Psychiatrieplan 2010 bis Teilhabeplan 1 Allgemeine Psychiatrie

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1 Psychiatrieplan 2010 bis 2014 Teilhabeplan 1 Allgemeine Psychiatrie Psychiatrieplan Blindtext

2 Impressum Herausgeber Landratsamt Esslingen Pulverwiesen Esslingen Bearbeitung und Ansprechpartner Michael Köber Behindertenhilfe- und Psychiatrieplanung Telefon 0711/ Februar 2010

3 Vorwort 3 Vorwort Die Zunahme psychischer Erkrankungen wird in den Medien regelmäßig diskutiert. Auf den ersten Blick spricht vieles für diese These. Verbesserte Möglichkeiten, psychische Erkrankungen zu erkennen, stehen neben Fallzahlensteigerungen bei den Rehabilitationsträgern. Grundsätzlich ist ein offenerer Umgang mit dem Thema psychische Störungen wahrnehmbar. Der Umgang mit psychischen Gesundheitsproblemen ist auch für den Landkreis Esslingen eine wesentliche Aufgabe. In seiner Sitzung vom 14. Februar 2008 hat der Sozialausschuss des Kreistages die Verwaltung beauftragt, den Psychiatrieplan Teil I (Allgemeine Psychiatrie) fortzuschreiben, um grundlegende Ziele für die Weiterentwicklung aufzuzeigen. Im Zeitraum Frühjahr 2008 bis November 2009 hat die Verwaltung gemeinsam mit dem Psychiatrie- Arbeitskreis den Psychiatrieplan in der vorliegenden Fassung erarbeitet. Mit der Verlagerung der Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe auf die Stadt- und Landkreise ab 2005 und mit der Einführung der individuellen Hilfeplanung im Wohnen sind wichtige Voraussetzungen zur Weiterentwicklung der gemeindenahen Hilfen geschaffen. Die regelmäßigen Jahresberichte zur Eingliederung behinderter Menschen bilden auch die Situation von Menschen mit seelischer Behinderung ab. Schließlich können seit April 2009 mit dem Modellprojekt Neue Bausteine in der Eingliederungshilfe Erfahrungen im flexibel betreuten Wohnen gemacht werden. Hinsichtlich unserer klinischen Versorgung sind wir mit den Kreiskliniken, den Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie in Nürtingen und Plochingen, gut aufgestellt. Der Umzug der Nürtinger Psychiatrie nach Kirchheim wird in etwa zwei Jahren erfolgen. Das Zentrum für Psychiatrie in Zwiefalten und die Tageskliniken in Nürtingen und Esslingen ergänzen die Versorgung. In Bernhausen wird eine Tagesklinik in Kreisträgerschaft in ein bis zwei Jahren ihren Betrieb aufnehmen. Die Gemeindepsychiatrischen Zentren und Verbünde sind analog zu den Landesrichtlinien weiter entwickelt. Wohnen und Arbeit sind grundlegende Bedürfnisse und tragen zur Teilhabe von Menschen am Gemeinwesen bei. Sie sind neben Beziehungsaspekten wichtige Faktoren zur Gesundung oder dem Erhalt der seelischen Gesundheit. Zur Verbesserung der Arbeitssituation von psychisch erkrankten Menschen sind alle am Arbeitsgeschehen Beteiligten gefordert. Gleiches gilt für den Erhalt und die Schaffung von Wohnraum. Hier kommt den Städten und Gemeinden sowie Vermietern, Bauträgern und Wohnbaugenossenschaften Bedeutung zu. Mit der Planungsfortschreibung wird interessierten Personen aus Fachwelt, Politik und Öffentlichkeit ein aussagekräftiges Werk über die Weiterentwicklung der psychiatrischen Hilfen im Kreis vorgelegt. Mein Dank gilt unserem Psychiatrieplaner, Herrn Michael Köber, der den Plan umfassend, sorgfältig und kompetent erstellt hat. Zu danken ist allen Mitwirkenden, im Besonderen Frau Kristin Schwarz, Herrn Chefarzt Dr. Martin Roser, Herrn Klaus Dinter und Herrn Albrecht Schumacher für ihre Unterstützung. Heinz Eininger Landrat

4 4 Einführung Einführung Es ist verrückt, die Dinge immer gleich zu machen, und dabei auf andere Ergebnisse zu warten. Dieser Satz von Albert Einstein ist als Motto für die Fortschreibung des Psychiatrieplanes gewählt. Er soll die Zielrichtung aufzeigen, um sich kommenden Anforderungen und Veränderungen zu stellen. Mit dem Teilhabeplan I (Allgemeine Psychiatrie) setzt der Landkreis Esslingen seine langjährig ausgeübte Planungsverantwortung in der psychiatrischen Versorgung fort. Die Kinder- und Jugendpsychiatrie und die Gerontopsychiatrie werden in den Teilplänen II und III bearbeitet. Gemeinsam mit den Leistungserbringern und trägern, den Angehörigen, den Psychiatrie-Erfahrenen und allen anderen Beteiligten werden die Hilfen für psychisch erkrankte Menschen kontinuierlich weiterentwickelt. Im Landkreis Esslingen existieren differenzierte Strukturen, getragen durch fünf Gemeindepsychiatrische Verbünde, die durch ein hohes Maß an Vielseitigkeit, an Dezentralität und Gemeindenähe gekennzeichnet sind. Dadurch ist gewährleistet, dass Hilfen vor Ort und möglichst niederschwellig erreichbar sind. Der vorliegende Plan ist in vier zentrale Abschnitte gegliedert, denen kapitelbezogen Maßnahmenvorschläge zugeordnet sind. Diese dienen der Fortschreibung der Hilfen und Strukturen, sie sind gleichermaßen Anforderungen als auch Ziele. Nach der Darstellung von Planungsgrundlagen erfolgt eine Analyse der Entwicklungen der letzten Jahre, gestützt auf eine Verlaufserhebung im Wohnen und in den Werkstätten für Menschen mit seelischer Behinderung für den Zeitraum bis Diese Erhebung stellt die Daten für eine Bedarfsvorausschätzung in der Eingliederungshilfe zur Verfügung und betrachtet neben Platzzahlen eine Leistungserhebung pro Klient. Ergänzend sind bereichsbezogen Verlaufs- und Stichtagserhebungen durchgeführt und ausgewertet. Der Plan beschreibt die ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen. Die Bereiche Arbeit, Beschäftigung und Tagesstruktur, Wohnen und Freizeit sind ergänzt durch Ausführungen zur Selbsthilfe. Schließlich werden die Gemeindepsychiatrischen Verbünde und die personenzentrierte Hilfeplanung einer genaueren Betrachtung unterzogen. Der nächste Teil widmet sich den Gremienstrukturen. Die ursprünglich im Jahr 1999 getroffenen Vereinbarungen wurden überarbeitet und führten im vergangenen Jahr zu neuen vertraglichen Regelungen der Verbundstrukturen auf Landkreisebene und im Zusammenwirken des Psychiatrie- Arbeitskreises, der Clearingstelle und der Gemeindepsychiatrischen Verbünde. Schließlich geht der Plan auf Schnittstellen und weitere Zielgruppen ein. Ein besonderes Augenmerk ist dabei auf Menschen mit Doppeldiagnosen, die Wohnungslosenhilfe, psychisch kranke Menschen mit Pflegebedarf und forensische Patienten gerichtet. Abschließend befasst sich der Psychiatrieplan in einem letzten Teil mit Steuerungselementen und gibt Empfehlungen zur Versorgung ab. Hierbei werden auch bundesweite Entwicklungen aufgegriffen und Leitlinien für den Landkreis Esslingen vorgeschlagen. Die Fortschreibung des Planes wird durch eine Rahmenkonzeption Arbeit und Beschäftigung für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen im Landkreis Esslingen ergänzt, die den Bogen von niederschwelligen Angeboten bis zum allgemeinen Arbeitsmarkt spannt. Der Psychiatrieplan 2010 bis 2014 (Teilhabeplan I) wurde am 16. Dezember 2009 im Psychiatrie-Arbeitskreis beraten und nach erfolgter Rückkoppelung im Februar 2010 verabschiedet. Unser Dank gilt allen, die einen Beitrag geleistet haben. Dieter Krug Leitung Sozialdezernat Michael Köber Behindertenhilfe- und Psychiatrieplanung

