AVRR Newsletter Freiwillige Rückkehr und Reintegration aus Österreich

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1 AVRR Newsletter Freiwillige Rückkehr und Reintegration aus Österreich Internationale Organisation für Migration Herbst 017 Editorial Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Dieser Herbst stand für das AVRR Team von IOM Österreich ganz im Zeichen des Austausches mit den Akteuren, die an unterschiedlichen Stellen für das Gelingen eines Rückkehr und Reintegrationsprozesses sorgen. Im Zuge der im November 017 in Wien und Salzburg stattgefundenen Internationalen Workshops für Rückkehrberater/innen wurde Raum für Dialog zum Thema der freiwilligen Rückkehr und Reintegration in Afghanistan und Iran zur Verfügung gestellt. Rückkehrberater/innen aus ganz Österreich hatten so die Möglichkeit, sich persönlich mit Mitarbeiter/innen von IOM Österreich sowie der IOM Missionen in Afghanistan und Iran auszutauschen. Auf den Seiten 4 bis 6 finden Sie eine kurze Rückschau. In dieser Ausgabe des Newsletters setzen wir die Reihe der Kurzporträts von IOM Kolleg/innen, die die Reintegrationsbemühungen von Rückkehrer/innen in den Herkunftsländern unterstützen, fort und stellen mit Ihsanullah W. einen Kollegen von IOM Afghanistan vor. Ganz besonders möchten wir Sie auch auf eine erste Rückkehrgeschichte aus Iran aufmerksam machen: Auf Seite 3 können Sie in Erfahrung bringen, wie es dem Tischler Mansour E. nach seiner Rückkehr nach Karadsch ergangen ist. Wir wünschen Ihnen wie immer viel Vergnügen beim Lesen! In dieser Ausgabe: Umfrage: Freiwillige Rückkehr von Personen mit gesundheitlichen Problemen. S. Iran: Gelungener Wiedereinstieg in die Möbeltischlerei S. 3 Internationale Workshops für Rückkehrberater/innen.. S. 4 Internationale Workshops: Die Arbeitsgruppen.. S. 7 Kurzportrait: IOM Mitarbeiter Ihsanullah W.. S. 7 Neue Publikation: Ein neuer Ansatz zu nachhaltiger Reintegration nach der Rückkehr. S. 7 Mit besten Grüßen das AVRR Team IOM Landesbüro für Österreich Abteilung für Unterstützte Freiwillige Rückkehr und Reintegration Internationale Organisation für Migration Landesbüro für Österreich Nibelungengasse 13/ Wien Tel.: +43 (0) avrr.vienna@iom.int Die Teilnehmer/innen des Internationalen Workshops für Rückkehrberater/innen am 7. November 017 in Wien. IOM 017 1

2 Erhebung der Herausforderungen bei der freiwilligen Rückkehr von Personen mit gesundheitlichen Problemen Im Herbst 017 führte IOM Österreich unter den Rückkehrberater/innen in Österreich eine Online Umfrage durch. Ziel dieser Erhebung war es, ein besseres Verständnis der gegenwärtigen Herausforderungen bei der Beratung von freiwilligen Rückkehrer/innen mit medizinischen Bedürfnissen zu gewinnen. In der Folge möchten wir Ihnen die Ergebnisse der Umfrage, an der insgesamt 16 Rückkehrberater/innen teilgenommen haben, vorstellen. Häufig genannte Erkrankungen Auf die Frage, von welchen Erkrankungen Klient/innen in der Rückkehrberatung am häufigsten berichten, wurden chronische Krankheiten wie Herzkreislauf- und Schilddrüsenerkrankungen sowie Diabetes genannt. Immer wieder kommen auch Klient/innen, die an Tuberkulose, Hepatitis oder Krebs leiden sowie Personen, die unheilbar krank sind und zum Sterben in ihr Heimatland zurückkehren möchten, zur Rückkehrberatung. Als häufigste psychische Erkrankung wurden Depressionen genannt, aber auch Traumatisierung, Schizophrenie, Schlaflosigkeit, Angst- und Panikattacken wurden in der Umfrage gelistet. In den meisten bekannten Fällen berichten die Rückkehrer/ innen von sich aus von ihren medizinischen