NLE 4:4. Antrag auf Gehölzbeseitigung zum Bebauungsplan Nr. 7.2, Änderung Nr. 4. Ortskern Mittegroßefehn" Gemeinde Großefehn
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- Waltraud Walter
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1 Antrag auf Gehölzbeseitigung zum Bebauungsplan Nr. 7.2, Änderung Nr. 4 Ortskern Mittegroßefehn" Gemeinde Großefehn Antragsteller: 4:4 Gemeinde Großefehn Kanalstraße Süd Großefehn Verfasser: NLE Niedersächsische Landgesellschaft mbh Gemeinnütziges Unternehmen für die Entwicklung des ländlichen Raumes Am Pferdemarkt Aurich Aurich,
2 01.18 NI-G Inhalt 1. Einleitung und Hinweis zum Wallhecken-Bestand 3 2. Vergleich des alten B-Plans mit dem Entwurf der Änderung Nr Aktueller Baumbestand zur künftigen Festsetzung 6 4. Beschreibung des Baumbestandes 7 5. Eingriffsermittlung 9 6. Vermeidungsmaßnahmen Kompensationsmaßnahmen Zusammenfassung 11 2
3 01.18 NLE 1. Einleitung und Hinweis zum Wallhecken-Bestand Der Bebauungsplan Nr. 7.2 der Gemeinde Großefehn (Ortschaft Mittegroßefehn) wurde am 03. Juli 1990 durch Veröffentlichung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich rechtsverbindlich und ist in wesentlichen Teilen bereits verwirklicht worden. Es folgten die rechtsverbindlichen Änderungen 1 und 3. Im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 7.2 Ortskern Mittegroßefehn". Die Gemeinde Großefehn plant jetzt die 4. Änderung dieses B-Plans zur erweiterten Bebauung des nordöstlichen Teilbereiches mit Anpassung der Baum-Festsetzungen. In diesem Teilbereich wurden von den 26 festgesetzten Bäumen in den letzten Jahren 11 Stück entfernt; weitere Bäume sollen krankheitsbedingt (2 Kastanien), wegen Kurzlebigkeit (1 Birke) und aufgrund der Gefährdungssituation durch Ast-Bruch (2 Hybrid-Pappeln) nicht weiter festgesetzt bzw. gefällt werden. Wegen dieser Baumverluste bzw. Festsetzungsverringerung, sollen 8 bislang nicht festgesetzte Bäume zusätzlich, also insgesamt 18 Bäume als zu erhalten festgesetzt werden. Die offenbar ungenau zeichnerisch festgesetzten Baum-Standorte, werden geprüft bzw. korrigiert und die neu festzusetzenden Baumstandorte eingemessen. Gemäß der Vorabstimmungen mit der Naturschutzbehörde des Landkreises Aurich wird hiermit der formale Antrag auf Gehölzentfernung gestellt. Der Antrag stellt die Planungen gegenüber, informiert über die Bestandssituation, verdeutlicht die mit den Veränderungen erfolgten und zu erwartenden Eingriffe und formuliert Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen. Hinweis zum Wallhecken-Bestand: Im rechtskräftigen Bebauungsplan sind an der Luisenstraße östlich eine Wallhecke und Einzelbäume (Baumreihe) festgesetzt worden. Die Festsetzungssignaturen Linie mit wechselseitigen Dreiecken' für Wallhecken-Erhalt und,grüne Punkte' für Einzelbaum-Erhalt, werden unterlagert von dem rot/rosa Farbton für das allgemeine Wohngebiet (WA). Im Zusammenhang mit den Bestandserfassungen des Baumbestandes und den Abstimmungen mit der Naturschutzbehörde des Landkreises Aurich, wurde die Frage nach einem Wallhecken-Bestand und dem Erfordernis einer Festsetzung erörtert. Es handelt sich bei dem Baumbestand entlang der Luisenstraße um angepflanzte Linden (Kopf-Linden). Eine Wallhecke ist nicht feststellbar und in den Karten des Landkreises Aurich oder in der historischen Karten von verzeichnet. Im Landschaftsplan der Gemeinde Großefehn ist ebenfalls keine Wallhecke festgestellt worden. Diese unkorrekte Wallhecken-Festsetzung wird daher bei den nächsten B-Plan- Änderungen nicht übernommen. 3