5 Gliederung 5 Gliederung Impressum... 2 Vorwort... 3 Einführung... 4 Gliederung Grundlagen Vorbemerkung Kommunalisierung und Planungsaufgaben Basisdaten und demographische Bedingungen Psychiatrische Hilfen im Landkreis Esslingen Gesetzliche Grundlagen Ausgangsituation und Ist-Stands-Erhebungen Ambulante Strukturen und Angebote Psychiatrische Institutsambulanzen Versorgung mit Ärzten und Psychotherapeuten Sozialpsychiatrische Dienste Soziotherapie Ambulante psychiatrische Pflege Beratungsstellen Maßnahmenvorschläge ambulante Hilfen Teilstationäre Strukturen und Angebote Allgemeine Tageskliniken Tagesklinische Angebote für Suchtkranke Gerontopsychiatrische tagesklinische Plätze Kinder- und jugendpsychiatrische Tagesklinik Maßnahmenvorschläge teilstationäre Hilfen Klinische Strukturen und Angebote Kreiskliniken Esslingen Klinikum Kirchheim-Nürtingen, Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Nürtingen Kreiskliniken Esslingen Klinikum Kirchheim-Nürtingen, Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Plochingen Zentren für Psychiatrie Südwürttemberg (Standort Zwiefalten, ehemalige Münsterklinik) Fallzahlen in den stationären Kliniken Klinikum Esslingen Klinik für Psychosomatik und psychotherapeutische Medizin Maßnahmenvorschläge klinische Hilfen Arbeit, Beschäftigung und Tagesstruktur Tagesstätten für psychisch kranke Menschen Werkstätten für seelisch behinderte Menschen Hinzuverdienst Integrationsprojekte Integrationsfachdienst Rehabilitationseinrichtung für psychisch Kranke (RPK) Maßnahmenvorschläge Arbeit, Beschäftigung und Tagesstruktur Freizeit- und Kontaktbereiche Wohnen Ambulant betreutes Wohnen Stationäres Wohnen Prognose im Wohnen Eingliederungshilfeleistungen außerhalb des Landkreises Maßnahmenvorschläge Wohnen Partizipation und Selbsthilfe... 64

6 6 Gliederung Psychiatrie-Erfahrene Angehörige Beschwerdestelle Volunteers Gemeindepsychiatrische Verbünde Aufbau und Struktur der Verbünde Vernetzung Gemeindepsychiatrische Zentren (GPZ) Personenzentrierte Hilfeplanung Individueller Behandlungs- und Rehabilitationsplan (IBRP) Hilfeplanverfahren Gesamtplan Dokumentation und Qualitätssicherung Gremienstrukturen Psychiatrie-Arbeitskreis (Kreisarbeitsgemeinschaft Psychiatrie) Clearingstelle Arbeitsgruppen Kreisangehörigenbeirat Maßnahmenvorschläge ergänzende Hilfen, Selbsthilfe und Vernetzung Rückblick, Bewertung und Ausblick Aktuelle Problemanzeigen und Schnittstellen Besondere Zielgruppen Menschen mit Doppeldiagnosen und Suchthilfe Wohnungslose psychisch kranke Menschen Schnittstelle zur Jugendhilfe Psychisch kranke Menschen aus der Forensik Geistige Behinderung und psychische Störungen Psychisch kranke Menschen mit Pflegebedarf Psychische Erkrankung und Selbst- bzw. Fremdgefährdung Älter gewordene psychisch kranke Menschen Psychische Störungen und Migration Krisen- und Notfallversorgung Prävention Rechtliche Betreuungen Maßnahmenvorschläge besondere Zielgruppen Leitlinien und Steuerungselemente Versorgungsverpflichtung Flexible Finanzierungs- und Betreuungsformen Persönliches Budget Psychiatriebudget / Regionalbudget / Leistungserbringerbudget Integrierte Versorgung (IV) Maßnahmenvorschläge Leitlinien und Steuerungselemente Abkürzungen: Quellennachweise: Abbildungs- und Tabellenverzeichnis: Organigramm

7 Grundlagen 7 1 Grundlagen 1.1 Vorbemerkung Vor fast 40 Jahren wurde von der Bundesregierung eine Sachverständigenkommission eingesetzt, die sich mit der Situation der psychiatrischen Versorgung befassen sollte, besser bekannt unter dem Stichwort Psychiatrie-Enquete. Die Kommission legte 1973 einen Zwischenbericht vor, der schwerwiegende Mängel in der Versorgung psychisch kranker und seelisch behinderter Menschen aufzeigte. Es wurde festgestellt, dass eine große Anzahl psychisch Kranker und Behinderter in den stationären Einrichtungen unter elenden, zum Teil als menschenunwürdig zu bezeichnenden Umständen leben müssen. Die Behebung der gravierenden Missstände war allenfalls ein erster Schritt in der Verbesserung der Versorgungssituation. Weitere Forderungen der Sachverständigenkommission waren die bessere Integration der Psychiatrie in die Allgemeinmedizin, die Gleichbehandlung psychisch Kranker mit körperlich Kranken unter Berücksichtigung aller Möglichkeiten des ärztlichen, psychologischen und sozialen Wissens, die Verbesserung der Versorgungskontinuität, die Vernetzung mit medizinischen und sozialen Einrichtungen und die vermehrte Prävention und Rehabilitation. Der Bericht der Expertenkommission der Bundesregierung zur Reform der Versorgung im psychiatrischen und psychotherapeutisch/psychosomatischen Bereich von 1988 erarbeitete in der Folgezeit eine Zwischenbilanz und zeigte weitere Handlungsoptionen auf. Als vorrangiger Leistungsbereich war der Ausbau der ambulanten Versorgung gefordert. In Baden-Württemberg wurden flächendeckend die Sozialpsychiatrischen Dienste mit den Aufgaben der Grundversorgung, der Beratung und Begleitung so genannter chronisch psychisch kranker Menschen aufgebaut. Die örtlichen und überörtlichen Sozialhilfeträger beteiligten sich am Umbau der Versorgung durch die Schaffung ambulant betreuter Wohnplätze, dem Aufbau von Werkstätten für psychisch Kranke und der Einrichtung von Tagesstätten zur niederschwelligen Betreuung von Menschen mit seelischer Behinderung, alles Angebote, die meist dezentral und gemeindenah entwickelt wurden. Der Gesundheitsreport 2005 der Betriebskrankenkassen (BKK) verweist auf eine deutliche Zunahme der Krankheitstage aufgrund psychischer Störungen. Hierbei bilden die psychischen Störungen die viertwichtigste Ursache für Arbeitsunfähigkeit. Bei Frauen (inkl. Arbeitslose) nehmen sie mit 11,9 % der Krankheitstage sogar den dritten Rang ein. Unter den psychischen Diagnosen sind die neurotischen, Belastungs- und somatoformen Störungen (z. B. Reaktionen auf schwere Belastungen) und affektive Störungen (verschiedene Formen von Depressionen) die häufigsten, gefolgt von Suchterkrankungen überwiegend in Verbindung mit Alkohol (BKK Gesundheitsreport 2005). Während der Krankenstand in den letzten Jahren tendenziell rückläufig ist, nimmt die Arbeitsunfähigkeit bedingt durch psychische Störungen auffällig zu. Nach epidemiologischen Studien gehören psychische Erkrankungen zu den häufigsten und auch kostenintensivsten Erkrankungen (DAK Gesundheitsreport 2008). Eine bedeutende Herausforderung für das Gesundheits- und Sozialwesen stellt der Umgang mit psychischen Gesundheitsproblemen dar. Das Auftreten psychischer Störungen ist in der Europäischen Union sehr hoch. Von den 870 Mio. in der Europäischen Union lebenden Menschen leiden nach Schätzungen jederzeit 110 Mio. an Angstzuständen und Depressionen, über 21 Mio. an Störungen durch Alkohol, über 7 Mio. an der Alzheimer-

