1. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "1. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans"

Transkript

1 Bubsheim Deilingen Egesheim Gosheim Königsheim Reichenbach a.h. Wehingen Gemeindeverwaltungsverband Heuberg Landkreis Tuttlingen 1. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans NATURA 2000-Vorprüfungen für das FFH-Gebiet Großer Heuberg und Donautal und das SPA-Gebiet Südwestalb und Oberes Donautal Planungsstand: Entwurf zur Anhörung der Öffentlichkeit sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ( 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) Fassung: 09. November 2018 DR. GROSSMANN UMWELTPLANUNG Wilhelm-Kraut Str Balingen Telefon 07433/ Telefax 07433/ info@grossmann-umweltplanung.de

2 INHALTSVERZEICHNIS 1 VERANLASSUNG ART UND UMFANG DES VORHABENS BESCHREIBUNG DER NATURA 2000-GEBIETE FFH Gebiet Großer Heuberg und Donautal Vogelschutzgebiet SPA Südwestalb und Oberes Donautal FORMBLATT ZUR NATURA 2000-VORPRÜFUNG IN BADEN-WÜRTTEMBERG Geplante Wohnbaufläche Birnbaumäcker Geplante Gewerbeflächenerweiterung Steintaler Bühl Geplante Wohnbaufläche An der Steig Geplante Wohnbaufläche Grube IV Geplante Gewerbefläche Lindenwiesen III DATENAUSWERTEBOGEN ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abbildung 1: Lage der geplanten Wohnbaufläche Birnbaumäcker zu den umliegenden Natura 2000-Gebieten. 16 Abbildung 2: Lage der geplanten Erweiterung des Gewerbegebietes Steintaler Bühl 23 Abbildung 3: Geplante Wohnbaufläche An der Steig" mit Lage zu den umliegenden Schutzgebieten 31 Abbildung 4: Geplante Wohnbaufläche Grube IV mit Lage zu den umgebenden Schutzgebieten 38 Abbildung 5: Lage des geplanten Gewerbegebiets Lindenwiesen III zu den umliegenden Natura 2000-Gebieten. 46 TABELLENVERZEICHNIS Tabelle 1: Darstellung der Vorhabensflächen und Lage zu den Natura 2000-Gebieten 2 Tabelle 2: Liste der Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie für das FFH-Gebiet "Großer Heuberg und Donautal" (Schutzgebiets-Nr ). 3 Tabelle 3: Liste der im Gebiet vorkommenden Tier- und Pflanzenarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie. 4 Tabelle 4: Liste der im Schutzgebiet vorkommendn und nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie geschützten Arten. 5 Tabelle 5: Zusätzliche nicht in Anhang I genannte Zugvogelarten nach Art. 4 Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie sowie weitere Wasservögel bei Rastgebieten internationaler Bedeutung. 5 Tabelle 6: Lebensraumansprüche der geschützten im Planungsraum. 6 1

3 1 Veranlassung Der Gemeindeverwaltungsverband Heuberg mit den Verbandsgemeinden Bubsheim, Deilingen, Egesheim, Gosheim, Königsheim, Reichenbach a. H. und Wehingen hat am 29. November 2016 in öffentlicher Sitzung der Verbandsversammlung den Beschluss gefasst, die 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans (FNP) zum ersten Mal zu ändern. Die Änderung umfasst die nachrichtliche Übernahme rechtskräftiger Bebauungspläne sowie die Ausweisung und Nutzungsänderung von Gewerbe- und Wohnbauflächen im Verbandsgebiet. Einige der geplanten Bauflächen befinden sich innerhalb oder unmittelbar angrenzend an bestehende Natura 2000-Gebiete. Gemäß 34 BNatSchG sind Pläne und Projekte, die einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten zu einer Beeinträchtigung eines Natura 2000-Gebietes führen können, vor ihrer Zulassung auf eine Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen des Natura 2000-Gebietes, einschließlich der für sie maßgeblichen Bestandteile zu überprüfen. Aufgabe der vorliegenden en ist es festzustellen, ob die Vorhaben grundsätzlich geeignet sind, die Schutz- und Erhaltungsziele der betreffenden Natura Gebiete erheblich zu beeinträchtigen. 2 Art und Umfang des Vorhabens Die Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans für die betroffenen Gebiete umfasst die Neuausweisung und Nutzungsänderung von Wohn- und Gewerbeflächen in den Gemeinden Bubsheim und Deilingen. Drei der geplanten Bauflächen reichen in das Vogelschutzgebiet Südwestalb und Oberes Donautal (Schutzgebietsnummer: ) hinein oder liegen innerhalb. Eines der Vorhaben grenzt unmittelbar an das genannte Vogelschutzgebiet sowie an das FFH-Gebiet Großer Heuberg und Donautal (Schutzgebietsnummer: ). Tabelle 1: Darstellung der Vorhabensflächen und Lage zu den Natura 2000-Gebieten Nr. Gebietstyp Bauflächen Größe (ha) Entfernung zum Schutzgebiet Natura 2000-Gebiet 1.2 Geplante Wohnbaufläche Neuausweisung Birnbaumäcker Bubsheim ca. 4,4 Unmittelbar angrenzend FFH-Gebiet Nr SPA-Gebiet Nr Geplante gewerbliche Baufläche, Erweiterung Neuausweisung 2.1 Wohnbaufläche Neuausweisung, Nutzungsänderung Steintaler Bühl Bubsheim An der Steig Deilingen ca. 8,9 innerhalb SPA-Gebiet Nr ca. 3,4 innerhalb SPA-Gebiet Nr Geplante Wohnbaufläche Neuausweisung Grube IV Deilingen ca. 1,0 Innerhalb des SPA-Gebietes SPA-Gebiet Nr

4 Nr. Gebietstyp Bauflächen Größe (ha) Entfernung zum Schutzgebiet Natura 2000-Gebiet 3.1 Geplante gewerbliche Baufläche Neuausweisung Lindenwiesen III Königsheim ca. 1,6 Teilfläche innerhalb des SPA-Gebietes ca. 200 m südlich SPA-Gebiet Nr FFH-Gebiet Nr Beschreibung der Natura 2000-Gebiete 3.1 FFH Gebiet Großer Heuberg und Donautal Das FFH Gebiet Nr Großer Heuberg und Donautal umfasst eine Gesamtfläche von 8.661,76 ha. Kurzcharakteristik: Schutzwürdigkeit: Kulturhistorische Bedeutung: Das FFH-Gebiet umfasst den Großen Heuberg im Südwesten der Schwäbischen Alb, das Donautal und die tief eingeschnittenen Seitentäler der Bära und der Lippach. Das Durchbruchstal der oberen Donau weist bis zu 200 m steil aufragende Felswände auf. Die Landschaft zeichnet sich durch großflächige, meist extensiv genutzte Wiesenkomplexe aus, die mit Lesesteinriegeln, Hecken sowie Magerrasen durchsetzt sind. Die Hänge der Flusstäler sind geprägt durch naturnahe extensiv genutzte Laubwälder im Übergang zu Wacholderheiden und Magerrasen. Als Sonderstandorte kommen Felsen und Schutthalden vor, außerdem mehr als 150 Höhlen. An der Wasserscheide liegt ein Moorgebiet. Gute Mähwiesenvorkommen, Ackerflächen mit Bromus grossus, kleinflächig noch Borstgrasrasen (mit Arnika, Salix starkeana). Reliktarten (Rhamnus saxatilis, Festuca amethystina, Pleurospermum austriacum). Guter Frauenschuhbestand. Wochenstube des Großen Mausohrs. Alpenbock. Bedeutendes Fischgewässer. Zentrum des Durchbruchstals der Donau durch die Schwäbische Alb, Altwasserarme. Umlaufberge. Höchster Berg der Schwäbischen Alb (Lemberg). Weithin sichtbarer Zeugenberg. Burgruinen und Reste ehemaliger Befestigungen, steinzeitliche Fliehburgen prähistorisch-archäologisch bedeutsame Höhlen oder Balmen. Folgende Lebensraumtypen nach Anhang I wurden für das FFH-Gebiet gemeldet. Tabelle 2: Liste der Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie für das FFH-Gebiet "Großer Heuberg und Donautal" (Schutzgebiets-Nr ). Code Lebensraumtyp 3140 Kalkreiche, nährstoffarme Stillgewässer mit Armleuchteralgen 3150 Natürliche nährstoffreiche Seen 3260 Fließgewässer mit flutender Wasservegetation 5130 Wacholderheiden 6110* Kalk-Pionierrasen 6210* Kalk-Magerrasen 6230* Artenreiche Borstgrasrasen 6430 Feuchte Hochstaudenfluren 6510 Magere Flachland-Mähwiesen 3

5 6520 Berg-Mähwiesen 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore 7220* Kalktuffquellen 8160* Kalkschutthalden 8210 Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation 8310 Höhlen 91E0* Auenwälder mit Erle, Esche, Weide 91U0 Kiefernwälder der sarmatischen Steppe 9130 Waldmeister-Buchenwald 9150 Orchideen-Buchenwälder 9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald 9180* Schlucht- und Hangmischwälder 9410 Bodensaure Nadelwälder In der nachfolgenden Tabelle sind die für das Gebiet gemeldeten Tier- und Pflanzenarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie aufgelistet. Tabelle 3: Liste der im Gebiet vorkommenden Tier- und Pflanzenarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie. Code Art Lateinischer Name 1882 Spelz-Trespe Bromus grossus 1386 Grünes Koboldmoos Buxbaumia viridis 1078 Spanische Fahne Callimorpha quadripunctaria 1337 Biber Castor fiber 1163 Groppe Cottus gobio 1902 Frauenschuh Cypripedium calceolus 1381 Grünes Gabelzahnmoos Dicranum viride 1323 Bechsteinfledermaus Myotis bechsteinii 1324 Großes Mausohr Myotis myotis 1304 Große Hufeisennase Rhinolophus ferrumequinum 1134 Europäischer Bitterling Rhodeus sericeus amarus 1087 Alpenbock Rosalia alpina 1166 Kammolch Triturus cristatus 1014 Schmale Windelschnecke Vertigo angustior 3.2 Vogelschutzgebiet SPA Südwestalb und Oberes Donautal Das Vogelschutzgebiet Nr Südwestalb und Oberes Donautal umfasst eine Gesamtfläche von ha. Kurzcharakteristik: Schutzwürdigkeit: Vielfältige Kultur- und Naturlandschaft der Schwäbischen Alb mit Wacholderheiden, Steinriegel-Hecken-Landschaften, Steppenheide- und Steilhang-Wäldern, Weißjura- Felsgürteln und Schutthalden, altholzreiche Waldgebiete, Mähwiesen und Gehölzen an Bächen. Bedeutendstes Brutgebiet für Wanderfalke, Uhu, Raubwürger, Heidelerche und Baumfalke in Baden-Württemberg. Bedeutende Brutvorkommen von 4

6 Kulturhistorische Bedeutung: Geowissenschaftliche Bedeutung: Berglaubsänger, Haselhuhn, Schwarz-, Rotmilan (Dichtezentrum), Steinschmätzer, Wespenbussard, Wachtelkönig u.a. Wacholderheiden, Magerrasen, Holzwiesen als Formen traditioneller Landnutzung. Repräsentativer Ausschnitt der Kuppenalb und des Albtraufes, Donaudurchbruchstal mit steilen Felshängen, höhlenreiche Karstlandschaft. Innerhalb des Vogelschutzgebietes werden die folgenden geschützt: Tabelle 4: Liste der im Schutzgebiet vorkommendn und nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie geschützten Arten. Art Eisvogel Grauspecht Halsbandschnäpper Haselhuhn Heidelerche Kornweihe Mittelspecht Neuntöter Raufußkauz Rotmilan Schwarzmilan Schwarzspecht Uhu Wachtelkönig Wanderfalke Wespenbussard lateinischer Name Alcedo atthis Picus canus Ficedula albicollis Tetrastes bonasia Lullula arborea Circus cyaneus Dendrocopos medius Lanius collurio Aegolius funereus Milvus milvus Milvus migrans Dryocopus martius Bubo bubo Crex crex Falco peregrinus Pernis apivorus Tabelle 5: Zusätzliche nicht in Anhang I genannte Zugvogelarten nach Art. 4 Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie sowie weitere Wasservögel bei Rastgebieten internationaler Bedeutung. Art Baumfalke Berglaubsänger (Westl.) Braunkehlchen Hohltaube Raubwürger Steinschmätzer Wachtel Wendehals lateinischer Name Falco subbuteo Phylloscopus bonelli Saxicola rubetra Columba oenas Lanius excubitor Oenanthe oenanthe Coturnix coturnix Jynx torquilla 5

7 Tabelle 6: Lebensraumansprüche der geschützten im Planungsraum. Art Eisvogel Grauspecht Halsbandschnäpper Haselhuhn Lebensraum, Habitatanspruch Klare Gewässer mit reichem Angebot an Kleinfischen, ausreichenden Sitzwarten und krautfreien Abbruchkanten. Sowohl an stehenden als auch fließenden Gewässern. Altholzreiche Laub- und Mischwälder, besonders lichte Eichen- und Buchenwälder aufgelockert durch Lichtungen unterschiedlicher Art. Vor allem. im Albvorland werden auch alte Streuobstflächen besiedelt. Bestandsgefährdung durch Umwandlung der Forstwirtschaft und Wegfall alter Baumbestände und ausgedehnter Streuobstbestände. Strukturreiche höhlen- und nischenreiche Baumbestände, in BW v. a. in extensiv genutzten Streuobstwiesen und Auwäldern der Donau, gelegentlich auch in aufgelockerten Wohnsiedlungen und an Ortsrändern mit Obstbäumen. Unterholzreiche ungepflegte Wälder mit einem hohen Anteil an artenreicher Strauchschicht. Es benötigt Dickichte und Verjüngungsstadien des Waldes (z.b. Windwurfflächen). Auf der Schwäbischen Alb sind die ehemals besetzten Standorte seit langem bekannt, sie befinden sich an den Hangflächen meist in der Nähe von ruhenden Steinbrüchen. Das Haselhuhn ist ein Standvogel, Sommer- und Winterhabitat müssen eng verzahnt sein und unterschiedliche Ansprüche erfüllen. Populationen im Bereich der Schwäbischen Alb sind erloschen! (siehe Asch, 2007) Heidelerche Locker mit Büschen und Gehölzen und schütterer Grasvegetation bestandene Offenlandbereiche. Die Heidelerche kommt nur noch an einigen Stellen auf der Alb als Brutvogel vor. Kornweihe Mittelspecht Neuntöter Raufußkauz Rotmilan Schwarzmilan Bevorzugt in offenen und halboffenen Gebieten mit hohem Grundwasserspiegel. Neststandorte am Boden im Bereich offener Flächen und meist niederem und schütter stehendem Pflanzenbewuchs. Eichenreiche Wälder des Hügellandes und der Flussauen (Hartholz-Auwälder). Kommt auch in alten Streuobstbeständen sowie in ungepflegten, über 80jährigen Steilhang-Beständen mit Totholz vor. Essenziell sind alte und totholzreiche Baumbestände grobrissiger, fugenreicher Rindenstruktur. Halboffene und offene, extensiv genutzte Landschaft mit Hecken und Gebüsch, auch Streuobstwiesen, Wacholderheiden, Waldränder, alte Gärten oder Brachflächen. Nestanlage in Dornbüschen wie Schlehe oder Heckenrose, auch in jungen Fichtenschonungen. Ein ausreichendes Nahrungsangebot an Großinsekten muss vorhanden und erreichbar (nicht zu hochwüchsige Vegetation) sein. Sitzwarten in Büschen, auf Zaunpfählen etc. werden benötigt. Als Höhlenbrüter besiedelt der Raufußkauz Altholzbestände mit Schwarzspechthöhlen. Außerdem benötigt er in der Nachbarschaft dichte Nadelbäume als Tagesversteck sowie angrenzende Freiflächen (Lichtungen, Waldwiesen, Kahlschlag, Schneisen) zur Beutejagd. Lichte Altholzbestände von mindestens 19 ha Größe für den Horststandort nötig, gelegen in einer reich gegliederten Landschaft. Die Entwicklung hin zu großflächigen Schlägen und Intensivierung zieht eine Verringerung der Nahrungsgrundlage (Kleinsäuger) nach sich und eine Belastung mit Bioziden. Zu kurze Umtriebszeiten und das Ausräumen der Landschaft gefährden die Horstbäume. Der Rotmilan ist bei uns ein Zugvogel, er zeigt Tendenz zum Überwintern. Halboffene Landschaft mit Wäldern, gern in Gewässernähe (Ernährung von Fisch), in gewässerärmeren Naturräumen in den Hanglagen. Brütet in lichten Baumbeständen, Feldgehölzen, Waldrändern und Lichtungen. Ernährt sich oft von kranken und toten Tieren, auch auf Müllkippen. Die Art ist auf der gesamten Alb und im Vorland flächenhaft verbreitet. Er ist sehr empfindlich gegen Störungen im Horstbereich zur Brutzeit, (Baumfällarbeiten, Spaziergänger). 6

