Tierschutz in der Landtagswahl Bayern 2013

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1 Tierschutz in der Landtagswahl Bayern Verbandsklagerecht 1 2 Akkordlöhne in Schlachthöfen 3 3 Veterinärbehörden 6 4 ELER-Programm 8 5 Fleischkonsum 10 6 Jagd 12 7 Wildtiere im Zirkus 15 8 Delfinarien 17 9 Pelztierhaltung Tierversuche Tierschutz in der Schule 21 1 Verbandsklagerecht UNSERE FRAGEN Obwohl Tier- und Umweltschutz nach Art. 20a GG denselben Verfassungsrang haben, werden die beiden Staatsziele ungleich behandelt, wenn es um das Verbandsklagerecht geht. Erfahrungen in Bremen, wo es die Tierschutzverbandsklage inzwischen gibt, zeigen zudem, dass die von den Gegnern der Verbandsklage befürchtete Klageflut ausgeblieben ist. Da auf Bundesebene keine Lösung in Sicht ist, ist die Einführung auf Landesebene geboten. Wird sich Ihre Partei für die Einführung eines Verbandsklagerechts für anerkannte Tierschutzorganisationen in Bayern einsetzen? Wenn ja, für welche Klageart(en) setzen Sie sich ein (Feststellungs-, Anfechtungs-, Verpflichtungsklage)? CSU Die CSU steht in der Tierschutzpolitik für klare gesetzliche Vorgaben mit genau definierten Auflagen für Tierversuche wie auch für die Tierhaltung sowie entsprechende Kontrollen durch Behörden mit fachkundigem Personal. Bei diesen liegt ganz eindeutig die Kompetenz in Sachen Tierschutz. Deshalb sehen wir keinen Bedarf für eine Verbandsklage im Bereich Tierschutz und werden auch in nächster Zeit keine Initiative starten. Wir halten sie nicht für sinnvoll, denn ein Verbandsklagerecht ist ein

2 schwieriges Rechtskonstrukt. Ein derart weit gefasstes Klagerecht ist mit der Regel des auf Individualrechtsschutz ausgelegten deutschen Rechtssystems nicht vereinbar. Stattdessen ermöglichen wir den Tierschutzverbänden im Rahmen der Verbandsanhörung von vornherein eine Beteiligung bei Gesetzgebungsverfahren. Zudem sind Tierschutzverbände im Tierschutzbeirat des StMUG vertreten und haben hier die Möglichkeit, ihre Anliegen vorzubringen. Weiterhin macht gerade das Beispiel Tierversuche deutlich, dass ein Verbandsklagerecht sachlich nicht erforderlich ist. die die Genehmigungsbehörde im Genehmigungsverfahren verpflichtend zu beteiligen hat, vertreten. SPD Die BayernSPD hat bereits 2003 die ersten parlamentarischen Initiativen für ein Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen gestartet, 2007 und 2010 wurden unsererseits zum wiederholten Male Gesetzentwürfe hinsichtlich der Installation des Verbandsklagerechts im Bayerischen Landtag eingereicht. Sämtliche Initiativen wurden von der jeweiligen Staatsregierung abgelehnt. Das Verbandsklagerecht von Tierschutzorganisationen werden wir schnellst möglichst nach der Wahl installieren, es hat sich in vielen Ländern hervorragend bewährt und führte keineswegs zu einer Klagewelle oder zu extremen Behinderungen in der Nutztierhaltung. Dies zeigt klar, dass die anerkannten Tierschutzorganisationen sich Ihrer Verantwortung bewusst sind und auf sachorientierte Lösungen setzen. Die Klagearten sind aus unserer Sicht allesamt im aktuellen Vorschlag des Gesetzentwurfs der BayernSPD- Landtagsfraktion inkludiert. FREIE WÄHLER Das Thema Tierschutz hat für uns FREIE WÄHLER einen hohen Stellenwert. Jedoch sind wir der Ansicht, dass bestehende gesetzliche Regelungen zur Gewährleistung des Tierschutzes in Deutschland ausreichen, denn jeder Bürger hat bereits jetzt das Recht, Klage einzureichen, wenn er Verstöße feststellt. BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Bündnis90/Die Grünen setzen sich bereits seit Jahren im Bayerischen Landtag für die Einführung eines Verbandsklagerechts für Tierschutzvereine ein. Erst Ende 2012 haben wir einen neuen Gesetzentwurf dazu ins Parlament eingebracht. Die Staatsregierung lehnte ihn ab. Wir setzen uns im Rahmen dieses Verbandsklagerechts dafür ein, dass gemeinnützig anerkannten Tierschutzvereinen alle Rechtsbehelfe nach Maßgabe der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) (u.a. Feststellungs-, Anfechtungs- und Verpflichtungsklage) eingeräumt wird. FDP Der Tierschutz ist in der Bayerischen Verfassung, im Grundgesetz und gesetzlich insbesondere im Tierschutzgesetz festgeschrieben. Daraus ergeben sich Pflichten der Bevölkerung zum Schutz der Tiere und ein Auftrag des Staates, die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen und Verstöße dagegen zu ahnden, erforderlichenfalls auch durch das scharfe Schwert des Strafrechts. Uns liegen keine Hinweise darauf vor, dass der Staat und seine Behörden diese Pflicht nicht vollumfänglich nachkommen. Werden Missstände bekannt gerade auch durch Hinweise aus den Verbänden hat der Staat durch behördliche Anordnungen

3 und durch Strafverfahren zu reagieren. Sollte es hierbei Unzulänglichkeiten geben, wären diese durch Anweisung der Exekutive zu effizientem Handeln oder erforderlichenfalls durch Verbesserung der Gesetzeslage abzustellen. Zur Überprüfung von diesbezüglichem Handlungsbedarf sind wir jederzeit bereit. Einen Bedarf für ein Verbandsklagerecht sehen wir jedoch nicht, da der Gesetzesvollzug staatliche, nicht private Aufgabe ist. DIE LINKE - und Naturschutz wirklich nicht zu beobachten. Das ist aber nicht ausschlaggebend. Ausschlaggebend ist vielmehr, dass jede Tierhalterin und jeder Tierhalter zurzeit gegen ein Zuviel an Tierschutzauflagen klagen kann, aber niemand gegen ein Zuwenig. Damit entzieht sich der Staat seiner Verantwortung gegenüber den Tieren und verletzt damit Artikel 20a GG. Die LINKE unterstützt das Verbandsklagerecht für den Tierschutz und hat in der zu Ende gehenden Wahlperiode ein Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände und -stiftungen gefordert. Wir werden uns auch weiterhin dafür einsetzen. Bei der letzten Novelle des Tierschutzgesetzes Ende 2012 war diese Forderung in der Diskussion, wurde dann allerdings nicht aufgenommen. Deshalb wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung von der LINKEN abgelehnt. Im Falle einer Regierungsverantwortung der LINKEN würde das Verbandsklagerecht durch eine Gesetzesänderung im Tierschutzgesetz verankert. Und auch in der Opposition werden wir nicht locker lassen, die öffentliche Diskussion weiterführen und energisch um Mehrheiten für ein Verbandklagerecht werben. Sofern die Verbandsklage auf Bundesebene nicht durchsetzbar ist, setzt sich DIE LINKE in den Bundesländern, in denen sie Mitspracherecht in der Regierung hat oder in der Opposition ist, für eine entsprechende Landesregelung ein. Die Behörden müssen dabei die Möglichkeit bekommen, im Fall von Klagen bereits erteilte Genehmigungen kassieren zu können. Daher müssen auch im Tierschutzbereich Anfechtungsklagen zulässig sein, nicht nur Feststellungsklagen ohne aufschiebende Wirkung. ÖDP Ja! Uns ist diese Forderung nach einem Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände so wichtig, nur auf Landes-, sondern auch auf Bundes- und Europaebene. Nur so können die Belange des Tierschutzes endlich wirksam vertreten und durchgesetzt werden. Wir sehen in der Einführung einer Anfechtungs- und Verpflichtungsklage das richtige Mittel. 2 Akkordlöhne in Schlachthöfen UNSERE FRAGE Durch diverse Medienberichte und Stellungnahmen von Experten wurde in den letzten Jahren deutlich, dass es in Schlachthöfen bei Rindern, Schweinen, Hühnern und anderen Tieren häufig zu Fehlbetäubungen kommt, die zu erheblichen Qualen führen. Zum Teil ist dies eine Folge des Zeitdrucks, unter dem die

