ÄNDERUNGSANTRÄGE 1-152

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1 Europäisches Parlament Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr 2017/2003(INI) ÄNRUNGSANTRÄGE Merja Kyllönen (PE v01-00) Europäische Agenda für die kollaborative Wirtschaft (2017/2003(INI)) AM\ docx PE v01-00 In Vielfalt geeint

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3 Änderungsantrag 1 Deirdre Clune Ziffer 1 1. begrüßt das Entstehen der kollaborativen Wirtschaft bei Verkehrsund Fremdenverkehrsdienstleistungen und stellt fest, dass sie bei Vorhandensein eines angemessenen Rechtsrahmens das Potenzial hat, Kunden vielfältigere und preisgünstigere Dienstleistungen zu bieten und neue Formen des kooperativen Austauschs zwischen den Bürgern in der EU zu fördern; 1. begrüßt das Entstehen der kollaborativen Wirtschaft bei Verkehrsund Fremdenverkehrsdienstleistungen und stellt fest, dass sie bei Vorhandensein eines angemessenen Rechtsrahmens das Potenzial hat, Kunden eine größere Auswahl, Bezahlbarkeit und vielfältigere Dienstleistungen zu bieten und gleichzeitig KMU und Startup-Unternehmen mehr Möglichkeiten zu bieten, neue und innovative Formen des kooperativen Austauschs zwischen den Bürgern in der EU zu fördern; stellt fest, dass die kollaborative Wirtschaft dazu beitragen könnte, die Inklusion von Menschen zu erleichtern, die üblicherweise vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen waren, indem sie beispielsweise jungen Menschen als erste Arbeitsstelle den Einstieg in den Arbeitsmarkt ermöglichen könnte; Änderungsantrag 2 Claudia Țapardel, Maria Grapini, István Ujhelyi, Lucy Anderson Ziffer 1 1. begrüßt das Entstehen der kollaborativen Wirtschaft bei Verkehrsund Fremdenverkehrsdienstleistungen und stellt fest, dass sie bei Vorhandensein eines angemessenen Rechtsrahmens das 1. begrüßt das Entstehen der kollaborativen Wirtschaft bei Verkehrs-, Beherbergungs- und Fremdenverkehrsdienstleistungen und stellt fest, dass sie bei Vorhandensein eines AM\ docx 3/92 PE v01-00

4 Potenzial hat, Kunden vielfältigere und preisgünstigere Dienstleistungen zu bieten und neue Formen des kooperativen Austauschs zwischen den Bürgern in der EU zu fördern; angemessenen Rechtsrahmens das Potenzial hat, Kunden vielfältigere und preisgünstigere Dienstleistungen und kleinen und mittleren Unternehmen neue Geschäftsgelegenheiten zu bieten und neue Formen des kooperativen Austauschs zwischen den Bürgern in der EU zu fördern; hebt die positiven Auswirkungen kollaborativer Plattformen auf die Inklusion von Frauen, Jugendlichen, marginalisierten Gemeinschaften wie Migranten und Teilzeitbeschäftigten sowie auf den Wiedereintritt von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt hervor; Änderungsantrag 3 Lucy Anderson, Olga Sehnalová, José Blanco López, Gabriele Preuß, Miltiadis Kyrkos Ziffer 1 1. begrüßt das Entstehen der kollaborativen Wirtschaft bei Verkehrsund Fremdenverkehrsdienstleistungen und stellt fest, dass sie bei Vorhandensein eines angemessenen Rechtsrahmens das Potenzial hat, Kunden vielfältigere und preisgünstigere Dienstleistungen zu bieten und neue Formen des kooperativen Austauschs zwischen den Bürgern in der EU zu fördern; 1. nimmt das Entstehen der kollaborativen Wirtschaft bei Verkehrs-, Beherbergungs- und Fremdenverkehrsdienstleistungen zur Kenntnis und räumt ein, dass die kollaborative Wirtschaft das Potenzial hat, Kunden vielfältigere und preisgünstigere Dienstleistungen zu bieten, das Wirtschaftswachstum, die soziale Wohlfahrt und den Umweltschutz zu steigern und neue Formen des kooperativen Austauschs zwischen den Bürgern zu fördern, indem sie neue Arbeitsgelegenheiten und neue Geschäftsmodelle eröffnet; betont jedoch, dass angemessene Rechtsrahmen geschaffen werden müssen, die Beschäftigung, Gesundheit und Sicherheit, die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie Wettbewerbsfragen, PE v /92 AM\ docx

5 die durch die neuen Modelle entstehen, abdecken; Änderungsantrag 4 Marie-Christine Arnautu Ziffer 1 1. begrüßt das Entstehen der kollaborativen Wirtschaft bei Verkehrsund Fremdenverkehrsdienstleistungen und stellt fest, dass sie bei Vorhandensein eines angemessenen Rechtsrahmens das Potenzial hat, Kunden vielfältigere und preisgünstigere Dienstleistungen zu bieten und neue Formen des kooperativen Austauschs zwischen den Bürgern in der EU zu fördern; 1. ist der Ansicht, dass das Entstehen der kollaborativen Wirtschaft bei Verkehrs- und Fremdenverkehrsdienstleistungen bei Vorhandensein eines angemessenen Rechtsrahmens dazu führen kann, dass Kunden vielfältigere und preisgünstigere Dienstleistungen angeboten und neue Formen des kooperativen Austauschs zwischen den Bürgern in der EU gefördert werden; ist jedoch besorgt angesichts negativer Auswirkungen, etwa der Beschäftigungsunsicherheit, die sie in einigen Branchen, insbesondere im Verkehrswesen und Hotelgewerbe, hervorruft; Or. fr Änderungsantrag 5 Cláudia Monteiro de Aguiar Ziffer 1 1. begrüßt das Entstehen der kollaborativen Wirtschaft bei Verkehrsund Fremdenverkehrsdienstleistungen und stellt fest, dass sie bei Vorhandensein 1. begrüßt das Entstehen der kollaborativen Wirtschaft bei Verkehrsund Fremdenverkehrsdienstleistungen und stellt fest, dass sie bei Vorhandensein AM\ docx 5/92 PE v01-00

6 eines angemessenen Rechtsrahmens das Potenzial hat, Kunden vielfältigere und preisgünstigere Dienstleistungen zu bieten und neue Formen des kooperativen Austauschs zwischen den Bürgern in der EU zu fördern; eines angemessenen, unkomplizierten und klaren Rechtsrahmens das Potenzial hat, Kunden vielfältigere und preisgünstigere Dienstleistungen zu bieten und neue Formen des kooperativen Austauschs zwischen den Bürgern in der EU zu fördern, und so einen Beitrag zur Förderung des Wachstums, des Unternehmertums und der ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Nachhaltigkeit leistet; Or. pt Änderungsantrag 6 István Ujhelyi Ziffer 1 1. begrüßt das Entstehen der kollaborativen Wirtschaft bei Verkehrsund Fremdenverkehrsdienstleistungen und stellt fest, dass sie bei Vorhandensein eines angemessenen Rechtsrahmens das Potenzial hat, Kunden vielfältigere und preisgünstigere Dienstleistungen zu bieten und neue Formen des kooperativen Austauschs zwischen den Bürgern in der EU zu fördern; 1. begrüßt das Entstehen der kollaborativen Wirtschaft bei Verkehrsund Fremdenverkehrsdienstleistungen und stellt fest, dass sie bei Vorhandensein eines angemessenen Rechtsrahmens das Potenzial hat, Kunden einfachen Zugang zu vielfältigeren und preisgünstigeren Dienstleistungen mit einem stärker diversifizierten Profil (auch für schutzbedürftige Kunden mit geringerer Kaufkraft) zu bieten und neue Formen des kooperativen Austauschs zwischen den Bürgern in der EU zu fördern; Änderungsantrag 7 Dominique Riquet, Izaskun Bilbao Barandica, Pavel Telička, Gesine Meissner Ziffer 1 PE v /92 AM\ docx

