Bericht über die Feuerbrandsituation im Jahr 2011

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1 Bericht über die Feuerbrandsituation im Jahr 2011 Strategie zur Bekämpfung des Feuerbranderregers ohne Antibiotika

2 Inhalt Seite Vorwort... 3 Teil A: Bundesrepublik Deutschland Infektionsbedingungen und Auftreten von Feuerbrand Maßnahmen zur Umsetzung der Strategie Beratungs- und Informationsangebot, Bekämpfung Sortenprüfungen Internet-Angebot und Pflanzhilfen für den Garten- und Landschaftsbau Forschung Bekämpfung Züchtung Situation des Pflanzenschutzmittelwirkstoffs Streptomycin auf EU-Ebene Streptomycin Anwendung Informationen der Imker Untersuchungen von Honig auf Streptomycinrückstände Untersuchungen von Äpfeln auf Streptomycinrückstände Überwachung nicht genehmigter Anwendung streptomycinhaltiger Mittel Überwachung von Streptomycinresistenz des Feuerbranderregers Schlussfolgerungen Zusammenfassung Teil B: Berichte aus Österreich und der Schweiz... 36

3 SEITE 3 VON 47 Vorwort Feuerbrand ist eine Bakterienkrankheit, die besonders im Kernobstbau zu großen Ausfällen führen kann. Seit Beginn der 90er Jahre hat sich diese Krankheit im süddeutschen und mitteldeutschen Raum etabliert und so stark ausgebreitet, dass durch den Aufwand für Schnittmaßnahmen und erforderliche Rodungen ganzer Obstanlagen die Existenz von Erwerbsobstbetrieben trotz des großen Erfolges der bisherigen Strategien zur Bekämpfung des Feuerbranderregers weiterhin bedroht ist. Auch der landschaftsprägende Streuobstbau ist durch die Krankheit unverändert bedroht. Die langjährigen Erfahrungen im Umgang und mit der Bekämpfung der gefährlichen Bakteriose haben gezeigt, dass das Ausmaß der jährlichen Befallssituation ganz erheblich von den Witterungsbedingungen während der Obstblüte beeinflusst wird. Der Feuerbrand stellt ein grenzüberschreitendes Problem dar und gefährdet in den benachbarten Ländern Österreich und der Schweiz den Obstbau in vergleichbarer Weise. In 2011 war erstmals auch das geschlossene Obstanbaugebiet in Südtirol erheblich vom Feuerbrand betroffen. Trotz umfangreicher nationaler und internationaler Forschungsaktivitäten gelang es bislang nicht, durchgreifende Bekämpfungsverfahren für diese Pflanzenkrankheit zu entwickeln, die ohne antibiotikahaltige Pflanzenschutzmittel auskommen. Dennoch ist es nach wie vor Ziel der Pflanzenschutzpolitik in Deutschland, die Anwendung antibiotikahaltiger Pflanzenschutzmittel möglichst bald einzustellen und übergangsweise nur dann Ausnahmen zu genehmigen, wenn Gefahr im Verzuge nachgewiesen ist. In einem breit angelegten Diskussionsprozess wurde 2003 eine erste auf fünf Jahre ausgelegte Strategie zur Bekämpfung des Feuerbranderregers im Obstbau ohne Antibiotika von mit Pflanzenschutzfragen befassten Bundes- und Länderbehörden und Vertretern des konventionellen und ökologischen Obstbaus, des Verbraucherschutzes, der Imkerei sowie des Umweltund Naturschutzes im Konsens entwickelt. Die Strategie wurde durch jährliche Berichte über die Feuerbrandsituation und die im Rahmen der Strategie ergriffenen Maßnahmen zur Feuerbrandbekämpfung begleitet. Besonders die starken Befallsjahre 2007 und 2008 machten deutlich, dass die Krankheit unverändert eine Bedrohung für den Obstbau darstellt und mit hohen finanziellen Verlusten für die betroffenen Erwerbsobstbetriebe verbunden ist. Aufgrund von vereinzelten Nachweisen von Rückständen von Streptomycin im Erntegut im Jahr 2008 wurden Eckpunkte mit weiteren Einschränkungen der Anwendung von streptomycinhaltigen Pflanzenschutzmitteln getroffen. Die betroffenen Verbände und Behörden des Bundes und der Länder einigten sich auf zehn Eckpunkte als Grundlage für eine Entscheidung des BVL über die Genehmigung des Inverkehrbringens und der Anwendung von streptomycinhaltigen Pflanzenschutzmitteln in den Folgejahren dienen sollten (s. Jahresbericht 2008).

4 SEITE 4 VON 47 In den Proben des Vorernte-Monitorings der Folgejahre wurden keine weiteren Rückstände über dem Vorsorgewert von 0,01 mg/kg nachgewiesen. Dies ist der vierte Jahresbericht auf Grundlage der Strategie zur Bekämpfung des Feuerbranderregers im Obstbau ohne Antibiotika vom Die umfangreichen Einzelberichte der Bundes- und Länderbehörden und des Bundesausschusses Obst und Gemüse, Fachgruppe Obstbau, werden wie in den Vorjahren durch Mitteilungen aus Österreich und aus der Schweiz ergänzt. Auf Basis der eingegangenen Einzelberichte und mit Bezug auf die Strategie hat das Julius Kühn-Institut den vorliegenden Berichtsentwurf verfasst. Teil A: Bundesrepublik Deutschland 1. Infektionsbedingungen und Auftreten von Feuerbrand Nach anfänglich warmen Temperaturen kam es in diesem Frühjahr zu einem Temperatureinbruch mit Spätfrösten. Je nach Blühzeitpunkt der Anlagen lagen dadurch in den lokalen Befallsgebieten stark unterschiedliche Infektionsbedingungen vor. Wo durch hohe Infektionsgefahr zur Hauptblüte ein Streptomycin-Einsatz nötig war, konnte die durchschnittliche Behandlungszahl auf eine Anwendung beschränkt werden. Durch den schwächeren Befall in den Vorjahren war der Infektionsdruck in 2011 vergleichsweise niedrig. Nachfolgend werden die Berichte der Länder in zusammengefasster Form wiedergegeben. Soweit die Länder Angaben vorgenommen haben, werden in Tabelle 1 die ersten Tage mit Infektionsgefahr, der erste beobachtete Befall sowie die zur Beurteilung der Infektionsgefahr eingesetzten Feuerbrand-Prognosemodelle dargestellt. In nahezu allen Bundesländern wurde in diesem Jahr das vom Landwirtschaftlichen Technologiezentrum Karlsruhe/Augustenberg, Außenstelle Stuttgart, (LTZ-S) durch Forschungsmittel des Bundes unterstützt neu entwickelte LTZ-Prognoseprogramm eingesetzt. Das neue Programm wurde mittels Auswertungen historischer Befallsereignisse in Baden-Württemberg und der Schweiz, Freilandbeobachtungen an Befallsstandorten und Laborversuchen an Blüten erstellt. Es basiert in den Grundzügen auf dem Modell Maryblyt und enthält die folgende Neuerungen: 1. Der bisher nicht berücksichtigte Infektionsdruck wird abgeschätzt und in drei Stufen eingeteilt. Die Abschätzung erfolgt anhand der Befallsgeschichte der Anlage, d. h. je länger der letzte Befall zurückliegt und je gründlicher saniert wurde, desto schwächer ist der Infektionsdruck. Infizierte Birnenbäume erhöhen im Umfeld den Infektionsdruck. Eine zuverlässige Aussage zum Infektionsdruck in einer einzelnen Anlage geben Untersuchungen von Blüten-

