ENERGIESPEICHER RIEDL

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1 ENERGIESPEICHER RIEDL Raumordnungsverfahren Vorzeichen Erstellt VERBUND / GKW / RMD Projektteam 2010/10/25 Geprüft VERBUND / GKW / RMD Projektteam 2010/10/27 Freigegeben DKJ / ES-R Dominik Mayr 2010/10/27 SKS Projekt-Nr. Unternehmen / Abteilung Vorname Nachname Datum Gliederungszeichen Fremdfirmen-Nr.: Aufstellungsort: Bl. von Bl. + Unterlagennummer Zählteil KKS DCC(UAS) Ersteller Gliederungszeichen Dokumenttyp Nummer Gliederungszeichen Blattnummer Gliederungszeichen Änderungsindex Planstatus Planart Vorzeichen S1 S2 S3 G F0 F1 F2 F3 FN A1 A2 AN A3 * A A A ~ A N N N / A A A A N / A N N N N N / N N / A A A = N N A A A N N A A N N N A & A A A N N N * J E S - A A H B H 3 - B A F E GA Funktion/ Bauwerk Aggregat/ Raum Vorzeichen

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3 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines Veranlassung Träger des Vorhabens Lage und Gegenstand des Vorhabens Rechtsgrundlage des Vorhabens Regierungsabkommen Rhein-Main-Donau Verträge Europarechtliche und völkerrechtliche und Grundlagen Raumordnung Wasserrecht Naturschutzrecht Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung Energiewirtschaftliche Ausgangslage und Prognose Wandel des Energiesystems in Deutschland Auswirkungen auf das Stromversorgungssystem Bedeutung der Energiespeicherung Pumpspeicher als Stromspeichertechnologie der Wahl Energiespeicher Riedl Vorgaben der Raumordnung und der Landesplanung Landesplanerische und sonstige Vorgaben Raumstruktur Gewerbliche Wirtschaft, Arbeitsmarkt und Energieversorgung Siedlungswesen Natur und Landschaft Land- und Forstwirtschaft Rohstoffgewinnung Wasserwirtschaft Tourismus und Erholung Verkehr Kultur- und Sachgüter Derzeitiger Zustand Ökologie und Landschaft Tiere Vegetation Flora Landschaft Geologische und hydrogeologische Verhältnisse Flussmorphologie Hydrologische Verhältnisse Infrastruktur Schifffahrtsverhältnisse Untersuchte Alternativstandorte Allgemeines Technisch Wirtschaftliche Bewertung Alternative 1 Haugstein Alternative 2 Stadl Alternative 3 Projekt Alternative 4 Riedler Mulde optimiert, Anschluss Stauraum Jochenstein Alternative 5 Riedler Mulde optimiert Technisch- Wirtschaftliche Bewertung Auswirkungen auf Natur und Umwelt Gesamtbewertung und Wahl einer Alternative Energiespeicher Riedl Bauliche Anlagen (Hauptkomponenten) JES_A001_AHBH3_B30001_00 Seite 3 von 98

4 4.2. Beschreibung der Bauausführung Beschreibung der Betriebsphase Trinkwasserversorgung Abwasserentsorgung Flächeninanspruchnahme Verwertung, Transport und Lagerung des Aushub-/Ausbruchmaterials Schifffahrt und Bootsverkehr Grundwasserberechnung Auswirkungen des Vorhabens auf Umwelt und Natur Boden Wasser Oberflächengewässer Grundwasser Verkehr Klima, Luft, Schall und Erschütterungen Klima Luft Schall Erschütterungen Elektromagnetische Felder Kultur- und Sachgüter Bau- und Bodendenkmäler Bodenschätze Tiere Pflanzen Vegetation Flora Landschaft Auswirkungen des Vorhabens auf den Raum Raumstruktur Siedlungswesen Wasserwirtschaft Schifffahrt Land- und Forstwirtschaft Landwirtschaft Forstwirtschaft Jagd und Fischerei Fischerei Jagd Freizeit und Erholung, Tourismus und Fremdenverkehr Mensch Gewerbliche Wirtschaft Volkswirtschaft Maßnahmen zur Vermeidung und Kompensation von Auswirkungen des Vorhabens auf Natur und Umwelt Mensch Klima, Luft, Schall und Erschütterungen Klima Luft Schall Erschütterungen Verkehr Wasser Oberflächenwasser Grundwasser Land- und Forstwirtschaft Landwirtschaft Forstwirtschaft Seite 4 von 98 JES_A001_AHBH3_B30001_00

5 7.6. Jagd und Fischerei Jagd Fischerei Boden Raumordnung und Tourismus Raumstruktur Gewerbliche Wirtschaft Landschaftsbild Wasserwirtschaft Tourismus Sach- und Kulturgüter Pflanzen und Tiere Schutz-, Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen CEF-Maßnahmen Eingriffsregelung Ausgleichsmaßnahmen Natura 2000-Verträglichkeitsuntersuchung - Vorabschätzung im Raumordnungsverfahren Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Prüfung Zusammenfassung Literaturverzeichnis Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Lage des Projektgebietes... 9 Abbildung 2: Stromerzeugung aus EE im aktualisierten Leitszenario unter den Bedingungen der gegenwärtigen Fassung des EEG; Vergleich mit dem Leitszenario 2008 und den Szenarien des Energiegipfels. [Leitszenario 2009] Abbildung 3: Voraussichtliche installierte Leistung an Wind- und Fotovoltaikanlangen in GW laut der Boston Consulting Group. Unter den Jahreszahlen stehen die Prozentsätze von Wind und Fotovoltaik an der gesamten installierten Kraftwerkskapazität des Landes in den Jahren 2008, 2015 und 2025 [Boston] Abbildung 4: Hydrologisches Blockbild Abbildung 5: Projektübersicht Abbildung 6: Beispielhafter Pegelverlauf im Oberbecken des Energiespeichers Riedl in einem Sommermonat für den Regelbetrieb Abbildung 7: Beispielhafter Pegelverlauf im Oberbecken des Energiespeichers Riedl in einem Wintermonat für den Regelbetrieb Abbildung 8: Beispielhafter Pegelverlauf im Oberbecken des Energiespeichers Riedl in Sommermonaten für den Wälzbetrieb (ohne Erbringung von Regelleistung) Abbildung 9: Beispielhafter Pegelverlauf im Oberbecken des Energiespeichers Riedl in Wintermonaten für den Wälzbetrieb (ohne Erbringung von Regelleistung) Abbildung 10: Verkehrswege im unmittelbaren Umfeld des Energiespeichers Abbildung 11: Fahrwassergrenzen WSV (blau) und Via Donau (schwarz) Abbildung 12: MQ Donau = 1430 m3/s, Fließgeschwindigkeiten (m/s) und -vektoren bei Turbinenbetrieb Abbildung 13: MQ Donau = 1430 m3/s, Fließvektoren bei Turbinenbetrieb sowie farblich dargestellt der Anteil der Fließgeschwindigkeit senkrecht zur Fahrwassergrenze (m/s) Abbildung 14: MQ Donau = 1430 m3/s, Fließgeschwindigkeiten (m/s) und -vektoren bei Pumpbetrieb Abbildung 15: MQ Donau = 1430 m3/s, Fließvektoren bei Pumpbetrieb sowie farblich dargestellt der Anteil der Fließgeschwindigkeit senkrecht zur Fahrwassergrenze (m/s) JES_A001_AHBH3_B30001_00 Seite 5 von 98

6 Abbildung 16: RNQ Donau = 680 m3/s, Fließgeschwindigkeiten (m/s) und -vektoren bei Turbinenbetrieb Abbildung 17: RNQ Donau = 680 m3/s, Fließvektoren bei Turbinenbetrieb sowie farblich dargestellt der Anteil der Fließgeschwindigkeit senkrecht zur Fahrwassergrenze (m/s) Abbildung 18: RNQ Donau = 680 m3/s, Fließgeschwindigkeiten (m/s) und -vektoren bei Pumpbetrieb Abbildung 19: RNQ Donau = 680 m3/s, Fließvektoren bei Pumpbetrieb sowie farblich dargestellt der Anteil der Fließgeschwindigkeit senkrecht zur Fahrwassergrenze (m/s) Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Charakteristische Durchflüsse und Wasserspiegel der Donau, Quelle: KWD 1996, Hydrografisches Jahrbuch Tabelle 2: Abflusse Aubach Tabelle 3: Schleusungen (Quelle: Wasser- und Schifffahrtsamt Regensburg) Tabelle 4: Hauptdaten Alternative Tabelle 2: Hauptdaten Alternative Tabelle 6: Hauptdaten Alternative Tabelle 7: Hauptdaten Alternative Tabelle 8: Hauptdaten Alternative Tabelle 9: Übersicht über die Umweltaspekte der Alternativen Tabelle 10: Gesamtbewertung der Alternativen Tabelle 11: Dauerhafter und temporärer Flächenbedarf Tabelle 12: Immissionsgrundbelastung für NO2, NOx, PM 10 und Staubdeposition im Untersuchungsgebiet Tabelle 13: JMW-Zusatzbelastung sowie Gesamtbelastung für NO2, PM 10, PM 2.5 und Staubniederschlag in den höchstbelasteten Aufpunkten während der Bauphase und Vergleich mit Grenzwerten Tabelle 14: Zusatzbelastung sowie Gesamtbelastung für Kurzzeitgrenzwerte in den höchstbelasteten Aufpunkten während der Bauphase und Vergleich mit Grenzwerten Tabelle 15: betriebliche Strukturdaten (AELF) Seite 6 von 98 JES_A001_AHBH3_B30001_00

7 1. Allgemeines Die europäische Union hat sich vor dem Hintergrund des globalen Klimaschutzes das Ziel gesetzt, die Emission von Treibhausgasen in den nächsten Jahrzehnten deutlich zu reduzieren. So sollen zum Beispiel in Deutschland die Treibhausgasemissionen bis 2050 um mindestens 80 % gegenüber dem Jahreswert von 1990 reduziert werden. Im Bereich der elektrischen Energieversorgung können die formulierten Ziele erreicht werden, wenn das europäische Stromversorgungssystem konsequent in Richtung einer regenerativen Stromerzeugung übergeführt wird. Gemäß Energiekonzept der deutschen Bundesregierung vom September 2010 sollen bis zum Jahr 2050 der Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien 80 % am Bruttostromverbrauch betragen. Ein wesentlicher Eckpfeiler der zukünftigen Energieerzeugung ist dabei neben der Stromerzeugung aus Photovoltaik vor allem der weitere Ausbau der Windkraftkapazitäten On- und Offshore. Die regenerativen Energien Wind und Solarstrahlung haben den Vorteil, dass sie kosten- und gefahrlos zur Verfügung stehen, die Erzeugung kann jedoch wegen der Abhängigkeit von den herrschenden meteorologischen Verhältnissen nicht gesteuert erfolgen. Um Energieverluste zu vermeiden, ist daher mittel- und langfristig der parallele Ausbau von Speicherkapazitäten erforderlich. Von den derzeit verfügbaren Speichertechnologien stellt die hydraulische Pumpspeicherung die effizienteste und umweltfreundlichste Technologie zur großtechnischen Stromspeicherung dar, deren weitere Erschließung nach dem Energiekonzept der Bundesregierung als notwendig bezeichnet wird. In Deutschland bieten sich für die Errichtung von hydraulischen Pumpspeicherkraftwerken als Energiespeicher die nördlichen Voralpengebiete im Süden des Bundesgebietes an, wo sich im Grenzgebiet zwischen Bayern und Oberösterreich der Standort des Energiespeichers Riedl befindet. Bei der geplanten Anlage handelt es sich um ein raumbedeutsames Vorhaben nach dem Raumordnungsgesetz (ROG). Die Donaukraftwerk Jochenstein AG (DKJ) reicht als Antragstellerin mit diesem, den Beilagen und Fachgutachten die Antragsunterlagen für das Raumordnungsverfahren zum Projekt Energiespeicher Riedl (ES-R) ein Veranlassung Im 1952 vereinbarten Regierungsabkommen der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland, des Freistaates Bayern und der Republik Österreich über die Donaukraftwerk Jochenstein AG (DKJ) wurde der Bau und die möglichst wirtschaftliche Nutzung der Kraftwerksanlage Jochenstein an der Grenzstrecke der Donau vereinbart. Zu den im Regierungsübereinkommen genannten Kraftwerksanlagen zählt auch ein Pumpspeicherwerk, dessen Errichtung bis heute nicht erfolgte. Die derzeit herrschenden Rahmenbedingungen in der Europäischen Energiewirtschaft mit dem Willen, erneuerbare Energieträger nachhaltig in die Energieaufbringung mit einzubeziehen und der sich daraus ergebenden Notwendigkeit, die erzeugte Energie aus volatilen Energieträger (Wind, Photovoltaik) zu speichern, bedingen eine steigende Nachfrage nach Energiespeichern. Dabei stellen Pumpspeicherkraftwerke aus Wasserkraft die mit Abstand effizienteste und nachhaltigste Möglichkeit dar. JES_A001_AHBH3_B30001_00 Seite 7 von 98

8 Vor diesem Hintergrund plant die Donaukraftwerk Jochenstein AG im Unterwasserbereich des Kraftwerkes Jochenstein an der Donau die Errichtung eines modernen Pumpspeicherkraftwerkes mit einer Leistung von 300 Megawatt (MW). Das maschinelle Konzept des Energiespeichers- Riedl ist als voll regelbare Anlage so ausgelegt, dass es sowohl im Turbinen- als auch im Pumpbetrieb mit variabler Leistung betrieben werden kann. Der Nutzen der Anlage begründet sich darin über längere Perioden überschüssige Energie aus erneuerbarer Erzeugung zu speichern und diese über längere Zeiträume hinweg bereitzustellen, auf kurzfristige Schwankungen des Leistungsgleichgewichtes im Stromnetz zu reagieren und flexibel Regelleistung anzubieten. Der Energiespeicher Riedl kann damit sowohl über längere Perioden, als auch sehr kurzfristig, für den Ausgleich der fluktuierenden Einspeisung der Erneuerbaren eingesetzt werden, und leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Integration dieser Energieträger und damit zur Reduktion von CO 2 Emissionen Träger des Vorhabens Der Träger des Vorhabens ist die Donaukraftwerk Jochenstein AG mit Sitz in Passau (Bayern): Donaukraftwerk Jochenstein AG Innstraße 121 D Passau Deutschland 1.3. Lage und Gegenstand des Vorhabens Das Projektsgebiet befindet sich etwa 24 km südöstlich von Passau in der Gemeinde Untergriesbach im Landkreis Passau. Das Wasser für den Betrieb des Energiespeichers als hydraulisches Pumpspeicherkraftwerk wird der Grenzgewässerstrecke der Donau bei Strom-km 2.202,26 entnommen bzw. wieder zurückgegeben. Der Speichersee ist in der Riedler Mulde (Gemarkung Gottsdorf) südwestlich der Ortschaft Gottsdorf bzw. nordwestlich der Ortschaft Riedl geplant. In der nachstehenden Abbildung ist die Lage des Projektgebietes in einer Übersichtsskizze dargestellt. Sämtliche Anlagenkomponenten des geplanten Energiespeichers befinden sich auf deutschem Staatsgebiet. Seite 8 von 98 JES_A001_AHBH3_B30001_00

9 Abbildung 1: Lage des Projektgebietes 1.4. Rechtsgrundlage des Vorhabens Mit dem Energiespeicher Riedl wird eine Wasserkraftanlage errichtet, mit der die Herstellung eines Gewässers (Speichersee) sowie die wesentliche Umgestaltung (Uferbereich Donau) verbunden ist, mithin von einem Gewässerausbau auszugehen ist, der nach 67 ff. WHG einer wasserrechtlichen Planfeststellung bedarf. Bei dem Energiespeicher Riedl handelt es sich um ein raumbedeutsames Vorhaben, das gemäß Artikel 21 Abs. 1 Nr. 1 LplG (Landesplanungsgesetz vom 27. Dezember 2004, GVBL 2004, 521) in Verbindung mit 1 Nr. 7 RoV (Raumordnungsverordnung vom 13. Dezember 1990 in der Fassung von Artikel 21 des Gesetzes zur Neuregelungen des Wasserrechts; BGBl 1, 2585) Gegenstand eines Raumordnungsverfahrens ist Regierungsabkommen Die rechtliche Grundlage für die Gründung und für die Tätigkeit der Donaukraftwerk Jochenstein AG ist das Abkommen der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland, des Freistaates Bayern und der Republik Österreich vom 13. Februar Regelungsgegenstand ist der gemeinsame Ausbau und die gemeinsame Nutzung der Wasserkräfte an der Grenzstrecke der Donau. Das Regierungsabkommen regelt insbesondere den Bau und den Betrieb der Staustufe am Jochenstein. Das Laufwasserkraftwerk Jochenstein wurde nach der Unterzeichnung des Regierungsabkommens geplant, errichtet und ist seit dem Jahre 1956 in Betrieb. Bereits das Regierungsabkommen aus dem Jahr 1952 legte in Artikel 2 Abs. 4 fest, dass zu den Kraftwerksanlagen auch ein mit dem Flußkraftwerk zusammenhängendes Pumpspeicherkraftwerk gehört, soweit dieses von der Gesellschaft im Einvernehmen mit dem beiderseits zuständigen Ministerien, der Rhein-Main-Main Donau AG (RMD AG) und der österreichischen Elektrizitätswirtschaft-Aktiengesellschaft (Verbund AG) zu errichten ist. In Artikel 15 postuliert das Regierungsabkommen eine projektfördernde Anwendung der Gesetze in beiden Staaten. In Artikel 15 verpflichten sich die Vertragsschließenden weiter im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit zur Erteilung von Wasserrechten und Genehmigungen nach dem Ergebnis der beiderseitigen wasserrechtlichen Verfahren -, wobei die wasserrechtlichen Verfahren auf deutscher und auf österreichischer Seite selbständig nach dem jeweiligen Recht, im beiderseitigen Benehmen und mit gegenseitiger Unterstützung durchgeführt werden. JES_A001_AHBH3_B30001_00 Seite 9 von 98

10 Rhein-Main-Donau Verträge Das Deutsche Reich und der Freistaat Bayern schlossen am 13. Juni 1921 einen Vertrag über die Ausführung der Main-Donau-Wasserstraße (Main-Donau-Staatsvertrag), in den auf Grund einer Zusatzvereinbarung vom gleichen Tag auch das Land Baden einbezogen wurde. In diesem Vertrag wurde unter anderem folgendes bestimmt: (1) Das Reich und Bayern verpflichten sich, den Plan der Main-Donau Wasserstraße baldig zu verwirklichen, soweit die Finanzlage des Reiches und Bayern dazu die Möglichkeit bietet. (2) Beide Vertragsteile sind darüber einig, dass zunächst die Bildung eines gemischt wirtschaftlichen Unternehmens zum Bau der Wasserstraßen und zur Ausnutzung der sich hierbei ergebenden Wasserkräfte anzustreben ist. Sie behalten sich die Bildung von Tochtergesellschaften vor. (3) Gegenstand des Unternehmens ist der Bau folgender Großschifffahrtsstraßen im Rahmen des Artikel 97 der Reichsverfassung sowie der Bau und der Betrieb der zugehörigen Kraftwerke a) Main Aschaffenburg Bamberg mit Anschluss von Würzburg und Donau Kelheim- Reichsgrenze bei Passau. b) c). (4) Das Unternehmen erhält die Form einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht. An der Gesellschaft beteiligen sich das Reich und Bayern, ggf. auch andere Länder, Gemeindeverbände, Gemeinden, Banken, gewerbliche Unternehmungen, Schifffahrtsgesellschaften usw. Der Sitz der Gesellschaft ist München. Die Satzungen der Gesellschaft unterliegen der Genehmigung durch die Reichsregierung und die Landesregierung von Bayern... (11) Die Gesellschaft erhält das Recht, zum Bau der in Ziffer 4 bezeichneten Anlagen zur Nutzbarmachung des anstoßenden Geländes sowie zur Herstellung von Hochspannungsleitungen das erforderliche Grundeigentum nötigenfalls im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dieses ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten. In Vollzug dieses Vertrages wurde die Rhein-Main-Donau AG mit dem Sitz in München unter Beteiligung des Reiches und Bayerns als Hauptaktionär errichtet. Das Deutsche Reich, der Freistaat, das Land Baden und die RMD schlossen am 30. Dezember 1921 einen Vertrag über die Durchführung der Großschifffahrtsstraße Aschaffenburg bis Passau / Grenze und Kelheim Ulm und die Ausnutzung der Wasserkräfte (Konzessionsvertrag). Dieser Vertrag enthält unter anderem folgende Bestimmungen: (1) 4. Das Reich und Bayern werden vorbehaltlich des hierzu erforderlichen wasserpolizeilichen Verfahrens dafür sorgen, dass der Gesellschaft die Erlaubnis zur Benutzung des Wasser und des Flussbettes der Bayerischen Donau, ferner der sonstigen zur Durchführung der gesamten unternehmensbenötigten Flussläufe zur Ausnutzung der Wasserkräfte nach den im Einvernehmen mit dem Reichverkehrsministerium und dem Bayerischen Ministerium des Innern zu erstellenden Pläne erteilt wird. Die Gesellschaft wird jeweils rechtzeitig die zur Erlangung der Erlaubnis zur Wasserbenutzung sowie der Wasser- bau- und gewerbepolizeilichen Genehmigungen erforderlichen Schritte tun. Das Reich und Bayern werden der Gesellschaft hierbei jede Unterstützung und Erleichterung gewähren. Die Übertragung der Rechte aus der Erlaubnis der RMD auf andere Unternehmen darf nur mit Zustimmung des Reiches und des Freistaats Bayern erfolgen. Dies gilt auch für die Übertragung auf Tochtergesellschaften. (2) Die Dauer der Erlaubnis erstreckt sich auf 100 Jahre, beginnend mit der ganzen oder teilweisen Inbetriebnahme des einzelnen Werkes. Sie wird für die zunächst in Angriff genommenen Werke bis zum Ablauf der Erlaubniszeit der später in Betrieb genommenen Werke verlängert. Sie endet für alle Werke spätestens am 31. Dezember (3) Nach Ablauf der Erlaubniszeit ist die Rhein-Main-Donau AG verpflichtet, die Wasserkraftwerke mit allem Zubehör (einschließlich elektrischem und sonstigen Maschinen, Trans- Seite 10 von 98 JES_A001_AHBH3_B30001_00

11 formatoren, Schaltanlagen usw. sowie die Ersatzteile und einschließlich der Verbindungsleitungen) und mit den der Unterhaltung und dem Betriebe dienenden Grundstücken und Rechten in gutem baulichen und vollkommen betriebsfähigen Zustand unentgeltlich und lastenfrei auf ihre Kosten auf das Reich und, falls dieses die Übernahme ablehnt, auf die örtlich beteiligten Länder zu übertragen. (4) Das Reich oder das Land Bayern ist berechtigt, nach Ablauf der Erlaubniszeit auch die Übertragung der nicht auf Wasserkraft beruhenden Energieerzeugungsanlagen der Gesellschaft mit allem Zubehör zu verlangen, die mit dem Absatz aus der in Wasserkraftwerken gewonnenen Energie in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann die Übernahme solcher Anlagen auf den angegebenen Zeitpunkt durch das Reich oder Bayern verlangen. Die Partner des Konzessionsvertrages schlossen am / / / einen weiteren Vertrag über die Bauausführung der Großschifffahrtsstraße Aschaffenburg bis Passau und Kelheim bis Ulm und über die Richtung der Kraftwerke (Bauvertrag). Darin ist unter anderem folgendes bestimmt: (1) 1. Das Reich und Bayern stellen der Gesellschaft an denjenigen Strecken der Bayerischen Donau, für die der Gesellschaft die Erlaubnis zur Benutzung des Wassers und des Flussbettes erteilt werden wird, die den Wasserstraßen- und Flußbauverwaltungen gehörenden Grundstücke, grundstücksähnliche Rechte und Dienstbarkeiten, die zur Ausführung zur Schifffahrtsstraße und ihre Nebenanlagen erforderlich sind, unentgeltlich zur Verfügung. (2) Soweit Grundstücke, grundstücksähnliche Rechte und Dienstbarkeiten der in Ziffer 1 bezeichneten Art zur Ausführung der Wasserkraftwerke und ihrer der Kraftgewinnung dienenden Nebenanlagen erforderlich sind, werden sie der Gesellschaft auf ihr Verlangen unentgeltlich zum Eigentum übertragen oder abgetreten. Unter dem 12. Februar 1952 wurde zwischen der Bundesrepublik Deutschland dem Freistaat Bayern und der Rhein-Main-Donau AG ein Vertrag über die Beteiligung der Rhein-Main-Donau AG an der Donaukraftwerk Jochenstein AG (Interner Jochenstein Vertrag) geschlossen. In diesem Vertrag wurde geregelt, dass gemäß Ziffer 9 des Main-Donau-Vertrages vom 13. Juni 1921 in Zusammenhang mit Ziffer 4 des Konzessionsvertrages vom 30. Dezember 1921 der Rhein-Main-Donau AG das Recht verliehen wurde, unter anderem die Wasserkräfte der Bayerischen Donau bis zum 31. Dezember 2050 auszunutzen. Aufgrund dieses Konzessionsrechts beteiligt sich die Rhein-Main-Donau AG nach Maßgabe des oben genannten Regierungsabkommens an der zu gründenden Donaukraftwerk Jochenstein AG. Die neue Gesellschaft wird an der deutsch-österreichischen Donaustrecke unterhalb Passau die Staustufe Jochenstein errichten und einen Anteil der dort gewonnen Energie gemäß dem Abkommen an die Rhein-Main-Donau AG liefern. In 3 Nr. 3 wurde geregelt, dass nach Ablauf der Erlaubniszeit die Rhein-Main-Donau AG die in ihrem Eigentum stehenden Aktien der Donaukraftwerk Jochenstein AG entsprechend Ziffer 9 des Konzessionsvertrages ohne besonderes Entgelt auf den Bund bzw. Bayern übertragen wird Europarechtliche und völkerrechtliche und Grundlagen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) Am 22. Dezember 2000 ist die Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie, WRRL) in Kraft getreten. Als wesentliche Ziele der Wasserrahmenrichtlinie sind ein guter ökologischer und chemischer Zustand der Oberflächengewässer und eine guter chemischer und mengenmäßiger Zustand des Grundwassers zu erreichen. Für künstliche und erheblich veränderte Oberflächenwasserkörper gelten modifizierte Umweltziele. Bei diesen Was- JES_A001_AHBH3_B30001_00 Seite 11 von 98

