SENIOREN WEGWEISER. Ein Ratgeber des Kreisseniorenrates Schaumburg. ALLGEMEINES Adressen von Ansprechpartnern,

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1 SENIOREN WEGWEISER ALLGEMEINES Adressen von Ansprechpartnern, die Sie bei Problemen unterstützen LEISTUNGEN Welche Ansprüche Sie wo geltend machen können ENTLASTUNG Wie Sie zuhause Unterstützung im Alltag bekommen und Dienstleistungen nutzen können Ein Ratgeber des Kreisseniorenrates Schaumburg 3. überarbeitete Auflage 2013

2 Landkreis Schaumburg Fachdienst Altenhilfe Pflegestützpunkt / Seniorenservicebüro Als Folge des demografischen Wandels wird der Anteil älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung weiter steigen und immer mehr Menschen werden die Hilfe Anderer benötigen. Die Vielzahl der Unterstützungsangebote sowie die Anzahl der unterschiedlichen Ansprechpartner führen in dieser Situation oft zu Ratlosigkeit und Verwirrung der Betroffenen bzw. der Angehörigen. Vor diesem Hintergrund hat der Landkreis Schaumburg mit dem Fachdienst Altenhilfe eine zentrale Beratungsstelle für ältere und pflegebedürftige Menschen sowie deren Angehörige eingerichtet, die gleichzeitig auch die Aufgaben eines Pflegestützpunktes im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes sowie eines vom Land Niedersachsen geförderten Seniorenservicebüros wahrnimmt. Der Fachdienst Altenhilfe ist die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um die Pflege und Unterstützung älterer sowie pflegebedürftiger Menschen... berät Betroffene und Angehörige kostenlos und neutral über ambulante, teilstationäre und stationäre Maßnahmen sowie Kostenfragen... koodiniert die Unterstützungsangebote... ermittelt den Hilfebedarf bei Alterserkrankungen auch in Form von Hausbesuchen... vermittelt ehrenamtliche Seniorenbegleitung, haupt- und ehrenamtliche Wohnberatung sowie ehrenamtliche Nachbarschaftshilfen Fachdienst Altenhilfe des Landkreises Schaumburg Pflegestützpunkt / Seniorenservicebüro Hauptstelle Stadthagen Breslauer Str. 2-4, fachdienst-altenhilfe.50@landkreis-schaumburg.de, Internet: Sprechzeiten: Mo.- Fr Uhr, Di Uhr und nach Vereinbarung Service-Telefon Außenstelle Bad Nenndorf Außenstelle Bückeburg Außenstelle Rinteln Horster Str. 35 Bahnhofstr. 25 Ostpreußenweg Bad Nenndorf Bückeburg Rinteln Tel.: Tel.: Tel.: Sprechzeiten: Sprechzeiten: Sprechzeiten: 1. Montag im Monat: Mi Uhr Mi Uhr Uhr Fr Uhr Weitere wohnortnahe Beratungsmöglichkeiten: Gemeinde Auetal (Rathaus): am 2. Donnerstag im Monat 9 11 Uhr Samtgemeinde Lindhorst (Rathaus): am 1. Montag im Monat Uhr Samtgemeinde Niedernwöhren (Rathaus): am 1. Montag im Monat Uhr Samtgemeinde Nienstädt (Rathaus): am 2. Montag im Monat Uhr Samtgemeinde Sachsenhagen (Rathaus Hagenburg): am 3. Montag im Monat Uhr Stadt Obernkirchen (Gebäude des DRK, Bornemannstr. 1) am letzten Montag im Monat Uhr

3 Inhaltsverzeichnis 1. ALLGEMEINE INFORMATIONEN UND BERATUNG 1.1. Städte und Gemeinden Landkreis Kreisseniorenrat Seniorenbeiräte in den Gemeinden Kreisbehindertenrat Wohlfahrtsverbände BERATUNG IN EINZELFRAGEN 2.1. Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt Wohngeld GEZ-Befreiung Telefon-Sozialtarif Kriegsopferfürsorge Landesblindengeld, Blindenhilfe Schwerbehindertenausweis Parkausweis für Menschen mit Behinderung Rentenversicherung Vorsorgevollmacht, Betreuungsund Patientenverfügung Dokumentenmappe Testament Beratung in Rechtsfragen, Prozesskostenhilfe HILFEN UND ENTLASTUNG FÜR DAS LEBEN ZUHAUSE 3.1. Beratung für Seniorinnen/Senioren, Pflegebedürftige und deren Angehörige im Fachdienst Altenhilfe (mit Pflegestützpunkt und Seniorenservicebüro) Hilfen im Haushalt und im Garten Essen auf Rädern / Mittagstisch Hausnotruf Seniorentaxi und andere Angebote zur Förderung der Mobilität Ehrenamtliche Seniorenbegleitung Ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe Besondere Hilfen für Menschen mit einer demenziellen Erkrankung Pflegebedürftigkeit Unterstützungsangebote und Leistungen Grundlagen der Pflegeversicherung / Pflegestufen Häusliche Pflege und ambulante Pflegedienste Pflegehilfsmittel / Technische Hilfen Tagespflege Verhinderungspflege Kurzzeitpflege Hospiz- und Palliativbewegung WOHNEN IM ALTER 4.1. Wohnberatung und Wohnungsanpassung Seniorenwohnungen Wohnungsbörse Betreutes Wohnen Alten- und Pflegeeinrichtungen Verzeichnis der Altenheime und Pflegeeinrichtungen im Kreisgebiet Hinweise zur Suche eines geeigneten Heimplatzes Kosten eines Heimplatzes Inanspruchnahme von Sozialleistungen / Hilfe zur Pflege Heimaufsicht WEITERE HILFSANGEBOTE UND BETÄTIGUNGSMÖGLICHKEITEN 5.1. Ehrenamtliches Engagement Die Tafeln, Kleiderläden und Gebrauchtmöbelabgabe Selbsthilfegruppen Ehe- und Lebensberatung Telefonseelsorge Beratung bei psychischen Krisen und Erkrankungen Schuldnerberatung Verbraucherberatung Sicherheit im Alltag Bildungs- und andere Freizeitangebote Seniorenklubs, Begegnungsstätten und Mehrgenerationenhaus Seniorensport 51 Impressum Seniorenwegweiser Herausgeber: Landkreis Schaumburg, Jahnstraße 20, (in Zusammenarbeit mit dem Kreisseniorenrat Schaumburg) Redaktion: Landkreis Schaumburg, Kreisseniorenrat Schaumburg Produktion: Schaumburger Nachrichten, Vera Elze Anzeigen: Druck: Arne Frank (verantwortlich) printensiv Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in diesem Seniorenwegweiser enthaltenen Angaben kann trotz sorgfältiger Recherche nicht übernommen werden. SENIORENWEGWEISER 3

