Paderborn, den 27. März Seite 1 von 22

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Paderborn, den 27. März 2014. Seite 1 von 22"

Transkript

1 Bericht über die Maßnahmen zur Durchführung des Gleichbehandlungsprogramms bei der Westfalen Weser Netz AG (vormals: E.ON Westfalen Weser AG) im Jahre 2013 Paderborn, den 27. März 2014 Seite 1 von 22

2 Inhaltsverzeichnis Präambel... 3 Teil A: Selbstbeschreibung der Unternehmensgruppe Westfalen Weser Energie... 3 I. Ausgangssituation der E.ON Westfalen Weser AG als Teil des E.ON-Konzerns und Einleitung von Veränderungen der Eigentümer- und Unternehmensstruktur... 3 II. Zielsituation für das neue kommunal gehaltene Unternehmen... 4 III. Restrukturierungsprozesse und Übergangsorganisation... 5 Teil B: Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts... 8 I. Ausgestaltung des Gleichbehandlungsmanagements Gleichbehandlungsprogramm Gleichbehandlungsbeauftragter Kommunikation und Zusammenarbeit des Gleichbehandlungsbeauftragten mit der Unternehmensleitung Beratungsfunktion des Gleichbehandlungsbeauftragten Handlungsschwerpunkte des Gleichbehandlungsbeauftragten in Mitarbeiterschulung - Qualitätsmanagement Weiterbildung des Gleichbehandlungsbeauftragten II. Überwachung der Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms Überprüfung der Marktkommunikation auf Unbundling-Konformität Prozessdokumentation Prozessanalysen und Prüfkonzept Kundenkontaktmanagement Netzanschluss Netznutzung Vertragsmanagement Lieferantenwechsel Energiedatenmanagement Forderungsmanagement Abrechnung Netzentgeltkalkulation Netzplanung und Kapazitätsprognosen Information über neue Preisblätter Allgemeine IT-Systeme Systemverantwortung / Einspeisemanagement Rechnungslegung und Buchführung III. Sanktionen IV. Zusammenfassung und Ausblick Im Folgenden werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, etc. sprachlich verkürzt als Mitarbeiter bezeichnet. Seite 2 von 22

3 Präambel Die Westfalen Weser Netz AG (vormals: E.ON Westfalen Weser AG), Paderborn, kommt mit diesem Bericht ihrer Verpflichtung aus 7a Abs. 5 Satz 3 EnWG nach. Der Bericht behandelt die Durchführung des Gleichbehandlungsprogramms zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts in den Energiesparten Strom und Gas. Der Geltungsbereich des Gleichbehandlungsprogramms umfasst alle Mitarbeiter der Westfalen Weser Netz AG und alle Mitarbeiter der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG sowie der E.ON Kundenservice GmbH, die mit Tätigkeiten des Netzbetriebs befasst sind. Der Berichtszeitraum umfasst das Geschäftsjahr Der Bericht beschreibt den Verlauf von Projekten und die Ergebnisse Unbundling-relevanter Prüfungen im Berichtsjahr. Über laufende Projekte, zukünftige Entwicklungen und Zielsetzungen wird ein kurzer Ausblick gegeben. Der Bericht wird vorgelegt von Dr. Christoph Kotzerke, Gleichbehandlungsbeauftragter der Unternehmensgruppe Westfalen Weser Energie. Der Bericht ist veröffentlicht auf der Internetseite der Westfalen Weser Netz AG ( und auf der Internetseite der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG ( Teil A: Selbstbeschreibung der Unternehmensgruppe Westfalen Weser Energie I. Ausgangssituation der E.ON Westfalen Weser AG als Teil des E.ON-Konzerns und Einleitung von Veränderungen der Eigentümer- und Unternehmensstruktur Zu Beginn des Jahres 2012 hatte der E.ON-Konzern als Haupteigentümer der Gesellschaft E.ON Westfalen Weser AG (EWA) den kommunalen Anteilseignern angeboten, ihnen seine Unternehmensanteile zu verkaufen. Die kommunalen Aktionäre haben sich, um den Fortbestand der Gesellschaft als regionales Energieversorgungsunternehmen zu sichern, zur Aufnahme von Verhandlungen bereit erklärt, und damit wurde ein intensiver Prozess zur Einbindung der konzessionierenden Kommunen im Netzgebiet der EWA auf Käuferseite eingeleitet. Seite 3 von 22

4 Zur Vorbereitung einer Entscheidung über den Beteiligungserwerb wurden ausführliche Informationen über das Unternehmen erstellt und den kommunalen Kaufinteressenten als Grundlage für eine Beschlussfassung durch das jeweilige Aufsichtsgremium übergeben. In Vorbereitung des Aktienkaufs hat die Käuferseite zur rechtlichen Vertretung der Anteilseigner die Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG (WWE) als Holding-Gesellschaft vorgesehen, die Steuerung der gesamten Unternehmensgruppe übernehmen soll. Am 28. Juni 2013 hat die Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG den bisher von der E.ON Energie AG an der EWA gehaltenen Aktienanteil von 62,85 % gekauft. Sie ist somit alleinige Gesellschafterin der EWA geworden. Im Zusammenhang mit dem Erwerb dieses Aktienpaketes durch die kommunale Käuferseite wurden die Beteiligungen der EWA an den Energievertriebsgesellschaften E.ON Vertrieb Deutschland GmbH und E.ON Westfalen Weser Vertrieb GmbH sowie an der Dienstleistungsgesellschaft E.ON Kundenservice GmbH an den E.ON-Konzern veräußert. II. Zielsituation für das neue kommunal gehaltene Unternehmen Die Käuferseite hat zur rechtlichen Vertretung der Anteilseigner die Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG (WWE) vorgesehen, die als Holding die Steuerung der gesamten Unternehmensgruppe übernehmen soll. Das operative Geschäft soll in den zwei wesentlichen Tochterunternehmen verantwortet werden: das Netzgeschäft in der Westfalen Weser Netz GmbH (derzeit: Westfalen Weser Netz AG) und die dezentrale Erzeugung in der Energieservice Westfalen Weser GmbH. Damit bildet die Unternehmensgruppe Westfalen Weser Energie ein vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen gemäß 3 Nr. 38 EnWG. Obergesellschaft der Gruppe ist die Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG, in der Zielstruktur werden gleichrangige Tochtergesellschaften sein: die Westfalen Weser Netz GmbH als großer Verteilnetzbetreiber mit ausreichender finanzieller und personeller Ausstattung und mit eigenen Netz-Assets, die Energieservice Westfalen Weser GmbH als Gesellschaft, deren Geschäftszweck u.a. die Stromerzeugung umfasst. Seite 4 von 22

5 Diese Zielstruktur gewährleistet die von 7a Abs. 1 EnWG geforderte Unabhängigkeit des Netzbetreibers hinsichtlich Organisation und Entscheidungsgewalt Doppelfunktionen im Leitungsbereich, die im Zuge des Restrukturierungsprozesses übergangsweise entstanden sind, sind dann beseitigt. Allerdings kann wegen der benötigten Beschlüsse und der dazu erforderlichen gesellschafts- und kommunalrechtlichen Voraussetzungen die Zielstruktur erst innerhalb des Jahres 2014 erreicht werden. III. Restrukturierungsprozesse und Übergangsorganisation Kommanditisten der WWE sind 48 Kommunen, Kreise/Landkreise oder kommunale Unternehmen aus den Regionen Ostwestfalen und südliches Niedersachsen. Daher sprechen die Vertragspartner auch von einer Kommunalisierung des Unternehmens. Gemeinsamer Wille der Kommanditisten ist es, das nun kommunale Unternehmen neu aufzustellen. Dies gilt für die gesellschaftsrechtliche Struktur und auch für die Betriebsorganisation des Unternehmens. Im Ergebnis soll ein Unternehmensverbund entstehen, der als WWE-Gruppe bezeichnet wird. Zunächst erfolgte am die Umfirmierung der E.ON Westfalen Weser AG (EWA) in Westfalen Weser Netz AG (WWN) sowie der EWA-Beteiligungsgesellschaft E.ON Westfalen Weser Energie-Service GmbH in die Energieservice Westfalen Weser GmbH (ESW). Für Aufgaben, die im Rahmen des nach 7a EnWG rechtlich Zulässigen zur Nutzung von Synergieeffekten innerhalb einer Gesellschaft als Dienstleistung für alle Gesellschaften der Gruppe erbracht werden können (u.a. Rechnungswesen, IT-Betreuung), wurden die Leistungsumfänge spezifiziert und über Dienstleistungsverträge geregelt. Schritte zur Erreichung der Zielstruktur betreffen die Aufnahme einer Tätigkeit gewerblicher Prägung durch die WWE, verbunden mit dem Wechsel einiger Mitarbeiter von der WWN in die WWE, zum sowie die Abbildung des Betriebsteils Holding in der Organisationsstruktur der WWN zum , um den Betriebsteilübergang in die WWE nach 613a BGB vorzubereiten. Somit wurden weitere gesellschaftsübergreifend dienst- Seite 5 von 22

6 leistende Aufgaben und Funktionen zum 01. Januar 2014 von der WWN auf die WWE verlagert, deren Umfänge im Rahmen von Dienstleistungsverträgen geregelt sind. Weitere Schritte betreffen die in 2014 vorgesehene - Übertragung der Anteile an der ESW von der WWN zur WWE, - Umwandlung der Westfalen Weser Netz AG zur Westfalen Weser Netz GmbH und damit einhergehend die personelle Umbesetzung der Unternehmensleitung zur Beseitigung von Doppelfunktionen, die im Zuge des Restrukturierungsprozesses übergangsweise entstanden sind. Derzeit ist die Unternehmensgruppe Westfalen Weser Energie ein vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen gemäß 3 Nr. 38 EnWG. Obergesellschaft der Gruppe ist die Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG, Tochtergesellschaft ist die Westfalen Weser Netz AG, die ihrerseits Obergesellschaft der Energieservice Westfalen Weser GmbH ist. Die Westfalen Weser Netz AG ist eine unabhängige und mit allen Entscheidungsbefugnissen ausgestattete Netzbetreiberin mit eigenen Assets für die Sparten Strom und Gas und ist darüber hinaus als Wasserversorgungsunternehmen tätig. Zum Stichtag beträgt: - die Anzahl der Kunden rd für Strom und rd für Gas, - die Anzahl der Mitarbeiter mit Anstellungsvertrag bei der WWN 849 (einschließlich Auszubildende und Praktikanten), - die Anzahl der Mitarbeiter, die bei der WWE angestellt sind und für die WWN unterstützende Dienstleistungen ausführen, 13. Die besonders diskriminierungsanfälligen Netzbetreiberaufgaben wie die Festlegung der Prioritäten bei Neu- und Ausbau des Netzes, die Umsetzung des Wirtschaftsplans in eine detaillierte Maßnahmenplanung, die Netzentwicklungsplanung und die operative Netzplanung, das Aufstellen, Prüfen und Genehmigen von Schaltanweisungskonzepten und Notversorgungsplänen für das Netz, die operative Durchführung des Vertragsmanagements für die Netznutzung (Lieferantenrahmen- sowie Netzanschluss- und -nutzungsverträge), die Kalkulation der Preise oder Entgelte für Netzdienstleistungen, die Festlegung der Netzzugangsbedingungen, die Festlegung der Prozesse für das Energiedatenmanagement sowie Seite 6 von 22