8 8 Grundlagen Krankheit und anderen Formen der Demenz, ca. 4 Mio. an Schizophrenie, 4 Mio. an bipolaren affektiven Störungen und 4 Mio. an Panikstörungen. 1 Häufigkeit psychischer Störungen im Bundesgebiet Bevölkerungsrepräsentative Untersuchungen zur Anzahl der Erkrankungsfälle (Prävalenz) an psychischen Störungen im Alter von 18 bis 65 Jahren zeigten, dass nahezu ein Drittel der Bevölkerung von mindestens einer psychischen Störung betroffen ist (= 15,6 Millionen). Häufigste Diagnosen sind Angststörungen (mehr bei Frauen), Störungen durch Substanzmissbrauch (bei Männern, vor allem Alkohol), affektive Störungen (insbesondere Depression) und körperliche Beschwerden ohne unmittelbare organische Ursache (somatoforme Störungen). Damit entsprechen die Ergebnisse internationalen Untersuchungen. Abbildung 1: Bundesgesundheitssurvey 1998, Zusatzsurvey Psychische Störungen (N=4181; 18-65jährige im Bundesgebiet):12-Monats-Prävalenzen für ausgewählte Diagnosen nach DSM IV (Angaben in %) 2 Die Häufigkeit an Schizophrenie zu erkranken, liegt zwischen 0,5 und 1,0% bezogen auf die Bevölkerungszahl. Somit erkranken im Landkreis statistisch betrachtet zwischen und Erwachsene zwischen 18 und 65 Jahren an einer schizophrenen Psychose. Der Anteil depressiver Erkrankungen liegt bei Umrechnung der Werte der Tabelle um das 3,3 fache höher, beträgt also etwa Da viele Faktoren zum Ausbruch einer Erkrankung beitragen und für den Verlauf eine Rolle spielen, sind diese Zahlen lediglich als grobe Orientierung zu sehen. Psychische Erkrankungen sind mit fast 40 % zwischenzeitlich die häufigste Ursache für Erwerbsunfähigkeitsrenten. Die Arbeitsunfähigkeitsfälle wegen psychischen Störungen haben sich in den letzten zehn Jahren fast verdoppelt. Aktionsplan zum Thema psychische Gesundheit Die Mitgliedstaaten der Europäischen Region der WHO haben sich im Januar 2005 in Helsinki auf einer Konferenz über psychische Gesundheit darauf verständigt, der Zunahme psychischer Erkrankungen in den Regionen gezielt entgegenzuwirken. Die europäischen 1 Bericht über die Europäische Ministerielle WHO-Konferenz H.-U. Wittchen, F. Jacobi: Die Versorgungssituation psychischer Störungen in Deutschland Psychotherapeutenjournal 2002 (Erstveröffentlichung in: Bundesgesundheitsblatt Gesundheitsforschung Gesundheitsschutz, 44, 2001, Springer-Verlag)

9 Grundlagen 9 Staaten rücken damit psychische Gesundheit aus dem Schatten von Stigma und Diskriminierung in den Fokus gesundheitspolitischer Debatten. Durch die Annahme einer Erklärung und eines Aktionsplans zum Thema psychische Gesundheit gingen sie eine politische Selbstverpflichtung für die kommenden fünf bis zehn Jahre ein. Die Mitgliedstaaten arbeiten daran, die Prinzipien aus der Erklärung zu verwirklichen und die Ziele der im Aktionsplan genannten und nachfolgend aufgeführten Arbeitsbereiche zu erreichen Psychisches Wohlbefinden fördern 2. Zentrale Position der psychischen Gesundheit aufzeigen 3. Gegen Stigma und Diskriminierung vorgehen 4. Geeignete Angebote für vulnerable (verletzliche) Lebensphasen fördern 5. Psychische Gesundheitsprobleme und Suizid verhüten 6. Gute Primärversorgung für psychische Gesundheitsprobleme sichern 7. Menschen mit schweren psychischen Gesundheitsproblemen durch gemeindenahe Dienste wirksam versorgen 8. Partnerschaften über Sektoren hinweg errichten 9. Ausreichendes und kompetentes Arbeitskräfteangebot schaffen 10. Verlässliche Informationen über psychische Gesundheit sichern 11. Faire und angemessene Finanzierung bereitstellen 12. Wirksamkeit auswerten und neue Erkenntnisse gewinnen 1.2 Kommunalisierung und Planungsaufgaben Im Rahmen der Verwaltungsreform wurden die Landeswohlfahrtsverbände Baden und Württemberg-Hohenzollern zum aufgelöst und die meisten bisherigen Aufgaben auf die Stadt- und Landkreise übertragen, insbesondere wurde die gesetzliche Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen verlagert. Im Jahr 2004 gründeten die Stadt- und Landkreise den Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden Württemberg (KVJS) zur örtlichen Beratung und Unterstützung beim Abschluss von Leistungs-, Vergütungs-, Qualitäts- und Prüfungsvereinbarungen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe, der sozialen Pflegeversicherung und der Sozialhilfe. Zur Regelung und Wahrnehmung von Aufgaben im SGB XI, XII und VII schlossen die Stadt- und Landkreise sowie die kommunalen Landesverbände (Landkreis-, Städte- und Gemeindetag) mit dem Kommunalverband für Jugend und Soziales eine Vereinbarung ab. 4 Die Zuständigkeit für psychisch Erkrankte und Menschen mit seelischer Behinderung liegt bei den Kreisen. Der Landkreis Esslingen ist zuständiger Planungs- und Leistungsträger für den genannten Personenkreis, deren gewöhnlicher Aufenthalt vor Beginn einer Maßnahme im Landkreis war oder noch ist. Gemäß 17 SGB I sind die Leistungsträger verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält und die zur Ausführung von Sozialleistungen erforderlichen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen. 5 Dies sind Grundlagen für alle Leistungsträger und beziehen sich auch auf die Aufgaben der Sozialplanung. 3 Gesundheitsministerkonferenz der Länder Sitzungsvorlage Sozialausschuss Landkreis Esslingen Nr. 160/ SGB-Texte mit SGG Boorberg-Verlag

