Selbstverpflichtung der Mitgliedsorganisationen des Deutschen Spendenrates e.v.
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- Melanie Huber
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2 2 Seit April 2008 ist die Stiftung Liebenau Mitglied des Deutschen Spendenrates e.v. Damit hat sich die Stiftung im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtungserklärung zur Einhaltung folgender Standards bei der Spendenwerbung verpflichtet: Selbstverpflichtung der Mitgliedsorganisationen des Deutschen Spendenrates e.v. Wir sind durch Bescheid des Finanzamtes Friedrichshafen vom , Steuernummer 61018/01317 als ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt mit gültigem Freistellungsbescheid nach 52 ff. der Abgabenordnung, zuletzt vom Zur Erreichung größerer Transparenz und damit zur Gewährleistung einer erhöhten Sicherheit beim Spenden verpflichten wir uns, über die Einhaltung des geltenden Rechts hinaus zur Beachtung folgender Regeln: 1. Wir werden keine Mitglieder- und Spendenwerbung mit Geschenken, Vergünstigungen oder dem Versprechen bzw. der Gewährung von sonstigen Vorteilen betreiben, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Satzungszweck stehen oder unverhältnismäßig teuer sind. 2. Werbung, die gegen die guten Sitten und anständigen Gepflogenheiten verstößt, wird unterlassen. 3. Wir verpflichten uns, allgemein zugängliche Sperrlisten und Richtlinien zum Verbraucherschutz zu beachten. 4. Wir werden den Verkauf, die Vermietung oder den Tausch von Mitglieder- oder Spenderadressen unterlassen. 5. Die Prüfung unserer Buchführung, unseres Jahresabschlusses und Lageberichtes, sowie unserer Einnahmen-/Ausgabenrechnung erfolgt nach Maßgabe der jeweils gültigen Richtlinien des Institutes für Wirtschaftsprüfer (IdW) e.v.. Der Abschlussprüfer hat die Einhaltung dieser Selbstverpflichtung, soweit sie die Rechnungslegung betrifft, entsprechend zu prüfen und über das Ergebnis der Prüfung schriftlich zu berichten. Auf den Bestätigungsvermerk eines Wirtschaftsprüfers/vereidigten Buchprüfers kann verzichtet werden, wenn die Bemessungsgrundlage für die Beitragsberechnung gemäß Ziff. 4 der Beitragsordnung die Summe von im vorangegangenen Geschäftsjahr nicht überstiegen hat. 6. Spätestens bis zum des Folgejahres stellen wir einen für die Öffentlichkeit bestimmten Bericht fertig, der zumindest folgende Bestandteile enthält: a. gegliederte Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben mit Bestätigungsvermerk gemäß Ziff. 5 unter Berücksichtigung der Leitlinien für die Buchhaltung spendensammelnder Organisationen des Deutschen Spendenrates e.v. vom , b. Erläuterung von Bereichen, in denen Provisionen oder Erfolgsbeteiligungen gezahlt werden, c. Erläuterung der Behandlung von projektgebundenen Spenden, d. Hinweis darauf, ob Spenden an andere Organisationen weitergeleitet werden und ggf. in welcher Höhe, e. Hinweis auf die Selbstverpflichtungserklärung des Deutschen Spendenrates e.v. 7. Wir verpflichten uns, einen den Anforderungen dieser Selbstverpflichtung genügenden Bericht gegen Erstattung der Selbstkosten auf Wunsch an jedermann zu versenden. Entsprechend dieser Richtlinien legt die Stiftung Liebenau ergänzend zum Jahresbericht des Stiftungsverbundes mit diesem Bericht Rechenschaft über die Spendeneinnahmen im Jahr 2008 und deren Verwendung ab.