8 Art Schwarzspecht Uhu Wachtelkönig Wanderfalke Lebensraum, Habitatanspruch Bewohner ausgedehnter Laub- und Mischwälder mit altem Baumbestand. Anlage der Höhlen erfolgt in überwiegend jährigen Buchen mit 35 cm Durchmesser in 4-10 m Höhe. Reviere recht groß, ha. Die Nahrung besteht aus holzbewohnenden Insekten und Ameisen, daher ist ein großes Revier mit viel Totholz nötig. Der Schwarzspecht ist ein Standvogel. Reich gegliederte Landschaften mit Felsen, Wäldern, Freiflächen und Gewässern. Brut meist in Felsen aber auch in alten Nestern, Gebäuden oder am Boden. Offene, extensiv genutzte Wiesen, wechselfeucht, mit dichter Deckung. Er lebt in gedüngten Naßwiesen, feuchten Streuwiesen, Pfeifengraswiesen mit lockerem Buschbestand, ohne stehendes Wasser während der Brutzeit. Vogelreiche Landschaften mit geeigneten Nistmöglichkeiten. Bevorzugte Brutplätze sind anthropogene und natürliche Felsen, hohe Gebäude, Industrieschornsteine und Brücken. Wespenbussard Der Wespenbussard besiedelt lichte Laub- und Mischwälder mit naturnahen Altholzbeständen. Die Horstanlage erfolgt überwiegend in der Nähe von Waldrändern oder Freiflächen auf alten Bäumen. Die Nahrungssuche erfolgt im Offenland, die Hauptnahrung besteht aus Wespen, es werden auch Käfer, Libellen, Heuschrecken, Ameisen, Amphibien, Reptilien und zur Brutzeit auch Jungvögel, selten Kleinsäuger angenommen. Er benötigt einen großen Aktionsraum. Der Wespenbussard ist ein Zugvogel. Baumfalke Berglaubsänger (Westl.) Nistplätze meist in alten Krähennestern in Waldrandnähe oder auf mit lückig stehenden alten Bäumen bewachsenen Lichtungen, auch in Parklandschaft. Jagd auf Vögel und Großinsekten, oft über Feuchtgebieten, an Waldrändern und auf Wiesen. Der Baumfalke ist ein Zugvogel. Lichte Laub- und Nadelwälder mit lichter bis reichlicher Strauch- und Krautschicht. Bevorzugte Biotope liegen in der Sonne zugewandten Steillagen des Albtraufes. Im Bruthabitat können Felsen und Geröllhalden vorkommen. Er ist ein Bodenbrüter und somit empfindlich gegen Störungen, z.b. durch Kletterer und anderen Freizeitbetrieb. Der Berglaubsänger ist ein Zugvogel. Diese Vogelart kommt am Albtrauf in lichten Bergwäldern vor mit felsigen, besonnten Stellen. Braunkehlchen Reich strukturierte Wiesen- und Weideflächen (ohne Hecken und Waldränder), Ruderalflächen und begraste Böschungen, seltener Streuobstwiesen. Durch Intensivierung der Landwirtschaft ein Ausweichen in feuchte Biotope, wie Streuwiesen oder kleine brachliegende Stellen. Es benötigt kleinere Vertikalstrukturen, z.b. Zaunpfähle oder kleine Büsche in seinem Lebensraum als Jagd- und Singwarten und ein ausreichendes Nahrungsangebot an Insekten. Für die Brutplätze wird bodennahe Deckung benötigt, bis zum Flüggewerden der Jungen meist im Juli/August. Das Braunkehlchen ist ein Zugvogel. Hohltaube Raubwürger Steinschmätzer Wachtel Der Lebensraum der Hohltaube sind strukturreicher Altwald mit Höhlenbäumen. Mangels Höhlenangebot, wie z.b. Fäulnishöhlen ist die Art auf alte Schwarzspechthöhlen angewiesen und daher im Vorkommen eng mit diesen verknüpft. Notwendig ist die Nähe artenreicher Wildkrautfluren. So ist die Hohltaube zur Nahrungssuche auch auf offenen Wiesen- und Ackerflächen zu finden. Die Hohltaube ist ein Zugvogel. Offene bis halboffene Landschaften mit Einzelgehölzen und kleineren Gehölzgruppen, z.b. Heckenlandschaften, Heiden, Hochmoore, früher auch Streuobstgebiete und große Kahlschläge. Der Raubwürger kommt nur noch mit einzelnen Paaren auf der Alb vor. Der Steinschmätzer ist eine Art des Offenlandes und bevorzugt dabei offenes, steiniges Gelände. Offenes, kleinparzelliertes Acker- und Grünland, mit hoher deckunggebender Krautschicht, mit Säumen und Brachen, gerne auf unordentlichen Wiesen. Bruterfolg nur in Ackerflächen und einschürigen Wiesen. Die Wachtel ist im Naturraum im Offenland flächenhaft verbreitet. Die Wachtel ist ein Zugvogel. 7

9 Art Lebensraum, Habitatanspruch Wendehals Lichte, höhlenreiche Gehölzbestände in Nachbarschaft zu niedrigwüchsigem, an Wiesenameisen reichem Grünland auf eher trockenen Standorten. In BW v. a. Streuobstgebiete. Es folgt die Dokumentation zur Durchführung der FFH-Vorprüfungen anhand des Formblattes zur in Baden-Württemberg (Stand 01/2013) mit Anhang. 4 Formblatt zur in Baden-Württemberg 4.1 Geplante Wohnbaufläche Birnbaumäcker Stand Formblatt: 01 / 2013 Formblatt zur Natura 2000 Vorprüfung in Baden-Württemberg 1. Allgemeine Angaben 1.1 Vorhaben Neuausweisung der geplanten Wohnbaufläche Birnbaumäcker im Rahmen der 1. Änderung der 2. Fortschreibung des FNP GVV Heuberg 1.2 Natura 2000-Gebiete (bitte alle betroffenen Gebiete auflisten) Gebietsnummer(n) Gebietsname(n) SPA-Gebiet Südwestalb und Oberes Donautal FFH-Gebiet Großer Heuberg und Donautal 1.3 Vorhabenträger Adresse GVV Heuberg Herr Hauser Im Weiher Wehingen Telefon / Fax / Telefon +49 (0) 7426 / Telefax +49 (0) 7426 / info@gvv-heuberg.de 1.4 Gemeinde Bubsheim 1.5 Genehmigungsbehörde Landratsamt Tuttlingen (sofern nicht 34 Abs. 1a BNatSchG einschlägig) 1.6 Naturschutzbehörde LRA Tuttlingen, Untere Naturschutzbehörde 1.7 Beschreibung des Vorhabens Die geplante Wohnbaufläche Birnbaumäcker umfasst etwa 4,4 ha und befindet sich am nordwestlichen Ortseingang von Bubsheim (von Gosheim kommend). Das geplante Wohngebiet schließt an den östlich gelegenen Friedhof und an ein bereits bestehendes Wohngebiet an. Im Norden erfolgt die Begrenzung durch die Gosheimer Straße / K Im Süden grenzen die genannten Natura Gebiete unmittelbar an (siehe 8. Anmerkungen). weitere Ausführungen: siehe Anlage 8

10 2. Zeichnerische und kartographische Darstellung Das Vorhaben soll durch Zeichnung und Kartenauszüge soweit dargestellt werden, dass dessen Dimensionierung und örtliche Lage eindeutig erkennbar ist. Für Zeichnung und Karte sind angemessene Maßstäbe zu wählen. 2.1 Zeichnung und kartographische Darstellung in beigefügten Antragsunterlagen enthalten 2.2 Zeichnung / Handskizze als Anlage kartographische Darstellung zur örtlichen Lage als Anlage 3. Aufgestellt durch (Vorhabenträger oder Beauftragter): Anschrift * Telefon * Fax * Dr. Grossmann Umweltplanung 07433/ / Wilhelm-Kraut-Straße Balingen * info@grossmann-umweltplanung.de 09. November 2018 * sofern abweichend von Punkt 1.3 Datum Unterschrift Eingangsstempel Erläuterungen zum Formblatt sind bei der Naturschutzbehörde erhältlich oder unter Naturschutzbehörde (Beginn Monatsfrist gem. 34 Abs. 1a BNatSchG) 9

11 4. Feststellung der Verfahrenszuständigkeit (Ausgenommen sind Vorhaben, die unmittelbar der Verwaltung der Natura 2000-Gebiete dienen) 4.1 Liegt das Vorhaben in einem Natura 2000-Gebiet oder Vermerke der zuständigen Behörde außerhalb eines Natura 2000-Gebiets mit möglicher Wirkung auf ein oder ggfs. mehrere Gebiete oder auf maßgebliche Bestandteile eines Gebiets? weiter bei Ziffer Bedarf das Vorhaben einer behördlichen Entscheidung oder besteht eine sonstige Pflicht, das Vorhaben einer Behörde anzuzeigen? ja weiter bei Ziffer 5 nein weiter bei Ziffer Da das Vorhaben keiner behördlichen Erlaubnis oder Fristablauf: sonstigen Anzeige an eine Behörde bedarf, wird es gemäß 34 Abs. 1a Bundesnaturschutzgesetz der zuständigen Naturschutzbehörde hiermit angezeigt. weiter bei Ziffer 5 (1 Monat nach Eingang der Anzeige) 10

12 5. Darstellung der durch das Vorhaben betroffenen Lebensraumtypen bzw. Lebensräume von Arten *) Lebensraumtyp (einschließlich charakteristischer Arten) oder Lebensräume von Arten **) Lebensraumtyp oder Art bzw. deren Lebensraum kann grundsätzlich durch folgende Wirkungen erheblich beeinträchtigt werden: Vermerke der zuständigen Behörde FFH-Gebiet Nr Magere Flachland-Mähwiese Heranrücken des Siedlungsbereiches direkt angrenzend an FFH-Mähwiese Als für das Gebiet gemeldete und nach Anhang II FFH-RL genannte Arten: Bechsteinfledermaus Großes Mausohr Für LRT charakteristische Art: Wanstschrecke Überbauung von Jagdflächen der potentiell vorkommenden genannten Fledermausarten. Zerschneidung von Lebensraum durch Überbauung SPA-Gebiet Mähwiesen und angrenzender Waldbestand als mögliche Lebensstätte von nach EU-VSRL Im Standard-Datenbogen genannte Arten nach Anhang I Neuntöter Rotmilan Schwarzmilan Uhu Wanderfalke Im Standard-Datenbogen genannte Zugvogelarten, nicht im Anhang I aufgeführt Baumfalke Lärmemissionen und optische Reize durch Bautätigkeit und Nutzung als Wohngebiet Verlust potenziellen Nahrungsraums potentieller Bruthabitate. Erhöhte Störwirkung durch Lärmemissionen infolge der Bautätigkeit sowie der Nutzung als Wohnbaugebiet. Verlust potentieller Jagdflächen. Braunkelchen Überbauung potentiellen Nahrungsraums, für nördlich der Gosheimer Straße festgestellter Bestände. *) Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art an verschiedenen Orten vom Vorhaben betroffen ist, bitte geografische Bezeichnung zur Unterscheidung mit angeben. Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art in verschiedenen Natura 2000-Gebieten betroffen ist, bitte die jeweilige Gebietsnummer und ggf. geografische Bezeichnung mit angeben. **) Im Sinne der FFH-Richtlinie prioritäre Lebensraumtypen oder Arten bitte mit einem Sternchen kennzeichnen. weitere Ausführungen: siehe Anlage 11

13 6. Überschlägige Ermittlung möglicher erheblicher Beeinträchtigungen durch das Vorhaben anhand vorhandener Unterlagen mögliche erhebliche Beeinträchtigungen betroffene Lebensraum- typen oder Arten *) **) Wirkung auf Lebensraumtypen oder Lebensstätten von Arten (Art der Wirkung, Intensität, Grad der Beeinträchtigung) Vermerke der zuständigen Behörde 6.1 anlagebedingt FFH-Gebiet Nr Bechsteinfledermaus Großes Mausohr Verlust von Nahrungsraum außerhalb des FFH-Gebietes. Potentielle Störwirkung durch Lärmemission und optische Reize im Bereich angrenzender Waldränder Flächenumwandlung Nutzungsänderung Zerschneidung, Fragmentierung von Natura Lebensräumen Wanstschrecke Mögliche Zerschneidung des Lebensraumes und Trennung von Populationen. Verlustfläche könnte als Trittstein-Habitat dienen. Wirkung mittel Veränderungen des (Grund-) Wasserregimes Optische Wirkung Bechsteinfledermaus Großes Mausohr Schaffung neuer Vertikalstrukturen und Ausdehnung des Siedlungskörpers. SPA-Gebiet Flächenverlust (Versiegelung) Neuntöter Rotmilan Schwarzmilan Uhu Wanderfalke Baumfalke Braunkelchen Verlust potentiellen Nahrungsraumes und potentieller Brutgebiete. Ausweichmöglichkeiten sind nördlich und im Südwesten vorhanden Flächenumwandlung Nutzungsänderung

14 6.1.4 Zerschneidung, Fragmentierung von Natura 2000-Lebensräumen Alle genannten Durch das Vorrücken der Bebauung wird die Barrierewirkung erhöht Veränderungen des (Grund-) Wasserregimes Optische Wirkung Alle genannten Schaffung neuer Vertikalstrukturen und Ausdehnung des Siedlungskörpers Wirkung möglicherweise mittel Braunkelchen Scheuchwirkung auf Bestände nördlich der K5905 durch Heranrücken des Siedlungsraumes. Wirkung möglicherweise mittel 6.2 betriebsbedingt FFH-Gebiet Nr stoffliche Emissionen akustische Veränderungen optische Wirkungen Veränderungen des Mikround Mesoklimas Gewässerausbau Einleitungen in Gewässer (stofflich, thermisch, hydraulischer Stress) Zerschneidung, Fragmentierung, Kollision Siehe Punkt SPA-Gebiet stoffliche Emissionen akustische Veränderungen Alle genannten Geringfügig erhöhte Lärmemission durch Nutzung als Wohngebiet. Störwirkung auf potentielle Brutplätze innerhalb des angrenzenden SPA-Gebietes optische Wirkungen s.o. Lichtemission und erhöhte Betriebsamkeit im Bereich des geplanten Wohngebietes. Wirkung mittel Veränderungen des Mikround Mesoklimas