7 1. begrüßt das Entstehen der kollaborativen Wirtschaft bei Verkehrsund Fremdenverkehrsdienstleistungen und stellt fest, dass sie bei Vorhandensein eines angemessenen Rechtsrahmens das Potenzial hat, Kunden vielfältigere und preisgünstigere Dienstleistungen zu bieten und neue Formen des kooperativen Austauschs zwischen den Bürgern in der EU zu fördern; 1. begrüßt das Entstehen der kollaborativen Wirtschaft bei Verkehrsund Fremdenverkehrsdienstleistungen und stellt fest, dass sie bei Vorhandensein eines angemessenen Rechtsrahmens das Potenzial hat, Kunden vielfältigere und preisgünstigere Dienstleistungen zu bieten und neue Formen des kooperativen Austauschs zwischen den Bürgern und die Entwicklung von nachhaltigen Formen der Mobilität in der EU aktiv zu fördern; Änderungsantrag 8 Daniel Dalton Ziffer 1 1. begrüßt das Entstehen der kollaborativen Wirtschaft bei Verkehrsund Fremdenverkehrsdienstleistungen und stellt fest, dass sie bei Vorhandensein eines angemessenen Rechtsrahmens das Potenzial hat, Kunden vielfältigere und preisgünstigere Dienstleistungen zu bieten und neue Formen des kooperativen Austauschs zwischen den Bürgern in der EU zu fördern; 1. begrüßt das Entstehen der kollaborativen Wirtschaft bei Verkehrsund Fremdenverkehrsdienstleistungen und die Tatsache, dass sie neue Geschäftsgelegenheiten, Arbeitsplätze und Wachstum schafft und gleichzeitig Kunden effizientere, günstigere und vielfältigere Dienstleistungen bietet; Änderungsantrag 9 Michael Cramer Ziffer 1 AM\ docx 7/92 PE v01-00

8 1. begrüßt das Entstehen der kollaborativen Wirtschaft bei Verkehrsund Fremdenverkehrsdienstleistungen und stellt fest, dass sie bei Vorhandensein eines angemessenen Rechtsrahmens das Potenzial hat, Kunden vielfältigere und preisgünstigere Dienstleistungen zu bieten und neue Formen des kooperativen Austauschs zwischen den Bürgern in der EU zu fördern; 1. begrüßt das Entstehen der kollaborativen Wirtschaft bei Verkehrsund Fremdenverkehrsdienstleistungen und stellt fest, dass sie bei Vorhandensein eines angemessenen Rechtsrahmens das Potenzial hat, Kunden vielfältigere und preisgünstigere Dienstleistungen zu bieten, die nachhaltige Mobilität zu fördern und neue Formen des kooperativen Austauschs zwischen den Bürgern in der EU zu fördern; Or. de Änderungsantrag 10 Dieter-Lebrecht Koch Ziffer 1 1. begrüßt das Entstehen der kollaborativen Wirtschaft bei Verkehrsund Fremdenverkehrsdienstleistungen und stellt fest, dass sie bei Vorhandensein eines angemessenen Rechtsrahmens das Potenzial hat, Kunden vielfältigere und preisgünstigere Dienstleistungen zu bieten und neue Formen des kooperativen Austauschs zwischen den Bürgern in der EU zu fördern; 1. begrüßt das Entstehen der kollaborativen Wirtschaft bei Verkehrsund Tourismusdienstleistungen und stellt fest, dass sie bei Vorhandensein eines angemessenen Rechtsrahmens das Potenzial hat, Kunden vielfältigere und preisgünstigere Dienstleistungen zu bieten und neue Formen des kooperativen Austauschs zwischen den Bürgern in der EU zu fördern; Or. de Änderungsantrag 11 István Ujhelyi Ziffer 1 a (neu) PE v /92 AM\ docx

9 1a. stellt fest, dass sich die kollaborative Wirtschaft vor einem Hintergrund entwickelt, in dem die Anzahl der Ankünfte internationaler Touristen rasch zunimmt (478 Mio. internationale Touristen in den EU ), wodurch auch die Nachfrage nach Fremdenverkehrsdienstleistungen zunimmt; stellt daher fest, dass die kollaborative Wirtschaft dazu beitragen kann, besser auf Nachfragespitzen nach Fremdenverkehrsdienstleistungen zu reagieren, beispielsweise in großen Städten oder in ländlichen Gebieten, in denen die Nachfrage nach Unterkünften während Festivals oder anderen besonderen Veranstaltungen plötzlich ansteigt; Änderungsantrag 12 Lucy Anderson, Olga Sehnalová, José Blanco López, Gabriele Preuß, Miltiadis Kyrkos Ziffer 1 a (neu) 1a. fordert die Kommission auf, angemessene Maßnahmen zu erarbeiten, um die Herausforderungen zu bewältigen, die dadurch entstehen, dass europäische Verbraucher Online- Plattformen mit Sitz außerhalb der EU nutzen, da für diese Plattformen kulturell und regulatorisch andere Maßstäbe gelten als in Europa, was insbesondere auf die Bereiche Datenschutz, Gesundheit und Sicherheit, Besteuerung und Arbeitsrecht zutrifft; AM\ docx 9/92 PE v01-00

10 Änderungsantrag 13 Christine Revault D'Allonnes Bonnefoy Ziffer 1 a (neu) 1a. ist der Ansicht, dass es einen grundlegenden Unterschied zwischen einer kollaborativen Wirtschaft, die auf das Teilen der Transportkosten setzt, und einer Wirtschaft gibt, die kostenpflichtige Beförderungsdienste über Vermittlungsplattformen anbietet; Or. fr Änderungsantrag 14 Maria Grapini Ziffer 1 a (neu) 1a. stellt fest, dass im Rahmen der kollaborativen Wirtschaft in den Bereichen Verkehr und Tourismus neue Chancen und neue Geschäftsmodelle entstehen können; Or. ro Änderungsantrag 15 Daniel Dalton Ziffer 1 a (neu) PE v /92 AM\ docx

11 1a. nimmt zur Kenntnis, dass die Kunden mit den Verkehrs- und Fremdenverkehrsdienstleistungen der kollaborativen Wirtschaft viel zufriedener sind als mit herkömmlichen Dienstleistungen; Änderungsantrag 16 Daniel Dalton Ziffer 1 b (neu) 1b. begrüßt die Gelegenheiten, die die kollaborative Wirtschaft für kleine Unternehmen, die lokale Wirtschaft und ländliche Gebiete, insbesondere im Bereich Fremdenverkehr, aber auch im Bereich Verkehr, bietet; stellt außerdem fest, dass insbesondere Reisende mit geringerem Einkommen von der kollaborativen Wirtschaft profitieren; Änderungsantrag 17 István Ujhelyi Ziffer 1 b (neu) 1b. hebt auch die Änderungen im Verhalten von Touristen hervor, insbesondere die Tatsache, dass Touristen selbst organisierten Urlauben offener gegenüberstehen, einzigartigere und personalisiertere touristische Erfahrungen suchen, sich stärker an AM\ docx 11/92 PE v01-00