7 die Entwicklung von technischen Mindestanforderungen und Mindestanforderungen in Bezug auf Datenumfang und Datenqualität den Messstellenbetrieb nach 21b EnWG betreffend werden operativ von der Westfalen Weser Netz AG als Netzbetreiberin erbracht. Messstellenbetrieb, Kundenservice, Lieferantenwechsel, Energiedatenmanagement, Abrechnung und Forderungsmanagement der Westfalen Weser Netz AG sowie auch Wechselprozesse im Messwesen werden von der E.ON Kundenservice GmbH durchgeführt. Die bislang für die E.ON-Verteilnetzbetreiber und die E.ON-Vertriebe dienstleistend tätigen Shared Service Gesellschaften E.ON Best Service GmbH und E.ON Service Plus GmbH sowie der Betriebsteil Vertriebsabrechnung der E.ON Ruhrgas AG sind mit Wirkung zum zur E.ON Kundenservice GmbH mit Sitz in Landshut verschmolzen. Gesellschafter der E.ON Kundenservice GmbH sind neben der Bayernwerk AG die Avacon AG, die E.DIS AG, die E.ON Hanse AG sowie die E.ON Beteiligungen GmbH. Die E.ON Kundenservice GmbH führt als Rechtsnachfolgerin die Geschäftstätigkeiten der in ihr verschmolzenen Gesellschaften mit sämtlichen bislang bestehenden Pflichten fort. Mit der Verschmelzung ging eine umfassende fachliche und örtliche Reorganisation der Geschäftstätigkeiten und Fachbereiche der E.ON Kundenservice GmbH einher. Sämtliche von der E.ON Kundenservice GmbH erbrachten vertriebs- und netzseitigen Dienstleistungen sind nunmehr in voneinander getrennten Sparten (Netz und Vertrieb) sowie in separaten Geschäftsführungsressorts organisiert. Neben diesen, von jeweils zwei Geschäftsführern verantworteten, Ressorts sind dem Vorsitzenden der Geschäftsführung der E.ON Kundenservice GmbH die derzeit noch übergreifenden Querschnittsbereiche Controlling, Personal und Geschäftsführungsbüro zugeordnet. Es ist in jedem Fall sichergestellt, dass Personen mit Leitungsaufgaben für den Netzbetreiber oder mit Letztentscheidungsbefugnis für wesentliche Netzbetreiberaufgaben im Sinne von 7a Abs. 2 Nr. 1 EnWG dem Netzbetreiber angehören. Das Organigramm der Unternehmensstruktur wird der Bundesnetzagentur übermittelt. Seite 7 von 22

8 Teil B: Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts I. Ausgestaltung des Gleichbehandlungsmanagements 1. Gleichbehandlungsprogramm Adressat für die Verpflichtung zur Aufstellung des Gleichbehandlungsprogramms ist das vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen; WWE als Obergesellschaft und WWN als Netzbetreiber haben sich in gleicher Weise auf das Gleichbehandlungsprogramm verpflichtet. Im Gleichbehandlungsprogramm sind Aktivitäten mit besonderem Diskriminierungspotenzial ausgewiesen, und die Pflichten der Mitarbeiter zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts sind konkret beschrieben. Das Gleichbehandlungsprogramm ist verbindlich für alle Mitarbeiter der Westfalen Weser Netz AG und alle Mitarbeiter der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG sowie der E.ON Kundenservice GmbH, die mit Tätigkeiten des Netzbetriebs befasst sind; es ist Bestandteil des Organisationshandbuches des Unternehmens und ist jedem Mitarbeiter über das Intranet verfügbar gemacht. 2. Gleichbehandlungsbeauftragter Gleichbehandlungsbeauftragter für die Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG und die Westfalen Weser Netz AG ist Dr. Christoph Kotzerke. Der Gleichbehandlungsbeauftragte ist in dieser Funktion weisungsfrei und der Unternehmensleitung direkt unterstellt. Darüber hinaus ist der Gleichbehandlungsbeauftragte im Unternehmen als Datenschutzbeauftragter tätig. Die Stellung des Gleichbehandlungsbeauftragten entspricht den gesetzlichen Anforderungen von 7a EnWG. Die Unabhängigkeit des Gleichbehandlungsbeauftragten und der gesetzlich vorgeschriebene Informationszugang sind bereits mit dem Gleichbehandlungsprogramm sichergestellt. Danach besitzt der Gleichbehandlungsbeauftragte ein direktes Vortragsrecht beim Vorstand. Seite 8 von 22

9 Das Gleichbehandlungsprogramm sieht ausdrücklich vor, dass der Gleichbehandlungsbeauftragte zur Erfüllung seiner Aufgaben ungehinderten Zugang zu allen Unternehmensbereichen und Unternehmensteilen hat. Er ist befugt, Mitarbeiter zu befragen, in Akten, Unterlagen und Dateien Einsicht zu nehmen und stichprobenartige Kontrollen durchzuführen. Die Mitarbeiter sind verpflichtet, den Gleichbehandlungsbeauftragten bei der Durchführung seiner Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen zu unterstützen. Hierzu haben die Mitarbeiter insbesondere vollständig und wahrheitsgemäß die erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie Einsicht in die von ihnen verwalteten Akten, Unterlagen und Dateien zu gewähren. Der Gleichbehandlungsbeauftragte wurde von der Unternehmensleitung beauftragt, auch die E.ON Kundenservice GmbH bezüglich der Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms zu überwachen. Die E.ON Kundenservice GmbH ist vertraglich verpflichtet, das weiter geltende Gleichbehandlungsprogramm der E.ON Westfalen Weser AG einzuhalten. Im Rahmen des Dienstleistungsvertrages wurde darüber hinaus vertraglich ausdrücklich der gesetzeskonforme Umgang mit Daten im Sinne des 6a EnWG festgelegt. Die Geschäftsführung der E.ON Kundenservice GmbH hat einen Gleichbehandlungskoordinator benannt, der die Funktion eines unmittelbaren Ansprechpartners vor Ort einnimmt, Beschwerden koordiniert und den Gleichbehandlungsbeauftragten der Westfalen Weser Netz AG bei der Überwachung unterstützt. Zwischen dem Gleichbehandlungsbeauftragten der Westfalen Weser Netz AG und dem Gleichbehandlungskoordinator der E.ON Kundenservice GmbH finden regelmäßige persönliche Treffen statt, und operative Fragen können kurzfristig per Telefon und geklärt werden. 3. Kommunikation und Zusammenarbeit des Gleichbehandlungsbeauftragten mit der Unternehmensleitung Der Gleichbehandlungsbeauftragte hat uneingeschränkten Zugang zur Unternehmensleitung und berichtet in dieser Funktion dem Vorstand direkt. Er hat im Jahr 2013 über seine Arbeit als Gleichbehandlungsbeauftragter 8 mal die Unternehmensleitung im persönlichen Gespräch ausführlich informiert, 10 mal an Sitzungen des Vorstandes mit den Geschäftsbereichsleitern teilgenommen und zusätzlich bei wichtigen Unbundling-relevanten Fragestellungen schriftliche Stellungnahmen abgegeben. Themenschwerpunkte dieser Seite 9 von 22

10 Berichte betrafen die Neuordnung des Unternehmens und die Zulässigkeit von strukturellen und personellen Gestaltungsmaßnahmen. In diesem Zusammenhang hat der Gleichbehandlungsbeauftragte auf die Notwendigkeit der sensiblen Handhabung der Informationsflüsse zwischen den Gesellschaften hingewiesen, und es wurde eine entsprechende Handlungsanweisung zum Umgang mit nach 6a EnWG schutzwürdigen Informationen in der Kommunikation zwischen Netzbetreiber und Holding verabschiedet. Auch hat der Gleichbehandlungsbeauftragte auf die mit der Gründung der Holding übergangsweise entstehende Situation hingewiesen, dass durch Doppelfunktion von Leitungspersonal das Risiko einer Einschränkung der von 7a (1) EnWG vorgeschriebenen Unabhängigkeit des Netzbetreibers besteht, und es wurde das betroffene Personal für diesbezügliche Pflichten des Gleichbehandlungsprogramms sensibilisiert. 4. Beratungsfunktion des Gleichbehandlungsbeauftragten Der Gleichbehandlungsbeauftragte ist den Mitarbeitern namentlich bekannt. Mit dem Ziel einer kontinuierlichen Verbesserung von Prozessen und Abläufen steht der Gleichbehandlungsbeauftragte den Mitarbeitern jederzeit als Ansprechpartner und Berater zur Verfügung. Beratungsschwerpunkte sind auch weiterhin die Zulässigkeit der Weitergabe von Informationen und die Unbundling-konforme Ausgestaltung von Prozessen und Workflows. 5. Handlungsschwerpunkte des Gleichbehandlungsbeauftragten in 2013 Schwerpunkte der Arbeit des Gleichbehandlungsbeauftragten in 2013 betrafen die Begleitung des Prozesses zur Veränderung der Eigentümer- und nachfolgend der Unternehmensstruktur in diesem Zusammenhang hat der Gleichbehandlungsbeauftragte regelmäßig Arbeitsmethoden und -ergebnisse aus dem Strukturprojekt auf die Einhaltung der gesetzlichen Entflechtungsvorgaben geprüft und Empfehlungen an die Unternehmensleitung und die mit dem Strukturprojekt befassten Führungskräfte und Mitarbeiter gegeben; die Schulung und Beratung von Unternehmensleitung, Führungskräften und Mitarbeitern, insbesondere mit Blick auf die durch die o.a. Strukturveränderung bevorstehenden Neuerungen und die damit verbundenen Vorgaben für die Gestaltung von Arbeitsabläufen und -hilfsmitteln für den betrieblichen Alltag; Seite 10 von 22