4 Liebe Schaumburgerinnen und Schaumburger. Wir werden immer älter. Ein Satz mit einer positiven Grundaussage. Aber was bedeutet er eigentlich? Auf moderne medizinische Behandlungsmethoden sowie veränderte Lebensumstände und Verhaltensweisen ist es zurückzuführen, dass Menschen ein immer höheres Lebensalter erreichen. Gleichzeitig ist die Zahl der Neugeborenen stark zurückgegangen. Der Anteil der älteren Menschen an der Gesamtbevölkerung steigt somit an. Die Bedürfnisse im Alter sind unterschiedlich. Es gibt Menschen, die selbstbestimmt in ihrer gewohnten Umgebung, in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben wollen; andere bevorzugen Pflegeheime. Viele Beschäftigte bis hin zu den Heimleitungen arbeiten engagiert daran, den Bewohnerinnen und Bewohnern das Leben im Heim angenehm zu gestalten, so dass sie es als ihr Zuhause empfinden können. Natürlich bedeutet ein hohes Lebensalter nicht automatisch gleich Pflege. Bei manchen Menschen genügt es bereits, kleine Unterstützungsmaßnahmen im Haushalt zu organisieren, andere sind vielleicht allein und wünschen sich etwas Gesellschaft. Um unter diesen Bedingungen individuell die richtigen Entscheidungen für sich oder enge Verwandte treffen zu können, braucht man Hilfen. Einen umfassenden Überblick über die im Landkreis vorhandenen Angebote bietet der Seniorenwegweiser, der jetzt in einer aktualisierten Neuauflage vorliegt. Getreu dem Motto ambulant vor stationär wird auf Beratungsmöglichkeiten (z. B. im Fachdienst Altenhilfe des Landkreises mit Pflegestützpunkt und Seniorenservicebüro) sowie die Vermittlung und Erbringung von Hilfen hingewiesen wobei das Spektrum weit über den Bereich der Pflege im engeren Sinne hinausgeht. Jörg Farr Landrat 4 SENIORENWEGWEISER

5 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, liebe Seniorinnen und Senioren. Der Kreisseniorenrat Schaumburg hat 2012 sein zehnjähriges Jubiläum gefeiert und ist zu einer geachteten, nicht mehr wegzudenkenden Initiative geworden. Von mir aus kann ich sagen: Wir sind stolz auf die vielfältigen und wertvollen Leistungen, die der Kreisseniorenrat in den zurückliegenden Jahren eingebracht hat. Er hat auf die Bildung von Seniorenbeiräten in den Gemeinden hingewirkt, um die Belange der Seniorinnen und Senioren auf örtlicher Ebene besser vertreten zu können, und den Aufbau des Angebots eines Seniorentaxis begleitet. Darüber hinaus wirkt er an der Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs und an anderen Projekten mit und setzt sich für die Interessen der Seniorinnen und Senioren in der Pflegekonferenz des Landkreises sowie auf Messen und Ausstellungen ein. Ein Projekt, das dem Kreisseniorenrat von Anfang an sehr am Herzen lag, ist die Herausgabe eines Seniorenwegweisers. Die jetzt vorliegende und komplett überarbeitete Auflage will insbesondere älteren Menschen das Leben im Alltag erleichtern, lebenswert gestalten und damit die Lebensqualität verbessern. Diese Broschüre bietet einen Überblick über das breitgefächerte Pflegeangebot im Landkreis und gibt der älteren Generation wichtige Hinweise auf weitere Beratungs- und Hilfemöglichkeiten. Wer den Wunsch verspürt, sich im Seniorenbereich ehrenamtlich zu engagieren, sich zu bilden oder seine Freizeit sinnvoll zu gestalten, findet in diesem Heft dafür viele Anregungen. Ich möchte mich hiermit bei allen, die an der Neuauflage des Wegweisers mitgewirkt haben, bedanken. Mein Dank richtet sich an den Verlag der Schaumburger Nachrichten, die Sponsoren, die Verwaltung des Landkreises Schaumburg hier besonders die Mitarbeiter des Fachdienstes Altenhilfe mit Seniorenservicebüro und Pflegestützpunkt sowie die ehrenamtlich tätigen Mitglieder des Kreisseniorenrates Schaumburg. Karl-Heinz Hansing Vorsitzender des Kreisseniorenrates Schaumburg SENIORENWEGWEISER 5

6 1. ALLGEMEINE INFORMATIONEN UND BERATUNG In unserem Gemeinwesen ist es Ihr gutes Recht, Beratung sowie materielle und finanzielle Hilfen in Anspruch zu nehmen. Häufig besteht ein Rechtsanspruch, in anderen Fällen wird Unterstützung auf freiwilliger Basis gewährt. Erkundigen Sie sich nach den Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten. Viele Einzelfragen werden in dieser Broschüre behandelt. Sollte Sie ein Problem beschäftigen, für das Sie keine Lösung finden, können Sie sich an die hier im Eingangskapitel genannten Stellen wenden. Sie werden sicherlich auf jemanden treffen, der Ihnen direkt helfen kann oder Ihnen sagt, an wen Sie sich wenden können STÄDTE UND GEMEINDEN Viele Angelegenheiten des täglichen Lebens lassen sich durch Kontaktaufnahme mit Ihrer örtlichen Gemeindeverwaltung regeln. Wie Sie die für Ihren Wohnsitz zuständige Verwaltung persönlich oder auf andere Weise erreichen können, ist der hier abgedruckten Übersicht zu entnehmen. Stadt Bückeburg Marktplatz Bückeburg Tel.: Mail: rathaus@bueckeburg.de Internet: Stadt Obernkirchen Marktplatz Obernkirchen Tel.: Mail: info@obernkirchen.de Internet: Stadt Rinteln Klosterstraße Rinteln Tel.: Mail: stadtverwaltung@rinteln.de Internet: Stadt Stadthagen Rathauspassage 1 Tel.: Mail: stadtverwaltung@stadthagen.de Internet: Gemeinde Auetal Rehrener Str Auetal-Rehren Tel.: Mail: rathaus@auetal.de Internet: Samtgemeinde Eilsen (Mitgliedsgemeinden: Ahnsen, Bad Eilsen, Buchholz, Heeßen, Luhden) Bückeburger Str Bad Eilsen Tel.: Mail: info@sg-eilsen.de Internet: Samtgemeinde Lindhorst (Mitgliedsgemeinden: Beckedorf, Heuerßen, Lindhorst, Lüdersfeld) Bahnhofstr. 55a Lindhorst Tel.: Mail: info@sg-lindhorst.de Internet: Samtgemeinde Nenndorf (Mitgliedsgemeinden: Stadt Bad Nenndorf, Haste, Hohnhorst, Suthfeld) Rodenberger Allee Bad Nenndorf Tel.: Mail: info@bad-nenndorf.de Internet: Samtgemeinde Niedernwöhren (Mitgliedsgemeinden: Lauenhagen, Meerbeck, Niedernwöhren, Nordsehl, Pollhagen, Wiedensahl) Hauptstr Niedernwöhren 6 SENIORENWEGWEISER

