Info: PädNetzS 2019/2. Offener Brief an die Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte

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1 PädNetzS eg Genossenschaft der fachärztlichen Versorgung von Kindern und Jugendlichen PädNetzS Info: 2019/2 Offener Brief an die Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte Antwort der Präsidentin der Baden-Württembergischen Versorgungsanstalt auf den Offenen Brief

2 QPäd 2.0 Online-QM speziell für Pädiater! Qualitätsmanagement mit QPäd bedeutet Erleichterung im Praxisalltag! Schon 600 Kinderarztpraxen nutzen QPäd! Pflichtdokumente, Mustervorlagen, Checklisten u.a. zu folgenden Themen: Datenschutz z.b. Datenschutzrichtlinie, Patienten-Information Hygiene z.b. Reinigungs- und Desinfektionsplan Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz z.b. Gefährdungsbeurteilung Praxisprozesse z.b. Umgang mit Arzneimitteln und Medizinprodukten Praxismanagement z.b. Teambesprechung, Mitarbeiterbefragung BA.Akademie GmbH Gildestr Ibbenbüren T F

3 Editorial PädNetzSInfo:2019/2 3 Die VA: Viel Geld wenig Beachtung Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe PädNetzS-Mitglieder, wir wurden vor Kurzem auf ein Thema aufmerksam gemacht, das uns alle existentiell angeht, dem wir aber, wie ich meine, aus irgendeinem Grund viel zu wenig Aufmerksamkeit schenken: Die Versorgungsanstalt für Ärzte und Zahnärzte Baden-Württemberg und ihre Geldpolitik. Mit versicherungsmathematischer Verklausulierung wird die Tatsache, dass die VA Baden-Württemberg einen Geldberg von über 14 Milliarden angehäuft hat und jährlich fast genau soviel Geld in diese Rücklage steckt wie sie für die Leistungsempfänger ausgibt, gerechtfertigt. Gerne würde ich dieses Thema weiterhin im Blick behalten und auch Ihre Beiträge und Erwägungen hierzu entgegennehmen und in dieser Zeitschrift veröffentlichen. Denn ich glaube, dass unsere Altersversorgung nur bei den Versicherungsmathematikern alleine nicht gut aufgehoben ist. Mit besten kollegialen Grüßen Ulrich Kuhn Grundannahme dabei ist, dass sich in den nächsten 35 Jahren das Verhältnis der Einzahler zu den Leistungsempfängern von 3:1 auf 1:1 verändert, was aus der jetzigen Altersstruktur der Einzahler geschlossen wird, bei der die über 55-Jährigen, die in den nächsten zehn Jahren in den Ruhestand gehen sehr viele sind und die Jüngeren deutlich weniger (s. VA Aktuell , Seite 2). Meines Erachtens nach wird hier aber nicht berücksichtigt, dass dies keine fortzuschreibende Entwicklung ist, sondern dass dem ausscheidenden Wellenberg der Generation 55+ ein genauso hoher der Nachfolgegeneration folgen muss, wenn das Gesundheitssystem nicht zusammenbrechen soll.

4 4 PädNetzSInfo:2019/2 Impressum PädNetzS 2019/2 6 LEITARTIKEL: Offener Brief an die VA / Antwort der Präsidentin VA Impressum: PädNetzS eg Genossenschaft der fachärztlichen Versorgung von Kindern und Jugendlichen Lenzhalde Stuttgart Tel.: Fax: info@paednetz-s.de Verantwortlicher Redakteur: Ulrich Kuhn, Dettinger Str. 2, Kirchheim Anzeigenverwaltung: Ulrich Kuhn, Dettinger Str. 2, Kirchheim Anzeigenanmeldung, Tel: kuhn@onkel-doktor.org Gestaltung: Heide Sorn-Daubner, Stuttgart Druck: Druckerei Laubengaier, Leinfelden-Echterdingen Auflage: 5 Ausgaben/Jahr mit jeweils ca Exemplaren Gedruckt auf Papier aus nachhaltiger Forstwirtschaft Verteiler: Alle niedergelassenen Kinder- und Jugendärzte, Kinderchirurgen, Kinder- und Jugendpsychiater und Pädaudiologen und alle Kliniken dieser Fachgruppen in Baden-Württemberg

5 Inhalt PädNetzSInfo:2019/2 5 ARBEITSVERTRAG? 12 RECHTSFRAGEN: Befristete Arbeitsverträge mit Weiterbildungsassistenten 21 PEB-PROJEKT: "GeMuKi" Gesunde Mütter, gesunde Kinder Inhalt Leitartikel: Offener Brief an die VA / Antwort der Präsidentin VA Einladung Generalversammlung PädNetzS eg QPäd Mit QM für die Behörde gewappnet! paedoc: Sicher bei der Arbeit Rechtsfragen Kurzmeldung Sprung aus der Praxis peb-projekt "GeMuKi" Schulungen Termine Themenabende Kooperationspartner PädNetzS-Beitrittserklärung

6 6 PädNetzSInfo:2019/2 Leitartikel

7 Leitartikel PädNetzSInfo:2019/2 7 OFFENER BRIEF, Offener Brief an unsere Vertreter der Baden-Württembergischen Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Unsere VA zahlt derzeit, Stand 2017, jährlich ca. 628 Millionen an die Ruhegeldempfänger aus. Unsere VA hat derzeit einen Deckungsstock incl. Sicherheitsrücklage von Millionen (14,195 Milliarden). Dies entspricht ca. 22,5 Jahre (270 Monate) Ruhegeldzahlungen auf derzeitigem Niveau und könnte logischerweise bei so guter Ausgangslage Begehrlichkeiten der Politik erwecken (Stichwort Bürgerversicherung). Der sogenannte Deckungsstock (Kapitalanlagen, Immobilien, Aktien, etc.) samt Sicherheitsrücklage werden seit Gründung der VA (1954) ständig erhöht wurden z.b. über 608 Millionen zugeführt. Entnahmen aus dem Deckungsstock wurden, so weit uns bekannt, seit Gründung der VA nie durchgeführt, zumindest nicht in den letzten 10 Jahren. Die jährlichen Punktwerterhöhungen werden hingegen seit Jahren nicht einmal an die Inflationsrate angepasst: Steigerung Lebenshaltungskosten/Inflationsrate lt. Stat. Bundesamt in 10 Jahren ( ) 12,02 % Steigerung Deckungsstock/Sicherheitsrücklage in 10 Jahren 74,00 % (!) Steigerung Punktwert/Ruhegeld VA BW in 10 Jahren 6,04 % (!) Steigerung Punktwert/Ruhegeld Bayerische Ärzte Versorgungskammer in 10 Jahren 14,51 % Diese Zahlen besagen vieles. Dazu brauchen wir keine, für uns meist unverständliche Berechnungen von Versicherungsmathematikern. Die Punktwertsteigerung der Bayerischen Versorgungskammer für Ärzte von 14,5% innerhalb von 10 Jahren ist mehr als doppelt so hoch wie die der VA-BW. Die Bayerischen Vergleichswerte sind hier nahezu identisch: Bayern mit Ruhegeldern von 960 Millionen bei einem Deckungsstock von 21,537 Milliarden, entspricht Rücklagen von 22,43 Jahren (269 Monate) für Ruhegeldzahlungen. Durch jahrelange, nicht an die Inflationsrate angepasste Punktwerte werden für alle (!) VA-Teilnehmer in Baden-Württemberg aktive Teilnehmer und Versorgungsempfänger die zukünftigen Ruhegeldzahlungen immer magerer und der Deckungsstock wird unverständlicherweise immer weiter anwachsen. Gibt es eigentlich eine Zielvorgabe für die endgültige Höhe des Deckungsstockes? Wieviele weitere Milliarden sind hier geplant und wer soll davon profitieren? Das Renteneintrittsalter wurde bereits auf 67 Jahre heraufgesetzt und die Versorgungsabgaben wurden um ein Drittel auf 12% erhöht. Auch dies hat bisher nicht zu einer höheren Ruhegeldanwartschaft/ Ruhegeldzahlung geführt. Nebenbei bemerkt, werden die derzeit aktiven Teilnehmer ihre Ruhegelder später zu 100% entsprechend ihres Steuersatzes versteuern müssen. Die demographische Entwicklung unserer Gesamtbevölkerung ist in unserem Berufsstand bekanntlich eine andere Situation und wird uns somit weniger belasten. Wir wissen, dass die Lebenserwartung ständig steigt und dass somit länger Leistungen an die Leistungsempfänger bezahlt werden müssen. Wir wissen auch, dass auf dem Kapitalmarkt nur noch niedrigere Renditen erzielt werden können (nicht so bei Sachwerten/Immobilien). Deckungsstockverzinsung, Sicherheitsrücklage, Rechnungszins, Längerlebigkeit sind alles Parameter, die wir anerkennen und berücksichtigen. Was uns stört, ist das exorbitante Anwachsen des Deckungsstockes bei einer gleichzeitigen, sogenannten Dynamisierung, die keine ist. Es kann nicht sein, dass die Punktwerterhöhungen über Jahre hinweg bei weitem nicht die Inflationsraten ausgleichen. An dieser Stellschraube muss gedreht werden. Wir fordern deshalb hiermit zum Ersten, dass zukünftig jährlich der Punktwert konsequent und regelmäßig mindestens (!) an die Inflationsrate angepasst wird. Unsere Vermögenslage ist mit Sicherheit gut genug. Zum Zweiten fordern wir, dass als Ausgleich für den Verlust an die nicht angepasste Inflationsrate der letzten Jahre, der Punktwert einmalig und zwar sofort um 8% erhöht wird. Konkret bedeutet dies, dass der Deckungsstock jährlich um etwa 50 Millionen, d.h. um ca. 8,3% weniger gefüttert wird. Mit den Zahlen aus 2017 bliebe dann immer noch eine jährliche Zuführung zum Deckungsstock von ca. 558 Millionen. Wir fordern also hiermit in keinster Weise den Abbau des bestehenden Deckungsstockes. Auch für uns steht Stabilität und Sicherheit über Generationen hinweg an oberster Stelle. Es sollte andererseits jedoch wohl auch für Sie lästig sein, wenn Sie ständig mit Klagen über das Thema fehlende Dynamik konfrontiert werden. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Mitglieder des Verwaltungsrates der VA BW, wir bitten hiermit, unser beschriebenes Anliegen mit aller Sorgfalt und zeitnah zu bearbeiten. Um dieses äußerst wichtige Thema an all unsere Kollegen zu übermitteln, bitten wir Sie, unseren Offenen Brief über das VA Aktuell zu veröffentlichen. Die VA Ihrerseits könnte dann darin gleichzeitig zu unseren Fragen Stellung nehmen. Online Umfragen oder Veröffentlichung unseres Anliegens in den Neuen Medien, um unser Anliegen an die Kollegenschaft zu verbreiten, wollen wir vermeiden. Wir stehen Ihnen diesbezüglich gerne jederzeit zur Verfügung. Wir danken Ihnen Allen für Ihr Verständnis und hoffen auf gute Zusammenarbeit. Mit kollegialen Grüßen Dr. Bernfried Rau, Weinsberg Dr. Wolfgang Schempf, Reutlingen Dr. Holger Grohmann, Bruchsal Dr. Gerhard Kälber, Niefern-Öschelbronn