11 die Überprüfung von Prozessabläufen entsprechend dem vorliegenden Prüfkonzept. 6. Mitarbeiterschulung - Qualitätsmanagement Der Gleichbehandlungsbeauftragte hat im Jahr 2013 eine persönliche Schulungen für alle neuen Auszubildenden durchgeführt sowie 14 themenbezogene Schulungen für Führungskräfte und Mitarbeiter mit besonders häufigem Kundenkontakt. Im Rahmen von Führungskräfte- und Abteilungstreffen wurde besprochen, wie die Mitarbeiter in ihrem Arbeitsbereich die Einhaltung der Bestimmungen des Gleichbehandlungsprogramms gewährleisten können. Insbesondere für den Kontakt mit Kunden wurden gemeinsam praktische Anleitungen und Arbeitshilfen erstellt und in ihrer Handhabung erläutert. 7. Weiterbildung des Gleichbehandlungsbeauftragten Der Gleichbehandlungsbeauftragte hat auch im Jahr 2013 regelmäßig an Veranstaltungen teilgenommen, bei denen über aktuelle regulatorische Entwicklungen sowie Erfahrungen aus der betrieblichen Praxis des Gleichbehandlungsmanagements berichtet wird. II. Überwachung der Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms 1. Überprüfung der Marktkommunikation auf Unbundling-Konformität Der Gleichbehandlungsbeauftragte hat im Berichtszeitraum regelmäßig durch Stichproben geprüft, ob die kommunikativen Maßnahmen des Unternehmens den Zielen und Bestimmungen des EnWG dadurch entsprechen, dass bei den Einzelmaßnahmen der Marktkommunikation jeweils für den Adressaten der Absender sowie dessen Aufgaben und Ziele klar erkennbar sind. Diese betrafen z. B. die Gestaltung von Geschäftsräumen für den Kundenkontakt, Unternehmensbroschüren, Pressemitteilungen und Pressekontakte. Im Rahmen dieser Prüfungen gab es keine Hinweise auf Verstöße gegen die Unbundling- Bestimmungen. Die E.ON Westfalen Weser AG (EWA) hat gemäß 7a Abs. 6 EnWG in Kommunikationsverhalten und Markenpolitik zu gewährleisten, dass eine Verwechslung zwischen ihr als Verteilernetzbetreiber und den Aktivitäten des assoziierten Vertriebs, der E.ON Westfalen Weser Vertrieb GmbH (EWAV), ausgeschlossen ist. Vor diesem Hintergrund hatte der Seite 11 von 22

12 Gleichbehandlungsbeauftragte beginnend im Jahr 2011 die im Unternehmen bestehenden Planungen zur Umsetzung dieser gesetzlichen Anforderungen geprüft. Da zu Beginn des Jahres 2012 der E.ON-Konzern den kommunalen Anteilseignern angeboten hatte, ihnen seine Unternehmensanteile zu verkaufen, wurde das 2011 vorbereitete Konzept zum Rebranding zunächst nicht umgesetzt: Vor einer umfangreichen und aufwändigen Veränderung der Außendarstellung des Unternehmens musste zunächst die Eigentümerstruktur geklärt werden. Im Rahmen der Gespräche zum Anteilserwerb wurde auf die Notwendigkeit einer Unbundling-konformen Gestaltung der Markenpolitik hingewiesen. Auch für die Variante eines rein kommunal gehaltenen Unternehmens wurden entsprechende Markenvarianten ausgearbeitet und im Dezember 2012 mit der Bundesnetzagentur besprochen. Im Zusammenhang mit dem Erwerb des EWA-Aktienpaketes am 28. Juni 2013 durch die kommunale Käuferseite wurden die Beteiligungen der EWA an den Energievertriebsgesellschaften E.ON Vertrieb Deutschland GmbH und E.ON Westfalen Weser Vertrieb GmbH an den E.ON-Konzern veräußert. Die bei EWA verbliebene Beteiligungsgesellschaft E.ON Westfalen Weser Energie-Service GmbH (nunmehr umfirmiert als Energieservice Westfalen Weser GmbH) ist nur im Bereich der Elektrizitäts- und Wärmeerzeugung tätig und im Wärmeverkauf es wird kein Vertrieb von Elektrizität oder Gas an Letztverbraucher durchgeführt. Deshalb gibt es für die E.ON Westfalen Weser AG (nunmehr umfirmiert als Westfalen Weser Netz AG) keine assoziierte Vertriebsgesellschaft, und die gesetzlichen Anforderungen von 7a Abs. 6 EnWG sind gegenstandslos geworden. Das Rebranding der Unternehmensgruppe folgte vielmehr der markenrechtlichen Anforderung und dem Wunsch der kommunalen Anteilseigner, die Unabhängigkeit vom E.ON-Konzern klar zu kommunizieren. Deshalb wurde ein umfassendes Rebranding durchgeführt mit u.a. folgenden Anpassungen: - Name, Logo, Unternehmensfarben, - Geschäftsbriefe, Infobriefe, Broschüren, - Kundenablesekarten und Mitteilungen, - Internetauftritt, -Signaturen, - Beflaggung, Außenbeschilderung für Firmengebäude und Betriebsgrundstücke, - interne Medien wie Intranet, Mitarbeiter-Zeitung, - Infostände, Geschäftsausstattung, Mitarbeiterausweise, Servicefahrzeuge. Seite 12 von 22

13 2. Prozessdokumentation Die Prozesse der Netzaktivitäten der Westfalen Weser Netz AG sind als Datenbank-basiertes Verfahrenshandbuch dokumentiert und über das Intranet jedem Mitarbeiter verfügbar gemacht. Auf dieser Grundlage kann der Gleichbehandlungsbeauftragte die gesetzeskonforme Umsetzung der informatorischen Entflechtung im Sinne der Gemeinsamen Richtlinie der Regulierungsbehörden des Bundes und der Länder zur Umsetzung der informatorischen Entflechtung nach 9 EnWG vom 13. Juni 2007 überwachen. 3. Prozessanalysen und Prüfkonzept Für die als besonders diskriminierungsrelevant eingestuften Aktivitäten wurden die Prozesse im Blick auf mögliche Schwachstellen und deren Behebung geprüft. Arbeitsbereich Grundprüfung (Vollprüfung) Prüfungsturnus (Vollprüfung) Wiederholungs- Vollprüfung Kundenkontaktmanagement 2013 jährlich 2014 Netzanschluss 2013 alle 2 Jahre 2015 Netznutzung 2013 alle 2 Jahre 2015 Vertragsmanagement 2013 alle 2 Jahre 2015 Lieferantenwechsel 2013 alle 2 Jahre 2015 Energiedatenmanagement 2013 alle 2 Jahre 2015 Forderungsmanagement 2013 alle 2 Jahre 2015 Abrechnung 2013 alle 2 Jahre 2015 Netzentgeltkalkulation 2013 jährlich 2014 Netzplanung 2012 alle 3 Jahre 2015 Kapazitätsprognosen 2012 alle 3 Jahre 2015 Die Prüftätigkeiten und -ergebnisse sind nachfolgend aufgeführt. 4. Kundenkontaktmanagement Kundenkontakte zu managen bedeutet, einen vollständigen Managementprozess (Plan, Do, Check, Act) zu konzipieren, einzurichten und zu betreiben, der umfassend die Möglichkeiten des Kundenkontakts (Inbound, Outbound; telefonisch, brieflich, persönlich; elektronisch Seite 13 von 22

14 über Mail, Internet-Portal, Marktkommunikationsserver) für alle Kundenarten (Lieferanten, Händler, Letztverbraucher) organisiert: Zuweisung von Verantwortlichkeit und Bearbeitungsschritten, Kennzeichnung von Datenflüssen und unterstützenden Systemen, Bezeichnung von empfangenden, erzeugten und übermittelten Daten mit Beschreibung ihres Informationscharakters; Einrichtung von Kontrollpunkten und -verfahren für die Leistungsund Qualitätssteuerung und -überwachung. Das Kundenkontaktmanagement wird bei der Westfalen Weser Netz AG (WWN) vom Geschäftsbereich Netzwirtschaft verantwortet und konzeptionell betreut und operativ sowohl durch die dezentralen Servicestellen der WWN als auch insbesondere durch den Dienstleister E.ON Kundenservice GmbH (EKU) im Namen der WWN durchgeführt. Der Gleichbehandlungsbeauftragte hat am mit dem für die Dienstleistersteuerung zuständigen Bereichsleiter der WWN aus dem Geschäftsbereich Netzwirtschaft die vertraglichen Grundlagen und die Instrumente zur Beauftragung, Leistungsüberwachung und Steuerung der EKU nach Unbundling-Aspekten geprüft. Die beauftragten Leistungen sind in Leistungsscheinen konkret beschrieben und bepreist; für das Monitoring ist für jeden Leistungsschein ein Mitarbeiter namentlich zugeordnet. Für die Weiterentwicklung der Arbeitsprozesse und unterstützenden IT-Systeme bei EKU entsprechend den Anforderungen des Marktes bzw. der gesetzlichen und behördlichen Vorgaben ist bei WWN je Leistungsschein ein Experte genannt, der den fachlichen Input gibt (Anforderungskatalog). Die operative Umsetzung in den IT-Systemen obliegt der EKU, wobei für WWN die Letztentscheidungsbefugnis gemäß 7a Abs. 2 Nr. 1 EnWG in jedem Fall gewährleistet ist. Der Gleichbehandlungsbeauftragte hat den Prozess Kundenkontaktmanagement mit den Prozessverantwortlichen der WWN im Zeitraum geprüft; eine Prüfung der bei der EKU durchgeführten Teilprozesse wurde im Auftrag der WWN durch den Gleichbehandlungsbeauftragten der E.DIS AG - gemeinsam mit dem Gleichbehandlungskoordinator der EKU - am durchgeführt. Die Prüfung erfolgte anhand einer Checkliste. Als Ergebnis der Prüfung ist festzustellen: Seite 14 von 22

