Gutachterliche Stellungnahme. zur 5. Änderung des Bebauungsplanes. Unter Heidlochsgraben. der Ortsgemeinde Meddersheim

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1 Gutachterliche Stellungnahme zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Unter Heidlochsgraben der Ortsgemeinde Meddersheim

2 Gutachterliche Stellungnahme zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Unter Heidlochsgraben der Ortsgemeinde Meddersheim AUFTRAGGEBER: Verbandsgemeindeverwaltung Bad Sobernheim Postfach Bad Sobernheim AUFTRAG VOM: AUFTRAG NR.: / 0717 / 1 FERTIGSTELLUNG: BEARBEITER: A. Stumpf / pr SEITENZAHL: 24 ANHÄNGE: 8

3 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Seite 1. Aufgabenstellung Grundlagen Beschreibung der örtlichen Verhältnisse Derzeitige und vorgesehene Nutzung des Plangebietes Betriebsbeschreibung des angrenzenden Betriebes Verwendete Unterlagen Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen Richtlinien, Normen und Erlasse Anforderungen Berechnungsgrundlagen Ausbreitungsberechnung nach DIN ISO Eingesetztes Berechnungsprogramm Beurteilungsgrundlagen Beurteilung gemäß DIN Schallschutz im Städtebau Beurteilung gemäß TA-Lärm Ausgangsdaten für die Berechnung Immissionsberechnung und Beurteilung Impulshaltigkeit der Geräusche Ton- und Informationshaltigkeit Im Plangebiet zu erwartende Geräuschimmissionen Maßnahmen und Empfehlungen Qualität der Prognose Zusammenfassung Seite 2 von 24

4 1. Aufgabenstellung Um die Errichtung einer neuen Wohnbebauung auf einer nicht überbaubaren privaten Grünfläche im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Unterm Heidlochsgraben zu ermöglich, beabsichtigt die Ortsgemeinde Meddersheim (VGV Bad Sobernheim), den bestehenden Bebauungsplan zu ändern. Hierzu soll im Rahmen des bauleitplanerischen Verfahrens die 5. Änderung des Bebauungsplanes Unterm Heidlochsgraben aufgestellt werden. Westlich an das Plangebiet schließt eine Gewerbefläche eines ehemaligen Sägerei- und Zimmermannsbetriebes an. Im Zusammenhang mit der Erschließung eines neuen Wohngebietes wurde bereits 1992 der Betrieb aus schalltechnischer Sicht bewertet. Inzwischen ist die Einrichtung an einen neuen Betreiber verkauft, der zwar derzeit keine lärmintensiven Tätigkeiten verrichtet, jedoch in der Zukunft plant, wieder die Sägerei und den Zimmermannsbetrieb auf der bestehenden Gewerbefläche aufzunehmen. Aus diesem Grund sollen in dieser schalltechnischen Immissionsprognose, basierend auf der Geräuschsituation der damaligen Untersuchung eine Aussage über die zu erwartenden Lärmimmissionen für das Planvorhaben getroffen werden. Die Grundlage für die Bewertung der Geräuschimmissionen ist die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm). Sollte die Untersuchung zeigen, dass die Anforderungen der TA-Lärm nicht eingehalten werden können, werden ggf. Maßnahmen zur Verbesserung der Geräuschsituation ausgearbeitet. Seite 3 von 24

5 2. Grundlagen 2.1 Beschreibung der örtlichen Verhältnisse Das vorgesehene Baugebiet befindet sich im östlichen Bereich der Ortsgemeinde Meddersheim. Aus nördlicher und östlicher Richtung schließt bereits die bestehende Wohnbebauung an, wobei in östlicher Richtung zum Plangebiet noch unbebaute Parzellen vorhanden sind. Bei der vorhandenen Wohnbebauung im Bereich der Planung handelt es sich um 2- bis 3-geschossige Wohngebäude. Westlich an das geplante Grundstück grenzt die Betriebsfläche des Sägerei- und Zimmermannbetriebs an. Auf dem Gelände ist die Betriebshalle mit anschließendem Bürogebäude errichtet. Zudem sind im südlichen Teil des Grundstücks überdachte Bereiche vorhanden. Im nördlichen Bereich des Betriebsgeländes befinden sich Mitarbeiterbzw. Kundenstellplätze sowie ein Betreiberwohnhaus. In südlicher Richtung grenzt das geplante Gelände an unbebaute Grünflächen an. Nördlich des Plangebietes, in einem Abstand von ca. 55 m verläuft die Naheweinstraße. Parallel zu der Straße fließt der Altenberger Bach. Südwestlich an das Plangebiet schließt der Lindenweg an. Einen Überblick über die örtlichen Verhältnisse vermittelt der Lageplan im Anhang 1 des Gutachtens. Seite 4 von 24