Bedürfnissen und bringen medizinische Befunde in die Beratung mit. In anderen Fällen informiert die Betreuungseinrichtung oder der/die Rückkehrberater/in fragt aufgrund von Symptomen nach. Da im Vorfeld der freiwilligen Rückkehr von Personen mit medizinischen Bedürfnissen verschiedene Aspekte wie Entscheidungsfähigkeit, Flugtauglichkeit, oder spezielle Erfordernisse für die Reise abgeklärt werden müssen, ergibt sich für die Rückkehrberater/innen ein erhöhter Betreuungsund Koordinierungsaufwand (siehe Diagramm unten). Medizinische Herkunftslandinformationen Ein wichtiger Aspekt bei der Beratung von Personen mit medizinischen Bedürfnissen ist die Beschaffung von medizinischen Herkunftslandinformationen: Diese werden laut Umfrage meist über IOM, die Klient/innen selbst, Onlinemedien, Kolleg/innen und/oder von spezialisierten Datenbanken des European Country of Origin Network (ecoi) oder von Austrian Centre for Country of Origin & Asylum Research and Documentation (ACCORD) des Roten Kreuzes, eingeholt. Identifizierte Herausforderungen Laut der Umfrage stehen die größten Herausforderungen hinsichtlich der freiwilligen Rückkehr von Personen mit medizinischen Bedürfnissen in Zusammenhang mit der Verfügbarkeit und Leistbarkeit medizinischer Versorgung nach der Rückkehr. Zusätzlich berichten Betroffene in der Rückkehrberatung, dass sie ihren Familien nicht zur Last fallen wollen oder insbesondere in Zusammenhang mit psychischen- oder Suchterkrankungen aufgrund von Scham mit ihren Angehörigen nicht über ihre Erkrankung sprechen wollen. Zur Verbesserung der Vorbereitung und Organisation der freiwilligen Rückkehr und Reintegration von Personen mit medizinischen Bedürfnissen würden sich die Rückkehrberater/innen beispielsweise Checklisten für die Beratung, einfache Prozedere für die Beschaffung eines Medikamentenvorrats, die Übersetzung von Arztbriefen oder Reintegrationsunterstützung nach der Rückkehr wünschen. Wir bedanken uns bei allen Rückkehrberater/innen, die an der Umfrage teilgenommen haben. Die Unterstützung der freiwilligen Rückkehr und Reintegration von Personen mit gesundheitlichen Bedürfnissen wird für das AVRR Team von IOM Österreich auch weiterhin eine Priorität darstellen. Die Ergebnisse der Umfrage werden als Basis zur Verbesserung des Unterstützungsangebots für diese Zielgruppe dienen. mehr als fünf Stunden drei bis fünf Stunden bis drei Stunden eine Stunde halbe Stunde Handbuch: Rückkehr und Reintegration von vulnerablen Personen Als praktisches Instrument und Hilfsmittel für Rückkehrberater/ innen und andere interessierte Institutionen hat IOM Bern 016 ein Handbuch zum Thema Rückkehr und Reintegration von vulnerablen Personen entwickelt. Das Handbuch ist unter folgendem Link frei zugänglich: Mehraufwand an Arbeit bei Klient/innen mit gesundheitlichen Problemen (1 von 16 Teilnehmer/innen haben in der Umfrage auf diese Frage IOM books/ruckkehr-und-reintegration -von-vulnerablen-personen-unguide-pratique

3 Iran: Gelungener Wiedereinstieg in die Möbeltischlerei Mansour E. ist einer der ersten Projektteilnehmer/innen, die mit Unterstützung von RESTART II* nach Iran zurückgekehrt sind. Neun Monate nach seiner Rückkehr hat IOM ihn in Karadsch besucht, um zu hören wie es ihm bisher ergangen ist. E. ist gelernter Möbeltischler, spezialisiert auf die Produktion von Einbauschränken und Küchen. Bevor er nach Österreich kam, hatte er in Iran eine eigene Tischlerei, die aber bei einem Brand zerstört wurde. Im September 016 kam E. nach Österreich. Hier fand er die Möglichkeit Erfahrungen in einer heimischen Tischlerei