Gesprächspartner Durchwahl Fax Datum Heike Passauer +49(0) (0)

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1 An die Geschäftsleitung, Export- und Einkaufsabteilung, Länderreferenten, wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen Gesprächspartner Durchwahl Fax Datum Heike Passauer +49(0) (0) Unternehmerreise emobility in die Niederlande unter Leitung des Stellvertretenden Ministerpräsidenten und Ministers für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg Dr. Nils Schmid MdL Dezember 2014 Sehr geehrte Damen und Herren, die Niederlande gehören traditionell zu den wichtigsten europäischen Handelspartnern Baden-Württembergs. Die Nachfrage nach baden-württembergischen Waren stieg 2013 weiter an, so dass Baden-Württemberg im vergangenen Jahr Waren im Wert von 12 Milliarden Euro in die Niederlande exportierte. Als interessanter Hightech Standort rückt Baden-Württemberg immer stärker in den Fokus niederländischer Unternehmen. Nach dem viel beachteten Besuch der niederländischen Wirtschaftsdelegation unter Leitung von Außenhandelsministerin Lilianne Ploumen im Juni 2013 nach Baden-Württemberg, findet vom Dezember 2014 der Gegenbesuch statt. Unter Leitung des Stellvertretenden Ministerpräsidenten und Ministers für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg Dr. Nils Schmid MdL, werden zeitgleich zwei Wirtschaftsdelegationen mit den Schwerpunkten Smart Mobility und Gesundheitswirtschaft aus Baden-Württemberg in die Niederlande reisen. Gemeinsam mit den jeweiligen Technologieagenturen des Landes Baden-Württemberg organisiert Baden-Württemberg International das Fachprogramm vor Ort. Das Programm bietet Ihnen Unternehmensbesuche bei niederländischen Marktführern sowie Kontakte zu

2 niederländischen Clustern, Netzwerken und Forschungseinrichtungen mit Schwerpunkt Gesundheit und Smart Mobility. Darüber hinaus werden Kontaktgespräche mit potenziellen niederländischen Geschäftspartnern angeboten. Da die Veranstaltung durch Außenwirtschaftsfördermittel des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg maßgeblich unterstützt wird, können wir Ihnen die Unternehmerreise zu einem Gesamtpreis von (netto) anbieten. Detaillierte Informationen zum Programm, dem Leistungsangebot sowie das Anmeldeformular erhalten Sie anbei. Über Ihre Anmeldung bis zum freuen wir uns. Mit freundlichen Grüßen Baden-Württemberg International Cornelia Frank Leiterin Abteilung Außenwirtschaft und Standortmarketing Heike Passauer Leiterin Länderbereich Westeuropa 2/2

3 MINISTERIUM FÜR FINANZEN UND WIRTSCHAFT Unternehmerreise emobility in die Niederlande unter Leitung des Stellvertretenden Ministerpräsidenten und Ministers für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg Dr. Nils Schmid MdL Dezember 2014 Montag, 1. Dezember 2014 individuelle Anreise zum Stuttgarter Flughafen 18:20 Uhr Flug von Stuttgart nach Amsterdam mit KL :50 Uhr Ankunft am Flughafen Schiphol in Amsterdam Bustransfer nach Den Haag Sophialaan2, 2514 JP Den Haag Internet: Dienstag, 2. Dezember 2014 Check In im Hotel Carlton Ambassador gemeinsames Abendessen im Hotel Frühstück im Hotel 08:30 Uhr gemeinsames Briefing zu den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den Niederlanden durch die Deutsch-Niederländische Handelskammer (DNHK) in Den Haag 10:00 Uhr Bustransfer nach Spijkenisse 11:00 Uhr Firmenbesuch beim niederländischen Unternehmen Spijkstaal Elektro B.V. Entwicklung und Herstellung von Spezialfahrzeugen mit Elektroantrieben, z.b. Ecotruck, das erste europäische Müllentsorgungsfahrzeug, sowie Lieferwägen, Fahrräder und Roller. Wattweg 10, 3208 KH Spijkenisse In Zusammenarbeit mit Stand: / Änderungen vorbehalten

