Campingplatz Boller- Holz Ratswiehe Riede PLATZ ORDNUNG. Abfallbeseitigung
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- Otto Gärtner
- vor 8 Jahren
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1 Campingplatz Boller- Holz Ratswiehe Riede PLATZ ORDNUNG Die Platzordnung soll helfen, ein vernünftiges und friedliches Miteinander auf dem Campingplatz zu ermöglichen. Es kann hier nicht alles geregelt werden. Die gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz sind weitere Voraussetzungen für eine zufriedenstellende Freizeitgestaltung. Die Platzordnung ist alphabetisch nach Stichworten geordnet. Sie ist Bestandteil der Nutzungsverträge und gilt für alle Camper und Besucher. Abfallbeseitigung Wenn sie die ihnen gebotenen Einrichtungen richtig nutzen, unterstützen sie eine umweltfreundliche Abfallbeseitigung. Bringen sie keine Abfälle von zu Hause mit. Sortieren sie Sorgfältig. Im Zweifel wenden sie sich bitte an die Platzverwaltung. Die Abfallbeseitigung erfolgt nur in der Zeit vom 1. April bis 30. September Außerhalb dieser Zeit aus Kostengründen am Wohnort entsorgen. Glas, Papier, Pappe Hierfür steht ein Recycling-Container bereit. Bitte keine anderen Gegenstände einwerfen. Gelber Sack -Grüner Punkt
2 Die Säcke erhalten sie während der Sprechstunden im Vereinsheim. In den gelben Sack gehören Verpackungen aus Leichtstoffen; Styropor, Kunststoff, Verbundstoff- Getränkekartons, Aluminium, Weißblech. Bioabfälle -Grüne Tonne- In die Biotonne Küchenabfälle, z.b. Obst-, Salat- und Gemüsereste, Kaffeesatz und Tee Reste inkl. Filter und Beutel, Eierschalen, Einstreu von Kleintieren usw. Keine Speisereste und Backwaren. Restmülltonne -Hausmüll- In die Restmülltonne gehören z.b.: Speisereste, Asche, Zigarettenkippen, Windeln, Hygienepapier. Problemabfälle Batterien, Säuren, Farbreste, Leuchtstoffröhren usw. müssen als Sondermüll entsorgt werden. Weil dafür auf dem Campingplatz keine Möglichkeit besteht, bitte am Wohnort entsorgen. Sperrmüllabfuhr Eine Sperrmüllabfuhr findet in unregelmäßigen Abständen statt. Termine werden mittelfristig am Aushang bekanntgegeben oder nach Bedarf vereinbart. Kein Sperrmüll sind Zäune, Paletten, Maschendraht, Bauholz, Holzfußböden, Autoreifen und Kühlgeräte. Diese Gegenstände können nach Vereinbarung mit der Platzverwaltung nur kostenpflichtig entsorgt werden. Gartenabfälle
3 In den dafür vorgesehenen Container nur Gras, Heckenschnitt, Laub, kleingeschnittene Äste, Baumstümpfe, Blumenerde und andere Gartenabfälle. Baumfällen und Bäume aussägen nur in den Monaten Oktober, November und Februar. Das Schnittgut nicht zerkleinert zum Schredder Platz bringen und geordnet ablegen, Stammenden in eine Richtung. Größere Mengen können nach Absprache mit der Platzverwaltung auf dem eigenen Platz geschreddert werden. Steine und alte Gehwegplatten bitte zum vorgesehen Steinplatz bringen. Abwasser Abwasser dürfen nicht in das Erdreich geleitet werden. Sie sind in Behälter zu sammeln und zu den Entleerung Stellen auf den Abwassergruben bei den Toiletten zu bringen. Auto/Kfz. Nur langsam fahren, denken sie an spielende Kinder. Das Parken auf den Wegen ist nicht gestattet. Tagesbesucher dürfen nicht mit Fahrzeug auf den Platz. Übernachtungsgäste können ihr Fahrzeug auf den Platz des Besuchten abstellen. Vom 1. Mai bis zum 15. September darf auf dem Platz zu folgenden Zeiten nicht mit dem Kraftfahrzeug befahren werden: Uhr Mittagsruhe Uhr Nachtruhe. Rettungsfahrzeuge sind ausgenommen. In besonderen Fällen kann die Platzverwaltung Ausnahmen gestatten. Unnötiges Fahren (zur Toilette, zur Gaststätte, zum Müllcontainer usw.) muss unterbleiben. Grundsätzlich untersagt sind: Autowaschen, Ölwechsel und größere Reparaturarbeiten am Fahrzeug.
