Ethische Stolpersteine in der Psychotherapie. Bericht aus der Berufsethikkommission BEK der FSP

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1 Ethische Stolpersteine in der Psychotherapie Bericht aus der Berufsethikkommission BEK der FSP

2 Inhalt Berufsethikkommission Berufsordnung der FSP Vorgehen bei Beschwerden bezw. Reglement Häufige Stolpersteine bei Therapien und Gutachten Beispiele 2

3 Die Berufsethikkommission BEK der FSP Aktuell 4 Männer und 4 Frauen, 1 Sitz vakant Gewählt von DV Sekretariat, Bachelor Jus, unabhängig von anderen Organen, absolut vertraulich Mind. 4 Halbtagessitzungen in Bern pro Jahr 3

4 Berufsordnung der FSP Siehe Homepage der FSP, ( umentation.html) Ethische (Grund)-Prinzipien: Achtung der Würde und Rechte Kompetenz Verantwortung Integrität 4

5 Allgemeine Regeln der Berufsausübung Sorgfaltspflichten, Kompetenzen und Umgang mit ethischen Konflikten Beratung durch BEK einholen bei Unsicherheit Gestaltung menschlicher Beziehungen - Vertragsfreiheit - Diskriminierungsverbot 5

6 - Verbot missbräuchlicher Beziehungen - Vermeidung von Interessenkonflikten, keine multiplen Beziehungen - Verhalten gegenüber Klienten/innen, Berufskoll., Mitarbeitenden, 6

7 Datenschutz Schweigepflicht Aufzeichnungen und Aufbewahrung Einsichtnahme, Herausgabe von Akten Honorare und Geschenke, Werbung, Titel etc. 7

8 Zusätzliche besondere Regeln Für Psychotherapeut(inn)en und Psychotherapeut(inn)en: Verantwortung für Rahmenbedingungen, Verpflichtung Therapie zu beenden wenn sie dem Pat. keinen Nutzen mehr bringen kann Aufklärung über Methoden, Risiken, Finanzen, Schweigepflicht, Delegation Klärung von Zielen und Behandlungsdauer Verbot missbräuchlicher Beziehungen mindestens 2 Jahre über Therapieende hinaus! 8

9 Psychologische Beratung und Betreuung Wenn ein vergleichbares Abhängigkeitsverhältnis besteht, gelten die gleichen Regeln wie für Psychotherapie! 9

10 Gutachten und Berichte Sorgfaltspflicht, nach lege artis Transparenz und Info über Einsichtnahmeregelung Unzulässig sind Gefälligkeitsgutachten und die Erstellung durch Dritte ohne eigene Mitwirkung 10

11 Zuständigkeit Die BEK wird tätig Aufgrund von Beschwerde Von Amtes wegen bei Verdacht auf fortgesetzte oder schwere Verstösse Auf Antrag des VS der FSP oder eines Gliedverbandes 11

12 Beschwerde Beschwerde führen können Personen, die durch einen Verstoss gegen die BO in ihren berufsethisch geschützten Interessen, namentlich in ihrer Persönlichkeit, unmittelbar verletzt worden sind. 12

13 Erfolgt eine Beschwerde bei BEK, ist das Mitglied ist zu Zusammenarbeit verpflichtet, wenn nicht: zusätzlicher Verstoss! 13

14 Reglement Grobe Zusammenfassung: Prüfung der Beschwerde inhaltlich und formal, Zuweisung zu 3-er Gremium in gleicher Sprache, Eröffnung des Verfahrens, Einholung der Schweigepflichtsentbindung Beklagte Person kann Stellung nehmen Ev. Replik/Duplik etc. 14

15 Meistens Anhörung BB und /oder BF, ev. Vergleich zwischen Parteien Diskussion in Kommission, Entscheid trifft 3- Gremium Schriftliche Eröffnung des Entscheids 15

16 Mögliche Entscheide Abweisung der Beschwerde, Entlastung des Mitglieds Teilweise oder vollständige Gutheissung der Beschwerde Sanktionen und/oder Massnahmen Rekursmöglichkeit bei RK der FSP 16