6 2.2 Derzeitige und vorgesehene Nutzung des Plangebietes Das gesamte Plangebiet befindet sich im unbebauten Bereich im östlichen Ortsteil der Gemeinde Meddersheim. Im derzeit geltenden Bebauungsplan Unterm Heidlochsgraben ist diese Fläche als nicht überbaubare private Grünfläche gekennzeichnet. Entsprechen dem bauleitplanerischen Verfahren der Ortsgemeinde Meddersheim soll diese Fläche in ein Mischgebiet umgewandelt werden, um die Errichtung eines Wohnhauses zu ermöglichen. Einen Überblick über die Abgrenzung des Plangebietes vermittelt der Entwurf im Anhang 2 des Gutachtens. 2.3 Betriebsbeschreibung des angrenzenden Betriebes Nach Rücksprache mit der VGV Bad Sobernheim sowie dem derzeitigen Betreiber soll im Rahmen dieser schalltechnischen Untersuchung, auf Basis der ermittelten Geräuschemissionen einer vorangegangenen schalltechnischen Untersuchung aus dem Jahr 1992 im Zusammenhang mit dem Sägewerk und Zimmereibetrieb, die Auswirkungen auf das Plangebiet untersucht werden. Entsprechend dem zur Verfügung gestellten Gutachten wurde damals nachfolgender Betriebsablauf berücksichtigt: Seite 5 von 24

7 Die Arbeitszeit ist im Sommer auf die Zeit von bis Uhr und im Winter von bis Uhr festgelegt. Die geschlagenen Baumstämme werden ein- bis zweimal pro Woche mit einem Langholz- LKW angeliefert, der das gebündelte Abfallholz wieder mitnimmt. Zugeschnittenes Bauholz für die Baustellen wird meist einmal pro Woche mit einem LKW abgeholt. Circa 2 bis 3 Tage in der Woche werden die Baumstämme im Betrieb zu Balken und Brettern verarbeitet, während in den restlichen Tagen der Woche auf den Baustellen hauptsächlich Dachstühle aufgezogen werden. An den Betriebsarbeitstagen beginnt der Arbeitstag mit dem Zuschneiden der angelieferten Hölzer. Die gekennzeichneten Baumstämme werden von zwei Mitarbeitern mit Handmotorsägen zugeschnitten. Das dauert ca. 5 Stunden, wovon ca. 2 Stunden eine Handmotorsäge permanent im Einsatz ist. Die zugeschnittenen Stämme werden mit dem Kran dann auf eine Lore vor der Halle gehoben und in die Halle transportiert, wo sie mit der 50 PS-Gattersäge von zwei Arbeitern zu Balken und Kanthölzern geschnitten werden. Dabei ist der Kran ca. 2 Stunden permanent im Einsatz. Am Nachmittag innerhalb 3 bis 4 Stunden bis zum Arbeitsende werden die zugeschnittenen Hölzer auf Böcken verzimmert. Dabei sind dann im Mittel folgende Maschinen permanent im Einsatz: Handkreissäge: 1 Stunde Handstemmer: 0,3 Stunden Motorsäge: 0,8 Stunden Handhobel: 0,3 Stunden Seite 6 von 24

8 In der Halle sind zur gleichen Zeit permanent im Einsatz: Baukreissäge: 1,5 Stunden Doppelsäumer: 2 Stunden Hobelmaschine: 0,7 Stunden Handkreissäge: 0,5 Stunden Auf dem Holzlagerplatz, nördlich der Halle, werden Block- und Balkenware gelagert und auch von Fall zu Fall zugeschnitten. Dabei sind folgende Maschinen permanent im Einsatz: Handkreissäge: 0,3 Stunden Handhobel: 0,3 Stunden Motorsäge: 0,3 Stunden 2.4 Verwendete Unterlagen Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen Auszug aus dem digitalen allgemeinen Liegenschaftskataster (ALKIS) Auszug aus dem Bebauungsplan Unter Heidlochsgraben der Ortsgemeinde Meddersheim Auszug aus der 4. Bebauungsplanänderung, Teilgebiet: Unterm Heidlochsgraben, Müllermädchen der Ortsgemeinde Meddersheim Lageplan mit Abgrenzung des Geltungsbereiches des Plangebietes mit der zukünftigen Bebauung Schalltechnische Immissionsprognose des Prof. Dr. -Ing. Steinbrecher vom Januar 1992 zum geplanten Neubaugebiet Seite 7 von 24