8 8 PädNetzSInfo:2019/2 Leitartikel ANTWORT AUF DEN OFFENEN BRIEF VOM Antwort der Präsidentin der Baden-Württembergischen Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte Sehr geehrter Herr Kollege, in Ihren Briefen vom / stellen Sie an die Organmitglieder der Versorgungsanstalt eine Reihe von Fragen und Forderungen, auf die ich im Folgenden näher eingehen möchte. Zentraler Punkt Ihres Anliegens ist die Dynamisierung der Versorgungsleistungen. Dieser Problematik kann man sich aber nur nähern, wenn man sich mit dem versicherungsmathematischen System, insbesondere dem Finanzierungsverfahren, beschäftigt. Die Versorgungsanstalt ist im sog. offenen Deckungsplanverfahren finanziert. Das offene Deckungsplanverfahren ist ein Mischsystem aus Kapitaldeckungs- und Umlageverfahren. Derzeit wird der Punktwert der Versorgungsanstalt zu ca. 60 % von Umlageelementen und zu ca. 40 % von Kapitaldeckungselementen gestützt. Die von Ihnen erbetene Rechtsgrundlage für dieses System und insbesondere den Umfang des Deckungsstocks können Sie aus 13 Abs. 3 der Satzung entnehmen. Dort heißt es: (3) Soweit die Einnahmen nicht zu satzungsmäßigen Ausgaben verwendet werden, sind sie dem Deckungsstock und der Sicherheitsrücklage zuzuführen. Übersteigen die Ausgaben die Einnahmen, so ist der fehlende Betrag dem Deckungsstock zu entnehmen. Die darauf beruhende Punktwertrechnung finden Sie in 28 Abs. 4 der Satzung. Dort heißt es: (4) Der Punktwert wird so errechnet, dass bei Annahme gleich bleibender Verhältnisse die bis zum Beharrungszustand anfallenden Reineinnahmen an Versorgungsabgaben und ihre Zinsen zuzüglich des vorhandenen Deckungsstocks und seiner Zinsen den gesamten bis zum Beharrungszustand zu erwartenden Leistungsverpflichtungen nach dem Punktwert entsprechen. Der Punktwert wird zum 1. Juli eines jeden Jahres unter Beachtung der inzwischen eingetretenen Veränderungen der als gleich bleibend angenommenen Verhältnisse ermittelt. nicht finanzieren können. Dieser demographische Aufbau führt dazu, dass nach derzeitigen versicherungsmathematischen Berechnungen der Deckungsstock bis zum Jahr 2055 auf ca. 24 Mrd. EUR wachsen muss, um die dauerhafte Finanzierung des Systems zu gewährleisten. Erst danach verändert sich der Altersaufbau dergestalt, dass ein Abbau des Deckungsstocks erfolgt. In Ihren Briefen thematisieren Sie, dass die Entwicklung des Punktwerts in den letzten 10 Jahren geringer als die Inflationsrate und die Dynamik bei anderen Versorgungswerken war. Dass die Entwicklung des Punktwerts in den letzten 10 Jahren hinter der Inflationsrate gesamthaft gesehen zurückgeblieben ist, bestreite ich nicht. Allerdings ist kein Altersversorgungssystem sowohl im Umlage als auch im Kapitaldeckungsverfahren in der Lage, stets einen Inflationsausgleich herbeizuführen. Dies erkennen Sie auch daran, dass die Deutsche Rentenversicherung zwischen den Jahren 2004 und 2010 in vier Jahren keinerlei Rentendynamik ausgewiesen hat, obwohl es auch zu dieser Zeit Inflation gab. Wir sind sicher einer Meinung, dass es absolut wünschenswert ist, dass die Entwicklung des Punktwerts für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Versorgungsanstalt einen Inflationsausgleich bietet. In vielen vorangegangenen Jahren ist dies auch gelungen. Eine Garantie dafür kann jedoch kein System der Altersversorgung bieten. Über längere Zeiträume als 10 Jahre sehe ich aber sehr wohl die Chance, dass ein solcher Inflationsausgleich gelingt. Ihre Forderung, den Punktwert künftig jährlich konsequent und regelmäßig mindestens gemäß der Inflationsrate anzupassen, lässt sich daher nicht verwirklichen, ohne die Stabilität und Sicherheit der Versorgungsanstalt zu beschädigen. Präsidentin der Versorgungsanstalt Dr. med. dent. Eva Hemberger Anders als beim reinen Umlagesystem der Deutschen Rentenversicherung hat die Versorgungsanstalt daher nicht nur die gegenwärtigen Einnahmen und Ausgaben inclusive des Deckungsstocks zu bilanzieren, sondern auch alle zukünftigen Leistungsverpflichtungen. Diese versicherungsmathematische Rechnung stellt sicher, dass die Versorgungsanstalt auch in Zukunft ihre Leistungsverpflichtungen gegenüber den Teilnehmerinnen und Teilnehmern gewährleisten kann. Dies ist deswegen so bedeutsam, weil die Versorgungsanstalt vollumfänglich eigenfinanziert ist und keinerlei staatliche Zuschüsse erhält. Aufgrund des demographischen Aufbaus der Teilnehmerschaft der Versorgungsanstalt, die von relativ starken rentennahen Jahrgängen und nachfolgenden geringer besetzten Jahrgängen geprägt ist, muss der Kapitaldeckungsanteil des versicherungsmathematischen Systems in der Gestalt des Deckungsstocks sicherstellen, dass die Versorgungsleistungen der stark besetzten Jahre auch dann finanziert werden können, wenn Sie sich im Ruhestand befinden und die nachfolgenden Jahrgänge deutlich schwächer besetzt sind, so dass deren Versorgungsabgaben die dann fälligen Versorgungsleistungen allein