12 serkörpern ist gemäß Artikel 4 Wasserrahmenrichtlinie ein guter chemischer Zustand und eines gutes ökologisches Potenzial zu erreichen. Die Bewirtschaftung nach Flussgebietseinheiten erfolgt auf der Grundlage von Maßnahmenprogrammen, 82 WHG (WHG vom 31. Juli 2009, BGBl. I Seite 2585) und Bewirtschaftungsplänen, 83 WHG. Die WRRL ist in Deutschland im WHG umgesetzt worden. Die Aufstellung der Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne erfolgt durch Landesrecht. Ein Maßnahmenprogramm, Artikel 71a BayWG, lenkt das wasserbehördliche Bewirtschaftungsermessen und steuert so Erteilung und Versagung von Genehmigungen. 82 Abs. 1 Satz 2 WHG stellt die Einbindung der Maßnahmenprogramme als raumbedeutsame Entscheidungen in die sonstige Raumordnung sicher, in dem angeordnet wird, dass die Ziele der Raumordnung zu beachten sind und die Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung zu berücksichtigen sind. Beim Bewirtschaftungsplan handelt es sich um ein Verwaltungsinternum. Maßnahmenprogramm und Bewirtschaftungsplan stehen als jeweils eigenständige planungsrechtliche Instrumente nebeneinander. Das Maßnahmenprogramm hat jedoch vorrangige Bedeutung, der Bewirtschaftungsplan hingegen eher dokumentarischen Charakter. Nach dem vom Bayerischen Umweltministerium erstellten Bewirtschaftungsplan für das Flussregime Donau führte die Prüfung in diesem Bereich insbesondere hinsichtlich der Nutzungsaktivitäten Wasserkraft, Gewässer, Ausbau und Hochwasserschutz dazu, eine Einstufung des Gewässers als erheblich verändert vorzunehmen. Die schiffbare Donau wird in ihrem gesamten gestauten Strecken durchgehend als erheblich verändert eingestuft. Gemäß 7 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 1 WHG erfolgt die Koordinierung der Bewirtschaftung im Rahmen der internationalen Kommission zum Schutz der Donau (IKSD), sogenannte Donauschutzkommission (BGBl II, Seite 875 vom 29. Juni 1994). Mit dem Inkrafttreten der Wasserrahmenrichtlinie im Jahr 2000 haben sich die Vertragsparteien der IKSD darauf verständigt, die IKSD als Plattform für die Koordinierung bei der Erstellung eines internationalen Bewirtschaftungsplans für das gesamte Donaueinzugsgebiet entsprechend den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie zu nutzen. Im März 2007 legte die IKSD zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie einen international abgestimmten Bericht über die zwischenzeitlich eingereichten Programme zur Überwachung der Gewässer vor. Auf dieser Basis haben die Donaustaaten bis März 2010 Maßnahmenprogramme erarbeitet und Bewirtschaftungspläne aufgestellt. Regensburger Vertrag Die bilaterale Zusammenarbeit zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft im Einzugsgebiet der Donau wird im Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft einerseits und der Republik Österreich andererseits über die Wasserwirtschaftliche Zusammenarbeit im Einzugsgebiet der Donau vom 1. Dezember 1987 (BGBl 1987 II, Seite 790), sogenannter Regensburger Vertrag geregelt. Gemäß Artikel 1 Abs. 2f erfolgt die Zusammenarbeit insbesondere bei der Behandlung von Vorhaben im Hoheitsgebiet der Republik Österreich oder der Bundesrepublik Deutschland, die den ordnungsgemäßen Wasserhaushalt auf dem Gebiet des jeweils anderen Staates wesentlich beeinflussen können. Nach Artikel 2 Abs. 2c umfasst die Erhaltung und Erzielung eines ordnungsgemäßen Wasserhaushalts im Sinne dieses Vertrages auch die Benutzung der Gewässer einschließlich des Grundwassers, insbesondere der Wasserkraftnutzung, der Wasserableitungen und der Wasserentnahmen. Über derartige Vorhaben im jeweils anderen Hoheitsgebiet werden sich die Vertragspartner rechtzeitig informieren. Nach Artikel 7 wird eine ständige Gewässerkommission gebildet. Dieser obliegt es durch gemeinsame Beratung der sich bei der Anwendung des Regensburger Vertrages ergebenden Fragen zu deren Lösung beizutragen. Seite 12 von 98 JES_A001_AHBH3_B30001_00

13 Raumordnung Im Rahmen des durchzuführenden Raumordnungsverfahrens wird gemäß 15 Abs. 1 ROG die Raumverträglichkeit raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen geprüft. Nach 15 Abs. 1 Satz 2 ROG sind dabei die raumbedeutsamen Auswirkungen der Planungen oder Maßnahme unter überörtlichen Gesichtspunkten zu würdigen. Bei dem Raumordnungsverfahren handelt es sich um kein Genehmigungsverfahren, sondern um ein diesem vorgelagertes Verfahren. Aufgrund der in den landesplanerischen Vorgaben wie dem Landesentwicklungsprogramm Bayern (am 1. September 2006 in Kraft getreten) sowie dem daraus entwickelten Regionalplan Donau-Wald (Regionalplan 12 vom 25. Juli 2009) festgelegten Ziele und Grundsätze, wird die Raumverträglichkeit des Energiespeichers Riedl beurteilt. Erst im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren wird die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens abschließend behandelt. Für die Entscheidung über die Einleitung sowie die Durchführung des Raumordnungsverfahrens ist die Regierung von Niederbayern, Landshut, als höhere Landesplanungsbehörde zuständig. Gemäß Artikel 21 Abs. 2 Satz 2 LplG wird durch das Raumordnungsverfahren festgestellt, (1) ob oder mit welchen Maßgaben das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung, einschließlich der raumbedeutsamen und über-örtlichen Belange des Umweltschutzes vereinbar ist und (2) wie Vorhaben unter den Gesichtspunkten der Raumordnung aufeinander abgestimmt oder durchgeführt werden können. Die Feststellung nach Satz 2 schließt die Prüfung vom Träger des Vorhabens eingeführter Alternativen ein. Die Erfordernisse der Raumordnung umfassen die Grundsätze der Raumordnung nach 2 Abs. 2 ROG, die Ziele der Raumordnung und Landesplanung die in Plänen und Programme enthalten sind und die sonstigen Erfordernisse der Raumordnung. Landesentwicklungsprogramm Bayern Energieversorgung Im Zuge der Gesamtfortschreibung vom 1. September 2006 des Landesentwicklungsprogramms wird zur Energieversorgung unter Teil B V, Ziffer 3 zur Begründung ausgeführt: Zur Wahrung nachhaltiger Lebensbedingungen heutiger und künftiger Generationen ist anzustreben, dass Energie stets in ausreichender Menge kostengünstig, sicher und umweltschonend in allen Landesteilen zur Verfügung steht. Es ist von besonderer Bedeutung, dass die Bayerische Energieversorgung im Interesse der Nachhaltigkeit auch künftig auf einem ökologisch und ökonomisch ausgewogenen Energiemix aus den herkömmlichen Energieträgern Mineralöl, Kohle, Erdgas und Kernenergie, verstärkt aber auch erneuerbaren Energien, beruht. Es ist anzustreben, dass der Ausbau und die Optimierung der Energieversorgung insbesondere in enger Abstimmung mit den an Bayern angrenzenden Ländern und unter Berücksichtigung der europäischen Integration erfolgen. Auch im europaweit liberalisierten Energiemarkt sind die energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen möglichst so zu gestalten, dass der in Bayern benötigte Strom auch künftig möglichst verbrauchsnah im eigenen Land erzeugt werden kann. Es ist anzustreben, dass die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien erhalten und weiter ausgebaut und die Einsatzmöglichkeiten energiewirtschaftlich sinnvoller und energieeffizienter Kraft-Wärme-Kopplung ausgeschöpft werden. JES_A001_AHBH3_B30001_00 Seite 13 von 98

14 Mit diesen Aussagen zur Energiewirtschaft im Landesentwicklungsprogramm Bayern hat die Bayerische Staatsregierung zum Ausdruck gebracht, dass Vorhaben wie der Energiespeicher Riedl, die insbesondere der Integration von volatilen erneuerbaren Energieträgern dienen, den Grundsätzen und Zielen der Raumordnung entsprechen Wasserrecht Über die Zulässigkeit des beim Projekt Energiespeicher Riedl stattfindenden Gewässerausbaus wird nicht im Raumordnungsverfahren, sondern im anschließenden Planfeststellungsverfahren abschließend entschieden. Erst durch die Planfeststellung werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt, 70 Abs. 1 WHG i. V. m. Artikel 75 Abs.1 BayWG. Nach Artikel 75 Abs. 1 BayWG obliegt der Vollzug der Wassergesetzte und der wasserrechtlichen Verordnungen den örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörden. Für das Planfeststellungsverfahren ist vorliegend das Landratsamt Passau zuständig. Als Planfeststellungsbehörde entscheidet das Landratsamt Passau auch über die Erlaubnis oder Bewilligung nach 8,9 Abs. 1 WHG. Diese wird im Planfeststellungsbeschluss ausgesprochen, 19 Abs. 1 WHG, ist aber nicht Teil des materiellen Planfeststellungsbeschlusses, sondern Teil der verfahrensmäßigen Konzentrationswirkung des Planfeststellungsverfahrens Naturschutzrecht Das Vorhaben Energiespeicher Riedl liegt im Naturraum Passau Donauengtal welches naturschutzfachlich besondere Bedeutung aufweist. Dies kommt auch darin zu Ausdruck, dass in diesem verfahrensgegenständlichen Bereich naturschutzrechtliche Ausweisungen von Schutzgebieten in erheblichem Umfang erfolgten. So liegen im Projektgebiet zwei FFH-Gebiete, ein auf oberösterreichischer Seite angrenzendes FFH- Gebiet und Vogelschutzgebiet, ein Naturschutzgebiet, ein Landschaftsschutzgebiet sowie geschützte Biotope und geschützte Lebensstätten. Von besonderer Bedeutung in diesem Zusammenhang sind die naturschutzrechtlich vorgegebenen FFH- Prüfungen. Das am 1. März 2010 in Kraft getretene BNatSchG (BGBl 2009 I 2542) ersetzt das bis dahin geltende Rahmenrecht durch vollzugsfähige, unmittelbar anwendbare Vollregelungen. In Umsetzung des Artikels 6 Abs. 2 der FFH-Richtlinie ist für die Natura 2000 Gebiete ein allgemeines Verschlechterungsverbot nun bundesrechtlich verankert, 32 ff BNatSchG. Im Rahmen von Genehmigungsverfahren ist bei Eingriffen in solche Gebiete zu hinterfragen, ob die Eingriffe möglicherweise geeignet sind, das Gebiet hinsichtlich ihres Erhaltungsziel erheblich zu beeinträchtigen, Artikel 13 c BayNatSchG, 33 Abs. 1, 34 Abs. 1 BNatschG. Im Rahmen des Raumordnungsverfahrens bleibt darauf hinzuweisen, dass die abschließende Verwaltungsentscheidung über die Genehmigungsfähigkeit des Projekts erst aufgrund einer umfassenden Detailprüfung im Planfeststellungsverfahren getroffen wird. Hier hat dann auch eine parzellenscharfe FFH-Verträglichkeitsprüfung zu erfolgen. Im Raumordnungsverfahren ist eine abschließende Verträglichkeitsprüfung wegen seines lediglich vorklärenden Charakters und auch im Hinblick auf die eingeschränkte Rechtswirkung der landesplanerischen Beurteilung für die anschließende Entscheidung im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren grundsätzlich nicht möglich und rechtlich auch nicht geboten. Gleichwohl dem überörtlichen Charakter des Raumordnungsverfahrens entsprechend findet eine Prüfung der Verträglichkeit unter besonderer Berücksichtigung des jeweiligen Planungsstandes statt. Die FFH-Verträglichkeitsprüfung ist dreistufig angelegt. Der Verträglichkeitsprüfung ist eine Vorprüfung vorgeschaltet, die der Klärung dient, ob das geplante Vorhaben überhaupt geeignet ist, ein Natura 2000-Gebiet erheblich zu beeinträchtigen. Für die Beeinträchtigung kommt es nicht auf den Standort der Störquelle an, sondern darauf, Seite 14 von 98 JES_A001_AHBH3_B30001_00

15 ob diese Auswirkungen auf das Gebiet selbst hat. Die Eignung ist zu bejahen, wenn nach Lage der Dinge erhebliche Beeinträchtigungen der für das Gebiet festgelegten Erhaltungsziele nicht ausgeschlossen werden können. Erheblich ist hierbei jede Beeinträchtigung gebietsbezogener Erhaltungsziele. In der Verträglichkeitsprüfung wird unter naturschutzfachlichen Gesichtspunkten untersucht, ob der Verdacht nachteiliger Auswirkungen ausgeräumt werden kann. Gegenstand dieser Prüfung sind die für das jeweilige Schutzgebiet festgelegten Erhaltungsziele. Ausgleichsmaßnahmen des Vorhabensträgers, die naturschutzfachlich erfolgversprechend und tatsächlich gesichert sind, können die Beeinträchtigungen als solche auch entfallen lassen. Kann jedoch der Beweis, dass keine erheblichen Beeinträchtigungen eintreten nicht geführt werden, darf das Vorhaben gemäß 34 Abs. 3 BNatSchG nur umgesetzt werden, wenn eine Abweichung gewährt wird. Gemäß 34 Abs. 3 darf ein Projekt nur zugelassen werden, soweit es (1) aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art notwendig ist und (2) zumutbare Alternativen, den mit dem Projekt verfolgten Zweck an anderer Stelle ohne oder mit geringerem Beeinträchtigungen zu erreichen nicht gegeben sind. Ausgleichsmaßnahmen, die dazu führen, dass keine Befreiung oder Ausnahme erforderlich wird, müssen aber bereits zu einem Zeitpunkt realisiert und wirksam geworden sein, zu welchem die Beeinträchtigungen ansonsten eintreten, also spätestens mit der Durchführung des Vorhabens (CEF Maßnahmen). Können von den Vorhaben prioritäre natürliche Lebensraumtypen oder prioritäre Arten betroffen werden, kann ein Projekt nur zugelassen werden, wenn zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses die im Zusammenhang mit der Gesundheit des Menschen, der örtlichen Sicherheit einschließlich der Verteidigung und des Schutzes der Zivilbevölkerung stehen oder maßgeblich günstige Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt geltend gemacht werden können. Wie die vom Projektträger beauftragte Natura 2000 Verträglichkeitsuntersuchung, eine Vorabschätzung für das Raumordnungsverfahren zeigt, wird bei dem Projekt Energiespeicher Riedl der Gebietsschutz kein unüberwindbares Hindernis darstellen. Zu dem gleichen Ergebnis kommt das Gutachten, dass zu dem besonderen Artenschutz in Auftrag gegeben wurde. Im Raumordnungsverfahren sind die Verbotstatbestände des Besonderen Artenschutzes gem. 44 BNatSchG zu beachten, wobei der Besondere Artenschutz im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens aufgrund der großen Maßstäblichkeit nicht vollständig abgehandelt werden kann. Gem. 45 Abs. 7 BNatSchG können unter annähernd den gleichen Voraussetzungen wie beim Schutz der Natura-2000 Gebiete Ausnahmen zugelassen werden. Die vorgelegten Unterlagen legen schlüssig dar, dass die Artenschutzbestimmungen kein unüberwindliches Zulassungshindernis darstellen, vielmehr die gesetzlich vorgeschriebene Kompensation realisierbar ist. Wenn im Rahmen der Zulassung eines Projektes eine Umweltverträglichkeitsprüfung stattfindet, wovon vorliegend auszugehen ist, ist die Verträglichkeitsprüfung in die Umweltverträglichkeitsprüfung zu integrieren, 6 Abs. 1 Satz 1 Abs. 2 Satz 1 UVPG, Artikel 78e Abs. 1 Abs. 2 Satz 1 BayVwVfG. Das Verfahren der Verträglichkeitsprüfung wird näher in der gemeinsamen Bekanntmachung von fünf bayerischen Staatsministerien am 21. August 2000, AllMBl. Nr. 16/2000, 544 konkretisiert. Da vorliegend für das Projekt eine behördliche Gestattung erforderlich ist, ist die für diese Gestattung zuständige Behörde auch für die Verträglichkeitsprüfung zuständig. Die Verträglichkeitsprüfung erfolgt dann im Benehmen mit der Naturschutzbehörde der vergleichbaren Verwaltungsstufe. Für die Verträglichkeitsprüfung bei Gewässerbenutzungen ist somit die untere Wasserrechtsbehörde für die Verträglichkeitsprüfung zuständig. JES_A001_AHBH3_B30001_00 Seite 15 von 98

16 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung Für das Vorhaben Energiespeicher Riedl ist nach 2 Abs. 1, 3 Nr. 1 i.v.m. Anlage 1 Nr i.v.m. Anlage 2 des UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung vom 24. Februar 2010, BGBl I 2010,94) eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen. Im Rahmen des Rechtsbereinigungsgesetzes Umwelt RGU (in Kraft getreten am 1. März 2010, BGBl 2009 I, 2723) wurde auch das UVPG modifiziert. Die Verweisung des 3d UVPG a.f. auf das Landesrecht ist weggefallen. Die UVP ist in jedem Fall unselbständiger Bestandteil des Genehmigungsverfahrens, 2 Abs. 1 UVPG. Diese Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgt im Detail im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren, da erst dort über die Zulässigkeit des Vorhabens entschieden wird, 2 Abs. 1 Satz 1 UVPG. Im Raumordnungsverfahren können aber die raumbedeutsamen Umweltauswirkungen entsprechend dem Planungsstand ermittelt, beschrieben und bewertet werden, 16 Abs. 1 UVPG. Dabei beschränkt sich die Darstellung jedoch auf die Darstellungstiefe, die notwendig ist, um eine Bewertung der unter überörtlichen Gesichtspunkten raumbedeutsamen, erheblichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt zu ermöglichen, Artikel 22 Abs. III Nr. 2 LplG. Bestandteil des Verfahrens ist somit die raumordnerische Umweltverträglichkeitsprüfung, also die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der raumbedeutsamen unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter (1) Menschen, Tiere und Pflanzen, (2) (Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft (3) Kultur und sonstige Sachgüter sowie (4) die Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern entsprechend dem Planungsstand (Oktober 2010). Die Ergebnisse sind in den nachfolgenden Kapiteln zusammengefasst dargestellt Energiewirtschaftliche Ausgangslage und Prognose Wandel des Energiesystems in Deutschland Die europäische Energieversorgung befindet sich zurzeit in einer Phase des Wandels. Diese Transformation hin zu einer Energieversorgung mit hohem Anteil an erneuerbaren Energien ist eine Konsequenz des internationalen Konsenses die CO 2 - Konzentration auf einen Wert von ca. 450 ppm zu begrenzen, um eine globale Erwärmung um mehr als 2 C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu verhindern. Die Europäische Union formulierte diese Klimaschutzziele in einem Richtlinien- und Zielpaket für Klimaschutz und Energie 1, oft als Ziele bezeichnet, welches Zielvorgaben bis 2020 enthält. Die europaweit gültigen Vorgaben bis 2020 sind demnach: 20% weniger Treibhausgasemissionen im Vergleich zu % Anteil an erneuerbaren Energien am Primärenergieverbrauch 20% weniger Energieverbrauch In Deutschland wurde ein Entwicklungspfad zum Ausbau der erneuerbaren Energien in der Leitstudie 2008, Weiterentwicklung der Ausbaustrategie Erneuerbare Energien dargelegt, und im Leitszenario 2009 fortgeschrieben. 1 Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der EU am Seite 16 von 98 JES_A001_AHBH3_B30001_00

17 Die Autoren des Leitszenarios 2009 weisen auf die Bedeutung einer raschen Umsetzung hin: Ersichtlich ist auch, dass die Zeit drängt. Je später ernsthafte Effizienzsteigerungen einsetzten, und je verhaltener der weitere Ausbau erneuerbarer Energien verläuft, desto schwieriger und aufwändiger wird im weiteren Verlauf das Erreichen der Klimaziele. [Leitszenario 2009, Vorbemerkungen] Im Bezug auf die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien geht das BMU (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit) im Leitszenario 2009 davon aus, dass sich deren installierte Leistung zur Stromerzeugung stark erhöhen wird. Von 38GW im Jahr 2008 auf 79GW in 2020 und weiter auf 110 GW in Angaben zu den erzeugten Energiemengen der unterschiedlichen regenerativen Technologien in den einzelnen Jahren bis 2030, sowie die Veränderungen des Szenarios gegenüber dem Jahr 2008, sind in Abbildung 2 dargestellt. Die dabei erzeugten Strommengen decken demnach im Jahr 2020 bereits etwa 35% des Bruttostromverbrauchs ab. Im Jahr 2030 wird mit 58% des Bruttostromverbrauchs bereits mehr als die Hälfte des Stroms aus erneuerbaren Energien gewonnen. [Leitszenario 2009] Der Nationaler Aktionsplan für erneuerbare Energien (NAP EE), welcher in der Abschätzung zukünftiger Entwicklungen auf den Ergebnissen des Leitszenarios 2009 aufbaut, und diese um aktuelle Entwicklungen erweitert, nennt für das Jahr 2020 eine Zielvorgabe der Bundesregierung von mindestens 30% erneuerbarer Energie im Strombereich. Für ein Szenario mit weiteren Effizienzmaßnahmen wird ein Anteil der Erneuerbaren am Bruttostromverbrauch von 38,6% erwartet (Eine Steigerung des erwarteten Anteils der Erneuerbaren am Bruttostromverbrauch gegenüber dem Leitszenario 2009 von rund 3,5%). [Nat. Aktionsplan, S ] Die Anlagen für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen sind regional unterschiedlich verteilt. Windkraftwerke konzentrieren sich in den Bundesländern im Norden und Nordosten Deutschlands, und zukünftig, durch den Bau von Offshore- Windparks, auch verstärkt in Küstenregionen. Die meisten Fotovoltaik Anlagen sind in den südlichen Bundesländern Bayern und Baden- Württemberg installiert, wobei der Schwerpunkt in Bayern liegt. Abbildung 2: Stromerzeugung aus EE im aktualisierten Leitszenario unter den Bedingungen der gegenwärtigen Fassung des EEG; Vergleich mit dem Leitszenario 2008 und den Szenarien des Energiegipfels. [Leitszenario 2009] JES_A001_AHBH3_B30001_00 Seite 17 von 98

18 Auswirkungen auf das Stromversorgungssystem Dieser massive Ausbau von Anlagen für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen bedeutet für das Stromversorgungssystem einen Paradigmenwechsel. Für den sicheren Betrieb eines Stromversorgungssystems muss zu jeder Zeit gleich viel Strom erzeugt und ins Netz eingespeist werden wie verbraucht wird. Bisher musste die Erzeugung dem variablen Stromverbrauch angepasst werden um dieses Gleichgewicht einzuhalten. Abbildung 3: Voraussichtliche installierte Leistung an Wind- und Fotovoltaikanlangen in GW laut der Boston Consulting Group. Unter den Jahreszahlen stehen die Prozentsätze von Wind und Fotovoltaik an der gesamten installierten Kraftwerkskapazität des Landes in den Jahren 2008, 2015 und 2025 [Boston] Der zunehmende Anteil an witterungsabhängiger Erzeugungsleistung führt jedoch zu stark fluktuierender Einspeisung. Wind- und Fotovoltaikanlagen, die laut einer Studie der Boston Consulting Group im Jahr 2025 bereits 44% der gesamten in Deutschland installierten Kraftwerksleistung ausmachen werden (Abbildung 3), werden künftig besonders zu Leistungsschwankungen der Erzeugung beitragen [Boston]. In Zukunft kommen daher zu den normalen Lastschwankungen zusätzlich erhebliche Schwankungen bei der Erzeugung hinzu, die in Summe auszugleichen sind. In ausreichendem Maß und in geeigneter Qualität Ausgleichsenergie bereitstellen zu können, ist daher von zentraler Bedeutung für die Integration eines hohen Anteils an wetterabhängigen erneuerbaren Erzeugungsanlagen. Das bedeutet für das Stromversorgungssystem eine enorme Herausforderung. Zukünftig kann es in Zeiten geringen Verbrauchs und hoher Einspeisung aus erneuerbarer Erzeugung verstärkt zu Situationen kommen, in denen das aktuelle Erzeugungsdargebot den Bedarf übersteigt. Steht in einer solchen Situation nicht genügend Speicherkapazität zur Verfügung, kann das Dargebot aus erneuerbaren Erzeugungsanlagen nicht voll genutzt werden. Durch das Zusammentreffen geringer Nachfrage und hohem Erzeugungsdargebot aus Erneuerbaren kam es bereits an einer Vielzahl von Stunden im Jahr 2009 und 2010 zu negativen Preisen am Spot-Markt der deutschen Strombörse EEX in Leipzig. Diese Effekte können sich durch den geplanten Ausbau der Erneuerbaren weiter verstärken. Gleichzeitig müssen für Zeiten hohen Verbrauchs und geringem Erzeugungsdargebot aus Erneuerbaren ausreichend gesicherte Leistung aus flexibel einsetzbaren, konventionellen Kraftwerken vorgehalten werden, um auch bei diesen Situationen die Nachfrage decken zu können. Seite 18 von 98 JES_A001_AHBH3_B30001_00

