kommenden Jahren zu. Die ehrenamtliche Verwaltung eines zentralen Ortes, der zumeist noch über eine Reihe von eigenen Einrichtungen mit eigenem Personal verfügt (z. B. Stadtwerke, Bibliotheken, Volkshochschulen, Tourismusbetriebe usw.) sowie die besonderen kommunalverfassungsrechtlichen Kompetenzen und die Verzahnung zur hauptamtlichen Amtsverwaltung (oder Verwaltungsgemeinschaft) lassen es als unbedingt sinnvoll erscheinen, innerhalb des Städteverbandes über ein Gremium zu verfügen, das eine Plattform für den Erfahrungsaustausch der ehrenamtlichen Bürgermeister zur Erörterung der spezifischen Interessenlagen eines zentralen Ortes bildet. Der Vorstand des Städtebundes Schleswig-Holstein hat deshalb in seiner Sitzung am beschlossen, - zur Förderung des Erfahrungsaustausches unter den Mitgliedern, - zur Information und Beratung über Rechts- und Sachfragen, - zur Abstimmung von Verwaltungsverfahren, - zur Vorbereitung von Stellungnahmen und - zur Beratung des Vorstandes und der Geschäftsstelle des Verbandes eine Arbeitsgemeinschaft der amtsangehörigen und ehrenamtlich verwalteten Städte in Schleswig-Holstein einzusetzen. Den Vorsitz der Arbeitsgemeinschaft hatten bis 2008 Bürgermeister Edmund Krüger, Garding, von 2009 bis 2010 Bürgermeister Thomas Maßmann, Marne, und von 2011 bis Mai 2013 Bürgermeister Reinhard Pissowotzki, Meldorf, inne. Der aktuelle Vorsitz für 2013 wird im Herbst 2013 gewählt. Im Berichtszeitraum kam die Arbeitsgemeinschaft der amtsangehörigen und ehrenamtlich verwalteten Städte zu sieben Sitzungen zusammen. Arbeitsgemeinschaften leitender Mitarbeiter der Mittelstädte Die leitenden Mitarbeiter in den Mittelstädten sind in folgenden Facharbeitsgemeinschaften zusammengeschlossen: - Arbeitsgemeinschaft Bau*, - Arbeitsgemeinschaft Finanzen*. - Arbeitsgemeinschaft Informationstechnik*, - Arbeitsgemeinschaft Innere Verwaltung*, - Arbeitsgemeinschaft Kultur, Schule und Sport, - Arbeitsgemeinschaft Ordnungsverwaltung, - Arbeitsgemeinschaft der Rechnungsprüfungsämter - Arbeitsgemeinschaft Soziales und Jugend*, - Arbeitsgemeinschaft für Umweltfragen*, *An diesen Sitzungen nehmen auch Mitarbeiter der kleinen Städte teil.

23 23 Facharbeitsgemeinschaften Städte, die besondere Aufgaben zu bewältigen haben, haben sich in themenbezogenen Facharbeitsgemeinschaften zusammengeschlossen. Zurzeit gibt es im Städtebund Schleswig-Holstein - eine Arbeitsgemeinschaft der Bäderstädte, - eine Arbeitsgemeinschaft der Konversionsstädte und - eine Arbeitsgemeinschaft Städtebauförderung. Arbeitsgemeinschaften/-kreise im Städtetag Schleswig-Holstein Die leitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der vier kreisfreien Städte haben sich in folgenden Facharbeitsgemeinschaften zusammengeschlossen: - Arbeitsgemeinschaft der Bauordnungsämter - Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren - Arbeitsgemeinschaft Finanzen - Arbeitsgemeinschaft Informationstechnik - Arbeitsgemeinschaft Jugendhilfe - Arbeitsgemeinschaft ÖPNV - Arbeitsgemeinschaft Ordnungsverwaltung - Arbeitsgemeinschaft Personal - Arbeitsgemeinschaft der Rechnungsprüfungsämter - Arbeitsgemeinschaft der Schulverwaltungsämter - Arbeitsgemeinschaft Soziales - Arbeitsgemeinschaft Verwaltungsorganisation Gemeinsame Arbeitsgemeinschaften/Arbeitskreise des Städtetages Schleswig- Holstein mit dem Schleswig-Holsteinischen Landkreistag Folgende Arbeitsgemeinschaften/Arbeitskreise bestehen zudem gemeinsam mit dem Schleswig-Holsteinischen Landkreistag: - Arbeitskreis Abfallbehördliche Aufgaben - Arbeitskreis Abfallwirtschaft - Arbeitsgemeinschaft der Fürsorgestellen - Arbeitskreis Gesundheitsdienste - Arbeitskreis Naturschutz - Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst - Arbeitsgemeinschaft Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz - Arbeitskreis Wasserwirtschaft Die Übersichten über die Arbeitsgemeinschaften des Städtebundes und des Städtetages Schleswig-Holstein sind im Anhang unter den Ziffern 9. und 10. abgedruckt.

24 24 Arbeitskreise und Arbeitsgruppen von Städtebund, Städtetag und Städteverband Schleswig-Holstein aus aktuellem Anlass Bei Bedarf können die Vorstände und die Geschäftsstelle Arbeitskreise oder Arbeitsgruppen zur Bearbeitung bestimmter Aufträge innerhalb eines begrenzten Zeitraumes einsetzen. Im Berichtszeitraum tagten folgende Arbeitskreise: Arbeitsgruppe Reform des Gemeindehaushaltsrechts Begleitend zur Arbeitsgruppe Reform des Gemeindehaushaltsrechts im Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, die die Umsetzung der notwendigen Änderungen des Gemeindehaushaltsrechts vorbereitet, hat der Städteverband Schleswig- Holstein im Berichtszeitraum eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der kreisfreien und kreisangehörigen Städte eingerichtet. Diese Arbeitsgruppe tagt in regelmäßigen Abständen, dient dem Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedern und bereitet vor allem die Sitzungen der Arbeitsgruppe im Innenministerium vor. Arbeitsgruppe Kommunaler Finanzausgleich Sowohl in der 16. als auch in der 17. Legislaturperiode sind die Beratungen zum Finanzausgleich jeweils durch verbandsinterne Arbeitsgruppen begleitet worden. Aktuell ist es auch in der 18. Legislaturperiode des Schleswig-Holsteinischen Landtages das Ziel, den Kommunalen Finanzausgleich zu reformieren. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Verteilung der Mittel aus dem Kommunalen Finanzausgleich den unterschiedlichen Finanzbedarfen der Kommunen noch gerecht wird. Die zentralen Reformmaßstäbe sind Transparenz und Effizienz. Verbandspolitisch wird der vorbereitende Willensbildungsprozess zur Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs durch ein verbandsinternes Beratungsgremium begleitet, das sich aus den Finanzdezernenten der kreisfreien Städte und drei Vorstandsmitgliedern aus dem Bereich des Städtebundes Schleswig-Holstein zusammensetzt. Die fachliche Bewertung/Erarbeitung von Vorschlägen erfolgt darüber hinaus durch eine Arbeitsgruppe Finanzausgleich des Städteverbandes Schleswig- Holstein, in der die Kämmereiamtsleitungen der kreisfreien Städte, der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Finanzen des Städtebundes Schleswig-Holstein sowie die Städte Kappeln, Fehmarn, Elmshorn und Pinneberg vertreten sind. Arbeitsgruppe Kommunalhaushaltskonsolidierungsgesetz Im Zuge der Beratungen zum Kommunalhaushaltskonsolidierungsgesetz haben sich die städtischen Konsolidierungshilfeempfänger in unregelmäßigen Abständen über das Verfahren, das gesetzliche bzw. untergesetzliche Regelwerk sowie die Umsetzung untereinander ausgetauscht.

25 25 Arbeitsgruppe Wohnraumförderung Die Arbeitsgruppe dient der fortlaufenden Beratung des untergesetzlichen Regelungswerkes zum Landeswohnraumförderungsgesetz sowie der Erörterung der Umsetzung des Regelungswerkes und zum interkommunalen und ministeriellen Erfahrungsaustausch über die Wohnungsmarktsituation und die Fragen der Wohnraumversorgung in Schleswig-Holstein. Arbeitsgruppe Schullastenausgleich Zur Umsetzung des im Rahmen der Schulgesetzänderung 2010 eingeführten Schullastenausgleichs auf Vollkostenbasis wurde eine Arbeitsgruppe für den interkommunalen Erfahrungsaustausch sowie die Beratung des Bildungsministeriums bei der Erstellung der Handlungsempfehlung eingerichtet. Arbeitskreis KiTa Die kreisfreien Städte haben als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe den Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz sicherzustellen. Die Vorbereitung dieser Umsetzung, aber auch der allgemeine fachliche Austausch über den Ausbau, die Finanzierung sowie die sich fortentwickelnde Rechtsprechung in diesem Bereich erfolgt seit mehreren Jahren in dem mindestens zweimal jährlich tagenden und vom Städteverband Schleswig-Holstein eng begleiteten Facharbeitskreis KiTa. Arbeitskreis Fachkräftemangel Mit dem Ausbau der Kindertagesbetreuung einher ging die Sorge in den Städten, dass ausreichend qualifiziertes Personal sozialpädagogische Fachkräfte für die Tageseinrichtungen für Kinder zur Verfügung steht. Auf Initiative des Facharbeitskreises KiTa der kreisfreien Städte wurde ein separater Arbeitskreis ins Leben gerufen, der unter Einbeziehung der zuständigen Ressorts des Landes, der Wohlfahrtsverbände und zum Teil auch der kommunalen Schwesterverbände mehrere Workshops durchgeführt hat, um nachhaltig dem drohenden sozialpädagogischen Fachkräftemangel zu begegnen. Mit der Ankündigung des Landes, das Thema Fachkräftemangel übergreifend im Rahmen eines Sozialdialogs zu vertiefen, wurde der Arbeitskreis zunächst eingestellt. Auf Betreiben der kreisfreien Städte soll die praxisorientierte Arbeit, die ebenfalls vom Städteverband Schleswig-Holstein begleitet wird, fortgesetzt werden. Arbeitskreis Recht Die Anforderungen an juristische Beratungen in Kommunalverwaltungen sind in den letzten Jahren auch aufgrund der europarechtlichen Vorgaben stets gewachsen. Um dieser Entwicklung Rechnung tragen zu können, wurde der Arbeitskreis Recht im Städteverband Schleswig-Holstein gegründet, um für eine Vernetzung der Justitiare/Rechtsamtsleiter im Verbandsbereich zu sorgen.

26 26 Der Umstand, dass Justitiare/Rechtsamtsleiter im Verbandsbereich umfassend und nicht schwerpunktmäßig beraten müssen, bringt die Schwierigkeit mit sich, die Arbeitsthemen eines solchen Arbeitskreises Recht zu definieren. Gleichwohl gibt es eine Reihe von Themen, die regelmäßig alle Justitiare/Rechtsamtsleiter interessieren, weil sie im Alltagsgeschäft häufiger vorkommen. Aus dem Berichtszeitraum sind z. B. Themen und Fragen rund um das kommunale Verfassungsrecht und im Zusammenhang mit Selbstverwaltungsgremien (z.b. Fragen der Akteneinsicht, Auskunftsrecht, Datenschutz, Beteiligungsrechte von Beiräten, Gründung von kommunalen Gesellschaften einschließlich Beteiligungsverwaltung etc.), das europäische und nationale Vergabe- und Beihilfenrecht, Gesellschaftsrecht sowie andere Rechtsgebiete aus dem Dienst-, Ordnungs- und öffentlichen Recht zu nennen. Der Arbeitskreis Recht setzt sich aus Vertretern der kreisangehörigen Mittelstädte und der kreisfreien Städte zusammen. Er tagt zweimal im Jahr. Im Jahr 2008 hat der Arbeitskreis eine Informations- und Studienreise nach Brüssel durchgeführt, bei der u.a. zu aktuellen Fragen des Beihilfen- und Vergaberechts und zur EG-Dienstleistungsrichtlinie Gespräche mit Vertretern der Kommission, des Europäischen Parlaments und der Büros der kommunalen Bundesverbände in Brüssel geführt wurden. Arbeitskreis Vollstreckungsbehörden In den vergangenen Jahren hat die kommunale Praxis gezeigt, dass es einen fortlaufenden Abstimmungs- und Änderungsbedarf bei den gemeindlichen Vollstreckungsbehörden mit der Geschäftsstelle des Städteverbandes Schleswig-Holstein und dem Innenministerium gibt. Dabei geht es z. B. um die Umsetzung der Reform der Sachaufklärung (elektronische Verzeichnisse), den Einsatz von Fachverfahren oder den allgemeinen Informations- und Erfahrungsaustausch. Der Arbeitskreis der zuständigen Abteilungsleiter Vollstreckung und Kassen bei den kreisfreien Städten tagt ein bis zweimal im Jahr. Der Verband der Kassenverwalter ist als Gast beteiligt. Arbeitsgruppe Personalmarketing Im Jahr 2008 hat der Städteverband Schleswig-Holstein mit 16 kommunalen Verwaltungen in Schleswig-Holstein das Projekt berufe-sh ins Leben gerufen. Das Projekt wird aktuell von 31 kommunalen Verwaltungen getragen und stetig weiter entwickelt. Die Arbeitsgruppe Personalmarketing besteht aus den am Projekt beteiligten Städten und Kreisen. Sie bespricht, analysiert und erarbeitet in regelmäßigen Sitzungen etwa viermal im Jahr alle Themen des internen und externen Personalmarketing gemeinsam mit professioneller Unterstützung einer Marketingagentur. Arbeitsgruppe Zensus 2011 Die Bundesregierung hatte am beschlossen, dass Deutschland im Rahmen einer registergestützten Erhebung an der europäischen Zensusrunde 2010/2011 teil-

27 27 nimmt. Im Gegensatz zu einer traditionellen Volkszählung wurden die Daten durch Auswertung der Melderegister, der Dateien der Bundesagentur für Arbeit und bei Wohnungseigentümern und -verwaltern erhoben. Zusätzlich sind stichprobenhaft ca. 7,2 Mio. Einwohner (10 %) mit einer Haushaltsstichprobe befragt worden. Als gesetzliche Grundlagen sind das Gesetz zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2011 vom (BGBl. I S. 2808), Zensusgesetz 2011 (Gesetz über den registergestützten Zensus im Jahre 2011) vom (BGBl. I S. 1781), sowie die Verordnung über Verfahren und Umfang der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis zum Zensusgesetz 2011 (Stichprobenverordnung Zensusgesetz 2011 BGBl. I 2010, S. 830) zu nennen. Die Umsetzung für Schleswig-Holstein erfolgte durch das Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011 (Zensusausführungsgesetz - ZensGAG) vom (GVOBl. 2010, S. 620). Bereits im September 2008 hat der Städteverband Schleswig-Holstein mit Vertretern des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein, dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und kommunalen Praktikern des Verbandsbereichs Gespräche aufgenommen, um Fragen der Ausgestaltung, Aufgaben und Kosten der kommunalen Erhebungsstellen, Kostenerstattungsregelungen und Fragen der Organisation des Zensus 2011 zu klären. Im Nachgang dazu ist im Dezember 2008 eine gemeinsame Arbeitsgruppe des Statistischen Amtes mit Vertretern der Kreise und kreisfreien Städte zur Ausarbeitung der Detailregelungen eingerichtet worden. Diese Arbeitsgruppe, die maßgeblich von Vertretern des Städteverbandes Schleswig-Holstein gestützt und geleitet wurde, hat in den Folgejahren permanent den rechtlichen (vor allem die maßgeblichen Verhandlungen zur Konnexität), organisatorischen, personellen und finanziellen Rahmen der Durchführung des Zensus 2011 begleitet. Mit dem sind bundesweit die ersten Veröffentlichungsergebnisse zum Zensus 2011, insbesondere die neuen amtlichen Einwohnerzahlen, bekannt gegeben worden. Für Schleswig-Holstein lässt sich festhalten, dass 145 Städte und Gemeinden zunächst fristwahrend Widerspruch gegen den Feststellungsbescheid des Statistischen Amtes eingelegt haben. Dies begründet sich in der Regel darauf, dass zur bisherigen fortgeschriebenen Einwohnerzahl, dem neuen Zensusergebnis und der jeweiligen Einwohnerzahl aus dem Melderegister große Diskrepanzen bestehen, die insbesondere erhebliche finanzrechtliche Folgen (z.b. für den Finanzausgleich) haben. Der Städteverband Schleswig-Holstein hat sich nach Veröffentlichung der Zensusdaten intensiv um verfahrensrechtliche Absprachen für die widerspruchführenden Städte und Gemeinden gekümmert. Dazu wird es Informationsveranstaltungen, mündliche Anhörungen und intensive Gespräche in der Arbeitsgruppe Zensus geben. Im weiteren Verlauf wird sich zeigen, inwieweit es auch eine Unterstützung möglicher Gutachtenaufträge oder Klagverfahren geben wird. Arbeitsgruppe Nationaler Integrationsplan Der Nationale Integrationsplan in Deutschland (2007) und dessen Fortschreibung aus dem Jahr 2008 stehen unter dem Ziel, die Zusammenarbeit mit den Migranten in den Mittelpunkt zu setzen und den Ansatz zu verfolgen, Integration als gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe mit ihren vielfältigen integrationspolitischen Handlungsfeldern zu betrachten. Die Integrationspolitik soll die sprachlichen, ökonomischen und kulturellen Potentiale von Zuwanderung insbesondere vor dem Hintergrund des demographischen Wandels nutzen. Der Integrationsplan enthält klare Ziele sowie über 400 kon-

28 28 krete Maßnahmen und Selbstverpflichtungen der staatlichen und nichtstaatlichen Akteure. Der Nationale Integrationsplan (200 Seiten) steht zur Verfügung unter: nationaler-integrationsplan,property=publicationfile.pdf. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat sich im Nationalen Integrationsplan und im Fortschrittsbericht verpflichtet, die kommunalen Integrationsprozesse weiter zu befördern und zu stärken, indem sie - den Mitgliedern Anregungen und Informationen z.b. durch Erfahrungsaustausch und Best Practices liefert, - die Mitglieder mit Empfehlungen unterstützt, - deren Integrationsbemühungen begleitet und - als Sprachrohr auf kommunaler Ebene erkannte Änderungsbedarfe gegenüber Bund und Ländern vorbringt. Des Weiteren enthält der Beitrag eine Reihe von Empfehlungen an die Mitglieder, wie z.b. - der Integration eine hohe kommunalpolitische Bedeutung beizumessen, - Integration ressortübergreifend zu verankern und entsprechend ihrer Bedeutung in der Kommunalverwaltung anzusiedeln, - Integrationsstrategien zu entwickeln und den örtlichen Bedürfnissen entsprechend fortzuschreiben, - als zentrale Akteure für die Koordinierung und Vernetzung der unterschiedlichen Integrationsbemühungen Sorge zu tragen, - Migranten stärker in Entscheidungsprozesse einzubeziehen, - Bildungsangebote durch kommunale Maßnahmen zu ergänzen und eine Lotsenfunktion wahrzunehmen und - Bewusstsein für das wirtschaftliche Potenzial der Zugewanderten zu wecken und der ethnischen Ökonomie Rechnung zu tragen. In Schleswig-Holstein leben rund Menschen also jeder Achte (12 %) - mit Migrationshintergrund. Zwar gestaltet sich die regionale Verteilung sehr unterschiedlich, dennoch ist auch vor dem Hintergrund der Demographie das Thema Integration kein Spezialthema nur für größere Städte, sondern auch für die Kreise und die kreisangehörigen Städte. Die Landesregierung hat mit Landtags-Drucksache 16/2188 vom und Landtags-Drucksache 18/888 vom Umsetzungsberichte zur Integration und kommunalen Integrationsarbeit in Schleswig-Holstein abgegeben. Darin wird deutlich gemacht, dass das Thema Integration und Umsetzung des Nationalen Integrationsplans landespolitisch von besonderer Relevanz ist und die kommunalen Aktivitäten unterstützt werden. Obwohl es zahlreiche Absichtserklärungen und Selbstverpflichtungen verschiedener Kommunen, Verbände, Organisationen, Vereine und auch der Landesregierung gibt, fehlt es an einem konkreten und konzertierten Vorgehen der Beteiligten in Schleswig- Holstein. Es besteht der konkrete Bedarf, strukturiert und vernetzt gemeinsame Ideen und Konzepte zur effektiven Umsetzung des Nationalen Integrationsplanes in Schleswig- Holstein zu planen und umzusetzen. Um eine solche Vernetzung der kommunalen und landesweiten Projekte von Verbänden und Organisationen zu organisieren haben der Städteverband Schleswig-Holstein und der Schleswig-Holsteinische Landkreistag in Zusammenarbeit mit dem Innenministerium und der LAG der freien Wohlfahrtsverbände am zu einer ersten Sitzung einer Arbeitsgruppe aus Ansprechpartnern und Koordinatoren der Migrationssozialbera-

29 29 tung der Kreise und kreisfreien Städte eingeladen. Ziel der Arbeitsgruppe war es, strukturiert und vernetzt gemeinsame Ideen und Konzepte zur effektiven Umsetzung des Nationalen Integrationsplanes in Schleswig-Holstein zu planen und umzusetzen. Dabei sollte an die Schlüsselrolle der regionalen Koordinatoren der Migrationssozialberatung angeknüpft werden, ein Informations- und Diskussionsforum geschaffen sowie Handlungsempfehlungen zu den im Nationalen Integrationsplan von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände formulierten Selbstverpflichtungen erarbeitet werden. Die verbandsübergreifende Arbeitsgruppe hat eine Handlungsempfehlung erarbeitet, die eine Bestandsaufnahme der Aktivitäten in Schleswig-Holstein berücksichtigt und Eckpunkte für eine konkrete kommunale Umsetzung des Nationalen Integrationsplans formuliert. Im Verlauf der weiteren nunmehr langjährigen Arbeit der Arbeitsgruppe hat die kommunale Integrationsarbeit deutlich stärkere konzeptionelle, strategische, organisatorische und personelle Strukturen angenommen. Integrationskonzepte, Integrationsbeauftragte und Koordinierungsstellen gibt es in Schleswig-Holstein derzeit überwiegend in größeren Städten, und auch in den Kreisen sind diverse konzeptionelle Planungen begonnen worden. Aktuelle und künftige Aufgabe der Arbeitsgruppe, auch in Vernetzung zur Landesregierung und den freien Wohlfahrtsverbänden, wird es daher sein, Kommunen beim Aufbau einer strategischen Steuerung der Integrationsarbeit zu unterstützen und sie bei der Entwicklung einer lokalen Anerkennungs-, Begegnungs- und Willkommenskultur zu stärken. Die Handlungsempfehlung ist im Anhang unter Ziffer 4. abgedruckt. Arbeitsgruppe Spielrecht Der Städteverband Schleswig-Holstein hat begleitend zur Frage des Spielhallen- und Glücksspielrechts im Februar 2013 eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich in allen fachlichen Fragen im Sinne eines Erfahrungs- und Informationsaustausches zwei- bis dreimal im Jahr trifft. Weitere Einzelheiten hierzu sind dem Beitrag in der Rubrik Arbeitsschwerpunkte auf Seite 126 zu entnehmen. Weitere Arbeitsgruppen Weitere ad-hoc Arbeitskreise haben zu folgenden Themen getagt: Umsetzung des PACT-Gesetzes, Neuordnung der Tourismusfinanzierung Interkommunale Zusammenarbeit

30 30 Geschäftsstelle des Städteverbandes Schleswig-Holstein Die Leitung der Geschäftsstelle des Städteverbandes Schleswig-Holstein obliegt seit dem dem Geschäftsführenden Vorstandsmitglied Jochen von Allwörden. Das Geschäftsführende Vorstandsmitglied führt zugleich die Geschäfte von Städtebund und Städtetag Schleswig-Holstein nach den Bestimmungen der Satzungen und den Richtlinien der Vorstände. Als Geschäftsführer des Städteverbandes vertritt er die gemeinsamen Interessen der beiden Verbände im Innen- und Außenverhältnis als Meinung des Städteverbandes Schleswig-Holstein. Die Aufgabenbereiche der Geschäftsstelle sind wie folgt verteilt: Jochen von Allwörden Geschäftsführendes Vorstandsmitglied Leitung der Geschäftsstelle Dienstvorgesetzter der Mitarbeiter der Geschäftsstelle Grundsatzfragen der Geschäftsstellenarbeit, Angelegenheiten der kommunalen Landes- und Bundesverbände Vertretung des Städteverbandes, Städtebundes und Städtetages Schleswig-Holstein in anderen Organisationen Verbindung zum Deutschen Städte- und Gemeindebund, zum Deutschen Städtetag und zu den kommunalen Landesverbänden Zusammenarbeit mit Landtag und Landesregierung sowie sonstigen Behörden Verbindungen zu politischen Parteien, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen, Verbänden, Vereinigungen, Körperschaften der Wirtschaft, der Kultur, der Religionen auf Bundes- und Landesebene Grundsatzfragen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Landesverfassung, Kommunalverfassungsrecht Grundsatzfragen der öffentlichen Daseinsvorsorge Gleichstellungsangelegenheiten Sparkassenangelegenheiten Grundsatzfragen des Schienenpersonennahverkehrs Grundsatzfragen der Funktional- und Verwaltungsstrukturreform

31 31 Marc Ziertmann Stellvertretender Geschäftsführer Abwesenheitsvertreter des Geschäftsführers mit Dienstaufsicht über die gesamte Geschäftsstelle sowie Fachaufsicht über alle Mitarbeiterinnen mit Ausnahme der Dezernenten Haushaltscontrolling Städteverband Schleswig-Holstein Juristische Assistenz des Geschäftsführers Finanzen Finanzwirtschaft, Finanzrecht, Finanzpolitik, Finanzreform, Finanz- und Investitionsplanung, Finanzausgleich, Finanzstatistik, Kommunalabgabengesetz (Steuern, Abgaben und Gebühren), Haushaltsrecht/Haushaltswirtschaft der Kommunen, Kassen- und Rechnungswesen Wirtschaft Wirtschaftliche Betätigung der Kommunen, Unternehmen und Einrichtungen, Privatisierung, kommunale Wirtschaftsförderung, Energierecht Bauen Raumordnung und Landesplanung, Städtebau, Städtebauförderung, Bauordnungs- und Bauplanungsrecht, Öffentliches Vergabewesen, Wohnungswesen und -förderung Funktionalreform Grundsatzfragen des Öffentlichen Personennahverkehrs Schul- und Bildungswesen, Kultur und Archivwesen Fremdenverkehr, Erholung und Sport Grundsatzfragen der Gesetzgebung (-lehre) Rechtsangelegenheiten (dezernatsübergreifend) Referendarausbildung Marion Marx Dezernentin Soziales Sozialrecht, insbesondere SGB II, VIII, XI und XII Kinder und Jugend

32 32 Kinder- und Jugendhilferecht Kinderbetreuung Integration von Kindern mit Behinderung Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule Familienrecht Gesundheit Öffentliches Gesundheitswesen, Gesundheitsrecht, Gesundheitsplanung Krankenhausfinanzierung, Krankenhausplanung Drogen und Suchtgefahren Verbraucherschutz Lebensmittelrecht, Veterinärwesen und Tierschutz Umwelt Umweltschutz, Umweltplanung Natur- und Landschaftsschutz Klimaschutz Wasser- und Abwasserrecht E-Government und Informationstechnik Datenschutz Telekommunikation Digitale Infrastruktur Breitbandversorgung Claudia Zempel Dezernentin Sicherheits- und Ordnungswesen Allgemeines Gefahren- und Ordnungsrecht Gewerbe- und Gaststättenrecht Melde,- Pass- und Ausweiswesen Personenstandswesen Ausländer- und Staatsangehörigkeitswesen, Integration; Flüchtlinge und Vertriebene Brand- und Katastrophenschutz; Feuerwehren, Digitalfunk Waffenrecht Versammlungsrecht Wahlrecht Glücksspielwesen Kriminalprävention Verkehrsaufsicht Statistik, Zensus, Demographie Rettungsdienst Rechtsgrundlagen und Organisation Durchführung des Rettungsdienstes Personalwesen und Verwaltungsorganisation Öffentliches Dienstrecht, Grundsatzfragen des Tarifrechts

33 33 Verwaltungsreform, Verwaltungsorganisation, Verwaltungsführung/Verwaltungsmanagement Verwaltungsverfahrensrecht Personalwesen Aus-, Fort- und Weiterbildung Europa und Internationales Europarecht Europapolitik EU-Förderprogramme Internationale Städtepartnerschaften Kommunale Entwicklungszusammenarbeit Zivilrecht, Freiwillige Gerichtsbarkeit, Strafrecht, Schiedswesen, Gerichtsorganisation Rechtsangelegenheiten (dezernatsübergreifend) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Redaktion der NACHRICHTEN Redaktion des Internetauftritts des Städteverbandes Schleswig-Holstein Ausbildung der Referendare Ansprech- und Koordinierungsfunktion zur KUBUS GmbH Marion Swaczyna Referentin Vorbereitung und Organisation der Mitgliederversammlungen Städtetag und Städtebund Schleswig-Holstein Vorbereitung und Organisation von Veranstaltungen und Seminaren Auswertung und Analyse der Haushalts- und Strukturdaten der Mitgliedsverbände Abrechnung von Dienstreisen Jahresterminplanung für die Gremien des Städteverbandes Schleswig-Holstein Datensammlung und Benennungen in den Gremien des Städteverbandes Schleswig-Holstein und in Drittorganisationen Mitgliederverwaltung Maike Lühr Büroleitung Assistenz für den Geschäftsführer

34 34 Organisation des Geschäftsbetriebes Personalangelegenheiten der Geschäftsstelle Gestaltung und Fertigung der NACHRICHTEN/Schriftenreihen des Städteverbandes Schleswig-Holstein Zusammenstellung/Layout/ Druck/Versand/Verkauf/Anzeigenverwaltung Vorbereitung und Auswertung von Umfragen Aktualisierung der verbandseigenen Homepage Corinna Niehus Haushaltsführung des Städteverbandes Schleswig-Holstein Führung der Bankkonten für laufende Zahlungen sowie für Termin- und Festgelder Einrichtung und Führung der Haushaltsstellen sowie Haushaltsüberwachung Vermögensverwaltung Anweisung von Rechnungen Erstellung der Jahresrechnung, des Haushaltsplans und Berechnung und Überwachung der Mitgliedsbeiträge Beschaffung von Bürotechnik, Büroinventar und Büromaterial Antje Maschmeier Assistenz für Dezernat 4 Sitzungsorganisation und verwaltung Vorstände Rechts- und Verfassungsausschuss Graphische Gestaltung Fertigung von Broschüren, Dokumentvorlagen, Vorträge, Referate, Visitenkarten u.a.m. Sunna Zöllner Assistenz für Dezernat 3 Empfang und Vermittlung eingehender Telefonate Sitzungsorganisation und verwaltung Ausschuss für Bildung und Soziales Ausschuss für Städtebau und Umwelt

35 35 Vorbereitende/ergänzende Sachbearbeitung Krankenhausplanung (Beteiligung nach 19 AG/KHG) Gesundheitsdienst (Kassenärztliche- und Kassenzahnärztliche Vereinigungen) Jugend und Soziales (Diverse Anfragen) Jutta Skambracks Assistenz für Dezernat 2 Sitzungsorganisation und -verwaltung des Ausschusses für Wirtschaft und Finanzen des Ausschusses für Städtebau und Umwelt Verwaltung der Satzungssammlung Betreuung der Sitzungen im Haus der kommunalen Selbstverwaltung Irmtraud Gau Organisation des Posteingangs und -rücklaufs Postversand Aktenverwaltung Betreuung der Sitzungen im Haus der kommunalen Selbstverwaltung Aktualisierung von Aktenplan und Büchereiregistratur Schreibarbeiten 1.7 Neues Mitglied im Städtebund Schleswig-Holstein Nachdem sich die Gemeinden Klausdorf und Raisdorf am zusammengeschlossen hatten und am gleichen Tag die Stadtrechte verliehen bekamen, wurde die Stadt Schwentinental auf ihren Antrag ab dem als neues Mitglied in den Städtebund Schleswig-Holstein aufgenommen.

36 KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH Mit dem Städtebund Schleswig-Holstein, dem Städte- und Gemeindetag Mecklenburg- Vorpommern, dem Schleswig-Holsteinischen Landkreistag und dem Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern sind länderübergreifend vier kommunale Landesverbände an einer gemeinsamen Gesellschaft zur Beratung aller Kommunen in diesen beiden Bundesländern beteiligt. Der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern hält als Gründer und Altgesellschafter 26,5 % der Anteile, die drei übrigen kommunalen Landesverbände halten jeweils 24,5 %. Ziel der Gesellschaft ist es, allen Kommunen in Schleswig-Holstein und Mecklenburg- Vorpommern ein differenziertes, qualitativ anspruchsvolles und kostengünstiges Beratungsangebot aus kommunaler Hand anzubieten. Ansprechpartner der KUBUS GmbH ist ihr Geschäftsführer Hans-Werner Reimers. Die KUBUS GmbH bietet schwerpunktmäßig Beratungen zur Verwaltungsorganisation einschließlich der Stellenbewertung und die Durchführung von Sammelbeschaffungen von Investitionsgütern, vor allem von Feuerwehrfahrzeugen, Bürobedarf, EDV-Anlagen u. ä., an. Zu ihren weiteren Betätigungsfeldern gehört die Ausschreibung und Beratung im Bereich von Versicherungsdienstleistungen und Beratung zu Beiträgen und Gebühren vor allem im Bereich des Straßenausbaus und Erschließungsmaßnahmen und verstärkt in den vergangenen Jahren die elektronische Ausschreibung für Strom- und Erdgaslieferung für Kommunen. Vielfältige Informationen zum Angebot der KUBUS GmbH stehen auf der Homepage zur Verfügung. 1.9 Besondere Veranstaltungen, Fachtagungen BÜRGERMEISTERSEMINARE XI. BÜRGERMEISTERSEMINAR Das XI. BÜRGERMEISTERSEMINAR des Städteverbandes Schleswig-Holstein wurde am 14. und in der Akademie Sankelmark durchgeführt. Folgende Themenschwerpunkte/Beiträge waren Inhalt der Veranstaltung: Die finanzwirtschaftliche Krise Welche Auswirkungen hat das auf die Kommunen in Schleswig-Holstein? Lothar Hay, Innenminister des Landes Schleswig-Holstein Michael Thomas Fröhlich, Hauptgeschäftsführer Unternehmensverband Nord, Rendsburg Jens Tartler, Redakteur Politik und Wirtschaft, Financial Times Deutschland, Berlin

37 37 Klimawandel: Was erwartet uns? Was können Kommunen tun? Prof. Dr. Olav Hohmeyer, Universität Flensburg Die wirtschafts- und energiepolitische Lage in Schleswig-Holstein Dr. Jörn Biel, Minister für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig- Holstein Personalmarketing der Kommunen in Schleswig-Holstein eine Initiative des Städteverbandes Schleswig-Holstein Claudia Zempel, Dezernentin Städteverband Schleswig-Holstein Ingmar Behrens, Geschäftsführer IMAGE Marketing Kiel IT- Infrastruktur als Standortfaktor für Kommunen Theo Weirich, Geschäftsführer wilhelm.tel, Norderstedt Städte und ihre Bahnhöfe Jochen Schulz, Landesweite Verkehrsservicegesellschaft mbh LVS Schleswig- Holstein, Kiel Jens Paustian, Bürgermeister Stadt Plön XII. BÜRGERMEISTERSEMINAR Das XII. BÜRGERMEISTERSEMINAR des Städteverbandes Schleswig-Holstein wurde am 22. und in der Akademie Sankelmark durchgeführt. Im Rahmen der Veranstaltung wurden folgende Vorträge gehalten: Städte - Motoren der Entwicklung einer Region? Klaus Schlie, Innenminister des Landes Schleswig-Holstein Die Stellung der Kommunen im Staat Prof. Manfred Güllner, Geschäftsführer, Forsa - Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen mbh, Berlin Smarte Kommunen - wie Städte, Gemeinden und Kreise mit intelligenten IT-Lösungen und innovativen Organisationsformen die Herausforderungen der Zukunft meistern können Eckard Schindler, IBM Deutschland, Strategische Geschäftsentwicklung Öffentlicher Sektor, Hamburg "YES, WE CAN" - Wege zur Haushaltssanierung Magnus Staehler, Bürgermeister a.d., Advisor, KRUPS CONSULTANTS GmbH, Düsseldorf Ein Jahr vor der zweiten Landesgartenschau Hans-Joachim Grote, Oberbürgermeister, Norderstedt Kai Evers, Geschäftsführer, Landesgartenschau Norderstedt 2011 Bildungspolitisches Grundsatzgespräch Schule und Kindertagesstätten in der Praxis Dr. Ekkehard Klug, Minister für Bildung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein Mobilität in Schleswig-Holstein Petra Coordes, Abteilungsleiterin Verkehrsplanung, LVS Schleswig-Holstein - Landesweite Verkehrsservicegesellschaft mbh, Kiel

38 38 Wohnungswirtschaftliche Fragen aus der Sicht des Verbandes norddeutscher Wohnungsunternehmen e.v. Dr. Joachim Wege, Verbandsdirektor VNW, Hamburg XIII. BÜRGERMEISTERSEMINAR Das XIII. BÜRGERMEISTERSEMINAR des Städteverbandes Schleswig-Holstein wurde am 19. und in der Akademie Sankelmark durchgeführt. Unter dem übergreifenden Titel Stadt und Staat 2020 wurden am ersten Veranstaltungstag Vorträge gehalten von Dr. Gerd Landsberg, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Städteund Gemeindebundes, Berlin Klaus Schlie, Innenminister des Landes Schleswig-Holstein Im Anschluss folgten dazu Kurzstatements aus Sicht der Gesellschaft und Soziologie: Prof. Dr. Ingelore Welpe, Institut für Strategisches Human Ressourcen Management, Molfsee aus Sicht der Verwaltungswissenschaft: Prof. Dr. Utz Schliesky, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Lorenz-von- Stein-Institutes für Verwaltungswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel aus Sicht der Stadtplanung und Infrastrukturentwicklung: Jens Libbe, Wissenschaftlicher Mitarbeiter des Deutschen Institutes für Urbanistik, Berlin aus Sicht der Bildungs- und Sozialpolitik: Verena Göppert, Beigeordnete des Deutschen Städtetages, Berlin Einen weiteren Beitrag zu diesem übergreifenden Thema lieferte der Vortrag Die wirtschaftliche Entwicklung des Landes Schleswig-Holstein bis 2020 Jost de Jager, Minister für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig- Holstein Am zweiten Veranstaltungstag wurden folgende Vorträge gehalten: Der Kommunalbericht des Landesrechnungshofs 2011 Claus Asmussen, Ministerialdirigent, Senatsmitglied des Landesrechnungshofs Schleswig-Holstein, Kiel Das Breitbandkompetenzzentrum Schleswig-Holstein stellt sich vor Dr. Derek Meier, Leiter des BKZSH, Kiel Landwirtschaft als Schlüsselbranche des 21. Jahrhunderts Prof. Dr. Harald von Witzke, Humboldt-Universität zu Berlin, Fachgebiet Internationaler Agrarhandel und Entwicklung XIV. BÜRGERMEISTERSEMINAR Das XIV. BÜRGERMEISTERSEMINAR des Städteverbandes Schleswig-Holstein wurde am 21. und in der Akademie Sankelmark durchgeführt. Folgende Themenschwerpunkte/Beiträge waren Gegenstand des Seminars:

39 39 Was haben die Kommunen vom Land zu erwarten? Andreas Breitner, Innenminister des Landes Schleswig-Holstein Zusammenarbeit Landtag und Kommunen Klaus Schlie, Landtagspräsident des 18. Schleswig-Holsteinischen Landtages Ist die Energiewende in Schleswig-Holstein zu schaffen? Detlef Palm, Geschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) Landesgruppe Nord, Reinbek Matthias Boxberger, Vorstandsmitglied der E.ON Hanse AG, Quickborn Ingrid Nestle, Staatssekretärin des Ministeriums für Energiewende, Umwelt, Landwirtschaft und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein Soziale Netzwerke und Medien für und in Kommunen Franz-Reinhard Habbel, Pressesprecher des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Berlin Schulfrieden oder nicht? Dirk Loßack, Staatssekretär des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft des Landes Schleswig-Holstein Psychologische Prävention im Kindes- und Jugendalter Prof. Dr. Andreas Beelmann, Professor für Forschungssynthese, Intervention und Evaluation der Friedrich-Schiller-Universität Jena, Institut für Psychologie Kommunales Handeln im rechten Spannungsfeld Rainer Voß, Bürgermeister der Stadt Ratzeburg XV. BÜRGERMEISTERSEMINAR Das XV. BÜRGERMEISTERSEMINAR des Städteverbandes Schleswig-Holstein wurde am 18. und in der Akademie Sankelmark durchgeführt. Folgende Beiträge waren Schwerpunkte der Veranstaltung: Bildungspolitik was haben die Schulträger zu erwarten? Prof. Dr. Waltraud ʹWaraʹ Wende, Ministerin für Bildung und Wissenschaft des Landes Schleswig-Holstein Schulbericht 2009 was ist passiert was ist noch offen? Dr. Ulrich Eggeling, Senatsmitglied des Landesrechnungshofes Schleswig-Holstein, Kiel Infrastrukturpolitische Herausforderungen der öffentlichen Hand Ralph Müller-Beck, Staatssekretär des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein Kulturdialog: Vor welchen Herausforderungen stehen die Kulturträger in Schleswig- Holstein? Rolf Teucher, Vorsitzender des Landeskulturverbandes Schleswig-Holstein e.v., Rendsburg Peter Grisebach, Generalintendant und Geschäftsführer der Schleswig- Holsteinischen Landestheater und Sinfonieorchester GmbH, Schleswig Monika Peters, Verbandsdirektorin des Landesverbandes der Volkshochschulen Schleswig-Holsteins e.v., Kiel

40 40 Kultur und Wirtschaft: neue Märkte neue Möglichkeiten Lena Mäusezahl, Projektleiterin Unternehmen! KulturWirtschaft, Nordkolleg Rendsburg Starke Zentren starke Regionen! Andreas Breitner, Innenminister des Landes Schleswig-Holstein Finanzpolitische Herausforderungen für das Land und die Kommunen Monika Heinold, Finanzministerin des Landes Schleswig-Holstein AG Bau auf Reisen 2010 Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Bau im Städtebund Schleswig-Holstein und Mitarbeiter der Bauämter der kreisfreien Städte haben am 17. und eine Exkursion nach Kopenhagen/Dänemark und Malmö/Schweden durchgeführt. Die Exkursion diente in erster Linie dem Ziel, Einblicke in die Planungs- und Baukultur unserer Nachbarländer zu gewinnen. Wesentliche Programmpunkte waren Besuch des Dansk Arkitektur Center in Kopenhagen Besuch bei Femern A/S (Tochtergesellschaft der dänischen staatseigenen Sund & Bælt Holding A/S) mit einem Vortrag von Jacob Vestergaard, Leiter der Abt. Marktentwicklung eine geführte Tour København vom Wasser Stadtentwicklung Malmö Geführte (Bus-)Tour mit Ronny Lundkvist, Malmö Stad, Stadskontoret Stadtentwicklung Lund Stadtspaziergang mit Bengt Aronsson, stadsarkitekt in Lund Besuch der Zitadelle in Landskrona 2011 Im Jahr 2011 führte die Fachexkursion der Arbeitsgemeinschaft Bau im Städtebund Schleswig-Holstein die Teilnehmer ins Ruhrgebiet. Auf dem Programm der zweitägigen Fahrt am 09. und standen u.a. Architekturführung über die Zeche Zollverein, Essen Besuch des Ruhr-Museums Einstieg in das Ruhrgebiet Besuch der Zechensiedlung Teutoburgia, Herne, mit Führung Besuch des Dortmunter U mit Führung Stadtbesichtigung Dortmund mit Schwerpunkten Phoenix-West und Phoenix-See und Besteigung des ehemaligen Hochofens Stadtmarketingtage Schleswig-Holstein / Stadtmarketingforum Schleswig-Holstein Der Städteverband Schleswig-Holstein war auch in den Jahren 2009, 2010 und 2012 Mitveranstalter der Stadtmarketingtage Schleswig-Holstein bzw. des Stadtmarketingforums Schleswig-Holstein.

