Beschlussvorlage Nr.: 054/2017 Datum:

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1 Stadt Schwentinental Der Bürgermeister Beratung erfolgt voraussichtlich: Beratungsart: X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Nr.: 054/2017 Datum: Beratungsfolge: Nr. - Stadtvertretung/ Fachausschuss Sitzungstag 1 Ausschuss für Jugend, Sport und Soziales 2 Ausschuss für Schule, Kultur, Paten- und Partnerschaften 3 X Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öff. Sicherheit u. Kleingartenwesen Ausschuss für Bauwesen 5 Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Finanzen 6 Hauptausschuss 7 Stadtvertretung Schluss- und Mitzeichnungen: 1. TOP: gez. Stremlau gez. Stubbmann Bürgermeister Amtsleiter/in Sachbearbeiter/in Sanierung der Bundesstraße 76; Hier: Beschluss über innerörtliche verkehrslenkende Maßnahmen 2. Sachverhalt und Problemdarstellung: Ca. Mitte April 2017 beginnen die Arbeiten an dem III. Bauabschnitt zur Sanierung der Bundesstraße 76 in etwa ab der Anschlussstelle B 76 / B 202 bis zum Knotenpunkt Reuterkoppel / Preetzer Straße. Zudem wird im Juli und August 2017 zwischen dem Knotenpunkt Reuterkoppel / Preetzer Straße sowie der Anschlussstelle B 76 / Ausfahrt Preetz eine Deckenerneuerung an Straße sowie Geh- und Radweg durchgeführt. Nähere Einzelheiten enthält die SM 035/2017 vom Durch die insbesondere während der Vollsperrung angedachten Verkehrsführung wird der gesamte Fahrzeugverkehr von Kiel Richtung Preetz über die B 202 Richtung Rastorfer Kreuz umgeleitet. Dies wird nach jetziger Einschätzung mit teilweise erheblichen Einschränkungen einhergehen, so dass nach Auffassung der Verwaltung während der Phase der Vollsperrung auch innerörtliche verkehrslenkende Maßnahmen zu ergreifen bzw. vorzubereiten und bei Bedarf umzusetzen sind. Hiervon betroffen sind die Gemeindesstraßen (GS) Rosenthal, Sonnenhöhe, Bahnhofstraße, Preetzer Straße und Dütschfeldredder. Es ist davon auszugehen, 1

2 dass die Verkehrsbelastung in den genannten Straßen während der Bauphase ansteigen wird, so dass verkehrslenkende Maßnahmen erforderlich erscheinen. B 202 / Rosenthal (halbseitige Sperrung) Durch die erwartete Zunahme des Fahrzeugverkehrs auf der B 202 Richtung Rastorfer Kreuz wird die Ausfahrt aus dem Rosenthal auf die B 202 erheblich erschwert und in Spitzenzeiten ist damit zu rechnen, dass der Verkehrsfluss aus dem Rosenthal heraus zum Erliegen kommt. Lösung: Sperrung der Ausfahrt Rosenthal zwischen der GS Im Jürn und der B 202, um bereits im Vorwege erhebliche Rückstaus für den genannten Bereich zu vermeiden. Die Zufahrt von der B 202 in die GS Rosenthal wird weiterhin möglich sein ist auch wegen Aufrechterhaltung der Busverbindung notwendig und die vom Rosenthal abgehenden Gemeindestraßen sind ohne wesentliche Einschränkungen über die GS Sonnenhöhe und Zum See erreichbar. Halteverbote Bestehende Halteverbote im Bereich Rosenthal bleiben bestehen, zusätzliche Halteverbote sind derzeit nicht geplant. Im gesamten Verlauf der Sonnenhöhe ist auf der rechten Seite in Fahrtrichtung Fernsichtweg ein absolutes Halteverbot eingerichtet, um mit Blick auf die hier verkehrenden Buslinien einen möglichst reibungslosen Verkehrsfluss zu gewährleisten. Da die linke Seite in Fahrtrichtung Fernsichtweg beparkt werden darf, kommt es insbesondere während des Berufsverkehrs zwischen Uhr und Uhr sowie zwischen Uhr und Uhr zu Engpässen, die sich während der Vollsperrung der B 76 wahrscheinlich verstärken werden. Um hier entgegen zu wirken wird vorgeschlagen, auf Höhe der Grundstücke Nr. 5 bis 17 ein absolutes Halteverbot einzurichten, um den dortigen Kurvenbereich und die leichte Anhöhe, die die Sicht Richtung Theodor-Storm-Platz einschränkt, frei zu halten. Das Halteverbot könnte zunächst auf die o.g. Zeiten beschränkt werden. Sollte dennoch keine Verbesserung eintreten, kann das Halteverbot ganztägig erweitert werden. Das bereits im Einfahrbereich vom Fernsichtweg auf Höhe der Autowerkstatt geltende Halteverbot ist mit gleicher Begründung bis zu dem ersten Kurvenbereich zu erweitern. Neben dem bestehenden Halteverbot in der Bahnhofstraße hat sich in 2016 ein weiteres gegenüber der Stadtbücherei eingerichtetes Halteverbot bewährt, so dass vorgeschlagen wird, dies während der Bauphase zwischen Mai und November 2017 wieder anzuordnen. Für die Preetzer Straße kommt neben dem bestehenden Halteverbot auf Höhe der Einengung eine Prüfung für den Bereich vor dem Hotel Rosenheim in Frage, da sich dieser Abschnitt während einer Nutzung des gegenüber befindlichen Parkstreifens teilweise soweit verjüngt, dass es zu Problemen insbesondere zum Zeitpunkt des Busbetriebes kommen kann. Die Situation vor Ort ist zu beobachten und bei Bedarf sollte ein Halteverbot auf Höhe des Hotels Rosenheim eingerichtet werden. Im Dütschfeldredder bestehen derzeit Halteverbote zwischen der Leipziger Straße bzw. dem Karkamp in Fahrtrichtung B 202, um den eingeschränkten 2