9 Generalversammlung PädNetzSInfo:2019/2 9 Foto: jaz-hotel.com/hotels/jaz-stuttgart 12 GENERALVERSAMMLUNG PÄDNETZS EG Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir laden alle Mitglieder unserer Genossenschaft und interessierte Kollegen ganz herzlich ein zu unserer 12. Generalversammlung am 6. Juli 2019 von Uhr in das Hotel Jaz Stuttgart, Wolframstr. 41 in Stuttgart (Europaviertel, in unmittelbarer Nähe zur Stadtbibliothek und dem Milaneo) Programm / Uhr: Begrüßung R.v.Butler Bericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2018 Kuhn/Gaukler Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2018 R.v.Butler Bericht des Ergebnisses der vereinfachten Prüfung nach 53a GenG Vorlage des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 U. Kuhn Feststellung desselben und Beschlussfassung Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat N.N. Beschlussfassung In-sich-Geschäfte Verlängerung der Befreiung des Vorstandes von 181 BGB bezüglich seiner Funktionen in der paedoc AG R.v.Butler Präsentation paedoc AG Reinhardt/Kuhn Sonstiges Bitte melden Sie sich zur besseren Planung im PädNetzS -Büro an. Ulrich Kuhn für den Vorstand Dr. R. v. Butler für den Aufsichtsrat

10 10 PädNetzSInfo:2019/2 QPäd QPäd Mit QM für die Behörde gewappnet! Was tun, wenn das Gewerbeaufsichtsamt, das Gesundheitsamt oder eine andere Aufsichtsbehörde vor der Tür stehen oder eine Begehung angekündigt haben? Qualitätsmanagement kann in einigen Fällen sicher eine lästige Pflicht sein, es kann aber auch ausgesprochen hilfreich sein, z.b. wenn es darum geht sich auf eine Begehung durch eine Behörde vorzubereiten. Deshalb wurde bei der Entwicklung von QPäd dem online-basierten QM-System für die pädiatrische Praxis auf beide Aspekte (notwendige Pflichtdokumente und praxistaugliche Ergänzungsdokumente) Wert gelegt. Ziel ist es Ihnen ein System an die Hand zu geben, mit dem Sie möglichst schnell und einfach die QM-Pflichten erfüllen können, das aber auch Arbeitsvorschriften und Checklisten enthält, die Ihnen im Praxisalltag helfen und mit deren Hilfe Sie einer Überprüfung durch die Behörde standhalten. Und so einfach geht s: Viele der Pflichtdokumente liegen bereits vollständig vor und brauchen von Ihnen nicht mehr bearbeitet zu werden. Diese werden von der QPäd-Zentrale gepflegt und bei Bedarf aktualisiert. Die Pflichtdokumente, die praxisspezifisch zu erstellen sind, sind als Mustervorlage hinterlegt und müssen (mit wenig Aufwand) lediglich praxisindividuell ergänzt werden. Wenn Sie diese Dokumente bearbeitet haben, sind Sie bzgl. der Dokumentation bereits bestens auf eine Begehung vorbereitet. Damit aber auch bei der Umsetzung in der Praxis nichts anbrennt, enthält QPäd viele Checklisten, mit denen Sie prüfen können, ob Sie alle Forderungen der Überwachungsbehörden erfüllt haben. Und das Beste: Der Erhaltungsaufwand für Ihr QM-System ist sehr gering, denn Sie müssen nur dann etwas tun, wenn sich in Ihrer Praxis etwas ändert, da die allgemeingültigen Dokumente von der Zentrale auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Den berühmtberüchtigten QM-Ordner, der langsam aber sicher veraltet, wird es nicht mehr geben und Sie müssen auch nie wieder von vorne anfangen. Die Kosten für QPäd, das deutschlandweit mittlerweile schon von mehr als 600 Kinderarzt-Praxen genutzt wird, belaufen sich auf 50 im Jahr und zwar ohne Wenn und Aber. Es gibt weder einmalige Einrichtungskosten noch Kosten, die sich im Kleingedruckten verstecken garantiert!

11 QPäd PädNetzSInfo:2019/ Hygiene VA 6002 Hygiene AA 6102 Hygiene FB 6306 Reinigungs- und Desinfektionsplan FB 6309 Manuelle Instrumentenreinigung und Desinfektion - Protokoll Beispiel: Pflichtdokumente zum Thema Hygiene die beiden grün markierten sind nicht mehr zu bearbeiten, die restlichen werden praxisindividuell ergänzt. FB 6310 Sterilisation - Protokoll FB 6315 Hautschutz- und Händehygieneplan FB 6318 Reinigungsanweisung Q-Praxis FB 8309 Audit Datenschutz V_01 xx_xx Datenschutzbeauftragte/r Muss ein Datenschutzbeauftragter (DSB) benannt werden? Erledigt = X bzw. Kommentar Hintergrund Bei 10 oder mehr Personen, die regelmäßig mit personenbezogenen Daten zu tun haben. Es werden Köpfe gezählt, keine Zeitanteile. Alle MFAs und Ärzte zählen mit, die Reinigungskraft nicht. Q-Aktiv: Hinweise zum Datenschutzbeauftragten Beispiel: Auszug aus der Checkliste zum Thema Datenschutz Wenn ja ist diese/r intern benannt, bzw. extern bestellt? Wenn nein muss dennoch intern eine Person als Ansprechpartner für den Datenschutz benannt werden. Ist der DSB bei der zuständigen Datenschutzbehörde gemeldet? Die zuständige Aufsichtsbehörde finden Sie u.a. auf Da keine Software-Installation in Ihrer Praxis-EDV notwendig ist, ist auch der Start denkbar einfach. Sie melden sich an, bekommen Ihre Zugangsdaten und können an jedem PC mit Internetzugang loslegen. Auch für die Sicherheit Ihrer Daten ist selbstverständlich gesorgt. Die Daten werden auf zwei räumlich voneinander getrennten Servern, die sich in europäischen Rechenzentren befinden, im Minutentakt gesichert. Und sollten Sie die praktische Umsetzung z.b. der Themen Datenschutz und Arbeitssicherheit lieber an einen externen Datenschutzbeauftragten bzw. an eine Fachkraft für Arbeitssicherheit der paedoc AG abgeben wollen kein Thema, wir arbeiten hierbei intensiv mit der paedoc AG zusammen. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne persönlich unter der Telefon-Nr zur Verfügung. QPäd ist ein Angebot der BA.Akademie, Gildestr. 75, Ibbenbüren,

12 Praxis ohne Verwaltung abzugeben! Sie machen die Medizin, wir den Rest. Als niedergelassene/r Ärztin/Arzt für Kinder- und Jugendmedizin zu arbeiten wäre Ihr Traum, alle Risiken und die ganze Bürokratie alleine zu tragen ist Ihnen zu viel? Dann haben wir ein Konzept für Sie. Ihr Dienstleister für Kinder- und Jugendarztpraxen paedoc Weitere Informationen: Ulrich Kuhn, Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin, Vorstandsmitglied paedoc AG Adolf-Scheufelen-Straße 33, Lenningen Tel: 07026/