7 ALLGEMEINE INFORMATIONEN UND BERATUNG Tel.: Mail: Internet: Samtgemeinde Nienstädt (Mitgliedsgemeinden: Helpsen, Hespe, Nienstädt, Seggebruch) Bahnhofstr Helpsen Tel.: Mail: samtgemeinde@sg-nienstaedt.de Internet: Samtgemeinde Rodenberg (Mitgliedsgemeinden: Apelern, Hülsede, Lauenau, Messenkamp, Pohle, Stadt Rodenberg) Amtsstr Rodenberg Tel.: Mail: info@rodenberg.de Internet: Samtgemeinde Sachsenhagen (Mitgliedsgemeinden: Auhagen, Hagenburg, Stadt Sachsenhagen, Wölpinghausen) Schloss-Str Hagenburg Tel.: und Marktplatz Sachsenhagen Tel.: Mail: info@sachsenhagen.de Internet: Mail: info@landkreis-schaumburg.de Internet: b) Sozialamt: Landkreis Schaumburg - Sozialamt - Breslauer Straße 2-4 Tel.: c) Gesundheitsamt: Landkreis Schaumburg - Gesundheitsamt - Hauptstelle Stadthagen Probsthäger Straße 6 Tel.: d) Gleichstellungsbeauftragte: Landkreis Schaumburg - Frauenbüro - Jahnstraße 20 Tel.: Das Leben von Frauen hat sich in den vergangenen Jahrzehnten maßgeblich verändert. Heute sind Frauen zum größten Teil erwerbstätig und bis ins hohe Alter aktiv. Sie sind unternehmungslustig und zu einer ernstzunehmenden Zielgruppe für die Wirtschaft geworden. Frauen verdienen zwar nach wie vor weniger als Männer, haben oft eine durch Kindererziehungszeiten unterbrochene Biographie und deshalb häufig im Durchschnitt auch ein geringeres Einkommen im Alter. Dennoch können die meisten Frauen, die heute in den Ruhestand gehen, allein für ihren Lebensunterhalt sorgen. Gleichzeitig gibt es 1.2. LANDKREIS Seniorinnen und Senioren finden in der Kreisverwaltung kompetente Ansprechpartner für Beratungen, Hilfen oder die Bewilligung von Leistungen. Näheres erfahren Sie in den folgenden Kapiteln. Die Kreisverwaltung ist wie folgt zu erreichen: a) Allgemeine Verwaltung: Landkreis Schaumburg Jahnstraße 20 Tel.: Stadthagen, Obernstraße 39 Tel / 2048 Bückeburg, Schulstraße 1 Tel / SENIORENWEGWEISER 7

8 ALLGEMEINE INFROMATIONEN UND BERATUNG allerdings auch eine Altersarmut, die überwiegend weiblich ist. Frauen, die ausschließlich auf die kleine Witwenrente angewiesen sind, brauchen staatliche Unterstützung, Beratung und Hilfe. Da Frauen zudem eine höhere Lebenserwartung haben, wird Seniorenpolitik zunehmend zur Seniorinnenpolitik. Der Landkreis Schaumburg hat eine Gleichstellungsbeauftragte, an die sich Bürgerinnen und Bürger mit allen Fragen wenden können, die sich aus dem Geschlecht ergeben. Zu den Aufgaben des Frauenbüros gehört unter anderem, Benachteiligungen von Frauen aufzudecken sowie die Situation von Frauen in verschiedenen Lebenslagen zu verbessern. Die Gleichstellungsbeauftragte entwickelt hierzu eigene Vorhaben und Maßnahmen und wirkt bei Projekten anderer mit. Auch in den Städten und Samtgemeinden gibt es zum Teil Gleichstellungsbeauftragte. Bitte erfragen Sie deren Sprechzeiten bei Ihrer Heimatkommune KREISSENIORENRAT Der Kreisseniorenrat versteht sich als legitimierte, politisch und konfessionell unabhängige Vertretung für älter werdende und ältere Menschen im Landkreis. Er vertritt die Belange der Seniorinnen und Senioren gegenüber dem Landkreis und anderen Institutionen und wirkt an der Willensbildung mit. Durch Regelungen in der Satzung ist sichergestellt, dass alle Städte, Samtgemeinden und die Gemeinde Auetal durch ein ordentliches und ein stellvertretendes Mitglied im Kreisseniorenrat vertreten werden. Der Kreisseniorenrat setzt sich zurzeit (September 2013) aus folgenden Mitgliedern zusammen: Mitglieder: stellvertretende Mitglieder: Stadt Bückeburg Manfred Hohmann Marlies Spiehl Röntgenstr. 49 Deinser Str Bückeburg Bückeburg Tel.: Tel.: hohmann.bueckeburg Stadt Obernkirchen Albrecht Stein Horst Essmann Heyestraße 22 Beckmarhau Obernkirchen Obernkirchen Tel.: Tel.: h.essmann@ teleos-web.de Stadt Rinteln Heinrich Tuxhorn Walter Böger Bergsteile 9 Auf der Kunterschaft 1 b Rinteln Rinteln Tel.: Tel.: heinrich.tuxhorn@ w.u.boeger@web.de t-online.de Stadt Stadthagen Karl-Heinz Hansing, Christian Jürgens (Vorsitzender) Nordstr. 3 Lüdersfelder Str. 11 Tel.: Tel.: gisjuer@freenet.de Gemeinde Auetal Manfred Weber Ursula Czapla Im Kloster 1 Westernholz Auetal Auetal Tel.: Tel.: weber.manfred@live.de Samtgemeinde Eilsen Wilhelm Rabe Wilhelm Kuhlmann Friedrich-Ebert-Str. 12 Hauptstr Heeßen Bad Eilsen Tel.: Tel.: rabewilhelm@gmx.de Samtgemeinde Lindhorst Hans Winter Friedhelm Hitzemann Berliner Str. 18 Wiesenstr Lindhorst Lindhorst Tel.: Tel.: af.hitzemann@gmx.de Samtgemeinde Nenndorf Friedrich Kräft Hans-Heinrich Gümmer (Schriftführer) Meierstr. 11 Meierstr Bad Nenndorf Bad Nenndorf Tel.: Tel.: Samtgemeinde Niedernwöhren Heinz Schommerloh Feldstr Pollhagen Tel.: Samtgemeinde Nienstädt Gerhard Kording Hans-Dieter Mitschker (stellv. Vorsitzender) Stiftstr. 26 Dorfstr Nienstädt Helpsen Tel.: SENIORENWEGWEISER

9 ALLGEMEINE INFORMATIONEN UND BERATUNG Tel.: teleos-web.de teleos-web.de Samtgemeinde Rodenberg Horst Müller Jürgen Baumgart Bachstr. 12 Lindenstr Apelern Pohle Tel.: Tel.: gmail.com Stadt Rinteln: Stadt Stadthagen: Eckard Strohmeier Breiter Bören Rinteln Tel.: eckard.strohmeier@ t-online.de Karl-Heinz Hansing Lüdersfelder Str. 11 Tel.: Samtgemeinde Sachsenhagen Manfred Burghardt Manfred Beckedorf Schaumburger Landstr. 5 Gartenstr Wölpinghausen Auhagen Tel.: Tel.: rmb2882@t-online.de Der Kreisseniorenrat würde sich freuen, wenn möglichst viele Seniorinnen und Senioren seine Arbeit durch Anregungen oder Hinweise unterstützen würden. Er wird sich darüber hinaus im Rahmen seiner Möglichkeiten bemühen, an ihn herangetragene Anliegen einer Lösung zuzuführen oder für eine Prüfung und weitere Bearbeitung durch die zuständigen Stellen zu sorgen. Gemeinde Auetal: Manfred Weber Im Kloster Auetal Tel.: weber.manfred@live.de Samtgemeinde Nenndorf: Friedrich Kräft Meierstraße Bad Nenndorf Tel.: Die Termine der mehrmals jährlich stattfindenden öffentlichen Sitzungen des Kreisseniorenrats erfahren Sie über die örtliche Presse SENIORENBEIRÄTE IN DEN GEMEINDEN In vielen Kommunen bestehen Seniorenbeiräte, die auf örtlicher Ebene Belange der Seniorinnen und Senioren vertreten. Vorsitz: Stadt Bückeburg: Manfred Hohmann Röntgenstr Bückeburg Tel.: hohmann.bueckeburg@online.de Stadt Obernkirchen: Albrecht Stein Heyestraße Obernkirchen Tel.: SENIORENWEGWEISER 9