3 3 Die Stiftung Liebenau ist nicht prüfungspflichtig. Sie unterzieht sich jedoch einer freiwilligen Prüfung in analoger Anwendung der 316 ff. HGB. Die Prüfung erfolgte unter Beachtung der berufsüblichen Grundsätze für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gemäß der Prüfungs- und Rechnungslegungsstandards sowie Verlautbarungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer e.v. (IDW). Für das Jahr 2008 wurde der Stiftung Liebenau ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt, der diesem Bericht als Anlage 1 zur Kenntnis beigefügt ist. Da die Stiftung Liebenau neben der Sammlung von Spenden eine Vielzahl weiterer Aufgaben und Zwecke erfüllt und zur Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Zwecke verschiedene Zweck- und Wirtschaftsbetriebe betreibt, vermittelt der Jahresabschluss der Stiftung jedoch keinen direkten Überblick über Spenden, Zuschüsse und deren Verwendung, da wesentliche andere Positionen im Jahresabschluss enthalten sind. Deshalb erstellt die Stiftung gemäß Ziffer 5 der Selbstverpflichtung zusätzlich für den Bereich Fundraising eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, die mit gesondertem Prüfungsauftrag von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer auf die Einhaltung der Selbstverpflichtung geprüft wird. Für das Jahr 2008 wurde vom beauftragten Prüfer folgende Bescheinigung erteilt:
4 4 in unserer Mitte - der Mensch
5 5 Einnahmen-Ausgaben-Rechnung Stiftung Liebenau Fundraising 2008 Entsprechend der Richtlinien des Deutschen Spendenrates e.v. werden in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung auch Zahlungen öffentlicher Kassen berücksichtigt. Im Falle der Stiftung Liebenau handelt es sich hierbei um Investitionskostenzuschüsse, hauptsächlich im Bereich der Behinderten- und Altenhilfe. Eine detaillierte Aufgliederung der Verwendung der Mittel erfolgt auf den folgenden Seiten. EINNAHMEN Erhaltene Investitionskosten-Zuschüsse ,12 Spenden ,32 Bußgeldzuweisungen 360,00 Gesamte Einnahmen ,44 davon zweckgebundene Einnahmen ,26 hiervon weitergeleitete Spenden ,00 davon nicht zweckgebundene Einnahmen ,18 hiervon weitergeleitete Spenden 2.880,00 AUSGABEN DIREKTE UND INDIREKTE AUSGABEN FÜR FUNDRAISING Direkte Fundraisingausgaben Ausgaben für eigene Fundraising-Projekte ,81 Summe direkte Ausgaben ,81 Verwaltungsausgaben (indirekte Ausgaben) Personalkosten ,33 Beratungskosten ,65 Materialaufwand -309,92 Bürobedarf -511,25 Fort- und Weiterbildung, Reisekosten ,19 Beiträge, Gebühren ,00 Miete/Pacht -630,58 Interne Verrechnung Verwaltung ,75 Interne Verrechnung Gebäude ,00 Summe Verwaltungsausgaben ,67 Gesamte Ausgaben für Fundraising und Verwaltung ,48 Verbleibende Einnahmen für satzungsgemäße Verwendung ,96 Einnahmen gesamt ,44 Verwaltungskosten ,48 Verwaltungskostenquote 5,33%
6 6 Da die Stiftung Liebenau überwiegend selbst operativ tätig ist, erhält sie für eigene Investitions-Projekte - wie etwa Bau und Sanierung von Einrichtungen der Altenhilfe und Behindertenhilfe - Zuschüsse der öffentlichen Hand und z.b. von Aktion Mensch, die bei reinen Förderstiftungen in der Regel nicht in dargelegter Größenordnung gegeben sind. Hieraus resultiert die sehr gute Verwaltungskostenquote. Gegenüber dem Vorjahr (1,19%) ist diese aufgrund immer spärlicher fließender öffentlicher Zuschüsse auf 5,33% gestiegen, was jedoch immer noch als sehr niedrig anzusehen ist. Die Verwaltungskosten müssen teilweise sachgerecht im Wege der vorsichtigen Schätzung zugeordnet werden, da Mitarbeiter des Fundraisings auch andere Aufgabengebiete betreuen. Die Kosten für Arbeitsplätze und Personalkosten wurden anteilig dem Fundraising zugerechnet. Die Stiftung Liebenau nimmt jedoch bei der Verwendung der Fundraising-Einnahmen keinen Abzug für Verwaltungskosten vor. Diese werden aus anderen Mitteln der Stiftung getragen. Aus Gründen der Transparenz werden die Verwaltungskosten dennoch aufgeführt. Die Ausgaben (Verwendung der Einnahmen) übersteigen aus dargelegtem Grund die Einnahmen. Die Stiftung Liebenau hat im Jahr 2008 nur in sehr geringem Maße direkte Fundraising-Maßnahmen (wie Mailings o.a.) durchgeführt. Unsere wichtigste Aufgabe besteht darin, die operativen Gesellschaften im Verbund der Stiftung Liebenau in ihren Bemühungen um das Einwerben von Spenden zu unterstützen. Spenden, die wir erhalten, werden deshalb überwiegend an Projekte in unseren Tochtergesellschaften, insbesondere in der Behindertenhilfe weitergeleitet. Deshalb sind nur sehr geringe direkt zurechenbare Kosten für Medien, Versand, o.