Klartext. Stichworte zur berufsbegleitenden Ausbildung im Seiteneinstieg kurz und knapp erklärt

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1 Seminar für das Lehramt an Berufskollegs Redinghovenstraße 9 Telefon: Düsseldorf Seminar-BK@zfsl-Duesseldorf.nrw.de Klartext Stichworte zur berufsbegleitenden Ausbildung im Seiteneinstieg kurz und knapp erklärt Bildquelle: Uwe Bergeest /Pixelio.de Eine Handreichung für Mentorinnen/Mentoren, Ausbildungslehrkräfte und Ausbildungsbeauftragte Düsseldorf 2019

2 2 Stichworte Seite ANHÖRUNG DER/DES AUSBILDUNGSBEAUFTRAGTEN. 5 ANRECHNUNGSSTUNDEN. 5 ARBEITSVERHÄLTNIS/AUSBILDUNGSVERHÄLTNIS... 5 ARBEITSZEIT. 5 AUSBILDUNG AN DER SCHULE AUSBILDUNGSBEAUFTRAGTE (ABB) 7 AUSBILDUNGSKOORDINATOR/-IN (AKO), vgl. AUSBILDUNGSBEAUFTRAGTE AUSBILDUNGSLEHRERGUTACHTEN, vgl. BEURTEILUNGSBEITRAG LEHRKRAFT AUSBILDUNGSPLANUNGSGESPRÄCHE (APG). 8 AUSBILDUNGSPROGRAMM DER SCHULE. 9 AUSBILDUNGSPROGRAMM DES SEMINARS, vgl. SEMINARAUSBILDUNG AUSBILDUNGSSCHULEN AUSBILDUNGSSTAND 9 AUSBILDUNGSZIEL... 9 BEDARFSDECKENDER UNTERRICHT (BDU), vgl. SELBSTSTÄNDIGER UNTERRICHT BEENDIGUNG DER AUSBILDUNG BENOTUNG, vgl. BEURTEILUNGSBEITRÄGE und LANGZEITBEURTEILUNGEN BERATUNG VON LEHRKRÄFTEN IN AUSBILDUNG BESTEHEN DER STAATSPRÜFUNG BEURTEILUNGSBEITRAG (BB) DER AUSBILDUNGSLEHRKRAFT BEURTEILUNGSBEITRAG (BB) DER FACHLEITUNG.. 12 BEWERTUNGSZEITRAUM BILDUNGSWISSENSCHAFTEN (BILWISS).. 13 COACHING, vgl. PERSONENORIENTIERTE BERATUNG MIT COACHINGELEMENTEN DAUER DES BERUFSBEGLEITENDEN VORBEREITUNGSDIENSTES DIENSTORT EINGANGSPHASE.. 14 ENTLASTUNGSSTUNDEN, vgl. ANRECHNUNGSSTUNDEN EXAMENSNOTE. 15 FACHLEITERGUTACHTEN, vgl. BEURTEILUNGSBEITRAG DER FACHLEITUNG FACHSEMINAR.. 15

3 3 FÄCHER FORTBILDUNGEN FÜR AUSBILDUNGSLEHRKRÄFTE. 16 HANDLUNGSFELDORIENTIERUNG. 16 HAUPTSEMINAR, vgl. KERNSEMINAR HAUSARBEIT, vgl. SCHRIFTLICHE ARBEIT INTENSIVPHASE 16 KERNCURRICULUM KERNSEMINAR.. 17 KOLLOQUIUM 18 KOMPETENZORIENTIERUNG. 18 KLASSENARBEITEN.. 18 KLASSENFAHRTEN, Vgl. SCHULFAHRTEN LANDESPRÜFUNGSAMT (LPA). 18 LANGZEITBEURTEILUNG DER SCHULE. 18 LANGZEITBEURTEILUNG DES ZENTRUMS FÜR SCHULPRAKTISCHE LEHRERAUSBILDUNG LEHRAMTSANWÄRTER/-IN (LAA). 20 LEHRKRÄFTE IN AUSBILDUNG (LIA). 20 LEHRPROBE, vgl. UNTERRICHTSBESUCH MEHRARBEIT 20 MENTORINNEN UND MENTOREN MINISTERIUM FÜR SCHULE UND BILDUNG (MSB) ORDNUNG DES VORBEREITUNGSDIENSTES (OVP) ORDNUNG ZUR BERUFSBEGLEITENDEN AUSBILDUNG IM SEITENEINSTIEG (OBAS).. 22 ORIENTIERUNGSPHASE PÄDAGOGISCHE HALBWOCHE (PÄWO) PERSONENORIENTIERTE BERATUNG MIT COACHINGELEMENTEN (POB-C). 22 PERSONENORIENTIERUNG PRÜFUNGSAUSSCHUSS 24 QUELLEN (UMGANG MIT QUELLEN). 24 ROLLENVERSTÄNDNIS ALS AUSBILDUNGSLEHRKRAFT/MENTOR 24 SCHRIFTLICHE ARBEIT. 25 SCHULFAHRTEN 25

4 4 SCHULLEITUNGSGUTACHTEN, vgl. LANGZEITBEURTEILUNG DER SCHULE SCHWERBEHINDERUNG. 25 SELBSTSTÄNDIGER UNTERRICHT 25 SEMINARAUSBILDUNG.. 26 SEMINARTAG 26 STAATSPRÜFUNG. 26 STRUKTUR DER AUSBILDUNG 27 STUDIENREFERENDAR/-IN 28 STUDIENSEMINAR, vgl. ZENTRUM FÜR SCHULPRAKTISCHE LEHRERAUSBILDUNG TEILZEITBESCHÄFTIGUNG 28 ÜBERSTUNDEN, vgl. MEHRARBEIT UNTERRICHT IN ABSCHLUSSKLASSEN. 28 UNTERRICHTSBESUCH. 28 UNTERRICHTSENTWURF.. 28 UNTERRICHTSNACHBESPRECHUNG. 29 UNTERRICHTSPRAKTISCHE PRÜFUNG (UPP). 30 VERBEAMTUNG ZENTRUM FÜR SCHULPRAKTISCHE LEHRERAUSBILDUNG (ZFSL) 31 QUELLENVERZEICHNIS. 32

5 5 ANHÖRUNG DER/DES AUSBILDUNGSBEAUFTRAGTEN Am Prüfungstag soll vor Eintritt in die Unterrichtspraktischen Prüfungen [ ] die oder der Ausbildungsbeauftragte oder eine Vertretung zu prüfungsrelevanten Aspekten gehört werden ( 32 Abs. 6 OVP). Zu diesen Aspekten gehört beispielsweise die Situation der Lerngruppen, in denen die Unterrichtspraktischen Prüfungen stattfinden. Bei der Anhörung kann der Prüfling anwesend sein. Aussagen zur Eignung und den bisher erbrachten Leistungen des Prüflings dürfen nicht getroffen werden (vgl. LPA 2018, S. 9). Vgl. auch STAATSPRÜFUNG. ANRECHNUNGSSTUNDEN Für die Ausbildungsarbeit [ ] erhält die Schule zwei Anrechnungsstunden, die für Ausbildungszwecke zu verwenden sind ( 11 Abs. 5 OBAS). ARBEITSVERHÄLTNIS/AUSBILDUNGSVERHÄLTNIS Die Ausbildung erfolgt auf der Grundlage eines Arbeitsverhältnisses zum Land Nordrhein- Westfalen als Lehrerin oder Lehrer im Tarifbeschäftigungsverhältnis im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses ( 5 Abs. 1 OBAS). Aus der Praxis: Das nordrhein-westfälische Lehrerausbildungsgesetz (LABG) eröffnet Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern die Möglichkeit, in ein auf Dauer angelegtes Beschäftigungsverhältnis an einer Schule eingestellt zu werden. Der hierzu notwendige zweijährige berufsbegleitende Vorbereitungsdienst beginnt jeweils zum 1. Mai oder 1. November eines Jahres und stellt ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis dar. Das Arbeitsverhältnis beginnt jedoch bis zu 3 Monate vorher zum Start eines Schulhalbjahres (1. Februar) oder Schuljahres (1. August). In dieser bis zu 3-monatigen Orientierungsphase erfolgt im Regelfall die Einarbeitung am Arbeitsplatz Schule. Dem Seiteneinstieg in berufsbegleitender Ausbildung liegt also häufig ein 27-monatiger Arbeitsvertrag im Angestelltenverhältnis zugrunde, in dessen Rahmen der 24-monatige Vorbereitungsdienst abgeleistet wird. ARBEITSZEIT Das Deputat einer Vollzeitkraft am Berufskolleg beträgt 25,5 Wochenstunden. Im Rahmen des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes wird diese Stundenzahl reduziert, um eine Ausbildung in Seminar und Schule zu gewährleisten. 6 Wochenstunden sind für die Ausbildung am Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung vorgesehen ( 5 Abs. 1 und 9 Abs. 2 OBAS). 2 Unterrichtsstunden sind als Ausbildungsstunden an der Schule vorgesehen (Hospitation und/oder Unterricht unter Anleitung bei Mentoren oder Ausbildungslehrkräften). Die Bildquelle: Filipp Kozachuk/snapwiresnaps.tumblr.com verbleibenden 17,5 Stunden sind an der Schule eigenverantwortlich und selbstständig zu unterrichten. Diese Stundenverteilung besteht mit dem Beginn des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes. Weitere Arbeitszeiten fallen unter anderem an für die Vor- und Nachbereitung von Unterricht, die Leistungsbewertung sowie die Teilnahme an Konferenzen und Sprechtagen. Vgl. auch TEILZEITBESCHÄFTIGUNG.