4 01.18 NLIG 2. Vergleich des alten B-Plans mit dem Entwurf der Änderung Nr. 4 Ausschnitt aus dem rechtsverbindlichen B-Plan Nr. 7.2 mit 1. und 3. Änderung: Ausschnitt aus dem B-Plan Nr. 7.2, Änderung Nr. 4 Ortskern Mittegroßefehn": Quelle der Ausschnitte: Landkreis Aurich (Gemeinde Großefehn), Bebauungsplan Nr. 7.2, Änderung Nr. 4 Ortskern Mittegroßefehn", Entwurf Im rechtskräftigen B-Plan wurde die Geltungsbereichsgrenze der Änderung Nr. 4 skizziert (rote Punktlinie) und der Ausschnitt eingenordet (gedreht). 4
5 01.18 INILC Der Vergleich der B-Plan-Ausschnitte von 1990 und 2017 (siehe oben), zeigt neben der verbesserten zeichnerischen Darstellung eine geringere Anzahl von festgesetzten Bäumen. Im alten B-Plan wurden innerhalb des Geltungsbereichs der Änderung Nr. 4 insgesamt 26 Stück Einzelbäume festgesetzt. Im B-Plan-Entwurf Nr. 7.2, Änderung Nr. 4 Ortskern Mittegroßefehn", werden nur noch 18 Einzelbäume für die Festsetzung vorgesehen. Bezogen auf diese dargestellten Baum-Standorte, liegt der aktuelle Bestand im Oktober 2017 um noch weitere sechs Bäume niedriger; zudem ist die Fällung von zwei bislang festgesetzten Hybrid-Pappeln geplant. In der folgenden Vermessung wird diese Bestandssituation erkennbar und die genannte Pappelfällung berücksichtigt. Im Bezug auf den oben gezeigten vorläufigen Bebauungsplan-Entwurf, würde sich der verbleibende weiter festzusetzende Baumbestand somit auf 10 Bäume reduzieren. Zum Ausgleich dieser deutlich verringerten Anzahl von festgesetzten Bäumen, werden zusätzlich andere Bäume festgesetzt und eine externe Kompensation durch Gehölzanpflanzungen vorgesehen. 5
6 01.18 NLC 3. Aktueller Baumbestand zur künftigen Festsetzung Mit der Gemeinde Großefehn und der Naturschutzbehörde des Landkreises Aurich wurden vor Ort die erhaltenswürdigen Bäume festgelegt. Vom Katasteramt Aurich wurden dann diese im zukünftigen Bebauungsplan festzusetzenden Bäume eingemessen und im folgenden Plan dargestellt. Die im Geltungsbereich vorhandenen Zierbäume sowie fünf bislang festgesetzte Bäume (2 Kastanien,1 Birke, 2 Pappeln) wurden daher nicht erfasst Linde Q Eiche 0 90 : techpalme 0 55 :'b Ulme 80 : Ulme 0 8 : Ulme 0 60 : Linde 0 90 : Linde 1 10 : Esche 0 65 : 078t 1 Eic 0 85 : linde 0 : Rotbuche 0 45 : Linde 0 35 : Weissdorn 0 20 :.000 Rotbuche 0 22 : Linde 0 50:..00 Ulme 0 65) 0. :7 Quelle: Katasteramt Aurich, (Datei bearbeitet und ergänzt (voraussichtl. Geltungsbereichsgrenze... Hinweise zu den Vermessungsangaben der Bäume am Beispiel: Linde 0 50 : Linde deutscher = Name der Baumart (Kurzform) 0 50 Stammdurchmesser = in 1 Meter Höhe über dem Gelände 0,50 Meter oder 50 cm = Stück Es werden insgesamt 18 Bäume als zu erhalten festgesetzt. Erfasst wurden folgende Bäume. Angegeben werden Stückzahl, Baumart und Stammdurchmesser. Luisenstraße (7 Stück): - 4 Linden (2 x 50 cm, 40 cm, 35 cm) - 2 Rotbuchen (45 cm, 22 cm) 1 Weißdorn (20 cm) Südlich Schrahörnstraße (11 Stück): - 1 Robinie (100 cm) 4 Ulmen (2 x 80 cm, 60 cm, 65 cm) - 2 Eichen (85 cm, 90 cm) 2 Linden (110 cm, 90 cm) - 1 Esche (65 cm) 1 Stechpalme (55 cm) 6
