Freitag, 30. November 2018, Uhr im Gemeindehaus

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1 Einwohnergemeindeversammlung Freitag, 30. November 2018, Uhr im Gemeindehaus Traktanden 1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 8. Juni Beschlussfassung neuer Vertrag über den gemeinsamen Friedhof der Gemeinden Rünenberg-Kilchberg-Zeglingen 3. Beschlussfassung Beitritt zum Verein Region Oberbaselbiet 4. Festsetzung der Steuer- und Gebührensätze für das Jahr Genehmigung Budget 2019 der Einwohnergemeinde 6. Verschiedenes Gemeinderat Kilchberg Auflagen Bei der Gemeindeverwaltung in Zeglingen und im Internet unter liegen zur Einsicht öffentlich auf: Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 8. Juni 2018 Vertrag über den gemeinsamen Friedhof der Gemeinden Rünenberg-Kilchberg-Zeglingen Entwurf Statuten des Vereins Region Oberbaselbiet Budget Einwohnergemeinde 2019 Bericht der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission

2 Erläuterungen zu den Traktanden 2. Beschlussfassung neuer Vertrag über den gemeinsamen Friedhof der Gemeinden Rünenberg-Kilchberg-Zeglingen Das bestehende Bestattungs- und Friedhofreglement entspricht nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben. Zum einen, weil eine Friedhofgemeinde wie sie im bestehenden Friedhofreglement beschrieben ist, gemäss den geltenden gesetzlichen Grundlagen gar nie möglich war und zum anderen, weil es in den vergangenen Jahren durch zahlreiche Änderungen zu einem Flickwerk geworden ist. Die Gemeinden Rünenberg, Kilchberg und Zeglingen haben nun einen neuen, rechtskonformen Vertrag über den gemeinsamen Friedhof in Kilchberg erarbeitet. Dieser entspricht in den meisten Punkten der bisherigen Fassung, einzelne Passagen wurden jedoch präzisiert und ergänzt. Auch die Gebührenordnung wurde vom alten Reglement übernommen. Der Gemeinderat beantragt dem Vertrag über den gemeinsamen Friedhof der Gemeinden Rünenberg Kilchberg-Zeglingen zuzustimmen. 3. Beschlussfassung Beitritt zum Verein Region Oberbaselbiet Ausgangslage Wir Gemeinden wollen unsere Autonomie stärken und uns mehr Handlungsspielraum verschaffen. Dieses Ziel haben wir gemeinsam mit den anderen 85 Baselbieter Gemeinden in der Charta von Muttenz festgeschrieben. Dem stehen allerdings verschiedene Entwicklungen entgegen, auf die wir als Einzelgemeinde kaum angemessen reagieren können. Mit dem Gemeinderegionengesetz wollte der Kanton die regionale Zusammenarbeit fördern, die entsprechende Vorlage war jedoch umstritten und scheiterte im Landrat. An der Notwendigkeit einer stärkeren regionalen Zusammenarbeit hat sich dadurch nichts geändert. Die Vorbereitungsgruppe zum Aufbau einer Regionalkonferenz wurde von den Oberbaselbieter Gemeinden im Herbst 2017 beauftragt, Möglichkeiten für eine institutionalisierte regionale Zusammenarbeit aufzuzeigen. Die entsprechenden Ergebnisse wurden am 28. März 2018 präsentiert. Alle Gemeinden hatten anschliessend die Möglichkeit, sich zu den Ergebnissen zu äussern. Handlungsbedarf In der Charta von Muttenz haben die 86 Baselbieter Gemeinden nicht nur eine stärkere Autonomie gefordert, sondern sich auch dazu bekannt, künftig verstärkt in funktionalen Räumen (= Regionen) zu denken und zu handeln. In einigen Kantonsteilen Birsstadt, Liestal Frenkentäler plus Leimental, Laufental haben Gemeinden bereits Regionen gegründet oder sind daran, entsprechende Organisationen aufzubauen. Namentlich der Zusammenschluss von einwohner- und finanzstarken Gemeinden zu Regionen führt zu einer Verschiebung der Kräfte und zu einem stärkeren Druck auf einwohner- und finanzschwache Einzelgemeinden. Die Regionenbildung drängt sich auch deshalb auf, weil der Kanton vermehrt Aufgaben an Regionen und nicht mehr an Einzelgemeinden überträgt (APG, Raumplanung ). Es ist nicht nötig, künftig alles gemeinsam zu machen. Hingegen es ist wichtig, uns so zu organisieren, dass wir als Region geschlossen auftreten und unsere gemeinsamen Interessen wirksam gegenüber dem Kanton und den anderen Regionen vertreten können. Die steigenden Anforderungen an Gemeindebehörden und verwaltungen, knappe Finanzen, übergeordnete Planungen und gesetzliche Vorgaben, der sich verschärfende Standortwettbewerb auf allen Ebenen sowie weitere Einflüsse (z.b. der demografische Wandel) sind Argumente, die für eine vertiefte und institutionalisierte regionale Zusammenarbeit sprechen. So verstandene Regionen stärken und entlasten die Gemeinden und bilden keine neue Staatsebene! Gründung eines Vereins für die regionale Zusammenarbeit Die breit abgestützte Vorbereitungsgruppe Region Oberbaselbiet ist nach Prüfung verschiedenster Organisationsformen zum Schluss gekommen, dass sich für die vertiefte regionale Zusammenarbeit im Oberbaselbiet ein Verein am besten eignet. Die Vernehmlassung bei den Gemeinden hat eine sehr breite Zustimmung sowohl zur Rechtsform als auch zu den von der Vorbereitungsgruppe entworfenen Statuten ergeben. Es ist vorgesehen, den Verein Region Oberbaselbiet am 21. März 2019 zu gründen. Für die Betreuung des Vereins und die Bearbeitung von regionalen Aufgaben wird eine Geschäftsstelle (30%-Pensum) eingesetzt. Die Finanzierung von Franken für den Personal- und Sachaufwand erfolgt über einen Pro-Kopf-Beitrag von 2 Franken (falls alle Gemeinden dem Verein beitreten). Antrag an die Einwohnergemeindeversammlung: Der Gemeinderat wird ermächtigt, dem Verein Region Oberbaselbiet beizutreten.

