Einkaufsbedingungen Ausgabe November 2014

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1 Einkaufsbedingungen Ausgabe November 2014 Nachfolgende Bedingungen gelten, soweit keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. 1. Bestellung Nur schriftliche, oder auf elektronischem Weg erteilte Bestellungen durch den Einkauf des Auftraggebers sind rechtsverbindlich. Die Annahme jeder Bestellung ist vom Auftragnehmer schriftlich zu bestätigen. Änderungen und Ergänzungen sowie Zusagen und Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie vom Auftraggeber schriftlich bestätigt wurden. Lieferbedingungen des Auftragnehmers gelten nur dann, wenn sie vom Auftraggeber ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. 2. Preise und Verpackung Mangels anderer ausdrücklicher Vereinbarungen verstehen sich vereinbarte bzw. dem Vertrag zugrunde gelegte Preise als Nettofestpreise, exklusive Mehrwertssteuer. Die Kosten für Verpackung und Transport, sowie für Zollformalitäten sind, sofern nicht anders vereinbart, in diesen Preisen enthalten. Die Ware ist handelsüblich, zweckmäßig und einwandfrei zu verpacken. Lademittel und Emballagen gehen, sofern nicht anders vereinbart, in unser Eigentum über. Alle durch unsachgemäße Verpackung entstandenen Schäden gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Rücksendungen erfolgen auf Gefahr und Kosten des Auftragnehmers. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt der Eigentumsübergang analog Gefahrenübergang gemäß INCOTERMS Lieferzeit Vereinbarte Liefertermine sind verbindlich. Liefertermine gelten erst dann als erfüllt, wenn auch die erforderliche Dokumentation (z.b. technische-, Versand-, Prüfdokumentation etc.) vollständig geliefert ist. Bei früherer Lieferung beginnen die Zahlungsfristen erst mit dem ursprünglichen vereinbarten Termin. Bei vorzeitiger Lieferung ohne Zustimmung behalten wir uns die Anlastung damit verbundener Kosten (Lagermiete etc.) vor.

2 Erkennt der Auftragnehmer, dass er die vereinbarten Fristen und Termine nicht einhalten kann, ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Bei Lieferverzug behält sich der Auftraggeber vor, unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und auf Kosten des Auftragnehmers eine Ersatzvornahme durchzuführen. Bei Gefahr in Verzug, oder wenn Schäden drohen, ist der Auftraggeber berechtigt, auch ohne Setzung einer angemessenen Nachfrist auf Kosten des Auftragnehmers eine Ersatzvornahme durchzuführen. 4. Versand und Zoll Die für diesen Auftrag gültigen Lieferkonditionen und Versandvorschriften entnehmen sie bitte der Bestellung. Es gelten die INCOTERMS Lieferungen aus dem EU- Ausland müssen folgende Frachtpapiere mit sich führen: Lieferschein, Rechnung (inkl. Zolltarifnummer) und einen Frachtbrief (CMR/CIM). Lieferungen aus Drittländern müssen noch zusätzlich folgende Frachtpapiere mit sich führen: Präferenznachweis (wie Warenverkehrsbescheinigung, Ursprungserklärung auf der Faktura) und das Zolldokument (Importanmeldung IMA oder Versandschein T1) Die komplette Bestellnummer und die angeführte Abladestelle sind in den Frachtbriefen, den für den Empfänger bestimmten Versandpapieren und auf den Kollis selbst (Signierung, Klebezettel) deutlich sichtbar anzugeben. In sämtlichen Versandpapieren, Rechnungen etc. muss das Gesamtgewicht (Brutto- Nettogewicht) angegeben sein. Falls in der Bestellung eine Vertragspositionsnummer aufscheint, ist diese auf jedem Schriftstück und auf sämtlichen Lieferpapieren anzuführen. Mit der Bestellausführung zusammenhängende Nebenkosten, die weder in Vereinbarungen noch in den INCOTERMS 2010 geregelt sind, gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Im Übrigen gelten die abhängig vom Geschäftsfall gesondert zugrunde gelegten Versand und Verpackungsrichtlinien sowie die aktuellen Zollvorschriften als integrierender Bestandteil der Einkaufsbedingungen. Bei Nichteinhaltung unserer Versand-, Verpackungs-, Verzollungs- bzw. Dokumentationsvorschriften gehen sämtliche daraus resultierende Risken, Schäden und Kosten zu Lasten des Auftragnehmers und verschiebt sich die Fälligkeit der Rechnungsbezahlung entsprechend bis zur Erfüllung bzw. Vorlage der fehlenden Dokumentation.