10 10 Grundlagen Die Aufgaben der Psychiatrieplanung beinhalten im Wesentlichen: Fortschreibung der Sozialpläne in der Psychiatrie Bedarfsfeststellungen Verhandlungen mit Leistungserbringern hinsichtlich planungsrelevanter Themen und Erarbeitung von Rahmenkonzeptionen Konzeptionelle Begleitung und Bewertung der Planungsumsetzung Beteiligung der öffentlichen und freien Leistungsträger und Leistungserbringer, der Städte und Gemeinden, sowie der Bürger an wesentlichen Entscheidungsprozessen Unterstützung der Leitungsebenen und der politischen Gremien bei der Planung und Strategieentwicklung Fachbezogene Öffentlichkeitsarbeit Geschäftsführung des Psychiatrie-Arbeitskreises Fachbezogener Austausch in der Region und in Baden-Württemberg Geschäftsführung individuelle Hilfeplanung für Menschen mit seelischer Behinderung Durchführung und Auswertung von statistischen Erhebungen Durchführung von Projekten und Fachveranstaltungen 1.3 Basisdaten und demographische Bedingungen Über Menschen leben und arbeiten im Landkreis Esslingen. 44 Städte und Gemeinden dehnen sich auf einer Fläche von 641,54 km² aus. Sechs unter ihnen haben den Status "Große Kreisstadt" und weitere sieben dürfen die Bezeichnung "Stadt" führen. Die Städte haben die Funktion von sogenannten Mittelzentren inne. Der Landkreis Esslingen als bevölkerungsstarker Kreis ist gekennzeichnet durch gute Verkehrsanbindungen, zahlreiche Bildungs- und Kulturangebote, sowie durch seine Naherholungsgebiete. Maschinenbau, Automobil und Elektrotechnik sind zentrale industrielle Produktionszweige weibliche und männliche Einwohner leben im Kreis, der Anteil ausländischer Mitbürger liegt etwa bei 13 %. Bis 18 Jahre alt sind rund 18,3%, zwischen 18 und 65 Jahren 62,3 % und über 65 Jahre alt 19,4 % der Landkreiseinwohner (Stand ). 6 Bei relativ stabilen Einwohnerzahlen im Kreis wird der Anteil der über 65- Jährigen bis zum Jahr 2025 auf über 24% ansteigen, der Anteil der unter 18-Jährigen um 2% sinken. Der Anteil der Single-Haushalte liegt in der Stadt Esslingen bei rund 45%, in der Region Stuttgart bei 38%, im Landkreis etwa bei 42%. Betroffen sind vor allem Männer zwischen 25 und 60 Jahren, bei den Frauen die über 60-Jährigen. 7 Der Kreishaushalt: Das Volumen des Kreishaushaltes betrug im Jahr ,9 Millionen Euro, dabei wurden für soziale Sicherung (ohne Personalausgaben) 196,6 und für die Krankenhäuser 258,7 Millionen Euro aufgewendet. Der laufende klinische Betrieb wird überwiegend durch Einnahmen von Krankenkassen getragen. Leistungen des Sozialhilfeträgers: Im Jahr 2008 wurden für Sozialhilfeleistungen in Baden-Württemberg netto 1,9 Milliarden Euro ausgegeben. 8 Das waren 5,2% oder 94,8 Millionen mehr als Die Leistungen zur Eingliederung behinderter Menschen lagen bei 1,1 Milliarden Euro (+5,7 %) für Bevölkerungsstruktur Landkreis Esslingen IBÖ Stand: (KDRS - Kommunales Rechenzentrum Region Stuttgart) 7 Stuttgarter Nachrichten vom : Vor allem Männer leben allein 8 Pressemitteilung des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg vom 18. August 2009 Nr. 260 und 261/2009

11 Grundlagen 11 Personen und die Leistungen der Hilfe zur Pflege bei 321 Millionen (+5,7 %) für Personen. Der Anteil der Leistungen der Eingliederungshilfe an den gesamten Nettoausgaben der Sozialhilfe betrug 57,1%, anteilig vorrangig für betreute Wohnmöglichkeiten, dann für Werkstätten für behinderte Menschen und schließlich Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung. Leistungen zur Grundsicherung und bei Erwerbsminderung (19,4%), Hilfe zur Pflege (16,9%), Hilfen zur Gesundheit (3,4%), Hilfen zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten (1,9%) und Hilfe zum Lebensunterhalt (1,4%) waren die weiteren Anteile an den Gesamtausgaben. Der Nettoaufwand für den Bereich der Eingliederungshilfe im Landkreis Esslingen beträgt nach dem vorläufigen Rechnungsergebnis 2008 rund 46,4 Millionen Euro. Die Zahl der Leistungsberechtigten hat sich seit um +10,6 % gesteigert (von auf 1.982), die Bruttoausgaben haben sich im gleichen Zeitraum um +10,5 % von 49,61 Mio. auf vorläufig 54,82 Mio. erhöht. Die vorläufige Nettosteigerung im Zeitraum beträgt ca. +7,0%. Gegenüber dem Stichtag mit Leistungsberechtigten ergab sich eine Steigerung um 55 auf Leistungsberechtigte. Dies entspricht einem Netto-Zuwachs bezogen auf die absolute Fallzahl von 2,85%, der vorläufige Nettoaufwand für das Jahr 2008 in der Eingliederungshilfe beträgt + 3,6 % gegenüber dem Vorjahr. Die größte Gruppe aller Leistungsberechtigten im ambulant betreuten Wohnen stellen die seelisch behinderten Menschen mit 72 % (214 Leistungsberechtigte) dar, im stationären Wohnen beträgt der Anteil 19% (159 Leistungsberechtigte). Bei der Personengruppe der seelisch behinderten Menschen beträgt die Steigerung im Arbeitsbereich WfbM (+ 8,2 %), wobei eine Anzahl dieser Personengruppe die WfbM nur teilzeitig besucht. 9 Ambulante Leistungen in der Hilfe zur Pflege erhielten durch den Landkreis Esslingen im Jahr Hilfeempfänger (Ausgaben 1,47 Millionen Euro), in der stationären Hilfe zur Pflege der unter 65-Jährigen 218 Personen (3,84 Millionen) und der über 65-Jährigen 755 Personen (8,81 Millionen). 10 Der Anteil von Menschen mit einer psychischen Erkrankung mit Pflegebedarf ist nicht speziell erhoben (Auswertungen siehe Kapitel 5.1.6). 1.4 Psychiatrische Hilfen im Landkreis Esslingen Psychiatrische Krankenhäuser und Tageskliniken: Der Ist-Stand stationäre psychiatrische Kliniken im Landkreis Esslingen beträgt 190 Betten (Nürtingen 124, Plochingen 66), als Soll-Entwicklung sind 174 Betten vorgesehen. Die tagesklinischen Betten für Erwachsene betragen 87 Betten, eine Erhöhung auf 93 (Soll) ist geplant. Kinder- und jugendpsychiatrische Betten sollen von bislang 0 auf 30 aufgebaut werden. Die Münsterklinik in Zwiefalten mit Versorgungsauftrag auch für den Landkreis Esslingen weist als Ist-Stand 184 Betten und eine Soll-Entwicklung von 142 Betten auf. 11 Ambulante Strukturen und Angebote: Im Landkreis Esslingen gibt es 5 Sozialpsychiatrische Dienste, 3 Psychiatrische 9 Sitzungsvorlagen Sozialausschuss Landkreis Esslingen Nr. 25/2009 (Eingliederungshilfe und Schwerbehinderung Jahresberichte 2008) und Nr. 95/2009 (Sozialleistungsbericht 2008) 10 ebd. 11 Ministerium für Arbeit und Soziales: Krankenhausplan 2000 Rahmenplanung Verzeichnis der zugelassenen Krankenhäuser Stand