4 Arbeiter aufgrund ihrer Akkordlohnmodelle stehen. Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass Akkordlöhne für Arbeiten am lebenden Tier verboten werden, um solche Zustände in Zukunft zu verhindern? CSU Die Sicherstellung des Tierschutzes bei der Schlachtung - ruhige Anlieferung der Tiere, sichere Betäubung und sachgerechter Schlachtvorgang - ist der CSU ein wichtiges Anliegen. So gelten seit dem 1. Januar 2013 noch strengere Anforderungen an den Tierschutz auf Schlachthöfen. Unsere Bundesregierung hat die entsprechende EU-Verordnung so umgesetzt, dass das hohe deutsche Niveau erhalten und noch verbessert wird. An den Schlacht-höfen muss es einen Tierschutzbeauftragten geben. Jeder Schlachthofunternehmer muss künftig für jede Schlachtlinie ein Überwachungsverfahren zur Wirksamkeit der Betäubung einrichten. Außerdem muss er Standardarbeitsanweisungen erstellen, indem auch die Schlüsselparameter für eine wirksame Betäubung und Maßnahmen im Falle nichtordnungsgemäßer Betäubungen festgelegt werden. Die Unternehmer haben somit die Eigen-kontrolle auf den Schlachthöfen deutlich zu verbessern. Dies ersetzt aber keinesfalls die amtliche Überwachung. Die CSU setzt sich deshalb für ein Ineinandergreifen beider Kontrollmaßnahmen ein. Die Anforderungen gelten unabhängig von der geschlachteten Tierzahl pro Stunde. Denn die Tierzahl, die pro Stunde tierschutzkonform geschlachtet werden kann, hängt von den betriebsspezifischen Gegebenheiten ab. Somit sind pauschale Festlegungen auf Schlachtzahlungen auch nicht richtig, sondern es geht um die Sicherstellung des Tierschutzes bei jedem einzelnen Schlachtvorgang. Die CSU wird sowohl aus sozialen wie aus Tierschutzgründen für faire und ordentliche Arbeitsbedingungen in der fleischverarbeitenden Industrie für alle Beschäftigten sorgen. Das bedeutet zuerst einmal, wer hart arbeitet, muss ordentlich bezahlt werden. Deshalb setzen wir uns für tarifliche Mindestlöhne ein. Gleichzeitig werden wir mit den Sozialpartnern sicherstellen, dass Werkverträge nicht missbraucht werden, um bestehende Arbeitsregeln und Lohnuntergrenzen zu unterlaufen. SPD Die BayernSPD ist sich den unmenschlichen Zuständen an einigen bayerischen Schlachthöfen bewusst und kritisiert diese vehement. Wir wollen einen gesetzlichen Mindestlohn, der es den Menschen ermöglicht, von ihrer Hände Arbeit leben zu können. Nur dann werden die Mitarbeiter vor Ort auch motiviert und mit der gebotenen Sorgfalt die notwendige Sorgfalt aufbringen. Außerdem müssen die vorgegebenen Schlachtzeiten der einzelnen Tiere kritisch überprüft werden. Weiterhin ist der Missbrauch von Scheinwerkverträgen an den Schlachthöfen ein großes Problem, auch hier wurde seitens der SPD bereits Anfang 2012 eine Bundesratsinitiative gestartet. Weiterhin benötigen wir auch intensivere Kontrollen an den Schlachthöfen hinsichtlich der Qualität der einzelnen Arbeitsschritte, um unnötige, aus Profitgier resultierende Qualen zu beenden. FREIE WÄHLER Wir FREIEN WÄHLER werden uns massiv dafür einsetzen, diese gravierenden Fehlentwicklungen an Schlachthöfen zu stoppen. Diese ausbeuterischen und menschenverachtenden Akkordlohnmodelle müssen ebenso wie Fehlbetäubungen der Tiere verhindert werden. Auch aus diesem Grund setzen wir FREIEN

5 WÄHLER uns massiv für die Förderung von klein- und mittelständischen Schlachthöfen und Metzgereien ein. BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Wir wissen um die schockierenden Bedingungen in vielen Schlachthöfen. Aktuell ermittelt die Staatsanwaltschaft Düsseldorf gegen Firmen, die Leiharbeitskräfte für die Fleischbranche organisieren. Für Bündnis 90/ Die Grünen ist klar: Eine grundsätzliche Änderung des Systems weg von der Lohnsklaverei ist nötig. Wir brauchen endlich einen allgemeinen und einen branchenspezifischen Mindestlohn für die Fleischbranche. Außerdem müssen Leiharbeitskräfte den gleichen Lohn und die gleichen Arbeitsbedingungen wie Stammbelegschaften erhalten. FDP Viele Vorschriften und Richtlinien zur Haltung von Vieh zur Tierproduktion und der Haltung von Nutztieren zur Gewinnung von Tierprodukten werden heutzutage von der Europäischen Union festgesetzt, z.b. über die Gemeinsame Agrarpolitik. Nicht alle Mitgliedsstaaten setzten diese jedoch konsequent genug um. Schon im Sinne der Wettbewerbsfairness halte ich es für dringend notwendig, hier die Umsetzung zu verbessern und zur harmonisieren. Umso mehr gilt dies zum Wohl der Tiere und zur Vermeidung unnötigen Tierleids. Schlachtungen ohne Betäubung sind nicht akzeptabel. Dies ist unabhängig von der Art der Entlohnung. Ein Verbot der Akkordschlachtungen greift zu kurz, da keinesfalls gesagt ist, dass alle Akkordarbeiter schlecht und alle anderen Angestellten gut arbeiten würden. DIE LINKE Selbstverständlich. Dies war auch Inhalt zweier Anträge der Bundestagsfraktion DIE LINKE und ähnliche Anträge der anderen Oppositionsfraktionen haben wir natürlich nicht abgelehnt. Die Zustände in Schlachthöfen sind für Mensch und Tier katastrophal. Nicht nur der Tierschutz, auch die elementarsten Menschenrechte werden hier oft verletzt. DIE LINKE setzt sich für ein Verbot der Akkordarbeit in Schlachthöfen und für bessere Entlohnung und Qualifizierung der dort Beschäftigten ein. ÖDP Ja! Die 4 und 4a des Tierschutzgesetzes schreiben die Betäubungspflicht bei warmblütigen Tieren vor Beginn des Blutentzugs zwingend vor, insofern ist eine Schlachtung bei mangelhafter oder fehlender Betäubung ein Verstoß gegen das Gesetz. Besonders in industrialisierten Schlachtbetrieben, z. T. mit mehreren tausend Schlachtungen pro Tag, geht aber oft die Profitorientierung dem Tierschutz vor. Ein Verbot von Akkordlohnmodellen in diesem sensiblen Bereich könnte helfen den Tierschutz bei der Schlachtung zu verbessern.