12 Informationen von anderen Touristen orientieren und digitale Technologien und soziale Medien nutzen, um Reiseerfahrungen zu planen, zu kaufen oder zu bewerten; Änderungsantrag 18 István Ujhelyi Ziffer 1 c (neu) 1c. weist erneut darauf hin, dass Peerto-Peer-Wohnraumvermittlung Schätzungen der Kommission zufolge der größte Sektor der kollaborativen Wirtschaft ist, wenn man den erzeugten Handel zugrundelegt, während Peer-to- Peer-Beförderungsleistungen nach Plattformeinkünften den größten Raum einnehmen; Änderungsantrag 19 Daniel Dalton Ziffer 1 c (neu) 1c. betont, dass Home Sharing in der Fremdenverkehrsbranche eine großartige Nutzung von Ressourcen und unzureichend genutztem Raum darstellt, insbesondere in Bereichen, die normalerweise nicht von Fremdenverkehr profitieren; PE v /92 AM\ docx

13 Änderungsantrag 20 Daniel Dalton Ziffer 1 d (neu) 1d. verurteilt es in diesem Zusammenhang, dass einige Behörden Rechtsvorschriften einführen, durch die die Bereitstellung von Unterkünften für Touristen mittels der kollaborativen Wirtschaft eingeschränkt werden soll; Änderungsantrag 21 Daniel Dalton Ziffer 1 e (neu) 1e. begrüßt die Möglichkeiten, die die kollaborative Möglichkeit in Bezug auf flexible Arbeitszeiten bietet, die sich mit anderen Verpflichtungen in Einklang bringen lassen, sodass Menschen, die sonst vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind, wieder Beschäftigung finden; Änderungsantrag 22 Luis de Grandes Pascual, Inés Ayala Sender Ziffer 2 AM\ docx 13/92 PE v01-00

14 2. stellt fest, dass die Reaktion der Mitgliedstaaten auf das Entstehen von kollaborativen Geschäftsmodellen bisher sehr uneinheitlich war; begrüßt in diesem Zusammenhang die Mitteilung der Kommission zu einer europäischen Agenda für die kollaborative Wirtschaft, bedauert jedoch, dass damit nicht ausdrücklich ein harmonisierter Rechtsrahmen für die kollaborative Wirtschaft geschaffen wird; 2. stellt fest, dass die Reaktion der Mitgliedstaaten auf das Entstehen von kollaborativen Geschäftsmodellen bisher sehr uneinheitlich war; begrüßt in diesem Zusammenhang die Mitteilung der Kommission zu einer europäischen Agenda für die kollaborative Wirtschaft, bedauert jedoch, dass damit nicht ausdrücklich ein harmonisierter Rechtsrahmen für die kollaborative Wirtschaft geschaffen wird; fordert, dass die in der Mitteilung der Kommission enthaltenen Auslegungskriterien genutzt werden, um eine reine Plattformvermittlung im Rahmen des kollaborativen Wirtschaftsmodells von anderen Dienstleistungen der Informationsgesellschaft zu unterscheiden; Or. es Änderungsantrag 23 Inés Ayala Sender Ziffer 2 2. stellt fest, dass die Reaktion der Mitgliedstaaten auf das Entstehen von kollaborativen Geschäftsmodellen bisher sehr uneinheitlich war; begrüßt in diesem Zusammenhang die Mitteilung der Kommission zu einer europäischen Agenda für die kollaborative Wirtschaft, bedauert jedoch, dass damit nicht ausdrücklich ein harmonisierter Rechtsrahmen für die kollaborative Wirtschaft geschaffen wird; 2. stellt fest, dass die Reaktion der Mitgliedstaaten auf das Entstehen von kollaborativen Geschäftsmodellen bisher sehr uneinheitlich war; begrüßt in diesem Zusammenhang die Mitteilung der Kommission zu einer europäischen Agenda für die kollaborative Wirtschaft, bedauert jedoch, dass damit nicht ausdrücklich ein harmonisierter Rechtsrahmen für die kollaborative Wirtschaft geschaffen wird; fordert, dass die in der Mitteilung der Kommission enthaltenen Auslegungskriterien genutzt werden, um eine reine Plattformvermittlung im PE v /92 AM\ docx

15 Rahmen des kollaborativen Wirtschaftsmodells von anderen Dienstleistungen der Informationsgesellschaft zu unterscheiden; Or. es Änderungsantrag 24 Dominique Riquet, Izaskun Bilbao Barandica, Pavel Telička, Gesine Meissner Ziffer 2 2. stellt fest, dass die Reaktion der Mitgliedstaaten auf das Entstehen von kollaborativen Geschäftsmodellen bisher sehr uneinheitlich war; begrüßt in diesem Zusammenhang die Mitteilung der Kommission zu einer europäischen Agenda für die kollaborative Wirtschaft, bedauert jedoch, dass damit nicht ausdrücklich ein harmonisierter Rechtsrahmen für die kollaborative Wirtschaft geschaffen wird; 2. stellt fest, dass die Reaktion der Mitgliedstaaten auf das Entstehen von kollaborativen Geschäftsmodellen bisher sehr uneinheitlich war und die Herausbildung europäischer Marktführer verhindert, die Entwicklung neuer Initiativen behindert und den Interessen aller Akteure (auf der Angebots- und Nachfrageseite) schadet; begrüßt in diesem Zusammenhang die Mitteilung der Kommission zu einer europäischen Agenda für die kollaborative Wirtschaft, bedauert jedoch, dass damit nicht ausdrücklich ein harmonisierter Rechtsrahmen für die kollaborative Wirtschaft geschaffen wird, und ist der Ansicht, dass koordinierte Maßnahmen auf gesamteuropäischer Ebene benötigt werden; Änderungsantrag 25 Nicola Caputo, Lucy Anderson Ziffer 2 AM\ docx 15/92 PE v01-00

16 2. stellt fest, dass die Reaktion der Mitgliedstaaten auf das Entstehen von kollaborativen Geschäftsmodellen bisher sehr uneinheitlich war; begrüßt in diesem Zusammenhang die Mitteilung der Kommission zu einer europäischen Agenda für die kollaborative Wirtschaft, bedauert jedoch, dass damit nicht ausdrücklich ein harmonisierter Rechtsrahmen für die kollaborative Wirtschaft geschaffen wird; 2. stellt fest, dass die Reaktion der Mitgliedstaaten auf das Entstehen von kollaborativen Geschäftsmodellen bisher sehr uneinheitlich war; begrüßt in diesem Zusammenhang die Mitteilung der Kommission zu einer europäischen Agenda für die kollaborative Wirtschaft, bedauert jedoch, dass damit nicht ausdrücklich ein harmonisierter Rechtsrahmen für die kollaborative Wirtschaft geschaffen wird; befürwortet eine umfassende Beurteilung der kollaborativen Wirtschaft, ihrer makroökonomischen und sozialen Implikationen und ihrer langfristigen Tragfähigkeit, um auf Kenntnis der Sachlage basierende strukturpolitische Maßnahmen zu erarbeiten; Änderungsantrag 26 Cláudia Monteiro de Aguiar Ziffer 2 2. stellt fest, dass die Reaktion der Mitgliedstaaten auf das Entstehen von kollaborativen Geschäftsmodellen bisher sehr uneinheitlich war; begrüßt in diesem Zusammenhang die Mitteilung der Kommission zu einer europäischen Agenda für die kollaborative Wirtschaft, bedauert jedoch, dass damit nicht ausdrücklich ein harmonisierter Rechtsrahmen für die kollaborative Wirtschaft geschaffen wird; 2. stellt fest, dass die Reaktion der Mitgliedstaaten auf das Entstehen von kollaborativen Geschäftsmodellen bisher sehr uneinheitlich war, was die vollständige Entwicklung der kollaborativen Wirtschaft erschwert; begrüßt in diesem Zusammenhang die Mitteilung der Kommission zu einer europäischen Agenda für die kollaborative Wirtschaft, bedauert jedoch, dass darin nicht genau erläutert wird, wie die bestehenden Rechtsvorschriften an die Bedürfnisse der kollaborativen Wirtschaft angepasst werden, und dass damit nicht ausdrücklich ein harmonisierter Rechtsrahmen für die kollaborative PE v /92 AM\ docx