3 4. Festsetzung der Steuer- und Gebührensätze für das Jahr 2019 Die Steuer- und Gebührensätze erfahren gegenüber dem Vorjahr keine Änderungen. Der Gemeinderat beantragt Zustimmung zu den Steuer- und Gebührensätzen für das Jahr Genehmigung Budget 2019 der Einwohnergemeinde Das Budget weist einen Aufwand von Fr und einen Ertrag von Fr auf, daraus resultiert ein Aufwandüberschuss von Fr Erfolgsrechnung Zur Ermittlung der Wahlresultate für Proporz- und Majorzwahlen soll auf Wunsch des Kantons in allen Gemeinden ab 2019 die Wahlsoftware SESAM zum Einsatz kommen. Dafür ist die Anschaffung eines Laptops inkl. Druckers geplant, die sowohl vom Wahlbüro als auch von der Verwaltung genutzt werden können. Im Weiteren soll der Bevölkerung der drei Verbundgemeinden die Gemeinde-News-App zur Verfügung gestellt werden. So kann über aktuelle Nachrichten schneller informiert werden. Um die Akustik im Gemeindesaal zu verbessern sind kleinere bauliche Massnahmen vorgesehen. Der Beitrag an den Verwaltungsverbund verbleibt knapp in Vorjahreshöhe. Das Gesamtpensum in der Verwaltung wird im Zuge der Neuanstellungen um 30 Stellenprozente auf 240 erhöht. Die Erhöhung kann jedoch aufgrund der beiden jüngeren Angestellten kostenneutral erfolgen. Bei der öffentlichen Sicherheit ist bei der KESB mit höheren Kosten für laufende Fälle zu rechnen. Der Beitrag an den Feuerwehrverbund Wisenberg ist leicht höher als im Vorjahr. Die Funkgeräte sowie die Pager müssen ersetzt werden. Zudem fallen die Kurskosten infolge einer grösseren Anzahl auszubildender FW-Angehöriger höher aus. Der Kostenanteil von Fr an die Kreisschule Zeglingen-Kilchberg bewegt sich im Rahmen des Vorjahres. Bei der Vorschulheilpädagogik fallen zwei Lektionen pro Woche weniger an dafür weist die Schulleitung eine halbe Lektion mehr auf. Zudem ist die Neuanschaffung von 10 Schulpulten und 20 Stühlen ins Budget aufgenommen worden. In der Funktion Gesundheit sind Gemeindebeiträge an die Pflegekosten für BewohnerInnen von Altersheimen budgetiert. Ebenso sind Mehrkosten bei der Spitex zu erwarten. Der Gemeindebeitrag erhöht sich auf Fr (Vorjahr 92.11). Steigende Lohnkosten und ein Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes, dass Verbrauchsmaterial nicht mehr von der Krankenkasse übernommen wird, lassen die Kosten steigen. Bei der Sozialhilfe muss mit hohen Kosten für aktuelle Unterstützungsfälle gerechnet werden. Die Kosten für die syrische Flüchtlingsfamilie (Kontingent Verbund) werden vollumfänglich über die Gemeinde Zeglingen abgewickelt und werden vom Bund zurückerstattet. An allfälligen Restkosten beteiligen sich die beiden anderen Verbundgemeinden gemäss deren Einwohnerzahlen. Beim Verkehr ist eine Kostenbeteiligung von 20% an die Sanierung der Parkplätze hinter dem Gemeindehaus budgetiert. Die restlichen 80% der Kosten übernehmen je zur Hälfte die Kirchgemeinde und die Friedhofgemeinde. Weiter ist ein Handlauf bei der Treppe zum Wolfgalgenweg geplant. In der Wasserversorgung ist der Ersatz der Ringleitung Ost nochmals enthalten. Dieses Bauvorhaben wurde im 2018 zugunsten der Querverbindung im Mitteldorf zurückgestellt (EGV-Beschluss vom ). In der Investitionsrechnung von 2017 wurde das Inlinern der Abwasserleitung im Schlattweg mit veranschlagt. Diese Arbeiten wurden jedoch nicht ausgeführt. Deshalb muss die Position nochmals ins Budget Die Arbeiten werden dann im Jahr 2019 ausgeführt. Diverse bauliche Sanierungen auf dem Friedhof (Teilsanierung Mauer, Pflästerung, Anteil an Sanierung Parkplätze) lassen den Kostenanteil an die Friedhofgemeinde um ansteigen. In der Raumplanung sind neben den üblichen Beträgen auch noch Kosten für die Umsetzung des kommunalen Richtplanes, für die Erstellung eines Dorfplanes und für den ÖREB-Kataster enthalten. Bei den Steuern gehen wir aufgrund der Bevölkerungszunahme wiederum von Mehreinnahmen gegenüber dem Budget 2018 aus. Beim Lastenausgleich Bildung Schülerzahlen ist aufgrund steigender Schülerzahlen mit leicht höheren Beiträgen zu rechnen. Beim Finanzausgleich erwarten wir einen höheren Beitrag als wir im 2018 effektiv erhalten haben. Gegenüber dem Budget 2018 ist er jedoch rund Fr tiefer. Gemäss Finanzverordnung wird das Ausgleichsniveau alle drei Jahre neu festgelegt. Gemäss Schreiben des Kantons ist mit einem neuen Ausgleichsniveau von Fr zu rechnen (bisher Fr ). Investitionsrechnung In der Investitionsrechnung sind erste Planungsarbeiten für die Erschliessung des Niederfeldes enthalten.