15 Die dokumentierten Prozesse sind geeignet, die Diskriminierungsfreiheit nach 6 (1) EnWG sowie die Verwendung von Informationen gemäß 6a EnWG sicherzustellen. Die Mitarbeiter sind auf die Prozesse geschult. Stichproben gewährleisten, dass die Prozesse eingehalten werden. Die Daten von Netzkunden werden in einem eigenen IT-System gehalten und sind vor dem Zugriff durch Unbefugte durch besondere Berechtigungskonzepte geschützt. Kunden, die einen neuen Hausanschluss oder einen Netzanschluss für eine Einspeiseanlage bekommen haben und in diesem Zusammenhang nach Energielieferung fragen, werden auf die vielseitigen Lieferangebote des Energiemarktes hingewiesen. Es liegen keine Hinweise auf Verstöße gegen die Unbundling-Bestimmungen vor. 5. Netzanschluss Der Prozess Netzanschluss wird bei der WWN vom Geschäftsbereich Netzwirtschaft verantwortet und von den Geschäftsbereichen Netztechnik und Service durchgeführt Der Gleichbehandlungsbeauftragte hat den Prozess am mit den verantwortlichen Geschäftsbereichsleitern der WWN anhand der Prozessdokumentation und des Fragenkatalogs geprüft. Wirtschaftlich sensible Informationen erhalten die Fachbereiche direkt vom Kunden. Bei Einschaltung externer Dienstleister werden Vertraulichkeitsvereinbarungen abgeschlossen. Innerhalb der Fachbereiche existieren definierte Zugriffsberechtigungen im IT-System für die entsprechenden Projektordner. Als Ergebnis der Prüfung ist festzustellen, dass keine Hinweise auf Verstöße gegen die Unbundling-Bestimmungen vorliegen. 6. Netznutzung Der Prozess Netznutzung wird bei der WWN vom Geschäftsbereich Netzwirtschaft verantwortlich geführt und durch den Dienstleister EKU operativ unterstützt. Der Gleichbehandlungsbeauftragte hat den Prozess im Zeitraum mit den Prozessverantwortlichen der WWN geprüft. Als Ergebnis der Prüfung ist festzustellen, dass keine Hinweise auf Verstöße gegen die Unbundling-Bestimmungen vorliegen. Seite 15 von 22

16 7. Vertragsmanagement Der Prozess Vertragsmanagement wird bei der WWN vom Geschäftsbereich Netzwirtschaft verantwortlich geführt und durch den Dienstleister EKU operativ unterstützt. Der Gleichbehandlungsbeauftragte hat den Prozess im Zeitraum mit den Prozessverantwortlichen der WWN geprüft. Als Ergebnis der Prüfung ist festzustellen, dass keine Hinweise auf Verstöße gegen die Unbundling-Bestimmungen vorliegen. 8. Lieferantenwechsel Der Prozess Lieferantenwechsel wird bei der WWN vom Geschäftsbereich Netzwirtschaft verantwortlich geführt und durch den Dienstleister EKU operativ unterstützt. Der Gleichbehandlungsbeauftragte hat den Prozess am gemeinsam mit dem Gleichbehandlungsbeauftragten der E.ON Hanse AG und dem Gleichbehandlungskoordinator der EKU - mit den Fachverantwortlichen der EKU anhand des Fragenkatalogs geprüft. Als Ergebnis der Prüfung ist festzustellen, dass keine Hinweise auf Verstöße gegen die Unbundling-Bestimmungen vorliegen. 9. Energiedatenmanagement Der Prozess Energiedatenmanagement wird bei der WWN vom Geschäftsbereich Netzwirtschaft verantwortlich geführt und durch den Dienstleister EKU operativ unterstützt. Im Rahmen des Prozesses Energiedatenmanagement werden sämtliche Arbeitsschritte im Zusammenhang mit der Erfassung, Speicherung und Übermittlung von Zählerstandsdaten durchgeführt einschließlich Einbau, Betrieb und Wartung der erforderlichen Geräte. Dieser Prozess wird vom Netzbetreiber in seiner Eigenschaft als gesetzlicher Messstellenbetreiber gemäß 21b Abs. 1 EnWG durchgeführt; dabei ist sichergestellt, dass Zählerstandsdaten nur an Berechtigte weitergegeben werden. Der Gleichbehandlungsbeauftragte hat den Prozess - gemeinsam mit dem Gleichbehandlungsbeauftragten der E.ON Hanse AG und dem Gleichbehandlungskoordinator der EKU - mit den Fachverantwortlichen der EKU am und am anhand des Fragenkatalogs geprüft. Seite 16 von 22

17 Als Ergebnis der Prüfung ist festzustellen, dass keine Hinweise auf Verstöße gegen die Unbundling-Bestimmungen vorliegen. 10. Forderungsmanagement Das Forderungsmanagement im Zusammenhang mit der Errichtung von Netzanschlüssen wird bei WWN durchgeführt, das Forderungsmanagement im Zusammenhang mit der Netznutzung erfolgt durch den Dienstleister EKU. Der Gleichbehandlungsbeauftragte hat den Prozess Forderungsmanagement mit den Fachverantwortlichen der WWN am und - gemeinsam mit dem Gleichbehandlungskoordinator der EKU - mit den Fachverantwortlichen der EKU am geprüft. Die Prüfungen erfolgten jeweils in der Weise, dass mit den Prozessverantwortlichen die einzelnen Arbeitsabläufe besprochen und mit Hilfe des Fragenkatalogs besonders diskriminierungsanfällige Arbeiten auf mögliche Schwachstellen untersucht wurden. Als Ergebnis dieser Prüfungen ist festzustellen, dass keine Hinweise auf Verstöße gegen die Unbundling-Bestimmungen vorliegen. 11. Abrechnung Die Abrechnung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Errichtung von Netzanschlüssen wird bei WWN durchgeführt, die Abrechnung der Netznutzung erfolgt durch den Dienstleister EKU. Der Gleichbehandlungsbeauftragte hat den Prozess Abrechnung mit den Fachverantwortlichen der WWN am und - gemeinsam mit dem Gleichbehandlungsbeauftragten der E.ON Hanse AG und dem Gleichbehandlungskoordinator der EKU - mit den Fachverantwortlichen der EKU am geprüft. Als Ergebnis dieser Prüfungen ist festzustellen, dass keine Hinweise auf Verstöße gegen die Unbundling-Bestimmungen vorliegen. 12. Netzentgeltkalkulation Der Prozess wird vollständig vom Geschäftsbereich Netzwirtschaft der WWN abgewickelt. Der Gleichbehandlungsbeauftragte hat den Prozess Netzentgeltkalkulation mit dem Prozessverantwortlichen anhand der Prozessdokumentation geprüft a) am zur Vorbereitung der gemäß 20 (1) EnWG vorgeschriebenen Veröffentlichung der indikativen Seite 17 von 22

18 Netzentgelte zum sowie b) erneut am zur Vorbereitung der Veröffentlichung der Netzentgelte zum Die Letztverantwortung für den gesamten Prozess für die Verfahren zur Festlegung der Erlösobergrenze 2014 ist eindeutig dem Leiter des Geschäftsbereiches Netzwirtschaft zugeordnet. Für den Prozess Netzentgeltkalkulation liegt eine grafische Prozessdarstellung vor. Für die am Prozess beteiligten Mitarbeiter gibt es detaillierte Verfahrensbeschreibungen und Arbeitsanweisungen. Die Eingangsgrößen für die Netzentgeltkalkulation werden im Wesentlichen aus dem Unbundlingabschluss generiert und dann in geschlossenen Datenverarbeitungssystemen bearbeitet, auf die nur die mit der Netzentgeltkalkulation befassten Mitarbeiter vom Geschäftsbereich Netzwirtschaft Zugriff haben. Wirtschaftlich sensible Informationen werden für die Erstellung des Berichts nach 28 Strom NEV, für die Berechnung der individuellen Netzentgelte sowie für die Prognose der zukünftigen Absatzentwicklungen benötigt. Es ist gewährleistet, dass diese Informationen nur insoweit nach außen gelangen, als dies aufgrund gesetzlicher Veröffentlichungspflichten erforderlich ist. Nach Feststellung der Erlösobergrenze des Folgejahres gem. ARegV werden die Ergebnisse der Netzentgeltkalkulation allen Marktteilnehmern mit der Veröffentlichung des Preisblatts im Internet fristgerecht und diskriminierungsfrei zugänglich gemacht. Als Fazit ist festzuhalten, dass sich im Rahmen der Prüfung keine Hinweise auf einen nicht Unbundling-konformen Ablauf ergeben haben. 13. Netzplanung und Kapazitätsprognosen Im Jahr 2013 wurden für die Prozesse Netzplanung und Kapazitätsprognosen entsprechend dem Prüfplan Stichproben durchgeführt an Prozesspunkten, die im Alltagsbetrieb besonders diskriminierungsrelevant sind. Als Ergebnis dieser Prüfungen ist festzustellen, dass keine Hinweise auf Verstöße gegen die Unbundling-Bestimmungen vorliegen. 14. Information über neue Preisblätter Die Netzentgelte der Westfalen Weser Netz AG basieren auf der "Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzentgeltverordnung - StromNEV)" vom 25. Juli 2005 sowie der Verordnung Seite 18 von 22

19 über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze (Anreizregulierungsverordnung - ARegV) vom und der Festlegung der Erlösobergrenze nach 4 Abs. 1 und 2 i.v.m. 32 Abs. 1 Nr. 1 ARegV der Bundesnetzagentur vom der "Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzentgeltverordnung, GasNEV)" vom 25. Juli 2005 sowie der Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze (Anreizregulierungsverordnung - ARegV) vom und der Festlegung der Erlösobergrenze nach 4 Abs. 1 und 2 i.v.m. 32 Abs. 1 Nr. 1 ARegV der Bundesnetzagentur vom Alle Prozesse im Zusammenhang mit der Netzentgeltkalkulation und der diskriminierungsfreien Veröffentlichung der Preisblätter im Internet sind im Geschäftsbereich Netzwirtschaft gebündelt. Alle beteiligten Mitarbeiter werden regelmäßig dahingehend unterwiesen, dass noch nicht im Internet veröffentlichte Netzentgelte wirtschaftlich vorteilhafte Informationen darstellen, die vor ihrer Veröffentlichung nicht an unbefugte Personen weitergegeben werden dürfen. Bei interner Weitergabe werden alle auf Basis einer festgesetzten Erlösobergrenze errechneten Preise inklusiv der dazugehörenden Daten, Informationen und Berechnungen mit dem Hinweis versehen, dass es sich dabei um wirtschaftlich vorteilhafte Informationen handelt, die erst nach deren Veröffentlichung im Internet an Kunden und Lieferanten oder Wettbewerbsbereiche innerhalb der Unternehmensgruppe weitergegeben werden dürfen. Der gesetzeskonforme, diskriminierungsfreie Umgang mit diesen Daten ist damit sichergestellt. Der Verpflichtung des 20 Abs. 1 EnWG ist die Westfalen Weser Netz AG mit der Veröffentlichung der indikativen Netzentgelte für Gas und Strom für das Jahr 2014 im Internet am nachgekommen. Nach Mitteilung der Entgelte des vorgelagerten Netzbetreibers im Dezember 2013 hat die Westfalen Weser Netz AG die Erlösobergrenze ermittelt. Aufgrund der Anpassung der Erlösobergrenze gemäß 4 ARegV für das Jahr 2014 wurden zum die Preisblätter angepasst. Dabei wurde sichergestellt, dass die Netzentgelte durch Veröffentlichung im Internet am in nicht diskriminierender Weise bekannt gemacht wurden. Seite 19 von 22