15 6.2.5 Gewässerausbau Einleitungen in Gewässer (stofflich, thermisch, hydraulischer Stress) Zerschneidung, Fragmentierung, Kollision 6.3 baubedingt FFH-Gebiet Nr Alle genannten Siehe Punkt Flächeninanspruchnahme (Baustraßen, Lagerplätze etc.) Emissionen akustische Wirkungen - - SPA-Gebiet Flächeninanspruchnahme (Baustraßen, Lagerplätze etc.) Alle genannten Baustelleneinrichtung und Lagerplätze sind auf das Bebauungsgebiet beschränkt Emissionen Alle genannten Staub-, Schadstoff- und Lärmemissionen durch Transportund Baufahrzeuge. Beeinträchtigung nur vorübergehend. Wirkung sehr gering Akustische Wirkungen Alle genannten Erhöhte Lärmemission durch Bauarbeiten *) Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art an verschiedenen Orten vom Vorhaben betroffen ist, bitte geografische Bezeichnung zur Unterscheidung mit angeben. Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art in verschiedenen Natura 2000-Gebieten betroffen ist, bitte die jeweilige Gebietsnummer und ggf. geografische Bezeichnung mit angeben. **) Im Sinne der FFH-Richtlinie prioritäre Lebensraumtypen oder Arten bitte mit einem Sternchen kennzeichnen. 14

16 7. Summationswirkung Besteht die Möglichkeit, dass durch das Vorhaben im Zusammenwirken mit anderen, bereits bestehenden oder geplanten Maßnahmen die Schutz- und Erhaltungsziele eines oder mehrerer Natura 2000-Gebiete erheblich beeinträchtigt werden? ja weitere Ausführungen: siehe Anlage betroffener Lebensraumtyp oder Art mit welchen Planungen oder Maßnahmen kann das Vorhaben in der Summation zu erheblichen Beeinträchtigungen führen? welche Wirkungen sind betroffen? Vermerke der zuständigen Behörde Sofern durch das Vorhaben Lebensraumtypen oder Arten in mehreren Natura 2000-Gebieten betroffen sind, bitte auf einem separaten Blatt die jeweilige Gebietsnummer mit angeben. nein, Summationswirkungen sind nicht gegeben 15

17 8. Anmerkungen (z.b. mangelnde Unterlagen zur Beurteilung der Wirkungen oder Hinweise auf Maßnahmen, die eine Beeinträchtigung von Arten, Lebensräumen, Erhaltungszielen vermeiden könnten) Legende: rote Linie = Planungsbereich, magentafarbene Schraffur = SPA-Gebiet , blaue Schraffur = FFH-Gebiet Nr , gelbe Fläche = Magere Flachland-Mähwiesen, violette Fläche = Offenlandbiotop, grüne Fläche = Waldbiotop Abbildung 1: Lage der geplanten Wohnbaufläche Birnbaumäcker zu den umliegenden Natura 2000-Gebieten. Durch die Ausweisung des Wohngebietes Birnbaumäcker kommt es zu einem Verlust von Nahrungsraum für die genannten. Auswirkungen auf potentielle Brutstätten der genannten sind nicht auszuschließen. Durch die Einhaltung eines Pufferstreifens zum südlichen Waldrand können diese jedoch vermindert werden. weitere Ausführungen: siehe Anlage 16

18 9. Stellungnahme der zuständigen Naturschutzbehörde Auf der Grundlage der vorstehenden Angaben und des gegenwärtigen Kenntnisstandes wird davon ausgegangen, dass vom Vorhaben keine erhebliche Beeinträchtigung der Schutz- und Erhaltungsziele des / der oben genannten Natura 2000-Gebiete ausgeht. Begründung: Das Vorhaben ist geeignet, die Schutz- und Erhaltungsziele des / der oben genannten Natura 2000-Gebiets / Natura 2000-Gebiete erheblich zu beeinträchtigen. Eine Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung muss durchgeführt werden. Begründung: Bearbeiter Naturschutzbehörde (Name, Telefon) Datum Handzeichen Bemerkungen Erfassung in Natura 2000 Eingriffsdatenbank durch: Datum Handzeichen Bemerkungen Bearbeiter Genehmigungsbehörde (Name, Telefon) Datum Handzeichen Bemerkungen 17

19 4.2 Geplante Gewerbeflächenerweiterung Steintaler Bühl Stand Formblatt: 01 / 2013 Formblatt zur Natura 2000 Vorprüfung in Baden- Württemberg 1. Allgemeine Angaben 1.1 Vorhaben Erweiterung der geplanten Gewerbefläche Steintaler Bühl im Rahmen der 1. Änderung der 2. Fortschreibung des FNP GVV Heuberg 1.2 Natura 2000-Gebiete (bitte alle betroffenen Gebiete auflisten) Gebietsnummer(n) Gebietsname(n) SPA-Gebiet Südwestalb und Oberes Donautal 1.3 Vorhabenträger Adresse GVV Heuberg Herr Hauser Im Weiher Wehingen Telefon / Fax / Telefon +49 (0) 7426 / Telefax +49 (0) 7426 / info@gvv-heuberg.de 1.4 Gemeinde Bubsheim 1.5 Genehmigungsbehörde Landratsamt Tuttlingen (sofern nicht 34 Abs. 1a BNatSchG einschlägig) 1.6 Naturschutzbehörde LRA Tuttlingen, Untere Naturschutzbehörde 1.7 Beschreibung des Vorhabens Die gewerbliche Baufläche Steintaler Bühl befindet sich am südlichen Ortsrand von Bubsheim. Die bestehende Baufläche aus dem wirksamen FNP GVV Heuberg soll südlich der Graneggstraße um eine etwa 8,9 ha große Fläche erweitert werden. Im Norden schließt sie unmittelbar an das bestehende Gewerbegebiet sowie ein Wohnbaugebiet an. Im Süden grenzt die geplante Fläche an offenes Grünland. Die Zufahrt zum Gewerbegebiet soll sowohl über die Graneggstraße als auch über die Böttinger Straße / L438 erfolgen. weitere Ausführungen: siehe Anlage 2. Zeichnerische und kartographische Darstellung Das Vorhaben soll durch Zeichnung und Kartenauszüge soweit dargestellt werden, dass dessen Dimensionierung und örtliche Lage eindeutig erkennbar ist. Für Zeichnung und Karte sind angemessene Maßstäbe zu wählen. 2.1 Zeichnung und kartographische Darstellung in beigefügten Antragsunterlagen enthalten 2.2 Zeichnung / Handskizze als Anlage kartographische Darstellung zur örtlichen Lage als Anlage 18

20 3. Aufgestellt durch (Vorhabenträger oder Beauftragter): Anschrift * Telefon * Fax * Dr. Grossmann Umweltplanung 07433/ / Wilhelm-Kraut-Straße Balingen * 09. November 2018 info@grossmann-umweltplanung.de * sofern abweichend von Punkt 1.3 Datum Unterschrift Eingangsstempel Erläuterungen zum Formblatt sind bei der Naturschutzbehörde erhältlich oder unter Naturschutzbehörde (Beginn Monatsfrist gem. 34 Abs. 1a BNatSchG) 4. Feststellung der Verfahrenszuständigkeit (Ausgenommen sind Vorhaben, die unmittelbar der Verwaltung der Natura 2000-Gebiete dienen) 4.1 Liegt das Vorhaben in einem Natura 2000-Gebiet oder Vermerke der zuständigen Behörde außerhalb eines Natura 2000-Gebiets mit möglicher Wirkung auf ein oder ggfs. Mehrere Gebiete oder auf maßgebliche Bestandteile eines Gebiets? weiter bei Ziffer Bedarf das Vorhaben einer behördlichen Entscheidung oder besteht eine sonstige Pflicht, das Vorhaben einer Behörde anzuzeigen? ja weiter bei Ziffer 5 nein weiter bei Ziffer Da das Vorhaben keiner behördlichen Erlaubnis oder Fristablauf: sonstigen Anzeige an eine Behörde bedarf, wird es gemäß 34 Abs. 1a Bundesnaturschutzgesetz der zuständigen Naturschutzbehörde hiermit angezeigt. weiter bei Ziffer 5 (1 Monat nach Eingang der Anzeige) 19

21 5. Darstellung der durch das Vorhaben betroffenen Lebensraumtypen bzw. Lebensräume von Arten *) Lebensraumtyp (einschließlich charakteristischer Arten) oder Lebensräume von Arten **) Lebensraumtyp oder Art bzw. deren Lebensraum kann grundsätzlich durch folgende Wirkungen erheblich beeinträchtigt werden: Vermerke der zuständigen Behörde SPA-Gebiet Offenlandbereiche (vorwiegend Wiesenflächen) mit Einzelgehölzen und Gebüschstrukturen als mögliche Lebensstätte von nach EU- VSRL. Im Standard-Datenbogen genannte Arten nach Anhang I Neuntöter Rotmilan Schwarzmilan Uhu Wespenbussard Im Standard-Datenbogen genannte Zugvogelarten, nicht im Anhang I aufgeführt Baumfalke Raubwürger Steinschmätzer Wachtel Verlust durch Überbauung und Versiegelung Dauerhafte Entfernung von Gebüschen, Versiegelung der Flächen und Errichtung von Vertikalstrukturen. Dauerhafte Entfernung von Gebüschen und Versiegelung der Flächen führt zu Verlust von Nahrungsraum. *) Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art an verschiedenen Orten vom Vorhaben betroffen ist, bitte geografische Bezeichnung zur Unterscheidung mit angeben. Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art in verschiedenen Natura 2000-Gebieten betroffen ist, bitte die jeweilige Gebietsnummer und ggf. geografische Bezeichnung mit angeben. **) Im Sinne der FFH-Richtlinie prioritäre Lebensraumtypen oder Arten bitte mit einem Sternchen kennzeichnen. weitere Ausführungen: siehe Anlage 20

22 6. Überschlägige Ermittlung möglicher erheblicher Beeinträchtigungen durch das Vorhaben anhand vorhandener Unterlagen mögliche erhebliche Beeinträchtigungen 6.1 anlagebedingt Flächenverlust (Versiegelung) betroffene Lebensraum- typen oder Arten *) **) Neuntöter Wachtel Restliche genannte Flächenumwandlung Nutzungsänderung Zerschneidung, Fragmentierung von Natura 2000-Lebensräumen Veränderungen des (Grund-) Wasserregimes Wirkung auf Lebensraumtypen oder Lebensstätten von Arten (Art der Wirkung, Intensität, Grad der Beeinträchtigung) Verlust von Nahrungsraum und Brutplätzen. Etwa 3 Brutpaare wurden 2006 innerhalb des geplanten Erweiterungsgebietes festgestellt. Da es sich um eine stabile Population handelt, ist davon auszugehen, dass weiterhin Brutstandorte betroffen sind. Wirkung groß Verlust potentiellen Nahrungsraumes und Bruthabitats. Wirkung groß Verlust potentiellen Nahrungsgebietes. Wirkungen mittel Optische Wirkung Neuntöter Möglicherweise Störung angrenzender Bruthabitate durch optische Reize (Verkehr, Menschen, vertikale Strukturen) und Lärmemission. 6.2 betriebsbedingt stoffliche Emissionen Alle genannten akustische Veränderungen Alle genannten optische Wirkungen Alle genannten Veränderungen des Mikround Mesoklimas - - Wirkung mittel Zunahme stofflicher Emissionen durch die Nutzung als Gewerbegebiet. Erhöhung der Lärmemission durch Zunahme des gewerblichen Betriebes. Vorbelastung durch bestehendes Gewerbegebiet und angrenzende Straße vorhanden. Scheuchwirkung infolge Beunruhigung des Gebietes durch die Anwesenheit von Menschen und die erhöhte Betriebsamkeit. Wirkung mittel Vermerke der zuständigen Behörde Gewässerausbau Einleitungen in Gewässer (stofflich, thermisch, hydraulischer Stress)

23 6.2.7 Zerschneidung, Fragmentierung, Kollision 6.3 baubedingt Flächeninanspruchnahme (Baustraßen, Lagerplätze etc.) Alle genannten Alle genannten Emissionen Alle genannten akustische Wirkungen Alle genannten Erhöhung des Kollisionsrisikos aufgrund zunehmenden Verkehrs und zusätzliche Vertikalstrukturen. Beschränkung der Baustelleneinrichtung und Lagerplätze auf die Eingriffsfläche Wirkung sehr gering Emission von Abgasen, Feinstaub und anderen baubedingten Stoffen. Störung im Rahmen der Bauarbeiten. Störungen durch die Bauarbeiten (Lärm, Anwesenheit von Menschen, Baumaschinen) *) Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art an verschiedenen Orten vom Vorhaben betroffen ist, bitte geografische Bezeichnung zur Unterscheidung mit angeben. Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art in verschiedenen Natura 2000-Gebieten betroffen ist, bitte die jeweilige Gebietsnummer und ggf. geografische Bezeichnung mit angeben. **) Im Sinne der FFH-Richtlinie prioritäre Lebensraumtypen oder Arten bitte mit einem Sternchen kennzeichnen. 7. Summationswirkung Besteht die Möglichkeit, dass durch das Vorhaben im Zusammenwirken mit anderen, bereits bestehenden oder geplanten Maßnahmen die Schutz- und Erhaltungsziele eines oder mehrerer Natura 2000-Gebiete erheblich beeinträchtigt werden? ja weitere Ausführungen: siehe Anlage betroffener Lebensraumtyp oder Art mit welchen Planungen oder Maßnahmen kann das Vorhaben in der Summation zu erheblichen Beeinträchtigungen führen? welche Wirkungen sind betroffen? Vermerke der zuständigen Behörde Sofern durch das Vorhaben Lebensraumtypen oder Arten in mehreren Natura 2000-Gebieten betroffen sind, bitte auf einem separaten Blatt die jeweilige Gebietsnummer mit angeben. nein, Summationswirkungen sind nicht gegeben Eine Summation mit weiteren, ggf. an sich ebenfalls nicht erheblichen Wirkungen anderer Vorhaben auf ein Maß über der Erheblichkeitsschwelle ist nicht erkennbar. 22

24 8. Anmerkungen (z.b. mangelnde Unterlagen zur Beurteilung der Wirkungen oder Hinweise auf Maßnahmen, die eine Beeinträchtigung von Arten, Lebensräumen, Erhaltungszielen vermeiden könnten) Legende: rote Linie = Planungsgebiet, magentafarbene Schraffur = SPA-Gebiet , blaue Schraffur = FFH- Gebiet , gelbe Fläche = FFH-Mähwiese, violette Fläche = Offenlandbiotop, grüne Fläche = Waldbiotop, blaue Linie = von Planung ausgenommen Abbildung 2: Lage der geplanten Erweiterung des Gewerbegebietes Steintaler Bühl Durch die Erweiterung des Gewerbegebietes Steintaler Bühl, erfolgt ein Eingriff in das Vogelschutzgebiet Südwestalb und Oberes Donautal. Die Überbauung bedeutet einen Verlust von potentiellen Brutstandorten des Neuntöters und der Wachtel. Das Gebiet dient zudem verschiedenen als Nahrungshabitat. Zu nennen sind hier Neuntöter, Raubwürger, Rotmilan, Baumfalke, Braunkehlchen, Wachtel und Schwarzmilan. Ausweichflächen für Nahrungsgäste sind nach Süden hin vorhanden. Durch die Erweiterung des Gewerbegebietes und die damit verbundenen optischen Reize und Lärmemissionen kann eine Scheuchwirkung für Brutvögel wie den Neuntöter und die Wachtel entstehen. Durch die genannten Auswirkungen sind erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele und des Schutzzwecks der Natura 2000-Gebiete nicht auszuschließen. weitere Ausführungen: siehe Anlage 23

