Gewässer- und Bodenschutzalarmplan

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1 Gewässer- und Bodenschutzalarmplan für die Stadt Frankfurt am Main Stand 07/2012 Herausgeber: Magistrat der Stadt Frankfurt am Main Umweltamt Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde Galvanistraße Frankfurt am Main 1

2 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines Seite 1.1 Gültigkeitsbereich mit Übersichtsplan Alarmschema Meldebogen 5 2. Zweck des Gewässerschutzalarmplanes 2.1 Geltungsbereich Umweltgefährdende/wassergefährdende Stoffe Meldepflicht und Meldung Zuständigkeiten 8 3. Gebiete von besonderer wasserwirtschaftlicher Bedeutung 3.1 Trinkwasserschutzgebiete Auflistung der festgesetzten und beantragten Trinkwasserschutzgebiete Kartenausschnitte der festgesetzten Trinkwasserschutzgebiete Heilquellenschutzgebiete (Auflistung) Festgesetzte Überschwemmungsgebiete (Auflistung) Gebiete mit Trennkanalisation (Auflistung) Verzeichnis der Meldestellen 4.1 Meldestellen in besonderen Fällen Weitere in Anspruch zu nehmende Stellen 26 Stand 05/12 2

3 1. Allgemeines 1.1 Gültigkeitsbereich mit Übersichtsplan Der Gewässerschutz-Alarmplan gilt für das Stadtgebiet Frankfurt am Main Stadtgebietsgrenze Main: Linkes Ufer: Main-Kilometer 22,445-38,385 Rechtes Ufer: Main-Kilometer 19,685-46, Übersichtskarte mit angrenzenden Landkreisen und Stadtgebiet Offenbach geänderter Auszug aus: Hessen 1 : Verwaltungsgrenzenausgabe mit Gemarkung. Hrsg.: Hessisches Landesvermessungsamt 1992 Zuständige Wasser- und Bodenschutzbehörde für die jeweiligen angrenzenden Kreise: Landkreis Groß-Gerau Main-Taunus-Kreis Hochtaunus-Kreis Wetterau-Kreis Wilhelm-Seipp-Straße 4 Am Kreishaus 1-5 Ludwig-Erhard-Anlage 1-4 Homburger Straße Groß-Gerau Hofheim Bad Homburg v.d.h Friedberg Tel.: / Tel.: / Tel.: / Tel.: / 83-0 Fax: / Fax: / Fax: / Fax: / RPAU Darmstadt RPAU Wiesbaden RPAU Wiesbaden RPAU Frankfurt Tel.: / 12 0 Tel.: 0611 / Tel.: 0611 / Tel.: 069 / Fax: / Fax: 0611 / Fax: 0611 / Fax: 069 / Main -Kinzig-Kreis Landkreis Offenbach Stadt Offenbach Barbarossastraße Werner-Hilpert-Straße 1 Berliner Straße Gelnhausen Dietzenbach Offenbach a.m. Tel.: Tel.: / Tel.: 069 / Fax: Fax: / Fax: 069 / RPAU Frankfurt RPAU Darmstadt RPAU Frankfurt Tel.: 069 / Tel.: / 12 0 Tel.: 069 / Fax: 069 / Fax: / Fax: 069 / RPAU = Regierungspräsidium Abt. Arbeitsschutz und Umwelt Stand 05/11 3

4 Stand 07/ Alarmschema Magistrat Umweltamt Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde Einsatzleitung bei Folgemaßnahmen Fax Na ch Polizeibehörde dienstlich Dienstschluss Polizeipräsidium Frankfurt Amtsleitung Unfall-Meldung/ 069 / 212 Polizeiliche Sofortmaßnahmen (StV.): Gegenseitige Verständigung Hr. Hoppe No truf 110 Abteilungsleitung Führungs- und 069 / / 212 (StV.): Lagedienst (FuL) bis Hr. Oberhausen Ab 16 Uhr bzw. am Wochenende 069 / 212 Frau Jungmann / Über FuL bis / 212 N.N Jeweils Frau Stein 069 / über Frau Nickolai 069 / Einsatzleitstelle Herr Dienstbühl 069 / / Herr Bopp 069 / Herr Andres 069 / Herr Hoffmann 069 / Frau Schwarz 069 / Feuerwehr Einsatzleitung bei Sofortmaßnahmen Branddirektion Notruf 112 Zentrale 069 / Fax 069 / oder