17 Wirtschaft geschaffen wird; Or. pt Änderungsantrag 27 Henna Virkkunen Ziffer 2 2. stellt fest, dass die Reaktion der Mitgliedstaaten auf das Entstehen von kollaborativen Geschäftsmodellen bisher sehr uneinheitlich war; begrüßt in diesem Zusammenhang die Mitteilung der Kommission zu einer europäischen Agenda für die kollaborative Wirtschaft, bedauert jedoch, dass damit nicht ausdrücklich ein harmonisierter Rechtsrahmen für die kollaborative Wirtschaft geschaffen wird; 2. stellt fest, dass die Reaktion der Mitgliedstaaten auf das Entstehen von kollaborativen Geschäftsmodellen bisher sehr uneinheitlich war; begrüßt in diesem Zusammenhang die Mitteilung der Kommission zu einer europäischen Agenda für die kollaborative Wirtschaft, bedauert jedoch, dass damit nicht ausdrücklich ein harmonisierter Rechtsrahmen für die kollaborative Wirtschaft geschaffen wird; betont, wie wichtig eine rasche Klarstellung der anwendbaren Vorschriften auf europäischer Ebene ist, um die Fragmentierung des Binnenmarktes zu begrenzen; Änderungsantrag 28 Marie-Christine Arnautu Ziffer 2 2. stellt fest, dass die Reaktion der Mitgliedstaaten auf das Entstehen von kollaborativen Geschäftsmodellen bisher sehr uneinheitlich war; begrüßt in diesem Zusammenhang die Mitteilung der Kommission zu einer europäischen Agenda 2. stellt fest, dass die Reaktion der Mitgliedstaaten aufgrund ihrer rechtlichen Besonderheiten und der lokalen Behörden auf das Entstehen von kollaborativen Geschäftsmodellen bisher natürlich sehr uneinheitlich war; ist in AM\ docx 17/92 PE v01-00

18 für die kollaborative Wirtschaft, bedauert jedoch, dass damit nicht ausdrücklich ein harmonisierter Rechtsrahmen für die kollaborative Wirtschaft geschaffen wird; diesem Zusammenhang der Ansicht, dass mit der Mitteilung der Kommission zu einer europäischen Agenda für die kollaborative Wirtschaft ein allgemein ausgewogenes Vorgehen im Hinblick auf die Entwicklung der kollaborativen Wirtschaft, die herkömmlichen Wirtschaftsakteure und die Befugnisse der nationalen und lokalen Behörden vorgeschlagen wird; Or. fr Änderungsantrag 29 István Ujhelyi Ziffer 2 2. stellt fest, dass die Reaktion der Mitgliedstaaten auf das Entstehen von kollaborativen Geschäftsmodellen bisher sehr uneinheitlich war; begrüßt in diesem Zusammenhang die Mitteilung der Kommission zu einer europäischen Agenda für die kollaborative Wirtschaft, bedauert jedoch, dass damit nicht ausdrücklich ein harmonisierter Rechtsrahmen für die kollaborative Wirtschaft geschaffen wird; 2. stellt fest, dass die Reaktion der Mitgliedstaaten auf das Entstehen von kollaborativen Geschäftsmodellen bisher sehr uneinheitlich war, was zu einer wesentlichen Quelle von Unsicherheit und Verwirrung werden kann, insbesondere im Fall von Touristen aus Drittstaaten; begrüßt in diesem Zusammenhang die Mitteilung der Kommission zu einer europäischen Agenda für die kollaborative Wirtschaft, bedauert jedoch, dass damit nicht ausdrücklich ein harmonisierter Rechtsrahmen für die kollaborative Wirtschaft geschaffen wird; Änderungsantrag 30 Isabella De Monte, Nicola Caputo Ziffer 2 PE v /92 AM\ docx

19 2. stellt fest, dass die Reaktion der Mitgliedstaaten auf das Entstehen von kollaborativen Geschäftsmodellen bisher sehr uneinheitlich war; begrüßt in diesem Zusammenhang die Mitteilung der Kommission zu einer europäischen Agenda für die kollaborative Wirtschaft, bedauert jedoch, dass damit nicht ausdrücklich ein harmonisierter Rechtsrahmen für die kollaborative Wirtschaft geschaffen wird; 2. stellt fest, dass die Reaktion der Mitgliedstaaten auf das Entstehen von kollaborativen Geschäftsmodellen bisher sehr uneinheitlich war; begrüßt in diesem Zusammenhang die Mitteilung der Kommission zu einer europäischen Agenda für die kollaborative Wirtschaft und betont, dass ein gemeinsamer und harmonisierter EU-Rechtsrahmen für die kollaborative Wirtschaft geschaffen werden muss, der eine schlüssige Vorgehensweise auf allen Regierungsebenen im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip fördert; Änderungsantrag 31 Claudia Țapardel, Maria Grapini, István Ujhelyi Ziffer 2 2. stellt fest, dass die Reaktion der Mitgliedstaaten auf das Entstehen von kollaborativen Geschäftsmodellen bisher sehr uneinheitlich war; begrüßt in diesem Zusammenhang die Mitteilung der Kommission zu einer europäischen Agenda für die kollaborative Wirtschaft, bedauert jedoch, dass damit nicht ausdrücklich ein harmonisierter Rechtsrahmen für die kollaborative Wirtschaft geschaffen wird; 2. stellt fest, dass die Reaktion der Mitgliedstaaten auf das Entstehen von kollaborativen Geschäftsmodellen bisher sehr uneinheitlich war und in einigen Fällen protektionistische Maßnahmen auf lokaler Ebene ermöglicht hat; begrüßt in diesem Zusammenhang die Mitteilung der Kommission zu einer europäischen Agenda für die kollaborative Wirtschaft, bedauert jedoch, dass damit keine klaren Maßnahmen im Hinblick auf einen Rechtsrahmen für die kollaborative Wirtschaft in der gesamten Europäischen Union eingeleitet werden; AM\ docx 19/92 PE v01-00