4 Ballspielen Ballspiele sind nur auf dem eigenen Platz, auf der Wiese beim Kinderspielplatz und auf den der Weser vorgelagerten Freiflächen erlaubt. Die Gefährdung oder Belästigung anderer sind auszuschließen. Während der Mittags- und Nachtruhe sind Ballspiele untersagt. Bäume Bäume und Sträucher sollen nicht auf die unmittelbare Grenze zum Nachbarn oder zum Weg hin gepflanzt werden. Äste, die über die Grundstücksgrenze hinausragen, sind entsprechend zu beschneiden. Die Höhe der Bäume sollte nicht 3 Meter überschreiten. Bei begründeten Beschwerden muss die Einhaltung dieser Höhe, soweit keine gesetzlichen Regelungen dagegen sprechen, verlangt werden. Baum fällen und Abschnitte: siehe Abfallbeseitigung / Gartenabfälle. Besucher Besucher sind alle Personen, die nicht im Haushalt des Platzinhabers leben. Besucher, die auf dem Campingplatz übernachten, müssen vom ersten Tag an eine Besuchergebühr entrichten. Die Besucher sind vor der Übernachtung, spätestens währen der darauffolgenden sonntäglichen Sprechstunde anzumelden. Für Besucher die regelmäßig kommen und übernachten, kann mit der Platzverwaltung eine pauschale Gebühr vereinbart werden. Für Tagesbesucher wird keine Gebühr erhoben. Sie dürfen nicht mit dem Kraftfahrzeug auf den Platz. Besucher müssen ihre Hunde auf dem gesamten Campingplatz anleinen. Die Platzordnung ist für alle Besucher verbindlich. Bootsanleger Bootsanleger bedürfen einer behördlichen Genehmigung.
5 In der Zeit vom 15. Oktober bis 31. März müssen die Anlagen laut Genehmigung aus dem Überschwemmungsgebiet entfernt werden. Feiern Gegen Feiern und Geselligkeit ist nichts einzuwenden. Die Nacht- und Mittagsruhe muss unbedingt eingehalten werden. Laute Musik und laute Unterhaltung nach Uhr führen zu den meisten Beschwerden. Feuerstellen Offenes Feuer und Kamine sind nicht erlaubt. Feuerstellen zum Grillen dürfen nicht unbeaufsichtigt sein. Nach dem Grillen ist die Glut zu löschen oder so abzudecken, dass Funkenflug ausgeschlossen wird. Glut oder heiße Asche dürfen nicht in den Müllcontainer gebracht werden. Wohnwagen sind so aufzustellen, dass bei einen ausgebrochenen Feuer jederzeit abgezogen werden können. Fischteiche Fischteiche dürfen nicht angelegt werden. Derartige Erdvertiefungen sind im Überschwemmungsgebiet untersagt. Bereits bestehende Teiche müssen bei einen Platzinhaberwechsel beseitig werden. Gas Die Größe der Gasflaschen darf ein Fassungsvermögen von 11 kg Inhalt nicht übersteigen. Sie müssen in dem dafür vorgesehen Gasflaschenkasten untergebracht werden. Ist ein solcher Kasten nicht vorhanden, so sind diese anderweitig unter Verschluss zu halten. Dies gilt auch für leere Gasflaschen. Für die turnusmäßige Überprüfung der Gasanlagen samt Leitung und Verbrauchstellen ist jeder selbst verantwortlich. Auch Standwagen liegen der Untersuchung durch einen
6 autorisierten Gasprüfer. Kann in einen Schadensfall keine Gasprüfbescheinigung vorgelegt werden, verweigern die Versicherungen die Regulierung. Hunde Hunde müssen so gehalten werden, dass eine Belästigung anderer ausgeschlossen wird. Herum streunen und ständiges Bellen ist zu unterbinden. Außerhalb des eigenen Stellplatzes sollten die Tiere an der Leine geführt werden. Besucher haben ihre Hunde grundsätzlich anzuleinen. Hundehalter führen Gegenstände bei sich mit dem sie die Exkremente der Tiere entfernen können. Auf dem Spielplatz oder Spielwiese und in den Badebuchten haben Hunde nichts zu suchen. Kinderspielplatz Die Benutzung des Kinderspielplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Die Geräte sind für Kinder bis zum 12. Lebensjahr bestimmt und schonend zu behandeln. Den Platz bitte sauber halten. Hunde sind fernzuhalten. In der Zeit vom Ist die tägliche Mittagsruhe von Mittagsruhe 1. Mai bis zum 15. September Uhr bis Uhr einzuhalten. Während dieser Zeit sind insbesondere untersagt: Fahren mit dem Kraftfahrzeug, Ballspiele, laute Musik-und alle die Nachbarschaft störenden Geräusche. Für Rasenmähen und handwerkliche Arbeiten die Hämmern und Klopfen erforderlich machen, gilt die Mittagsruhe bis Uhr.