25 9. Stellungnahme der zuständigen Naturschutzbehörde Auf der Grundlage der vorstehenden Angaben und des gegenwärtigen Kenntnisstandes wird davon ausgegangen, dass vom Vorhaben keine erhebliche Beeinträchtigung der Schutz- und Erhaltungsziele des / der oben genannten Natura 2000-Gebiete ausgeht. Begründung: Das Vorhaben ist geeignet, die Schutz- und Erhaltungsziele des / der oben genannten Natura 2000-Gebiets / Natura Gebiete erheblich zu beeinträchtigen. Eine Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung muss durchgeführt werden. Begründung: Bearbeiter Naturschutzbehörde (Name, Telefon) Datum Handzeichen Bemerkungen Erfassung in Natura 2000 Eingriffsdatenbank durch: Datum Handzeichen Bemerkungen Bearbeiter Genehmigungsbehörde (Name, Telefon) Datum Handzeichen Bemerkungen 24

26 4.3 Geplante Wohnbaufläche An der Steig Stand Formblatt: 01 / Allgemeine Angaben Formblatt zur Natura 2000 Vorprüfung in Baden-Württemberg 1.1 Vorhaben Neuausweisung einer Wohnbaufläche zur Erweiterung des Wohnbaugebietes An der Steig in der Gemeinde Deilingen 1.2 Natura 2000-Gebiete im Rahmen der 1. Änderung der 2. Fortschreibung des FNP GVV Heuberg. Gebietsnummer(n) Gebietsname(n) (bitte alle betroffenen Gebiete auflisten) FFH-Gebiet Großer Heuberg und Donautal SPA-Gebiet Südwestalb und Oberes Donautal 1.3 Vorhabenträger Adresse GVV Heuberg Herr Hauser Im Weiher Wehingen Telefon / Fax / Telefon +49 (0) 7426 / Telefax +49 (0) 7426 / info@gvv-heuberg.de 1.4 Gemeinde Deilingen 1.5 Genehmigungsbehörde Landratsamt Tuttlingen (sofern nicht 34 Abs. 1a BNatSchG einschlägig) 1.6 Naturschutzbehörde LRA Tuttlingen, Untere Naturschutzbehörde 1.7 Beschreibung des Vorhabens Das im wirksamen FNP (2. Fortschreibung, 2010) ausgewiesene Wohnbaugebiet An der Steig am nördlichen Siedlungsrand von Deilingen soll, in nördlicher Richtung, um etwa 3,4 ha erweitert werden. Durch die Verbindung des Siedlungskörpers mit einem etwas außerhalb gelegenen Wochenendgebiet erfolgt eine sinnvolle Arrondierung des Ortsrandes. weitere Ausführungen: siehe Anlage 2. Zeichnerische und kartographische Darstellung Das Vorhaben soll durch Zeichnung und Kartenauszüge soweit dargestellt werden, dass dessen Dimensionierung und örtliche Lage eindeutig erkennbar ist. Für Zeichnung und Karte sind angemessene Maßstäbe zu wählen. 2.1 Zeichnung und kartographische Darstellung in beigefügten Antragsunterlagen enthalten 2.2 Zeichnung / Handskizze als Anlage kartographische Darstellung zur örtlichen Lage als Anlage 25

27 3. Aufgestellt durch (Vorhabenträger oder Beauftragter): Anschrift * Telefon * Fax * Dr. Grossmann Umweltplanung 07433/ / Wilhelm-Kraut-Straße Balingen * 09. November 2018 info@grossmann-umweltplanung.de * sofern abweichend von Punkt 1.3 Datum Unterschrift Eingangsstempel Erläuterungen zum Formblatt sind bei der Naturschutzbehörde erhältlich oder unter Naturschutzbehörde (Beginn Monatsfrist gem. 34 Abs. 1a BNatSchG) 4. Feststellung der Verfahrenszuständigkeit (Ausgenommen sind Vorhaben, die unmittelbar der Verwaltung der Natura 2000-Gebiete dienen) 4.1 Liegt das Vorhaben in einem Natura 2000-Gebiet oder außerhalb eines Natura 2000-Gebiets mit möglicher Wirkung auf ein oder ggfs. Mehrere Gebiete oder auf maßgebliche Bestandteile eines Gebiets? weiter bei Ziffer 4.2 Vermerke der zuständigen Behörde 4.2 Bedarf das Vorhaben einer behördlichen Entscheidung oder besteht eine sonstige Pflicht, das Vorhaben einer Behörde anzuzeigen? ja weiter bei Ziffer 5 nein weiter bei Ziffer Da das Vorhaben keiner behördlichen Erlaubnis oder Fristablauf: sonstigen Anzeige an eine Behörde bedarf, wird es gemäß 34 Abs. 1a Bundesnaturschutzgesetz der zuständigen Naturschutzbehörde hiermit angezeigt. weiter bei Ziffer 5 (1 Monat nach Eingang der Anzeige) 26

28 5. Darstellung der durch das Vorhaben betroffenen Lebensraumtypen bzw. Lebensräume von Arten *) Lebensraumtyp (einschließlich charakteristischer Arten) oder Lebensräume von Arten **) Lebensraumtyp oder Art bzw. deren Lebensraum kann grundsätzlich durch folgende Wirkungen erheblich beeinträchtigt werden: Vermerke der zuständigen Behörde SPA-Gebiet Offenlandbereiche (vorwiegend Wiesenflächen mit wenigen Einzelbäumen) als mögliche Lebenstätten von nach EU- VSRL. Im Standard-Datenbogen genannte Arten nach Anhang I Neuntöter Schwarzmilan Rotmilan Verlust durch Überbauung und Versiegelung Überbauung des Naturraumes, Zunahme von Lärmemission und optischen Reizen. *) Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art an verschiedenen Orten vom Vorhaben betroffen ist, bitte geografische Bezeichnung zur Unterscheidung mit angeben. Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art in verschiedenen Natura 2000-Gebieten betroffen ist, bitte die jeweilige Gebietsnummer und ggf. geografische Bezeichnung mit angeben. **) Im Sinne der FFH-Richtlinie prioritäre Lebensraumtypen oder Arten bitte mit einem Sternchen kennzeichnen. weitere Ausführungen: siehe Anlage 27

29 6. Überschlägige Ermittlung möglicher erheblicher Beeinträchtigungen durch das Vorhaben anhand vorhandener Unterlagen mögliche erhebliche Beeinträchtigungen 6.1 anlagebedingt Flächenverlust (Versiegelung) betroffene Lebensraum- typen oder Arten *) **) Neuntöter Rotmilan Schwarzmilan Flächenumwandlung Nutzungsänderung Zerschneidung, Fragmentierung von Natura 2000-Lebensräumen Veränderungen des (Grund-) Wasserregimes Neuntöter Optische Wirkung Schwarzmilan 6.2 betriebsbedingt Rotmilan Neuntöter stoffliche Emissionen Neuntöter Schwarzmilan Rotmilan akustische Veränderungen Neuntöter Schwarzmilan Rotmilan optische Wirkungen Neuntöter Veränderungen des Mikround Mesoklimas Schwarzmilan Rotmilan Gewässerausbau - - Wirkung auf Lebensraumtypen oder Lebensstätten von Arten (Art der Wirkung, Intensität, Grad der Beeinträchtigung) Verlust von Nahrungshabitat und potentiellen Brutplätzen Wirkung mittel Verlust von Nahrungshabitat Mögliche Zerschneidung durch entstehende Barriere zwischen dem SPA nördlich und südlich der Straße An der Steig. Wirkung mittel Beeinträchtigung durch Errichtung von Vertikalstrukturen und Überbauung von Nahrungshabitaten Erweiterung des Siedlungsbereichs kann Scheuchwirkung auf Brutpaare in der Umgebung haben. Wirkung mittel Geringfügige Zunahme von Schadstoffemissionen durch wohnbauliche Nutzung und erhöhtes Verkehrsaufkommen. Vorbelastungen sind durch angrenzende Wohngebiete und Straßen gegeben. Erhöhung der Lärmemission durch Betriebsamkeit im neuen Wohnbaugebiet. Vorbelastungen durch umliegende Wohnflächen gegeben. Optische Störwirkungen durch die erhöhte Betriebsamkeit im Bereich des geplanten Wohnbaugebietes. Vorbelastungen durch angrenzende Siedlungsbereiche und Straßen. Vermerke der zuständigen Behörde 28

30 6.2.6 Einleitungen in Gewässer (stofflich, thermisch, hydraulischer Stress) Zerschneidung, Fragmentierung, Kollision 6.3 baubedingt Flächeninanspruchnahme (Baustraßen, Lagerplätze etc.) - - Alle genannten Neuntöter Schwarzmilan Rotmilan Emissionen Neuntöter Akustische und optische Wirkungen Schwarzmilan Rotmilan Neuntöter Rotmilan Schwarzmilan Kollisionsrisiko durch erhöhtes Verkehrsaufkommen und dichtere Wohnbebauung. Beschränkung der Baustelleneinrichtung und Lagerplätze auf die Eingriffsfläche Wirkung sehr gering Emissionen von Staub, Schadstoffen etc. ergeben sich während der Bauphase. Erhebliche Auswirkungen sind nicht zu erwarten. Störungen im Rahmen und für die Dauer der Bautätigkeiten (Lärm, Anwesenheit von Menschen, Baumaschinen). *) Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art an verschiedenen Orten vom Vorhaben betroffen ist, bitte geografische Bezeichnung zur Unterscheidung mit angeben. Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art in verschiedenen Natura 2000-Gebieten betroffen ist, bitte die jeweilige Gebietsnummer und ggf. geografische Bezeichnung mit angeben. **) Im Sinne der FFH-Richtlinie prioritäre Lebensraumtypen oder Arten bitte mit einem Sternchen kennzeichnen. 29

31 7. Summationswirkung Besteht die Möglichkeit, dass durch das Vorhaben im Zusammenwirken mit anderen, bereits bestehenden oder geplanten Maßnahmen die Schutz- und Erhaltungsziele eines oder mehrerer Natura 2000-Gebiete erheblich beeinträchtigt werden? ja weitere Ausführungen: siehe Anlage betroffener Lebensraum-typ oder Art mit welchen Planungen oder Maßnahmen kann das Vorhaben in der Summation zu erheblichen Beeinträchtigungen führen? welche Wirkungen sind betroffen? Vermerke der zuständigen Behörde Neuntöter Neuausweisung des Wohnbaugebiets Grube IV Scheuch- und Zerschneidungswirkung Sofern durch das Vorhaben Lebensraumtypen oder Arten in mehreren Natura 2000-Gebieten betroffen sind, bitte auf einem separaten Blatt die jeweilige Gebietsnummer mit angeben. nein, Summationswirkungen sind nicht gegeben Eine Summation mit weiteren, ggf. an sich ebenfalls nicht erheblichen Wirkungen anderer Vorhaben auf ein Maß über der Erheblichkeitsschwelle ist nicht erkennbar. 30

32 8. Anmerkungen (z.b. mangelnde Unterlagen zur Beurteilung der Wirkungen oder Hinweise auf Maßnahmen, die eine Beeinträchtigung von Arten, Lebensräumen, Erhaltungszielen vermeiden könnten) Legende: rote Linie = Planungsbereich, magentafarbene Schraffur = SPA-Gebiet Nr , blaue Schraffur = FFH-Gebiet Nr , gelbe Fläche = FFH-Mähwiese, violette Fläche = Offenlandbiotop, grüne Fläche = Waldbiotop, rote Fläche = Naturschutzgebiet Abbildung 3: Geplante Wohnbaufläche An der Steig" mit Lage zu den umliegenden Schutzgebieten. Der Eingriff in die Fläche des Schutzgebietes und der damit einhergehende Flächenverlust sind in Umfang und Auswirkung gering. Dies liegt darin begründet, dass es sich bei den betroffenen Flächen vorwiegend um Nahrungshabitate handelt. Wesentliche negative Auswirkungen durch das Vorhaben auf die Erhaltungsziele und Schutzzwecke des Vogelschutzgebietes Südwestalb und Oberes Donautal (Schutzgebiets-Nr ) sind nicht erkennbar. weitere Ausführungen: siehe Anlage 31

33 9. Stellungnahme der zuständigen Naturschutzbehörde Auf der Grundlage der vorstehenden Angaben und des gegenwärtigen Kenntnisstandes wird davon ausgegangen, dass vom Vorhaben keine erhebliche Beeinträchtigung der Schutz- und Erhaltungsziele des / der oben genannten Natura 2000-Gebiete ausgeht. Begründung: Das Vorhaben ist geeignet, die Schutz- und Erhaltungsziele des / der oben genannten Natura 2000-Gebiets / Natura 2000-Gebiete erheblich zu beeinträchtigen. Eine Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung muss durchgeführt werden. Begründung: Bearbeiter Naturschutzbehörde (Name, Telefon) Datum Handzeichen Bemerkungen Erfassung in Natura 2000 Eingriffsdatenbank durch: Datum Handzeichen Bemerkungen Bearbeiter Genehmigungsbehörde (Name, Telefon) Datum Handzeichen Bemerkungen 32

34 4.4 Geplante Wohnbaufläche Grube IV Stand Formblatt: 01 / 2013 Formblatt zur Natura 2000 Vorprüfung in Baden- Württemberg 1. Allgemeine Angaben 1.1 Vorhaben Neuausweisung des Wohnbaugebietes Grube IV im Zuge der 1. Änderung der 2. Fortschreibung des FNP GVV Heuberg 1.2 Natura 2000-Gebiete (bitte alle betroffenen Gebiete auflisten) Gebietsnummer(n) Gebietsname(n) SPA-Gebiet Südwestalb und Oberes Donautal 1.3 Vorhabenträger Adresse GVV Heuberg Herr Hauser Im Weiher Wehingen Telefon / Fax / Telefon +49 (0) 7426 / Telefax +49 (0) 7426 / info@gvv-heuberg.de 1.4 Gemeinde Deilingen 1.5 Genehmigungsbehörde Landratsamt Tuttlingen (sofern nicht 34 Abs. 1a BNatSchG einschlägig) 1.6 Naturschutzbehörde LRA Tuttlingen, Untere Naturschutzbehörde 1.7 Beschreibung des Vorhabens Die Gemeinde Deilingen plant die Neuausweisung des Wohnbaugebietes Grube IV am östlichen Ortsrand. Das Gebiet umfasst ca. 1,0 ha und schließt im Norden und Westen unmittelbar an den bestehenden Siedlungskörper an. Der Verkehrsanschluss erfolgt im Norden über die Lessingstraße. weitere Ausführungen: siehe Anlage 2. Zeichnerische und kartographische Darstellung Das Vorhaben soll durch Zeichnung und Kartenauszüge soweit dargestellt werden, dass dessen Dimensionierung und örtliche Lage eindeutig erkennbar ist. Für Zeichnung und Karte sind angemessene Maßstäbe zu wählen. 2.1 Zeichnung und kartographische Darstellung in beigefügten Antragsunterlagen enthalten 2.2 Zeichnung / Handskizze als Anlage kartographische Darstellung zur örtlichen Lage als Anlage 33