10 ALLGEMEINE INFROMATIONEN UND BERATUNG Samtgemeinde Niedernwöhren: Es wird ein Seniorenbeirat gegründet. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Samtgemeindeverwaltung. Samtgemeinde Nienstädt: Gerhard Kording Dorfstr Helpsen Tel.: teleos-web.de Samtgemeinde Lindhorst: Es wird ein Seniorenbeirat gegründet. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Samtgemeindeverwaltung. Samtgemeinde Rodenberg: Horst Müller Bachstr Apelern Tel.: Die Seniorenbeiräte bieten in der Regel Sprechstunden an und sind dankbar für Anregungen und Hinweise aus der Bevölkerung. Umgekehrt können sie selbst wertvolle Informationen geben. Soweit in Ihrem Wohnort kein Seniorenbeirat existiert, wenden Sie sich bitte an das aus Ihrer Region stammende Mitglied des Kreisseniorenrats KREISBEHINDERTENRAT Menschen mit Behinderungen werden im Landkreis Schaumburg durch den Kreisbehindertenrat vertreten. Als Einrichtung nach dem Niedersächsischen Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen vom unterstützt dieser den Landkreis bei der Verwirklichung der Gleichstellung im Sinne dieses Gesetzes. Dem Kreisbehindertenrat gehören Delegierte aus allen Regionen des Kreisgebietes an. Wenn Sie die Unterstützung des Kreisbehindertenrates benötigen oder ihm Anregungen und Wünsche übermitteln wollen, wenden Sie sich bitte an: Kreisbehindertenrat Manfred Pollmann (1. Vorsitzender) erreichbar über: Landkreis Schaumburg Sozialamt, Herr Böhm Breslauer Str. 2-4 Tel.: WOHLFAHRTSVERBÄNDE Die Verbände der freien Wohlfahrtspflege bieten ein breit gefächertes Angebot an Hilfen. Im Landkreis Schaumburg sind folgende Organisationen tätig: Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Schaumburg e. V. Rathauspassage 4 Tel.: Caritasverband im Weserbergland e.v. Herderstr. 1a Bückeburg Tel.: Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Schaumburg e. V. Bornemannstr Obernkirchen Tel.: Diakonisches Werk Bahnhofstr. 16 Tel.: Paritätischer Dammstr. 12 a Bückeburg Tel.: Beratungen und Hilfen erhalten Sie auch bei weiteren Sozialverbänden und organisationen, die in der Regel über Anlaufstellen mit festen Sprechzeiten verfügen. Der Sozialverband Deutschland e.v. (ehemals Reichsbund) unterhält eine eigene Kreisgeschäftsstelle: Sozialverband Deutschland e. V. Breslauer Straße 2 4 Tel.: SENIORENWEGWEISER

11 2. BERATUNG IN EINZELFRAGEN 2.1. GRUNDSICHERUNG UND HILFE ZUM LEBENSUNTERHALT Menschen, die in eine Notlage geraten, die sie aus eigener Kraft nicht bewältigen können, sind auf die Hilfe der Gemeinschaft angewiesen. Diese Hilfe zu leisten, ist Aufgabe der Sozialhilfe. Das Sozialhilferecht ist im Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII) geregelt. Jeder Mensch, der sich nicht selbst helfen und auch nicht auf andere Unterstützung zählen kann, hat einen Rechtsanspruch auf die Leistungen, die für ein menschenwürdiges Dasein einschließlich einer angemessenen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben nötig sind. Das SGB XII gewährt folgende laufende Leistungen der Sozialhilfe: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für Menschen, die abhängig vom Geburtsjahrgang mindestens das 65. Lebensjahr vollendet haben sowie für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Hilfe zum Lebensunterhalt für allein stehende nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige, die keine Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten. Ausgenommen von Sozialhilfeleistungen sind erwerbsfähige Personen im Alter zwischen 15 und (abhängig vom Geburtsjahrgang) mindestens 64 Jahren sowie deren Angehörige. Sind sie hilfebedürftig, erhalten sie Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II). Zuständig ist das jeweilige Jobcenter. Die Sozialhilfe tritt auch ein, wenn Menschen in einer besonderen Lebenssituation infolge von Krankheit, Behinderung, Pflegebedürftigkeit oder bei besonderen sozialen Schwierigkeiten Unterstützung benötigen. Diese Hilfen erhalten auch Personen, die für ihren Lebensunterhalt noch selbst sorgen können, aber wegen besonderer Bedarfssituationen auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind. Im Einzelnen kommen nach dem SGB XII Hilfen zur Gesundheit, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Hilfe zur Pflege (siehe Abschnitt ), Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen in Betracht. Sozialhilfeleistungen werden unter Berücksichtigung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der antragstellenden Person erbracht. Unterhaltspflichtige werden entsprechend ihrer jeweiligen Einkommens- und Vermögensverhältnisse zum Unterhalt herangezogen. In der Grundsicherung wird auf den Unterhaltsrückgriff bei Eltern und Kindern verzichtet. Nur wenn das jährliche Einkommen von Eltern und Kindern der antragstellenden Person bei mindestens Euro liegt, entfällt ein Grundsicherungsanspruch. Ausführliche Informationen und Beratung zu den Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII erhalten Sie beim Sozialamt des Landkreises Schaumburg in Stadthagen und Rinteln: Landkreis Schaumburg Sozialamt Breslauer Str. 2-4 Tel.: Landkreis Schaumburg Sozialamt Klosterstraße Rinteln Tel.: WOHNGELD Sinn und Zweck des Wohngeldes nach dem Wohngeldgesetz ist die wirtschaftliche Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens, wobei sich die Höhe des zu gewährenden Zuschusses nach Miethöchstgrenzen sowie den für den Lebens- SENIORENWEGWEISER 11