9 2.4.2 Richtlinien, Normen und Erlasse DIN Schallschutz im Städtebau, Berechnungs- und Bewertungsgrundlagen, 2002 Beiblatt 1 zu DIN 18005, Teil 1 Schallschutz im Städtebau ; Berechnungsverfahren Schalltechnische Orientierungswerte für städtebauliche Planungen, Mai 1887 TA-Lärm Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, 2017 DIN ISO Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Anforderungen Das gesamte Plangebiet liegt im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes, der für gesamte Fläche derzeit als nicht überbaubare private Grünfläche ausweist. Die Ortsgemeinde Meddersheim beabsichtigt, den Teilbereich für die Wohnbebauung zu erschließen. Hierzu soll diese Fläche in der 5. Änderung des Bebauungsplanes Unterm Heidlochsgraben in ein Mischgebiet (MI) umgewidmet werden. Die DIN Schallschutz im Städtebau gibt in Bezug auf die Gewerbegeräuschimmissionen für die zuvor genannte Gebietseinstufung folgende Orientierungswerte an: Mischgebiet (MI): tags 60 db(a) nachts 45 db(a) Seite 8 von 24

10 Die zuvor genannten Orientierungswerte der DIN bezeichnet die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) als Immissionsrichtwerte. Diese sollen 0,5 m vor dem Fenster des vom Lärm am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raumes gemäß DIN 4109 eingehalten werden. Ferner soll vermieden werden, dass einzelne Pegelspitzen den Tagesimmissionsrichtwert um mehr als 30 db und den Nachtimmissionsrichtwert um mehr als 20 db überschreiten. 2.6 Berechnungsgrundlagen Ausbreitungsberechnung nach DIN ISO Gemäß der DIN ISO berechnet sich der äquivalente A-bewertete Dauerschalldruckpegel bei Mitwind nach folgender Gleichung: LAT (DW) = LW + Dc Adiv Aatm Agr Abar - Amisc Dabei ist: LW - Schallleistungspegel einer Punktschallquelle in Dezibel (A) Dc - Richtwirkungskorrektur in Dezibel Adiv - die Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung (siehe 7.1 der DIN ISO ) Aatm - die Dämpfung aufgrund von Luftabsorption (siehe 7.2 der DIN ISO ) Agr - die Dämpfung aufgrund des Bodeneffekts (siehe 7.3 der DIN ISO ) Abar - die Dämpfung aufgrund von Abschirmung (siehe 7.4 der DIN ISO ) Seite 9 von 24

11 Amisc - die Dämpfung aufgrund verschiedener anderer Effekte (siehe Anhang A der DIN ISO ) Die Berechnungen nach obiger Gleichung können zum einen in den 8 Oktavbändern mit Bandmittenfrequenzen von 63 Hz bis 8 khz erfolgen. Zum anderen, insbesondere, wenn die Geräusche keine bestimmenden hoch- bzw. tieffrequenten Anteile aufweisen, kann die Berechnung auch für eine Mittenfrequenz von 500 Hz durchgeführt werden. Sind mehrere Punktschallquellen vorhanden, so wird der jeweilige äquivalente A-bewertete Dauerschalldruckpegel nach obiger Gleichung oktavmäßig bzw. mit einer Mittenfrequenz berechnet und dann die einzelnen Werte energetisch addiert. Aus dem äquivalenten A-bewerteten Dauerschalldruckpegel bei Mitwind LAT (DW) errechnet sich unter Berücksichtigung der nachstehenden Beziehung der A-bewertete Langzeitmittelungspegel LAT(LT): LAT(LT) = LAT(DW)-Cmet Cmet entspricht dem meteorologischen Korrekturmaß gemäß dem Abschnitt 8 der DIN ISO Eingesetztes Berechnungsprogramm Die Immissionsberechnung erfolgte durch das Rechenprogramm SoundPLAN, Version 7.4, Update , entwickelt vom Ingenieurbüro Braunstein und Berndt, Stuttgart, auf einem Personal- Computer (PC). Die Berechnung mit SoundPLAN steht mit dem o. g. Berechnungsverfahren im Einklang. Seite 10 von 24

12 Das Programm beruht auf einem Sektorverfahren. Ausgehend von den jeweiligen Immissionsorten werden Suchstrahlen ausgesandt, der Abstandswinkel der Suchstrahlen kann frei gewählt werden. Mittels Suchroutinen wird überprüft, ob sich in den jeweiligen Sektoren Linienschallquellen, Beugungskanten und Reflexionskanten befinden. Die Schnittpunkte werden gespeichert, sodass anhand der Schnittgeometrie eine genaue Berechnung des zugehörigen Teilschallpegels erfolgen kann. Bei der Existenz reflektierender Flächen wird sowohl der Schallweg des reflektierenden Schalls als auch der Schallweg über das Hindernis hinweg verfolgt. Die eingegebenen Koordinaten können über ein Plotbild kontrolliert werden. Dies sind beispielsweise: - Straßenachsen - Beugungskanten (Lärmschutzwände und -wälle, Einschnittsböschungen, Gebäude, Geländeerhebungen etc.) - reflektierende Flächen - Bewuchs etc. Seite 11 von 24