41 41 Stadtmarketingtag Schleswig-Holstein 2009 "Alt und Jung Wie stellen sich Städte auf ihre anspruchsvollsten Zielgruppen ein?" Am fand im Schleswig-Holsteinischen Landestheater in Schleswig der Stadtmarketingtag Schleswig-Holstein 2009 unter dem übergreifenden Titel "Alt und Jung Wie stellen sich Städte auf ihre anspruchsvollsten Zielgruppen ein?" statt. Der Wettbewerb um Bevölkerung ist im vollen Gange. Städte und Gemeinden ringen um die Ansiedlung neuer und um das Wohlergehen und den Verbleib der eingesessenen Bürger. Viele sprechen nicht mehr vom Wachstum, sondern darüber, das Niveau zu halten oder die Schrumpfung verträglich zu gestalten. Der Prozess des demographischen Wandels in unseren Städten ist kein weit entferntes, abstraktes Szenario (mehr), sondern er ist hier und heute erlebbar. Und er ist gestaltbar, so die Überzeugung vieler Menschen in Politik, Verwaltung und Wirtschaft. Wir wollen nicht Statistiken interpretieren und mit Zahlenkolonnen jonglieren, sondern die Strategien und Projekte diskutieren, mit denen die Chancen des demographischen Wandels kraftvoll ergriffen und die Nachteile vorausschauend abgemildert werden können. Was können wir konkret tun, um urbane Vitalität und finanzielle Handlungsspielräume zu erhalten? (Auszug aus dem Programm) Folgende Beiträge waren Bestandteil des Programms: Die neue Lust an der Stadt Dr. Dankwart Guratzsch, Redakteur DIE WELT, Frankfurt Wieder im Kommen: Leben in der Stadt neue Aufgaben für das Stadtmarketing Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Hermann Francke, Albert-Ludwigs-Universtität Freiburg Herausforderungen und Antworten: Demographischer Wandel in Schleswig-Holstein Lothar Hay, Innenminister des Landes Schleswig-Holstein Innerstädtische Einzelhandelsimmobilien Managementaufgabe für Eigentümer und Städte Oliver Behrens, Projektleiter Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung (GMA), Ludwigsburg Ortskerne mit Zukunft: Erlebnis für alle Generationen Klaus Mensing, CONVENT Mensing beraten planen umsetzen, Hamburg Kinder- und Familienfreundlichkeit als Stadtmarketingaufgabe erfolgreiche Modelle aus der Praxis Manuela Kase, Geschäftsführerin Stadtmarketing Elmshorn Randgruppen: Respekt und Hilfe statt Verdrängung mit dem City-Einzelhandel am Runden Tisch Kirsten Fehrs, Hauptpastorin in St. Jacobi, Hamburg Arbeitskreis Bündnis für Sauberkeit als Beitrag zum Stadtmarketing Thorsten Geißler, Innensenator und stellv. Bürgermeister der Hansestadt Lübeck Neuburg auf Kurs Kurs auf Neuburg auf dem Weg zur seniorenfreundlichen Stadt Markus Jocher, Stadtmarketing Neuburg an der Donau e.v.

42 42 Stadtmarketingtag Schleswig-Holstein 2010 Die Innenstadt ein unternehmerischer Ort Der Stadtmarketingtag Schleswig-Holstein 2010 fand am in den Media Docks in Lübeck statt. Die Veranstaltung legte den Schwerpunkt auf die Funktionen der Innenstadt. Mehr als durch die Gestaltung öffentlicher Räume, die Organisation des Verkehrs oder gar die Werbung wird die Vitalität und Attraktivität von Innenstädten durch ihre kommerziellen und nicht-kommerziellen Nutzungen und Angebote bestimmt. Diese sind auch das wichtigste Besuchsmotiv und ein bedeutendes Kriterium der Standortpräferenz der Kunden. Die Attraktivität der Innenstadt steht und fällt mit der Attraktivität der dort ansässigen Anbieter und Angebote. Deshalb beschäftigte sich dieser Stadtmarketingtag mit der Frage, welche Einrichtungen und Angebote der Innenstadt Attraktivität und Qualität geben und mit welchen Strategien und Instrumenten solche Angebote angesiedelt oder gefördert werden können. Wie komme ich als mittelgroße Stadt auf die Landkarte von Investoren und Expansionisten? Welche wichtigen Branchen- und Betriebstypenentwicklungen betreffen die Innenstädte? An welchen originellen Gründer- und Servicekonzepten kann man sich orientieren? Hinter allen neuen und attraktiven Angeboten, vom neuen Geschäftshaus, über das Ladenkonzept oder ein»dunkelkaufhaus«bis zur»cittaslow«, steht immer Unternehmungsgeist: Die Innenstadt - ein unternehmerischer Ort! (Auszug aus dem Programm) Folgende Vorträge wurden im Rahmen der Veranstaltung gehalten: Innenstadt mal ganz persönlich: Perspektiven und Ziele im Dialog Staatssekretär Volker Dornquast, Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Prof. Dr. Bernd Rohwer, Hauptgeschäftsführer der IHK Schleswig-Holstein Bernd Saxe, Bürgermeister der Hansestadt Lübeck Wir investieren in Innenstädte auch in kleineren Städten? Holger Wohner, CENTRUM Projektentwicklung GmbH, Düsseldorf Innenstadtmagnet Textilkaufhaus Aufgaben der Kommune als Standortentwickler Matthias Stich, IPH Immobilien+Projektentwicklung für den Handel GmbH, München Die Mitte im Fokus Originelle Geschäftsgründungs- und Servicekonzepte Das Dunkelkaufhaus, ein neuer Publikumsmagnet im Stadtzentrum Wetzlar Prof. Dr.-Ing. Jürgen Erbach, Fachhochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen Mehr Eltern in die Stadt unser Kinderbetreuungskonzept Jens Harder, Kieler Volksbank Autohaus goes Innenstadt, Toyota City Store, Stefan Schmitz, Auto Centrum Lass GmbH & Co. KG, Rendsburg Im Netzwerk stark gemeinsame Konzepte Lüdinghausen ist cittaslow Martin Bußkamp, Lüdinghausen Marketing e.v. 25 neue Betriebe in der Innenstadt von Enns durch cittaslow Mag. Roland Murauer, CIMA Austria GmbH Die Quatiersmeisterin am Schmuggelstieg eine saubere Lösung Dr. Daniela Schüler, PACT Schmuggelstieg Norderstedt Stadtgeschwister, die Unternehmerinnen-Kooperation im Zentrum Neumünsters Ellen Losch, Kinderstoffmanufaktur Himbeerhimmel

43 43 Flächenmanagement und Leerstandsnutzung best of Mario S. Mensing, CIMA GmbH, Lübeck Die Chance innovativer Handelskonzepte in kleinen Städten Alexander von Keyserlingk, Slowretail Einzelhandelsberatung, Lemberg Stadtmarketingforum Schleswig-Holstein 2012 Am fand das Stadtmarketingforum Schleswig-Holstein 2012 unter dem Titel Mitten im Norden Das Stadtmarketingforum Schleswig-Holstein in der Stadthalle Neumünster statt. An Bekenntnissen zur Innenstadt als identitätsstiftender, multifunktionaler Mitte für die Kommunen fehlt es nicht. Auch die bedeutende Rolle des Einzelhandels für vitale Zentren wird allerorts beschworen. Dennoch kommt es weiterhin zu städtebaulichen und räumlichen Fehlentwicklungen durch die Verkaufsflächenexpansion außerhalb der Ortskerne. Die Diskussion darüber beschäftigt nicht nur die Stadtplaner, sondern längst auch die Bürger. Das neue Stadtmarketingforum Schleswig-Holstein soll aufzeigen, welche Taten diesen Erkenntnissen folgen sollen, wie die Pflege der Innenstädte und Gemeindekerne intensiviert werden kann. (Auszug aus dem Programm) Schwerpunkte der Veranstaltung waren die Beiträge Mitten in Schleswig-Holstein ein Zentrenbekenntnis Volker Dornquast, Staatssekretär im Innenministerium Schleswig-Holstein Lagebericht Einzelhandel: Wettbewerb und Standorte Udo Radtke, GfK GeoMarketing GmbH, Hamburg sowie zwei Diskussionen unter Moderation von Elke Frauns, bürofrauns kommunikation planung marketing, München Praktiker diskutieren: Kommunale Zentrenkonzepte wo soll der Handel hin? Teilnehmer: Peter Cohrs, CJ Schmidt GmbH, Husun Tycho Johannsen, Distriktleiter Norddeutschland MEC METRO-ECE Center-Management GmbH & Co. KG Heinrich Grüter, Hauptgeschäftsführer Verband der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels Nord e.v. (VMG) Peter Todeskino, Bürgermeister, und Stadtrat für Stadtentwicklung der Landeshauptstadt Kiel Dierk Berner, Geschäftsführer Expansion und Immobilienwirtschaft coop eg Marketing für die Mitte: Mehr Strategiebeteiligung gefordert Teilnehmer: Stefan Thurner, Hans-Jürgensen GmbH & Co. KG, Flensburg Manuela Kase, Stadtmarketing Elmshorn e.v. Jan Christoph Kersig, Kersig Immobilien, Kiel Wilfried Bockholt, Bürgermeister der Stadt Niebüll Sönke Bergmann, Haus & Grund, Kiel

44 44 PACT-Forum 2011 Seit Juli 2006 gibt es das schleswig-holsteinische PACT-Gesetz (Partnerschaften zur Attraktivierung von City-, Dienstleistungs- und Tourismusbereichen). In Flensburg, Elmshorn, Norderstedt, Pinneberg und Rendsburg ist die Anwendung gelungen. In anderen Orten sind private Initiativen zur Stadtentwicklung diskutiert worden, ohne indessen formal in einem PACT zu münden. Mit dem PACT-Forum 2011, das am in Eutin stattfand, haben die IHK Schleswig-Holstein, der Städteverband Schleswig-Holstein, die Handelsverbände und die Haus- und Grundeigentümer Bilanz gezogen. Lokale PACT-Akteure berichteten über gelungene Umsetzungen; es wurde aber auch über Gründe diskutiert, die zum Scheitern guter Vorhaben geführt haben. Schwerpunkte der Veranstaltung waren die Beiträge Perspektiven der Innenstadtentwicklung Klaus Schlie, Innenminister des Landes Schleswig-Holstein BID und PACT Projekte im Überblick Lothar Raasch, IHK Schleswig-Holstein sowie das Podiumsgespräch PACT: Stimmt die Rezeptur? unter der Diskussionsleitung von Marc Ziertmann, Stv. Geschäftsführer Städteverband Schleswig-Holstein Prof. Dr. Marcus Arndt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Kiel Teilnehmer: Andreas Breitner, Bürgermeister Stadt Rendsburg Hans-Jürgen Clausen, Vorsitzender Haus & Grund, Eutin Klaus Hoth, 1. Vorsitzender Wirtschaftsvereinigung Eutin Jan Christoph Kersig, Geschäftsführer Kersig GmbH & Co. KG, Hausverwaltung Immobilien Kiel Kim Henning to Baben, Bauplan Nord GmbH & Co. KG, Aufgabenträger PACT, Flensburg Aktion Unser sauberes Schleswig-Holstein Die Frühjahrsputzaktion wurde ursprünglich im Jahre 1994 von der NDR 1 Welle Nord ins Leben gerufen und von Beginn an vom Städteverband Schleswig-Holstein, dem Schleswig-Holsteinischen Gemeindetag und den Provinzial Versicherungen unterstützt. Im Berichtszeitraum fanden die Aktionstage, unterstützt von Reportern von NDR 1 Welle Nord vor Ort, die über die Aktivitäten überall im Land berichteten, am , , , und am statt. Der Sammlungstermin im Jahr 2013 konnte witterungsbedingt nur eingeschränkt durchgeführt werden. Große Teile des Landes befanden sich am vorgesehenen Termin unter einer Schneedecke.

45 45 Mit dem alljährlichen gemeinsamen Sammeltermin soll in ganz Schleswig-Holstein die Verantwortung für die Umwelt gefördert werden. Alle Einwohner in Schleswig-Holstein sind aufgerufen, sich an der Müllsammlung zu beteiligen, damit unsere Landschaft von Schmutz und Umweltsünden befreit werden kann. In den vergangenen Jahren beteiligten sich durchschnittlich mehr als Müllsammler in rd. 200 Städten und Gemeinden. Nach der Säuberungsaktion treffen sich die freiwilligen Helfer aller Altersgruppen vielerorts zu einem gemütlichen Klönschnack. Auskunft über die zahlreichen Aktivitäten vor Ort wie z.b. Anmeldungen und Treffpunkte geben die zuständigen Stadt-, Amts- und Gemeindeverwaltungen. Weitere Informationen stehen auf der eigens für die Aktion geschalteten Webseite zur Verfügung. Bürgermeister-Studienfahrten Im Berichtszeitraum fanden drei gemeinsame Bürgermeister-Studienfahrten des Städteverbandes Schleswig-Holstein und des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages statt. 02. bis Die Fahrt führte die Teilnehmer ins Ruhrgebiet, wobei sich die Fahrt rund um das Thema Ein Jahr vor der Weltkulturhauptstadt 2010 drehte. Programmpunkte waren u.a.: Besuch beim Bürgermeister der Stadt Bergkamen und Vizepräsidenten des Städteund Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen im Rathaus der Stadt Bergkamen mit anschließender Hafenbesichtigung Vortrag Strukturwandel und Rekommunalisierung in Bergkamen, Roland Schäfer, Bürgermeister der Stadt Bergkamen Besuch des Gasometers Oberhausen mit Führung Über Kohle und Kumpel, Führung durch das Weltkulturerbe Zeche Zollverein Empfang durch den Oberbürgermeister der Stadt Gelsenkirchen Vortrag und Diskussion Gelsenkirchen im Strukturwandel, Frank Baranowski, Oberbürgermeister der Stadt Gelsenkirchen Besuch der Veltins-Arena (Arena auf Schalke) mit Führung 24. bis Im Jahr 2010 führte die gemeinsame Bürgermeister-Studienfahrt des Städteverbandes Schleswig-Holstein und des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages die Teilnehmer nach Brandenburg. Auf dem Programm standen u.a.: Besuch beim Städte- und Gemeindebund Brandenburg Vortrag Aktuelle kommunalpolitische Fragen in Brandenburg Ludwig Böttcher, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg Stadtentwicklung im Schwerpunkt Kultur Bündelung von Kreaitivität: Die Schiffbauergasse in Potsdam mit Begrüßung durch Oberbürgermeister Jann Jakobs, Erster Vizepräsident des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg und Führung über das Gelände durch Katja Dietrich-Kröck, Leiterin des Kunstraumes Potsdam

46 46 Besuch des Hans Otto Theaters (HOT) mit Führung Empfang im Rathaus der Stadt Frankfurt (Oder) Gespräch mit Dr. Martin Wilke, Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt (Oder) Spaziergang durch die Innenstadt mit Besuch der Marienkirche, des Kleistmuseums und des Museums Viadrina) Präsentation Slubfurt im Collegium Polonicum Michael Kurzwell, Stv. Vorsitzender des Vereins Slubfurt e.v. Das Potsdamer Abkommen und die Bedeutung für die europäische Geschichte, Führung in Schloss Cecilienhof Besuch der Stadt Werder (Havel) mit Empfang durch Werner Große, Bürgermeister der Stadt Werder (Havel) und gemeinsamem Stadtrundgang Besuch der Firma Alexander Schuke Potsdam Orgelbau GmbH mit Werksführung durch Matthias Schuke, Geschäftsführer 16. bis Ziel der gemeinsamen Bürgermeister-Studienfahrt 2011 war das Saarland. Aus dem Programm: Besuch beim Saarländischen Städte- und Gemeindetag Gespräch mit Klaus-Ludwig Haus, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied Besuch des Entsorgungsverbandes Saar Infrastruktur im ländlichen Raum, Gespräch mit Dr. Heribert Gisch, Geschäftsführer Besuch im Rathaus der Stadt Saarlouis Gespräch mit Roland Henz, Oberbürgermeister der Stadt Saarlouis, Stadtentwicklung/Wirtschaftsförderung und die Vision Europastadt Saarlouis Stadtführung durch Saarlouis Besuch des Weltkulturerbes Völklinger Hütte mit Führung Besichtigung der Ludwigskirche und des Schlosses in Saarbrücken Vergaberechtstage Das Vergaberecht stellt Auftraggeber und Unternehmen in der täglichen Praxis vor große Herausforderungen. Nach dem 2009 in Kraft getretenen Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts mit Neuregelungen beispielsweise zur Losvergabe standen Neufassungen aller Verdingungsordnungen an. Daneben ist die Materie durch eine sehr dynamische und häufig schwer zu überschauende Spruchpraxis der Gerichte geprägt. Immer wieder scheitern große Beschaffungsvorhaben an Vergabefehlern oder werden unnötig verzögert. Jedoch kommt es für den Projekterfolg nicht auf die Kenntnis der juristischen Details an, sondern auch auf einen übergeordneten, das gesamte Vorhaben steuernden Ansatz. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.v. gemeinsam mit dem Städteverband Schleswig-Holstein in Kooperation mit dem Behördenspiegel erstmals am den Vergaberechtstag 2009 im Wissenschaftszentrum in Kiel veranstaltet. Bei dieser Schwerpunktveranstaltung wurden juristische Fragestellungen mit der erforderlichen bautechnischen Expertise verbunden. Neben verschiedenen Fachvorträgen bot die Veranstaltung ein Forum zum Thema Vergaberecht mit viel Raum zum Erfahrungsaustausch und zur Beantwortung von Fragen.

47 47 In den Folgejahren 2010 bis 2012 fanden am , und am weitere Vergaberechtstage statt um das komplexe Fachgebiet erneut zu veranschaulichen und weitere Neuerungen der Gesetzgebung und ihre Auswirkungen aufzuzeigen - in den Jahren 2010 und 2011 auch unter Beteiligung des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages. Die verschiedenen Referenten der Vergaberechtstage u.a. Dr. Gunnar Postel, Kanzlei Weissleder & Ewer Prof. Dr. Marius Raabe, Kanzlei Weissleder & Ewer, Volker Romeike, Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein e.v., Reinhard Wilke, Richter vom Oberverwaltungsgericht Schleswig, Phillip Goltermann, Geschäftsführer Drees & Sommer, Björn Jesse, Dress & Sommer, Dr. Jan Scharf, White & Case LLP, Kersten Wagner-Cardenal, White & Case LLp zeigten in ihren Vorträgen, wie eine verfahrenssichere Umsetzung öffentlicher Bauvorhaben gelingen kann. Veranstaltungen für die Kommunalpolitik zum Neuen Kommunalen Rechnungswesen (NKR) hier: Doppik in Schleswig-Holstein Das Doppik-Einführungsgesetz ist am in Kraft getreten. Die doppische Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO-Doppik) ist am im GVOBI veröffentlicht worden. Damit haben alle schleswig-holsteinischen Kommunen die kompletten rechtlichen Rahmenbedingungen zur Umstellung auf die Doppik vorliegen. Im Rahmen einer kostenlosen Veranstaltungsreihe, zu welcher der Innovationsring NKR- SH eingeladen hat, wurden die Notwendigkeit, die Chancen und Herausforderungen, die mit der Umstellung auf die Doppik einhergingen, aufgezeigt. Insbesondere das kommunalpolitische Ehrenamt sollte auf diesem Wege unterstützt werden. Die Veranstaltungen fanden statt am in Tarp, am in Nortorf, am in Bad Oldesloe und am in Heidgraben. Auf dem Programm aller Veranstaltungen standen die Beiträge Der Umstieg auf die Doppik Wesentliche Änderungen für die Kommunalpolitik Vorstellung eines Leitfadens für die Kommunalpolitik Erwartungen und Chancen der Kommunalpolitik mit anschließenden Fragen- und Diskussionsrunden.

48 48 "Klimaschutz und Energieeffizienz in Kommunen" Klimaschutz und Energieeinsparung sind für alle von existenzieller Bedeutung. Auch die Kommunen müssen sich diesen Themen engagiert widmen, indem sich um Energieeffizienz, energetische Optimierung von Gebäuden und deren Betrieb und eine zunehmend erforderliche Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen aktiv gekümmert wird. Die gemeinsame Konferenz des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages, des Städteverbandes Schleswig-Holstein und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes Klimaschutz und Energieeffizienz in Kommunen am im Kulturzentrum in Rendsburg trug dem Informationsbedarf der Kommunen Rechnung. Neben vor allem praxisorientierten Vorträgen wie z.b. Kommunen als Motor des Klimaschutzes im Norden Ernst-Wilhelm Rabius, Staatssekretär im Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein Klimaschutz durch kommunale Bauleitplanung Norbert Portz, Beigeordneter, Deutscher Städte- und Gemeindebund Energieolympiade der Kommunen in Schleswig-Holstein Dabei sein hilft allen Dr. Klaus Wortmann, Innovationsstiftung Schleswig-Holstein sowie zwei Foren Kommunales Energiemanagement in der Praxis und Fördergelder für Kommunen stand den Teilnehmern und Referenten viel Raum für Erfahrungsaustausch und Diskussion zur Verfügung. Stadt- und Quartiersentwicklung: Zukunftsaufgabe partnerschaftlich lösen! Am 08./ hat der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.v. (vnw) in Kooperation mit dem Städteverband Schleswig-Holstein im Radisson SAS Senator Hotel in Lübeck die Fachtagung Stadt- und Quartiersentwicklung durchgeführt. Die Stadt- und Quartiersentwicklung der Zukunft benötigt integratives Handeln aller Beteiligten. Ein wesentlicher Akteur ist dabei neben Städten und Gemeinden auch die Wohnungswirtschaft, die sich längst nicht mehr nur der Wohnraumversorgung widmet. Die Herausforderungen der sozialen Stadt- und Quartiersentwicklung können nur partnerschaftlich - mit einem ganzheitlichen Ansatz der Akteure - gelöst werden. In die kommunale Stadtentwicklungspolitik sind Fördermittel des Bundes und der Länder, die Erfahrungen und Beteiligung der Investoren sowie der Bürger einzubeziehen. Am ersten Fachtag wurde das Thema länderübergreifend von verschiedenen Experten dargestellt, mit Diskussionen und Beiträgen aus der Praxis. Der zweite Tag beleuchtete Stadt- und Quartiersentwicklung in der partnerschaftlichen Zusammenarbeit am Beispiel der Hansestadt Lübeck. In einer Exkursion mit dem Bus stellten der Lübecker Bausenator und drei Lübecker Unternehmen ihre Quartiersentwicklung vor. Die Fachvorträge im Rahmen der Veranstaltung widmeten sich u.a. den Themen: Stadtumbau in Ost und West Dr. Bernd Hunger, GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.v., Berlin Förderung der Stadt- und Quartiersentwicklung Norbert Scharbach, Innenministerium Schleswig-Holstein und Vorsitzender ARGEBAU-Ausschuss für Stadtentwicklung

49 49 Stadtentwicklung mit vereinten Kräften Jochen von Allwörden, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städteverbandes Schleswig-Holstein Herausforderungen für eine nationale Stadtentwicklungspolitik im europäischen Kontext Dr. Hans-Michael Brey, Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.v., Berlin Quartiersentwicklung durch studentisches Wohnen auf der Veddel Dieter Uetzmann, ProQuartier Hamburg, Gesellschaft für Sozialmanagement und Projekte mbh Stadtumbau am Beispiel Flensburg-Fruerlund Dirk Göttsche, Selbsthilfe-Bauverein eg, Flensburg Konzessionen, Netze, Kommunale Betriebe Energiepolitische Weichenstellung in Schleswig-Holstein für das nächste Jahrzehnt Vielerorts laufen die Konzessionen für Strom- und/oder Gasnetze aus. Dies wirft eine Reihe von energiewirtschaftliche Fragestellungen auf, die in engem Zusammenhang mit Organisationsfragen stehen; manche Kommunen erwägen eigene Betriebsgründungen oder Kooperationen mit vorhandenen Stadt- und Gemeindewerken; E.on Hanse schlägt eine neue Netzgesellschaft vor, usw. Das Auslaufen der Konzessionsverträge bietet erhebliche Chancen, aber auch Risiken. Entscheidungen wollen wohl überlegt sein und sollen zu langfristig tragfähigen Lösungen führen. Die komplizierte Thematik beschäftigt die Mitentscheider in der kommunalen Praxis nicht alle Tage und erfordert manche Spezialkenntnis, vielleicht sogar Hilfestellung und Beratung. Der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) und der Städteverband Schleswig- Holstein haben mit ihrer gemeinsamen Fachtagung am im Hotel Convent- Garten in Rendsburg Informationen und Anregungen gegeben, mit den Veranstaltungsteilnehmern im Rahmen der Podiumsdiskussion Wie organisieren wir Netze am besten? über Lösungsmöglichkeiten diskutiert und Fragen beantwortet. Die im Rahmen der Tagung gehaltenen Fachvorträge widmeten sich u.a. den folgenden Themen: Das Stadtwerk der Zukunft neuer Aufwind für die kommunale Wirtschaft Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen VKU, Berlin Kommunalisierung von Aufgaben der Daseinsvorsorge; Erfolgreiches Beispiel aus Bergkamen/NRW Roland Schäfer, Vizepräsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und Bürgermeister der Stadt Bergkamen Neugründung eines Stadtwerkes aus strategischer Sicht Helmut Rohmann, Geschäftsführer der Stadtwerke Springe GmH Unsere Konzession läuft aus was können/müssen wir tun? Wirtschaftliche und organisatorische Hinweise für kommunale Handlungsmöglichkeiten Dietmar Reuter, WIBERA AG Kommunale Handlungsmöglichkeiten und deren rechtliche Rahmenbedingungen Dr. Marius Raabe, Rechtsanwalt, Kanzlei Weissleder & Ewer, Kiel

50 50 Kooperationsmöglichkeiten mit einem vorhandenen Stadt- oder Gemeindewerk am Beispiel der Stadtwerke Flensburg Matthias Wolfskeil, Geschäftsführer der Stadtwerke Flensburg Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen - Umsetzung der DIN 1986 Teil 30 - Wie gehen wir damit um? Die in der DIN 1986 Teil 30 enthaltenen Fristen zur Dichtheitsprüfung von privaten Grundstücksentwässerungsanlagen sorgten für Verunsicherung bei den Bürgern und Unruhe bei vielen Kommunen. Welche Pflichten haben die Grundstückseigentümer, welche die Kommunen? Wie ist mit den Fristen der DIN 1986 Teil 30 umzugehen? Die Auseinandersetzung mit dieser Thematik war in den schleswig-holsteinischen Kommunen sehr unterschiedlich: Während einige wenige Kommunen schon über detaillierte Konzepte verfügten und diese tatkräftig umsetzten, hatten sich andere noch überhaupt nicht näher damit befasst. Mit der Veranstaltung, die der Städteverband Schleswig-Holstein am in Nortorf im Holsteinischen Haus durchführte, erhielten die Teilnehmer neben Informationen zu den rechtlichen und technischen Grundlagen zur Umsetzung der DIN die Möglichkeit, im Rahmen eines Erfahrungsaustausches von den Vorträgen der Referenten zu profitieren. Auf dem Programm standen u.a. die folgenden Beiträge: Die Handlungsempfehlungen des Landes Schleswig-Holstein zur Umsetzung der DIN 1986 Teil 30 Dipl.-Ing. Olav Kohlhase, Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Das Rendsburger Modell Dipl.-Ing. Stefan Buche, Abwasserbeseitigung Rendsburg Schleswig-Holsteiner Weg: Eine am Machbaren orientierte Umsetzung der DIN Christoph Kostka, vnw Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.v., Hamburg Die Umsetzung in Itzehoe Reiner Kuhr, Eigenbetrieb Kommunalservice Itzehoe DIN 1986 Teil 30 Probleme für private Grundeigentümer Alexander Blazek, Verbandsdirektor Schleswig-Holsteinischer Haus-, Wohnungsund Grundeigentümer e.v., Kiel Freiwillige Dichtheitsprüfung Strategie des Zweckverbandes Mittelzentrum Bad Segeberg-Wahlstedt Robin-Arne Otten, Zweckverband Mittelzentrum Bad Segeberg-Wahlstedt Erfahrungen mit dem Aufforderungsmodell in Neumünster Dipl.-Ing. Jörg Rowehl, Stadt Neumünster Neues Sparkassengesetz in Schleswig-Holstein Irrweg oder Chance? In der Finanzkrise, in der internationale Privat- und Investmentbanken mit hochspekulativen Papieren eine Weltwirtschaftskrise ausgelöst haben, haben sich die öffentlichrechtlichen Sparkassen bewährt. Das Vertrauen der Bürger in eine geordnete Finanzwirtschaft in Schleswig-Holstein ist dank Sparkassen und Genossenschaftsbanken weit-

51 51 gehend erhalten geblieben. Deshalb dürfen diese Einrichtungen nicht fahrlässig gefährdet werden. Dazu haben der Städteverband Schleswig-Holstein und der Schleswig-Holsteinische Landkreistag unter dem Motto Neues Sparkassengesetz in Schleswig-Holstein - Irrweg oder Chance? am im Steigenberger Conti Hansa in Kiel eine Tagung mit anschließender Podiumsdiskussion durchgeführt. Folgende Beiträge standen u.a. auf dem Programm: Die Notwendigkeit einer Änderung des Sparkassengesetzes in Schleswig-Holstein Klaus Schlie, Innenminister des Landes Schleswig-Holstein Verwaltungs- und verfassungsrechtliche Aspekte des Novellierungsentwurfes zum Sparkassengesetz Prof. Dr. Christoph Brüning, Lehrstuhl für öffentliches Recht, Christian-Albrechts- Universtität Kiel Europarechtliche Gesichtspunkte der beabsichtigten Neuregelung des Sparkassengesetzes Prof. Dr. Florian Becker, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Christian-Albrechts- Universtität Kiel Die Haltung des Sparkassen- und Giroverbandes zum Novellierungsentwurf des Sparkassengesetzes von CDU/FDP Jörg-Dietrich Kamischke, Präsident des Sparkassen- und Giroverbandes für Schleswig-Holstein Personal gewinnen und Personalarbeit gestalten Welche Strategien haben Kommunen Bis zum Jahr 2030 wird die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland insgesamt um 3,5 Mio. (8 %) sinken und das Personalmanagement aller öffentlichen und privaten Arbeitgeber mittel- und langfristig mit dramatischen Veränderungen zu kämpfen haben. Auch das Personal in kommunalen Verwaltungen schrumpft und altert in den kommenden Jahren deutlich. In 15 bis 20 Jahren werden etwa 20-30% der heutigen Beschäftigen in den Kommunen in den Ruhestand gehen. Doch erstaunlich ist, dass nach Feststellung einer Studie der Prognos AG aus dem Jahr 2009 die Verantwortlichen in Verwaltung und Politik keine oder kaum geeignete Personalmanagementkonzepte haben, um diesem demographischen Druck stand zu halten. Der Städteverband Schleswig-Holstein hat deshalb gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum für Verwaltungs-Management (KOMMA) schon im Jahr 2008 die Idee entworfen, eine gemeinsame Initiative der kommunalen Dienstherren im Land Schleswig- Holstein zu einem modernen Personalmanagement und zu einer Imagekampagne für den öffentlichen Dienst in Kommunalverwaltungen in Schleswig-Holstein zu organisieren. Ziel der Arbeit war es zum einen, das Thema kommunales Personalmanagement und -marketing praxisnah aufzubereiten und zum anderen für den öffentlichen Dienst in Kommunalverwaltungen in Schleswig-Holstein zu werben. Damit hat der Städteverband Schleswig-Holstein mit den seinerzeit beteiligten 20 Verwaltungen bundesweit Neuland betreten. In einer Kick-off-Veranstaltung am im Auditorium der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung in Altenholz hat der Städteverband Schleswig-Holstein eine Zusammenfassung der Diskussionen und Arbeiten vorgestellt. Gleichzeitig wurde in dieser Veranstaltung der Startschuss gegeben für die gemeinsame Imagekampagne und das gemeinsame Internetportal der Kampagne

52 52 Aus dem Programm: Kommunale Personalpolitik im Wandel was ist zu tun? Axel Seidel, Geschäftsfeldleiter Public Management Prognos AG Düsseldorf Personal gewinnen und Personalarbeit gestalten welche Strategien haben Kommunen? Claudia Zempel, Dezernentin, Städteverband Schleswig-Holstein Stefan Mohrdieck, Büroleitender Beamter, Stadt Brunsbüttel Karin Peters, Leitung des Kompetenzzentrums für Verwaltungsmanagements Altenholz Wir bewegen Schleswig-Holstein eine Imagekampagne für Kommunen in Schleswig-Holstein Ingmar Behrens, Geschäftsführer Image Marketing Kiel Startschuss für das Internetportal Jochen von Allwörden, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städteverbandes Schleswig-Holstein Themenabend Wenn die Schuldenuhr rückwärts tickt Der Städteverband Schleswig-Holstein hat am gemeinsam mit der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung (KOMMA) und dem Schleswig- Holsteinischen Gemeindetag im Drahtenhof am Freilichtmuseum Molfsee den Themenabend Wenn die Schuldenuhr rückwärts tickt durchgeführt. Im Rahmen dieses Themenabends referierte der ehemalige Bürgermeister der Stadt Langenfeld, Magnus Staehler, aus seiner Amtszeit als Verwaltungschef und insbesondere zum Thema Finanzen und Schuldenmanagement von Kommunen. Er beschrieb in seinem Vortrag den Weg in die schuldenfreie Gemeinde. Auf diesem Weg sei die Einbeziehung und Erfolgsbeteiligung der Bürger ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Ein Beispiel war: Kehren Sie Ihre Gebühren runter. Die Stadt verteilte Besen an die Bürger, um so Kosten für die Stadtreinigung einzusparen. Fachtagung zur wohnortnahen Pflegeinfrastrukturplanung Demographischen Wandel gestalten Wenn wir in die Jahre kommen Noch sind die sogenannten geburtenstarken Jahrgänge zwischen Mitte der 50er und 60er Jahre geborene Frauen und Männer im Berufsleben. Die immer breiter geführte Diskussion um den demographischen Wandel zeigt aber deutlich, dass nicht nur jeder Einzelne und das soziale Umfeld sowie die unterschiedlichen Leistungsanbieter sich auf nachhaltige gesellschaftliche Veränderungen einstellen müssen. Genauso stehen die Kommunen und das Land vor der Aufgabe, sich zukunftsorientiert aufzustellen. Es gilt, den veränderten Anforderungen an die soziale Infrastruktur gerecht zu werden und neue Konzepte und Strukturen für einen zunehmenden Anteil älterer Menschen zu entwickeln. In Schleswig-Holstein gibt es bereits Aktivitäten, sich dieser Herausforderung zu stellen. Gleichwohl müssen neue Wege gefunden und eingeschlagen werden, damit ältere Menschen in ihrer Umgebung, ihrer Gemeinde wohnen bleiben können. Der notwendige Wandel von der Bedarfsplanung hin zu einer sozialräumlichen Pflegeinfrastrukturplanung ist das Thema der Zukunft. Der Städteverband Schleswig-Holstein und der Schleswig-Holsteinische Landkreistag haben gemeinsam mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein am im Kreishaus in Bad Segeberg die Fachtagung zur

53 53 wohnortnahen Pflegeinfrastrukturplanung Demographischen Wandel gestalten Wenn wir in die Jahre kommen durchgeführt. Neben einer Best Practice-Frage-Talkrunde Regionale Beispiele für die Gestaltung der Pflegeinfrastruktur standen u.a. die folgenden Beiträge auf dem Programm: Der notwendige Wandel von der Bedarfsplanung hin zur sozialräumlichen Pflegeinfrastrukturplanung Dr. Heiner Garg, Minister für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein Kommunale Gestaltungsverantwortung für die Teilhabe älterer Menschen Jan-Christian Erps, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Schleswig- Holsteinischen Landkreistages Selbstbestimmung und soziale Teilhabe vor Ort sichern Gestaltung einer wohnortnahen Pflegeinfrastruktur Dr. Eberhard Jüttner, Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.v. Lebensvorstellungen älterer Menschen sind bunt Anke Pawlik, Vorsitzende des Landesseniorenrates Schleswig-Holstein Der weiteste Weg beginnt mit dem ersten Schritt Ausblick Jochen von Allwörden, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städteverbandes Schleswig-Holstein Satzungsermächtigung zur Regelung der Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung nach 22 a SGB II Das SGB II und das SGB XII erlauben den Ländern seit dem , die Kreise und kreisfreien Städte als kommunale Träger der Grundsicherung durch Landesgesetz zu ermächtigen, für ihr Gebiet eine Satzung zur Bestimmung der Angemessenheit der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung zu erlassen. Die Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein hatten bereits frühzeitig Interesse an einer Satzungsermächtigung bekundet. Die Landesregierung hat daher noch im Januar 2012 einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Schleswig-Holsteinischen Landtag eingebracht. Vor diesem Hintergrund haben der Städteverband Schleswig-Holstein, der Schleswig- Holsteinische Landkreistag und das Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit am eine Informationsveranstaltung durchgeführt, um Umsetzungsfragen der Satzungsermächtigung zu erörtern. Themen der Veranstaltung waren Rechtliche Vorteile und Grenzen einer Satzungsermächtigung im Lichte der bisherigen Anforderungen der Rechtsprechung an die Ausgestaltung der Leistungen für Unterkunft und Heizung Inhalt, Zweck und Ausmaß einer Satzung nach 22 a SGB II Möglichkeiten der inhaltlichen Ausgestaltung einer Satzung nach 22 a SGB II Methodisches Vorgehen beim Erlass einer Satzung Politische Auswirkungen der Regelung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft und Heizung durch Satzung Als Referenten und Diskussionspartner standen zur Verfügung: Sabine Knickrehm, Richterin im Bundessozialgericht Dr. Andy Groth, Richter am Landessozialgericht Schleswig-Holstein sowie Heiko Siebel-Huffmann, Stellvertretender Direktor des Sozialgerichts Schleswig.

54 54 Themennachmittag "Demographischer Wandel" Am hat das Kompetenzzentrum für Verwaltungsmanagement (KOMMA) in Zusammenarbeit mit dem Städteverband Schleswig-Holstein und dem Schleswig- Holsteinischen Landkreistag in Altenholz den Themennachmittag "Demographischer Wandel" durchgeführt. Nach der aktuellen Bevölkerungsvorausberechnung für die Kreise und kreisfreien Städte Schleswig-Holsteins wird die Einwohnerzahl in der Zukunft rückläufig sein: 2020 werden nur noch 2,817 Mio. Menschen im Land leben, 2025 noch 2,789 Mio., was einem Rückgang von 1,5 % bzw. knapp Personen gegenüber 2009 entspräche. Demographischer Wandel zeigt sich aber nicht nur in einer insgesamt zurückgehenden Bevölkerungszahl, sondern vor allem in den zeitgleich stattfindenden Verschiebungen in der Altersstruktur, d. h. die Zahl der jüngeren Menschen geht zurück und die Zahl der Älteren steigt. Während die Ausprägung des demographischen Wandels in Form der Bevölkerungszu- bzw. -abnahme in den Kommunen unterschiedliche Ausmaße hat, trifft der Wechsel der Altersstruktur die Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein in gleicher Weise. Stadtentwicklungspolitisch müssen die Städte reagieren. Dabei ist der demographische Wandel in vielen Fällen auch als Chance der Stadtentwicklungspolitik zu begreifen. Um die Aspekte kommunaler Betroffenheit und mögliche Handlungsoptionen darzustellen und über aktuelle Entwicklungen zu informieren, haben am Themennachmittag Experten aus Bund und Land referiert und mit Interessierten aus schleswig-holsteinischen Kommunen diskutiert. Nach einer Begrüßung durch Jochen von Allwörden, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städteverbandes Schleswig-Holstein, standen u.a. die folgenden Beiträge auf dem Programm: Herausforderungen der Zukunft für Kommunen im demographischen Wandel - Verwaltung 2020 Dr. Axel Seidel, Geschäftsfeldleiter Public Management Prognos AG Düsseldorf Personalmarketing für Kommunen wo ist denn das Personal der Zukunft? Ingmar Behrens, Kommunikationsberater, Hamburg Masterplan Daseinsvorsorge der Kreis Nordfriesland im demographischen Wandel der Siedlungs- und Wohnungsentwicklung Burkhard Jansen, Leiter des Fachbereichs Kreisentwicklung, Bau und Umwelt, Kreis Nordfriesland Soziale Herausforderungen der Kommunen im demographischen Wandel Alfred Bornhalm, Leiter des Amtes für Familie und Soziales der Landeshauptstadt Kiel Menschen begeistern für neue Prozesse Thorge Lorenzen, Motivationstrainer Verantwortung im Stadtteil zwischen Eigeninteresse und Gemeinwohl Städtebauförderung vor Ort Engagement vor Ort ist notwendig. Jede Kommune benötigt zukünftig noch stärker die Mitwirkung der Bürger sowie von haupt- und ehrenamtlichen Stadtteilakteuren. Eine Bündelung von Ressourcen und die sektorübergreifende Zusammenarbeit sind wichtige Schritte, um weiterhin notwendige Investitionen in die wirtschaftliche und soziokulturelle Weiterentwicklung der Gebiete mit hohem Entwicklungsbedarf tätigen zu können. Wo liegen die Chancen aber sind auch Grenzen auszumachen?