6 6 Aufteilung der Ausbildungs-Verpflichtungen Halbjahre Ausbildung am Studienseminar Hospitationen und Unterricht unter Anleitung in der Schule im 1. Fach Hospitationen und Unterricht unter Anleitung in der Schule im 2. Fach Selbstständiger Unterricht am Berufskolleg 17,5 17,5 17,5 17,5 1 Die Ausbildungsstunden am ZfsL betragen im ersten Halbjahr 3 Stunden und in den in den Halbjahren 2 bis 4 jeweils 7 Stunden. Zur besseren Handhabe sieht die Bezirksregierung Düsseldorf für jedes Ausbildungshalbjahr 6 Anrechnungsstunden vor. Quelle: Bezirksregierung Düsseldorf 2014 Aus der Praxis: Die zeitliche Belastung für die Lehrkräfte in Ausbildung ist vor allem zu Beginn der Ausbildung extrem hoch. Die Vorbereitungszeit für eine Unterrichtsstunde beträgt häufig mehrere Zeitstunden. Weiterhin fehlen zunächst Routinen und Erfahrungen bei der Erstellung und Bewertung von Klassenarbeiten. Ebenso sind die zahlreichen formalen und organisatorischen Aufgaben sehr umfangreich und zeitraubend und bedürfen der Unterstützung durch die schulischen Ausbilder/-innen. Daher haben im Auftrag der Bezirksregierung Düsseldorf (Dezernat 45) die Schulleitungen der Ausbildungsschulen im Regierungsbezirk sowie die Leitungen der BK-Seminare am 22. Januar 2018 folgende Hinweise gemeinsam verfasst: Hinweise zur Ausbildung und zu den Aufgaben von Lehrkräften in der Ausbildung im Seiteneinstieg (OBAS, Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen, Pädagogische Einführung) an den ausbildenden Berufskollegs gemeinsam verfasst von Schulleitungen und den Leitungen der Berufskolleg-Seminare im Auftrag des Dezernats 45 der Bezirksregierung Düsseldorf Wegen der großen Bedeutung einer nachhaltigen und erfolgreichen Ausbildung von Lehrkräften im Seiteneinstieg für die langfristige Sicherung des Unterrichtsbedarfs an den Berufskollegs ist eine Unterstützung durch die Schulleitungen unabdingbar. Die Schulleitungen werden daher gebeten, im Kommunikationsprozess mit den Ausbildungsbeauftragten und allen anderen an der Ausbildung Beteiligten für die Beachtung der folgenden Hinweise Sorge zu tragen: Für eine erfolgreiche und nachhaltige Ausbildung ist es nicht wünschenswert, dass Lehrkräfte in Ausbildung alleine die Didaktische Jahresplanung für einen Bildungsgang erstellen oder maßgeblich bei der Erstellung eingebunden sind. alleine Klassenfahrten organisieren. im ersten Ausbildungsjahr Klassenleitungen übernehmen. sich an den Aufgabenstellungen für Examensaufgaben (z. B. Fachschulexamen für Sozialpädagogik) verantwortlich beteiligen. Abschlussarbeiten der Vollzeitbildungsgänge verantwortlich bewerten und unterschreiben. den Kammern für Prüfungsausschüsse vorgeschlagen werden. die in der OBAS festgesetzte Begleitung durch Ausbildungslehrkräfte einfordern müssen. (Anm: Die Schule erhält pro Lehrkraft in Ausbildung 2 Stunden, die für die Ausbildung zu verwenden sind.) bei ihrer Ausbildung nicht durch die Ausbildungsbeauftragten betreut werden, weil diese sich nur für Referendare zuständig fühlen. in die Schulkonferenz gewählt werden. zu Mehrarbeit herangezogen werden. (Anm: Bei Referendaren ist Mehrarbeit nur freiwillig möglich und muss ab der 1. Stunde bezahlt werden.) weitgehend nur in einem ihrer beiden Fächer eingesetzt und ausgebildet werden. in weiteren Fächern eingesetzt werden, so dass die Ausbildung in den beiden originären Prüfungsfächern beeinträchtigt wird.

7 7 AUSBILDUNG AN DER SCHULE Gemeinsam von den Lehrkräften in Ausbildung verantwortete Unterrichtsvorhaben sind Gegenstand der schulpraktischen Ausbildung. Den Lehrkräften in Ausbildung ist Gelegenheit zu geben, [ ] am Unterricht der schulischen Ausbilderinnen und Ausbilder teilzunehmen. Dieser Unterricht ist ebenfalls Gegenstand der schulpraktischen Ausbildung 11 Abs. 3 OBAS). Von den zur Verfügung stehenden Ausbildungsstunden werden eine Wochenstunde pro Fach von der Ausbildungsschule durchgeführt ( 9 Abs. 2 i. V. m. 11 Abs. 5 OBAS). Vgl. auch ARBEITSZEIT. Die Ausbildung an der Schule schließt alle schulischen Handlungsfelder ein. Die Lehrkraft in Ausbildung hat einen Anspruch auf schulische Ausbildung in jedem ihrer Ausbildungsfächer. Die Schulleitung benennt dafür für jede Lehrkraft in Ausbildung in jedem Fach eine schulische Ausbilderin oder einen schulischen Ausbilder, die oder der mit der schulpraktischen Ausbildung beauftragt wird [Mentorinnen und Mentoren] ( 11 Abs. 4 OBAS). Vgl. auch MENTORINNEN UND MENTOREN. Die Lehrkräfte in Ausbildung haben im Ausbildungszeitraum [ ] einen Anspruch auf wöchentliche Beratung durch die Ausbilderinnen und Ausbilder der Schule ( 11 Abs. 2 OBAS). Darunter ist zu verstehen eine mindestens einstündige wöchentliche Beratung in jedem der beiden Ausbildungsfächer (MSW NRW 2016a, S. 11). Vgl. auch BERATUNG VON LEHRKRÄFTEN IN AUSBILDUNG. Die Verantwortung für die Ausbildung in der Schule trägt die Schulleiterin oder der Schulleiter ( 10 Abs. 2 OBAS). Aus der Praxis Unter den beiden von der Schule durchgeführten und verantworteten Ausbildungsstunden pro Woche ist nach der OBAS sowohl Unterrichtshospitation bei erfahrenen Kolleginnen und Kollegen als auch Unterricht unter Anleitung durch Ausbildungslehrkräfte und/oder Mentorinnen und Mentoren zu verstehen. Die Fächer der Ausbildung müssen an der einstellenden Schule unterrichtet werden. Unterricht in Fächern freiwilliger Arbeitsgemeinschaften, die keine Unterrichtsfächer in den Lehrplänen der jeweiligen Schulform sind, genügt den Anforderungen an einen berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst nicht. Für jedes Fach muss mindestens eine ausgebildete Lehrkraft bereits als Ausbildungslehrerin oder Ausbildungslehrer an der Schule unterrichten und bereit sein, die Aufgabe der Ausbildungsbegleitung im Unterricht unter Anleitung zu übernehmen (MSW NRW 2016a, S. 10). AUSBILDUNGSBEAUFTRAGTE (ABB) Ausbildungsbeauftragte werden von der Schulleitung im Benehmen mit der Lehrerkonferenz bestellt. Zu ihren Aufgaben gehören nach 13 Abs. 2 der OVP zum Beispiel: Unterstützung der Kooperation zwischen Seminar und Schule; Koordination der Lehrerausbildung innerhalb der Schule; Beratung der Schulleitung; Ergänzende Beratung und Unterstützung der Referendarinnen und Referendare; Regelmäßiger Einsatz als Ausbildungslehrkraft. Nach 9 Abs. 1 der OBAS richtet sich die Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern nach den Vorgaben des grundständigen Vorbereitungsdienstes. Damit sind die Ausbildungsbeauftragten auch für die OBAS-Ausbildung zuständig.

8 8 Vor der abschließenden Erstellung der Langzeitbeurteilung seitens der Schulleitung soll der/dem Ausbildungsbeauftragten Gelegenheit zur Stellungnahme zum vorgesehenen Gesamtergebnis gegeben werden ( 16 Abs. 3 OVP). Aus der Praxis: Die OVP sieht eine Ausbildungspartnerschaft zwischen Schule und Seminar vor. Eine Schlüsselposition nehmen hierbei Ausbildungsbeauftragte ein. Sie werden als schulische Ausbildungsleiterinnen und Ausbildungsleiter verstanden mit den Kernaufgaben schulinterne Koordination und Beratung sowie Kooperation zwischen Schule und Seminar. Ganz bewusst sind Ausbildungsbeauftragte nicht direkt an der Bewertung der auszubildenden Lehrkräfte beteiligt, sondern erhalten nur die Gelegenheit zur Stellungnahme zum vorgesehenen Gesamtergebnis. Auch an großen Schulen sollte nach den Hinweisen des Schulministeriums die Schulleitung nur eine Person mit der Aufgabe betrauen. Darüber hinaus ist es nach der Entscheidung der Schule sicherlich möglich, dass weitere Personen die Ausbildungsbeauftragten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützen. Bildquelle: Juergen Jotzo / pixelio.de AUSBILDUNGSPLANUNGSGESPRÄCHE (APG) In der Regel in den ersten sechs Wochen der Ausbildung findet mit jeder Lehrkraft in Ausbildung ein Ausbildungsplanungsgespräch [APG] unter der Leitung des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung statt, an dem Vertreterinnen und Vertreter der schulischen Ausbildung mitwirken. Ausgangspunkt des Gesprächs ist eine von der Lehrkraft in Ausbildung in jedem Fach geplante und durchgeführte Unterrichtseinheit an der Ausbildungsschule. Das Gespräch dient der Bestandsaufnahme vorhandener schulpraktischer und fachbezogener Kompetenzen sowie der Vereinbarung eines individuellen Ausbildungsplans. Das Gesprächsergebnis wird von der Lehrkraft in Ausbildung dokumentiert. Die Dokumentation kann von den anderen Gesprächsteilnehmerinnen und Gesprächsteilnehmern ergänzt werden ( 11 Abs. 6 OBAS). Vor Ablauf des ersten Ausbildungsjahres findet ein weiteres Ausbildungsplanungsgespräch (APG 2) statt, welches die Einstellungsentscheidung zum Gegenstand hat und der Feststellung des Ausbildungsstandes in den Fächern der Ausbildung dient (vgl. 11 Abs. 8 OBAS).