6 3 Veterinärbehörden UNSERE FRAGEN Amtsveterinäre beklagen wiederholt, dass sie wegen Überlastung viel zu wenige Tierhalter kontrollieren können und dass die Kontrollen häufig unter Zeitdruck stattfinden müssen, wodurch viele Missstände unerkannt bleiben. Außerdem ist immer wieder von Fällen zu hören, in denen engagierte Amtsveterinäre von ihren Vorgesetzten daran gehindert werden, das Tierschutzgesetz konsequent zu vollziehen. Ein drittes Problemfeld ist das oft fehlende Fachwissen zu bestimmten Tierarten. a) Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass Amtsveterinäre mehr und gründlichere Tierschutz- Kontrollen durchführen können? b) Befürwortet Ihre Partei, dass Tierschutzorganisationen fachkundige Tierschutzinspektoren bereitstellen, die ohne hoheitliche Befugnisse Tierhaltungen besuchen und Missstände an die zuständige Veterinärbehörde melden, woraufhin diese tätig wird? c) Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass fachkundige Tierschutzinspektoren von anerkannten Organisationen mit denjenigen hoheitlichen Befugnissen beliehen werden, die sie benötigen, um tierschutzrechtliche Missstände aufzudecken und entsprechende Beweise sichern zu können? CSU Die CSU setzt sich dafür ein, dass das öffentliche Veterinärwesen auf jeder Ebene mit ausreichend Personal ausgestattet ist und seinen Kontrollbefugnissen auch und gerade zur Sicherung des Tierschutzes nachgehen kann. Wir begrüßen, wenn Tierschützer, Tierschutzorganisationen und aufmerksame Bürger die Veterinärbehörden informieren, wenn ihnen Hinweise auf nicht tiergerechte Haltungen vorliegen. Ebenso begrüßen wir, dass immer mehr Landwirte Einblicke in ihre Tierhaltungen, sei es durch Stallkameras, Stallfenster oder Informationen, geben. CDU und CSU haben in ihrem Regierungsprogramm 2013 bis 2017 eine Tierschutzverbänden starten wollen. SPD a) Ebenso wie im Bereich der Lebensmittelkontrollen tritt die BayernSPD seit Langem für ein sofortiges Ende des Personalabbaus in diesem Bereich ein. Auch müssen die Konsequenzen aus den Urteile und Anordnungen zu unterbinden. b) Anzeigen von anerkannten Tierschutzorganisationen muss mit der gebotenen Sorgfalt nachgegangen werden, dies ist derzeit in vereinzelten Fällen nicht der Fall, da der Personalabbau dies oftmals nicht oder nur noch unzureichend zulässt. Auch hier wird das Verbandsklagerecht vieles erleichtern. c) Nein, wir sind der Meinung, dass die hoheitlichen Befugnisse ausschließlich den staatlichen Organen zur Verfügung stehen dürfen, jedoch müssen diese, um die Aufgaben anständig und gewissenhaft erfüllen zu können, mit der notwendigen Personaldichte ausgestattet werden. Dies ist derzeit oftmals nicht der Fall, so dass der Tierschutz in vielen Fällen auf der Strecke bleibt. Eine Übertragung wäre aus unserer Sicht rechtlich höchst problematisch.

7 FREIE WÄHLER a) Wir FREIEN WÄHLER unterstützen diese Forderung. Allerdings ist darauf zu achten, dass Kontrollen nicht nur in der Nutztierhaltung, sondern auch in der privaten Tierhaltung durchgeführt werden. b) Wir FREIEN WÄHLER lehnen diese Forderung ab. Tierquälerische Missstände müssen ohne Zweifel aufgedeckt werden. Allerdings muss dabei zwingend die geltende Gesetzeslage eingehalten werden. c) Wir FREIEN WÄHLER lehnen diese Forderung ab. Diese Aufgaben dürfen auch zukünftig nur staatlicherseits erfolgen. BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN a) Bündnis 90/Die Grünen befürwortet die Verbesserung der Kontrollsituation der Amtsveterinäre, um eine umfassende Kontrolle im Tierhaltungsbereich zu ermöglichen. b) Wir sprechen uns auch für den Einsatz von fachkundigen Tierschutzinspektoren aus, die ohne hoheitliche Befugnisse Tierhaltungen besuchen dürfen und Missstände umgehend an die Behörden melden. c) Wie unter Frage b) beantwortet bevorzugen wir den Einsatz von fachkundigen Tierschutzinspektoren ohne hoheitliche Befugnis. FDP Die Liberalen stehen für die Forderung nach einfachen, unbürokratischen und vollziehbaren Gesetzen und einem effizienten Gesetzesvollzug, durch eine ausreichende Anzahl leistungsgerecht bezahlter, gut aus- und fortgebildeter Beamter und Angestellter des öffentlichen Dienstes mit der gebotenen Sachausstattung. Dies ist unabhängig vom Politikfeld, erstreckt sich selbstverständlich aber auch auf den Tierschutz. Zu a) Es ist sicher notwendig, die Behörden in die Lage zu versetzen die Tierschutz-Kontrollen gründlich durchführen zu können. Die Kontrolldichte muss erhöht und für die Überprüfung muss ausreichend Zeit und Personal zur Verfügung gestellt werden. Zu b und c) Aus rechtsstaatlichen Gründen können diese Aufgaben nicht an Privatpersonen und auch nicht an private Vereine übertragen werden. Ihr ehrenamtliches Engagement in allen Ehren: Unverzichtbare hoheitliche Handlungen dürfen nicht privatisiert werden. Die Behörden sollen jedoch mit den anerkannten Verbänden eng zusammenarbeiten und Hinweisen unverzüglich nachgehen; eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den anerkannten Tierschutzverbänden ist unverzichtbar. DIE LINKE a) Ja, die Veterinärämter müssen personell gestärkt werden. b) Das hat sich in der Vergangenheit bewährt und in vielen Fällen zur Aufklärung beigetragen. c) Hoheitliche Aufgaben sollten von den Veterinärämtern wahrgenommen werden, die dafür personell gestärkt werden müssen. ÖDP