13 2.7 Beurteilungsgrundlagen Beurteilung gemäß DIN Schallschutz im Städtebau Die Norm gibt allgemeine schalltechnische Grundlagen für die Planung und Aufstellung von Bauleitplänen, Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen sowie andere raumbezogene Fachplanungen an. Sie verweist für spezielle Schallquellen aber auch ausdrücklich auf anzuwendende Verordnungen und Richtlinien. Nach dem Beiblatt zur DIN sind schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung aufgeführt, die je nach Nutzung der Plangebiete wie folgt lauten: Gebietsnutzung Tabelle 1 Schalltechnische Orientierungswerte in db(a) tags nachts reine Wohngebiete (WR), Wochenendhausgebiete, Ferienhausgebiete bzw. 35 allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) und Campingplatzgebiete bzw. 40 Friedhöfe, Kleingarten- und Parkanlagen besondere Wohngebiete (WB) bzw. 40 Dorfgebiete (MD) und Mischgebiete (MI) bzw. 45 Kerngebiete (MK) und Gewerbegebiete (GE) bzw. 50 sonstige Sondergebiete, soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart 45 bis bis 65 Die niedrigeren Nachtrichtwerte gelten für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben. Die Werte zur Tageszeit sowie die niedrigeren Werte zur Nachtzeit entsprechen den Immissionsrichtwerten der TA-Lärm. Die höheren Nachtrichtwerte gelten für Verkehrsgeräusche. Seite 12 von 24

14 Bei der Beurteilung ist in der Regel am Tag der Zeitraum von bis Uhr und in der Nacht der Zeitraum von bis Uhr zugrunde zu legen. In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z.b. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen, insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. Überschreitungen der Orientierungswerte und entsprechende Maßnahmen zum Erreichen ausreichenden Schallschutzes sollen im Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan oder in der Begründung zum Bebauungsplan beschrieben und ggf. in den Plänen gekennzeichnet werden Beurteilung gemäß TA-Lärm Nach der 6. Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA-Lärm) vom 26. August 1998 (zuletzt geändert im Juni 2017) erfolgt die Beurteilung eines Geräusches bei nicht genehmigungsbedürftigen bzw. genehmigungsbedürftigen Anlagen anhand eines sog. Beurteilungspegels. Seite 13 von 24

15 Dieser berücksichtigt die auftretenden Schallpegel, die Einwirkzeit, die Tageszeit des Auftretens und besondere Geräuschmerkmale (z. B. Töne). Das Einwirken des vorhandenen Geräusches auf den Menschen wird dem Einwirken eines konstanten Geräusches während des gesamten Bezugszeitraumes gleichgesetzt. Zur Bestimmung des Beurteilungspegels wird die tatsächliche Geräuscheinwirkung (Wirkpegel) während des Tages auf einen Bezugszeitraum von 16 Stunden (06.00 bis Uhr) und zur Nachtzeit (22.00 bis Uhr) auf eine volle Stunde ( lauteste Nachtstunde z. B bis Uhr) bezogen. Treten in einem Geräusch Einzeltöne und Informationshaltigkeit deutlich hörbar hervor, dann sind in den Zeitabschnitten, in denen die Einzeltöne bzw. Informationshaltigkeiten auftreten, dem maßgebenden Wirkpegel 3 db zw. 6 db hinzuzurechnen. Die nach dem oben beschriebenen Verfahren ermittelten Beurteilungspegel sollen bestimmte Immissionsrichtwerte, die in der TA-Lärm, Abschnitt 6.1 festgelegt sind, nicht überschreiten. Zur Berücksichtigung der erhöhten Störwirkung von Geräuschen wird ein Zuschlag von 6 db für folgende Teilzeiten berücksichtigt: An Werktagen An Sonn- und Feiertagen Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Seite 14 von 24