35 3. Aufgestellt durch (Vorhabenträger oder Beauftragter): Anschrift * Telefon * Fax * Dr. Grossmann Umweltplanung 07433/ / Wilhelm-Kraut-Straße Balingen * 09. November 2018 info@grossmann-umweltplanung.de * sofern abweichend von Punkt 1.3 Datum Unterschrift Eingangsstempel Erläuterungen zum Formblatt sind bei der Naturschutzbehörde erhältlich oder unter Naturschutzbehörde (Beginn Monatsfrist gem. 34 Abs. 1a BNatSchG) 4. Feststellung der Verfahrenszuständigkeit (Ausgenommen sind Vorhaben, die unmittelbar der Verwaltung der Natura 2000-Gebiete dienen) 4.1 Liegt das Vorhaben in einem Natura 2000-Gebiet oder Vermerke der zuständigen Behörde außerhalb eines Natura 2000-Gebiets mit möglicher Wirkung auf ein oder ggfs. Mehrere Gebiete oder auf maßgebliche Bestandteile eines Gebiets? weiter bei Ziffer Bedarf das Vorhaben einer behördlichen Entscheidung oder besteht eine sonstige Pflicht, das Vorhaben einer Behörde anzuzeigen? ja weiter bei Ziffer 5 nein weiter bei Ziffer Da das Vorhaben keiner behördlichen Erlaubnis oder Fristablauf: sonstigen Anzeige an eine Behörde bedarf, wird es gemäß 34 Abs. 1a Bundesnaturschutzgesetz der zuständigen Naturschutzbehörde hiermit angezeigt. weiter bei Ziffer 5 (1 Monat nach Eingang der Anzeige) 34

36 5. Darstellung der durch das Vorhaben betroffenen Lebensraumtypen bzw. Lebensräume von Arten *) Lebensraumtyp (einschließlich charakteristischer Arten) oder Lebensräume von Arten **) Lebensraumtyp oder Art bzw. deren Lebensraum kann grundsätzlich durch folgende Wirkungen erheblich beeinträchtigt werden: Vermerke der zuständigen Behörde SPA-Gebiet Offenlandbereich (vorwiegend Wiesenfläche mit einzelnen Gehölzen und Gebüschen) als mögliche Lebensstätte von nach EU- VSRL. Neuntöter Raubwürger Rotmilan Flächenverlust durch Überbauung. Verlust von potenziellem Nahrungsraum und Brutplätzen. Verlust von Nahrungshabitat *) Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art an verschiedenen Orten vom Vorhaben betroffen ist, bitte geografische Bezeichnung zur Unterscheidung mit angeben. Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art in verschiedenen Natura 2000-Gebieten betroffen ist, bitte die jeweilige Gebietsnummer und ggf. geografische Bezeichnung mit angeben. **) Im Sinne der FFH-Richtlinie prioritäre Lebensraumtypen oder Arten bitte mit einem Sternchen kennzeichnen. weitere Ausführungen: siehe Anlage 6. Überschlägige Ermittlung möglicher erheblicher Beeinträchtigungen durch das Vorhaben anhand vorhandener Unterlagen mögliche erhebliche Beeinträchtigungen 6.1 anlagebedingt Flächenverlust (Versiegelung) betroffene Lebensraum- typen oder Arten *) **) Rotmilan Neuntöter Raubwürger Flächenumwandlung Nutzungsänderung Zerschneidung, Fragmentierung von Natura 2000-Lebensräumen Veränderungen des (Grund-) Wasserregimes Wirkung auf Lebensraumtypen oder Lebensstätten von Arten (Art der Wirkung, Intensität, Grad der Beeinträchtigung) Verlust von Nahrungshabitat Verlust von Nahrungshabitat und von Heckenstrukturen als potentielle Brutmöglichkeit. Wirkung mittel Nachweis östlich des Planungsbereichs. Die mitunter großen Winterreviere reichen aber vermutlich nicht so nah an den Siedlungsbereich heran. Vermerke der zuständigen Behörde 35

37 6.1.6 Optische Wirkung Neuntöter 6.2 betriebsbedingt Raubwürger stoffliche Emissionen akustische Veränderungen Alle genannten optische Wirkungen Alle genannten Veränderungen des Mikround Mesoklimas Gewässerausbau Einleitungen in Gewässer (stofflich, thermisch, hydraulischer Stress) Zerschneidung, Fragmentierung, Kollision 6.3 baubedingt Flächeninanspruchnahme (Baustraßen, Lagerplätze etc.) Alle genannten Emissionen Alle genannten akustische Wirkungen Alle genannten Scheuchwirkung durch optische Reize (Verkehr, Anwohner) Wirkung mittel Geringfügige Erhöhung der Lärmemissionen Scheuchwirkung infolge Beunruhigung des Gebietes durch die Anwesenheit von Menschen, erhöhter Betriebsamkeit und Verkehrsaufkommens. Wirkung mittel Beschränkung der Baustelleneinrichtung und Lagerplätze auf die Eingriffsfläche Emissionen von Staub, Schadstoffen und Lärm ergeben sich während der Bauphase. Erhebliche Auswirkungen sind nicht zu erwarten. Störungen durch die Bauarbeiten (Lärm, Anwesenheit von Menschen, Baumaschinen) Beeinträchtigende Wirkung kann durch Ausführung der Baumaßnahmen außerhalb der Brutzeit vermieden werden. *) Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art an verschiedenen Orten vom Vorhaben betroffen ist, bitte geografische Bezeichnung zur Unterscheidung mit angeben. Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art in verschiedenen Natura 2000-Gebieten betroffen ist, bitte die jeweilige Gebietsnummer und ggf. geografische Bezeichnung mit angeben. **) Im Sinne der FFH-Richtlinie prioritäre Lebensraumtypen oder Arten bitte mit einem Sternchen kennzeichnen. 36

38 7. Summationswirkung Besteht die Möglichkeit, dass durch das Vorhaben im Zusammenwirken mit anderen, bereits bestehenden oder geplanten Maßnahmen die Schutz- und Erhaltungsziele eines oder mehrerer Natura 2000-Gebiete erheblich beeinträchtigt werden? ja weitere Ausführungen: siehe Anlage betroffener Lebensraumtyp oder Art mit welchen Planungen oder Maßnahmen kann das Vorhaben in der Summation zu erheblichen welche Wirkungen sind betroffen? Vermerke der zuständigen Behörde Beeinträchtigungen führen? Sofern durch das Vorhaben Lebensraumtypen oder Arten in mehreren Natura 2000-Gebieten betroffen sind, bitte auf einem separaten Blatt die jeweilige Gebietsnummer mit angeben. nein, Summationswirkungen sind nicht gegeben Eine Summation mit weiteren, ggf. an sich ebenfalls nicht erheblichen Wirkungen anderer Vorhaben auf ein Maß über der Erheblichkeitsschwelle ist nicht erkennbar. 37

39 8. Anmerkungen (z.b. mangelnde Unterlagen zur Beurteilung der Wirkungen oder Hinweise auf Maßnahmen, die eine Beeinträchtigung von Arten, Lebensräumen, Erhaltungszielen vermeiden könnten) Legende: rote Linie= Planungsgebiet, magentafarbene Schraffur = SPA-Gebiet Nr , blaue Schraffur = FFH-Gebiet Nr , gelbe Fläche = FFH-Mähwiese, violette Fläche = Offenlandbiotop, grüne Fläche = Waldbiotop Abbildung 4: Geplante Wohnbaufläche Grube IV mit Lage zu den umgebenden Schutzgebieten Erhebliche Beeinträchtigungen durch das Planungsvorhaben auf das SPA-Gebiet Südwestalb und Oberes Donautal oder den Schutzzweck maßgeblicher Bestandteile sind nicht zu erwarten. Auswirkungen auf geschützte können durch den Verlust von Nahrungshabitaten und potentieller Brutplätze aber nicht ausgeschlossen werden. weitere Ausführungen: siehe Anlage 38

40 9. Stellungnahme der zuständigen Naturschutzbehörde Auf der Grundlage der vorstehenden Angaben und des gegenwärtigen Kenntnisstandes wird davon ausgegangen, dass vom Vorhaben keine erhebliche Beeinträchtigung der Schutz- und Erhaltungsziele des / der oben genannten Natura 2000-Gebiete ausgeht. Begründung: Das Vorhaben ist geeignet, die Schutz- und Erhaltungsziele des / der oben genannten Natura 2000-Gebiets / Natura 2000-Gebiete erheblich zu beeinträchtigen. Eine Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung muss durchgeführt werden. Begründung: Bearbeiter Naturschutzbehörde (Name, Telefon) Datum Handzeichen Bemerkungen Erfassung in Natura 2000 Eingriffsdatenbank durch: Datum Handzeichen Bemerkungen Bearbeiter Genehmigungsbehörde (Name, Telefon) Datum Handzeichen Bemerkungen 39

41 4.5 Geplante Gewerbefläche Lindenwiesen III Stand Formblatt: 01 / 2013 Formblatt zur Natura 2000 Vorprüfung in Baden-Württemberg 1. Allgemeine Angaben 1.1 Vorhaben Neuausweisung der geplanten Gewerbefläche Lindenwiesen im Rahmen der 1. Änderung der 2. Fortschreibung des FNP GVV Heuberg 1.2 Natura 2000-Gebiete (bitte alle betroffenen Gebiete auflisten) Gebietsnummer(n) Gebietsname(n) SPA-Gebiet Südwestalb und Oberes Donautal 1.3 Vorhabenträger Adresse GVV Heuberg Herr Hauser Im Weiher Wehingen Telefon / Fax / Telefon +49 (0) 7426 / Telefax +49 (0) 7426 / info@gvv-heuberg.de 1.4 Gemeinde Königsheim 1.5 Genehmigungsbehörde Landratsamt Tuttlingen (sofern nicht 34 Abs. 1a BNatSchG einschlägig) 1.6 Naturschutzbehörde LRA Tuttlingen, Untere Naturschutzbehörde 1.7 Beschreibung des Vorhabens Ausweisung des gewerblichen Baugebietes Lindenwiesen III im Süden der Gemeinde Königsheim. Der Planbereich umfasst eine Fläche von ca. 1,6 ha und schließt nördlich direkt an ein bestehendes Gewerbegebiet an. Die verkehrliche Anbindung erfolgt über die Breitestraße und das bereits bestehende Gewerbegebiet. weitere Ausführungen: siehe Anlage 2. Zeichnerische und kartographische Darstellung Das Vorhaben soll durch Zeichnung und Kartenauszüge soweit dargestellt werden, dass dessen Dimensionierung und örtliche Lage eindeutig erkennbar ist. Für Zeichnung und Karte sind angemessene Maßstäbe zu wählen. 2.1 Zeichnung und kartographische Darstellung in beigefügten Antragsunterlagen enthalten 2.2 Zeichnung / Handskizze als Anlage kartographische Darstellung zur örtlichen Lage als Anlage 40

42 3. Aufgestellt durch (Vorhabenträger oder Beauftragter): Anschrift * Telefon * Fax * Dr. Grossmann Umweltplanung 07433/ / Wilhelm-Kraut-Straße Balingen * info@grossmann-umweltplanung.de 09. November 2018 * sofern abweichend von Punkt 1.3 Datum Unterschrift Eingangsstempel Erläuterungen zum Formblatt sind bei der Naturschutzbehörde erhältlich oder unter Naturschutzbehörde (Beginn Monatsfrist gem. 34 Abs. 1a BNatSchG) 4. Feststellung der Verfahrenszuständigkeit (Ausgenommen sind Vorhaben, die unmittelbar der Verwaltung der Natura 2000-Gebiete dienen) 4.1 Liegt das Vorhaben in einem Natura 2000-Gebiet oder Vermerke der zuständigen Behörde außerhalb eines Natura 2000-Gebiets mit möglicher Wirkung auf ein oder ggfs. mehrere Gebiete oder auf maßgebliche Bestandteile eines Gebiets? weiter bei Ziffer Bedarf das Vorhaben einer behördlichen Entscheidung oder besteht eine sonstige Pflicht, das Vorhaben einer Behörde anzuzeigen? ja weiter bei Ziffer 5 nein weiter bei Ziffer Da das Vorhaben keiner behördlichen Erlaubnis oder Fristablauf: sonstigen Anzeige an eine Behörde bedarf, wird es gemäß 34 Abs. 1a Bundesnaturschutzgesetz der zuständigen Naturschutzbehörde hiermit angezeigt. weiter bei Ziffer 5 (1 Monat nach Eingang der Anzeige) 41

43 5. Darstellung der durch das Vorhaben betroffenen Lebensraumtypen bzw. Lebensräume von Arten *) Lebensraumtyp (einschließlich charakteristischer Arten) oder Lebensräume von Arten **) Lebensraumtyp oder Art bzw. deren Lebensraum kann grundsätzlich durch folgende Wirkungen erheblich beeinträchtigt werden: Vermerke der zuständigen Behörde SPA-Gebiet Im Standard-Datenbogen genannte Arten nach Anhang I Neuntöter Rotmilan Schwarzmilan Uhu Wanderfalke Im Standard-Datenbogen genannte Zugvogelarten, nicht im Anhang I aufgeführt Baumfalke Verlust potenziellen Nahrungsraums. Beunruhigung und Scheuchwirkung durch Heranrücken des Siedlungsraumes und erhöhte Betriebsamkeit Verlust potenziellen Nahrungsraums. Beunruhigung und Scheuchwirkung durch Heranrücken des Siedlungsraumes und erhöhte Betriebsamkeit. Raubwürger Verlust potenziellen Nahrungsraums. Beunruhigung und Scheuchwirkung durch Heranrücken des Siedlungsraumes und erhöhte Betriebsamkeit. *) Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art an verschiedenen Orten vom Vorhaben betroffen ist, bitte geografische Bezeichnung zur Unterscheidung mit angeben. Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art in verschiedenen Natura 2000-Gebieten betroffen ist, bitte die jeweilige Gebietsnummer und ggf. geografische Bezeichnung mit angeben. **) Im Sinne der FFH-Richtlinie prioritäre Lebensraumtypen oder Arten bitte mit einem Sternchen kennzeichnen. weitere Ausführungen: siehe Anlage 42

44 6. Überschlägige Ermittlung möglicher erheblicher Beeinträchtigungen durch das Vorhaben anhand vorhandener Unterlagen mögliche erhebliche Beeinträchtigungen betroffene Lebensraum- typen oder Arten *) **) Wirkung auf Lebensraumtypen oder Lebensstätten von Arten (Art der Wirkung, Intensität, Grad der Beeinträchtigung) Vermerke der zuständigen Behörde 6.1 anlagebedingt SPA-Gebiet Flächenverlust (Versiegelung) Neuntöter Rotmilan Schwarzmilan Uhu Wanderfalke Baumfalke Verlust potentiellen Nahrungsraumes Ausweichmöglichkeiten sind unmittelbar angrenzend im Süden, Osten und Westen vorhanden Wirkung sehr gering Raubwürger Flächenumwandlung Nutzungsänderung Zerschneidung, Fragmentierung von Natura 2000-Lebensräumen Alle genannten Durch das Vorrücken der Bebauung wird die Barrierewirkung erhöht Veränderungen des (Grund-) Wasserregimes Optische Wirkung Alle genannten Schaffung neuer Vertikalstrukturen und Ausdehnung des Siedlungskörpers Wirkung möglicherweise mittel 6.2 betriebsbedingt SPA-Gebiet stoffliche Emissionen Alle genannten Erhöhte Staub- und Schadstoffemissionen durch gewerblichen Betrieb und Lieferverkehr akustische Veränderungen Alle genannten Erhöhte Lärmemission durch Nutzung als Gewerbegebiet. Störwirkung auf potentielle Brutplätze innerhalb des angrenzenden SPA-Gebietes 43