5 SEITE 5 VON 47 proben auf epiphytische Besiedlung mit Erwinia amylovora zum Infektionstermin mittels nested oder Real-Time PCR. Statt der Beprobung einzelner Anlagen kann auch durch die Untersuchung von repräsentativen Blütenproben der aktuelle Infektionsdruck in einer Region eingeschätzt werden. 2. Die abgeschätzte Höhe des Infektionsdrucks wird dazu verwendet, die bisherige starre Auslöseschwelle für Infektionen in Abhängigkeit vom Infektionsdruck zu variieren. Ein hoher Infektionsdruck erfordert eine geringe Temperatursumme über 18,3 C, ein niedriger Infektionsdruck dagegen eine hohe Temperatursumme. Zudem wird im neuen Programm die Temperatursumme während der Blütenlebensdauer mit gemessenen statt mittels einer Sinuskurve simulierten Stundenwerten berechnet. Bei der Bewarnung wird zunächst hoher Infektionsdruck (worst case) angenommen. Streptomycinhaltige Präparate werden aus Haftungsgründen dann freigegeben, wenn die niedrige Schwelle (70) erreicht ist. In der nachfolgenden Empfehlung wird der Obstbauer aufgefordert, selbst den Infektionsdruck anhand der Befallsgeschichte zu beurteilen und nach eigener Risikobereitschaft zu entscheiden. Die Empfehlungen lauten entsprechend: - Die Schwelle wird knapp überschritten (70 110), nur in Anlagen mit Feuerbrandbefall im Vorjahr bzw. im Umfeld sind Behandlungen erforderlich. - Die Schwelle wird deutlich überschritten ( ), in Gebieten mit Feuerbrand in den letzten Jahren sind Behandlungen erforderlich. - Die Schwelle wird so stark überschritten (> 200), dass mit einem erneuten Befallsausbruch auch in jahrelang befallsfreien Gebieten gerechnet werden muss. 3. Im neuen Modell wird die für Infektionen erforderliche Taunässe nicht mehr mittels Blattnässesensoren direkt gemessen, sondern aus Temperatur und Luftfeuchte errechnet. Das neue Programm wurde von der Geschäftsstelle des Informationssystems Integrierte Pflanzenproduktion (ISIP e.v.) umgesetzt. Die bisherige Tabellenform wurde in der Ausgabe durch leicht verständliche Symbole und Grafiken ergänzt. Über die Internetplattform steht es dem amtlichen Dienst online zur Verfügung. Alle Befallsereignisse der Vergangenheit waren mit dem verbesserten Programm erklärbar, ohne dass mehr Infektionsrisiken als bisher angegeben wurden. Die Feuerbrandprognose kann damit treffsicherer erfolgen und die Zahl der Behandlungen mit dem Antibiotikum Streptomycin reduziert werden. In Baden-Württemberg begann die Birnenblüte in 2011 bereits Anfang April. Aufgrund rascher Erwärmung wurden streptomycinhaltige Mittel am 7. April für Baden, am 8. April für den Regierungsbezirk Stuttgart und am 10. April für das Bodenseegebiet freigegeben. Es wurde empfohlen, nur Birnenbestände mit Vorjahresbefall zu behandeln, da die für Infektio-

6 SEITE 6 VON 47 nen erforderliche Temperatursumme nur knapp erreicht wurde. Die Apfelblüte begann kurz nach der Birnenblüte in der ersten Aprildekade. Behandlungen mit streptomycinhaltigen Mitteln wurden für Gründonnerstag, den 21. April bzw. Karsamstag, den 23. April landesweit empfohlen. In Baden war die Apfelblüte zu diesem Zeitpunkt schon abgehend, im Regierungsbezirk Stuttgart und am Bodensee jedoch herrschte noch Vollblüte. Die zweite Wärmeperiode um den 08. Mai erforderte am Bodensee eine weitere Behandlung von spätblühenden Anlagen und Junganlagen. Um für die Prognose über die Witterungsbedingungen hinaus Informationen zum Infektionsdruck zu erhalten, wurden im Rahmen eines landesweiten Blütenmonitorings von den Beratern an alten Befallsstandorten insgesamt 33 Blütenproben während der Infektionstage gezogen und mittels nested PCR am LTZ-S zeitnah untersucht. In 2 von 13 Birnenproben wurden Feuerbrandbakterien gefunden, die 20 Apfelproben fielen alle negativ aus. Die positiven Birnenproben stammten von Birnenbäumen mit Vorjahresbefall, bei denen die Feuerbrandbakterien die Blüten unabhängig von der Witterung frühzeitig besiedeln konnten. Da auf den Apfelblüten keine Feuerbrandbakterien gefunden wurden, wurde der aktuelle Infektionsdruck als schwach eingeschätzt. In der Bodenseeregion wurde ein intensives Blütenmonitoring durch die Fa. Bioprotect durchgeführt, das von zwei Marktorganisationen und dem LTZ finanziert wurde. Es wurden länderübergreifend (Schweiz, Österreich) von 112 Standorten insgesamt 345 Blütenproben mittels Real-Time PCR auf Besiedlung mit Feuerbrandbakterien untersucht. Aus der gemessenen Erregerzahl in den Blüten ergab sich mit wenigen Einschränkungen eine gute Vorhersage des Feuerbrandbefalls. In den vier Anlagen in der Schweiz und Österreich, in denen Proben mit mehr als Feuerbrandbakterien pro Blüte gefunden wurden, trat starker Feuerbrandbefall auf. An vier Standorten trat sporadischer bis geringer Befall auf, obwohl in den Blüten keine Erreger nachgewiesen wurden. Positive Proben mit Zellzahlen unter Bakterien/Blüte führten in vielen Anlagen nicht zu Feuerbrandsymptomen. In 73 % der Anlagen, in denen nach positivem Erregernachweis keine Symptome auftraten, wurden Behandlungen mit Streptomycin oder Blossom Protect durchgeführt. Von den Anlagen, in denen kein positiver Erregernachweis vorlag, wurden nur 55 % behandelt. Der Erregernachweis führte also zu mehr Behandlungen. Inwieweit eine Schadensschwelle von 5000 Erregern/Blüte definiert werden kann, die die Anzahl der Behandlungen in 2011 deutlich reduziert hätte, muss noch diskutiert werden. Symptome neuer Blüteninfektionen wurden in 2011 an Kernobst nur in Einzelfällen an Standorten mit Befallsdruck aus Vorjahren oder in unbehandelten Anlagen beobachtet. An Birnen mit Befall von den Vorjahren trat wieder aktiv werdender Altbefall auf. Die Ursache für das Ausbleiben von massiven Neuinfektionen dürfte an dem geringen Infektionsdruck nach den schwachen Feuerbrandjahren 2009 und 2010 gelegen haben. Die für Blüteninfektio-

