Richtlinien zur Kanalüberprüfung

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2 Richtlinien zur Kanalüberprüfung Allgemeine Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Stefan Köck

3 Rückblick Salzburger Richtlinien existieren seit 1993 Überprüfungen (entsprechend den RL 1993 werden durch den wasserbautechnischen Amtssachverständigen) als Auflage formuliert im Regelfall in den Ü-Bescheiden vorgeschrieben (isd 134 WRG)

4 Wesentliche Punkte der Richtlinie aus 1993 alle 5 Jahre Überprüfungsbefund alle 5 Jahre Schachtkontrolle alle 15 Jahre TV-Befahrung alle 30 Jahre Dichtheitsprüfung Anforderungen an Befundersteller

5 Stand der Überprüfungen 2015

6 Ziel der regelmäßigen Überprüfungen Kenntnis über den Zustand der Anlagen Sanierungserfordernis frühzeitig erkennen Ausreichend Zeit für Sanierungsplanung Qualitätssicherung (bei Neubau) und Sanierung nachhaltige Verbesserung des Kanalzustandes

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10 Sanierung Imbergstraße Inliner

11 Warum Neufassung der Richtlinie Stand der Technik, Erfahrungen, Irritationen Auffassungsunterschiede zwischen RHV, Gemeinden, Behörden, ASV Unterschiedlichste Befunde vorgelegt Wunsch die Anforderungen an die Überprüfung und an den Befund zu definieren bzw. zu vereinheitlichen Wunsch der Betreiber Befunde digital vorzulegen

12 Was bleibt gleich? Befundvorlage alle 5 Jahre Sichtkontrolle aller Schächte mind. alle 5 Jahren TV-Inspektion aller Stränge mind. alle 15 Jahren (empfohlen 10 Jahren) mit Videodokumentation keine Bedarfsorientierung der Intervalle Bewertung der Untersuchungsergebnisse gesondert für Haltungen und Schächte und Darstellung in Form von Zustandsklassen

13 Was ändert sich? Dichtheitsprüfungen entfallen Kanalbetreiber darf Befund selber machen (bei hochwertiger Eigenüberwachung, ZT wird dann nicht benötigt) Sichtkontrolle der Schächte idr ausreichend Zusammenfassung zu Überprüfungsgebieten möglich

14 Wie soll ein Befund aussehen? Aus dem Überprüfungsbefund muss hervorgehen, was (Haltungen, Schächte, ) wann (Jahr oder Zeitraum der TV-Befahrung oder Sichtkontrolle) wie (TV-Kamera oder nur Sichtkontrolle) mit welchem Ergebnis (Zustandsklasse) überprüft wurde.

15 Wie soll ein Befund aussehen? Lagepläne mit farbiger Darstellung der bewerteten Haltungen und Schächte nach Zustandsklassen Kurzbeschreibung der Schäden der beiden schlechtesten Zustandsklassen Aufzeichnungen über die Beobachtungen der Regenüberläufe (falls vorgeschrieben) und der Messungen in den Regen-Rückhaltebecken Sanierungszeitplan für Zustandsklassen 3 bis 5

16 Übersichtslageplan (Zonenplan)

17 Lageplan (mit Kanalzustand)

18 Lageplan (mit Kanalzustand)

19 Strang Schadenskatalog zum Bericht über die Überprüfung der Kanalanlage der Gemeinde xxx / im Ortsteil xxx / Teilgebiet xxx Haltung Stammdaten von Schacht Prüfung nach Schacht Länge Material DN Baujahr Datum Prüfmethode / Klasse Kurzbeschreibung Anmerkung Herkunft HS 1.1 HS ,8 PVC TV 4 Infiltration NS 15.3 NS ,2 AZ TV 5 Einsturz NS 12.1 NS ,4 AZ TV 4 Infiltration Wurzeleinwuchs Beobachtung seit 2009 einragdene Dichtung In bisher vorgelegten Befunden waren teilweise weitere Informationen beinhaltet. Diese können weiterhin beibehalten werden.

20 Schadenskatalog zum Bericht über die Überprüfung der Kanalanlage der Gemeinde xyz / im Ortsteil xyz Schächte der Zustandsklassen 5 und 4 (+ Beobachtungen Klasse 3) Stammdaten Prüfung Strang Schacht Nummer Baujahr Datum Prüfmethode / Herkunft Klasse Kurzbeschreibung Anmerkung HS Sichtkontrolle 4 Infiltration NS Sichtkontrolle 5 Einsturz NS Sichtkontrolle 4 Infiltration Wurzeleinwuchs Beobachtung seit 2009 einragdene Dichtung NS Sichtkontrolle 3 Wurzeleinwuchs Dichtheitsprüfung 3 Wurzeleinwuchs Schacht ist dicht gem. Ö-Norm B2503

21 Sanierungszeitplan Zustandsklasse 5 ( Gefahr in Verzug ) sind (möglichst) umgehend zu beheben. Zustandsklasse 4 sollten längstens innerhalb eines Jahres saniert werden.

22 Sanierungszeitplan Zustandsklasse 3 sollen innerhalb von 5 Jahren, behoben sein. Sollte dies nicht möglich sein, sind solche Schäden intensiviert zu beobachten. Das Ergebnis ist im nächsten Befund bekanntzugeben.

23 Quelle: Plihal, KANMAN 2016

24 Quelle: Plihal, KANMAN 2016

25 Sanierungsplanung Die Wahl der Sanierungsmethode (Sanierungsplanung bzw. Sanierungskonzept) obliegt dem Betreiber und sollte je nach Einzelfall mit einem Fachplaner abgestimmt werden. Eine generelle Mithilfe der Behörde oder der Amtssachverständigen erscheint nicht zweckmäßig.

26 Danke für die Aufmerksamkeit

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