ä. entstanden. Die Kosten - bspw. Material für Zuschussanträge - werden für den gesamten Bereich Finanzen gemeinsam erfasst. Hier sind deshalb vorsichtige Schätzungen für den Bereich Fundraising notwendig, da eine getrennte Erfassung nicht möglich ist. Die Zahl der bewilligten Zuschüsse sank in den vergangenen 4 Jahren deutlich. Während im Jahr 2007 die Auszahlungen noch bei 4,23 Mio. lagen, sanken sie im Jahr 2008 auf 1,73 Mio. (-59%). Wir rechnen damit, dass die Zuschüsse für dringend notwendige Sanierungen, insbesondere in der Behindertenhilfe ebenso wie für Projekte in der Altenhilfe weiter sinken. So soll z.b. in Baden-Württemberg die Investitionskostenförderung in der Altenhilfe im Jahr 2010 auslaufen. Gleichzeitig halten die Steigerungen der entsprechenden Entgelte und Pflegesätze in den letzten Jahren weder in der Altenhilfe noch in der Behindertenhilfe mit der Kostenentwicklung Schritt. Um im Sinne der von uns betreuten Menschen den Versorgungsstandard zu halten und den Menschen ein gutes Zu Hause bieten zu können, sind wir deshalb künftig verstärkt auf Spenden angewiesen. Gleichzeitig setzen wir uns an vielen Stellen dafür ein, die öffentliche Hand nicht aus ihrer Verantwortung zu entlassen. Behinderte Menschen haben einen Rechtsanspruch auf angemessene Versorgung. Wir sehen dies als Aufgabe der gesamten Gesellschaft und setzen uns im Rahmen unserer sozialpolitischen Aktivitäten auch aktiv hierfür ein. Trotzdem gehen wir davon aus, dass wir zur Erfüllung unserer Aufgaben künftig ebenso wie auch andere Träger sozialer Dienste verstärkt darauf angewiesen sind, dass uns Menschen über die Leistungen der staatlichen Systeme hinaus durch Geld- oder Zeitspenden unterstützen. Dem Selbstverständnis der Stiftung Liebenau entsprechend, wollen wir auch in Zeiten weltweiter finanzieller Turbulenzen und klammer Kassen nicht nur das Bewährte erhalten, sondern auch künftig neue Konzepte testen und neue Angebote umsetzen. Ein wichtiger Fokus liegt derzeit auf dem Ausbau unserer Angebote für benachteiligte Kinder, Jugendliche und ihre Familien. Über 60 Angebote im Verbund der Stiftung Liebenau haben wir deshalb im Jahr 2008 zum Liebenauer Netzwerk Familie zusammengefasst. Im Rahmen dieser Initiative haben wir im Jahr 2008 bspw. zusammen mit den Oberschwabenkliniken eine sozialmedizinische Nachsorge gestartet. Diese soll schwer erkrankten oder frühgeborenen Kindern und ihren Familien nach einem Krankenhausaufenthalt das Zurechtfinden im Alltag erleichtern. Die Angebote des Netzwerks Familie sind jedoch in der Regel nicht ausreichend finanziert. Wir können sie deshalb nur dauerhaft erbringen, wenn wir hierfür Unterstützung durch Spenden oder Zustiftungen erhalten. Die vorliegende Übersicht stellt den Fundraising-Bereich der Stiftung Liebenau dar. Die Fundraising-Aktionen der Tochtergesellschaften der Stiftung Liebenau sind nicht in der Übersicht enthalten, da die Tochtergesellschaften in rechtlich selbstständigen GmbHs geführt werden. Auch die Aktivitäten, Einnahmen und Ausgaben von der Stiftung nahe stehenden oder von der Stiftung initiierten Organisationen wie z.b. Bürgerstiftungen, Fördervereine, Förderstiftungen im Bereich Hospiz, etc. sind in den Übersicht nicht enthalten, da es sich um eigene Rechtsträger handelt. Der vorliegende Bericht bezieht sich auf die Stiftung Liebenau selbst als Mitglied des Deutschen Spendenrats e.v.