7 SEITE 7 VON 47 nen erforderliche Temperatursumme während der Blüte wurde zwar deutlich überschritten, erreichte aber nicht die Höhe des Jahres 2007 und dauerte nicht so lange an. Im Rahmen der Befallskontrollen wurden 63 Verdachtsproben (Stand: 28. September) aus Erwerbsanlagen, dem Streuobstbau und dem Öffentlichen Grün an das LTZ eingesandt und auf Feuerbrandbefall im Labor untersucht. Diese geringe Zahl an Verdachtsproben spiegelt den schwachen Befall wider. 40 % der Proben waren positiv. Den höchsten Anteil positiver Proben nahm der Apfel (44 %) ein, gefolgt vom der Birne (36 %), der Quitte (12 %), dem Cotoneaster (4 %) und dem Weißdorn (4 %). Auch in Bayern trat 2011 Feuerbrand auf. Das Befallsausmaß war jedoch gering. Im früher oft sehr stark befallenen Alpenvorland war Feuerbrand im Streuobstanbau in diesem Jahr nicht von Bedeutung, es wurden so gut wie keine Neuinfektionen gemeldet. Auch im Erwerbsobstbaugebiet Lindau trat kein Neubefall auf. Blüteninfektionen wurden nicht beobachtet. Dies führte zu einer deutlichen Entspannung der Situation. Lediglich altbefallene Birnenanlagen, vorwiegend der Sorten Concorde und Conference, zeigten, falls in den letzten Jahren nicht ausreichend saniert wurde, geringen Befall. Es wurden drei Warndienstaufrufe ausgegeben (11. April: Birnen, beginnende Blüte; 23. April: Apfel, Vollblüte / Birnen, Abblüte; 8. Mai: Apfel, Nachblüher / Junganlagen). Der Hauptbehandlungstermin war der 23. April, bei dem die meisten Apfelsorten in voller Blüte standen. Ein Spätfrost in der Nacht vom 3. Mai auf den 4. Mai verursachte lagenbedingt erhebliche Schäden an der Blüte bzw. am Fruchtansatz, so dass für den dritten Aufruf am 8. Mai nur noch wenige Anlagen in Betracht kamen. Im April und Mai herrschten zwar teilweise sommerlich hohe Temperaturen, für eine weitreichende Feuerbrandinfektion fehlten allerdings die Niederschläge. Auch aus Baumschulen wurden keine Fälle von Feuerbrand gemeldet. Zum Auftreten von Feuerbrand im Jahr 2011 wurde aus Brandenburg lediglich Befall an Crataegus sp. nachgewiesen. An beiden Standorten (Weißdorn-Heckenpflanzung und Rotdorn im urbanen Grün) handelte es sich um Triebinfektionen, die darauf schließen lassen, dass der Erreger bereits latent vorhanden war. Der befallene Rotdorn wurde gerodet. Mehrere Verdachtsfälle aus Obstanlagen konnten labordiagnostisch nicht bestätigt werden. Auch in Baumschulen wurde kein Feuerbrandbefall beobachtet. Das Prognosemodell Maryblyt wies für den in Betracht kommenden Infektionszeitraum in der Blüte bei Birne und Apfel keine kritischen Perioden aus. Aus Berlin und Hessen wurde kein Befall gemeldet. In Mecklenburg-Vorpommern wurde seit 2007 kein Befall mit Feuerbrand in einer Erwerbsobstanlage beobachtet. Auch in 2011 gab es nur vereinzelten Befall im Öffentlichen Grün. Im Labor des Pflanzenschutzdienstes des LALLF Mecklenburg-Vorpommern wurden

8 SEITE 8 VON 47 durch Probenahme der Inspektoren und auch nach Hinweisen aus der Bevölkerung 30 Proben auf den Befall mit dem Erreger der Feuerbrandkrankheit untersucht. In neun Proben von Weißdorn konnte der Feuerbranderreger (Erwinia amylovora) nachgewiesen werden. Bei umfangreichen Kontrollen des amtlichen Pflanzenschutzdienstes des LALLF Mecklenburg- Vorpommern in den gemäß Pflanzenbeschau-Verordnung und Anbaumaterialverordnung registrierten Baumschulbetrieben und dem Erwerbs- und Streuobstbau wurde in keinem Betrieb Befallsverdacht oder Befall festgestellt. Auch in Niedersachsen wurde aus Erwerbsobstanlagen kein Auftreten von Feuerbrand gemeldet. In der Region Hannover wurde Mitte August Befall an Weißdornbüschen längs eines Feldweges nachgewiesen. Die Büsche wurden zurück geschnitten. Bei den Kontrollen von Baumschulbetrieben wurden in der Zeit von Mitte September bis Mitte Oktober mehrere befallenen Pflanzen entdeckt und der sofortigen Vernichtung zugeführt. Es handelte sich um Pflanzen aus den Gattungen Chaenomeles, Cotoneaster, Malus und Pyracantha. In Nordrhein-Westfalen wurde 2011 eine kurze Apfel- und Birnenblüte durch sehr hohe Temperaturen, ohne Niederschlag, geprägt. Zu Ostern wurden die Infektionsbedingungen im Prognosemodell (bei Annahme von Vorjahresbefall und Taufeuchte) erreicht und es wurden die drei Betriebe mit Berechtigungsscheinen bewarnt. Erstmals konnten alle Obstbaubetriebe in Nordrhein-Westfalen die Feuerbrandprognose über die Internetplattform ISIP online erhalten und sich laufend informieren. Aus Nordrhein-Westfalen wurde kein Befall mit Feuerbrand gemeldet, häufiger aber Befall mit anderen Bakterien, wie z.b. Pseudomonaden. In Rheinland-Pfalz wurden erst am 22. April in die abgehende Apfelblüte am mehrjährigen Holz Infektionsbedingungen nach Maryblight (Prognose ohne Vorjahresbefall) erreicht. Während der Blühphase wurde in 11 Anlagen in Rheinhessen und der Pfalz ein Blütenmonitoring durchgeführt. Lediglich in einer Quitten-Ertragsanlage in Rheinhessen und einer Apfelanlage in der Pfalz konnte der Erreger nachgewiesen werden. Generell lag ein sehr niedriges Befallsniveau vor. Einzelne Befallsmeldungen gab es aus der Pfalz (zwei Birnenanlagen im Raum Neustadt), Rheinhessen (Quittenanlage in Heidesheim) und dem Raum Trier (Birnenanlage mit zwei befallen Bäumen). In der Quittenanlage war eine Streptomycinbehandlung zur Blüte erfolgt. Zu diesem Zeitpunkt traten aber schon Symptome von Feuerbrandbefall auf. Im Vorjahr war hier ebenfalls Befall festzustellen, der jedoch nicht ausreichend durch Schnittmaßnahmen eliminiert worden war. Auch in der Birnenanlage im Raum Trier war eine Streptomycinbehandlung erfolgt. Es gab noch weitere Verdachtsmeldungen aus der Pfalz und aus Rheinhessen, die aber durch empfohlene Schnitt- und Rodemaßnahmen ausgeräumt wurden. Auch in Sachsen war nach den bereits schwachen Befallsjahren 2009 und 2010 ein weiterer Befallsrückgang zu beobachten. In Erwerbsobstbaubetrieben trat Feuerbrand nur in Anlagen mit Vorjahresbefall auf. Im Öffentlichen Grün und in Privatgärten war kein Feuerbrandbefall