13 paedoc PädNetzSInfo:2019/2 13 paedoc DIENSTLEISTUNGEN PAEDOC: ARBEITSSCHUTZ/ ARBEITSMEDIZIN Sicher bei der Arbeit in jeder Beziehung Arbeitssicherheit, Gefährdungsbeurteilungen, etc.: Wofür ist das gut? Wozu dient das ganze? Um es kurz zu formulieren: Es ist eine gesetzliche Vorschrift, die dem Arbeitsschutz und der Vermeidung von Unfällen dient. Unternehmen, wie auch Arztpraxen, sind verpflichtet ab einer Mitarbeiterzahl von einer Person Gefährdungsbeurteilungen gemäß 5 ArbSchG zu erstellen. Ihre Beschäftigten haben Anspruch auf einen sicheren und gesundheitsgerechten Arbeitsplatz. Dies wird im Arbeitsschutzgesetz und in der DGUV Vorschrift 1 konkretisiert. Gleichzeitig bieten Gefährdungsbeurteilungen bei Unfallereignissen dem Arbeitgeber Rechtssicherheit und repräsentiert die Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitern. Gefährdungen, die frühzeitig erkannt werden, verhindern Störungen im Betriebsablauf und vermindern wirtschaftliche Verluste. Zudem reduzieren diese unfall- und krankheitsbedingte Ausfälle. Nur gesunde Mitarbeiter sind leistungsfähig und tragen zum Erfolg des Unternehmens bei. Seit dem sind personenbezogene Gefährdungsbeurteilungen, z.b. zum Thema Mutterschutz, zu erstellen. Dies ist komplett unabhängig davon ob in Ihrem Unternehmen eine Person schwanger ist oder nicht, selbst wenn Sie keine weiblichen Beschäftigten haben. Hintergrund hierfür ist das Antidiskriminierungsgesetz. Arbeitsplätze sind geschlechtsunabhängig zu vergeben. Werden keine Gefährdungsbeurteilungen erstellt, kann ein Bußgeld von bis zu 5.000,- verhängt werden. Die Art der Betreuung in einem Unternehmen ist je nach Anzahl der Mitarbeiter zu wählen. Hier besteht die Möglichkeit der sogenannten Regelbetreuung oder der Alternativ-Betreuung. Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie hierbei gerne. Dipl.-Ing. chem. (FH) Sascha Haiser Fachkraft für Arbeitssicherheit sascha.haiser@paedoc.de Tel: Die Gefährdungsbeurteilung ist in 7 Schritten aufgebaut, die der Fachkraft für Arbeitssicherheit bestens bekannt sind. Diese berücksichtigen unter anderem folgende Gesetze und Verordnungen: ASiG, ArbSchG, Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung, Bildschirmarbeitsplatz- und Lastenhandhabungsverordnung. Unternehmer müssen schriftliche Gefährdungsbeurteilungen erstellen und regelmäßig aktualisieren. Anlässe hierfür können beispielsweise Beschwerden aus der Belegschaft, neue Gesetze und Verordnungen, Unfälle, Beinahe-Unfälle, Änderungen in der Arbeitsablauforganisation, neue Arbeitsmittel, Gestaltung neuer Arbeitsplätze, Erstellung von Notfall- und Alarmplänen, etc., sein. Die Zusammenarbeit zwischen der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt ist in der DGUV Vorschrift 2 geregelt. Da das Thema Arbeitssicherheit in den Arbeitsablauf des Unternehmens eingegliedert gehört, ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und der Fachkraft für Arbeitssicherheit unerlässlich. Dies macht jedoch auch deutlich, dass Ihnen diese lediglich beratend zur Seite steht.

14 14 PädNetzSInfo:2019/2 Rechtsfragen ARBEITSVERTRAG? WEITERBILDUNG RECHTSFRAGEN Befristete Arbeitsverträge mit Weiterbildungsassistenten Arbeitsverträge können nur für maximal zwei Jahre oder aus gutem Grund befristet werden. Im Allgemeinen gilt für die Befristung von Arbeitsverträgen das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Dieses setzt enge Grenzen. Entweder ist die grundlose Befristung zeitlich beschränkt für maximal zwei Jahre möglich. Oder es muss ein sachlicher Grund für die Befristung vorliegen. Für Arbeitsverträge mit Weiterbildungsassistenten kommt eine Sonderregel zum Tragen. Diese gibt es in Gestalt eines Wortungetüms; nämlich dem ÄArbVtrG (Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung). In welchem Verhältnis die jeweiligen gesetzlichen Regelungen zueinander stehen, musste das Bundesarbeitsgericht im Jahr 2017 entscheiden. Voraussetzungen für die Befristung Arbeitsverträge mit Ärzten dürfen befristet werden, wenn die Beschäftigung des Arztes seiner zeitlich und inhaltlich strukturierten Weiterbildung zum Facharzt oder dem Erwerb einer Anerkennung für einen Schwerpunkt oder dem Erwerb einer Zusatzbezeichnung, eines Fachkundenachweises oder einer Bescheinigung über eine fakultative Weiterbildung dient. Die Befristung muss dann kalendermäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Sie darf sich maximal auf den Zeitraum erstrecken, der für den Erwerb der jeweiligen Anerkennung nach dem Weiterbildungsrecht erforderlich ist. Wird der Vertrag zunächst wegen der Weiterbildung zum Facharzt befristet, so können im Anschluss daran weitere befristete Arbeitsverträge abgeschlossen werden, wenn der Facharzt noch die Weiterbildung in einem Schwerpunkt, einer Zusatzbezeichnung, einem Fachkundenachweis oder einer fakultativen Weiterbildung absolvieren möchte. Wird die Weiterbildung im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung abgeleistet und verlängert sich der Weiterbildungszeitraum hierdurch, so können auch die befristeten Arbeitsverträge entsprechend verlängert werden. Die Befristung wird nicht nur nach oben sondern auch nach unten reglementiert. Sie darf den Zeitraum nicht unterschreiten, für den der jeweils weiterbildungsermächtigte Arzt die Weiterbildungsbefugnis besitzt. Das Gesetz definiert dann noch ein paar Ausnahmefälle, in denen Ausfallzeiten nicht auf den befristeten Arbeitsvertrag angerechnet werden (z.b. Zeiten einer Beurlaubung für die wissenschaftliche Tätigkeit, Elternzeit, sonstige Betreuungs- oder Pflegezeiten etc.).

15 Rechtsfragen PädNetzSInfo:2019/2 15 Zentrales Kriterium: Die inhaltlich und zeitlich strukturierte Weiterbildung Sie erfordert, dass der Arbeitgeber dem Weiterbildungsassistenten die Ableistung der erforderlichen Weiterbildungsabschnitte auf der Grundlage einer strukturierten Planung nach dem konkreten Weiterbildungsbedarf ermöglicht. Zwar muss kein im Detail ausgearbeiteter schriftlicher Weiterbildungsplan vorliegen. Auch die Aufnahme eines solchen Plans in den Arbeitsvertrag ist nicht nötig. Das Bundesarbeitsgericht definiert aber strenge Anforderungen an die Planung der Weiterbildung. Es muss sichergestellt sein, dass die ärztliche Tätigkeit tatsächlich der Weiterbildung dient und dem Arzt die für seine Weiterbildung erforderliche Ableistung der Weiterbildungsabschnitte ermöglicht wird. Eine bloße Förderung der Weiterbildung im Rahmen der befristeten Beschäftigung genügt nicht. Die beabsichtigte Weiterbildung muss der ausgeübten Beschäftigung des Arztes das Gepräge geben. Die Übernahme anderer Aufgaben ist zwar nicht ausgeschlossen, doch dürfen diese nach zeitlichem Umfang und Intensität das Arbeitsverhältnis nicht insgesamt prägen. Entscheidend ist nach dem Bundesarbeitsgericht außerdem, dass bereits im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses Planungen und Prognosen hinsichtlich der Weiterbildungsinhalte vorliegen. Diese hat der Arbeitgeber im Streitfall anhand konkreter Tatsachen darzulegen und im Bestreitensfalle auch zu beweisen. Der Arbeitgeber muss also eine Planung vorlegen können, aus der sich ergibt, welches Weiterbildungsziel mit welchem nach der einschlägigen Weiterbildungsordnung vorgegebenen Weiterbildungsbedarf für den Weiterbildungsassistenten angestrebt wurde. Dieses ist jedenfalls grob umrissen darzustellen. Dazu gehört auch, in welchem zeitlichen Rahmen die Weiterbildungsinhalt auf welche Weise vermittelt werden sollten. Ein derart gegliedertes Programm muss deshalb auch erkennen lassen, inwieweit die vom Weiterbildungsassistenten bereits (andernorts) absolvierten Weiterbildungsinhalte berücksichtigt worden sind. Das Arbeitsverhältnis muss also durch solche konkret definierten Weiterbildungsinhalte geprägt werden, die vom Weiterbildungsassistenten bislang noch nicht abgeleistet wurden, zum Erwerb der angestrebten Weiterbildungsanerkennung aber noch absolviert werden müssen. Konsequenzen für die Praxis Weiterbildung zum Schein wird damit deutlich erschwert. Wenn der Befristungsgrund der Weiterbildung nicht greift, dann wandelt sich das Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis um. Insbesondere für niedergelassene Ärzte ist dies mit einer erheblichen Gefahr verbunden, weil aus rein sozialrechtlicher Sicht die Beschäftigung eines Arztes ohne Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung oder des Zulassungsausschusses für Ärzte nicht zulässig ist. Wenn also aus arbeitsrechtlicher Sicht gar keine Beschäftigung zum Zweck der Weiterbildung stattgefunden hat, dann entfällt damit auch die Grundlage für die Genehmigung der Beschäftigung des (Weiterbildungs-)Assistenten. Auch die allgemeinen Befristungsmöglichkeiten gemäß Teilzeit- und Befristungsgesetz helfen dem Arbeitgeber nicht weiter. Denn das Bundesarbeitsgericht hat zugleich festgestellt, dass bei Scheitern der Befristung wegen Weiterbildung eine Befristung nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz nicht möglich ist. Deshalb sollte zu Beginn des Weiterbildungsverhältnisses zusammen mit dem Weiterbildungsassistenten ein konkreter Weiterbildungsbedarf ermittelt werden. Dies sollte zumindest zu einem groben Plan führen, aus dem sich ergibt, wie die noch fehlenden Weiterbildungsinhalte während des befristeten Arbeitsverhältnisses vermittelt werden sollen. Mirja Trautmann Rechtsanwältin Fachanwältin für Medizinrecht Mirja Trautmann Rechtsanwältin Fachanwältin für Medizinrecht Rechtsanwältin TRAUTMANN Lerchenstraße 6, Backnang Tel / Fax /