3 5. Gewährleistung Der Auftragnehmer gewährleistet die sach- und fachgerechte Durchführung der Lieferungen und Leistungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Inbetriebnahme der Anlage bzw. Übernahme der Ware. Im Falle des Auftretens von Mängeln steht es uns frei, zwischen Rücktritt, Austausch, Reparatur oder Preisminderung zu wählen. Kommt der Auftragnehmer innerhalb angemessener Frist seinen gewährleistungsrechtlichen Verpflichtungen nicht nach, so ist der Auftraggeber berechtigt, ohne Setzung einer weiteren Verpflichtung auf Kosten des Auftragnehmers die Mängel oder Schäden selbst zu beheben oder durch Dritte beheben zu lassen. Bei Ersatzlieferung und Reparatur beginnt die Gewährleistungsfrist neu zu laufen und gilt die hier vereinbarte Gewährleistungsdauer. Werden Mängel innerhalb der Gewährleistungsfrist durch den Auftraggeber gerügt, so wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, dass diese schon zum Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung vorhanden waren. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit ist daher nicht auf die ersten 6 Monate nach der Übergabe beschränkt. Die Verpflichtung zur Untersuchung mangelhafter Ware/Lieferungen gem 377 UGB wird ausdrücklich abbedungen. 6. Haftung Haftungsausschlüsse in jeglicher Hinsicht, ebenso wie Haftungsbeschränkungen des Auftragnehmers, insbesondere aus dem Titel der Gewährleistung, Schadenersatz und Produkthaftung werden von uns nicht akzeptiert, es sein denn, diese wurden ausdrücklich im Einzelnen mit uns ausgehandelt und schriftlich festgehalten. 7. Rechnungslegung Rechnungen sind dreifach mit Kopie der Liefermeldung bzw. des Lieferscheines einzureichen. In der Lieferung sind klar sichtbar Bestellnummern, Partnernummer bei uns etc. zu vermerken; Leistungsrechnungen sind außerdem mit Leistungsbestätigungen zu belegen. Unabhängig davon gilt für zu verzollende Sendungen Pkt. 4. Bei Inlandsgeschäften ist die Rechnung mit Mehrwertsteuer-Prozentsatzangabe vorzulegen und der MWSt-Betrag grundsätzlich offen auszuweisen. Ferner muss die UID Nr. des Auftraggebers in der Rechnung angeführt sein. Die Rechnung ist an den Auftraggeber zu adressieren. Bei anders lautender Adressierung gilt die Rechnung erst als eingelangt, wenn sie beim Auftraggeber eintrifft.