7 7 Die Verwendung der zweckgebundenen und der nicht-zweckgebundenen Fundraising-Einnahmen wird im Folgenden dargestellt. Verwendung zweckgebundener Einnahmen Weiterleitung an Tochtergesellschaften und befreundete gemeinnützige Einrichtungen aufgrund einer Zweckwidmung Weiterleitung an die St. Lukas-Klinik ggmbh ,00 Weiterleitung an die St. Gallus-Hilfe ggmbh ,00 Weiterleitung an das Berufsbildungswerk Adolf Aich ggmbh ,00 Summe weitergeleitete Spenden ,00 Investitionsprojekte Altenhilfe ,77 Investitionsprojekte Behindertenhilfe ,35 Spartenübergreifende Investitionsprojekte ,00 Werkstatt für behinderte Menschen Holzhof -400,00 Bulgarisch-Deutsches Sozialwerk St. Andreas, Varna ,14 Pferdepflegehof Gut Kaltenberg ,00 Summe Verwendung zweckgebundener Einnahmen ,26 Verwendung nicht-zweckgebundener Einnahmen Weiterleitung an Tochtergesellschaften Freizeitmaßnahmen der St. Gallus-Hilfe ggmbh ,00 Special Olympics der St. Gallus-Hilfe ggmbh -500,00 Ferienfreizeit der St. Gallus-Hilfe ggmbh -250,00 Lebensräume für Jung und Alt St. Anna-Hilfe ggmbh -800,00 Summe Weiterleitung an Tochtergesellschaften ,00 Weiterleitung an Bulg.-Dt. Sozialwerk St. Andreas, Varna ,18 Summe Verwendung nicht-zweckgebundener Einnahmen ,18 Noch nicht verwendete Einnahmen 0,00 Die Stiftung Liebenau bezahlt keine erfolgsabhängigen Provisionen an Spendensammler. Projektgebundene Spenden wurden komplett an die jeweiligen Projekte weitergeleitet. Zweckgebundene Spenden wurden dem jeweiligen Zweck zugeführt bzw. an die entsprechenden Tochtergesellschaften der Stiftung Liebenau weitergeleitet und dort zweckgebunden verwendet.
8 8 Ausblick Im Jahr 2009 möchte die Stiftung vor allem Projekte im Bereich Kinder, Jugendliche und Familien unterstützen. Hierzu haben wir das Liebenauer Netzwerk Familie geschaffen, das spartenübergreifend die vielfältigen Angebote der Stiftung Liebenau für benachteiligte Kinder und Jugendliche und auf Hilfe für deren Familien bündeln soll. Informationen über unsere Angebote in diesem Bereich sowie weitere Spendenprojekte senden wir Ihnen auf Wunsch gerne zu. Sie finden Informationen auch auf unserer Homepage Allen Freunden, Gönnern und Unterstützern der Stiftung Liebenau an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön! Ihr Ansprechpartner: Spendenkonto: Stiftung Liebenau Konto-Nr Freunde und Förderer Sparkasse Bodensee Annette Staiber BLZ: Siggenweilerstr Meckenbeuren Tel: Fax: Mail: Internet: Aktuelle Spendenprojekte:
9 Anlage 1: Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss 2008 der Stiftung Liebenau 9
Jahresabschluss Liebe Leser,
Bibel TV Stiftung gemeinnützige GmbH Wandalenweg 26. 20097 Hamburg Bibel TV Stiftung gemeinnützige GmbH Wandalenweg 26 20097 Hamburg Telefon (+49) 40 / 44 50 66-0 Fax (+49) 40 / 44 50 66-18 E-mail info@bibeltv.de
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Charity for Street Children e.v. Charity for Street Children e.v. Ringslebenstraße 72 12353 Berlin Telefon: +49 30 22365908 Telefax: +49 30 22365908 Email: service@street-children.org Internet: www.street-children.org
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