4 MINISTERIUM FÜR FINANZEN UND WIRTSCHAFT 13:00 Uhr Mittagsimbiss 14:00 Uhr Busfahrt nach Rotterdam zum Electric Vehicle Centre Delftseplein 24, 3013 AA Rotterdam 14:45 Uhr Vorstellung der Rotterdamer Adaptionsstrategie durch die Rotterdamer Stadtverwaltung Themen: - Folgen des globalen Klimawandels für Rotterdam - Konsequenzen für die städtische Infrastruktur und den Städtebau - Wirtschaftlicher Nutzen und Imagegewinn 15:30 Uhr Vorstellung des Demonstrationszentrums Electric Vehicle Centre Besichtigung ausgewählter Demonstrationsprojekte der Stadt Rotterdam zur Errichtung öffentlicher und privater Ladeinfrastruktur als zentraler Bestandteil des Programms Rotterdam elektrisch (z.b. gebündelte Ladeinfrastruktur in Parkhäusern). 17:00 Uhr Rückfahrt nach Den Haag 18:00 Uhr Empfang auf Einladung von Dr. Nils Schmid MdL, Stellvertretender Ministerpräsident und Minister für Finanzen und Wirtschaft des Landes Baden-Württemberg in der Residenz des Deutschen Botschafters in Den Haag 21:00 Uhr Rückfahrt zum Hotel Mittwoch, 3. Dezember 2014 Frühstück im Hotel Check Out 07:30 Uhr Abfahrt mit dem Bus und Fahrt in die Provinz Brabant 09:00 Uhr Firmenbesuch bei Tesla Motors Netherlands BV in Tilburg, Nord-Brabant, mit Besichtigung des Montagewerks Atlassstraat 7-9, 5047 RG Tilburg In Zusammenarbeit mit Stand: / Änderungen vorbehalten

5 MINISTERIUM FÜR FINANZEN UND WIRTSCHAFT 10:30 Uhr Weiterfahrt nach Valkenswaard 11:30 Uhr Firmenbesuch bei VDL Bus & Coach, Valkenswaard, Nord Brabant Rotterdam in Begleitung von Dr. Nils Schmid MdL, Stellvertretender Ministerpräsident und Minister für Finanzen und Wirtschaft des Landes Baden-Württemberg De Vest 9, 5555 XL Valkenswaard Das Unternehmen hat einen Stadtbus entwickelt, der mit einem elektrischen Radnabenantrieb der baden-württembergischen Firma Ziehl-Abegg aus Künzelsau ausgerüstet ist. 12:45 Uhr Busfahrt nach Helmond, anschließend Mittagsimbiss Steenovenweg 1, 5700 MC Helmond 14:00 Uhr Besuch des Automotive Campus, einen speziell auf die Automobiltechnologie fokussierten High-Tech Campus mit derzeit rund 30 dort ansässigen Unternehmen (z.b. Benteler Engineering Services) und 550 Mitarbeitern. Vorstellung des Netzwerks Automotive NL und der Aktivitäten der Technischen Universität Eindhoven im Forschungsfeld Smart Mobility, das die Bereiche Fahrzeugtechnologie (elektrische und hybride Antriebe, Verringerung der Fahrzeugemissionen bei konventionellen Fahrzeugen) als auch die smarte Mobilitätsorganisation (vernetztes Fahren, intelligente Verkehrssteuerung, Stauumfahrung, Vernetzung von Mobilitätsdiensten und Verkehrsmitteln) umfasst. 15:00 Uhr Kontaktgespräche mit niederländischen Unternehmen 16:30 Uhr Bustransfer zum Flughafen Düsseldorf 18:00 Uhr Check In 19:25 Uhr Rückflug nach Stuttgart mit Air Berlin AB :25 Uhr Ankunft in Stuttgart Individuelle Weiterreise In Zusammenarbeit mit Stand: / Änderungen vorbehalten