16 Die Berücksichtigung des Zuschlages von 6 db(a) gilt nur für Wohn-, Kleinsiedlungs- und Kurgebiete; jedoch nicht für Kern-, Dorf-, Misch-, Urbane-, Gewerbe- und Industriegebiete. Es gelten folgende Immissionsrichtwerte: Industriegebiet (GI): tags 70 db(a) nachts 70 db(a) Gewerbegebiet (GE): tags 65 db(a) nachts 50 db(a) Urbanes Gebiet (MU): tags 63 db(a) nachts 45 db(a) Mischgebiet usw. (MI, MK, MD): tags 60 db(a) nachts 45 db(a) Allgemeines Wohngebiet (WA): tags 55 db(a) nachts 40 db(a) Reines Wohngebiet (WR): tags 50 db(a) nachts 35 db(a) Seite 15 von 24

17 Kurgebiet usw. : tags 45 db(a) nachts 35 db(a) Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte, wie sie in Abschnitt 6.1 der TA-Lärm aufgeführt sind, am Tage um nicht mehr als 30 db und in der Nacht um nicht mehr als 20 db überschreiten. 2.8 Ausgangsdaten für die Berechnung Für die zu erwartenden Geräuschimmissionen im Freien, die weder dominante hochfrequente, noch tieffrequente Tonanteile aufweisen, wurde mit einer Mittenfrequenz von 500 Hz gerechnet. Zur Bestimmung der Geräuschimmissionen des Sägewerkes und Zimmereibetriebes wurde entsprechend dem bestehenden Gutachten nachfolgender gemessener Schallleistungspegel und Einwirkzeiten zugrunde gelegt: Tabelle 2 Berücksichtigte Lärmquellen Nr. Lärmquelle Standort Einwirkzeit in h Schallleistung LW in db(a) 1 Anlieferung Stämme 6 0, Kran ,7 3 Hand-Hobel 2 0,3 110,7 4 Motorsöge 2 0,8 112,6 5 Hand-Kreissäge ,7 6 Hand-Stemmer 2 0,3 94,8 7 Motorsäge, trennen Stämme ,6 8 Hobelmaschine Halle-Fensteroffen 4 0,7 91,7 9 Bauholz-Kreissäge Halle Toroffen 4 1,5 96,8 10 Hand-Kreissäge Halle Fenster 5 0,5 102,7 auf 11 Doppelsäumer Halle Hand-Hobel 7 0,3 110,7 13 Motorsäge 7 0,3 112,6 14 Hand-Kreissäge 7 0,3 102,7 Seite 16 von 24

18 Die Standorte der berücksichtigten Geräuschquellen können dem Anhang 1 zum Gutachten entnommen werden. 3. Immissionsberechnung und Beurteilung Für die detaillierte Immissionsberechnung wurden alle für die Schallausbreitung wichtigen baulichen und topografischen Gegebenheiten (z. B. Haupt- und Nebengebäude, Höhenlinien, Höhenpunkte, Bruchkanten, bestehende Lärmschutzwände und -wälle etc.) lage- und höhenmäßig in ein digitales Modell überführt. Lagemäßig sind die Eingabedaten in der Plotdarstellung im Anhang 1 des Gutachtens wiedergegeben. Die Ausbreitungsberechnung erfolgt nach der DIN ISO Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien. Zur Beurteilung der Geräuschsituation wurden die Kriterien der TA-Lärm herangezogen, wobei diese für bestimmte Geräuscharten und -einwirkzeiten entsprechende Zuschläge vorsieht. 3.1 Impulshaltigkeit der Geräusche Sofern die Geräusche Impulse aufweisen (Verladegeräusche, Parkvorgänge etc.), die einen Zuschlag Ki gemäß TA-Lärm erforderlich machen, so ist dieser in den zuvor beschriebenen Emissionskennwerten bereits enthalten Ton- und Informationshaltigkeit Zur Berücksichtigung der Tonhaltigkeit und der damit verbundenen besonderen Störempfindung bestimmter Geräuschquellen wurde in der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung für folgende Maschinen ein Tonzuschlag KT gemäß TA-Lärm berücksichtigt: Seite 17 von 24

19 Geräuschquelle Tabelle 3 Tonzuschläge Zuschlag KT in db Motorsäge 3 Kreissägen 6 Hobelmaschinen 3 Die in der Tabelle aufgeführten Zuschläge wurden emissionsseitig im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung berücksichtigt. 3.2 Im Plangebiet zu erwartende Geräuschimmissionen Im ersten Schritt dieser Untersuchung wurde überprüft, ob die angenommenen Berechnungsparameter mit denen aus dem vorliegenden Gutachten identisch sind. Dazu wurde ausgehend von den im Abschnitt 2.8 aufgeführten Emissionsdaten aus dem bestehenden Gutachten für das Sägewerk und des Zimmereibetriebes, unter Berücksichtigung der Kriterien der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) die schalltechnische Berechnung durchgeführt. Die Ergebnisse hierzu können der Rasterlärmkarte im Anhang 3 zum Gutachten entnommen werden. Da zum Zeitpunkt der Erstellung der schalltechnischen Untersuchung im Jahr 1992 noch kein Ausbreitungsrechenprogramm zur Verfügung stand, wurden die an den jeweiligen Quellorten gemessenen Lärmpegel auf einem angenommenen Bezugspunkt mittels Tabellenkalkulation umgerechnet und aus dem so berechneten Schallleistungspegel das Emissionsraster in einer Höhe von 5 m über Grund berechnet. Anschließend wurden die ermittelten Isolinien in einen Plan eingetragen (s. Anlage 7 des Gutachtens vom Januar 1992). Seite 18 von 24