45 6.2.3 optische Wirkungen s.o. Barrierrewirkung, Lichtemission und erhöhte Betriebsamkeit durch gewerbliche Anlangen. Wirkung möglicherweise mittel Veränderungen des Mikround Mesoklimas Gewässerausbau Einleitungen in Gewässer (stofflich, thermisch, hydraulischer Stress) Zerschneidung, Fragmentierung, Kollision Alle genannten Siehe Punkt Potentiell erhöhtes Kollisionsrisiko 6.3 baubedingt SPA-Gebiet Flächeninanspruchnahme (Baustraßen, Lagerplätze etc.) Alle genannten Baustelleneinrichtung und Lagerplätze sind auf das Bebauungsgebiet beschränkt Emissionen Alle genannten Staub-, Schadstoff- und Lärmemissionen durch Transportund Baufahrzeuge. Beeinträchtigung nur vorübergehend. Wirkung sehr gering Akustische Wirkungen Alle genannten Erhöhte Lärmemission durch Bauarbeiten *) Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art an verschiedenen Orten vom Vorhaben betroffen ist, bitte geografische Bezeichnung zur Unterscheidung mit angeben. Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art in verschiedenen Natura 2000-Gebieten betroffen ist, bitte die jeweilige Gebietsnummer und ggf. geografische Bezeichnung mit angeben. **) Im Sinne der FFH-Richtlinie prioritäre Lebensraumtypen oder Arten bitte mit einem Sternchen kennzeichnen. 44

46 7. Summationswirkung Besteht die Möglichkeit, dass durch das Vorhaben im Zusammenwirken mit anderen, bereits bestehenden oder geplanten Maßnahmen die Schutz- und Erhaltungsziele eines oder mehrerer Natura 2000-Gebiete erheblich beeinträchtigt werden? ja weitere Ausführungen: siehe Anlage betroffener Lebensraumtyp oder Art mit welchen Planungen oder Maßnahmen kann das Vorhaben in der Summation zu erheblichen Beeinträchtigungen führen? welche Wirkungen sind betroffen? Vermerke der zuständigen Behörde Sofern durch das Vorhaben Lebensraumtypen oder Arten in mehreren Natura 2000-Gebieten betroffen sind, bitte auf einem separaten Blatt die jeweilige Gebietsnummer mit angeben. nein, Summationswirkungen sind nicht gegeben 45

47 8. Anmerkungen (z.b. mangelnde Unterlagen zur Beurteilung der Wirkungen oder Hinweise auf Maßnahmen, die eine Beeinträchtigung von Arten, Lebensräumen, Erhaltungszielen vermeiden könnten) Legende: Rote Linie = Planungsbereich, Schraffur Magenta = SPA-Gebiet , gelbe Fläche = FFH-Mähwiese, Schraffur blau = FFH-Gebiet , grüne Fläche = Landschaftsschutzgebiet, Fläche Magenta = 30 Biotop Abbildung 5: Lage des geplanten Gewerbegebiets Lindenwiesen III zu den umliegenden Natura 2000-Gebieten. Durch die Ausweisung des Bebauungsplangebietes Lindenwiesen III und die Erweiterung des Gewerbegebietes der Gemeinde Königsheim, werden etwa 0,25 ha des Vogelschutzgebietes Südwestalb und Oberes Donautal (Schutzgebiets-Nr ) überplant. Durch den Eingriff kommt es zu einem geringfügigen Verlust potentiellen Nahrungsraumes für die genannten. Zudem sind Scheuchwirkungen und Beunruhigungen durch die Ausdehnung des Siedlungsbereiches zu erwarten. Bodenbrüter, z.b. die Feldlerche, können für den Eingriffsbereich nicht ausgeschlossen werden. Sofern die artenschutzfachliche Überprüfung eine Beeinträchtigung von Revieren ergibt, so können diese Beeinträchtigungen durch geeignete Maßnahmen kompensiert werden. Fazit: Durch akustische und optische Wirkungen (Scheuchwirkung, Beunruhigung), Staub- und Schadstoffemissionen sowie den Verlust von Nahrungshabitaten ist mit negativen Auswirkungen zu rechnen. Diese sind jedoch aufgrund der geringen Flächengröße und der Vorbelastung durch das angrenzende Gewerbegebiet nicht geeignet, die Erhaltungsziele bzw. den Schutzzweck des VSG-Gebietes erheblich zu beeinträchtigen. weitere Ausführungen: siehe Anlage 46

* sofern abweichend von Punkt 1.3

* sofern abweichend von Punkt 1.3 1. Allgemeine Angaben 1.1 Vorhaben 10. Änderung des Flächennutzungsplans 2020 - Windkraft 1.2 Natura 2000-Gebiete (bitte alle betroffenen Gebiete auflisten) Gebietsnummer(n) 8013-342 8013-341 8114-441

Mehr

* sofern abweichend von Punkt 1.3

* sofern abweichend von Punkt 1.3 1. Allgemeine Angaben 1.1 Vorhaben Bebauungsplan Gewerbegebiet Fronäcker in Massenbachhausen 1.2 Natura 2000-Gebiete (bitte alle betroffenen Gebiete auflisten) Gebietsnummer(n) FFH 6820311 Gebietsname(n)

Mehr

Natura 2000-Vorprüfung

Natura 2000-Vorprüfung Natura 2000-Vorprüfung 1. Allgemeine Angaben 1.1 Vorhaben Bebauungsplan Gansäcker, Tübingen-Pfrondorf 1.2 Natura 2000-Gebiete (bitte alle betroffenen Gebiete auflisten) Gebietsnummer FFH 7420-341 SPA 7420-441

Mehr

Gemeinde Hardheim. Bebauungsplan Öl- und Schneidmühle. NATURA Vorprüfung. FFH-Gebiet Odenwald und Bauland Hardheim

Gemeinde Hardheim. Bebauungsplan Öl- und Schneidmühle. NATURA Vorprüfung. FFH-Gebiet Odenwald und Bauland Hardheim Gemeinde Hardheim Bebauungsplan Öl- und Schneidmühle NATURA 2000 - Vorprüfung FFH-Gebiet 6322-341 Odenwald und Bauland Hardheim Ingenieurbüro für Umweltplanung Dipl.-Ing. Walter Simon Beratender Ingenieur

Mehr

NATURA 2000-VORPRÜFUNG

NATURA 2000-VORPRÜFUNG STADT DORNSTETTEN LANDKREIS FREUDENSTADT Bebauungsplan Kreuz II in Dornstetten und Dornstetten-Aach NATURA 2000-VORPRÜFUNG FFH - GEBIET 'FREUDENSTÄDTER' HECKENGÄU' ' (7516-341 -341) 'Formblatt zur Natura

Mehr

Gemeinde Rosenberg. Bebauungsplan Bei den drei Morgen

Gemeinde Rosenberg. Bebauungsplan Bei den drei Morgen Gemeinde Rosenberg Bebauungsplan Bei den drei Morgen NATURA 2000 - Vorprüfung FFH-Gebiet 6522-311 Seckachtal und Schefflenzer Wald Ingenieurbüro für Umweltplanung Dipl.-Ing. Walter Simon Beratender Ingenieur

Mehr

* sofern abweichend von Punkt 1.3

* sofern abweichend von Punkt 1.3 1. Allgemeine Angaben 1.1 Vorhaben 1.2 Natura 2000-Gebiete Gebietsnummer(n) Gebietsname(n) (bitte alle betroffenen Gebiete auflisten) 1.3 Vorhabenträger Adresse Telefon / Fax / E-Mail 1.4 Gemeinde 1.5

Mehr

7. Fortschreibung Flächennutzungsplan Natura 2000-Vorprüfung. Landkreis Tuttlingen

7. Fortschreibung Flächennutzungsplan Natura 2000-Vorprüfung. Landkreis Tuttlingen Landkreis Tuttlingen 7. Fortschreibung Flächennutzungsplan Natura 2000-Vorprüfung Planungsstand: Entwurf zur Anhörung der Öffentlichkeit sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher

Mehr

Windenergie Gerichtstetten GmbH & Co. KG

Windenergie Gerichtstetten GmbH & Co. KG Windenergie Gerichtstetten GmbH & Co. KG Windpark Gerichtstetten NATURA 2000 - Vorprüfung FFH-Gebiet 6522-311 Seckachtal und Schefflenzer Wald Ingenieurbüro für Umweltplanung Dipl.-Ing. Walter Simon Beratender

Mehr

Anlage 2 zum Umweltbericht

Anlage 2 zum Umweltbericht S. 1 Anlage 2 zum Umweltbericht 1. Allgemeine Angaben 1.1 Vorhaben Bebauungsplan Kugeläcker, Gemarkung Eningen unter Achalm 1.2 Natura 2000-Gebiete (bitte alle betroffenen Gebiete auflisten) Gebietsnummer(n)

Mehr

NATURA 2000-VORPRÜFUNG

NATURA 2000-VORPRÜFUNG GEMEINDE BAIERSBRONN LANDKREIS FREUDENSTADT NATURA 2000-VORPRÜFUNG FFH - GEBIET 'OBERES MURGTAL' (7415-342) VORHABEN: Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Labbronner Weg" in Baiersbronn-Mitteltal 'Formblatt

Mehr

Managementplan (MaP) FFH-Gebiet Kaiserstuhl und das Vogelschutzgebiet Kaiserstuhl Inhalte, Verfahrensablauf, Ansprechpartner

Managementplan (MaP) FFH-Gebiet Kaiserstuhl und das Vogelschutzgebiet Kaiserstuhl Inhalte, Verfahrensablauf, Ansprechpartner Stand 28.11.2018 Managementplan (MaP) FFH-Gebiet 7911-341 Kaiserstuhl und das Vogelschutzgebiet 7912-442 Kaiserstuhl Inhalte, Verfahrensablauf, Ansprechpartner Managementpläne werden in Baden-Württemberg

Mehr

FFH Vorprüfung zur Ergänzungssatzung Eppinger Straße, Kraichtal

FFH Vorprüfung zur Ergänzungssatzung Eppinger Straße, Kraichtal Ökologische Leistungen Fußer Dipl. Landschaftsökologe Moritz Fußer Gutachten - Kartierung - Forschung Neureuter Str. 5-7 76185 Karlsruhe 017624860225 moritzfusser@gmx.de www.oekologischegutachten.de FFH

Mehr

FFH-Verträglichkeitsabschätzungen

FFH-Verträglichkeitsabschätzungen FFH-Verträglichkeitsabschätzungen für die Erweiterung der Quarzsandgewinnung "Mischelbach" in der Gemarkung und Gemeinde Röttenbach/Landkreis Roth Welchenholzerstraße 7 91634 Wilburgstetten Tel. 09853

Mehr

Natura 2000 was ist das?

Natura 2000 was ist das? P. Arnold Informationen zum Managementplan für das FFH-Gebiet 8221-342»Pfrunger Ried und Seen bei Illmensee«und das Vogelschutzgebiet 8022-401»Pfrunger und Burgweiler Ried«Natura 2000 was ist das? Natura

Mehr

Potenzielle Windenergie-Flächen. Stadt Lauda Königshofen

Potenzielle Windenergie-Flächen. Stadt Lauda Königshofen Potenzielle Windenergie-Flächen Stadt Lauda-Königshofen FFH-Verträglichkeitsabschätzungen (FFH-VA) für die FFH-Gebiete 6423-341, 6424-341 und 6523-341 Main-Tauber-Kreis November 2016 Auftraggeber: Stadt

Mehr

11.2 Bilder. Bild 1: Der offene, gehölzarme Charakter, wie hier westlich Mägerkingen, ist typisch für das Laucherttal W. Siewert,

11.2 Bilder. Bild 1: Der offene, gehölzarme Charakter, wie hier westlich Mägerkingen, ist typisch für das Laucherttal W. Siewert, 11.2 Bilder Bild 1: Der offene, gehölzarme Charakter, wie hier westlich Mägerkingen, ist typisch für das Laucherttal W. Siewert, 29.09.2015 Bild 2: Das NSG Bei der Mühle nördlich Hörschwag wird von den

Mehr

Bebauungsplan Schuppengebiet, Unterjesingen. Natura 2000 und artenschutzrechtliche Vorprüfung. 23. März Auftraggeber

Bebauungsplan Schuppengebiet, Unterjesingen. Natura 2000 und artenschutzrechtliche Vorprüfung. 23. März Auftraggeber Bebauungsplan Schuppengebiet, Unterjesingen Natura 2000 und artenschutzrechtliche Vorprüfung 23. März 2012 Auftraggeber Universitätsstadt Tübingen Landschafts- und Freiraumplanung Fachabteilung Stadtplanung

Mehr

Die Sieg als FFH-Gebiet Was macht die Sieg im europäischen Verbundsystem so wertvoll?

Die Sieg als FFH-Gebiet Was macht die Sieg im europäischen Verbundsystem so wertvoll? Die Sieg als FFH-Gebiet Was macht die Sieg im europäischen Verbundsystem so wertvoll? Dr. Andreas Weih Die Sieg als FFH-Gebiet Gliederung Das Europäische Schutzgebietsnetz NATURA 2000 Die Sieg im NATURA

Mehr

FFH-VORPRÜFUNG (SCREENING) HABITATZONE LU GRÜNEWALD

FFH-VORPRÜFUNG (SCREENING) HABITATZONE LU GRÜNEWALD Ville de Luxembourg FFH-VORPRÜFUNG (SCREENING) HABITATZONE LU0001022 GRÜNEWALD PAG FLÄCHE DOMMELDANGE 5 Mai 2016 FFH-Vorprüfung (Screening) Juni 2012 Inhaltsverzeichnis 1. RELEVANZ DER VORPRÜFUNG... 1

Mehr

VSG Relevanzabschätzung

VSG Relevanzabschätzung VSG Relevanzabschätzung Vorhabenträger: DB Netz AG Regionalbereich Mitte Anlagenplanung Regionalnetze I.NVR-MI-A Im Galluspark 21 60326 Frankfurt am Main Vertreter des Vorhabenträgers: Verfasser: Fritz-Henkel-Str.

Mehr

Vorprüfung der Verträglichkeit des PAGs mit den Zielen des Natura Netzes.