4 Zusammenzug Budget 2019 Gesamtaufwand Fr Gesamtertrag Fr Aufwandüberschuss Fr Die Spezialfinanzierungen präsentieren sich wie folgt: Wasser Aufwandüberschuss von Fr. 38'900. Abwasser Aufwandüberschuss von Fr. 4'500. Abfall Ertragsüberschuss von Fr Folgende spezielle Positionen wurden ins Budget 2019 aufgenommen: Erfolgsrechnung 0220 allgemeine Verwaltung Schaukasten für Dorfplan, Laptop/Drucker für Verwaltung und Wahlbüro Gemeinde-News App Beitrag Verein Region Oberbaselbiet 350 Akustikplatten und Vorhänge für Gemeindesaal Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB Beiträge an laufende Fälle Feuerwehr leicht höherer Beitrag an den Feuerwehrverbund Wisenberg Kindergarten siehe Erläuterungen Primarschule siehe Erläuterungen Schulrat/Schulleitung/Schulsekretariat siehe Erläuterungen Kranken- und Pflegeheime abhängig von BewohnerInnen und Pflegestufen ambulante Krankenpflege Beitrag an Spitex Gelterkinden u.u. steigt um Fr pro Einwohner Sozialhilfe Höhe abhängig von Sozialhilfefällen Gemeindestrassen/Werkhof Kostenanteil Sanierung Parkplätze Gemeindehaus Handlauf Wolfgalgenweg, Diverser Unterhalt Wasserversorgung Ersatz Ringleitung Ost, Wasserleitungsbrüche Abwasserbeseitigung Sanierung Abwasserleitungen Schlattweg Friedhof und Bestattung Beitrag an Friedhofgemeinde Ki-Rü-Ze Raumplanung Umsetzung Kommunaler Richtplan Erstellung neuer Ortsplan Erstellen ÖREB-Kataster AV 93 Erneuerung Feldgebiet (Jahre )

5 9300 Finanz- und Lastenausgleich Sonderlastenabgeltung Nicht-Siedlungsfläche Sonderlastenabgeltung Bildung Schülerzahlen Sonderlastenabgeltung Bildung Weite Finanzausgleich Übergangsbeitrag anstelle Zusatzbeitrag Lastenausgleich Kompensation Ergänzungsleistung Lastenausgleich 6. Primarklasse Zinsen Darlehenszinsen für 1 Mio Festzinsdarlehen Investitionsrechnung 6150 Verkehr 5010 Planungsarbeiten für die Erschliessung des Niederfeldes Der Gemeinderat und die Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission beantragen Zustimmung zum Budget 2019 der Einwohnergemeinde. Anschliessend an die Gemeindeversammlung freut sich der Verein Kilchberg läbt die Anwesenden bewirten zu dürfen.

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