7 Nachtruhe Die tägliche Nachtruhe von Uhr bis 6.00 Uhr ist einzuhalten. Alle die Nachbarschaft störenden Geräusche haben zu unterbleiben. Denken sie daran, das lautes Feiern und laute Musik für die Nachbarschaft störende Geräusche sind. Beachten: Die Nachtruhe gilt während des ganzen Jahres. Platzbelegung Die Stellplätze dürfen nur mit Wohnwagen, Zelten und nicht baugenehmigungspflichtigen Gerätehäusern belegt werden. Die Wohnwagen sind so aufzustellen, dass sie jederzeit, insbesondere bei Hochwassergefahr, abgezogen werden können. Gehwegplatten dürfen verlegt werden, keine Betonplatten. Holzfußböden für Vorzelte erlaubt. Eine spätere Entsorgung muss jeder selbst vornehmen. Geschlossene Grundstückseinfriedungen (Lattengeflecht Zäune, Plexiglaswände usw.) sind untersagt. Für Windschutz- Sitz-Ecken dürfen höchstens 5 Lamellenelemente in der Größe von maximal 180 cm x 180 cm aufgestellt werden. Platzpflege Jeder hat seinen Platz zu pflegen. Insbesondere ist das Gras kurz zu halten. Gerümpel darf nicht herumliegen. Auf das landschaftliche Gesamtbild ist zu achten. Auch die an dem Platz vorbeiführenden Wege sind in die Platzpflege einzubeziehen. Platzaufgabe Die Kündigung des Platzes muss bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres mit Wirkung zum 28. Februar des folgenden Jahres erfolgen. Bei einer Platzaufgabe ist der Platz in
8 sauberen Zustand zu hinterlassen. Erdvertiefungen, die durch Wegnahme von Gehwegplatten o.ä. entstanden sind, müssen mit Erde aufgefüllt und mit Gras eingesät werden. Wohnwagen sind zu entfernen. Eine Rückgabe des Platzes an die Platzverwaltung ist vor Ort erforderlich. Rasenmähen Rasenmähen vom 1. Mai bis zum 15 September Werktags von Uhr bis Uhr und Uhr bis 19.00Uhr. Vom 16. September bis 30. April gilt die gesetzliche Regelung. Sonntags darf grundsätzlich kein Rasen gemäht werden. Saisonende Die Saison endet am 15. Oktober eines jeden Jahres. Räumen sie bis zu diesen Termin ihren Platz auf. Gartenmöbel, Gartengeräte, Kinderspielzeug usw. müssen weggeräumt sein, damit bei einen eventuellen Hochwasser nichts abgeschwemmt werden kann Sanitär Die Sanitäreinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Benutzung durch kleine Kinder nur in Begleitung Erwachsener. Hinweise und Anordnungen des Reinigungspersonals sind zu befolgen. Sparsamer Papierverbrauch wird voraus gesetzt. Die Toiletten und Waschräume sind keine Spielplätze. Wirken sie entsprechend auf ihre Kinder ein und verbieten sie ihnen auch den Aufenthalt in der näheren Umgebung der Sanitäranlagen. In der Zeit vom 15 Oktober bis 31. März besteht kein Anspruch auch Wasserversorgung und Nutzungsmöglichkeiten der Sanitäreinrichtungen.