9 festgestellt worden, ebenso in den Versuchspflanzungen wissenschaftlicher Einrichtungen und Baumschulen. SEITE 9 VON 47 In Sachsen-Anhalt stellte Feuerbrand 2011 keinen besonderen Schwerpunkt dar. Laut verwendetem Prognosemodell (ANLAFBRA) gab es sowohl bei Apfel als auch bei Birne am 4. April ein Infektionsrisiko. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Blüte noch nicht begonnen. Das zweite Infektionsrisiko bestand zum Blühende am 27./28. April Weitere Termine mit Infektionsrisiko waren der 6. Juni, 8. Juni, 17. Juni, 22. Juni, 23. Juni und der 30. Juni. Befall in der Feldflur, Obstanlagen oder im Haus- und Kleingarten wurde bis Oktober nicht festgestellt. In Thüringen wurde die Infektionsgefährdung durch den Erreger des Feuerbrandes durch die TLL Jena/ Ref. Pflanzenschutz (TLL) mit dem Modell MARYBLYT (Moltmann) (ISIP-Version) berechnet. Erstmalige Infektionsgefahr wurde für Thüringen am 21. April festgestellt. In den Regionen Heringen, Gierstädt und Erfurt bestand Infektionsgefahr vom April. Zum Ende der Blüte zeigten die Berechnungen mit dem Prognosemodell erneut ansteigende Infektionsgefahr an allen relevanten Wetterstationen (07./08. Mai, in Abhängigkeit vom jeweiligen Standort). Da zu diesem Zeitpunkt in den genannten Regionen die Blüte beendet war, wurden keine Behandlungsmaßnahmen empfohlen. In den anderen Regionen (Heßberg, Friemar) wurde keine Infektionsgefahr nachgewiesen. Tabelle 1: Erster Tag mit Feuerbrand-Infektionsgefahr in 2011 (nach den eingesetzten Prognosemodellen) Land Baden- Württemberg Erster Tag mit Erster beobachteter Befall Infektionsgefahr an... (Pflanzenart) 7. April 25. Mai an Apfel (Blüteninfektion) Prognosemodell Maryblyt modifiziert (LTZ-Prognose- Programm) Maryblyt, modifiziert Bayern 11. April (Lindau) 1. Juni an Birnenhochstämmen (Lindau) Brandenburg - 9. Juni, Heckenpflanzung Maryblyt Hessen 21. April - Maryblyt Nordrhein- 23. April - Maryblyt Westfalen Rheinland- 7. April 30. April Apfel (im Maryblyt Pfalz Inokulationsversuch) Sachsen 22. Juni an Birne Maryblyt nach Moltmann Sachsen- 4. April - Anlafbra nach Berger Anhalt Thüringen 21. April - Maryblyt nach Moltmann

10 SEITE 10 VON Maßnahmen zur Umsetzung der Strategie 2.1 Beratungs- und Informationsangebot, Bekämpfung Im Vergleich zu starken Befallsjahren wie 2007/2008 ist in den vergangenen Jahren deutlich weniger Feuerbrand aufgetreten. Dennoch ist der Erreger weit verbreitet und kann bei geeigneten Witterungsbedingungen schnell wieder ein hohes Infektionspotential aufbauen. Um die Feuerbrandproblematik daher der Öffentlichkeit sowie den Obstbauern gegenwärtig zu halten, bemühten sich die Länder um ein breites Informationsangebot. Viele generelle Informationen sind über Internetseiten und Merkblätter verfügbar. In Baden-Württemberg wurde in Winterveranstaltungen, in der Fachpresse, in Gemeindemitteilungsblättern und in Merkblättern über die Umsetzung des Strategiepapiers informiert. Dabei wurde besonders auf die vorbeugenden Maßnahmen wie Umfeldkontrollen zur Abwehr des Feuerbrands hingewiesen. Zusätzlich lag jedem Berechtigungsschein für den Erwerb von einem streptomycinhaltigen Pflanzenschutzmittel ein Merkblatt bei. In der Zeit vom 2. Mai bis 13. Mai organisierte das Institut für Pflanzenschutz der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) im Foyer des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in München eine Posterausstellung zum Thema Gefahr für Bayerns Obstgärten: Feuerbrand. Die Präsentation mit Anschauungsmaterial hatte bei den Besuchern eine sehr gute Resonanz und einen hohen Informationswert. Bei verschiedenen Veranstaltungen für Kleingärtner wie Pillnitzer Gartentag oder zum Pillnitzer Apfeltag wurde in Sachsen ein 2009 überarbeitetes Informationsblatt zum Feuerbrand verteilt. Das deutliche Ansteigen der Anzahl der von Bürgern vorgelegten Verdachtsproben nach der Veröffentlichung z.b. in der lokalen Presse zeigt die Wirksamkeit dieses Informationsweges. Auch die Begehungen der Haus- und Kleingärten im Rahmen der Umfeldkontrollen im Raum Dresden-Pillnitz wurden genutzt, um in Gesprächen mit den Anwohnern die Kenntnisse zum Feuerbrand zu erweitern. Die Thematik Feuerbrand ist wiederkehrender Bestandteil der Anleitung zum kontrollierten integrierten Anbau von Obst einer jährlich durchgeführten Fortbildungsveranstaltung, an der regelmäßig über 90% der Mitglieder des Landesverbandes Sächsisches Obst teilnehmen. So wurde auch am 2. März die Befallssituation in Sachsen dargestellt und Bekämpfungsmöglichkeiten erläutert. Die geringe Anzahl von Betrieben und Einrichtungen mit Obstanlagen mit Feuerbrandbefall erlauben es, durch regelmäßigen direkten Kontakt über die Ergebnisse der Berechnung der Infektionsrisiken, Bekämpfungsempfehlungen und das aktuelle Befallsauftreten zu informieren und Maßnahmen abzustimmen. In einem Obstbaubetrieb wurden Mitarbeiter zur Erkennung von Rindennekrosen und zum Gesundungsschnitt am Objekt geschult. Bei den Pflanzenschutzanleitungen für die Obstbauern im Juni wurde die aktuelle Feuerbrandsituation besprochen. Auch in

11 Thüringen wurden im Rahmen der Winterschulungen die Erwerbsobstanbauer über die Biologie, Wirtspflanzen und die Bekämpfungsstrategie 2011 informiert. SEITE 11 VON Sortenprüfungen In BW steht an drei Standorten (Stuttgart: Brackenheim, Karlsruhe: Kieselbronn, Tübingen: Walddorf-Häslach) ein Sortiment von für den Streuobstbau geeigneter Bäume, das aus 9 Apfelsorten und 6 Birnensorten auf Sämling sowie auf den Unterlagen MM 111 und OHF 69 besteht. Die Sorten wurden danach ausgewählt, wie sie nach Beobachtungen in den starken Feuerbrandbefallsjahren 1993 bis 1995 erkrankten. Das Sortiment auf Sämlingsunterlagen wurde im Herbst 1995 oder im Frühjahr 1996 gepflanzt. Das Sortiment auf MM 111 und OHF 69 wurde im Herbst 1997 oder Frühjahr 1999 gepflanzt. Bisher trat in den Pflanzungen noch kein Feuerbrandbefall auf, der eine Auswertung erlaubt hätte. Zusätzlich wird eine Vorläufige Liste einiger für den Streuobstbau geeigneter und ungeeigneter Apfel- und Birnensorten hinsichtlich ihrer Feuerbrandanfälligkeit aufgrund bisheriger Beobachtungen herausgegeben. Sie wurde in 2008 aktualisiert (unter Eine Broschüre Empfehlung feuerbrandresistenter Apfel- und Birnensorten wurde im Rahmen des Interreg IV Projektes Gemeinsam gegen Feuerbrand erstellt. Sie kann auf der Internetseite ( eingesehen werden. In Kooperation zwischen den Instituten des Julius Kühn-Instituts (JKI) in Dresden-Pillnitz, Quedlinburg und Dossenheim wurde ein umfangreicher Versuch zur Sortenprüfung auf Feuerbrandresistenz durchgeführt. Um eine Infektion unter natürlichen Bedingungen zu simulieren wurden in der Freilandversuchsanlage Kirschgartshausen die Nachkommenschaft einer Kreuzung anfällig x resistent angepflanzt. Unter praxisähnlichen Bedingungen wurden frisch geöffnete Blütencluster dieser Bäume mit einer hohen Konzentration von E. amylovora eingesprüht und die Symptom-Entwicklung verfolgt. Von 242 Bäumen trugen im Versuchsjahr 53 Bäume gar keine und weitere 41 Bäume weniger als 5 Blütencluster. Damit konnten etwa 60 % der Nachkommenschaft ausgewertet werden. Es zeigte sich eine weite Spannbreite in der Symptom-Ausprägung. Erste Analysen zeigen eine gute Übereinstimmung zwischen den Ergebnissen von Trieb-Inokulationen und der Blüteninfektion Internet-Angebot und Pflanzhilfen für den Garten- und Landschaftsbau Als Pflanzhilfe für den Garten- und Landschaftsbau und die Kommunen stehen Auflistungen alternativer Pflanzen in Wort und Bild Alternative Pflanzensortimente zu feuerbrandanfälligen Wirtspflanzen weiter zur Verfügung. Diese sind auf den Internet-Seiten des Julius Kühn- Instituts (JKI) dargestellt und unter folgender Adresse einzusehen: bzw:

12 SEITE 12 VON 47 >Aktuelles >Aktuelles aus Feld, Wald, Garten >Feuerbrand >Alternative Pflanzensortimente Die Internetseite Feuerbrand enthält gegliederte Informationen zur Krankheit und ihrer Bekämpfung sowie interessante Links zu einem breiten Informationsangebot zu Feuerbrand aus dem In- und Ausland. Hierzu gehört auch die Broschüre Alternativen zu Wirtspflanzen des Feuerbrandes der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Obst-, Wein- und Gartenbau aus Wädenswil in der Schweiz. Auf der Internetseite stehen ebenso die bisherigen Jahresberichte sowie die Strategie für die Jahre als Dokumente bereit. Auch die Fachgruppe Obstbau des Bundesausschusses Obst und Gemüse und der NABU- Bundesfachausschuss Streuobst bieten auf ihren Internetseiten ( und Informationen rund um das Thema Feuerbrand an. Als Ergebnis des Interreg IV Projektes Gemeinsam gegen Feuerbrand wurde eine Broschüre Empfehlung feuerbrandresistenter Apfel- und Birnensorten erstellt. Sie kann auf der Internetseite ( eingesehen werden. 2.2 Forschung Feuerbrand ist ein länderübergreifendes Problem und weltweit wird nach antibiotikafreien Bekämpfungsalternativen gesucht. Während sich 2011 für Deutschland, Österreich und Schweiz eine ähnlich schwache Befallslage abzeichnet, gab es in Südtirol eine hohe Anzahl an Feuerbrandinfektionen. Der Informationsaustausch über Befall, Strategien und Forschungsarbeiten zwischen Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein wurden seit 2007 über das Interreg IV Projekt Gemeinsam gegen Feuerbrand intensiviert. Ein weiterer Austausch über Vorgehensweise und Prüfmittelvorschläge wird auch über das Projektende Oktober 2011 hinaus angestrebt. Auf dem jährlich von den Beratern der Pflanzenschutzdienste organisierten 5-Ländertreffen informieren Teilnehmer aus Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein und Südtirol neben der aktuellen Feuerbrandsituation auch über Forschungsarbeiten und Bekämpfungsversuche. Bei dem diesjährigen Treffen Anfang November, das von der AGES in Wien ausgerichtet wurde, wurden vielversprechende Versuchsergebnisse zu einzelnen Stoffen vorgestellt. Für ein Produkt konnte in den vergangenen Versuchsjahren wiederholt ein guter Wirkungsgrad erzielt werden. Neben der Absicherung dieser Ergebnisse im Exaktversuch der folgenden Vegetationsperiode, ist ein Test unter praxisnahen Bedingungen für die Vegetationsperiode 2012 angestrebt.

13 SEITE 13 VON Bekämpfung Das JKI führt in Freiland- und Laborversuchen Studien zur Eignung alternativer Präparate zur Feuerbrandbekämpfung durch. Dabei liegt die Zielsetzung der Arbeiten auf einem besseren Verständnis der Interaktionen zwischen antagonistischen Mikroorganismen und dem Feuerbranderreger. Im Rahmen des abgeschlossenen Interreg IV Projekts wurde die Ausbreitung von bakteriellen Antagonisten untersucht und Nachweismethoden entwickelt. Die Prüfung möglicher Präparate zur Bekämpfung von Feuerbrand erfolgte in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Karlsruhe und dem Pflanzenschutzdienst Baden-Württemberg. Die Versuche wurden in der isoliert gelegenen Freilandversuchsanlage des JKI in Kirschgartshausen unter praxisüblichen Bedingungen an Apfelbäumen der Sorte Gala Royal durchgeführt. Die in der EPPO Prüfrichtlinie PP 1/166(3) festgelegten Rahmenbedingungen zur statistischen Absicherung des Freilandversuchs (Gesamtanzahl der auszuwertenden Blütenbüschel > 200 pro Parzelle, Mindestbefall von 5 % in der unbehandelten Kontrolle) konnten im Versuchsjahr 2011 nicht eingehalten werden. Mit nur 2,5 % Befall in der unbehandelten Kontrolle lässt die Auswertung der sekundär infizierten Bäume Aussagen über Tendenzen zu. Viele der Beobachtungen konnten aber statistisch abgesichert werden. Mit knapp 42 % liegt der Befall in unbehandelten, primärinokulierten Bäumen erwartungsgemäß deutlich höher als unter praxisnahen Bedingungen. Ein am JKI untersuchtes CP-Salz brachte mit 54 % WG auf den primärinfizierten Bäumen noch eine gute Wirkung (Streptomycin-Kontrolle 75 % Wirkungsgrad), allerdings zeigte ein begleitender Versuch zur Pflanzenverträglichkeit eine Mehrberostung nach Einsatz von CP-Salz. Die getesteten Antagonisten BK1 und E. tasmaniensis erbrachten erstmals keine Wirkung. Ausbreitungsversuche deuten auf ein schlechtes Überleben der Antagonisten hin. Ein bakterieller Antagonist, der unter der Bezeichnung Bloomtime Biological in den USA und Kanada registriert ist, wurde in Kooperation mit den Schweizer Kollegen vom ACW im Rahmen des Interreg IV Projektes getestet. In diesem Versuch zeigte der Antagonist ebenfalls nur schwache Wirkung. Mit einem Wirkungsgrad von 40 % (sekundärinfiziert) bzw. 20 % (primärinfiziert) zeigte eine getestete organische Säure im Gegensatz zu den Vorjahren keine zufriedenstellende Wirkung. In Laborarbeiten wurden molekularbiologische Techniken eingesetzt, um die Erregerbiologie zu analysieren und spezifische Angriffspunkte des Feuerbranderregers ausfindig zu machen. Dabei stehen neben Bakteriophagen auch bakterielle Toxine mit engem Wirkspektrum im Mittelpunkt. In Inokulationsversuchen an Blüten- und Birnenscheiben wurde die Wirkung von organischen Säuren, Phagen und bakteriellen Toxinen sowie lebender Antagonisten untersucht. Um größeren Nutzen aus der verfügbaren Genom-Information von E. amylovora