20 15. Allgemeine IT-Systeme Alle Informationen von Netzkunden sowie alle Informationen über eigene Netzbetreiberaktivitäten sind als Informationen im Sinne des 6a EnWG eingestuft. Diese Informationen werden in eigenen geschlossenen IT-Systemen gehalten und verarbeitet, die gegenüber dem Zugriff durch Unbefugte durch entsprechende Schutzmechanismen (Berechtigungskonzept) abgesichert sind. Eine Prüfung der Angemessenheit dieser Mechanismen und Konzepte findet regelmäßig statt. Die IT-Systeme (Rechenzentrum, IT-Netze, IT-Service) der Westfalen Weser Netz AG (WWN) werden von der E.ON IT GmbH betrieben. Die Letztentscheidungsbefugnis für WWN gemäß 7a Abs. 2 Nr. 1 EnWG ist durch ein vertraglich festgeschriebenes explizites Weisungsrecht des Netzbetreibers in Bezug auf regulatorische Vorgaben in jedem Fall gewährleistet. 16. Systemverantwortung / Einspeisemanagement Die Westfalen Weser Netz AG ist gemäß 13, 14 EnWG verpflichtet, zur Gewährleistung der Sicherheit und Zuverlässigkeit der Stromnetze geeignete Maßnahmen durchzuführen. Hierzu gehört auch, dass bei drohender Überlastung einzelner Netzteile unter Vorrang der erneuerbaren Energien die Einspeiseleistung nach 11 EEG zeitweise reduziert wird. Informationen über die Hintergründe, die technischen Voraussetzungen, die Verfahren der kommerziellen Abwicklung von Entschädigungszahlungen und die tatsächliche Durchführung dieser Maßnahmen sind auf der Internetseite der Westfalen Weser Netz AG angegeben ( Im Jahr 2013 kam es zu keinem Einsatz der Regelung gemäß 11 EEG. 17. Rechnungslegung und Buchführung Die im EnWG festgesetzten Vorschriften zur Rechnungslegung und Buchführung ( 6b EnWG) werden umgesetzt. Dazu gehört die Sicherstellung der Einreichung der Unterlagen gemäß 6b (4) EnWG beim elektronischen Bundesanzeiger bzw. gemäß 6b (7) EnWG an die Bundesnetzagentur. Seite 20 von 22

21 III. Sanktionen Das Gleichbehandlungsprogramm regelt in Ziffer 5, dass ein Verstoß der Mitarbeiter gegen ihre unter Ziffer 3 des Gleichbehandlungsprogramms festgelegten Pflichten eine Verletzung ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten darstellt und arbeitsrechtliche Konsequenzen seitens der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG bzw. der Westfalen Weser Netz AG nach sich ziehen kann. Bei leichteren Verstößen kann der Gleichbehandlungsbeauftragte auch andere Maßnahmen wie Nachschulungen oder Abhilfe- bzw. Kontrollmaßnahmen vorschlagen. Sanktionen mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen sind im Berichtsjahr 2013 nicht verhängt worden. IV. Zusammenfassung und Ausblick Im Jahr 2013 wurde der in 2012 eingeleitete Prozess zur Veränderung der Eigentümerstruktur fortgeführt und zum Abschluss gebracht. In diesem Zusammenhang wurde auch eine Veränderung der Unternehmensstruktur eingeleitet, die aufgrund der komplexen gesellschafts- und kommunalrechtlichen Verfahren voraussichtlich erst im Jahr 2014 abgeschlossen werden kann. Diese Prozesse hat der Gleichbehandlungsbeauftragte überwachend begleitet und in entflechtungsrelevanten Fragestellungen Empfehlungen an die Unternehmensleitung und die mit dem Strukturprojekt befassten Führungskräfte und Mitarbeiter gegeben. Aufgrund der genannten Veränderungen (u.a. Verkauf der Anteile an Vetriebsgesellschaften) gibt es für die E.ON Westfalen Weser AG (jetzt umfirmiert als Westfalen Weser Netz AG) keine assoziierte Vertriebsgesellschaft, und die gesetzlichen Anforderungen von 7a Abs. 6 EnWG sind gegenstandslos geworden. Das Rebranding der Unternehmensgruppe folgte vielmehr der markenrechtlichen Anforderung und dem Wunsch der kommunalen Anteilseigner, die Unabhängigkeit vom E.ON-Konzern klar zu kommunizieren. Auch im Berichtszeitraum 2013 war es weiterhin Ziel, die Mitarbeiter für das Thema Gleichbehandlung zu schulen und zu sensibilisieren und das unternehmensinterne Seite 21 von 22

22 Qualitätsmanagement weiter zu verbessern, insbesondere mit Blick auf die durch die o.a. Strukturveränderungen bevorstehenden Neuerungen. Als Ergebnis der durchgeführten Prüfungen der diskriminierungsrelevanten Prozesse und der Überwachung der Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms ist festzustellen, dass keine Hinweise auf Verstöße gegen die Unbundling-Bestimmungen ( 6, 6a, 7, 7a EnWG und konkretisierende Leitfäden der Regulierungsbehörden) vorliegen. In 2014 werden voraussichtlich die gesellschafts- und kommunalrechtlichen Anforderungen erfüllt, um die Zielstruktur des Unternehmens zu erreichen diese Vorgänge werden weiterhin vom Gleichbehandlungsbeauftragten prüfend begleitet; darüber hinaus werden die diskriminierungsanfälligen Netzbetreiberaktivitäten entsprechend dem Prüfkonzept überwacht; Prozessverbesserungen werden falls erforderlich eingeleitet, und Schulungen und Unterweisungen werden nach Bedarf durchgeführt. Paderborn, den 27. März 2014 Dr. Christoph Kotzerke Gleichbehandlungsbeauftragter Seite 22 von 22

Bericht über die Maßnahmen zur Durchführung des Gleichbehandlungsprogramms bei der Westfalen Weser Netz GmbH im Jahre 2014

Bericht über die Maßnahmen zur Durchführung des Gleichbehandlungsprogramms bei der Westfalen Weser Netz GmbH im Jahre 2014 Bericht über die Maßnahmen zur Durchführung des Gleichbehandlungsprogramms bei der Westfalen Weser Netz GmbH im Jahre 2014 Paderborn, den 25. März 2015 Seite 1 von 16 Inhaltsverzeichnis Präambel... 3 Teil

Mehr

Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms nach 7a Abs. 5 Satz 3 EnWG

Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms nach 7a Abs. 5 Satz 3 EnWG Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms nach 7a Abs. 5 Satz 3 EnWG der REWAG Regensburger Energie- und Wasserversorgung AG & Co KG (REWAG) und der Regensburg Netz GmbH im Jahr 2015 2

Mehr

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 TIWAG-Netz AG Bert-Köllensperger-Straße 7 6065 Thaur FN 216507v Seite 1 Inhaltsverzeichnis

Mehr

BERICHT DES GLEICHBEHANDLUNGSBEAUFTRAGTEN AN DIE BUNDESNETZAGENTUR GLEICHBEHANDLUNGSBERICHT 2011. Vorgelegt durch. Für. Frau Michaela Nerger

BERICHT DES GLEICHBEHANDLUNGSBEAUFTRAGTEN AN DIE BUNDESNETZAGENTUR GLEICHBEHANDLUNGSBERICHT 2011. Vorgelegt durch. Für. Frau Michaela Nerger BERICHT DES GLEICHBEHANDLUNGSBEAUFTRAGTEN AN DIE BUNDESNETZAGENTUR GLEICHBEHANDLUNGSBERICHT 2011 Vorgelegt durch Frau Michaela Nerger Für SWU Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH SWU Energie GmbH SWU Netze GmbH

Mehr

Stadtwerke Rostock Rostock, 26. März 2012 Aktiengesellschaft. Bericht. zum. Gleichbehandlungsprogramm. der. Stadtwerke Rostock Aktiengesellschaft.

Stadtwerke Rostock Rostock, 26. März 2012 Aktiengesellschaft. Bericht. zum. Gleichbehandlungsprogramm. der. Stadtwerke Rostock Aktiengesellschaft. Stadtwerke Rostock Rostock, 26. März 2012 Aktiengesellschaft Bericht zum Gleichbehandlungsprogramm der Stadtwerke Rostock Aktiengesellschaft und Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbh Krohn Gleichbehandlungsbeauftragter

Mehr

Vorgelegt durch. den Gleichbehandlungsbeauftragten. für die. Stadtwerkeverbund Hellweg-Lippe Netz GmbH & Co. KG. Stadtwerke Hamm GmbH

Vorgelegt durch. den Gleichbehandlungsbeauftragten. für die. Stadtwerkeverbund Hellweg-Lippe Netz GmbH & Co. KG. Stadtwerke Hamm GmbH BERICHT DES GLEICHBEHANDLUNGSBEAUFTRAGTEN AN DIE BUNDESNETZAGENTUR GLEICHBEHANDLUNGSBERICHT 2008 Vorgelegt durch den Gleichbehandlungsbeauftragten für die Stadtwerkeverbund Hellweg-Lippe Netz GmbH & Co.