12 BERATUNG IN EINZELFRAGEN unterhalt bestimmten Einkünften aller zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder richtet. Diese Sozialleistung hilft den einkommensschwachen Mietern von Wohnungen und selbst nutzenden Eigentümern von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen, die angemessenen Wohnkosten zu tragen. Das Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss geleistet. Zur Beratung in Wohngeldangelegenheiten einschließlich der Antragstellung wenden Sie sich bitte an: Landkreis Schaumburg - Sozialamt - Breslauer Str. 2-4 Tel.: Für die Samtgemeinde Eilsen und die Gemeinde Auetal wenden Sie sich bitte an: Landkreis Schaumburg - Sozialamt - Klosterstraße Rinteln Tel.: Für das Stadtgebiet Rinteln wenden Sie sich bitte an: Stadt Rinteln Klosterstraße Rinteln Tel.: Darüber hinaus müssen Bewohnerinnen und Bewohner in vollstationären Pflege- oder Behinderteneinrichtungen unabhängig davon, ob sie Sozialhilfeleistungen beziehen, keinen Beitrag zahlen. Taubblinde Menschen sowie Personen, die Blindenhilfe bekommen, zahlen ebenfalls keinen Rundfunkbeitrag. Als Nachweis ist eine ärztliche Bescheinigung oder ein Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen Bl und Gl vorzulegen. Menschen mit einer Behinderung, denen das Merkzeichen RF (Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht und die Gebührenermäßigung beim Telefonhauptanschluss) im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde, leisten auf Antrag bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises nur einen ermäßigten Beitrag in Höhe eines Drittels. Antragsformulare für die Gebührenbefreiung oder -ermäßigung sind bei ARD ZDF Deutschlandradio unter der genannten Adresse oder im Internet unter erhältlich. Dort werden unter der Servicenummer auch Fragen zur Antragstellung beantwortet. Zu richten sind die ausgefüllten Anträge an: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Köln 2.4. TELEFON-SOZIALTARIF 2.3. GEZ-BEFREIUNG Volljährige Bürgerinnen und Bürger sind grundsätzlich gebührenpflichtig. Es gibt jedoch die Möglichkeit, aus finanziellen oder gesundheitlichen Gründen eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beziehungsweise eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags zu beantragen. Von der Rundfunkgebührenpflicht werden auf Antrag Personen in besonderen Lebenssituationen befreit, die u.a. entweder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Sozialhilfeleistungen wie Hilfe zum Lebensunterhalt, Sozialgeld, Arbeitslosengeld II oder Hilfe zur Pflege beziehen. Als Nachweis darüber muss dem Beitragsservice von ARD ZDF Deutschlandradio in Köln (früher: GEZ) ein entsprechender Leistungsbescheid im Original oder in beglaubigter Kopie vorgelegt werden. Personen, die von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sind (entweder aus sozialen oder aus gesundheitlichen Gründen), aber auch Blinde, Gehörlose oder sprachbehinderte Menschen, die einen Gesamtgrad der Behinderung von wenigstens 90 Prozent vorweisen, können den Sozialtarif nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Telekom AG in Anspruch nehmen. Ein entsprechender Antrag ist bei der Deutschen Telekom AG (T- Punkt/Telekom-Beratungsstelle bzw. Internet unter hilfe.telekom.de) erhältlich und an diese zu richten oder direkt an die Hauptgeschäftsstelle: Telekom Deutschland GmbH Kundenservice Bonn Unter der allgemeinen Servicerufnummer der Telekom werden Ihre Fragen zum Sozialtarif beantwortet. Hier erfahren Sie auch, welcher Telekom-Laden ( T-Punkt ) in erreichbarer Nähe für 12 SENIORENWEGWEISER

13 BERATUNG IN EINZELFRAGEN Sie liegt. Haben Sie Ihren Festnetzanschluss nicht bei der Deutschen Telekom, fragen Sie bitte bei Ihrem Anbieter nach einem entsprechenden Tarif KRIEGSOPFERFÜRSORGE Personen, die beispielsweise durch Kriegseinwirkungen oder andere Gewalttaten dauerhaft gesundheitlich geschädigt wurden, können zur Minderung eines damit verbundenen wirtschaftlichen Schadens verschiedene Leistungen der Kriegsopferfürsorge beantragen. Voraussetzung ist jeweils, dass die Kriegsgeschädigten und Kriegshinterbliebenen (Witwen, Waisen) als solche von einer Versorgungsverwaltung im Bundesgebiet (in Niedersachsen: Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie) bereits anerkannt wurden. Finanzielle Hilfen werden gewährt, soweit eigenes einzusetzendes Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die notwendigen Ausgaben selbst zu tragen. Die Leistungen sind in weiten Teilen denen des Sozialgesetzbuches (SGB XII) sehr ähnlich. Grundsätzlich kommen als Leistungen der Kriegsopferfürsorge in Betracht: ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt Krankenhilfe Hilfe zur Pflege (ambulant/stationär) Hilfe zur Weiterführung des Haushalts Erholungshilfe Wohnungshilfe Altenhilfe Hilfen in besonderen Lebenslagen Für Beratung und Antragstellung wenden Sie sich bitte an: Landkreis Schaumburg - Sozialamt/Kriegsopferfürsorge - Breslauer Straße 2-4 Tel.: oder DRK Sozialstation Schaumburg Pflegedienst Bad Nenndorf Brunnenstraße Bad Nenndorf Tel / info@drk-schaumburg.de Wir sind für Sie da. Irgendwann braucht jeder Mensch Hilfe in seinem Leben, sei es aufgrund von Alter, Krankheit oder einer Behinderung. Der Ambulante Pflegedienst des DRK Kreisverbandes Schaumburg sorgt dafür, dass diese Hilfe zu Hause, in einer vertrauten Umgebung stattfinden kann. Unsere Aufgabe ist es, die Selbstständigkeit alter, kranker oder hilfsbedürftiger Menschen so lange wie möglich zu erhalten. Dank der häuslichen Pflege kann eine Heimunterbringung oder ein Krankenhausaufenthalt oft verkürzt oder ganz vermieden werden. Je nach Pflegestufe und individuellen Anforderungen bieten unsere DRK-Pflegedienste sowohl Grundpflege als auch Behandlungspflege an. Pflegedienst Stadthagen Wallgarten Johann-Sebastian-Bach-Str. 16 Tel / Pflegedienst Obernkirchen Bornemannstr Obernkirchen Tel / Pflegedienst Bückeburg Rosengarten Friedrich-Bach-Straße 13a Bückeburg Tel / SENIORENWEGWEISER 13

14 BERATUNG IN EINZELFRAGEN 2.6. LANDESBLINDENGELD, BLINDENHILFE Das Landesblindengeld ist eine freiwillige Leistung des Landes Niedersachsen. Blinde Menschen erhalten unabhängig vom Lebensalter Landesblindengeld zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen. Voraussetzung ist: die Feststellung des Merkzeichens BL der gewöhnliche Aufenthalt im Land Niedersachsen (oder: Aufenthalt in einer stationären Einrichtung innerhalb der Bundesrepublik, wenn vor Aufnahme der Wohnort im Land Niedersachsen gelegen hat) Seit dem beträgt das Blindengeld: bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres: 320 Euro mtl. nach Vollendung des 25. Lebensjahres: 265 Euro mtl. bei Aufenthalt in stationären Einrichtungen: 100 Euro mtl. Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften werden auf das Blindengeld angerechnet. Bei häuslicher Pflege erfolgt eine Anrechnung: in Fällen der Pflegestufe I bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mit 130 Euro und nach Vollendung des 25. Lebensjahres mit 135 Euro sowie in Fällen der Pflegestufe II oder III bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mit 170 Euro und nach der Vollendung des 25. Lebensjahres mit 165 Euro. Das Blindengeld wird auf Antrag gewährt. Weiterhin besteht die Möglichkeit, Blindenhilfe nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches XII zu beantragen. Diese Leistung wird jedoch abhängig von Einkommen und Vermögen gewährt. Weitere Informationen erhalten Sie beim: Landkreis Schaumburg - Sozialamt - Breslauer Straße 2-4 Tel.: SCHWERBEHINDERTENAUSWEIS Als schwerbehindert gelten Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 Prozent. Die Feststellung des Grades der Behinderung erfolgt durch das für die Einwohner im Landkreis Schaumburg zuständige Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS) - Außenstelle Hannover Am Waterlooplatz Hannover Tel.: Dieses stellt auch den entsprechenden Schwerbehindertenausweis aus. Sprechtage der LS-Außenstelle Hannover werden an jedem 3. Montag im Monat von 9 bis 13 Uhr im Gebäude der Kreisverwaltung des Landkreises Schaumburg (Jahnstraße 20) abgehalten. Nähere Informationen zum Schwerbehindertenausweis und zur Feststellung gesundheitlicher Merkmale (Merkzeichen) für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen für schwerbehinderte Menschen sowie Antragsvordrucke für die (Erst-)Beantragung nach dem Schwerbehindertenrecht oder Folgeanträge sind bei einer der folgenden Stellen erhältlich: direkt beim Niedersächsischen Landesamt (LS) bei den LS-Außensprechtagen beim Sozialamt/Kriegsopferfürsorge des Landkreises Schaumburg (Breslauer Straße 2 4, ), Tel.: PARKAUSWEIS FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNG Personen mit dem Merkzeichen ag (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder Bl (blind) im gültigen Schwerbehindertenausweis haben die Möglichkeit, einen Parkausweis für Menschen mit Behinderung zu beantragen. Dieser berechtigt zum gebührenfreien Parken auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen. Zwecks Antragstellung wenden Sie sich bitte an das Straßenverkehrsamt: 14 SENIORENWEGWEISER