6 Unternehmerreise emobility in die Niederlande unter Leitung des Stellvertretenden Ministerpräsidenten und Ministers für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg Dr. Nils Schmid MdL Dezember Veranstalter, Projektleitung und Anbieter der Reiseleistungen Veranstalter Baden-Württemberg International Gesellschaft für internationale, wirtschaftliche und wissenschaftliche Zusammenarbeit mbh Willi-Bleicher-Straße Stuttgart Projektleitung und Durchführung Frau Heike Passauer Telefon: 0711/ Fax: 0711/ Anbieter der Reiseleistungen 2. Leistungen Global Plus Reisebüro Bühler Lufthansa City Center Herrenstr Freiburg Ansprechpartner: Frau Simone Taupitz Telefon: Fax: Internet: a) Von Baden-Württemberg International angebotene Leistungen Mit dem Teilnahmebeitrag sind folgende Leistungen von Baden- Württemberg International abgedeckt: inhaltliche Konzeption, Vorbereitung, Koordination, Durchführung und Begleitung der Veranstaltung Veranstaltungs- und Reiselogistik Absprachen mit den lokalen Organisationspartnern (DNHK, Electric Vehicle Centre, Provinz Brabant, Automotive NL etc.) Verpflegung lt. Programm außerhalb Leistungen Reisebüro b) Leistungen des Reisebüros Die folgenden Leistungen werden vom angegebenen Reisebüro erbracht: Flüge in der Economy Class Stuttgart Amsterdam, Düsseldorf - Stuttgart

7 3. Kosten der Teilnahme Transfers gemäß Programm 2 Übernachtungen inkl. Frühstück im Hotel in Den Haag Abendessen am anteiliger Teilnahmebeitrag 185,00 (zuzüglich 19% MwSt.) (Rechnung wird von Baden-Württemberg International ausgestellt) Reisekosten 1.045,00 (Rechnung wird vom o.g. Reisebüro ausgestellt) 4. Anmeldung Bitte übersenden Sie Ihre Anmeldung auf dem beigefügten Anmeldevordruck an Baden- Württemberg International. Anmeldeschluss ist Rücktritt und Nichtteilnahme Die Bedingungen für einen Rücktritt von der Teilnahme an der Veranstaltung und die damit verbundenen Kosten können Sie den beigefügten "Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Baden-Württemberg International" entnehmen. Im Falle eines Rücktritts oder bei Nichtteilnahme fallen zusätzlich Kosten für die Stornierung der Reiseleistungen an. Diese ergeben sich aus den Geschäftsbedingungen des Reisebüros, die Ihnen auf Wunsch vom Anbieter der Reiseleistungen umgehend übersandt werden. 6. Weitere Hinweise Diese Maßnahme zur Erschließung ausländischer Märkte wird durch Außenwirtschaftsfördermittel des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg und von Baden-Württemberg International maßgeblich unterstützt. Die Reisekosten basieren auf Flugtarifen zum Gruppenflugpreis und Hotelkosten zum Gruppenpreis und erfordern eine Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen daher ist die Reiseteilnahme nur über das ausgewählte Reisebüro möglich. Wir empfehlen bei allen Reisen den Abschluss einer Rücktritts-, Reisekranken- und Unfallversicherung. 7. Allgemeine Geschäftsbedingungen Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf der Grundlage der vorstehenden Bedingungen, beiliegenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Baden-Württemberg International" sowie den jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reisebüros. Stuttgart, Baden-Württemberg International Gesellschaft für internationale wirtschaftliche und wissenschaftliche Zusammenarbeit mbh

8 Allgemeine Geschäftsbedingungen von Baden-Württemberg International für Veranstaltungen zur Außenwirtschaft baden-württembergischer Unternehmen 1 Veranstalter 1.1 Veranstalter ist die Baden-Württemberg International Gesellschaft für internationale wirtschaftliche und wissenschaftliche Zusammenarbeit mbh (im Folgenden: Baden-Württemberg International). 1.2 Baden-Württemberg International plant und organisiert Veranstaltungen, wenn nach eigener Überzeugung ein ausreichendes Interesse baden-württembergischer Unternehmen besteht. Es besteht kein Anspruch auf Planung oder Organisation bestimmter Veranstaltungen. 