20 Änderungsantrag 32 Dieter-Lebrecht Koch Ziffer 2 2. stellt fest, dass die Reaktion der Mitgliedstaaten auf das Entstehen von kollaborativen Geschäftsmodellen bisher sehr uneinheitlich war; begrüßt in diesem Zusammenhang die Mitteilung der Kommission zu einer europäischen Agenda für die kollaborative Wirtschaft, bedauert jedoch, dass damit nicht ausdrücklich ein harmonisierter Rechtsrahmen für die kollaborative Wirtschaft geschaffen wird; 2. stellt fest, dass die Reaktion der Mitgliedstaaten auf das Entstehen von kollaborativen Geschäftsmodellen bisher sehr uneinheitlich war; begrüßt in diesem Zusammenhang die Mitteilung der Kommission zu einer europäischen Agenda für die kollaborative Wirtschaft, bedauert jedoch, dass damit nicht ausdrücklich ein harmonisierter Rechtsrahmen für die kollaborative Wirtschaft geschaffen wird und fordert deshalb bis spätestens 2018 einen solchen Rechtsrahmen zu schaffen; Or. de Änderungsantrag 33 Mark Demesmaeker Ziffer 2 2. stellt fest, dass die Reaktion der Mitgliedstaaten auf das Entstehen von kollaborativen Geschäftsmodellen bisher sehr uneinheitlich war; begrüßt in diesem Zusammenhang die Mitteilung der Kommission zu einer europäischen Agenda für die kollaborative Wirtschaft, bedauert jedoch, dass damit nicht ausdrücklich ein harmonisierter Rechtsrahmen für die kollaborative Wirtschaft geschaffen wird; 2. stellt fest, dass die Reaktion der Mitgliedstaaten auf das Entstehen von kollaborativen Geschäftsmodellen bisher sehr uneinheitlich war; begrüßt in diesem Zusammenhang die Mitteilung der Kommission zu einer europäischen Agenda für die kollaborative Wirtschaft; Or. nl PE v /92 AM\ docx

21 Änderungsantrag 34 Jill Seymour Ziffer 2 2. stellt fest, dass die Reaktion der Mitgliedstaaten auf das Entstehen von kollaborativen Geschäftsmodellen bisher sehr uneinheitlich war; begrüßt in diesem Zusammenhang die Mitteilung der Kommission zu einer europäischen Agenda für die kollaborative Wirtschaft, bedauert jedoch, dass damit nicht ausdrücklich ein harmonisierter Rechtsrahmen für die kollaborative Wirtschaft geschaffen wird; 2. stellt fest, dass die Reaktion der Mitgliedstaaten auf das Entstehen von kollaborativen Geschäftsmodellen bisher sehr uneinheitlich war; bedauert in diesem Zusammenhang die Mitteilung der Kommission zu einer europäischen Agenda für die kollaborative Wirtschaft; Änderungsantrag 35 Daniel Dalton Ziffer 2 2. stellt fest, dass die Reaktion der Mitgliedstaaten auf das Entstehen von kollaborativen Geschäftsmodellen bisher sehr uneinheitlich war; begrüßt in diesem Zusammenhang die Mitteilung der Kommission zu einer europäischen Agenda für die kollaborative Wirtschaft, bedauert jedoch, dass damit nicht ausdrücklich ein harmonisierter Rechtsrahmen für die kollaborative Wirtschaft geschaffen wird; 2. stellt fest, dass die Reaktion der Mitgliedstaaten auf das Entstehen von kollaborativen Geschäftsmodellen bisher sehr uneinheitlich war; begrüßt in diesem Zusammenhang die Mitteilung der Kommission zu einer europäischen Agenda für die kollaborative Wirtschaft und legt der Kommission nahe, neben dem Teilen von bewährten Verfahren für eine vollständige Umsetzung der bestehenden Vorschriften zu sorgen; Änderungsantrag 36 AM\ docx 21/92 PE v01-00

22 Karima Delli Ziffer 2 2. stellt fest, dass die Reaktion der Mitgliedstaaten auf das Entstehen von kollaborativen Geschäftsmodellen bisher sehr uneinheitlich war; begrüßt in diesem Zusammenhang die Mitteilung der Kommission zu einer europäischen Agenda für die kollaborative Wirtschaft, bedauert jedoch, dass damit nicht ausdrücklich ein harmonisierter Rechtsrahmen für die kollaborative Wirtschaft geschaffen wird; 2. stellt fest, dass die Reaktion der Mitgliedstaaten auf das Entstehen von kollaborativen Geschäftsmodellen bisher sehr uneinheitlich war; begrüßt in diesem Zusammenhang die Mitteilung der Kommission zu einer europäischen Agenda und ihren Versuch, die kollaborative Wirtschaft als Gegensatz zur Plattformwirtschaft zu definieren, bedauert jedoch, dass damit nicht ausdrücklich ein harmonisierter Rechtsrahmen für die kollaborative Wirtschaft geschaffen wird; Änderungsantrag 37 Kosma Złotowski, Tomasz Piotr Poręba Ziffer 2 2. stellt fest, dass die Reaktion der Mitgliedstaaten auf das Entstehen von kollaborativen Geschäftsmodellen bisher sehr uneinheitlich war; begrüßt in diesem Zusammenhang die Mitteilung der Kommission zu einer europäischen Agenda für die kollaborative Wirtschaft, bedauert jedoch, dass damit nicht ausdrücklich ein harmonisierter Rechtsrahmen für die kollaborative Wirtschaft geschaffen wird; 2. stellt fest, dass die Reaktion der Mitgliedstaaten auf das Entstehen von kollaborativen Geschäftsmodellen bisher sehr uneinheitlich war; begrüßt in diesem Zusammenhang die Mitteilung der Kommission zu einer europäischen Agenda für die kollaborative Wirtschaft, die dringend benötigte rechtliche Leitlinien und Orientierung für Behörden, Marktteilnehmer und Bürger enthält; PE v /92 AM\ docx

23 Änderungsantrag 38 Andor Deli Ziffer 2 2. stellt fest, dass die Reaktion der Mitgliedstaaten auf das Entstehen von kollaborativen Geschäftsmodellen bisher sehr uneinheitlich war; begrüßt in diesem Zusammenhang die Mitteilung der Kommission zu einer europäischen Agenda für die kollaborative Wirtschaft, bedauert jedoch, dass damit nicht ausdrücklich ein harmonisierter Rechtsrahmen für die kollaborative Wirtschaft geschaffen wird; 2. stellt fest, dass die Reaktion der Mitgliedstaaten auf das Entstehen von kollaborativen Geschäftsmodellen bisher sehr uneinheitlich war; begrüßt in diesem Zusammenhang die Mitteilung der Kommission zu einer europäischen Agenda für die kollaborative Wirtschaft; stellt fest, dass damit nicht ausdrücklich ein harmonisierter Rechtsrahmen für die kollaborative Wirtschaft geschaffen wird; Änderungsantrag 39 Cláudia Monteiro de Aguiar Ziffer 2 Spiegelstrich 1 (neu) bedauert, dass die geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere die Richtlinie 2000/31/EG über den elektronischen Geschäftsverkehr und die Dienstleistungsrichtlinie 2006/31/EG, nicht ordnungsgemäß angewendet werden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die auf die Modelle der kollaborativen Wirtschaft angewandten Rechtsvorschriften nicht gegen die Rechtsvorschriften der Union und die Grundsätze des Binnenmarkts verstoßen; Or. pt AM\ docx 23/92 PE v01-00

24 Änderungsantrag 40 Cláudia Monteiro de Aguiar Ziffer 2 Spiegelstrich 2 (neu) hebt hervor, dass die kollaborative Wirtschaft einen wesentlichen Beitrag zur Nachhaltigkeit der Fremdenverkehrsbranche sowie des Verkehrssektors leistet und eine Optimierung der bestehenden Ressourcen durch die Nutzung nicht vollständig genutzter Vermögenswerte und die Entwicklung neuer Dienstleistungen und Produkte ohne umfangreiche Investitionen ermöglicht; weist darauf hin, dass diese darüber hinaus dazu beiträgt, dass mehr Bürger in diese Sektoren eingebunden werden und dass der Nutzen des Fremdenverkehrs alle Regionen, einschließlich der Gebiete in äußerster Randlage, Berggebiete sowie ländlicher Gebiete, erreicht; Or. pt Änderungsantrag 41 Isabella De Monte, Isabella De Monte Ziffer 2 a (neu) 2a. betont, dass die kollaborative Wirtschaft Möglichkeiten bieten könnte, die Wirtschaft in geringer besiedelten, entlegenen Gebieten in Sektoren wie dem Fremdenverkehr zu beleben; betont, dass es von ausschlaggebender Bedeutung wäre, einen wirksamen Regelungsrahmen und Maßnahmen zu entwickeln, die kollaborative Wirtschaftsmodelle in PE v /92 AM\ docx