15 BERATUNG IN EINZELFRAGEN Landkreis Schaumburg - Straßenverkehrsamt - Jahnstraße 20 Tel.: (für Einwohner der Stadt Rinteln ist das dortige Ordnungsamt zuständig, Tel.: ) 2.9. RENTENVERSICHERUNG Wenn Sie Fragen zu Rentenversicherungsbegriffen, Altersrentenansprüchen, Hinterbliebenenrenten, Rehabilitationen, Erwerbsminderungsrente haben oder einen Antrag auf Leistungen stellen möchten, können Sie sich vertrauensvoll an die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, an die Versichertenberaterinnen und -berater (früher Versichertenälteste) oder an das Versicherungsamt des Landkreises Schaumburg wenden. Die Beratung in Sozialversicherungsangelegenheiten bei diesen Stellen ist kostenfrei! Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung in Laatzen Lange Weihe Laatzen Telefon: Mo - Mi: 8-15 Uhr, Do: 8-18 Uhr, Fr: 8-13 Uhr in Hannover Berliner Allee Hannover Mo., Do.: 8-18 Uhr, Di., Mi.: 8-15 Uhr Fr.: Uhr Für beide Beratungsstellen gelten folgende Kontaktdaten: Tel.: Servicetelefon: Mail: beratung.in.laatzen@drv-bsh.de beratung.in.hannover@drv-bsh.de Internet: in Stadthagen Breslauer Straße 11 (Raum 01) (Außenstelle des Landkreises Schaumburg, PLZ durch Berater der Auskunft- und Beratungsstelle Hameln) Terminvereinbarung unter der Nummer: Termine: jeden 2. und 4. Dienstag im Monat (9-12 Uhr / Uhr) Beratungsstellen der Knappschaft Bahn-See in Hannover Siemensstraße Hannover Telefon: Fax: Mail: hannover@kbs.de Internet: Mo. - Mi.: Uhr, Do.: 8-17 Uhr Fr.: Uhr in Stadthagen Niedernstraße 41 (2. Stock) Terminvereinbarung unter der Nummer: Tel.: Fax: Mail: hannover@kbs.de Termine: jeden 2. Dienstag im Monat ( Uhr) Sprechtage mit Schwerpunkt Bahnversicherung in Hannover (Büro DB-Vermittlung) Hinüberstraße Hannover Tel.: Termine: Uhr (nach vorheriger Absprache) Landkreis Schaumburg Versicherungsamt im Sozialamt (Zi. 11) Breslauer Straße 2-4 Termine bitte telefonisch vereinbaren unter Tel.: (Frau Sassmann) Fax: Mail: versicherungsamt.50@landkreisschaumburg.de Mo. - Do.: Uhr Do.: zusätzlich Uhr Denken Sie bitte daran, dass Leistungen in der Sozialversicherung nur auf Antrag gewährt werden und die rechtzeitige Antragstellung wichtig ist, um finanzielle Einbußen zu vermeiden. SENIORENWEGWEISER 15

16 BERATUNG IN EINZELFRAGEN VORSORGEVOLLMACHT, BETREUUNGS- UND PATIENTENVERFÜGUNG Haben Sie schon einmal daran gedacht, dass Sie eines Tages bei der Erledigung von wichtigen Angelegenheiten auf fremde Hilfe angewiesen sein könnten zum Beispiel altersbedingt und in Folge von Pflegebedürftigkeit? Oder dass Sie durch einen Unfall von heute auf morgen in solch eine Lage geraten könnten? In Folge der höheren Lebenserwartung sind immer mehr Menschen im Alter von Demenz betroffen und können wichtige Entscheidungen nicht mehr selber treffen (siehe Abschnitt 3.8.). Wer würde für mich Unterschriften leisten, wenn es um mein Geld, meine Wohnung oder um die Einwilligung zur Durchführung, Unterlassung oder Beendigung ärztlicher Maßnahmen geht? Hier sind vier Möglichkeiten zu unterscheiden: a) Betreuung nach dem Betreuungsgesetz Für einen Volljährigen kann aufgrund einer psychischen Krankheit, einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung eine Betreuung eingerichtet werden, wenn er nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu besorgen. Eine Betreuung kann von Amts wegen oder auf Antrag des Betroffenen eingerichtet werden. Das Amtsgericht prüft, ob die Einrichtung einer Betreuung erforderlich ist, wer als Betreuer bestellt werden kann und in welchen Lebensbereichen eine Betreuung notwendig ist. b) Betreuungsverfügung In einer Betreuungsverfügung können Sie u.a. bestimmen, wer oder wer nicht im Betreuungsfall vom Betreuungsgericht als Ihr Betreuer eingesetzt werden soll. Weiterhin können Sie festlegen, in welchem Heim Sie wohnen möchten. An diese Wünsche sind das Gericht und andere in der Verfügung Benannte grundsätzlich gebunden. Sie berechtigt aber nicht zur Vertretung bei Rechtsgeschäften. c) Vorsorgevollmacht Wenn ich eine gerichtliche Kontrolle als überflüssig ansehe, kann ich mein Vermögen oder meine Gesundheit in die Hände einer Vertrauensperson legen, für die ich eine Vorsorgevollmacht ausstelle. Hier sind eventuell Risiken gut abzuwägen und Formalitäten zu beachten. Ein automatisches Angehörigenvertretungsrecht besteht nicht. Durch eine Vollmacht oder Vorsorgevollmacht kann der Betroffene eine oder mehrere Personen bestimmen, die seine Angelegenheiten regeln. Häufig umgeht man damit die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Vollmachtgeber geschäftsfähig ist und eine rechtsverbindliche Vollmacht erteilen kann. Ebenso muss der Bevollmächtigte bereit sein, die Bevollmächtigung im Sinne des Vollmachtgebers auszuüben. Als Bevollmächtigte sollten ausschließlich Personen bestimmt werden, zu denen ein entsprechendes Vertrauensverhältnis besteht. Soll der Bevollmächtigte auch Bankgeschäfte wahrnehmen können, ist es ratsam, mit seiner Bank bzw. Sparkasse Rücksprache zu halten. In der Regel werden dort eigene Vordrucke verlangt. Vorsorgevollmachten kann man beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer gegen eine Gebühr erfassen lassen. Das Handzeichen bzw. die Unterschrift auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen beglaubigt auch die Betreuungsstelle gegen ein Entgelt. In vielen Fällen empfiehlt sich die Beurkundung durch einen Notar (z.b. bei großem Vermögen oder Grundstückssachen). d) Patientenverfügung Für ärztliche Heilmaßnahmen kann ich auch durch eine schriftlich zu erteilende Patientenverfügung im Einzelnen festlegen, was konkret durchgeführt oder evtl. auch unterlassen werden soll. Hier erreiche ich die höchste Unabhängigkeit und Selbstbestimmtheit allerdings muss ich auch mit besonderen Risiken rechnen: Nur wenn die Angaben klar und konkret sind, werden sie das ärztliche Handeln bestimmen. Kann ich das ohne unmittelbare Auseinandersetzung lange vorher tatsächlich richtig einschätzen? Viele pauschale Begriffe z.b. sogenannte lebensverlängernde Maßnahmen können durchaus unterschiedlich verstanden werden. Missverständnisse sind naheliegend. Durch unglückliche Formulierungen kann ich unter Umständen den Arzt daran hindern, Mittel einzusetzen, die meine Lage erleich- 16 SENIORENWEGWEISER