1.3 Baden-Württemberg International ist ein privatwirtschaftlich tätiges Unternehmen. Die Leistungen von Baden-Württemberg International sowie die Teilnahme an Veranstaltungen von Baden-Württemberg International unterstehen den Vorschriften des Zivilrechts. 2 Teilnahmeberechtigung Zur Teilnahme an den Veranstaltungen sind Unternehmen berechtigt, die ihren Sitz in Baden- Württemberg haben, sowie deren Niederlassungen und Vertretungen. 3 Anmeldung 3.1 Ankündigungen, Angebote und Ausschreibungen von Veranstaltungen durch Baden-Württemberg International sind unverbindlich. 3.2 Die Anmeldung zur Teilnahme erfolgt durch Übersendung des unterschriebenen Anmeldeformulars an Baden-Württemberg International bzw. die in den Anmeldeunterlagen angegebene Stelle. Eine Anmeldung unter Bedingungen oder Vorbehalten ist unwirksam. 3.3 Die Teilnehmerzahl für Veranstaltungen ist begrenzt. Baden-Württemberg International berücksichtigt die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs. 3.4 Unternehmen, die sich mit Zahlungsverpflichtungen aus früheren Veranstaltungen in Verzug befinden, kann Baden-Württemberg International die Teilnahme verweigern. 3.5 Der Teilnehmer erhält von Baden-Württemberg International eine Bestätigung seiner Anmeldung. Mit Absendung dieser Bestätigung kommt ein Teilnahmevertrag zwischen Baden-Württemberg International und dem Teilnehmer zustande. 4 Leistungsumfang 4.1 Art und Umfang der von Baden-Württemberg International im Zusammenhang mit den Veranstaltungen angebotenen Leistungen ergeben sich aus der Ausschreibung und den Anmeldeunterlagen. 4.2 Mit den Veranstaltungen bietet Baden- Württemberg International dem Teilnehmer die Gelegenheit zur Anbahnung von Geschäftskontakten. In keinem Fall garantiert Baden- Württemberg International die tatsächliche An- bahnung von Geschäftskontakten oder den erfolgreichen Abschluss von Geschäften. 4.3 Soweit in der Ausschreibung und/oder den Anmeldeunterlagen Leistungen im Zusammenhang mit der Anreise, der Unterkunft oder der Verpflegung der Teilnehmer oder sonstige Reiseleistungen aufgeführt sind, werden diese nicht von Baden-Württemberg International angeboten. Baden-Württemberg International tritt lediglich als Vermittler für das dort angegebene Reisebüro oder den Reiseveranstalter auf und übernimmt keine Verantwortung für die Durchführung dieser Leistungen. 4.4 Soweit in der Ausschreibung und/oder den Anmeldeunterlagen nichts anderes angegeben ist, liegt die Anlieferung von Veranstaltungs- und Informationsmaterialien, Mustern, Warenproben, Modellen o.ä. in der Verantwortung des Teilnehmers. Auch wenn Baden-Württemberg International den Transport solcher Gegenstände organisiert, obliegt es dem Teilnehmer sicherzustellen, dass die Gegenstände den Einfuhrbestimmungen des Veranstaltungslands entsprechen. Im Übrigen gilt Ziff Hat der Teilnehmer Dritte mit Leistungen beauftragt, die außerhalb des Leistungsumfanges von Baden-Württemberg International liegen, so hat er die hierdurch verursachten Kosten selbst zu tragen. 5 Teilnahmebeitrag 5.1 Die Kosten des Teilnehmers für die Anreise zu den Veranstaltungen, für Unterkunft und Verpflegung sowie sonstige Reiseleistungen sind, soweit in der Ausschreibung und/oder den Anmeldeunterlagen nichts anderes angegeben ist, im Teilnahmebeitrag nicht enthalten. 5.2 Bei Teilnahme mehrerer Angehöriger desselben Unternehmens gilt für die zweite und jede weitere Person ein ermäßigter Teilnahmebeitrag von 40 % des regulären Beitrags. 