Vorprüfung der Verträglichkeit des PAGs mit den Zielen des Natura Netzes. Administration communale de BETTEMBOURG Strategische Umweltprüfung (SUP) zum Plan d'aménagement Général (PAG) Vorprüfung der Verträglichkeit des PAGs mit den Zielen des Natura 2000- Netzes. März 2015 Huncherange

Mehr

anlage zum bebauungsplan deining gewerbegebiet tauernfeld 2 mit grünordnungsplan ffh-verträglichkeitsabschätzung

anlage zum bebauungsplan deining gewerbegebiet tauernfeld 2 mit grünordnungsplan ffh-verträglichkeitsabschätzung anlage zum bebauungsplan deining gewerbegebiet tauernfeld 2 mit grünordnungsplan ffh-verträglichkeitsabschätzung gemeinde deining landkreis neumarkt i. d. opf. regierungsbezirk oberpfalz fassung vom 30.11.2011

Mehr

Flächennutzungsplan Deining. Anlage Angaben zur FFH-Vorprüfung

Flächennutzungsplan Deining. Anlage Angaben zur FFH-Vorprüfung Flächennutzungsplan Deining 19. Änderung (Deckblattänderung) Anlage Angaben zur FFH-Vorprüfung Gemeinde Deining Landkreis Neumarkt i. d. Opf. Regierungsbezirk Oberpfalz Entwurf Fassung vom 22.05.2012 2

Mehr

Für die Artenschutzprüfung relevante Schutzkategorien / Planungsrelevante Arten

Für die Artenschutzprüfung relevante Schutzkategorien / Planungsrelevante Arten Für die Artenschutzprüfung relevante Schutzkategorien / Planungsrelevante Arten 16./17.09.2015 Dr. Ernst-Friedrich Kiel MKULNV, Referat III-4 (Biotop- und Artenschutz, Natura 2000, Klimawandel und Naturschutz,

Mehr

Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg

Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg Potenzialabschätzung Artenschutz Ergänzungssatzung Sandackerstraße, Gemeinde Kusterdingen, Gemarkung Jettenburg 12. November 2014 Auftraggeber: Künster Architektur + Stadtplanung Bismarckstrasse 25 72764

Mehr

Feststellungsentwurf

Feststellungsentwurf Freistaat Bayern, Staatliches Bauamt Traunstein B 20_830_0,211 bis B 20_830_4,692 PROJIS-Nr.: ---- B 20 Burghausen Marktl 3-streifiger Ausbau Feststellungsentwurf für eine Bundesfernstraßenmaßnahme 3-streifiger

Mehr

Feststellungsentwurf

Feststellungsentwurf Bau-km 0+000 bis Bau-km 1+186 B 21_100_2,774 bis B 21_100_3,960 Feststellungsentwurf vom 30.01.2017 Unterlage 19.4 Feststellungsentwurf für eine Bundesfernstraßenmaßnahme Unterlage 19.4 Umweltfachliche

Mehr

Geplantes Baugebiet "Am Elmerberg (F 90)" Natura 2000-Vorprüfung. Vogelschutzgebiet 'Dünen- und Sandgebiet Mainz-Ingelheim' (VSG )'

Geplantes Baugebiet Am Elmerberg (F 90) Natura 2000-Vorprüfung. Vogelschutzgebiet 'Dünen- und Sandgebiet Mainz-Ingelheim' (VSG )' Stadt Mainz Bearbeiter: Modus Consult Speyer GmbH Geplantes Baugebiet "Am Elmerberg (F 90)" Bebauungsplanverfahren Natura 2000- Folgendes Natura 2000-Gebiet wurde begutachtet: Vogelschutzgebiet 'Dünen-

Mehr

Stadt Einbeck. Bebauungsplan Nr. 60 Weinberg. Unterlage zur Prüfung der Verträglichkeit. mit Natura Stand 09/03

Stadt Einbeck. Bebauungsplan Nr. 60 Weinberg. Unterlage zur Prüfung der Verträglichkeit. mit Natura Stand 09/03 Stadt Einbeck Bebauungsplan Nr. 60 Weinberg Unterlage zur Prüfung der Verträglichkeit mit Natura 2000 Stand 09/03 M. Roger und St. Wirz Hannover 2003 PLANUNGSBÜRO DIPL.-ING. STEFAN WIRZ Beratender Ingenieur

Mehr

STADT OTTWEILER. TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße PLANGEBIET. Kurzbegründung für das Scoping

STADT OTTWEILER. TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße PLANGEBIET. Kurzbegründung für das Scoping STADT OTTWEILER TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße Kurzbegründung für das Scoping PLANGEBIET Quelle: www.openstreetmap.de, ohne Maßstab, genordet Stand:

Mehr

Durchbruchstal der Warnow und Mildenitz

Durchbruchstal der Warnow und Mildenitz Durchbruchstal der Warnow und Mildenitz (rund 71 ha) Gebietsbeschreibung Das NABU-Gebiet Durchbruchstal der Warnow und Mildenitz gehört zu einem der beiden großen Warnow-Durchbruchstäler des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

* sofern abweichend von Punkt 1.3

* sofern abweichend von Punkt 1.3 Stand: 03 / 2009 Formblatt zur Natura 2000 Vorprüfung in Baden-Württemberg 1. Allgemeine Angaben 1.1 Vorhaben Bebauungsplan Kreben IV 1.2 Natura 2000-Gebiete (bitte alle betroffenen Gebiete auflisten)

Mehr

Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung zum Bebauungsplan "Bitzfelder Straße" in Öhringen-Schwöllbronn

Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung zum Bebauungsplan Bitzfelder Straße in Öhringen-Schwöllbronn Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung zum Bebauungsplan "Bitzfelder Straße" in Öhringen-Schwöllbronn Stadt Öhringen Marktplatz 74613 Öhringen 19.06.2018 Auftragnehmer: Roland Steinbach Freier Landschaftsarchitekt

Mehr

FORMBLATT ZUR NATURA VORPRÜFUNG

FORMBLATT ZUR NATURA VORPRÜFUNG Gemeinde Ibach Gemarkung Ibach BEBAUUNGSPLAN Ibacher Säge FORMBLATT ZUR NATURA 2000- VORPRÜFUNG Stand: 20.12.2018 Bearbeitung: M. Sc. Biologie E. Böhler Auftraggeber Gemeinde Ibach Hofrain 1 79837 Ibach

Mehr

Natura Vogelschutzgebiete

Natura Vogelschutzgebiete Natura 2000 - Vogelschutzgebiete Region Doupovské hory und Krušné hory (Erzgebirge) Vít Tejrovský Agentur zum Schutz der Natur und Landschaft der Tschechichen Republik Landschaftsschutzgebiet Labské pískovce

Mehr

WIESEN BEI BALINGEN HIER BIN ICH DAHEIM

WIESEN BEI BALINGEN HIER BIN ICH DAHEIM WIESEN BEI BALINGEN HIER BIN ICH DAHEIM Braunkehlchen Wanstschrecke Wachtel VOGELZUG BRAUNKEHLCHEN 2 MITTEN IN EUROPA: DIE WIESEN BEI BALINGEN Hier bin ich daheim. In Afrika habe ich überwintert, aber

Mehr

Herzlich willkommen!

Herzlich willkommen! Herzlich willkommen! Informationsveranstaltung am 02.07.2015 um 19.30 Uhr Natura 2000 Managementplan (MaP) Weidfelder bei Gersbach und an der Wehra Landratsamt Lörrach Fachbereich Landwirtschaft & Naturschutz

Mehr

06 Artenschutzrechtliche Vorprüfung

06 Artenschutzrechtliche Vorprüfung 06 Artenschutzrechtliche Vorprüfung zum Bebauungsplan samt örtlicher Bauvorschriften Löhl V, Legelshurst im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Fassung für die Offenlage 17.06.2016 Projekt: 1627 Bearbeiter:

Mehr

Was sagt die FFH-Richtlinie zu Schutz, Management und Erhaltungszielen von Natura 2000?

Was sagt die FFH-Richtlinie zu Schutz, Management und Erhaltungszielen von Natura 2000? Was sagt die FFH-Richtlinie zu Schutz, Management und Erhaltungszielen von Natura 2000? Frank Vassen, Referat D.3 Naturschutz, GD Umwelt, Europäische Kommission NABU talk "Natura 2000 Wie fit ist Deutschland?"

Mehr

Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes Regenerative Energien

Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes Regenerative Energien Verbandsgemeinde Konz Landkreis Trier-Saarburg Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes Regenerative Energien der Verbandsgemeinde Konz mit der Stadt Konz und den Ortsgemeinden Kanzem, Nittel, Oberbillig,

Mehr

Artenschutzrechtliche Stellungnahme zum B - Plan Holzweg, 2. Änderung in Erlenbach - Binswangen

Artenschutzrechtliche Stellungnahme zum B - Plan Holzweg, 2. Änderung in Erlenbach - Binswangen zum B - Plan Holzweg, 2. Änderung Auftraggeber: Gemeinde Erlenbach September 2018 0. INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG 3 1.1 Derzeitige Nutzung 4 1.2 Ziel und Zweck der Planung - zukünftige Nutzung 4 1.3

Mehr

Münsinger Alb. Natura 2000-Gebiete

Münsinger Alb. Natura 2000-Gebiete Natura 2000-Gebiete Münsinger Alb Das über 6.500 ha große FFH-Gebiet 7523-311»Münsinger Alb«umfasst den ehemaligen Truppenübungsplatz bei Münsing en sowie die angrenzenden Wacholderheiden um die Stadt

Mehr

FFH-VORPRÜFUNG. L 395 / L 470 Kreisverkehrsplatz ANLAGE Umbau der Einmündung zu einem Kreisverkehrsplatz. von NK Station

FFH-VORPRÜFUNG. L 395 / L 470 Kreisverkehrsplatz ANLAGE Umbau der Einmündung zu einem Kreisverkehrsplatz. von NK Station ANLAGE 19.5 FFH-VORPRÜFUNG L 395 / L 470 Kreisverkehrsplatz Umbau der Einmündung zu einem Kreisverkehrsplatz von NK 6511 035 Station bis NK.. Station Baufläche KVP ca. 7.500 m² aufgestellt: Kaiserslautern,

Mehr

Managementplan für das FFH-Gebiet Großer Heuberg und Donautal

Managementplan für das FFH-Gebiet Großer Heuberg und Donautal Managementplan für das FFH-Gebiet 7919-311 Großer Heuberg und Donautal PAN Planungsbüro für angewandten Naturschutz Auftragnehmer GmbH, München Datum 2. November 2015 gefördert mit Mitteln der EU REGIERUNGSPRÄSIDIUM

Mehr

FFH- und Vogelschutzgebiet Birzberg, Honigsack/Kappelberg bei Fechingen. - Erhaltungsziele - Stand: Allgemeines Erhaltungsziel:

FFH- und Vogelschutzgebiet Birzberg, Honigsack/Kappelberg bei Fechingen. - Erhaltungsziele - Stand: Allgemeines Erhaltungsziel: Stand: 29.04.19 FFH- und Vogelschutzgebiet 6808-301 Birzberg, Honigsack/Kappelberg bei Fechingen - Erhaltungsziele - Allgemeines Erhaltungsziel: Erhaltung und Gewährleistung der Nicht-Verschlechterung

Mehr

Feststellungsentwurf

Feststellungsentwurf Freistaat Bayern, Staatliches Bauamt Traunstein B 20_830_0,211 bis B 20_830_4,692 PROJIS-Nr.: ---- B 20 Burghausen Marktl 3-streifiger Ausbau Feststellungsentwurf für eine Bundesfernstraßenmaßnahme 3-streifiger

Mehr

1 Anlass und Aufgabenstellung

1 Anlass und Aufgabenstellung Anhang 3 FFH-Vorprüfung 1.1 Anlass und Aufgabenstellung 1 1.2 Beschreibung des FFH-Gebietes DE 4132-301 Harslebener Berge und Steinholz nordwestlich Quedlinburg und seiner Erhaltungsziele 2 1.2.1 Übersicht

Mehr

STADT WEMDING LANDKREIS DONAU-RIES

STADT WEMDING LANDKREIS DONAU-RIES STADT WEMDING LANDKREIS DONAU-RIES 8. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS FÜR DEN BEREICH DES BEBAUUNGSPLANS STADELMÜLLERWEG-KEHLÄCKER 10. ÄNDERUNG UND DES BEBAUUNGSPLANS STADELMÜLLERWEG WEST 2. ÄNDERUNG

Mehr

Das NABU-Gebiet Lieper Burg

Das NABU-Gebiet Lieper Burg Das NABU-Gebiet Lieper Burg (rund 224 ha) Gebietsbeschreibung Die NABU-Flächen des Gebietes Lieper Burg liegen beiderseits der Grenze zwischen den Landkreisen Rostock und Vorpommern-Rügen, die in diesem

Mehr

Planungsbüro LAUKHUF. FFH-Verträglichkeitsabschätzung. Planungsbüro LAUKHUF. Anlage kV-Freileitung zwischen Altheim Matzenhof (Nr.

Planungsbüro LAUKHUF. FFH-Verträglichkeitsabschätzung. Planungsbüro LAUKHUF. Anlage kV-Freileitung zwischen Altheim Matzenhof (Nr. Planungsbüro LAUKHUF Anlage 17.1 380-kV-Freileitung zwischen Altheim Matzenhof (Nr. B151) Teilabschnitt 1: 380-kV-Freileitung Altheim Adlkofen Auftraggeber TenneT TSO GmbH Bernecker Straße 70 95448 Bayreuth

Mehr

Überschrift Unterüberschrift. Umsetzung der EU-Richtlinien "Natura 2000" in Sachsen-Anhalt

Überschrift Unterüberschrift. Umsetzung der EU-Richtlinien Natura 2000 in Sachsen-Anhalt Natura NATURA 2000 Die Nationalrechtliche neue Verordnung Sicherung Umsetzung der EU-Richtlinien "Natura 2000" in Sachsen-Anhalt Einführung NATURA 2000 Natura Nationalrechtliche 2000 Sicherung FFH-Gebiet

Mehr

Informationsveranstaltung zur geplanten Änderung der Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet Elm

Informationsveranstaltung zur geplanten Änderung der Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet Elm Informationsveranstaltung zur geplanten Änderung der Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet Elm Verfahrensablauf zur Änderung der Verordnung: Informationsveranstaltung (18.06.2012) Ausarbeitung der Schutzgebietsverordnung

Mehr

SANIERUNG UNTERE SALZACH

SANIERUNG UNTERE SALZACH T e c h n i s c h e s B ü r o f ü r B i o l o g i e Dr. Josef Eisner Tel.: 0664 4218522, e-mail: tb.eisner@aon.at Grünmarkt 1, A-4400 Steyr SANIERUNG UNTERE SALZACH Auswirkungen auf die Zielsetzungen der

Mehr

Haese Büro für Umweltplanung

Haese Büro für Umweltplanung . Haese Büro für Umweltplanung Von-Werner-Straße 34 52222 Stolberg/Rhld Tel.: 02402/12757-0 mobil: 0162-2302085 e-mail: bfu-wieland@t-online.de 73. Änderung des Flächennutzungsplans, nördl. Teil (Stadt

Mehr

Artenschutzfachliches Gutachten

Artenschutzfachliches Gutachten Gemeinde Berghülen, Ortsteil Bühlenausen Bebauungsplan Östlicher Ortsrand IV Artenschutzfachliches Gutachten als Vorlage für die Naturschutzbehörden für die artenschutzrechtliche Prüfung nach 44 BNatSchG

Mehr

Dokumentation der FFH-Verträglichkeitsabschätzung (FFH-VA)

Dokumentation der FFH-Verträglichkeitsabschätzung (FFH-VA) 10.2 Dokumentation der FFH-Verträglichkeitsabschätzung (FFH-VA) Vorhaben Ökologische Verbesserung, Modernisierung und Sanierung des Ayer Wehrs Antragsteller Erbengemeinschaft Konrad Allgaier Hinterm See

Mehr

14. Januar Auftragnehmer:

14. Januar Auftragnehmer: Gutachten zur FFH-Vorprüfung für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Irschenberg sowie aktualisiert für den Bebauungsplan Sondergebiet Transporte für das Grundstück Fl. Nr. 479/2, Gemeinde

Mehr

Fachbeitrag Artenschutz zur 3. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10 Bocksköppen in PW-Veltheim

Fachbeitrag Artenschutz zur 3. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10 Bocksköppen in PW-Veltheim Fachbeitrag Artenschutz zur 3. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10 Bocksköppen in PW-Veltheim Stand: November 2013 Bearbeitung: Stadt Porta Westfalica Umweltschutzbeauftragter Sachgebiet

Mehr

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II - Nr. 53 vom 4. Oktober 2017 4 Anlage 2 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung 1. Karpfensee bei Boisterfelde Name: Karpfensee bei Boisterfelde

Mehr

Vogelschutz-Maßnahmenplan (VMP) für das EU-Vogelschutzgebiet Medebacher Bucht. Michael Jöbges Peter Herkenrath. 1. Runder Tisch

Vogelschutz-Maßnahmenplan (VMP) für das EU-Vogelschutzgebiet Medebacher Bucht. Michael Jöbges Peter Herkenrath. 1. Runder Tisch Vogelschutz-Maßnahmenplan (VMP) für das EU-Vogelschutzgebiet Medebacher Bucht Michael Jöbges Peter Herkenrath 1. Runder Tisch 20.10.2015 Netz der EU-Vogelschutzgebiete (VSG) als Teil des NATURA 2000-Netzes

Mehr

Bebauungsplan Erweiterung Gewerbegebiet Aucht in Sachsenheim - Ochsenbach

Bebauungsplan Erweiterung Gewerbegebiet Aucht in Sachsenheim - Ochsenbach Bebauungsplan Erweiterung Gewerbegebiet Aucht in Sachsenheim - Ochsenbach eventuelle Eingriffe in ein nach 32 NatSchG besonders geschütztes Biotop Auftraggeber: A. Amos GmbH + Co KG August 2013 0. INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

05 Artenschutzrechtliche Vorprüfung

05 Artenschutzrechtliche Vorprüfung GROSSE KREISSTADT WAGHÄUSEL 05 Artenschutzrechtliche Vorprüfung zum Bebauungsplan Gewerbepark Eremitage Teilbereich I, 2. Änderung im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB 21.04.2017 Projekt: 1750 Bearbeiter:

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen bei Trassenplanung im Bereich von Natura Biotopschutz und Entwicklung

Rechtliche Rahmenbedingungen bei Trassenplanung im Bereich von Natura Biotopschutz und Entwicklung Rechtliche Rahmenbedingungen bei Trassenplanung im Bereich von Natura 2000 - Biotopschutz und Entwicklung Bundesbedarfsplangesetz BBPlG vom Juli 2013 Artikel 6 FFH-Richtlinie (3) Pläne oder Projekte, die

Mehr

1 Aufgabenstellung

1 Aufgabenstellung Gliederung 1 Aufgabenstellung... - 1-2 Beschreibung des Schutzgebietes und seiner Erhaltungsziele... - 2-2.1 Datengrundlagen... - 2-2.2 Übersicht über das Schutzgebiet... - 2-2.3 Schutz- und Erhaltungsziele...

