Begrüßung zum Informationsaustausch mit Mitgliedern des Ausschusses für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik des Bayerischen Landtags

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1 Begrüßung zum Informationsaustausch mit Mitgliedern des Ausschusses für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik des Bayerischen Landtags am 23. Juni 2008 München, Ärztehaus Bayern von Dr. med. H. Hellmut Koch Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) Es gilt das gesprochene Wort! 1

2 Sehr geehrte Damen und Herren, mehr Geld in das GKV-System das soll wohl der Treibstoff für den geplanten Gesundheitsfonds sein, die Honorarreform steht unter dem Vorzeichen einer gewaltigen Umverteilung und sozialpolitisch soll die Ära des freiheitlichen, gegliederten Gesundheitswesens beendet werden so könnte man die aktuellen gesundheitspolitischen Top- Themen um die Einführung des umstrittenen Fonds zusammenfassen. Aber der Reihe nach: Wie teuer wird die Gesundheitsreform? Welche Zugeständnisse macht Bundeskanzlerin Angela Merkel, um im Wahljahr einen Konflikt mit niedergelassenen Ärzten (in Bayern rund ) zu vermeiden? Mit Spannung wurde vor kurzem Merkels Festrede zum 125-jährigen Bestehen der Gesetzlichen Krankenversicherung in Berlin erwartet. Der Hintergrund: Seit Wochen und Monaten streitet vor allem Bayern. Streiten auch wir (seit September 2007!), für die Durchsetzung einer Konvergenzregelung, die vermeiden soll, dass als Folge des Gesundheitsfonds zu viel Geld von bayerischen Versicherten in den Norden und Osten der Republik fließt. Der Streit hat zwei Gründe: Erstens gilt die Regelung, wie sie im Gesetz (SGB V) steht, als nicht tauglich (Prof. Rürup et al). Zweitens: Mit dem, was jetzt im Gesetz zur Konver- 2

3 genz steht, wird nicht verhindert, dass als Folge der Vergütungsreform für die Vertragsärzte die Kollegen in Bayern und Baden-Württemberg auf die Verliererseite geraten. Es ist der einheitliche Orientierungspunktwert (OPW), der die Honorare in den Keller fahren lässt! Das ist des Pudels Kern: Am Wochenende vor 14 Tagen mobilisierten die bayerischen Hausärzte rund Menschen zum Protest ins Münchner Olympiastadion. Hier, in Bayern sind im Herbst Landtagswahlen. Um den Konflikt mit uns Ärzten zu vermeiden, haben sich die Unions-Spitzen nach Angaben Peter Ramsauer (CSU- Landesgruppenchef) darauf verständigt, dass die Honorare von Ärzten in Bayern und Baden-Württemberg nicht nur nicht gesenkt werden, sondern in Maßen auch steigen dürfen. Bezahlen soll das der Versicherte, der dafür auf die Dauer eine medizinische Weltspitzenleistung garantiert bekommt, sagte Ramsauer jüngst in der Frankfurter Rundschau. Per Bundesratsinitiative wollen Bayern und Baden- Württemberg auch das Ende der Budgetierung in den Krankenhäusern herbeiführen. Das Thema steht auch auf der Agenda des Bundesgesundheitsministeriums von Ulla Schmidt (SPD). Doch schauen wir detailliert auf die Sachthemen: 3

4 Anrede Die Strukturen der ärztlichen Versorgung haben sich in den vergangenen Jahren rasant verändert. Durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz ist zwar tatsächlich mehr Preiswettbewerb in das Gesundheitswesen eingezogen, aber auch mehr Versorgungsunsicherheit. Die kollektivvertragliche Absicherung der Versorgung ist infrage gestellt, wenn Krankenkassen die Kassenärztlichen Vereinigungen außen vor lassen, um selektive Verträge abzuschließen. Die Patienten sind auf diese neue Situation (noch) nicht vorbereitet. Sind wir Ärztinnen und Ärzte es? Wichtig ist es, den Patientinnen und Patienten ehrlich zu sagen, dass im neuen System vertragsärztlicher Bindungen die bisherige Versorgungsdichte wie auch die freie Arztwahl nicht mehr in dem gewohnten Maß gewährleistet werden können. Auf dem 111. Deutschen Ärztetag in Ulm haben wir uns intensiv mit den veränderten Rahmenbedingungen ärztlicher Tätigkeit befasst. Es ist an der Zeit, vor dem Hintergrund einer sorgfältigen Bestandsanalyse eine grundsätzliche, programmatische Standortbestimmung der Ärzteschaft vorzunehmen. Unsere gesundheitspolitischen Leitsätze haben wir verabschiedet, an dem auch die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) intensiv mitgearbeitet hat (kann zur Verfügung gestellt werden). 4

