Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr

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1 Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr (Vortrag am 11. September 2003: Arbeitskreis Recht, Förderkreis Multimedia e.v.)!""#$%&'! " # $%&$' ()*+++&$'

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6 & -&'&(./&0< ()& &1- & + 1 &1-&$0 18 +( :I?=0#> 1 UWG-E Zweck des Gesetzes Dieses Gesetz dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und der Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauterem Wettbewerb. Es schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten?- &&'F 01(51#(+ 9 &1 -(1; 1$ 1( -1)K 7(+$( ',#- 5 8(1 7('' 1 =111( 2!1 + 01(5& 1 ( +$(; + 1?=0 =( 31& + 3$' &1 8'1 68(1( 5 ' &1(5 #(1)( 3& -$'&1(& (5( 45( & -&'& G&< & 1&&' &' + ' -(1( &1(5 +(:> ( 58( 8(1 7('' $&+$ ( 01(5 5.&1 ( +; ( #&( ' #5 1(8(

7 & -&'&(./&0< ((.-'24 "5"/3 I,&1/ < /?=0# (( ' & *- '&' &.-' 7 UWG-E Unzumutbare Belästigungen (1) Unlauter im Sinne von 3 handelt, wer einen Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt. (2) Eine unzumutbare Belästigung ist insbesondere anzunehmen... (...) Nr. 2: bei einer Werbung mit Telefonanrufen gegenüber Verbrauchern ohne deren Einwilligung oder gegenüber sonstigen Marktteilnehmern ohne deren zumindest mutmaßliche Einwilligung; &<C6/(/0 &'& ( + +; 8 1 ' 1 $(1 8(; + $ ( ' B :61 *; 7 "> C(; & 5F 5' 9$1' &( 1(; 1$( (1 =(1( ( 3$ 3$ = 5 5( 9+& 31)( +; 1( #? 5 2!1 FB :61 *; 7 "> 3&'& '&'<?5'(& 1( =(&+&1( ( 8&; 7((1 L$ &1 -(1) I,&1/ </?=0# 5+1 & 1$1( 8(' &5 $ &?(' ( 01(51(+ 3$ 1; 11 #+B 1(K (1)( '( +(1( &1 -(1)

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11 & -&'&(./&0< () 96&'2$#/3 I?=0# 1((( &1,- &! ' &- &< 96&' 10 UWG-E Gewinnabschöpfung (1) Wer dem 3 vorsätzlich zuwiderhandelt und hierdurch auf Kosten einer Vielzahl von Abnehmern einen Gewinn erzielt, kann (...) auf Herausgabe dieses Gewinns in Anspruch genommen werden (2) Auf den Gewinn sind die Leistungen anzurechnen, die der Schuldner auf Grund der Zuwiderhandlung an Dritte oder an den Staat erbracht hat. Soweit der Schuldner solche Leistungen erst nach Erfüllung des Anspruchs nach Absatz 1 erbracht hat, erstattet der Gläubiger dem Schuldner den abgeführten Gewinn in Höhe der nachgewiesenen Zahlungen zurück (...) (4) Die Gläubiger haben den abgeführten Gewinn nach Abzug der zur Geltendmachung des Anspruchs erforderlichen Aufwendungen an den Bundeshaushalt herauszugeben. (...) &1 & &' 'A& =E< 6 5 3$ 21$ (&+&1+ ( 1(; 71F ' #5 1( J$ ; 1$ 11 1 ($ 5'1( ( + /H?6< A) E 1S1('(1 8 71(51)K 3& '( F1&1F) ' 9(- :II ; ",&1/ 0=> $ $ ' 7(- :II 7(0> &, = +(&+&1+ E :I,&1?=0#>,& 6* ' 0+&1F)11), :I,&1/?=0#> 8 8F )=!G&3&'&(%I% 0+&1F) & & &'* :I,&1?=0#> &'& I <3 '&'J&'' & 7+8( & 8$8(,&1F)1F 0&; 3( 3$,18(18 $(+

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16 -(1+( 6 ( K&? < Jahrgang 1971, Geburtsort: Stade. Nach der dreijährigen praktischen Diplom-Ausbildung bei der Deutschen Telekom AG in den Jahren 1991 bis 1994 in Hamburg folgte der Zivildienst im umweltpädagogischen Bereich beim Bund für Umwelt und Naturschutz (Hamburg). In den Jahren 1996 bis 1999 studierte der Anwalt an der Universität Göttingen und schloss dort mit dem 1. Staatsexamen ab. Er absolvierte zusätzlich den Rechtsstudiengang "Einführung in das japanische Zivilrecht" an der FernUniversität Hagen. Von Anfang 2000 bis zum Sommer 2002 promovierte er am Lehrstuhl von Prof. Dr. Abbo Junker mit dem Titel "Missbrauch der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Bereich des Internet". Seine Referendarausbildung erhielt er am LG Paderborn von 2000 bis Ende Oktober Schon früh spezialisierte sich der Anwalt auf den Bereich des Rechts der Neuen Medien und des Gewerblichen Rechtsschutz. So konnte er eine Vielzahl von praktischen juristischen Erfahrungen sammeln. Er arbeitete schon vor Beginn seines Studiums in den Jahren 1995/1996 in der renommierten Hamburger Anwaltskanzlei Wiegel & Ihde. Nach dem Wechsel nach Göttingen ging er zwischen 1996 und 1999 einer juristischen Mitarbeit bei der Kanzlei Zacharias & Rinnewitz & Partner nach. Seit dem Jahr 2001 bis zur Kanzleigründung Anfang 2003 war er juristischer Mitarbeiter der Kanzlei Kröger & Rehmann, dort schwerpunktmäßig in den Gebieten Online-Recht, Wettbewerbs- und Urheberrecht. In seiner Wahlstation war er beim Internet-Carrier mediaways tätig. Seit Anfang 2003 ist er zugelassener Rechtsanwalt in Hamburg mit den Interessenschwerpunkten Gewerblicher Rechtsschutz, Recht der Neuen Medien und Wirtschaftsrecht und in Bürogemeinschaft mit der Kollegin Rechtsanwältin Sybille Heyms. Daneben ist er für mehrere Hamburger Bildungsträger als Dozent tätig. Herr Dr. Bahr spricht Englisch, Spanisch und Japanisch. ;='-I-,=< Neben der reinen juristischen Befähigung besitzt der Anwalt vor allem auf dem Gebiet der Soft- und Hardware sehr gute Kenntnisse. So ist er seit 1997 als freiberuflicher Rechts- und EDV-Dozent für das Internet, Office-Anwendungen und Programmiersprachen tätig (u.a. Stiftung Berufliche Bildung, Universität Göttingen, zahlreiche VHS). Im gleichen Zeitraum war er als freiberuflicher Programmierer und Web-Designer tätig. Zudem kennt er sich mit den gängigen Betriebssystemen und Internet- "Programmiersprachen" (Java Script, PERL, PHP usw.) sehr gut aus. Seit Januar 2002 ist er Redakteur bei dem juristischen Online-Portal Jurawelt.com für die Bereiche Gewerblicher Rechtsschutz, Neue Medien und Anwaltsrecht. Daneben ist er Autor zahlreicher fachbezogener Offline- und Online-Aufsätze und Webmaster weiterer juristischer Online-Portale (z.b. DialerundRecht.de, Schuldrechtsreformskript.de) und Mitglied diverser Vereinigungen (u.a. Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik, Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht). -< 0!!""#$%&' $ ;! " ; $& T / # $%&$' ; ()*+++&$'

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