14 SEITE 14 VON 47 sowie verwandter Arten zu ziehen wurden erste Versuche unternommen, verbesserte Mutagenese-Techniken zu etablieren. Diese Methoden erleichtern die Durchführung vergleichender Studien zur Funktionsbestimmung auffälliger Gene. An drei Standorten (Kirschgartshausen in Nordbaden, Mühlingen und Vogt am Bodensee) führte das Landratsamt Karlsruhe bzw. das Kompetenzzentrum Obstbau Bavendorf (KOB) zusammen mit dem LTZ-Stuttgart in 2011 wieder Bekämpfungsversuche durch, in Kirschgartshausen in Kooperation mit dem JKI. Der Versuchsaufbau erfolgte nach der EPPO-Richtlinie (PP1/166-3), nach der ein einzelner Baum in jeder Parzelle künstlich inokuliert wird. Von diesem Baum ausgehend werden die benachbarten Bäume auf natürlichem Weg sekundär infiziert. Die Witterung für die Versuche war in 2011 an allen Versuchsstandorten günstig, so dass sich die Ergebnisse der verschiedenen Behandlungen gut statistisch absichern ließen. Der Befall in den unbehandelten Parzellen lag zwar in Kirschgartshausen bei nur 2,5 %, in Mühlingen und Vogt jedoch bei 10 % bzw. 12 %. Das Referenzmittel Streptomycin zeigte wie in den vergangenen Jahren in Mühlingen, Vogt und Kirschgartshausen mit 95 %, 78 % bzw. 87 % den höchsten Wirkungsgrad. Ein Versuchsmittel (LMA) erreichte in Mühlingen und Kirschgartshausen hohe Wirkungsgrade von 58 % bzw. 76 % (Aufwandmenge 10 kg/ha) und 61 % (Aufwandmenge 15 kg/ha). Ein weiteres Versuchsmittel erreichte in Kirschgartshausen einen Wirkungsgrad von 75 %, führte jedoch zu einer deutlichen Mehrberostung. Weitere geprüfte Mittel schwankten stark in ihrer Wirkung oder lagen unter 50 % Wirkungsgrad und scheiden damit für weitere Untersuchungen aus. In 2011 wurde mit LMA eine Substanz geprüft, die bereits im 2. Jahr und auch an anderen Versuchsstandorten ein Potential für die Feuerbrandbekämpfung aufwies. Wiederholt geprüft führte sie zu keiner Mehrberostung. Weitere Untersuchungen im Labor und in der Praxis sind notwendig. Die Möglichkeit einer Zulassung des Mittels wird derzeit durch die zuständigen Behörden geprüft. Eine Alternative zu Streptomycin steht damit für 2012 noch nicht zur Verfügung. Am DLR Rheinpfalz in Neustadt konnte in 2011 wie in den Jahren zuvor ebenfalls ein Freiland-Inokulationsversuch an der Sorte Gala durchgeführt werden. Im Vergleich zu Strepto wurde die im vorausgegangenen Abschnitt erwähnte erfolgsversprechende Substanz in zwei Dosierungen getestet. Mit einem Befall von 11,4 % bzw. 22 % befallener Blüten- und Fruchtbüschel an den inokulierten Bäumen war der Infektionsdruck in Unbehandelt in diesem Jahr niedriger als in den Vorjahren, was sicherlich auf die ungünstigeren Witterungsbedingungen während der Inokulationsphase zurückzuführen ist. Das Prüfmittel hat in der 3 %igen Kon-

15 SEITE 15 VON 47 zentration bei dreimaliger Anwendung vergleichbare Wirkungen wie das Vergleichsmittel Strepto an den inokulierten Bäumen erzielt. Es ist davon auszugehen, dass auch die niedrigere 2 %ige Konzentration ausreicht, um den Feuerbranderreger zu bekämpfen. Dass die Wirkung dieser Variante im Versuch etwas abfiel ist wohl nicht auf die niedrigere Dosierung sondern eher auf die nur zweimalige Anwendung zurückzuführen. Aufgrund der extremen Frühjahrstrockenheit (zweite Aprilhälfte bis Ende Mai) stieg der Sekundärbefall bis Ende Mai (26. Mai) auf nur 6,5 % infizierter Fruchtbüschel an den nicht inokulierten Bäumen in Unbehandelt an. Mit über 60 % Wirkung erzielten Strepto und die hohe Konzentration des Prüfmittels wiederum vergleichbare Ergebnisse. Die Variante mit der niedrigeren Dosierung des Prüfmittels fällt nur geringfügig ab (54 % Wirkung). Bei der Bewertung der Wirkungsgrade ist zu berücksichtigen, dass zwischen der letzten Behandlung von Strepto bzw. der höheren Dosierung des Prüfmittels und der letzten Bonitur immerhin 34 Tage, zwischen der letzten Behandlung der niedrigen Dosierung des Prüfmittels und der letzten Bonitur sogar 41 Tage lagen. Pflanzenschäden an den Blättern bzw. an den Früchten trat weder bei der 2 %igen noch bei der 3 %igen Konzentration des Prüfmittels auf. Forschung zur Feuerbrandbekämpfung im ökologischen Obstbau Seit 2004 werden in einem im BÖLN geförderten Projekt Ökopräparate auf ihre Wirksamkeit gegen Feuerbrand getestet. Die Koordination des Projektes liegt bei der Universität Konstanz, die die Versuche in Kooperation mit dem Institut für biologischen Pflanzenschutz des JKI in Darmstadt und mit der FÖKO durchführt. In Freilandversuchen in Darmstadt und Mühlingen wurde die Prüfung von Einzelpräparaten und Anwendungsstrategien auf ihre Wirksamkeit gegen Feuerbrand fortgesetzt. In Darmstadt wurde in den unbehandelten Parzellen Befall von 44 % ermittelt. Mit vier Behandlungen Blossom Protect wurde der Befall signifikant reduziert. LX4630, Myco-Sin oder Chitoplant hatten keine signifikante Wirkung. In Mühlingen lag der Befall in den unbehandelten Parzellen bei 8 %. Je vier Applikationen mit Blossom Protect oder einer Tankmischung aus Blossom Protect + Netzschwefel reduzierten den Befall jeweils signifikant um 90 %. Terminierung von Blossom Protect nach dem Prognosemodell Maryblyt ergab ebenso eine signifikante Wirkung wie der alternierende Einsatz der Mischung Myco-Sin + Netzschwefel und Blossom Protect. Je vier Applikationen der Tankmischung OmniProtect + Boni Protect + Netzschwefel oder von Chitoplant hatten keine signifikante Wirkung. Damit wurden die Ergebnisse aus den Vorjahren im Wesentlichen bestätigt. Blossom Protect war über den gesamten Projektzeitraum in 13 Versuchen das wirksamste Präparat. Eine Terminierung nach Maryblyt ist möglich. Um auch eine Schorfbekämpfung während der Blüte zu gewährleisten, kann Netzschwefel in Tankmischung zugegeben werden. Ferner sind alternie-

16 SEITE 16 VON 47 rende Behandlungen mit der Mischung aus Myco-Sin + Netzschwefel möglich. Blossom Protect ist als Pflanzenstärkungsmittel registriert. Im integrierten Anbau wird es bei Infektionsbedingungen zu Blühbeginn bei gering berostungsanfälligen Sorten empfohlen. In beiden Freilandversuchen wurde die Abundanz des Feuerbranderregers in den Blüten mit der Real-Time PCR (qpcr) gemessen. Es bestätigte sich, dass die Blütenanalyse mit qpcr eine Prognose des späteren Befalls erlaubt und somit auch für die Praxis als Entscheidungshilfe für Bekämpfungsmaßnahmen eingesetzt werden könnte. Weitere Freilandversuche wurden in Praxisanlagen auf der Insel Mainau, Wasserburg und in Lindau angelegt, in denen die Auswirkung der gegen Feuerbrand gerichteten Behandlungen in der Blüte auf die Fruchtberostung untersucht wurde. Auch hier bestätigten sich Vorjahresergebnisse, die zeigen, dass drei oder vier Behandlungen mit BlossomProtect an der Sorte Santana zu einer signifikanten Mehrberostung führen, während zwei oder eine Behandlung keine signifikante Mehrberostung hervorrief Züchtung Im Strategiepapier zur Bekämpfung des Feuerbranderregers wurden die einzelnen Arbeitsgebiete des Instituts für Züchtungsforschung an gartenbaulichen Kulturen und Obst Dresden (ZGOD) und des Instituts für Resistenzforschung und Stresstoleranz (RS), die sich explizit mit der Thematik Feuerbrand befassen, im Detail aufgeführt. Um Redundanzen zu vermeiden werden im Folgenden die Arbeitsgebiete nur benannt, Änderungen beschrieben und auf eine detaillierte Aussage verzichtet. Virulenztestung: Am Institut für Resistenzforschung und Stresstoleranz (RS) Quedlinburg des JKI wurden Virulenzanalysen mit Erwinia amylovora, dem Feuerbranderreger, durchgeführt. Daneben wurden in Rahmen einer Kooperation mit der Schweiz Sorten auf Anfälligkeit gegenüber Feuerbrand getestet. Evaluierung genetischer Ressourcen: Das Institut für Züchtungsforschung an gartenbaulichen Kulturen und Obst (ZGO) in Dresden-Pillnitz hat in Zusammenarbeit mit dem Institut für Resistenzforschung und Stresstoleranz (RS) in Quedlinburg die Evaluierung von Apfelwildarten und Apfelsorten aus dem Bestand der Obstgenbank des ZGO und von ausgewählten Zuchtklonen der Apfelzüchtung fortgesetzt. Züchtungsforschung: Um die im Rahmen der genotypischen Evaluierung aufgefundenen Resistenzquellen züchterisch nutzen zu können, wurde weiter an der Aufklärung der genetischen Grundlagen gearbeitet, welche diesen Mechanismen zugrunde liegen. Die in den Berichten 2009 und 2010 zum Strategiepapier beschriebenen Arbeiten wurden fortgesetzt. Bei der ver-