zu sammeln und neue Technologien kennenzulernen. Nach etwas mehr als einem Jahr entschied er sich zu seiner Familie nach Iran zurückzukehren. Der Verein Menschenrechte Österreich in Wien beriet ihn zu seiner freiwilligen Rückkehr und meldete ihn für das Projekt RESTART II* an. Im Jänner 017 trat er schließlich die Heimreise in das 40 Kilometer westlich von Teheran, am Fuße des Elburs-Gebirges gelegene Karadsch an. Zurück in Iran Neun Monate nach seiner Rückkehr, besuchte ein Mitarbeiter von IOM Iran E. in seiner Werkstatt in Karadsch. E. gab dort einen Einblick in seine tägliche Arbeit und führte vor, wie die neuen Sägemaschinen funktionieren. Weitere Arbeitsplätze Erfreulicherweise konnten durch die Investition von E. auch neue Arbeitsplätze geschaffen werden: Zwei seiner Neffen arbeiten nun im Betrieb mit und eine neue Teilzeitmitarbeiterin fertigt Bezüge und andere Textilien für die Möbel an. E. und sein Partner möchten den Betrieb weiter ausbauen und hoffen, in der Zukunft noch zusätzliche Mitarbeiter/innen anstellen zu können. Mit den Einkünften aus der Tischlerei ist E. zufrieden: Er kann damit für sich und seine Familie sorgen. Nach seiner Rückkehr wurde IOM Teheran für E. zu einer wichtigen Anlaufstelle. Durch das Projekt RESTART II* erhielt E. nach der Rückkehr unter anderem die Möglichkeit, bis zu.500 Euro in einkommensgenerierende Aktivitäten zu investieren. E. entschied sich dazu wieder als Möbeltischler zu arbeiten. Mit der Reintegrationsunterstützung kaufte er Sägemaschinen und stieg in Partnerschaft mit einer Tischlerei wieder in seinen erlernten Beruf ein. Mansour E. arbeitet seit seiner Rückkehr nach Karadsch, Iran, wieder als IOM 017 Mansour E. bei der Arbeit an einer IOM 017 * Das Projekt RESTART II Reintegrationsunterstützung für Freiwillige Rückkehrer/innen nach Afghanistan und Iran wird von bis von IOM umgesetzt und durch den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) der Europäischen Union und das österreichische Bundesministerium für Inneres kofinanziert. SPEAK Giving voices to returnees Um Rückkehrer/innen eine Stimme zu verleihen, hat IOM weitere Geschichten von Migrant/innen, die bei der Rückkehr und Reintegration unterstützt wurden, in Form von kurzen Videos gesammelt. Unter dem folgenden Link erzählen Rückkehrer/innen in die Länder Äthiopien, Irak oder Senegal ihre Geschichten: Bild links: Amedy erzählt in einem Kurzvideo von seiner Rückkehr in den IOM 017 3

4 Impressionen der Internationalen Workshops (v.l.n.r.): Marian B., Leiterin des IOM Landesbüros für Österreich, bei der Eröffnung des Workshops und Edith V. bei der Präsentation der bisherigen Ergebnisse von RESTART II* in IOM 017 Internationale Workshops für Rückkehrberater/innen Anfang November 017 fand sowohl in Wien als auch in Salzburg je ein Internationaler Workshop für Rückkehrberater/innen zum Thema der freiwilligen Rückkehr und Reintegration in Afghanistan und Iran statt. Damit bot IOM den Rückkehrberater/innen die Möglichkeit direkt mit Mitarbeiter/innen von IOM Österreich, IOM Afghanistan, IOM Iran und ihren Kolleg/innen im Bereich der Freiwilligen Rückkehr und Reintegration in Austausch zu treten. Im Mittelpunkt stand dabei das Projekt RESTART II*. 