8 a) Ja! Dazu gehört in erster Linie eine bessere personelle Ausstattung der Veterinärämter. Durch die genommen, da lokale Abhängigkeiten zu einem großen Problem werden können. b) Die Anzeige von tierschutzwidrigem Zuständen bei den Veterinärbehörden ist das Recht eines jeden Bürgers, ebenso wie es die Pflicht der Behörden ist, der Anzeige nachzugehen. c) Nein. Die Ausübung von Hoheitsrechten gegenüber dem Bürger sollte dem Staat obliegen. Das nimmt diesen aber natürlich auch massiv in die Pflicht, besonders in Sachen Tierschutz den Aufgaben auch wirklich nachzukommen. 4 ELER-Programm UNSERE FRAGE Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass das ELER-Programm in Bayern stärker genutzt wird, um tiergerechtere Haltungsverfahren zu fördern (beispielsweise die Weidehaltung von Kühen und die Schweinehaltung auf Stroh), nicht nur durch Investitionsförderung, sondern auch durch laufende Zahlungen? CSU Das Erscheinungsbild vieler Regionen Bayerns ist untrennbar mit ganz speziellen Formen der Landnutzung verbunden. Um diese typischen Kulturlandschaften und Landschaftsstrukturen in ihrem Erscheinungsbild und ihrer Artenvielfalt zu erhalten, werden die hierfür notwendigen Bewirtschaftungsformen gefördert. Jahr bezuschusst. Das Kulturlandschaftsprogramm unterstützt aber nicht nur den Erhalt und die Weiterführung traditioneller Bewirtschaftungsformen. Zum Schutz und zum Erhalt der natürlichen Ressourcen wird mittlerweile auch der Einsatz besonders innovativer Techniken gefördert. Im Zuge der Investitionsförderung werden artgerechtere Haltungsformen in Bayern 10 Prozent höher bezuschusst. Hier können bis zu 35 Prozent Investitionsförderung gewährt werden. Zudem unterstützen wir die Ökobetriebe und Betriebe während der Umstellungsphase über das KULAP. Hingegen wären laufende produktionsbezogene Förderungen mit EU Vorgaben (WTO Konformität) meist schwer vereinbar. SPD Konsens, wir fordern seit Jahren die Weiterführung des Weideprogramms für Rinder, leider erfolglos. Hier werden wir nach der Wahl umfassende Programme auflegen, auch werden wir die Förderung im Bereich des Tierkomforts gegenüber der Regelförderung deutlich intensivieren. Als weiteren Schritt hin zu einer Ausweitung des Tierwohls werden wir umgehend nach der Wahl, zusammen mit den Vertretern des Tierschutzes, der Landwirtschaft und des Handels ein freiwilliges Tierwohllabel installieren, dass dem Verbraucher umfassend über die Haltung der Tiere Aufschluss gibt. Dann liegt es an uns allen, mit unserem Konsum über die Tierhaltungsform zu entscheiden.

9 FREIE WÄHLER Investitionen sind für eine dauerhafte, moderne und zukunftsweisende Landwirtschaft unerlässlich. Nach Meinung der FREIEN WÄHLER hat sich dabei die Investitionsförderung als wertvolle Hilfe für die Betriebe und als Katalysator für Investitionen der bayerischen Landwirtschaft erwiesen. Auch tragen die ELER-Mittel nachhaltig zur Verbesserung des Umwelt- und des Tierschutzes bei. Wir FREIEN WÄHLER sind ebenfalls der Ansicht, dass tiergerechte Haltungsverfahren dauerhaft zu fördern sind, allerdings mit Mitteln aus der zweiten Säule im Rahmen des Kulturlandschafts- oder Vertragsnaturschutzprogramms. BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Die Grünen setzen sich für eine bäuerliche Landwirtschaft mit artgerechter flächengebundener Tierhaltung ein. Eine Industrialisierung der Landwirtschaft, wie sie im Bereich der Massentierhaltung vor allem bei Schweinen und Geflügel praktiziert wird, lehnen wir strikt ab. Sie zerstört bäuerliche Strukturen, vernichtet Arbeitsplätze, quält die Tiere und belastet Umwelt, Wasser und Böden. Nutztierhaltung muss sich an den Bedürfnissen der Tiere orientieren und darf nicht der Anpassung der Tiere an ein Stallsystem folgen. Förderungen aus dem ELER-Programm für Stallbauten müssen deshalb an strenge Tierschutz-Standards gekoppelt werden, dazu zählt auch Stroh in der Schweinehaltung, damit die Tiere ihr artgemäßes Wühlverhalten ausüben können. Zur Gewährleistung von mehr Tierkomfort mit einer wesensgemäßen Besatzdichte in modernen Nutztierställen sollen Investitionszuschüsse für den Stallbau an den EU- Richtlinien für ökologischen Landbau orientiert sein, so dass auch konventionell betriebene Stallungen ohne erhebliche Umbauten für eine artgerechte Tierhaltung umgestellt werden können. Zur Stärkung der Grünlandstandorte fordern wir eine Erhöhung der Weideprämie für Rinder und die Ausdehnung der Weideprämie auf Schafe und Ziegen. Extensiv bewirtschaftetes artenreiches Grünland ist einer der am stärksten gefährdeten Lebensräume Bayerns und muss deshalb durch gezielte Förderung aus dem Kulturlandschaftsprogramm in ausreichendem Umfang bewahrt werden. Auch eine umweltschonende extensive Berglandwirtschaft und Almviehhaltung produziert hervorragende Lebensmittel, sichert artenreiche Natur und ist touristisch attraktiv. Wir wollen diese erhalten und ihre Gemeinwohlleistungen gezielt fördern, da sie ohne diese Förderungen im globalisierten Wettbewerb nicht bestehen kann. FDP Tiergerechte Haltungsverfahren werden bereits bisher über eine Reihe von Instrumenten gefördert. So wurde hierzu bei der Landesanstalt für Landwirtschaft ein neuer Forschungsschwerpunkt geschaffen. Darüber hinaus werden bereits seit vielen Jahren besonders tiergerechte Haltungsverfahren mit erhöhten Zuschüssen in der einzelbetrieblichen Investitionsförderung intensiv unterstützt. Die Liberalen treten bereits jetzt dafür ein, die sogenannte Sommerweideprämie attraktiver auszugestalten, um den Anteil der Tiere mit Weidegang zu erhöhen. Konkret wird derzeit bereits geprüft, ob im Bereich der Schweine- und Geflügelhaltung ein zusätzliches Angebot geschaffen werden kann. Verschiedene ELER-Maßnahmen, wie gerade das Agrarinvestitionsförderungsprogramm, Weideprämien, Prämien für tiergerechte Haltungsverfahren oder Schulungsmaßnahmen zur Tiergesundheit, haben explizit die Förderung einer tiergerechten Nutztierhaltung als Ziel oder Nebenziel. Die Maßnahmen werden regelmäßig evaluiert, um die Wirkung der Maßnahmen im Hinblick auf die Zielerreichung zu beurteilen. Wir Liberale setzen uns somit stark für tiergerechte Haltungsverfahren ein. Ferner gilt es, weitere tierbezogene Kriterien herauszuarbeiten, anhand derer verbindliche Einschätzungen einer tiergerechten Haltung