16 LABOR ENDERS Prof. Dr. med. Gisela Enders & Kollegen MVZ Medizinische Diagnostik Unser Labor im Zentrum von Stuttgart bietet Ihnen seit mehr als 35 Jahren die gesamte Bandbreite der labormedizinischen, mikrobiologischen und virologischen Diagnostik. Zu unseren Schwerpunkte zählen: Infektionen in der Schwangerschaft und der Neonatalperiode Infektionsdiagnostik bei Kindern und Erwachsenen Pränatales Screening Gynäkologische Endokrinologie Thrombophiliediagnostik Drogenanalytik forensisch akkreditiert Abstinenzkontrolle für MPU nach CTU-Kriterien (Alkohol & Drogen)

17 LABOR ENDERS Prof. Dr. med. Gisela Enders & Kollegen MVZ Medizinische Diagnostik Prof. Dr. med. Gisela Enders Kollegen MVZ Medizinische Diagnostik Weitere Informationen rund um unser Labor finden Weitere Informationen rund um unser Labor finden Sie auf unserer Internetseite Sie auf unserer Internetseite Hier sind u.a. folgende Informationen zu finden: Hier sind u.a. folgende Informationen zu finden: aktuelle Informationen zur Epidemiologie von aktuelle Informationen zur Epidemiologie von verschiedenen Infektionserkrankungen verschiedenen Infektionserkrankungen aktuelle Zusatzinformationen bzw. Änderungen aktuelle Zusatzinformationen bzw. Änderungen bei verschiedenen Analyten bei verschiedenen Analyten neu eingeführte Analyte neu eingeführte Analyte unser komplettes diagnostisches Angebot unser komplettes diagnostisches Angebot eine Präanalytikfibel eine Präanalytikfibel fundierte Fachinformationen für Ärzte und fundierte Fachinformationen für Ärzte und Patienten Patienten Anforderungsscheine zum Download Anforderungsscheine zum Download Einverständnisserklärung für genetische Einverständniserklärung für genetische Untersuchungen zum Download Untersuchungen zum Download wichtige Telefonnummern und Ansprechpartner wichtige Telefonnummern und Ansprechpartner online-rechenformeln und vieles Interessantes online-rechenformeln und vieles Interessantes mehr mehr LABO R ENDERS Prof. Dr. med. Gisela Enders & Kollegen MVZ Medizinische Diagnostik Rosenbergstraße Stuttgart Telefon Telefax info@labor-enders.de Internet:

18 18 PädNetzSInfo:2019/2 Kurzmeldung DATENSCHUTZ Datenschutzbeauftragte der paedoc AG DEKRA-zertifiziert Wir gratulieren unseren drei Datenschutzbeauftragten zur erfolgreichen Zertifizierung durch die Dekra. paedoc AG Adolf-Scheufelen-Straße Lenningen

19 Sprung aus der Praxis PädNetzSInfo:2019/2 19 SEMINAR Sprung aus der Praxis Zu einem zum individuellen Lebenslauf passenden Zeitpunkt kann es (oder muss es) erforderlich werden, die eigene Praxis abzugeben und einen passenden Nachfolger zu suchen. Welche Vorinformationen sind hierfür erforderlich? Welche Themen sollten bedacht werden? Wer ist der /die richtige Nachfolger/In? Und wie finde ich diese Person? Wie gelingt eine überzeugende Gesprächsführung und das Aushandeln eines für beide Seiten günstigen Übernahmevertrags? Dies wird Inhalt unseres interaktiven Seminars Sprung aus der Praxis am sein. In verschiedenen Blöcken werden zu den Themen Akquise, mein Angebot, der Preis, die Logistik, und die Gesprächsführung Informationen vermittelt und im gemeinsamen Gespräch diskutiert und vertieft. Die Teilnehmenden erhalten ein Handout. Das Seminar beginnt um Uhr und endet um Uhr. Veranstaltungsort ist das Mercure Hotel, Eichenwiesenring 1/1 in Stuttgart. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldungen. Ihre Arbeitsgruppe Sprung aus der Praxis Dr. R. v. Butler, Dr. G. Jacobi, Dr. J. Suder, Dr. I. Uhlig PädNetzS eg Lenzhalde 96, Stuttgart Tel.: Fax: Anmeldung zum Seminar "Sprung aus der Praxis" am Uhr, Mercure Hotel, Eichwiesenring 1/1, Stuttgart Name, Vorname, Titel: Adresse: Telefon: Ort, Datum, Unterschrift Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt und das Seminar nur für Pädiater ist. Die Überweisung der Seminargebühr nehmen Sie bitte erst vor nachdem Ihre Anmeldung bestätigt wurde. (Kosten: 50 EUR für PädNetzS Mitglieder, 100 EUR für Nicht-PädNetzS-Mitglieder) Bankverbindung Volksbank Kirchheim-Nürtingen eg BIC: GENODES1NUE IBAN: DE

20 20 PädNetzSInfo:2019/2 peb-projekt Foto: Plattform Ernährung und Bewegung e.v (peb) PEB-PROJEKT "GEMUKI" STARTET IN BADEN-WÜRTTEMBERG Gesunde Mütter, gesunde Kinder Berlin / Stuttgart, 28. März 2019 Mehr als die Hälfte aller schwangeren Frauen in Deutschland nimmt übermäßig an Gewicht zu. Das erhöht das Risiko für Schwangerschaftsdiabetes und Geburtskomplikationen. Das zu hohe Gewicht der Mutter kann sich zudem negativ auf Gewicht und Gesundheit des Kindes auswirken. Dieser Entwicklung wirkt das Präventionsprojekt "GeMuKi" Gemeinsam gesund: Vorsorge plus für Mutter und Kind entgegen, das gestern in Stuttgart vorgestellt wurde. "GeMuKi" wird durch den Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses bis 2021 gefördert. Insgesamt wollen die Initiatoren Schwangere und Mütter aus Baden-Württemberg erreichen. Niederschwelliges Angebot im Rahmen der gesetzlichen Vorsorge Bei "GeMuKi" erhalten werdende und junge Mütter während der Schwangerschaft und im ersten Jahr nach der Entbindung elf zusätzliche Beratungen bei Frauenarzt, Hebamme, Kinder- und Jugendarzt. Von diesen werden die Teilnehmerinnen umfassend über Ernährung und Bewegung während der Schwangerschaft und Stillzeit, den Umgang mit Genussmitteln, eine angemessene Gewichtsentwicklung sowie über die Ernährung von Säuglingen informiert. Die Beratung soll die Frauen zu einem gesundheitsförderlichen Lebensstil motivieren, so Dr. Anne-Madeleine Bau, Projektleiterin von "GeMuKi" (Plattform Ernährung und Bewegung e.v.). Im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen setzen sich die Teilnehmerinnen individuelle Gesundheitsziele, die sie bis zum nächsten Termin erreichen wollen. Dabei werden sie durch eine App unterstützt, die an das Ziel erinnert und Informationen und Anregungen für einen gesunden Lebensstil liefert. Durch die Einbettung der Beratung in die gesetzlichen Vorsorgetermine hoffen wir, vor allem Frauen aus Risikofamilien für "GeMuKi" gewinnen zu können, die sonst kaum von gesundheitsfördernden Maßnahmen profitieren, sagt Karsten Menn von der BARMER Baden-Württemberg. Dazu zählen unter anderem Migrantinnen, sozial Schwache sowie Familien, in denen bereits Gewichtsprobleme bestehen. Die ersten Tage sind entscheidend Laut einer Studie des Robert Koch-Instituts zur Kinder- und Jugendgesundheit (KiGGS) sind mehr als 15 Prozent der 3- bis 17-jährigen Jungen und Mädchen in Deutschland übergewichtig. Etwa sechs Prozent der Kinder sind adipös. In den ersten Tagen, von der Befruchtung der Eizelle bis zum zweiten Geburtstag, wird der Stoffwechsel des Kindes maßgeblich geprägt. Auch die Gewichtsentwicklung der Mutter während der Schwangerschaft hat entscheidenden Einfluss auf die Gewichtsentwicklung und Gesundheit des Kindes, und zwar ein Leben lang, erklärt Dr. Thomas Kauth, Kinder- und Jugendarzt aus Ludwigsburg und Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg. Laut KiGGS haben bereits übergewichtige Kinder ein erhöhtes Risiko, Herz-Kreis-