017 organisierte IOM Österreich bereits zum sechsten Mal diese Form des Austauschs für die Rückkehrberater/innen in Österreich. Neu war in diesem Jahr, dass innerhalb einer Woche zwei Workshops stattfanden, am 7. November in Wien und am 9. November in Salzburg. Dies fand positiven Anklang und erleichterte die Teilnahme von Rückkehrberater/innen aus den westlichen Bundesländern. Insgesamt nahmen an beiden Workshops 66 Personen teil: Neben den Rückkehrberater/innen von Caritas, Verein Menschenrechte Österreich und dem Amt der Kärntner Landesregierung nutzten Vertreter/innen des Bundesministeriums für Inneres (BMI), des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA), des UNHCR, der Kinder- und Jugendhilfe sowie Mitarbeiter/innen von IOM die Gelegenheit, um zum Thema der freiwilligen Rückkehr und Reintegration in Afghanistan und Iran in Austausch zu treten. In Wien stellte das Bundesministerium für Inneres die Räumlichkeiten für den Workshop zur Verfügung und eröffnete die Veranstaltung mit Grußworten des Leiters des Referats III/5/a, Thomas Mühlhans. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand das Projekt RESTART II*, das seit Beginn dieses Jahres bis einschließlich 15. Oktober bereits 137 Personen (11 Frauen, 16 Männer) bei ihrer freiwilligen Rückkehr und Reintegration in Afghanistan oder Iran unterstützt hatte. Neben ersten Projektergebnissen wurden in Form einer Ausstellung auch aktuelle Rückkehrgeschichten präsentiert. Um direkt von der Umsetzung des Projektes vor Ort zu berichten, reisten Ihsanullah W. (IOM Afghanistan) und Nima M. (IOM Iran) für die Workshops nach Österreich und standen den Rückkehrberater/innen direkt Rede und Antwort. Darüber hinaus referierte Rahul C. (IOM Schweiz) über Schweizer Erfahrungen mit der Rückkehr und Reintegration von Personen mit medizinischen Bedürfnissen. Neben länderspezifischen Informationen zu Afghanistan und Iran gingen die Vorträge und interaktiven Arbeitsgruppen in diesem Jahr auch auf die freiwillige Rückkehr vulnerabler Gruppen (Personen mit medizinischen Bedürfnissen und unbegleitete minderjährige Migrant/innen), sowie die operativen Abläufe einer Rückkehr ein. Auf den nächsten beiden Seiten werden wir Ihnen Inhalte und Ergebnisse der Arbeitsgruppen vorstellen. Die beiden Veranstaltungen machten erneut deutlich wie wesentlich die Kommunikation vor, während und nach der Rückkehr ist, um die RESTART II* Projektteilnehmer/innen bei der freiwilligen Rückkehr und Reintegration optimal unterstützen zu können. Wir bedanken uns an dieser Stelle für die aktive Teilnahme aller involvierten Akteure und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit zum Wohle der gemeinsamen Klient/innen. Auch in den Pausen wurde, wie hier in Salzburg, jede Gelegenheit für weitere Gespräche IOM 017 V.l.n.r.: Ihsanullah W. (lom Afghanistan) und Nima M. (IOM IOM 017 * Das Projekt RESTART II Reintegrationsunterstützung für Freiwillige Rückkehrer/innen nach Afghanistan und Iran wird von bis von IOM umgesetzt und durch den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) der Europäischen Union und das österreichische Bundesministerium für Inneres kofinanziert. 4

5 Internationaler Workshop: Arbeitsgruppen I/II Um den direkten Austausch der Teilnehmer/innen in Kleingruppen zu ermöglichen, wurden im Zuge der internationalen Workshops Arbeitsgruppen zu vier unterschiedlichen Themen durchgeführt. Auf den nächsten beiden Seiten werden die wichtigsten Inhalte und Ergebnisse jeder Arbeitsgruppe vorgestellt. I: Rückkehr von unbegleiteten oder getrennten minderjährigen Migrant/innen Im Mittelpunkt dieser Arbeitsgruppe stand das Kindeswohl sowie die Frage wie dieses im Kontext der freiwilligen Rückkehr am besten berücksichtigt werden kann. Zu Beginn der Arbeitsgruppe gab Edith V. (IOM Österreich) einen kurzen Input zu Zahlen und Daten rund um die freiwillige Rückkehr von Minderjährigen, sowie zu IOM- Standards und Vorgaben in diesem