7 01.18 NLC 4. Beschreibung des Baumbestandes Die Bestandsangaben werden auf den bislang und zukünftig festzusetzenden Baumbestand beschränkt (34 Bäume). Dieser Bestand" bezieht die formal vorhandenen (festgesetzten) aber bereits entfernten Bäume mit ein. Die Hinweise zu den bereits beseitigten Bäumen (orange gekennzeichnet) werden aus Luftbildern, alten Fotos, Errinerungen und Bestandserfassungen (Baumstümpfe) hergeleitet. Das Luftbild von 2014 wurde als Grundlage des Bestandsplans gewählt, weil einige der bereits durchgeführten Baumfällungen im Vergleich mit dem im Kapitel 5. Eingriffsermittlung' verwendeten Luftbild von 2017 erkennbar sind. Bei den weiteren zu erkennenden Gehölzen handelt es sich um Ziersträucher und bäume sowie Obstbäume, die teilweise ebenfalls entfernt wurden. Bestandsplan 2014 Rosskastanie 2 Linden oder Rosskastanien(?) Hänge-Birke 1 Robinie 1 Stechpalme 1 Rosskastanie 3 Flatter-Ulmen 2 Eichen 2 Linden 1 Esche Hänge-Birke 4 Linden 2 Rotbuchen 1 Weißdorn Rosskastanie 4 Hybrid-Pappeln 1 Stiel-Eiche 1 Ahorn(?) Flatter-Ulme Eiche _\. 2 Hybrid-Pappeln oder Ahorn(?) Quelle: navigator.geolife.de, Luftbild Hinweise zum Bestandsplan: Gehölzarten im Fettdruck zukünftig = festgesetzte Bäume Gehölzarten kursiv = Bäume beseitigt oder Fällung vorgesehen (2 Hybrid-Pappeln) Gehölzarten unterstrichen = Bäume nicht wertgebend (krank, kurzlebig) (?) = Artangabe unsicher 7
8 01.18 NLC Baumbestand (zeichnerische Festsetzung vorgesehen, 18 Stück): Baumgruppe (-reihe) an der Luisenstraße (7 Stück): - Sommer-Linde (Tilia platyphyllos, 2 x 50 cm, 40 cm und 35 cm Stammdurchmesser) - Rotbuche (Fagus sylvatica, 45 cm und 22 cm Stammdurchmesser) - Eingriffeliger Weißdorn (Crataegus monogyna, 20 cm Stammdurchmesser) Südlich Schrahörnstraße (11 Stück): - Robinie (Robinia pseudoacacia, 100 cm Stammdurchmesser) - Flatter-Ulme (Ulmus laevis, 2 x 80 cm, 60 cm und 65 cm Stammdurchmesser) - Stiel-Eiche (Quercus robur, 85 cm und 90 cm Stammdurchmesser) - Sommer-Linde (Tilia platyphyllos, 110 cm und 90 cm Stammdurchmesser) - Gewöhnliche Esche (Fraxinus excelsior, 65 cm Stammdurchmesser) - Stechpalme (1Iex aquifolium, 55 cm Stammdurchmesser) Baumbestand (zukünftig nicht mehr festgesetzt, 3 Stück): Luisenstraße (1 Stück): - Roßkastanie (Aesculus hippocastanum, 40 cm Stammdurchmesser) Schrahörnstraße 3 (1 Stück): - Hänge-Birke (Betula pendula, 30 cm Stammdurchmesser) Südlich Schrahörnstraße (1 Stück): - Roßkastanie (Aesculus hippocastanum, 40 cm Stammdurchmesser) Für die Fällung vorgesehene Bäume (2 Stück): - Hybrid-Pappel (Populus x canadensis, 2 x 80 cm Stammdurchmesser) Bereits beseitigte Bäume (11 Stück): Luisenstraße/Schrahörnstraße 3 (3 Stück): - Roßkastanie (Aesculus hippocastanum, 50 cm Stammdurchmesser) - Sommer-Linde (?) (Tilia platyphyllos (?), 2 x 50 cm (?) Stammdurchmesser) Schrahörnstraße 3 (1 Stück): - Hänge-Birke (Betula pendula, 40 cm Baumstumpf-Stammdurchmesser) Südlich Schrahörnstraße/Feldhecke (6 Stück): - Hybrid-Pappeln (?) (Populus x canadensis (?), 4 x cm (?) Stammdurchmesser) - Stiel-Eiche (Quercus robur, 40 cm Stammdurchmesser) - Berg-Ahorn (?) (Acer pseudoplatanus (?), 40 cm Stammdurchmesser) Auricher Landstraße B 72 (1 Stück): - Stiel-Eiche (Quercus robur, 70 cm (?) Stammdurchmesser) 8
9 01.18 NILC 5. Eingriffsermittlung Im folgenden aktuellem Luftbild wird die Eingriffs- und Festsetzungssituation hinsichtlich des festgestellten Baumbestands und der vorgesehenen Änderungen verdeutlicht. Mit roten Kreisen (0) sind die festgesetzten aber bereits entfernten 11 Bäume bzw. Baumstandorte gekennzeichnet. Für zwei Hybrid-Pappeln (orange Kreise ) wird die Fällung vorgesehen. Die drei hellgrünen Kreise ( ) zeigen die Standorte von zwei Roßkastanien und einer Hänge-Birke, die aufgrund der schlechten Vitalität und Kurzlebigkeit nicht weiter festgesetzt