21 peb-projekt PädNetzSInfo:2019/2 21 lauf-erkrankungen wie Bluthochdruck oder Fettstoffwechselstörungen zu entwickeln. Darüber hinaus geht ein hoher Body Mass Index im Kindes- und Jugendalter mit einer höheren Wahrscheinlichkeit für die Entwicklung von Typ-2-Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen im Erwachsenenalter einher Teilnehmerinnen aus acht Regionen "GeMuKi" wird bis 2021 als kontrollierte Interventionsstudie in acht Regionen durchgeführt. Die ersten Ärztinnen, Ärzte und Hebammen werden bereits geschult. Parallel zur Akquise der Teilnehmerinnen starten bereits die ersten Beratungen. In Stuttgart, im Landkreis Esslingen, Mannheim, Heidelberg, dem Rhein-Neckar- und dem Ortenaukreis sowie im Stadt- und Landkreis Heilbronn erhalten die Teilnehmerinnen die zusätzliche Beratung. Als Kontrollregionen dienen der Ostalbkreis, Enzkreis, Pforzheim, Freiburg, der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald sowie der Stadt- und Landkreis Karlsruhe. Förderung durch den Innovationsfonds Das Projekt wird durch den Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses mit rund 4,3 Millionen Euro gefördert. Bei einem erfolgreichen Verlauf soll "GeMuKi" bundesweit in die Regelversorgung von Schwangeren und jungen Familien integriert werden. Konsortialführer des Innovationsfondsprojekts ist die Plattform Ernährung und Bewegung e. V., Konsortialpartner sind die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg, die BARMER Baden- Württemberg, das Institut für Gesundheitsökonomie und Klinische Epidemiologie an der Universitätsklinik Köln und das Fraunhofer Institut für offene Kommunikationssysteme. Darüber hinaus sind der Berufsverband der Frauenärzte e.v., der Berufsverband der Kinderund Jugendärzte, der Hebammenverband Baden-Württemberg, die Landesärztekammer Baden-Württemberg und weitere Krankenkassenpartner von "GeMuKi". Weitere Informationen unter Die Plattform Ernährung und Bewegung e. V. (peb) ist ein Zusammenschluss von Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Sport, Eltern und Ärzten. Zahlreiche Partner setzen sich aktiv für eine ausgewogene Ernährung und mehr Bewegung als wesentliche Bestandteile eines gesundheitsförderlichen Lebensstils bei Kindern und Jugendlichen ein. Alles Gute Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) Die KVBW vertritt als Körperschaft des öffentlichen Rechts über Mitglieder (Ärzte, psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten) in Baden-Württemberg. Sie gestaltet und sichert die medizinische Versorgung für die gesetzlich Versicherten in Baden-Württemberg, schließt Verträge mit den gesetzlichen Krankenkassen, kümmert sich um die Fortbildung ihrer Mitglieder und die Abrechnung der Leistungen. Mehr unter Kontakt und Ansprechpartner (Pressestellen) Plattform Ernährung und Bewegung e.v. (peb) Wiebke Kottenkamp Leitung Kommunikation 030 / w.kottenkamp@pebonline.de Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) Kai Sonntag Leiter Stabsstelle Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit 0711 / pressereferat@kvbawue.de BARMER Landesvertretung Baden-Württemberg Marion Busacker Pressesprecherin marion.busacker@barmer.de

22 22 PädNetzSInfo:2019/2 Schulungen SCHULUNGEN PädNetzS SCHULUNG ALTER TEAM TERMINE Adipositasschulung Nach Bedarf Herr Dr. Kauth, Ludwigsburg Tel o , Fax Ganzjährig fortlaufend Adipositasschulung Obeldicks 8 15 Jahre Team Herr Dr. Fehr, Sinsheim/Heidelberg Tel , Fax obeldicks-sinsheim@web.de Ansprechpartnerin Frau Dr. Wanda Fehr Ganzjährig fortlaufend Adipositastraining "Kids in Bewegung" 8 13 Jahre Team Frau Dr. Schulze Eppingen Tel schuljahresbegleitend Rehasportgruppe 3 15 Jahre Team Frau Dr. Schulze Eppingen Tel Psychomotorikkurs 4 6 Jahre Team Frau Dr. Schulze Eppingen Tel Ansprechpartnerin Frau Conny Szilvas Asthmaschulung 8 12 Jahre Team Herr Dr. Burger und Frau von Herder, Kornwestheim Tel , Fax kinderjugendmedizin@aerztehaus-kornwestheim.de Ganzjährig fortlaufend Ganzjährig fortlaufend Auf Anfrage Asthmaschulung Auf Anfrage Windmühle, Mühlacker Tel , Fax friesingeru@t-online.de Ansprechpartnerin Frau Ute Friesinger Auf Anfrage und s. u. Asthmaschulung Auf Anfrage Team Herr Dr. Heitz, Korntal Tel , Fax marion@rokenbauch.de Ansprechpartnerin: Frau Becker (vormals Rokenbauch) (Di+Mi nachmittags) Auf Anfrage und s. u. Asthmaschulung Auf Anfrage Team Frau Dr. Dolderer, Stuttgart Tel , Fax regine.dolderer@uminfo.de Ansprechpartnerinnen: Frau Lewandowski, Frau Signorello Auf Anfrage und s. u. Asthmaschulung alle Altersgruppen Albwindteam, Kirchheim unter Teck Tel , albwind@arcor.de Ansprechpartnerin: Frau Manuela Fischer s.u. Asthmaschulung/ Neurodemitisschulung Auf Anfrage Windrädle, Reutlingen Tel , Fax info@klitzekleinundgross.de Ansprechpartnerin Frau Carmen Beck s.u. Kopfschmerzschulung/ Autogenes Training Nach Bedarf Team Frau Dr. Jacobi, Stuttgart Tel , Fax info@dr.gudrun-jacobi.de Ansprechpartnerinnen: Frau Jakob Ganzjährig fortlaufend Entspannungstherapie/ Autogenes Training Nach Bedarf Antje Wittig, Großraum Stuttgart Tel info@antjewittig.de Bitte erfragen

23 Schulungen PädNetzSInfo:2019/2 23 SCHULUNGEN (FORTSETZUNG) PädNetzS Asthmaschulung/ Neurodermitisschulung Auf Anfrage AIR Heilbronn Tel , Fax Ansprechpartnerin Frau Ina Wagenhals s.u. Asthmaschulung/ Neurodermitisschulung/ Anaphylaxie Auf Anfrage Luftikurs Stuttgart Tel , Fax Ansprechpartnerin (Asthma): Frau Gaupp Ansprechpartnerin (Neurodermitis): Frau Mayr Anprechpartnerin (Anapyhlaxie): Frau Rabe s.u. Asthmaschulung/ Anaphylaxie Auf Anfrage Schulungsteam Karlsruhe Tel. 0721/ , Fax 0721/ Ansprechpartner: Pädiatrische Ambulanz Klinik für Kinder- und Jugendmedizin, Moltkestr. 90, KA Dr. Stefan Willlimsky, Dr. Vöhringer s.u. Asthmaschulung/ Neurodermitisschulung Auf Anfrage AVT Öschelbronn (Asthmaschulung) / Neurodermitisschulung Öschelbronn Tel /68142, Fax 07233/ kinderarzt@anthromed-oeschelbronn.de Ansprechpartnerin: Frau Griesbaum Asthmasport Auf Anfrage Aufwind Öschelbronn e.v. Tel /68142, Fax 07233/ kinderarzt@anthromed-oeschelbronn.de Ansprechpartnerin: Frau Griesbaum, Frau Walter Neurodermitisschulung Auf Anfrage Neurodermitisschulung Öschelbronn Tel /68142, Fax 07233/ kinderarzt@anthromed-oeschelbronn.de Ansprechpartnerinnen: Frau Gabi Griesbaum, Frau Regina Schmid Asthmaschulung Auf Anfrage Team Dr. Robert Dunckelmann, Heidelberg Tel /162151, Fax 06221/ dr.robert@dunckelmann.de s.u. wöchentlich dienstags Kleinkinder Uhr Uhr Schulkinder Uhr Uhr s.u. s.u. APRIL 2019 Neurodermitisschulung auf Anfrage Windrädle, Reutlingen Tel , Fax info@klitzekleinundgross.de Ansprechpartnerin Frau Carmen Beck (6x jeweils Dienstagabend) MAI 2019 Neurodermitisschulung Auf Anfrage Neurodermitisschulung Öschelbronn Tel /68142, Fax 07233/ kinderarzt@anthromed-oeschelbronn.de Ansprechpartnerinnen: Frau Gabi Griesbaum, Frau Regina Schmid Asthmaschulung 5 7 Jahre 8 12 Jahre Albwindteam, Kirchheim unter Teck Tel , albwind@arcor.de Ansprechpartnerin: Frau Manuela Fischer Asthmaschulung Auf Anfrage AVT Öschelbronn Tel /68142, Fax 07233/ kinderarzt@anthromed-oeschelbronn.de Ansprechpartnerin: Frau Gabi Griesbaum (jeweils 6x freitags mit je 2 Unterrichtseinheiten morgens oder abends) Eine Schulung besteht aus 4 Terminen (je 3x mittwochs ca Uhr und 2x samstags ca Uhr Uhr) >>

