Beschlussvorlage Nr.: 071/2017 Datum:

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1 Stadt Schwentinental Der Bürgermeister Beratung erfolgt voraussichtlich: Beratungsart: X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Nr.: 071/2017 Datum: Beratungsfolge: Nr. - Stadtvertretung/ Fachausschuss Sitzungstag 1 Ausschuss für Jugend, Sport und Soziales 2 X Ausschuss für Schule, Kultur, Paten- und Partnerschaften Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öff. Sicherheit u. Kleingartenwesen 4 Ausschuss für Bauwesen 5 X Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Finanzen X Hauptausschuss X Stadtvertretung Schluss- und Mitzeichnungen: gez. Stremlau gez. Menz Bürgermeister Amtsleiter Sachbearbeiter/in 1. TOP: Volkshochschule Schwentinental hier: Übernahme der Trägerschaft durch die Förde-VHS 2. Sachverhalt und Problemdarstellung: Seit einigen Monaten führt die Stadtverwaltung intensive Gespräche über eine Kooperation und einem möglichen Beitritt der Volkshochschule ( VHS ) Schwentinental zur Förde-VHS. Auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nach 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit ( GkZ ) hatten sich zum 1. September 2011 die drei bis zu diesem Zeitpunkt selbständigen Volkshochschulen Altenholz, Kiel und Kronshagen zu einer gemeinsamen Förde-VHS zusammengeschlossen. In dieser Vereinbarung waren sich die Vertragspartner darüber einig, ggfs. weitere Partner zu beteiligen. Vorrangiges Ziel eines Beitritts zur Förde-VHS ist es, ein attraktives Angebot für die Einwohnerinnen und Einwohner vor Ort zu erhalten, aber durch die Straffung der Organisationsstrukturen den jeweiligen Zuschussbedarf der Volkshochschule zu reduzieren. Durch gemeinsame Verwaltungs- und Planungsarbeit (wer macht was, 1

2 wo und wie ) sollen personelle Ressourcen gebündelt und mittels eines gemeinsamen Angebotes verbreitet durch ein gemeinsames Programmheft und eine gemeinsame Homepage eine größere Zahl von Teilnehmern gewonnen werden. Die besonderen Schwerpunkte und erfolgreichen Angebote der jeweiligen Standorte sollen dabei erhalten bleiben und gleichzeitig die Stärken der Förde-VHS genutzt werden. So können Schwentinentaler Veranstaltungen die Einwohnerinnen und Einwohner gerade der östlichen Stadtteile Kiels besser erreichen als bisher. Kurse, die wegen geringer Anmeldezahlen auszufallen drohen ( z.b. im PC-Bereich oder fortgeschrittenen Sprachkursen ) könnten dann mit Teilnehmern der anderen Standorte ergänzt werden, würden aber bisweilen auch außerhalb Schwentinentals stattfinden. Beispiele von zusammengefassten Volkshochschulen aus anderen Bundesländern ( z.b. Niedersachsen und Baden-Württemberg ) haben gezeigt, dass die Teilnehmerzahlen um ca. 10% gestiegen sind und insbesondere die kleineren Standorte davon profitiert haben. Ein Beitritt zur Förde-VHS bietet die Chance, sich nicht nur den veränderten finanziellen Rahmenbedingungen zu stellen, sondern auch den gesellschaftlichen Veränderungen verstärkt Rechnung zu tragen, ohne dabei Bewährtes außer Acht zu lassen ( veränderte Bildungsinteressen und verhalten, schnellere Kommunikationsstrukturen, demographischer Wandel, veränderte Zielgruppen ). In vertrauensvollen und konstruktiven Gesprächen zwischen der Stadt Schwentinental und der Förde-VHS konnte inzwischen über folgende Inhalte Einigkeit erzielt werden: 1. Die Förde-VHS wird ab dem Frühjahrssemester 2018 ( Mitte Januar bis Ende Juli ) für die Stadt Schwentinental (wie bisher für die Landeshauptstadt Kiel, die Gemeinde Kronshagen und die Gemeinde Altenholz) die Planung, Durchführung und Abrechnung eines gemeinsamen Kursprogrammes übernehmen. 2. Ab dem Frühjahrssemester 2018 werden sämtliche Angebote der dann vier beteiligten Volkshochschulen in einem gemeinsamen Programmheft sowie auf einer gemeinsamen Homepage veröffentlicht. Wie bisher auch wird auch zukünftig das Programmheft an möglichst vielen zentralen Stellen zum Mitnehmen ausgelegt. 3. Die Gebühren für die Teilnahme an Kursen werden für alle Volkshochschulen auf dem Kieler Niveau vereinheitlicht. Dieses führt für die Angebote in Schwentinental zu einer Gebührenanhebung von bisher 1,60 pro Unterrichtseinheit ( 45 Minuten ) auf dann 2,50. Gleichwohl sieht die Entgeltordnung der Förde-VHS Ermäßigungen wie folgt vor: - für Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende, TeilnehmerInnen eines Bundesfreiwilligendienstes, eines Berufsbildungsjahres oder eines freiwilligen sozialen, ökologischen oder kulturellen Jahres und Personen, die 2