9 9 Eine Vorlage zur Dokumentation der Ausbildungsplanungsgespräche findet sich auf der Website des Düsseldorfer Seminars für das Lehramt an Berufskollegs. Dokumentation der Ausbildungsplanungsgespräche AUSBILDUNGSPROGRAMM DER SCHULE Die Schulen entwickeln gemeinsam mit den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung schulische Ausbildungsprogramme auf der Grundlage des Kerncurriculums ( 14 OVP). Vgl. auch den unter SEMINARAUSBILDUNG aufgeführten Ausbildungsplan. AUSBILDUNGSSCHULEN Alle Schulen sind Ausbildungsschulen ( 11 Abs. 1 OVP). Die auszubildende Lehrkraft soll im Verlauf der Ausbildung in unterschiedlichen Jahrgangsstufen sowie, soweit vorhanden, in unterschiedlichen Schulstufen und Bildungsgängen eingesetzt werden ( 11 Abs. 4 OVP) (vgl. auch AUSBILDUNG AN DER SCHULE). AUSBILDUNGSSTAND Ausbildungsberatung erfolgt insbesondere im Zusammenhang mit Unterrichtsbesuchen, sie umfasst auch in der überfachlichen Ausbildung [Kernseminar] wiederholte, an Ausbildungsstandards orientierte Information über den erreichten Ausbildungsstand. Die Lehrkräfte in Ausbildung können von den Seminarausbilderinnen und Seminarausbildern sowie den Schulleiterinnen und Schulleitern jederzeit Auskunft über ihren Ausbildungsstand erhalten ( 11 Abs. 11 OBAS). Die Ausbildungsberatung orientiert sich am Anforderungsniveau des jeweiligen Ausbildungsabschnitts. AUSBILDUNGSZIEL Ziel der Ausbildung ist die Befähigung, ein Lehramt an öffentlichen Schulen selbstständig auszuüben. Die Ausbildung orientiert sich an den grundlegenden Kompetenzen für Unterricht und Erziehung, Beurteilung, Diagnostik, Beratung, Kooperation und Schulentwicklung sowie an den wissenschaftlichen und künstlerischen Anforderungen der Fächer. Dabei ist Befähigung zur individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern und Umgang mit Heterogenität unter Beachtung der Erfordernisse der Inklusion besonders zu berücksichtigen. Diesem Ziel dient die wissenschaftlich fundierte schulpraktische Ausbildung, die Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung und Schule gemeinsam verantworten. Auf der Grundlage der Kompetenzen und Standards für den Vorbereitungsdienst und eines von dem für Schulen zuständigen Ministerium zu erlassenden Kerncurriculums zielt die Ausbildung auf den Kompetenzerwerb in allen Handlungsfeldern des Lehrerberufs ( 8 OBAS). Vgl. auch KERNCURRICULUM. Aus der Praxis Mit dem erfolgreichen Bestehen der Staatsprüfung zum Ende des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes ist eine vollständige Gleichstellung mit dem Abschluss des grundständigen Referendariats gegeben. Den Absolventinnen und Absolventen steht es frei, an ihrer Ausbildungsschule zu verbleiben oder sich auf offene Stellen an anderen Schulen zu bewerben. Falls das Weiterbeschäftigungsangebot der eigenen Ausbildungsschule nicht angenommen wird, erfolgt keine Sperrung für andere Stellenausschreibungen (Auskunft des Düsseldorfer Bezirkspersonalrats vom ). Vgl. auch VERBEAMTUNG.

10 10 BEENDIGUNG DER AUSBILDUNG Die Ausbildung endet, zu dem Zeitpunkt, zu dem das Prüfungsergebnis über die bestandene oder endgültig nicht bestandene Staatsprüfung schriftlich bekannt gegeben worden ist [Zeugnisausgabe] ( 5 Abs. 3 OBAS); das zugrundeliegende Beschäftigungsverhältnis [beispielsweise durch Kündigung] endet ( 5 Abs. 3 OBAS); im Ausnahmefall durch die Bezirksregierung, wenn das Ziel der Ausbildung offensichtlich nicht erreichbar erscheint oder die Lehrkraft in Ausbildung ihre Pflichten gröblich verletzt oder sich als unwürdig erweist ( 5 Abs. 4 OBAS); wenn die Prüfung in Bildungswissenschaften endgültig nicht bestanden wurde (vgl. 13 Abs. 6 OBAS). BERATUNG VON LEHRKRÄFTEN IN AUSBILDUNG Die Lehrkräfte in Ausbildung haben im Ausbildungszeitraum einen Anspruch auf mindestens 20 Beratungen in schulischen Handlungsfeldern durch die Ausbilderinnen und Ausbilder des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung sowie einen Anspruch auf wöchentliche Beratung durch die Ausbilderinnen und Ausbilder der Schule ( 11 Abs. 2 OBAS). Vgl. auch MENTORINNEN UND MENTOREN. Aus der Praxis Für die auszubildenden Lehrkräfte gehören die schulischen Ausbilderinnen und Ausbilder zu den wichtigsten Personen ihres Vorbereitungsdienstes. Sie kennen das gesamte schulische Umfeld, den konkreten Unterrichtsalltag, die Schülerinnen und Schüler, den Unterrichtsstoff, die Stärken und Schwächen der Lehrkraft in Ausbildung, evtl. auch die persönliche, private Situation der auszubildenden Lehrkraft. Vor diesem Hintergrund ist die wöchentliche Beratung von Lehrkräften in Ausbildung durch die Ausbildungslehrkräfte im gesamten Ausbildungszeitraum von zentraler Wichtigkeit. Die konkrete Form der jeweiligen Zusammenarbeit sollte hierfür gemeinsam organisiert werden. Als hilfreich hat sich erwiesen: Allgemeine Rahmenbedingungen klären (z.b. Dauer der Zusammenarbeit, Abgleich von Wünschen und Erwartungen), Kommunikationsformen vereinbaren (Wann und wie tauschen wir Informationen auf digitalem Wege aus? Bis wann erwarte ich den Versand von bzw. die Antwort auf Mails? Anrufe auch am Wochenende?), Absprachen zur Übernahme des Unterrichts (z.b. Hospitation, einzelne Unterrichtssequenzen, Einzelstunden, Reihe/Lernsituation, Team-Teaching), Beratungsbedarf klären (z.b. Beobachtungsschwerpunkte im Unterricht unter Anleitung, Unterstützungsangebote konkretisieren), Beratungs(zeit)raum schaffen (Wann können wir uns möglichst regelmäßig in Ruhe austauschen? Um welche Schwerpunkte soll es dabei gehen?)

11 11 Das schulische Beratungsangebot wird ergänzt durch mindestens 20 Beratungen durch die Ausbilderinnen und Ausbilder des Seminars, die sich ebenfalls auf alle Handlungsfelder des Kerncurriculums beziehen. Zum Zweck des Nachweises für Beratungsanlässe stellt das Düsseldorfer Seminar für das Lehramt an Berufskollegs auf seiner Website ein Formblatt zur Verfügung: Nachweis Beratungsanlässe BESTEHEN DER STAATSPRÜFUNG Die Staatsprüfung ist bestanden, wenn die folgenden drei Werte jeweils mindestens ausreichend (4,00) sind ( 34 Abs. 2 OVP): das Gesamtergebnis (vgl. EXAMENSNOTE), die durch zwei geteilte Summe der Notenwerte für die beiden Unterrichtspraktischen Prüfungen (UPP), die durch zwei geteilte Summe der Notenwerte für die beiden Langzeitbeurteilungen der Schule und des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung. Darüber hinaus müssen drei der vier Noten für die beiden Langzeitbeurteilungen sowie die beiden Unterrichtspraktischen Prüfungen mindestens ausreichend (4,00) sein. Ergibt die durch zwei geteilte Summe der Notenwerte für die beiden Langzeitbeurteilungen nicht mindestens die Note ausreichend (4,0), wird die Staatsprüfung ohne Durchführung von Prüfungsleistungen für nicht bestanden erklärt ( 16 Abs. 5 OVP). Beim Nichtbestehen der Staatsprüfung wird der Vorbereitungsdienst im Regelfall um 6 Monate verlängert. Die Staatsprüfung kann einmal wiederholt werden (vgl. 38 Abs. 1, 2 OVP). BEURTEILUNGSBEITRAG (BB) DER AUSBILDUNGSLEHRKRAFT Ausbildungslehrkräfte erstellen schriftliche Beurteilungsbeiträge nach dem Maßstab der im Kerncurriculum benannten Standards und Kompetenzen. Dabei sind sowohl die fachlichen als auch die überfachlichen Kompetenzen in ihrer Gesamtheit zu bewerten ( 16 Abs. 2 OVP). Dennoch schließen sie nicht (!) mit einer Note ab. Wechselt die Ausbilderin oder der Ausbilder im Verlauf der Ausbildung, ist ein Beur- Bildquelle: Rainer Sturm / pixelio.de teilungsbeitrag unverzüglich nach dem Wechsel zu erstellen ( 16 Abs. 2 OVP). Die auszubildende Lehrkraft erhält stets eine Ausfertigung eines Beurteilungsbeitrags. Nur der Erhalt dieser Ausfertigung ist mit einer Unterschrift zu bestätigen. Eine Gegenäußerung der auszubildenden Lehrkraft ist nicht möglich.

12 12 Aus der Praxis: Die Erstellung eines Beurteilungsbeitrages zielt auf die nachvollziehbare Einschätzung des individuellen Kompetenzstandes am Ende eines abgelaufenen Ausbildungsabschnitts. Je nach Beobachtungsspektrum können auch nur ausgewählte Handlungsfelder in den Fokus gerückt werden. Die Erstellung eines Beurteilungsbeitrages an Bedingungen zu knüpfen zum Beispiel an ein Minimum an Unterricht unter Anleitung entbehrt einer Rechtsgrundlage. Eine beschreibbare Formatvorlage findet sich auf der Website des Landesprüfungsamtes. Vorlage Beurteilungsbeitrag BEURTEILUNGSBEITRAG (BB) DER FACHLEITUNG Jede der beiden an der fachbezogenen Seminarausbildung beteiligten Personen erstellt am Ende der Ausbildung für das jeweilige Fach einen Beurteilungsbeitrag, der mit einer ganzen Note gemäß 28 OVP abschließt. Maßstab sind die im Kerncurriculum benannten Standards und Kompetenzen. Dabei sind sowohl die fachlichen als auch die überfachlichen Kompetenzen in ihrer Gesamtheit zu bewerten ( 16 Abs. 2 OVP). In beiden Fächern finden (auch im Rahmen des selbstständigen Unterrichts) in der Regel insgesamt zehn Unterrichtsbesuche statt, d.h. in der Regel fünf Unterrichtsbesuche pro Fach. Es steht im Beurteilungsermessen der Seminarausbilderinnen und Seminarausbilder, in begründeten Fällen von dieser Regel abzuweichen und Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter seltener oder häufiger zu besuchen. Insbesondere, wenn besondere Unterstützung erforderlich ist, damit die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter die Ziele des Vorbereitungsdienstes erreichen, ist das Ansetzen zusätzlicher Unterrichtsbesuche angeraten. Alle fachbezogenen Unterrichtsbesuche sind bei der Erstellung des Beurteilungsbeitrags zu berücksichtigen. Ihre jeweilige Gewichtung obliegt ebenfalls dem Beurteilungsermessen der Seminarausbilderinnen und Seminarausbilder (LPA 2017b, S. 5). Die auszubildende Lehrkraft erhält stets eine Ausfertigung des Beurteilungsbeitrags. Nur der Erhalt dieser Ausfertigung ist mit einer Unterschrift zu bestätigen. Eine Gegenäußerung der auszubildenden Lehrkraft ist nicht möglich. Aus der Praxis: Am Düsseldorfer Seminar für das Lehramt an Berufskollegs finden bei den ersten beiden Unterrichtsbesuchen im Regelfall benotungsfreie Beratungen der Lehrkräfte in Ausbildung statt. Ab dem dritten Unterrichtsbesuch muss eine Note nach dem Maßstab der Staatsprüfung kommuniziert werden. Häufig wird darüber hinaus auch eine Note nach dem Maßstab des Ausbildungsstandes genannt. Die kompetenzorientierte Ausbildung in den sechs Handlungsfeldern verbietet es, die Endnote eines Beurteilungsbeitrages nur nach dem arithmetischen Mittel der bewerteten Unterrichtsbesuche zu bilden. BEWERTUNGSZEITRAUM Der berufsbegleitende Vorbereitungsdienst beginnt mit einer 6-monatigen, so genannten Eingangsphase. Dieser erste Ausbildungsabschnitt darf nach 11 Abs. 9 OBAS nicht bei den Langzeitbeurteilungen von Schulleitung und Seminar einbezogen werden und ist damit benotungsfrei. Vgl. auch EINGANGSPHASE.