17 BERATUNG IN EINZELFRAGEN tern könnten. Habe ich keine Patientenverfügung verfasst, orientiert sich das ärztliche Handeln an meinen Behandlungswünschen oder meinem mutmaßlichen Willen. Zur Abfassung der Patientenverfügung empfiehlt es sich, die Hausärztin oder den Hausarzt zu Rate zu ziehen. Ein wichtiger Hinweis an Alleinstehende sei hier angebracht: Auch Auskünfte über meine gesundheitliche Lage gehören zu den Dingen, für die besondere Schutzbestimmungen gelten. Beste Freunde oder Lebenspartner erhalten unter Umständen keine Auskunft von Ärzten. Hier kann ich mit einer gezielten Patientenverfügung einer Person meines Vertrauens die Berechtigung einräumen, informiert zu werden. Weitere Informationen gibt es bei: Amtsgericht Bückeburg - Betreuungsgericht - Herminenstraße Bückeburg Tel.: Fax: Bezirk: Städte Bückeburg und Obernkirchen, Gemeinde Auetal, Samtgemeinden Eilsen und Nienstädt Amtsgericht Rinteln - Betreuungsgericht - Klosterstraße Rinteln Tel.: Fax: Bezirk: Stadt Rinteln Betreuungsverein Schaumburg e. V. Börries-von-Münchhausen-Weg Rinteln Tel.: Fax: Internet: Betreuungsverein BUBIS e.v. Gartenstr. 1 Tel.: Fax: Internet: Sowohl die Betreuungsstelle im Gesundheitsamt als auch die Betreuungsvereine, der Betreuungsverein Schaumburg e.v. und BUBIS e.v. verfügen über Informationsbroschüren zum Betreuungsrecht und können Bezugsquellen für weiteres Informationsmaterial nennen. Beraten werden Sie auch von Rechtsanwälten und Notaren. Den Ratgeber Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung können Sie bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen (siehe Abschnitt 5.8.) beziehen. Für eine Beratung zu oben stehenden Themen steht Ihnen ebenfalls der Fachdienst Altenhilfe (siehe Abschnitt 3.1.) zur Verfügung. Amtsgericht Stadthagen - Betreuungsgericht - Enzer Straße 12 Tel.: Fax: Bezirk: Stadt Stadthagen, Samtgemeinden Lindhorst, Nenndorf, Niedernwöhren, Rodenberg und Sachsenhagen Landkreis Schaumburg - Gesundheitsamt/Betreuungsstelle - Probsthäger Straße 6 Tel.: Fax: Internet: SENIORENWEGWEISER 17

18 BERATUNG IN EINZELFRAGEN DOKUMENTENMAPPE Damit im Krankheits-, Pflege- oder Todesfall wichtige Unterlagen, die benötigt werden, schnell griffbereit sind, sollten sie in einer Dokumentenmappe aufbewahrt werden. Zu den wichtigen Unterlagen zählen: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Familienstammbuch Arbeitsverträge, Renten- u. Pflegekassenbescheide, Sozialversicherungsunterlagen Sparbücher, Wertpapiere, Versicherungspolicen Vollmachten, Verfügungen, Testament. Vergessen Sie nicht, Ihre nächsten Angehörigen oder sonstigen Vertrauten darüber zu informieren, wo sie diese Mappe finden können TESTAMENT Es empfiehlt sich grundsätzlich, ein Testament zu verfassen. Dies gilt auch, wenn Sie glauben, der Aufwand lohne sich nicht, weil kaum etwas zu vererben sei. Liegt ein gültiges Testament vor, ist sichergestellt, dass Ihr Nachlass Ihren Wünschen entsprechend verteilt wird. Wurde kein Testament verfasst oder ist es ungültig, richtet sich die Verteilung des Nachlasses nach der gesetzlichen Erbfolge. Sie haben die Wahl zwischen: a) dem eigenhändigen Testament und b) dem öffentlichen Testament. Das eigenhändige Testament ist handschriftlich zu verfassen. Es muss mit Ort, Datum und vollständiger Unterschrift versehen werden. Publikationsverband der Bundesregierung Postfach Rostock Tel.: Mail: BERATUNG IN RECHTSFRAGEN, PROZESSKOSTENHILFE Bürgerinnen und Bürger müssen ihre Rechte wahrnehmen und notfalls gerichtlich durchsetzen können. Zu einem wirksamen Rechtschutz gehört, dass die Anrufung der Gerichte nicht durch Kostenregelungen praktisch unmöglich gemacht wird. Niemand soll aus finanzieller Not auf sein Recht verzichten müssen. Das Beratungshilfegesetz sichert Menschen mit niedrigem Einkommen gegen eine geringe Eigenleistung Rechtsberatung und Rechtsvertretung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens zu. Falls die Bemühungen um eine außergerichtliche Einigung scheitern sollten und ein Gericht mit der Sache befasst werden muss, kann Prozesskostenhilfe nach den Regelungen der Zivilprozessordnung in Anspruch genommen werden. Die Kosten der Prozessführung werden falls notwendig ganz oder teilweise vom Staat getragen. Damit nicht auf Kosten der Allgemeinheit mutwillig und unbegründet prozessiert wird, werden Beratungs- und Prozesskostenhilfe nur dann gewährt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Über Einzelheiten der Regelungen informieren die Rechtsanwälte und die Amtsgerichte (siehe Abschnitt 2.10.). Wer Zweifel an der Echtheit des Testaments sowie inhaltliche Unklarheiten verhindern will, kann vor einem Notar ein öffentliches Testament erklären. Eine gebührenpflichtige Niederschrift wird beim zuständigen Amtsgericht hinterlegt. Ehegatten können ein gemeinsames Testament errichten. Weitere Fragen zum Testament beantworten gerne die Notare. Informationen finden Sie auch in der Broschüre Erben und vererben, kostenlos erhältlich beim: 18 SENIORENWEGWEISER