55 55 Die Landesarbeitsgemeinschaft Quartierentwicklung in Schleswig-Holstein Forum Soziale Stadt hatte in Kooperation mit dem Städteverband Schleswig-Holstein am zur Fachtagung Verantwortung im Stadtteil zwischen Eigeninteresse und Gemeinwohl Städtebauförderung vor Ort nach Kiel eingeladen. Im Rahmen der Arbeitstagung wurden auf Basis der Erfahrungen Soziale Stadt Themen, die ganz generell in der Stadtentwicklung eine Rolle spielen, aufgenommen und weiterentwickelt. Darüber hinaus bildete die Veranstaltung ein Forum für den Austausch unter den Akteuren der schleswig-holsteinischen Stadtentwicklung aus Kommunen, Ministerien, Politik, Wirtschafts- und Wohnungsunternehmen, Finanzpartnern und den kommunalen Netzen in Schleswig-Holstein. Neben den Beiträgen zum Thema Wie befördert die gebietsbezogene Bündelung von Maßnahmen ein Quartier? standen parallel die Thementische Alle wirtschaften zusammen Sind gemeinnützige Stadtteilgesellschaften der Weg? Alles freiwillig und umsonst Was kann bürgerschaftliches Engagement vor Ort leisten? Es muss dabei was über sein Welche Bedingungen brauchen Unternehmen für ein Engagement im Stadtteil? Wohnen mit Auflagen Wollen Wohnungsunternehmen Partner der Stadtteilentwicklung sein? Werkzeuge der Stadt(teil)entwicklung Welche Werkzeuge nutzen wir und wie müssen wir sie weiter entwickeln? mit anschließender Diskussion der Arbeitsergebnisse auf dem Veranstaltungsprogramm. Finanzierung von kommunalen Unternehmen Beihilferechtliche Absicherung und finanzielle Steuerung Die PWC (PricewaterhouseCoopers Legal AG) führte am in Bad Bramstedt in Zusammenarbeit mit dem Städteverband Schleswig-Holstein die Seminarveranstaltung Finanzierung von kommunalen Unternehmen Beihilferechtliche Absicherung und finanzielle Steuerung durch. Kommunen und kommunale Unternehmen sehen sich vielfältigen Herausforderungen gegenüber. Insbesondere in den Bereichen beihilferechtliche Absicherung und finanzielle Steuerung von kommunalen Unternehmen sind noch viele Fragen offen. Das EU-Beihilferecht ist dynamisch und ständigen Veränderungen ausgesetzt. Auf nationaler Ebene rücken die Möglichkeiten gerichtlicher Sanktionsmechanismen immer stärker ins Bewusstsein der Wettbewerber. Öffentliche Unternehmen müssen sich zudem mit der Anwendung des neuen IDW Prüfungsstandards PS 700 zur Darstellung beihilferechtlich relevanter Sachverhalte beim Jahresabschluss vertraut machen. Im Rahmen der Veranstaltung wurden ein umfassender Überblick über die Bedeutung des neuen Standards für die künftige Betrauungspraxis öffentlicher Unternehmen gegeben und die wesentlichen Anforderungen an die Formulierung von sowohl beihilferechtlich als auch steuerrechtlich abgesicherten Betrauungsakten vorgestellt. Auch der Bereich der finanziellen Steuerung von kommunalen Unternehmen stand im Fokus des Veranstaltungsprogramms. Da Kommunen täglich mit innovativen Investitionsideen konfrontiert werden, sich aber längst nicht jedes neue Projekt lohnt, wurden hier Fragen nach den Gesamtkosten, den kritischen Projektparametern, der Rendite und

56 56 den Finanzierungsmöglichkeiten diskutiert. Dabei wurde sowohl auf die Chancen als auch auf die Risiken eingegangen. Aus dem Innenministerium wurde der Praxisbericht Aktuelles zum Beihilferecht präsentiert. Willkommenskultur braucht Willkommensstruktur Rund der über 2,8 Mio. in Schleswig-Holstein lebenden Menschen hatten 2009 einen Migrationshintergrund Tendenz steigend. Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat den damit verbundenen Herausforderungen und Chancen durch ein bereits im Jahr 2002 erstmalig formuliertes Integrationskonzept Rechnung getragen. Zehn Jahre später wurde dieses Integrationskonzept in einen Aktionsplan umgeschrieben. Die darin enthaltenen Ziele und Leitprojekte sind vor dem Hintergrund formuliert, dass eine erfolgreiche Integrationspolitik vor allem beinhaltet, Migranten gleiche Chancen auf Teilhabe in allen Lebensbereichen zu bieten. Dies setzt auch voraus, dass Einrichtungen und Verwaltungen für alle Bürger gleichermaßen zugänglich sind und Bürgerorientierung gegenüber Migranten stetig weiter entwickelt wird. Der Städteverband Schleswig-Holstein hat gemeinsam mit dem Innenministerium, dem Landesverband der Volkshochschulen und der LAG der freien Wohlfahrtsverbände in Schleswig-Holstein am die Fachtagung Willkommenskultur braucht Willkommensstruktur in Kiel durchgeführt. Die Tagung richtete sich an Interessierte aus kommunalen Verwaltungen, die aus den unterschiedlichen Aufgaben heraus mit dem Thema Integration von Migranten befasst sind, sowie an Vertreter der Selbstverwaltung, Vereine und Verbände im Land. Ziel der Veranstaltung war es, einen gemeinsamen Diskussionsprozess auch mit anderen Beteiligten aus Verbänden, Organisationen und Selbsthilfevereinen zu initiieren und Perspektiven für die weiteren Handlungsnotwendigkeiten für Politik und Verwaltung zu entwickeln. Nach den Begrüßungen und einer Rede des Innenministers des Landes Schleswig- Holstein, Andreas Breitner, stand der Vortrag Integration im ländlichen Raum von Gudrun Kirchhoff, Wissenschaftliche Referentin an der Schader-Stiftung Darmstadt, auf dem Veranstaltungsprogramm. Es folgten Impulse für Workshops: Willkommensstruktur in der Ausländerbehörde Willkommensstruktur in der Sprachförderung Willkommensstruktur für Flüchtlinge und im Anschluss daran entsprechende parallel arbeitende Workshops mit einer Zusammenfassung der Arbeitsergebnisse im späteren Veranstaltungsverlauf. SEPA / Reform der Sachaufklärung Der Fachverband der Kommunalkassenverwalter e.v., Landesverband Schleswig- Holstein, hat in Kooperation mit dem Städteverband Schleswig-Holstein und dem Schleswig-Holsteinischen Gemeindetag am in Neumünster zur Arbeitstagung SEPA und Reform der Sachaufklärung eingeladen. Die Arbeitstagung diente im Wesentlichen der Information über die aktuellen Entwicklungen im Zahlungsverkehr und über die Reform des Vollstreckungsrechts.

57 57 Die nationalen Zahlungssysteme werden zum abgeschaltet. Der Zahlungsverkehr über die Single Euro Payments Area (SEPA) ist dann für alle Teilnehmer am Zahlungsverkehr sowohl für Überweisungen als auch für Lastschriften verpflichtend. SEPA betrifft neben dem Zahlungsverkehr alle Bereiche der Verwaltung. In der Veranstaltung wurden praxisnahe Informationen für den in jeder Kommune notwendigen Projektplan gegeben. Es referierten dazu Karl-August Petersen, Stellvertretender Landesvorsitzender des Fachverbandes der Kommunalkassenverwalter, und Markus Heise, Hypo-Vereinsbank. Die Reform der Sachaufklärung geht entscheidend über die bisherige Ermittlungsbefugnis der Vollstreckungsbehörden hinaus. Reformpunkt ist in diesem Zusammenhang die neue Vermögensauskunft, die an die Stelle des alten und nachrangigen Offenbarungsverfahrens tritt. Sie kann als Einstiegsprozess im behördlichen Beitreibungsverfahren gegen alle Schuldner genutzt werden, die noch nicht in den amtlichen Registern als insolvente Schuldner vermerkt sind. Auch dieses Thema hat Auswirkungen auf alle Bereiche der Verwaltung. Mirko Spieckermann, Beisitzer im Landesvorstand des Fachverbandes der Kommunalkassenverwalter, informierte in der Veranstaltung hierzu über gesetzliche Grundlagen, die Umsetzung in der Praxis sowie technische Voraussetzungen. Systemsprenger in den Erziehungshilfen Wenn Jugendliche und Erziehungshilfe aneinander scheitern oder wachsen In regelmäßigen Abständen tauchen in der Öffentlichkeit Forderungen auf, die Jugendhilfe möge Spezialeinrichtungen oder gar geschlossene Heimerziehung für jugendliche Systemsprenger schaffen. In der Überzeugung, dass es in der Jugendhilfe keine einfachen Lösungen gibt, haben sich das Sozialministerium, der Paritätische Schleswig-Holstein, der Städteverband Schleswig-Holstein, die Norddeutsche Gesellschaft für Diakonie, der Rat für Kriminalitätsverhütung und der Förderverein des Fachbereiches Soziales, Arbeit und Gesundheit e.v. an der Fachhochschule Kiel in einer landesweiten Fachtagung am in Büdelsdorf der Frage gewidmet, welche Bedürfnisse Kinder und Jugendliche haben, denen es nicht gelingt, sich auf die klassischen Angebote in der Hilfe zur Erziehung einzulassen. Nach Grußworten von Marion Marx, Städteverband Schleswig-Holstein, und Sabine Toffolo, Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein, standen die Vorträge Von der Kompetenz, ein Systemsprenger zu sein Dr. Menno Baumann, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Leinerstift Akademie Abbrüche stationärer Hilfen Ergebnisse der ABiE-Studie 2012 Dr. Harald Tornow, e/l/s-institut zur Qualitätsentwicklung sozialer Dienstleistungen, Wülfrath auf dem Programm. Ein weiterer Schwerpunkt der Veranstaltung war die Präsentation gelungener Ansätze ihrer pädagogischen Arbeit für besonders belastete Kinder und Jugendliche durch die Träger der freien und öffentlichen Jugend- und Eingliederungshilfe. In Workshops wurden die Konzepte und Lösungen vorgestellt und diskutiert.

58 58 Standort stärken gemeinschaftlich handeln Zukunft gestalten Auch im Jahr 2013 hat das Forum Soziale Stadt in Kooperation mit dem Städteverband Schleswig-Holstein mit der Fachtagung Standort stärken gemeinschaftlich handeln Zukunft gestalten am in Rendsburg den Akteuren der Regional- und Stadtentwicklung Raum zum Austausch geboten. Die Schließung kleiner Schulen, peripherer Bundeswehrstandorte und großer Druckereien bringt Schleswig-Holstein in Bewegung. Die demographischen Verschiebungen, die wirtschaftlichen Umstrukturierungen und die finanziellen Belastungen der Kommunen erfordern ein Handeln auf der Basis integrierter Konzepte. Prägend für diese Konzepte sind die Begriffe Netzwerk und Dialog. Ein Netzwerk kann Kräfte bündeln, etwas gemeinsam bewegen, Mehrwert schaffen. Im Dialog können sich Akteure begegnen, die sich sonst nicht entdeckt hätten. In dieser Legislaturperiode ist der Dialog zum schleswig-holsteinischen Leitmotiv ernannt worden. In der Veranstaltung wurden als Anregung zwei Netzwerke präsentiert: Die Unternehmerinitiative Steinburg übernimmt Mitverantwortung für die Weiterentwicklung der Region und widmet sich auch der Lebensqualität mit den Themen Wohnen, Arbeiten und Freizeit. Das Stadtteilnetz KOOP-Schanze in Hamburg sieht im Zusammenschluss sozialer Einrichtungen, Vereinen, Schulen und städtischen Einrichtungen mit dem Knoten Haus der Familie einen wichtigen Beitrag für die Menschen vor Ort und damit die Stadtentwicklung. Weiterer Bestandteil der Veranstaltung waren parallele Thementische verschiedene Aspekte nachhaltiger Standortentwicklung - (Zu)viele Angebote auf der lokalen Ebene Wo sind Überblick und Verlässlichkeit? Bürgerbeteiligung, Netzwerke und der neue Dialog Wer profitiert? Die Wirtschaft als Netzwerkpartner Eine neue Stütze auch für weiche Maßnahmen? Schulen und Ortsentwicklung Eine Überforderung oder eine Herausforderung? Privatwirtschaftliches Engagement und integrierte Raumentwicklungskonzepte Ein Ding der Unmöglichkeit? mit anschließender Diskussion.

59 59 2. Die kommunalen Landes- und Bundesverbände Im föderativen Staatsaufbau der Bundesrepublik bilden die Kommunen die dritte Säule unseres Staates. Mit Bund und Land haben sie gemeinsam, dass ihre Willensbildung in Volksvertretungen erfolgt, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen sind. Die Stellung der Gemeinden in unserer Gesellschaft und die Pflichten von Bund und Land gegenüber den Gemeinden ergeben sich aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik, aus der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein sowie aus der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein. In Art. 28 Abs. 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ist die Selbstverwaltung der Gemeinden institutionalisiert und garantiert. In den Art. 46 bis 49 der Landesverfassung Schleswig-Holstein heißt es: Artikel 46 Kommunale Selbstverwaltung (1) Die Gemeinden sind berechtigt und im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit verpflichtet, in ihrem Gebiet alle öffentlichen Aufgaben in eigener Verantwortung zu erfüllen, soweit die Gesetze nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmen. (2) Die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeit die gleichen Rechte und Pflichten. (3) Das Land sichert durch seine Aufsicht die Durchführung der Gesetze. Das Nähere regelt ein Gesetz. (4) Durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes durch Verordnung können die Gemeinden und Gemeindeverbände zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben verpflichtet werden. Artikel 47 Kommunale Haushaltswirtschaft Die Gemeinden und Gemeindeverbände führen ihre Haushaltswirtschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung. Artikel 48 Aufgabenhoheit Zur Erfüllung ihrer Aufgaben fließen den Gemeinden und Gemeindeverbänden nach Maßgabe der Steuergesetze Einnahmen aus Realsteuern und den sonstigen Kommunalsteuern zu. Artikel 49 Kommunaler Finanzausgleich (1) Um die Leistungsfähigkeit der steuerschwachen Gemeinden und Gemeindeverbände zu sichern und eine unterschiedliche Belastung mit Ausgaben auszugleichen, stellt das

60 60 Land den Gemeinden und Gemeindeverbänden im Wege des Finanzausgleichs Mittel zur Verfügung. (2) Werden die Gemeinden oder Gemeindeverbände durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes durch Verordnung zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben verpflichtet, so sind dabei Bestimmungen über die Deckung der Kosten zu treffen. Führen diese Aufgaben zu einer Mehrbelastung der Gemeinden oder Gemeindeverbände, so ist dafür ein entsprechender finanzieller Ausgleich zu schaffen. Sowohl bei Regelung der Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft als auch bei der Erfüllung der Auftragsangelegenheiten ist eine Zusammenarbeit der Städte, Gemeinden und Kreise unerlässlich. Das Ziel einer Zusammenarbeit der Gemeinden ist nur in sehr begrenztem Umfang durch ein Zusammenwirken einzelner Gemeinden und Städte zu erreichen. Einzelne Kommunen können gegenüber Parlamenten, Regierungen und Verwaltungsbehörden übergeordneter Träger öffentlicher Aufgaben nur die aus der örtlichen Sicht entwickelten Auffassungen vertreten; für eine Vertretung einer ganzen Gruppe von Gebietskörperschaften oder gar der Gesamtheit aller Gemeinden fehlt ihnen der Überblick und die Legitimation. Ihre politische Wirkungsmöglichkeit ist entsprechend beschränkt; ihr Vortrag wird überwiegend als interessen- und ortsgebunden gewertet. Auch der Erfahrungsaustausch, der sich nur auf einzelne Gemeinden erstreckt, vermittelt nicht den notwendigen umfassenden Überblick, der allein eine zuverlässige Grundlage von Entscheidungen sein kann. Die Gemeinden haben sich daher bereits vor fast 100 Jahren freiwillig in Verbänden zusammengeschlossen, um die Ziele der Zusammenarbeit zu erreichen. Diese Zusammenschlüsse entsprechen nicht allein dem kommunalen Interesse. Auch Parlamente, Regierungen und Verwaltungsbehörden übergeordneter Träger öffentlicher Aufgaben brauchen einen Partner, der für die Gesamtheit der Gemeinden zu sprechen befugt ist. Die Verwirklichung politischer Zielvorstellungen ist vielfach nur im Zusammenwirken von Bund, Ländern und Gemeinden zu erreichen. Daher liegt es auch im Interesse des Staates, wenn die Gemeinden mit ihren kommunalen Landes- und Bundesverbänden eine geschlossene Vertretung des kommunalen Partners bei der Erfüllung der öffentlichen Aufgaben haben. Die kommunalen Landesverbände aller Länder in der Bundesrepublik Deutschland sind Mitglieder kommunaler Bundesverbände: - Der Städtebund Schleswig-Holstein und der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag gehören dem Deutschen Städte- und Gemeindebund an. - Der Städtetag Schleswig-Holstein gehört dem Deutschen Städtetag an. - Der Schleswig-Holsteinische Landkreistag ist Mitglied des Deutschen Landkreistages. Die drei kommunalen Bundesverbände bilden die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, deren Aufgabenstellung - bezogen auf die Bundesrepublik Deutschland - der der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände (vgl. Ziffer 3.) entspricht. Organisationsform, innere Struktur und Finanzierung der kommunalen Bundesverbände gleichen denen der kommunalen Landesverbände.

61 61 Die kommunalen Bundes- und Landesverbände - Schematische Übersicht- Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände Köln, Gereonshaus, Gereonstraße Berlin, Hausvogteiplatz 1 Deutscher Städteund Gemeindebund: Berlin, Marienstraße 6, Tel.: 030/ Bonn, August-Bebel-Allee 6, Tel.: 0228/ dstgb@dstgb.de Deutscher Städtetag Berlin, Hausvogteiplatz 1, Tel.: 030/ Köln, Gereonshaus, Gereonstraße 18 32, Tel.: 0221/ post@staedtetag.de Deutscher Landkreistag Berlin, Ulrich-von-Hassel-Haus, Lennéstraße 11, Tel.: 030/ info@landkreistag.de presse@landkreistag.de Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände Schleswig-Holstein Städtebund Schl.- Holst. Städtetag Schl.-Holst. Schl.-Holst. Gemeindetag Schl.-Holst. Landkreistag Kiel Reventlouallee / info@staedteverband-sh.de Kiel Reventlouallee / info@staedteverband-sh.de Kiel Reventlouallee / info@shgt.de Kiel Reventlouallee / info@sh-landkreistag.de kreisangehörige Städte kreisfreie Städte (61 Mitglieder) Einwohner (4 Mitglieder) Einwohner (1.170 Mitglieder) rd. 1,3 Mio. Einwohner (11 Mitglieder) rd. 2,3 Mio. Einwohner Städteverband Schleswig-Holstein Kiel Reventlouallee / Mail: info@staedteverband-sh.de

62 62 3. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände in Schleswig-Holstein Alle vier kommunalen Landesverbände in Schleswig-Holstein (Städtebund, Städtetag, Gemeindetag und Landkreistag) bilden die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände Schleswig-Holstein. Wichtiges Anliegen der Arbeitsgemeinschaft ist es, unterschiedliche Auffassungen zwischen den Verbänden auszugleichen und den kommunalen Standpunkt gegenüber Parlament, Regierung und Öffentlichkeit geschlossen zu vertreten. Vorsitz und Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaft wechseln jährlich: Sie lagen im Jahr 2008 beim Städtetag Schleswig-Holstein, im Jahr 2009 beim Schleswig- Holsteinischen Landkreistag und im Jahr 2010 beim Städtebund Schleswig-Holstein hatte der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag die Federführung inne, 2012 der Städtetag Schleswig-Holstein. In diesem Jahr liegt die Geschäftsführung beim Schleswig-Holsteinischen Landkreistag. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände in Schleswig-Holstein hat sich auf eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit der kommunalen Landesverbände in Schleswig-Holstein verständigt. Darin wird festgelegt, dass auf allen Feldern der kommunalen Politik und der Aufgabenerledigung nach einvernehmlichen Positionen zu suchen und auf eine abgestimmte gemeinsame Interessenvertretung aller kommunalen Gebietskörperschaften in Schleswig-Holstein hinzuwirken ist. Die kommunalen Landesverbände haben sich mit der Vereinbarung verbindlich darauf verständigt, vorrangig einen partnerschaftlichen Umgang miteinander zu pflegen, der einer nach innen gerichteten Gesprächskultur mit gegenseitiger und frühzeitiger Information einen deutlichen Vorrang vor einer öffentlichen Auseinandersetzung einräumt. So regelt die Vereinbarung neben einigen Grundsätzen Fragen zu regelmäßigen Vollsitzungen der Arbeitsgemeinschaft und Geschäftsführerbesprechungen; zu gemeinsamen Anstrengungen im IT- Bereich, zur Gremienarbeit und gemeinsamen Veranstaltungen. 3.1 Kommunales Forum für Informationstechnik - KomFIT Das Kommunale Forum für Informationstechnik e. V. (KomFIT) ist eine gemeinsame Einrichtung des Städtetages Schleswig-Holstein, des Städtebundes Schleswig-Holstein, des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages und des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages für die Koordination und Fortentwicklung der Informationstechnik und des E- Government in den kommunalen Gebietskörperschaften des Landes. Wesentliche Ziele des KomFIT sind Schaffung einer sicheren, standardisierten und medienbruchfreien Kommunikation zwischen Verwaltungen und Bürgern sowie der Wirtschaft, Verbesserung der Bürgerfreundlichkeit z.b. durch Beschleunigung und Vereinfachung von Prozessen, höhere Transparenz und Beteiligung und durchgehende Erreichbarkeit und Steigerung der Wirtschaftlichkeit in den Verwaltungen durch Standardisierung in IT und Prozessen sowie die Verhinderung von Doppelarbeiten. Zur Erreichung dieser Ziele führt das KomFIT insbesondere verwaltungs- und ebenenübergreifende Projekte im Auftrag der kommunalen Landesverbände durch. Die Projektergebnisse ermöglichen es den Kommunalverwaltungen, ihre Prozesse zu optimieren, die IT-Systeme zukunftssicher auszurichten und Kosten zu sparen. Dabei erregen diese

63 63 Projekte auch immer wieder bundesweite Aufmerksamkeit. So wurde das gemeinsam mit dem Land vorangetriebene Projekt Bauleitplanung Online-Beteiligungsverfahren für Kommunen in Schleswig-Holstein (BOB-SH) beim 12. egovernment-wettbewerb unter Schirmherrschaft des Bundesinnenministers als innovativstes egovernment-projekt 2012 ausgezeichnet. Inzwischen nutzen über 40 Städte, Ämter und Gemeinden die Lösung um die Beteiligungsverfahren mit Behörden und anderen Trägern öffentlicher Belange für Bebauungs- oder Flächennutzungspläne online über das Internet abzuwickeln. Die Koordinierung der kommunalen IT- und egovernment-aktivitäten von Kommunen und Land in enger Absprache mit den kommunalen Landesverbänden bildet einen weiteren Schwerpunkt der Tätigkeit des KomFIT. 3.2 Breitband-Kompetenzzentrum Schleswig-Holstein ( BKZSH ) Das Breitband - Kompetenzzentrum Schleswig-Holstein ( BKZSH ) ist eine gemeinsame Einrichtung des Städtetages Schleswig-Holstein, des Städtebundes Schleswig-Holstein, des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages und des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages. Das BKZSH als zentrale Beratungs- und Koordinierungsstelle des Landes, der Kommunen und der kommunalen Gebietskörperschaften des Landes sorgt mit seiner bundesweit bisher einmaligen Einbindung in kommunale Strukturen für eine hohe Akzeptanz. Seine Hauptaufgabe sieht das BKZSH in der umfassenden Beratung, Begleitung und Unterstützung der Akteure in Schleswig-Holstein, die den Ausbau eines flächendeckenden Glasfasernetzes vorantreiben und dazu beitragen, dass Schleswig- Holstein bis 2030 mit schnellstem Breitband versorgt wird, um den technologischen Anforderungen an das Internet von morgen zu genügen und zugleich den Wirtschaftsstandort und die Attraktivität des ländlichen Raumes massiv aufzuwerten. Das (BKZSH) übernimmt dabei die zentrale Rolle als Beratungsstelle, Wissensvermittler und Netzwerker. Wesentliche Ziele des BKZSH sind: Die Information und Beratung der Akteure zur Verfügbarkeit des Breitbandnetzes, Aufzeigen der Wege und Möglichkeiten zur Planung eines NGA Netzes (Next Generation Access) als Breitbandnetz der nächsten Generation in seinem Bereich, sowie die Begleitung der Schritte auf dem Weg vom Ausbau bis zum Betrieb. Mit drei Mitarbeitern übernimmt das Zentrum die Erstberatung der Kommunen, erstellt landesweite Übersichten zum Ausbau, optimiert Daten- und Planungsgrundlagen (Glasfaseratlas), arbeitet am Aufbau an einer landesweiten Baustellendatenbank und organisiert Veranstaltungen. Zu den umfangreichen Aufgaben des BKZSH gehören die Weiterentwicklung der heutigen Atlanten zu einem Geodatenportal, die Koordination und Kooperation mit Infrastrukturanbietern zur Nutzung aller Synergien im Tiefbau und in der Planung von Netzen und die Zielsetzung eines kostengünstigen Ausbaus der Netze. Die zahlreichen Veranstaltungen, wie Beteiligung an Regionalkonferenzen, Organisation regionaler Arbeitskreise sowie die Durchführung von Beratertagen und kommunalen Workshops schließen die Betreuung von Zweckverbänden und Stadtwerken bei der Umsetzung von Breitbandprojekten ein. Hierzu kooperiert das Breitband-Kompetenzzentrum eng mit dem Technologie- und Innovationszentrum Breitband Nord e.v. und der Investitionsbank Schleswig-Holstein.

64 Gemeinsames Projekt: Innovationsring NKR-SH Das erfolgreiche Projekt Neues Kommunales Rechnungswesen (NKR) ist in veränderter Grundstruktur fortgeführt worden. Ziel des Projektes ist es, den Umstellungsbemühungen und Reformfortschritten bei der Einführung des NKR in Schleswig-Holstein Rechnung zu tragen und die Kommunen bei ihrem Beratungsbedarf zu unterstützen. Hierzu steht ein Kompetenzteam zur Verfügung, das alle Fragen der Praxis zur Doppik mit dem Erfahrungshintergrund von Praktikern beantwortet (näheres unter Gemeinsame Veranstaltungen Parlamentarische Abende der kommunalen Landesverbände Zum Meinungs- und Informationsaustausch über aktuelle bundes-, landes- und vor allem kommunalpolitische Themen in lockerer Atmosphäre "ohne Block und Bleistift" trafen sich in den Jahren 2009 bis 2013 jährlich die Vorstände der kommunalen Landesverbände mit Mitgliedern des Schleswig-Holsteinischen Landtages und der Landesregierung Schleswig-Holstein im Haus der kommunalen Selbstverwaltung in Kiel bei einem Parlamentarischen Abend. Die Parlamentarischen Abende fanden statt am Schleswig-Holsteinische Archivtage 22. Schleswig-Holsteinischer Archivtag am 08./ Der regelmäßig vom Landesarchiv Schleswig-Holstein in Zusammenarbeit mit den kommunalen Landesverbänden durchgeführte Schleswig-Holsteinische Archivtag fand im Jahr 2010 am 08./ im Nordkolleg in Rendsburg statt. Das Programm gliederte sich neben verschiedenen Grußworten und Workshops und Fachreferaten schwerpunktmäßig in vier Sektionen: 1. Sektion Archive in der Region Moderation Jutta Briel, Verband schleswig-holsteinischer Kommunalarchivarinnen und archivare e.v Übersicht Kommunale Archivare in Schleswig-Holstein, Jutta Briel, Archivlandschaft Stormarn, Barbara Günther 2. Sektion Digitalisierung: Perspektiven und Methoden Moderation: Jutta Briel Bildrechte in Archiven ein Überblick, Armin Talke, Staatsbibliothek zu Berlin 3. Sektion Nachwuchs im Archiv: Personenstandsunterlagen Moderation und Sachstandsbericht: Dr. Johannes Rosenplänter, Stadtarchiv Kiel

65 65 Impulsreferate: - Kerstin Letz, Meike Kruse M.A., Archiv der Hansestadt Lübeck - Almut Ueck, Kreisarchiv Nordfriesland - Ute Hinrichsen M.A., Archivgemeinschaft Molfsee 4. Sektion Digitalisierung: Perspektiven und Methoden Moderation: Stefan Watzlawzik, Kreisarchiv Stormarn Das Projekt Von Zeit zu Zeit Dr. Jürgen Lotterer, Stadtarchiv Stuttgart Die elektronische Zeitungsausschnittsammlung im Stadtarchiv Hildesheim Martin Hartmann, Stadtarchiv Hildesheim 23. Schleswig-Holsteinischer Archivtag am 04./ Der 23. Schleswig-Holsteinische Archivtag fand am 04./ im Nordkolleg statt. Nach verschiedenen Grußworten war der erste Veranstaltungstag Beiträgen zu den Sektionen Archive in der Region ( Archive im Kreis Rendsburg-Eckernförde, Jutta Briel) und Überlieferungsbildung und Bewertung ( Überlieferungsbildung im Verbund. Das neue Positionspapier des Arbeitskreises Archivische Bewertung im VdA, Dr. Andreas Pilger, Landesarchiv Nordrhein-Westfalen) gewidmet. Im Anschluss folgten an diesem Tag Workshops zur Überlieferungsbildung und Bewertung anhand ausgewählter Verwaltungsfelder aufgeteilt in die drei Bereiche Schulverwaltung, Wirtschaft und Gesundheitswesen und Jugendfürsorge mit einer anschließenden Präsentation der Workshop-Ergebnisse. Am zweiten Veranstaltungstag standen u.a. die Sektionen Digitale Unterlagen, Digitale Archivierung mit den Beiträgen Amt mal anders: Dokumentenmanagement im Amt Hüttener Berge (Klemens Ziemann, Amt Hüttener Berge) und Stand der elektronischen Aktenführung in Kommunen und neue Herausforderungen durch verwaltungsübergreifende elektronische Zusammenarbeit (Oliver Maas, Kommunales Forum für Informationstechnik) und Wirtschaftsarchiv und aktuelle Stunde mit dem Beitrag Das hanseatische Wirtschaftsarchiv von Kathrin Enzel, Hanseatisches Wirtschaftsarchiv, auf dem Programm. 24. Schleswig-Holsteinischer Archivtag am 28./ Der 24. Schleswig-Holsteinische Archivtag fand am 28./ im Nordkolleg statt. Das Programm des 24. Schleswig-Holsteinischen Archivtags gliederte sich in die sechs Sektionen Archive in der Region: Kreisarchive als regionale Kompetenzzentren am Beispiel des Kreises Schleswig-Flensburg Akten der Jugendämter: Problematik und Lösungsansätze Archivierung von nichtamtlichem Schriftgut aus Vereinen, Firmen und Privatnachlässen Archive im Konzept der Landesregierung Jedem Haus eine Akte: Die Überlieferung der Bauaufsichtsbehörden als archivische Herausforderung Aktuelle Beiträge

66 66 Desweiteren standen u.a. folgende Fachreferate auf dem Programm: Pflichten für die Kür. Überlieferungsprofil für nichtstaatliches Archivgut im Landesarchiv Nordrhein-Westfalen Dr. Axel Koppetsch, Landesarchiv Nordrhein-Westfalen Rechtliche Fragen bei Übernahme und Nutzung nichtamtlicher Aufzeichnungen. Zur Gestaltung von Schenkungs- und Depositalverträgen Dr. Michael Klein, Staatsarchiv Hamburg Bauakten wertvolle Quellen für die Denkmalpflege Dr. Heiko K.L. Schulze, Landesamt für Denkmalpflege Übernahme, Bewertung und Bestandserhaltung bei Akten der Bauaufsicht: Konzepte zur Bewältigung eines Massenproblems Dr. Johannes Rosenplänter, Stadtarchiv Kiel Wettbewerbe "Energie-Olympiade der Kommunen" Hohe Energiepreise und ihre Folgewirkungen belasten nicht nur die privaten Haushalte, sondern auch die öffentlichen Kassen im Land und bei den Kommunen - bei ohnehin schon sehr angespannter Haushaltslage. Steigerungsraten von 25 % und mehr bei den Energiekosten allein in den letzten zwei Jahren haben die Kommunen in Schleswig- Holstein verzeichnet. Gleichzeitig ist der Klimaschutz ein nach wie vor drängendes Problem des vorsorgenden Umweltschutzes. Energie sparen, also die intelligente und effiziente Nutzung der Energieressourcen, steht damit wieder ganz oben auf der Agenda - auch und gerade in den Kommunen. Als relativ rohstoffarmes Land ist gerade in Schleswig-Holstein die Gewinnung, Förderung und Anwendung von Energieeffizienz-Know-how notwendig. Gefordert sind eine rasche Verbreitung vorbildlicher Maßnahmen in diesem Bereich und die Förderung von Innovationen auf allen Ebenen: Von Privaten über die Wirtschaft bis zur öffentlichen Hand, von neuen Technologien über eine schnellere Verbreitung bester Beispiele bis hin zu Verhaltensänderungen, die schnell umgesetzt werden können und oft keine oder nur geringe Investitionen erfordern. Die Innovationsstiftung Schleswig-Holstein hat die Aufgabe, für Schleswig-Holstein Innovationen und deren schnelle Verbreitung auch in diesem Bereich zu fördern. Schwerpunkt sollen dabei die Kommunen sein, die damit ihre Vorbildfunktion für die Bürger wahrnehmen und Kostenbewusstsein demonstrieren können. Partner sind hierbei die kommunalen Landesverbände, die Investitionsbank Schleswig-Holstein/Energieagentur und das Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig- Holstein. Mit der Energieeffizienz-Initiative "e-ko" will die Innovationsstiftung Schleswig-Holstein die nachhaltige Wirtschaftsentwicklung durch intelligente Energienutzung auf kommunaler Ebene fördern. Sie setzt dazu Anreize für neue Aktivitäten auf diesem Feld und verbreitet die Information über vorbildliche Projekte, die zur Übernahme durch andere Kommunen - und den darin eingeschlossenen Gruppen wie Verwaltung, Unternehmen, Private - geeignet sind. Ziel ist ein sparsamer und kostenbewusster Energieeinsatz einerseits, der hilft, die Gemeindefinanzen zu schonen. Andererseits wird die regionale Wirtschaftsentwicklung durch neue oder intensiver bearbeitete Geschäftsfelder, etwa für das örtliche Handwerk, vorangetrieben. Basis dafür ist ein breites und positiv gefärbtes öffentliches Bewusstsein über die vielfältigen Vorteile der Energieeffizienz. Die Energieeffizienz-Initiative soll vor allem Kommunen und die von ihnen verwalteten Liegenschaften (z.b. Schulen) erreichen. Die Zielgruppen sind damit in erster Linie politisch-administrative Entscheidungsträger in den Kommunen, aber darüber hinaus auch

67 67 alle Projektverantwortlichen, die mit ihren beispielhaften Projekten das Image der Kommune als besonders energieeffizient und preiswürdig prägen. Die Projekte können in der Verwaltung selbst, aber auch in nachgeordneten Dienststellen, Schulen, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung (z.b. Stadt- oder Gemeindewerke, Wohnungsbaugesellschaften) oder bei Projektträgern aus der Wirtschaft oder einem Kreis engagierter Bürger angesiedelt sein. Hauptsache, ein deutlicher kommunaler Bezug (Mitwirkung oder Kofinanzierung durch die Kommune, z.b. in Public-Private-Partnership o.ä.) ist gegeben. Nach dem guten Start im Jahr 2007 hat die Energie-Olympiade in den Folgejahren eine noch größere Breitenwirkung erzielt. 161 Teilnehmer aus allen Kreisen und kreisfreien Städten mit 244 Projekten in fünf Wettbewerbsrunden - das ist die Bilanz der schleswigholsteinischen EnergieOlympiade seit Die meisten Wettbewerbsbeiträge kamen aus den Kreisen Rendsburg-Eckernförde (37), Dithmarschen (28) und Segeberg (27). Über T an Preisgeldern wurden an rund 50 Gewinner ausgeschüttet. Einzelheiten zu den Energiegewinnern der Jahre 2007 bis 2012 stehen unter dem Link zur Verfügung. Aus dem Bereich der Mitglieder des Städteverbandes Schleswig-Holstein zählten die Städte Bad Oldesloe, Eckernförde, Elmshorn, Heide, Lübeck, Mölln, Norderstedt, Rendsburg, Wahlstedt, Schwentinental, und die Gemeinde Rellingen zu den Energiegewinnern Energiegewinner 2009 waren aus dem Verbandsbereich: Flensburg, Elmshorn, Geesthacht, Heide, Kiel, Lübeck, Norderstedt, Plön und Schleswig konnten sich folgende Mitglieder des Städteverbandes zu den Gewinnern zählen: Büdelsdorf, Eckernförde, Elmshorn, Flensburg, Heide, Kiel, Lübeck, Neumünster, Norderstedt und Ratzeburg. Energiegewinner 2011/2012 waren aus dem Städteverbandsbereich: Eckernförde, Elmshorn, Flensburg, Heide, Kiel, Lübeck, Mölln, Norderstedt, Reinfeld und Rendsburg. Landesweite Fachtagungen: Bildung gemeinsam verantworten Entwicklung regionaler Bildungspartnerschaften Zweite landesweite Fachtagung am Das Ministerium für Bildung und Frauen und das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein, die Serviceagentur "Ganztägig lernen" Schleswig-Holstein und die kommunalen Landesverbände haben gemeinsam am die zweite landesweite Fachtagung "Bildung gemeinsam verantworten Entwicklung regionaler Bildungspartnerschaften" im Haus des Sports in Kiel durchgeführt. Anknüpfend an die erste Veranstaltung im Frühjahr 2008 diente auch die zweite Fachtagung der Diskussion mit Experten aus Wissenschaft und Praxis und bot interessierten Vertretern aus Schule, Politik, Verwaltung und Jugendhilfe Gelegenheit, sich über Gelingensbedingungen kommunaler Bildungspartnerschaften im Umfeld von Ganztagsschulen zu informieren und auszutauschen. Nach der Begrüßung und einer Eröffnungsrunde durch die Ministerin für Bildung und Frauen, Ute Erdsiek-Rave, die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren, Dr. Gitta Trauernicht, und für die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Lan-

68 68 desverbände das Geschäftsführende Vorstandsmitglied des Städteverbandes Schleswig-Holstein, Jochen von Allwörden, waren u.a. folgende Beiträge Gegenstand der Veranstaltung: Über den Schulhof hinaus. Kooperation rundum und mit der Ganztagsschule Bettina Pauli, Universität Kassel, Jugendbildungsreferentin der Stadt Baunatal Voneinander lernen Das Beispiel Itzehoe Kerit Christensen-Schultz-Collet, Fehrs-Schule Carsten Roeder, Kinder- und Jugendbüro Auf dem Weg zu Kooperationen in lokalen Bildungslandschaften Stolpersteine und Fortschritte Dr. Ellen Künzel, Sozialwissenschaftlerin und Organisationsberaterin, Hamburg Voneinander lernen Das Beispiel Handewitt Dr. Arthur Christiansen, Bürgermeister der Gemeinde Handewitt Dritte landesweite Fachtagung am Die dritte landesweite Fachtagung Bildung gemeinsam verantworten Entwicklung regionaler Bildungspartnerschaften fand am statt. Mittelpunkt dieser Fachtagung war das schleswig-holsteinische Modellprogramm Bildungslandschaft zwischen den Meeren. Ganzheitliche Bildung ist ein Thema, das die jugend- und bildungspolitische Debatte der letzten Jahre prägt. Sie lässt sich nur gemeinsam realisieren. Gute Beispiele zeigen, dass regionale Bildungspartnerschaften gelingen, wenn Kommunen und Zivilgesellschaft, Schulen und ihre Partner aufeinander zugehen und ihre Kompetenzen gemeinsam einsetzen. Nach dem Vortrag von Peter Bleckmann, Deutsche Kinder- und Jugendstiftung, Was macht Bildungslandschaften aus? stellten die drei ausgewählten Modellkommunen ihre konkreten Vorhaben und den aktuellen Stand ihrer Bildungslandschaft vor: Satrup Elternschule als Beispiel für Elternbildung und beteiligung Bordesholm Musikalisch-ästhetische Bildung für alle Kinder und Jugendlichen Wedel Verantwortung aller für das Bildungsangebot in der Stadt Ergänzt wurde diese Vorstellung durch die Präsentation des Lübecker Projekts Lernen vor Ort. Vierte landesweite Fachtagung am Die vierte landesweite Fachtagung Bildung gemeinsam verantworten Entwicklung regionaler Bildungspartnerschaften fand am statt. Die Veranstaltung startete mit einem Round Table: Der Schleswig-Holsteinische Minister für Bildung und Kultur, Dr. Ekkehard Klug, Dr. Bettina Bonde, Staatssekretärin im Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein, und Jörg Bülow als Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetags bezogen Stellung zu bildungspolitischen Fragen. Im Anschluss ging es um Beispiele guter Praxis. Die Modellkommunen leiteten Erfahrungen und Empfehlungen der ersten Programmlaufzeit (2009/2010) ab. Die neu ausgewählten Kommunen der aktuellen Programmlaufzeit wurden vorgestellt.