17 SEITE 17 VON 47 gleichenden Kartierung wurden Markeranalysen an der spaltenden Population Idared x Malus baccata und M. fusca x Idared weitergeführt. Dabei gelang es für die resistente M. baccata Abstammung einen Resistenz-QTL auf Kopplungsgruppe 12 zu kartieren. Für die Population M. fusca x Idared wurden DArT-Marker etabliert und es konnten DArT-Marker identifiziert werden, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit an die Feuerbrandresistenz von M. fusca gekoppelt sind. In Kooperation mit dem Institut für Pflanzenschutz in Obst und Weinbau in Dossenheim konnte ein QTL für die Resistenz von M. x robusta 5 gegenüber der Inokulation von Blüten kartiert werden. Sortenzüchtung: In der konventionellen Sortenzüchtung wird weiter auf die Nutzung von feuerbrandresistenten Sorten und Zuchtklonen gesetzt. Im Züchtungsschema werden diese Klone als Donoren eingesetzt. Angewandte Züchtungsforschung: Die Arbeiten an der cisgen-technologie wurden fortgesetzt. Mittlerweile gelang es einen Resistenzgen-Kandidaten aus M. x robusta 5 zu isolieren, der mit Hilfe der cisgen-technologie in den Kulturapfel übertagen werden soll. Die Methode des Fast-Breeding zur Übertragung des Resistenzlokus aus der Wildartabstammung M. x robusta 5 wird fortgesetzt, mit dem Ziel die Qualität wieder zu steigern und den Wildartenanteil im Genom zu verringern. Der Weg in die Praxis: Ergebnisse aus der Forschung fließen in die praktische Züchtungsarbeit zur Verbesserung der Sorten ein. 3. Situation des Pflanzenschutzmittelwirkstoffs Streptomycin auf EU-Ebene An der Situation des Pflanzenschutzmittelwirkstoffs Streptomycin auf EU-Ebene trat gegenüber den Vorjahren keine Änderung ein. Der Altwirkstoff Streptomycin wurde nicht in Anhang I der Richtlinie des Rates 91/414/EWG über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (Positivliste) aufgenommen. Im Januar 2004 wurde die entsprechende Entscheidung der Europäischen Kommission veröffentlicht. Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, die den Wirkstoff Streptomycin enthielten, mussten EU-weit bis widerrufen werden. Artikel 8 Abs. 4 der Richtlinie enthielt die Möglichkeit, dass ein Mitgliedstaat bei Gefahr im Verzuge für höchstens 120 Tage die Einfuhr, das Inverkehrbringen und eine beschränkte und kontrollierte Verwendung eines nicht zugelassenen Pflanzenschutzmittels genehmigt (in Deutschland durch 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 PflSchG umgesetzt).

18 SEITE 18 VON 47 In der neuen Verordnung (EG) 1107/2009 über dass Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln ist eine analoge Regelung in Artikel 53 zu finden. Macht der Mitgliedstaat von dieser Genehmigung bei diesem nunmehr EU-weit geregelten Wirkstoff Gebrauch, hat er die Europäische Kommission und die anderen Mitgliedstaaten unverzüglich von dieser Maßnahme zu unterrichten. Der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit wird dann unverzüglich darüber entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen die von dem Mitgliedstaat getroffene Maßnahme um einen festzulegenden Zeitraum verlängert, wiederholt oder widerrufen werden kann. Seit sind Anhang II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs anzuwenden. Ist für einen Pflanzenschutzmittelwirkstoff kein spezifischer Höchstgehalt festgesetzt, gilt automatisch der Vorsorgewert von 0,01 mg/kg. Unter diese Regelung fällt auch Streptomycin, d. h. für Streptomycin gilt seit ein Höchstgehalt von 0,01 mg/kg in Früchten und Honigen. 4. Streptomycin 4.1 Anwendung In 2011 wurde an vielen Standorten, an denen mögliche Infektionstage außerhalb der Hauptblütezeit der Kernobstgebiete auftraten oder aufgrund fehlenden Vorjahresbefalls in der Umgebung nur wenig Erreger zu vermuten war, auf die Anwendung streptomycinhaltiger Pflanzenschutzmittel verzichtet. In den Befallsgebieten im süddeutschen Raum kam es dagegen auch während der Vollblüte zu möglichen Infektionsterminen, so dass zur Minderung des hohen Infektionsrisikos Streptomycin angewandt wurde. Die Anwendungen wurden durch sanitäre Maßnahmen, insbesondere Schnitt- und Rissmaßnahmen, begleitet. Vor dem Hintergrund der gegebenen Notwendigkeit und der laufenden Anstrengungen, durchgreifende Alternativen zur Bekämpfung des Feuerbranderregers zu etablieren, enthält die Strategie als Voraussetzung für eine Genehmigung des BVL gemäß 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 (Gefahr im Verzuge) des Pflanzenschutzgesetzes Eckpunkte für eine mögliche Anwendung von Strepto oder Firewall 17 WP. Diese wurden aufgrund der in 2008 in Äpfeln gefundenen Rückstände von Streptomycin durch zwischen BMELV und Ländern abgestimmte zehn Eckpunkte ergänzt (vgl. Jahresbericht 2008). Diese dienten dem BVL als Grundlage für eine Entscheidung über die Genehmigung des Inverkehrbringens und der Anwendung streptomycinhaltiger Pflanzenschutzmittel im Jahr 2011: 1. Alternativen zur Anwendung von streptomycinhaltigen Pflanzenschutzmitteln werden soweit wie möglich genutzt. Hierzu kann gehören, dass auf der Grundlage von Beratungs-