19 Eine weitere Herausforderung stellt die Prognostizierbarkeit von Windenergie und Fotovoltaik in Kombination mit relativ steilen Leistungsgradienten der Erzeugung dar. Dies erfordert ergänzend schnell regelbare Kraftwerke um das Leistungsgleichgewicht zwischen Erzeugung und Bedarf an elektrischer Leistung aufrechtzuerhalten Bedeutung der Energiespeicherung Es bedarf unterschiedlicher Maßnahmen, um die fluktuierende Einspeisung regenerativer Erzeugungsanlagen, vor allem Wind und Fotovoltaik, sinnvoll ins Stromversorgungssystem zu integrieren. Nur durch eine effiziente Kombination dieser Maßnahmen wird die Herausforderung der Transformation des Kraftwerksparks hin zu einem Stromversorgungssystem auf Basis erneuerbarer Energien zu bewältigen sein [dena, Boston]. Zu erwähnen sind hier vor allem: Ausbau der Stromnetze, um überregionalen und internationalen Ausgleich zu ermöglichen Großtechnische Stromspeicherung Ausschöpfung von Energieeffizienzpotentialen auf Verbraucherseite Einflussnahme auf die Last (Lastmanagement) In einer Analyse der Notwendigkeit des Ausbaus von Pumpspeicherwerken und anderen Stromspeichern zur Integration der erneuerbaren Energien bemerkt die dena: Auch bei optimaler Kombination der genannten Maßnahmen wird eine sichere und bezahlbare Stromversorgung auf Basis erneuerbarer Energien nur unter Einbezug ausreichender Speicherkapazitäten möglich sein. [dena, S. 48]. Energiespeicher können in Zeiten hoher erneuerbarer Erzeugung und geringen Verbrauchs Energie einspeichern, und zu Zeiten geringer erneuerbarer Erzeugung oder höheren Verbrauchs bereitstellen. Sie ermöglichen damit eine zeitliche Entkopplung zwischen Erzeugungsdargebot aus Erneuerbaren und Strombedarf, und tragen dazu bei, das Dargebot aus erneuerbaren Energiequellen vollständig zu nutzen. Sie wirken insgesamt lastglättend. In diesem Zusammenhang ist der Aufbau von ausreichenden Energiespeicherkapazitäten von zentraler Bedeutung, um die volkswirtschaftlich ineffiziente Vorhaltung umfangreicher, aber wenig ausgelasteter konventioneller Kraftwerkskapazitäten reduzieren zu können. [dena, S. 14] Zusammenfassend steht im Gutachten der dena über die Notwendigkeit weiterer Speicherkapazitäten: Um die gesamte Strommenge aus Erneuerbaren integrieren zu können und damit auch noch weiter zur Reduktion der CO 2 -Emissionen des deutschen Kraftwerksparks beizutragen, ist der Ausbau weiterer Speicherkapazitäten notwendig. [dena, S. 21] Weitere Vorteile von Speichern gehen aus einer Studie des Fraunhofer Institutes hervor: Speicher können grundsätzlich neben dem Einsatz zum Lastausgleich auch durch die Bereitstellung von Regelleistung einen wesentlichen Beitrag zur Integration von EE leisten [IWES, S. 69] Pumpspeicher als Stromspeichertechnologie der Wahl Als Energiespeicher können Pumpspeicherkraftwerke Erzeugung und Verbrauch zeitlich entkoppeln, und sind durch hohe Einsatzflexibilität außerdem in der Lage sehr schnell von Einspeichern auf Ausspeichern bzw. vice versa umzuschalten und können somit angemessen auf kurzfristige Erzeugungs- und Verbrauchsschwankungen im Netz reagieren. Ein Vergleich verschiedener Stromspeichertechnologien zeigt, dass Pumpspeicher derzeit die einzige großtechnisch verfügbare Stromspeichertechnologie sind, und auf absehbare Zeit die wirtschaftlichste Speichertechnologie für den großtechnischen Einsatz JES_A001_AHBH3_B30001_00 Seite 19 von 98

20 bleiben werden [dena]. Pumpspeicherkraftwerke sind gleichzeitig die flexibelste Speichertechnologie zur großtechnischen Bereitstellung von Regelenergie [dena]. Insgesamt leisten Pumpspeicherkraftwerke, durch die hohe Flexibilität bei der Bereitstellung von Wirk- und Blindleistung, der Bereitstellung von positiver und negativer Regelenergie sowie ihrer Fähigkeit zum Schwarzstart im Störungsfall (Netzwiederaufbau), einen wichtigen Beitrag zu einer zuverlässigen Stromversorgung. Die Möglichkeit, diese so genannten Systemdienstleistungen bereitzustellen, wird umso wichtiger, je höher der Erzeugungsanteil aus erneuerbaren Energiequellen ist und je weniger konventionelle Kraftwerke im Einsatz verbleiben. Im Energiekonzept der Bundesregierung vom werden vier zentrale Punkte für den Ausbau der Speicherkapazitäten angegeben. Zwei davon zielen auf den Ausbau der Kapazitäten von Pumpspeicherkraftwerken: Punkt Eins ist ein Bekenntnis zum Ausbau der deutschen Pumpspeicherpotentiale: Wir wollen mittelfristig die verfügbaren deutschen Potentiale für Pumpspeicherkraftwerke im Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten erschließen. [Energiekonzept, S. 26] Im zweiten Punkt heißt es, dass langfristig die deutschen Potentiale alleine aber nicht ausreichen werden, und die Nutzung ausländischer Pumpspeicher von großer Bedeutung ist. [Energiekonzept, S. 26] Energiespeicher Riedl Der Energiespeicher Riedl ist mit seinem Speicherinhalt von 4,24 Mio m³ in der Lage, über längere Perioden überschüssige Energie aus erneuerbarer Erzeugung zu speichern und diese über längere Zeiträume hinweg bereitzustellen. Das maschinelle Konzept des Energiespeichers Riedl als voll regelbares Pumpspeicherkraftwerk ermöglicht es, sowohl im Turbinen- als auch im Pumpbetrieb mit variabler Leistung auf kurzfristige Schwankungen des Leistungsgleichgewichtes im Stromnetz zu reagieren und flexibel Regelleistung bereitzustellen. Der Energiespeicher Riedl kann damit sowohl über längere Perioden, als auch sehr kurzfristig, für den Ausgleich der fluktuierenden Einspeisung der Erneuerbaren eingesetzt werden, und leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Integration der erneuerbaren Energien ins Stromversorgungssystem Vorgaben der Raumordnung und der Landesplanung Landesplanerische und sonstige Vorgaben Ziele und Grundsätze der Raumordnung im Untersuchungsraum sind in folgenden relevanten Unterlagen vorgegeben. Diese bilden die Grundlage für die Untersuchungen hinsichtlich der Raumrelevanz und -verträglichkeit des Vorhabens Energiespeicher Riedl: Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP), Fassung vom 8. August 2006 Regionalplan Donau-Wald (12) (RP D-W), Fassung vom 25. Juli 2009 (Hrsg.: Regionaler Planungsverband Donau-Wald) Waldfunktionsplan Donau-Wald (WFP), Fassung vom Fassung vom 29. Oktober 1992 Flächennutzungsplan Gemeinde Untergriesbach, derzeit gültige Fassung Entsprechend dem Aufbau des LEP und der Regionalpläne werden die raumordnerischen Belange wie folgt gegliedert: Seite 20 von 98 JES_A001_AHBH3_B30001_00

21 Raumstruktur Entwicklungsachsen Gewerbliche Wirtschaft, Arbeitsmarkt und Energieversorgung Siedlungswesen Natur und Landschaft Land- und Forstwirtschaft Rohstoffgewinnung Wasserwirtschaft Tourismus und Erholung Verkehr Kultur- und Sachgüter Es wird untersucht, ob für die beschriebenen Belange durch das geplante Vorhaben eine Betroffenheit besteht. Im Falle einer Betroffenheit wird sachgebietsbezogen dargelegt, welche Auswirkungen zu erwarten sind und ob ein Konflikt mit den Erfordernissen der Landes- und Regionalplanung bzw. mit den Ausweisungen des Flächennutzungsplans vorliegt. Hierbei werden die wichtigsten Ergebnisse anderer Fachgutachten integriert. In den nachstehenden Kapiteln werden die wichtigsten Ziele und Grundsätze auszugsweise angeführt Raumstruktur Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) Zur raumstrukturellen Entwicklung Bayerns besteht das Ziel im LEP Bayern, dass zur Sicherung der Lebenschancen künftiger Generationen Bayern in seiner Gesamtheit und seinen Teilräumen dauerhaft umwelt-, wirtschafts- und sozialverträglich entwickelt werden soll. Gleichwertige und gesunde Lebens- und Arbeitsbedingungen sollen in allen Landesteilen geschaffen und erhalten werden. Dabei sollen auch die geschaffenen Eigentumswerte berücksichtigt werden. Regionalplan Planungsregion 12 (Donau-Wald) Im Regionalplan Donau-Wald ist unter Kap. AII Raumstruktur der Grundsatz 1.1 verfasst, wonach die nördlichen und östlichen Teilräume der Region in ihrer Entwicklung in besonderem Maße gestärkt werden sollen. Weiterhin sind gemäß Grundsatz 1.3 im Raum nördlich der Donau die Entwicklungsmöglichkeiten, die in der Schönheit und Vielfalt der Landschaft, dem Reichtum der natürlichen Ressourcen und den Stärken der industriellen und handwerklichen Tradition begründet liegen, zu nutzen Gewerbliche Wirtschaft, Arbeitsmarkt und Energieversorgung Wirtschaftsstruktur und Arbeitsmarkt Gemäß LEP B II 4.1 (G) ist es anzustreben, zur Wahrung räumlich ausgewogener Erwerbschancen jetziger und künftiger Generationen wettbewerbsfähige Wirtschaftsstrukturen im ganzen Land und in seinen Teilräumen sicher zustellen und die regionale Wirtschaftsstruktur zu verbessern. Nachhaltige Energieversorgung JES_A001_AHBH3_B30001_00 Seite 21 von 98

22 Zur Wahrung nachhaltiger Lebensbedingungen heutiger und künftiger Generationen ist anzustreben, Energie stets in ausreichender Menge kostengünstig, sicher und umweltschonend in allen Landesteilen zur Verfügung zu stellen. (LEP B V (G)). Es ist von besonderer Bedeutung, dass die bayerische Energieversorgung im Interesse der Nachhaltigkeit auch künftig auf einem ökologisch und ökonomisch ausgewogenen Energiemix aus den herkömmlichen Energieträgern Mineralöl, Kohle, Erdgas und Kernenergie, verstärkt aber auch erneuerbaren Energien, beruht. (LEP B V (G)) Elektrizität Energie-, umwelt- und wirtschaftspolitisch ist es auch künftig sinnvoll und erstrebenswert, dass der in Bayern benötigte Strom möglichst auch im Lande erzeugt wird oder zumindest erzeugt werden kann (Energieeinsparung, Versorgungssicherheit, Landschaftsschonung, Arbeitsplätze). (LEP B V (G)) Erneuerbare Energieträger leisten zur Stromerzeugung einen steigenden Deckungsbeitrag. Sie sind bei Beachtung der ökologischen Verträglichkeit und der ökonomischen Tragfähigkeit ein wichtiger Bestandteil eines nachhaltigen Energiemix (LEP B V (G)) Siedlungswesen In den Grundsätzen des LEP ist festgelegt, dass der Erhaltung der gewachsenen Siedlungsstruktur und der nachhaltigen Weiterentwicklung unter Wahrung der natürlichen Lebensgrundlagen entsprechend den Bedürfnissen von Bevölkerung und Wirtschaft besondere Bedeutung zukommt. Dabei sind die Bewahrung der bayerischen Kulturlandschaft und die Förderung der Baukultur anzustreben. Auf das charakteristische Orts- und Landschaftsbild ist möglichst zu achten. (LEP B VI 1 Grundsatz (G)) Weiterhin heißt es im LEP, dass Siedlungsgebiete sowie sonstige Vorhaben möglichst schonend in die Landschaft einzubinden sind. (LEP B VI 1.5. (G)) Nach den Ziel LEP B VI 1.5. sollen besonders schützenswerte Landschaftsteile grundsätzlich von einer Bebauung freigehalten werden. Dies gilt neben unter besonderem gesetzlichem Schutz stehenden Gebieten für besonders bedeutende oder weithin einsehbare Landschaftsteile wie landschaftsprägende Höhenrücken, Kuppen und Hanglagen und für Fluss- und Seeuferbereiche, die ökologisch oder für das Landschaftsbild wertvoll oder der Allgemeinheit für Erholungszwecke vorzubehalten sind Natur und Landschaft Vorbehalts- und Vorranggebiete der Landschaft Entsprechend dem Ziel des LEP B I sind Flächen, in denen den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zukommt, als landschaftliche Vorbehaltsgebiete in den Regionalplänen auszuweisen. Als landschaftliche Vorbehaltsgebiete werden Landschaften und Landschaftsteile mit wertvoller Naturausstattung oder mit besonderer Bedeutung für die Erholung, vorwiegend landwirtschaftlich genutzte Räume und zusammenhängende Waldgebiete jeweils mit ökologischen Ausgleichsfunktionen oder ökologisch wertvollen Flusslandschaften ausgewiesen. Seit 2006 gilt dies nur für Gebiete, welche nicht bereits anderweitig naturschutzrechtlich gesichert sind. (LEP B I (Z)), der Regionalplan Donau-Wald wurde jedoch in dieser Hinsicht noch nicht fortgeschrieben. Seite 22 von 98 JES_A001_AHBH3_B30001_00

23 Im Regionalplan Donau-Wald heißt es, dass in landschaftlichen Vorbehaltsgebieten die Eigenart des Landschaftsbildes und charakteristische Landschaftselemente wie naturnahe, artenreiche Wälder und Flachwasser- und Uferbereiche erhalten werden sollen. (RP DW B I 2.1.1(Z)) Landschaften und Landschaftsteile, die sich wegen ihrer Ursprünglichkeit, ihres Wertes als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, ihres besonderen ökologischen Gefüges oder wegen ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie ihrer Erholungseignung auszeichnen, sind in der jeweils geeigneten Form vertraglich oder hoheitlich zu sichern und zu pflegen. (LEP B I (Z)) Gemäß des Regionalplanes Donau-Wald sollen als Naturschutzgebiete insbesondere naturnahe Bereiche wie z.b. Trockenrasen, Halbtrockenrasen und Hangwälder an der Donau gesichert und gepflegt werden. (RP DW B I 2.2 (Z)) Landschaftsbild Es ist von besonderer Bedeutung, die Landschaften Bayerns in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit zu erhalten. Die charakteristische Gestalt der Landschaft, die typische Landschaftsgliederung, die landschaftsprägenden Gewässer, die standort- und nutzungsbedingte Vegetationsdecke sind zu erhalten und fortzuentwickeln. (LEP B I (G)) Die Wälder auf der Donauleite besitzen gemäß dem Waldfunktionsplan der Region Donau-Wald besondere Bedeutung für das Landschaftsbild Land- und Forstwirtschaft Durch eine nachhaltige Land- und Forstwirtschaft soll die effiziente, verbrauchernahe Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft mit Nahrungsmitteln und Rohstoffen von hoher Qualität gesichert werden. (LEP B IV 1.1 (Z)) Es ist anzustreben, dass die für land- und forstwirtschaftliche Nutzung geeigneten Böden nur in dem unbedingt notwendigen Umfang für andere Nutzungen vorgesehen werden. (LEP B IV 1.3 (G)) Es ist von besonderer Bedeutung, dass die bäuerlich betriebene Land- und Forstwirtschaft erhalten und weiterentwickelt wird, um die gewachsene Kulturlandschaft in der Region erhalten zu können. (RP DW B IV 6.1 (G)) Die bäuerlich geprägte, auf einem breiten Fundament von Haupt- und Nebenerwerbsbetrieben aufbauende bayerische Agrarstruktur soll in allen Landesteilen gesichert und weiter entwickelt werden. (LEP B IV 1.2 (Z)) Die für die landwirtschaftliche Nutzung geeigneten Flächen sind soweit möglich für diese Nutzung zu erhalten und durch standortgemäße und umweltverträgliche Bewirtschaftungsformen langfristig zu sichern. (RP DW B IV 6.2 (G)) Es ist anzustreben, insbesondere Wälder, die besondere Funktionen haben, in ihrer Substanz zu erhalten und zur Erhaltung ihrer Funktionsfähigkeit weiterzuentwickeln. (RP DW B IV 6.6 (G)) Rohstoffgewinnung Das engere Untersuchungsgebiet weist gemäß der Begründungskarte des RP DW Rohstofflagerstätten von regionaler Bedeutung sowie gemäß der Karte Siedlung und JES_A001_AHBH3_B30001_00 Seite 23 von 98

24 Versorgung keine Eintragungen hinsichtlich Bodenschätze auf. Fachliche Ziele der Raumordnung sind daher nicht berührt Wasserwirtschaft Wasserversorgung Der Intakthaltung und der Entwicklung des Wasserhaushaltes für Menschen, Tiere und Pflanzen kommt nach dem Landesentwicklungsprogramm Bayern besondere Bedeutung zu. (LEP B I (G)). Es ist anzustreben, die Nutzung und Einwirkungen auf das Wasser, insbesondere die Flächennutzung, so anzuordnen und zu begrenzen, dass das Wasser seine Aufgaben im Naturhaushalt auf Dauer erfüllen kann. (LEP B I 3.2 (G)) Für das Grundwasser soll insbesondere der gute mengenmäßige und chemische Zustand erhalten oder erreicht werden. Tiefengrundwasser, das sich nur langsam erneuert, soll besonders geschont werden. (LEP B I (Z)) Ziel des LEP ist es, dass genutzte oder zur Nutzung vorgesehene Trinkwasservorkommen durch Wasserschutzgebiete gesichert werden. (LEP B I (Z)) Außerhalb der Schutzgebiete sollen empfindliche Bereiche der Grundwassereinzugsgebiete zur Sicherung der für die Trinkwasserversorgung nutzbaren Grundwasservorkommen als wasserwirtschaftliche Vorranggebiete ausgewiesen werden für die öffentliche Wasserversorgung in den Regionalplänen gesichert werden. (LEP B I (Z), RP B XII 1.3 (Z)). Zum Schutz des Grundwassers soll in diesen Gebieten dem Grundwasser Vorrang vor anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen eingeräumt werden. Nutzungen, die nicht mit dem Schutz des Grundwassers vereinbar sind, sind ausgeschlossen. Insbesondere für oberirdische Gewässer soll der gute ökologische und chemische Zustand und für künstliche oder erheblich veränderte Oberflächengewässer das gute ökologische Potential und der gute chemische Zustand erhalten oder erreicht werden. (LEP B I (Z)) Hochwasserschutz Die Erhaltung und Verbesserung der Rückhalte- und Speicherfähigkeit der Landschaft ist anzustreben. (LEP B I (G)). Es ist von besonderer Bedeutung, Überschwemmungsgebiete von konkurrierenden Nutzungen, insbesondere von Bebauung, freizuhalten (LEP B I (G)) Es ist anzustreben, in natürlichen Rückhalteräumen die Bodennutzung auf die wasserwirtschaftlichen Anforderungen abzustimmen. Der Erhaltung oder Wiederherstellung regelmäßig überfluteter Flächen als Auwald oder Grünland kommt besondere Bedeutung zu. Es ist von besonderer Bedeutung, dass landwirtschaftliche Flächen in der Regel nicht hochwassergeschützt werden (LEP B I (G)) Gebiete außerhalb wasserrechtlich festgesetzter Überschwemmungsgebiete sowie geeignete aktivierbare Flächen, die für den vorbeugenden Hochwasserschutz benötigt werden, sollen als Vorranggebiete für den Hochwasserabfluss und -rückhalt (Vorranggebiete für Hochwasserschutz) in den Regionalplänen gesichert werden (LEP B I (Z)) Im Regionalplan Donau-Wald ist das Ziel formuliert, dass auf die Freihaltung der Hochwasserabflussgebiete, die als Überschwemmungsgebiete festgesetzt werden sollen, hinzuwirken ist. (RP DW B XII 3.1 (Z)). Ein Vorranggebiet für Hochwasserschutz ist gemäß der Begründungskarte des RP DW zu B XII 2.1 nicht ausgewiesen. Seite 24 von 98 JES_A001_AHBH3_B30001_00

25 Eine möglichst naturnahe Gestaltung der Fließgewässer und deren Ufer in der Region sind anzustreben, um Abflussverschärfungen insbesondere bei Hochwasser entgegenzuwirken. (RP DW B XII (G)) Tourismus und Erholung In einem der Grundsätze des LEP Bayern heißt es, dass bei der Entwicklung und Ordnung von Räumen anzustreben ist, dem Bedürfnis nach Erholung in umwelt- und sozialverträglicher Weise Rechnung zutragen. (LEP B III 1.1. (Z)) Erholungseinrichtungen sollen von schädlichen und störenden Immissionen freigehalten werden (LEP B III (Z)). Auf die Belange des Tourismus ist in Tourismusgebieten bei allen raumbedeutsamen Maßnahmen besonders Rücksicht zu nehmen (LEP B II 1.3 (Z)). In der Begründungskarte Tourismusgebiete zum Ziel BII 1.3 wird der südliche Bayerische Wald, dem die Gemeinde Untergriesbach angehört, als Gebiet mit erheblichem Urlaubstourismus eingestuft. Einen ähnlichen Grundsatz (B IV 3.3) vertritt auch der RP DW, nach dem insbesondere in den Tourismusgebieten an und nördlich der Donau (sowie im Bereich der Thermalbäder ) bei industriell-gewerblichen Ansiedlungs- und Erweiterungsvorhaben die Belange der Fremdenverkehrs- und Tourismuswirtschaft besonders zu berücksichtigen sind. Die Attraktivität der Landschaft und eine intakte Natur am Urlaubsort sind eines der wichtigsten Reisemotive. Daher soll gemäß RP DW die Attraktivität und ökologische Funktionsfähigkeit der Natur-, Kultur- und Erholungslandschaften des Bayerischen Waldes, der Fließgewässerachsen (und des tertiären Hügellandes) als Grundlage des Fremdenverkehrs auf Dauer erhalten und weiterentwickelt werden (RP B IV 5.3 (Z)). Für die Region ist die Entwicklung und Stärkung touristischer Routen von besonderer Bedeutung. Es ist eine verstärkte Zusammenarbeit von Industrie, Gewerbe, (Kunst) Handwerk und touristischen Dienstleistungen anzustreben. (RP DW B IV 5.6 (G)) Das vorhandene Netz touristischer Wege soll in der Region weiter verbessert und untereinander vernetzt werden. (RP DW B IV 5.7 (Z)) Verkehr Gemäß dem LEP B V (G) ist anzustreben, dass die Verkehrswege die für die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnisse notwendige Mobilität und Kommunikation umweltschonend gewährleisten. Der Schaffung einer sicheren und attraktiven Fahrradinfrastruktur kommt zur Förderung des Radverkehrs, der aus ökologischen, ökonomischen und sozialen Gründen eine wichtige Funktion für die nachhaltige Entwicklung erfüllt, besondere Bedeutung zu. Gleiches gilt für die weitere Entwicklung des überregionalen Radwegenetzes und die Herstellung grenzüberschreitender Verknüpfungen mit dem Bayernnetz für Radler (LEP B V (G)) Kultur- und Sachgüter Raumordnerische Ziele und Grundsätze zu Kulturgütern finden sich nicht im LEP Bayern. In Bezug auf Kulturgüter trifft das bereits im Kapitel Tourismus aufgeführte Ziel B IV 5.3 des RP DW zu. Darüber hinaus sollen die kunst- und kulturhistorisch bedeutsamen JES_A001_AHBH3_B30001_00 Seite 25 von 98

26 Stätten bzw. Denkmäler erhalten und als Anziehungspunkt für den Tourismus nutzbar gemacht werden. 2. Derzeitiger Zustand 2.1. Ökologie und Landschaft Tiere Der Bezug der Erhebungen zum Bestand an Tieren, zu den Prognosen der Auswirkungen und der Maßnahmenvorschläge besteht in einem engeren Untersuchungsraum und einem erweiterten Untersuchungsraum. Die Erhebungen erfolgten hier in unterschiedlichen Tiefen bzw. Aufgabenstellungen. Während der engere Untersuchungsraum in erster Linie direkt eingriffsbezogen untersucht wurde, zielten die Erhebungen im erweiterten Untersuchungsraum auf einen Überblick zur Bestandssituation ausgewählter Arten im Umfeld des Eingriffsbereiches und zur Erkundung von potenziellen Flächen für Ausgleichsmaßnahmen ab. Die 2010 erfolgten Bestandserhebungen stellen zusammen mit vorhandenen Daten eine umfassende Grundlage für eine Bewertung der Tierwelt, vor allem des engeren Untersuchungsraumes dar. Bei 7 von 11 untersuchten Tiergruppen ist eine landesweite Bedeutung gegeben. Ein wesentliches Kriterium ist hierbei die hohe Zahl von Arten die vom Aussterben bedroht, stark gefährdet sind oder sogar als verschollen oder ausgestorben galten. Hervorzuheben sind insbesondere auch Arten, die biogeografische Besonderheiten darstellen. Folgende Tierarten tragen beispielsweise zu der hohen Bewertung bei: Smaragdeidechse, Äskulapnatter, Fetthennenbläuling, die Nachtfalter Hofdame und Schwarzer Bär und Hirschkäfer. Der Gebietsteil Jochenstein innerhalb des NSG Donauleiten von Passau bis Jochenstein ist bemerkenswerter Weise von einigen Arten besiedelt (z. B. Nachtfalter, Heuschrecken), die aufgrund der besonderen kleinklimatischen Verhältnisse nur in diesem Gebiet vorkommen Vegetation Die Erfassung der Vegetation des engeren Untersuchungsgebiets erfolgt im Rahmen des Vorhabens mittels einer pflanzensoziologischen Kartierung in der Zeit von Mai bis August 2010 (M 1:5.000). Für das weitere Untersuchungsgebiet wurde eine einfache Nutzungs- /Biotopkartierung durchgeführt. Neben einer eigenen Übersichtskartierung wurden dazu v. a. vorhandene Unterlagen und Luftbilder herangezogen (M 1:10.000). Im Gebiet sind vor allem die naturnahen Wälder der Donauleiten von Bedeutung (ca. 170 ha). Insgesamt finden sich im untersuchten Gebiet rund 267 ha Waldfläche. Ginster-Heiden, Felsfluren, Hochstaudenfluren, Saumgesellschaften und Magerrasen nehmen eher geringe Fläche ein (3,8 ha), hier spielen die Böschungen der Straße Jo- Seite 26 von 98 JES_A001_AHBH3_B30001_00

27 chenstein / Gottsdorf im Bereich der Donauleiten ( Dolomitenstraße ) eine große Rolle. Von besonderem naturschutzfachlichem Interesse sind die naturnahen Wälder des Gebietes, die die hier potenziell vorkommenden Waldgesellschaften nach wie vor weitgehend vollständig wiedergeben dürften, ergänzt durch einige zwar nutzungsbedingte aber doch naturnahe Gesellschaften unter den Eichen-Hainbuchenwäldern. Die Spanne der Waldgesellschaften reicht von den xerothermen Traubeneichenwäldern auf Felshängen bis zu den Au- und Schluchtwäldern der durchrieselten Blockfluren und Bachschluchten. Für den vegetationskundlichen Charakter des Gebiets sind außerdem aber auch eine Reihe von Offenlandgesellschaften von Bedeutung, die teilweise als natürlich gehölzfreie Bestände im Bereich der Felskomplexe vorkommen (Heide-Gesellschaften und Felsband-Gesellschaften), teilweise Ergebnis extensiver Nutzungen sind (v.a. Glatthaferwiesen, ca. 4,2 ha). Entlang des Aubachs finden sich noch Reste der früheren Feuchtbiotope. Bemerkenswert sind auch noch Teile der Fischweiher am Aubach mit ihren Verlandungsbereichen. Nahezu sämtliche naturnahen Waldgesellschaften der Donauleiten und der angrenzenden Hochfläche gelten deutschlandweit als gefährdet (3), Silberweidenauen als stark gefährdet (2). Da Silberweidenauen außerdem als prioritärer Lebensraumtyp (LRT) der FFH-RL gelten, muss auch einem noch vorhandenen Entwicklungspotenzial besondere Beachtung geschenkt werden (Donauufer). Unter den Offenlandgesellschaften fallen die deutschlandweit stark gefährdeten Heide-Gesellschaften auf. Damit gewinnen die Straßenböschungen der Dolomitenstraße besondere vegetationskundliche Bedeutung. Insgesamt stellt sich die Vegetation des Gebiets damit als vollwertiger Teil der landesweit bedeutsamen Donauleiten dar Flora Neben der Vegetation wurde außerdem noch Vorkommen bemerkenswerter Pflanzenarten im engeren Untersuchungsraum erfasst (Flora, Rote-Liste-Sippen). Die Kartierung erfolgte in mehreren Durchgängen ab März kontinuierlich (M 1:5.000). Neben den so bearbeiteten Gefäßpflanzen wurden außerdem Moose in ausgewählten Bereichen der Donauleiten bearbeitet. Es wurden insgesamt 85 naturschutzrelevante Sippen auf 362 Fundpunkten festgehalten (gesamter engerer Untersuchungsraum, also auch Oberösterreich). Die Mehrzahl der festgestellten Sippen wachsen im Bereich der eher trockenen, lichten Wälder, Gebüsche und damit verbundenen Säume sowie im Bereich von trockenen Magerrasen und Felsfluren. Mit Carex michelii ist unter den festgestellten Sippen eine, die für Bayern und Niederbayern als "vom Aussterben bedroht" eingestuft wird. 4 weitere Arten gelten in Bayern als "stark gefährdet, 25 weitere Sippen gelten in Bayern als gefährdet. Die trockenen Bereiche der Leiten sowie die Magerrasenreste an den Hangfüßen und im Bereich der Hangoberkanten besitzen die Mehrzahl der naturschutzrelevanten Sippen. Allerdings tragen auch die frischen bis feuchten Wälder auf Grund der Hochwertigkeit ihrer Artenausstattung entscheidend zum floristischen Wert der Donauleiten bei. JES_A001_AHBH3_B30001_00 Seite 27 von 98