4 Nachnahmesendungen werden nicht angenommen (ausgenommen schriftliche Sondervereinbarungen). 8. Zahlung, Aufrechnung Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Zahlung innerhalb von 45 Tagen mit 2 % Skonto oder innerhalb von 90 Tage netto, nach Rechnungserhalt und ordnungsgemäßer Lieferung / Leistung. Die Zahlung bedeutet keine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferungen und Leistungen und damit keinen Verzicht auf die dem Auftraggeber zustehenden Ansprüche auf Erfüllung, Gewährleistung, Schadenersatz, Vertragsstrafen etc. Beanstandungen der Lieferung/Leistung berechtigen den Auftraggeber, fällige Zahlungen im entsprechenden Ausmaß zurückzubehalten. Fällige Zahlungen können mit Gegenforderungen aus gegenständlichem Geschäftsfall und aus anderen Geschäftsfällen des Auftraggebers oder anderer Gesellschaften, welche dem gleichen Konzern wie der Auftraggeber angehören, gegen verrechnet werden. 9. Abtretungsverbot: Eine Abtretung von Rechten und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis durch den Auftragnehmer ist nur nach vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers gestattet. Ebenso sind etwaige Sublieferanten bekannt zu geben und vom Auftraggeber genehmigen zu lassen. 10. Geheimhaltung, Anfragen, Bestellunterlagen, Alle Beilagen zu unseren Anfragen oder Bestellungen (z. B. Pläne, Muster, Modelle etc.) bleiben ferner unser Eigentum und dürfen ohne unsere schriftliche Genehmigung nicht anderweitig verwendet werden. Originalunterlagen sind uns mit den Angeboten oder nach erfolgter Ausführung der Bestellung unaufgefordert zurückzugeben. Die Benützung der Bestellung zu Werbezwecken ist nicht gestattet. Im Übrigen verpflichtet sich der Auftragnehmer den Inhalt der Bestellung sowie sämtliche vom Auftraggeber erhaltenen Informationen, Dokumente, Daten etc streng vertraulich zu behandeln und in geeigneter Weise dafür Sorge zu tragen, dass diese Daten Dritten weder mitgeteilt noch sonst wie zugänglich werden. Für die Ausarbeitung von Angeboten, Plänen usw. wird, sofern nicht anders vereinbart, keine Vergütung gewährt.

5 11. Rücktritt Kommt der Auftragnehmer seinen wesentlichen vertraglichen Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, so kann der Auftraggeber ungeachtet weiterer Rechte und Ansprüche unter Setzung einer angemessenen Nachfrist ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. Daneben ist der Auftraggeber berechtigt vom Vertrag ohne Setzung einer Nachfrist zurückzutreten, wenn Gefahr in Verzug ist oder über den Auftragnehmer oder dessen Lieferanten/Sublieferanten ein Ausgleichs- oder -Konkursverfahren eröffnet wird oder ein solches mangels kostendeckendem Vermögen abgewiesen wurde. Der Auftraggeber kann die unterlassenen bzw. ungenügend erbrachten Lieferungen/Leistungen selbst oder durch Dritte auf Kosten des Auftragnehmers vornehmen. Die dadurch anfallenden angemessenen Mehrkosten werden dem Auftragnehmer direkt in Rechnung gestellt. 12. Rechte Dritter Der Auftragnehmer verpflichtet sich sicherzustellen, dass der Gebrauch der Lieferungen und Leistungen nicht durch die Geltendmachung von Rechten Dritter (Marken, Patente, Muster etc.) beeinträchtigt oder gegen bestehende Klauseln verstößt. Sollten derartige Beeinträchtigungen oder Rechtsverletzungen behauptet werden, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber gegenüber Ansprüchen Dritter völlig schad- und klaglos zu halten. 13. Verhaltenskodes für voestalpine - Geschäftspartner Der Auftragnehmer anerkennt den im Anhang beigefügten Verhaltenskodex für voestalpine Geschäftspartner und verpflichtet sich zur Einhaltung dieses Verhaltenskodex. 14. Gerichtsstand Als Gerichtsstand gilt das sachlich zuständige ordentliche Gericht des Auftraggebers im Gerichtssprengel des LG Leoben oder nach dessen Wahl das sachlich zuständige ordentliche Gericht am Sitz des Auftragnehmers. 15. Anzuwendendes Recht Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN -Kaufrechts.

6 16. Salvatorische Klausel Sollten eine oder einzelne Bestimmungen diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Die ungültige Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck dieser Bestimmung am nächsten kommt.

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