69 69 Am Nachmittag sprach Monika Bradna, Deutsches Jugendinstitut e. V. (DJI), über die Ergebnisse der DJI-Studie Lokale Bildungslandschaften in Kooperation von Ganztagsschule und Jugendhilfe. Eine von Jugendlichen des Bildungswerkes für Schülervertretung und Schülerbeteiligung e. V. moderierte Reflexionsphase rundet die Veranstaltung ab. Fünfte landesweite Fachtagung am Am fand im Haus des Sports in Kiel die fünfte landesweite Fachtagung Bildung gemeinsam verantworten! Bildungslandschaften zwischen den Meeren Um ein Kind zu erziehen, braucht es ein ganzes Dorf statt. Zum Zeitpunkt der Veranstaltung wurden sechs Kommunen unterstützt, sich vor Ort zu vernetzen, ihre Bildungsangebote aufeinander abzustimmen und ihre Beteiligungskultur weiterzuentwickeln. Die Erfahrungen, die jede Modellkommune im Prozess gesammelt hat, wurden untereinander ausgetauscht und gemeinsam reflektiert. Bei der Fachtagung referierte nach einem Round Table mit den Partnern des Programms Prof. Dr. Jürgen Oelkers, Universität Zürich, Institut für Erziehungswissenschaft, über Bildung in Bildungslandschaften: Ideen und Erfahrungen. Anschließend bestand die Möglichkeit, mit Vertretern der Modellkommunen über Wege zum Aufbau von Bildungslandschaften zu diskutieren, Erfahrungen und Bespiele auszutauschen und Anregungen für die eigene Praxis mitzunehmen. Jugendliche des Bildungswerks für Schülervertretung und beteiligung e.v. waren ebenfalls vor Ort und gestalteten die Diskussion aktiv mit. Kommunaltage Schleswig-Holstein / Besuche auf der CeBIT Wie schon in den Vorjahren, haben der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag, der Städteverband Schleswig-Holstein und der Schleswig-Holsteinische Landkreistag in den Jahren 2009 bis 2013 mit der Deutschen Messe AG Hannover eine Vereinbarung getroffen, die zum Ziel hat, dass sich alle Verwaltungschefs, Fachbereichs- und Amtsleiter sowie IT-Entscheider jeder Verwaltung in Schleswig-Holstein über die neuesten Trends auf dem IT-Markt informieren können Im Jahr 2009 fand der gemeinsame Empfang der kommunalen Landesverbände auf der CeBIT mit anschließender exklusiver Führung durch den Public Sector Parc am statt. Nach Begrüßungen durch das Geschäftsführende Vorstandsmitglied des Schleswig- Holsteinischen Gemeindetages, Jörg Bülow, und die Deutsche Messe AG fanden die Führungen statt. Am Nachmittag stellte das Finanzministerium des Landes Schleswig- Holstein das Prozessregister Schleswig-Holstein vor. Folgende Vorträge standen dazu auf dem Programm: Kooperatives Prozessmanagement Schleswig-Holstein Schlüsselfaktor für die erfolgreiche Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie Klaus Schlie, Staatssekretär im Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein Prozessregister Schleswig-Holstein: Infrastruktur, Prozesse und Wissen Dr. Lars Algermissen, Picture GmbH Burkhardt Kreuz, Finanzministerium Schleswig-Holstein

70 Am fand der Kommunaltag der kommunalen Landesverbände auf der CeBIT gemeinsam mit dem Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund statt. Auf dem Programm standen u.a. folgende Beiträge Die CeBIT 2010 Ernst Raue, Vorstandsmitglied der Deutschen Messe Der neue Personalausweis Frank-Rüdiger Srocke, Bundesinnenministerium D wird sicherer Dr. Jens Dietrich, Bundesinnenministerium Effiziente Prozesse in Kommunen mit dem Onlinebrief Heinz-Hermann Herbers, Deutsche Post AG Auf der CeBIT 2010 fand erstmalig die Broadband World des Branchenverbandes BITKOM statt. BITKOM richtet diese Messe in der Messe zum Thema Breitband mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in Kooperation mit dem Deutschen Städte- und Gemeindebund, dem Deutschen Landkreistag und der Deutschen Messe AG aus. Hier haben das Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr und das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und ländliche Räume die Breitbandstrategie und die Breitbandaktivitäten in Schleswig-Holstein vorgestellt Am waren alle hauptamtlichen Bürgermeister, Landräte, Amtsvorsteher, Amtsdirektoren und Leitenden Verwaltungsbeamten zum Kommunaltag Schleswig- Holstein auf der CeBIT mit der Möglichkeit zum kostenfreien Messebesuch eingeladen. Neben den Referaten E-Government in 3D SHonSh und weitere Projekte der schleswig-holsteinischen Kommunen für eine neue Dimension moderner Verwaltung Jörg Bülow BOB-SH Bauleitplanung Online-Beteiligung Wolfgang Krause, Kreis Stormarn und Informationen zum LTE-Ausbau (Breitband-Internet per Funk) in Schleswig-Holstein durch die Deutsche Telekom stand ein Besuch der Broadband World des BITKOM, Messestand des Landes Schleswig-Holstein und des Breitbandkompetenzzentrums, auf dem Programm Der Kommunaltag 2012 auf der CeBIT fand am statt standen neben dem individuellen Messebesuch u.a. der Beitrag Der Büroarbeitsplatz der Zukunft und Windows Intune Clientmanagement aus der Cloud von Microsoft Deutschland sowie ein Besuch der Broadband World des BITKOM mit den Schwerpunktthemen Breitbandversorgung als Herausforderung und Schüsselfertige Lösungen für Kommunen auf dem Programm.

71 Auf der diesjährigen CeBIT in Hannover präsentierten Unternehmen und Anwender wieder ihre neuesten Produkte und Lösungen speziell für die kommunale Verwaltung. Der Ausstellungs- und Forumsbereich "Marktplatz Kommune" des Public Sector Parcs bietet IT-Verantwortlichen und Fachanwendern aus den Kommunen die Möglichkeit, sich über aktuelle Themen sowie praxisnahe und innovative Anwendungen für den kommunalen Verwaltungsbedarf zu informieren. Der Städteverband Schleswig-Holstein, der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag und der Schleswig-Holsteinische Landkreistag setzten ihre erfolgreiche Kooperation mit der Deutschen Messe AG fort, so dass sich alle Verwaltungschefs, Fachbereichs- und Amtsleiter sowie IT-Entscheider jeder Verwaltung in Schleswig-Holstein über die neuesten Trends auf dem IT-Markt informieren konnten. Auf dem Programm des Kommunaltages 2013 auf der CeBIT am standen u.a. die Beiträge Flächendeckende Versorgung mit High-Speed-Internet Was will und kann der Bund leisten? Breitbandbüro des Bundes/Bundesnetzagentur Sicherer elektronischer Datenaustausch Authentifizierung (npa), Datentransport (D , EGVP) und Archivierung Bremen Online Services (BOS) sowie die Möglichkeit zum individuellen CeBIT-Besuch. Informationsveranstaltungen im Rahmen der Europawoche Im Rahmen der Europawoche hat die Investitionsbank Schleswig-Holstein in Kooperation mit den kommunalen Landesverbänden im Berichtszeitraum einmal jährlich zum Europa-Workshop eingeladen, um Kommunen über europäische Fördermöglichkeiten und Programme zu informieren sowie für die europäischen Aktivitäten der Kommunen Unterstützung anzubieten Wie in den vergangenen Jahren fand auch im Jahr 2009 im Rahmen der Europawoche 2009 am in Kiel eine Veranstaltung der Investitionsbank Schleswig-Holstein, IB. Europa, Enterprice Europe Network, zum Thema Europa für Bürgerinnen und Bürger statt. Den Kreisen, Städten und Gemeinden wurden im Rahmen dieses Workshops interessante Einblicke in die Förderung von Städtepartnerschaften und praxisnahe Tipps für die Antragsstellung gegeben. Christine Wingert-Beckmann, Leiterin der Kontaktstelle EfBB, stellte das EU-Programm Europa für Bürgerinnen und Bürger vor. Nach einem allgemeinen Überblick wurden die Antragsmodalitäten für Aktion 1 Aktive Bürgerinnen und Bürger für Europa - Förderung von Städtepartnerschaften sowie die Bildung thematischer Netzwerke zwischen Partnerstädten vertieft. Sabine Ohlrich, Henstedt-Ulzburg, stellte ein Beispiel für eine Antragstellung vor. Annegret Meyer-Kock, Leiterin IB.Europa, Enterprise Europe Network Hamburg- Schleswig-Holstein, informierte über die Leistungen der Investitionsbank Schleswig- Holstein.

72 Im Rahmen der Europawoche 2010 fand der Workshop der Investitionsbank Schleswig- Holstein am in Kiel statt. Themen der Veranstaltung waren in diesem Jahr Förderung von Städtepartnerschaften aus dem EU-Förderprogramm Europa für Bürgerinnen und Bürger und Kommunale Entwicklungszusammenarbeit. Folgende Beiträge waren nach der Begrüßung durch Claudia Zempel, Städteverband Schleswig-Holstein, im wesentlichen Gegenstand der Veranstaltung: EU-Programm: Europa für Bürgerinnen und Bürger Bürgerbegegnungen im Rahmen von Städtepartnerschaften Annegret Meyer-Kock, Investitionsbank Schleswig-Holstein Keine Angst vor Formularen! Bürgerbegegnung mit acht Partnerstädten Interkultureller Dialog Jugend und Bürger im Zeichen europäischer Verbundenheit Fritjof Wilken, Ratsherr der Stadt Rendsburg, Koordinator von europäischen Bildungsprojekten Die Rolle der Kommunen in der Entwicklungszusammenarbeit Kommunale Partnerschaften, Migration und Entwicklung, Fairer Handel Dr. Stefan Wilhelmy, Servicestelle Kommunen in der Einen Welt, InWEnt Die IB als Partner der Kommunen Ein Überblick Olaf Tölke, Investitionsbank Schleswig-Holstein Stadt- und Regionalentwicklung setzt sich mit den Ansprüchen individueller Lebensqualität, wirtschaftlicher Interessen und ökologischer Belange auseinander. Die Frage welche Entwicklungen sowohl sozial als auch ökologisch nachhaltig sind, ist dabei das Sahnehäubchen jeder fortschrittlichen Stadt- und Regionalentwicklung. Was für Fördermöglichkeiten die Europäische Kommission konkret im lokalen und regionalen Umfeld bietet oder wie ein internationales Stadtteil-Management Projekt mit elf Partnern aus vier europäischen Ländern umgesetzt wird, war Gegenstand der Informationsveranstaltung im Rahmen der Europawoche 2011 am Aus dem Programm: EU-Fördermöglichkeiten für eine nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung Anette Benz / Cornelia Pankratz, Investitionsbank Schleswig-Holstein, Enterprise Network Vorstellung des INTERREG IVB Projektes MANDIE Managing District Centers in North West Europe Torsten von Appen, Wirtschaftsförderung der Landeshauptstadt Stuttgart EFRE-Fördermöglichkeiten für eine nachhaltige Stadtentwicklung Sabine Kling, Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein ELER-Fördermöglichkeiten: Neue Perspektiven für ländliche Räume durch AktivRegionen Schleswig-Holstein Christina Pfeiffer, Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein Die Rolle der Investitionsbank bei der Quartiersentwicklung Norman Diehl, Investitionsbank Schleswig-Holstein.

73 Im Jahr 2012 fand der Europa-Workshop am statt. Auf dem Programm standen u.a. die Beiträge Aktuelle EU-Förderprogramme und Kooperationschancen für Kommunen Anette Benz / Cornelia Pankratz Vorstellung Infrastrukturkompetenzzentrum Schleswig-Holstein Fokus Breitbandfinanzierungen Olaf Tölke, Investitionsbank Schleswig-Holstein ELER Ausblick auf die Förderung der ländlichen Entwicklung ab 2014 Harald Bach / Christina Pfeiffer, Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein INTERREG Ausblick auf EU-Förderprogramme ab 2014 Ansätze für Kommunen Kaarina Wiliams, Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein. LoB für Schulträger Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) sieht ab dem eine Leistungsorientierte Bezahlung (LoB) der Beschäftigten im öffentlichen Dienst vor. Auch wenn die Einführung der LoB in den Kommunen im Jahre 2008 bereits in vollem Gange war, hatte sich jedoch herausgestellt, dass in einigen Spezialbereichen der Verwaltung noch weiterer Informationsbedarf bestand. Der Kommunale Arbeitgeberverband widmete sich vor diesem Hintergrund gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden schwerpunktmäßig diesen Bereichen. In einer Spezialveranstaltung am wurde der Aufgabenbereich Schulen besonders beleuchtet. Eine Grundlageninformation sowie Praxisbeispiele und Vorschläge zur Einbettung der LoB in den Arbeitsalltag von Schulen waren wesentliche Themen der Kurzveranstaltung. Hierbei wurden insbesondere die Besonderheiten der Schulen zur allgemeinen Verwaltung herausgearbeitet und Umsetzungsmöglichkeiten aufgezeigt. Nach Beiträgen von Claudia Zempel, Städteverband Schleswig-Holstein, und Dr. Kai Litschen, Kommunaler Arbeitgeberverband Schleswig-Holstein, zu den Grundzügen der Leistungsorientierten Bezahlung wurden verschiedene Praxisbeispiele vorgestellt: Zielvereinbarungen mit Schulhausmeistern Dirk Milanowski, Amt Schrevenborn Schulbeschäftigte insgesamt Gerhard Blasberg/Stephan Venner, Stadt Glückstadt Erfahrungen nach zwei Jahren Zielvereinbarungen mit Schulbeschäftigten Volker Hatje, Stadt Wedel Ein Schulleiter vereinbart Ziele mit Schulsekretärinnen Jörg Senkspiel, Schulleiter Holstentor Regionalschule Lübeck Gemeinsame Veranstaltungsreihe der kommunalen Landesverbände und der Landesregierung Schleswig-Holstein zur Umsetzung des Konjunkturpakets II Nachdem die Rechtsgrundlagen zur Umsetzung des Konjunkturpakets II durch das Zukunftsinvestitionsgesetz, die Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Gesetzes zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder und die Rahmenrichtlinie zur Umsetzung der im Rahmen des Zukunftsinvestitionsgesetzes gewährten Finanzhilfen für Maßnahmen der Kommunen und von Dritten in Schleswig-Holstein vor-

74 74 lagen, haben die kommunalen Landesverbände gemeinsam mit Vertretern der Landesregierung im Rahmen von drei Regionalveranstaltungen über die Rechtsgrundlagen informiert und offene Fragen zur Antragstellung beantwortet. Die Veranstaltungen fanden am in Tarp, am in Nortorf und am in Norderstedt statt. Schwerpunkte der Veranstaltungen waren die Erläuterungen der Rahmenrichtlinie durch Vertreter des Finanzministeriums, des Förderbereichs Bildungsinfrastruktur durch Vertreter des Bildungsministeriums, der Förderbereiche Städtebau und Kommunale Straßen (Lärmschutzmaßnahmen), des Förderbereichs ländliche Infrastruktur und des Förderbereichs Informationstechnologie. Kommunales Projekt zur Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie in Schleswig-Holstein Die Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie (EG-DLRL) musste von den Mitgliedsstaaten der EU bis zum erfolgen und hat die Verwaltungsarbeit und strukturen bundesweit und in Schleswig-Holstein einschneidend verändert. Im Rahmen gemeinsamer Informationsveranstaltungen der kommunalen Landesverbände am 15. und in Altenholz, am in Rendsburg und am 01. und in Pinneberg bzw. in Schleswig erhielten Praktiker und Entscheider aus den Kommunen, die ihre Verwaltungen fit für die "EG-DLRL" machen wollen, einen Überblick über die Arbeit des Projektes der kommunalen Landesverbände in Schleswig-Holstein und über die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie aus rechtlicher, organisatorischer und technischer Sicht. Die Veranstaltungen informierten darüber, was die Gewährleistung des Binnenmarktes, die Verwaltungsvereinfachung und beschleunigung sowie die Stärkung der europäischen Verwaltungszusammenarbeit bedeuten und wie die Verwaltung darauf vorbereitet werden kann. Ferner wurde aufgezeigt, an welchen Stellen die Verwaltungen selbst aktiv werden müssen und in welchen Bereichen das nicht erforderlich ist. Die Veranstaltungen beinhalteten schwerpunktmäßig folgende Beiträge: Kommunales Projekt zur Umsetzung der EG-DLRL in Schleswig-Holstein Dr. Wolfgang Grimme, Landrat Kreis Pinneberg Umsetzung der EG-DLRL aus Sicht des Landes Klaus Schlie, Staatssekretär im Finanzministerium Schleswig-Holstein EU-Dienstleistungsrichtlinie was nun? Bedeutung, Herausforderungen, Veränderungen und Ausblick für die Kommunen in Schleswig-Holstein Fachleute beleuchten das Thema aus den Perspektiven Recht, Organisation und Technik Bernt Wollesen, Finanzministerium Schleswig-Holstein Dr. Johann Bizer, Vorstand Dataport Das Umsetzungsprojekt des Landes zum Einheitlichen Ansprechpartner Projekt Juno und Plan B Oliver Voigt, Finanzministerium Schleswig-Holstein

75 75 Der Einheitliche Ansprechpartner Was ist der EA? Was macht der EA? Wie geht es weiter? Hans-Jürgen Lucht, Beauftragter für den Aufbau des Einheitlichen Ansprechpartners Der Zuständigkeitsfinder Bericht aus dem ZuFiSH-Projekt des Landes Christiane Coenen, Finanzministerium Schleswig-Holstein Amoklauf an Schulen Am führten das Ministerium für Bildung und Frauen, die kommunalen Landesverbände und das Ausbildungszentrum für Verwaltung im Auditorium der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung in Altenholz die Veranstaltung Amoklauf an Schulen durch. Nach einer Analyse der Gerichtsakten von zielgerichteten schweren Gewalttaten an Schulen zeigt sich ein erstaunlich homogenes Bild solcher Taten sowohl von der Vorlaufphase als auch von der Psychologie der Täter her. Daraus ergeben sich präventive Ansätze, deren Diskussion Gegenstand der Veranstaltung war. Ziel der Veranstaltung war es, den Verantwortlichen vor Ort, die sowohl vorbeugend tätig werden als auch im Ernstfall gut zusammenarbeiten müssen, die Möglichkeit zu eröffnen, Ideen für spezielle auf die Region zugeschnittene Notfallpläne zu entwickeln. Nach einem Impulsvortrag School Shooting Entwicklung, Tätermerkmale, Möglichkeiten und Grenzen der Früherkennung Prof. Dr. Thomas Bliesener, Christian Albrechts Universität, Kiel, widmete sich die Veranstaltung dem themenbezogenen Austausch zu folgenden Themenstationen Gewalt an Schulen Wirksame Interventionen Ich-Optimierung Interventionslinien für Prävention Gewalt und Medien Medieneinfluss und Medienkontrolle Polizeiliche Sichtweisen Einsatz- und Sicherheitskonzepte für Schulen Sachgerechte Pressearbeit Nachahmungstaten vermeiden Schule und Kommunen Gemeinsam handeln im Notfall 100 % Erneuerbare Energien Kommunen organisieren Wertschöpfung und Klimaschutz Am führte die Innovationsstiftung Schleswig-Holstein gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden die Fachtagung 100 % Erneuerbare Energien Kommunen organisieren Wertschöpfung und Klimaschutz im Haus der Wirtschaft in Kiel durch. In der Veranstaltung wurden Kernfragen der zukünftigen Energieversorgung aus kommunaler Sicht aufgegriffen. Es wurden Lösungsansätze vorgestellt und Pro und Contra debattiert. Auf dem Programm standen die Beiträge Energie: Chancen für Wertschöpfung in der Region Prof. Dr. Ulf Hahne, Universität Kassel

76 76 Wie können Kommunen von der Förderung erneuerbarer Energien profitieren? RA Fabio Longo, Kleymann, Karpenstein & Partner, Wetzlar Regenerative Energiegewinnung und nutzung in der Kommune als Aufgabenfeld für die räumliche Planung Dr. Stephan Wilforth, Informationskreis für Raumplanung (IfR) e.v., Dortmund Energienetze in der Gemeinde: Was zu beachten ist Reimer Steenbock, ehem. Verbandsdirektor des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz Erfolgsvoraussetzungen für kommunale Wärmeversorgung Erfahrungsbericht der E.ON Hanse Wärme GmbH Karl-Friedrich Henke, Mitglied der Geschäftsführung Das Beispiel der Gemeinde Morbach: Energielandschaft Morbach im Hunsrück Bürgermeister Gregor Eibes, Morbach sowie ein Podiumsgespräch Energie in Kommunen Erfahrungen von Kommunen und Unternehmen. EU-Beihilferecht in der kommunalen Praxis Das Europarecht bestimmt die kommunale Praxis zunehmend. Neben den Anforderungen zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie und der Beachtung des Vergaberechts ist insbesondere das Beihilferecht ein europäischer Rechtsrahmen, der direkt das kommunale Handeln vor Ort beeinflusst. Sowohl Kommunen, ihre Betriebe, Einrichtungen und Unternehmen als auch die privaten Wettbewerber haben ein erhebliches Interesse daran, dass die Kriterien für das beihilferechtlich zulässige Maß kommunaler Ausgleichsleistungen klar erkennbar sind und eingehalten werden können. Vor diesem Hintergrund haben die kommunalen Landesverbände am gemeinsam mit dem Innenministerium und der Staatskanzlei im Kreishaus in Rendsburg die Info-Veranstaltung EU-Beihilferecht in der kommunalen Praxis durchgeführt. Mit der Veranstaltung wurden die Grundlagen und neuesten Entwicklungen des Beihilferechts dargestellt. Anwendungsbeispiele verdeutlichten den Praxisbezug. Gleichzeitig stand ein Expertenforum für praktische Fragestellungen im Rahmen einer kommunalen Sprechstunde zur Verfügung. Aus dem Programm: Grundlagen des EU-Beihilferechts Mathias Oberndörfer, Rechtsanwalt, KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, Köln Aktuelle Entwicklung des EU-Beihilferechts von kommunaler Relevanz Barbara Brandtner, Abteilungsleiterin, Europäische Kommission, Brüssel EU-Beihilferecht und Tourismusförderung Dr. Julia Pfannkuch, Justitiarin, Stadt Schleswig EU-Beihilferecht aus Sicht der Kreise Christine Schulze, Leiterin Fachdienst Recht, Kreis Herzogtum-Lauenburg EU-Beihilferecht in der gemeindlichen Praxis Sönke Hansen, Amtsdirektor, Amt Nordstormarn Schlusswort Jochen von Allwörden, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städteverbandes Schleswig-Holstein

77 77 Informationsveranstaltungen zum Altlastenerlass Der novellierte Altlastenerlass vom wurde am im Amtsblatt für Schleswig-Holstein, Seite 1130 ff. veröffentlicht. Aus diesem Anlass haben der Schleswig-Holsteinische Landkreistag, der Städteverband Schleswig-Holstein sowie der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag gemeinsam mit dem Innenministerium und dem Landwirtschaftsministerium des Landes Schleswig-Holstein am in Rendsburg eine fachliche Informationsveranstaltung für ihre Mitglieder durchgeführt. Folgende Beiträge war schwerpunktmäßig Gegenstand der Veranstaltung: Der Altlastenerlass unter Aspekten der Bauleitplanung Rüdiger Knieß, Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Der Altlastenerlass unter Aspekten des Bodenschutzes Jörn Fröhlich, Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Im Anschluss an die Vorträge bestand die Möglichkeit zur Diskussion und Fragestellung. Nach über einem Jahr praktischer Anwendung wurde die Anregung aus der Auftaktveranstaltung am aufgenommen und ein weiterer fachlicher Austausch zu der Thematik am in Büdelsdorf durchgeführt. Der Veranstaltungsschwerpunkt lag dort auf Erfahrungsberichten der Mitglieder aus der Praxis mit dem novellierten Altlastenerlass, einer anschließenden Diskussion und einem gemeinsamen Austausch unter Beteiligung des Innenministeriums Schleswig-Holstein sowie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein. Öffentlich wirtschaften und beschaffen und wie? Wirtschaftlich, ökologisch, sozial gerecht Das Umweltministerium und die kommunalen Landesverbände haben im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie Zukunftsfähiges Schleswig-Holstein - Wir machen Zukunft! an im Wissenschaftspark in Kiel die Veranstaltung Öffentlich wirtschaften und beschaffen und wie? Wirtschaftlich, ökologisch, sozial gerecht durchgeführt. Die öffentliche Beschaffung ist in den vergangenen Jahren zunehmend in den Fokus der Nachhaltigkeitsdiskussion gerückt. Bund, Länder und Kommunen geben zusammen rd. 260 Mrd. jährlich für Beschaffungsmaßnahmen aus. Während die beträchtliche Höhe dieser Ausgaben die öffentliche Hand zu einem effektiven Mitteleinsatz verpflichtet, folgt aus dem diesen Ausgaben innewohnenden Marktpotenzial darüber hinaus eine besondere Verantwortung, wichtige ökologische und soziale Belange bei der öffentlichen Beschaffung nicht aus dem Blick zu verlieren. Die Europäische Union hat bereits 2004 in ihrer Vergaberichtlinie klare Rahmenbedingungen formuliert, wie öffentliche Auftraggeber soziale und umweltbezogene Belange in ihre Ausschreibungsverfahren einbinden können. Seit 2009 enthält auch das nationale Vergaberecht ausdrücklich die Option, soziale und ökologische Aspekte in die Vergabe öffentlicher Aufträge einzubeziehen. Als Konsequenz aus den gesellschaftlichen und politischen Diskussionen und den mit der Modernisierung des Vergaberechts erweiterten Handlungsmöglichkeiten haben sich bundesweit in den vergangenen Jahren zahlreiche Länder und Kommunen in grundlegenden Beschlüssen zu einer nachhaltigen Beschaffung bekannt und ihre Vergabepraxis angepasst. Auf der anderen Seite bestehen aber in vielen Bereichen der öffentlichen Verwaltung Bedenken, die Vergabepraxis stärker für ökologische und soziale Aspekte zu öffnen.

78 78 Die Veranstaltung Öffentlich wirtschaften und beschaffen und wie? Wirtschaftlich, ökologisch, sozial gerecht zeigte Wege, Möglichkeiten und Grenzen auf und wollte die Teilnehmer ermutigen, den ersten Schritt hin zu einer nachhaltigen Beschaffung und Bewirtschaftung zu gehen. Auf dem Programm der Veranstaltung standen neben einer Podiumsdiskussion und Foren zu den Themen Implementierung einer nachhaltigen Beschaffung: Von der Idee zum Tagesgeschäft Die Praxis: Was geht was geht nicht? Möglichkeiten und Grenzen einer nachhaltigen Beschaffung Grüne Informations- und Kommunikationstechnik (IKT): Geld sparen mit energieeffizienter IKT Nachhaltige Gebäudebewirtschaftung: Von Reinigung bis Energiemanagement folgende Beiträge: Mehr Umwelt zahlt sich aus Umweltfreundliche Beschaffung aus Sicht des Umweltbundesamtes Rüdiger Weidlich, Umweltbundesamt, Dessau Faire Produktion fairer Handel faire Beschaffung Lokale Verwaltungen in globaler Verantwortung Friedel Hütz-Adams, Institut Südwind e.v., Siegburg In der Folge der Veranstaltung finden seit 2012 jährlich im Februar Vernetzungstreffen der kommunalen Vertreter und Vertreter aus Landesregierung, Vereinen und Verbänden zu aktuellen Fragen rund um das Thema statt.

79 79 4. Arbeitsschwerpunkte des Städteverbandes Schleswig-Holstein Der Städteverband Schleswig-Holstein hat sich im Interesse seiner Mitglieder im Berichtszeitraum mit einer Vielzahl von Themen beschäftigt. Die nachstehend vorgestellten Arbeitsschwerpunkte stellen einen Auszug aus der Arbeit des Verbandes dar. 4.1 Finanzen Finanzbeziehungen des Landes zu den Kommunen > Eingriff in den kommunalen Finanzausgleich Durch Artikel 2 des Haushaltsstrukturgesetzes 2007/2008 vom (GVOBl. SH Seite 309) ist die Finanzausgleichsmasse ab dem Jahr 2007 um jährlich 120 Mio. vermindert worden. Die Kommunen haben damit einen Konsolidierungsbeitrag in den Jahren 2007 bis 2013 in Höhe von 840 Mio. geleistet. Der jährliche Konsolidierungsbeitrag in den vergangenen vier Jahren entsprach nahezu der Summe, die das Land zum Ausgleich seines strukturellen Defizits in den nächsten Haushaltsperioden jährlich benötigt. Begründet wurde der Eingriff im Rahmen des Artikels 2 des Haushaltsstrukturgesetzes zum Haushaltsplan 2007/2008 (LT-Drs. 16/910). Dort heißt es auf den Seiten 14 ff. unter anderem: ( ). In der Entwicklung der Steuern einschließlich der Einnahmen aus dem kommunalen Finanzausgleich ist die Einnahmesituation der Kommunen im Vergleich zu der des Landes abzüglich der Leistungen des kommunalen Finanzausgleichs deutlich besser. ( ). Nach den Ergebnissen der Steuerschätzung vom Mai 2006 wird sich die Einnahmesituation der Kommunen durch eine deutliche Erhöhung der originären Steuereinnahmen weiter positiv entwickeln. Die seinerzeit prognostizierte Entwicklung ist nicht eingetreten. Die Rahmenbedingungen haben sich sogar in ihr Gegenteil verkehrt. Dennoch hält das Land mit den jeweils nachfolgenden Haushaltsgesetzen in unveränderter Form an dem Eingriff in den kommunalen Finanzausgleich fest. Eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen, wie sie in Artikel 49 Abs. 1 der Landesverfassung gefordert ist, wird damit nicht mehr gewährleistet. Der Eingriff war in hohem Maße mitverantwortlich dafür, dass sich die Defizite in den Kommunalhaushalten ab dem Jahr 2008 im Verlauf der Konjunkturkrise erheblich aufbauten und in den Jahren der Entspannung die Kommunen nicht in der Lage waren, die aufgelaufenen Defizite abzubauen. Es bleibt zu beobachten, inwieweit die aufgrund des Koalitionsvertrags der 18. Legislaturperiode gegebene Zusage, den Eingriff schrittweise zurückzuführen, eingehalten werden wird. > Vereinbarung von kommunalen Landesverbänden und Landesregierung vom Infolge des Eingriffs in den Kommunalen Finanzausgleich gab es Verhandlungen über die Finanzbeziehungen des Landes zu den Kommunen, die unter Federführung des Städteverbandes Schleswig-Holstein in einer Vereinbarung zwischen den kommunalen

80 80 Landesverbänden und der Landesregierung vom mündeten und die in weiten Teilen mit dem Haushaltsstrukturgesetz für den Landeshaushalt der Jahre 2009/2010 umgesetzt wurden. Die Vereinbarung beinhaltete u.a. materiell-rechtliche (finanzwirksame) Inhalte, wie z.b. die Zahlung eines Ausgleichsbetrags bei der Kfz- Steuer für die Jahre 2009 und 2010 mit 887 T per anno, den Ausbau der Hilfeplanung mit 22 Mio. und Kostenausgleich der umsteuerungsbedingten Finanzauswirkungen bei ambulanten Hilfen mit 48 Mio. (-> zusammen 70 Mio. für die Jahre 2008 bis 2010 vom Land). Zusätzlich stellte das Land für die Forderungen im Zusammenhang mit den Abrechnungen im sozialen Bereich den Kreisen und kreisfreien Städten für die Jahre 2007 und 2008 weitere 10 Mio. zur Verfügung. Im Bereich des Schulbaus wurde ein Investitionsprogramm mit je 21 Mio. Landesgeld in den Jahren 2009 und 2010 und einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 10 Mio. in 2011 (Schulbauförderprogramm) aufgelegt. Damit wird gleichzeitig die Kofinanzierung für das Bundesprogramm zur energetischen Erneuerung (10,35 Mio. ) ermöglicht. Des Weiteren wurde ab 2009 ein Betrag in Höhe von 6,5 Mio. jährlich als zusätzlicher Ausgleich von insgesamt 7,5 Mio. für die Schülerbeförderungskosten bereitgestellt, und zur Umsetzung der E- Government-Strategie förderte das Land die Zielerreichung im Landeshaushalt 2009 in Höhe von 2,0 Mio. und 2010 in Höhe von 4,0 Mio.. Daneben enthielt die Vereinbarung auch formelle (verfahrensrechtliche) Regelungsinhalte, wie z.b. regelmäßige jährliche Spitzengespräche zu gemeinsam berührenden Themen und Fragestellungen einschließlich der gemeinsamen Vorbereitung in einer Arbeitsgruppe, eine Verständigung über die zentralen Kennziffern (Indikatoren) zur Bewertung der Finanzsituation der Kommunen unter der Federführung des Innenministers, eine jährliche Darstellung der Zuweisungen des Landes an die Kommunen ab dem Landeshaushalt 2009/2010 entsprechend dem Wunsch der kommunalen Landesverbände, die Fortschreibung der Liste der Entlastungen und Abfederungsmaßnahmen, Erörterung und gemeinsame Bewertung der Liste mit den kommunalen Landesverbänden sowie die Aufbereitung der Forderung nach institutionalisierter Beteiligung der kommunalen Landesverbände und einer gesetzlichen Regelung zur Ausführung der Konnexität. Die Vereinbarung bildete damit auch die Grundlage für verbesserte Beteiligungsrechte der Kommunen. > Schuldenbremse in der Landesverfassung Weitreichende Folgen hatte die Implementierung der Schuldenbremse in die Landesverfassung, weil in diesem Zuge Art. 49 Abs. 1 der Landesverfassung geändert wurde und fortan das Land nur im Rahmen seiner finanziellen Leistungsfähigkeit den Gemeinden und Gemeindeverbänden im Wege des Finanzausgleichs Mittel zur Verfügung stellt, durch die eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen gewährleistet wird. Die Einführung des Vorbehalts der Leistungsfähigkeit des Landes ist vom Städteverband Schleswig-Holstein nachhaltig kritisiert worden. Es zeigt sich, dass die neuere Rechtsprechung etwaige Leistungsfähigkeitsvorbehalte kritisch sieht. In seiner Entscheidung vom (BVerwG 8 C 1.12) stellt das Bundesverwaltungsgericht klar, dass die Gemeinden zur Sicherung ihrer kommunalen Selbstverwaltung einen Anspruch auf eine finanzielle Mindestfinanzausstattung haben, der nicht unter dem Vorbehalt der finanziellen Leistungsfähigkeit des Landes steht. Andere Landesverfassungsgerichte (VerfGH Rheinland-Pfalz, StGH Hessen, VerfGH Thüringen) folgen. Der Einsetzungsbeschluss des Sonderausschusses Verfassungsreform (LT-Drs. 18/715) im Schleswig-Holsteinischen Landtag sieht die Überprüfung des kommunalen Finanzausgleichs insbesondere betr. eine aufgaben-adäquate Finanzausstattung der Kommunen und den Verzicht auf den Leistungsfähigkeitsvorbehalt in Art. 49 Abs. 1 LV, vor und greift damit aktuell die Forderungen des Städteverbandes auf.

81 81 > Finanzausgleichsbeirat In der 13. Tagung der 17. Legislaturperiode des Schleswig-Holsteinischen Landtags ist am der Doppelhaushalt für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 beschlossen und in diesem Zuge der vom Städteverband Schleswig-Holstein geforderte Finanzausgleichsbeirat in das Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich in Schleswig- Holstein aufgenommen worden ( 36 FAG). Der Beirat, in dem die Vorsitzenden der kommunalen Landesverbände und die Geschäftsstelle vertreten sind, berät das Innenministerium in Fragen des kommunalen Finanzausgleichs. Er soll vor Entscheidungen der Landesregierung über den kommunalen Finanzausgleich gehört werden. > Konnexitätsausführungsgesetz Die Erfahrungen haben gezeigt, dass die inhaltlich guten Regelungsgehalte der untergesetzlichen, zur Ausgestaltung der Beteiligungsrechte nach 132 GO geschlossenen Beteiligungsvereinbarung zwischen Landesregierung und kommunalen Landesverbänden nicht ausreichen, um die Rechtsstellung der kommunalen Landesverbände im Verfahren ausreichend und wirksam zu verankern. Insbesondere vor dem Hintergrund der Einrichtung des neuen Landesverfassungsgerichts hat der Städteverband Schleswig- Holstein sich für einklagbare gesetzliche Verfahrensrechte der Kommunen im Hinblick auf die Fragen der Feststellung des Konnexitätsfalls (Art. 49 Abs.2 LV) sowie des Verfahrens zur Ermittlung des Mehrbelastungsausgleichs durch ein Konnexitätsausführungsgesetz eingesetzt. Mit dem Gesetz zur Regelung eines Beteiligungs- und Kostenfolgeabschätzungsverfahrens nach Artikel 49 Abs. 2 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein (Konnexitätsausführungsgesetz KonnexitätsAusfG) vom hat der Schleswig-Holsteinische Landtag gesetzliche Ausführungsbestimmungen zum Konnexitätsprinzip verabschiedet. Das Gesetz ist grundsätzlich hinsichtlich des Verfahrens interessengerecht, hat aber eine entscheidende Schwachstelle. Entgegen des Entwurfs der Landesregierung hat der Landtag im Gesetzgebungsverfahren die Pflicht des Landtags zur Gesetzesfolgenabschätzung bei Gesetzesinitiativen aus der Mitte des Parlaments ausdrücklich gestrichen. > Schutz durch Verfahren Das Verhältnis des Staates zu den Kommunen muss fortentwickelt werden. Dies gilt sowohl für die Bundes- als auch für die Landesebene. Die durch die kommunale Selbstverwaltungsgarantie den Städten, Kreisen und Gemeinden gewährten und geschützten Handlungsspielräume werden durch finanzielle Belastungen und organisatorische Vorgaben beschränkt, die ihren Ursprung im Bundes- und Landesrecht sowie in europäischen Regelungen finden. Das verfassungsrechtlich verbürgte Recht auf Selbstverwaltung und insbesondere die Tatsache, dass der weit überwiegende Teil der Gesetze in der Verwaltungspraxis durch die Städte, Kreise und Gemeinden vollzogen wird, rechtfertigt ein höherwertiges kommunales Beteiligungsrecht und die Forderung nach einer Verbesserung der Qualität und Transparenz der Gesetzgebung. Um diese Ziele zu erreichen, hat der Städteverband Schleswig-Holstein u.a. eingefordert:

82 82 Absicherung der Beteiligungsrechte der kommunalen Landesverbände auch gegenüber dem Landtag in kommunalrelevanten Fragen in der Landesverfassung Bisher sind die Beteiligungsrechte der kommunalen Landesverbände allein in der Gemeindeordnung ( 132) und in einer Beteiligungsvereinbarung mit der Landesregierung abgebildet. Andere Bundesländer räumen den kommunalen Landesverbänden verfassungsrechtlich verbriefte Anhörungsrechte ein (vgl. z.b. Art. 71 Abs. 4 LV Baden-Württemberg). Anhörungsrechte auch bei Gesetzesinitiativen aus der Mitte des Parlaments Ein gesetzliches Anhörungsrecht für Gesetzentwürfe mit kommunalem Bezug, die aus der Mitte des Landtags eingebracht werden, gibt es bisher nicht. Verankerung von Anhörungsrechten und Sicherstellung von Einfluss auf die Meinungsbildung des Landes bei kommunalrelevanter Gesetzgebung des Bundes und europäischen Rechtsakten mit Auswirkungen auf die Kommunen Es müssen Verfahren entwickelt werden, die sicherstellen, dass die Kommunen in Schleswig-Holstein wirksam auf die Gesetzgebung des Bundes und Europas über die Landesregierung Einfluss nehmen können. Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund des Aufgabenübertragungsverbots aus Art. 84 Abs. 1 Satz 7 GG, das die Länder in die Pflicht nimmt, bei der Übertragung neuer durch Bundesrecht veranlasster Aufgaben auf die Kommunen für deren Finanzierung zu sorgen. Verbesserung der Gesetzesfolgenabschätzung, insbesondere bei Konnexitätssachverhalten und Gesetzentwürfen der Landesregierung Die Gesetzesfolgenabschätzung schützt den Staat vor Überforderung. Die Qualität der Gesetzesfolgenabschätzung muss deutlich verbessert werden, damit bei der politischen Entscheidung bereits die finanziellen Folgewirkungen verlässlich beurteilt werden können. Pflicht zur Ermittlung bzw. Darstellung der kommunalen Auswirkungen von Gesetzesinitiativen aus der Mitte des Landtags Bisher gibt es keine Pflicht zur Darstellung der Gesetzesfolgen, obwohl sich eine solche Abschätzung, insbesondere bei beabsichtigter Aufgabenübertragung auf die Kommunen, als zwingend erweist Gemeindefinanzkommission 2011 Nach 15-monatigen Beratungen hat die Gemeindefinanzkommission am in Berlin ihre abschließende Sitzung durchgeführt. Kurz gefasst ist das Ergebnis positiv zu bewerten: Die Gewerbesteuer bleibt unverändert erhalten, weil zu den Themen Ersatz der Gewerbesteuer, Modifikation bei den Hinzurechnungen der Gewerbesteuer und Einräumung eines Hebesatzrechtes beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ein Einvernehmen zwischen den unterschiedlichen Positionen von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden nicht zu erzielen war.