28 Das Gebiet ist aus floristischer Sicht landesweit bedeutend. Auch aus Sicht der Moosflora ist das Gebiet von besonderer Bedeutung. Hier treten die offenen Blockhalden hervor, die ja von Gefäßpflanzen kaum genutzt werden können. Mit den Funden von zwei Arten, deren Gefährdung bundesweit mit 0 eingestuft wird (verschollen, ausgestorben), hat das Gebiet bundesweite Bedeutung. Insgesamt wurden 22 Arten der Roten Liste Deutschlands festgestellt, wovon 16 gesteinsbewohnend sind. Neben den offenen Blockhalden sind auch die Schluchtwälder auf Blockhalden mit gefährdeten, z.t. vom Aussterben bedrohten Arten ausgestattet und somit von hoher bryologischer Bedeutung. Die Bachschlucht des Dandlbachs fällt durch ungewöhnlichen Reichtum an Moosen auf (43 verschiedene Arten) Landschaft Das Donautal und die angrenzende Hochfläche sind im Bereich der Gemeinde Untergriesbach als Landschaftliches Vorbehaltsgebiet ausgewiesen, vor allem der Umgriff größerer Siedlungen, aber auch Flächen für das Oberbecken sowie die Baueinrichtungsflächen und Lagerflächen am Talboden sind davon ausgenommen. Überschneidungen finden nur in geringem Umfang (4 ha) während der Bauzeit durch eine Lagerfläche bei Riedl statt. Außerdem findet sich eine Reihe von Schutzgebieten im Bereich des Projekts: Landschaftsschutzgebiet (LSG) Donauengtal Erlau-Jochenstein, Naturschutzgebiet (NSG) Donauleiten von Passau bis Jochenstein Natura 2000-Gebiet (FFH-Gebiet) Donauleiten von Passau bis Jochenstein Natura 2000-Gebiet (FFH-Gebiet) Donau von Kachlet bis Jochenstein mit Inn und Ilz-Mündung. Natura 2000-Gebiet (Europaschutzgebiet; FFH-Gebiet) Oberes Donauund Aschachtal - auf österreichischer Seite direkt angrenzend Auswirkungen des Vorhabens auf das LSG (Bauphase: Landschaftsbild) und das FFH- Gebiet Donauleiten sind möglich bzw. anzunehmen (Beeinträchtigung der Vorkommen der beiden Anhang II-Arten Hirschkäfer und Spanische Flagge v. a. durch Individuenverluste in Folge nächtlicher Anlockung durch Lichtquellen im Bereich der Baustellen / Baueinrichtungsflächen; Flächenverlust bei LRT artenreiche, magere Flachlandmähwiesen durch Bau der Organismenwanderhilfe; s.a. Gutachten Tiere und Pflanzen ). Bezüglich des FFH-Gebiets Donau sind vor allem Auswirkungen auf die Fischfauna zu prüfen (s. Gutachten Gewässerökologie). Bezüglich des Landschaftsbilds stellt das Donauengtal einen Landschaftsraum von mitteleuropäischer Bedeutung dar Geologische und hydrogeologische Verhältnisse Geologie Geologisch betrachtet liegt das Projektgebiet am Südwestrand der Böhmischen Masse, die Donau folgt hier südöstlich von Passau tektonisch vorgegebenen Lineamenten, die parallel zum bayerischen Pfahl NW SO streichen (Donaustörung). Die Hauptstörung liegt im Flussbett der Donau am rechten Ufer im Gründungsbereich des Kraftwerks Seite 28 von 98 JES_A001_AHBH3_B30001_00

29 Jochenstein mit einer Begleitstörung in der Flussmitte. Die südlich und nördlich davon gelegenen Hangbereiche werden von zahlreichen Nebenstörungen beeinflusst; alle zur Donaustörung parallelen Hauptstörungen und Mylonitzonen lassen eine rechtsseitige Verschiebung erkennen. Die Lage des Oberbeckens ist auf der Hochfläche nördlich der Donau in einer morphologischen Mulde, die entlang einer Störungszone ausgebildet ist. Sie verläuft vom Riedler Hof in Richtung Riedl in etwa parallel zur Donaustörung. Im Gebiet kommen hauptsächlich Perl- und Körnelgneise (Biotit Plagioklas (±) Kalifeldspatgneise) vor, die in ihrer Entstehungsgeschichte mehrfache metamorphe Überprägung erfahren haben. Untergeordnet treten geringmächtige Lagen der Bunten Serie und mylonitische Lagen auf, vereinzelt kleinere diskordant eingelagerte granitische Intrusionskörper. In situ verwitterte Gesteine sind vor allem auf der Hochfläche zu finden, Schuttmassen an den Hangbereichen und am Hangfuß, wo sie mit Geschiebemassen der Donauablagerungen im Talbereich verzahnt sind. Hydrogeologie Nach der hydrogeologischen Raumgliederung von Bayern (Bayerisches geologisches Landesamt 2003) liegt das Untersuchungsgebiet im hydrogeologischen Großraum Südostdeutsches Grundgebirge und umfasst den Teil der böhmischen Masse, der in die variszische Orogenese einbezogen wurde. Hier stehen magmatische und unterschiedlich stark metamorphe Einheiten an, die eine Mittelgebirgslandschaft bilden. Der Teilraum Oberpfälzer Bayerischer Wald wird als Festgesteins Kluftgrundwasserleiter mit überwiegend geringer bis äußerst geringer Wasserdurchlässigkeit und silikatischem Gesteinschemismus charakterisiert. Grundwasser findet sich vorwiegend in Dehnungsklüften, deren Anteil am Gesteinshohlraum zur Tiefe hin abnimmt. Die weitgehend kluftfreie Zone des Kristallins im tieferen Untergrund bildet die Grundwassersohle des Kristallin Grundwasserstockwerks. In unterschiedlicher Mächtigkeit sind über den Graniten und Gneisen örtlich Verwitterungsdecken ausgebildet, die dann Grundwasser als gekoppelter Poren- und Kluftgrundwasserleiter führen können (Vergrusung des Gesteins). Die Grundwasservorkommen im Zersatz sind in der Regel ungespannt. Wegen der in der Regel geringen Ergiebigkeiten unter wechselnden Kluftsituationen ist die Grundwasserführung meist nur von lokaler Bedeutung. Das vom Bayerischen Landesamt für Umwelt übernommene nachfolgend dargestellte Blockbild gibt die grundsätzlichen hydrogeologischen Verhältnisse im kristallinen Grundgebirge und auch für das Untersuchungsgebiet zutreffend wieder. JES_A001_AHBH3_B30001_00 Seite 29 von 98

30 Abbildung 4: Hydrologisches Blockbild Im Talbodenbereich der Donau liegt ein Porengrundwasserleiter vor, der durch zwei Trinkwasserbrunnen der WV Jochenstein erschlossen wird. Dort wurden unter 3,5 m bis 3,7 m mächtigen lehmigen bzw. feinsandigen Deckschichten sandige Kiese bis 16,7 m erkundet, die von Felsen (Granit) unterlagert werden. Der Ruhewasserspiegel des nicht gespannten Grundwassers liegt bei rund 10 m unter Gelände. Programm zur Untergrunderkundung In der Vergangenheit wurde der Untergrund bereits im Rahmen umfangreicher Erkundungsprogramme untersucht. Zusätzlich zu den bereits vorliegenden Erkenntnissen sind folgende Probebohrungen, etc. geplant: Rotationskernbohrungen (RKB) ca. 60 geneigt (abweichend von der Horizontalen) vom Hangrücken in Richtung der Kaverne, mit durchgehendem Kerngewinn in Boden jeder Art sowie in leichtem und schwerem Fels Rotationskernbohrungen (RKB) horizontal bis 10 fallend vom Talbodenbereich in Richtung der Kaverne, mit durchgehendem Kerngewinn in Boden jeder Art sowie in leichtem und schwerem Fels 18 Rotationskernbohrungen (RKB) lotrecht abwärts mit durchgehendem Kerngewinn in Boden jeder Art im Bereich Speichersee, wie Lockermaterialdeckschichten, grob-blockigem Hangschutt etc., sowie Felszersatz, leichtem und schwerem Fels. Aufschließung oberflächennaher Bodenschichten nach Bedarf, Schürfgruben bis 6 m Tiefe Es sollen unter anderem folgende Versuche durchgeführt werden: Standard-Penetration-Test (SPT) nach DIN Geohydraulische Untersuchungen Einfachpackerversuche (Lugeon-Test, Wasserabpressversuch, etc.) Doppelpackertests (Slug-Test etc.) Seite 30 von 98 JES_A001_AHBH3_B30001_00

31 Versickerungsversuche Pumpversuche Bohrlochaufweitungsversuche Orientierte Bohrlochsondierung (Bohrlochscanner) 2.3. Flussmorphologie Donau Die Donau trifft von Deutschland kommend bei Passau auf die zweistaatliche Fluss- Strecke bis Jochenstein und durchfließt anschließend Oberösterreich. Der österreichische Anteil des Flusses beträgt 352 km, das sind 12,3 % seiner Gesamtlänge. Es wird ein Höhenunterschied von 156 m überwunden, was ein Durchschnittsgefälle von 0,44 ergibt. Auf Grund der hohen Wasserführung und dem Gefälle wird die Donau als Energielieferant genützt. Die heutige Stromlandschaft ist durch eine Kette von Kraftwerken und Stauräumen geprägt. Das Untersuchungsgebiet liegt in der Donaugrenzstrecke zur Bundesrepublik Deutschland und stellt somit den westlichsten Teil der österreichischen Donau dar. In diesem Abschnitt beträgt die Mittelwasserführung ca m 3 /sec. Der unmittelbare Projektbereich umfasst den Stauraum Aschach. Dieser Stauraum ist der zweitälteste der österreichischen Donaustaue. Mit einer Länge von über 42 km handelt es sich hier auch um den längsten Donaustau Österreichs. Der weitestgehend unbeeinflusste Zustand wurde mit der Errichtung der Donaukraftwerke Jochenstein (1956) und Aschach (1964), sowie der Fertigstellung der Kraftwerkskette am Inn anthropogen erheblich verändert und ist nach der Einstufung gemäß WRRL als heavily modified waterbody klassifiziert. Die heutige Feststoffsituation wird durch die Donaukraftwerke Kachlet (Bayern) und Jochenstein, sowie durch die Kraftwerkskette am Inn bestimmt. Der Eintrag von Geschiebe aus der Donaustrecke oberhalb der Innmündung wird durch die Staustufe Kachlet weitgehend verhindert. Das im Inn transportierte Geschiebe wird an den Geschiebeeintragsstellen durch Baggerung vollständig entfernt. Den einzigen Feststoff bilden heute Feinsedimente aus der Ton/Schlufffraktion, die, in durch Einstau entstandenen Überbreiten, Anlandungen bilden. Diese Anlandungen liegen vorwiegend stromab des Kipppegels und können, wie im Stauraum Aschach, enorme Kubaturen annehmen. Im unmittelbaren Untersuchungsabschnitt der Stauwurzel liegen in Bezug auf das Sohlsubstrat durchaus ursprüngliche Verhältnisse vor. Das kiesige, nicht kolmatierte Substrat dominiert den Sohlbereich, wobei in ufernahen, strömungsarmen Zonen Ablagerungen von Feinsedimenten anzutreffen sind. Aubach Der Aubach entspricht dem Gewässertyp (D) 5 bzw. 5.1, das bedeutet einen silikatischen Mittelgebirgsbach (Sedimentstruktur grob- bzw. feinmaterialreich). In strömungsberuhigten Bereichen ist eine gute Sauerstoffversorgung des Sediments gegeben. Meso-Mikrolithal (Steine einer Größe bis 20 cm Durchmesser) bildet die Hauptfraktion der Deckschichte (70 %). Akal (Grobsand) und Psammal (Sand) werden auf je 15 % bzw. 10 % Flächenanteil geschätzt und sind stellenweise von organischem Material (Falllaub, Detritus) überdeckt. Größere Steine bilden ca. 5 % des Bachbettes. Dandlbach JES_A001_AHBH3_B30001_00 Seite 31 von 98

32 Der Dandlbach entspricht dem Gewässertyp (D) 5, das entspricht einem grobmaterialreichen silikatischen Mittelgebirgsbach. Der Dandlbach wird derzeit energiewirtschaftlich genutzt und ist in diesem Abschnitt ausgeleitet, die Fassung erfolgt noch im Aubach kurz oberhalb des Zusammenrinns mit dem ebenfalls beigeleiteten Dorfbach. Im Frühjahr ist meist deutlich Überwasser (Schneeschmelze im Einzugsgebiet) gegeben, im Unterlauf wird zudem das Resteinzugsgebiet wirksam. Die weitgehend naturbelassene Morphologie des Dandlbaches im Bereich der Schluchtstrecke ist nach Eintritt in den Talboden der Donau anthropogen verändert. Der Bach verläuft eingedämmt, die Böschungen sind mit Blocksteinen gesichert. Beschattung ist jedoch durch den beidseitigen Ufergehölzsaum weitgehend gegeben Hydrologische Verhältnisse Die hydrologische Schnittstelle des Projekts zum bestehenden Gewässersystem bildet das Ein- und Auslaufbauwerk in der Donau etwa bei Strom-km 2.202,26. Dieses liegt im Stauraum des seit 1964 in Betrieb befindlichen Donaukraftwerkes Aschach der VERBUND Hydro Power AG. Die Abflussverhältnisse im Stauraum dieses Laufkraftwerkes sind nahezu ausschließlich durch das Durchflussregime der Oberlieger bestimmt. Die Wasserspiegelverhältnisse werden durch den Betrieb des Kraftwerkes Aschach bestimmt, welcher in der jeweils gültigen Wehrbetriebsordnung geregelt ist. Charakteristische Durchflüsse und die zugehörigen Wasserspiegellagen am Ein- Auslaufbauwerk können untenstehender Tabelle entnommen werden. Seite 32 von 98 JES_A001_AHBH3_B30001_00

33 Tabelle 1: Charakteristische Durchflüsse und Wasserspiegel der Donau, Quelle: KWD 1996, Hydrografisches Jahrbuch 2002 Charakteristische Durchflüsse und Wasserspiegel der Donau im Bereich des Ein- Auslaufbauwerkes (Höhen münn) (m³/s) höchster Wert (münn) NNQ 535 NNW RNQ 680 RNW MQ MW HQ HW HSQ HSW HQ HW HQ HQ HW HQ HQ HW RHHQ RHHW niedrigster Wert (münn) Das Ein- und Auslaufbauwerk in die Donau befindet sich im Stauwurzelbereich des Kraftwerkes Aschach knapp unterhalb des Kraftwerkes Jochenstein. Vor allem bei niedrigen Durchflüssen sind die Wasserspiegel durch das Oberwasserniveau des KW Aschach, das innerhalb der festgelegten Toleranzen (bis zum Erreichen des Wasserstandes von 281,00 müa am Wendepegel Schlögen) zwischen 279,30 müa und 280,70 müa variieren kann, beeinflusst, wie die beiden Spalten höchster bzw. niedrigster Wert zeigen. Im Bereich Speichersee fließt der Aubach von Nord nach Süd durch die für den Speichersee vorgesehene Mulde. Am Ausleitungspunkt für das bestehende Kleinkraftwerk Greindl beträgt das Einzugsgebiet des Aubachs 1,26 km² (Standort 1). An der Mündung in den Dandlbach weisen beide Bäche ein Einzugsgebiet von 2,53 km² auf (Standort 2). Die Abflüsse in m³/s wurden vom Wasserwirtschaftsamt Deggendorf wie folgt angegeben: Tabelle 2: Abflusse Aubach Standort MNQ MQ HQ1 HQ5 HQ10 HQ20 HQ50 HQ ,009 0,025 1,0 2,3 3,0 3,5 4,0 5,0 2 0,017 0,046 2,0 4,0 5,0 5,6 6,5 7, Infrastruktur Das Projektgebiet befindet sich etwa 24 km südöstlich von Passau in der Gemeinde Untergriesbach im Landkreis Passau. Der Speichersee ist in der Riedler Mulde (Gemarkung Gottsdorf) südwestlich der Ortschaft Gottsdorf bzw. nördlich der Ortschaft Riedl geplant. Im Projektgebiet ist folgende Verkehrsinfrastruktur vorhanden: PA 50 zwischen Untergriesbach und Gottsdorf PA 51 Abschnitt Obernzell - Jochenstein PA 51 Abschnitt Steigungsstrecke Dolomitenstraße GVS Gottsdorf Riedl JES_A001_AHBH3_B30001_00 Seite 33 von 98

34 Verbindungsspange PA 51 GVS Gottsdorf Riedl In Jochenstein existiert seit 1956 das Wasserkraftwerk Jochenstein. Vom Kraftwerk aus verläuft eine 220 kv-leitung nach Süden über die Donau auf österreichisches Staatsgebiet. Auf der Hochfläche kreuzt nördlich von Riedl eine 110 kv-leitung das Untersuchungsgebiet. Gewerbe und Industrieflächen sind im engeren Untersuchungsraum nicht vorhanden. Die Wasserversorgung von Jochenstein erfolgt derzeit über zwei Brunnenanlagen, die Versorgung von Gottsdorf und Riedl erfolgt über eine gemeindeeigene Brunnenanlage; bedarfsweise wird Wasser über eine Fernwasserversorgung bezogen. Eine kommunale Abwasserentsorgung ist sowohl im Talboden für Jochenstein als auch für Gottsdorf und Riedl vorhanden Schifffahrtsverhältnisse Die Donau ist ein Gewässer 1. Ordnung und wird als Schifffahrtsgewässer (Bundeswasserstrasse) genutzt. An der Schleuse Jochenstein sind die in der folgenden Tabelle angegebenen Schleusungen durchgeführt worden (Angabe vom Wasser- und Schifffahrtsamt Regensburg): Tabelle 3: Schleusungen (Quelle: Wasser- und Schifffahrtsamt Regensburg) Jahr Anzahl der Schiffe t Bergfahrt [%] Talfahrt [%] Durchschnittliche monatliche Schleusenbelastung (2005): 830 Durchschnittliche tägliche Schleusenbelastung (2005): 28 Durchschnittliche monatliche Schleusenbelastung (2008): 684 Durchschnittliche tägliche Schleusenbelastung (2008): 23 Seite 34 von 98 JES_A001_AHBH3_B30001_00

35 3. Untersuchte Alternativstandorte 3.1. Allgemeines Es wurden 5 alternative Standorte untersucht, wobei der Untersuchungsraum für die Alternativenuntersuchung begrenzt wird durch: Entnahme des Pump- und Triebwassers im Bereich des bestehenden Donaukraftwerks Jochenstein (Oberwasser- und Unterwasserseitig) in jenem Bereich, in dem die Donau die Staatsgrenze zwischen Bayern und Österreich bildet; Konzessionsstrecke der RMD, bayerische Donau; Speichersee im, dem KW Jochenstein nahen Deutschen oder Österreichischen Gebiet so, dass die Triebwasserwege keine unwirtschaftlichen Längen erreichen; eine Bauabwicklung, die unter Beachtung der benutzbaren Grundflächen, Straßen und Transportwege, des minimierten Einflusses auf die Schifffahrt und der Wirtschaftlichkeit, möglich ist. Die untersuchten Alternativen wurden hinsichtlich ihrer technischen Merkmale und die Auswirkungen auf Umwelt und Natur beschrieben. Bis auf eine Ausnahme, wurde für alle Alternativen die über die vorhandenen Starkstromtrassen transportierbare Leistung als Begrenzung nach oben angesetzt. Somit ist die Leistungsaufnahme bzw. Abgabe für vier von fünf Alternativen mit 300 MW fixiert. Der Leistungswert der weiteren Alternative beträgt 700 MW und bedingt den Neubau einer 380 kv-energietransportleitung zum nächstgelegenen Netzknoten. Den ersten Abschnitt der Untersuchung bildet der technische Teil, in dem eine Bewertung hinsichtlich der bautechnischen Parameter und der wirtschaftlichen Aspekte vorgenommen wird. Letztendlich mündet der erste Abschnitt in eine Tabelle, in der die technischen Merkmale und die relevanten Unterschiede hinsichtlich Bauzeit, Massentransporten, Flächenbedarf und anderer, relevanter Kriterien im Vergleich gegenüber der Alternative 5, die die Einreichlösung darstellt, aufgelistet und bewertet sind. Der zweite Abschnitt befasst sich mit den Auswirkungen der einzelnen Alternativen auf Umwelt und Natur, wobei auch hier versucht wird, eine Bewertung anhand einzelner Kriterien jedes Fachbereichs in ähnlicher Form wie im ersten Abschnitt durchzuführen. Im letzten, abschließenden Teil wird die Gesamtbewertung und eine Begründung der gewählten Alternative vorgenommen. In der Folge werden in kurzer Form die Ergebnisse der Alternativenuntersuchung (Beilage 1.08) dargelegt. JES_A001_AHBH3_B30001_00 Seite 35 von 98

36 3.2. Technisch Wirtschaftliche Bewertung Alternative 1 Haugstein Die Bauwerke der Alternative 1 liegen zur Gänze auf Österreichischem Staatsgebiet. Der Speicher wird in einer Einsattelung der Kuppe des Haugsteins situiert, der Triebwasserweg führt in südöstlicher Richtung zum Ein- Auslaufbauwerk, welches am rechten Ufer der Donau, ca. 330 m flussab der Wehranlage des KW Jochenstein errichtet wird. Tabelle 4: Hauptdaten Alternative 1 Alternative 1: Haugstein Stauziel 848,00 m Absenkziel 828,00 m Maximale geodätische Fall- bzw. Pumphöhe 568,00 m Nutzinhalt des Speichersees 2,5 Mio. m³ Länge des Triebwasserweges m Länge der Energietransportleitung m Max. Leistungsauf- bzw. Abgabe 300 MW Pumpendurchfluss max. 48,00 m³/s Turbinendurchfluss max. 60,00 m³/s Geschätzte Bauzeit 6,3 Jahre Alternative 2 Stadl Auch bei der Alternative 2 liegen alle Bauwerke auf Österreichischem Staatsgebiet. Der Speicher liegt in einer natürlichen Mulde nahe den Ortschaften Stadl, Kicking, Fürling und Schönberg. Der Triebwasserweg führt in annähernd östlicher Richtung zum gleichen Ort des Ein- Auslaufbauwerks wie bei der Alternative 1. Tabelle 5: Hauptdaten Alternative 2 Alternative 2: Stadl Stauziel 638,00 m Absenkziel 618,00 m Maximale geodätische Fall- bzw. Pumphöhe 358,00 m Nutzinhalt des Speichersees 3,33 Mio. m³ Länge des Triebwasserweges m Länge der Energietransportleitung m Max. Leistungsauf- bzw. Abgabe 300 MW Pumpendurchfluss max. 77,00 m³/s Turbinendurchfluss max. 96,00 m³/s Geschätzte Bauzeit 6,7 Jahre Alternative 3 Projekt 1977 Die Bauwerke der Alternative 3 liegen zur Gänze auf Deutschem Staatsgebiet. Der Speicher liegt in der Riedler Mulde, der Triebwasserweg führt in südlicher Richtung zum linken Ufer der Donau, wo ca. 637 m flussab des Endes der Schifffahrtsschleuse des KW Jochenstein das Ein- Auslaufbauwerk zu liegen kommt. Im Gegensatz zu allen anderen untersuchten Varianten wurde in diesem Projekt eine Leistung von 700 MW Seite 36 von 98 JES_A001_AHBH3_B30001_00

37 zu Grunde gelegt, wofür eine neue 380 kv-leitung zum nächstgelegenem Netzknotenpunkt zu bauen ist. Tabelle 6: Hauptdaten Alternative 3 Alternative 3: Projekt 1977 Stauziel 635,00 m Absenkziel 610,00 m Maximale geodätische Fall- bzw. Pumphöhe 355,00 m Nutzinhalt des Speichersees 7,50 Mio. m³ Länge des Triebwasserweges 750 m Länge der Energietransportleitung* m Max. Leistungsauf- bzw. Abgabe 700 MW Pumpendurchfluss max. 200,00 m³/s Turbinendurchfluss max. 250,00 m³/s Geschätzte Bauzeit 4,5 Jahre * In der Länge der Energietransportleitung ist die neue 380 KV Leitung nicht enthalten Alternative 4 Riedler Mulde optimiert, Anschluss Stauraum Jochenstein Auch bei der Alternative 4 liegen alle Bauwerke auf Deutschem Staatsgebiet. Der Speicher liegt wie bei der Alternative 3 in einer natürlichen Mulde zwischen Gottsdorf und Riedl, weist jedoch ein wesentlich geringeres Volumen auf. Der Triebwasserweg führt in annähernd westlicher Richtung zum Ein- Auslaufbauwerk, welches im Stauraum des KW Jochenstein zu liegen kommt. Tabelle 7: Hauptdaten Alternative 4 Alternative 4: Riedler Mulde optimiert, Anschluss an Stauraum Jochenstein Stauziel Absenkziel Maximale geodätische Fall- bzw. Pumphöhe 630,00 m 610,00 m 340,00 m Nutzinhalt des Speichersees 4,24 Mio. m³ Länge des Triebwasserweges Länge der Energietransportleitung Max. Leistungsauf- bzw. Abgabe Pumpendurchfluss max. Turbinendurchfluss max. Geschätzte Bauzeit m m 300 MW 80,00 m³/s 100,00 m³/s 6,0 Jahre Anzumerken ist, dass diese Alternative aufgrund der erheblichen Eingriffe in das Naturschutzgebiet, sowie der im Stauraum Jochenstein nicht zulässigen Spiegelhebungen und -senkungen nicht realisiert werden kann Alternative 5 Riedler Mulde optimiert Die Bauwerke der Alternative 5 liegen zur Gänze auf Deutschem Staatsgebiet. Der Speicher liegt wie bei den Alternative 3 und 4 in einer natürlichen Mulde zwischen Gottsdorf und Riedl, und weist das Volumen der Alternative 4 auf. Der Triebwasserweg führt in annähernd südlicher Richtung zum Ein- Auslaufbauwerk, welches im Un- JES_A001_AHBH3_B30001_00 Seite 37 von 98