13 13 Aus der Praxis: Am Düsseldorfer Seminar für das Lehramt an Berufskollegs beginnt jeweils zum 1. Mai eines Jahres eine Ausbildungsgruppe ihren berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst. Die ersten formellen Unterrichtsbesuche einer Fachleitung sind damit erst ab November desselben Jahres möglich. Die ersten Einsichtnahmen in den Unterricht im Vorfeld des ersten Ausbildungsplanungsgesprächs (APG) werden nicht benotet. Das Gespräch dient der Bestandsaufnahme vorhandener schulpraktischer und fachbezogener Kompetenzen sowie der Vereinbarung eines individuellen Ausbildungsplans. Vgl. auch AUSBILDUNGSPLANUNGSGESPRÄ- CHE. BILDUNGSWISSENSCHAFTEN (BILWISS) Lehrkräfte in Ausbildung nehmen an einer Qualifizierung in Bildungswissenschaften unter Berücksichtigung ihrer Bezüge zu den Fächern der Ausbildung teil ( 13 Abs. 1 OBAS). Im Auftrag der Bezirksregierung werden an den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung entsprechende Vorbereitungskurse eingerichtet. Die Qualifizierung wird mit einer gesonderten Prüfung in Form eines 60-minütigen Kolloquiums abgeschlossen. Die Inhalte der Prüfung ergeben sich aus den Bildquelle: berwis / pixelio.de Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz zu den Standards für die Lehrerbildung unter Berücksichtigung des Ausbildungsstandes ( 13 Abs. 1 OBAS). Die Prüfung muss vor dem Ende des ersten Ausbildungshalbjahres abgelegt werden ( 13 Abs. 2 OBAS), also in der so genannten Eingangsphase des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes. Das Prüfungsamt bestimmt für jeden Prüfling einen dreiköpfigen Prüfungsausschuss und einen Prüfungstermin ( 13 Abs. 3 OBAS). Wenn die Leistung den Anforderungen entspricht, ist die Prüfung bestanden. Das Ergebnis der Prüfung wird dem Prüfling unmittelbar nach der Prüfung mitgeteilt und das Prüfungsamt stellt eine entsprechende Bescheinigung aus ( 13 Abs. 4 OBAS). Bei Nichtbestehen kann die Prüfung innerhalb der folgenden drei Monate einmal wiederholt werden (13 Abs. 5 OBAS). Ist die Prüfung endgültig nicht bestanden, wird der Prüfling nicht zur Staatsprüfung zugelassen, worauf die Bezirksregierung die berufsbegleitende Ausbildung beendet ( 13 Abs. 6 OBAS). In seltenen Fällen können sich Lehrkräfte in Ausbildung von dem Qualifizierungskurs auf Antrag freistellen lassen, wenn die entsprechenden Studienleistungen nachgewiesen werden können ( 13 Abs. 7 OBAS).

14 14 DAUER DES BERUFSBEGLEITENDEN VORBEREITUNGSDIENSTES Die berufsbegleitende Ausbildung für Lehrkräfte in Ausbildung dauert 24 Monate ( 7 Abs. 1 OBAS). Aus besonderen Gründen, z.b. längerfristige Erkrankung, kann die Ausbildung um bis zu 6 Monate verlängert werden ( 7 Abs. 2 OBAS). Eine individuelle Verkürzung des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes um bis zu 6 Monate ist möglich, wenn entsprechende Vordienstzeiten angerechnet werden. Ein entsprechender Antrag bei der Bildquelle: berwis / pixelio.de Bezirksregierung ist spätestens bis zum Ablauf des 4. Monats der Ausbildung zu stellen ( 7 Abs. 3 OBAS). Bei der Entscheidung der Bezirksregierung über eine Verlängerung oder Anrechnung der Ausbildung ist der Ausbildungsstand zu berücksichtigen ( 7 Abs. 4 OBAS). Aus der Praxis: Ein genauer Blick auf die zeitliche Struktur der Ausbildung offenbart, dass die bis zur Staatsprüfung von Unterrichtsbesuchen begleitete Ausbildungszeit bei maximal 14 Monaten liegt. Denn die letzten 3 Monate der Ausbildung stehen ganz im Zeichen der Abschlussprüfung. DIENSTORT Im Gegensatz zu den Referendarinnen und Referendaren ist für die Lehrkräfte in Ausbildung die Schule der Dienstort ( 6 Abs. 1 OBAS). EINGANGSPHASE Der berufsbegleitende Vorbereitungsdienst beginnt mit einer 6-monatigen, so genannten Eingangsphase. Vgl. auch STRUKTUR DER AUSBILDUNG. Am Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung absolvieren die Lehrkräfte in Ausbildung in dieser Zeit den mit einem Kolloquium abzuschließenden Qualifizierungskurs in Bildungswissenschaften. Für die überfachliche Ausbildungsarbeit steht darüber hinaus das Kernseminar mit 3 Wochenstunden und dem Angebot der personenorientierten Beratung zur Verfügung. Auf ihre Fachleitungen treffen die auszubildenden Lehrkräfte etwa jeweils einmal im Kalendermonat zu einem so genannten fachlichen Beratungsanlass ( 11 Abs. 2 und 9 OBAS). Vgl. auch BILDUNGSWISSENSCHAFTEN, KERNSEMINAR. An der Schule ist schon in dieser Phase die reguläre Ausbildungsarbeit sicherzustellen, insbesondere die beiden Ausbildungsstunden und die Beratung durch schulische Ausbilderinnen und Ausbilder. Vgl. auch AUSBILDUNG AN DER SCHULE. Dieser erste Ausbildungsabschnitt darf nach 11 Abs. 9 OBAS nicht bei den Langzeitbeurteilungen von Schulleitung und Seminar einbezogen werden und ist damit benotungsfrei.

15 15 EXAMENSNOTE Aus den Notenwerten der einzelnen Ausbildungs- und Prüfungsleistungen ermittelt das Prüfungsamt das Gesamtergebnis der Staatsprüfung. Die Übersicht verdeutlicht, mit welchen Gewichten die Notenwerte der einzelnen Leistungen berücksichtigt werden. Die eine Hälfte der Notenwerte bezieht sich auf die Langzeitbeurteilungen von Schule und dem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung. Die andere Hälfte bezieht sich ausschließlich auf den Tag der Staatsprüfung, an dem die Quelle: Eigene Darstellung beiden Schriftlichen Arbeiten, die beiden Unterrichtspraktischen Prüfungen sowie das Kolloquium bewertet werden. FACHSEMINAR Die so genannten fachbezogenen Ausbildungsgruppen (Fachseminare) beschäftigen sich unter anderem mit den Rahmenbedingungen und Grundlagen fachlichen Lernens. Alle sechs Handlungsfelder des Kerncurriculums werden aus der Perspektive einer Lehrkraft für ein bestimmtes Unterrichtsfach in den Blick genommen. Für die fachbezogene Ausbildung stehen für jedes der beiden Fächer jeweils 2 Wochenstunden zur Verfügung. Es können auch gemeinsame fächerbezogene Ausbildungsgruppen für mehr als ein Fach gebildet werden, insbesondere im Bereich der verwandten beruflichen Fachrichtungen ( 10 Abs. 3 OVP). Vgl. auch SEMINARAUSBILDUNG. Für die Lehrkräfte in Ausbildung beginnen die Fachseminare nach dem ersten Ausbildungshalbjahr zusammen mit den neu eingestellten Referendarinnen und Referenden ( 11 Abs. 9 OBAS). Im ersten Ausbildungshalbjahr finden stattdessen etwa einmal im Kalendermonat so genannte fachliche Beratungsgespräche mit den jeweiligen Fachleitungen statt. FÄCHER Die Ausbildung für das Lehramt an Berufskollegs erfolgt stets in zwei gleichrangigen Fächern ( 9 Abs. 1 OBAS). Die Unterteilung in Haupt- und Nebenfach oder in erstes und zweites Fach markiert allenfalls persönliche Vorlieben oder dient wie z.b. bei der Staatsprüfung der eindeutigen Kennzeichnung der Reihenfolge der Unterrichtspraktischen Prüfungen (UPP). An Berufskollegs ist der Seiteneinstieg mittlerweile in allen Fächern und beruflichen Fachrichtungen möglich. Die Festlegung der Fächer erfolgt bei der Einstellung in Orientierung an den vorliegenden Hochschulabschluss. Welche Fächer und Fächerkombinationen hierbei an Berufskollegs insgesamt möglich sind, ergibt sich aus der Lehramtszugangsverordnung ( 5 Abs. 2-5 LZV). Das Schulministerium NRW hat hierzu eine informative Übersicht erstellt (vgl. MSW NRW 2016a, S. 13f.). Ein Wechsel der Fächer während der Ausbildung ist nicht möglich ( 3 Abs. 2 OBAS).