19 HILFEN UND ENTLASTUNG FÜR DAS LEBEN ZUHAUSE 3. HILFEN UND ENTLASTUNG FÜR DAS LEBEN ZUHAUSE Wenn die körperlichen Kräfte nachlassen, Pflegebedürftigkeit eintritt oder die eigenständige Haushaltsführung nicht mehr möglich ist, muss nicht gleich ein Umzug in eine Pflegeeinrichtung erfolgen. Zahlreiche Hilfsangebote wie Haushaltshilfen, Essen auf Rädern, Hausnotrufsysteme, ambulante Pflegedienste oder Tagespflege, niedrigschwellige Betreuungsangebote für Demenzkranke und nicht zuletzt ehrenamtliche Seniorenbegleiterinnen und -begleiter, Nachbarschaftshelfer oder Wohnberater können dazu beitragen, das selbstbestimmte Leben in den eigenen vier Wänden solange wie möglich aufrechtzuerhalten und eine Heimunterbringung zu vermeiden. Ausführliche Informationen zu sämtlichen Unterstützungsmöglichkeiten im Landkreis erhalten Sie beim Fachdienst Altenhilfe (siehe Abschnitt 3.1.) BERATUNG FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN, PFLEGE - BEDÜRFTIGE UND DEREN ANGEHÖRIGE IM FACHDIENST ALTENHILFE (MIT PFLEGE- STÜTZPUNKT UND SENIORENSERVICEBÜRO) In den vergangenen Jahren hat sich auf Grund demografischer Entwicklungen und veränderter Gesellschaftsstrukturen insbesondere der Bedarf älterer Menschen an Beratung und Unterstützung erheblich erhöht. Die Angehörigen wohnen oftmals nicht in der Nähe oder stehen durch eigene Berufstätigkeit nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung, um sich um die Belange der älteren Menschen zu kümmern. Dies führt nicht selten zu Überforderungssituationen und dem Gefühl, die eigenen Lebensumstände nicht mehr allein bewältigen zu können. Aus diesem Grund wurde im Landkreis Schaumburg der Fachdienst Altenhilfe als zentrale Beratungsstelle für Seniorinnen, Senioren und Pflegebedürftige sowie für deren Angehörige eingerichtet, die die professionellen und ehrenamtlichen Unterstützungsangebote im gesamten Kreisgebiet koordiniert. Ziel ist es, die Versorgung zu sichern und die Eigenständigkeit und Teilhabe am öffentlichen Leben so lange wie möglich zu erhalten. Der Fachdienst berät in allen Fragen rund um die Pflege und Betreuung älterer und pflegebedürftiger Menschen sowie auch in Kostenfragen und zwar kostenlos, neutral und vertraulich. Durch die Anbindung des Fachdienstes an das Sozialamt des Landkreises Schaumburg können auch Fragen zu vorrangigen Ansprüchen wie Grundstücksübergabeverträgen oder Schenkungen sowie Unterhaltsansprüchen direkt geklärt und im Falle der Sozialhilfebedürftigkeit auch die entsprechenden Anträge mitgenommen werden. In Zusammenarbeit mit zahlreichen anderen Akteuren der Altenhilfe bietet der Fachdienst professionelle Beratung aus einer Hand. Durch die Integration des Seniorenservicebüros und des Pflegestützpunktes in den Fachdienst Altenhilfe konnte das Beratungsangebot noch erweitert werden. Logopädische Praxis Behandlung aller neurologisch bedingter Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen (bspw. nach Schlaganfall) Barrierefreie Praxis Hausbesuche Angelika Hirt Logopädische Praxis Am Krankenhaus / SENIORENWEGWEISER 19

20 HILFEN UND ENTLASTUNG FÜR DAS LEBEN ZUHAUSE Die Pflegeberatung findet in Kooperation mit den Pflegekassen statt, die Ihnen als Ansprechpartner z.b. für spezielle pflegerische Fragen oder Fragen zu Ihren Leistungsansprüchen zur Verfügung stehen und schließlich über das Ausmaß an Pflegebedürftigkeit entscheiden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes geben Hilfestellung bei der Suche nach ambulanten Diensten, Haushaltshilfen oder einem Heimplatz, bei der Beantragung von Pflege- und Sozialhilfeleistungen oder in Überforderungssituationen und ermitteln den individuellen Hilfebedarf auch in Form von Hausbesuchen. Um dem Wunsch älterer Menschen, solange wie möglich in ihrer Wohnung leben zu können, gerecht zu werden, bietet der Fachdienst Altenhilfe eine Wohnraumberatung an, die je nach Beratungsbedarf von ehrenamtlichen Wohnberatern oder den hauptamtlichen Wohnberatern der Kreiswohnungsbaugesellschaft durchgeführt wird (siehe Abschnitt 4.1.). Der Fachdienst vermittelt darüber hinaus ehrenamtliche Seniorenbegleiterinnen und -begleiter (siehe Abschnitt 3.6. und 5.1.) sowie ehrenamtliche Nachbarschaftshelfer (siehe Abschnitt 3.7. und 5.1.). Durch die Eingliederung des Pflegestützpunktes konnte das Beratungsangebot dezentralisiert werden, so dass neben der Hauptstelle in Stadthagen die Außenstellen in Bad Nenndorf, Bückeburg und Rinteln eingerichtet werden konnten. Zusätzliche Sprechzeiten werden darüber hinaus in den Samtgemeinden Lindhorst, Niedernwöhren, Nienstädt, Sachsenhagen, der Stadt Obernkirchen und der Gemeinde Auetal angeboten. Der Fachdienst Altenhilfe ist wie folgt zu erreichen: Landkreis Schaumburg - Sozialamt / Fachdienst Altenhilfe / Pflegestützpunkt / Seniorenservicebüro - Breslauer Str. 2-4 Sprechzeiten: Mo. - Fr Uhr, Di Uhr (und nach Vereinbarung) Service-Telefon: Fax: Mail: fachdienst-altenhilfe.50@landkreisschaumburg.de Internet: Außenstellen Außenstelle Bad Nenndorf Horster Str Bad Nenndorf Sprechzeiten: Jeden ersten Montag im Monat (14-16 Uhr) Tel.: Außenstelle Bückeburg Bahnhofstr Bückeburg Sprechzeiten: Mi Uhr Tel.: Außenstelle Rinteln Ostpreußenweg Rinteln Sprechzeiten: Mi Uhr / Fr Uhr Tel.: sowie nach Vereinbarung. Weitere Sprechzeiten Gemeinde Auetal Rehrener Str Auetal-Rehren Sprechzeit: Am zweiten Donnerstag im Monat (9-11 Uhr) Samtgemeinde Lindhorst Bahnhofstr. 55a Lindhorst Sprechzeit: Am ersten Montag im Monat (11-12 Uhr) Samtgemeinde Niedernwöhren Hauptstr Niedernwöhren Sprechzeit: Am ersten Montag im Monat (15-16 Uhr) Samtgemeinde Nienstädt Bahnhofstr Helpsen Sprechzeit: Am zweiten Montag im Monat (15-16 Uhr) Samtgemeinde Sachsenhagen Rathaus in Hagenburg Schloßstr Hagenburg Sprechzeit: Am dritten Montag im Monat ( Uhr) 20 SENIORENWEGWEISER

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