10 ermöglicht werden. Hier setzen wir uns für eine Verstärkung der Forschungsförderung in diesem Bereich ein. DIE LINKE Das ELER-Programm gibt laufende Zahlungen nur in wenigen Fällen her. Die laufenden Direktzahlungen aus der Ersten Säule der Agrarpolitik sollten künftig aber wesentlich stärker als bisher an soziale und ökologische Kriterien (wie etwa auch Tiergerechtheit) gekoppelt werden. Mittel- bis langfristig sollte es ohnehin nur noch eine Säule geben. In jedem Fall sollten Gelder der öffentlichen Hand nur dann fließen, wenn tiergerechte Haltung erfolgt. ÖDP Ja! Direktzahlungen an Landwirte müssen verbindlich an einfache, aber wirksame, ökologische, soziale und tierschützerische Standards gebunden werden. 5 Fleischkonsum UNSERE FRAGE Laut der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) essen die Deutschen drei Mal mehr Fleisch als gesund für sie wäre. Volkskrankheiten wie Fettleibigkeit und Herzerkrankungen sind die Folgen. Laut der Welternährungsorganisation (FAO) ist die Erzeugung von Fleisch zudem sehr viel umweltbelastender als die Erzeugung pflanzlicher Produkte. Und nicht zuletzt konnten in den vergangenen Jahren verstärkt die Zusammenhänge zwischen dem industriestaatlichen Fleischkonsum und dem Welthunger aufgezeigt werden (zuletzt u. a. vom Umweltbundesamt). Wird sich Ihre Partei vor diesem Hintergrund grundsätzlich dafür einsetzen, den Fleischkonsum über Aufklärung und andere freiwillige Maßnahmen zu reduzieren? CSU Die CSU setzt sich tatkräftig für die Verstärkung der Verbraucher- und Ernährungsbildung von klein auf in den Kindergärten, in den Schulen bis hin zur Erwachsenenbildung ein. Zusammen mit den Ländern arbeiten wir daran, dass Verbraucherbildung ein fester Bestandteil in den Bildungseinrichtungen wird. Die Bildungsangebote müssen ein solides Ernährungswissen, einschließlich der Kenntnisse über die Zubereitung von Lebensmitteln vermitteln. Das beinhaltet eine umfassende Lebensmittelkunde mit Wissen über Inhaltsstoffe, Qualität und Verarbeitung von Lebensmitteln sowie ihre richtige Lagerung und Zubereitung. Auf der Ernährungsseite geht es um die Kenntnis des menschlichen Bedarfs und der Rolle der Nahrungsmittelinhaltsstoffe im Stoffwechsel. Richtschnur dabei sind die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE). Jeder sollte die Bedeutung des Brennwertes, von Kohlehydraten (Zucker), Fetten und Fettsäuren, Eiweißen, Mineralstoffen und Vitaminen kennen. Wichtig sind auch Kenntnisse über die gesundheitlichen Gefahren von Übergewicht und Mangelernährung sowie über die Notwendigkeit regelmäßiger Bewegung. Zudem sollen den Jugendlichen die Fähigkeiten vermittelt werden,

11 die Folgen ihres Konsumverhaltens für sich und für die Umwelt abzuschätzen. Umfassende Ernährungsbildung beinhaltet somit auch Wissen über die Erzeugung, über Warenströme und Handelswege. SPD Der hohe Verbrauch an Lebensmitteln, insbesondere an Fleisch, ist für viele Menschen Ausdruck unseres Wohlstandes. Jedoch verursacht dieser Verbrauch teilweise Hunger in anderen, vor allem ärmeren Staaten. Wir wollen den Menschen jedoch nicht vorschreiben, wie sie sich zu ernähren haben. Mit einer Ernährungsbildung über alle Schularten und Jahrgangsstufen hinweg, auch im Vorschulalter, wollen wir die Verbraucherinnen und Verbraucher der Zukunft sensibilisieren, dies gilt in besonderem Maße für die Wertschätzung der regionalen Produkte. Ein weiterer wichtiger Baustein ist auch die Reduktion der Verschwendung von Lebensmitteln, insbesondere der Lebensmittel tierischer Herkunft. FREIE WÄHLER Wir FREIEN WÄHLER gestehen jedem Bürger die Ernährungsweise seiner Wahl zu. Allerdings halten auch wir den massiven Konsum von Billigfleisch für bedenklich. Fleisch als Genussmittel, insbesondere aus regionaler Herstellung bzw. vom lokalen Metzger, wollen wir fördern, da es einen Beitrag zur gesunden Ernährung liefert. Eine bewusste Ernährung mit regionalen Lebensmitteln stellt für die FREIEN WÄHLER einen hohen Wert dar. BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Bündnis90/Die Grünen setzt auf eine bewusste Ernährung mit geringem Fleischkonsum. Klasse statt Masse ist für uns die Devise. Wir appellieren an die VerbraucherInnen ihren Fleischkonsum zu verringern und statt billiger Massentierhaltungsware gesundes und tiergerecht produziertes Fleisch aus Bio-Landwirtschaft zu kaufen. Staatliche Einrichtungen sollen durch Einführung von vegetarischen Tagen und Angebot von Bio- Fleisch in ihren Mensen eine Vorbildfunktion zur Reduktion des Fleischkonsums übernehmen. Kinder und Jugendliche sollen in Betreuungseinrichtungen und Schulen für einen bewussten Fleischkonsum und eine gesunde Ernährungsweise sensibilisiert werden. FDP Wir treten für eine gesundheitsfördernde Ernährung und Sport ein. Fettleibigkeit und Herzerkrankungen aufgrund einer ungesunden Ernährung oder Bewegungsmangels ist aus Sicht der Liberalen entgegenzuwirken. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.v. (DGE) hat einen Orientierungswert zum Lebensmittelverzehr von 300 g bis 600 g Fleisch, Fleischerzeugnissen und Wurstwaren pro Woche ausgegeben. Männer überschreiten mit 1092 g/woche diesen Orientierungswert der DGE deutlich; bei Frauen liegt die Verzehrsmenge mit 588 g/woche an der oberen Grenze. Bei der Entstehung von ernährungsbedingten Krankheiten, wie Übergewicht, kann ein Risikofaktor (von mehreren) ein erhöhter Fleischverzehr sein. Wir setzen uns aktuell im Rahmen der staatlichen Ernährungsbildung dafür ein, dem mündigen Bürger, Entscheidungshilfen für eine gesundheitsförderliche Ernährung an die Hand zu geben. Dabei werden u.a. die Orientierungswerte zum Lebensmittelverzehr der DGE zugrunde gelegt. Die Aufklärung und Information

12 z.b. zu den Orientierungswerten zum Verzehr von Fleisch, Fleischerzeugnissen und Wurstwaren ist somit bereits aktuell Aufgabe der staatlichen Ernährungsbildung und findet bei den staatlichen Bildungsmaßnahmen Berücksichtigung. Die Entscheidung über das eigene Handeln, bspw. den Fleischkonsum zu reduzieren, liegt beim mündigen Bürger. In Zukunft werden sich die Liberalen weiterhin über verstärkte Aufklärungsmaßnahmen für eine gesundheitsfördernde Ernährung einsetzen. DIE LINKE Der Verzicht auf oder die Reduzierung des Fleischkonsums kann nur durch freiwillige Entscheidungen der Verbraucherinnen und Verbraucher stattfinden. Die Aufklärung der Verbraucherinnen und Verbraucher über gesunde Ernährung, Verbesserung der schulischen Bildung zur Ernährung und die Einführung der auch von der EU vorgesehenen Qualitätskennzeichnung tiergerechter Erzeugung sind durch die Politik zu gestaltende Maßnahmen, die zu geringerem Fleischkonsum beitragen können. Diese Maßnahmen zum Beispiel in der Initiative Ernährung und Bewegung des Bundeslandwirtschaftsministeriums unterstützt die LINKE, wobei ein besonderer Fokus auf sozial benachteiligte Haushalte zu legen ist. Ein geringerer Fleischkonsum in Deutschland bedeutet nicht zwangsläufig eine Reduktion der einheimischen Tierhaltung. Den insbesondere in Schwellenländern wachsenden Fleischkonsum versucht beispielsweise die deutsche und europäische Fleischindustrie mit politischer Unterstützung zum verstärkten Export zu nutzen. Daher müssen aus Sicht der LINKEN die Anreize zum regionalen Konsum verstärkt werden. Besondere Qualitäten tier- und umweltgerechter Erzeugung lassen sich glaubwürdig und verbrauchernah mit gerechten Erzeugerpreisen am effektivsten regional vermarkten. Für spezielle tierische Erzeugnisse ist sogar aus ökologischen und sozialen Gründen eine Erhöhung des Verbrauchs in Deutschland wünschenswert. So könnte ein etwas höherer Durchschnittsverbrauch von Lammfleisch aus regionaler Erzeugung den vergleichsweise zu hohen Verbrauch an Schweinefleisch ersetzten. Ökologisch und sozial wären die Auswirkungen positiv für die Naturlandschaften und die an die Schäferei gebundenen Arbeitsplätze. Der Tierschutz in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung ist prinzipiell unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere und von der Betriebsgröße. Tierschutzrechtliche Belange gelten für alle Betriebe, unabhängig von Größe und Ausrichtung. ÖDP Ja! Die ÖDP trägt einen kleinen Teil zum Bewusstseinswandel bei, indem seit einigen Jahren die Verpflegung auf Parteitagen rein vegetarisch angeboten wird. Und zum effizienten Umgang mit Energie, den die ÖDP seit jeher im Programm hat, gehört der reduzierte Fleischkonsum sowieso. 6 Jagd UNSERE FRAGEN Das Jagdrecht erlaubt Praktiken, die nach unserer Auffassung nicht mit dem Tierschutz vereinbar sind.