16 16 FORTBILDUNGEN FÜR AUSBILDUNGSLEHRKRÄFTE Das Düsseldorfer Seminar für das Lehramt an Berufskollegs bietet regelmäßig Fortbildungen für Ausbildungslehrkräfte im Seminarbezirk an. Im Zentrum des ca. 3 ½ -stündigen Basismoduls stehen: Rollenverständnis als Ausbildungslehrkraft sowie Informationen und konkrete Hilfen für die Arbeit mit auszubildenden Lehrkräften. Weitere Module werden nach dem jeweils bekundeten Bedarf angeboten. Wenn ein größerer Kreis von Ausbildungslehrkräften einer Schule an einer Fortbildung interessiert ist, dann führt das Seminar die Veranstaltung auf Wunsch auch an Ihrer Schule vor Ort durch. HANDLUNGSFELDORIENTIERUNG Die Ausbildung [im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst] orientiert sich an den grundlegenden Kompetenzen für Unterricht und Erziehung, Beurteilung, Diagnostik, Beratung, Kooperation und Schulentwicklung sowie an den wissenschaftlichen und künstlerischen Anforderungen der Fächer. Dabei ist Befähigung zur individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern und Umgang mit Heterogenität unter Beachtung der Erfordernisse der Inklusion besonders zu berücksichtigen. [ ] Auf der Grundlage der Kompetenzen und Standards für den Vorbereitungsdienst und eines [ ] Kerncurriculums zielt die Ausbildung auf den Kompetenzerwerb in allen Handlungsfeldern des Lehrerberufs ( 8 OBAS). Das Kerncurriculum konfiguriert für alle Lehrämter einheitliche, obligatorische Handlungsfelder, die untereinander in einer engen Wechselbeziehung stehen. Das Handlungsfeld Vielfalt als Herausforderung annehmen und als Chance nutzen wirkt dabei als Leitlinie Richtung weisend für das Lehrerhandeln (MSW NRW 2016b, S. 3). Quelle: MSW NRW 2016b, S. 2 INTENSIVPHASE Den Lehrkräften in Ausbildung ist Gelegenheit zu geben, am Unterricht der Ausbilderinnen und Ausbilder der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung [ ] teilzunehmen. Dieser Unterricht ist ebenfalls Gegenstand der schulpraktischen Lehrerausbildung ( 11 Abs. 3 OBAS). Aus der Praxis Im Rahmen der so genannten Intensivphase erhalten die auszubildenden Lehrkräfte am Düsseldorfer Seminar für das Lehramt an Berufskollegs die Möglichkeit, im Unterricht der jeweiligen Fachleiterin oder des jeweiligen Fachleiters zu hospitieren. Dieser Unterricht wird zuvor in den Fachseminaren gemeinsam geplant und nach dem Unterrichtsbesuch ausgewertet.

17 17 KERNCURRICULUM Für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst in NRW [wurden] für alle Lehrämter einheitliche, obligatorische Handlungsfelder konfiguriert, zugeordnete berufsspezifische Handlungssituationen beschrieben und Erschließungsfragen formuliert. Die Ausbildung [ ] folgt dem Grundprinzip einer spiralcurricularen Kompetenzentwicklung in allen Handlungsfeldern. Ausgewählte Handlungssituationen (und Erschließungsfragen) dienen den Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern (LAA) als Zugang und Orientierung, den selbstverantworteten Kompetenzerwerb zu erfahren bzw. zu leisten; hierbei erhalten sie von Schule/n und den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) Anleitung, Unterstützung und Begleitung. Die an der Ausbildung Beteiligten stimmen sich dabei auf der Grundlagen der Vorgaben durch das Kerncurriculum ab, legen Priorisierungen fest und wirken zusammen (MSW NRW 2016b, S. 2). Vgl. auch HANDLUNGSFELDORIENTIERUNG und KOMPETENZORIEN- TIERUNG. Kerncurriculum KERNSEMINAR Die überfachlichen Ausbildungsarbeit ( 11 Abs. 1 OBAS) zielt auf die Auseinandersetzung mit eher allgemeinen pädagogischen Leitideen und Fragestellungen sowie auf die Beschäftigung mit grundlegender Didaktik und Methodik. Gerade das Kernseminar mit relativ vielen Auszubildenden mit den unterschiedlichsten Fächern bietet die günstige Gelegenheit, Gemeinsamkeiten und Unterschiede des fachlichen Lernens zu entdecken und bildungs- und lerntheoretische Hypothesen auf ihre Stichhaltigkeit und Bildquelle: Rainer Sturm / pixelio.de praktische Relevanz zu überprüfen. Für die überfachliche Ausbildung stehen mit dem Beginn des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes 3 Wochenstunden zur Verfügung ( 10 Abs. 3 OVP). Vgl. auch SEMINAR- AUSBILDUNG. Die Kernseminarleitung führt die personenorientierte Beratung durch und leistet auch damit einen Beitrag zur Klärung der Lehrerrolle und zur Bewältigung von individuellen beruflichen Herausforderungen. Sie ist an der Benotung der Leistungen der auszubildenden Lehrkräfte nicht beteiligt ( 11 Abs. 10 OBAS). Vgl. auch PERSONENORIENTIERTE BERATUNG MIT COACHINGELEMENTEN (POB-C). Die Ausbildungsberatung [ ] umfasst auch in der überfachlichen Ausbildung wiederholte, an Ausbildungsstandards orientierte Information über den erreichten Ausbildungsstand ( 11 Abs. 11 OBAS).

18 18 KOLLOQUIUM Die Staatsprüfung wird mit einem Kolloquium abgeschlossen, das 45 Minuten dauert. Es soll dem Prüfling ermöglichen, sich mit komplexen pädagogischen Fragestellungen auseinanderzusetzen, und zeigen, dass er die geforderten Standards erreicht hat. [Das Kolloquium] bezieht sich auf zentrale Bereiche des beruflichen Handelns und ist so auszurichten, dass die Fähigkeit zur Auseinandersetzung mit beruflichen Situationen theoriegeleitet nachgewiesen werden kann ( 33 Abs. 1, 2 OVP). KOMPETENZORIENTIERUNG Die Ausbildung [im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst] orientiert sich an den grundlegenden Kompetenzen für Unterricht und Erziehung, Beurteilung, Diagnostik, Beratung, Kooperation und Schulentwicklung sowie an den wissenschaftlichen und künstlerischen Anforderungen der Fächer. Die Ausbildung zielt auf den Kompetenzerwerb in allen Handlungsfeldern des Lehrerberufs ( 8 OBAS). Das Kerncurriculum unterscheidet elf Kompetenzen und ordnet sie den Handlungsfeldern zu. Vgl. auch KERNCURRICULUM. KLASSENARBEITEN Die Leistungsbewertung von Schülerinnen und Schülern ist bei den Lehrkräften in Ausbildung gerade vor Beginn ihrer eigentlichen Ausbildung mit großen Unsicherheiten behaftet. Es bietet sich daher an, die Lehrerinnen und Lehrer in Ausbildung vor allem in der Orientierungsphase in Hinblick auf die Konzeption, Auswertung und Evaluation von schriftlichen Leistungsbewertungen praxisorientiert an ihren Ausbildungsschulen zu beraten. Mögliche Themen können beispielsweise sein: Exemplarische Formulierung von unterschiedlichen Aufgabentypen, Reihung und Gewichtung von Aufgaben unterschiedlicher Anforderungsbereiche, Anwendung von Punkte-Noten-Schemata sowie Strategien zur zeitökonomischen Korrektur und Auswertung von Klassenarbeiten. Die Präsentation von Best-Practice-Beispielen hat erfahrungsgemäß einen sehr hohen Lerneffekt. LANDESPRÜFUNGSAMT (LPA) Das Landesprüfungsamt für Lehrämter in Dortmund ist eine dem Landesministerium für Schule und Bildung (MSB) zugeordnete Behörde, die unter anderem für die Vorbereitung, Durchführung, Evaluation und Dokumentation der Staatsprüfungen für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst zuständig ist. Sehr hilfreich ist die vom LPA herausgegebene Handreichung für auszubildende Lehrkräfte, die die häufig gestellten Fragen rund um die Staatsprüfung beantwortet. Hinweise für auszubildende Lehrkräfte LANGZEITBEURTEILUNG (LZB) DER SCHULE Die Schulleiterin oder der Schulleiter beurteilt Verlauf und Erfolg des Vorbereitungsdienstes mit einer Langzeitbeurteilung, die mit einer Note in den beiden Fächern der Ausbildung sowie mit einer Endnote abschließt. Bewertungsmaßstab sind die im Kerncurriculum benannten Standards und Kompetenzen. Grundlage der Beurteilung sind eigene Beobachtungen der Schulleitung sowie die Beurteilungsbeiträge der schulischen Ausbilderinnen und Ausbilder. Vor der abschließenden Erstellung der Langzeitbeurteilung soll der oder dem Ausbildungsbeauftragten (ABB) Gelegenheit zur Stellungnahme zum vorgesehenen Gesamtergebnis gegeben werden. Das heißt im Umkehrschluss, dass die Schulleitung die Bewertung

19 19 der Auszubildenden nicht an die oder den ABB delegieren darf. Langzeitbeurteilungen beruhen auf der fortlaufenden Begleitung der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter in allen schulischen Handlungsfeldern ( 16 Abs. 3 OVP). Wenn die erreichten Kompetenzen in einem Fach den Anforderungen nicht genügen, muss die Langzeitbeurteilung mit der Endnote mangelhaft oder ungenügend abschließen. Als Fachnoten können nur ganze Noten vergeben werden, bei der Endnote sind darüber hinaus auch die Zwischennoten 1,5 (sehr gut bis gut), 2,5 (gut bis befriedigend) und 3,5 (befriedigend bis ausreichend) möglich ( 16 Abs. 1, 3 OVP). Die festgesetzten Fachnoten geben nicht den Rahmen für die Endnote vor. Bei der Festlegung einer Endnote außerhalb des Rahmens der Fachnoten empfiehlt es sich, die ausschlaggebenden Gründe für die Abweichung unter,begründung der Endnote deutlich zu bezeichnen. Weichen die Fachnoten voneinander ab, muss der Beurteilungstext nach den Fächern differenzieren und für jedes Fach plausibel begründen, warum es zu der jeweiligen Fachnote gekommen ist. (LPA 2017a, S. 5f., Hervorhebung im Original). In der Regel spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin händigt die Schulleitung der Lehrkraft in Ausbildung die Langzeitbeurteilung aus. Die Schule leitet zwei weitere Exemplare unverzüglich an das Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (zur Beigabe zur Prüfungs- und zur Ausbildungsakte) weiter. Der Langzeitbeurteilung sind von der Schule alle Beurteilungsbeiträge der schulischen Ausbilderinnen und Ausbilder zweifach in Kopie beizufügen (LPA 2017a, S. 7, Hervorhebungen im Original). Die auszubildende Lehrkraft hat das Recht zu einer schriftlichen Gegenäußerung innerhalb einer Woche (vgl. 16 Abs. 5 OVP). Die Gegenäußerung wird ohne Rückmeldung und weitere Rechtswirkung der Personal- und Prüfungsakte beigefügt. LANGZEITBEURTEILUNG (LZB) DES ZENTRUMS FÜR SCHULPRAKTISCHE LEHRERAUSBILDUNG Die Leiterin oder der Leiter des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung beurteilt Verlauf und Erfolg des Vorbereitungsdienstes mit einer Langzeitbeurteilung, die mit einer Note in den beiden Fächern der Ausbildung sowie mit einer Endnote abschließt. Bewertungsmaßstab sind die im Kerncurriculum benannten Standards und Kompetenzen. Grundlage der Beurteilung sind die beiden Beurteilungsbeiträge der an der fachbezogenen Ausbildung beteiligten Se- Bildquelle: adel / pixelio.de minarausbilderinnen und Seminarausbilder (Fachleiter/-innen). Diese beiden Personen schlagen der Leitung des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung eine Endnote vor. Wenn die erreichten Kompetenzen in einem Fach den Anforderungen nicht genügen, muss die Langzeitbeurteilung mit der Endnote mangelhaft oder ungenügend abschließen. Als Fachnoten können nur ganze Noten vergeben werden, bei der Endnote sind darüber hinaus