5 1.3 Meldebogen Datum: Uhrzeit: der Meldung - bitte sofort aushändigen An SOFORTMELDUNG Gewässer- und Bodenschutzalarm 1. Absender/Meldender Verursacher Name: Firma: Behörde: Straße: PLZ/Ort: Name: Firma: Straße: PLZ/Ort: Tel.-Nr.: Mobil-Nr.: Fax: Tel.-Nr.: Mobil-Nr.: Fax: 2. Schadensort und -zeitpunkt Schadensort: Datum: Uhrzeit: Betroffene Umweltmedien: Oberflächengewässer: Grundwasser Wasserschutzgebiet Heilquellenschutzgebiet Schutzzone: Boden Abwassersystem: 3. Schadensquelle und -ursache Transport: Straße Bahn Schiff Anlage: HBV- Lager- Abfüll- Umschlag- Rohrleitung Gefährdungsstufe: Abwasserbehandlungsanlage Sonstige: Ursache: Unfall Brand Explosion Überfüllung Leckage Produktionsstörung Sonstige: 4. Ausgetretener Stoff Bezeichnung: Insgesamt ausgetretene Menge: davon nicht zurückgehalten: Wassergefährdungsklasse: fest flüssig gasförmig CAS-Nr.: UN-Nr.: Stand 03/08 5

6 Datum: Uhrzeit: der Meldung 5. Beteiligte Stellen Feuerwehr: informiert/alarmiert im Einsatz Einsatz beendet Polizei/WSP: informiert/alarmiert im Einsatz Einsatz beendet untere Wasserbehörde: informiert/alarmiert im Einsatz Einsatz beendet obere Wasserbehörde: informiert/alarmiert im Einsatz Einsatz beendet Sonstige: 6. Schadenshergang 7. Auswirkungen (z. B. auf Gewässer, Boden, Wasserversorgung, Kläranlage; Fischsterben) 8. Veranlasste Maßnahmen zur Verhinderung weiteren Ausbreitens und zur Folgenbeseitigung 9. Sonstiges (z. B. zusätzliche Angaben zum ausgetretenen Stoff; Beweissicherung) 10. Anlagen Sicherheitsdatenblatt Lageplan Sonstiges Gesamtzahl der Seiten, inklusive Meldebogen Unterschrift: Stand 03/08 6

7 2.1 Geltungsbereich 2. Zweck des Gewässer- und Bodenschutzalarmplans Dieser Gewässer- und Bodenschutzalarmplan gilt für den Zuständigkeitsbereich der Unteren Wasser- und Bodenschutzbehörde der Stadt Frankfurt am Main. Er soll gewährleisten, dass durch rasche und wirksame Maßnahmen eine Gefährdung des Bodens, des Grundwassers und der oberirdischen Gewässer sowie der Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen im Stadtgebiet durch Unfälle, Betriebsstörungen und Schäden beim Transport, Lagern und Verwenden umweltgefährdender, insbesondere wassergefährdender Stoffe so gering wie möglich gehalten wird. Der Gewässer- und Bodenschutzalarmplan regelt die Zuständigkeiten bei Schadensfällen und gibt insbesondere Auskunft darüber, wer in einem evtl. eintretenden Schadensfall zu benachrichtigen ist und welche Maßnahmen zu veranlassen sind. Rechtliche Grundlage dieses Alarmplans ist die Gewässerschutz-Alarmrichtlinien vom 19.Dez (StAnz.13/2008, S. 856). 2.2 Umweltgefährdende / wassergefährdende Stoffe Umweltgefährdende Stoffe sind Stoffe, die geeignet sind, Wasser und Boden zu verunreinigen und dadurch Gefahren für die Allgemeinheit und für die Schutzgüter Wasser und Boden hervorzurufen. Zu diesen Stoffen zählen vor allem die wassergefährdenden Stoffe. Wassergefährdende Stoffe sind feste, flüssige und gasförmige Stoffe, die sich in Wasser lösen, sich mit ihm vermischen, an Wasserinhaltsstoffen haften oder es bedecken und die physikalische, biologische oder chemische Beschaffenheit des Wassers nachteilig verändern können. Dazu gehören insbesondere Mineral- und Teeröle sowie deren Produkte (z.b. Treibstoffe), Flüssige und wasserlösliche Kohlenwasserstoffe (z.b. CKW s), Alkohole, Aldehyde, halogen-, stickstoff- und schwefelhaltige organische Verbindungen, Säuren und Laugen, Salze, Jauche, Gülle und Silagesickersäfte, Auswaschungen aus Festmistlagerstätten Löschwasser. 2.3 Meldepflicht und Meldung Meldepflicht Bei Vorliegen einer Gefahrenlage für Boden und/oder (Grund-) Wasser besteht in vielen Fällen eine Anzeigepflicht gegenüber den Behörden. Insbesondere bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen bzw. dem Austreten wassergefährdender Stoffe aus Betriebsanlagen, Tanks u.ä., sind diese gemäß 47 Abs. 4 HWG unverzüglich der zuständigen Wasserbehörde oder der nächsten Polizeibehörde anzuzeigen, sofern die Stoffe in ein oberirdisches Gewässer, eine Abwasseranlage oder in den Boden eingedrungen sind oder aus sonstigen Gründen eine Verunreinigung oder Gefährdung eines Gewässers oder einer Abwasseranlage nicht auszuschließen ist. Die Verpflichtung besteht auch beim Verdacht, dass wassergefährdende Stoffe ausgetreten sind und eine Gefährdung entstanden ist. Die Verpflichtung besteht nicht, soweit es sich um unbedeutende Mengen handelt. Aber auch aus anderen Gesetzen und Verordnungen oder behördlichen Zulassungen können sich Anzeigepflichten beim Freiwerden umweltgefährdender Stoffe ergeben, z.b. - aus 7 der Abwasser-Eigenkontrollverordnung (EKVO), - aus 4 des Umweltschadensgesetzes (USchadG) - aus 4 (1) des Hessischen Altlasten- und Bodenschutzgesetzes (HAltBodSchG) - aus 19 (1) der Störfall-Verordnung (12. BImSchV), - aus einem Abwasser-Einleitebescheid, - aus dem Schifffahrtsrecht (z.b und 8.09 RheinSchPV, 4 (2) GGVBinSch, 11 (2) HafenPV) - aus dem Recht der Beförderung gefährlicher Güter auf Straßen und Wasserstraßen (z.b 4 GGVSE). Stand 06/08 7