6 Zahlungsbedingungen 6.1 Die Bedingungen für die Zahlung des Teilnahmebeitrags richten sich nach den in der jeweiligen Ausschreibung und/oder den Anmeldeunterlagen genannten Bestimmungen. Soweit nichts anderes vorgesehen ist, wird der Teilnahmebeitrag dem Teilnehmer mit der Anmeldebestätigung in Rechnung gestellt. Soweit in der Rechnung nichts anderes angegeben ist, ist er mit Zugang der Rechnung fällig. 6.2 Baden-Württemberg International bestimmt im Einzelfall, ob mit der Anmeldung eine Anzahlung oder Vorkasse des Teilnahmebeitrages für die Leistungen verlangt wird, die von Baden- Württemberg International erbracht werden. Die jeweilige Zahlungsfrist für die Anzahlung oder die Vorkasse ergibt sich aus der Ausschreibung und/oder den Anmeldeunterlagen. 1

9 6.3 Kommt der Teilnehmer mit einer Zahlung in Verzug, so werden Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank nach 247 BGB erhoben. Die Geltendmachung weitergehender Verzugsschäden bleibt vorbehalten. 6.4 Wird die Anzahlung oder Vorkasse gem. Ziff. 6.2 nicht innerhalb der dafür vorgesehenen Zahlungsfrist geleistet, ist Baden-Württemberg International berechtigt, bereits nach Ablauf dieser Frist vom Teilnahmevertrag mit dem Teilnehmer zurückzutreten und dem Teilnehmer die Teilnahme an der Veranstaltung zu verweigern, auch wenn die weiteren Voraussetzungen des Zahlungsverzuges nicht vorliegen. Dasselbe gilt, wenn der gesamte Teilnahmebetrag nicht bis zum Beginn der Veranstaltung bezahlt wird. 6.5 Baden-Württemberg International kann die Rechnungsstellung und den Einzug des Teilnahmebeitrags an beauftragte Dienstleister übertragen. 7 Absage und Rücktritt des Veranstalters 7.1 Baden-Württemberg International ist berechtigt, die Veranstaltung abzusagen, wenn bis zu dem in der Ausschreibung und/oder den Anmeldeunterlagen angegebenen Anmeldeschluss die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Sofern in der Ausschreibung und/oder den Anmeldeunterlagen nichts anderes angegeben ist, beträgt die Mindestzahl zehn Teilnehmer. Ist in der Ausschreibung und/oder den Anmeldeunterlagen eine Anzahlung oder Vorkasse vorgesehen, so ist Baden-Württemberg International außerdem berechtigt, die Veranstaltung abzusagen, wenn bei Ablauf der Frist nicht wenigstens die Mindestteilnehmerzahl, die fälligen Anzahlungen oder Vorkasseleistungen an Baden-Württemberg International erbracht ist. Bei Absage werden bezahlte Teilnahmebeiträge erstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche der bereits angemeldeten Teilnehmer sind ausgeschlossen. 7.2 Baden-Württemberg International ist berechtigt, die Veranstaltung abzusagen sowie zu verschieben, zu verkürzen oder zu verlängern oder vorübergehend oder endgültig und in einzelnen Teilen oder insgesamt zu schließen, wenn Streik, Unruhen, Bürgerkrieg, Unglücksfälle, Katastrophen, politische Umstürze, Terroranschläge oder andere unvorhergesehene Ereignisse, die nicht im Verantwortungsbereich von Baden-Württemberg International liegen, eine solche Maßnahme erfordern. Vorbehaltlich der Regelungen in Ziff. 9.1 bis 9.3 hat der Teilnehmer in solchen Fällen keinen Anspruch auf Ersatz ihm entstehender Schäden oder Verluste. Baden- Württemberg International teilt dem Teilnehmer den Eintritt der genannten Ereignisse unverzüglich mit. Im Übrigen gilt Ziff Baden-Württemberg International ist berechtigt, gegenüber einem einzelnen Teilnehmer vom Vertrag zurückzutreten, wenn über das Vermögen des Teilnehmers die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt wird; hiervon hat der Teilnehmer Baden-Württemberg International unverzüglich zu unterrichten. 