83 83 Aufgrund der Beratungen in der Gemeindefinanzkommission über die Verteilung der Sozialausgaben sind Bund und Länder bereit, die Kommunen bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu entlasten und damit einen nachhaltigen Beitrag zur Verbesserung der finanziellen Situation der Kommunen zu leisten. Hierfür soll die Bundesbeteiligung von derzeit 15 % auf 45 % im Jahr 2012 und 75 % im Jahr 2013 schrittweise angehoben werden. Ab dem Jahr 2014 wird der Bund den Kommunen die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vollständig erstatten (100 %). Dabei soll durch eine zeitnahe Erstattung sichergestellt werden, dass eine möglichst geringe Vorfinanzierung durch Länder und Kommunen angestrebt wird. Nicht erreicht werden konnte hingegen eine wirksame Verbesserung der Rechtstellung der Kommunen bei der Rechtsetzung des Bundes. Die Forderung der Bundesvereinigung der kommunalen Bundesverbände nach einer verfassungsrechtlich verankerten Stärkung der kommunalen Beteiligung an der Gesetzgebung wurde von Bund und Ländern von Beginn der Beratung an zurückgewiesen. In der Gesamtheit ist das Ergebnis ein Erfolg für die Arbeit der kommunalen Verbände auf Bundes- und Landesebene. Die Beratungen der Gemeindefinanzkommission haben deutlich gemacht, dass es keine überzeugende Alternative zur Gewerbesteuer gibt und sich die Gewerbesteuer nach wie vor als gute Kommunalsteuer präsentiert. Die kommunalen Bundesverbände haben im Rahmen eines Kommunalmodells Vorschläge für die Weiterentwicklung der Gewerbesteuer gemacht. Insbesondere konnte aber erreicht werden, dass Bund und Länder die besondere Belastung der Kommunen mit Sozialausgaben anerkennen und nunmehr schrittweise eine Entlastung in einem wichtigen, perspektivisch steigenden Kostenblock, nämlich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, vornehmen. Das Bestreben, eine verfassungsrechtlich auch auf Bundesebene abgesicherte Stellung der Kommunen im Verfahren zu erreichen, bleibt weiterhin ein wichtiges Handlungsfeld für die kommunalen Bundes- und Landesverbände (s.o. Schutz durch Verfahren) Kommunalhaushaltskonsolidierungsgesetz Im Zusammenhang mit der Einführung der Schuldenbremse im Grundgesetz und der Landesverfassung hatte der Städteverband Schleswig-Holstein gefordert, dass sich die Schuldenbremse nicht zu Lasten der Kommunen auswirken dürfe und es deshalb notwendig sei, die angemessene Finanzausstattung der Kommunen verfassungsrechtlich zu verbürgen und gleichzeitig den Kommunen dem Grundgedanken der Schuldenbremse folgend ihre Entschuldung zu ermöglichen. Die ursprünglichen Überlegungen, einen Entschuldungsfonds für Kommunen aufzulegen, wurden nicht umgesetzt. Gleichwohl wurde die Forderung des Städteverbandes Schleswig-Holstein nach Verbesserung der Finanzlage der Kommunen durch das Innenministerium aufgegriffen und in der Folge 15 Mio. Landesmitteln im kommunalen Finanzausgleich zweckgebunden bereitgestellt. Diese Bereitstellung erfolgte erstmals durch Beschlussfassung über den Landeshaushalt 2011/2012 und in Verbindung mit dem kommunalen Haushaltskonsolidierungsgesetz, das in der 18. Legislaturperiode mit einem Gesetz zur Fortentwicklung der Konsolidierungshilfe geändert wurde. Mit der Gewährung von Konsolidierungshilfen werden Kommunen mit besonderen Finanzproblemen gezielt bei der Haushaltskonsolidierung unterstützt ( 16 ff. FAG). Hierfür wird in den Jahren 2012 bis 2018 jährlich ein Betrag i.h.v. 60 Mio. bereitgestellt. Darüber hinaus erhalten diese Kommunen auch Fehlbetragszuweisungen in einer Höhe von insgesamt 15 Mio. jährlich.

84 Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs Auf der politischen Agenda der Landesregierung in der 18. Wahlperiode des Schleswig- Holsteinischen Landtags steht unter anderem die Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs. Das Verfahren ist so ausgestaltet, dass die Beratungen zwischen den kommunalen Landesverbänden und dem Innenministerium zu Änderungen des Kommunalen Finanzausgleichs bis zur zweiten Jahreshälfte 2013 geführt werden und danach in einen Gesetzentwurf der Landesregierung münden sollen. Die Beratungen zwischen Innenministerium und den kommunalen Landesverbänden erfolgen im dafür im Finanzausgleichsgesetz vorgesehenen Finanzausgleichsbeirat, in dem die Vorsitzenden des Städtebundes Schleswig-Holstein und des Städtetages Schleswig-Holstein vertreten sind. Die Beratungen des Finanzausgleichsbeirats werden durch eine Arbeitsgruppe Finanzausgleich des Innenministeriums vorbereitet, an der auch Vertreter der kommunalen Landesverbände sowie Vertreter des Finanzministeriums und des Landesrechnungshofs beteiligt sind. Nach dem Willen des Innenministeriums wird die Fortentwicklung des Kommunalen Finanzausgleichs in den Kriterien Transparenz, Effizienz und Akzeptanz diskutiert, wobei bei diesen Gesichtspunkten jeweils die Finanzierungs- und Aufstockungsfunktion, die Verteilungs- und Ausgleichsfunktion und die Lenkungsfunktion des Kommunalen Finanzausgleichs untersucht werden. Die Struktur der Diskussion gliedert sich darüber hinaus in den Fragestellungen: - Wie hoch ist der Finanzausgleich dotiert? (Vertikale Dimension) - Wer partizipiert in welcher Höhe an den allgemeinen Schlüsselzuweisungen? (Horizontale Dimension) - In welcher Höhe enthält der Kommunale Finanzausgleich zweckgebundene Zuweisungen bzw. Vorwegabzüge? (Paternalistische Dimension) Während in den bis zum Jahresende 2012 diskutierten Fragen der vertikalen Dimension weitgehende Einigkeit zwischen den kommunalen Landesverbänden im Verhältnis zum Land besteht (beispielweise Rückführung des Eingriffs in den Kommunalen Finanzausgleich, Wegfall des Leistungsfähigkeitsvorbehalts in der Landesverfassung usw.) werden sich für die horizontale und die paternalistische Dimension erhebliche Auffassungsunterschiede zwischen den Kommunalgruppen und innerhalb der Kommunalgruppen ergeben. Insbesondere bei der Frage der Verteilung der allgemeinen Schlüsselzuweisungen ergeben sich eine Reihe von Fragestellungen, die jeweils kritisch diskutiert und mit Blick auf die fiskalischen Auswirkungen aller Voraussicht nach nicht einvernehmlich gelöst werden können. Hierzu gehören in etwa Fragestellungen wie: Wie groß soll die Ausgleichswirkung nach Art. 49 Abs. 1 Landesverfassung unterhalb des Nivellierungsverbots durch den Kommunalen Finanzausgleich sein? Welche Differenzierung soll der Kommunale Finanzausgleich bei der Verteilung der Schlüsselzuweisungen hinsichtlich der unterschiedlichen Struktur der Gebietskörperschaften vorsehen? Soll es weiterhin eine Beteiligung besonders finanzstarker (abundanter) Kommunen über Finanzausgleichsumlage und/oder zusätzlicher Kreisumlage im Finanzausgleichsgesetz geben?

85 85 Ist die Finanzierung der Kreise (und Ämter) über das Finanzausgleichsgesetz richtig abgebildet? Inwieweit ist das Verteilungskriterium Einwohnerzahl der richtige Maßstab für die Verteilung der Schlüsselmasse? Inwieweit muss der demographische Wandel als Verteilungskriterium berücksichtigt werden? Inwieweit müssen andere Verteilungskriterien, die insbesondere die Ausgabenseite abbilden, wie beispielsweise Bildungsaufwand oder Soziallasten, als Verteilungskriterium berücksichtigt werden? Gibt es den Bedarf, ein Verteilungskriterium Fläche zu berücksichtigen? Gibt es anderweitige Belastungen, die ein besonderes Verteilungskriterium rechtfertigen (Halliglagen, Grenzlandansätze, Weltkulturerbe usw.)? Der Städteverband Schleswig-Holstein hat eigene Arbeitsgruppen auf fachlicher und politischer Ebene aus den Vorständen gebildet und wird die vorliegenden Vorschläge, Lösungsmöglichkeiten usw. bewerten. Grundsätzliche Anforderungen, an denen ein überarbeiteter Finanzausgleich zu messen ist, sind z.b.: Die Garantie einer aufgabengerechten Finanzausstattung im Verhältnis Land Kommunen Die aufgabengerechte Finanzausstattung der Kommunen durch das Land ist zu garantieren. Die massiven Haushaltsprobleme der Konsolidierungshilfeempfänger sowie die Vielzahl von Fehlbedarfsempfängern zeigen deutlich, dass der Kommunale Finanzausgleich seine Wirkung teilweise deutlich verfehlt. Seit Jahren liegen durch die Kommunalaufsicht genehmigte Haushalte der Defizitkommunen vor, die ihrerseits erhebliche Konsolidierungsanstrengungen unternommen haben, um den Haushaltsausgleich zu erreichen. Der Kommunale Finanzausgleich ist nicht in der Lage, eine Mindestfinanzausstattung sicherzustellen, die die Städte und Gemeinden in die Lage versetzt, ein Mindestmaß an freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben wahrzunehmen, ohne zugleich weiter Defizite aufzubauen. Die aktuelle Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz, des Hessischen Staatsgerichtshofs sowie die des Bundesverwaltungsgerichts zwingt das Land zur Gewährung einer kommunalen Mindestfinanzausstattung, die nicht durch die Leistungsfähigkeit des Landes relativiert ist. Die Garantie einer aufgabengerechten Finanzausstattung im Verhältnis der Kommunen untereinander Die Garantie der aufgabengerechten Finanzausstattung gilt nicht nur im Verhältnis zum Land, sondern gilt in gleicher Weise für den Grundsatz der Verteilungssymmetrie der Städte, Kreise und Gemeinden untereinander. D.h., wenn eine Vielzahl von Kommunen oder ganze Kommunalgruppen nicht in der Lage sind, ihre Haushalte auszugleichen, deutet dies auf eine Fehlsteuerung des kommunalen Finanzausgleichs hin, mit dem das verfassungsrechtlich vorgegebene Ziel des Art. 49 Abs. 1 LVerf nicht mehr erreicht wird. Dabei sind dem Gebot interkommunaler Gleichbehandlung folgend Instrumente zu entwickeln, die z.b. den unterschiedlichen Finanzkraftverhältnissen, den differenzierten Finanzbedarfen, den besonderen Haushaltsnotlagen, den strukturellen Unterschieden oder den verschiedenen Naturräumen sowie der unterschiedlichen Aufgabenintensität ausreichend Rechnung tragen.

86 86 Berücksichtigung der Aufgaben und Ausgaben Der Kommunale Finanzausgleich muss verhindern, dass es zu einer Disproportionalität zwischen Aufgaben, notwendigen Kosten und zur Verfügung gestellten Mitteln kommt. Deshalb müssen die Zuweisungen auf einer möglichst realitätsgerechten Bemessung der Verteilungsparameter beruhen, die ihrerseits transparent sind, d.h. auf erkennbaren und nachprüfbaren Annahmen beruhen. Dabei ist insbesondere die Ausgabenseite, namentlich die Belastung mit Sozialausgaben, ebenso in die Betrachtung einzubeziehen wie der differenzierte Aufgabenbestand zwischen den Kommunalgruppen. Berücksichtigung der Aufgabenentwicklung durch Regelgebundenheit und Anpassungsmechanismen Das Finanzausgleichsgesetz muss Mechanismen vorsehen, die die Ausgabenbelastung aufgrund der Aufgabenentwicklung erfassen und eine systemgerechte Nachsteuerung ermöglichen. Landesplanerische Zielsetzungen und Heterogenität der Räume müssen berücksichtigt werden Das der Raumordnung und der Landesplanung zugrundeliegende und in das Finanzausgleichsgesetz durch die Gewährung von Schlüsselzuweisungen für übergemeindliche Aufgaben implementierte System der Zentralen Orte soll auch weiterhin die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse sichern, indem die Angebote und Qualität der Infrastrukturen der sozialen und technischen Daseinsvorsorge für den Versorgungsbereich in Zeiten des demographischen Wandels nachhaltig aufrecht erhalten werden können. Dazu ist es notwendig, dass mit der Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes, aber auch mit der Konkretisierung der Ziele der Landesplanung eine nachhaltige Stärkung der Zentralen Orte jeder Stufe zum Nutzen der Regionen in Schleswig-Holstein einhergeht. Ein kommunaler Finanzausgleich muss Anreizsysteme enthalten Bedarfsgerechtigkeit bedeutet keine Kompensation jedweder Bedarfe über ein Finanzausgleichssystem. Deshalb muss verhindert werden, über den Finanzausgleich Anreize für übermäßiges Ausgabeverhalten zu setzen. Dies gilt umgekehrt auch für die Einnahmeseite, indem der Finanzausgleich als grundsätzlich subsidiäres Finanzierungsinstrument ausreichende Anreize für die Ausschöpfung der eigenen Einnahmemöglichkeiten beinhaltet. Aufkommensneutrale Reform im Verhältnis Kreise kreisangehöriger Bereich Der Städteverband Schleswig-Holstein fordert, dass der Gesetzentwurf genau beziffern bzw. methodisch die Berechnungsweise darlegen muss, welche Wirkungen sich aus den gesetzlichen Regelungen für die Kreise und deren ggf. erforderlichen Refinanzierungsbedarf über die Kreisumlage ergeben. Dabei sind die positiven Wirkungen aus der Rückführung des Schulbaufonds ebenso zu berücksichtigen wie die Entlastungen auf der Ausgabenseite (Grundsicherung, Bundesleistungsgesetz) oder das Verschaffen neuer Einnahmemöglichkeiten (Schullastenausgleich Förderzentren G, Hinweis: Die Berechtigung wird vom Städteverband Schleswig-Holstein in Frage gestellt, im Rahmen der SchulG-Novelle ist eine rechtliche Klarstellung gefordert worden, dass keine Erhebungsmöglichkeit besteht).

87 Bildung Situation In den letzten beiden Legislaturperioden ist jeweils das Schulgesetz umfangreich geändert worden. Maßnahmen zur Bildungsreform werden auch im kommunalen Bereich seit Jahren intensiv diskutiert. Dies geschieht in dem Bewusstsein, dass einer zeitgemäßen Bildungsinfrastruktur eine mitentscheidende Bedeutung für die individuelle Zukunft der Einwohner sowie für die Konkurrenzfähigkeit und Entwicklungsmöglichkeiten einer Region zukommt. Die Städte können sich mit ihren vielfältigen Zuständigkeiten in den Bereichen Schule, Jugendhilfe, Weiterbildung (z.b. Volkshochschulen) und Kultur (Theater, Museen usw.) z.b. unter den Aspekten Bildung von Anfang an, bedarfsgerechter Ausbau von Ganztagsschulen und betreuung, individuelle Förderung des Lernens, Flexibilisierung der Schulorganisation, Förderung der Selbständigkeit der Schulen und Qualitätssicherung, Reform der Schulfinanzierung, Verbesserung der Rahmenbedingungen für Lehren und Lernen, Stärkung des Systems der beruflichen Bildung, Stärkung der Weiterbildung als Bestandteil des lebenslangen Lernens, Bündelung und Vernetzung von Bildungsangeboten in einer Region (regionale Bildungslandschaften) aktiv und gestaltend an Initiativen zur Verbesserung der Bildung sowie an der Umsetzung von Reformmaßnahmen beteiligen. Bildung sensibilisiert für Problemstellungen und gesellschaftliche Anforderungen und ermöglicht es allen Menschen, die Werte und Kompetenzen zu erwerben, die für die Gestaltung einer lebenswerten Zukunft und eine positive gesellschaftliche Entwicklung erforderlich sind. Der schulischen Bildung kommt insoweit eine herausragende Bedeutung zu. Die Städte sehen es als erforderlich an, die Bildung als Standortfaktor insgesamt als Querschnittsaufgabe zu stärken; die Identität von Schule und Kommune zu fördern; die Selbständigkeit von Schulen und die Zusammenarbeit von Schulen und Schulträgern zu stärken; eine verlässliche Finanzausstattung abzusichern. Dazu gehört es, den Schulbaufonds beizubehalten, die Landesförderung zur Schulsozialarbeit bedarfsgerecht

88 88 auszubauen und dauerhaft zu verstetigen sowie Ganztagsschulen und Schulkindbetreuung bedarfsgerecht zu fördern; Schulstandorte nachhaltig und demographiefest zu entwickeln und Planungssicherheit zu gewährleisten; kommunale Bildungslandschaften zu etablieren; die erforderliche Ausstattung von Schulen zu gewährleisten; die Ganztagsschulen fortzuentwickeln und eine verlässliche Betreuung zu gewährleisten; Rahmenbedingungen für Integration und Inklusion zu verbessern; eine Qualitätssicherung beizubehalten; die Schulaufsicht zu regionalisieren und ggf. die Kommunalisierung von Schulen im Wege eines Optionsmodells/Experiments zu erproben Investitionsprogramme in Bildung - Streichung des Schulbaufonds Über das Konjunkturpaket II und das Sonderschulbauprogramm (52 Mio. ) sind erhebliche Fördermittel in die Bildungsinfrastruktur investiert worden. Weitere Fördermittel stehen ab 2013 aber nicht zur Verfügung, weil der Schulbaufonds (31 Mio. ) im Finanzausgleichsgesetz gestrichen wurde. Die Streichung des Schulbaufonds steht im Widerspruch zu der Beschlusslage in den Vorständen von Städtebund Schleswig-Holstein und Städtetag Schleswig-Holstein. Der Städteverband Schleswig-Holstein hatte sich bereits in seiner Schrift Stadt und Staat 2020 Positionen, Erwartungen und Forderungen des Städteverbandes Schleswig-Holstein an den 18. Schleswig-Holsteinischen Landtag und die neue Landesregierung dahingehend positioniert, dass die Städte es als unbedingt notwendig ansehen, eine verlässliche Finanzausstattung für die Schulen abzusichern. Dazu gehört es insbesondere, den kommunalen Schulbaufonds beizubehalten. Die Städte halten es für dringend erforderlich, Schulträger bei großen Investitionen in den Schulbau zu unterstützen und haben sich dafür ausgesprochen, den Schulträgern die Mittel schülerzahlbezogen als Investitionskostenförderung zuzuweisen. Eine solche Zuweisung gäbe den Schulträgern Planungssicherheit für ihre Investitionen. Die Beschlussfassungen in den Ausschüssen und Vorständen von Städtebund und Städtetag haben sich dabei von folgenden Erwägungen leiten lassen: Strukturell ist die Zweckzuweisung sachgerecht, weil ein typisierbarer Sonderbedarf gedeckt wird, der bei einer Kommune vorhersehbar ist, aber nicht in jedem Jahr auftritt. Die Förderung ist systemgerecht aufgebaut. Die Bauzuschüsse rechtfertigen sich durch den erheblichen Sonderbedarf und durch das Auseinanderfallen von kostenbelasteter Schulträgerschaft und auswärtigem Wohnsitz von Schülern.

89 89 Große Investitionen wie z.b. ein Schulneubau (z.b. als Ersatzbau) sind ohne Fördermittel aufgrund der fehlenden Investitionskraft vieler Städte und Gemeinden (namentlich der Konsolidierungshilfeempfänger) nicht aus eigener Kraft zu finanzieren. Auf die künftig im Rahmen der Vollkostenabrechnung zu erhebenden Schulkostenbeiträge haben Zuweisungen Dritter eine kostendämpfende Wirkung (Investitionszuweisungen sind als Sonderposten aufzulösen). Eine Rückführung in die Schlüsselzuweisungen hätte den Effekt, dass auch Nichtschulträger von den Mitteln profitieren, ohne Schulen vorzuhalten. Ohne gleichzeitige Aufstockung der zentralörtlichen Mittel im FAG käme es zu einer Verschiebung innerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs zu Lasten der Schulträger (zentrale Orte). Über den Schulbaufonds kann eine Steuerungswirkung erreicht werden. Legt man dies zugrunde und bedenkt man weiter, dass nach dem Bericht der Landesregierung Kommunalen Investitionsbedarf beziffern vom (LT-Drs. 17/2221) bei den kommunalen Körperschaften über Einwohner in den Jahren 2012 bis 2015 rd. 450 Mio. Investitionen in die Schulinfrastruktur nach der Finanzplanung vorgesehen sind, erweist sich die Rückführung der Förderung als nicht sachgerecht, zumal eine Reihe von Schulträgern aufgrund der fehlenden eigenen Leistungsfähigkeit nicht in der Lage sein werden, in den Schulbau ohne Förderung zu investieren. Auch der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag hatte sich für die Beibehaltung des Schulbaufonds ausgesprochen. Das Bildungsministerium (!) hingegen hatte die weitere Bewirtschaftung eines Schulbaufonds abgelehnt, und der Schleswig-Holsteinische Landkreistag hat sich für eine Rückführung der Mittel in die Schlüsselmasse ausgesprochen Ausbau der Schulsozialarbeit Nachdem die kommunalen Schulträger, namentlich die Städte, in der Vergangenheit erhebliche Anstrengungen auf Wunsch der Schulen unternommen haben, sozialpädagogisch geschultes Personal zur Unterstützung des Unterrichts den Schulen zur Verfügung zu stellen (vgl. etwa Schulbericht des Landesrechnungshofs 2009), konnte erreicht werden, dass auch das Land seinen eigenen Beitrag zur Förderung der Schulsozialarbeit leistet. Die Landesförderung der Schulsozialarbeit ist zuletzt auf 4,6 Mio. aufgestockt worden. Aus Sicht des Städteverbandes Schleswig-Holstein wird die Erhöhung des Förderansatzes begrüßt. Es ist jedoch einzufordern, dass sich die Förderung des Landes in die vor Ort bestehenden Modelle der Schulsozialarbeit der Schulträger einfügt und diese unterstützt. Insoweit erweist es sich als dringend notwendig, dass die unterschiedlichen Förderungen der Schulsozialarbeit aus Landesmitteln, aus BuT sowie die eigenen Förderprogramme der Kommunen so ausgestaltet werden, dass sie sich gegenseitig unterstützen und ergänzen und nicht jeweils eigene Förderschwerpunkte bilden, die nicht aufeinander abgestimmt sind. Es wird weiter eingefordert, dass nach Auslaufen der BuT-Mittel das Land seinen eigenen Anteil deutlich aufstockt.

90 Schullastenausgleich Die Schulgesetzänderung aus dem Jahr 2010 sah vor, dass für das Jahr 2012 ff. der Schullastenausgleich von statistisch ermittelten Durchschnittswerten auf einen tatsächlichen Kostenausgleich im Sinne einer Vollkostenrechnung umgestellt werden sollte. Im Rahmen der Auslegung des Schulgesetzes hatte das Bildungsministerium die Auffassung vertreten, dass auf Grundlage eines verfassungsrechtlichen Rückwirkungsverbotes die Investitionskosten vor Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung nicht in den Schullastenausgleich einbezogen werden dürften. Dieser Rechtsauffassung ist der Städteverband Schleswig-Holstein mit Nachdruck entgegengetreten. In langwierigen Verhandlungen mit dem Bildungsministerium konnte mit Unterstützung des Landesrechnungshofes und des Innenministeriums erreicht werden, dass das Haushaltsbegleitgesetz für die Jahre 2013 ff. die Wiedereinführung der Investitionskostenpauschale von 250 je Schüler vorsieht. Dabei handelt es sich zwar um einen Kompromiss, der sich für Schulträger, die besonders hohe Investitionen in der jüngeren Vergangenheit getätigt haben, nicht als vollkostendeckend erweist, der andererseits aber für die Zukunft Rechts- und Planungssicherheit bei gleichzeitiger Vermeidung von Bürokratiekosten beinhaltet. Nach wie vor ungelöst bleibt die Erhebung des Investitionskostenanteils im Schulkostenbeitrag für das Jahr Angesichts der Pauschalregelung von 250 Investitionskosten je Schüler im Jahr 2011 und der Fortführung der Regelung in den Jahren 2013 ff. hat die Geschäftsstelle des Städteverbandes Schleswig-Holstein empfohlen, in Streitfällen eine Verständigung im Vereinbarungswege zur Pauschalregelung auch im Jahr 2012 anzustreben. Es ist zu beobachten, dass eine Reihe von Kreisen erstmalig einen Schulkostenbeitrag für Förderzentren G erheben. Der Städteverband Schleswig-Holstein ist zusammen mit dem Schleswig-Holsteinischen Gemeindetag dafür eingetreten, das Schulgesetz in 111 Abs. 1 SchulG dahin zu präzisieren, den Willen des Gesetzgebers und die vormalige Rechtsauffassung des Bildungsministeriums, dass den Kreisen keine Erhebungsberechtigung zusteht, auch im Wortlaut des Gesetzes wiederzugeben. Dem Vernehmen nach war die Landesregierung nicht bereit, dieser Forderung im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes nachzukommen, weil es nicht unmittelbar die Finanzbeziehung des Landes zu den Kommunen, sondern nur der Kommunen untereinander berührt. Gleichwohl bleibt es bei der dringenden Aufforderung an den Gesetzgeber, schnellstmöglich in diesem Bereich tätig zu werden, da es sich nach Auffassung der Geschäftsstelle bei der Schulträgerschaft für Förderzentren G um eine übergemeindliche Selbstverwaltungsaufgabe der Kreise handelt, für die das richtige Finanzierungsinstrument wie bisher die Kreisumlage ist. Angesichts der Tatsache, dass die Kreisumlagen nicht in der Höhe, in der Schulkostenbeiträge für Förderzentren G erhoben werden, parallel abgesenkt werden, handelt es sich bei der Neueinführung der Schulkostenbeiträge für Förderzentren G um eine verdeckte Form der Kreisumlagenerhöhung, verbunden mit individueller Belastungswirkung für einzelne Städte und Gemeinden im kreisangehörigen Bereich. Der Städteverband Schleswig-Holstein wird sich weiter mit Nachdruck im parlamentarischen Raum für die Präzisierung des Schulgesetzes in 111 Abs. 1 einsetzen Inklusion Das Land Schleswig-Holstein ist trotz Leistungsfähigkeitsvorbehalt im Schulgesetz bundesweit das Land mit der höchsten Inklusionsquote. Die kommunalen Schulträger haben insoweit erhebliche Anstrengungen unternommen. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist aber ohne Förderung der Schulträger und Verständigung mit dem Bildungs- und dem Sozialministerium sowie den örtlichen Sozialleistungsträgern nicht zu bewerkstelligen. Das Land ist in der Pflicht, gemeinsam mit allen Akteuren tragfähige

91 91 Konzepte zu entwickeln, um den in Schleswig-Holstein erfolgreich beschrittenen Weg der Inklusion weiter fortzusetzen Perspektiven Zum Schuljahr 2014/2015 soll das Schulgesetz erneut novelliert werden. In diesem Zuge sollen Regionalschulen zu Gemeinschaftsschulen umgewandelt werden Dabei soll keine Regionalschule, die unter der für Gemeinschaftsschulen vorgesehenen Mindestgröße von 300 Schülern bleibt, in ihrem Bestand gefährdet sein. Vorausgesetzt ist dabei weiterhin, dass die Mindestschülerzahl von 240 erreicht wird, wie sie jetzt für Regionalschulen gilt. Das Schulgesetz soll auch die Voraussetzungen und Bedingungen für die Kooperation von Gemeinschaftsschulen mit anderen Schulen mit Oberstufen regeln. Aus Schulträgersicht ist auch der Erhalt kleinerer Schulstandorte (Mindestgrößen) sowie der Erhalt kleiner AußensteIlen von Grundschulen im ländlichen Raum von Bedeutung. Hier gilt es, die Balance zwischen ökonomischen Anforderungen an den Schulbetrieb (z.b. Lehrerzuweisung), der Schulentwicklungsplanung sowie den Interessen der Standortgemeinden zu finden. Dies setzt eine hohe Bereitschaft zur interkommunalen Zusammenarbeit voraus. 4.3 Funktional- und Verwaltungsstrukturreform Der Prozess der Funktional- und Verwaltungsstrukturreform ist mit der Verwaltungsstrukturreform im kreisangehörigen Bereich weitgehend zum Abschluss gekommen. Aufgabenübertragungen auf die infolge der Verwaltungsstruktur gewachsenen Verwaltungen im kreisangehörigen Bereich hat es kaum gegeben. Den berechtigten Erwartungen des kreisangehörigen Bereichs ist insoweit kaum Rechnung getragen worden. Weitere Verwaltungsstrukturreformprozesse auf Ebene der Kreise sind nach einem breiten fachlichen und politischen Diskurs ebenso wenig zustande gekommen wie die Zusammenführung von Verwaltungen an einem Ort (z.b. Stadt- und Amtsverwaltungen). Infolge der Verwaltungsstrukturreform sind die Städte unter Einwohner teilweise amtsangehörig geworden. Um den besonderen Anforderungen Rechnung zu tragen, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit eingeräumt, dass die Städte und Gemeinden über Einwohner selbstständig im Rahmen ihrer Organisationshoheit entscheiden können, über einen hauptamtlichen Bürgermeister zu verfügen. Die weitergehenden Vorschläge aus dem gemeinsam in einer Arbeitsgruppe der amtsangehörigen und ehrenamtlich verwalteten Städte erarbeiteten Grundsatzpapier Verwaltungsstrukturreform im kreisangehörigen Bereich - Korrekturbedarf aus Sicht der zentralen Orte (Heft 19 der Schriftenreihe des Städteverbandes Schleswig-Holstein) sind noch nicht umgesetzt worden. Die kommunalen Landesverbände haben im März 2011 mit der Landesregierung eine Vereinbarung zur Erwirtschaftung maximaler Effizienzrenditen abgeschlossen.

92 Kommunales und Kommunalverfassungsrecht Kommunalverfassungsrecht Das Kommunalverfassungsrecht ist an verschiedenen Stellen - aktuell 2012/ geändert worden, wobei teilweise Änderungen, die am in Kraft getreten sind, rückgängig gemacht worden sind. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Rechtsänderungen: 1. Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung vom (GVOBl. S. 696) Änderung des 48 Abs. 2 GO und Einführung der Direktwahl für hauptamtliche Bürgermeister in Städten und Gemeinden über Einwohner. 2. Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom (GVOBl. S. 739) Änderung des 46 Abs. 9 GO (Streichung des Satz 4) mit der Einführung des umfassenden Teilnahmerechts von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern in Ausschüssen, in denen sie nicht Mitglied sind und Änderung des 76 Abs. 4 GO sog. Spendenparagraph Einführung einer Delegationsebene Bürgermeister/in und Hauptausschuss für die Annahmeentscheidung und Einführung einer Bagatellgrenze für Geld- und Sachspenden in Höhe von Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes und der Gemeindeordnung vom (GVOBl. S. 740) Die Kommunen werden (wieder-)verpflichtet, Straßenausbaubeiträge zu erheben (Wiederherstellung des Rechtszustands vor dem ). 4. Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom (GVOBl. S. 745) Absenkung der Einwohnerzahl für Gemeinden mit Einwohnerversammlung von 100 auf 70 (Wiederherstellung des Rechtszustands vor dem ). 5. Gesetz für Bürgerbeteiligung und vereinfachte Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Schleswig-Holsteins Gemeinden und Kreisen (Gesetz zur Stärkung der kommunalen Bürgerbeteiligung). Im Schleswig-Holsteinischen Landtag ist am in Zweiter Lesung der vorbezeichnete Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenund Rechtsausschusses (LT-Drs. 18/501, Anlage 1) beschlossen worden. Im Einzelnen ist dazu festzuhalten: a) Durch (Wieder-)Einführung der 16 a-e GO entfällt das Erfordernis, selbstständige Bürgerbeteiligungssatzungen zum zu erlassen. Damit ist einem wesentlichen Anliegen des Städteverbandes Schleswig-Holstein Rechnung getragen worden. b) In den 16 a f ergeben sich im Wesentlichen folgende Änderungen: (1) Gem. 16 c) Abs. 1 GO haben zum einen alle Einwohnerinnen und Einwohner ein Fragerecht (bisher galt die Altersgrenze 14 Jahre), zum anderen kann die Gemeindevertretung den Kreis der Frageberechtigten um Betroffene, die nicht Einwohner sind, erweitern (Bsp. Schüler oder Eltern von Schülern, die nicht Einwohner des Schulstandorts sind). Zudem kann

93 93 in Selbstverwaltungsangelegenheiten eine sog. konsultative Einwohnerbefragung (auch auf Ortsteilebene) durchgeführt werden, vgl. 16 c Abs. 3 GO. (2) Hinsichtlich der Zulässigkeit eines Einwohnerantrags gelten nach Größenklasse differenzierte Quoren. c) Die Vorschriften zum Bürgerbegehren/Bürgerentscheid werden in 16 g GO umfassend geändert. Im Einzelnen ergeben sich folgende Änderungen: (1) Entfallen der qualifizierten Mehrheit für die Beschlussfassung der Stadtvertretung über den Bürgerentscheid (2) Keine Beschränkung des Bürgerbegehrens/Bürgerentscheids auf wichtige Selbstverwaltungsangelegenheiten (3) Änderung des Negativkatalogs (d.h. ein Bürgerentscheid findet nicht statt über): Entscheidungen im Rahmen der Bauleitplanung mit Ausnahme des Aufstellungsbeschlusses sowie dessen Änderung, Ergänzung oder Aufhebung, (4) Verzicht auf eine Einreichungspflicht (bisher muss ein Bürgerbegehren innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe des Beschlusses oder der Entscheidung eingereicht sein) (5) Wegfall der Erforderlichkeit eines Kostendeckungsvorschlags (6) Absenkung der Quoren Begehren Entscheid Bisher galt: 10 % 20 % Neuregelung: - bis Einwohner 5 % 10 % - bis Einwohner 4,5 % 9 % - bis Einwohner 4 % 8 % - bis Einwohner 3,5 % 7 % - bis Einwohner 3 % 6 % - bis Einwohner 2,5 % 5 % - über Einwohner 2 % 4 % (7) Pflicht zur Formulierung einer Stichfrage durch die Gemeinde bei widersprechenden Bürgerentscheiden (8) Zulässigkeit von Mehrfachbürgerbegehren. Aus Sicht des Städteverbandes Schleswig-Holstein gab es im Bereich Bürgerbegehren/Bürgerentscheid zum geltenden Recht keinen grundsätzlichen Änderungsbedarf. Das Instrument des Bürgerentscheids führt dazu, dass die repräsentative Verantwortung im Ergebnis ersetzt wird. Das Instrument der direkten Demokratie soll das grundsätzliche System der repräsentativen Demokratie auf kommunaler Ebene ergänzen, aber nicht ersetzen. Es muss deshalb eine Balance gefunden werden, mit der sich die bürgerschaftliche Mitwirkung auf kommunaler Ebene nicht allein auf den Wahlakt und Möglichkeiten der 16 a bis 16 f beschränkt, sondern eine echte Mitentscheidungsmöglichkeit der wahlberechtigten Einwohner ermöglicht wird. Gleichzeitig muss aber die grundsätzliche Systementscheidung des Grundgesetzes und der Landesverfassung respektiert werden, die für die Städte und Gemeinden den Grundsatz der repräsentativen Demokratie festschreibt. Insoweit wird die Ausweitung des Instruments Bürgerbegeh-

94 94 ren/bürgerentscheid kritisch bewertet, zumal angesichts der niedrigen Quoren das Instrument im Einzelfall dazu dienen kann, Partikularinteressen ohne Allgemeinwohlbindung durchzusetzen und damit im Spannungsfeld zur Bereitschaft, im Sinne der Allgemeinwohlverpflichtung sich kommunalpolitisch zu engagieren, demotivierend wirkt Entscheidungen des Landesverfassungsgerichts Als sachkundiger Dritter war der Städteverband Schleswig-Holstein u.a. an den verfassungsgerichtlichen Verfahren beteiligt. Das Landesverfassungsgericht hat in seinem Urteil im Verfahren der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Südschleswigschen Wählerverbandes (SSW) auf Durchführung der abstrakten Normenkontrolle gemäß Art. 44 Abs. 2 Nr. 2 Landesverfassung in Verbindung mit 3 Nr. 2, 39 ff. LVerfGG wegen Vereinbarkeit von 9 der Amtsordnung für Schleswig-Holstein mit Art. 2 Abs. 1 und 2 sowie Art. 3 Abs. 1 Landesverfassung Schleswig-Holstein (- LVerfG 1/09 -) am entschieden: Die Amtsordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 112), zuletzt geändert durch Gesetz vom (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 93), ist mittlerweile insofern mit Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 und Artikel 3 Absatz 1 der Landesverfassung unvereinbar, als sie in 5 Absatz 1 Satz 1 die Möglichkeit eröffnet, dass sich die Ämter in Folge zunehmender Übertragung von Selbstverwaltungsaufgaben durch die Gemeinden zu Gemeindeverbänden entwickeln, sie aber für diesen Fall in 9 keine unmittelbare Wahl der Mitglieder des Amtsausschusses als des zentralen Entscheidungsorgans der Ämter durch das Volk vorsieht. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, die verfassungswidrige Rechtslage bis spätestens zum durch eine Neuregelung zu beseitigen. Bis dahin bleibt 9 der Amtsordnung insgesamt anwendbar. 5 Absatz 1 Satz 1 der Amtsordnung bleibt bis dahin insofern anwendbar, als die Vorschrift die Rechtsgrundlage für Übertragungen bildet, die bis einschließlich erfolgt sind. In der Folge ist eine umfangreiche Diskussion über die Novellierung der Amtsordnung geführt worden, die intensiv vom Städteverband begleitet wurde. Eine zweite für die Auslegung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts bedeutsame Entscheidung hatte das Landesverfassungsgericht im Bereich der pflichtigen Elternbeteiligung bei den Kosten der Schülerbeförderung zu treffen. Mit Urteil vom entschied das Landesverfassungsgericht in dem Verfahren LVerfG 1/12, dass die Vorgabe in 114 Abs. 2 Satz 3 SchulG 2011, in den Schülerbeförderungssatzungen der Kreise zwingend eine Eigenbeteiligung der Eltern und volljährigen Schüler an den Schülerbeförderungskosten vorzusehen, mit der von der Selbstverwaltungsgarantie nach Art. 46 Abs. 1 und 2 LV umfassten Satzungs- und Finanzhoheit der Kreise im Einklang steht. Sie stellt eine geeignete und erforderliche gesetzliche Maßnahme zur Konsolidierung des Landeshaushaltes bei gleichzeitiger Vermeidung einer zusätzlichen Belastung der Kreishaushalte dar und verfolgt den weiteren Zweck, die Grundlage für die Finanzierung der Schülerbeförderung trotz des Wegfalls der Landesbeteiligung zu sichern, ohne die Finanzausstattung der Kreise zu schwächen.

95 Kommunal-Handbuch für Schleswig-Holstein Rund Kommunalpolitiker in ganz Schleswig-Holstein stehen zu Beginn der Wahlperiode 2013 bis 2018 vor der großen Herausforderung, die Belange ihrer Städte, Gemeinden und Ämter trotz der weiter angespannten kommunalen Haushaltslage und im Blickwinkel des demographischen Wandels sachgerecht wahrzunehmen. Grundlage für eine sachgerechte Aufgabenwahrnehmung ist dabei die ausreichende und umfassende Kenntnis von gesetzlichen Grundlagen und anderen kommunalrelevanten Informationen. Der Städteverband Schleswig-Holstein gibt mit dem Kommunal-Handbuch für Schleswig-Holstein wie zur vergangenen Wahlperiode den neu- und wiedergewählten Kommunalpolitikern zur Bewältigung ihrer Aufgaben eine Arbeits- und Praxishilfe an die Hand. Die handliche Broschüre im DIN A 5 Format enthält neben der Darstellung der kommunalrechtlichen Grundlagen auch Beiträge zu aktuellen Problemfeldern der gemeindlichen Selbstverwaltung. Die Broschüre soll allen Ratsmitgliedern der Mitgliedskörperschaften im Städteverband Schleswig-Holstein, aber auch anderen Kommunalpolitikern in Schleswig-Holstein die alltägliche praktische Arbeit in den Ratsversammlungen, Stadt- und Gemeindevertretungen und in den Amtsausschüssen erleichtern. Sie bietet gleichzeitig die Möglichkeit, den Städteverband Schleswig-Holstein und seine Mitglieder mit allgemeinen Informationen und Grunddaten zu Historie, Besonderheiten und Sehenswürdigkeiten kennen zu lernen. Das Kommunal-Handbuch kann per unter info@staedteverband-sh.de bestellt bzw. erworben werden. 4.5 Baurecht und städtebauliche Entwicklung Landesplanungsgesetz In der 17. Legislaturperiode wurde gegen den Widerstand des Städteverbandes Schleswig-Holstein, der Kammern und Verbände der Wirtschaft, der landwirtschaftlichen Kammern und Verbände, des Naturschutzbundes und der Wissenschaft der Gesetzentwurf zur Kommunalisierung der Regionalplanung verabschiedet. Alle kreisfreien Städte, die als Aufgabenträger vorgesehen waren, lehnten das Konzept ab, einzelne Kreise hielten das Konzept nicht für überzeugend und der gesamte städtische kreisangehörige Raum war mit der Konzeption unzufrieden. Nach Auffassung des Städteverbandes hängt das Gelingen einer Kommunalisierung der Regionalplanung maßgeblich von einem kommunalen Generalkonsens über das Ob und das Wie einer Kommunalisierung der Regionalplanung ab, der aber nicht vorhanden ist. Eine Kommunalisierung darf nicht dazu führen, dass die Entscheidungsprozesse verlangsamt, die Abstimmungsverfahren verkompliziert und die Kommunen untereinander in Konflikte getrieben werden, die kontraproduktiv für die regionale Entwicklung wirken. Die Kommunalisierung der Regionalplanung ist durch Gesetz zur Änderung landesplanungsrechtlicher Vorschriften vom (GVOBl. S 742) wie vom Städteverband Schleswig-Holstein gefordert - wieder aufgehoben worden. Zudem wird aktuell beabsichtigt, durch Änderung des Landesplanungsgesetzes die Anzahl der Regionalplanungsräume von 5 auf 3 (Aufhebung der Planungsräume II und 4) zu reduzieren.