12 12 Grundlagen Institutsambulanzen, 5 Tagesstätten, 3 Werkstätten für Menschen mit einer psychischen Erkrankung bzw. seelischen Behinderung, 4 stationäre Wohneinrichtungen, ambulante Wohnangebote, 22 Nervenärzte / Psychiater, 2 psychiatrische Pflegedienste, sowie verschiedene Beratungsstellen und niedergelassene Psychotherapeuten. Abbildung 2: Kliniken, Tageskliniken, Tagesstätten und Sozialpsychiatrische Dienste im Landkreis Esslingen Abbildung 3: Wohn und Werkstattplätze im Landkreis Esslingen

13 Gesetzliche GrundlagenF 13 2 Gesetzliche Grundlagen 12 Im Folgenden sind die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen auszugsweise erwähnt, auf die in den einzelnen Kapiteln des Psychiatrieplanes Bezug genommen wird. SGB II: SGB III: SGB V: SGB VI : SGB IX: SGB XI: SGB XII: BGB BtG FGG UBG BGG: Grundsicherung für Arbeitsuchende Leistungen zur Eingliederung in Arbeit Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes Arbeitsförderung und Leistungen Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben ( 97ff) Gesetzliche Krankenversicherung Leistungen der Krankenversicherung Gesetzliche Rentenversicherung Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben ( 15 und 16) Renten wegen Erwerbsminderung ( 43) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation ( 26 ff) Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ( 33 ff) Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ( 55 ff) Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen ( 101 ff) Integrationsfachdienste ( 109 ff) Werkstätten für behinderte Menschen ( 135 ff) Soziale Pflegeversicherung Leistungen bei häuslicher Pflege ( 36 ff) Vollstationäre Pflege ( 43 f) Sozialhilfe Hilfe zum Lebensunterhalt ( 27ff) Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ( 41ff) Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ( 53 ff) Hilfe zur Pflege ( 61 ff) Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten ( 67 ff) Rechtliche Betreuung für psychisch erkrankte Menschen Bürgerliches Gesetzbuch Betreuungsgesetz Freiwillige Gerichtsbarkeit Unterbringungsgesetz Unterbringungsverfahren in Baden-Württemberg Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen 12 SGB-Texte mit SGG Boorberg-Verlag

14 14 Ausgangsituation und Ist-Stands-Erhebungen 3 Ausgangsituation und Ist-Stands-Erhebungen Patienten werden teilweise als passive Kunden des Gesundheitssystems mit einem Angebot an Dienstleistungen wahrgenommen und dürfen dann höchstens rückblickend ihre Zufriedenheit zum Ausdruck bringen. Das medizinische System insgesamt hat erst in den letzten Jahren begonnen, sich von einer wirksamkeits- zu einer nutzerorientierten Behandlung und Betreuung (in der Psychiatrie von der Institutions- zur Klientenzentrierung) weiterzuentwickeln. Nutzerorientierung heißt nach den Bedürfnissen und nach den Kundenwünschen der Patienten an die Versorgung zu fragen. Diese Entwicklung sollte fortgesetzt werden, da sie eine qualitative Verbesserung der Leistungen und ein höheres Maß an Beteiligung der Nutzer mit sich bringt. 3.1 Ambulante Strukturen und Angebote Psychiatrische Institutsambulanzen Gemäß 118 SGB V sind psychiatrische Krankenhäuser zur ambulanten psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung zu ermächtigen. Die Behandlung ist auf diejenigen Versicherten auszurichten, die wegen Art, Schwere und Dauer ihrer Erkrankung oder wegen zu großer Entfernung zu geeigneten Ärzten auf die Behandlung durch Institutsambulanzen angewiesen sind. Betroffen sind Patienten, die einerseits einer langfristigen und kontinuierlichen Behandlung bedürfen, bei denen andererseits aber aufgrund fehlender Krankheitseinsicht, mangelnder Impulskontrolle oder veränderter Wahrnehmung die Bereitschaft zur Behandlung nicht vorhanden ist. Aufgaben der Psychiatrischen Institutsambulanzen sind die Vermeidung von stationären Klinikaufenthalten und wenn erforderlich, aber auch die Vorbereitung und Einleitung einer Behandlung. Sie sind in der Regel dann gefordert, wenn die Leistungen in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung aufgrund besonders schwieriger Problematiken nicht erbracht werden können. Die Institutsambulanzen zeichnen sich durch multiprofessionelle Angebote aus. Sie können eine personenbezogene Kontinuität zwischen stationärer, teilstationärer und ambulanter Behandlung sicherstellen. Ihre Zuständigkeit erstreckt sich auf allgemein-psychiatrisch, gerontopsychiatrisch und suchtkranke Menschen mit entsprechender Chronifizierung. Wesentliche Merkmale der Psychiatrischen Institutsambulanzen sind: Vermeidung und Verkürzung von Krankenhausbehandlung Optimierung der Behandlungsabläufe Komplexleistung Behandlungskontinuität Multiprofessionelles Behandlungsteam Regionale Versorgungsverpflichtung (PIAs an Fachkliniken) mit Krisen- und Notfallbehandlung Art, Schwere und Dauer der Erkrankung Zugang in der Regel durch Überweisung Eingrenzung auf bestimmte Diagnosengruppen und Krankheitsbilder In Baden-Württemberg wurden ab 2002 die Psychiatrischen Institutsambulanzen eingerichtet. Der Aufbau erfolgte schrittweise in den Folgejahren 2003 und Dies spiegelt sich in den Fallzahlen für die Ambulanzen in Nürtingen und Plochingen (Abbildungen 4 und 5) wieder. Weiterhin sind steigende Fallzahlen zu erwarten, allerdings wird sich die Steigerungsrate abflachen. Als Gründe sind Einschränkungen in der ambulanten nervenärztlichen Versorgung und allgemein zunehmende Fallsteigerungen in der