13 a) Wie steht Ihre Partei zu der Forderung, das Töten von Haushunden und Hauskatzen durch Jäger zu verbieten? b) Treib- und Drückjagden erhöhen die Gefahr von Fehlschüssen, von Verletzung und Tötung nicht bejagter Tiere sowie von ökologischen Begleitschäden. Wie steht Ihre Partei zum Verbot dieser Jagdformen? c) Die Fallenjagd führt häufig dazu, dass Tiere länger andauernde Qualen erleiden und nicht selten auf tierschutzwidrige Weise getötet werden. Zudem besteht ein Verletzungsrisiko für Haustiere und Menschen. Wie steht Ihre Partei zur Abschaffung der Fallenjagd? CSU a) Gegenüber wildernden Hunden und Katzen muss wehrloses Wild geschützt werden. Das ist fester Bestandteil der gesetzlichen Regelungen zum Jagdschutz. Wildernde Hunde und Katzen können schließlich insbesondere für Jung- und Niederwild bzw. Bodenbrüter ein ernstzunehmendes Problem darstellen. Die Tötung eines Hundes oder einer Katze muss aber Ultima Ratio bleiben und unterliegt strengen Maßstäben, die von der Rechtsprechung einschließlich des Bundesverfassungsgerichts wiederholt überprüft und bestätigt worden sind. Ein vollständiges Verbot der Tötung eines wildernden Hundes zum Beispiel wäre nicht richtig. Die CSU ist mit Tierschützern und Jägern einig, dass die Tierhalter durch verantwortliches Handeln, wie Sterilisierung und Kastrierung frei laufender Katzen bzw. die Ächtung des Aussetzens von Heimtieren, dazu beitragen können und müssen, dass das Problem wildernder Katzen und Hunde erst gar nicht entsteht. b) Eine verantwortungsvolle Durchführung von Bewegungsjagden ist fester und unverzichtbarer Bestandteil der Jagdausübung. Dies gilt in besonderem Maße mit Blick auf das gesetzliche Gebot der Vermeidung übermäßiger Wildschäden in Wald und Flur, vor allem durch Schalenwild wie Schwarzwild, Rehwild und Rotwild. c) Die Fallenjagd ist eine Jagdart, um baubewohnende und insbesondere nachtaktive Tierarten, wie den Fuchs, angemessen zu bejagen. Die Fallenjagd, insbesondere die mit Totfangfallen, unterliegt zu Recht strengen arten-, tierschutz- und jagdrechtlichen Anforderungen. So sind tierquälerische Fallen verboten und es gibt Vorschriften für die Aus- und Fortbildung bei der Fallenjagd. Nur wenn alle Anforderungen erfüllt sind, darf die Fallenjagd erfolgen. Zum Schutz von Bodenbrütern bedarf es außerdem einer ltungen sich unkontrolliert ausbreitende Arten, wie Waschbären und amerikanischer Nerz. Dies geht ebenfalls nicht ohne Fangjagd. Von daher steht die CSU zu einer Fallenjagd, die sich an den fachlichen und technischen Anforderungen ebenso wie an den strengen Vorgaben des Tier- und Artenschutzrechts ausrichtet. Auch im Natur- und Artenschutz werden seit Jahren schon Wildtiere zur Markierung in Lebendfallen gefangen. SPD a) Korrekt, die Tötung von Haushunden und -katzen ist aus unserer Sicht grundsätzlich abzulehnen. Ebenso abzulehnen sind jedoch wildernde Haushunde, die den Wildtieren viel Leid zuführen. Hier brauchen wir Vernunft auf beiden Seiten.

14 b) Drückjagden sind ein anerkannter und ökologisch sinnvoller Bestandteil der Jagdpraxis, sofern die fachlichen Vorgaben berücksichtigt werden und die Jäger die notwendige Sorgfalt an den Tag legen. Dies ist in den meisten Fällen der Fall, wenige schwarze Schafe dürfen nicht zu einem generellen Verbot führen, vielmehr muss verstärkt aufgeklärt werden, auch in der Jagdausbildung. Verantwortungsvolle Jäger schießen niemals auf hochflüchtige Tiere, um genau diese Fehlschüsse zu vermeiden. Außerdem ist diese Form der Bejagung hinsichtlich der Ruhe im Wald der generellen Bejagung über das Jahr hinweg eindeutig vorzuziehen. Aus diesem Grund sprechen sich insbesondere ökologische Jagdverbände für eine Intensivierung dieser Form aus. c) Fang- bzw. Fallenjagden stehen derzeit vor allem unter dem Gesichtspunkt des Tierschutzes in der Diskussion. Trotzdem kann es ausnahmsweise Situationen und räumliche Gegebenheiten geben, die die Prädatorenbejagung im Sinne des Schutzes von Geringstpopulationen, zum Beispiel im Bereich der Bodenbrüter, notwendig erscheinen lassen. Dies ist dann geboten, wenn der Verlust von Einzelindividuen einer sehr geringen Population im Rahmen des Artenschutzes unbedingt zu verhindern ist. FREIE WÄHLER Die FREIEN WÄHLER sehen die Jagd als Möglichkeit zur Bestandskontrolle von nicht bedrohten Wildtierarten. Das derzeit geltende Jagdrecht hat sich nach unserer Ansicht bewährt und muss beibehalten werden. BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN a) Die heutige Jagdgesetzgebung geht im Wesentlichen auf das 1934 erlassene Reichsjagdgesetz zurück und ist nicht mehr zeitgemäß. GRÜNE Jagdpolitik wird sich streng an den Kriterien der Ökologie und des Tierschutzes orientieren. Den Abschuss von Hunden und Katzen lehnen wir ab und wollen ihn verbieten. b) Der dringend notwendige Waldumbau sowie die dramatisch veränderten und sich weiter verändernden Lebensräume erfordern eine Neuausrichtung ein kluges, an der Ökologie ausgerichtetes Wildtiermanagement. Insbesondere die Rehwildbestände sind fast überall in Bayern so hoch, dass ein naturnaher und artenreicher Mischwald außerhalb von Zäunen nicht mehr aufwachsen kann. Daher ist eine konsequente Bestandsregulierung des Schalen- und des Schwarzwilds ebenso Bestandteil GRÜNER Jagdpolitik. Die Bewegungsjagden haben sich als effektive Jagdmethode bewährt, mit der sich der notwendige Abschuss in kurzer Zeit realisieren und somit der Jagddruck für alle Tierarten im Revier auf eine kurze Zeit begrenzen lässt. Das entbindet die Jäger nicht vor Ihrer Sorgfaltspflicht. c) Den Einsatz von Fallen bei der Jagd lehnt Bündnis 90/Die Grünen strikt ab. FDP a) Zu den jagdrechtlichen Befugnissen des Jagdschutzberechtigten zur Tötung von wildernden Hunden und Katzen gab es bereits in der Vergangenheit eine intensive politische Diskussion. Zu berücksichtigen sind die relevanten Belange des Schutzes des Wildes vor wildernden Haustieren ebenso, wie der Tierund Eigentumsschutz bei den Haustieren. Im Ergebnis wurde die entsprechende Regelung im bayerischen Jagdgesetz (Art. 42 A bs. 1 Nr. 2 BayJG) bislang beibehalten. Es gilt hier, als Jäger sehr verantwortungsvoll mit der Situation umzugehen und abzuwägen. Ist dies nicht gewährleistet, sind neue Regeln und ggf. eine andere Herangehensweise ins Auge zu fassen.