20 20 auch die Zwischennoten 1,5 (sehr gut bis gut), 2,5 (gut bis befriedigend) und 3,5 (befriedigend bis ausreichend) möglich ( 16 Abs. 1, 4 OVP). Die festgesetzten Fachnoten geben nicht den Rahmen für die Endnote vor. Bei der Festlegung einer Endnote außerhalb des Rahmens der Fachnoten empfiehlt es sich, die ausschlaggebenden Gründe für die Abweichung bei der Begründung der Endnote deutlich zu bezeichnen (LPA 2017b, S. 6, Hervorhebung im Original). Eine Ausfertigung der Langzeitbeurteilung ist der auszubildenden Lehrkraft auszuhändigen. Diese hat das Recht zu einer schriftlichen Gegenäußerung innerhalb einer Woche ( 16 Abs. 5 OVP). Die Gegenäußerung wird ohne Rückmeldung und weitere Rechtswirkung der Personalakte beigefügt LEHRAMTSANWÄRTER/-IN (LAA) Diese Bezeichnung wird in allen einschlägigen Rechtstexten als Oberbegriff für alle auszubildende Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst verwendet und bezieht sich somit auch auf die Lehrkräfte in Ausbildung. LEHRKRÄFTE IN AUSBILDUNG (LIA) Als Lehrkräfte in Ausbildung werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes bezeichnet, die aus Gründen dringenden Personalbedarfs in den Schuldienst eingestellt werden [ ]. Sie erwerben mit einer erfolgreich abgelegten Staatsprüfung die Befähigung für das der Ausbildung entsprechende Lehramt in Nordrhein- Westfalen ( 1 OBAS). MEHRARBEIT Das Dezernat 46 der Bezirksregierung Düsseldorf stellte in einer Rundverfügung vom für das grundständige Referendariat klar: Mehrarbeit wird von der ersten Stunde an bezahlt. Ausbildung und Prüfung haben Vorrang vor der Erteilung zusätzlichen Unterrichts. Mehrarbeit ist nur an der eigenen Ausbildungsschule zulässig. Sogenannte Bereitschaftsstunden sind nicht zulässig. Zusätzlicher Unterricht darf den auszubildenden Lehrkräften nur mit ihrer Zustimmung übertragen werden. Mehrarbeit ist nur mit Zustimmung des Seminars zulässig. Regelmäßige Mehrarbeit ist vorab durch das Seminar zu genehmigen. Vorübergehende Mehrarbeit ist unverzüglich dem Seminar anzuzeigen. Das Seminar kann die Übertragung von vorübergehender Mehrarbeit im Einzelfall untersagen. Regelmäßige Mehrarbeit unterliegt der Mitbestimmung durch den Lehrerrat. Nach Auskunft des Dezernats 46 der Bezirksregierung ist auch für die OBAS-Lehrkräfte in Ausbildung eine Rundverfügung in Arbeit und soll in naher Zukunft den Schulen und Seminaren übermittelt werden. Bis zu dem Erscheinungszeitpunkt ist es empfehlenswert, diese Regelungen auch für den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst anzuwenden. Aus der Praxis: Bevor eine Lehrkraft in Ausbildung zu Mehrarbeit herangezogen wird, sollte bedacht werden, dass die Auszubildenden in einem besonderen Abhängigkeitsverhältnis stehen und sich zu einer Zustimmung nicht selten genötigt sehen.

21 21 Die spontane Bewältigung von Mehrarbeit oder auch die Vorbereitung auf kurzfristig angekündigte Mehrarbeit ist für die auszubildenden Lehrkräften eine zusätzliche, hohe Belastung, die nur herangezogen werden sollte, wenn diese tatsächlich neben der Ausbildung und dem selbständigen Unterricht auch zumutbar ist. Hilfreich ist in diesem Zusammenhang ein ergebnisoffenes Gespräch mit der auszubildenden Lehrkraft. MENTORINNEN UND MENTOREN Die Lehrkraft in Ausbildung hat einen Anspruch auf schulische Ausbildung in jedem ihrer Ausbildungsfächer. Die Schulleitung benennt dafür für jede Lehrkraft in Ausbildung in jedem Fach eine schulische Ausbilderin oder einen schulischen Ausbilder, die oder der mit der schulpraktischen Ausbildung beauftragt wird ( 11 Abs. 4 OBAS). Der Lehrkraft in Ausbildung ist ferner Gelegenheit zu geben, [ ] am Unterricht der schulischen Ausbilderinnen und Ausbilder teilzunehmen. Dieser Unterricht ist ebenfalls Gegenstand der schulpraktischen Ausbildung ( 11 Abs. 3 OBAS). Aus der Praxis Dem oder der Ausbildungsbeauftragten sind mit der Benennung von Mentoren zumeist zwei weitere schulische Ausbildungskräfte an die Seite gestellt, die vor allem für die fachliche schulpraktische Ausbildung an der Schule zuständig sind. Sie sollten über die angestrebte Lehrberechtigung verfügen, mindestens jedoch im nennenswerten Umfang das entsprechende Fach unterrichten. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, den eigenen Unterricht für die Hospitation durch Lehrkräfte in Ausbildung zu öffnen. MINISTERIUM FÜR SCHULE UND BILDUNG (MSB) Das MSB des Landes Nordrhein-Westfalen ist das zuständige Landesministerium für die Ausbildung von Lehrkräften. Bis zum Regierungswechsel im Sommer 2017 firmierte es unter dem Namen Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW). ORDNUNG DES VORBEREITUNGSDIENSTES UND DER STAATSPRÜFUNG FÜR LEHRÄMTER AN SCHU- LEN (OVP) Rechtsverordnung des Landesministeriums für Schule und Weiterbildung vom 10. April 2011, zuletzt geändert durch Verordnung vom 8. Juli 2018, die auf der Grundlage des Lehrerausbildungsgesetzes konkret die Ausbildung der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter regelt. Die Vorgaben der OVP gelten grundsätzlich auch für die berufsbegleitende Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger sofern die OBAS nicht anderslautende Regelungen trifft. OVP Nähere Informationen zum grundständigen, 18-monatigen Referendariat finden Sie in der Handreichung Von A bis Z Stichworte zum Vorbereitungsdienst nach der OVP in der Fassung vom 8. Juli 2018 kurz und knapp erklärt. "Von A bis Z" Bildquelle: Thorben Wengert / pixelio.de

22 22 ORDNUNG ZUR BERUFSBEGLEITENDEN AUSBILDUNG VON SEITENEINSTEIGERINNEN UND SEITEN- EINSTEIGERN UND DER STAATSPRÜFUNG (OBAS) Rechtsverordnung des Landesministeriums für Schule und Weiterbildung vom 6. Oktober 2009, zuletzt geändert durch Verordnung vom 8. Juli 2018, die die berufsbegleitende Lehrerausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger regelt. OBAS ORIENTIERUNGSPHASE Der berufsbegleitende Vorbereitungsdienst beginnt jeweils zum 1. Mai oder 1. November eines Jahres und stellt ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis dar. Das Arbeitsverhältnis beginnt jedoch bis zu 3 Monate vorher zum Start eines Schulhalbjahres (1. Februar) oder Schuljahres (1. August). In dieser bis zu 3-monatigen Orientierungsphase erfolgt im Regelfall die Einarbeitung am Arbeitsplatz Schule. Am Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung finden in dieser Orientierungsphase jeweils ein eintägiger Einführungstag sowie vier weitere Halbtage statt mit grundlegenden Informationen zu den Handlungsfeldern des Lehrberufs. Die Ausbildungsschulen haben den Lehrkräften in Ausbildung eine Teilnahme zu ermöglichen. Vgl. auch STRUKTUR DER AUSBILDUNG. PÄDAGOGISCHE HALBWOCHE (PÄWO) Mit der PäWo ist am Düsseldorfer Seminar für das Lehramt an Berufskollegs ein dreitägiges Kompaktseminar gemeint, das nach dem ersten Ausbildungshalbjahr (Eingangsphase) zusammen mit den neu eingestellten Referendarinnen und Referendaren stattfindet. Im Zentrum stehen das gegenseitige Kennenlernen in der neuen Ausbildungsgruppe, die Struktur und Regeln des Vorbereitungsdienstes, erste Definitionen der Lehrerrolle, die Grundlagen der Planung, Durchführung und Reflexion von Unterricht sowie die Personenorientierte Beratung mit Coachingelementen (POB-C). Auf Wunsch und unter Mitwirkung der auszubildenden Lehrkräfte findet zum Ende der Ausbildung eine weitere, zweitägige Pädagogische Halbwoche statt, bei der die Prüfungsvorbereitung im Mittelpunkt steht. PERSONENORIENTIERTE BERATUNG MIT COACHINGELEMENTEN (POB-C) Zur Ausbildung gehört verpflichtend die personenorientierte Beratung. Diese wird von Leiterinnen und Leitern überfachlicher Ausbildungsgruppen der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung durchgeführt, die die Leistungen der Lehramtsanwärterin oder des Lehramtsanwärters nicht benoten ( 11 Abs. 10 OBAS). Aus der Praxis: Die personenorientierte Beratung mit Coachingelementen (POB-C) wird in der Regel von der zuständigen Kernseminarleitung durchgeführt. Bildquelle: Rainer Sturm / pixelio.de