15 Ausgangsituation und Ist-Stands-Erhebungen 15 psychiatrischen Versorgung zu nennen. Fallzahlen PIA Psychiatrische Institutsambulanzen der Kreiskliniken Quartalszahlen der Psychiatrischen Institutsambulanz am Klinikum Nürtingen Jahr 2003 Jahr 2004 Jahr 2005 Jahr 2006 Jahr 2007 Fallzahlen I. Quartal Fallzahlen II. Quartal Fallzahlen III. Quartal Fallzahlen IV. Quartal Summe Abbildung 4: Quartalszahlen in der Psychiatrischen Institutsambulanz in Nürtingen Quartalszahlen der Psychiatrischen Institutsambulanz am Klinikum Plochingen Fallzahlen I. Quartal Fallzahlen II. Quartal Fallzahlen III. Quartal Fallzahlen IV. Quartal Summe Jahr 2003 Jahr 2004 Jahr 2005 Jahr 2006 Jahr 2007 Abbildung 5: Quartalszahlen in der Psychiatrischen Institutsambulanz in Plochingen Die Entwicklung der Fallzahlen ist zwischen den Institutsambulanzen der Psychiatrischen Kliniken in Nürtingen und Plochingen vergleichbar verlaufen. Die Institutsambulanz in Nürtingen weist bedingt durch den größeren Einzugsbereich der Versorgung und die höhere Einwohnerzahl (Raum Nürtingen, Kirchheim und Filder) gegenüber der Institutsambulanz in Plochingen (schwerpunktmäßig für den Raum Plochingen und Esslingen zuständig)

16 16 Ausgangsituation und Ist-Stands-Erhebungen zwischenzeitlich die höchsten Fallzahlen auf. Der Aufbau der Institutsambulanz der Tageskliniken erfolgte Mitte des Jahres Die Fallzahl für beide Tageskliniken betrug knapp 50 Fälle im Quartal. Mittlere Fallzahlen der Psychiatrischen Institutsambulanzen Fallzahlen Klinikum Nürtingen Klinikum Plochingen Tageskliniken Jahr 2003 Jahr 2004 Jahr 2005 Jahr 2006 Jahr 2007 Abbildung 6: Mittlere Fallzahlen in den Psychiatrischen Institutsambulanzen Seit Oktober 2008 betreibt das Olgahospital als Träger der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Institutsambulanz (KJPIA) eine Außensprechstunde an der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie in Nürtingen. Dieses Angebot ermöglicht Familien mit betroffenen Kindern und Jugendlichen, insbesondere aus dem südlichen Landkreis kurze Fahrwege und eine unmittelbare Erstabklärung vor Ort. Es ist bis zum Aufbau eines Kinderund Jugendpsychiatrischen Zentrums befristet. Auf das Verhältnis zwischen Psychiatrischen Institutsambulanzen und dem niedergelassenen Bereich nimmt die Vereinbarung, welche die Spitzenverbände der Krankenkassen mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gemäß 118 Abs. 2 abgeschlossen haben, Bezug: 13 Nach 6 kooperiert die Psychiatrische Institutsambulanz mit den niedergelassenen Vertragsärzten sowie den niedergelassenen Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und komplementären Einrichtungen insbesondere im Einzugsgebiet, für das die Versorgungsverpflichtung übernommen wurde. Form und Inhalt der Kooperation sollen durch formelle Vereinbarungen abgesichert werden. 14 Es ist näher zu definieren, wie die PIAs in die gemeindepsychiatrische Versorgung eingebunden sind und welche Aufgaben im Rahmen der gemeindepsychiatrischen Verbünde (GPV) und gemeindepsychiatrischen Zentren (GPZ) von den PIAs wahrgenommen werden. Die Bildung von übergreifend ambulanten tätigen multiprofessionellen Behandlungsteams ist zu prüfen. Dabei ist zu klären, welche vertraglichen Regelungen bzw. welche Gesellschaftsform praktikabel ist. Insbesondere könnten Gemeindepsychiatrische Zentren 13 Vereinbarung gemäß 118 Absatz 2 SGB V 14 ebd.

17 Ausgangsituation und Ist-Stands-Erhebungen 17 auf kooperativer oder gesellschaftsrechtlicher Grundlage installiert werden, mit einem Krankenhausträger (als Träger der Psychiatrischen Institutsambulanz) als Mitgesellschafter. 15 (siehe auch Kapitel Gemeindepsychiatrische Zentren 3.7.3) Versorgung mit Ärzten und Psychotherapeuten Mit Stand Juli 2008 waren im Landkreis 22 Nervenärzte / Psychiater, davon 20 zugelassen in Praxen, 2 angestellt tätig. Bei 16 Psychiatern gegenüber 6 Psychiaterinnen überwiegt das männliche Geschlecht. Hinzu kommt ein ausschließlich tätiger Neurologe, ein zugelassener Kinder- und Jugendpsychiater, 21 Fachärzte für Psychotherapie und psychosomatische Medizin (13 Fachärztinnen gegenüber 8 Fachärzten) und 3 ermächtigte Krankenhausärzte (Psychiater). 52 Psychologische Psychotherapeuten (50 in Praxen, zwei angestellt) und 17 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (alle in Praxen) komplettieren die Versorgung. Von den 52 Psychologischen Psychotherapeuten besitzen 4 gleichzeitig die Zulassung als Kinder- und Jugendlichentherapeuten. Bei den Psychotherapeuten überwiegt der Frauenanteil (43) gegenüber 26 bei den Männern. Im Vergleich zum Psychiatrieplan ergaben sich nur unwesentliche Verschiebungen. In den nächsten zehn Jahren ist allerdings ein Generationswechsel zu erwarten. Die folgende Tabelle zeigt die Altersstruktur der Ärzte und Psychotherapeuten. Altersstruktur niedergelassene Psychiater und Psychotherapeuten im Landkreis Nervenärzte / Psychiater Neurologen Anzahl bis 40 Jahre Jahre Jahre über 60 Jahre Kinder- und Jugendpsychiater Fachärzte für Psychtherapie und psychosomatische Medizin ermächtigte Krankenhausärzte (Psychiater) Psychologische Psychotherapeuten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Summe Abbildung 7: Altersstruktur niedergelassene Psychiater und Psychotherapeuten Bundesweit waren 60,4 Prozent der Nervenärzte 2007 laut Angaben des Berufsverbandes der Nervenärzte über 50 Jahre alt, im Landkreis Esslingen beträgt die Quote sogar 63,6 %. Bei der Betrachtung der Verteilung der Praxissitze im Landkreis zeigt sich ein Schwerpunkt bei den Psychiatern im Filderraum, bei den Psychotherapeuten in Esslingen. 15 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 13 / 3087 Die Rolle Psychiatrischer Institutsambulanzen (PIA) in der gemeindepsychiatrische Versorgung

18 18 Ausgangsituation und Ist-Stands-Erhebungen Praxissitze Psychiater und Psychotherapeuten Anzahl Esslingen Plochingen Kirchheim Nürtingen Filderraum Nervenärzte / Psychiater Neurologen Kinder- und Jugendpsychiater Fachärzte für Psychotherapie und psychosomatische Medizin ermächtigte Krankenhausärzte (Psychiater) Psychologische Psychotherapeuten Kinder- und Jugendlichenpsychoth. Regionen Abbildung 8: Praxissitze Psychiater und Psychotherapeuten im Landkreis Esslingen nach Regionen Die folgende Abbildung verdeutlicht die therapeutischen Behandlungsverfahren der Ärzte für Psychotherapie und der Psychotherapeuten im Landkreis Esslingen. Es überwiegen die tiefenpsychologisch fundierten Verfahren. Berufsgruppen und Therapieverfahren Anzahl tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie Verhaltenstherapie tiefenpsych. und analytische Psychotherapie Analytische Psychotherapie 0 Fachärzte für Psychotherapie und psychosomatische Medizin Psychologische Psychoth. Kinder- und Jugendlichenpsychoth. sonstige Verfahren Abbildung 9: Berufsgruppen und Therapieverfahren im Landkreis Esslingen Aus Sicht der Psychiater hat sich die Situation im niedergelassenen Bereich verschärft. Ein Teil der chronischen Patienten wird zunehmend über die Psychiatrischen Institutsambulanzen behandelt, da dies im System der Arztpraxen nicht mehr kostendeckend möglich ist. Voraussichtlich ab 2011 wird die Niederlassungsbegrenzung