15 b) Das Ansprechen und die Schussabgabe stehen in der Verantwortung des Jägers, unabhängig von der angewendeten Jagdart. Der Jäger oder die Jägerin hat stets sicher zu stellen, dass das Wild waidgerecht erlegt wird. Treib- und Drückjagden sind jagd- und tierschutzrechtlich zulässig, bewährt und in sachgerechter Ausführung Jagdmethoden, die den tierschutzrechtlichen Anforderungen genügen. Änderungen sind aus Sicht der Liberalen hier nicht vorzunehmen. c) Art. 28 Abs. 1 Satz 4 BayJG sieht vor, dass die für die Jagd mit Fallen erforderlichen Kenntnisse durch Teilnahme an einem Lehrgang nachzuweisen sind. Die 12 a ff AVBayJG enthalten umfassende Regelungen zur ordnungsgemäßen Verwendung von Fallen für die Jagdausübung. Durch diese Vorschriften wird die weid- und tierschutzgerechte Jagd mit Fallen hinreichend sichergestellt. DIE LINKE DIE LINKE will das Töten von wildernden Hunden und Katzen nicht verbieten. Allerdings ist ein letaler Schuss das letzte Mittel. Vorher sollte mit dem Tierhalter oder der Tierhalterin über ein korrektes Verhalten in Wald und Flur gesprochen werden beispielsweise während der Kitzaufzucht keine Hunde über Waldwiesen frei laufen zu lassen. DIE LINKE spricht sich aus ökologischen und jagdeffektiven Gründen für Treib- und Drückjagden aus. Sie sind im Verhältnis zu Ansitzjagd meist zielführender. Aus Tierschutzgründen müssen sie selbstverständlich von erfahrenen Jägerinnen und Jägern mit hoher Trefferquote durchgeführt werden. DIE LINKE will Totschlagfallen abschaffen. Lebendfallen sollten weiterhin einsetzbar sein, beispielsweise zu Forschungszwecken oder aus Artenschutzgründen. ÖDP a) Ja! Die ÖDP tritt für ein Verbot der Tötung von Haushunden und -katzen durch Jäger sein. Beide Tötung muss eine ausreichende Betäubung stattfinden. Dies ist bei der Tötung durch einen Jäger nicht gegeben. Um große Populationen von streunenden Katzen, die auch für Wildtiere zum Problem werden können, zu verhindern, tritt die ÖDP für eine Kastrationspflicht bei Katzen ein. Dadurch könnte viel Tierleid verhindert werden. b) Ja! Die ÖDP steht für ein Verbot dieser Jagdformen. Die Jagd in der Bewegung erhöht das Risiko von Fehlschüssen, so dass die Tiere vermehrt leiden müssen. Bei Jagden dieser Art wird mitunter nur ein Drittel der Tiere durch B beunruhigen diese Jagdformen alle Wildtiere im Wald und kosten sie wichtige Energiereserven. c) Ja! Wir werden uns für die Abschaffung der Fallenjagd zu jagdlichen Zwecken einsetzen. Das Risiko von Fehlfängen ist groß, ebenso so groß wie die Gefahr, dass das Tier zwar fixiert, aber nicht getötet wird. Zudem werden die nötigen Kontrollfrequenzen oft nicht eingehalten. 7 Wildtiere im Zirkus UNSERE FRAGE Im Jahr 2003 hat der Bundesrat das BMELV erstmals aufgefordert, eine Verordnung zu entwerfen, die das Halten bestimmter wild lebender Tierarten im Zirkus verbietet. Auch nach einer zweiten Aufforderung

16 (2011) hat sich diesbezüglich nichts bewegt, denn auch die angekündigte Novelle des Tierschutzgesetzes wird nicht zu einem Wildtierverbot führen (im Gegenteil dürfte sie ein Verbot sogar fast unmöglich machen). Wird sich Ihre Partei für ein bundesweites Wildtierverbot im Zirkus stark machen? CSU Der CSU liegt sehr daran, dass der Tierschutz für Zirkustiere gewährleistet ist. Wo dies nicht möglich ist, dürfen keine Tiere gehalten werden. Deshalb haben wir bei der Novelle des Tierschutzgesetzes eine Verordnungsermächtigung mit aufgenommen, die ein Verbot bestimmter wildlebender Tiere in Zirkussen ermöglicht. Die Verbotsmöglichkeit besteht künftig dann, wenn bei Haltung und beim Transport dieser Tierarten der Tierschutz nicht sichergestellt werden kann und die Tiere Schmerzen oder Schäden erleiden können. Dies entbindet die Bundesländer aber nicht von der Pflicht, die Tierhaltung in den Zirkussen insgesamt strikt zu kontrollieren und die Aufnahme beschlagnahmter Wildtiere sicherzustellen. Dabei hilft das von uns 2008 eingeführte Zirkusregister. SPD Ja! Bereits 2011 wurde durch verschiedene SPD-Initiativen ein Verbot der Haltung wildlebender Tierarten im Zirkus gefordert, dazu zählen unter anderem Affen, Elefanten, Großbären und Giraffen. Diese Initiativen scheiterten bislang an der schwarz-gelben Bundesregierung, zu Lasten der Tiere, die oftmals unter schlimmsten Bedingungen untergebracht sind. FREIE WÄHLER Ein generelles Wildtierverbot im Zirkus lehnen wir FREIEN WÄHLER ab. Stattdessen fordern wir strenge Richtlinien und regelmäßige Kontrollen, um das Wohlergehen der Zirkustiere sicherzustellen. BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Wir stehen für ein Verbot von Wildtieren in Zirkussen und fordern, dass lediglich domestizierte Tiere, wie Pferde, Schafe, Hunde oder Ziegen in Zirkussen gehalten werden dürfen. Die tierquälerischen Bedingungen für Wildtiere in Zirkussen, wie z.b. Elefanten, die zu Kunststücken gezwungen werden, die ihrer Körperanatomie entgegensteht, müssen schnellst möglich beendet werden. FDP Die Haltung von Wildtieren im Zirkus hat eine lange Tradition; sie ist aus heutiger Sicht jedoch sehr kritisch zu sehen. Die FDP befürwortet eine Negativliste für Wildtiere im Zirkus. Auf dieser sollen die Tierarten stehen, die nicht unter den Bedingungen eines Wanderbetriebes gehalten werden können oder die nicht zur Zurschaustellung im Zirkus und Dressurabrichtung geeignet sind. DIE LINKE DIE LINKE setzt sich für ein generelles Verbot von Wildtieren im Zirkus ein. Wir wollen die Haltung von Wildtieren in Zirkussen und Delfinarien untersagen. Dänemark, Finnland und Schweden haben schon vor Jahren Haltungsverbote für bestimmte Tierarten beschlossen (zum Beispiel Affen, Elefanten, Großkatzen