38 terwasserbereich flussab der Schifffahrtsschleuse des KW Jochenstein zu liegen kommt. Tabelle 8: Hauptdaten Alternative 5 Alternative 5: Riedler Mulde optimiert Stauziel 630,50 m Absenkziel 610,00 m Maximale geodätische Fall- bzw. Pumphöhe 350,50 m Nutzinhalt des Speichersees 4,24 Mio. m³ Länge des Triebwasserweges m Länge der Energietransportleitung m Max. Leistungsauf- bzw. Abgabe 300 MW Pumpendurchfluss max. 80,00 m³/s Turbinendurchfluss max. 100,00 m³/s Geschätzte Bauzeit 4,5 Jahre Technisch- Wirtschaftliche Bewertung Für die technisch- wirtschaftliche Bewertung der fünf untersuchten Alternativen wurden die folgenden Parameter herangezogen: Überschussmaterial Max. Dammhöhe Min. Abstand Dammkrone zu Gebäuden Länge Triebwasserweg + Zufahrtsstollen Abzulösende Objekte Rodungsflächen Kosten Geschätzte Bauzeit Wälzwirkungsgrad Die Bewertung erfolgte anhand einer 5-teiligen Skala, wo ++ die Beste, O eine Mittlere und -- die schlechteste Beurteilung darstellt. Verglichen wurden die Alternativen 1 bis 4 mit der schlussendlich für die Einreichung gewählten Alternative 5. Die Aufsummierung der technisch- wirtschaftlichen Bewertungsfaktoren ergab folgendes Ergebnis: Alternative 1-12 Alternative 2-10 Alternative 3-6 Alternative 4-7 Alternative 5 O 3.3. Auswirkungen auf Natur und Umwelt Folgende Auswirkungsfaktoren der einzelnen Alternativen werden basierend auf dem zum Zeitpunkt der Erstellung der einzelnen Gutachten vorhandenen Wissensstand untersucht und das Ergebnis in der folgenden Tabelle verbal dargestellt. Seite 38 von 98 JES_A001_AHBH3_B30001_00

39 Tabelle 9: Übersicht über die Umweltaspekte der Alternativen Auswirkungsfaktor Boden und Landwirtschaft Wasser Bewertung Beste Bewertung für die Alternative 2, knapp vor der Alternative 5; die anderen Alternativen sind erheblich schlechter zu bewerten. Gleichwertigkeit aller Alternativen Klima, Luft, Schall Zu bevorzugen sind die Alternativen 4 und 5; aufgrund der hohen Massenüberschüsse sind die anderen Alternativen wesentlich schlechter zu b t Verkehr Alternative 5 vor Alternative 4 und 2; am schlechtesten sind die Alternativen 1 und 3 Mensch Gewässerökologie Forst und Jagdwirtschaft Alle Varianten sind gleichwertig Beste Bewertung für die Alternative 1 aufgrund der geringeren Entnahme bzw. Rückgabewassermengen. Schlechteste Alternative 3. Die Alternativen 4 und 5 schneiden am besten ab; ganz schlecht ist die Alternative 1. Tiere und Pflanzen Beste Alternative ist die zweite; Alternative 4 und 5 wesentlich schlechter, Alternative 3 ist am schlechtesten bewertet. Landschaft Gesamtbewertung der Auswirkungen auf Natur und Umwelt Annähernd gleichwertig mit leichten Vorteilen für die Alternativen 4 und 5. In der Summe weist die Alternative 5 die geringsten Auswirkungen auf die Natur und Umwelt auf; alle anderen Alternativen haben erheblich mehr Einfluss auf Natur und Umwelt Gesamtbewertung und Wahl einer Alternative Die Zusammenführung der einzelnen Bewertungskriterien der Bereiche Technik und Wirtschaftlichkeit, sowie Auswirkungen auf Natur und Umwelt führt unter Anwendung des weiter oben beschriebenen Bewertungsschemas zu folgendem Ergebnis: Tabelle 10: Gesamtbewertung der Alternativen GESAMTBEWERTUNG DER ALTERNATIVEN Alternative AUSWIRKUNGEN AUF NATUR UND UMWELT TECHNISCH - WIRT- SCHAFTLICH GESAMTBEWERTUNG DER ALTERNATIVENUNTER- SUCHUNG Alternative Alternative Alternative Alternative Alternative 5 O Die durchgeführte Alternativenuntersuchung führt zum eindeutigen Ergebnis, dass für die weiterführende Untersuchung als Einreichprojekt die Alternative 5 zu wählen ist. JES_A001_AHBH3_B30001_00 Seite 39 von 98

40 4. Energiespeicher Riedl 4.1. Bauliche Anlagen (Hauptkomponenten) Das Vorhaben der Donaukraftwerke Jochenstein AG (DKJ) umfasst die Errichtung und den Betrieb des Energiespeichers Riedl (ES-R). Vorhabensbestandteile sind alle notwendigen Einrichtungen, welche zusätzlich zu den bestehenden Anlagen für den Bau und den Betrieb erforderlich sind. Wesentliche, für den Betrieb des ES Riedl erforderliche Anlagen, sind bereits vorhanden und werden im Rahmen bestehender Genehmigungen mitbenützt. Es ist vor allem die Schaltanlage Jochenstein, wo die Energieeinleitung erfolgt. Geografisch liegt das Vorhaben nahe der bestehenden Wasserkraftwerksanlage Jochenstein, rd. 24 km stromabwärts von Passau in der Gemeinde Untergrießbach im Landkreis Passau/Bayern. Abbildung 5: Projektübersicht Das Projekt besteht im Wesentlichen aus folgenden Neuanlagen: Speichersee (Oberbecken) mit Grundablass und Verlegung Aubach Oberwasserseitige Triebwasserführung bestehend aus Ein- und Auslaufbauwerk Speichersee Kraftabstieg (Druckschacht) Verteilrohrleitungen Kraftstation bestehend aus Seite 40 von 98 JES_A001_AHBH3_B30001_00

41 Maschinenkaverne Trafokaverne Generatorableitungsstollen Zufahrtsstollen Unterwasserseitige Triebwasserführung, bestehend aus Verteilrohrleitungen Unterwasserstollen Übergangsbauwerk (Lotschacht) Ein- und Auslaufbauwerk Donau Zwischenlagerflächen Vorübergehende Einrichtungen zur Baustromversorgung und Bauabwicklung Organismenwanderhilfe Das Projekt ES-R mit einer Leistung von 300 MW im Turbinen- und Pumpbetrieb stellt eine hydraulische Verbindung zwischen dem Speichersee Riedl (Oberbecken) und der Donau über einen rd. 1,3 km langen unterirdischen Triebwasserweg her. Ausgehend vom Ein- und Auslaufbauwerk im Oberbecken verbindet ein 0,6 km langer Kraftabstieg (Druckschacht und Flachstrecke) den Speichersee mit der Kraftstation. In der Maschinenkaverne werden zwei Maschinensätze - bestehend aus Pumpe, Wandler, Francisturbine und Generator - installiert. Über einen etwa 0,7 km langen Unterwasserstollen wird das Triebwasser in die Donau geleitet. Kenngrößen des Energiespeicher Riedl Anzahl Maschinensätze 2 Nennleistung Turbinenbetrieb: 2 x 150 MW Nennleistung Pumpbetrieb: 2 x 150 MW Nenn-Scheinleistung Generator/Motor: 2 x 170 MVA Ausbaudurchfluss Turbinenbetrieb: 100 m³/s Ausbaudurchfluss Pumpbetrieb: 80 m³/s Maximale Bruttofallhöhe 351 m Speichersee, nutzbarer Inhalt 4,24 Mio. m³ Spiegelfläche Stauziel 24,2 ha Max. Spiegelschwankungen 20,5 m Speichersee Der Speichersee befindet sich in einer Senke, nordwestlich der Ortschaft Riedl und südwestlich von Gottsdorf und besitzt folgende Eckdaten: Speicher: Kronenhöhe: 632,50 m ü.nn Stauziel: 630,50 m ü.nn Absenkziel: 610,00 m ü.nn Arbeitshöhe: 20,5 m Freibord: 2,0 m Nutzinhalt: 4,24 Mio. m³ Bauwerk: Kronenbreite: 5 m Böschungsneigung Wasserseite: 1:2 Böschungsneigung Luftseite: 1:3 (südlicher Damm), sonst 1:5 oder flacher Dichtung Böschungen:Asphaltbeton, zweischichtig bzw. einschichtig Dichtung Sohle: Asphaltbeton, einschichtig JES_A001_AHBH3_B30001_00 Seite 41 von 98

42 Bauwerkssicherheit: Länge Kontrollgang (Ring): 1470 m Länge Zugangsstollen: 180 m Länge Belüftungsstollen (-schacht): 60 m (20 m) Anzahl Sohlfelder zur Sickerwassermessung: 20 Anzahl der Böschungsfelder zur Sickerwassermessung: 23 Das Becken wurde so geplant, dass es im Massenausgleich hergestellt werden kann. Die Böschungen auf der Luftseite betragen an der südlichen, der Ortschaft Riedl zugewandten Seite 1:3. Hier erreicht der Absperrdamm eine maximale Höhe von Böschungsfuß zu Krone von etwa 35 m. Die restlichen Böschungen haben eine Neigung von 1:5. Je nach tatsächlich zur Verfügung stehenden, brauchbaren Massen sollen die Böschungen in Bereichen auch flacher gestaltet werden, um eine bessere Einbindung in die Landschaft, sowie eine bessere Bewirtschaftung der Flächen zu ermöglichen. Das aufgefüllte Tal nördlich des Beckens, sowie einzelne an das Becken anschließende Flächen sollen als Biotopflächen nach Vorgaben der Landschaftsplanung gestaltet werden. Die Zufahrt zur 5 m breiten Dammkrone erfolgt über zwei Rampen, eine im Westen, die andere im Osten des Beckens. Auf Kronenhöhe der westlichen Zufahrt ist ein Lager- und Montageplatz vorgesehen. Am Böschungsfuß wird ein Zaun errichtet, der das gesamte Becken umschließt und Tiere und Unbefugte vom Speichersee fernhält. An der Zufahrt zum Montageplatz ist ein verschließbares Tor vorgesehen. Die 5 m breite Zufahrt in das Becken mit einem konstanten Gefälle von 10 % ist von der westlichen Zufahrt aus direkt zu erreichen. Zur Absturzsicherung sind in den Zufahrtsbereichen Leitplanken angebracht. Die Zufahrten sind mit einem Zugangstor vor unbefugtem Zutritt gesperrt. Im Bereich der östlichen Zufahrt wird ein Aussichtspunkt errichtet. Die Fläche liegt über der Dammkrone. Der freie Blick über die Wasserfläche und die Biotope am Dammfuß über den die Anlage umgebenden Zaun ist somit gegeben. Die ausreichend große Fläche für Besuchergruppen ist mit einem Geländer als Absturzsicherung umgeben. Auf der Fläche befinden sich Bänke und Informationstafeln. Der Zugang erfolgt barrierefrei. Direkt neben der neuen Ortsumgehungsstraße Gottsdorf Riedl wird ein kleiner Parkplatz errichtet. Kontrollgang und Überwachungssystem Am wasserseitigen Böschungsfuß wird ein um das Becken verlaufender Kontrollgang errichtet, von dem aus es möglich sein wird, das dem Becken zulaufende Grund- und Sickerwasser über eine Drainageschicht kontrolliert zu fassen. Eine rechteckige Rinne befindet sich in der luftseitigen Seite des Bodens des Kontrollgangs. Nach außen durch den Damm führt der Zugang in den Kontrollgang. Das Sickerwasser aus dem Beckenbereich, den Böschungen und dem Grundwasser wird an den entsprechenden Stellen in die Toskammer geleitet und in weiterer Folge dem Aubach zugeführt wird. Das aus den Sohl- und Böschungsfeldern zulaufenden Wasser kann bei Bedarf auch direkt per Hand an den Zuläufen in den Kontrollgang gemessen werden. Am Zusammentreffen des Kontrollgangs mit dem Zugangsstollen fließt das drainierte Wasser von beiden Kontrollgangenden in jeweils ein Messbecken und von dort über ein Messwehr auf die Sohle des Stollens. Über eine Wasserstandsmessung im Messbecken können hier online in Echtzeit die Summen des drainierten Wassers separat aus dem westlichen und östlichen Kontrollgang gemessen werden. Dadurch kann die Dichtheit des Beckens jederzeit kontrolliert werden. In Aufstandsbereichen des Kontrollgangs mit besonders durchlässigem Untergrund werden Piezometer in den Unterg- Seite 42 von 98 JES_A001_AHBH3_B30001_00

43 rund eingebracht. Die Anzahl hängt von den bei Bauausführung angetroffenen Gegebenheiten ab. Auf der Nordseite des Beckens ist zur Be- und Entlüftung des Kontrollgangs ein entsprechender Schacht geplant. Der Absperrdamm wird mit Messeinrichtungen und Vermessungspunkten gemäß dem im Gelbdruck befindlichen Merkblatt DWA-M 514 ausgestattet. Derzeit wird um das Becken herum an fünf Stellen der Grundwasserstand kontinuierlich beobachtet. Nach weiterer Klärung der geologischen und hydrogeologischen Verhältnisse werden weiter Grundwassermessstellen, die auch eventuelle Grundwasserabsenkungen während des Betriebs der Anlage dokumentieren sollen, errichtet. Zur Steuerung und Überwachung des Speichersees ist eine redundante automatische Pegelüberwachung vorgesehen. Grundablass Der Grundablass des Beckens hat die Aufgaben der Ableitung von Niederschlagswasser im Revisionsfall bei entleertem Triebwasserweg. Der Grundablass kann auch für eine (Not-) Entleerung des Speichers heran gezogen werden, wenn bei gefülltem Becken und nicht verfügbaren Triebwasserweg eine Störung des Beckendichtungssystems auftreten sollte. Diese Ausführung steht im Einklang mit den Anforderungen der DIN Der Grundablass verfügt über zwei Organe, eine Absperrklappe mit Be- und Entlüftungsventil im Kontrollgang und ein Kegelstrahlschieber am Eintritt in die Toskammer. Das vollgefüllte Becken kann binnen 10,8 Tagen entleert werden. Die Toskammer am Ende des Grundablasses besitzt seitliche Öffnungen, durch welche das Wasser aus dem Grundablass am Dammfuß einem befestigten Gerinne zugeführt wird, welches etwa 40 m danach in den Aubach mündet. Als abzuführender Niederschlag im Revisionsfall wurde ein 100-jährliches Extremniederschlagsereignis angesetzt. Die maximale Abgabe aus dem Grundablass in den Aubzw. Dandlbach ist im Revisionsfall auf 1 m³/s limitiert um den Au- und den Dandlbach zu schonen. Verlegung Aubach Der bestehende Aubach unterquert die Ortsverbindungsstraße bei Gottsdorf und verläuft dann dem Leitbild eines mäandrierenden Wiesenbaches entsprechend in der Talsenke bis zur Ortslage Riedl. Dort mündet er in den von Osten kommenden Dandlbach. Das Sohlgefälle beträgt heute im Mittel etwa 3%, variiert jedoch aufgrund der Geländetopographie stark. So sind zwischendurch sowohl deutlich flachere als auch deutlich steilere Gefällestrecken vorhanden. Der Abfluss beträgt augenscheinlich im Regelfall nur wenige Liter pro Sekunde. Vor Beginn der Baumaßnahme ist der Aubach im gesamten Bereich ab ca. 150 m südlich der Unterquerung der Ortsverbindungsstraße bei Gottsdorf bis nördlich von Riedl auf einer Länge von rd m an die östliche Talflanke zu verlegen. Im oberen und mittleren Abschnitt wird das Gewässer mit einer mittleren Sohlbreite von etwa 1,0 m und einem mittleren Sohlgefälle von 0,5% hergestellt. Die Linienführung und die Böschungsgestaltung orientieren sich dabei am Leitbild des ursprünglich im Beckenbereich vorhandenen mäandrierenden Wiesenbaches. Die Gewässersohle JES_A001_AHBH3_B30001_00 Seite 43 von 98

44 wird mit gewässertypischem Sohlsubstrat wieder hergestellt. Je nach Durchlässigkeit der oberen Bodenschichten muss das gesamte Bachbett abgedichtet werden, um kein zusätzliches Sickerwasser unter das Dammbauwerk zu bekommen. Die Unterquerung von zwei den Gewässerverlauf kreuzenden Straßen (östliche Zufahrt Dammkrone und Unterquerung Ortsverbindungsstraße Gottsdorf - Riedl) erfolgt mit Wellblechdurchlässen, die eine ökologische Gestaltung erlauben. Im unteren Bereich überwindet der Aubach künftig einen Höhenunterschied von 30 m von der östlichen Talflanke bis zum Anschluss an das ursprüngliche Gewässerbett. In diesem Abschnitt wird der Bach mit einer mittleren Sohlbreite von etwa 1,0 m und einem mittleren Sohlgefälle von bis zu 20% hergestellt. Die Sicherung der Steilstrecke erfolgt mit Natursteinen. Im oberen und mittleren Bereich der Verlegungsstrecke, welche an die große nördliche sowie die kleine östliche Biotopfläche angrenzt, soll die Möglichkeit einer Entnahme eines Teilabflusses von wenigen Litern pro Sekunde zur Zusatzdotation der Biotopflächen geschaffen werden. Überwasser aus den Biotopflächen wird in den Aubach eingeleitet. Entwässerung der luftseitigen Dammflächen Das an den luftseitigen Dammflächen anfallende Oberflächenwasser wird am Dammfuß in einem kleinen Graben gefasst und entwässert entsprechend der anstehenden Geländetopographie. Auf der östlichen Seite des Speichersees fließt das Oberflächenwasser entweder direkt oder entlang der neuen Ortsverbindungsstraße Gottsdorf - Riedl in den verlegten Aubach. Die nördlichen Flächen um den Speichersees entwässern in die dort angelegte Biotopfläche und somit in den Aubach, in den der Überlauf der Biotopfläche mündet. Ein geringer Teil der westseitigen Flächen münden in eine am Dammfuß natürlich anstehende Geländemulde. Hier befindet sich ebenfalls eine kleine Biotopfläche, welche in eine neu errichtete Versickerungsanlage entwässert wird. Die südwestlichen und südlichen Flächen entwässern entsprechend der natürlichen Geländetopographie in Richtung des nordwestlich der Ortslage Riedl gelegenen Geländeeinschnitts und dann in den Aubach. Die Ableitung des Oberflächenwassers oberhalb der neuen Ortsverbindungsstraße Gottsdorf - Riedl ist in den entsprechenden Verkehrswegeplänen dargestellt. Be- und Entwässerung der Biotopflächen Die große, nördlich des Speichersees gelegene Biotopfläche, wird von oberflächlich ablaufendem Niederschlagswasser gespeist, welches am nördlich angrenzenden Hang sowie an der Luftseite des Damms anfällt. Zusätzlich besteht die Option, einen Teilabfluss des etwas höher liegenden Aubachs am nördlichsten Punkt des Biotops einzuleiten und somit das Biotop künstlich zu bewässern, falls ökologische Gesichtspunkte dies notwendig machen. Die Entwässerung von Überwasser der großen Biotopfläche erfolgt in der südöstlichsten Ecke des Biotops in den Aubach. Die Biotopfläche ist somit mit einem mittleren Sohlgefälle von wenigen Promille Neigung in Richtung der südöstlichsten Ecke auszuführen. Die kleine, östlich des Speichersees gelegene Biotopfläche wird lediglich von dem an der Luftseite des Dammes anfallenden Oberflächenwasser gespeist. Wie bei der großen nördlichen Biotopfläche kann hier auch die Möglichkeit geschaffen werden, Wasser des Aubachs ein- und auszuleiten, falls ökologische Gesichtspunkte dies erfordern. Die kleine westliche Biotopfläche wird ausschließlich vom Oberflächenwasser der umliegenden Damm- und Geländeflächen gespeist. Eine aufgrund der Topographie (Ge- Seite 44 von 98 JES_A001_AHBH3_B30001_00

45 ländemulde) zwingend notwendige Entwässerung erfolgt über im Untergrund eingebaute Rigole. Um Wasserverlust aus den Biotopflächen in den Untergrund zu vermeiden werden diese vollständig abgedichtet. Ob dies durch das natürlich anstehende Bodenmaterial oder mittels künstlicher Dichtungen geschehen muss, hängt von dem während der Baumaßnahme verfügbar werdendem Bodenmaterial ab. Oberwasserseitige Triebwasserführung Die Wasserentnahme und -rückgabe im Speichersee erfolgt über das Ein- und Auslaufbauwerk, an welches der 505 m lange, mit 90 % fallende Druckschacht und anschließend die 109 m lange, mit 12 % fallende Flachstrecke anschließt. Das Triebwasser wird über die oberwasserseitige Verteilrohrleitung mit notschlusstauglichen Kugelschiebern zu den zwei Maschinensätzen der Maschinenkaverne geführt. Kraftstation Die Kavernenanlage besteht aus einer Maschinenkaverne mit den zwei aufgelösten Maschinensätzen, einer Trafokaverne und zwei Generatorableitungsstollen. Die Aufschließung erfolgt über den 449 m langen, mit max. 6,5 % fallenden Zugangsstollen. Neben den zwei Maschinensätzen sind in der Maschinenkaverne alle wesentlichen Kraftwerksnebenanlagen untergebracht. Als Triebwasserweg - Absperrorgane sind oberwasserseitig notschlusstaugliche Kugelschieber sowie notschlusstaugliche Leitapparate der Turbinen (Bemessungsdruck: 45 bar) und unterwasserseitig Klappen (Bemessungsdruck: 13 bar) und Dammbalken am Ein- Auslaufbauwerk an der Donau vorgesehen. Unterwasserseitige Triebwasserführung Über die unterwasserseitige Verteilrohrleitung und den 630 m langen Unterwasserstollen und einen 35 m hohen Lotschacht wird der Anschluss an das Ein- und Auslaufbauwerk im Bereich Donau hergestellt. Ein- Auslaufbauwerk Donau Die Entnahme von Wasser beim Pumpen und die Rückgabe beim Turbinieren erfolgt über ein Bauwerk, welches sich am linken Ufer der Donau etwa bei Donaukilometer 2202,26 befindet. Das Bauwerk ist um ca. 26 Grad zur Uferlinie gedreht. Diese Anordnung stellt sicher, dass sowohl bei Turbinenbetrieb das ausströmende Wasser als auch bei Pumpbetrieb das einströmende Wasser möglichst geringe Querströmungen in der Schifffahrtsrinne verursacht. Die gesamte Breite des Bauwerks beträgt ca. 43 m und ist in drei Wehrfelder von je 11,80 m lichter Breite unterteilt. Als Revisionsverschlüsse dienen Portaldammbalken, die auf die Rechenebene aufgelegt werden und Revisionsarbeiten am Rechen im Trockenen erlauben. Die Revisionsverschlüsse werden in drei abgedeckten Behältern, die landseitig in das Ein- Auslaufbauwerk integriert sind, gelagert. Bei Bedarf können diese von der Rechenreinigungsmaschine aus den Lagerbehältern entnommen und vor die Einläufe gesetzt werden. Die lichte Höhe des Einlaufs am Rechen beträgt 4,5 m. Mit dem Einlaufquerschnitt von ca. 160 m2 beträgt die maximale Rechenanströmungsgeschwindigkeit im Pumpbetrieb 0,5 m/s. Vor dem Einlauf befindet sich ein schräger Rechen mit einem Stababstand von 15 cm. Das von der Rechenreinigungsanlage abgestreifte Rechengut wird in einen Container geleert. JES_A001_AHBH3_B30001_00 Seite 45 von 98

46 Über einen senkrechten Schacht wird das Bauwerk mit dem Unterwasserstollen verbunden. Dieser Schacht wird mit kleinerem Querschnitt bis zur Oberfläche geführt, um auch nach Fertigstellung des Bauwerks einen Zugang zum Unterwasserstollen zu ermöglichen. Der runde Strömungsquerschnitt wird am Ende des Unterwasserstollens in einen Rechteckquerschnitt verzogen um eine möglichst gleichmäßige Geschwindigkeitsverteilung bei der Umlenkung in den Vertikalschacht zu erreichen. Energieableitung Die Energieableitung erfolgt mit 220 kv Nennspannung von der Kavernenanlage mittels eines einphasigen Kabelsystems, welches zunächst in einem getrennten Querschnitt im Zugangstollen und in weiterer Folge mit einem eingegrabenen begehbaren Kabelgang unter der Zufahrtsrampe und dann in einem Kabelgang parallel zur Kreisstraße PA 51 zur Freiluftschaltanlage des Kraftwerkes Jochenstein geführt wird. Netzzugang Es ist geplant das bestehende Schaltanlage Jochenstein durch Ausbau eines vorhandenen Reserve-Schaltfeldes für den Netzzutritt des Energiespeichers Riedl zu nützen. Dies erfolgt auf der 220 kv- Spannungsebene. Organismenwanderhilfe Im Zuge der Errichtung des Energiespeicher Riedl wird eine Organismenwanderhilfe in Form eines natürlichen Umgehungsgerinnes am Talboden von Jochenstein errichtet. Mit dieser Maßnahme wird einerseits neuer Lebensraum geschaffen (Altarme) andererseits wird die längsgerichtete Organismendurchgängigkeit am KW Jochenstein ermöglicht. Das Umgehungsgerinne mit dynamischer Abflussdotation wird entsprechend großzügig und strukturreich (Kolke, Furten, Totholz, Altarme) ausgestaltet. Dadurch wird neben der Funktion der Durchgängigkeit auch neuer, hochwertiger Lebens- und Reproduktionsraum geschaffen. Mit dieser Anlage werden die Forderungen der Wasserrahmenrichtlinie erfüllt. Verkehrswege Durch die Herstellung des Oberbeckens im Massenausgleich, sowie die Nutzung des Verkehrsweges internationale Schifffahrtsstraße Donau für Massentransporte im Unterwasserbereich werden Straßentransporte minimiert. Für die Errichtung der Anlagenteile werden weitestgehend die bestehenden Verkehrswege benutzt. Der Baubereich Speichersee Riedl wird über die bestehende Kreisstraßen erschlossen. Der Baubereich Ein- und Auslaufbauwerk Donau wird über eine temporäre rd. 250 m lange Baustraße erschlossen, die von der Kehre 1 der PA 50 Jochenstein - Gottsdorf abzweigt. Der Baubereich des Portals für den Zugangsstollen zur Kavernenanlage wird über eine neu zu errichtende 100 m lange und 12,00 % fallende Zufahrtsrampe erschlossen, die 50 m vor der o. a. Kehre 1 abzweigt. Um die Längswanderung von Organismen entlang des Anschlusses an die Wälder der Donauleiten zu ermöglichen, wird unter der 1. Kehre ein Querungshilfe errichtet. Lagerflächen Im Bereich des Speichersees Riedl ist geplant, für die Schüttung des Ringdammes vorwiegend das Aushubmaterial aus dem Beckenbereich zu verwenden. Für die zeitlich begrenzte Lagerung von Baumaterialien ist eine Zwischenlagerfläche vorgesehen. Seite 46 von 98 JES_A001_AHBH3_B30001_00