19 Ausgangsituation und Ist-Stands-Erhebungen 19 aufgehoben. Es ist aber heute noch unklar, mit welchen Konsequenzen dann gerechnet werden muss. Aufgrund des demografischen Wandels ist eine deutliche Zunahme von Demenzkranken zu erwarten, die sich auf die Erfordernisse der niedergelassenen Ärzte auswirken wird. Diese Entwicklung wird insbesondere in der Fortschreibung des Planes Teil III Gerontopsychiatrie zu thematisieren sein. Die Vernetzung zwischen den niedergelassenen Ärzten und den Sozialpsychiatrischen Diensten hat sich weiter entwickelt. Positive Kooperationen sind vor allem zwischen den Praxen und Diensten entstanden, die eine vertragliche Regelung und Zulassung zur Erbringung von Soziotherapie erwirkt haben. Dieser Teil der Patienten profitiert explizit von der Verknüpfung und Nähe der ärztlichen Behandlung zur sozialpsychiatrischen Betreuung. Als Folgen des Gesundheitsfonds befürchten niedergelassene Psychiater Einkommensrückgänge durch eine Absenkung der Quartalsvergütung auf 53 Euro. Damit steht für die ambulante Behandlung von psychisch und chronisch psychisch kranken Menschen im Quartal ein geringes Zeitbudget pro Patient zur Verfügung. Damit geht einher, dass Patientenkontakte reduziert werden müssen, die Gesprächs- und Behandlungszeiten pro Patient und Termin verringert werden und Verschiebungen in die Psychiatrischen Institutsambulanzen erfolgen. Außerdem sind längere Zeiten der Krankschreibungen und mehr stationäre Aufnahmen bei Ausdünnung der ambulanten ärztlichen Behandlung zu erwarten. In der ärztlichen Versorgung gibt es Haus- und Fachärzte mit einer psychotherapeutischen Zusatzqualifikation. Diese sind in der psychiatrischen Landschaft als komplementäre Bausteine zu sehen. Sie leisten in den Bereichen der Erstversorgung, der Diagnostik, der Psychotherapie und Psychosomatik einen wichtigen, da niederschwelligen Beitrag. Im Bereich der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung offenbaren sich trotzdem einige Problemanzeigen. Der Zugang für schwer psychisch erkrankte Menschen zur Richtlinienpsychotherapie ist stark begrenzt. Es bestehen Wartezeiten bis zum Beginn einer Therapie von 6 bis 9 Monaten. Die Beteiligung der niedergelassenen Psychotherapeuten an der Krisenversorgung bzw. der Krisenintervention ist gering. Allgemein ist ein eher hochschwelliger Zugang zur Psychotherapie festzustellen. Auf diese Sachverhalte ging der Psychiatrieplan 2003 bis 2007 bereits ein, ohne dass zwischenzeitlich wesentliche Änderungen festzustellen sind. Neu sind Kooperationen wie die zwischen der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Nürtingen und der Tübinger Akademie für Verhaltenstherapie. 16 In der Nürtinger Klinik sind je 7 Praktikumsplätze für Psychiatrie und Psychotherapie anerkannt, die von Auszubildenden in staatlich anerkannten verhaltenstherapeutischen und tiefenpsychologisch orientierten Instituten belegt werden können. Im Jahr 2007 wurde gemeinsam mit der Tübinger Akademie der Aufbau einer psychotherapeutischen Kooperationsambulanz am Standort Nürtingen für die Kreiskliniken Esslingen vereinbart. Aktuell werden 24 Patienten von angehenden psychologischen Psychotherapeuten und therapeutinnen unter Supervision behandelt. Als Vorteile sind die Abkürzung bzw. Überbrückung langer Wartezeiten, die parallele psychiatrische und psychotherapeutische Behandlung, das Erreichen von Patienten mit hoher Behandlungsintensität und eine Therapeutenkontinuität zu sehen. Mit diesem Angebot ist letztendlich im Landkreis eine zusätzliche Möglichkeit ambulanter Psychotherapie entstanden. Auch die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Plochingen und die Tageskliniken der Samariterstiftung sind mit therapeutischen Ausbildungsinstituten in Kooperationen eingetreten. 16 Psychotherapeutische Ambulanz der Tübinger Akademie für Verhaltenstherapie an den Kreiskliniken Esslingen, Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Nürtingen unter Leitung von Dr. med. Dipl.-Psych. Thomas Frittrang (internes Arbeitspapier Stand 06/2009)

20 20 Ausgangsituation und Ist-Stands-Erhebungen Als einzubeziehende Eckpunkte der Versorgung im niedergelassenen Bereich sind zu nennen: Die Finanzierungssituation der Facharztpraxen. Die Umwandlung von psychiatrischen in ausschließlich neurologische oder psychotherapeutische Praxen und die dadurch bedingte Reduzierung der psychiatrischen Behandlung. Der Facharztmangel und die Altersstruktur der Ärzte und Therapeuten. Die Monate lange Wartezeiten für eine psychotherapeutische Behandlung. Die Gefahr der Ausgliederung chronisch psychisch kranker Menschen aus dem System der Versorgung durch niedergelassene Psychiater und Psychotherapeuten. Der Aufkauf von Praxissitzen durch Klinikträger. Die mangelnde Beteiligung der niedergelassenen Psychotherapeuten an der Krisen- und Notfallversorgung. Aus planerischer Sicht ergeben sich folgende Möglichkeiten: Schaffung einer vertraglichen Regelung zwischen niedergelassenem Psychiater, Psychiatrischer Institutsambulanz, weiterer Leistungserbringer und Krankenkassen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten des SGB V (bspw. der integrierten Versorgung nach 140 a ff). Stichwort: Niedergelassener Facharzt wird für eine bestimmte Patientengruppe Auftragsarzt der Psychiatrischen Institutsambulanz. Niedergelassene Psychiater werden Vertragspartner der Gemeindepsychiatrischen Zentren. Bildung von ambulanten multiprofessionellen Teams unter Beteiligung der niedergelassenen Psychiater. Verbindlichere Einbeziehung der Psychotherapeuten in das Versorgungssystem besonders für die Personengruppe des schwer psychisch erkrankten Menschen unter Beteiligung an der Krisenversorgung Sozialpsychiatrische Dienste Die fünf Sozialpsychiatrischen Dienste im Landkreis sind für die Versorgungsgebiete Esslingen, Filder, Kirchheim, Nürtingen und Plochingen zuständig. Sie sind vor allem für die Grundversorgung, vorrangig für die Betreuung chronisch psychisch kranker Menschen verantwortlich. 12,5 Personalstellen kreisweit sind durch Landkreismittel (rund Euro) und Landeszuschüsse (rund Euro) sowie einen Trägeranteil pauschal finanziert. Der Trägeranteil ist von ursprünglich 8 % im Laufe der Jahre kontinuierlich gestiegen. Die Finanzierung der Dienste ist insgesamt betrachtet nicht auskömmlich. Seit 2003 bestehen veränderte Rahmenbedingungen für die Sozialpsychiatrischen Dienste im Landkreis. Durch die erfolgte finanzielle 50%ige Kürzung der Landesmittel mussten Stellen und Betreuungsangebote zurückgefahren und konnten erst durch die Umsetzung anderer Leistungen (betreutes Wohnen) teilweise kompensiert werden. Die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Arbeit und Soziales für die Förderung von Sozialpsychiatrischen Diensten 17 regelt die Rechtsgrundlagen, Aufgaben, Leistungen, Finanzierung und die weiteren Rahmenbedingungen. Die Förderung von Fachkraftstellen wurde ersetzt durch die Förderung von im Verbund erbrachten sozialpsychiatrischen Leistungen, dabei wird je Stadt- oder Landkreis ein Leistungskontingent auf Einwohner bezuschusst. 17 Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Arbeit und Soziales für die Förderung von sozialpsychiatrischen Diensten (VwV-SpDi) zuletzt in der Fassung vom 30. November 2006 (Sozialministerium Baden-Württemberg)