Bereich. In den daran anschließenden Diskussionen erörterten die Teilnehmer/ innen, welche Informationen und Aspekte berücksichtigt werden müssen, um eine Erhebung zum Kindeswohl durchzuführen. Die Ergebnisse der Erhebung bilden die Grundlage für eine Entscheidung darüber, ob die Rückkehr im besten Interesse des betroffenen Kindes ist und sollen im Fall einer Rückkehr in der Rückkehrvorbereitung berücksichtigt werden. In Wien wurde die Arbeitsgruppe durch Vertreterinnen der Kinder-und Jugendhilfe sowie des UNHCR mit wichtigen Beiträgen zum Thema Kinderschutz und Kinderrechte bereichert. Alle Diskussionen in dieser Arbeitsgruppe kamen zum Schluss, dass neben der umfassenden Abklärung der Lebensumstände in Österreich und soweit möglich im Rückkehrland dem Wunsch des Kindes zentrale Bedeutung beigemessen werden muss. Es wurde betont, dass jeder Fall unterschiedlich ist und daher individuell abgeklärt werden muss. Angeregte Diskussionen in der Arbeitsgruppe zur freiwilligen Rückkehr von unbegleiteten minderjährigen Migrant/innen in IOM 017 II: Vorbereitung und Beratung zur freiwilligen Rückkehr von Personen mit medizinischen Bedürfnissen Ziel dieser Arbeitsgruppe war der Austausch zu guten praktischen Erfahrungen aus der Rückkehrberatung und -vorbereitung für Personen mit medizinischen Bedürfnissen. Basierend auf der Präsentation von Rahul C. (IOM Bern) zu Erfahrungen aus der Schweiz diskutierten die Rückkehrberater/innen über die unterschiedlichen Schritte in der Vorbereitung und Implementierung der freiwilligen Rückkehr von Personen mit medizinischen Bedürfnissen, besonders zu berücksichtigende Faktoren (siehe Tabelle rechts) und gute Praktiken. Durch den Austausch mit Expert/innen aus anderen Organisationen und Ländern konnten die Rückkehrberater/innen ihre Kenntnisse und Methoden erweitern. In dieser Arbeitsgruppe wurde hervorgehoben, dass die medizinische Unterstützung für die Vorbereitung und Organisation der Rückkehr vonseiten des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl auf EUR begrenzt ist. In vielen Fällen reicht diese Summe nicht aus, um die notwendige medizinische Unterstützung bereitzustellen (z.b. Organisation einer Krankenbarre während des Flugs, Begleitung durch medizinisches Personal, etc.). Die Teilnehmer/innen der Arbeitsgruppen waren sich darüber einig, dass verstärktes Fundraising für medizinische Unterstützung notwendig ist Entscheidungsfähigkeit Capacity to Decide (CD) Medizinische Eignung zur Rückkehr Medical Eligibility to Return (ER) Reisefähigkeit Fitness for Travel (F4T) Reiseerfordernisse Travel Requirements (TRQ) Unterstützung nach der Rückkehr Post Arrival Assistance (PAA) Ist der/die Klient/in in der Lage, die Konsequenzen ihrer/seiner Rückkehrentscheidung einzuschätzen? Ist es aus medizinischer Sicht ratsam, dass der/die Klientin zurückkehrt? Ist der/die Klient/in reisefähig bzw. flugtauglich? Welche spezifischen Vorkehrungen müssen für die Reise der/des Klienten/in getroffen werden? Braucht der/die Klient/in spezifische Unterstützung nach der Rückkehr? Falls ja, wie wird ihm/ihr diese zuteil werden? Besonders zu berücksichtigende Faktoren im Fall der freiwilligen Rückkehr einer Person mit medizinischen IOM 017 5