47 Der Überschuss an Aushub- und Ausbruchmaterial von u.a. Triebwasserweg, Kavernenanlage samt Zugangsstollen, sowie Energieableitung wird an einer im Bereich des Ein- und Auslaufbauwerkes Donau neu zu errichtenden, temporären Schiffslände auf Schubleichter verladen und abtransportiert. Für die Betonherstellung brauchbares Material wird in einem eigenen Bereich des Zwischenlagers bis zur Verwertung gelagert. Vorübergehende Einrichtungen zur Baustromversorgung und Bauabwicklung Bei den Baubereichen Kavernenanlage und Ein- bzw. Auslaufbauwerk Donau erfolgt die Baustromversorgung der primären Baustromstationen mittels temporär verlegter 20 kv-kabel von der Schaltanlage Jochenstein aus. Bei den Baubereichen Kavernenanlage und Ein- bzw. Auslaufbauwerk Donau erfolgt die Baustromversorgung der primären Baustromstationen mittels temporär verlegter 10 kv-kabel vom Jochenstein aus. Beim Baubereich Speichersee ist nach Bedarf eine Versorgung mittels temporärer 20 kv-trafostation geplant. Baustelleneinrichtungsflächen im Gesamtausmaß von m² und Zwischenlagerflächen im Gesamtausmaß von m² dienen der Baustelle als temporäre Produktions-, Lager-, Transport- und Arbeitsstätten (Lagerung von Baumaterialien, Bauhilfseinrichtungen und als Fläche für Bürocontainer, Werkstattcontainer, Sozialeinrichtungen, etc). Gewähltes Anlagensystem und Leistung Der geplante Kraftwerkstyp mit den aufgelösten Maschinensätzen zeichnet sich durch eine Doppelfunktion aus. Einerseits sind die Vorteile der schnell verfügbaren und gut regelbaren Energieabgabe eines Speicherkraftwerkes im Turbinenbetrieb gegeben. In diesem Fall wird das Wasser vom Energiespeicher (Speichersee) über die Kraftwerksanlage abgearbeitet und in die Donau geleitet. Andererseits ist in Zeiten eines Energieüberschusses im elektrischen Netz die Speicherung dieser Überschussenergie durch das Hinaufpumpen des Wassers aus der Donau möglich. Flächenbedarf - Errichtungsphase Zwischenlagerflächen Gesamtflächenbedarf A = m² Zwischenlagerfläche 1 Unterwasser A = m², Hschütt = 5 m Zwischenlagerfläche 2 Speichersee A = m², Hschütt = 5 m Zwischenlagerfläche 3 Speichersee A = m², Hschütt = 5 m Baustellenflächen Gesamtflächenbedarf A = m² BE- Fläche 1 Hauptbaulager A = m² BE- Fläche 2 Zufahrt Kraftstation A = m² BE- Fläche 3 Energieableitung A = m² BE- Fläche 4 Speichersee A = m² BE- Fläche 5 Baulager Speichersee A = m² JES_A001_AHBH3_B30001_00 Seite 47 von 98

48 4.2. Beschreibung der Bauausführung Für die Errichtung des Energiespeichers Riedl ist eine Dauer von rd. 4,5 Jahren vorgesehen (Errichtungsphase). Die Baumaßnahmen sind grundsätzlich an sieben Tagen pro Woche geplant, wobei für die Realisierung des Bauvorhaben folgende Arbeitszeiträume definiert werden: Tag: 6:00 bis 19:00 Uhr, Abend: 19:00 bis 22:00 Uhr und Nacht 22:00 bis 6:00 Uhr. Lärmintensive obertägige Bauarbeiten werden mit Rücksicht auf die Bewohner der nahen Ortschaften Gottsdorf, Riedl und Jochenstein lediglich an Werktagen Montag bis Freitag 7:00 bis 22:00 und an Samstagen 7:00 bis 12:00 durchgeführt. Alle übrigen Bau- und Montagearbeiten werden im Mehrschichtbetrieb vorgenommen und können sich daher von 0:00 bis 24:00 Uhr, an Werk-, Sonn- und Feiertagen erstrecken. Das Baukonzept für den Speichersee sieht vor, dass durch Massenausgleich so wenig Material wie möglich transportiert werden muss. Das Aushub- bzw. Ausbruchsmaterial wird vor Ort aufbereitet. Herangeschafft werden müssen Bitumen für die Asphaltdichtung und Zement für die Betonherstellung. Die Untertagebauwerke werden beginnend mit dem an der Donau gelegenen Lotschacht, anschließend mit dem Unterwasserstollen, der Kraftkaverne, dem Schutterstollen und von innen nach außen dem Zufahrtsstollen im Sprengvortrieb aufgefahren. Gleichzeitig mit dem Zufahrtsstollen wird im Raise-boring Verfahren der Schrägschacht des Hochdruckteils des Triebwasserwegs hergestellt. Alle Ausbruchsmassen werden über den an der Donau gelegenen Lotschacht mittels Krananlage auf Schubleichter verbracht. Die Betonarbeiten am Ein- Auslaufbauwerk an der Donau werden nach der Vollendung des Ausbruches der Untertagebauwerke errichtet. In diesem Zeitraum erfolgen auch die Arbeiten an der Organismenwanderhilfe, der Widerherstellung des Radweges, sowie die Restarbeiten und Rekultivierungen des Baustellengeländes Beschreibung der Betriebsphase Betrieb und Überwachung Der Betrieb des Energiespeichers Riedl erfolgt vollautomatisch, ferngesteuert und fernüberwacht. Die Neuanlage ist für den unbesetzten Betrieb konzipiert und wird in das bestehende Fernsteuerungs- und Fernüberwachungssystem der Donaukraftwerk Jochenstein AG eingebunden. Die Betriebsführung und Überwachung erfolgt von der übergeordneten Zentralwarte in Braunau-Simbach. Die Zentralwarte ist rund um die Uhr besetzt. Sämtliche Aufgaben des täglichen Betriebes werden von qualifiziertem Betriebspersonal vor Ort wahrgenommen. Außerhalb der Normalarbeitszeit stehen lokale Bereitschaftsdienste für die Entstörung zur Verfügung. Die hydraulischen Maschinen des Energiespeicher Riedl sind konzipiert als aufgetrennter Maschinensatz (3-Maschinen-Anordnung) mit regelfähiger Francis-Turbine, nicht regelfähiger Speicherpumpe und einem hydraulischen Anfahrwandler mit einer Engpassleistung von jeweils 300 MW im Turbinen- bzw. Pumpbetrieb. Bedingt durch diese maschinelle Auslegung ist es mit dem Energiespeicher Riedl möglich ein breites Band an positiver und negativer Regelleistung in einem Mischbetrieb aus Regel- und Wälzmodus abhängig von den energiewirtschaftlichen Gegebenheiten bereit zu stellen. Seite 48 von 98 JES_A001_AHBH3_B30001_00

49 Eine Einsatzsimulation des Energiespeichers- Riedl, basierend auf den historischen Abrufen von Regelenergie liefert als Ergebnis eine jährliche Erzeugung von rund 330 GWh bei einer Energieübernahme im Pumpbetrieb von rund 430 GWh. Das entspricht einer jährlichen Einsatzdauer von rund 1100 Volllaststunden im Turbinenbetrieb, und rund 1400 Volllaststunden im Pumpbetrieb. Bei Betrachtung eines reinen Wälzbetriebes wäre der Energiespeicher- Riedl in der Lage jährlich rund 750 GWh, bei einem Pumpaufwand von rund 980 GWh, bereitzustellen. Das entspricht einer jährlichen Einsatzdauer von rund 2500 Volllaststunden im Turbinenbetrieb, und rund 3300 Volllaststunden im Pumpbetrieb. Brandschutz Die Alarmierung im Brand- bzw. Katastrophenfall ist für die Kraftwerksanlagen Jochenstein in der Brandschutzordnung Jochenstein geregelt und gilt dann auch für den Betrieb des Energiespeichers. Sämtliche Innenräume der Kraftwerksanlage werden mit einer automatischen Brandmeldeanlage ausgerüstet. Objektschutz Die neu zu errichtenden Anlagen des Energiespeichers Riedl werden in das Zutrittsicherungssystem des bestehenden Kraftwerk Jochenstein eingebunden und mit einer Schließ- und Objektschutzanlage ausgestattet. Die Zugangstüren und Tore von Gebäuden, Anlagen und Umzäunungen werden mit einer geeigneten Zutrittsüberwachung und Videoüberwachung ausgerüstet. Die Bereiche sämtlicher Steuer- und Betätigungseinrichtungen werden mit Bewegungsmeldern überwacht. Das Vorgehen bei Ansprechen des Objektschutzes ist in der Betriebsvorschrift Betreten und Verlassen des Kraftwerks geregelt. Arbeitnehmerschutz Die Kraftwerksanlage Energiespeicher Riedl wird in der Betriebsphase in die Betriebsorganisation der von der DKJ mit der Betriebsführung beauftragten Grenzkraftwerke GmbH eingebunden. Damit ist die Anwendung der wesentlichen gesetzlichen Vorschriften Arbeitsschutzgesetz Arbeitssicherheitsgesetz Arbeitsstättenverordnung Betriebssicherheitsverordnung Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung PSA Benutzungsverordnung, sowie der berufsgenossenschaftlichen Richtlinien und Verordnungen nach dem jeweils letztgültigen Stand gesichert. Die Kraftstation Riedl ist im Normalbetrieb nicht besetzt, da die gesamte Kraftwerksanlage ferngesteuert und fernüberwacht betrieben wird. Für das bei Betriebskontrollen und Revisionen fallweise anwesende Personal werden sanitäre Vorkehrungen und Sozialeinrichtungen, Erste Hilfe Ausrüstungen, künstliche Beleuchtung, Beheizung, Klimatisierung und Belüftung, Fluchtwege, Brandschutzeinrichtungen etc. vorgesehen. Für fallweise Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten kommt ausschließlich geschultes und befähigtes Personal zum Einsatz. Die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (LärmVibrationsArbSchV vom )) wird eingehalten. JES_A001_AHBH3_B30001_00 Seite 49 von 98

50 Sicherheitskonzept bei Störfällen Der Energiespeicher Riedl wird hinsichtlich des Sicherheitskonzepts in die bestehende Organisation des Kraftwerkes Jochenstein integriert. Für Notfälle liegen entsprechende Notfallpläne auf. Für Krisensituationen existieren einheitliche organisatorische Vorkehrungen, welche auch die Zusammenarbeit mit Einsatzkräften und Katastrophendiensten beschreiben. Wasserspiegelschwankungen Durch den Betrieb des Energiespeichers Riedl treten Pegelschwankungen im Speichersee auf, welche durch die Verlagerung von Wasser ins Oberbecken verursacht werden. Die maximale Wasserspiegeldifferenz im Oberbecken beträgt dabei 20,5 Meter. Die Ergebnisse von Simulationsrechnungen zeigen, dass sich die tägliche Wasserspiegeldifferenz bei Regelbetrieb in einem Rahmen von maximal rund 10 bis 15 Meter bewegt. Die folgenden Abbildungen zeigen beispielhaft die erwarteten Pegelschwankungen im Oberbecken. Für Regelbetrieb und Wälzbetrieb sind jeweils Zeiträume von 4 Wochen in Sommer- und Wintermonaten dargestellt. Pegel des Oberbeckens im Regelbetrieb (Sommer) Pegelstand im Regelbetrieb Sommer Speicherpegel [m] Jul. 4. Aug. 11. Aug. 18. Aug. 25. Aug. Datum Abbildung 6: Beispielhafter Pegelverlauf im Oberbecken des Energiespeichers Riedl in einem Sommermonat für den Regelbetrieb. Pegel des Oberbeckens im Regelbetrieb (Winter) Pegelstand im Regelbetrieb Winter Speicherpegel [m] Jan. 19. Jan. 26. Jan. 2. Feb. 9. Feb. Datum Abbildung 7: Beispielhafter Pegelverlauf im Oberbecken des Energiespeichers Riedl in einem Wintermonat für den Regelbetrieb. Seite 50 von 98 JES_A001_AHBH3_B30001_00

51 Pegel des Oberbeckens im Wälzbetrieb (Sommer) Pegelstand nach Fahrplan Sommer 635 Speicherpegel [m] Jul. 4. Aug. 11. Aug. 18. Aug. 25. Aug. Datum Abbildung 8: Beispielhafter Pegelverlauf im Oberbecken des Energiespeichers Riedl in Sommermonaten für den Wälzbetrieb (ohne Erbringung von Regelleistung). Pegel des Oberbeckens im Wälzbetrieb (Winter) Pegelstand nach Fahrplan Winter 635 Speicherpegel [m] Jan. 19. Jan. 26. Jan. 2. Feb. 9. Feb. Datum Abbildung 9: Beispielhafter Pegelverlauf im Oberbecken des Energiespeichers Riedl in Wintermonaten für den Wälzbetrieb (ohne Erbringung von Regelleistung). Der Betrieb des Energiespeichers verursacht Spiegelschwankungen in der Donau, die sich mit den vorhandenen Spiegelschwankungen überlagern werden. Generell kann gesagt werden, dass ein Regelbetrieb geringere Spiegelschwankungen hervorrufen wird, da die geförderten Volumina und Zeitdauern geringer sind und sich Pump- und Turbinenbetrieb öfters abwechseln, als bei Annahme eines reinen Wälzbetriebes. Aus gewässerökologischer Sicht wurden die Auswirkungen verschiedener Betriebsweisen geprüft und in Abhängigkeit der natürlichen Wasserführung und der Anforderungen der aquatischen Lebewelt Toleranzbänder für die Spiegelschwankungen definiert, die betrieblich eingehalten werden. Sedimentmanagement Infolge des Hinaufpumpens des Donauwassers werden Sedimente in den Speichersee gelangen und sich dort in Abhängigkeit von der Umwälzrate ablagern. Dieses Material wird mechanisch gelöst und über den Triebwasserweg der Donau im Turbinenbetrieb wieder zugeführt. JES_A001_AHBH3_B30001_00 Seite 51 von 98

52 4.4. Trinkwasserversorgung Bauphase Während der Bauphase ist die Benutzung der Flächen des Wasserschutzgebietes der Brunnen GJ4 und GJ5, die im Moment die Ortschaft Jochenstein und das Kraftwerk Jochenstein mit Trink- und Brauchwasser versorgen, notwendig. Aus diesem Grund wird vor Beginn der Bauarbeiten eine Ersatzwasserversorgung von einer bestehenden Quelle auf der österreichischen Seite eingerichtet. Die bestehenden Brunnen werden während der Bauzeit zur Brauchwasserversorgung des Kraftwerks und des Baubetriebs verwendet. Die Wasserversorgung der BE-Flächen im Baubereich des Speichersees erfolgt aus der öffentlichen Wasserversorgung der Ortschaften Gottsdorf/Riedl. Betriebsphase Es ist geplant die Ersatzwasserversorgung der Bauphase auch nach Beendigung der Bauarbeiten als redundantes System zu erhalten und es durch eine Leitung im Triebwasserweg mit der Wasserversorgung aus Gottsdorf/Riedl zu verbinden. Ein baubegleitendes Monitoring der Wasserqualität soll eine schnelle Wiederinbetriebnahme der bestehenden Brunnen nach Beendigung der Baumaßnahme ermöglichen. Die Wasserversorgung der Kraftstation während des Kraftwerkbetriebes erfolgt über eine Trinkwasserleitung die vom öffentlichen Trinkwassernetz aus Jochenstein aus gespeist wird. Die Leitung verläuft parallel des Kabelganges der Energiezu- bzw. ableitung und wird über den Zufahrtsstollen zu den Verbrauchern in der Kraftkaverne geführt. Die Betriebs- und Hydrantenwasserversorgung erfolgt von der Hochdruckseite her Abwasserentsorgung Bauphase Das Abwasser aus den Sozialräumen wird der örtlichen Kläranlage in Jochenstein zugeführt. Nach Auskunft der örtlichen Behörden hat diese noch ausreichend Kapazität für den Baubetrieb. Das aus der Felszerkleinerung anfallende Brauchwasser wird gesammelt und der auf der BE-Fläche installierten Wasseraufbereitungsanlage zugeführt. Je nach Chemismus und Zusammensetzung des anfallenden Wassers aus dem Baubetrieb wird es vor Ort in Absetzbecken geleitet und wieder verwendet oder entsprechend aufbereitet. Im Bereich der Untertagebauwerke wie Kraftstation, Triebwasserweg und Zufahrtsstollen, fällt in der Errichtungsphase das während des Ausbruches austretende Bergwasser an. Der Ausbruch wird jedoch zeitnah mit Spritzbeton und Ankern gesichert, was wiederum eine Abdichtung des Hohlraumes bewirkt. Die austretenden Wassermassen werden als gering eingeschätzt. Das anfallende Wasser wird dann vor Ort gesammelt und in Richtung Ein-/ Auslaufbauwerk gepumpt. Dort wird das Wasser in einer Wasseraufbereitungsanlage auf der BE-Fläche 1 aufbereitet und anschließend in die Donau geleitet. Das Abwasser aus den Sozialräumen im Bereich Speichersee wird der Kläranlage in Gottsdorf zugeführt. Die Kläranlage in Gottsdorf hat nach Aussage der örtlichen Behörden noch ausreichend Reserve. Seite 52 von 98 JES_A001_AHBH3_B30001_00

53 Betriebsphase Die anfallenden Fäkalabwässer werden der Kläranlage Jochenstein zugeführt. Das Oberflächenwasser aus dem Portalbereich, das Schleppwasser im Zufahrtstunnel sowie sonstige anfallende Wässer werden in Bodenabläufen gesammelt und anschließend in einen Sammelschacht geführt. Das Wasser wird im Anschluss über einen Schlammfang und einen nachgeschalteten Hochleistungsabscheider in einen Sammelbehälter gepumpt. Aus diesem Behälter wird das Wasser über eine Entwässerungsleitung, die parallel zum Unterwasserstollen liegt, in die Donau gepumpt, wobei die Pumpen redundant ausgelegt sind Flächeninanspruchnahme Der Flächenbedarf (dauerhaft und temporär) ist in der folgenden Tabelle dargestellt. Tabelle 11: Dauerhafter und temporärer Flächenbedarf Flächenbedarf dauerhaft temporär Speichersee Wasserfläche ( m²) m² -- Damm und Vorland incl. Biotopflächen m² -- Baustellenflächen BE 1 Hauptbaulager ( m²) m², incl. Organismenwanderhilfe BE 2 Zufahrt Kraftstation m² BE 3 - Energieableitung m² BE 4 Speichersee m² BE 5 Nebenbaulager m² Zwischenlagerflächen ZL 1 Unterwasser m² ZL 2 - Speichersee m² ZL 3 Speichersee m² 4.7. Verwertung, Transport und Lagerung des Aushub- /Ausbruchmaterials Das Aushub- und Ausbruchsmaterial wird so weit dies möglich ist, einer Wiederverwertung innerhalb des Baustellenbereichs zugeführt. Im Bereich des Speichersees ist dies bis auf geringe, eventuell nicht wieder verwertbare Massen der Fall. Wenn möglich wird das ausgehobene Material ohne Zwischenlagerung sofort wieder eingebaut. Die Zwischenlagerung nicht sofort verwertbarer bzw. auf zu bereitender Massen erfolgt auf den dafür im Baubereich vorgesehenen Lagerflächen. Die Ausbruchsmassen der Untertagearbeiten werden über den Lotschacht an der Donau entweder direkt auf die an der Lände verhefteten Schubleichter verladen oder auf die in diesem Bereich situierten Zwischenlager zur Aufbereitung als Betonzuschlagstoff oder Schüttmaterial gebracht. Für das auf der Donau abzutransportierende Überschussmaterial von rund m³ aus dem Felsausbruch bieten sich ohne zusätzliche Umladungen nach aktuellem Erhebungen folgende Verwertungsmöglichkeiten an: JES_A001_AHBH3_B30001_00 Seite 53 von 98

54 Herstellung von Strukturen im Stauraum Aschach, wofür ca m³ Material erforderlich sind. Herstellung der projektsgemäßen Sohllagen in den Unterwasserstrecken der flussab gelegenen Donaukraftwerke; hier ist ein Materialbedarf in der Höhe von m³ gegeben. Verwendung als Schüttmaterial für den linksufrig geplanten Radweg von Jochenstein nach Obernzell, wofür nach vorliegenden Schätzungen m³ erforderlich wären Abtransport durch einen befugten Unternehmer auf eine genehmigte Deponie oder ein Zwischenlager für die spätere Verwendung Schifffahrt und Bootsverkehr Das Ein- Auslaufbauwerk Donau entzieht der Donau im Pumpfall bis zu 80 m³/s und gibt im Turbinierfall bis zu 100 m³/s an die Donau zurück. Dadurch entstehen Querströmungen, sowie Schwall- und Sunkwellen, die keine negativen Auswirkungen auf die Schifffahrt haben. Um einen funktionierenden Anschluss der Organismenwanderhilfe für die unterschiedlichen Wasserstände der Donau zu erhalten, ist es erforderlich eine Vorschüttung in die Donau (zwischen Donau-km 2.201,750 und 2.202,150) vorzunehmen. Die bestehende, aber nicht benutzte Wartelände entfällt. Der Schiffsverkehr erhöht sich durch den Abtransport des Ausbruchsmaterials während der Bauzeit um max. 1 Schiff pro Tag, das ist eine Steigerung von weniger als 1 % Grundwasserberechnung Der Untersuchungsraum umfasst Bereiche, in denen direkt eingegriffen wird in denen dadurch Wirkungen durch Erschütterungen und Schwingungen möglich sind in denen dadurch das Grund- und Oberflächenwasser (Grundwasserhöhe bzw. Abflussmenge, Wasserbeschaffenheit) beeinflusst werden kann. Zur Ermittlung der Grundwasserneubildungsrate nach der Wasserhaushaltsgleichung wurden vom Deutschen Wetterdienst Daten für Niederschlag und Verdunstung für den 30-jährigen Auswertungszeitraum von 1976 bis 2005 beschafft. Der nächstgelegene Pegel ist die Messstelle Rannasäge Nr an der Ranna, welche sich nur etwa 5 km nördlich des Untersuchungsgebietes befindet. Für die Jahresreihe 1987 bis 1995 wird der mittlere, aus dem Grundwasser stammende Abfluss MQG mit 322 mm/a angegeben. Die spezifische Grundwasserneubildung MQG/MQ gibt an, welchen Anteil der Grundwasserabfluss am Gesamtabfluss hat. Dieser wird vorliegend mit 46 % angegeben. In einer ersten Annäherung beträgt im Untersuchungsgebiet damit die Grundwasserneubildung 46 % des Abflusses in Höhe von 490 mm/a also 225 mm/a. Seite 54 von 98 JES_A001_AHBH3_B30001_00

55 5. Auswirkungen des Vorhabens auf Umwelt und Natur 5.1. Boden Um mögliche Auswirkungen auf das Schutzgut Boden zu untersuchen und beurteilen zu können, wurde ein enges (rd. 210 ha) und erweitertes Untersuchungsgebiet (rd. 510 ha) rund um die Eingriffsflächen des Energiespeicher Riedl definiert und betrachtet. Damit wird das von Wald umgrenzte Areal um die Ortschaften Riedl/Gottsdorf, in dem der Speichersee geplant ist, sowie der Talraum bei Jochenstein erfasst. Es zeigt sich, dass die im Untersuchungsgebiet vertretenen Böden (Braunerden, Gleye) weit verbreitet auftreten. Außergewöhnliche Bodenformen mit Sonderstellung sind nicht dokumentiert. In erster Linie ist der vorherrschende Boden über einen dauerhaften Flächenverlust von ca. 25 ha (versiegelte Fläche Speichersee) betroffen. Temporäre (Bauphase) Bodenbeanspruchungen summieren sich auf ca. 35 ha, welche nach Abschluss der Bauarbeiten wieder rekultiviert werden. Die Erzeugungsbedingungen für Acker und Grünland auf den beanspruchten Böden sind gemäß landwirtschaftlicher Standortkartierung als durchschnittlich, in Teilbereichen als ungünstig, eingestuft. Der dauerhafte Verlust von Boden erfährt durch begleitende ökologische Ausgleichsmaßnahmen eine qualitative Kompensation, so dass die Auswirkungen des Vorhabens auf Boden insgesamt als gering eingestuft werden. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass schädliche Bodenveränderungen aufgrund des Vorhabens nicht zu erwarten sind Wasser Oberflächengewässer Bauphase Mit der Errichtung des Entnahme-/Rückgabebauwerkes und der Organismenwanderhilfe wird ein Gutteil des linken Donauufers flussab des Donaukraftwerks Jochenstein bis zur Staatsgrenze umgewandelt. Dieser Uferbereich liegt aktuell als ausschließlich blockwurfgesichertes Ufer vor (grundsätzlich als Schifffahrtslände ausgebildet). Durch das Baugeschehen kommt es zu temporären Störungen und Unbesiedelbarkeit der Uferzonen. Durch die Errichtung des Speichers ist auf der Hochfläche der Aubach zu verlegen. Dadurch kommt es temporär zu massiven Beeinträchtigungen in Bezug auf die Besiedelbarkeit des Gewässers. Durch das Baugeschehen ergeben sich Trübebelastungen. Betriebsphase Mit dem Betrieb des Energiespeichers Riedl kommt es zu hydrologischen Änderungen der Donau im Unterwasser des KW Jochenstein bis zur Staustufe Aschach. Diese Änderungen bedeuten eine eingeschränkte Nutzbarkeit der unmittelbaren Uferzonen. In JES_A001_AHBH3_B30001_00 Seite 55 von 98