9 Strom Jeder Platz hat seinen Zähler und ist mit 16 Amp. abgesichert. Mit dem Jahresentgelt ist eine Stromverbrauchs- Vorauszahlung zu leisten. Die genaue Abrechnung folgt nach Saisonende. Reparaturarbeiten an den zentralen Zählerkästen dürfen nur von der Verwaltung bestellte Fachleute vornehmen. Zählerkästen müssen unbedingt leicht zugänglich sein. Nicht in unmittelbare Nähe Bäume und Sträucher pflanzen. Schlengen Schlengen sind in der Weser vorgelagerte Grünflächen. Sie sind für jedermann zugänglich. Die Platzordnung gilt auch hier uneingeschränkt. In der Zeit vom 1. November bis zum 1. April Dürfen hier keine Boote, Trailer, Anleger oder andere Gegenstände lagern dieses gilt auch bei einen zu erwarteten Hochwasser außerhalb dieser Zeit. Außerdem ist untersagt: a) Das Einschlagen von Pfählen und Eisenstangen. b) Das Umgraben der Erdoberfläche. c) Das Beschädigen der Uferbefestigung durch Wegnahme von Steinen o.ä. Wasser-Zapfstellen Das Wasser ist für Haushaltszwecke gedacht (Händewaschen, Zähneputzen, Geschirrabwaschen usw.). Gemüseputzen usw. ist an den Zapfstellen nicht erlaubt. Gartenschläuche dürfen auf keinen Fall angeschlossen werden. Gehen sie sparsam mit dem Wasser um.
10 Wasser für Kinderplanschbecken darf nicht den Zapfstellen entnommen werden. Windschutz Als festen Windschutz dürfen maximal 5 Lamellenelemente von höchstens 180cm x 180cm aufgestellt werden. Plexiglas, Strohmatten und Metall sind nicht gestattet. Insgesamt muss die Windschutzecke ins landschaftliche Gesamtbild passen. Wichtig - Wichtig!! 1. Keine Betonplatten gießen. 2. Keine festen Vorbauten, nur Vorzelte. 3. Platznummern deutlich sichtbar anbringen. 4. Bei Umzug bitte Adressänderung der Platzverwaltung melden. 5. Landwirtschaftliche Nutzflächen, Weiden und Ackerland in der Umgebung nicht betreten. 6. Weidentiere nicht füttern. 7. Beachten sie regelmäßig den Aushang am Vereinsheim und bei den Toiletten. 8. Platzordnung im Wohnwagen, damit sie jederzeit nachlesen können. Campingplatz Boller-Holz Riede Postanschrift Zuständige Polizeidienststellen: Polizei Thedinghausen Telefon: 04204/ 402 Kripo+Polizei Achim Telefon: 04202/ 9960
11 Wasserschutzpolizei Langwedel Telefon: 04235/ 310 Wasserschutzpolizei Nienburg Telefon: 05021/ 7007 Wasserschutzpolizei Bremen Telefon: 0421/ Wichtige Telefonnummern Campingplatzverwaltung Riede Telefon: 04294/ 241 Bremen Telefon: 0421/ Notruf Polizei 110 Notruf Feuerwehr 112 Feuerwehrleitstelle Verden / 5060 Krankentransport LK Verden / 5060 Krankentransport Zentrale Leitstelle Bremen 0421 / Ärzte: Gem. Praxis Dr. Kayser u. Göstemeyer Bremer Str Riede Tel: / 1232 Dr. Röpke Braunschweiger Str. 33
12 27321 Thedinghausen Tel / 279 Taxi-Ruf und Krankenfahrten Kautscher, Emtinghausen / Thedinghausen / 357 Zahnärztin Dr. Hentschel Dorfstr Riede / 556
Zusätzliche Müllkosten
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