7.4 Baden-Württemberg International ist ferner berechtigt, gegenüber einem einzelnen Teilnehmer vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Teilnehmer in der Anmeldung falsche Angaben gemacht hat, die die Voraussetzungen für seine Teilnahmeberechtigung betreffen, oder wenn die in Ziff. 2 genannten Voraussetzungen für die Teilnahme bei Zulassung nicht vorlagen oder später weggefallen sind. 8 Rücktritt des Teilnehmers 8.1 Der Teilnehmer kann vom Vertrag mit Baden- Württemberg International zurücktreten. Der Rücktritt muss Baden-Württemberg International schriftlich mitgeteilt werden. Bei Zugang der Rücktrittserklärung bis zu dem in der Ausschreibung und/oder den Anmeldeunterlagen angegebenen Anmeldeschluss entfällt der Teilnahmebeitrag. Bei Zugang der Rücktrittserklärung bis zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung berechnet Baden-Württemberg International 50 % des Teilnahmebeitrags, bei späterem Rücktritt oder bei Fernbleiben des Teilnehmers ohne vorherige Rücktrittserklärung den gesamten Teilnahmebeitrag. Der Teilnehmer kann im Einzelfall nachweisen, dass bei Baden- Württemberg International geringere Aufwendungen und Vergütungen für bereits erbrachte Leistungen angefallen sind. 8.2 Die Stornierung von Leistungen des Reiseveranstalters oder sonstigen Anbieters von Reiseleistungen (Ziff. 4.3) und die bei einer Stornierung dieser Leistungen anfallenden Kosten und Gebühren richten sich ausschließlich nach den Bedingungen des Veranstalters oder Anbieters. 8.3 Wird die Veranstaltung gemäß Ziff. 7.2 in veränderter Form durchgeführt und ist eine Teilnahme an der veränderten Veranstaltung für den Teilnehmer nicht mehr von Interesse, so kann er vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss unverzüglich nach Kenntnis der Änderung schriftlich gegenüber Baden-Württemberg International erklärt werden. Soweit die Veranstaltung zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits teilweise stattgefunden hat, bleibt der Teilnehmer zur Zahlung des auf diesen Teil entfallenden Teilnehmerbeitrags verpflichtet. 8.4 Verluste oder Verzögerungen beim Transport von Veranstaltungs- und Informationsmaterialien, Mustern, Warenproben, Modellen o.ä. (Ziff. 4.4) oder die Verweigerung der Einfuhr durch das Veranstaltungsland berechtigen den Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Teilnahmevertrag. Vorbehaltlich der Regelungen in Ziff. 9.1 bis 9.3 sind auch alle weiteren Ansprüche wegen solcher Verluste oder Verzögerungen ausgeschlossen. 9 Haftungsbegrenzung 9.1 Baden-Württemberg International haftet für Schadensersatzansprüche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. 9.2 Baden-Württemberg International haftet ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Pflichten 2

10 aus dem Teilnahmevertrag, sofern durch die Pflichtverletzung der Vertragszweck insgesamt gefährdet wird. Für die Verletzung wesentlicher Pflichten ist die Haftung auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden begrenzt, sofern Baden-Württemberg International keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung zur Last fällt. 9.3 Für die schuldhafte Verursachung von Personenschäden (Leben, Körper oder Gesundheit) haftet Baden-Württemberg International nach den gesetzlichen Bestimmungen. 