8 Meldung Das Umweltamt - untere Wasser- und Bodenschutzbehörde -, die Feuerwehrleitstelle (Tel. 112) oder die nächste Polizeidienststelle sind zu verständigen. Bei Meldungen an die Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde werden mindestens die folgenden Angaben benötigt (vgl. Meldebogen Nr. 1.3): Name, Anschrift und Telefonnummer des/der Meldenden Ort Zeit (Datum und Uhrzeit) Art und Menge der freigesetzten Stoffe Art der Anlage, des Fahrzeuges, des Tanks Art und Ausmaß der Gefahren Gehen Unfall- oder Schadensmeldungen bei anderen Dienststellen ein, haben diese unverzüglich die zuständige Polizeibehörde oder das Umweltamt - untere Wasser- und Bodenschutzbehörde - zu verständigen. 2.4 Zuständigkeiten / Sofort- und Folgemaßnahmen Die Polizei / Feuerwehr und das Umweltamt - Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde - benachrichtigen sich gegenseitig über eingegangene Unfall- oder Schadensmeldungen. Polizei Die Polizeidienststelle, die eine Unfall- oder Schadensmeldung entgegen genommen hat, benachrichtigt die zuständige Polizeidienststelle und das Umweltamt - Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde. Die polizeilichen Sofortmaßnahmen werden nach den üblichen Einsatzplänen durchgeführt. Dazu gehören insbesondere: Erste Hilfe - Sicherung der Unfallstelle - Verkehrsregelung - Verkehrsumleitung - Absperrmaßnahmen Feuerwehr Sie ist verantwortlich für die Einsatzleitung bei Sofortmaßnahmen am Schadensort. Je nach Art und Ausmaß des Unfalles rückt die Feuerwehr mit den erforderlichen Kräften und Geräten gemäß ihrer Alarmordnung aus und führt gegebenenfalls folgende Sofortmaßnahmen durch: - Rettung verletzter und gefährdeter Personen - Feststellung von Art und Gefährlichkeitsgrad des umweltgefährdenden Stoffes - Brandbekämpfung und Brandverhütung - Verhindern des weiteren Auslaufens gefährlicher Stoffe z. B. durch Sperren von Füll- und Entleerungsvorrichtungen, Schließen von Lüftungsöffnungen und Ventilen, behelfsmäßiges Abdichten von Lecks, Auffangen in Gefäßen, Umpumpen in andere Behälter, Aufrichten umgestürzter Behälter - Verhinderung der weiteren Ausbreitung z. B. durch Errichtung von Dämmen Verschließen oder Abdichten von Kanalisationseinläufen, Abwasserschächten, Kabelschächten, sonstigen Schächten und Öffnungen, Gräben und Kellerfenstern. - Verhinderung des weiteren Versickerns z. B. durch Bedecken der ausgelaufenen Stoffe mit besonderen Bindemitteln, Sägemehl, Sand, Zement oder anderen aufsaugenden Mitteln Auf und an stehenden und fließenden Gewässern, in Häfen und Umschlagstellen sind je nach Sachlage und Möglichkeit alternativ oder zusätzlich folgende Maßnahmen zu ergreifen: - Verhinderung des weiteren Ausbreitens durch Einkreisen mit geeigneten Vorrichtungen, wie z. B. Pressluftsperren oder schwimmenden Ölsperren und Zusammenziehen; - Abschöpfen oder Absaugen der wassergefährdenden Stoffe von der Wasseroberfläche mit geeigneten Abschöpf- oder Absauggeräten und Auffangen in geeigneten Behältern Stand 05/11 8