23 23 Coachinganlass können alle berufsbezogenen Situationen und eventuell auch private Ereignisse oder Veränderungen sein, sofern diese Auswirkungen auf den Beruf haben. Jede auszubildende Lehrkraft vereinbart innerhalb der ersten Monate der Ausbildung einen Coachingtermin mit der zuständigen Kernseminarleitung, in dem ein möglicher Beratungsbedarf ermittelt und Ziele festgelegt werden sowie die Perspektive für weitere Coachings eröffnet wird. Von Seiten der Coaches wird die Vertraulichkeit bezüglich der Inanspruchnahme und der Inhalte des Coachings unbedingt gewahrt! PERSONENORIENTIERUNG Der Vorbereitungsdienst bereitet Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter als eigenverantwortlich Lernende auf die spätere berufliche Unterrichts- und Erziehungstätigkeit an Schulen vor ( 1 OVP). Das zu Beginn der Ausbildung zu führende erste Ausbildungsplanungsgespräch dient der Bestandsaufnahme vorhandener schulpraktischer und fachbezogener Kompetenzen sowie der Vereinbarung eines individuellen Ausbildungsplans ( 11 Abs. 6 OBAS). Auch in den wöchentlichen Beratungen der schulischen Ausbilder/-innen soll diese Vereinbarung kontinuierlich wieder aufgenommen, die Entwicklung von Kompetenzen und Standards, insbesondere auch in den Ausbildungsfächern, reflektiert und Perspektiven für die weitere Ausbildung [ ] aufgezeigt werden ( 11 Abs. 7 OBAS). Die so genannte Personenorientierung ist ein zentrales Leitbild der reformierten Lehrerausbildung und meint: ein optimiertes Anknüpfen an den Stand der individuellen Kompetenzentwicklung; akzeptieren und berücksichtigen, dass Auszubildende qualifizierte (Studienabschluss!) selbstständige Lerner sind; Förderung der Entwicklung der Lehrerpersönlichkeit (Gerdes 2011, S. 10). Die Personenorientierung zielt darauf, die Lehrkräfte in Ausbildung bei der Weiterentwicklung ihrer Lehrerpersönlichkeit und fortwährenden Selbstreflexion zu unterstützen. Vor diesem Hintergrund sind Ausbildungsinstrumente naheliegend, die einem selbstgesteuerten und strukturierten Kompetenzaufbau zugutekommen können. Aus der Praxis: Insbesondere bei der Zusammenarbeit zwischen den mit der Ausbildung betrauten Lehrkräften und den Lehrkräften in Ausbildung gilt es, das Leitbild der Personenorientierung stets im Blick zu behalten. Das heißt, den Auszubildenden ist stets ein autonomer Entscheidungs- und Verantwortungsbereich zu eröffnen, der sich im Laufe der Ausbildung stetig vergrößert. Die Ausbildungslehrkraft übernimmt hierbei vor allem die Rolle einer Beraterin bzw. eines Beraters. Die Lehrkräfte in Ausbildung sind in der Rolle der zu Beratenden, die ihren Beratungsbedarf ausdrücklich kundtun. Auch eine zu enge, mitunter eher kontrollierende Führung von Lehrkräften in Ausbildung ist mit dem Bild der oder des eigenverantwortlich Lernenden nicht vereinbar. Eine kurzgefasste Planung ist nach der OVP beispielsweise für Unterrichtsbesuche vorzulegen ( 11 Abs. 3 OVP). Für Ausbildungsunterricht ist eine schriftliche Unterrichtsplanung nicht vorgesehen. Sinnvoll ist es indes, sich beispielsweise anhand einer knappen Verlaufsplanung (Synopse) über geplante Einheiten des Unterrichts unter Anleitung auszutauschen.

24 24 PRÜFUNGSAUSSCHUSS Für jeden Prüfling wird ein dreiköpfiger Prüfungsausschuss gebildet. Den Vorsitz übernimmt im Regelfall eine Leiterin oder ein Leiter einer fremden Schule oder ein Mitglied der Schulaufsichtsbehörde (Schuldezernent/-in der Bezirksregierung). Mit der Meldung zur Staatsprüfung kann der Prüfling eine seiner beiden Fachleitungen für den Ausschuss vorschlagen ( bekannte/-r Seminarausbilder/-in ). Als weiteres Mitglied gehört dem Prüfungsausschuss eine fremde Seminarvertretung an, die an der Ausbildung nicht beteiligt war ( fremde/-r Seminarausbilder/-in ). Jedes Ausbildungsfach des Prüflings muss von mindestens einem Mitglied des Prüfungsausschusses vertreten werden ( 31 Abs. 2 OVP). QUELLEN (UMGANG MIT QUELLEN) Wenn für Unterrichtszwecke fremde Werke genutzt werden, dann sind im Unterrichtsentwurf nach dem Urheberrechtgesetz stets die Quellen kenntlich zu machen. Urheberrechtlich relevant sind die fünf Medien Text, Bild, Ton, Film und Computerprogramme sowie eine beliebige Kombination dieser Medien (z.b. Tonfilm). Auf den Veröffentlichungsort (Buch, Internet etc.) kommt es in der Regel nicht an. Direkte und indirekte Übernahmen in den Unterrichtsentwürfen sind als solche mit dem entsprechenden Fundort kenntlich zu machen, insbesondere auch auf Unterlagen für die Hand der Lernenden! Bei Quellen aus dem Internet ist die komplette URL-Adresse mit Abrufdatum anzugeben. ROLLENVERSTÄNDNIS ALS AUSBILDUNGSLEHRKRAFT/ MENTOR Bei der Betreuung von Lehrkräften in Ausbildung ist es als Ausbildungslehrkraft von zentraler Bedeutung, das eigene Rollenverständnis zu reflektieren und die sich daraus ergebende Haltung gegenüber der auszubildenden Lehrkraft klar zu kommunizieren. Bei der Ausformung der Rolle besteht ein großer Spielraum. Aus der Praxis: Die folgende Gegenüberstellung von Paul Klingen kontrastiert die Rollenbilder in überspitzter Form, die sich in der Praxis eher als Mischformen beobachten lassen. Vgl. auch PERSO- NENORIENTIERUNG. Eher Freund und Beschützer Ich suche die Nähe, begreife mich eher als Freundin, Freund. Ich schone die mir anvertraute Person, schaue, dass es ihr gutgeht. Ich lasse Freiraum bei der intentionalen Unterrichtsplanung, schaue mehr auf die Praktikabilität in der methodischen Umsetzung. Bei den Unterrichtsbesuchen fiebere ich mit und schaue vor allem auf die gelungenen Situationen. Ich springe bei und schütze die Lehramtsanwärterin/den Lehramtsanwärter vor weiteren Anforderungen. Eher zugewandter, kritischer Begleiter Ich halte lieber Distanz, bin mehr sachorientiert, aber zugewandt. Ich achte auf eine Balance: Dort die berechtigten Anforderungen und da die gerade erst am Anfang stehende Lehrperson mit ihren Sorgen und Wünschen. Ich suche den Dialog und Diskurs, vor allem in der (fach)didaktischen Auseinandersetzung im Ziel-/Inhaltsbereich. Bei den Unterrichtsbesuchen drücke ich zwar die Daumen, denke aber immer auch an die Schülerinnen und Schüler, die Sache und den erzielten Lernfortschritt. Berechtigte Anforderungen artikuliere ich als solche.

25 25 Eher Freund und Beschützer Die Hospitation in meinem eigenen Unterricht ermögliche ich wie erwartet; das anschließende Gespräch soll kurz und vertrauensvoll sein. Quelle: Klingen 2017, S Eher zugewandter, kritischer Begleiter Die Hospitation in meinem eigenen Unterricht ermögliche ich wie erwartet; pädagogische und didaktische Entscheidungen werden transparent gemacht und gemeinsam hinterfragt. Das braucht Zeit, die ich mir nehme. Kritisch-konstruktive Anregungen fordere ich ein. SCHRIFTLICHE ARBEIT Vor Beginn der Prüfung legt der Prüfling den Mitgliedern des Prüfungsausschusses für jedes Fach eine Schriftliche Arbeit vor. Diese umfasst eine schriftliche Planung des Unterrichts, (insbesondere: Ziele, ein oder mehrere didaktische Schwerpunkte und geplanter Verlauf des Unterrichts einschließlich der jeweiligen Begründungszusammenhänge) und eine Darstellung der zugehörigen längerfristigen Unterrichtszusammenhänge, in die die Unterrichtsstunde der Unterrichtspraktischen Prüfung eingebunden ist. Der Umfang der Schriftlichen Arbeit soll zehn Seiten nicht überschreiten, davon soll auf die Planung der Stunde und auf die längerfristigen Unterrichtszusammenhänge jeweils etwa die Hälfte entfallen ( 32 Abs. 5 OVP). SCHULFAHRTEN Schulfahrten [ ] sind Bestandteil der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schulen. Sie dienen ausschließlich Bildungs- und Erziehungszwecken und müssen einen deutlichen Bezug zum Unterricht haben, aus dem Schulprogramm erwachsen und im Unterricht vor- und nachbereitet werden. [ ] Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern ist an ihren Ausbildungsschulen Gelegenheit zu geben, bei der Begleitung von Schulfahrten Erfahrungen zu sammeln (so genannter Wander-Erlass, vgl. MSW NRW, 1997). Aus der Praxis: Die Begleitung von Lehrkräften in Ausbildung muss von der Schulleitung genehmigt werden. Bei Auslandsreisen ist darüber hinaus das Einverständnis der Bezirksregierung Düsseldorf notwendig. Wenn der Montag als Seminartag betroffen ist, ist darüber hinaus die Beurlaubung von den betroffenen Seminarveranstaltungen durch die Seminarleitung notwendig. Nach dem so genannten Wander-Erlass sollten die auszubildenden Lehrkräfte Schulfahrten nicht selbstständig durchführen, sondern nur als Begleitung einer verantwortlich zeichnenden Lehrkraft teilnehmen. Vgl. auch ARBEITSZEIT. SCHWERBEHINDERUNG Schwerbehinderten können auf Antrag Erleichterungen in Ausbildung und Prüfung [ ] in angemessenem Umfang gewährt werden ( 15 Abs. 1 OBAS). Über den Antrag auf Erleichterung bei der Ausbildung entscheidet die [Bezirksregierung]. Über den Antrag auf Prüfungserleichterungen entscheidet das Prüfungsamt ( 15 Abs. 2 OBAS). SELBSTSTÄNDIGER UNTERRICHT Die Lehrkräfte in Ausbildung übernehmen sofort mit Ausbildungsbeginn 17,5 Wochenstunden eigenverantwortlichen Unterricht. Um eine nachhaltige Ausbildung zu gewährleisten,