96 Landesentwicklungsplan 2010 Die Überarbeitung des Landesentwicklungsplans 2010 ist vom Städteverband Schleswig-Holstein kritisiert worden. Die Diskussion über den Landesentwicklungsplan war Anlass für den Städteverband Schleswig-Holstein, gemeinsam mit Verbänden und Organisationen der Wirtschaft, der Wohnungswirtschaft, der Architekten und Ingenieure und des Stadtmarketings, sich mit einem gemeinsamen Appell an die Landesregierung und den Landtag zu wenden. Es sollte ein Landesentwicklungsplan auf den Weg gebracht werden, der die Zukunft des Landes Schleswig-Holstein nachhaltig sichert, der die Grundsätze der Raumordnung beachtet, das zentralörtliche System stärkt, die Wirtschaft und den Einzelhandel sichert und Innenstädte und Versorgungszentren attraktiv gestaltet. Zudem wurde angemahnt, keine zusätzlichen Bürokratie- und Verwaltungsebenen durch eine Kommunalisierung der Regionalplanung zu schaffen. Gerade unter den schwierigen Rahmenbedingungen müsse die wirtschaftliche Zukunft des Landes Schleswig-Holstein gesichert werden. Es müssen die richtigen Antworten auf die Bedingungen des demographischen Wandels und des Klimaschutzes gefunden werden. Dies werde nur gelingen, wenn das Land nicht auf eine koordinierende und im Einzelfall auch lenkende Landesplanung unter besonderer Berücksichtigung der zentralen Orte in Schleswig-Holstein verzichtet. Der Appell hatte folgenden Wortlaut: Appell für einen zukunftsfähigen Landesentwicklungsplan Mit Sorge betrachten die Verbände und Institutionen die laufende Diskussion über den Landesentwicklungsplan. Deshalb appellieren sie an die Landesregierung, einen Landesentwicklungsplan festzustellen, der den Erfordernissen der Raumordnung gerecht wird und damit die wirtschaftliche Zukunft des Landes Schleswig-Holstein sichert, unter den Bedingungen des demographischen Wandels der Bevölkerung eine angemessene und notwendige Versorgung mit Dienstleistungen und Wohnraum gewährleistet und dabei die Ziele des Ressourcenschutzes nicht aus dem Blickwinkel verliert. I. Grundsätze der Raumordnung beachten In Schleswig-Holstein konkurrieren kommunale Planungshoheiten um die vielfältigen Nutzungsansprüche an den Raum. Jede Kommune ist im wohlverstandenen Eigeninteresse legitimiert, die eigenen Vorstellungen für die Raumnutzung zu entwickeln. Eine ungesteuerte Umsetzung aller Planungen führt aber nicht zu mehr Investitionen und einer Stärkung sowie Attraktivitätssteigerung des Standorts Schleswig-Holstein, sondern zu ruinöser Konkurrenz und Zersiedelung mit unabsehbaren Folgen für Wirtschaft und Handel, Innenstädte und soziale Einrichtungen, Schulen und ÖPNV. Das Raumordnungsgesetz des Bundes und das Landesentwicklungsgrundsätzegesetz legen die Leitvorstellungen einer nachhaltigen Raumentwicklung in Form von Grundsätzen fest und folgen dem bewährten Strukturprinzip des Zentralen-Orte-Systems. Aufgrund seiner Gebietsstruktur ist Schleswig-Holstein mehr als andere Bundesländer auf eine starke Landesplanung angewiesen, die gegenläufige Interessen in Einklang und Ausgleich bringt, wenn eine Einigung der Kommunen untereinander nicht gelingt. II. Zentralörtliches System stärken Das Zentralörtliche System soll sicherstellen, dass die Bevölkerung Einrichtungen der Daseinsvorsorge in zumutbarer Entfernung und mit vertretbarem Zeit- und Kostenaufwand erreichen kann. Trotz der demographischen Entwicklung muss die Daseinsvorsorge langfristig gesichert bleiben. Das Aufrechterhalten des Leistungsangebots an Einrich-

97 97 tungen der Daseinsvorsorge ist bereits heute schon in den zentralen Orten finanziell zunehmend schwieriger geworden. Daher ist es erforderlich, die Zentralen Orte als leistungsfähige Standorte zu stärken und Infrastruktureinrichtungen ebenso wie die Wohnungsbauentwicklung dort zu konzentrieren. Dies unterstützt die wirtschaftliche Tragfähigkeit von öffentlichen und privaten Versorgungseinrichtungen. Bei abnehmender Bevölkerung und dadurch sinkendem Bedarf muss der Erhalt bzw. die bedarfsgerechte Anpassung bereits bestehender Infrastrukturen Vorrang vor der Schaffung neuer Angebote an anderer Stelle haben. Die Herausforderungen der Zukunft können insgesamt nur durch eine Stärkung und Ertüchtigung des zentralörtlichen Systems und verstärkter interkommunaler Zusammenarbeit gemeistert werden. III. Wirtschaft und Einzelhandel sichern Die regionalwirtschaftliche Vielfalt des Landes bietet differenzierte Entwicklungsperspektiven. Das Zentrale-Orte-System ist für die Wirtschaft im Grundsatz alternativlos. Die Zentralen Orte müssen als Wachstumsmotoren für die Regionen gestärkt werden, weil sie Voraussetzung für das Entstehen von wettbewerbsfähigen Regionen sind. IV. Innenstädte und Versorgungszentren attraktiv halten und stärken Handel, Gewerbe und Dienstleistungen sind für lebenswerte Städte unverzichtbar. Die Innenstadt ist der Kristallisationspunkt einer zukunftsfähigen städtebaulichen Entwicklung und zugleich die Visitenkarte einer Stadt. Ein qualitätsvoller Einzelhandel schafft nicht nur Attraktivität, sondern ist seinerseits auf attraktive, lebendige, sichere sowie saubere und gut erreichbare Städte angewiesen. Deshalb muss die Attraktivität der Zentren und Ortskerne gestärkt werden, um die Wettbewerbsfähigkeit der Städte zu verbessern. Der Sicherung der Nahversorgung in den Innenstädten, Stadtteilen und Ortskernen kommt dabei vor dem Hintergrund des demographischen Wandels besondere Bedeutung zu. Ziel einer guten Landesplanung muss die Revitalisierung von Innenstädten und das Vermeiden von Innenstadtbrachen und Leerständen sein. V. Keine zusätzliche Bürokratie- und Verwaltungsebenen durch eine Kommunalisierung der Regionalplanung schaffen Eine Kommunalisierung der Regionalplanung darf nicht zu zusätzlichen Verwaltungsebenen führen, die zusätzliche Kosten und Bürokratie verursachen. Eine Kommunalisierung darf auch nicht dazu führen, dass die Entscheidungsprozesse verlangsamt, die Abstimmungsverfahren verkompliziert und die Kommunen untereinander in Konflikte getrieben werden, die kontraproduktiv für die regionale Entwicklung wirken Wohnraumförderung Bis Ende 2006 war die soziale Wohnraumförderung eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern. Mit der Föderalismusreform ist die Zuständigkeit für die soziale Wohnraumförderung zum in die alleinige Verantwortung der Länder übergegangen. Mit dieser Kompetenzverlagerung entfielen auch die Bundesfinanzhilfen in der Wohnraumförderung. Als Ausgleich hierfür erhalten die Länder seit dem Jahr 2007 jährliche Kompensationszahlungen des Bundes in Höhe von 518,2 Mio. (Schleswig- Holstein = 12,6 Mio. ). Diese Mittel müssen von den Ländern für die Finanzierung von Maßnahmen der Wohnraumförderung eingesetzt werden. Das Land Schleswig-Holstein stellt bis 2014 insgesamt 360 Mio. für die Wohnraumförderung zur Verfügung. Damit können bis zu Mietwohnungen und Eigenheime gebaut werden. Pro Jahr beläuft sich das Programm auf 90 Mio., eingerechnet sind

98 98 hierbei die Kompensationsmittel des Bundes nach der Föderalismusreform 2006 in Höhe von jährlich 12,6 Mio. - die im Übrigen von Schleswig-Holstein von 2007 an immer in voller Höhe in die Förderprogramme eingeflossen sind. Die Größenordnung reicht nach Auffassung der Landesregierung aus, um Wohnungen mit auslaufenden sozialen Bindungen in ausreichendem Maß zu ersetzen. Eine langfristige Förderung kann durch die Nutzung des Zweckvermögens Wohnraumförderung/Krankenhausfinanzierung als revolvierender Fonds erreicht werden. Inhaltlich betreibt die Landesregierung seine soziale Wohnungspolitik durch das Gesetz über die Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein. Die Fördergelder kommen Haushalten und Familien zu Gute, die sich nicht aus eigener Kraft auf dem Wohnungsmarkt versorgen können, bzw. deren (Erwerbs)Einkommen aufgrund der Mietendynamik in einigen Regionen für eine angemessene eigenständige Wohnraumversorgung nicht mehr ausreichend sind. Dabei hat das Land Schleswig-Holstein seine Förderbedingungen im Jahr 2013 angepasst und auf die Entwicklungen am Wohnungsmarkt mit folgenden Maßnahmen reagiert: Anpassung der Kostenobergrenzen neue Förderhöhen (Das Baudarlehen des Landes beträgt bei einer Zweckbindung von 20 bzw. 35 Jahren in den Regionalstufen I und II: maximal bis zu 75 % der Gesamtkosten, in der Regionalstufe III: maximal bis zu 85 % der Gesamtkosten.) Aufstufung der Städte Lübeck und Niebüll in die nächsthöhere Regionalstufe Anpassung der Bewilligungsmieten (Die Bewilligungsmieten betragen (je m2 Wohnfläche/Monat in Regionalstufe I 4,85, in Regionalstufe II 5,20 und in Regionalstufe III 5,50.) Anpassung der Zinssätze (Bei einer Zweckbindungsdauer von 35 Jahren wird der Zinssatz mit Beginn des 7. Jahres nach der Bezugsfertigkeit alle drei Jahre um einen Wert von 0,25 Prozentpunkten p.a. erhöht; bei einer Zweckbindungsdauer von 20 Jahren wird der Zinssatz mit Beginn des 7. Jahres nach der Bezugsfertigkeit alle drei Jahre um einen Wert von 0,50 Prozentpunkten erhöht. Mit Beginn des 21. Jahres wird das Darlehen für die restliche Laufzeit mit einem Zins von 3,50 % zzgl. Verwaltungskosten fortgeführt.) Neue Tilgungshöhe (mindestens 1,25 % jährlich unter Zuwachs ersparter Zinsen) Einführung eines 2. Förderweges in besonderen Zielregionen (Aufgrund der in einigen Regionen des Landes bestehenden hohen Wohnkostenbelastung haben neben den in 8 SHWoFG i.v.m. 7 SHWoFG-DVO festgelegten auch weitere Haushalte mit höherem Einkommen Schwierigkeiten, sich am Markt angemessen mit Wohnraum zu versorgen. Aus diesem Grund ist beabsichtigt, in bestimmten Zielregionen zur Abdeckung eines breiten Kreises der Zielgruppen einen 2. Förderweg einzuführen. Voraussetzung für den Geltungsbereich dieses Förderweges ist ein deutlicher Abstand zwischen Markt- und Bewilligungsmiete, so dass ein Fördereffekt nachweisbar wäre. Zielregionen sind in diesem Zusammenhang die Kommunen des Hamburger Randes mit zentralörtlicher Funktion, die Landeshauptstadt Kiel, die Hansestadt Lübeck und die Städte und Gemeinden der Insel Sylt. Aktuell steht die Schaffung bezahlbaren Wohnraums auf der politischen Agenda. Das Thema Mietensteigerungen und Wohnungsengpässe, verbunden mit der Forderung der Bevölkerung, bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen, ist seit jeher ein wichtiges Handlungsfeld für Kommunen, die Wohnungswirtschaft sowie die Eigentümerschutzgemeinschaften und die Mieterverbände. Der Städteverband Schleswig-Holstein begrüßt die von der Landesregierung verfolgte Offensive für bezahlbaren Wohnraum. Die soziale Wohnraumversorgung gehörte schon immer zu den wichtigsten Aufgaben kommunaler Daseinsvorsorge. Die Städte und Gemeinden sind zwar nach den Grundsätzen des Ordnungsrechts lediglich verpflichtet, obdachlose Haushalte unterzubringen,

99 99 dennoch lässt sich aus Artikel 28 des Grundgesetzes, Art. 46 der Landesverfassung Schleswig-Holstein und 2 der Gemeindeordnung die grundsätzliche Aufgabe der Städte und Gemeinden ableiten, die Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem und angemessenem Wohnraum sicher zu stellen. Ein Mangel an bezahlbarem Wohnraum stellt insbesondere die Kommunen vor besondere Herausforderungen. Wohnraummangel wirkt sich nicht nur negativ auf die Attraktivität der betroffenen Städte als Wohn- und Wirtschaftsstandort aus; er macht sich infolge steigender Unterkunftskosten für die Transferleistungsempfänger auch unmittelbar in den städtischen Haushalten bemerkbar. Zudem kommt es durch die allgemeine Mietpreisentwicklung und durch Modernisierungsmieterhöhungen zu Verdrängungseffekten und damit zu einer räumlichen Konzentration von einkommensschwachen Haushalten in bestimmten Wohnlagen. Dies widerspricht den mit der Stadtentwicklungspolitik verfolgten Zielen. Strategien und Maßnahmen gegen steigende Wohnkostenbelastungen und zunehmende Versorgungsschwierigkeiten vor allem für einkommensschwächere Haushalte müssen jeweils regionale und örtliche Unterschiede der Wohnungsmärkte berücksichtigen. Ziel städtischer Wohnungspolitik ist es, allen Einwohnern eine angemessene Wohnungsversorgung zu ermöglichen. Dabei kommt den einkommensschwachen und sozial benachteiligten Haushalten besonderes Augenmerk zu, indem sie zum Teil direkt mit Wohnraum versorgt werden. Daneben gibt es aber auch die Förderung mittlerer Einkommensschichten, wie beispielsweise junger Familien, die gefördert werden, damit sie sich auf dem Wohnungsmarkt behaupten können. Vitale Städte sind insgesamt auf eine ausgeglichene Sozialstruktur angewiesen. Kommunale Wohnungspolitik ist mehr und mehr Teil nachhaltiger und sozialer Stadtentwicklungspolitik. Soziale Wohnraumversorgungspolitik ist nicht mehr allein auf das Schaffen von preisgünstigem Wohnraum ausgerichtet, sondern nimmt Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung, Quartiersgestaltung, Unterstützung neuer Wohnformen und Programme der Städtebauförderung ebenso in den Blick wie Aspekte der Nutzungsdichte, der Baustruktur und der Baulandpolitik und Bauleitplanung. Hinzu tritt die Intensivierung der Kooperationsebene mit den Wohnungsmarktakteuren. Um die Wohnraumversorgung auf den angespannten Märkten in vielen Städten zu sichern, ist Kooperation das Gebot der Stunde. Die Rahmenbedingungen für ein investitionsfreundliches Klima zu schaffen ist Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen. Insoweit fordert der Deutsche Städtetag in einem aktuellen Positionspapier u.a.: Der Bund muss durch Fortführung der Kompensationszahlungen zur finanziellen Basis für die soziale Wohnraumförderung beitragen und Initiativen für ein Programm Neuer Sozialer Wohnungsbau in Deutschland ergreifen. Der Bund ist gefordert, die Mietentwicklung immer auch im Kontext der Quartiersund Stadtentwicklung zu sehen und die für den sozialen Zusammenhalt von Quartieren und Stadtvierteln erforderlichen Programmmittel auf ein Niveau aufzustocken, dass es den Städten erlaubt, sozialen Zusammenhalt und Quartiersentwicklung aktiv zu betreiben. Im Rahmen der Kfw-Förderprogramme und durch Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen (z.b. in Form einer Investitionszulage für den Wohnungsneubau in angespannten Märkten) müssen die nötigen Investitionsanreize für den frei finanzierten Wohnungsbau im mittleren Preissegment gesetzt werden.

100 100 Der Bund muss dafür Sorge tragen, dass die im Eigentum der BImA stehenden militärischen Konversionsflächen zügig und zu finanziell adäquaten Konditionen für die Wohnbebauung zur Verfügung gestellt werden. Die geplante Erhöhung baulicher Standards ist hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit von Investitionen und die Entwicklung der Mieten einer Kosten- Nutzen-Analyse zu unterziehen. Die Länder sind gefordert, ihre Wohnraumförderung inhaltlich auf die bestehenden Herausforderungen und Aufgaben auszurichten und finanziell angemessen auszustatten. Die Städte müssen durch ihre Bauland- und Liegenschaftspolitik für die Bereitstellung ausreichender Wohnbauflächen zu adäquaten Konditionen und für ein breites Spektrum an Zielgruppen sorgen. Durch Nutzung von Instrumenten wie der sozial gerechten Bodennutzung können sie den Bau öffentlich geförderter Wohnungen auch trotz derzeit insgesamt schwieriger Rahmenbedingungen aktiv unterstützen. Um eine adäquate Wohnraumversorgung einkommensschwächerer Haushalte zu tragbaren Kosten trotz steigender Mieten und Nebenkosten zu gewährleisten, ist ferner eine Anpassung des Wohngeldes an die Mietentwicklung sowie die Wiedereinführung des Heizkostenzuschusses dringend geboten. Innerhalb des Städteverbandes Schleswig-Holstein beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe mit dem Thema Wohnraumförderung Städtebauförderung Die Städtebauförderung ist ein wichtiges Instrument der Stadtentwicklung. Sie muss fortgeführt werden. Nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Urbanistik beträgt der kommunale Investitionsbedarf in die örtliche Infrastruktur bis zum Jahr 2020 ca. 700 Mrd.. Der städtebauliche Investitionsbedarf bis zum Jahr 2013 wird vom Bundesbauministerium mit ca. 65 Mrd. beziffert; er kann von den Städten und Gemeinden allein nicht geschultert werden. Auch die bisherigen Finanzhilfen des Bundes und der Länder reichten hierzu nicht aus; die Städtebauförderprogramme waren in der Vergangenheit immer um ein Vielfaches überzeichnet. Angesichts der nach wie vor angespannten kommunalen Haushaltssituation ist es daher unerlässlich, dass sich sowohl der Bund als auch die Länder weiterhin an der Gemeinschaftsaufgabe Städtebauförderung mindestens auf dem finanziellen Niveau der Jahre 2009/2010 beteiligen. Die Städtebauförderung leistet nicht nur einen unverzichtbaren Beitrag zur Strukturverbesserung in den Städten und Gemeinden, sondern sichert insbesondere auch Aufträge und Beschäftigung im örtlichen Handwerk und Baugewerbe in erheblichem Umfang. Gerade aufgrund der Kleinteiligkeit der städtebaulichen Investitionen profitieren daher vor allem lokale Betriebe und ihre Beschäftigten. Es wäre mithin sowohl finanz-, als auch wirtschafts- und arbeitsmarktpolitisch falsch, wenn der Bund ein sich selbst tragendes und dem Mittelstand zugutekommendes Programm nicht wieder aufstocken, sondern noch weiter kürzen würde. Städtebauförderung ist angesichts der gewaltigen Herausforderungen für eine wirtschaftliche, soziale und ökologische Stadtentwicklung unabdingbar, um für die dringend erforderlichen Investitionsmaßnahmen, insbesondere zur Beseitigung struktureller, baulicher und sozialer Probleme in den Städten und Gemeinden, Planungssicherheit für die Zukunft zu schaffen. Die Städtebauförderung hilft den Städten, ihre Attraktivität als Wohn- und Wirtschaftsstandorte unter den aktuellen Bedingungen des demographischen und wirtschaftsstruk-

101 101 turellen Wandels auszubauen. Die Wohnungsangebote und Aufenthaltsqualität der Innenstädte werden verbessert, die Versorgungsfunktion der Stadt- und Stadtteilzentren gestärkt, und der zunehmenden Tendenz der sozialen Polarisierung, der Stadt-Umland- Wanderung und städtebaulicher Funktionsverluste wird entgegengewirkt. Die Städtebauförderung ist immer wieder von Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen von Bund und Ländern bedroht. Der Bundestag hat am den Etat des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung beschlossen. Er sieht für 2012 einen Beibehalt der bisherigen gekürzten - Bundesmittel für die Städtebauförderung zugunsten der Städte und Gemeinden vor. Damit haben sich die Initiativen des Städteverbandes Schleswig-Holstein sowie der kommunalen Bundesverbände zumindest was eine weiter zu befürchtende Absenkung der Bundesmittel auf nur 410 Mio. für das Jahr 2012 angeht ausgezahlt. Aktuell steht die Fortschreibung der Städtebauförderungsrichtlinien des Landes auf der Agenda. Hierzu hat die Arbeitsgruppe der Sanierungsstädte im Städteverband grundsätzliche Positionen entwickelt: Positionspapier des Städteverbandes Schleswig-Holstein zur Zukunft der Städtebauförderung Die Städtebauförderung hat für die Städte in Schleswig-Holstein eine herausragende Bedeutung. Sie stärkt und unterstützt die Wahrnehmung der Selbstverwaltungsaufgaben der Städte im Bereich der Stadtentwicklung und ist Ausdruck kooperativen Verwaltungshandelns zwischen Land und Kommunen. Die Ausgestaltung der Städtebauförderung sollte insbesondere bei der Neufassung der Städtebauförderungsrichtlinien aus Sicht der Städte folgende Aspekte berücksichtigen: 0. Präventive Zielsetzung in der Städtebauförderung verankern Die Städtebauförderung oder eigene Landesprogramme sollten künftig auch einen präventiven Ansatz verfolgen, d.h. Fördermaßnahmen für Gebiete auch im kleinräumigen Zuschnitt zulassen, für die die konkrete Gefahr für das Entstehen eines städtebaulichen Missstandes besteht. 1. Das Förderverfahren ist zu vereinfachen Das in der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern vereinbarte Ziel, dass weitere Vereinfachungen im Förderungsverfahren anzustreben sind (Art. 26 Abs. 3 VV 2012), ist konsequent für die Ausgestaltung des Förderverfahrens auch auf Landesebene umzusetzen. Unter Beachtung der Planungshoheit der Städte als Ausdruck der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie muss sich das Förderverfahren auf eine reine Rechtskontrolle beschränken, ohne dass Planungs- und Gestaltungsvorgaben bestimmt werden. 2. Klare Aufgaben und Verantwortungstrennung zwischen Land und Kommunen Das Land hat im Rahmen der Konkretisierung der Einzelprogramme die Aufgabe, Förderschwerpunkte festzulegen (Programmausschreibung). Aufgrund der Programmausschreibung können sich die Städte in einem transparenten (wettbewerblichen) Verfahren um die Mittel bewerben. Die Verantwortung für die Umsetzung der Programme liegt bei den Kommunen. Dabei ist eine Konzentration der Mittelverteilung auf Zentrale Orte vorzusehen. Der Fördermittelgeber fördert das Verfahren durch Beratung.

102 Kumulation von Programmen ermöglichen Soweit es die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern zulässt, wird eine Programmkumulation oder ein Programmwechsel auch auf Landesebene ermöglicht, wenn dies die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchung oder der Prozess der Programmumsetzung nahelegen. 4. Qualifizierte Vorbereitung als Fördervoraussetzung Die Förderfähigkeit dem Grunde nach ist abhängig von der Feststellung der Kommune, dass die Voraussetzungen des BauGB vorliegen. Für den Umfang der Förderung ist anschließend eine qualifizierte städtebauliche Planung im Sinne des 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB erforderlich, die der rein förderrechtlichen Abstimmung mit dem Innenministerium unterliegt. Auf der Umsetzungsebene des Maßnahmenplans werden Abstimmungspflichten vereinbart; darüber hinausgehende Zustimmungsvorbehalte entfallen. 5. Bewilligungspraxis Die Verfahrensanforderungen der geltenden Städtebauförderungsrichtlinien führen zur Zahlung von Zweckentfremdungszinsen in unvertretbarer Höhe. Das Förderrecht muss so ausgestaltet werden, dass im Regelfall keine Zweckentfremdungszinsen anfallen (z.b. durch nachträglichen Abruf der Mittel nach Verausgabung analog EFRE- Programmen/ durch verlängerte Abruffristen/ Verrechnungsmöglichkeit mit Guthabenzinsen/ Erhöhung der Kassenreserve/ Parken von Städtebauförderungsmitteln bei der Investitionsbank). Die Zinshöhe ist auf den marktüblichen Zinssatz zu reduzieren. 6. Keine Gebührenzahlung für die Inanspruchnahme von Fördermitteln Bei insgesamt im Volumen gekürzten Städtebauförderungsmitteln muss ein möglichst effizienter Mitteleinsatz sichergestellt werden. Ein verschlanktes Förderverfahren sollte dazu führen, dass ein Aufgabenübertragungsvertrag auf die Investitionsbank nicht mehr notwendig wird und damit die Förderung gebührenfrei durch das Ministerium abgewickelt werden kann. 7. Salvatorische Klausel und Amnestieklausel Die offenen Abrechnungsfragen aus der Vergangenheit zeigen, dass es den Bedarf für eine Heilungsvorschrift gibt für diejenigen Fälle, in denen die materiellen Ziele der Städtebauförderung erfüllt worden sind, ggf. aber unterschiedliche Rechtsauffassungen über die Einhaltung der Förderbestimmungen im Einzelfall bestehen. Aufgrund der Komplexität der Sachverhalte und der Dauer der Verfahren muss auch das Ziel der Rechtssicherheit in angemessenen Umfang berücksichtigt werden. Durch die Unverhältnismäßigkeit des Aufwands bei der Aufarbeitung von Altvorgängen entsteht eine Einschränkung der Handlungsfähigkeit der Kommunen für neue Aufgaben. 8. Einzelpunkte der Novellierung der Städtebauförderungsrichtlinien Zu den zwingend überarbeitungsbedürftigen Regelungen der Städtebauförderungsrichtlinien gehören u.a. Ausschreibung: Klarstellung, dass das Verfahren in der Verantwortung der Kommune liegt. Sanierungsträger :Keine Begrenzung der Höhe der Vergütung der Sanierungsträger, weitere Förderung von Sanierungsträgern unabhängig von deren Rechtsform. Grundstücke: Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Tausch und Verkauf sollten förderfähig werden.

103 103 Gemeindeeigene Grundstücke: Keine allgemeine, sondern nur eine maßnahmenbezogene Einbringungspflicht von gemeindeeigenen Grundstücken. Eigenanteil: Der kommunale Eigenanteil kann förderunschädlich auch aus Mitteln Dritter (mit-)finanziert werden, soweit es sich bei den Dritten um andere Kommunen oder in kommunaler Trägerschaft befindliche Unternehmen handelt. Abrechnung: Leistungen, die bei Einzelmaßnahmen nicht innerhalb der 6-Monatsfrist abgerechnet werden können, sind im Rahmen der jährlichen Zwischenabrechnung nachzuweisen; Ziel sollte es sein, dass Prinzip der Drittelfinanzierung auch abrechnungstechnisch zu erreichen (z.b. durch Anrechnung von nicht förderfähigen Kosten auf das gemeindliche Drittel). Keine Einbringungspflicht von nicht maßnahmenbezogenen Einnahmen in das Treuhandvermögen (z.b. Parkgebühren, Ablösebeträge). 9. Institutionalisiertes Treffen der Sanierungsstädte mit dem Innenministerium Es wird angeregt, im Sinne des kooperativen Verwaltungshandelns zur frühzeitigen Identifikation von Auslegungsfragen und zur Sicherstellung einer gleichmäßigen Verwaltungspraxis regelmäßige Treffen der Sanierungsstädte mit dem Innenministerium und der Investitionsbank vorzusehen. 10. Fortbildungsangebote Um Problemen in der Anwendung und Auslegung des Förderrechts frühzeitig zu begegnen, wird zur Qualifizierung des Personals in den Kommunen angeregt, auf Schleswig- Holstein zugeschnittene Fortbildungsangebote anzubieten (z.b. KOMMA). 4.6 Jugend- und Familienpolitik Kindertagesbetreuung > Ausbau der Betreuung von Kindern unter drei Jahren Die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege hat sich zu einer immer größer werdenden sozialpolitischen Herausforderung der Kommunen entwickelt. Der Städteverband Schleswig-Holstein hat sich im Berichtszeitraum nicht nur intensiv für eine auskömmliche Finanzierung sowohl bei den Betriebskosten als auch beim erforderlichen Ausbau der Betreuung für die Kinder unter drei Jahren eingesetzt, sondern auch bei der Einführung des beitragsfreien Kindergartenjahres und der Neuausrichtung der Sozialstaffel die Interessen der Städte vertreten. Mit dem Haushaltsstrukturgesetz 2009/2010 wurden Regelungen mit besonderer Auswirkung auch für den Bereich der Kinderbetreuung getroffen. Die Landesregierung hat die Einführung eines im Umfang einer fünfstelligen Betreuungszeit beitragsfreien Kindergartenjahres beschlossen. Mit einer Änderung des 25 KitaG wurde dieser Beschluss umgesetzt, der Einzelheiten zur Beitragsfreiheit bestimmt und auch festlegt, dass an die Stelle der fortfallenden Beträge ein entsprechender Ausgleich durch das Land tritt. Die Modalitäten dieses Ausgleichs wurden im Finanzausgleichsgesetz geregelt und für das Jahr 2009 Mittel in Höhe von 14,6 Mio. und für 2010 in Höhe von 35 Mio. vorgesehen. Der Städteverband Schleswig-Holstein hat sich in Verhandlungen mit dem Ministerium erfolgreich dafür eingesetzt, dass ein Monitoring durchgeführt wird,

104 104 um sicherzustellen, dass es durch den Wegfall der Elternteilnahmebeträge und Gebühren für die fünfstündige Betreuung nicht zu einer Deckungslücke bei den Kommunen kommen wird. Die mit einem sehr großen Verwaltungsaufwand einhergehende Umsetzung des beitragsfreien Kindergartenjahres wurde nach einem Kindergartenjahr von der Nachfolgeregierung wieder aufgehoben. Mit dem Doppelhaushalt 2011/2012 hat das Land Schleswig-Holstein zunächst die Betriebskostenförderung für die Kindertagesbetreuung von 60 auf 70 Mio. erhöht und auch die Förderung von einem personalkostenindizierten Maßstab auf einen Kind bezogenen Maßstab umgestellt. Diese Aufstockung war und ist allerdings nicht auskömmlich und bleibt hinter der Forderung des Städteverbands um mindestens 8 Mio. jährlich zurück. Aus Anlass der Frage der Finanzierungspflicht für die Kinderbetreuung der unter Dreijährigen auf Grundlage des Gesetzes zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiFöG) haben die kommunalen Landesverbände im Jahr 2010 unter Federführung des Städteverbandes Schleswig-Holstein gegenüber der Landesregierung und dem Schleswig-Holsteinischen Landtag vertreten, dass das Land die kommunalen Belastungen auszugleichen habe. Sowohl der Schleswig-Holsteinische Landtag als auch die Landesregierung haben das Bestehen eines Ausgleichsanspruchs verneint. Diese Ablehnung war Anlass für die kommunalen Landesverbände, gemeinsam den renommierten Verfassungsrechtler Prof. Dr. Joachim Wieland mit einem Gutachten zu der Frage zu beauftragen, ob den Kommunen in Schleswig-Holstein für die Mehrkosten des Ausbaus der Kinderbetreuung für unter Dreijährige ein Anspruch auf Kostenausgleich nach dem Konnexitätsprinzip in Art. 49 Abs. 2 der Landesverfassung zusteht. Das Gutachten von Prof. Dr. Wieland kommt zu der Einschätzung, dass die durch das KiFöG entstandenen Mehrbelastungen durch das Land auszugleichen sind. Da in der 17. Wahlperiode das Land nicht zu einem Dialog bereit war, hatten die Hansestadt Lübeck und der Kreis Schleswig-Flensburg zur Klärung der mit der Umsetzung des Rechtsanspruchs in Zusammenhang stehenden Finanzierungsfragen stellvertretend für alle örtlichen Träger der Jugendhilfe und unterstützt von allen kommunalen Landesverbänden Verfassungsbeschwerde vor dem Landesverfassungsgericht erhoben. Zur Vermeidung eines Urteils haben sich die Beschwerde führende Stadt und der Beschwerde führende Kreis zusammen mit den kommunalen Landesverbänden und der Landesregierung am außergerichtlich geeinigt. Danach ist entscheidend, dass das Land die durch die Verfassungsbeschwerde eingeklagte Konnexitätsverpflichtung ausdrücklich anerkannt und damit die Kostenbelastung der Zukunft und zumindest teilweise - der Vergangenheit abgemildert hat. Aus Sicht der Geschäftsstelle stellt sich die am zwischen dem Land und den kommunalen Landesverbänden unterzeichnete Vereinbarung als Verhandlungserfolg dar, wobei es sich um einen Vergleichsvertrag handelt, bei dem die bestehenden rechtlichen Ungewissheiten (Prozessrisiko) und die Ungewissheiten auf der Sachverhaltsebene (z.b. die tatsächliche Höhe der Betriebskosten) durch beiderseitiges Nachgeben in Einklang und Ausgleich gebracht wurden. Die Vereinbarung zwischen Land und Kommunen zur Finanzierung des Krippenausbaus ist im Anhang unter 4 abgedruckt. Im Hinblick auf die konnexitätsbedingten Betriebskosten U3 steht der Städteverband Schleswig-Holstein aktuell den kreisangehörigen Städten in intensiven Beratungen bei, um zu verhindern, dass die Kreise im Wege eines "Vorwegabzugs" nach Auffassung des Städteverbandes unberechtigte Abzüge von diesen allen Kommunen zustehenden Zahlungen des Landes vornehmen. Dies ist insbesondere hinsichtlich der in den kommenden Jahren aufwachsenden Mittel von derzeit 15 Mio. auf 80 Mio. in 2017 von weitreichender Bedeutung. In diesem Zusammenhang wird auch ein großer Arbeitsschwer-

105 105 punkt auf der Vorbereitung der Evaluation der Betriebskosten U3 gerichtet sein, die in 2014 durchgeführt wird. Das hieraus erzielte Ergebnis wird ab 2015 die derzeitige Kostenerstattung auf der Grundlage der in der Vereinbarung bezifferten Pauschalbeträge ersetzen. Der Städteverband Schleswig-Holstein wird die Städte dabei unterstützen, verlässliche und valide Datenerhebungen für die Ermittlung der Betriebskosten eines U3- Platzes vorzunehmen. > Sozialstaffel Bereits in der vorzeitig beendeten 16. Wahlperiode hat der Schleswig-Holsteinische Landtag die Landesregierung aufgefordert, mit den Kreisen und kreisfreien Städten in Verhandlungen über eine einheitliche Sozialstaffelregel einzutreten. Nachdem auch der Landesrechnungshof in seiner Querschnittsprüfung zur Finanzierung der Kindertagesbetreuung in Schleswig-Holstein Anfang 2009 angeregt hat, die Sozialstaffelberechnungen zu vereinheitlichen, hat die Landesregierung der 17. Wahlperiode die Bemühungen um eine Vereinheitlichung der Sozialstaffel in die Koalitionsvereinbarung aufgenommen. Die kommunalen Landesverbände haben bereits in der Vergangenheit deutlich gemacht, dass eine Vereinheitlichung der Berechnungsmethode der Sozialstaffelermäßigung durchaus denkbar erscheint, diese Diskussion aber nicht mit der über identische Kindertagesstättengebühren in allen Teilen des Landes vermengt werden dürfte, die es wegen der Selbstverwaltungsgarantie der Kommunen nicht geben kann. Nach übereinstimmender Auffassung der Geschäftsstellen des Städteverbandes Schleswig-Holstein und des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages sowie des zuständigen Ministeriums setzt die bisherige Landesregelung zur Sozialstaffel im KitaG die Vorgaben des Bundesrechts nicht korrekt um, so dass es für die örtlichen Jugendhilfeträger zu einem doppelten Ermäßigungsanspruch kommt. Zur Vermeidung entsprechender erheblicher Mehrbelastungen der kreisfreien Städte und der Kreise haben sich Städteverband, Landkreistag und Ministerium im Frühjahr 2012 auf eine der niedersächsischen Regelung entsprechende mit dem Bundesrecht konforme Neuregelung der sozialen Ermäßigungen im Kita-Bereich verständigt. Leider ist es nicht gelungen, den Schleswig- Holsteinischen Gemeindetag von der Notwendigkeit der Neuregelung zu überzeugen, ohne dessen Zustimmung der bisherige Bildungsminister nicht bereit war, ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren einzuleiten. Nunmehr haben die derzeitigen regierungstragenden Fraktionen zum mit einer Änderung des 25 KitaG die Bedarfsgrenze für die landesrechtliche Freistellung von Gebühren für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten von 85 % auf 100 % des Regelsatzes nach 28 SGB XII angehoben. Damit wird das Bundesrecht immer noch nicht korrekt im Landesrecht umgesetzt, gleichwohl kommt es zu konnexitätsbewehrten Mehrausgaben bei den örtlichen Jugendhilfeträgern, da eine bislang freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe in eine pflichtige Aufgabe umgewandelt wurde. Diese Rechtsauffassung bestätigt auch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags. Das Land ist aufgrund Art. 49 Abs. 2 Landesverfassung zum Ausgleich verpflichtet. Der Städteverband Schleswig-Holstein wird die von den örtlichen Jugendhilfeträgern ermittelten Mehraufwendungen gegenüber dem Land geltend machen. Darüber hinaus wird sich die Geschäftsstelle weiterhin für eine bundesrechtskonforme Umsetzung von sozialen Ermäßigungen einsetzen Bundeskinderschutzgesetz Am ist das Gesetz zur Stärkung des aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz) in Kraft getreten, das neben der Implementie-

106 106 rung eines neuen Gesetzes zur Koordinierung und Information im Kinderschutz (KKG) auch zahlreiche Änderungen des Achten Buches Sozialgesetzbuch sowie anderer Gesetze enthält. Dabei werden in vielerlei Zusammenhängen den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe neue Aufgaben übertragen bzw. bestehende Aufgaben erweitert. Im Oktober 2012 hat das Sozialministerium nach mehrmaliger Aufforderung durch den Städteverband Schleswig-Holstein und den Schleswig-Holsteinischen Landkreistag die Konnexitätsrelevanz der Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes dem Grunde nach anerkannt. In einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit Vertretern der kreisfreien Städte, der Kreise und des Ministeriums konnte jedoch keine Einigung darüber erzielt werden, welche Aufgaben konnexitätsbewehrt im Sinne des Art. 49 Abs. 2 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein und wie hoch die Mehraufwendungen sind. Die im Landeshaushalt 2013 bereitgestellten Mittel in Höhe von 2,06 Mio. - die nach Berechnungen der kommunalen Ebene nicht auskömmlich sind, um die mit dem Bundeskinderschutzgesetz zusätzlich übertragenen Aufgaben zu finanzieren - werden zunächst nach einem vorläufigen Verteilerschlüssel an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ausgezahlt. Die Geschäftsstelle wird sich gegenüber dem Land dafür einsetzen, die weitergehenden Konnexitätsansprüche der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Zusammenhang mit der Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes - gegebenenfalls auch gerichtlich - durchzusetzen Frauenhäuser/Frauenberatungsstellen Im Rahmen des Doppelhaushaltes 2011/2012 hat der Landtag beschlossen, die Mittel für die Finanzierung der Frauenhäuser zu kürzen und mit den Landesmitteln für die Finanzierung der Frauenberatungsstellen im Kommunalen Finanzausgleich zusammenzuführen. Zur Umsetzung des Beschlusses waren umfangreiche Abstimmungen mit dem Gleichstellungsministerium und den Schwesterverbänden erforderlich, um bei der Neuverteilung der Finanzmittel die Nachteile insbesondere für die kreisfreien Städte bei der Finanzierung der hier gewachsenen Strukturen zu verhindern. Trotz umfangreicher Proteste, die vom Städteverband Schleswig-Holstein intensiv begleitet und unterstützt wurden, konnte nicht verhindert werden, dass das Frauenhaus in Wedel und eines in Lübeck keine Fördermittel mehr erhielten. Mit dem Regierungswechsel wurden die Kürzungen wieder zurückgenommen und auch eine Förderung der beiden Frauenhäuser erfolgt wieder. Im Zuge der aktuellen Gespräche zur Neuausrichtung des FAG ab 2014 steht auch die Finanzierung der Frauenhäuser im Wege des Vorwegabzugs auf der Agenda. Der Städteverband Schleswig-Holstein wird sich intensiv dafür einsetzen, dass auch künftig an dieser Finanzierungsform festgehalten und keine Aufnahme in den Landeshaushalt erfolgen wird.