17 Sanktionen und Massnahmen Verweis Busse bis 20'000.- Ausschluss aus FSP Besuch von Fortbildungskursen Supervision 17

18 Verschärfungen und Milderungen Verschärfungen: Wiederholt oder fortgesetzt Unkooperativ im Verfahren Milderungen: Bereitschaft zur Wiedergutmachung Bereitschaft sich von BEK beraten zu lassen und geeignete Massnahmen zu ergreifen 18

19 Häufige Stolpersteine Psychotherapie, Psych. Beratung/Begleitung Verbot missbräuchlicher Beziehungen, Rollenkonfusionen, Datenschutzverletzungen Rechnungswesen 19

20 Gutachten und Berichte Aussagen anderer als Tatsache hinstellen Diagnostische Aussagen ohne fundierte Abklärung 20

21 Beispiele aus BEK Verbot missbräuchlicher Beziehungen, Rollenkonfusionen Datenschutzverletzungen Rechnungswesen Aussagen anderer als Tatsache hinstellen Diagnostische Aussagen ohne fundierte Abklärung 21

22 Beispiele von Lups gefragt Ein Bauer aus einer abgelegenen, ländlichen Region kommt in Abklärung und Therapie. Es wird eine Demenz festgestellt. Die Therapeutin weiss, dass der Bauer weiterhin Traktor (Milch zur Abgabestelle) fährt, obwohl er vermutlich auf Grund der Demenz nicht mehr gut dazu in der Lage ist. Gleichzeitig ist er jedoch von diesem Nebenverdienst finanziell abhängig. Kritische Frage, ob eine Meldung beim Strassenverkehrsamt gemacht werden muss. 22

23 Ein Patient kommt zu einer Abklärung / eine Kurztherapie. Nach Abschluss der Therapie respektive der Abklärung verlieben sich Patient und Behandler ineinander. Dürfen sie eine Beziehung eingehen? Wie lange muss der zeitliche Abstand sein? 23

24 Eine Mutter berichtet unter Tränen in der Einzel-Therapie, dass sie ihr Kind schlägt / misshandelt. Frage: wo ist die Grenze? Wann sollte man sich an eine externe Stelle / KESB wenden, evtl. gar eine Gefährdungsmeldung machen? 24

25 In der Supervision / Coaching hört der Supervisor über Vorfälle oder Behandlungsarten, mit welchen er nicht einverstanden ist oder welche er gar bedenklich findet. Wie ist seine Verantwortung? Wann soll er wem eine Rückmeldung geben? 25

26 Eine schwer kranke Patientin ist seit Jahren chronisch suizidal. Darf diese Behandlung abgeschlossen werden? 26

27 Eine schwer kranke Patientin ist seit Jahren chronisch suizidal und austherapiert (zahlreiche Medikamente, verschiedenste Klinikaufenthalte, unterschiedliche Therapeuten). Darf eine solche Patientin in den Tod begleitet werden? Unter welchen Bedingungen? 27

28 Eine bevormundete Patientin leidet unter einer schwersten Persönlichkeitsstörung (Borderline) mit diversen Substanzabhängigkeiten. (Ausmass der Persönlichkeitsstörung: schwerste Suizidversuche (diverse Versuche, u. A. Selbstanzündung), fremdaggressives Verhalten, über Jahre stationäre Aufenthalte mit lediglich kurzen ambulanten Unterbrechungen, nicht führbar in Institutionen.) Die Patientin heiratet mit Unterstützung eines Anwaltes einen Algerier in Ausschaffungshaft. Die Patientin benötigt tägliche Medikamentenabgabe und möchte mit ihrem Ehemann nach Algerien ausreisen. In Algerien wird Drogenabhängigkeit mit Gefängnis (Todesstrafe?) bestraft. Wie soll sich die Therapeutin verhalten? Die Patientin wünscht im Rahmen der Therapie Unterstützung für die Ausreise. 28

29 Danke für die Aufmerksamkeit! 29

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