26 26 sollten diese Unterrichtsstunden im Durchschnitt gleichmäßig auf die beiden Ausbildungsfächer verteilt werden. Vgl. auch AUSBILDUNG AN DER SCHULE. SEMINARAUSBILDUNG Das Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung entwickelt als Grundlage für die fachliche und überfachliche Ausbildungsarbeit einen zeitlich und inhaltlich gestalteten standardund kompetenzorientierten Ausbildungsplan, der sich auf die Handlungsfelder in der Schule bezieht und den individuellen Ausbildungsprozess unterstützt ( 11 Abs. 1 OBAS). Aus der Praxis: Die Ausbildung am Seminar für das Lehramt an Berufskollegs in Düsseldorf erfolgt gemäß dem Kerncurriculum für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst des Landes Nordrhein- Westfalen. Die Fachleiterschaft des Seminars hat in Kooperation mit den Ausbildungsbeauftragten der Berufskollegs des Seminarbezirks Düsseldorf einen Ausbildungsplan erstellt, der die Inhalte der Kernseminare (überfachliche Ausbildung) und die obligatorischen Inhalte der Fachseminare (fachliche Ausbildung) nach Quartalen geordnet darstellt. Abhängig von den jeweiligen spezifischen Anforderungen und der didaktischen Struktur eines Faches werden weitere fachbezogene Inhalte behandelt. Jedes Quartal steht im Fokus eines bestimmten Schwerpunktes, der jeweils mit den zugehörigen Kompetenzen und Standards des Kerncurriculums verknüpft ist. Die Auflistung der Inhalte ist nicht im Sinne einer zwingenden Reihenfolge zu verstehen. Zudem werden in den Kern- und Fachseminaren in jedem Quartal Spielräume für ein teilnehmerorientiertes Arbeiten genutzt. Struktur und inhaltliche Ausgestaltung des Ausbildungsplans sind auf eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Kompetenzen im Sinne eines spiralcurricularen Ansatzes hin ausgerichtet. Der Ausbildungsplan enthält auch inhaltliche Aspekte für die schulische Ausbildung, die den Handlungsfeldern zugeordnet sind und gemeinsam mit den Ausbildungsbeauftragten jener Schulen erarbeitet wurden, die dem Düsseldorfer BK-Seminarbezirk zugehören. Ausbildungsplan SEMINARTAG Dem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung steht für die Durchführung von Ausbildungsveranstaltungen wöchentlich ein Tag zur Verfügung ( 9 Abs. 3 OBAS). Aus der Praxis: Am Düsseldorfer Seminar für das Lehramt an Berufskollegs finden die Ausbildungsveranstaltungen jeweils montags statt. An diesem Wochentag stehen die Lehrkräfte in Ausbildung für Unterricht und Ausbildung an der Schule grundsätzlich nicht zur Verfügung, dies gilt auch für Konferenzen, Dienstbesprechungen, schulinterne Fortbildungen, Wandertage, Exkursionen, Projekttage, Studienfahrten, Lehrerausflüge oder Prüfungen. Dies gilt auch schon für die 3-monatige Orientierungsphase, die dem ersten Ausbildungshalbjahr vorgeschaltet ist. Begründete Ausnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Seminarleitung. STAATSPRÜFUNG In der Staatsprüfung wird festgestellt, ob und in welchem Maße die Prüflinge die Ziele des Vorbereitungsdienstes erreicht haben. Sie besteht aus zwei Unterrichtspraktischen Prüfun-

27 Orientierungsphase (bis zu 3 Monate) Schule: Einarbeitung am Arbeitsplatz Schule ZfsL: 1 Einführungstag und 4 Halbtage 27 gen (UPP) mit zwei Schriftlichen Arbeiten und einem Kolloquium. Beide Unterrichtspraktische Prüfungen und das Kolloquium finden im letzten Quartal der Ausbildung am selben Tag statt ( 26, 27, 29 Abs. 1 OVP). STRUKTUR DER AUSBILDUNG Arbeitsverhältnis (bis zu 27 Monate) Berufsbegleitender Vorbereitungsdienst (24 Monate) Eingangsphase (6 Monate) Schule/ZfsL: In den ersten 6 Wochen: Entwicklung eines Ausbildungsplans im APG 1 mit vorheriger Einsichtnahme in den Unterricht beider Fächer Schule: 17,5 WS selbstständiger Unterricht 2 Ausbildungsstunden (eine je Fach) Wöchentliche Beratungen durch schulische Ausbilder/-innen Betreuung durch Mentorinnen und Mentoren in beiden Fächern ZfsL: Qualifizierungskurs Bildungswissenschaften 3 WS Kernseminar (eigene OBAS-Gruppe) Jeweils mind. 5 fachliche Beratungsanlässe mit den Fachleitungen (jeweils 2 WS) Personenorientiertes Beratungsangebot Keine Benotung in Schule und ZsfL! Bewertungsrelevante Ausbildungsphase (18 Monate) Schule/ZfsL: Vor Ablauf des 1. Ausbildungsjahrs: Weiterentwicklung des Ausbildungsplans im APG 2 Schule: 17,5 WS selbstständiger Unterricht 2 Ausbildungsstunden (eine je Fach) Wöchentliche Beratungen durch schulische Ausbilder/-innen Betreuung durch Mentorinnen und Mentoren in beiden Fächern ZfsL: 3 WS Kernseminar (eigene OBAS-Gruppe) 2 WS Fachseminar je Fach Jeweils 5 Unterrichtsbesuche je Fach Personenorientiertes Beratungsangebot

28 28 STUDIENREFERENDAR/-IN Auszubildende im Vorbereitungsdienst für die Schullaufbahn im höheren Dienst der Sekundarstufe II (Gymnasium, Gesamtschule und Berufskolleg). TEILZEITBESCHÄFTIGUNG Das der Ausbildung zu Grunde liegende Arbeitsverhältnis kann auch in Teilzeitform absolviert werden. Die Ausbildung am Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung in Teilzeitform ist nicht möglich. Die Unterrichts- und Ausbildungsverpflichtung der Lehrkraft darf insgesamt 20 Pflichtstunden nicht unterschreiten ( 5 Abs. 5 OBAS). UNTERRICHT IN ABSCHLUSSKLASSEN Fachprüferin oder Fachprüfer [in mündlichen oder praktischen Prüfungen] ist in der Regel die Fachlehrkraft, die der Schülerin oder dem Schüler zuletzt den Fachunterricht in der Abschlussklasse erteilt hat. Die Fachprüferin oder der Fachprüfer muss in der Regel in dem jeweiligen Fach die Lehramtsprüfungen abgelegt haben und die Befähigung zum Lehramt an Berufskollegs oder zum Lehramt an berufsbildenden Schulen [ ] besitzen ( 18 Abs. 4 APO-BK, Allgemeiner Teil). Aus der Praxis Die Lehrkräfte in Ausbildung befinden sich noch im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst und können daher in der Regel noch nicht mit selbstständigem Unterricht in Abschlussklassen eingesetzt werden. Denn in diesen Lerngruppen ergibt sich regelmäßig die Notwendigkeit mündlicher und/oder praktischer Prüfungen. Verstöße gegen diese Regel können erfolgreiche Widersprüche von Lernenden gegen entsprechende Verwaltungsakte begründen (z.b. Abschlusszeugnisse). UNTERRICHTSBESUCH Die Seminarausbilderinnen und Seminarausbilder besuchen die Lehrkräfte in Ausbildung im Unterricht. Diese Besuche dienen der Anleitung, Beratung, Unterstützung und Beurteilung. Die Seminarausbilderinnen oder Seminarausbilder legen im Benehmen mit der Lehrkraft in Ausbildung die Termine für die Besuche fest. In den beiden Fächern finden in der Regel insgesamt zehn Unterrichtsbesuche statt (also fünf Unterrichtsbesuche pro Fach). Ein Unterrichtsbesuch bezieht in besonderer Weise Fragen der Medienkompetenz und des lernförderlichen Einsatzes von modernen Informations- und Kommunikationstechniken ein ( 11 Abs. 3 OVP). Praktische Hinweise zu den Unterrichtsbesuchen finden die auszubildenden Lehrkräfte in einer Handreichung auf der Website des Düsseldorfer Seminars für das Lehramt an Berufskollegs: Informationen zu den Unterrichtsbesuchen UNTERRICHTSENTWURF Für einen Unterrichtsbesuch hat die Lehrkraft in Ausbildung eine kurzgefasste Planung vorzulegen ( 11 Abs. 3 OVP).

29 29 Aus der Praxis Für die ersten Einsichtnahmen in den Unterricht beider Fächer im Vorfeld des ersten Ausbildungsplanungsgesprächs sowie für den jeweils ersten Unterrichtsbesuch pro Fach genügt ein Kurzentwurf. Vgl. hierzu die Schreibvorlage des Seminars: Kurzentwurf Ab dem zweiten Unterrichtsbesuch pro Fach ist eine erweiterte Vorlage vorgesehen. Unterrichtsentwurf UNTERRICHTSNACHBESPRECHUNG Nach dem personen- und kompetenzorientierten Ausbildungsverständnis gilt es, die Auszubildenden im Rahmen eines Unterrichtsbesuchs in ihrem authentischen schulpraktischen Umfeld zu beobachten und bedarfsorientiert zu beraten und zu unterstützen. Diesen Beratungs- und Unterstützungsauftrag erfüllen sowohl die Seminarausbilder/-innen als auch die Vertreter/-innen der Schule (ABB, Mentoren, Ausbildungslehrkräfte). Bildquelle: Dieter Schütz / pixelio.de Die Unterrichtsnachbesprechung wird in der Regel von der eingeladenen Seminarausbilderin oder dem eingeladenen Seminarausbilder geleitet und findet in möglichst transparenten und strukturierten Kommunikationsabläufen statt, die die Lehrkräfte in Ausbildung als autonome(n), erwachsene(n) Lernende(n) ernst nimmt. Vgl. auch PERSONENORIENTIERUNG. Die Leiterin bzw. der Leiter der Unterrichtsnachbesprechung sollte dafür Sorge tragen, dass die Rahmenbedingungen der Nachbesprechung (Leitung, Zeitrahmen, Gesprächsstruktur, Visualisierungsmöglichkeiten, Sicherung der Ergebnisse ) geklärt werden; alle am Gespräch beteiligten Personen ihren jeweiligen Gesprächsbedarf benennen und in Abstimmung realisieren können; vorhandene und zu entwickelnde Kompetenzen in angemessener Weise Gegenstände des Gesprächs sind; insbesondere sollten auch die bereits vorhandenen Kompetenzen als Lerngegenstand dienen; die Entwicklungsaufträge vorangegangener Unterrichtsbesuche berücksichtigt werden; der Ausbildungsstand der Lehrkräfte in Ausbildung beachtet wird; eine lernförderliche Atmosphäre entsteht. Vor der Unterrichtsnachbesprechung wird der Lehrkraft in Ausbildung eine angemessene Zeit (ca. 10 min.) für die Vorbereitung der Stellungnahme eingeräumt, so dass die ca. 5- minütige Stellungnahme bei der Unterrichtspraktischen Prüfung (UPP) langfristig geübt werden kann.

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