25 entlegenen Gebieten stärken; Änderungsantrag 42 Christine Revault D'Allonnes Bonnefoy Ziffer 2 a (neu) 2a. ist der Ansicht, dass die digitale Unterstützung ein Mittel zur Verbesserung der Beförderungsdienste ist und die Vermittlungsplattformen im Verkehrsbereich Dienstleistungen anbieten, für die die Rechtsvorschriften gelten sollten, die auch für Verkehrsunternehmen gelten; Or. fr Änderungsantrag 43 Daniel Dalton Ziffer 2 a (neu) 2a. räumt ein, dass die Geschäftsmodelle der kollaborativen Wirtschaft alle unterschiedlich sind, dass die Vielfalt der kollaborativen Wirtschaft eine ihrer Stärken ist und dass daher eine übergreifende Regelung für die gesamte kollaborative Wirtschaft nicht praktikabel wäre; AM\ docx 25/92 PE v01-00

26 Änderungsantrag 44 Dominique Riquet, Izaskun Bilbao Barandica, Pavel Telička Ziffer 2 a (neu) 2a. betont, dass eine Harmonisierung zwischen der kollaborativen Wirtschaft und herkömmlichen Wirtschaftsformen in den Bereichen Schulung, berufliche Qualifikationen und steuerliche und soziale Verpflichtungen benötigt wird; Änderungsantrag 45 Claudia Țapardel, Olga Sehnalová, Maria Grapini, István Ujhelyi, Lucy Anderson Ziffer 3 3. betont, dass im Zusammenhang mit der kollaborativen Wirtschaft Fragen in Bezug auf Verbraucherschutz, Haftung, Versicherung, Sozialschutz von sowohl Arbeitnehmern als auch Selbständigen sowie Datenschutz vorrangige Bedeutung haben, und erwartet, dass in dieser Hinsicht regulierend eingegriffen wird; betont, dass durch einen Rechtsrahmen gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen und Innovationen gefördert werden sollen und zur allgemeinen Entwicklung und Verwirklichung der Ziele der EU-Verkehrspolitik beigetragen werden soll, darunter die Reduzierung der CO2-Emissionen im Verkehr, territorialer Zusammenhalt, Erschwinglichkeit, Zugänglichkeit und Sicherheit; 3. betont, dass im Zusammenhang mit der kollaborativen Wirtschaft Fragen in Bezug auf Verbraucherschutz, Haftung, Versicherung, Sozialschutz von sowohl Arbeitnehmern als auch Selbständigen sowie Datenschutz vorrangige Bedeutung haben, und hebt die potenziellen Risiken hervor, die mit der Schaffung unklarer Beschäftigungsverhältnisse, unfairen Arbeitsbedingungen und der Nichteinhaltung von Arbeitnehmerrechten einhergehen; ist daher der Ansicht, dass es neben einem regulierenden Eingriff erforderlich ist, dass alle Interessenträger zusammenarbeiten und ihrer individuellen Verantwortung gerecht werden; betont, dass durch einen Rechtsrahmen gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen und Innovationen gefördert werden sollen und PE v /92 AM\ docx

27 zur allgemeinen Entwicklung und Verwirklichung der Ziele der EU- Verkehrs- und Fremdenverkehrspolitik beigetragen werden soll, darunter die Reduzierung der CO2-Emissionen, territorialer Zusammenhalt, Erschwinglichkeit, Zugänglichkeit und Sicherheit; argumentiert gleichzeitig, dass die Kommission für einen ehrgeizigen Durchsetzungsrahmen sorgen sollte und Plattformen verpflichten sollte, eine Kultur der Einhaltung der Vorschriften in Bezug auf Gesundheit, Sicherheit und Besteuerung zu fördern und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass durch jeden vorgelegten Vorschlag das Risiko des Entstehens von Monopolen verringert wird; Änderungsantrag 46 Lucy Anderson, Olga Sehnalová, José Blanco López, Nicola Caputo, Gabriele Preuß, Miltiadis Kyrkos Ziffer 3 3. betont, dass im Zusammenhang mit der kollaborativen Wirtschaft Fragen in Bezug auf Verbraucherschutz, Haftung, Versicherung, Sozialschutz von sowohl Arbeitnehmern als auch Selbständigen sowie Datenschutz vorrangige Bedeutung haben, und erwartet, dass in dieser Hinsicht regulierend eingegriffen wird; betont, dass durch einen Rechtsrahmen gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen und Innovationen gefördert werden sollen und zur allgemeinen Entwicklung und Verwirklichung der Ziele der EU- Verkehrspolitik beigetragen werden soll, darunter die Reduzierung der CO2- Emissionen im Verkehr, territorialer 3. betont, dass im Zusammenhang mit der kollaborativen Wirtschaft Fragen in Bezug auf Verbraucherschutz, Haftung, Versicherung, Sozialschutz von sowohl Arbeitnehmern als auch Selbständigen sowie Datenschutz vorrangige Bedeutung haben, und erwartet, dass in dieser Hinsicht regulierend eingegriffen wird; unterstreicht insbesondere die Risiken unklarer Beschäftigungsverhältnisse, unfairer Arbeitsbedingungen und der Nichteinhaltung von Arbeitnehmerrechten; betont, dass es dringend erforderlich ist, die Arbeitsbeziehungen zwischen den Erwerbstätigen und den kollaborativen AM\ docx 27/92 PE v01-00

28 Zusammenhalt, Erschwinglichkeit, Zugänglichkeit und Sicherheit; Plattformen klarzustellen; 3a. betont, dass durch einen Rechtsrahmen gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen und Innovationen gefördert werden sollen und zur allgemeinen Entwicklung und Verwirklichung der Ziele der EU-Verkehrspolitik beigetragen werden soll, darunter die Reduzierung der CO2-Emissionen im Verkehr, territorialer Zusammenhalt, Modernisierung der gesamten städtischen und ländlichen Infrastrukturen, auch in Verbindung mit öffentlichen Verkehrsdienstleistungen, Erschwinglichkeit, Zugänglichkeit für alle Benutzer und Sicherheit; Änderungsantrag 47 Daniel Dalton Ziffer 3 3. betont, dass im Zusammenhang mit der kollaborativen Wirtschaft Fragen in Bezug auf Verbraucherschutz, Haftung, Versicherung, Sozialschutz von sowohl Arbeitnehmern als auch Selbständigen sowie Datenschutz vorrangige Bedeutung haben, und erwartet, dass in dieser Hinsicht regulierend eingegriffen wird; betont, dass durch einen Rechtsrahmen gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen und Innovationen gefördert werden sollen und zur allgemeinen Entwicklung und Verwirklichung der Ziele der EU-Verkehrspolitik beigetragen werden soll, darunter die Reduzierung der CO2-Emissionen im Verkehr, territorialer Zusammenhalt, Erschwinglichkeit, Zugänglichkeit und Sicherheit; 3. betont, dass im Zusammenhang mit der kollaborativen Wirtschaft Fragen in Bezug auf Verbraucherschutz, Haftung, Versicherung, Sozialschutz von sowohl Arbeitnehmern als auch Selbständigen sowie Datenschutz vorrangige Bedeutung haben, auch wenn sie nicht ausschließlich für kollaborative Geschäftsmodelle relevant sind; betont, dass jegliche neuen Vorschläge für Regulierung in diesen Bereichen einem faktengestützten Ansatz folgen müssen, einschließlich einer Bewertung, ob bestehende Regeln ordnungsgemäß umgesetzt werden, und nicht auf kollaborative Geschäftsmodelle beschränkt werden, sondern branchenspezifisch sein sollten; ist der Ansicht, dass durch den Rechtsrahmen im EU-Verkehrssektor für gleiche Wettbewerbsbedingungen gesorgt werden PE v /92 AM\ docx