9 - Aufstreuen von wasserunschädlichen und schwimmfähigen Ölbindemitteln mit einer möglichst großen Ölaufnahmefähigkeit in Absprache und mit Zustimmung der Wasserbehörde (Ölabsenkmittel, Ölemulgatoren und Öldispergatoren dürfen nicht angewendet werden); - Aufnehmen des von der Wasseroberfläche entfernten ölgetränkten Bindemittels in geeigneten Behältern. Umweltamt - Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde Das Umweltamt - Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde- ist gemäß 47 (4) Hess. Wassergesetz über Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen und gemäß 4 (1) des Hessischen Altlasten- und Bodenschutzgesetzes (HAltodSchG) bei Anhaltspunkten für das Vorliegen einer schädlichen Bodenveränderung zu informieren, sofern die Stoffe in ein oberirdisches Gewässer, eine Abwasseranlage oder in den Boden eingedrungen sind oder ein entsprechender Verdacht besteht. Die Untere Wasserbehörde ist auch zuständige untere Bodenschutzbehörde nach Hess. AltBodSchG, BBodSchG und BBodSchV. Die Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde unterstützt die Feuerwehr fachlich beratend und ist als Wasser- und Bodenschutzbehörde verantwortlich für die Einsatzleitung der erforderlichen Folgemaßnahmen und für die Hinzuziehung und Koordination der zuständigen Fachbehörden. Ist die Zuständigkeit des Regierungspräsidiums, Abt. Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt gegeben, wird dieses umgehend von der Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde informiert. Sofern keine Brand- oder Explosionsgefahr besteht, übernimmt die Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde bei Hinzuziehung die Einsatzleitung von der Polizei oder Feuerwehr. Bei Schäden außerhalb der Dienstzeit übernehmen Vertreter der unteren Wasser- und Bodenschutzbehörde die Leitung der Folgemaßnahmen ggf. spätestens am Vormittag des nächsten Arbeitstages. Im Einzelfall entscheiden die MitarbeiterInnen der UWB über die Notwendigkeit einer direkten Präsenz am Unfallort. Das Umweltamt - Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde - berichtet, wenn die Situation das erfordert, an die übergeordneten Dienststellen (Regierungspräsidium Darmstadt /Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt als obere Wasser- und Bodenschutzbehörde, Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Dezernat des Magistrates etc.) und alarmiert bzw. informiert betroffene Dienststellen, öffentliche Versorgungsunternehmen und Betriebe. Für die Berichte an das Regierungspräsidium Darmstadt und das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sind die Vordrucke Sofortmeldung und Sofortbericht ( zu verwenden. Stand 04/10 9

10 3. Gebiete von besonderer wasserwirtschaftlicher Bedeutung 3.1 Trinkwasserschutzgebiete Auflistung der festgesetzten und beantragten Trinkwasser-schutzgebiete Stand Name des Trinkwasserschutzgebietes festgesetzt Praunheim (III) (1) Hausen, Praunheim, Ginnheim Betroffene Bereiche innerhalb des Stadtgebietes von Frankfurt Bergen-Enkheim Bergen-Enkheim Maintal Angrenzende Bereiche außerhalb des Stadtgebietes von Frankfurt Berkersheimer Weg, Brunnen II und IV der Stadtwerke Bad Vilbel Pumpwerke Griesheim (2) Berkersheim, Seckbach Griesheim, Nied Bad Vilbel beantragt Stadtwald Praunheim-Nord (II) Stadtwald, Frankfurt, Flughafen, Griesheim Niederrad, Schwanheim, Goldstein Niederursel, Praunheim Kriftel, Okriftel, Kelsterbach, Langen, Neu-Isenburg, Dreieich- Buchschlag, Dreieich- Sprendlingen, Neu-Isenburg, Zeppelinheim Steinbach, Weißkirchen, Eschborn (1) Das Wasserschutzgebiet für die Wassergewinnungsanlage Pumpwerk Praunheim III der Stadtwerke Frankfurt GmbH wurde mit Verordnung vom aufgehoben, Staatsanzeiger für das Land Hessen 1/2010 S. 29 (2) Das Wasserschutzgebiet für die Wassergewinnungsanlage Pumpwerk Griesheim der Stadtwerke Frankfurt GmbH wurde mit Verordnung vom aufgehoben, Staatsanzeiger für das Land Hessen 2/2010 S. 64 Stand 02/12 10

