Fremdüberwachung von Wasserversorgungsanlagen
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- Alwin Gärtner
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1 gemäß 134 Wasserrechtsgesetz Anforderungen an Prüfberichte Oktober Dipl.-Ing. Dipl.-Ing. Manfred Manfred Kanatschnig Seite Seite 1 1/22 Gesetzestext 134 Abs. 1: Öffentliche einschließlich der Schutzgebiete sind vom Wasserberechtigten auf seine Kosten durch Sachverständige oder geeignete Anstalten und Unternehmungen hygienisch und technisch überprüfen zu lassen. Abs. 3: Überprüfungen..haben in Zeitabständen von höchstens 5 Jahren zu erfolgen. 19.Oktober 2017 Dipl.-Ing. Manfred Kanatschnig Seite 2 1
2 Gesetzestext 134 Abs.: 5 Der Wasserberechtigte hat über das Ergebnis der Überprüfung der Wasserrechtsbehörde einen Befund vorzulegen, dessen Nachprüfung sie veranlassen kann. Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Befunde verfasst, haftet unbeschadet der Verantwortlichkeit des Wasserberechtigten für die dem ordnungswidrigen Zustand entspringenden Schäden. Bringschuld des Betreibers 19. Oktober 2017 Dipl.-Ing. Manfred Kanatschnig Seite 3 Regelwerke zur Erstellung des Prüfberichtes ÖNORM B 2539 = ÖVGW-Richtlinie W 59 aus 2014 Technische Überwachung von ÖVGW-Richtlinie W 60 kommt 2017 neu Leitfaden für die Fremdüberwachung ÖVGW-Richtlinie W 85 aus 2016 Betriebs- und Wartungshandbuch für die Trinkwasserversorgung 19. Oktober 2017 Dipl.-Ing. Manfred Kanatschnig Seite 4 2
3 Wer ist berechtigt, einen Prüfbericht zu erstellen? Sachverständige Personen, welche das erforderliche Fachwissen zur Planung und zum Bau von durch erfolgreich abgelegte Prüfungen erworben haben. Sachverständige Personen, die über das nötige Fachwissen und Erfahrung verfügen, das für Planung, Bau und Betrieb von notwendig ist. 19. Oktober 2017 Dipl.-Ing. Manfred Kanatschnig Seite 5 Wasserrecht Lebensmittelrecht Gemäß 73 LMSVG berechtigte Personen und autorisierte Untersuchungsanstalten können hygienische Überprüfungen durchführen, jedoch nicht technische. 5, Abs. 2, Trinkwasserverordnung: Die vorstehend Genannten haben: bei der Probenahme auch die Überprüfung der Wasserversorgungsanlage (Lokalaugenschein; einschließlich der Wasserspende mit Fassungszone) vorzunehmen 19. Oktober 2017 Dipl.-Ing. Manfred Kanatschnig Seite 6 3
4 Allgemeine Angaben Bezeichnung der Wasserversorgungsanlage (Wasserbuchpostzahl) Datum/Zeitraum der Fremdüberwachung Name des Fremdüberwachers (Prüfers) Name des Betreibers und der für die Eigenüberwachung verantwortlichen Person Datum der letzten Fremdüberwachung Verantwortliche Fertigung des Prüfberichtes (Datum, Unterschrift) Allgemeine Daten nach ÖVGW W 60 Anhang A.2 vorhanden? 19. Oktober 2017 Dipl.-Ing. Manfred Kanatschnig Seite 7 Überprüfung des Rechtsbestandes Bescheide und Einhaltung der Auflagen, Übereinstimmung der Anlage mit der Darstellung im Wasserbuch gegeben? Beprobungsplan vorhanden? Überprüfung der Eigenüberwachung Ordnungsgemäße Dokumentation der Eigenüberwachung gegeben? (Siehe ÖVGW-Richtlinie W 60, A.3, Zusammenfassung der Überwachungsmaßnahmen) Konsensgemäßer Betrieb der Wasserversorgung gegeben? Überprüfung und Beurteilung der Eigenüberwachung 19. Oktober 2017 Dipl.-Ing. Manfred Kanatschnig Seite 8 4
5 Überprüfung der Anlage Darstellung des Umfanges der Überprüfung, insbesondere der mit Lokalaugenschein überprüften Anlagenteile Bautechnische und hygienische Zustandserfassung und Beurteilung der einzelnen Anlagenteile lt. ÖVGW-Richtlinie W 60 Technische und sanitärhygienische Zulässigkeit der verwendeten Produkte und Betriebsmittel Werden Prüfpflichten eingehalten (Kesselgesetz, ElektroSchVO)? Fachkundigkeit des technischen Personals Überprüfung der Mängel aus dem letzten Prüfbericht und Bewertung der Mängelbeseitigung Zusammenfassung mit Mängelliste samt Fristvorschlägen Verbesserungsvorschläge 19. Oktober 2017 Dipl.-Ing. Manfred Kanatschnig Seite 9 Anhänge zum Prüfbericht Übersichtslageplan der Wasserversorgungsanlage Hydraulisches Anlagenschema der Wasserversorgungsanlage Betriebsberichte mit nachvollziehbaren Wasserbilanzen Fotodokumentation 19. Oktober 2017 Dipl.-Ing. Manfred Kanatschnig Seite 10 5
6 Optionale Anhänge bzw. Angaben Stammdatenblätter Spitzenverbrauch (l/s, m³/h) Öffentlicher Versorgungsgrad im Versorgungsbereich (%) Anteil an Wassergenossenschaften (%) Prognose der Bedarfsentwicklung inkl. Begründung 19. Oktober 2017 Dipl.-Ing. Manfred Kanatschnig Seite 11 Weitere Aspekte zur Erstellung des Prüfberichtes Prüfberichte nach Möglichkeit nach Wasserbuchpostzahlen gliedern WIS-Anlagen-Modul verfügt über ein Urgenz-System Gliederung der zu prüfenden Anlage in Prüfabschnitte möglich Per Bescheidauflage kann eine 134-Überprüfung auch für gefordert werden, welche nicht der öffentlichen Trinkwasserversorgung zuzurechnen sind (z.b. Krankenhaus) 19. Oktober 2017 Dipl.-Ing. Manfred Kanatschnig Seite 12 6
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