56 Abhängigkeit von der Autökologie der einzelnen wassergebundenen Organismen sind die jeweiligen Arten unterschiedlich betroffen. Die Untersuchungsergebnisse im Rahmen des Gutachtens Oberflächengewässer, Gewässerökologie und Fischerei zeigen, dass in Bezug auf die Reproduktionsareale in der Stauwurzel (Kieslaichplätze) und im zentralen Staubereich (für Arten der phyto/litholphilen Laichgilde) Einschränkungen zu erwarten sind. Diese Einschränkungen sind derart einzuschätzen, dass mit geeigneten Maßnahmen diese ungünstigen Einflüsse ausgeglichen werden können. Dies gilt auch für die als besonders sensibel einzustufenden Fischarten wie Sterlet und Donaukaulbarsch. Mit dem Betrieb der Anlage ergeben sich im Pumpbetrieb lokal Einsaugeffekte, die sich jedoch in der Größenordnung von unter 1% der gesamten vorhandenen benthischen Organismen abschätzen lassen. Mit der projektsbedingten Verlegung des Aubaches ist geplant den regulierten, gestreckten Lauf in ein leitbildkonformes mäandrierendes Gerinne umzugestalten. Für den Aubach und in weiterer Folge für den Dandlbach ergeben sich folgende gewässerökologisch relevante Auswirkungen: Das Oberbecken wird im derzeitigen Talboden des Aubaches errichtet. Dies bedeutet, dass der Aubach ab der Ortschaft Gottsdorf bis zur Ortschaft Riedl zu verlegen ist. Des weiteren kommt es zu einer Reduktion des hydrologischen Einzugsgebietes des Aubaches um ca. 20%. Im Oberlauf weist der Aubach eine natürlich mäandrierende Linienform auf. In der Folge ist der Bachlauf regulierungsbedingt gestreckt und durchwegs mittels Wasserbausteinen gesichert. Zwischen den Ortschaften Gottsdorf und Riedl liegt eine Teichanlage, welche aus dem Aubach dotiert wird. Mit der Errichtung des Oberbeckens wird der Aubach sowohl im Bereich der natürlichen Ausprägung, als auch im Bereich der Regulierungsstrecke in ein neues Bett verlegt. Die Teichanlage des Konsenswerbers (Pächter: Maier/Greindl) wir zur Gänze aufgelöst. Dabei soll das neue Bachbett des Aubaches in einem definierten Korridor, entsprechend den vorliegenden abiotischen Randbedingungen, sich frei entwickeln können. Somit wird zumindest im Bereich der Regulierungsstrecke eine morphologische Aufwertung möglich sein. Auch wenn sich eine Reduktion der Abflussspende um 20% einstellen wird, ist von grundsätzlich von ähnlichen gewässerökologischen Rahmenbedingungen auszugehen. Der Dandlbach ist im Schluchtbereich zur Zeit zur Gänze ausgeleitet (im Mündungsbereich bei verringertem Abfluss aus dem Resteinzugsgebiet unbefriedigender Zustand auf Basis des Qualitätselements Fische ). Als ökologischer Ausgleich wird überlegt, im Rahmen der Vorhabensrealisierung, den Gesamtabfluss wieder in das natürliche Bachbett abzugeben. Darüber hinaus soll die Mündungsstrecke des Dandlbaches (Donau) durch Aufweitungsmaßnahmen ökologisch aufgewertet werden. Die Prognose im Hinblick auf die Entwicklungsmöglichkeiten für Culicidae (Stechmücken) im Oberbecken im Rahmen des Gutachtens Oberflächengewässer, Gewässerökologie und Fischerei ergaben, dass die erforderlichen Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Stechmücken (kleinräumiger Wasserkörper, hohe Temperatur, fischfrei) im Speichersee nicht gegeben sind. Seite 56 von 98 JES_A001_AHBH3_B30001_00

57 Auswirkungen auf den Hochwasserabfluss Donau Bauphase Im Bereich der BE-Flächen wird das tiefer liegende Gelände flussseitig des Radweges für die Dauer der Bauarbeiten um ca. 1,5 m bis auf das Niveau 286,50 m ünn angehoben. Das Gelände liegt damit über dem Wasserspiegel eines HQ 30 mit ca. 286,20 m ünn. Unter der Annahme, dass die Lagerflächen zu 100% gefüllt sind, wurden die Wasserspiegellagen und Fließgeschwindigkeiten für den Bauzustand bei einem HQ 100 berechnet und mit dem Wasserspiegel im Istzustand HQ 100 verglichen. Die Berechnungen erfolgten mit einem numerischen 2D-Modell. Die Erhöhung des Wasserspiegels durch die Geländeaufhöhung, die Baugrube des Einlaufbauwerks und die gefüllten Lagerflächen ist mit weniger als 1 cm vernachlässigbar. Das Retentionsvolumen bei HQ 100 wird bauzeitlich um ca m3 reduziert. Dieses Volumen entspricht bei HQ 100 = m3/s etwa dem Abfluss in 3 Sekunden. Betriebsphase Das Ein und Auslaufbauwerk an der Donau (Donau-km 2.202,250) liegt im Überschwemmungsgebiet eines HQ 100 -Abflusses. Die Oberkante des Bauwerks liegt mit 288,00 m ünn um ca. 4 m höher als das bestehende Gelände. Stromabwärts des Bauwerks wird zudem zwischen Donau-km 2.201,750 und 2.202,150 die Uferböschung um ca m in Richtung Flussmitte verschoben. Die Auswirkungen der Baumaßnahme auf den Hochwasserabfluss HQ 100 wurde mit einem numerischen 2D-Modell untersucht. Der Wasserspiegel für HQ 100 (Q = m³/s) liegt am Bauwerk auf ca. 287,10 m ü +NN. Die Fließgeschwindigkeiten in der Donau betragen derzeit ca m/s, im Bereich des Bauwerks weniger als 0.1 m/s. Die Wasserspiegellagen bei HQ 100 werden durch die Maßnahmen nur um maximal ca. 1 cm erhöht. Das durch das Bauwerk verlorene Retentionsvolumen wird durch die Geländeabsenkung im Bereich der OWH in der Höhenlamelle zwischen ca m ünn und 287,00 m ünn vollständig ausgeglichen. Die Verschiebung der Uferböschung betrifft vor allem den Wasserkörper unterhalb des Wasserspiegels bei MQ mit ca m ünn. Im Bereich zwischen 281,00 und 283,00, d.h. zwischen den Abflüssen MQ und ca. HQ 1 kommt es durch diese Verschiebung zu einem geringen Verlust an Retentionsvolumen. Au- und Dandlbach Bau- und Betriebsphase Der Aubach wird vorgängig der Errichtung des Speichersees im gesamten Bereich südlich der Unterquerung der Ortsverbindungsstraße bei Gottsdorf bis nördlich von Riedl auf einer Länge von rd m an die östliche Talflanke zu verlegt. Durch die Schaffung eines ökologisch gestalteten Abflusskorridors und darin liegender Tiefenrinne für niedrige und mittlere Abflüsse ist kein negativer Einfluss auf das Abfuhrvermögen des Aubaches während der Bau- und Betriebsphase vorhanden. Der Abflusskorri- JES_A001_AHBH3_B30001_00 Seite 57 von 98

58 dor wird in seinen Abmessungen so gewählt, dass ein Verlust von Retentionsräumen nicht gegeben ist. Am Dandlbach treten bezüglich Hochwasserführungen keine Änderungen auf Grundwasser Bauphase Absenkung des Bergwasserspiegels während der Errichtung der untertägigen Anlagen: Durch den Eingriff bis 350 m unter Geländeoberfläche ist hier bauzeitlich die größte Auswirkung zu erwarten. Mögliche Auswirkungen werden durch das unverzügliche Abdichten von wasserführenden Klüften zeitlich und räumlich minimiert. Veränderung des Grundwasserstands im Umfeld des geplanten Speichersees: Mögliche Auswirkungen werden durch das unverzügliche Abdichten von wasserführenden Klüften zeitlich und räumlich minimiert. Veränderung der Wasserbeschaffenheit im Umfeld des geplanten Speicherbeckens und der untertägigen Anlage: Das anfallende Wasser wird gesammelt, in regelmäßigen Abständen auf seine Beschaffenheit überwacht und bei Überschreitung von noch festzulegenden Grenzwerten aufbereitet. Verschließung bzw. Verlegung von wasserführenden Klüften insbesondere durch Sprengarbeiten: Im oberflächennahen Bereich wird auf die Durchführung von Sprengarbeiten nach der vorliegenden Planung weitestgehend verzichtet. Gefahr von Massenbewegungen durch die Baumaßnahmen im Nahbereich des Tunnelportals Zufahrtstunnel am übersteilen Talhang der Donau: Hier erfolgen die erforderlichen bautechnischen Absicherungsmaßnahmen. Beeinträchtigung durch Erschütterungen und Schwingungen: Relevante Beeinträchtigungen sind gemäß dem sprengtechnischen Gutachten von Dr. Schober nicht zu besorgen. Veränderungen im Abflussregime des Aubachs: Durch die Anlage eines mäandrierenden Gewässers erhält der Aubach wieder eine naturnähere Gewässerstruktur. Der Abfluss wird dadurch vergleichmäßigt. Dies ist insgesamt positiv zu bewerten. Veränderungen im Wasserhaushalt der Quellen, der Vernässungszonen bzw. des pflanzenverfügbaren Wassers im Hangbereich durch temporäre Grundwasserabsenkung oder durch Schaffen neuer Wasserwegsamkeiten: Nach den bisherigen Untersuchungsergebnissen sind praktisch alle Quellen am Steilhangbereich intermittierend, das heißt dass sie bei längeren niederschlagsfreien Perioden natürlicherweise trockenfallen. Temporäre Veränderung der Wasserbeschaffenheit des Talbodenaquifers durch den Bau der geplanten OWH und die Baustelleneinrichtungsflächen: Die Auswirkungen werden durch geeignete technischen Maßnahmen sowie Auflagen für den Baubetrieb minimiert. Die Wasserversorgung des Ortes Jochenstein wird während der Bauphase mittels Ersatzwasserversorgung sichergestellt. Seite 58 von 98 JES_A001_AHBH3_B30001_00

59 Betriebsphase Im Vergleich zur Bauphase sind mögliche Auswirkungen in der Betriebsphase deutlich nachrangiger. Es kommt zu dauerhaften Veränderungen des Grundwasserhaushalts im Bereich des geplanten Speicherbeckens. Dadurch sind dort lokale Veränderungen des Grundwasserstands zu erwarten. Der Wirkbereich wird vorläufig wegen der geringen Durchlässigkeit des dort anstehenden Kristallins inkl. Zersatzdecke auf maximal 100 m um das geplante Speicherbecken abgeschätzt. Es ist vorgesehen, den Lauf des Aubachs zu verlegen und nach gewässerökologischen Gesichtspunkten zu gestalten. In den sonstigen Flächen sind keine relevanten Auswirkungen auf das pflanzenverfügbare Grundwasser zu erwarten. In der Umgebung des Sportplatzes von Gottsdorf wurden sehr geringe Grundwasserflurabstände des Kluftgrundwassers unter GOK beobachtet. In diesem als landwirtschaftliche Nutzflächen bzw. Sportplatz genutzten Bereich ist durch die Verlegung des Aubachs eine lokale Absenkung des Grundwasserspiegels und somit eine Erhöhung des Grundwasserflurabstandes zu erwarten. Durch die Maßnahme ergibt sich somit eine Verbesserung der Nutzungsmöglichkeiten der saisonal zur Vernässung neigenden Flächen. Durch hinreichende Abdichtung von kluftwasserführenden Zonen im untertägigen Bereich wird eine dauerhafte Absenkung des Bergwasserspiegels unterbunden, so dass dann keine relevanten Auswirkungen im Bereich der Hangleite zu besorgen sind. Der Grundwasserleiter im Talbodenbereich wird im Querschnitt lediglich durch den geplanten Lotschacht verändert. Die Beeinflussung durch den dadurch bedingten Grundwasseraufstau wird aufgrund der hohen Durchlässigkeit der dortigen Kiese (10-3 bis 10-4 m/s) erfahrungsgemäß seitlich einige Dekameter weit reichen und in der Höhe wenige Dezimeter betragen. Bei einem Flurabstand von rund 10 m ist dies praktisch ohne Bedeutung. Eine mögliche Beeinflussung der Wasserbeschaffenheit ist nicht erkennbar, soweit die geplante Organismenwanderhilfe in wasserdichter Bauweise ausgeführt wird Verkehr Die Auswirkungen des Vorhabens hinsichtlich Verkehr ergeben sich durch den von der Baumaßnahme verursachten Bauverkehr auf den Straßen im engeren und erweiterten Untersuchungsraum. Dabei werden im näheren Umfeld des Vorhabens folgende Verkehrswege betrachtet (s. Abbildung 10): PA 50 zwischen Untergriesbach und Gottsdorf PA 51 Abschnitt Obernzell - Jochenstein PA 51 Abschnitt Steigungsstrecke Dolomitenstraße GVS Gottsdorf Riedl Verbindungsspange PA 51 GVS Gottsdorf Riedl Donauradweg Obernzell Jochenstein JES_A001_AHBH3_B30001_00 Seite 59 von 98

60 Abbildung 10: Verkehrswege im unmittelbaren Umfeld des Energiespeichers Im erweiterten Untersuchungsraum werden übergeordnet auch untersucht. die Donau als Wasserstraße für den Ab- und Antransport von Gütern die B388 zwischen Passau und Wegscheid weiterläufig die A3 Bereich Regensburg Linz für den Fernverkehr die Staatsstraßen 2320 und 2130 Auf Basis der Massen- und Material- sowie Personentransporte wurden für die Straßen im Umfeld der Baumaßnahme die Bauverkehrszahlen ermittelt. Bauphase Der Bereich PA 51 Obernzell Jochenstein wird durch den Baustellenverkehr nur geringfügig beeinträchtigt, die Schwerverkehrsbelastung steigt im Schnitt um vier Fahrten/ Tag, der Personenverkehr um 12 Fahrten/ Tag. Für den Radtourismus in diesem Bereich ergeben sich nur dann Einschränkungen, wenn die Baustelle von Sondertransporten angedient wird. Die Verkehrsbelastungen auf der Steigungsstrecke erhöhen sich während der Baumaßnahme um ca. 8 LKW- und 92 PKW- Transporte/ Tag. Dies führt zu einer erheblichen Mehrbelastung der Straße, die aber zeitlich auf 10 Monate begrenzt ist. Eine gesteuerte Baustellenverkehrsabwicklung kann die möglichen negativen Auswirkungen des Baustellenverkehrs wesentlich verringern. Besonders während der Frostperioden müsste bei Frost-Tau-Wechseln im Boden der Schwerverkehr vermieden werden. Wird die Fahrbahn der PA 50 Untergrießbach Gottsdorf vor dem Bau des Energiespeichers neu errichtet, ist eine problemlose Abwicklung des Bauverkehrs über die sanierten Straße ohne weitere Beeinträchtigungen zu erwarten. Falls mit dem Stra- Seite 60 von 98 JES_A001_AHBH3_B30001_00

61 ßenbau gewartet wird, werden die Belastungen des Baustellenverkehrs zu einer nicht unerheblichen Schädigung des bereits sehr schlechten Streckenabschnittes führen. Betriebsphase Insgesamt ist das Verkehrsaufkommen aufgrund von Kontroll-, Wartungs- und Instandhaltungsfahrten vernachlässigbar gering. Folglich sind dadurch keine Auswirkungen auf die Verkehrssituation ableitbar Klima, Luft, Schall und Erschütterungen Klima Bauphase Wärmeproduktion durch den Baubetrieb, Versiegelung/Verdichtung von Oberflächen und Landnutzungsänderung in den Baustellenbereichen können zwar eine sehr lokale Änderung des Strahlungs- und Temperaturhaushaltes bewirken. Insgesamt sind aber die Effekte im Vergleich zu den regionalen und überregionalen Einflussgrößen vernachlässigbar gering. Betriebsphase Im Teilraum Jochenstein-Donau werden nach Fertigstellung des Vorhabens, bis auf die OWH, keine relevanten baulichen Strukturen und Änderungen der Landnutzung zurückbleiben. Das Gerinne der OWH ist, im Vergleich zum Lokalklima bestimmenden Wasserkörper der Donau, vernachlässigbar. Durch den Wärmemengentransport aufgrund der Wasserentnahme bzw. zufuhr sind ebenfalls keine mikroklimatischen Auswirkungen zu erwarten. Das Oberbecken wirkt mit seinem Wasserkörper als Ausgleichsfläche, da es die Temperaturschwankung zwischen Tagesmaximum und nächtlichem Minimum lokal zu reduzieren vermag. Nachdem die nächstgelegenen Siedlungsgebiete Gottsdorf und Riedl mehr als 200 m entfernt liegen, werden dort die Effekte jedoch kaum wahrnehmbar sein. Die durch das Vorhaben bewirkte Landnutzungsänderung und die Errichtung von Dämmen bzw. Randböschungen wird zwar kleinräumig bei austauscharmen Wetterlagen die Abflusscharakteristik der bodennahen Kaltluft modifizieren, allerdings werden keine neuen Barrieren in einer Größenordnung geschaffen, die spürbare Änderungen in der Kaltluftsituation erwarten lassen. Am Standort der Speichersees bestimmen vorrangig Wolken- und Hochnebel die Anzahl der Nebeltage. Darauf hat ein künstliches Gewässer in der Größe des geplanten Speichers keinen Einfluss. In der kalten Jahreszeit kann durch das Befüllen des Speichersees mit vergleichsweise wärmerem Donauwasser ein Temperaturgradient zur Umgebungsluft auftreten, was in der Folge zu Seerauchbildung über der Wasseroberfläche führen kann. Allerdings herrschen am Oberbecken in der Regel sehr gute Austauschverhältnisse vor. Hier sind zusätzliche Nebelereignisse außerhalb des Beckens nicht zu erwarten Luft Basierend auf Daten einer repräsentativen Messstelle im Umfeld des Projektgebietes wurde das Niveau der Hintergrundbelastung für das Untersuchungsgebiet abgeleitet. JES_A001_AHBH3_B30001_00 Seite 61 von 98

62 Tabelle 12: Immissionsgrundbelastung für NO2, NOx, PM 10 und Staubdeposition im Untersuchungsgebiet Hintergrundbelastung im Untersuchungsraum Parameter Einheit Immissionswerte NO2 JMW µg/m³ 13 NOx JMW µg/m³ 15 PM 10 JMW µg/m³ 20 n Tage mit PM10 TMW > 50µg/m³ - < 10 PM 2.5 JMW µg/m³ 16 Staubdeposition JMW g/m²d < 0.05 Stickstoffdeposition JMW (Wald) kg/ha.a 20 Stickstoffdeposition JMW (Acker/Wiese) kg/ha.a 17 Lokale Vorbelastungen durch Verkehrsemissionen (Schifffahrt, Straßenverkehr) werden über eine Ausbreitungsrechnung zur bestehenden Hintergrundbelastung addiert. Insgesamt ergibt sich für das Untersuchungsgebiet eine geringe bis mittlere Vorbelastung. Bauphase Für die Auswirkungsanalyse wurden NOx- und Staub-Emissionen durch Bau- und Arbeitsmaschinen, durch LKW-Transporte, sowie Staubemissionen durch die Manipulation von Schüttgütern und den Stollenvortrieb berücksichtigt. Basierend auf der Bauplanung wurden 12-Monat-Zeiträume emissionsseitig betrachtet. Das Zeitfenster mit den höchsten, zu erwartenden Emissionen wird im Baumonats identifiziert und immissionsseitig untersucht. Davor und danach ist mit erheblich geringeren Emissionen zu rechnen (die Hälfte und weniger). Auf Basis der errechneten Emissionsfrachten wurden Modellrechnungen zur Immissionszusatzbelastung durchgeführt. Als Schwellenwerte für irrelevante Zusatzbelastungen wurden in Anlehnung an die TA-Luft 3% des jeweiligen Grenzwertes für den Jahresmittelwert nach 39.BImSchV herangezogen. Das Bauphasenszenario Baumonat wurde für zwei Teilräume untersucht: einerseits für den Bereich des Unterwasserstollens, des Zugangsstollens und des Hauptbaustelleneinrichtungsfläche (Teilraum Jochenstein-Donau), andererseits im Bereich Riedl-Gottsdorf (Teilraum Speichersee). Aus Sicht des Humanschutzes ergab die Immissionsprognose im ungünstigsten Fall bei Wohnobjekten bzw. Objekten mit sensibler Nutzung (Aufpunkte) Immissionsbeiträge im Jahresmittel für NO 2 von maximal rund 6%, für PM 10 von maximal rund 13% und für PM 2.5 von maximal rund 5% des jeweiligen Grenzwertes nach 39.BImSchV. In allen Aufpunkten werden jedoch in der Gesamtbelastung die JMW- Grenzwerte nicht überschritten. Für die Staubdeposition kann ebenfalls von der Einhaltung des Grenzwertes von 0,35 g/m²d im Jahresmittel sicher ausgegangen werden. Beim PM 10-TMW muss fallweise mit hohen Zusatzbelastungen gerechnet werden; auch kann die Zahl an Tagen mit PM 10-TMW Überschreitungen rechnerisch um bis zu 18 im betrachteten Jahr zunehmen. Aufgrund der geringen Vorbelastung sollte aber das PM 10-TMW Grenzwertkriterium eingehalten werden können (ab 2010 sind 35 PM 10-TMW > 50 µg/m³ pro Kalenderjahr zulässig). Für die Immissionsgröße NO 2 -MW1 (99.8%il) ergibt die Prognose im Teilraum Jochenstein-Donau Gesamtbelastungen von maximal rund 120 µg/m³, im Teilraum Speichersee von maximal µg/m³. In beiden Fällen wird der Grenzwert von 200 µg/m³ eingehalten. In den folgenden beiden Tabellen sind die wesentlichen Ergebnisse (zu erwartende Immissionszusatzbelastungen und Gesamtbelastungen) aus der Sicht des Human- Seite 62 von 98 JES_A001_AHBH3_B30001_00

63 schutzes für die am höchsten belasteten Aufpunkte in den beiden Teilräumen zusammengestellt. Tabelle 13: JMW-Zusatzbelastung sowie Gesamtbelastung für NO2, PM 10, PM 2.5 und Staubniederschlag in den höchstbelasteten Aufpunkten während der Bauphase und Vergleich mit Grenzwerten Bauphase Immissionsaufpunkte Humanschutz AP 01 AP 06 Jahresm ittelw ert Jochenstein Gottsdorf Bezeichnung Aufpunkt Einheit Am Unterfeld Sportplatz NO2 Zusatzbelastung NO2 µg/m³ Bew ertung Zusatzbelastung - irrelevant geringfügig Grundbelastung µg/m³ Gesamtbelastung (gerundet) µg/m³ Grenzwert µg/m³ Grenzwert eingehalten ja ja PM 10 Zusatzbelastung µg/m³ Bew ertung Zusatzbelastung - geringfügig geringfügig Grundbelastung µg/m³ Gesamtbelastung (gerundet) µg/m³ Grenzwert µg/m³ Grenzwert eingehalten ja ja PM 2.5 Zusatzbelastung µg/m³ Bew ertung Zusatzbelastung - geringfügig geringfügig Grundbelastung µg/m³ Gesamtbelastung (gerundet) µg/m³ Grenzwert µg/m³ Grenzwert eingehalten ja ja Staubdep. Zusatzbelastung g/m².d Bew ertung Zusatzbelastung g/m².d irrelevant geringfügig Grundbelastung g/m².d Gesamtbelastung (gerundet) g/m².d Grenzw ert g/m ².d Grenzwert eingehalten ja ja Tabelle 14: Zusatzbelastung sowie Gesamtbelastung für Kurzzeitgrenzwerte in den höchstbelasteten Aufpunkten während der Bauphase und Vergleich mit Grenzwerten Bauphase Immissionsaufpunkte Humanschutz AP 01 AP 06 Kurzzeitw erte Jochenstein Gottsdorf Bezeichnung Aufpunkt Einheit Am Unterfeld Sportplatz NO2 Zusatzbelastung NO2 µg/m³ MW1 99.8% Grundbelastung NO2 µg/m³ Gesamtbelastung (gerundet) µg/m³ Grenzwert µg/m³ Grenzwert eingehalten - ja ja PM 10 zusätzl. TMW-Übschreitungstage Tage TMW Grundbelastung (Anzahl Üb.) Tage 5 5 Gesamtbelastung (Anzahl Üb.) Tage Grenzw ert (Anzahl Üb.) Tage Grenzwert eingehalten ja ja Betriebsphase Insgesamt ist das Verkehrsaufkommen aufgrund von Kontroll-, Wartungs- und Instandhaltungsfahrten vernachlässigbar gering, sodass auch keine Auswirkungen auf die Luftgütesituation abzuleiten sind. JES_A001_AHBH3_B30001_00 Seite 63 von 98

64 Schall Mittels Modellrechnungen werden die Prognosen zu den Immissionsarten Verkehr, Baulärm und Betrieb ermittelt. Hierbei wird auf Basis eines Geländemodells die jeweiligen Emissionen modelliert und eine Ausbreitungsberechnung nach Vorgaben der Bewertungsrichtlinie ausgeführt. Als Grundlagen zur Beurteilung der auftretenden Schallimmissionen werden folgende Vorschriften herangezogen: Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (26. August 1998) Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (19. August 1970) 16. BImSchV Verkehrslärmschutzverordnung (12. Juni 1990) Um eine Beurteilung der festgestellten Immissionen an den entsprechenden Messpunkten bzw. Immissionsorten der Berechnung durchführen zu können, wurde eine Einstufung gemäß der Baunutzungsverordnung durchgeführt. Bauphase Verkehrslärm Während der Bauphase ist ein erhöhter Verkehr auf den angrenzenden Verkehrswegen, Straßen- und Wasserschifffahrtswegen, zu erwarten. Durch die Bauplanung wurde für die betroffenen Verkehrswege eine Prognose der Verkehrszahlen aus dem Baustellenbetrieb ermittelt (siehe Kapitel Verkehr). Unter Zugrundelegung der Verkehrszahlen (DTV) aus der Prognose für 2015 werden nach RLS-90 lineare Schallquellen im Berechnungsmodell erzeugt. Diese werden durch weitere Schallquellen auf Basis der maximalen Verkehrsbelastung aus der Bauphase ergänzt. Die Ergebnisse der Berechnungen werden an einzelnen exemplarischen Immissionspunkten ermittelt und Rasterlärmkarten der unterschiedlichen Situationen erzeugt. Die dargestellten Verkehrsstärken aus der Bauphase sind für PKW im Bereich von maximal 10% des vorhandenen Verkehrs. Auch bei den Schwerverkehrszahlen liegt nur in einem Teilbereich eine maximale Steigerung von unter 30% gegenüber den vorhandenen Verkehrszahlen vor. Demzufolge sind hier keine signifikanten Erhöhungen der Immissionswerte zu verzeichnen. Baulärm Die Bauarbeiten des Vorhabens können in drei Bereiche eingeteilt werden: Erdbau im Bereich des Speichersees Tunnelvortrieb Tätigkeiten auf der BE-Fläche (Jochenstein) Es kommen eine Brecher- und Sortieranlage (Siebanlage) und eine Betonmischanlage zum Einsatz. Der Tunnelausbruch wird mittels eines Hydroseilbaggers durch den Lotschacht geschuttert und durch einen Bandwagen auf die Zwischenlagerfläche verbracht. Die Erdbaustelle Speichersee wird in herkömmlicher Bauweise durch Einsatz von Hydraulikbagger, Planierraupe, Grader, Muldenfahrzeuge und Rüttelwalze ausgeführt. Sowohl im Bereich des Speichersees als auch der Baustelleneinrichtungsfläche Jochenstein werden die lärmintensivsten Arbeiten zu den Tagzeiten ausgeführt. Das gilt Seite 64 von 98 JES_A001_AHBH3_B30001_00