11 3.1.2 Kartenausschnitte der festgesetzten Trinkwasserschutzgebiete Bergen-Enkheim Stand 11/06 11

12 Berkersheimer Weg Stand 02/12 12

13 Stadtwald Stand 07/08 13

14 3.2 Heilquellenschutzgebiete Stand , geändert Name des Heilquellenschutzgebietes Oberhessische Provinz Betroffene Bereiche innerhalb des Stadtgebietes von Frankfurt Harheim, Nieder-Erlenbach, Nieder-Eschbach, Bonames Angrenzende Bereiche außerhalb des Stadtgebietes von Frankfurt Karben, Ober-Erlenbach, Ober-Eschbach, Gonzenheim Beantragt Hassia-Sprudel Nieder-Erlenbach, Bonames, Harheim, Nieder-Eschbach, Berkersheim, Preungesheim, Seckbach, Bergen-Enkheim Bad Vilbel Stand 04/10 14

15 3.3 Festgelegte Überschwemmungsgebiete für Gewässer im Stadtgebiet Frankfurt a.m. Name des Gewässers Rechtsgrundlage Festlegung als Überschwemmungsgebiet Überschwemmungsbereich; betroffene Gemarkungen innerhalb des Stadtgebietes Ffm Erlenbach Rechtsverordnung vom St.Anz. 35/2002; S vom Nieder-Erlenbach Eschbach Gundbach Kalbach Liederbach Luderbach Main Nidda Sulzbach (mit Rentbach, Sauerbornsbach, Waldbach und Schwalbach) Urselbach Westerbach Rechtsverordnung vom St.Anz. 24/2002; S vom Rechtsverordnung vom St.Anz. 04/2010 S.125 vom Nieder- Eschbach, Harheim, Berkersheim Flughafen Beantragt, noch nicht festgesetzt Kalbach, Bonames Rechtsverordnung vom Unterliederbach, Höchst , St.Anz. 31/2008, S 1986 vom Rechtsverordnung vom St.Anz. 8/2006; S.461 vom Rechtsverordnung vom St. Anz. 10/2003 S. 985 vom Rechtsverordnung vom , St.Anz. 13/2010 S.977 vom Rechtsverordnung vom , St.Anz. 28/2008, S vom Rechtsverordnung vom , St.Anz. 8/2001, S. 757 vom Rechtsverordnung vom St.Anz. 8/2006; S. 461 vom Frankfurt Bezirk 32, Frankfurt Wald Main, Fechenheim, Frankfurt Bezirk 1, Frankfurt Bezirk 15, Frankfurt Bezirk 26, Griesheim, Nied, Höchst, Sindlingen, Oberrad, Niederrad, Schwanheim Höchst, Harheim, Bonames, Griesheim, Heddernheim, Nied, Berkersheim, Kalbach, Niederursel/F., Niederursel/H., Eschersheim, Praunheim, Rödelheim, Sossenheim Sossenheim, Höchst Niederursel, Heddernheim Rödelheim, Sossenheim Stand 03/11 15

16 3.4 Gebiete mit Trennkanalisation Im Stadtgebiet von Frankfurt am Main werden große Bereiche der Niederschlagsentwässerung mittels Trennkanalisation direkt und ohne Vorbehandlung in Gewässer geleitet. Dies betrifft vor allem die Stadtteile entlang der Nidda: Berkersheim, Bonames (tlw.) Frankfurter Berg Eschersheim Nordweststadt, Praunheim Ginnheim Rödelheim. Weitere Einzugsgebiete in oberirdische Gewässer in den Bereichen: Nieder-Erlenbach in den Erlenbach, Nieder-Eschbach in den Eschbach, Niederursel in den Urselbach, Rödelheim/Sossenheim in den Westerbach, Sossenheim in den Dottenfeldgraben, Unterliederbach in den Liederbach. Kalbach in den Kalbach, nördlicher Teil des Riedbergs über die Rückhalteanlage Kätcheslachweiher in den Kätcheslach, südlicher Teil des Riedbergs über Rückhalteanlagen in das Naturschutzgebiet Riedwiese Einläufe in den Main befinden sich in: Fechenheim (südl.), Bürostadt Niederrad, Goldstein. Das genaue Einzugsgebiet ist im Schadensfall aus den Kanalplänen der Stadtentwässerung zu ersehen. (Tel. siehe Pkt. 4.1) Weitere Einleitbauwerke existieren am Main aus den Entwässerungen der Autobahnen (A5, A661) sowie Schwanheimer Brücke und B 40. Stand 04/10 16