Mehr

FORMBLATT. Vorprüfung zum Artenschutz für Bau- und Abbruchvorhaben

FORMBLATT. Vorprüfung zum Artenschutz für Bau- und Abbruchvorhaben FORMBLATT Vorprüfung zum Artenschutz für Bau- und Abbruchvorhaben Bitte füllen Sie den nachstehenden Vordruck aus, und reichen Sie diesen mit den Bauantragsunterlagen ein, da sonst Ihr Antrag nicht bearbeitet

Mehr

Erweiterung von Hofstellen in Natura 2000-Gebieten

Erweiterung von Hofstellen in Natura 2000-Gebieten MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT August 2018 Erweiterung von Hofstellen in Natura 2000-Gebieten In den aktuellen Unterschutzstellungsverfahren zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher

Mehr

Gesetz- und Verordnungsblatt

Gesetz- und Verordnungsblatt Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen 2008 Ausgegeben zu Erfurt, den 14. Juli 2008 Nr. 7 Inhalt Seite 29.05.2008 Verordnung zur Festsetzung von natürlichen Lebensräumen und Arten von

Mehr

Gemeinde Horgenzell Bebauungsplan "Zogenweiler Kreuzbreite" Artenschutzrechtlicher Kurzbericht. Büro Sieber, Lindau (B) Datum:

Gemeinde Horgenzell Bebauungsplan Zogenweiler Kreuzbreite Artenschutzrechtlicher Kurzbericht. Büro Sieber, Lindau (B) Datum: Gemeinde Horgenzell Bebauungsplan "Zogenweiler Kreuzbreite" Büro Sieber, Lindau (B) Datum: 01.10.2015 Artenschutzrechtlicher Kurzbericht 1. Allgemeines 1.1 Die Gemeinde Horgenzell beabsichtigt, am nordwestlichen

Mehr

LANDESGESETZBLATT FÜR WIEN. Jahrgang 2017 Ausgegeben am 11. April 2017

LANDESGESETZBLATT FÜR WIEN. Jahrgang 2017 Ausgegeben am 11. April 2017 1 von 5 LANDESGESETZBLATT FÜR WIEN Jahrgang 2017 Ausgegeben am 11. April 2017 15. Verordnung: Europaschutzgebietsverordnung; Änderung [CELEX-Nr.: 31992L0043] Verordnung der Wiener Landesregierung, mit

Mehr

Stand: Öffentliche Auslegung gem. 3Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs.

Stand: Öffentliche Auslegung gem. 3Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. GEMEINDE SCHMELZ ORTSTEIL PRIMSWEILER BEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS ZU DEN EICHEN im beschleunigtes Verfahren gem. 13 a BauGB Stand: Öffentliche Auslegung gem. 3Abs. 2 BauGB und Beteiligung

Mehr

Natura 2000 was ist das?

Natura 2000 was ist das? M. roghammer Informationen zum Managementplan für das FFH-ebiet 8025-341»Wurzacher Ried und Rohrsee«und die Vogelschutzgebiete 8025-401»Wurzacher Ried«und 8125-441»Rohrsee«Natura 2000 was ist das? Natura

Mehr

B-Plan Palmenwaldstraße Stadt Esslingen a. Neckar vorgezogene Realisierung einer Batteriemontagehalle. Natura Verträglichkeitsvorprüfung

B-Plan Palmenwaldstraße Stadt Esslingen a. Neckar vorgezogene Realisierung einer Batteriemontagehalle. Natura Verträglichkeitsvorprüfung B-Plan Palmenwaldstraße Stadt Esslingen a. Neckar vorgezogene Realisierung einer Batteriemontagehalle Natura 2000- Verträglichkeitsvorprüfung für das Vogelschutzgebiet 7323-441 Vorland der mittleren Schwäbischen

Mehr

Artenschutzrechtliche Begutachtung der. Flurstücke Weinstraße in Erlenbach

Artenschutzrechtliche Begutachtung der. Flurstücke Weinstraße in Erlenbach der Flurstücke Weinstraße 42-44 Auftraggeber: Gemeinde Erlenbach November 2018 0. INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG 3 2. ARTENSCHUTZRECHT 8 3. BEGUTACHTUNG DES FLURSTÜCKS 9 3.1 Vorgehensweise 9 3.2 Ausschluß

Mehr

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung. EU-Nr.: DE Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Nr. 41 vom 22. Juni 2018 4 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung Anlage 2 1. Arensnest Name: Arensnest Landes-Nr.: 412 EU-Nr.: DE 3840-302

Mehr

1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer Sachlicher Teilabschnitt Windenergie.

1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer Sachlicher Teilabschnitt Windenergie. Landkreis Leer Kreisverwaltung 1. Änderung und Ergänzung des Regionalen Raumordungsprogramms für den Landkreis Leer 2006 Sachlicher Teilabschnitt Windenergie Entwurf - Teil 3 der Begründung - Teil 3 -

Mehr

Projekt Abwasseranlage des KZV Schwarzachgruppe Kläranlage Schwarzenbruck

Projekt Abwasseranlage des KZV Schwarzachgruppe Kläranlage Schwarzenbruck GARTEN-, LANDSCHAFTS- UND FREIRAUMPLANUNG Projekt Abwasseranlage des KZV Schwarzachgruppe Kläranlage Schwarzenbruck Dokumentation der FFH-Verträglichkeitsabschätzung (FFH-VA) für das SPA Gebiet 6533-471.3

Mehr

zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans Nachbarschaftsverband Ulm

zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans Nachbarschaftsverband Ulm Umweltbericht zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans Nachbarschaftsverband Ulm Auftraggeber: Nachbarschaftsverband Ulm Auftragnehmer: Baron Landschaftsarchitekt BDLA/SRL Schillerstaße 1/4 89077 Ulm

Mehr

Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. 3c UVPG. Bebauungsplan Nr. 71 Campingplatz Steinfurter Land Stadt Steinfurt, Stadtteil Burgsteinfurt

Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. 3c UVPG. Bebauungsplan Nr. 71 Campingplatz Steinfurter Land Stadt Steinfurt, Stadtteil Burgsteinfurt LANDSCH AFTSPL ANUNG GARTENGEST ALTUNG NATURTOURISM US JUTTA KÜDDE Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. 3c UVPG zum Vorhaben Bebauungsplan Nr. 71 Campingplatz Steinfurter Land Stadt Steinfurt, Stadtteil

Mehr

Präambel. 1 Naturschutzgebiet

Präambel. 1 Naturschutzgebiet Neufassung der Verordnung über das Naturschutzgebiet "Alte Teichanlage an der Rinderweide" zwecks Anpassung an die FFH-Richtlinie in der Gemarkung Friedrichsburg, Stadt Hessisch Oldendorf, Landkreis Hameln-Pyrmont,

Mehr

Flächennutzungsplan. der Verbandsgemeinde Westerburg. Änderung zur Golfplatzerweiterung am Wiesensee. Punktuelle

Flächennutzungsplan. der Verbandsgemeinde Westerburg. Änderung zur Golfplatzerweiterung am Wiesensee. Punktuelle Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Westerburg mit integriertem Landschaftsplan Punktuelle Änderung zur Golfplatzerweiterung am Wiesensee Beschreibung der Änderungspunkte in den Ortsgemeinden (Teil

Mehr

Managementplan FFH-Gebiet Weidfelder bei Gersbach und an der Wehra

Managementplan FFH-Gebiet Weidfelder bei Gersbach und an der Wehra Managementplan FFH-Gebiet Weidfelder bei Gersbach und an der Wehra Beiratssitzung am 12.05.2015 in Todtmoos Seite 1 Ablaufschema MaP im Wald Waldbiotopkartierung 2007/2010 (2012 Aktualisierung) Forsteinrichtung

Mehr

Feststellung über die Notwendigkeit einer Verträglichkeitsprüfung gemäß 34 BNatSchG Natura 2000-Vorprüfung

Feststellung über die Notwendigkeit einer Verträglichkeitsprüfung gemäß 34 BNatSchG Natura 2000-Vorprüfung Feststellung über die Notwendigkeit einer Verträglichkeitsprüfung gemäß 34 BNatSchG Natura 2000-Vorprüfung Zahlreiche Vorhaben, Maßnahmen, Eingriffe oder Pläne (im Folgenden zusammenfassend nur noch "Vorhaben"

Mehr

Vögel am ehemaligen Gestüt Isarland

Vögel am ehemaligen Gestüt Isarland ARBEITSGEMEINSCHAFT STARNBERGER ORNITHOLOGEN (ASO) IM LBV STARNBERG Vögel am ehemaligen Gestüt Isarland Gerhard Huber Rev. 2, Juni 2017 Dr. Gerhard Huber ist Feldornithologe und Mitglied der ASO Titelbild:

Mehr

Anhang XIII: Gliederung und Checkliste einer Zusammenfassung der Angaben nach 11 UVPG

Anhang XIII: Gliederung und Checkliste einer Zusammenfassung der Angaben nach 11 UVPG Umwelt-Leitfaden des Eisenbahn-Bundesamtes Anhang XIII, 41 Anhang XIII: Gliederung und Checkliste einer Zusammenfassung der Angaben nach 11 UVPG Die nachfolgende Gliederung kann bei der Erstellung der

Mehr

Erarbeitung des Managementplans für das Natura 2000 Gebiet DE Feldgehölze und Wälder im Raum Pritzier

Erarbeitung des Managementplans für das Natura 2000 Gebiet DE Feldgehölze und Wälder im Raum Pritzier Erarbeitung des Managementplans für das Natura 2000 Gebiet DE 2632-301 Feldgehölze und Wälder im Raum Pritzier Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz M-V Abt. 2: Naturschutz: nachhaltige

Mehr

Erstinformation. Natura 2000 Managementplan Ablach, Baggerseen und Waltere Moor

Erstinformation. Natura 2000 Managementplan Ablach, Baggerseen und Waltere Moor Erstinformation Natura 2000 Managementplan Ablach, Baggerseen und Waltere Moor Inhaltsverzeichnis Allgemeines Natura 2000 FFH-Gebiet Seite 3 Seite 4 Verfahrenstechnische Details Ablaufschema MaP-Erstellung

Mehr

Bebauungsplan Dachtel Staigstrasse. Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung. Gemeinde Aidlingen

Bebauungsplan Dachtel Staigstrasse. Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung. Gemeinde Aidlingen Gemeinde Aidlingen Bebauungsplan Dachtel Staigstrasse Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung Bearbeitung: Dipl. Ing. (FH) Thomas Limmeroth Dipl.-Geoökol. Wolfgang Siewert Dipl. Ing. (FH) Thomas Limmeroth

Mehr

Managementplan für das FFH-Gebiet DE Sude mit Zuflüssen

Managementplan für das FFH-Gebiet DE Sude mit Zuflüssen Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2533-301 Sude mit Zuflüssen Dieses Projekt wird gefördert aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes und mit Mitteln

Mehr

Fachliche Planungsgrundlagen für den Biotopverbund in Niedersachsen

Fachliche Planungsgrundlagen für den Biotopverbund in Niedersachsen Fachliche Planungsgrundlagen für den Biotopverbund in Niedersachsen 1. Landschaftsplanung und Biotopverbund 2. Biotopverbund Planungsmethodik im LRP 3. Landesweite Prioritäten und Biotopverbund im Landes-

Mehr

Europäische Vogelschutzgebiete und ihre Bedeutung für Waldvogelarten

Europäische Vogelschutzgebiete und ihre Bedeutung für Waldvogelarten Europäische Vogelschutzgebiete und ihre Bedeutung für Waldvogelarten Bestandsentwicklung von Waldvogelarten in Deutschland IBA und SPA in Bayern Bedeutung einzelner Waldgebiete für den Vogelschutz Umsetzung

Mehr

Aufstellung des Bebauungsplans Mönninghausen Nr. 14 der Stadt Geseke

Aufstellung des Bebauungsplans Mönninghausen Nr. 14 der Stadt Geseke Aufstellung des Bebauungsplans Mönninghausen Nr. 14 der Stadt Geseke Protokoll einer Artenschutzprüfung Auftraggeber: Lage des Vorhabens: Stadt Geseke, An der Abtei 1, 59590 Geseke Am Rünkamp, 59590 Geseke

Mehr

FIS FFH- Verträglichkeitsprüfung

FIS FFH- Verträglichkeitsprüfung FIS FFH- Verträglichkeitsprüfung Umgang mit Summationsund Erheblichkeitsprüfung - Konvention, Hinweise Beispiel - Ulrike Biedermann, FB 22 Planungsbeiträge zu Naturschutz und Landschaftspflege, Biotopverbund

Mehr

Wildnis und Natura 2000

Wildnis und Natura 2000 Wildnis und Natura 2000 Beispiel Nationalpark Hainich Internationale Naturschutzakademie Vilm 14. Juni 2016 Gliederung 1. Kurz-Vorstellung Nationalpark Hainich 2. Rechtliche Rahmenbedingungen 3. Arten

Mehr

VO Bestimmung Europäisches Vogelschutzgebiet Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg. Verordnung

VO Bestimmung Europäisches Vogelschutzgebiet Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg. Verordnung Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Bestimmung des Europäischen Vogelschutzgebietes Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg Vom 19. Oktober 2006 Auf Grund von 22a Abs. 6 des Sächsischen Gesetzes

Mehr

FFH- und Vogelschutzgebiet Naturschutzgroßvorhaben ILL. - Erhaltungsziele - Allgemeines Schutzziel:

FFH- und Vogelschutzgebiet Naturschutzgroßvorhaben ILL. - Erhaltungsziele - Allgemeines Schutzziel: FFH- und Vogelschutzgebiet 6508-301 Naturschutzgroßvorhaben ILL - Erhaltungsziele - Allgemeines Schutzziel: Erhaltung bzw. Wiederherstellung oder Entwicklung eines günstigen Erhaltungszustandes der im

Mehr