65 auch für die Schutterung des Tunnelvortriebes sowie die Beladung der Schubleichter zum Abtransport der Tunnelausbruchmassen. Alle Versorgungsarbeiten für den Tunnelvortrieb, welche oberirdische Tätigkeiten im Bereich der BE-Fläche erfordern, werden bereits tagsüber vorbereitet. Während der Bauphase ergeben sich negative Auswirkungen aus dem Baustellenlärm für die Anwohner und den Bereich Tourismus. Hierbei ist jedoch festzuhalten, dass die anzusetzenden Richt- und Grenzwerte eingehalten werden. Da es sich bei dem betrachtenden Gebiet um eine ruhige Umgebung handelt, wird der Unterschied während der Baumaßnahme subjektiv verstärkt wahrnehmbar sein. Es ist jedoch zu beachten, dass es sich bei der Baumaßnahme um eine zeitlich beschränkte Maßnahme handelt. Während des Betriebs des Energiespeicher Riedl sind keine Auswirkungen schalltechnischer Art zu erwarten. Betriebphase Aufgrund des Betriebes des Energiespeicher Riedl ist mit keinen negativen schalltechnischen Auswirkungen zu rechnen. Der zusätzliche Straßenverkehr in dieser Phase ist vernachlässigbar gering. Maschinentechnische Bauteile, welche zu Schallemissionen führen können, befinden sich tief im Gebirge und haben keine Auswirkungen auf die umliegende Bevölkerung Erschütterungen Die Intensität einwirkender Erschütterungen auf Bauwerke wird maßgeblich bestimmt durch: die Distanz Erschütterungsquelle - Bauwerk die Stärke der Erschütterungsquelle die Eigenschaften der Untergrundstrukturen entlang des Ausbreitungsweges der Erschütterungswellen Bauphase Wesentlichste Erschütterungsquelle in der Bauphase des Vorhabens stellen Sprengungen dar. Bis auf den Druckschacht (Raise boring oder kontinuierlichen Vortrieb) ist die Errichtung der untertägigen Bauteile durch zyklischen Vortrieb (Sprengvortrieb, eventuell lokal kombiniert mit mechanischer Ausbruchshilfe) vorgesehen. Das Ausmaß der entstehenden Sprengerschütterungen wird entsprechend den einschlägigen Richtlinien und Normen begrenzt, sodass in der Nähe befindliche Gebäude und Denkmäler keinerlei schädliche Auswirkungen erfahren. Dies wird insbesondere durch die Einhaltung der vorgegebenen Abstands-Lademengen-Beziehung und ein begleitendes Beweissicherungsprogramm sichergestellt. Der Bauablauf sieht nach Abteufung des Lotschachtes die Herstellung des Unterwasserstollens im Sprengvortrieb bis zu Schutter-/Umladekaverne vor. Hinsichtlich der Erschütterungsauswirkung auf Reptilienhabitate (Bereich Donauhang) stellt dieser Bauablauf die günstigste Variante dar, da der Unterwasserstollen bei Erreichen des Nahbereiches der Donauleiten bereits eine Firsttiefe von knapp ~ 50 m unter GOK aufweist. Hiedurch können durch angepasste Vortriebssprengtechnik unter Miteinbeziehung von Immissionsmessungen die Erschütterungen auf einem mit Verkehrsbelastungen vergleichbarem noise-level gehalten werden. Betriebsphase Es kann zu untergeordneten vermutlich nicht relevanten Schwingungen und Erschütterungen während des Betriebs kommen. Ziel ist es, dass Schwingungen in der Betriebsphase im Bereich der menschlichen Behausungen nur in einem nicht die Ge- JES_A001_AHBH3_B30001_00 Seite 65 von 98

66 sundheit und das Wohlbefinden beeinträchtigenden Ausmaß auftreten. Dazu werden neben anderen Maßnahmen beispielsweise die Lagerbedingungen der Maschinen so gewählt, dass Schwingungen nur in geringem Ausmaß auf das Gebirge übertragen werden Elektromagnetische Felder Allgemeines Bei der Beurteilung von Auswirkungen von elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern für den Niederfrequenzbereich ist zu unterscheiden zwischen den Auswirkungen auf die Allgemeinheit und die Nachbarschaft außerhalb der Anlagen einerseits, und andererseits die Auswirkung auf Arbeitnehmer bei Überwachung und Wartung der Anlagen. Für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft werden die Vorgaben der Sechsundzwanzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (26.BImSchV) eingehalten. Bis zum Vorliegen der nationalen Umsetzung der EG-Richtlinie 2004/40/EG werden die in der 26.BImSchV angegebenen Grenzwerte auch zum Schutz der Arbeitnehmer angewendet. Energieableitung Die elektromagnetischen Felder im Bereich der Energieableitung entstehen in beiden Betriebsarten der Kraftstation Riedl (Turbinenbetrieb und Pumpbetrieb). Durch den Einsatz der in den Kabelgängen geführten 220-kV Kabelsystemen und durch die Einhaltung der notwendigen Mindestabstände werden die elektromagnetischen Felder während aller Betriebszustände in bestimmungsgemäß zugänglichen Bereichen unter den vorgeschrieben Grenzwerten gehalten. Kraftstation Die elektromagnetischen Felder in der Kraftstation Riedl sind in den in bestimmungsgemäß zugänglichen Bereichen unter den Grenzwerten der 26. BImSchV Kultur- und Sachgüter Bau- und Bodendenkmäler Bodendenkmäler werden vom Landesamt für Denkmalpflege erfasst und dokumentiert. Eine projektbezogene Anfrage beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege bestätigt, dass sich im Bereich des engeren Untersuchungsgebietes nur ein Bodendenkmal befindet. Damit werden Untertägige Teile der Burgruine Neujochenstein (D ) ausgewiesen. Alle in die Erde eingreifenden Arbeiten erfordern hier eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis. Das dokumentierte Bodendenkmal liegt am östlichen Ortsrand von Riedl abseits der vom Vorhaben verursachten Eingriffe in den Boden. Die weiteren dokumentierten Denkmäler sind als Baudenkmäler (u.a. Kirche Gottsdorf, Kapelle Donauinsel, Ebensteinkapelle) einzustufen. Sollten in der Umsetzung des Vorhabens Bodendenkmäler aufgefunden werden, so ist dies nach Art. 8 BayDschG der Fachbehörde unter Beibehaltung des angetroffenen Zustands anzuzeigen. Seite 66 von 98 JES_A001_AHBH3_B30001_00

67 Bodenschätze Im vom Vorhaben beeinflussten Gebiet ist ein Vorkommen von Bodenschätzen nicht bekannt Tiere Im Hinblick auf mögliche Auswirkungen und Beeinträchtigungen wurden die Tiergruppen Säugetiere, Vögel, Reptilien, Amphibien, Tag- und Nachtfalter, Libellen, Heuschrecken, Käfer, Hautflügler und Mollusken nach prinzipiell möglichen Wirkfaktoren analysiert. Folgende wesentliche Auswirkungen und teilweise auch in der Folge nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung und Sachverhalte des Schutzes der Tierwelt wurden für relevant gehalten: Flächen- und Funktionsverluste an Lebensräumen Beeinträchtigung von spezifischen Standortverhältnissen bezüglich Hydrologie und Kleinklima Beeinträchtigung von Randzonen für die Tierwelt wertvoller Lebensräume das Einschlägigwerden von Schädigungs-, Störungs- und Tötungsverboten bei verschiedenen Tiergruppen beim Artenschutz Damit waren Einbußen am Bestand von naturschutzfachlich wertvollen Tiervorkommen zu prognostizieren. Eine besondere Empfindlichkeit der Tierwelt des engeren Untersuchungsraumes besteht beim Kleinklima. Die meisten besonderen Artvorkommen sind durch die speziellen Verhältnisse bezüglich Temperatur und Feuchte im Gebietsteil Jochenstein erklärbar. In einem iterativen Prozess mit den Planern und den parallel arbeitenden Fachgutachtern wurden mit oberster Priorität ein umfangreicher Katalog von Schutz-, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen erarbeitet. In der Abschätzung verbleiben trotz dieser Maßnahmen erhebliche Beeinträchtigungen bzw. sind solche unvermeidbar wie der Flächenverlust durch den Speichersee sowie mögliche Verbotstatbestände beim Artenschutz speziell bei der Tierwelt. In grober Abschätzung wird davon ausgegangen, dass Ausgleichsmaßnahmen notwendig sind und entsprechend umgesetzt werden können. Von einer etwa ausgeglichenen Bilanz bei der Eingriffsregelung und dem nicht einschlägig werden von Verbotstatbeständen des Artenschutzes wird ausgegangen Pflanzen Vegetation Baubedingte Auswirkungen Durch Einrichtung und Betrieb der Baueinrichtungsflächen sowie Lagerflächen sind Vegetationsbestände direkt betroffen. Am schwerwiegendsten ist die Zerstörung einer Salbei Glatthaferwiese auf einer Böschung entlang des Donauradwegs (bester Bestand im bayerischen Gebiet). Unvermeidlich sind außerdem auch Stoffeinträge in Flächen, die unmittelbar an Baueinrichtungsflächen bzw. Lagerflächen angrenzen. JES_A001_AHBH3_B30001_00 Seite 67 von 98

68 Die meisten sonstigen Auswirkungen sind mit einfachen Maßnahmen vermeidbar, z.b. Einhaltung von Abstandsstreifen zu Waldrändern. Der Verlust artenreichen Grünlands bei Zwischenlagerfläche 2 ist unvermeidbar, aber ausgleichbar. Anlagenbedingte Auswirkungen Es entsteht ein direkter, verbleibender Flächenverlust durch das Oberbecken und die eher punktuellen Einrichtungen am Talboden (Ein- Auslaufbauwerk). Durch das Oberbecken ist ein relativ vielfältiger Feuchtkomplex entlang des Aubachs betroffen sowie die beiden Fischweiher, von denen vor allem der kleinere, obere durch seine Verlandungsvegetation von höherer vegetationskundlicher Bedeutung ist. Auch der Wald auf der Kuppe, die in den südlichen Bereich des Damms des Oberbeckens einbezogen wird, ist strukturreich und naturnah. Am Ort des geplanten Ein- Auslaufbauwerks steht heute ein markanter, alter Baumbestand (Birnbäume, Silberweiden), der der Anlage bzw. auch der umgebenden BE- Fläche 1 zum Opfer fallen würde. Im Bereich des Bauwerks entfällt außerdem Uferböschung mit Silberweiden. Verlust an Glatthaferwiesen kann außerdem durch den Bau der Organismenwanderhilfe entstehen Flora Bau- und Anlagenbedingt gehen verschiedene Pflanzenvorkommen verloren, darunter das größte Vorkommen des Wiesensalbeis im Gebiet (BE-Fläche / Lagerfläche 1) sowie Restvorkommen einer Feuchtflächenflora am Aubach. Von dem Vorhaben sind also in Bau- und Betriebsphase Vorkommen gefährdeter und seltener Blütenpflanzen betroffen, Vorkommen stark gefährdeter Arten sind nicht betroffen. Während Selaginella helvetica (Schweizer Moosfarn) und Dianthus deltoides (Heidenelke) im Gebiet relativ zahlreiche und auch noch größere Vorkommen besitzen, ist bei den ansonsten im Bereich der BE-Fläche 4 aufgeführten Arten jeweils eines von wenigen oder sogar das einzige Vorkommen betroffen. Es handelt sich hier v.a. um Pflanzenarten der artenreichen Wiesen und Nasswiesen, was das besondere Potenzial dieses Abschnitts des Aubachtals zeigt. In weiterer Folge werden Maßnahmen ergriffen, die dem ansonsten zu erwartenden Verlust an Artenvielfalt entgegenwirken Landschaft Das Donautal und die angrenzende Hochfläche sind im Bereich der Gemeinde Untergriesbach als Landschaftliches Vorbehaltsgebiet ausgewiesen. Vor allem der Umgriff größerer Siedlungen, aber auch Flächen für das Oberbecken sowie die Baueinrichtungs- und Lagerflächen am Talboden sind davon ausgenommen. Überschneidungen finden nur in geringem Umfang (4 ha) während der Bauzeit durch eine Lagerfläche bei Riedl statt. Außerdem befinden sich eine Reihe von Schutzgebieten im Bereich des Projekts. Auswirkungen des Vorhabens auf das Landschaftsschutzgebiet (LSG) (Bauphase: Landschaftsbild) und das FFH-Gebiet Donauleiten (Flächenverlust bei Lebensraumtyp artenreiche, magere Flachlandmähwiesen durch Bau des Umgehungsgewässers (Organismenwanderhilfe)) sind möglich bzw. anzunehmen (s. a. Auswirkungen Tiere und Pflanzen ). Seite 68 von 98 JES_A001_AHBH3_B30001_00

69 Bezüglich des Landschaftsbildes stellt das Donauengtal sicher einen Landschaftsraum von mitteleuropäischer Bedeutung dar. Veränderungen des Landschaftsbildes treten zum einen während der Bauphase durch die großen notwendigen Baustelleneinrichtungsflächen / Lagerflächen östlich der Siedlung Jochenstein und auf der Hochfläche rund um den geplanten Speichersee ein. Zum anderen verändert das geplante Oberbecken den Landschaftsraum auf der Hochfläche dauerhaft und erheblich. Das Ein- und Auslaufbauwerk im Donauuferbereich wird kaum sichtbar sein, auch die Abfahrt zum Portal lässt sich mit Bepflanzung gut einbinden. Aus näherer Entfernung betrachtet wird der Damm des Oberbeckens bei geeigneter Gestaltung allerdings kaum als landschaftsfremdes Element in Erscheinung treten. Aus mittlerer Distanz sind von umliegenden Kuppen aus Blicke in das Becken möglich. Hier muss der bis zu 20 m schwankende Wasserspiegel bedacht werden. Bei niedrigen Wasserständen kann der Blick auf die Asphaltfläche der Innendichtung fallen. Der Speichersee stellt ein neues landschaftliches Element im Landschaftsbild dar. Auch aus größerer Distanz wird der Staudamm für das Landschaftsbild relevant werden, hier bestehen durch Modellierung oder Bepflanzung aber Gestaltungsmöglichkeiten. Insgesamt wird eine nachhaltige Beeinträchtigung des Landschaftsbildes im Bereich des Speichersees in der Betriebsphase nicht zu vermeiden sein, am deutlichsten dürfte sie bei mittleren Betrachtungsdistanzen (erlebbar von Wanderwegen und nahe liegenden Ortschaften) sein. Als Minimierungsmaßnahme während der Bauphase sind differenziert gestaltete Sichtschutzanlagen für Baueinrichtungs- und Zwischenlagerflächen z.t. bereits in die Planung integriert und darüber hinaus vorgesehen. 6. Auswirkungen des Vorhabens auf den Raum 6.1. Raumstruktur Das Vorhaben liegt in der bayerischen Planungsregion 12 Donau-Wald. Es handelt sich um einen ländlichen Teilraum, dessen Entwicklung in besonderem Maße gestärkt werden soll. Der Ort Untergriesbach ist als Unterzentrum eingestuft. Entwicklungsachsen bestehen in diesem, unmittelbar an der Staatsgrenze nach Österreich gelegenem Gebiet keine. Im Raum nördlich der Donau sind die Entwicklungsmöglichkeiten, die in der Schönheit und Vielfalt der Landschaft, dem Reichtum der natürlichen Ressourcen und den Stärken der industriellen und handwerklichen Tradition begründet liegen, zu nutzen. Somit entspricht das Vorhaben einerseits den Grundsätzen der Raumordnung, indem der Teilraum in seiner (wirtschaftlichen) Entwicklung gestärkt wird und natürliche Ressourcen (Wasser, Relief) genutzt werden. Andererseits zählen auch Landschaftsbild, ökologische Wertigkeit sowie Erholungseignung der Landschaft (Schönheit und Vielfalt) zu den natürlichen Ressourcen. Zweifellos wird die zu erwartende Baustelle bei einer Bauzeit von 4,5 Jahren in ihrer Dimension den landschaftlichen Charakter überprägen. Da überregionale Einrichtungen (Donauradweg, Donausteig, Haus am Strom) betroffen sein könnten, sind überregionale Auswirkungen auf der Ebene der Raumstruktur diesbezüglich nicht auszuschließen. Um diese Auswirkungen zu minimieren, sind in das Projekt bereits entspre- JES_A001_AHBH3_B30001_00 Seite 69 von 98

70 chende Maßnahmen integriert (Aufrechterhaltung der Durchgängigkeit des Donauradweges während der gesamten Bauzeit, attraktive Vermittlung der Maßnahme und des Baubetriebs, Minimierung des Verkehrs außerhalb der Baustellen, u.a.). Negative Auswirkungen auf Gemeindeinfrastruktur (Straße, Wasser,..) sind nicht zu besorgen Siedlungswesen Der Erhaltung der gewachsenen Siedlungsstruktur und deren nachhaltige Weiterentwicklung unter Wahrung der natürlichen Lebensgrundlagen entsprechend den Bedürfnissen von Bevölkerung und Wirtschaft kommt besondere Bedeutung zu (LEP). Besonders schützenswerte Landschaftsteile sind grundsätzlich von einer Bebauung freizuhalten. Das gilt auch für weithin einsehbare Landschaftsteile wie landschaftsprägende Höhenrücken, Kuppen und Hanglagen und für Fluss- und Seeuferbereiche (LEP). Im Flächennutzungsplan von Untergriesbach ist nur für den südwestlichen Ortsrand von Gottsdorf eine geplante Wohnbaufläche eingetragen. Auswirkungen von Bau- und Betriebsphase Während der Bauphase werden vom Außenrand der Baustelle (incl. Baueinrichtungsflächen und Lagerflächen) zumeist Abstände von zumindest m bis zu bebauten Flächen eingehalten. Lediglich der Sportplatz von Gottsdorf grenzt unmittelbar an eine Lagerfläche, ebenso der Ortsrand von Jochenstein, wobei hier aber ein Sichtund Lärmschutzwall vorgesehen ist. Die fertigen Anlagenteile des Energiespeicher Riedl wären durchwegs mindestens 150 m von nächstgelegenen Wohnhäusern entfernt. Lediglich der Riedlerhof (Gaststätte mit Ferienwohnungen) wäre näher gelegen (100m, allerdings führt ohnehin die bestehende Kreisstraße zwischen Riedlerhof und Dammbauwerk vorbei). Lärmimmissionen Relevante Grenzwerte werden laut Lärmgutachten (IFB Eigenschenk) während der maßgeblichen Bauphase überall eingehalten. Abgas- und Staubimissionen Die Belastungsberechnungen (s. Fachbereich Luft ) zeigen, dass während der Bauphase unter Berücksichtigung von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen die entsprechenden Grenzwerte eingehalten werden können. Relevant sind Stickoxide (NOx), Feinstaub (PM 10, PM 2,5) und Staubdeposition. Auch während der kritischen Bauphase werden sich laut Ausbreitungsberechnungen relevante Emissionen auf die Baustellenbereiche beschränken, Siedlungsgebiete sind nicht betroffen. Während der Betriebsphase sind keine Auswirkungen gegeben. Erschütterung Erschütterungen auf Grund von Sprengungen werden so dimensioniert, dass die technischen Grenzwerte an der Oberfläche eingehalten werden und Gebäudeschädigungen ausgeschlossen werden können (s. Gutachten Sprengtechnik ). Ortsentwicklung Wohnen Gottsdorf plant am Südhang des Mühlberg ein neues Wohngebiet zu errichten (im FNP Untergriesbach ausgewiesen, kein rechtsgültiger Bebauungsplan) mit direkter Blickbeziehung auf den zukünftigen Speichersee. Es handelt sich dabei um die einzige Baulandreserve in der vorbereitenden Bauleitplanung (FNP) für Gottsdorf. Zwar be- Seite 70 von 98 JES_A001_AHBH3_B30001_00

71 steht nach Aussagen der Gemeinde keine unmittelbare Absicht, das Baugebiet zu erschließen, zumindest während der lärmintensiven Bauphase des Oberbeckens ist eine Umsetzung wenig wahrscheinlich. Je nach Einbindungsmöglichkeit und späterem Erscheinungsbild der Anlage könnte das künftige Wohngebiet für Bauwerber nicht attraktiv genug sein, so dass die Gemeinde bei Baulandbedarf alternative Standorte suchen müsste. Mangelnde Flächenverfügbarkeit könnte dann die Entwicklung des Ortes behindern. Flächeninanspruchnahme Weder für die Baustelleneinrichtungen noch für den Energiespeicher Riedl selbst ist in der Bau- oder in der Betriebsphase eine direkte Inanspruchnahme von bestehenden oder geplanten Wohnsiedlungen oder Sondergebietsflächen vorgesehen. Daher ist das Vorhaben in diesem Punkt mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar. Gewerbe- und Industriegebiete Gewerbe- und Industrieflächen sind im engeren Untersuchungsgebiet nicht vorhanden Wasserwirtschaft Durch die Entnahme von Wasser aus der Donau für den Pumpbetrieb wird die Wasserführung der Donau uw-seitig des Ein- Auslaufbauwerkes reduziert. Umgekehrt wird der Abfluss bei Turbinenbetrieb in der Donau erhöht. Bei einem Abfluss von Mittelwasser der Donau MQ = 1.430m³/s ändert sich der Abfluss in der Donau in den Grenzen von m³/s bis m³/s. Das bedeutet, dass sich bei maximalem Pumpbetrieb der Abfluss in der Donau um ca. 6 % reduziert bzw. im Turbinenbetrieb um ca. 7 % erhöht. Bei einem Abfluss von Niederwasser der Donau NNQ = 535 m³/s ändert sich der Abfluss in der Donau in den Grenzen von 455 m³/s bis 635 m³/s. Das bedeutet, dass sich bei maximalem Pumpbetrieb der Abfluss in der Donau um ca. 15 % reduziert bzw. im Turbinenbetrieb um ca. 19 % erhöht. Der durchgeführte Vergleich zeigt, dass die Wasserführung der Donau in jedem Fall ausreicht, das benötigte Wasser für den Pumpbetrieb zur Verfügung zu stellen Schifffahrt Durch die Wasserentnahme aus der Donau und Rückgabe in die Donau am Ein- und Auslaufbauwerk sowie durch die Verschiebung der Uferlinie zwischen Donau-km und in Richtung Flussmitte um max. 30 m hat das Projekt Energiespeicher Riedl mehrere mögliche Auswirkungen auf die Schiff- und Bootsfahrt: Reduktion der Fahrwasserbreite im Bereich von ca. Donau-km 2.201,70 bis 2.202,20, Einwirken von Querströmungen beim Pump- oder Turbinenbetrieb unmittelbar vor dem Ein- und Auslaufbauwerk auf ein vorbeifahrendes Schiff oder Boot, Schwall- und Sunkwellen durch Betriebsübergänge oder Notabschaltungen quer zum Schiffskörper unmittelbar vor dem Ein- und Auslaufbauwerk, Schwall- und Sunkwellen durch Betriebsübergänge oder Notabschaltungen längs zum Schiffskörper bei der Einfahrt in eine der beiden Schleusen, Änderung der Fahrwassertiefe in Folge von Schwall- und Sunkwellen durch Betriebsübergänge oder Notabschaltungen JES_A001_AHBH3_B30001_00 Seite 71 von 98

72 Diese Auswirkungen sind eingehend untersucht worden. Im Folgenden werden die Ergebnisse der Untersuchungen zusammengefasst. Durch die Verschiebung der Uferböschung zwischen Donau-km 2.201,750 und 2.202,150 im Zusammenhang mit der Einleitung der Organismenwanderhilfe (OWH) muss die Fahrwasserbreite im Bereich von ca. Donau-km 2.201,70 bis 2.202,20 um maximal ca. 30 m reduziert werden. Das Fahrwasser ist in diesem Bereich zwischen 150m und 185m breit und müsste auf ca. 135m bis 155m Breite reduziert werden. Die erforderliche Fahrwasserbreite in der Donau beträgt im Stauraum Aschach 120 m. Die linke Fahrwasserbegrenzung liegt an dieser Stelle ufernah in einem Außenbogen. Dieser Bogen wird kaum ausgefahren, was die Fahrwassergrenze der österreichischen Via Donau berücksichtigt. Diese läuft weiter in Flussmitte als die deutsche amtliche Fahrwassergrenze. Die Verschiebung der Fahrwassergrenze ist nur bis zur Linie der Via Donau vorgesehen und bedeutet keine Einschränkung für die Schifffahrt (siehe nachfolgende Abbildung). Abbildung 11: Fahrwassergrenzen WSV (blau) und Via Donau (schwarz) Die Querströmungen am Ein- und Auslaufbauwerk an der Donau, d.h. die Fließgeschwindigkeitskomponeten quer zur Flusslängsachse, wurden für die Betriebsfälle Turbinieren und Pumpen jeweils für die Abflüsse RNQ und MQ mit einem numerischen 3D-Modell berechnet. Für den Wasserspiegel im Oberwasser des Wehrs Aschach wird im Sionne einer worst case -Betrachtung dabei angenommen, dass das Wehr auf der unteren Stauzieltoleranz gefahren wird. Die Anteile der Strömungsgeschwindigkeiten senkrecht zur heutigen Grenze des Fahrwassers betragen bei Pumpbetrieb mit 80 m 3 /s im Mittel max. 0,4 bis 0,45 m/s, an der verlegten Grenze des Fahrwassers nur noch max. 0,30 bis 0,35 m/s. Bei Turbinenbetrieb mit 100 m 3 /s betragen die Anteile der Strömungsgeschwindigkeiten senkrecht zur heutigen Grenze des Fahrwassers im Mittel max. ca. 0,3 m/s, an der verlegten Grenze des Fahrwassers nur noch ca. 0,20 m/s. Seite 72 von 98 JES_A001_AHBH3_B30001_00

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