17 4.1 Verzeichnis der Meldestellen in besonderen Fällen Stelle innerhalb der Dienstzeit außerhalb der Dienstzeit rund um die Uhr erreichbar Amt für Straßen- und Verkehrswesen Frankfurt am Main: Zentrale: 069 / oder Fax 069 / Über Autobahnmeisterei Herr Klusmeier (AL) 069 / Rüsselsheim Fax 069 / Herr Antenbrink 069 / Autobahnmeistereien: Diedenbergen: (Zuständigkeitsbereich im Stadtgebiet: A 66 Stadtgrenze bei Zeilsheim bis Anschlußstelle F-Miquelallee / A 648 Eschborner Dreieck bis Ende der Autobahn an der Messe / B 40 Stadtgrenze bei Sindlingen bis Schwanheimer Brücke / B 40a Anschlußstelle F-Sindlingen bis Griesheim) Zentrale: / über Zentrale: Fax / / Herr Bambach über Zentrale Frankfurt a.m.: (Zuständigkeitsbereich im Stadtgebiet: A 5 ganzes Stadtgebiet / A 661 Friedberger Landstraße bis Stadtgrenze am Bad Homburger Kreuz / B 3a Preungesheimer Dreieck bis Stadtgrenze bei Berkersheim, Zuständigkeitsbereich im Stadtgebiet: A 5 bis Anschlußstelle Zeppelinheim / A 5 nicht auf Stadtgebiet, jedoch der Stadtgrenze folgend) Leiter: Herr Achauer über Zentrale Zentrale: 069 / oder -11 Bereitschaftshandy Fax 069 / Langenselbold (Zuständigkeitsbereich im Stadtgebiet: A 66 Anschlußstelle F-Bergen Enkheim bis Stadtgrenze Bergen Enkheim) Zentrale: / Über Zentrale: Fax / / Rodgau: (Zuständigkeitsbereich im Stadtgebiet: A 3 Stadtgrenze am Offenbacher Kreuz bis Rüsselsheim / A 661 Anschlußstelle Frankfurt Ost bis Friedberger Landstraße) Zentrale: / / Fax / Rüsselsheim: (Zuständigkeitsbereich im Stadtgebiet: A 3 Anschlußstelle Frankfurt Süd bis Stadtgrenze im Bereich des Flughafens / B 43 Anschlußstelle Frankfurt Süd bis Stadtgrenze im Bereich des Flughafens) Zentrale: / Über Zentrale Fax / Bauaufsicht: Zentrale: Fax Herr Amend Handy 069 / / / / Benachrichtigung am folgenden Arbeitstag Stand 06/12 17

18 Stelle innerhalb der Dienstzeit außerhalb der Dienstzeit rund um die Uhr erreichbar Branddirektion: Einsatzleitstelle 069 / oder 112 Fax 069 / oder Infrasite GmbH / Griesheim: Gefahrenabwehrzentrale: 069 / Einsatzstab Fax 069 / Gefahrenabwehrleitung Notfallmanager (Funk): 0172 / / Gewässerschutzbeauftragter: oder 3101 Dr. Strohmeyer 069 / Infraserv Höchst / Industriepark Höchst: Gefahrenabwehr-Meldezentrale 069 / / TUIS Transport-, Unfall-, informations und 069 / Hilfeleistungssystem 069 / mailto:gefahrenabwehr-meldezentrale-iph@infraserv.com Lagezentrum / Einsatzstab 069 / / Fax 069 / oder 069 / mailto:notfallmanagement@infraserv.com Diensthabender Notfallmanager über Gefahrenabwehr-Meldezentrale Gewässerschutzbeauftragter: Frau Dr. Appel 069 / Fax 069 / mailto:mathilde.appel@infraserv.de Bürgertelefon 069 / AllessaChemie GmbH / Cassella-Offenbach: Zentrale: 069 / / Feuerwache 069 / Fax 069 / Deutsche Bahn AG: Zentrale: 069 / Standortsleiter: Herr Sänger 069 / Fax: 069 / Notfallmanager: Betriebsüberwachung 069 / oder Fax: 069 / (zust. Notfallmanager ist über die Betriebsüberwachung im Stellwerk Fpf zu erfragen) Betriebskoordinator: Herr Müller 069 / Fax: 069 / Notfallleitstelle: / oder Fax 069 / Schadensfälle im Schienenbereich Herr Röder 069 / Frau Winkler 069 / (Weiterleitung an die zuständige Person, auch im Notfall) Stand 04 /10 18

