Vorlagen-Nr. 105/2016 öffentlich für die Sitzung des Gremiums Gemeinderat am

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1 STADT EPPINGEN Vorlagen-Nr. 105/2016 öffentlich für die Sitzung des Gremiums Gemeinderat am Kreisverkehrsplatz K 2054 / L 592 in Richen Hier: Bau- und Finanzierungsbeschlüsse Antrag: 1. Der Gemeinderat beschließt den Umbau des bestehenden Verkehrsknotenpunktes K 2054 / L 592 zu einem Kreisverkehrsplatz gemäß dem Planentwurf, Stand Februar 2016 sowie der Kostenberechnung vom des IB Willaredt in Höhe vom brutto (Bau- und Finanzierungsbeschluss). 2. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung zur Durchführung der entsprechenden Ausschreibung. Sachverhalt: 1. Ausgangslage Im Rahmen der Ortsentwicklungsplanung des Stadtteiles Richen (Beschluss vom ) wurde auch das Themenfeld der Verkehrsbelastungen in den Ortsdurchfahrten intensiv erörtert und Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und zur Entschleunigung der Verkehre entwickelt. Dabei wurde unter anderem eine Neugestaltung der Stebbacher Straße und ein Kreisverkehrsplatz Gemminger Straße / Stebbacher Straße als wichtige Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse zur Weiterverfolgung vorgeschlagen. Auf dieser Grundlage erfolgte die Erstellung eines Sanierungskonzeptes und Antragstellung beim Land zur Aufnahme der Ortsmitte in das Landessanierungsprogramm (LSP). Mit Förderbescheid vom erfolgte die Aufnahme in das LSP. Der Bewilligungsbescheid des Landes Baden-Württemberg beläuft sich zunächst auf insgesamt 1,167 Millionen Euro (Förderrahmen 100 Prozent); der Eigenanteil der Stadt Eppingen hieran beträgt Euro. Die Priorität der öffentlichen Maßnahmen im zwischenzeitlich förmlich ausgewiesenen Sanierungsgebiet für das Jahr 2016 legte der Gemeinderat im Zuge der Haushaltsplanberatungen auf den Bau des Kreisverkehrsplatzes im Bereich K 2054 / L592. Auf dieser Grundlage wurde die Planung zusammen mit der Unteren Verkehrsbehörde und mit den Straßenbaulastträgern (Kreis, Land) abgestimmt. Seitens der Straßenbaulastträger besteht Zustimmung. Die Maßnahme wurde mehrfach im Ortschaftsrat Richen beraten; letztmalig im Rahmen einer öffentlichen Sitzung im Bauernmuseum. Der Ortschaftsrat empfahl bei allen Vorberatungen die Umsetzung des Kreisverkehrs. Holaschke, Oberbürgermeister Thalmann, Bürgermeister

2 2. Beschreibung der Planung Der geplante Kreisverkehrsplatz umfasst den Umbau des bestehenden Verkehrsknotenpunktes K2054 / L 592 zu einem 4-armigen Kreisverkehr. Die aufgrund der bestehenden angrenzenden Bebauung vorhandenen Zwangspunkte in der Trassierung wurden bei der Planung entsprechend berücksichtigt. Die übergeordneten Verkehrsbeziehungen der Kreisstraße K 2054 (Stebbacher Straße) sowie der Landesstraße L 592 (Gemminger Straße) bilden mit der untergeordneten Wohnstraße Steige den derzeit plangleichen, nicht signalisierten Knotenpunkt. Auf den Straßenabschnitten rund um den Knotenpunkt beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit derzeit 30 km/h. Aus verkehrsfachlicher Sicht wird mit der Umbaumaßnahme zum Kreisverkehrsplatz die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes erhöht. Damit wird nicht nur einem künftig erhöhten Verkehrsaufkommen Rechnung getragen sondern insbesondere auch die Querungssituation für Fußgänger / Kinder verbessert. Der Kreisverkehrsplatz ist mit einem Außendurchmesser von d = 28 m geplant und ist demnach innerhalb der verfügbaren Flächen umsetzbar. Die Kreisfahrbahn hat eine Breite von 8.5 m. Die Mittelinsel hat insgesamt einen Durchmesser von 11 m. Die Auffüllung innerhalb der Mittelinsel mit Erdmaterial erfolgt in einer mittleren Höhe von ca. 1.5 m ab Höhe Fahrbahn. Eine eventuelle Bepflanzung ist mit dem Regierungspräsidium abzustimmen. Die übergeordnete Verkehrsbeziehung L 592 wird jeweils mit Fahrbahnteilern und Fußgängerüberweg (FGÜ) an die Kreisfahrbahn angeschlossen. Aufgrund der städtebaulichen Rahmenbedingungen und der Knotenpunktgeometrie werden an den untergeordneten Ästen der K 2054 sowie der Wohnstraße Steige die Fahrbahnteiler ohne FGÜ, überfahrbar ausgebildet (Granitpflaster). 3. Finanzierung, Folgekosten Kostenträger der Baumaßnahme sind das Land, der Kreis und die Stadt. Das Land wird sich mit einer Pauschalförderung in Höhe von vrsl. 80T an der Maßnahme beteiligen. Der Kreis wird nach aktueller Sachlage 1/3 (max. 150 T ) der reinen Baukosten übernehmen. Die Vereinbarung zwischen Land Landkreis und Stadt ist abgestimmt und befindet sich im Unterzeichnungsumlauf. Weiter ist von einer Zuweisung aus dem LSP von vrsl. rund 40 T auszugehen. Laut Kostenberechnung des IB Willardet / Sinsheim vom belaufen sich die Gesamt-Brutto-Baukosten für die Baumaßnahme auf zzgl. der Baunebenkosten beziffern sich die Gesamt-Brutto-Kosten auf Im Haushaltsplan 2016 sind Mittel in Höhe von eingestellt. Geschätzte Folgekosten pro Jahr: Personalausgaben / Jahr, Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand / Jahr Maximale kalkulatorische Kosten (jährliche kalk. Kapitalverzinsung (ca bei 3 %) und jährliche kalk. Abschreibung (ca bei Nutzungsdauer 50 Jahre), abzüglich der jährlichen Auflösung der Zuschüsse in Höhe von ca bei Auflösungsdauer 50 Jahre) Straße reinigen ca. 500 Grünpflege ca. 500 Beleuchtung ca. 300 max. ca Summe geschätzter Folgekosten / Jahr