24 24 PädNetzSInfo:2019/2 Schulungen SCHULUNGEN (FORTSETZUNG) PädNetzS Asthmaschulung 5 7 Jahre Team Herr Dr. Robert Dunckelmann, Heidelberg Tel /162151, Fax 06221/ dr.robert@dunckelmann.de Anaphylaxieschulung Auf Anfrage Luftikurs Stuttgart Tel , Fax info@luftikurs-stuttgart.de Anprechpartnerin Frau Rabe JULI 2019 Asthmaschulung 8 12 Jahre Team Herr Dr. Robert Dunckelmann, Heidelberg Tel /162151, Fax 06221/ dr.robert@dunckelmann.de OKTOBER 2019 Asthmaschulung Auf Anfrage AVT Öschelbronn Tel /68142, Fax 07233/ kinderarzt@anthromed-oeschelbronn.de Ansprechpartnerin: Frau Gabi Griesbaum Neurodermitisschulung Eltern Luftikurs Stuttgart Tel , Fax info@luftikurs-stuttgart.de Anprechpartnerin Frau Mayr Neurodermitisschulung Auf Anfrage Neurodermitisschulung Öschelbronn Tel /68142, Fax 07233/ kinderarzt@anthromed-oeschelbronn.de Ansprechpartnerinnen: Frau Gabi Griesbaum, Frau Regina Schmid Anaphylaxieschulung Auf Anfrage Luftikurs Stuttgart Tel , Fax info@luftikurs-stuttgart.de Anprechpartnerin Frau Rabe Asthmaschulung 8 12 Jahre Team Herr Dr. Robert Dunckelmann, Heidelberg Tel /162151, Fax 06221/ dr.robert@dunckelmann.de Asthmaschulung auf Anfrage Windrädle, Reutlingen Tel , Fax info@klitzekleinundgross.de Ansprechpartnerin Frau Carmen Beck (je 3x mittwochs ca Uhr und 2x samstags ca Uhr Uhr) (6x wöchentliche Abendtermine/ Herbstferien dazwischen) (jeweils 6x freitags mit je 2 Unterrichtseinheiten morgens oder abends) / und 09./ NOVEMBER 2019 Asthmaschulung 5 7 Jahre 8 12 Jahre Albwindteam, Kirchheim unter Teck Tel , albwind@arcor.de Ansprechpartnerin: Frau Manuela Fischer Eine Schulung besteht aus 4 Terminen. Asthmaschulung Auf Anfrage AVT Öschelbronn Tel /68142, Fax 07233/ kinderarzt@anthromed-oeschelbronn.de Ansprechpartnerin: Frau Gabi Griesbaum (je 3x mittwochs ca Uhr und 2x samstags ca Uhr Uhr)

25 Schulungen PädNetzSInfo:2019/2 25 SCHULUNGEN (FORTSETZUNG) PädNetzS Asthmaschulung 5 7 Jahre Team Herr Dr. Robert Dunckelmann, Heidelberg Tel /162151, Fax 06221/ dr.robert@dunckelmann.de Anaphylaxieschulung Auf Anfrage Luftikurs Stuttgart Tel , Fax info@luftikurs-stuttgart.de Anprechpartnerin Frau Rabe Anaphylaxieschulung Betreuer/ Lehrer Luftikurs Stuttgart Tel , Fax info@luftikurs-stuttgart.de Anprechpartnerin Frau Rabe Wenn Sie Patienten für die o.g. Schulungen anmelden möchten oder Fragen haben, nehmen Sie bitte mit den Schulungsteams Kontakt auf. Gerne können Sie uns auch Ihre Schulungspatientenanmeldung, die Sie über unsere Geschäftsstelle beziehen können, mit den Kontaktdaten der Familie an faxen oder telefonischen Kontakt mit dem PädNetzS Büro unter der Rufnummer aufnehmen. Wir vermitteln dann für Sie Ihre Patienten in ein passendes Schulungsteam. Außerdem kann das PädNetzS eg Büro Asthma- und Neurodermitistrainer vermitteln, sollte in den div. Teams jemand ausfallen. Bitte auch hierzu Kontakt mit dem PädNetzS-Büro unter o.g. Telefonnummer aufnehmen

26 26 PädNetzSInfo:2019/2 Termine TERMINE PädNetzS Psychosomatische Grundversorgung. Ärztliche Selbsterfahrung. Bitte melden Sie sich bei Interesse bei Dr. Gudrun Jacobi FÄ Kinder-und Jugendmedizin, SP Neuropädiatrie, Kinderu.Jugendpsychotherapie, KV anerkannt für Moderation und Supervision, Balint Gruppen Leiterin (dt. Balint Gesellschaft) Die Kurse sind zertifiziert und es werden jeweils Fortbildungspunkte beantragt. Die Kosten für die 30 geforderten Stunden betragen 400. Euro. Sie finden an u.a. Adresse statt. Bitte nehmen Sie mit Ihren vollständigen Daten Kontakt auf unter oder telefonisch in der Praxis, Tel / Dr.med. Gudrun Jacobi, Wiederholdstr.24, Stuttgart Die nächsten Termine in 2019 sind: 11.5., und Systemische Homöopathie mit Familienaufstellungen für Therapeuten (Supervision) und Patienten / Eltern Dr. J. Suder und Holger Lier Reutlinger Str. 6, Tübingen Nächster Seminartermin Anmeldung und Information: oder info@praxis-dr-suder.de

27 Termine PädNetzSInfo:2019/2 27 TERMINE PädNetzS Internationales Warter Symposium , 20 Uhr Vorstandssitzung der PädNetzS eg, Lenningen , 20 Uhr Gemeinsame Sitzung von Vorstand und Aufsichtsrat der PädNetzS eg, Stuttgart , 15:30 Uhr Obleutetreffen im Rahmen von Pädiatrie zum Anfassen, Ort wird noch bekannt gegeben Generalversammlung der PädNetzS eg, Stuttgart PädIatrie zum Anfassen, Ulm , 20 Uhr Treffen der Regionalgruppe Rhein-Neckar, Hausackerweg 23, Heidelberg THE BEST FOR ALL KIDS: Ultraschall in Ihrer Nähe UNSER ULTRASCHALL FÜR IHRE PÄDIATRIE. NEU P NEU Von SW bis Farbe. NEU UNSERE SONOTHEK! Leinfelden-Echterdingen. Meisenweg 37 Tel. (0711) Fax (0711)