9.4 In den in Ziff. 9.1 bis 9.3 nicht genannten Fällen ist die Haftung von Baden-Württemberg International wegen aller Verletzungen von Pflichten aus dem Teilnahmevertrag sowie aus unerlaubter Handlung ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt auch, wenn Baden- Württemberg International Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen eingesetzt hat. 9.5 Baden-Württemberg International übernimmt als bloßer Veranstalter insbesondere keine Haftung für den Inhalt von Gesprächen, Abmachungen und Verabredungen zwischen den Teilnehmern von Veranstaltungen. Baden-Württemberg International garantiert auch nicht den Erfolg von Geschäftsbeziehungen oder sonstigen Absprachen, die sich aus Veranstaltungen ergeben. 9.6 Die Teilnehmer werden durch Rundschreiben und sonstige Informationen über die Durchführung der Veranstaltung unterrichtet. Vorbehaltlich der Regelungen in Ziff. 9.1 bis 9.3 haben die Teilnehmer Folgen, die durch Nichtbeachten dieser Rundschreiben entstehen, selbst zu vertreten. 12 Landesdatenschutzgesetz Unter Einhaltung der Bestimmung des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) werden die Baden-Württemberg International übermittelten Daten gespeichert und im Rahmen der Antragsbearbeitung bzw. Durchführung der Veranstaltung an die hierfür zuständigen Stellen weitergeleitet. 10 Verjährung Alle Ansprüche des Teilnehmers gegen Baden- Württemberg International verjähren innerhalb von 18 Monaten ab dem Zeitpunkt, in dem der Teilnehmer von dem Anspruch Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. In jedem Fall verjähren Ansprüche des Teilnehmers innerhalb von 5 Jahren ab dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Veranstaltung fällt. 11 Schlussbestimmungen 11.1 Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen von Baden-Württemberg International ist Stuttgart Die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen von Baden- Württemberg International unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart. 3

11 Faxrückantwort an Gesellschaft für internationale wirtschaftliche und wissenschaftliche Zusammenarbeit mbh Ihr Ansprechpartner Durchwahl Telefax Heike Passauer An m e l dung U n te rne hm erre ise e Mo bi lity in die Niede rlande u n te r Leitu ng des Stellve r tre te nde n Mi nisterpr äsidente n u n d M i nisters fü r Fina nze n und Wirtscha ft B aden -Württembe rg D r. Nils Schm id MdL Deze mbe r 2014 Anmeldeschluss: 15. September 2014 Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Mindestteilnehmerzahl: 10 ABSENDER Firma: Geschäftsführer: Reiseteilnehmer: Position im Unternehmen: Straße: PLZ, Ort: Telefon: Fax: Internet: Wie sind Sie auf die Veranstaltung aufmerksam geworden? Jahresprogramm bw-i Mailing Sonstige (bitte kurz erläutern): Internet Newsletter Persönliche Einladung durch: Ort/Datum: Stempel und Unterschrift: (mit der Unterschrift erkennen wir die Teilnahmebedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Baden-Württemberg International mbh an) Erhebung und Verarbeitung persönlicher Daten: Personenbezogene Daten werden dann erhoben, wenn Sie uns diese von sich aus zur Verfügung stellen, z. B. im Rahmen einer Registrierung, durch das Ausfüllen von Formularen im Rahmen der Bestellung von Produkten oder Dienstleistungen, Anfragen oder Anforderung von Material. Sie sind berechtigt, jederzeit Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten und deren Verwendung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.

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