20 Vergleicht man den Verlauf, der der 55 db(a) Isolinie der aktuellen Berechnung (S. Anhang 3) mit den oben ermittelten Ergebnissen, so zeigt sich, das eine recht gute Übereinstimmung der Lärmsituation vorliegt. Auf Grundlage dieser Emissionsparameter wurden anschließend die Geräuschimmissionen im Plangebiet für das Erdgeschoss bei einer Aufpunktshöhe von 2,8 m und für das 1. Obergeschoss mit einer Höhe von 5,6 m über dem jeweiligen Geländeniveau ermittelt. Da es sich bei dem Sägewerk und Zimmereibetrieb um einen reinen Tagbetrieb handelt, wurden die nachfolgenden Berechnungen ausschließlich für die Tageszeit durchgeführt. Die im Plangebiet zu erwartenden Geräuschimmissionen zur Tageszeit für das Erdgeschoss zeigt der Anhang 4 und für das Obergeschoss der Anhang 5 zum Gutachten. Wie der Rasterlärmkarte im Anhang 4 bzw. 5 zu entnehmen ist, wird der maßgebliche Tagesimmissionsrichtwert eines Mischgebietes (MI) von 60 db(a) im gesamten Plangebiet, sowohl im Erdgeschoss als auch im Obergeschoss überschritten. Demnach sind Maßnahmen zur Verbesserung der Geräuschsituation erforderlich. Seite 19 von 24

21 4. Maßnahmen und Empfehlungen Die Berechnungsergebnisse im Abschnitt 3.2 zeigen, dass im Plangebiet die Immissionsrichtwerte eines Mischgebietes (MI) zur Tageszeit im gesamten Plangebiet überschritten werden. Um die schalltechnischen Anforderungen für ein Mischgebiet (MI) innerhalb des Plangebietes zu erfüllen, bieten sich die folgenden Maßnahmen an: Aktive Lärmschutzmaßnahmen: Um das zukünftige Wohngebäude innerhalb des Plangebietes auf dem Höhenniveau des Erdgeschosses zu schützen, muss eine z. B. 3 m hohe Lärmschutzwand oder Wall in Richtung des Gewerbebetriebes entlang der westlichen, nördlichen und südlichen Plangebietsgrenze errichtet werden. Der Verlauf sowie Schutzwirkung der erforderlichen Wand kann der Rasterlärmkarte im Anhang 6 des Gutachtens entnommen werden. Wie die Berechnungen verdeutlichen, wird damit der Immissionsrichtwert eines Mischgebietes auf dem Höhenniveau des Erdgeschosses im für die Wohnbebauung vorgesehenen Baufenster eingehalten. Um die schutzbedürftigen Räume im Obergeschoss ausreichend zu schützen, wäre daher die Errichtung einer unrealistisch hohen Lärmschutzwand (bis zu 6 m Höhe) erforderlich. Die Errichtung einer so hohen Lärmschutzvorrichtung kommt innerhalb der Ortslagen aus städtebaulichen Gründen (Beeinträchtigung des Ortsbildes) eher nicht in Frage. Seite 20 von 24

22 Planerische Maßnahmen: Eine andere Lösungsmöglichkeit des Konfliktes kann durch die Anordnung von schutzbedürftigen Räumen bzw. die entsprechende Ausbildung der Fassaden erreicht werden. Das sollte aber im Einzelfall auf Basis einer detaillierten Planung geprüft werden. Da entsprechend den Vorgaben der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) die Immissionsrichtwerte 0,5 m vor dem geöffneten Fenster des jeweiligen schutzbedürftigen Raumes eingehalten werden müssen. Eine weitere Möglichkeit wäre die Anordnung des Wohnhauses in Form einer Winkelbauweise. Hierbei sollten betriebszugewandt nur Nebenräume, wie Garagen, Hauswirtschaftsräume, Bäder, Toiletten, angeordnet werden. In den abgeschirmten Bereichen des Winkelbaus sind dann Wohnräume zulässig (s. beispielhaft Anhänge 7 und 8). Zudem führt die neue TA-Lärm (2017) auch Immissionsrichtwerte für urbane Gebiete (MU) auf. Hier gilt zur Tageszeit im Vergleich zu einem Mischgebiet ein um 3 db höherer Richtwert von 63 db(a). Zur Nachtzeit ist weiterhin ein Immissionsrichtwert von 45 db(a) maßgeblich. In der DIN 18005, die die Grundlage der Bauleitplanung darstellt, ist das urbane Gebiet noch nicht umgesetzt. Inwieweit im Rahmen der DIN auf die höheren Orientierungswerte zur Tageszeit zurückgegriffen werden kann, lässt sich derzeit nicht beantworten. Seite 21 von 24