5 Die Gesellschaft des langen Lebens und die Entwicklung hin zu einer Single-Gesellschaft erfordern gleichermaßen eine kontinuierliche Betreuung des Patienten durch eine qualifizierte hausärztliche Versorgung wie auch eine starke fachärztliche Versorgung. Gerade die steigende Zahl älterer Menschen macht auch eine wohnortnahe fachärztliche Versorgung notwendig, zumal nach der Finanzierungsumstellung im Kliniksektor auf diagnosebezogene Fallpauschalen wohnortnahe Krankenhäuser immer seltener werden. Das System der Krankenhausfinanzierung über diagnosebezogene Fallpauschalen (DRGs) hat einen radikalen Umbruch im Kliniksektor eingeleitet. Krankenhäuser, die sich nicht schnell genug den neuen Wettbewerbsstrukturen anpassen, drohen unterzugehen oder übernommen zu werden. Die Gewährleistung einer wohnortnahen und leistungsfähigen Krankenhausversorgung im Sinne der Daseinsfürsorge muss deshalb weiterhin eine öffentliche Aufgabe bleiben. Die Neuausrichtung des ordnungspolitischen Rahmens darf zu keiner Einschränkung der ärztlichen Therapiefreiheit führen. Spätestens mit dem Ende der DRG-Konvergenzphase zum 1. Januar 2009 muss die Abschaffung der Grundlohndeckelung der Krankenhausbudgets erfolgen. 5

6 Die finanziellen und personellen Ressourcen sind einfach nicht mehr ausreichend, um das derzeit noch hohe Niveau der Versorgung aufrechtzuerhalten. Das gilt gleichermaßen für die medizinische wie pflegerische Versorgung. Sehr geehrte Damen und Herren, die Politik hat einen Preiswettbewerb initiiert, der zu einem spürbaren Abbau des bisherigen Versorgungsniveaus geführt hat. Engpässe in der hausärztlichen Versorgung sind in ländlichen Regionen bereits spürbar auch in Bayern. Bei der Behandlung und Betreuung von Demenzkranken müssen wir schon jetzt von einer Unterversorgung sprechen. Dabei steht uns die eigentliche Herausforderung erst noch bevor, wenn die Experten recht behalten, die einen rasanten Anstieg in den nächsten zwei bis drei Jahrzehnten prognostizieren. Von den 75- bis 78-Jährigen sind circa zwölf Prozent, von den 80- bis 90-Jährigen ein Viertel und von den über 90-Jährigen schon die Hälfte von Demenzen betroffen. Bei einer moderaten Steigerung der Lebenserwartung ist bis zum Jahr 2040 mit einer Erhöhung um etwa 120 Prozent beziehungsweise mit einer Gesamtzahl von 2,2 Millionen Fällen von Demenz zu rechnen. Sollte es einen Durchbruch in der Behandlung von Krebs oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen geben, könn- 6

7 te diese Zahl sogar bis auf drei Millionen anwachsen. Darauf ist unser Gesundheitswesen nicht vorbereitet. Ein weiteres wichtiges Thema ist die Auseinandersetzung mit der ärztlichen Berufsrolle. Die neuen Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen, zum Beispiel zunehmender Wettbewerbs- und Wirtschaftlichkeitsdruck, erfordern eine Klärung und Standortbestimmung der ärztlichen Identität mit Blick auf die vor uns liegenden Aufgaben und Anforderungen. Welche Spielräume, aber auch Grenzen für Delegation und Substitution ärztlicher Leistungen eröffnen sich überhaupt? Welche eigenen Konzepte hat die Ärzteschaft, um dem Versorgungsbedarf der Zukunft gerecht zu werden? Was gilt es zu bewahren und neu zu profilieren? Welche Anforderungen und Kompetenzen müssen angesichts neuer Versorgungsbedarfe ausgebaut und weiterentwickelt werden? Schließlich der Punkt Telematik und die Rolle der elektronischen Kommunikation im Patient-Arzt-Verhältnis. Die Einführung des elektronischen Arztausweises durch die ärztliche Selbstverwaltung wurde unterstützt. Es erscheint notwendig, innerhalb der Ärzteschaft einen Grundkonsens über die Bedingungen für den Einsatz neuer elektronischer Informations- und Kommunikationstechnologien zu erzielen und die innerhalb der Ärzteschaft teilweise sehr kontrovers und leidenschaftlich diskutierten Positionen im Sin- 7

8 ne einer auch künftig am Wohl der Patienten ausgerichteten Medizin zusammenzuführen. Anrede Lassen Sie mich noch kurz ein weiteres Thema, nämlich die Regelung des 116 b des fünften Sozialgesetzbuches ansprechen. Diese Regelung erlaubt es den Krankenkassen, den Landesverbänden der Krankenkassen oder den Verbänden der Ersatzkassen mit zugelassenen Krankenhäusern, die an der Durchführung eines strukturierten Behandlungsprogramms nach 137g teilnehmen, Verträge über ambulante ärztliche Behandlung zu schließen, soweit die Anforderungen an die ambulante Leistungserbringung in den Verträgen zu den strukturierten Behandlungsprogrammen dies erfordern. Dabei handelt es sich um die ambulante Behandlung hochspezialisierter Leistungen, seltener Erkrankungen und Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen. Schließlich gehen wir davon aus, dass für Sie auch das Thema Nichtraucherschutz auf der Agenda steht, worüber wir gerne anschließend sprechen können. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich jetzt auch unsere Diskussion Herr Wahnschaffe 8

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