107 Soziales Kommunalisierung der Eingliederungshilfe > Finanzierung AG SGB XII Mit der Kommunalisierung der Eingliederungshilfe zum wurden den Kreisen und kreisfreien Städten große Aufgabenbereiche aus dem SGB XII als pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben übertragen. Damit geht die Entscheidungs-, Durchführungs- und Finanzierungsverantwortung auf die kommunale Ebene über und die dadurch ausgelösten finanziellen Aufwendungen sind im Rahmen der Konnexitätsvorschriften der Landesverfassung vom Land auszugleichen. In den ersten Jahren nach der Kommunalisierung wurde den Kreisen und kreisfreien Städten über das Ausführungsgesetz zum SGB XII (AG SGB XII) der in einem komplizierten Berechnungsverfahren ermittelte finanzielle Mehraufwand im Rahmen der Spitzabrechnung vom Land erstattet. Dabei gab es von Beginn an unterschiedliche Auffassungen beim Land und den Kommunen über den Umfang bzw. Inhalt der konnexitätsbewehrten Leistungen. Im Rahmen einer Vereinbarung zwischen den kommunalen Landesverbänden und der Landesregierung vom konnte der Städteverband Schleswig-Holstein erreichen, dass auch die Leistungen für den Ausbau der Hilfeplanung und der Kostenausgleich der umsteuerungsbedingten Finanzauswirkungen bei ambulanten Hilfen tatsächlich durch das Land zur Auszahlung kommen. Nach zähen Verhandlungen und fachlichen Gesprächen mit dem Land, die sich insgesamt über ein Jahr hingezogen haben, ist im Dezember 2010 zwischen der Landesregierung und den kommunalen Landesverbänden ein neues Ausführungsgesetz zum SGB XII geeint worden. Anders als das bisherige Gesetz sieht das neue AG-SGB XII grundsätzlich Budgets für die kreisfreien Städte und Kreise vor; dem Städteverband Schleswig-Holstein ist es jedoch gelungen, darüber hinaus einen Nachfinanzierungsanspruch der örtlichen Sozialhilfeträger im Gesetz für den Fall durchzusetzen, dass die Budgets nicht auskömmlich sein sollten. Im Falle einer Auskömmlichkeit der Budgets können ggf. entstehende Überschüsse für nicht personenbezogene sozialräumliche Angebote verwendet werden. Schließlich sind weiterhin jährlich 17 Mio. für sogenannte umsteuerungsbedingte Mehraufwendungen, 9 Mio. für den Ausbau der Hilfeplanung und 2 Mio. für Koordinierungsaufwendungen bereitgestellt worden. In gesonderten Gesprächen hat das Land für die Jahre 2009 bis 2012 insgesamt 40 Mio. für weitere Aufwendungen, insbesondere im Zusammenhang mit den sogenannten, nach wie vor strittigen Annexkosten zur Verfügung gestellt. Das Ausführungsgesetz zum SGB XII wurde im Auftrag des Landes in den Jahren 2012/2013 durch ein Sozialberatungsunternehmen hinsichtlich seiner Wirkung auf die Finanzbeziehungen zwischen Land und Kreisen evaluiert. Das zum Teil undurchsichtige Verfahren und auch das Ergebnis der Evaluation wurden von den Städten und der Geschäftsstelle laufend massiv kritisiert. Währenddessen hat der Gemeinsame Ausschuss gemäß 3 AG SGB XII im April 2013 die Eckpunkte für ein neues Finanzierungsmodell ab 2014 festgelegt. Dabei kommen zwei Modelle in Betracht: Zum einen ein fortentwickeltes "Budgetmodell" nach bisheriger Rechtslage und zum anderen ein "Anteilsfinanzierungsmodell", das auf der Teilung der Finanzierung der gesamten Ist-Ausgaben der Sozialhilfe anhand der (fiktiven) Konnexi-

108 108 tätslinie beruht. Für die Umsetzung beider Modelle ist aus Sicht des Landes eine Weiterentwicklung der Arbeits- und Organisationsstruktur erforderlich. Nach Auffassung des Städteverbandes bedarf es aus Sicht der örtlichen Träger der Sozialhilfe keiner wesentlichen Veränderung in der Arbeits- und Organisationsstruktur. Eine Übertragung der Finanz- und Steuerungsverantwortung auf eine zwischen Land und örtlichen Trägern zu schaffende Ebene in Form eines Zweckverbandes, einer Verwaltungsgemeinschaft oder eines rechtlich verselbstständigten Fonds, wie ihn der vom Land beauftragte Gutachter vorschlägt, ist aus Sicht des Städteverbandes Schleswig- Holstein und der kreisfreien Städte nicht akzeptabel. Hinsichtlich des Finanzierungsmodells ist aus Sicht der Städte sicherzustellen, dass weiterhin eine auskömmliche Finanzierung der Eingliederungshilfeleistungen durch das Land sichergestellt wird, die auch die mit der zunehmenden Ambulantisierung entstandenen Kosten auf kommunaler Ebene berücksichtigt. Die Geschäftsstelle wird sich in den Verhandlungen mit dem Land weiterhin dafür einsetzen, dass ein für die kreisfreien Städte auskömmliches Finanzierungsmodell im Rahmen der Änderung des AG SGB XII implementiert wird. > Landesrahmenvertrag 79 SGB XII Nach der Kündigung des Landesrahmenvertrages durch die Kreise zum und dem Abschluss der sog. Moratoriumsvereinbarung vom begannen die Neuverhandlungen zu einem Landesrahmenvertrag, die zunächst geprägt waren durch Auseinandersetzungen zwischen den Leistungserbringern und den Leistungsträgern (kreisfreie Städte und Kreise) über die Auslegung der Moratoriumsvereinbarung, insbesondere über den Anspruch auf eine pauschale Vergütungsanpassung unabhängig vom nachgewiesenen Bedarf. Nach der Intensivierung der Verhandlungen ab Sommer 2011 konnte aus Sicht der Städte mit dem Abschluss des neuen Landesrahmenvertrages am ein gutes Ergebnis erzielt werden. Dabei wurde u. a. die bisher unangemessen hohe Eigenkapitalverzinsung auf ein derzeit marktübliches Maß reduziert und die erstattungsfähigen Personalkosten werden nun an die tatsächlich gezahlten Löhne und Gehälter gebunden sowie bei der Höhe vergleichbarer öffentlicher Tarifverträge gedeckelt. Besonders hervorzuheben ist die Regelung, dass die Städte als zuständige Sozialhilfeträger ohne besonderen Anlass Qualität und Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung in den Einrichtungen prüfen können. Die hierfür erforderlichen Personalressourcen müssen allerdings noch mit finanzieller Unterstützung des Landes aufgebaut werden. Auch nach der Unterzeichnung des Landesrahmenvertrages tagt die Vertragskommission - derzeit unter Federführung der Geschäftsstelle - regelmäßig, um einerseits bestehenden Auslegungsdifferenzen der Regelungen auf operativer Ebene zu begegnen und andererseits eine Weiterentwicklung der Inhalte voranzutreiben. Dabei ist bedauerlicherweise festzustellen, dass im Vorfeld der Unterzeichnung des Landesrahmenvertrages getroffene Absprachen - z. B. zu den Belegungsmeldungen, die den Leistungsträgern eine größere Transparenz bei den Vergütungsverhandlungen gewährleisten sollen - von den Leistungserbringern nicht mehr eingehalten werden. Die Geschäftsstelle wird sich weiterhin intensiv in diesen Verhandlungen einbringen, um den Kostenanstieg in der Eingliederungshilfe und damit die steigenden Ausgaben bei den Sozialhilfeträgern zu begrenzen.

109 SGB II / SGB XII > Grundsicherung Mit dem Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen vom Dezember 2011 wurde die Bundesbeteiligung bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ab dem Jahr 2012 auf 45 % der Nettoausgaben des Vorvorjahres erhöht. Dieses war der erste Schritt zur Umsetzung einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern aus dem Vermittlungsausschuss im Jahr Mit der Übernahme dieser Kosten sollte eine nachhaltige Verbesserung der kommunalen Finanzsituation erreicht werden. In Verhandlungen mit dem Land hat sich der Städteverband Schleswig-Holstein erfolgreich dafür eingesetzt, dass die erhöhte Bundesbeteiligung an den Kosten der Grundsicherung im Jahr 2012 in voller Höhe vom Land an die kreisfreien Städte weitergeleitet wird, was in mehreren anderen Bundesländern nicht so umgesetzt wurde. Erst mit einem weiteren Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom wurde die Zusage des Bundes, sukzessive die gesamten Kosten der Grundsicherung zu übernehmen, umgesetzt. Im Jahr 2013 übernimmt der Bund 75 % und ab % der tatsächlichen Nettoausgaben der Grundsicherung. In Verhandlungen mit dem Land konnte wiederum erreicht werden, dass die gesamte Zahlung des Bundes an die Kommunen weitergeleitet wird. Gleichzeitig mit der Erhöhung der Bundesbeteiligung auf über 50 % der Nettoausgaben wurde ab 2013 auch die Bundesauftragsverwaltung für diesen Aufgabenbereich umgesetzt, die von den Ländern ausgeführt und von den kreisfreien Städten als Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung wahrgenommen wird. Bei der erforderlichen Änderung des Landesrechtes (AG SGB XII) hat sich die Geschäftsstelle bei intensiven Verhandlungen mit dem Land dafür eingesetzt, die Abrechnungsmodalitäten auf der Grundlage des Bundesrechtes für die Städte praktikabel und ohne allzu großen Verwaltungsaufwand vorzusehen. > Bildungs- und Teilhabepaket Auf der Grundlage des sog. Regelsatz-Urteils" des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2010 ist zum neben einer Regelsatzerhöhung im Bereich des SGB II auch das sog. Bildungs- und Teilhabepaket in Kraft getreten, das umfangreiche personenbezogene Leistungen für Kinder und Jugendliche, die Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, BKGG oder Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, im Bereich Kindertagesstätten, Schule und Freizeit vorsieht. Das innerhalb sehr kurzer Zeit umzusetzende Gesetz hat die kreisfreien Städte, in deren Trägerschaft das Bildungs- und Teilhabepaket durchgeführt wird, aber auch den kreisangehörigen Bereich in der Zusammenarbeit mit den Kreisen, vor erhebliche Herausforderungen gestellt. Der Umsetzungsprozess ist vom Städteverband Schleswig-Holstein insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Kommunikation zwischen dem Deutschen Städtetag, dem Land Schleswig-Holstein, der Bundesagentur für Arbeit und den kreisfreien Städten als Leistungserbringern eng begleitet worden. Mit dem Ausführungsgesetz zum AG SGB II/BKGG, das am in Kraft getreten ist, wurde auch die Weiterleitung der vom Bund befristet bis zum zur Verfügung gestellten Mittel für Schulsozialarbeit sowie für Mittagsverpflegung für Kinder in Hortunterbringung geregelt, wobei die Mittel für die Schulsozialarbeit auf Betreiben des Städteverbands den Schulträgern zur Verfügung gestellt werden müssen und die Verwendung nicht den Jugendhilfeträgern obliegt. Die bislang überwiegend von den Schulträgern finanzierte Schulsozialarbeit muss nach Forderung der Städte sowie der Geschäftsstelle weiterhin vom Bund - zumindest anteilig - finanziert werden. Der Bundesrat unterstützt diese bundesweite Forderung der kommunalen Ebene und hat einen ent-

110 110 sprechenden Gesetzesantrag zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch eingebracht. Die Weiterfinanzierung von Schulsozialarbeit und Mittagessen in Horteinrichtungen durch den Bund ist für die Städte ein wichtiger Finanzierungsbaustein zur Aufrechterhaltung der aufgebauten örtlichen Strukturen. Die Geschäftsstelle wird sich hierfür gegenüber dem Land und über die Spitzenverbände auch gegenüber dem Bund einsetzen. > KdU-Satzungsermächtigung Im Rahmen der Revision des SGB II anlässlich der Regelsatzerhöhung und der Implementierung des Bildungs- und Teilhabepaketes hat der Bundesgesetzgeber den Kreisen und kreisfreien Städten auch die Möglichkeit eröffnet, die Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft künftig durch kommunale Satzung zu regeln, sofern Landesrecht dies bestimmt. Der Städteverband Schleswig-Holstein hatte sich bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt für diese Möglichkeit ausgesprochen. In Verhandlungen mit der Landesregierung konnte schließlich die persönliche Zusage vom damaligen Sozialminister erreicht werden, auch in Schleswig-Holstein eine entsprechende Satzungsermächtigung zu implementieren, die mit der Änderung des Ausführungsgesetzes zum SGB II zum in Kraft getreten ist. Zu Fragen der Umsetzung hatte die Geschäftsstelle gemeinsam mit dem Landkreistag und dem Sozialministerium am eine lnformationsveranstaltung organisiert Heimrecht Am ist das "Gesetz zur Stärkung von Selbstbestimmung und Schutz von Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung (Selbstbestimmungsstärkungsgesetz - SbStG)" in Kraft getreten. Es hat das Heimgesetz des Bundes in Schleswig-Holstein abgelöst. Das Gesetz geht auf die Föderalismusreform aus dem Jahr 2006 zurück, mit der den Ländern die Zuständigkeit für die Gesetzgebung u.a. auf dem Gebiet des Heimrechts übertragen wurde. Der Städteverband Schleswig-Holstein hat sich im Gesetzgebungsverfahren im Interesse der Heimaufsichtsbehörden, denen die Aufsicht über stationäre Einrichtungen obliegt, stark eingebracht. In einem langwierigen Prozess hat das Sozialministerium unter fachlicher Begleitung durch die Heimaufsichtsbehörden der kreisfreien Städte zum eine Durchführungsverordnung zu dem im Sommer 2009 in Kraft getretenen Selbstbestimmungsstärkungsgesetz erlassen. Die Geschäftsstelle war in den Gesetzgebungsprozess eng eingebunden, weil sichergestellt werden musste, dass durch die Verordnung keine Mehrbelastungen für die Heimaufsichtsbehörden der kreisfreien Städte und für die örtlichen Sozialhilfeträger entstehen bzw. ggf. entstehende konnexitätsrelevante Mehraufwendungen durch das Land ausgeglichen werden. Auf dieser Grundlage ist es im Herbst 2011 schließlich zu einer Verständigung gekommen, die Anpassungen der Standards grundsätzlich nur bei Neu- und wesentlichen Umbauten von Einrichtungen auf der Basis der hierbei in den letzten fünf Jahren ohnedies bereits realisierten Standards vorsieht. Neben der Durchführungsverordnung zum Selbstbestimmungsstärkungsgesetz hat das Land eine neue Richtlinie für die Prüfung der Einrichtungen durch die Heimaufsichtsbehörden erlassen. Angesichts des hier zunächst vorgesehenen Umfangs waren eine erhebliche Mehrbelastung und eine Reduzierung der fachlichen Freiheit und Flexibilität für die Heimaufsichtsbehörden der kreisfreien Städte zu besorgen. Durch mehrfache Intervention des Städteverbandes Schleswig-Holstein konnte diese Besorgnis zwar nicht

111 111 vollständig beseitigt, der Umfang der vorzunehmenden Prüfungen aber deutlich reduziert und flexibilisiert werden Kriegsopferfürsorge Angesichts sinkender Fallzahlen und einer entsprechend unwirtschaftlichen Aufgabenerfüllung haben sich einige kreisfreie Städte und Kreise entschieden, auf dem Gebiet der Kriegsopferfürsorge zur Erzielung von Effizienzrenditen und Qualitätssteigerungen zu kooperieren. Der Städteverband Schleswig-Holstein hat die entsprechenden Vertragsverhandlungen begleitet und die Städte hinsichtlich der Vertragsbedingungen rechtlich beraten. Nach langwierigen Verhandlungen der Geschäftsstelle mit dem Innen- und dem Sozialministerium, insbesondere über die rechtliche Ausgestaltung der Kooperation, hat die Landeshauptstadt Kiel zum auf der Grundlage eines öffentlichrechtlichen Vertrages die Durchführung der Aufgaben nach dem Gesetz zur Durchführung der Kriegsopferfürsorge für drei Kreise übernommen, weitere Kreise und Städte haben bereits Interesse an der Kooperation bekundet. 4.8 Gesundheit Kommunalisierung der Fördermittel aus dem Sozialvertrag II Der sog. Sozialvertrag II regelte große Teile der Landesförderung der ambulanten Suchtkrankenhilfe und der dezentralen Psychiatrie. Er war seitens des Landes mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände (LAG) geschlossen worden und lief zum aus. Auf seiner Grundlage wurden regionale Angebote der ambulanten Suchtkrankenhilfe und der dezentralen Psychiatrie gefördert. Der Vorschlag, den Sozialvertrag II zu kommunalisieren und die Fördergelder in der bisherigen Höhe den kreisfreien Städten und den Kreisen zu übertragen, war den kommunalen Landesverbänden bereits auf dem sog. Kommunalgipfel im Sommer 2010 unterbreitet worden. Als Ergebnis der damaligen Gespräche wurde festgehalten, dass eine Kommunalisierung der Mittel aus dem Sozialvertrag II erfolgen könne, wenn hinreichende Erkenntnisse darüber vorliegen, wie die vorhandenen Strukturen in angemessener Ausstattung fortgeführt werden können. Da sich die Kreise bei der bislang geltenden Verteilung der Fördermittel gegenüber den kreisfreien Städten finanziell benachteiligt sahen und beanstandeten, dass die Kriterien für eine Mittelverteilung willkürlich auf der Grundlage historisch gewachsener Strukturen erfolge und nicht nachvollziehbar sei, wurden vom Ministerium verschiedene Verteilungsmaßstäbe vorgeschlagen, die jedoch vom Städteverband Schleswig-Holstein nicht akzeptiert werden konnten. Jede Umverteilung würde zu deutlichen Mindereinnahmen bei den größeren Städten führen. Der von den Kreisen geforderte "gerechte" Verteilungsmaßstab würde die vorhandenen Beratungsstrukturen in den Städten nachhaltig beeinträchtigen. Da keine ausreichenden Datengrundlagen vorhanden waren, einigten sich das Land und die kommunalen Landesverbände schließlich darauf, zunächst einen Rahmenvertrag über die Grundsätze der Neustrukturierung und Kommunalisierung der Förderung sozialer Hilfen abzuschließen sowie darauf basierende Einzelzuwendungs-

112 112 verträge mit den kreisfreien Städten und den Kreisen. Die Unterzeichnung erfolgte im November 2011 und sah eine Neuausrichtung des Finanzierungsschlüssels ab 2013 vor. Für die ab 2013 vorzunehmende Neuausrichtung des Finanzierungsschlüssels hat das Sozialministerium auf der Grundlage des Rahmenvertrages in 2012 ein Indikatorenmodell erarbeitet, das als Berechnungsgrundlage zur Verteilung der Landesmittel dient und schrittweise eingeführt wird. Das Modell wurde von den kreisfreien Städten und auch von den Kreisen als nachvollziehbar, transparent und schlüssig bezeichnet. Die Umsetzung der Neuausrichtung der Finanzierung wurde auf sechs Jahre mit einer verbindlichen Evaluation des Modells und einer Aktualisierung der Daten im vierten Jahr vereinbart. Die Geschäftsstelle wird die Bewertung der Neuverteilung ab 2013 durch die kreisfreien Städte und ihre Folgen eng begleiten Trinkwasserüberwachung Mit der zum in Kraft getretenen Novellierung der Trinkwasserverordnung hatte sich ein beträchtlicher Mehraufwand für die kommunale Vollzugsebene in ganz Deutschland ergeben, wobei hiervon insbesondere die Gesundheitsämter mit weitergehenden Untersuchungsverpflichtungen betroffen sind. Neben verfassungsrechtlichen Gründen in Bezug auf Einzelregelungen wurde auch der Protest der kommunalen Ebene bei der unmittelbar folgenden Änderung der Trinkwasserverordnung aufgegriffen. Gleichwohl führt auch die im Dezember 2012 in Kraft getretene zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung noch zu einem erheblichen personellen Mehraufwand bei den für die Trinkwasserüberwachung zuständigen Behörden der kreisfreien Städte. Der Städteverband Schleswig-Holstein konnte in Verhandlungen mit dem Land erreichen, dass der durch die neue Verordnung entstehende Personalmehrbedarf auf der Grundlage des Konnexitätsprinzips vom Land erstattet wird. Ein Grundlagenbogen zur Ermittlung der konkreten Mehraufwände wurde bereits mit dem zuständigen Ministerium abgestimmt, die Ausgestaltung der Vereinbarung über die Kostenerstattung unter Anerkennung der Konnexität wird derzeit noch verhandelt Therapieunterbringungsgesetz Am ist das Therapieunterbringungsgesetz (ThUG) des Bundes in Kraft getreten. Danach können verurteilte Straftäter, deren Sicherungsverwahrung aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht fortgesetzt werden kann, unter bestimmten Voraussetzungen in einer geschlossenen Therapieeinrichtung untergebracht werden. Der Vollzug des ThUG ist Sache der Bundesländer. Bundesgesetzlich wird durch 11 ThUG vorgegeben, dass für sämtliche Aufgaben zur Ausführung des Gesetzes grundsätzlich die unteren Verwaltungsbehörden" zuständig sein sollen. Die Landesregierung hatte daraufhin zur Umsetzung des Gesetzes einen Entwurf einer Zuständigkeitsverordnung zur Bestimmung der für den Vollzug des ThUG zuständigen Behörden vorgelegt. Dieser sah zunächst vor, die Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörden" auf die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte bzw. die Landräte zu übertragen. Nach den Vorstellungen des federführenden Justizministeriums weise die Therapieunterbringung eine fachliche Nähe zu einer Unterbringung nach dem PsychKG auf, so dass diese Aufgabenzuordnung naheliegend sei. Zudem sei auf der Ebene der kreisfreien Städte und Kreise die nötige Anknüpfung an örtliche Gegebenheiten vorhanden,

113 113 so dass auf Basis der konkreten Lebensverhältnisse und des Umfelds der Betroffenen eine Beurteilung der Gefahrenlage getroffen werden könne. Auch sei bei den kommunalen Gesundheitsämtern die nötige Verwaltungskompetenz vorhanden. In intensiven Gesprächen der Geschäftsführer der kommunalen Landesverbände mit dem Justizministerium wurde deutlich gemacht, dass die Kreise und kreisfreien Städte eine Aufgabenübertragung sowohl unter fachlichen als auch unter wirtschaftlichen Aspekten für nicht sinnvoll erachten und daher ablehnen. Die damaligen regierungstragenden Fraktionen brachten sodann einen Gesetzentwurf über den Vollzug der Therapieunterbringung in Schleswig- Holstein in den Landtag ein, der die kommunale Argumentation aufgriff und vorsieht, als zuständige Verwaltungsbehörde für die Wahrnehmung der Aufgaben und Befugnisse der unteren Verwaltungsbehörde nach dem ThUG das für die Therapieunterbringung zuständige Ministerium" zu bestimmen. Das Gesetz wurde am im Landtag beschlossen. Die drohende Übertragung von Aufgaben nach dem ThUG auf die Kreise und kreisfreien Städte konnte vom Städteverband Schleswig-Holstein erfolgreich verhindert werden Chemikalienrechtliche Überwachung Im Zusammenhang mit der beabsichtigten Zusammenführung der Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach chemikalienrechtlichen Vorschriften mit der Gefahrstoff-Zuständigkeitsverordnung durch das Umweltministerium hat die kommunale Seite im Jahr 2011 darauf hingewiesen, dass sich sowohl der Umfang der chemikalienrechtlichen Überwachungsaufgaben als auch deren Komplexität in den vergangenen Jahren deutlich erhöht hat, so dass diese von den Kommunen qualitativ und quantitativ nicht mehr bewältigt werden können. Die dem Land bekannten Defizite in der Überwachung seien angesichts der gesetzlichen Vorgaben, des Gefahrenpotentials des zu überwachenden Bereichs und der damit verbundenen hohen Verantwortung der Aufgabenträger problematisch. Vor diesem Hintergrund fordern die Kreise und kreisfreien Städte schon seit langem eine Übertragung der chemikalienrechtlichen Überwachungsaufgaben auf das Land und damit zugleich eine Zusammenführung dieser Aufgaben mit Überwachungsaufgaben, die ohnehin bereits beim Landesamt für Umwelt und ländliche Räume liegen. Im Rahmen eines Gesprächs des Staatssekretärs mit den Geschäftsführern der kommunalen Landesverbände im Januar 2012 wurde die Bereitschaft signalisiert, über eine entsprechende Aufgabenübertragung zu verhandeln. Eine Übertragung auf das Land würde allerdings nicht ohne personelle bzw. finanzielle Kompensation vom Land akzeptiert werden. Eine Arbeitsgruppe hat in der Folge mit großem Aufwand zu ermitteln versucht, welcher Umfang fachlich geboten und zugleich angemessen wäre, um eine ordnungsgemäße Überwachung sicherzustellen. Gleichzeitig wurden auch die Mängel und Defizite auf Landesseite aufgezeigt, die die bisherige Überwachungstätigkeit der Kommunen erschweren. Parallel wurde die Thematik im Vorstand des Städtetages Schleswig-Holstein erörtert. Dabei ist deutlich geworden, dass die geforderte Aufgabenübertragung auf das Land nicht an finanzielle Bedingungen geknüpft werden kann. Für einen personellen oder finanziellen Ausgleich im Falle einer Rückübertragung wird kein Ansatzpunkt gesehen, da für die Wahrnehmung der Weisungsaufgabe Chemikalienüberwachung" auch in der Vergangenheit zu keinem Zeitpunkt eine finanzielle Leistung vom Land an die Kommunen erfolgt ist. Forderungen der Kommunen an das Land, einen finanziellen Ausgleich für den stetigen Aufgabenzuwachs vorzunehmen, waren stets zurückgewiesen

114 114 worden. Sollte nun das Land gleichwohl an seiner Auffassung festhalten, dass hier ein finanzieller Ausgleich seitens der Kommunen erfolgen müsse, wäre diese Diskussion allenfalls im Zusammenhang mit dem nach wie vor nicht kompensierten Eingriff in den kommunalen Finanzausgleich zu führen. Auch eine grundsätzliche Klärung auf Ebene der Hausspitze des Ministeriums führte zu keinem Fortschritt, sondern lediglich zu fachaufsichtlichen Weisungen des Ministeriums hinsichtlich einer gesetzmäßigen Überwachungstätigkeit der Kreise und kreisfreien Städte. Damit sieht es derzeit so aus, dass das ursprünglich gemeinsam verfolgte Ziel, nämlich eine Verbesserung der gegenwärtigen Überwachungssituation auch losgelöst von der reinen Zuständigkeits- und damit Kostenfrage zu erreichen, seitens des Landes aufgegeben wurde, ohne andere Möglichkeiten der Optimierung überhaupt zu erörtern. Die Thematik wird vom Städteverband Schleswig-Holstein auch weiterhin auf höchster Ebene beim Land verfolgt werden. 4.9 Veterinärwesen und Verbraucherschutz Tierkörperbeseitigung Bereits seit 2004 werden Diskussionen und Verhandlungen des Städteverbandes Schleswig-Holstein und des Schleswig-Holsteinischen Landkreistag mit dem Landwirtschaftsministerium zur Neuordnung der Tierkörperbeseitigung geführt, insbesondere mit der Forderung der Übernahme der Tierkörperbeseitigungspflicht durch das Land. Im Gesetzgebungsverfahren, das im Jahr 2004 zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes" führte, war eine Entscheidung zur Neuausrichtung der Tierkörperbeseitigungspflicht noch nicht getroffen worden. Land, kreisfreie Städte sowie Kreise hatten sich jedoch darauf verständigt, einen Passus in die Gesetzesbegründung aufzunehmen, der die Voraussetzungen für einen künftigen Übergang der Beseitigungspflicht auf das Land beschreibt. Die kreisfreien Städte und Kreise haben mit einer Änderung der jeweiligen Unternehmerverträge - dahingehend, dass diese ohne mögliche Regressforderungen zum Ende des Jahres 2014 auslaufen - die Voraussetzungen für eine Übernahme der Beseitigungspflicht durch das Land frühzeitig im Verlauf des Jahres 2009 geschaffen. Die weiteren Schritte zur vollständigen Neuorganisation der Tierkörperbeseitigung, insbesondere die Schaffung einer neuen gesetzlichen Grundlage und die Vorbereitung einer landesweiten Ausschreibung, waren vom Land zu vollziehen. Städteverband und Landkreistag hatten die Landwirtschaftsministerin bereits im November 2009 aufgefordert - wie gemeinsam vereinbart - tätig zu werden. Im Frühjahr 2010 wurde zwar eine gemeinsame Arbeitsgruppe eingesetzt, die zur Vorbereitung einer Ausschreibung Entsorgungsstandards erarbeiten sollte. Der weitere Prozess kam gleichwohl nicht voran, da es seit dieser Zeit mehrfach Irritationen und Zweifel auf kommunaler Seite an der tatsächlichen Haltung des Landes zu den bisherigen Absprachen gab. So vergingen das Jahr 2010 und das erste Halbjahr 2011 ohne entscheidende Fortschritte im Hinblick auf das erforderliche Gesetzgebungsverfahren. Nach einem kommunalpolitisch initiierten Informationsgespräch mit den Mitgliedern des Umwelt- und Agrarausschusses des Landes unter Beteiligung des Bauernverbands, in dem das gemeinsame

115 115 Anliegen und die Eilbedürftigkeit dieser Angelegenheit erläutert wurde, haben Städteverband und Landkreistag dem Ausschussvorsitzenden einen Gesetzentwurf zur Änderung des AGTierNebG zugeleitet, der eine Übernahme der Tierkörperbeseitigungspflicht durch das Land vorsieht. Dieser Gesetzentwurf wurde im Umwelt- und Agrarausschuss beraten und vom Landtag am als "Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes" beschlossen. Damit wurde die langjährige Forderung der kreisfreien Städte und Kreise zum Übergang der Tierkörperbeseitigungspflicht auf das Land zum umgesetzt Lebensmittelüberwachung Mit Inkrafttreten des grundlegend reformierten Verbraucherinformationsgesetz (VIG) zum werden die zuständigen Behörden durch Bundesrecht verpflichtet, Rechtsverstöße durch Grenzwertüberschreitungen und auch Hygienevorschriften in Großküchen, Restaurants und Gaststätten zwingend zu veröffentlichen, wenn ein Bußgeld von mindestens 300 zu erwarten ist. Damit soll nach der Intention des Gesetzgebers dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit bei Verstößen gegen das Lebensmittel- und Futtermittelrecht zu noch mehr Geltung verholfen werden. Der Vollzug dieser neuen im 40 Abs. 1 a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) geregelten Aufgabe bedeutet für die zuständigen Behörden einen deutlich höheren Verwaltungsaufwand. Da in Schleswig-Holstein nach einer landesrechtlichen Bestimmung die kreisfreien Städte und Kreise zuständige Behörden für die Durchführung und Überwachung der Beachtung des LFGB sind, seit der Föderalismusreform im Jahr 2006 jedoch das Verbot einer bundesgesetzlichen Aufgabenübertragung auf die Kommunen festgeschrieben ist, bedarf es nach Auffassung des Städteverbands einer landesgesetzlichen Aufgabenübertragung dieser neuen Aufgabe mit entsprechenden Regelungen zum Mehrbelastungsausgleich nach dem Konnexitätsgrundsatz. Diese Forderung wurde vom Städteverband gemeinsam mit dem Landkreistag im September 2012 gegenüber dem Land erhoben, nachdem das Umweltministerium bereits einen Erlass - ohne die erforderliche Beteiligung der kommunalen Landesverbände - zur Umsetzung der neuen Aufgabe an die kreisfreien Städte und Kreise adressiert hatte. Der Staatssekretär im Umweltministerium teilt die Rechtsauffassung zwar ausdrücklich nicht, signalisiert jedoch im Hinblick auf die bestehende kommunale Aufgabenfülle die Bereitschaft, die sich tatsächlich ergebende Belastung der kommunalen Ebene nach einer Erhebung finanziell auszugleichen. Der gemeinsam mit dem Ministerium überarbeitete Erlass, der unabhängig von der strittigen Konnexitätsfrage die Umsetzung der bundesrechtlichen Vorschritten sicherstellen sollte, trat zum in Kraft, obwohl zwischenzeitlich mehrere obergerichtliche Entscheidungen vorlagen, in denen Veröffentlichungen untersagt wurden. Es werden erhebliche Bedenken an der Vereinbarkeit der Norm mit EU-Recht und deutschem Verfassungsrecht formuliert. Erst nachdem die Verbraucherschutzkonferenz im Mai 2013 eine entsprechende Empfehlung abgegeben hat und auch die Geschäftsstelle das Ministerium erneut auf die bekannten Rechtsunsicherheiten in der Umsetzung des 40 Abs. 1 a LFGB hingewiesen hat, wurde der Vollzug der Norm bis auf weiteres ausgesetzt. Der Städteverband Schleswig-Holstein wird die weitere Entwicklung in der Bundesgesetzgebung beobachten, da damit zu rechnen ist, dass das Thema Transparenz und aktive Verbraucherinformation vom Gesetzgeber erneut aufgegriffen wird. In diesem Fall wird die Konnexitätsforderung gegenüber dem Land rechtzeitig wieder aufgegriffen.

116 Umwelt Naturschutz Mit dem Inkrafttreten des neuen Bundesnaturschutzgesetzes zum wurde es erforderlich, zeitgleich das Landesnaturschutzgesetz an die neue Bundesregelung anzupassen, da nach den Bestimmungen der Föderalismusreform die bisher geltende Rahmengesetzgebung durch die sogenannte Abweichungsgesetzgebung abgelöst wurde. Damit gilt erstmals auch im Naturschutzrecht eine Bundesregelung vollständig unmittelbar auch in den Ländern. Zur Vermeidung von Rechtsunsicherheit haben die damaligen regierungstragenden Fraktionen sehr kurzfristig einen Gesetzentwurf zum Landesnaturschutzgesetz eingebracht, der - ergänzend oder abweichend zum Bundesgesetz - die landesrechtlichen Standards der Novelle des Landesnaturschutzgesetzes von 2007 sichern sollte. Der Städteverband hat sich im Gesetzgebungsverfahren mit einer detaillierten fachlichen Stellungnahme eingebracht. Leider ist festzustellen, dass diese fachlichen Anregungen keine Berücksichtigung gefunden haben. Im Berichtszeitraum hat die Geschäftsstelle zu zahlreichen weiteren Erlassen, Verordnungen und Gesetzentwürfen sowie Landtagsanträgen aus dem Bereich Umwelt- und Naturschutz Stellung genommen, u. a. zum Landeswassergesetz, zum Landeswaldgesetz, zur Landesverordnung zur Kennzeichnung des Waldes, zur Ökokonto- und Kompensationsverordnung, zur Biotop- und Knickschutzverordnung, zum CCS-Gesetz, zur Verwaltungsvorschrift Abwasserbeseitigungskonzepte, zum Entwurf einer Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer, zum Entwurf einer Grundwasserverordnung des Bundes Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG Mit der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärm-Richtlinie) hat die Europäische Union ein Konzept vorgegeben, Lärmauswirkungen zu erfassen und ihnen entgegen zu wirken. Die wesentlichen Ziele sind: die Ermittlung der Belastung durch strategische Lärmkarten, Bewertung und soweit erforderlich Vermeidung oder Verminderung von Belastungen durch Aktionspläne. Die Information der Öffentlichkeit über vorhandene Lärmbelastungen und die Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Aktionsplanung sind dabei von zentraler Bedeutung. Mit der Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom (BGBl. I S a-f BImSchG) und der Verordnung über die Lärmkartierung vom (BGBl. I S BImSchV) erfolgte die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht. Nach der in 2007/2008 umgesetzten ersten Stufe der Umgebungslärm-Richtlinie - bei der sich das Land nach erfolgreichen Verhandlungen des Städteverbands nicht nur personell, sondern auch finanziell im Rahmen einer Projektgruppe zur Koordination und Unterstützung der Kommunen eingebracht hat - verdoppelte sich der Umfang der zu betrachtenden Verkehrswege für die zweite Stufe. Entsprechend ist die Zahl der Städte in Schleswig-Holstein, die bis Juni 2012 Lärmkarten auszuarbeiten bzw. zu überprüfen hatten, angestiegen.

117 117 Für die Umsetzung der 2. Stufe der Umgebungslärmrichtlinie mussten bis zum für ca km Hauptverkehrsstraßen und Straßen der Ballungsräume Kiel, Hamburg und Lübeck aktuelle Lärmkarten ausgearbeitet werden. Im Anschluss waren bis zum Aktionspläne für Orte in der Nähe dieser Hauptlärmquellen aufzustellen sowie vorliegende Aktionspläne zu prüfen und bei Bedarf zu überarbeiten. Die Ausarbeitung strategischer Lärmkarten und die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist nach 47 e Bundes-Immissionsschutzgesetz grundsätzlich Aufgabe der Gemeinden. Dem Land obliegt es, über die Bundesregierung der EU-Kommissionen über die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie zu berichten. Die meisten Städte haben bei der Lärmkartierung und Aktionsplanung ähnliche Probleme und Fragestellungen, z.b. welche Verfahrensschritte notwendig sind und welchen inhaltlichen Anforderungen ein Aktionsplan genügen muss. Auch haben sich deutliche Effizienzgewinne bei einer zentralen Lärmkartierung und Erarbeitung von Materialien für die Mitwirkung der Öffentlichkeit in der 1. Stufe der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie gezeigt. Daher hat das zuständige Umweltministerium auf Drängen des Städteverbandes Schleswig-Holstein für die 2. Stufe wiederum eine Projektgruppe im Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und Ländliche Räume unter Beteiligung der kommunalen Landesverbände mit der Aufgabe eingerichtet, die Städte bei der Ausarbeitung der Lärmkarten und der Aufstellung der Aktionspläne zu unterstützen Abfallrecht > Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes In einem Grundsatzurteil hatte das Bundesverwaltungsgericht am die Vorschriften des 13 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz in deutlicher Weise zu Gunsten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ausgelegt: Es wurde entschieden, dass private Haushalte ihren Hausmüll einschließlich seiner verwertbaren Bestandteile (wie insbesondere des Altpapiers) grundsätzlich den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu überlassen haben und nicht befugt sind, mit der Verwertung solcher Bestandteile Dritte zu beauftragen. Zugleich hat das Bundesverwaltungsgericht die Voraussetzungen der als Ausnahme vom Grundsatz der öffentlich-rechtlichen Entsorgung und Verwertung des Hausmülls zulässigen gewerblichen Sammlungen eng gefasst. Dass das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung im Wege der Auslegung des geltenden 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz zu der von den Kommunen seit langem vertretenen Auffassung gelangte, wurde begrüßt. Nach einem langwierigen Gesetzgebungsverfahren, das von der Geschäftsstelle intensiv begleitet wurde, ist das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz im Wesentlichen am in Kraft getreten. Im Mittelpunkt des Interesses der Kommunen steht dabei die Neuregelung der gewerblichen Sammlung als Folge der oben genannten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Zunächst sah ein erster Arbeitsentwurf des Bundesumweltministeriums vor, dass sich ein öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger faktisch nicht zur Wehr setzen kann, wenn ein gewerblicher Sammler den Bürgern z. B. ein qualitativ höherwertiges Entsorgungsangebot als die Kommune macht. Die kommunale Ebene musste davon ausgehen, dass sie künftig eine gewerbliche Sammlung nicht wird unterbinden können mit der Folge, dass gewerbliche Sammler tätig werden und für sich selbst Verwertungs-

118 118 erlöse generieren, die eigentlich zur Dämpfung der allgemeinen Abfallgebühren bestimmt sind. Der sodann vom BMU vorgelegte Referentenentwurf griff diese Kritik nicht auf, so dass von der Geschäftsstelle Gespräche mit Bundestagsabgeordneten und Landtagsabgeordneten geführt und das Umweltministerium des Landes für die Belange der öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger sensibilisiert wurden. Eine Resolution an das Bundesumweltministerium haben auch einige kreisfreie Städte und Kreise förmlich verabschiedet. Erfreulicherweise hat der Bundesrat am im sog. "Ersten Durchgang" eine in den wesentlichen Punkten den Auffassungen der kommunalen Auffassung entsprechende Stellungnahme zum Gesetz abgegeben. Darüber hinaus hat der Städteverband gemeinsam mit dem Landkreistag, dem VKU und den kommunalen Bundesverbänden am in Berlin eine Veranstaltung mit den abfallpolitischen Sprechern der Bundestagsfraktionen durchgeführt, um für die kommunalen Positionen zu werben. Die kommunalen Positionen wurden allerdings weder von der Bundesregierung noch vom Bundestag aufgegriffen, so dass es im Zweiten Durchgang im Bundesrat am konsequent zu einer Anrufung des Vermittlungsausschusses kam. Im Vermittlungsausschuss scheiterten die Gespräche zunächst, erst im Februar 2012 kam es in der zweiten Sitzung zu einer Einigung. Danach sind die öffentlichen Entsorgungsträger deutlich besser gegenüber gewerblichen Sammlern geschützt, als dies vorher im Gesetzentwurf vorgesehen war. Dies gilt zumindest für den Fall, dass eine Vergabe der Aufträge erfolgt ist. Besonders die Zulässigkeit gewerblicher Sammlungen beschäftigt die Gerichte in Deutschland derzeit, so dass die weitere Entwicklung auch unter Beachtung der Rechtsprechung hierzu abzuwarten bleibt. > Altlastenerlass Am ist der sogenannte Altlastenerlass in Kraft getreten, der die Überplanung oder Nutzung (z. B. durch Überbauung) von Flächen, deren Böden mit erheblich umweltgefährdenden Stoffen belastet sind oder für die entsprechende Anhaltspunkte vorliegen, regelt. Der Altlastenerlass konkretisiert die Anforderungen an die Aufstellung von Bauleitplänen, die Zulässigkeit von Vorhaben und die Berücksichtigung von Bodenbelastungen im Baugenehmigungsverfahren. Aufgrund der Komplexität der Inhalte hat der Städteverband gemeinsam mit den Schwesterverbänden im Juni 2011 mit dem Innenministerium und dem Umweltministerium eine fachliche lnformationsveranstaltung durchgeführt. Die Veranstaltung hat zur Klarstellung einiger Punkte sowie zur Verbesserung der Kommunikation beigetragen. Es haben über 60 Vertreter der kreisfreien Städte und der Kreise teilgenommen. Da erkennbar wurde, dass der Dialog fortgesetzt werden soll, fand im Juni 2012 eine weitere Veranstaltung zu diesem Thema statt, bei der die Praxiserfahrungen der Behörden im Mittelpunkt standen Informationstechnik / E-Government IT-Infrastruktur Das Land hat in Umsetzung der E-Government-Strategie das Ziel formuliert, im Rahmen der hierfür zur Verfügung stehenden Möglichkeiten eine Infrastrukturverantwortung zu

119 119 übernehmen und damit einen Beitrag zur Harmonisierung der IT-Infrastruktur zu leisten. Zwischen den kommunalen Landesverbänden und der Landesregierung wurden daraufhin Zielvereinbarungen über einheitliche IT-Strukturen auf der Grundlage des E- Government-Gesetzes der Landesregierung abgeschlossen. Das Land fördert die Zielerreichung im Landeshaushalt seit 2009 mit 2,0 Mio. jährlich (siehe Seite 79/80, Vereinbarung der kommunalen Landesverbände und Landesregierung vom ). Die gemeinsamen Maßnahmen werden in den Verwaltungen identifiziert und über Projektgruppen praxisgerecht entwickelt Gründung des IT-Verbundes Schleswig-Holstein (ITVSH) Der IT-Verbund Schleswig-Holstein ist ein Zusammenschluss schleswig-holsteinischer Kommunen zu einer Anstalt des öffentlichen Rechts. Am haben 42 schleswig-holsteinische Kommunen den ITVSH nach intensiver Begleitung und Vorbereitung dieses Vorhabens durch den Städteverband gegründet. Aktuell hat der ITVSH 67 Träger. Mit der Übertragung der Hälfte des schleswig-holsteinischen Anteils am Stammkapital Dataports zum auf den ITVSH ist dieser einer der Träger von Dataport geworden. Damit sind auch die im ITVSH zusammengeschlossenen Kommunen Träger von Dataport und haben die Möglichkeit, Dataport im Wege eines so genannten Inhouse- Geschäftes zu beauftragen. Das bedeutet, dass keine aufwändigen Vergabeverfahren für IT-Beschaffungen mehr erforderlich sind. Die Kommunen entscheiden im Einzelfall, ob und welche Angebote von Dataport ihnen wirtschaftliche Vorteile bieten könnten und gegebenenfalls beauftragt werden sollen. Aufgabe des ITVSH ist gemäß Organisationssatzung die Beschaffung und Vermittlung von Lieferungen und Leistungen für die Mitgliedskörperschaften bei und über Dataport. Der ITVSH verfügt über zwei Sitze im Dataport-Verwaltungsrat, die von Vorstandsmitgliedern des ITVSH wahrgenommen werden. Mit dem Stimmrecht im Dataport- Verwaltungsrat wirkt der ITVSH an der strategischen Steuerung Dataports mit und hat so unmittelbaren Einfluss bei der Umsetzung kommunaler Belange in der Weiterentwicklung und zukünftigen Positionierung Dataports Dienst- und Tarifrecht Gemeinschaftsprojekt KoPers- IT-gestütztes Personalmanagement der Verwaltungen in Hamburg und Schleswig-Holstein Mit Verwaltungsabkommen vom haben die Länder Hamburg und Schleswig- Holstein beschlossen, für die IT-Unterstützung von Personalmanagementaufgaben (Personalverwaltung, Bezügeabrechnung, Berichtswesen und Personalcontrolling) ein einheitliches und integriertes IT-Verfahren gemeinsam auszuwählen, zu beschaffen, einzuführen, zu betreiben und weiter zu entwickeln. Gemeinsame Übereinstimmung herrschte zwischen den Ländern, das IT-Verfahren auch den Kommunen anzubieten und durch eine gemeinsame Nutzung wirtschaftlich sinnvolle neue Wege zu gehen. Das in einer Ausschreibung durch den IT-Dienstleister Dataport ausgewählte Verfahren ist eine integrierte Personalmanagementlösung. Die Software wird bei Dataport in seinem Rechenzentrum künftig für die Verwaltungen der Länder und der Kommunen be-

120 120 trieben. Seit August 2011 wurden die funktionalen Anforderungen des neuen Systems im Wege der Pilotierung umgesetzt. Seit Juni 2013 werden bei den Pilotkommunen erste echte Bezüge über das System abgewickelt. Mit einem flächendeckenden Betrieb von KoPers im Bereich Bezüge ist bis Jahresende 2013 zu rechnen, damit werden dann rund Personalfälle in Schleswig-Holstein abgerechnet. Der Städteverband Schleswig-Holstein begleitet das Projekt seit mehreren Jahren intensiv und beteiligt sich an einer gemeinsamen kommunalen Umsetzungs-Arbeitsgruppe von Verbänden, Dataport und kommunalen Praktikern. Dataport begleitet dies mit einem Newsletter, der aktuell über die Entwicklungen informiert Personalmarketing Personalmarketing das Wort ist in aller Munde. Kein Kongress für Personalverantwortliche findet ohne dieses Thema statt, überall herrscht Aufbruchsstimmung für öffentliche Verwaltungen und externe Berater mit unterschiedlichen Formen und Aktivitäten. In der Praxis heißt das Ursprungsproblem schlicht demographischer Wandel und ist nicht erst seit gestern bekannt. Es bedeutet: zunehmender Fachkräftemangel, nicht oder nur schwer zu besetzende Ausbildungsplätze, nachlassende Qualität an Bewerbern und leider oft völlig unterschätzt: Das schlechte oder falsche Image der öffentlichen Verwaltung als Arbeitgeber bei potentiellen Bewerbern. Nach Jahren der theoretischen Diskussion um das Thema findet ein praktisches Umdenken in den Personalämtern und bei den Verwaltungsspitzen statt. Auch die Erkenntnis, dass trotz teurer Stellenanzeigen in den Printmedien die Bewerber ausbleiben, Anzeigen mehrfach geschaltet werden müssen und vor allem zusätzlich kostenintensive Online-Stellenportale bezahlt werden, führt dazu, dass neue Wege und Lösungen gesucht, ausprobiert und ergebnisoffen diskutiert werden. Umfragen zeigen, dass Berufe in der öffentlichen Verwaltung attraktiv sind und zudem besser bewertet werden als Berufe der freien Wirtschaft. Ein Feuerwehrmann genießt mehr Vertrauen und Ansehen als ein Bänker und ein Lehrer hat mehr Ansehen als ein Werbefachmann. Aber den wenigsten Menschen ist bewusst, dass die öffentliche Verwaltung über 100 Berufe anbietet und beschäftigt: von A wie Archivar bis Z wie Zahnarzt für alle Lebensbereiche und Berufswünsche ist etwas dabei. Selbst in der Verwaltung ist das kaum bekannt. Hier ist viel Potential für eine Image- und Informationskampagne. Für die öffentliche Verwaltung gilt es daher künftig zwei Ziele zu verfolgen. Sie muss ihr Image verbessern, um genügend und qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen. Und sie muss nach innen ihre Personalarbeit auf die zukunftsweisenden Trends und Entwicklungen anpassen. Im Jahr 2008 hat der Städteverband Schleswig-Holstein daher mit 16 kommunalen Verwaltungen in Schleswig-Holstein einen neuen Weg beschritten. Das Projekt heißt berufe-sh und wird aktuell von 31 kommunalen Verwaltungen, die 2/3 der Bevölkerung Schleswig-Holsteins vertreten, getragen und stetig weiter entwickelt. Das Projekt besteht aus drei wesentlichen Säulen: - einer Arbeitsgruppe, die aus den Mitgliedskommunen besteht und alle Themen vom internen und externen Personalmarketing mit professioneller Unterstützung einer Marketingagentur gemeinsam bearbeitet. - einem gleichnamigen Internetportal über das online Stellen angeboten werden. - einer gemeinsamen darauf aufbauenden Image- und Informationskampagne.