21 Ausgangsituation und Ist-Stands-Erhebungen 21 Zuwendungsempfänger sind die Stadt- und Landkreise. Sie geben die Zuwendungen, soweit sie nicht selbst Träger sind, an Träger Sozialpsychiatrischer Dienste weiter. Voraussetzung für die Bewilligung einer Zuwendung ist, dass sich der Stadt- oder Landkreis mit Mitteln mindestens in Höhe des Landeszuschusses an der Finanzierung beteiligt. Die Träger müssen bereit sein, sich an der Koordination der Versorgungsangebote und an einer personenzentrierten Hilfeplanung im Stadt- oder Landkreis zu beteiligen. Die Konzeptionen Gemeindepsychiatrischer Verbund und die Bildung von bzw. Beteiligung an Gemeindepsychiatrischen Zentren sind zu beachten. Die Leistungen werden gefördert, wenn sie sich in eine Planung auf der Ebene des Stadt- oder Landkreises einfügen und der Stadt- oder Landkreis auf freiwilliger Basis die Aufgaben der Bedarfsplanung, Koordination und finanziellen Abwicklung wahrnimmt. Die Leistungen der Dienste umfassen sozialpsychiatrische Vorsorge, Nachsorge und Krisenintervention, auch aufsuchend, sowie die Vermittlung sozialer Hilfen. Zielgruppe der Leistungen sind psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen, die auf Grund der Art, Schwere oder Dauer der Erkrankung unter sozialen Beeinträchtigungen leiden. Diese Leistungen können auch gegen Vergütung erbracht werden, zum Beispiel nach den Bestimmungen für Soziotherapie, Tagesstätten, ambulant betreutes Wohnen, psychiatrische Familienpflege, ambulante psychiatrische Pflege, Prävention oder im Auftrag einer psychiatrischen Institutsambulanz. Auch eine Leistungserbringung über das Persönliche Budget ist denkbar. Betreuungszahlen der Sozialpsychiatrischen Dienste im Landkreis Esslingen Anzahl Gesamtzahl der Betreuungen Kurzbetreuungen längerfristige Betreuungen indirekte Betreuungen Jahre Abbildung 10: Betreuungszahlen der Sozialpsychiatrischen Dienste (Gesamtzahl einschl. Soziotherapie, betreutes Wohnen und sonstiger Leistungen) Die Gesamtzahl der betreuten Personen ist leicht steigend. Die längerfristigen Betreuungen beinhalten 5 und mehr Kontakte, Kurzbetreuungen unter 5, indirekte Betreuungen sind bspw. die Beratung von Angehörigen oder anderer Bezugspersonen ohne einen direkten Kontakt zum Klienten. Ein Vergleich beispielsweise mit dem Jahr 1997 zeigt, dass die Gesamtzahl der betreuten Personen etwa um 20% gestiegen, die Anzahl der längerfristig Betreuten dagegen auf demselben Niveau gleich geblieben ist. Es ist eine Verschiebung zum ambulant betreuten Wohnen und nach Ablauf der Soziotherapie ein Wechsel in die Grundversorgung festzustellen (Abbildung 11).

22 22 Ausgangsituation und Ist-Stands-Erhebungen Der Schwerpunkt bei den Diagnosen der längerfristig betreuten Klienten liegt bei den Psychosen, gefolgt von affektiven Störungen (zusammen bei über 75% der betreuten Personen). Die Auswertung der landesweiten Dokumentation hat gezeigt, dass die Nutzer oder Kundinnen der Dienste unverhältnismäßig oft alleine leben (50%) und zu einem überdurchschnittlich hohen Maß ledig/geschieden/verwitwet sind (79%). 18 Diese Werte decken sich mit den Erfahrungen der Dienste im Kreis und verdeutlichen das hohe Maß an Korrelation von Erkrankung und Vereinsamung. Im Jahr 2008 waren die meisten betreuten Personen zwischen 41 und 60 Jahre alt (56%), gefolgt von der Altersgruppe 28 bis 40 Jahre (24%), über 60 Jahre alt waren 11% und jünger als 28 Jahre etwa 8%. Die Anzahl der betreuten Frauen liegt etwa um rund 20 % höher als die der Männer. Die Zahl der Betreuungen in der Grundversorgung beträgt durchschnittlich 80%, die über Leistungen der Soziotherapie über 17%. Hinzu kommen erbrachte Leistungen der Eingliederungshilfe im ambulant betreuten Wohnen der Dienste in Nürtingen, Kirchheim und Plochingen, die diese Hilfen durch Fachkräfte der Sozialpsychiatrischen Dienste erbringen. In Esslingen und im Filderraum ist das betreute Wohnen formal und personell getrennt, wird allerdings innerhalb des gleichen Trägers umgesetzt. Leistungen der häuslichen Pflege werden in den Diensten Nürtingen und Esslingen durch (Fach)- Krankenschwestern bzw. pfleger, in Kooperation mit den Sozialpsychiatrischen Diensten und den örtlich vorhandenen Sozialstationen, vorgehalten (siehe auch 3.1.5). Leistungsbereiche der Sozialpsychiatrischen Dienste im Landkreis Esslingen Anzahl Jahre Grundversorgung Soziotherapieverordnungen betreutes Wohnen Abbildung 11: Leistungsbereiche der Sozialpsychiatrischen Dienste (Daten über Leistungen der Grundversorgung und des betreuten Wohnens wurden im Jahr 2003 nicht erfasst) Maßnahmenvorschläge: Prüfung eines Stundenbudgets / Regionalbudgets zur Vermeidung von Leistungen im Wohnen oder bevor Leistungen zum betreuten Wohnen eintreten (niederschwelliges ABW) Prüfung der Einführung ambulanter Rehabilitationsleistungen 18 Pressemitteilung der Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg e.v.

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