19 Stelle innerhalb der Dienstzeit rund um die Uhr erreichbar außerhalb der Dienstzeit Flughafen Frankfurt a.m. / Sicherheitleitstelle: Zentrale: Fax 069 / / / oder Forstamt / Stadt Forst (eingegliedert in Grünflächenamt): Zentrale (Hotline): 069 / Herr Divisch 069 / Fax 069 / HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbh: Zentrale: 069 / Fax 069 / Fax Osthafen 069 / Herr Karpa 069 / (Betr. Leiter) Hr. Janicke 069 / (Vertreter Betr. Leiter) Katastrophenschutzbeauftragter: Hr. Fünkner 069 / Hafenordnungsdienst: 069 / Hessenwasser GmbH: Wassergewinnung: Zentrale Störannahme 0800 / Leitzentrale Nord 069 / oder 069 / Betriebsmanagement Herr Lachenmaier 069 / / Operativer Betrieb Herr Sagawe 069 / / Fax 069 / Umweltschutz Frau Bermüller 069 / / Not- und Störfall 0800 / Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG): Lagezentrum HMdI Zentrale: 0611 / / Fax 0611 / / Stand 03/11 19

20 Stelle innerhalb der Dienstzeit außerhalb der Dienstzeit rund um die Uhr erreichbar Hessisches Ministerium des Inneren und für Sport, (HMdIS) Lagezentrum 0611 / Fax 0611 / Hydranten-Betriebs-Gesellschaft / Flughafen Ffm: (Ein separates Alarmbuch der HBG befindet sich im Umweltamt Zimmer 222) Fax 069 / Geschäftsleitung: 069 / Betriebsleitung: Herr Adler (BetrL) 069 / oder 0172 / Meßwarte 0173 / Kläranlagen Abwasserverband Oberes Eschbachtal / Standort: Unterhalb von Ober- Erlenbach Feucht: Ruddies: / oder 0171 / / oder 0171 / KA Bad Homburg / oder Herrmann / / Standort: Ober-Eschbach KA Oberursel / oder 0172 / / Standort: Nähe Krebsmühle Landesbetrieb Hessisches Landeslabor (LHL) (Fischseuchenbekämpfung-/Fischgesundheitsdienst) Zentrale: 0641 / Fax 0641 / Herr Dr. Nilz 0641 / Stand 05/11 20

21 Stelle innerhalb der Dienstzeit rund um die Uhr erreichbar außerhalb der Dienstzeit Mainova AG: Zentrale Störungsannahme (NZS) 069 / und / Fax 069 / Ordnungsamt Stadtpolizei Funkleitstelle Sicherheitstelefon 069 / / Fax 069 / Ordnungsamt Amtstierärztlicher Dienst Fax Herr. Dr. Thiele Frau Dr. Meier 069 / / / Rufbereitschaft über Ordnungsamt 069 / Polizei: Zentrale: 069 / Fax: 069 / Führungs- und Lagedienst (FuL): 069 / , 33101, Fax: 069 / K 66: Leiter: 069 / Geschäftszimmer: 069 / Fax: 069 / über Führungs und Lagedienst (FuL) D 610-KGS Kontrollgruppe Gefahrengut und Schwerlastverkehr Leiter: 069 / Fax 069 / Stand 06/12 21

22 Stelle innerhalb der Dienstzeit außerhalb der Dienstzeit rund um die Uhr erreichbar Regierungspräsidium Darmstadt: Bereitschaftsdienst: Wird durch Polizei oder die Leitstelle der Feuerwehr ( 069 / ) verständigt Frankfurt Abteilungen Arbeitsschutz und Umwelt: Zentrale: 069 / Fax 069 / Abteilungsleiter: Herr Zürn 069 / oder 5901 Bd via Polizei oder Leistelle Wiesbaden Zentrale: 0611 / Bd via Polizei oder Leistelle Fax 0611 / Darmstadt Zentrale: / 12-0 Bd via Polizei oder Leistelle Fax / Stadtentwässerung Frankfurt am Main: Zentrale: 069 / Kanalisation: Fax 069 / Herr Kammerer (Abtl.L.) 069 / Herr Tiszeker 069 / (Pumpwerke, Regenbecken) Einsatzleitung bei Störungen in der Kanalisation über Funktelefon: Wasserbau / Hochwasserdienst Frau Bausch: 069 / / Betriebshof Gewässerunterhaltung Herr Greb 069 / Handy: 0151 / / Abwasserreinigungsanlagen: ARA Niederrad: Fax 069 / Leitstand 069 / oder Schichtmeister 069 / / ARA Sindlingen Fax 069 / Leitstand 069 / oder Schichtmeister 0172 / Stand 06/12 22