121 121 Als wesentliches Kommunikationsmittel der Arbeitsgruppe bzw. der Kommunen dient die eigene Internetplattform Stellenanzeigen werden nach einer gemeinsamen einheitlichen Vorlage eingestellt, alle Berufe in den Verwaltungen werden nach einem einheitlichen Schema vorgestellt, die Verwaltungen stellen sich als Arbeitgeber vor und es gibt ausführliche Informationen um den Arbeitsplatz in der öffentlichen Verwaltung. Die Internetseite ist so aufbereitet, dass sie dazu beiträgt, das Image der öffentlichen Verwaltung freundlich und zeitgemäß zu präsentieren. Die eigens für die über 100 Berufe der kommunalen Verwaltung entwickelten Icons ebenso wie das Logo des Projektes werden auch für alle klassischen Kommunikationsmittel verwendet, die gemeinsam verabredet und beschafft wurden, wie z.b. Plakate, Tischaufsteller, Kugelschreiber aber auch Fahnen oder Aufkleber-Sets für Dienstfahrzeuge. Seit Juni 2013 ist die Webseite in einem überarbeiteten, neuen Design und auch anwenderfreundlich für Smartphones und Tablets lesbar. Gemeinsam wird auch ein Kampagnen-/Messestand auf Jobbörsen genutzt und zu gemeinsamen Auftritten mehrerer Verwaltungen einer Region eingesetzt. Im Unterschied zu privatwirtschaftlichen Anbietern von Online-Portalen ist der Mehrwert der Kampagne berufe-sh darin zu sehen, dass alle beteiligten Arbeitgeber gleiches Mitsprache- und Steuerungsrecht in der gemeinsamen Arbeitsgruppe haben und die Kampagne authentisch und realistisch ist. In den regelmäßigen Sitzungen etwa viermal im Jahr bespricht, analysiert, erarbeitet und beschließt die Arbeitsgruppe alle Themen des internen und externen Personalmarketings daher auch einstimmig. Die Finanzierung des Projektes erfolgt seit 2008 mit einem überschaubaren Budget je Teilnehmer. Aufgrund des Erfolgs des Projektes ist festzustellen, dass auch in anderen Bundesländern zunehmendes Interesse an einer vergleichbaren Kampagne und einem vergleichbaren Projekt besteht. Noch im Jahr 2013 werden daher Kommunen in Mecklenburg- Vorpommern mit Unterstützung des Städteverbandes Schleswig-Holstein ein paralleles Projekt auf Basis des berufe-sh -Portals aufbauen. Weiteres Interesse gibt es in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, in der Schweiz und Österreich. Interessierte Verwaltungen können sich jederzeit über die Internetseite des Projektes unter informieren und sich künftig am Projekt beteiligen Umsetzung eines neuen Laufbahnrechts nach Landesbeamtengesetz Wesentliches Anliegen des in den vergangenen vier Jahren modernisierten Schleswig- Holsteinischen Beamten- und Laufbahnrechts ist es, die Verknüpfung zwischen Laufbahnrecht und einer systematischen Personalentwicklung herzustellen. Die Grundlagen hierfür sind mit 22 des Landesbeamtengesetzes vom (GVOBl. S. 693) geschaffen worden. Dieser bezeichnet die lebenslange Qualifizierung ausdrücklich als Bestandteil einer systematischen Personalentwicklung, die Grundlage für die berufliche Entwicklung und damit auch für Beförderungen der Beamten ist. Für Beamte, die unterhalb des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 eingestellt worden sind, konkretisiert 10 a der Landesverordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten in Schleswig-Holstein (Allgemeinen Laufbahnverordnung ALVO vom , GVOBl S. 236) die Anforderungen an Personalentwicklung und Qualifizierung, die erfüllt sein müssen, damit ein Amt der Besoldungsgruppe A 14 erreicht werden kann. 22 ALVO benennt weitere Konkretisierungen für die Beamtengruppe der Allgemeinen Dienste.

122 122 Die Qualifizierung soll gewährleisten, dass die fachliche, persönliche, soziale und methodische Kompetenz der Beamten im Hinblick auf die Anforderungen zur Wahrnehmung von Führungsaufgaben, insbesondere Lenkungs-, Planungs- und Managementaufgaben, in Ämter oberhalb der Besoldungsgruppe A 13 erworben werden. Die Qualifizierungsmaßnahmen nach 22 LBG umfassen die Förderung der beruflichen Erfahrung sowie der dienstlichen Mobilität und (dienstlich veranlasste oder auf eigene Initiative) durchgeführte Personalentwicklungs- sowie Fortbildungsmaßnahmen. Die Landesregierung hat zur Umsetzung des 10 a ALVO eine sog. 59 MBG- Vereinbarung mit den Gewerkschaften abgeschlossen, die am im Amtsblatt (S. 242 f.) veröffentlicht wurde. Für den Kommunalbereich ist eine gesonderte Regelung in einer Verwaltungsvorschrift getroffen worden. Der Städteverband Schleswig-Holstein hat sich intensiv an den Diskussionen und Formulierungen der rechtlichen Grundlagen in den vergangenen vier Jahren beteiligt. Dabei war es ein besonderes Anliegen, die Umsetzung für den Kommunalbereich aktiv auch unter Einbeziehung der kommunalen Praktiker zu organisieren. Hintergrund ist, dass somit ein gemeinsames Personalentwicklungskonzept von Land und Kommunen verfolgt wird Ordnungswesen, Rettungsdienst und Feuerwehren Einführung des Digitalfunks in Schleswig-Holstein In den kommenden Jahren wird in Schleswig-Holstein das Funksystem der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in Schleswig-Holstein auf den digitalen Funkbetrieb umgestellt werden. Nach dem Landesbetriebskonzept der Landespolizei ist bis zum Frühjahr 2013 der erweiterte Probebetrieb für die Landespolizei abgeschlossen worden. Für die weitere operative Erprobung des Digitalfunks unter Einbeziehung der Leitstellen als Ersatz für den 4 m-analogsprechfunkbetrieb wurde sukzessiv der regionale operative Betrieb aufgenommen. Die Prüfung des Netzes und der Funkversorgung im Land sowie die der Anbindung der Leitstellen erfolgt fortlaufend. Auch in den Kommunen haben in den vergangenen drei Jahren nachhaltig die strategischen Planungen für die Umstellung des Funksystems für die Feuerwehren, den Rettungsdienst und den Katastrophenschutz begonnen. Die kommunalen Landesverbände sind mit Unterstützung vieler kommunaler Praktiker in mehreren landesweiten Arbeitsgruppen intensiv in die Planungen und Diskussionen eingebunden. Dabei muss es in den kommenden zwei bis drei Jahren zunächst um die Grundsatzentscheidungen der Kreise und kreisfreien Städte gehen, wann sie als Aufgabenträger des Funkbetriebs nach Brandschutz- und Rettungsdienstgesetz auf den Digitalfunk umstellen werden und ihre Leitstellen mit der neuen Technik ausstatten. Ein fester Zeitrahmen ist zwischen allen Beteiligten zwischen 2013 und 2017 abgestimmt. Für die im Herbst 2013 beginnende europaweite Ausschreibung der Sammelbeschaffung von knapp kommunalen Digitalfunk-Endgeräten sind in einem fast zweijährigen Prozess der kommunalen Landesverbände, des Innenministeriums, der Landespolizei, des Landesfeuerwehrverbands, zahlreicher kommunaler Praktiker und der GMSH als Beschaffungsstelle unter Federführung des hauptamtlichen Koordinators für den Digitalfunk der Kommunen, Dirk Oesau, wichtige strategische Entscheidungen getroffen und umgesetzt worden. Dies erfolgte vor allem mit dem Ziel aus wirtschaftlichen und taktischen Gründen die Beschaffung aller kommunalen Endgeräte möglichst zu bündeln und ein einheitliches kommunales System zu erhalten.

123 123 Parallel dazu haben im vergangenen Jahr die intensiven Planungen und Gespräche zur Neuordnung einer landeseinheitlichen Gremienstruktur unter Beteiligung der kommunalen Nutzer, zum Aufbau technisch- taktischer Organisationseinheiten auf Landes- und kommunaler Ebene für den Nutzbetrieb, Fragen zur Anbindung der kommunalen Leitstellen, rechtliche Vereinbarungen zu Kosten und Technik sowie zur operativen Organisation kommunaler Digitalfunk-Servicestellen begonnen. Diese Arbeiten werden intensiv in den kommenden Monaten und Jahren unter enger Begleitung des Städteverbandes fortgesetzt. Weitere Informationen sind abrufbar unter Einführung der elektronischen Personenstandsregister in Schleswig- Holstein Zum ist in Deutschland ein modernisiertes Personenstandsgesetz in Kraft getreten. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Gesetzesreform ist die Einführung von elektronischen Personenstandsregistern. Die elektronische Registerführung ist durch den Gesetzgeber verbindlich für die Standesämter ab dem festgeschrieben. Dann werden die bisherigen Personenstandsbücher in Papierform durch elektronische Register ersetzt. Dies gilt auch für die Zweitbücher: Diese werden ebenfalls bis 2014 durch elektronische Sicherungsregister ersetzt. In einem länderübergreifenden Projekt von Schleswig-Holstein, der Freien und Hansestadt Hamburg und der Freien Hansestadt Bremen wurde eine gemeinsam betriebene Lösung für ein elektronisches Personenstandsregister erarbeitet. Zentraler Dienstleister ist die Firma Dataport. Die Lösung sieht eine Anbindung des überwiegend genutzten Fachverfahrens AutiSta vor. Seit August 2011 ist das elektronische Personenstandsregister bei Dataport in Produktivbetrieb. Mitte August 2012 wurden die letzten Standesämter in Schleswig-Holstein angeschlossen. Die Standesämter in Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein arbeiten nun flächendeckend mit dem elektronischen Register. Auch die Aufsichtsbehörden können die Personenstandsregister ihrer jeweiligen Standesämter einsehen. Zum Komplex des elektronischen Standesamtes gehört ferner der elektronische Austausch von Mitteilungen aus dem Fachverfahren heraus zu anderen Standesämtern, den Meldebehörden, dem zentralen Testamentsregister, der Statistik und zu anderen Behörden. Die Umsetzung dieser elektronischen Kommunikation wurde im Frühjahr 2012 begonnen. Ab dem ist der elektronische Austausch von Mitteilungen zwischen den Standesämtern verbindlich vorgeschrieben. Auch die Mitteilungen an andere Behörden dürfen dann nur aus wichtigen Gründen noch manuell erfolgen. Die Finanzierung des Projekts erfolgt bis Ende des Jahres 2011 über Mittel des Innenministeriums und des kommunalen Finanzausgleichs, ab 2012 durch die Kommunen eigenständig. Der Städteverband Schleswig-Holstein ist intensiv in die Umsetzung der Reform eingebunden und wird auch im Jahr 2014 begleitend und koordinierend auf Landesebene tätig bleiben.

124 Schadensregulierungen im Zusammenhang mit dem Kartell von Feuerwehrfahrzeugherstellern Das Bundeskartellamt hatte im Jahr 2011 gegen vier Hersteller von Feuerwehrlöschfahrzeugen Bußgelder in einer Gesamthöhe von 37,5 Mio. verhängt. Die an dem Kartell beteiligten Unternehmen hatten nach Erkenntnissen des Bundeskartellamtes mindestens seit dem Jahr 2001 verbotene Preis- und Quotenabsprachen praktiziert und den Markt für Feuerwehrlöschfahrzeuge in Deutschland untereinander aufgeteilt. Bei den vier Unternehmen handelt es sich um die Albert Ziegler GmbH & Co. KG in Giengen an der Brenz, die Schlingmann GmbH & Co. KG in Dissen, die Rosenbauer- Gruppe mit Standorten in Luckenwalde und Leonding/Österreich sowie Iveco Magirus Brandschutztechnik GmbH, Ulm. Da zu befürchten war, dass es aufgrund der Kartellabsprachen zu erhöhten Beschaffungspreisen bei den Kommunen gekommen sein könnte, verhandelten die kommunalen Spitzenverbände seit 2012 entsprechend dem Auftrag ihrer Beschlussgremien mit den vorgenannten Unternehmen unter folgender Zielsetzung: 1. einen zumindest teilweisen Ausgleich des entstandenen Schadens für alle betroffenen Kommunen in einem außergerichtlichen Einigungsverfahren erzielen. Dieser Zielsetzung liegt die Erfahrung zugrunde, dass gerichtliche Verfahren von jeder Kommune einzeln anzustrengen wären und sich über einen Zeitraum von etlichen Jahren erstrecken können, der Ausgang aufgrund des schwierigen Schadensnachweises ungewiss ist und für die Kommunen unkalkulierbare Kosten entstehen können. 2. Maßnahmen, die einer erneuten Kartellbildung entgegenwirken können, einleiten und implementieren. Die kommunalen Spitzenverbände haben im Mai 2013 mit den Firmen Rosenbauer, Schlingmann und Iveco Magirus auf Basis eines ökonomischen Gutachtens zur Schadensfeststellung eine außergerichtliche Regulierungsvereinbarung geschlossen, der die betroffenen Kommunen bis Mitte September 2013 beitreten können. Der Vereinbarung liegt zugrunde, dass Hinweise auf kartellbedingte Preiseffekte vom Gutachter (Lademann & Associates GmbH) im Zeitraum vom bis zum festgestellt wurden; alle betroffenen Kommunen entschädigt werden, die in der Zeit vom bis Normfahrzeuge über 7,5 t bei einem der Kartellanten beschafft haben. Es wird von insgesamt etwa Beschaffungsvorgängen ausgegangen. auch Ziegler-Kunden; die Firmen 6,7 Mio. in einen Ausgleichsfond einzahlen; die Entschädigung pro Fahrzeug, abhängig vom Fahrzeugtyp zwischen und liegt; eine möglichst hohe kommunale Beteiligung an der Schadensregulierung angestrebt wird. Sollte die Beteiligungsquote deutlich unter 95 Prozent liegen, behalten sich die Unternehmen weitere Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden vor, nach wie vor mit der Zielsetzung einer außergerichtlichen Kompensation. am Kompensationsverfahren teilnehmende Kommunen erklären, dass damit die evtl. entstandenen Schäden aus dem Feuerwehrlöschfahrzeugkartell kompensiert sind. Die teilnehmenden Kommunen verzichten ausdrücklich auf jegliche weitere Schadensersatzansprüche gegen die Unternehmen, die ihre Grundlage in irgendeiner Weise im sog. Feuerwehrlöschfahrzeugkartell (nicht im sog. Drehleiterkartell) haben könnten. Dieser Verzicht schließt auch Ansprüche aus zusätzlich vereinbar-

125 125 ten, pauschalen Schadensersatzklauseln bei wettbewerbsbeschränkendem Verhalten über den Zeitraum 10/1998 bis 05/2009 ein. etwaige von den teilnehmenden Kommunen bereits anhängig gemachte gerichtliche Verfahren durch Rücknahme der Klage bzw. des Antrags auf Erlass eines Mahnbescheides beendet werden. die teilnehmenden Kommunen ihre Schadensersatz- oder sonstigen Ansprüche gegen das Unternehmen Ziegler, das sich dieser Vereinbarung nicht angeschlossen hat, an Iveco Magirus und Rosenbauer abtreten, die sich bereit erklärt haben, die durch Ziegler verursachte Deckungslücke teilweise zu schließen. Auch in Schleswig-Holstein werden zahlreiche Städte und Gemeinden ihre Ansprüche bis Ende September 2013 anmelden. Unmittelbar nach Bekanntwerden der Kartellverstöße haben sich die kommunalen Spitzenverbände eingehend mit der Frage beschäftigt, wie zukünftige Kartellabsprachen wirksam unterbunden werden können. Mit den Kartellanten wurden Maßnahmen verhandelt, die umfassend umgesetzt wurden. Aus personeller Sicht wurden zwischenzeitlich alle Personen der betroffenen Unternehmen aus Geschäftsführung und Vertriebsleitung, die an den unerlaubten Absprachen beteiligt waren, von ihren Aufgaben entbunden und durch neues Leitungspersonal ersetzt. Organisatorisch haben die Kartellanten Compliance Systeme mit entsprechenden Prozessen installiert. Der Begriff Compliance steht für die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen, regulatorischen Standards und Erfüllung weiterer, wesentlicher ethischer Standards und Anforderungen. Von den kommunalen Spitzenverbänden wurde als Sofortmaßnahme eine Checkliste erarbeitet, anhand derer die Firmen konkrete Maßnahmen zur Selbstreinigung und damit die Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit für zukünftige Vergabeverfahren nachweisen mussten. Dieser Ablauf wurde standardisiert durch die Einbindung einer unabhängigen Stelle (ZertBau GmbH, Berlin), welche die Maßnahmen zur Selbstreinigung geprüft und die Firmen zertifiziert hat. Mit dieser Prüfung, der sich die Unternehmen jährlich unterziehen müssen, ist ein Verfahren etabliert, das wesentlich zur Sicherstellung der vergaberechtlichen Zuverlässigkeit beiträgt. Der Städteverband Schleswig-Holstein hat das Verfahren seit mehreren Jahren intensiv begleitet und die Mitglieder entsprechend informiert Rettungsdienst Am haben der Städteverband Schleswig-Holstein und der Schleswig- Holsteinische Landkreistag in einer konstituierenden Sitzung eine gemeinsame Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst gegründet, in der alle 15 Träger des Rettungsdienstes in Schleswig-Holstein vertreten sind. Die Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst wird künftig die strategischen Fragen im Rettungsdienst für alle Rettungsdienstträger bearbeiten. Der Sitzung waren umfassende Verhandlungen in verschiedenen internen und gemeinsamen Gremien (u.a. im Vorstand des Städtetages Schleswig-Holstein) vorausgegangen, in denen eine künftig stärkere gemeinsame Ausrichtung der kommunalen Rettungsdienstträger und die zum neu zu besetzende gemeinsame Koordinierungsstelle Rettungsdienst diskutiert wurde. Im Zuge dieser Verhandlungen sind auch die Aufgaben der Koordinierungsstelle Rettungsdienst beschrieben und geordnet worden. Damit einhergehend wird die Koordinierungsstelle Rettungsdienst dauerhaft die Geschäftsführung für die Schiedsstelle für Entgelte im Rettungsdienst nach 8 b Abs. 4 RDG gemeinsam für die Rettungsdienstträger und die Kostenträger übernehmen.

126 126 Damit wird das Thema Rettungsdienst aus kommunaler Sicht künftig auf feste gemeinsame Strategien der Kreise und kreisfreien Städte basieren und gemeinsam bearbeitet Spielrecht Mit Antrag der Fraktionen von CDU und FDP vom (LT-Drs. 17/1807 neu) wurde die Landesregierung aufgefordert, bis November 2011 den Entwurf eines Spielhallengesetzes Schleswig-Holstein vorzulegen. Bislang war das Recht der Spielhallen in 33 i Gewerbeordnung und durch die Spielverordnung bundesrechtlich normiert. Die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für das Recht der Spielhallen wurde jedoch im Rahmen der Föderalismusreform I durch die Neufassung des Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 Grundgesetz vom Bund auf die Länder übertragen. Gemäß Art. 125 a Abs. 1 Grundgesetz gilt das entsprechende Bundesrecht so lange fort, bis es durch das jeweilige Landesrecht ersetzt wird. Mit LT-Drs. 17/1934 vom hatte das Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung und zum Betrieb von Spielhallen vorgelegt. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass die Zahl der Spielhallen in einer Weise zugenommen (habe), die teilweise besorgniserregende Ausmaße angenommen hat. Aus Gründen des Erhalts städtebaulicher Strukturen, des Spieler- und Jugendschutzes sowie der Suchtprävention sollte mit dem Gesetz ein ordnungspolitischer Rahmen für die Errichtung und den Betrieb von Spielhallen gesetzt werden. Mit dem Gesetz wurden folgende Eckpunkte geregelt: Befristung von Erlaubnissen auf längstens 15 Jahre ( 1 Abs.3), Verbot der Mehrfachkonzessionen ( 3 Abs. 1), Mindestabstandsgebot von 300 Metern Luftlinie zu bestehenden Unternehmen und zu Einrichtungen für Kinder und Jugendliche ( 3 Abs. 2), Werbeverbot ( 3 Abs. 3), Verbot des Angebots von Speisen ( 4), Verpflichtung zur Entwicklung von Sozialkonzepten zur Vorbeugung der Spielsucht durch die Spielhallenbetreiber ( 5), Umfassende Übergangsregelungen und Bestandsschutz ( 11). Der Städteverband Schleswig-Holstein hat maßgeblich für die Kommunalverbände und massiv bereits im Vorfeld der ersten Lesung des Gesetzes im Landtag, sowohl im Wirtschafts- als auch im Innen- und Rechtsausschuss, Kritik an dem Gesetzentwurf geäußert. In einer mündlichen Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Landtags am hat der Städteverband seine Anmerkungen wie folgt zusammengefasst: Das Ziel der Verringerung und stärkeren Überwachung der Spielhallen in Schleswig- Holstein ist wichtig und richtig und sollte mit gesetzgeberischen Maßnahmen verfolgt werden. Hauptproblem und Herausforderung einer solchen gesetzgeberischen Regelung ist die Begrenzung wachsender Spielsucht ein gesamtgesellschaftliches Problem das mit dem Instrument des Ordnungsrechts nur in Teilen richtig und in ausreichendem Maße gelöst werden kann. Der wirtschaftspolitische Spagat des Gesetzgebers zwischen Liberalisierung des Glückspiels bzw. europarechtskonformer Regulierung des Glückspiels und einem verfassungskonformen und handwerklich brauchbaren Spielhallengesetz gelingt nicht. Sowohl aus verfassungsrechtlicher als auch ordnungsrechtlicher Sicht ist der vorliegende Gesetzentwurf bedenklich, da er

127 127 - aufgrund einer Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe nicht für einen rechtlich klaren und bestimmten Vollzug geeignet ist und eine Vielzahl von künftigen Rechtsstreitigkeiten für die Kommunen heraufbeschwört, - die kommunalen Vollzugsbehörden in breiter und unzulässiger Weise mit der Auslegung und Umsetzung des Gesetzes allein lässt, - die Verpflichtung des Gesetzgebers zur Kostenfolgenabschätzung und Beachtung der Konnexität sträflich missachtet, - die kommunalen Vollzugsgegebenheiten im Hinblick auf Personal und Ausstattung völlig außer Acht lässt, - die heutigen planungsrechtlichen Möglichkeiten der Kommunen zur Ordnung der Spielhallen künftig ausschließt, - die Konfliktlagen zwischen einer Begrenzung der Spielsucht und den Grundrechten der Spielhallenbetreiber auf Berufsausübung und Eigentum schlecht oder gar nicht löst und damit umfangreiche Rechtsstreitigkeiten und Prozessrisiken der Kommunen auslöst. Der im Gesetzentwurf geregelte Bestandschutz für bestehende Spielhallen sowie die Übergangsbestimmungen für Mehrfachkonzessionen führen nicht zu einer deutlichen Verringerung von Spielhallen in Schleswig-Holstein. Nach verschiedenen Änderungsanträgen im Landtag ist das Spielhallengesetz in 2. Lesung am beschlossen worden und am im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht worden (GVOBl. 2012, S. 431). Mit dem Beitritt Schleswig-Holsteins zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (Erster Glücksspieländerungsstaatsvertrag - Erster GlüÄndStV) mit Wirkung vom hat sich 2013 die Notwendigkeit ergeben, die Bestimmungen des Spielhallengesetzes Schleswig-Holstein an die verbindlichen Vorgaben des Staatsvertrages anzupassen. Insbesondere ist das grundlegende Verbot von allen Mehrfachkonzessionen zu regeln, da nach dem geltenden Recht in Schleswig-Holstein Doppelkonzessionen erlaubt sind. Der entsprechende Gesetzentwurf der Landesregierung ist als LT-Drs. 18/918 vom in der parlamentarischen Debatte. Der Städteverband Schleswig-Holstein hat begleitend zur Frage des Spielhallen- und Glücksspielrechts im Februar 2013 eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich in allen fachlichen Fragen im Sinne eines Erfahrungs- und Informationsaustausches zwei- bis dreimal im Jahr trifft Europa Neue Strukturfondspolitik 2014 ff. Im November 2010 hat die Europäische Kommission den fünften Bericht zur wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Kohäsion vorgelegt. Mit diesem Bericht informiert die Kommission ausführlich über die wirtschaftlichen und sozialen - und erstmals auch umweltbezogenen - Entwicklungen in der EU und gibt einen Überblick über die europäische Kohäsionspolitik nach Diese soll sich an der ehrgeizigen Strategie Europa 2020" ausrichten. Die Strategie Europa 2020 ist eine auf zehn Jahre angelegte Wirtschaftsstrategie der Europäischen Union, die am von der Europäischen Kommission offiziell vorgeschlagen und im Juni 2010 vom Europäischen Rat verabschiedet wurde.

128 128 Die Strategie löst die Lissabon-Strategie ab und stützt sich auf drei einander verstärkende Prioritäten: intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum. Die EU hat sich ehrgeizige Ziele gesetzt, die sie bis 2020 in fünf Schwerpunktbereichen erreichen will: Beschäftigung: 75 % der Bevölkerung im Alter von 20 bis 64 Jahren sollten in Arbeit stehen. Innovation: 3 % des BIP der EU sollten für Forschung & Entwicklung aufgewendet werden. Klimawandel: Die 20/20/20 -Klimaschutz-/Energie-Ziele sollten erreicht werden. Bildung: Der Anteil der Schulabbrecher sollte auf unter 10 % abgesenkt werden, und mindestens 40 % der 30- bis 40-Jährigen sollten einen Hochschulabschluss oder einen vergleichbaren Abschluss haben. Armut : Die Zahl der armutsgefährdeten Personen sollte um 20 Millionen sinken. Die Europäische Kommission hat am ihre Vorschläge für einen mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum vorgelegt. Sie schlägt für die künftige Förderperiode Mittelzuweisungen in Höhe von 376 Mrd. für Instrumente der Kohäsionspolitik vor. Am wurden die Vorschläge der Europäischen Kommission für die Schwerpunkte der Kohäsionspolitik in der künftigen Förderperiode veröffentlicht. Im Rahmen der noch andauernden Verhandlungen zwischen Europäischer Kommission, Europäischem Rat und dem Europäischen Parlament wurden diese Vorschläge zwischenzeitlich mehrmals aktualisiert. Für den EFRE sind dies die Verordnung mit gemeinsamen Regelungen für alle Fonds (Allgemeine Verordnung) und die Verordnung über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Am hat die Europäische Kommission den Gemeinsamen Strategischen Rahmen (GSR) vorgelegt. Mit dem Rahmen möchte die Kommission die Mitgliedstaaten und ihre Regionen bei den Vorbereitungen für den nächsten Programmplanungszeitraum unterstützen und ihnen helfen, für die Förderperiode 2014 bis 2020 klare Investitionsschwerpunkte zu setzen. Der GSR ergänzt die Gesetzesvorschläge für die Kohäsionspolitik ab 2014, deren Mittelausstattung wiederum von dem noch ausstehenden Kompromiss zum EU-Budget 2014 bis 2020 abhängt. In der künftigen Förderperiode wird zusätzlich ein neues Instrument zur Koordinierung der Strukturförderung in den Mitgliedsstaaten eingeführt: Die Partnerschaftsvereinbarung. Diese soll auf nationaler Ebene das Bindeglied zwischen dem EU-Rahmen und den einzelnen nationalen bzw. regionalen operationellen Programmen der verschiedenen Fonds bilden. Sie soll gemeinsam mit regionalen, lokalen, städtischen Behörden sowie mit Wirtschafts- und Sozialpartnern erstellt werden. Jeder Mitgliedstaat soll der Kommission binnen drei Monaten nach Annahme des GSR die Partnerschaftsvereinbarung übermitteln. Diese wird den Einzelstaatlichen Strategischen Rahmenplan (ESR) ersetzen, der für die Förderperiode vorgelegt wurde. Die Kommission wird dann die Partnerschaftsvereinbarungen genehmigen, in der auch Verpflichtungen des jeweiligen Lands zur Verwirklichung der Europa2020-Ziele festgelegt werden. Bis 2014 sollen die neuen Programme erstellt und durch die Kommission genehmigt werden, so dass ab Januar 2014 die neue Förderperiode beginnen kann. In Schleswig-Holstein ist die Neuausrichtung der Strukturfondspolitik intensiv in den kommunalen Verbänden und im Dialog mit der Landesregierung erörtert worden. Die kommunalen Landesverbände haben dazu gemeinsame Stellungnahmen abgegeben und an einer Reihe von Workshops, Veranstaltungen und Gesprächen teilgenommen.

129 129 Bis zum Zeitpunkt der Berichterstellung standen die endgültige Ausrichtung der Operationellen Programme und die Genehmigung durch die Kommission noch aus Zusammenarbeit mit dem Kommunförbundet Skåne Wie gehen Kommunen in Schonen mit dem demographischen Wandel und dem zunehmenden Fachkräftemangel in ihren Verwaltungen und Einrichtungen um? Welche kommunalen Konzepte zur Stärkung der regionalen Wirtschaft haben südschwedische Kommunen? Wie organisieren schwedische Kommunen das Einwerben von europäischen Fördermitteln? Was können schwedische und Schleswig-Holsteinische Kommunen voneinander in der kommunalen Praxis lernen? Diese und ähnliche Fragen waren und sind es, die den Städteverband Schleswig- Holstein vor etwa fünf Jahren bewogen haben, partnerschaftliche Beziehungen zu seinem Schwesterverband in Südschweden, dem Kommunförbundet Skåne (als Organisation aller 33 Kommunen in Schonen) aufzunehmen. Denn aufgrund der vergleichbaren kommunalen Strukturen von Schleswig-Holstein und Schonen gibt es eine Reihe von Ansatzpunkten für eine enge fachliche und kollegiale Zusammenarbeit, beispielsweise in Themen wie Demographie, Integration, Personalmarketing, Pflege, Energie, Verkehr, Stadtentwicklung und Bildung. Bereits mehrfach haben sich deshalb in den vergangen Jahren verschiedene Delegationen von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, von Vertretern beider Vorstände, von Fachleuten aus den Mitgliedskommunen sowie der Geschäftsstellen zu intensiven Informations- und Meinungsaustauschen in Schleswig- Holstein und Schonen getroffen. Hinzu kommt die Idee einer gemeinsamen Interessenvertretung auch in Fragen der Europäischen Union. Der Einfluss von Politik und Gesetzgebung der Europäischen Union hat sich in den vergangenen Jahren erheblich auch auf die kommunale Ebene ausgeweitet. Schon jetzt findet das nationale Wirtschaftsrecht zu annähernd 80 % seinen Ursprung im Europarecht. Aber auch in anderen Bereichen der nationalen Gesetzgebung wirkt sich das Recht der Europäischen Union verdrängend, überlagernd oder modifizierend aus. Nahezu 50 % aller Gesetzgebungsvorhaben in Deutschland werden durch gemeinschaftsrechtliche Vorgaben veranlasst. Neben der europäischen Wettbewerbs-, Umwelt-, Beschäftigungs- und Sozialpolitik stellt die Vergemeinschaftung der Innen- und Rechtspolitik, die Reform der Strukturfonds und der europäischen Förderinstrumente sowie die Erweiterung der Europäischen Union eine permanente Herausforderung für die kommunale Alltagsarbeit dar. Aufgrund der starken Betroffenheit der Kommunen durch die europäische Gesetzgebung gibt es eine immer stärkere Notwendigkeit, direkt auf die Brüsseler Entscheidungsprozesse Einfluss zu nehmen. Für die Kommunen ist dabei wichtig, ein funktionierendes Networking zu organisieren, um auf kommunaler Ebene sowohl längerfristige Entwicklungen wie auch aktuelle fachliche Fragen zu erkennen, ihre Relevanz einzuschätzen und Lösungsstrategien zu entwickeln. Networking ist somit eine Möglichkeit, auf anderweitig vorhandene und erworbene Informationen und Kompetenzen zurückzugreifen und sie für eigene Fragestellungen anzuwenden. Zentrale Elemente von Networking sind funktionierende Strukturen, die leichte Zugänge zu Informationen und Beratung ermöglichen, wie auch kompetente Mitarbeiter, die diese Strukturen zu nutzen und die Informationen anzuwenden wissen. Diese Vernetzung gilt für die Schleswig-Holsteinischen Kommunen vor allem über die Landesgrenze hinaus in Richtung kommunale und regionale Partner in Südschweden und Dänemark und im Ostseeraum insgesamt. Durch intensive Zusammenarbeit mit anderen Regionen und anderen Verbänden können und sollen gemeinsam politische, wirtschaftliche und finanzielle Vorteile im europäischen Rahmen gezogen werden. Bei immer knapper werdenden Kassen werden dabei auch

130 130 Fragen um die Neuausrichtung der EU-Strukturfonds ab dem Jahr 2014 und zur Nutzung von europäischen Förderprogrammen diskutiert. Im Rahmen einer gemeinsamen Sitzung der Vorstände von Städteverband Schleswig- Holstein und Kommunförbundet Skåne am in der Hansestadt Lübeck haben beide Verbände eine Verstärkung ihrer Zusammenarbeit vereinbart und in einer gemeinsamen Partnerschaftserklärung niedergeschrieben. Diese gemeinsame Partnerschaftserklärung wurde in Anwesenheit des Staatssekretärs für Europa und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, Heinz Maurus, durch die Vorsitzenden der Verbände Stefan Lundgren (für den Kommunförbundet Skåne), Bürgermeister Bernd Saxe und Oberbürgermeister Hans-Joachim Grote (für den Städteverband Schleswig- Holstein) unterzeichnet. Die Partnerschaftsvereinbarung beider Verbände in deutscher und schwedischer Sprache hat folgenden Wortlaut: Präambel Der Kommunförbundet Skåne und der Städteverband Schleswig-Holstein sind überzeugt, dass die Kommunen die Basis für die demokratische Gesellschaft in Schweden und Deutschland ist. Sie kommen daher überein, im Sinne und zur Stärkung der Kommunen ihre partnerschaftlichen und freundschaftlichen Beziehungen auszubauen und zu vertiefen und vereinbaren. Art. 1 Der Kommunförbundet Skåne und der Städteverband Schleswig-Holstein streben eine kontinuierliche Zusammenarbeit in Fach- und Politikfragen an, einen Austausch von Informationen und Erfahrungen und eine gegenseitige Unterstützung bei der Interessenvertretung für die Kommunen. Art. 2 Der Kommunförbundet Skåne und der Städteverband Schleswig-Holstein unterstützen die Bildung und den Ausbau von partnerschaftlichen Beziehungen und Freundschaften zwischen den Kommunen in Schonen und Schleswig-Holstein. Art. 3 Der Kommunförbundet Skåne und der Städteverband Schleswig-Holstein bekennen sich zu einer engen Zusammenarbeit und gegenseitigen Unterstützung in gemeinsamen kommunalen Angelegenheiten. Sie führen hierzu gemeinsame Vorstands- und Geschäftsstellentreffen und Begegnungen von Fachleuten zum Erfahrungs- und Informationsaustausch ihrer Mitglieder durch.

131 131 Anhang 1. Zusammensetzung der Ratsversammlungen der kreisangehörigen und kreisfreien Städte nach den Kommunalwahlen Lübecker Erklärung zum 3. Städtekongress Stadt und Staat 2020 starke Städte für ein starkes Schleswig-Holstein 3. Vereinbarung zwischen Land und Kommunen zur Finanzierung des Krippenausbaus 4. Empfehlungen für die Kreise und kreisfreien Städte zur Umsetzung des Nationalen Integrationsplans in Schleswig-Holstein 5. Vertreter des Städtebundes und des Städtetages Schleswig-Holstein in Drittorganisationen 6. Mitglieder des Vorstandes des Städtebundes Schleswig-Holstein 7. Mitglieder des Vorstandes des Städtetages Schleswig-Holstein 8. Mitglieder der Fachausschüsse des Städteverbandes Schleswig-Holstein 9. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaften des Städtebundes Schleswig-Holstein 10. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaften des Städtetages Schleswig-Holstein 11. Rundschreiben des Städteverbandes Schleswig-Holstein 12. Hefte der Schriftenreihe des Städteverbandes Schleswig-Holstein

132 132

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