Mehr

G L E I C H B E H A N D L U N G S B E R I C H T. Vorgelegt durch. Susanne Jordan (Gleichbehandlungsbeauftragte) für

G L E I C H B E H A N D L U N G S B E R I C H T. Vorgelegt durch. Susanne Jordan (Gleichbehandlungsbeauftragte) für G L E I C H B E H A N D L U N G S B E R I C H T Vorgelegt durch Susanne Jordan (Gleichbehandlungsbeauftragte) für Stadtwerke Bad Bramstedt GmbH Gasversorgung Bad Bramstedt GmbH Berichtszeitraum Juli 2005

Mehr

Bericht. über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der AggerEnergie GmbH im Jahre 2014

Bericht. über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der AggerEnergie GmbH im Jahre 2014 Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der AggerEnergie GmbH im Jahre 2014 2 Vorbemerkungen Mit diesem Bericht kommt die AggerEnergie GmbH -nachfolgend auch Gesellschaft oder Unternehmen

Mehr

GLEICHBEHANDLUNGSPROGRAMM

GLEICHBEHANDLUNGSPROGRAMM GLEICHBEHANDLUNGSPROGRAMM der Wiener Erdgasspeicher GmbH Erdbergstraße 236 A-1110 Wien März 2008 INHALTSVERZEICHNIS 1. PRÄAMBEL... 3 2. MASSNAHMEN ZUM AUSSCHLUSS DISKRIMINIERENDEN VERHALTENS... 3 2.1.

Mehr

GLEICHBEHANDLUNGSPROGRAMM

GLEICHBEHANDLUNGSPROGRAMM GLEICHBEHANDLUNGSPROGRAMM GEMÄSS 106 ABS 2 Z 4 GWG 2011 FÜR DEN ERDGAS-VERTEILERNETZBETRIEB der WIENER NETZE GmbH FN 174300 z Erdbergstraße 236 1110 Wien INHALTSVERZEICHNIS 1. PRÄAMBEL... 4 1.1. Rechtliche

Mehr

Bericht über die Maßnahmen zur Durchführung des Gleichbehandlungsprogramms bei der Westfalen Weser Netz GmbH im Jahre 2015

Bericht über die Maßnahmen zur Durchführung des Gleichbehandlungsprogramms bei der Westfalen Weser Netz GmbH im Jahre 2015 Bericht über die Maßnahmen zur Durchführung des Gleichbehandlungsprogramms bei der Westfalen Weser Netz GmbH im Jahre 2015 Paderborn, den 15. März 2016 Seite 1 von 16 Inhaltsverzeichnis Präambel... 3 Teil

Mehr

Bericht. über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der Stadtwerke Burgdorf GmbH und der Stadtwerke Burgdorf Netz GmbH im Jahre 2011

Bericht. über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der Stadtwerke Burgdorf GmbH und der Stadtwerke Burgdorf Netz GmbH im Jahre 2011 Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der Stadtwerke Burgdorf GmbH und der Stadtwerke Burgdorf Netz GmbH im Jahre 2011 Berichtszeitraum 01.01.2011 bis 31.12.2011 2 Präambel Mit diesem

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

REGULIERUNGSMANAGEMENT

REGULIERUNGSMANAGEMENT REGULIERUNGSMANAGEMENT Ein Dienstleistungsangebot für Netzbetreiber ZIELE UND HERAUSFORDERUNGEN Die sich ständig wandelnden Marktbedingungen stellen Netzbetreiber vor große Herausforderungen. Durch neue

Mehr

Beschreibung der Änderungen der Unternehmensorganisation

Beschreibung der Änderungen der Unternehmensorganisation Bericht über die Maßnahmen der Umsetzung und Überwachung des Gleichbehandlungsprogramms gemäß 7a Abs. 5 EnWG der Städtische Werke Borna GmbH und der Städtische Werke Borna Netz GmbH im Jahre 2012 März

Mehr

Internes Programm zur Sicherstellung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung

Internes Programm zur Sicherstellung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung Internes Programm zur Sicherstellung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung Stand ab 01.01.2011 Inhaltsverzeichnis 2 I. Gleichbehandlungsprogramm 1. Präambel...3 2. Der Begriff der Diskriminierung...4

Mehr

Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der Energieversorgung Inselsberg GmbH in der Zeit vom 1. Januar 2008 bis 31.

Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der Energieversorgung Inselsberg GmbH in der Zeit vom 1. Januar 2008 bis 31. Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der Energieversorgung Inselsberg GmbH in der Zeit vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2008 Bericht zum Gleichbehandlungsprogramm Energieversorgung

Mehr

Dienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden

Dienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Dienstleistungen Externer Datenschutz Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Markus Strauss 14.11.2011 1 Dienstleistungen Externer Datenschutz Inhalt 1. Einleitung... 2

Mehr

Diskussionspapier. Marktprozesse für den Austausch elektronischer Preisblätter Netznutzung

Diskussionspapier. Marktprozesse für den Austausch elektronischer Preisblätter Netznutzung Diskussionspapier Marktprozesse für den Austausch elektronischer Preisblätter Netznutzung Erstellt von der EDNA-Projektgruppe Elektronisches Preisblatt Version V01, 6. Juli 2015 Diskussionspapier Marktprozesse

Mehr

Bericht. (Berichtszeitraum: 01.01.2015 31.12.2015)

Bericht. (Berichtszeitraum: 01.01.2015 31.12.2015) Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der Stadtwerke Hannover AG, der enercity Netzgesellschaft mbh und der enercity Speichervermarktungsgesellschaft mbh im Jahre 2015 (Berichtszeitraum:

Mehr

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und

Mehr

Bericht. über die Maßnahmen zur Durchführung des Gleichbehandlungsprogramms von E.ON Deutschland für das Jahr 2014

Bericht. über die Maßnahmen zur Durchführung des Gleichbehandlungsprogramms von E.ON Deutschland für das Jahr 2014 Bericht über die Maßnahmen zur Durchführung des Gleichbehandlungsprogramms von E.ON Deutschland für das Jahr 2014 2 Inhaltsverzeichnis Präambel... 3 A. Selbstbeschreibung von E.ON Deutschland... 3 1. Selbstbeschreibung/Kennzahlen...

Mehr

GLEICHBEHANDLUNGSPROGRAMM

GLEICHBEHANDLUNGSPROGRAMM GLEICHBEHANDLUNGSPROGRAMM GEMÄSS 32 ABS 1 EIWOG 2010 ivm 55 ABS 2 Z 4 WEIWG 2005, 54 ABS 2 Z 4 NÖ EIWG 2005 und 48 ABS 2 Z 4 BGLD ElWG 2006 FÜR DEN STROMVERTEILERNETZBETRIEB der WIENER NETZE GmbH FN 174300

Mehr

Kirchengesetz über den Einsatz von Informationstechnologie (IT) in der kirchlichen Verwaltung (IT-Gesetz EKvW ITG )

Kirchengesetz über den Einsatz von Informationstechnologie (IT) in der kirchlichen Verwaltung (IT-Gesetz EKvW ITG ) IT-Gesetz EKvW ITG 858 Kirchengesetz über den Einsatz von Informationstechnologie (IT) in der kirchlichen Verwaltung (IT-Gesetz EKvW ITG ) Vom 17. November 2006 (KABl. 2006 S. 292) Inhaltsübersicht 1 1

Mehr

Entwurf für die Anlage Einspeisung zum Netznutzungsvertrag Strom

Entwurf für die Anlage Einspeisung zum Netznutzungsvertrag Strom Entwurf für die Anlage Einspeisung zum Netznutzungsvertrag Strom bne-vorschlag zur Ausgestaltung einer Anlage Einspeisung im Rahmen der BNetzA- Festlegung zum Netznutzungsvertrag Strom Berlin, 15. August

Mehr

GLEICHBEHANDLUNGSBERICHT. zum 31. März 2015. der. PVU Prignitzer. Energie- und Wasserversorgungsunternehmen. GmbH. PVU Energienetze GmbH

GLEICHBEHANDLUNGSBERICHT. zum 31. März 2015. der. PVU Prignitzer. Energie- und Wasserversorgungsunternehmen. GmbH. PVU Energienetze GmbH GLEICHBEHANDLUNGSBERICHT zum 31. März 2015 der PVU Prignitzer Energie- und Wasserversorgungsunternehmen GmbH Feldstraße 27a 19348 Perleberg und der PVU Energienetze GmbH Feldstraße 27a 19348 Perleberg

Mehr

Sicherheit, Transparenz und Datenschutz. Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen. www.ddv.de www.ddv.de

Sicherheit, Transparenz und Datenschutz. Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen. www.ddv.de www.ddv.de Sicherheit, Transparenz und Datenschutz Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen Setzen Sie auf Nummer Sicher Die Qualitätssiegel des DDV Die Adressdienstleister in den drei DDV-

Mehr

Prozessbeschreibung Elektronischer Preisblattkatalog Strom und Gas

Prozessbeschreibung Elektronischer Preisblattkatalog Strom und Gas Energie-Info BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v. Reinhardtstraße 32 10117 Berlin Prozessbeschreibung Elektronischer Preisblattkatalog Strom und Gas Berlin, 28. Juli 2015 Inhalt 1

Mehr

Nutzung dieser Internetseite

Nutzung dieser Internetseite Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher

Mehr

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und

Mehr

Newsletter: Februar 2016

Newsletter: Februar 2016 1 ASR GmbH www.asr-security.de Newsletter: Februar 2016 Neue behördliche Vorgaben für Onlineschulungen Seit dem 01. Februar 2016 gelten neue behördliche Anforderungen an Online- Luftsicherheitsschulungen.