3 Sichtverhältnissen wegen des dort befindlichen Anstieges des Straßenverlaufs und dem sich anschließenden Kurvenbereich Rechnung zu tragen. Eine Unterstützung der im Dütschfeldredder verkehrenden Buslinien kann erreicht werden durch ein weiteres Halteverbot im Zufahrtsbereich vom Dütschfeldredder in die GS Reuterkoppel, und zwar für etwa 200 m ab der dort befindlichen Haltestelle. Diese Maßnahmen würden helfen, den Kurvenbereich Dütschfeldredder / Reuterkoppel frei zu halten. Sofern sich zeigen sollte, dass die getroffenen Maßnahmen nicht ausreichend sind, um den Verkehrsfluss zu gewährleisten, könnte die Anordnung eines Halteverbotes für den gesamten Dütschfeldredder, und zwar auf der rechten Seite in Fahrtrichtung B 202, Abhilfe schaffen. Dies ist zu prüfen und, sofern sich ein Erfordernis ergibt, umzusetzen. Die beschriebenen Maßnahmen, mit Ausnahme des Halteverbotes in der Bahnhofstraße, das vom Mai bis November 2017 gelten soll, sind zunächst für den Zeitraum der Vollsperrung der B 76, von Anfang Juli bis Ende August 2017, vorgesehen. Sofern es die Verkehrslage erfordert, sind einzelne Anordnungen zu verlängern bzw. der Verkehrssituation anzupassen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden sich einschränkend auf die Anlieger der genannten Straßen auswirken, insgesamt gesehen können sie aber zu einer Verbesserung der Verkehrssituation während der Sanierungsmaßnahmen beitragen. Eine Sperrung der Ausfahrt Rosenthal zur B 202 ist bei der Verkehrsaufsicht des Kreises Plön zu beantragen. In einem Vorgespräch wurde Zustimmung signalisiert. 3. Lösungsvorschlag Anordnung von verkehrslenkenden Maßnahmen zur Verbesserung des Verkehrsflusses während der Sanierungsarbeiten und der damit einhergehenden Verkehrsbehinderungen auf der B Haushaltsrechtliche Auswirkungen: Die Aufwendungen für die Beschaffung und / oder Anmietung der Verkehrszeichen und weiterer Einrichtungen werden ca und betragen. Die finanziellen Mittel stehen im Abschnitt 63 zur Verfügung. 5. Beschlussempfehlung: Zur Verbesserung der Verkehrssituation während der Sanierung der Bundesstraße 76 werden folgende innerörtliche verkehrslenkende Maßnahmen beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die beschlossenen Maßnahmen, soweit erforderlich, bei der Verkehrsaufsicht des Kreises Plön zu beantragen und umzusetzen. 1. Sperrung der Ausfahrt Rosenthal zwischen der Gemeindestraße (GS) Im Jürn und der B 202, um bereits im Vorwege erhebliche Rückstaus für den genannten Bereich zu verhindern. Die Zufahrt von der B 202 in die GS Rosenthal ist aufrecht zu erhalten. 2. Anordnung eines absoluten Halteverbotes auf der linken Seite der GS Sonnenhöhe in Fahrtrichtung GS Fernsichtweg, auf Höhe der Grundstücke Nr. 5 bis 17. Das Halteverbot wird zunächst zeitlich begrenzt für die Morgenstunden von Uhr bis Uhr und für die Abendstunden von Uhr bis Uhr. 3

4 3. Das in der GS Sonnenhöhe bereits im Einfahrbereich von der GS Fernsichtweg auf Höhe der Autowerkstatt geltende Halteverbot ist bis zu dem ersten Kurvenbereich zu erweitern. 4. Anordnung eines Halteverbotes in der GS Bahnhofstraße gegenüber der Stadtbücherei auf Höhe der Grundstücke Nr. 32 und Anordnung eines Halteverbotes im Zufahrtsbereich von der GS Dütschfeldredder in die GS Reuterkoppel ab der dort befindlichen Haltestelle. Ergeben sich während der Bauphase Situationen, die weitergehende verkehrslenkende Maßnahmen erforderlich machen, wird die Verwaltung beauftragt, geeignete Maßnahme zu prüfen und umzusetzen. Der Ausschuss ist darüber in Kenntnis zu setzen. Abstimmung: Dafür: Dagegen: Enthaltungen: Kenntnis genommen: Vertagung: Keine Abstimmung: 4

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