29 soll, Innovationen gefördert werden sollen und zur allgemeinen Entwicklung und Verwirklichung der Ziele der EU- Verkehrspolitik beigetragen werden soll, darunter die Reduzierung der CO2- Emissionen im Verkehr, territorialer Zusammenhalt, Erschwinglichkeit, Zugänglichkeit und Sicherheit; Änderungsantrag 48 Karima Delli Ziffer 3 3. betont, dass im Zusammenhang mit der kollaborativen Wirtschaft Fragen in Bezug auf Verbraucherschutz, Haftung, Versicherung, Sozialschutz von sowohl Arbeitnehmern als auch Selbständigen sowie Datenschutz vorrangige Bedeutung haben, und erwartet, dass in dieser Hinsicht regulierend eingegriffen wird; betont, dass durch einen Rechtsrahmen gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen und Innovationen gefördert werden sollen und zur allgemeinen Entwicklung und Verwirklichung der Ziele der EU- Verkehrspolitik beigetragen werden soll, darunter die Reduzierung der CO2- Emissionen im Verkehr, territorialer Zusammenhalt, Erschwinglichkeit, Zugänglichkeit und Sicherheit; 3. betont, dass im Zusammenhang mit der kollaborativen Wirtschaft Fragen in Bezug auf Verbraucherschutz, Haftung, Versicherung, Verpflichtungen der Dienstleistungsanbieter, die notwendige Unterscheidung zwischen Einzelpersonen und professionellen Dienstleistungsanbietern, Sozialschutz und bei letzteren fiskalische Bedingungen von sowohl Arbeitnehmern als auch Selbständigen, Zuverlässigkeit des Bewertungssystems sowie Datenschutz vorrangige Bedeutung haben, und erwartet, dass in dieser Hinsicht regulierend eingegriffen wird; betont, dass durch einen Rechtsrahmen gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen und Innovationen gefördert werden sollen und zur allgemeinen Entwicklung und Verwirklichung der Ziele der EU- Verkehrspolitik beigetragen werden soll, darunter die Reduzierung der CO2- Emissionen im Verkehr, territorialer Zusammenhalt, Erschwinglichkeit, Zugänglichkeit und Sicherheit, Optimierung der Infrastruktur und schließlich nachhaltige Alternativen zu AM\ docx 29/92 PE v01-00

30 privaten Fahrzeugen; Änderungsantrag 49 Deirdre Clune Ziffer 3 3. betont, dass im Zusammenhang mit der kollaborativen Wirtschaft Fragen in Bezug auf Verbraucherschutz, Haftung, Versicherung, Sozialschutz von sowohl Arbeitnehmern als auch Selbständigen sowie Datenschutz vorrangige Bedeutung haben, und erwartet, dass in dieser Hinsicht regulierend eingegriffen wird; betont, dass durch einen Rechtsrahmen gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen und Innovationen gefördert werden sollen und zur allgemeinen Entwicklung und Verwirklichung der Ziele der EU- Verkehrspolitik beigetragen werden soll, darunter die Reduzierung der CO2- Emissionen im Verkehr, territorialer Zusammenhalt, Erschwinglichkeit, Zugänglichkeit und Sicherheit; 3. betont, dass im Zusammenhang mit der kollaborativen Wirtschaft Fragen in Bezug auf Verbraucherschutz, Haftung, Versicherung, Sozialschutz von sowohl Arbeitnehmern als auch Selbständigen sowie Datenschutz vorrangige Bedeutung haben, und erwartet, dass in dieser Hinsicht regulierend eingegriffen wird; betont, dass durch einen Rechtsrahmen gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen und Innovationen gefördert werden sollen und zur allgemeinen Entwicklung und Verwirklichung der Ziele der EU- Verkehrspolitik beigetragen werden soll, darunter die Reduzierung der CO2- Emissionen im Verkehr, territorialer Zusammenhalt, Erschwinglichkeit, Zugänglichkeit und Sicherheit; betont, dass ein Rechtsrahmen gleichzeitig Klarheit für Verbraucher und Unternehmen schaffen und dazu beitragen sollte, das Wachstum der kollaborativen Wirtschaft zu fördern und zu ermöglichen und digitale Innovationen nicht zu behindern; Änderungsantrag 50 Cláudia Monteiro de Aguiar Ziffer 3 PE v /92 AM\ docx

31 3. betont, dass im Zusammenhang mit der kollaborativen Wirtschaft Fragen in Bezug auf Verbraucherschutz, Haftung, Versicherung, Sozialschutz von sowohl Arbeitnehmern als auch Selbständigen sowie Datenschutz vorrangige Bedeutung haben, und erwartet, dass in dieser Hinsicht regulierend eingegriffen wird; betont, dass durch einen Rechtsrahmen gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen und Innovationen gefördert werden sollen und zur allgemeinen Entwicklung und Verwirklichung der Ziele der EU-Verkehrspolitik beigetragen werden soll, darunter die Reduzierung der CO2-Emissionen im Verkehr, territorialer Zusammenhalt, Erschwinglichkeit, Zugänglichkeit und Sicherheit; 3. betont, dass im Zusammenhang mit der kollaborativen Wirtschaft Fragen in Bezug auf Verbraucherschutz, Haftung, Versicherung, Sozialschutz von sowohl Arbeitnehmern als auch Selbständigen sowie Datenschutz vorrangige Bedeutung haben, und erwartet, dass die Kommission den Mitgliedstaaten weitere Leitlinien gibt, um eine Fragmentierung zu verhindern und die Mitgliedstaaten dazu anzuhalten, bewährte Verfahren zu teilen und den Verwaltungsaufwand zu verringern; betont, dass die kollaborative Wirtschaft in vielen Fällen Maßnahmen zur Selbstregulierung anwendet und Vertrauensmechanismen zwischen den Verbrauchern erleichtert; betont, dass ein Rechtsrahmen angemessen sein sollte (indem er berücksichtigt, ob Dienstleistungen durch Profis oder Gleichgestellte erbracht werden), Innovationen nicht behindern sollte und keine Hindernisse für Unternehmertum in der EU schaffen sollte; Änderungsantrag 51 Jill Seymour Ziffer 3 3. betont, dass im Zusammenhang mit der kollaborativen Wirtschaft Fragen in Bezug auf Verbraucherschutz, Haftung, Versicherung, Sozialschutz von sowohl Arbeitnehmern als auch Selbständigen sowie Datenschutz vorrangige Bedeutung haben, und erwartet, dass in dieser Hinsicht regulierend eingegriffen wird; 3. betont, dass im Zusammenhang mit der kollaborativen Wirtschaft Fragen in Bezug auf Verbraucherschutz, Haftung, Versicherung, Sozialschutz von sowohl Arbeitnehmern als auch Selbständigen sowie Datenschutz vorrangige Bedeutung haben und in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten verbleiben sollten; AM\ docx 31/92 PE v01-00