6 Internationaler Workshop: Arbeitsgruppen III/IV III: Rückkehr/innen in Afghanistan und Iran: Herausforderungen für die Rückkehrberatung und Reintegration Diese Arbeitsgruppe bot den Rückkehrberater/innen die Möglichkeit in kleinerer Runde landesspezifische Fragen zur Projektumsetzung in Afghanistan und Iran zu besprechen. Ziel war es, Informationslücken zu identifizieren und die Kommunikation relevanter Aspekte für die freiwillige Rückkehr und Reintegration in den beiden Projektländern zu verbessern. Ihsanullah W. (IOM Afghanistan) und Nima M. (IOM Iran) standen der Arbeitsgruppe als Ressourcepersonen zur Verfügung. Die Rückkehrberater/innen berichteten, dass die am häufigsten in der Rückkehrberatung gestellten Fragen um die Höhe und den Zeitpunkt der Reintegrationsunterstützung kreisen. Viele der potentiellen Rückkehrer/innen haben Zweifel daran, ob sie nach der Rückkehr in Afghanistan oder Iran die Unterstützung wirklich erhalten werden. Hier gilt es durch akkurate und umfassende Informationen Vertrauen zu bilden. Ein Projektinformationsgespräch mit IOM Mitarbeiter/innen in Österreich kann unterstützend wirken. Für Rückkehrer/innen nach Iran ist es wichtig zu wissen, dass IOM keine personenbezogenen Informationen an die dortige Regierung weitergibt. Projektland unterschiedlich sein können: Zum Beispiel wird in Afghanistan die Reintegrationsunterstützung für die Gründung oder die Beteiligung an einem Geschäft in zwei Tranchen ausgezahlt, während in Iran nur eine Tranche vorgesehen ist. Eine weitere für die Rückkehrer/ innen zentrale Information ist, dass nur ein Teil der Unterstützung (EUR 500) in bar ausgezahlt wird und die restliche Unterstützung in Form von Sachleistungen erfolgt. In dieser Arbeitsgruppe konnten zahlreiche landesspezifische Fragen geklärt IOM 017 Darüber hinaus wurde erörtert, welche Fragen in der Rückkehrberatung zu selten gestellt werden. Unter anderem wurde berichtet, dass insbesondere unbegleitete minderjährige Migrant/innen sich zu wenig Gedanken hinsichtlich der Konsequenzen ihrer Entscheidung machen, wenn sie von einem starken Rückkehrwunsch geleitet werden. Deutlich wurde, wie wichtig es ist, die Projektteilnehmer/ innen vor der Rückkehr auf Details der angebotenen Reintegrationsunterstützung hinzuweisen, die je nach IV: Operative Aspekte einer freiwilligen Rückkehr ( alles rund um den Flug ) Diese Arbeitsgruppe widmete sich den operativen Aspekten einer freiwilligen Rückkehr ins Herkunftsland. Bei IOM Österreich ist dafür die Abteilung für Operative Maßnahmen (kurz OPS ) zuständig, die am Workshop in Wien durch Elisabeth H. vertreten wurde. Die Rückkehrberater/innen Elisabeth H. von IOM Österreich beantwortet die Fragen der Rückkehrberater/innen zu Flügen 6 in der IOM 017 sind mit der Abteilung für Operative Maßnahmen immer dann im Kontakt, wenn es um Flugbuchungen für Rückkehrer/innen geht oder sie Rückkehrer/innen am Tag des Abflugs zum Flughafen Schwechat begleiten. Im Mittelpunkt der Arbeitsgruppen standen vor allem praktische Fragen beispielsweise zu Gepäcksbestimmungen oder dem Zeitpunkt, bis zu welchem schwangere Frauen fliegen dürfen. Beides hängt von den Vorgaben der jeweiligen Fluglinie ab und kann unterschiedlich geregelt sein. Viele Fragen wurden auch zum Abbruch der freiwilligen Rückkehr und den damit verbundenen Konsequenzen gestellt. Je früher IOM über die Änderung der Rückkehrentscheidung informiert wird, desto besser ist es, da mit einer Flugstornierung auch Kosten verbunden sein können. Die wichtigsten Fragen aus den Arbeitsgruppen zu operativen Aspekten der freiwilligen Rückkehr wurden gesammelt. IOM Österreich wird sie zukünftig in der Form von frequently asked questions (FAQ) zur Verfügung stellen. Unabhängig davon wurden die Teilnehmer/innen dazu ermutigt, sich frei nach dem Motto Stay connected with OPS! immer auch direkt an die Mitarbeiter/innen der Abteilung für Operative Maßnahmen von IOM Österreich zu wenden.