werden sollen. Grün markiert 0) sind die zukünftig festzusetzenden 18 Baumstandorte (siehe Kapitel 3.). Eingriffs- und Festsetzungsplan Quelle: navigator.geolife.de, Luftbild Die Bewertung der Eingriffe in den Gehölzbestand, werden auf die ursprünglich im rechtskräftigen Bebauungsplan als zu erhalten festgesetzten 26 Bäume bezogen. Es werden zukünftig 18 Bäume als zu erhalten festgesetzt (siehe Kapitel 3.). Der sich ergebende Verlust von 8 Bäumen, soll mit Bezug auf die verloren gegangenen Stammdurchmesser durch Baumpflanzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans (Änderung 4) ausgeglichen werden. In Abstimmung mit der Naturschutzbehörde des Landkreises Aurich und der Gemeinde Großefehn, werden zur Ermöglichung der weiteren flexiblen Bebauungs- Nutzung dieses Innenbereichs Baumanpflanzungen nicht vorgesehen. Es wird vereinbart, dass der Verlust von 8 Bäumen mit einem durchschnittlichen Stammdurchmesser von 50 cm angesetzt wird und die Kompensation extern erfolgt. 9
10 01.18 NLE Dieser durchschnittliche Stammdurchmesser-Ansatz, berücksichtigt das übliche geringere Kompensationserfordernis für Pionierbaumarten (Hybrid-Pappel, Birke) von einer Baumpflanzung je 20 cm Anteil des Stammdurchmessers. 6. Vermeidungsmaßnahmen Die Fällung der zwei Hybrid-Pappeln wird zur Beachtung des allgemeinen Biotopschutzes gemäß 39 (5) 2. BNatSchG im Zeitraum vom 01. Oktober bis 28. Februar durchgeführt. Eine artenschutzrechtliche Prüfung bzgl. dem möglichen Vorkommen von Fledermaus-Quartieren nach 44 (1) BNatSchG (besonderer Artenschutz), erfolgt kurz vor den Fällarbeiten. 7. Kompensationsmaßnahmen Die nicht durch zusätzliche Baumfestsetzungen oder Neuanpflanzungen im Änderungsbereich auszugleichenden Baumverluste, werden als Ersatzmaßnahme im Kompensationsflächenpool Strackholt Oberrookstall" kompensiert. Die 8 Baum- Verluste (26 ursprünglich abzüglich 18 zukünftig festgesetzte Bäume) werden mit einem durchschnittlichen Stammdurchmesser von 50 cm angesetzt (8 St. x 50 cm = 400 cm). Je 10-cm Stammdurchmesser-Anteil wird ein 50 m2 großer Flächenanteil nach Initialpflanzungen zu Wald entwickelt (400 cm : 10 cm = 40 x 50 m2 = m2). Danach wird eine Fläche von anteilig m2 auf dem Flurstück 71/1(7,32 ha davon 1,5 ha aufwertbar) (Flur 27, Gemarkung Strackholt) zugeordnet. Nach der bereits erfolgten Initialpflanzung wird über Sukzessionsprozesse Wald entwickelt. Lageplan Kompensationsflächenpool Strackholt Oberrookstall": Ausschnitt Plan 2 Flurstücke Dr. Born Dr. Ermel GmbH (Straßennamen ergänzt) 10
11 01.18 NLIC 8. Zusammenfassung Von den 26 festgesetzten Bäumen wurden in den letzten Jahren 11 entfernt; weitere 3 Bäume sollen nicht weiter festgesetzt und 2 gefällt werden. Zum teilweisen Ausgleich im Geltungsbereich der 4. Änderung des B-Plans, werden 8 bislang nicht festgesetzte Bäume zusätzlich festgesetzt. Insgesamt werden danach 18 Bäume als zu erhalten festgesetzt ( = ). Zur Kompensation der verbleibenden erheblichen Beeinträchtigungen des ursprünglich festgesetzten Baumbestandes werden als Ersatzmaßnahme im Kompensationsflächenpool Strackholt Oberrookstall" der Gemeinde Großefehn anteilig m2 Waldentwicklung zugeordnet. Die Initialpflanzungen wurden von der Gemeinde Großefehn bereits durchgeführt und die Sukzession eingeleitet. Aufgestellt: Aurich, , (Dipl.-Ing. Gerhard Liebert) Antragsteller: Großefehn, , Cem4r0e Großefehn Dür 7.",er.111 Wr auig 7 (Cidmeinde Großefehn) 11
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