23 Daher empfiehlt es sich im vorliegenden Fall zu prüfen, ob im Plangebiet die Ausweisung als urbanes Gebiet (MU) umgesetzt werden kann bzw. für die mögliche Bebauung die Richtwerte eines urbanen Gebiets zugrunde gelegt werden können. Da wie den Rasterlärmkarten in Anhängen 4 und 5 zu entnehmen ist, wird der Tagesimmissionsrichtwert für ein urbanes Gebiet (MU) von 63 db(a) im nordwestlichen Teil des Plangebiets eingehalten. Hier ist zu beachten, dass da wo die Richtwerte eines urbanen Gebiets überschritten werden, keine öffenbaren Fenster von schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen nach DIN 4109 angeordnet werden sollen. Alternativ dazu können festverglaste Vorsatzschalen vor öffenbaren Fenstern mit einer ausreichenden Pegelminderung vorgesehen werden. 5. Qualität der Prognose Eine Qualität der Prognose wird im Wesentlichen durch folgende Faktoren bestimmt: - Qualität der Schallleistungspegel der Geräuschquellen - Genauigkeit der Ausbreitungsberechnung des Prognosemodells - Aussagekraft der angesetzten Betriebsdaten zur Bildung des Beurteilungspegels Im Zusammenhang mit den Emissionsdaten wurden die gemessenen Schallleistungspegel aus der der schaltechnischen Untersuchung für ein neues Baugebiet aus dem Jahr 1992 angesetzt. Diese Emissionsdaten liegen erfahrungsgemäß auf der sicheren Seite, sodass Abweichungen nach oben nicht zu erwarten sind. Seite 22 von 24

24 Gleiches gilt für die Einwirkzeiten, welche im oberen Erwartungsbereich liegen. Wobei nach dem heutigen Stand der Technik ist es zu erwarten, dass die jeweiligen Schallleistungspegel niedriger ausfallen können. Hinsichtlich der Genauigkeit des Prognosemodells gibt die DIN ISO im Abschnitt 9 Hinweise. So kann der Tabelle 5 eine geschätzte Genauigkeit, je nach Abstand von ± 1 bis ± 3 db(a), der sehr pauschalisiert ist, entnommen werden. Die Genauigkeit der Prognose wird daher mit +0 /- 5 db(a) abgeschätzt. 6. Zusammenfassung Um die Errichtung einer neuen Wohnbebauung auf einer nicht überbaubaren privaten Grünfläche im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Unterm Heidlochsgraben zu ermöglich, beabsichtigt die Ortsgemeinde Meddersheim (VGV Bad Sobernheim), den bestehenden Bebauungsplan zu ändern. Hierzu soll im Rahmen des bauleitplanerischen Verfahrens die 5. Änderung des Bebauungsplanes Unterm Heidlochsgraben aufgestellt werden. Westlich an das Plangebiet schließt eine Gewerbefläche eines ehemaligen Sägerei- und Zimmermannsbetriebes an. Im Zusammenhang mit der Erschließung eines neuen Wohngebietes wurde bereits 1992 der Betrieb aus schalltechnischer Sicht bewertet. Inzwischen ist die Einrichtung an einen neuen Betreiber verkauft, der zwar derzeit keine lärmintensiven Tätigkeiten verrichtet, jedoch in der Zukunft plant, wieder die Sägerei und den Zimmermannsbetrieb auf der bestehenden Gewerbefläche aufzunehmen. Seite 23 von 24