7 Kurzportrait: Ihsanullah W., IOM Afghanistan An dieser Stelle möchten wir Ihnen Kollegen und Kolleginnen vorstellen, die in den Rückkehrländern daran arbeiten die Reintegration von freiwilligen Rückkehrer/innen aus Österreich zu erleichtern. In der vorliegenden Ausgabe des Newsletters lernen Sie Ihsanullah W. aus Afghanistan kennen. Name: Ihsanullah W. Position: Reintegrationsassistent IOM Mission: IOM Kabul, Afghanistan W. arbeitet seit vier Jahren für IOM Kabul in Afghanistan. Seit Jänner 017 ist er für das Projekt RESTART II zuständig, das freiwillige Rückkehrer/innen aus Österreich bei der Reintegration in Iran und Afghanistan unterstützt. Zusammen mit seinen Kolleg/innen ist er in Kabul für die Reintegrationsberatung der afghanischen Projektteilnehmer/innen verantwortlich. Unter anderem erklärt er, wie man einen Business Plan erstellt, wie man Gewinn und Verlust eines kleinen Unternehmens kalkulieren kann oder wie man in Afghanistan ein Gewerbe anmeldet. Dank seines betriebswirtschaftlichen Hintergrundes ist W. gut für diese Aufgaben vorbereitet. Reintegrationsberatung in Afghanistan kann mitunter sehr anspruchsvoll sein: W. und seine Kolleg/innen müssen aufgrund der hohen Anzahl an Rückkehrer/innen nach Kabul mit einem hohen Arbeitspensum umgehen können. Zusätzlich herausfordernd für ihre Arbeit ist es, dass viele der Rückkehrer/innen ein geringes Level an formaler Bildung mitbringen. Ihsanullah W. arbeitet für IOM in Kabul an der Umsetzung des Projektes RESTART IOM 017 In den Beratungsgesprächen hört W. viele Geschichten seiner zurückgekehrten Landsleute über deren Weg nach Europa. Er ist sich dadurch den Risiken irregulärer Migration sehr bewusst und findet es persönlich wichtig ein solches Bewusstsein auch in der afghanischen Jugend zu schaffen. Ein neuer Ansatz zu nachhaltiger Reintegration nach der Rückkehr Mit Towards an Integrated Approach to Reintegration in the Context of Return hat IOM, die UN-Migrationsorganisation, 017 das Thema der nachhaltigen Reintegration von Migrant/innen nach ihrer Rückkehr neu beleuchtet. Der neue integrierte Ansatz empfiehlt für eine nachhaltige Reintegrationsunterstützung sowohl individuelle, gemeinschaftliche als auch strukturelle Faktoren zu berücksichtigen. Das bedeutet, dass die Unterstützung von Rückkehrer/innen nicht nur auf wirtschaftliche bzw. einkommensspezifische Aspekte abzielen soll. Die Stabilität des sozialen Umfeldes und das psychosoziale Wohlergehen spielen ebenso eine wichtige Rolle. Die vollständige Publikation Towards an Integrated Approach to Reintegration in the Context of Return ist unter dem folgenden Link frei zugänglich: Approach-to-Reintegration.pdf Abteilung für Unterstützte Freiwillige Rückkehr und Reintegration Internationale Organisation für Migration Landesbüro für Österreich Nibelungengasse 13/ Wien Tel.: +43 (0) Dieser Newsletter entsteht mit freundlicher Unterstützung des Österreichischen Bundesministeriums für Inneres Von (BM.I) links und nach der rechts: Europäischen Kira Godovanyuk Union (AMIF) im und Rahmen Herr S. des vor Projekts RESTART II Reintegrationsunterstützung dem Büro der Tschetschenischen für Freiwillige Rückkehrer/innen Tourismuswerbung nach in Afghanistan und Iran, bezieht sich allerdings nicht ausschließlich auf das genannte Grosny IOM 016 Projekt. Die Meinungen sind jene der Autor/innen und spiegeln nicht notwendigerweise die Ansichten von IOM, ihrer Mitgliedstaaten, des BM.I, der Europäischen Union oder ihrer Mitgliedstaaten wider. 7

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