28 28 PädNetzSInfo:2019/2 Themenabende THEMENABENDE FÜR ELTERN PädNetzS Praxis klitzekleinundgross Reutlingen Bei diesen Kursen können STÄRKE-Gutscheine eingelöst werden Praxis klitzekleinundgross Carmen Beck, Auwiesenstrasse 20, Reutlingen Tel.: ,Fax: Die Elternvorträge finden jeweils um 19 Uhr in der Praxis "klitzekleinundgross" statt. Thema Für wen Team Termine Ernährung im ersten Lebensjahr Eltern Praxis klitzekleinundgross Einzelperson 10 EUR, Paar 15 EUR Das kranke Kind Eltern Praxis klitzekleinundgross Einzelperson 10 EUR, Paar 15 EUR Praxis Kuhn & Gaißer Kirchheim/Teck Praxis Kuhn & Gaißer Dettinger Straße 2, Kirchheim/Teck, Tel.: Fax: Die Elternvorträge finden jeweils um 19 Uhr an oben genannter Adresse statt. Thema Für wen Team Termine Das kranke Kind Eltern Praxis Kuhn&Gaißer Einzelperson 10 EUR, Paar 15 EUR Ernährung im ersten Lebensjahr Eltern Praxis Kuhn&Gaißer Einzelperson 10 EUR, Paar 15 EUR Für MFAs kann eine Schulung durch eine zertifizierte Asthmatrainerin zur Vermittlung von Inhalationsmethoden an Patienten organisiert werden (über PädNetzS-Büro). Weitere Termine und vor allem Fortbildungen aus unserem Kreis finden Sie auch unter Wer eine Fortbildung dort veröffentlichen möchte, bitte Daten per an: Juli 2019: Nächste Ausgabe PädNetzS Info

29 Kooperationspartner PädNetzSInfo:2019/2 29 UNSERE KOOPERATIONSPARTNER Laborleistungen: Medizinprodukte: Versicherungen (und viele andere Dienstleistungen): Labor Enders & Partner Rosenbergstraße Stuttgart Deutschland Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) unsere Ansprechpartner zusätzlich: Organisatorisches: Herr Schneider, +49(0) Fachliches: Herr Dr.Enders, +49 (0) Herr Dr.Tewald, +49 (0) Außendienst: Frau Iris Kühne-Helm, CTA, +49 (0) Impfstoffe und sonstige Arzneimittel: BergApotheke Gildestr Ibbenbüren BergApotheke Ihre Impf ServiceApotheke. Freecall: Freefax: Ihre Ansprechpartner im Außendienst: Amra Borsody Ulrike Meindl Andrea Kurz Mediwa Schießstattweg Passau Tel Fax Unsere Ansprechpartner: Gerhard Schubert +49 (0) Hans Huber +49 (0) Nicole Fuchs +49 (0) Internet: Medizinprodukte: PxD Praxis Discount GmbH Hans-Wunderlich-Straße Osnabrück freecall: freefax: +49 (0) Unser Ansprechpartner: Silvia Hanske Teamleitung Verkauf Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) silvia.hanske@praxis-discount.de Ärzte Service GmbH GNS Hopfenhausstraße Ehingen Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) service@gnsued.de Unsere Ansprechpartner für Versicherungen: Frau Angelika Stültgens Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) a.stueltgens@gnsued.de Außendienst: Herr Wilfried Maier, Dipl. Kaufmann Mozartstrasse Rottenacker Tel.: +49 (0) Mobil: +49 (0) Fax: +49 (0) w.maier@gnsued.de Herr Schweikert, Dipl.Ing. (FH) Am Silberberg Rottenacker Tel.: +49 (0) Mobil: +49 (0) Fax: +49 (0) w.schweikert@gnsued.de Werner Witzigmann Fachwirt für Finanzberatung (IHK) Bankfachwirt (IHK) Fachberater Heilwesen (IHK) Höf Legau Tel: +49 (0) Mobil: +49(0) Fax: +49 (0) w.witzigmann@gnsued.de Claudia Willburger Galgenbergstrasse Kronburg Fachwirt für Finanzberatung (IHK) Bankfachwirt (IHK) Fachberater Heilwesen (IHK) Tel: +49 (0) Mobil: +49(0) Fax: +49 (0) info@claudia-willburger.de

30 30 PädNetzSInfo:2019/2 Kooperationspartner UNSERE KOOPERATIONSPARTNER Wartung und Reparatur von Hörtestgeräten / Beschaffung von medizinischen Geräten: donat-electronic MEDIZINTECHNIK bundesweit anerkannter Wartungsdienst Donat-Electronic Obere Hauptstraße Lichtenau Deutschland Tel: +49(0) Fax: +49(0) info@donat-electronic.de Lungenfunktionsgeräte: nspire Health GmbH Schlimpfhofer Str Oberthulba Unser Ansprechpartner: Tel: +49 (0) Fax: +49 (0) vertrieb@nspirehealth.com Sonographie: DORMED med. Systeme Stuttgart GmbH Sonothek Leinfelden-Echterdingen Meisenweg Leinfelden-Echterdingen Tel.: +49 (0711) Fax: +49 (0711) stuttgart@dormed.de Sonothek Villingen-Schwenningen Wilhelm-Binder-Str Villingen-Schwenningen Tel.: / Fax: / stuttgart@dormed.de Instrumente: Spot Vision Screener: Welch Allyn GmbH Hofgartenstraße Hechingen Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) Ana Iglesias Area & Key Account Manager Telefon: ana.iglesias@welchallyn.com Skype: ana.esther.iglesias Kundenservice Deutschland Tel.: Fax: und Harald Löwe, Löwe Medizintechnik Hauptstr. 27, Waltenhofen Tel.: Fax: harald.loewe@loewe-med.de Eventuell notwendige oder arbeitserleichternde Formulare sind für Genossenschaftsmitglieder in Pädinform im Bereich Paednetz_SeG im Ordner Materialien zu finden. ZellaMed e.k. Albrechtsgarten 3 D Zella-Mehlis Deutschland Inhaber: Arno Barthelmes Tel. +49 (0) Fax +49 (0) Internet: a.barthelmes@zellamed.de

31 Beitrittserklärung PädNetzSInfo:2019/2 31 PädNetzS Beitrittserklärung/Beteiligungserklärung ( 15, 15a und 15b GenG) PädNetzS eg Genossenschaft der fachärztlichen Versorgung von Kindern und Jugendlichen Lenzhalde Stuttgart Tel.: 0700 p a e d n e t z s (7) (2) (3) (3) (6) (3) (8) (9) (7) Fax: p a e d f a x (7) (2) (3) (3) (3) (2) (9) info@paednetz-s.de Name, Vorname, Titel: Adresse privat: Geburtsdatum: Adresse geschäftlich: Telefon/Fax privat: privat: Telefon/Fax geschäftl.: geschäftlich: PädInform: ja nein Ich erkläre hiermit meinen Beitritt zu der Genossenschaft und den Erwerb von 1 Geschäftsanteil in Höhe von 500 EUR. Die Summe wird dem unten angegebenen Konto belastet. Eine Abschrift der Satzung in der gegenwärtig geltenden Fassung habe ich erhalten. Ich erkläre, dass ich mich mit weiteren, also insgesamt mit Geschäftsanteilen, bei der Genossenschaft beteilige. Der Betrag wird dem unten angegeben Konto belastet (pro Geschäftsanteil 500 EUR). Ich ermächtige die Genossenschaft, einmalig EUR die nach Gesetz und Satzung fälligen Einzahlungen folgendem Konto zu belasten: IBAN BIC Name und Sitz der Bank Ich verpflichte mich, die nach Gesetz und Satzung geschuldeten Einzahlungen auf den/die Geschäftsanteil(e) zu leisten und die zur Befriedigung der Gläubiger erforderlichen Nachschüsse bis zu der in der Satzung bestimmten Haftsumme zu zahlen. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass die Satzung eine längere Kündigungsfrist als ein Jahr (Zum Schluss eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von einem Jahr) und weitere Zahlungspflichten in Form von jährlichen Mitgliedsbeiträgen, welche von der Generalversammlung festgelegt werden, bestimmt. Ort, Datum Beitretender/Mitglied Kontoinhaber 1) 1) Nur wenn Kontoinhaber der Lastschrift abweicht vom Mitglied. Eintragung Registergericht Stuttgart GnR USt.-IdNr. DE Bankverbindung Volksbank Kirchheim-Nürtingen eg BIC: GENODES1NUE IBAN: DE Aufsichtsrat Dr. Rudolf v. Butler (Vorsitzender) Vorstand Ulrich Kuhn (Vorsitzender) Dr. Ralph Alexander Gaukler Dr. Thomas Kauth

32 xx Maßstäbe setzen. PädNetzS will die medizinisch-professionelle Versorgung von Kindern und Jugendlichen unterstützen und sichern. Im PädNetzS haben sich Kinder- und Jugendärzte, Kinder- und Jugendpsychiater und Kinderchirurgen Baden-Württembergs in Form einer Genossenschaft organisiert. PädNetzS eg Genossenschaft der fachärztlichen Versorgung von Kindern und Jugendlichen Lenzhalde 96, Stuttgart Tel.: , Fax:

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