3 Arbeitslosengeld ( SGB III ) beziehen, wird auf Antrag das Entgelt um ein Drittel ermäßigt. - für Personen, die laufende Leistungen der Sozialhilfe nach 8 Nr. 1 und 2 SGB XII oder laufende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II beziehen, wird auf Antrag das Entgelt um die Hälfte ermäßigt. Die Gebührenordnung der Volkshochschule Schwentinental sieht keine Ermäßigungen vor. Die Mehreinnahmen werden genutzt, um die Dozentenhonorare ebenfalls auf einem angemessenen Niveau zu vereinheitlichen. Bisher erhalten die Dozenten in Schwentinental 14,50 pro Unterrichtseinheit, zukünftig werden an die Dozenten nach der gültigen Honorarordnung 20,00 gezahlt. So lassen sich zusätzliche Dozenten für weitere interessante Kursangebote gewinnen. 4. Ab Beginn des Frühjahrssemesters 2018 werden diverse Verwaltungsarbeiten (Gestaltung, Druck und Finanzierung des Programmheftes, Vereinnahmung der Entgelte einschl. Mahnwesen, Anwerbung von Dozenten einschl. Vertragsgestaltung und Auszahlung der Dozentenhonorare ) durch die Förde-VHS wahrgenommen. Die Entgegennahme der Kursanmeldungen kann weiterhin vor Ort oder über das Internet erfolgen. Die dargestellten Leistungen der Förde-VHS werden der Stadt Schwentinental nicht in Rechnung gestellt. Die Förde-VHS wird der Stadt Schwentinental eine/n Ansprechpartner/in für den Standort Schwentinental benennen. 5. Die Förde-VHS wird die Zahl und Inhalte der derzeitigen Angebote der Volkshochschule Schwentinental weitgehend aufrechterhalten und ggfs. der Nachfrage anpassen. 6. Die Nachbesetzung der im Stellenplan 2017 ausgewiesene Stelle der Leiterin der Volkshochschule Schwentinental (lfd. Nr. 70) könnte dann entfallen. Die verbleibenden Aufgaben, insbesondere die Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten für die Durchführung der Kurse vor Ort sowie die Entgegennahme der Kursanmeldungen, werden weiterhin in Schwentinental zu erbringen sein ( s.a. lfde. Nr. 71 im Stellenplan ). 7. Nach 28 Nr. 24 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) entscheidet die Stadtvertretung über den Abschluss öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen, soweit sie 3

4 die Übertragung wesentlicher Aufgaben zum Gegenstand haben. Der öffentlichrechtliche Vertrag ist dieser Vorlage beigefügt. Mit dem Abschluss dieses Vertrages würde die Volkshochschule Schwentinental als selbständige öffentliche Einrichtung der Stadt Schwentinental aufgelöst werden. Gem. 28 Nr. 17 GO entscheidet die Stadtvertretung über die Auflösung von öffentlichen Einrichtungen. Zurzeit ist die Volkshochschule Schwentinental Mitglied im Verbund der Volkshochschulen im Kreis Plön e.v. Nach 4 Abs. 5 der Satzung erlischt die Mitgliedschaft mit der Auflösung einer Volkshochschule. Gleichwohl sollten die in Schwentinental angebotenen Kurse weiterhin im Programmheft der Kreisvolkshochschule erscheinen, um die Kurse auch den Einwohnerinnen und Einwohnern im Kreis Plön anzubieten bzw. hierfür wie bisher auch Werbung zu betreiben. Ein Ausstieg der Stadt Schwentinental aus diesem Programmheft würde darüber hinaus die Finanzierung dieses Programmheftes durch die verbleibenden Volkshochschulen des Kreises Plön infrage stellen. Die Kosten für die Stadt hierfür betragen rd ,-- jährlich. Die Satzung für die Volkshochschule Schwentinental sowie die Gebührenordnung der Volkshochschule Schwentinental wären aufzuheben. Die Aufhebung von Satzungen ist gem. 28 Nr. 2 GO ebenfalls eine der Stadtvertretung vorbehaltene Aufgabe. Sofern die Stadtvertretung dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zustimmt, werden die satzungsrechtlichen Beschlussempfehlungen für die nächste Sitzung vorbereitet. 3. Lösungsvorschlag - wie Beschlussempfehlung 4. Haushaltsrechtliche Auswirkungen: Durch den Beitritt zur Förde-VHS und die damit einhergehenden Maßnahmen wird mit jährlichen Einsparungen in Höhe von rd ,00 im städtischen Haushalt zu rechnen sein (Personal- und Sachkosten). 4

5 5. Beschlussempfehlung: 1. Einem Beitritt der Volkshochschule Schwentinental zur Förde-VHS zum 1. Januar 2018 wird zugestimmt. 2. Der Auflösung der Volkshochschule Schwentinental als selbständige öffentliche Einrichtung mit Ablauf des 31. Dezember 2017 sowie die Übertragung ihrer Aufgaben zum 1. Januar 2018 auf die Förde-VHS wird zugestimmt. 3. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den in der Anlage beigefügten öffentlichrechtlichen Vertrag, mit dem die Aufgaben der Volkshochschule Schwentinental einschließlich der Satzungsbefugnis auf die Förde-VHS übertragen werden, abzuschließen. 4. Die Stadt Schwentinental wird die in Schwentinental stattfindenden Volkshochschulkurse weiterhin im Programmheft der Kreisvolkshochschule veröffentlichen und sich an den Kosten in Höhe von rd ,-- beteiligen. Abstimmung: Dafür: Dagegen: Enthaltungen: Kenntnis genommen: Vertagung: Keine Abstimmung: 5

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