32 betont, dass durch einen Rechtsrahmen gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen und Innovationen gefördert werden sollen und zur allgemeinen Entwicklung und Verwirklichung der Ziele der EU-Verkehrspolitik beigetragen werden soll, darunter die Reduzierung der CO2-Emissionen im Verkehr, territorialer Zusammenhalt, Erschwinglichkeit, Zugänglichkeit und Sicherheit; Änderungsantrag 52 Gesine Meissner Ziffer 3 3. betont, dass im Zusammenhang mit der kollaborativen Wirtschaft Fragen in Bezug auf Verbraucherschutz, Haftung, Versicherung, Sozialschutz von sowohl Arbeitnehmern als auch Selbständigen sowie Datenschutz vorrangige Bedeutung haben, und erwartet, dass in dieser Hinsicht regulierend eingegriffen wird; betont, dass durch einen Rechtsrahmen gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen und Innovationen gefördert werden sollen und zur allgemeinen Entwicklung und Verwirklichung der Ziele der EU-Verkehrspolitik beigetragen werden soll, darunter die Reduzierung der CO2-Emissionen im Verkehr, territorialer Zusammenhalt, Erschwinglichkeit, Zugänglichkeit und Sicherheit; 3. betont, dass im Zusammenhang mit der Mitteilung der Kommission Eine Europäische Agenda für die kollaborative Wirtschaft Fragen in Bezug auf Verbraucherschutz, Haftung, Versicherung, Sozialschutz von sowohl Arbeitnehmern als auch Selbständigen sowie Datenschutz derzeit im Rahmen einer eingehenden Analyse untersucht werden, worauf detailliertere Empfehlungen der Kommission folgen sollten, falls dies als erforderlich angesehen wird; betont, dass durch einen Rechtsrahmen gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen und Innovationen gefördert werden sollen und zur allgemeinen Entwicklung und Verwirklichung der Ziele der EU- Verkehrspolitik beigetragen werden soll, darunter die Reduzierung der CO2- Emissionen im Verkehr, territorialer Zusammenhalt, Erschwinglichkeit, Zugänglichkeit und Sicherheit; PE v /92 AM\ docx

33 Änderungsantrag 53 Wim van de Camp Ziffer 3 3. betont, dass im Zusammenhang mit der kollaborativen Wirtschaft Fragen in Bezug auf Verbraucherschutz, Haftung, Versicherung, Sozialschutz von sowohl Arbeitnehmern als auch Selbständigen sowie Datenschutz vorrangige Bedeutung haben, und erwartet, dass in dieser Hinsicht regulierend eingegriffen wird; betont, dass durch einen Rechtsrahmen gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen und Innovationen gefördert werden sollen und zur allgemeinen Entwicklung und Verwirklichung der Ziele der EU-Verkehrspolitik beigetragen werden soll, darunter die Reduzierung der CO2-Emissionen im Verkehr, territorialer Zusammenhalt, Erschwinglichkeit, Zugänglichkeit und Sicherheit; 3. betont, dass im Zusammenhang mit der Mitteilung der Kommission Eine Europäische Agenda für die kollaborative Wirtschaft Fragen in Bezug auf Verbraucherschutz, Haftung, Versicherung, Sozialschutz von sowohl Arbeitnehmern als auch Selbständigen sowie Datenschutz Anlass zur Durchführung einer eingehenden Analyse sein sollten, die bei Bedarf durch verhältnismäßige Regulierungsmaßnahmen der Kommission abgeschlossen werden sollte; betont, dass durch einen Rechtsrahmen gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen und Innovationen gefördert werden sollen und zur allgemeinen Entwicklung und Verwirklichung der Ziele der EU-Verkehrspolitik beigetragen werden soll, darunter die Reduzierung der CO2-Emissionen im Verkehr, territorialer Zusammenhalt, Erschwinglichkeit, Zugänglichkeit und Sicherheit; Änderungsantrag 54 Merja Kyllönen Ziffer 3 3. betont, dass im Zusammenhang mit der kollaborativen Wirtschaft Fragen in Bezug auf Verbraucherschutz, Haftung, 3. betont, dass im Zusammenhang mit der kollaborativen Wirtschaft Fragen in Bezug auf Verbraucherschutz, Haftung, AM\ docx 33/92 PE v01-00

34 Versicherung, Sozialschutz von sowohl Arbeitnehmern als auch Selbständigen sowie Datenschutz vorrangige Bedeutung haben, und erwartet, dass in dieser Hinsicht regulierend eingegriffen wird; betont, dass durch einen Rechtsrahmen gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen und Innovationen gefördert werden sollen und zur allgemeinen Entwicklung und Verwirklichung der Ziele der EU- Verkehrspolitik beigetragen werden soll, darunter die Reduzierung der CO2- Emissionen im Verkehr, territorialer Zusammenhalt, Erschwinglichkeit, Zugänglichkeit und Sicherheit; Versicherung, Sozialschutz von sowohl Arbeitnehmern als auch Selbständigen sowie Datenschutz vorrangige Bedeutung haben, und erwartet, dass in dieser Hinsicht regulierend eingegriffen wird; betont, dass durch einen Rechtsrahmen die Verbraucher in den Mittelpunkt gestellt, gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen und Innovationen gefördert werden sollen und zur allgemeinen Entwicklung und Verwirklichung der Ziele der EU-Verkehrspolitik beigetragen werden soll, darunter die Reduzierung der CO2-Emissionen im Verkehr, territorialer Zusammenhalt, Erschwinglichkeit, Zugänglichkeit und Sicherheit; Änderungsantrag 55 Andor Deli Ziffer 3 3. betont, dass im Zusammenhang mit der kollaborativen Wirtschaft Fragen in Bezug auf Verbraucherschutz, Haftung, Versicherung, Sozialschutz von sowohl Arbeitnehmern als auch Selbständigen sowie Datenschutz vorrangige Bedeutung haben, und erwartet, dass in dieser Hinsicht regulierend eingegriffen wird; betont, dass durch einen Rechtsrahmen gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen und Innovationen gefördert werden sollen und zur allgemeinen Entwicklung und Verwirklichung der Ziele der EU-Verkehrspolitik beigetragen werden soll, darunter die Reduzierung der CO2-Emissionen im Verkehr, territorialer Zusammenhalt, Erschwinglichkeit, Zugänglichkeit und Sicherheit; 3. betont, dass es im Zusammenhang mit der kollaborativen Wirtschaft mehrere Bereiche gibt, auf die dringend eingegangen werden muss, unter anderem Fragen in Bezug auf Verbraucherschutz, Haftung, Versicherung, Sozialschutz von sowohl Arbeitnehmern als auch Selbständigen sowie Datenschutz, sodass in dieser Hinsicht möglicherweise regulierend eingegriffen werden muss; betont, dass durch einen Rechtsrahmen gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen und Innovationen gefördert werden könnten und zur allgemeinen Entwicklung und Verwirklichung der Ziele der EU-Verkehrspolitik in Verbindung mit der Reduzierung der CO2-Emissionen im Verkehr, territorialem Zusammenhalt, Erschwinglichkeit, Zugänglichkeit und PE v /92 AM\ docx

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