19 SEITE 19 VON 47 empfehlungen auch Kombinationen alternativer Pflanzenschutz- und Pflanzenstärkungsmittel angewandt werden. 2. Der Behandlungszeitraum für streptomycinhaltige Pflanzenschutzmittel wird auf die Hauptblütezeit der jeweiligen Sorten beschränkt. Früchte werden nicht behandelt. 3. Die Anwendung streptomycinhaltiger Pflanzenschutzmittel im Kernobst wird auf höchstens zwei Anwendungen im Jahr nach Warndienstaufruf beschränkt. 4. In Regionen, in denen streptomycinhaltige Pflanzenschutzmittel angewandt werden, informieren die Länder gemeinsam mit den regionalen Imkerverbänden möglichst alle Imker über die Anwendung streptomycinhaltiger Pflanzenschutzmittel und möglicher Folgen. Diesen Imkern ist dringend anzuraten, ihren zur Zeit der Obstblüte erzeugten Honig beproben zu lassen, insbesondere wenn es sich um reinen Kernobst-Blütenhonig (besonders Apfelblütenhonig) handelt. 5. Zwingende Voraussetzung für die Erteilung einer Genehmigung für das Inverkehrbringen und das Anwenden von streptomycinhaltigen Pflanzenschutzmitteln ist u. a., dass - die Länder und Landesimkerverbände (einschl. des Berufsimkerverbandes) gegenüber BVL schriftlich bestätigen, dass Absprachen zur Honigbeprobung und zum Aufkauf nicht verkehrsfähiger Honige (inkl. ggf. Entschädigungsregelungen) stattgefunden haben; - die Länder - ggf. in Absprache mit den Landesobstbauverbänden - gegenüber BVL schriftlich bestätigen, dass nicht verkehrsfähiger Honig aufgekauft sowie sachgerecht entsorgt bzw. verwertet wird. Das entsprechende Vorgehen der Länder ist dem BVL vor Erteilung einer Genehmigung schriftlich mitzuteilen. BMELV führt zur Absicherung Gespräche mit der Fachgruppe Obstbau des Bundesausschusses Obst und Gemüse und den Bundesimkerverbänden. 6. Die Länder streben einen Abgleich der neuen Labormethodik zum Nachweis von Streptomycin in Honig und in Kernobst an. Sie streben auch an, die derzeit aus wissenschaftlicher Sicht am besten geeigneten Prognosemodelle für die Bestimmung des Bekämpfungstermins einheitlich zu installieren und zu nutzen. Das JKI gibt zur Qualität der derzeit verwendeten Prognosemodelle eine wissenschaftliche Einschätzung ab. 7. Betroffene Länderbehörden führen in Absprache mit BVL und BfR abgestimmte Rückstandsuntersuchungen durch (Abbaureihen unter verschiedenen Bedingungen). Neben dem Apfel als Hauptkultur werden auch Birnen und Quitten berücksichtigt. Die Rückstandsuntersuchungen sollten so angelegt werden, dass man die Ergebnisse ggf. auch im

20 SEITE 20 VON 47 Rahmen einer späteren Höchstgehaltsfestsetzung nutzen kann (Feldteil GEP, Analytik mit GLP). 8. In einem begleitenden Forschungsvorhaben (JKI, BVL, ggf. Länder) wird untersucht, wie und auf welchem Wege Streptomycin in die Früchte gelangt. 9. In Regionen, in denen streptomycinhaltige Pflanzenschutzmittel angewandt werden, werden stichprobenartig an den Früchten Vorerntebeprobungen zur Überprüfung der Einhaltung des geltenden Rückstandshöchstgehalts für Streptomycin von 0,01 mg/kg durchgeführt. Die Untersuchungsergebnisse gehen, soweit sie vorliegen, in den zum vorzulegenden Bericht zur Anwendung streptomycinhaltiger Pflanzenschutzmittel mit ein. Befunde oberhalb von 0,01 mg/kg werden dem BVL umgehend berichtet. 10. Die Länder, in denen streptomycinhaltige Pflanzenschutzmittel angewandt werden, übermitteln dem BMELV bis Ende Juni 2011 einen Bericht über die Anwendung von streptomycinhaltigen Pflanzenschutzmitteln und ggf. über die aktuelle Befallssituation mit Feuerbrand. Diese Eckpunkte galten nicht für Obstanlagen, von denen keine Früchte geerntet werden, wie Reiser-Muttergärten oder die Genbank Obst. Für diese Anlagen werden vom BVL gesonderte Regelungen getroffen. Anmerkung zu den Punkten 6 8: Der Abgleich der Labordiagnostik zur Streptomycin-Rückstandsanalyse im Erntegut ist erfolgt. Die Bundesländer haben die Feuerbrandprognose auf das über die ISIP-Plattform zugängliche LTZ-Modell umgestellt. Abbaureihen unter verschiedenen Bedingungen wurden von den Ländern in 2009 und 2010 durchgeführt. Weder diese Versuche noch Versuche zu Aufnahme und Transport von Streptomycin innerhalb der Pflanze ergaben Hinweise auf eine mögliche Anreicherung des Wirkstoffs in einzelnen Geweben. Die weiterhin durchgeführte Vorerntebeprobung durch die Länder ergab keine Höchstgehaltsüberschreitungen im Erntegut nach Einschränkung der Streptomycinanwendung auf maximal zwei Behandlungen in der Blüte. Von der Möglichkeit der Genehmigung für 120 Tage bei Gefahr im Verzuge gemäß 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 PflSchG für die Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Streptomycin und den Handelsbezeichnungen, Strepto und Firewall 17 WP machte das BVL auf Antrag der Firmen Globachem (Strepto) und ConTrade (Firewall 17 WP) ab dem Gebrauch. Der räumliche Geltungsbereich wurde auf die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen beschränkt. Die Genehmigung erfolgte vor dem Hintergrund der zwischen

21 SEITE 21 VON 47 BMELV und Ländern abgestimmten o.g. Eckpunkte. Die Eckpunkte der Vorjahre zur Ergänzung der Strategie zur Bekämpfung des Feuerbranderregers im Obstbau ohne Antibiotika bestanden fort. 1. Genehmigung für 120 Tage bei Gefahr im Verzuge ( 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 PflSchG); 2. höchstens zwei Anwendungen (s.o.); 3. festgesetzte Anwendungsbestimmungen; 4. nur für Kernobst (Erwerbsanbau und Vermehrungsanlagen); 5. Allgemeinverfügung der Länder: - Registrierung der Betriebe, die Strepto/Firewall 17 WP bei Bedarf anwenden wollen; - Pflanzenschutzdienst bestätigt Notwendigkeit der Anwendung und erteilt Bezugschein nach der zu behandelnden Fläche; - Abgabe von Strepto/Firewall 17 WP nur bei Vorlage des Berechtigungsscheins und nur die dort vermerkte Menge; - Anwendung nur nach Warndienstaufruf (s.o.); - Aufzeichnungspflicht und Abgabe der Aufzeichnungen beim Pflanzenschutzdienst; 6. Berücksichtigung der Belange der Obst-Genbank und ggf. von Reiserschnittgärten (s.o.); 7. Verpflichtung der Länder: - Entwurf der Allgemeinverfügung ist dem BVL vor Erteilung der Genehmigung vorzulegen; - Durchführung eines umfassenden Monitorings (Vorerntebeprobungen an den Früchten, Rückstände im Honig, Rückstände im Apfel, illegale Anwendungen); - Bericht gegenüber dem BVL bis (u. a. über Befall und Anwendung von Strepto/Firewall 17 WP ); 8. Restbestände von Strepto/Firewall 17 WP aus den Vorjahren und neu zugekauftes Strepto/Firewall 17 WP unterliegen den gleichen Regelungen. Voraussetzung für eine Genehmigung war auch in 2011 die Klärung der Frage möglicher Schadensersatzforderungen der Imker für den Fall, dass in Honigen Rückstände von Streptomycin gefunden werden, die über dem festgesetzten Rückstandshöchstgehalt von 0,01 mg/kg liegen. Diese Honige wären nicht mehr verkehrsfähig. In den Ländern, denen durch das BVL eine Genehmigung erteilt wurde, wurden mit Ausnahme von Thüringen Berechtigungsscheine ausgestellt und Strepto und/oder Firewall 17 WP angewandt. Die Länder berichteten ausführlich über die im Rahmen der Allgemeinverfügung eingegangenen Verpflichtungen und gaben einen Überblick über die ausgegebenen Berechtigungsscheine für Strepto und Firewall 17 WP und die daraus resultierenden Anwendungen.

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