23 Stelle innerhalb der Dienstzeit außerhalb der Dienstzeit rund um die Uhr erreichbar Amt für Gesundheitswesen: Zentrale: 069 / Alarmierung des Ärztlichen Fax 069 / Bereitschaftsdienstes über die Krankentransport- Leitstelle Frau PD Dr. Heudorf 069 / oder Frau Voigt 069 / Trinkwasserrufbereitschaftnr.: 0175 / Wasser- und Schifffahrtsamt Aschaffenburg: Zentrale: / Notfallmeldestelle Fax / / Pegelstandsansage 069 / Außenbezirk Frankfurt a.m. Zentrale: 069 / Herr Stolper 069 / Fax 069 / Notfallmeldestelle: / Fax / Schleuse Griesheim 069 / Fax 069 / Wasserkraftwerk Griesheim 069 / Fax 069 / Wasserschutzpolizei Frankfurt a.m.: Zentrale: 069 / Fax 069 / Wasserschutzpolizei Wiesbaden: Landeshauptwarnzentrale (LHWZ) für Hessen bei Auswirkungen auf den Rhein Zentrale: / Fax / Hess. Bereitschaftspolizeipräsidium Abteilung WSP -: Ermittlungsgruppe Zentrale: / Fax / Untere Jagd- und Fischereibehörde: Frau Stock 069 / Benachrichtigung am Fax 069 / nächsten Arbeitstag Stand 06/12 23

24 Stelle innerhalb der Dienstzeit außerhalb der Dienstzeit rund um die Uhr erreichbar Untere Wasser- und Bodenschutzbehörden: Landkreis Offenbach: Zentrale Fax Herr Nitsch (Abtl.L) Herr Sikora Frau Weber Herr Ressel Frau Sikora / / / / / / / Zentrale Leitstelle des Kreises Offenbach Tel: / Fax: / Stadt Offenbach: Zentrale Fax Herr Grundler Herr Luckner Herr Jeschke Frau Martin 069 / / / / / / Polizei: 069 / oder Feuerwehr 069 / Landkreis Groß- Gerau: Zentrale / Fax / Herr Kempik (Abtl.L) / Herr Wedel (Hengstbach) / Herr Wißner / Zentrale Leitstelle Fax / / Landkreis Main-Kinzig: Zentrale Fax Herr Weingärtner Herr Brunner Zentrale Leitstelle: / / / / / Landkreis Hochtaunus Zentrale Fax / / Herr Golla / Frau Wäser-Renner / Frau Geßler / Herr Klomann / Herr Laun / Herr Krist / Zentrale Leitstelle: / Stand 05/11 24

25 Stelle innerhalb der Dienstzeit außerhalb der Dienstzeit rund um die Uhr erreichbar Landkreis Wetterau: Zentrale / 83-0 Fax / Mobil 0171 / Herr Stock (Abtl.L) / Herr Eismann / Herr Girschick / Zentrale Leitstelle: / Landkreis Main-Taunus: Zentrale / Her Blei / (Leitung UWB) Frau Kötzer / Fax / Zentrale Leitstelle: / 5095 Stand 02/12 25

26 4.2 Verzeichnis weiterer in Anspruch zu nehmender Stellen: Stelle innerhalb der Dienstzeit außerhalb der Dienstzeit rund um die Uhr erreichbar Firma Frassur: Mörfelden-Walldorf Zentrale / Fax / Notfallnummer: Flüssiggut / Feststoff 0172 / / Beratung: / / Frankfurter Entsorgungs und Service GmbH (FESG): Unfallhilfewagen/Wilde Ablagerungen Pförtner: 069 / Fax 069 / Hessische Industriemüll GmbH (HIM): (Unfallzuweisung / Entsorgung flüssiger und fester Sonderabfälle / koordinierende Stelle: Biebesheim) Biebesheim ( Uhr) Telefon / / Fax / Abfallrechtliche Sofortmaßnahmen 0172 / Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG): Zentrale: 0611 / Fax 0611 / Herr Dr. Pöschl 0611 / Herr Dr. Rumohr 0611 / Main-Taunus-Zentrum: (Havariefall im Straßen- und Parkplatzbereich MTZ) Liederbach Centermanager Herr Bauer 069 / / Hausinspektor Bereitschaftshandy Herr Ebert 069 / Über Wachleute der WISAG: 0162 / / Technisches Hilfswerk Frankfurt: Über Einsatzleitstelle der Feuerwehr: 069 / oder 112 Fax 069 / oder 09 Geschäftsstelle 069 / Fax 069 / (wird über die Feuerwehr informiert) Umweltbundesamt Berlin: Projektgruppe Stoffdatenbank 030 / Fax 030 / Die aktuelle Liste der Einstufung der wassergefährdenden Stoffe nach 19 g WHG ist über Internet verfügbar Stand 02/12 26

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