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26 Anhang 1 Birkenstaße Boppard-Buchholz Naheweinstraße Fon: 06131/ Fax: / A. Stumpf@schallschutz-pies.de Kran 2. Zimmerplatz 3. Motorsäge, trennen Stämme 4. Halle Hobelmaschine u. Kreissäge 5. Halle Doppelsäumer u. Kreissäge 6. Anlieferung Stämme 7. Holzlagerplatz 7 Legende Linienschallquelle Flächenschallquelle Industriehalle Schallquelle Sägewerk 4 5 Punktquelle auf Fassade Eingelagerte Fassadenquelle Dachfläche Plangebiet Maßstab 1: m Projekt: Meddersheim, Bauleitplanung Lindenweg Bearbeiter: Datum: A. Stumpf Bezeichnung: Übersichtsplan

27 Birkenstaße Boppard-Buchholz Fon : 06131/ Fax: / A. Stumpf@schallschutz-pies.de Projekt: Meddersheim, Bauleitplanung Bearbeiter: A. Stumpf Bezeichnung: Entwurf Datum: Anhang 2

28 Anhang 3 55 Naheweinstraße Birkenstaße Boppard-Buchholz Fon: 06131/ Fax: / A. Stumpf@schallschutz-pies.de Pegelwerte in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Legende Linienschallquelle 55 Sägewerk Flächenschallquelle Industriehalle 50 Schallquelle 60 Punktquelle auf Fassade Eingelagerte Fassadenquelle 5 Dachfläche Plangebiet Maßstab 1: , m Projekt: Meddersheim, Bauleitplanung Bearbeiter: A. Stumpf Datum: Bezeichnung: Lindenweg Berechnung der Geräuschimmissionen

29 Anhang Pegelwerte in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Birkenstaße Boppard-Buchholz Fon: 06131/ Fax: / A. Stumpf@schallschutz-pies.de 1. Kran 2. Zimmerplatz 3. Motorsäge, trennen Stämme 4. Halle Hobelmaschine u. Kreissäge 5. Halle Doppelsäumer u. Kreissäge 6. Anlieferung Stämme 7. Holzlagerplatz Sägewerk Legende Linienschallquelle Flächenschallquelle Industriehalle 5 Schallquelle Punktquelle auf Fassade 4 Eingelagerte Fassadenquelle Dachfläche Plangebiet db Isolinie Maßstab 1: , m Projekt: Meddersheim, Bauleitplanung Lindenweg Bearbeiter: A. Stumpf Bezeichnung: Datum: Rasterlärmkarte Gewerbegeräusche EG tags

30 Anhang Pegelwerte in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Birkenstaße Boppard-Buchholz Fon: 06131/ Fax: / A. Stumpf@schallschutz-pies.de 1. Kran 2. Zimmerplatz 3. Motorsäge, trennen Stämme 4. Halle Hobelmaschine u. Kreissäge 5. Halle Doppelsäumer u. Kreissäge 6. Anlieferung Stämme 7. Holzlagerplatz Sägewerk Legende Linienschallquelle Flächenschallquelle 5 Industriehalle Schallquelle Punktquelle auf Fassade 4 63 Eingelagerte Fassadenquelle Dachfläche Plangebiet db Isolinie 2 65 Maßstab 1: , m 70 Projekt: Meddersheim, Bauleitplanung Lindenweg Bearbeiter: A. Stumpf Bezeichnung: Datum: Rasterlärmkarte Gewerbegeräusche 1. OG tags

31 Anhang Pegelwerte in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Birkenstaße Boppard-Buchholz Fon: 06131/ Fax: / A. Stumpf@schallschutz-pies.de 1. Kran 2. Zimmerplatz 3. Motorsäge, trennen Stämme 4. Halle Hobelmaschine u. Kreissäge 5. Halle Doppelsäumer u. Kreissäge 6. Anlieferung Stämme 7. Holzlagerplatz Sägewerk Legende Linienschallquelle Flächenschallquelle Industriehalle 5 Schallquelle Punktquelle auf Fassade 4 60 Eingelagerte Fassadenquelle Dachfläche Plangebiet 63 db Isolinie Lärmschutzwand 2 60 Maßstab 1: , m Projekt: Meddersheim, Bauleitplanung Lindenweg Bearbeiter: A. Stumpf Bezeichnung: Datum: Rasterlärmkarte Gewerbegeräusche 1. OG tags mit 3 m Lärmschutzwand

32 Anhang 7 Projekt: Meddersheim, Bauleitplanung Birkenstaße Boppard-Buchholz Fon : 06131/ Fax: / A. Stumpf@schallschutz-pies.de Bearbeiter: A. Stumpf Bezeichnung: Datum: Beispiel: mögliche Bebauung

33 Anhang 8 Projekt: Meddersheim, Bauleitplanung Birkenstaße Boppard-Buchholz Fon : 06131/ Fax: / A. Stumpf@schallschutz-pies.de Bearbeiter: A. Stumpf Bezeichnung: Datum: Beispiel: mögliche Bebauung

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