Mehr

I n f o r m a t i o n s s i c h e r h e i t i n G e m e i n d e n B e v ö l k e r u n g s z a h l < 6 000

I n f o r m a t i o n s s i c h e r h e i t i n G e m e i n d e n B e v ö l k e r u n g s z a h l < 6 000 Leitfaden I n f o r m a t i o n s s i c h e r h e i t i n G e m e i n d e n B e v ö l k e r u n g s z a h l < 6 000 Inhalt 1 Einleitung... 2 2 Übersicht Dokumente... 2 3 Umsetzung der Anforderungen an

Mehr

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder

Mehr

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter Prüfungsvermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung nach 75 Satz 1 EEG 2014 der zusammengefassten Endabrechnung 2014 eines Netzbetreibers zur Erfüllung seiner Pflichten nach 72 Abs. 1

Mehr

Anschlussnutzungsvertrag Strom (ab Mittelspannung)

Anschlussnutzungsvertrag Strom (ab Mittelspannung) Anschlussnutzungsvertrag Strom (ab Mittelspannung) Zwischen Stadtwerke Schwedt GmbH Heinersdorfer Damm 55-57 16303 Schwedt/Oder (nachfolgend Netzbetreiber), und Name/Firma des Anschlussnutzers: Straße:

Mehr

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend

Mehr

Bericht. über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms. der Köthen Energie GmbH

Bericht. über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms. der Köthen Energie GmbH Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der Köthen Energie GmbH Berichtszeitraum 01.01.2012 31.12.2012 2 Präambel Mit diesem Bericht kommt die Köthen Energie GmbH, nachfolgend KE genannt,

Mehr

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob

Mehr

Erläuternder Bericht des Vorstands der Demag Cranes AG. zu den Angaben nach 289 Abs. 5 und 315 Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuches (HGB)

Erläuternder Bericht des Vorstands der Demag Cranes AG. zu den Angaben nach 289 Abs. 5 und 315 Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuches (HGB) Erläuternder Bericht des Vorstands der Demag Cranes AG zu den Angaben nach 289 Abs. 5 und 315 Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuches (HGB) Erläuternder Bericht des Vorstands 1 Rechtlicher Hintergrund Das

Mehr

Elektronisches Preisblatt Strom und Gas

Elektronisches Preisblatt Strom und Gas Positionspapier BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v. Reinhardtstraße 32 10117 Berlin Telefon +49 30 300 199-0 Telefax +49 30 300 199-3900 E-Mail info@bdew.de www.bdew.de Elektronisches

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante

Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante ISO 9001:2015 Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante Prozesse. Die ISO 9001 wurde grundlegend überarbeitet und modernisiert. Die neue Fassung ist seit dem

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

Vereinbarung. über elektronische Schließanlagen und Zutrittskontrollsysteme. zwischen dem Vorstand und dem Betriebs/Personalrat

Vereinbarung. über elektronische Schließanlagen und Zutrittskontrollsysteme. zwischen dem Vorstand und dem Betriebs/Personalrat Vereinbarung über elektronische Schließanlagen und Zutrittskontrollsysteme bei den XXXXXX XXXXXXXXXXXXXX zwischen dem Vorstand und dem Betriebs/Personalrat Präambel Zwischen dem Vorstand und der Arbeitnehmervertretung

Mehr

Satzung für die Sparkasse Aurich-Norden in Ostfriesland Ostfriesische Sparkasse

Satzung für die Sparkasse Aurich-Norden in Ostfriesland Ostfriesische Sparkasse Satzung für die Sparkasse Aurich-Norden in Ostfriesland Ostfriesische Sparkasse Inhaltsverzeichnis 1 Name, Sitz, Träger 2 Aufgaben 3 Allgemeine Grundsätze für die Geschäftspolitik der Sparkasse 4 Organe

Mehr

Bericht nach 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2009

Bericht nach 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2009 Bericht nach 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2009 EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2010 Elektrizitätsversorgungsunternehmen: eins energie in sachsen GmbH & Co. KG Betriebsnummer des Elektrizitätsversorgungsunternehmens

Mehr

1. Vorbemerkung Die nachstehenden Regelungen gelten bis zur Anwendung der Bestimmungen aus den Beschlüssen BK6-09-034 bzw. BK7-09-001 ab 01.10.2011.

1. Vorbemerkung Die nachstehenden Regelungen gelten bis zur Anwendung der Bestimmungen aus den Beschlüssen BK6-09-034 bzw. BK7-09-001 ab 01.10.2011. Elektronischer Datenaustausch für Prozesse zwischen der Stadtwerke ETO GmbH & Co.KG und im Netzgebiet tätigen Messdienstleistern / Messstellenbetreibern 1. Vorbemerkung Die nachstehenden Regelungen gelten

Mehr

Leitfaden. zur Einführung neuer Studiengänge

Leitfaden. zur Einführung neuer Studiengänge Leitfaden zur Einführung neuer Studiengänge Entstehung des Leitfadens Einführung neuer Studiengänge Die Grundlagen des Leitfadens wurden auf der Basis des bisherigen Verfahrens in einer Workshopreihe des

Mehr

Informationsblatt zum Einspeisemanagement bei EEG/KWK-Anlage im Netzgebiet der Stadtwerke Eutin GmbH

Informationsblatt zum Einspeisemanagement bei EEG/KWK-Anlage im Netzgebiet der Stadtwerke Eutin GmbH Informationsblatt zum Einspeisemanagement bei EEG/KWK-Anlage im Netzgebiet der Stadtwerke Eutin GmbH Stand 01/2013 Inhalt 1. Allgemeines... 2 2. Anwendungsbereich... 2 3. Technische Realisierung... 3 4.

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften

Mehr

Hinweise zur Registrierungspflicht gemäß 6 Anlagenregisterverordnung (AnlRegV) Im März 2015. Guten Tag,

Hinweise zur Registrierungspflicht gemäß 6 Anlagenregisterverordnung (AnlRegV) Im März 2015. Guten Tag, EWE NETZ GmbH Postfach 25 01 26015 Oldenburg Sie erreichen uns: * EWE NETZ GmbH Cloppenburger Straße 302 26133 Oldenburg ' Tel. 0800-393 6389 Fax 0441-4808 1195 @ info@ewe-netz.de www.ewe-netz.de Kundennummer:

Mehr

BERICHT DER GLEICHBEHANDLUNGSBEAUFTRAGTEN AN DIE BUNDESNETZAGENTUR GLEICHBEHANDLUNGSBERICHT 2014. vorgelegt durch. für.

BERICHT DER GLEICHBEHANDLUNGSBEAUFTRAGTEN AN DIE BUNDESNETZAGENTUR GLEICHBEHANDLUNGSBERICHT 2014. vorgelegt durch. für. BERICHT DER GLEICHBEHANDLUNGSBEAUFTRAGTEN AN DIE BUNDESNETZAGENTUR GLEICHBEHANDLUNGSBERICHT 2014 vorgelegt durch Sandra Mergl für und 1 Inhaltsverzeichnis A. Vorbemerkungen 3 B. Der Gleichbehandlungsbeauftragte

Mehr

Informationen: Strompreise für Haushaltskunden 2013

Informationen: Strompreise für Haushaltskunden 2013 Informationen: Strompreise für Haushaltskunden 2013 Grundsätzlich setzt sich der Strompreis aus drei Bestandteilen zusammen: a) Den Kosten für die Erzeugung, Beschaffung, den Vertrieb sowie Service und

Mehr

Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf

Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf Bekanntmachung der Neufassung der Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf Aufgrund 6 des Niedersächsischen Sparkassengesetzes (NSpG) vom 16. Dezember 2004 (Nds. GVBl. Nr.

Mehr

Netzanschlussvertrag Gas (Niederdruck)

Netzanschlussvertrag Gas (Niederdruck) Netzanschlussvertrag Gas (Niederdruck) Die Stadtwerke Esslingen am Neckar GmbH & Co. KG Fleischmannstraße 50 73728 Esslingen am Neckar (im Folgenden: Netzbetreiber) und Firma Straße PLZ / Ort Telefon:

Mehr

Satzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015)

Satzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015) Satzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015) berücksichtigte Änderungen: 3 Absatz 2 geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 12.02.2007 (Amtsblatt

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

EDI-Vereinbarung Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Rechtliche Bestimmungen

EDI-Vereinbarung Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Rechtliche Bestimmungen EDI-Vereinbarung Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Rechtliche Bestimmungen Zwischen Stadtwerke Elm-Lappwald GmbH, Markstraße 18, 38154 Königslutter (Name, Adresse) und (Name, Adresse)

Mehr

KWG Kommunale Wohnen AG, Berlin

KWG Kommunale Wohnen AG, Berlin Berlin, den 14. April 2016-5779/B - KWG Kommunale Wohnen AG, Berlin Bericht über die Prüfung der Angemessenheit des im Beherrschungs-und Gewinnabführungsvertrag festgesetzten Ausgleichsanspruchs nach 304

Mehr

Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern

Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern Untersuchung und Erfassung lebensmittelbedingter Ausbrüche Informationsveranstaltung des Bundesinstituts für Risikobewertung am 25. Januar

Mehr

Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender"

Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender" vom 18.01.2012 (Um die Lesbarkeit der Richtlinien zu erleichtern, ist zumeist nur die männliche Form

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

Gleichbehandlungsbericht der Gemeindewerke Lilienthal GmbH und der Gemeindewerke Ritterhude GmbH

Gleichbehandlungsbericht der Gemeindewerke Lilienthal GmbH und der Gemeindewerke Ritterhude GmbH Gemeindewerke Lilienthal GmbH und Gemeindewerke Ritterhude GmbH Gleichbehandlungsbericht der Gemeindewerke Lilienthal GmbH und der Gemeindewerke Ritterhude GmbH Berichtszeitraum: 1. Januar bis 31. Dezember

Mehr

1. Allgemeines 2. 2. Geltungsbereich, Fristen 2

1. Allgemeines 2. 2. Geltungsbereich, Fristen 2 Technische Mindestanforderungen zur Umsetzung des Einspeisemanagements nach 6 Abs. 1 und 2 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes im Netz der Stadtwerke Radolfzell GmbH Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines 2

Mehr

Betriebsvereinbarung

Betriebsvereinbarung Betriebsvereinbarung Zwischen der Unternehmensleitung der Tognum AG und der MTU Friedrichshafen GmbH sowie dem Betriebsrat der Tognum AG und der MTU Friedrichshafen GmbH wird zur Konkretisierung der Regelungen

Mehr

Rahmenvereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)

Rahmenvereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Rahmenvereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) RECHTLICHE BESTIMMUNGEN Die Rahmenvereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) wird getroffen von und zwischen: Stadtwerke Meerane

Mehr

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Version November 2013 1. Anwendungsbereich Dieses Dokument regelt die Überlassung von Daten zum Zweck der Verarbeitung als Dienstleistung

Mehr

Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014

Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014 PRÜFUNGSBERICHT Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014 Bolivianisches Kinderhilfswerk e. V. Stuttgart KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft An den Bolivianische Kinderhilfswerk e.v., Stuttgart 1 Prüfungsauftrag

Mehr

Stand 15. Oktober 2015. Fragen und Antworten

Stand 15. Oktober 2015. Fragen und Antworten Stand 15. Oktober 2015 Fragen und Antworten Caritaspanel auf einen Blick (Link) Fragebogen als PDF (Link) Online-Befragung: https://www.skopos1.de/uc /caritaspanel/ 2 Hintergrund: Das IAB-Betriebspanel

Mehr

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Stellungnahme der Bundesärztekammer Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des 87 der Strafprozessordnung Berlin, 21. Februar 2012 Korrespondenzadresse: Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz

Mehr

Energieversorgung Rudolstadt GmbH Gleichbehandlungsbericht 2011

Energieversorgung Rudolstadt GmbH Gleichbehandlungsbericht 2011 Bericht über die Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms der Energieversorgung Rudolstadt GmbH als vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen für die EVR Netze GmbH im Jahre 2011 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Markenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke

Markenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke Markenvertrag zwischen der Gebäudereiniger-Innung Berlin und - Innung - dem Innungsmitglied - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke 1. Die Gebäudereiniger-Innung Berlin ist Lizenznehmerin der vom

Mehr

Brands Consulting D A T E N S C H U T Z & B E R A T U N G

Brands Consulting D A T E N S C H U T Z & B E R A T U N G Datenschutzauditor (Datenschutzaudit) Autor & Herausgeber: Brands Consulting Bernhard Brands Brückenstr. 3 D- 56412 Niedererbach Telefon: + (0) 6485-6 92 90 70 Telefax: +49 (0) 6485-6 92 91 12 E- Mail:

Mehr

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)

Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) RECHTLICHE BESTIMMUNGEN Die Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI) wird getroffen von und zwischen: Stadtwerke Mengen Mittlere

Mehr

Richtlinien über das Betriebskonzept für Einrichtungen der Heimpflege für Kinder und Jugendliche

Richtlinien über das Betriebskonzept für Einrichtungen der Heimpflege für Kinder und Jugendliche Richtlinien über das Betriebskonzept für Einrichtungen der Heimpflege für Kinder und Jugendliche vom 1. April 2007 Gestützt auf Art. 2 der Verordnung über Kinder- und Jugendheime vom 21. September 1999

Mehr

Mandanteninformation Die neue amtliche Muster-Widerrufsbelehrung Art. 246 2 Abs. 3 Satz 1 Anlage 1 EGBGB

Mandanteninformation Die neue amtliche Muster-Widerrufsbelehrung Art. 246 2 Abs. 3 Satz 1 Anlage 1 EGBGB Die Entwicklung einer für den Rechtsverkehr sicheren und dem europäischen Verbraucherschutzrecht entsprechende Gestaltung des Widerrufsrechts oder Rückgaberechtes im Internethandel ist mit der amtlichen

Mehr

Netzanschlussvertrag für den Anschluss einer Eigenerzeugungsanlage nach EEG (NAV-EEG)

Netzanschlussvertrag für den Anschluss einer Eigenerzeugungsanlage nach EEG (NAV-EEG) Netzanschlussvertrag für den Anschluss einer Eigenerzeugungsanlage nach EEG (NAV-EEG) zwischen Stadtwerke Bad Kissingen GmbH Würzburger Straße 5 97688 Bad Kissingen (nachfolgend Netzbetreiber) und Herr

Mehr

EWR GmbH. ppa. Giera. * nur 6 Cent je Gespräch, Mobilfunkpreise max. 42 Cent/Minute

EWR GmbH. ppa. Giera. * nur 6 Cent je Gespräch, Mobilfunkpreise max. 42 Cent/Minute PRESSEINFORMATION mit der Bitte um kurzfristige Veröffentlichung Remscheid, 15.04.11 Netze / Herr Giera TelDaFax Stromkunden werden in Remscheid von der EWR ersatzversorgt Wie in den letzten Monaten den

Mehr

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS

Mehr

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium QUALITY-APPS Applikationen für das Qualitätsmanagement Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium Autor: Prof. Dr. Jürgen P. Bläsing Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist

Mehr

Bestandskauf und Datenschutz?

Bestandskauf und Datenschutz? Bestandskauf und Datenschutz? von Rechtsanwältin Christine Loest Fachanwältin für Familienrecht/Mediatorin Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte Die Bestandsübertragungen aller Versicherungsverträge (oder z.b.

Mehr

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron

Mehr

Vorläufiges Preisblatt 2013 Strom - Netznutzungsentgelte

Vorläufiges Preisblatt 2013 Strom - Netznutzungsentgelte Vorläufiges Preisblatt 2013 Strom - Netznutzungsentgelte Stand: 31.10.2012 www.infraserv-knapsack.de Unverbindlichkeit des Preisblattes Gemäß 20 Abs. 1 S.1, 2 EnWG sind Netzbetreiber verpflichtet, bis

Mehr

Markt Markt Indersdorf

Markt Markt Indersdorf Markt Markt Indersdorf Marktplatz 1, 85229 Markt Indersdorf Grundstückseigentümererklärung (Mit dieser Erklärung erteilen Sie uns Ihr Einverständnis für den Anschluss Ihres Gebäudes an das Glasfasernetz

Mehr

Übergangsszenarien zum Lieferantenwechsel Strom und Gas

Übergangsszenarien zum Lieferantenwechsel Strom und Gas Energie-Info BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v. Reinhardtstraße 32 10117 Berlin Übergangsszenarien zum Lieferantenwechsel Strom und Gas Maßnahmen in Zusammenhang mit GPKE/GeLi Gas

Mehr

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG des Vorstands der Allianz AG, München, und des Vorstands der CM 01 Vermögensverwaltung 006 AG (künftig: Allianz Global Risks Rückversicherungs-AG ), München zum Beherrschungs-

Mehr

Bericht der SWM Versorgungs GmbH nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014

Bericht der SWM Versorgungs GmbH nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 Bericht der SWM Versorgungs GmbH nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 Stand: 01.09.2015 Bericht der SWM Versorgungs GmbH nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2014 Elektrizitätsversorgungsunternehmen:

Mehr

mit freundlicher Genehmigung der Kanzlei Kemper & Kollegen und ihres Mandanten Kurzgutachten

mit freundlicher Genehmigung der Kanzlei Kemper & Kollegen und ihres Mandanten Kurzgutachten Kurzgutachten zur Rechtmäßigkeit der Auswertung von Leistungsdaten durch Outlookkalender Rechtsanwälte Kemper & Kollegen Rotherstr. 19 10245 Berlin Tel.: 030/278939100 Fax: 030/27893919 I. Fragestellung

Mehr

Maßnahmenbekanntgabe zu. MA 5, Prüfung der Organisation des Versicherungswesens

Maßnahmenbekanntgabe zu. MA 5, Prüfung der Organisation des Versicherungswesens TO 32 KONTROLLAMT DER STADT WIEN Rathausstraße 9 A-1082 Wien Tel.: 01 4000 82829 Fax: 01 4000 99 82810 e-mail: post@kontrollamt.wien.gv.at www.kontrollamt.wien.at DVR: 0000191 KA III - 5-1/12 Maßnahmenbekanntgabe

Mehr

Richtlinie zur Ausführung des Verbandlichen Markenrechts gemäß Nr. 11 Verbandsstatut der Arbeiterwohlfahrt ( Marken-Richtlinie )

Richtlinie zur Ausführung des Verbandlichen Markenrechts gemäß Nr. 11 Verbandsstatut der Arbeiterwohlfahrt ( Marken-Richtlinie ) Richtlinie zur Ausführung des Verbandlichen Markenrechts gemäß Nr. 11 Verbandsstatut der Arbeiterwohlfahrt ( Marken-Richtlinie ) - verabschiedet vom Bundesausschuss am 23.11.2013- Präambel Der AWO Bundesverband

Mehr

Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde

Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde Die Allianz für Beteiligung setzt sich dafür ein, dass alle Personengruppen der

Mehr

Bekanntmachung von Satzungsänderungen

Bekanntmachung von Satzungsänderungen Aushang vom 11.11. 25.11.2014 Bekanntmachung von Satzungsänderungen 18. Satzungsnachtrag der atlas BKK ahlmann vom 01.01.2010 Die Satzung der atlas BKK ahlmann vom 01.01.2010 wird wie folgt geändert: Artikel

Mehr

vom 15. Januar 1991 (ABl. 1991 S. 36), geändert durch Verordnung vom 17. Januar 1995 (ABl. S. 41) Inhaltsverzeichnis

vom 15. Januar 1991 (ABl. 1991 S. 36), geändert durch Verordnung vom 17. Januar 1995 (ABl. S. 41) Inhaltsverzeichnis Verordnung zum Schutz von Patientendaten DSVO KH-Pfalz 50.02 Verordnung der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) zum Schutz von Patientendaten in kirchlichen Krankenhäusern (DSVO

Mehr

Die Änderungsverordnung zur Ermittlung der Stromnetzkosten und Netzentgelte insbesondere auf der Verteilerebene

Die Änderungsverordnung zur Ermittlung der Stromnetzkosten und Netzentgelte insbesondere auf der Verteilerebene Die Änderungsverordnung zur Ermittlung der Stromnetzkosten und Netzentgelte insbesondere auf der Verteilerebene Helmut Fuß, Vorsitzender - Beschlusskammer 9 Berlin, 13. Juni 2014 www.bundesnetzagentur.de

Mehr

Vorgelegt durch. EVU-Assist GmbH. Rathausplatz 11. 24558 Henstedt-Ulzburg. (Gleichbehandlungsbeauftragte) Für

Vorgelegt durch. EVU-Assist GmbH. Rathausplatz 11. 24558 Henstedt-Ulzburg. (Gleichbehandlungsbeauftragte) Für BERICHT DES GLEICHBEHANDLUNGSBEAUFTRAGTEN AN DIE BUNDESNETZAGENTUR GLEICHBEHANDLUNGSBERICHT 2011 Vorgelegt durch EVU-Assist GmbH Rathausplatz 11 24558 Henstedt-Ulzburg (Gleichbehandlungsbeauftragte) Für

Mehr

Zur Verteilnetzstudie Moderne Verteilnetze für Deutschland vom September 2014 Regulatorische Konsequenzen für Verteilnetzbetreiber

Zur Verteilnetzstudie Moderne Verteilnetze für Deutschland vom September 2014 Regulatorische Konsequenzen für Verteilnetzbetreiber www.pwc.de Zur Verteilnetzstudie Moderne Verteilnetze für Deutschland vom September 2014 Regulatorische Konsequenzen für Verteilnetzbetreiber Dr. Sven-Joachim Otto Verteilnetzstudie: Netzinvestitionen

Mehr

Gesamtverband für Suchtkrankenhilfe im Diakonischen Werk der ev. Kirche in Deutschland e. V. Geschäftsordnung für den Geschäftsführer

Gesamtverband für Suchtkrankenhilfe im Diakonischen Werk der ev. Kirche in Deutschland e. V. Geschäftsordnung für den Geschäftsführer GESAMTVERBAND FÜR SUCHTKRANKENHILFE Im Diakonischen Werk der Ev. Kirche in Deutschland e. V. Gesamtverband für Suchtkrankenhilfe im Diakonischen Werk der ev. Kirche in Deutschland e. V. Geschäftsordnung

Mehr