3 4. Weitere Vorgehensweise, Umleitung während der Bauzeit Unter Berücksichtigung eines optimalen Planungs-, Ausschreibungs-, Vergabe-, und Bauablaufes wird angestrebt, die Maßnahme beginnend im August 2016 nach ca. 4 Monaten Bauzeit abzuschließen. In Abstimmung mit den Verkehrsbehörden soll die Realisierung des 1. Bauabschnittes im Zeitraum der Sommerferien erfolgen. Die Verkehrsführung während der Bauzeit wurde am zwischen der Stadt Eppingen, Straßenverkehrsbehörde, Landratsamt Heilbronn, Straßenbaulastträger, Polizeipräsidium Heilbronn, Sachgebiet Verkehr, der Ortsverwaltung Richen und dem Planungsbüro Willaredt abgestimmt. Das Abstimmungsergebnis wurde seitens der Straßenverkehrsbehörde folgendermaßen zusammengefasst: 1. Bauablauf Einteilung in zwei Bauabschnitte: 1. Abschnitt: Einmündungsbereich der Stebbacher Straße und der westliche Abschnitt der Gemminger Straße 2. Abschnitt: Einmündungsbereich Steige, Einmündung Heiligenberg und der östliche Abschnitt der Gemminger Straße Grund: Ausnutzung der Schul- und Kindergartenferien während der Bauzeit in der Stebbacher Straße. 2. Verkehrsführung 2.1 Umleitung des überörtlichen Verkehrs über die gesamte Bauzeit - Aus Richtung Gemmingen, L 592 über die K 2052 und die L 1110 zur Berwanger Straße in Richen - Aus Richtung Ittlingen, L 592 über die Ittlinger Straße, L 1110 zur AS Eppingen-Mitte und die B 293 nach Stebbach oder Gemmingen - Aus Richtung Stebbach, K 2053 nach Gemmingen, L 592, K 2052 und L 1110 nach Richen. (Verkehr Schotterwerk Reimold über K B 293 oder Streichenberger Straße zur L 592 in Gemmingen) - Aus Richtung Adelshofen, K 2055, L 1110, B Umleitung des innerörtlichen Verkehr 1. Bauabschnitt Stebbacher Straße und Westseite der Gemminger Straße - Einbahnverkehr in der Gemminger Straße in Richtung Ortsausgang mit gegenläufigem Anliegerverkehr bis Heiligenberg - Vollsperrung der Stebbacher Straße auf Höhe Anwesen Stebbacher Straße 1 - Sperrung der Ausfahrt Steige in Richtung Ortsmitte für den gesamten Verkehr. Der ausfahrende Verkehr fließt während der gesamten Bauzeit über die Ausfahrt Leimengrube in Richtung Gemmingen. Die Einfahrt in die Gemminger Straße bleibt durchgängig gesperrt. 2.Bauabschnitt Gemminger Straße Ostseite, Einmündungsbereich Steige und Heiligenberg - Einbahnverkehr in der Gemminger Straße in Richtung Ortsausgang mit gegenläufigem Anliegerverkehr bis Heiligenberg - Vollsperrung der Ein- und Ausfahrt Steige für den gesamten Verkehr

4 - halbseitige Sperrung der Zufahrt Heiligenberg (wechselseitig) - Einbahnverkehr in Richtung Stebbacher Straße (Zufahrt Schule, Kindergarten, Sportgelände) - Einbahnverkehr von der Stebbacher Straße (Schule, Kindergarten, Sportgelände) über den Sportplatz zur Ittlinger Straße, nur für PKW) 2.3 Führung Fußgängerverkehr gesamte Bauzeit Während der gesamten Bauzeit werden für den Fußgängerverkehr zwei Fußgängerüberwege eingerichtet. - Gemminger Straße auf Höhe Gemminger Str Gemminger Straße auf Höhe Gemminger Str Vorteile der abgestimmten Regelungen: Durch die weiträumige Umleitung und Sperrung des überörtlichen Verkehrs während der gesamten Bauzeit wird der Verkehr im Baustellenbereich verringert. Die Einbahnregelgung erspart ebenfalls Provisorien. Dies verringert Kosten und Bauzeiten. Die Sommerferien im Kindergarten, Schule und Sportgelände werden für den 1. BA genutzt. Im zweiten BA wird eine innerörtiche Rückfahrtsmöglichkeit für den Kindergarten- Schul- und Sportverkehr ermöglicht. S. Frenger Leiter Geschäftsbereich Städtebauliche Entwicklung Anlage(n): Entwurfsplanung Kreisverkehrsplatz, Stand Februar 2016

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