17 Robben, Nashörner und Wölfe). Es ist an der Zeit, dass auch in Deutschland die Haltung von Wildtieren beendet wird. Ein Zirkus kann auch ohne Wildtiere attraktiv sein. ÖDP Ein entschiedenes Ja! Seit über zehn Jahren murksen verschiedene Regierungen an einer Verordnung zum Verbot von Wildtieren im Zirkus herum und immer wieder passiert gar nichts. Die tiergerechte Haltung von Wildtieren im Zirkus ist unmöglich und deshalb gilt es endlich ein Verbot durchzusetzen. 8 Delfinarien UNSERE FRAGE Eine Haltung von Delfinen in Delfinarien ist weder art- noch zeitgemäß. Diese Erkenntnis führte zu Beginn des Jahres zur Schließung des Delfinariums im Allwetterzoo Münster. Wie steht Ihre Partei zu der Forderung, jetzt auch die beiden letzten Delfinarien (Tiergarten Nürnberg und Zoo Duisburg) abzuschaffen? CSU Für die CSU zählt allein, ob die Tiere tiergerecht gehalten und alle Bestimmungen des Tierschutzes eingehalten werden können. Dies ist in modernen Delphinarien der Fall. Das zeigten wissenschaftliche Stressuntersuchungen der Tiere. Insofern gibt es keinen Rechtfertigungsgrund, die Delfinarien insbesondere, da zum Beispiel der Nürnberger Zoo sein Delfinbecken ausgebaut hat zu verbieten. Unsere Kinder brauchen Zoos, Aquarien und Delfinarien, um Tiere kennenzulernen und sie später auch schützen zu wollen. Gerade der Schutz der Meere als eine bedeutende menschliche Lebensgrundlage ist wichtig und muss lebensnah vermittelt werden. SPD Delfinarien stehen zum Teil zu Recht in der Kritik, in erster Linie muss jedoch eine Verbesserung der Ausgestaltung der Anlagen erfolgen. Einrichtungen dieser Art können die Menschen auch hinsichtlich verschiedener Umweltproblematiken sensibilisieren, was unsererseits positiv gesehen wird, so lange die Ausgestaltung der Anlagen ausreichend ist. Wichtig ist, dass der Tierbestand der Delfinarien nicht durch Wildfänge gedeckt wird und die Anlagen, welche Probleme mit der Nachzucht bzw. mit dem Tierschutz aufweisen, infrage gestellt und geschlossen werden. FREIE WÄHLER Die Haltung von Delfinen in Delfinarien ist nach Ansicht der FREIEN WÄHLER kritisch zu überprüfen und muss gegebenenfalls verboten werden. BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

18 Bündnis90/Die Grünen in Bayern steht für ein Verbot der Haltung von Delfinen in sogenannten Delfinarien. Wir lehnen jede Form der Tierschau mit diesen Meeressäugern ab. Wir werden uns auch weiterhin für die Schließung des Delfinariums im Tiergarten Nürnberg stark machen. FDP Im Rahmen einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 15. Mai 2013 wurde bereits über die Zukunft von Delfinen in Zoos und Delfinarien diskutiert. Hintergrund der zweistündigen Expertenbefragung war ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/12657) mit dem Titel "Haltung von Delfinen beenden". Die Anhörung des hat deutlich gemacht, dass die Delfinhaltung in Deutschland höchsten Tierschutzansprüchen entspricht. Es gibt keinen triftigen Grund, die Delfinhaltung in Zoos zu verbieten. Ein Delfinhaltungsverbot wäre ein großer Verlust für die Forschung zu großen Tümmlern sowie für die deutschen Zoos und deren Besucher. DIE LINKE DIE LINKE fordert neben dem Haltungsverbot von Delfinen in Gefangenschaft auch ein Verbot, wild lebende Delfine zu fangen. Die Entnahme von Delfinen aus der Natur stellt inzwischen eine ernst zu nehmende Gefahr für bestimmte Delfinpopulationen und einen nicht unwesentlichen Eingriff in die soziale Gemeinschaft der Tiere dar. Delfine aus kommerziellen oder angeblich therapeutischen Zwecken in Gefangenschaft zu halten, lehnt DIE LINKE als Tierquälerei ab. ÖDP Ja! Wir wollen die Schließung der letzten Delfinarien! Sofort! Die ÖDP in Nürnberg hat sich im Protest gegen den Neubau des Delfinariums im Nürnberger Zoo stark engagiert, aber die Macht des Geldes war leider größer. Eine artgemäße und tiergerechte Haltung von Delfinen in Gefangenschaft ist unmöglich und daher schnellstens zu beenden. 9 Pelztierhaltung UNSERE FRAGE Wir sehen in der Pelztierhaltung einen Verstoß gegen die 2 und 2a Tierschutzgesetz sowie gegen das gesetzliche Tierquälereiverbot in 17 Tierschutzgesetz. Würde sich Ihre Fraktion als Teil der Landesregierung dafür einsetzen, dass über den Bundesrat eine Gesetzesinitiative in den Bundestag eingebracht wird, die ein Verbot der Pelztierhaltung in Deutschland zum Ziel hat? CSU Ein Verbot der Pelztierhaltung ist aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich. Es gelten die Vorschriften der Berufsfreiheit. Sie sind mit dem ebenfalls in der Verfassung verankerten Tierschutz in Einklang zu bringen. Deshalb kann der rechtlich saubere Weg nur sein: Gewährleistung des Tierschutzes bei der Pelztierhaltung. Dafür setzt sich die CSU ein. Bereits 2006 haben wir rechtsverbindliche Haltungsanforderungen für die Pelztiere in Deutschland erlassen. Konkret heißt das: deutlich erhöhte

19 Grundflächen, Ausgestaltung der Käfige mit Plattformen und Tunnelröhren sowie Schwimmbecken für Nerze. SPD Volle Unterstützung, die Pelztierhaltung zur reinen Pelzgewinnung darf in einer modernen Gesellschaft keinen Platz haben. Aus diesem Grund wurde durch die SPD-Bundestagsfraktion im November 2012 auch ein entsprechender Änderungsantrag des Tierschutzgesetzes eingereicht, in dem folgende Begründung für die Abschaffung des Pelztierhaltung zur reinen Pelzgewinnung aufgeführt wurde (Punkt 4): Es besteht kein vernünftiger Grund, Pelztiere zur Pelzgewinnung zu halten und zu töten. Es gibt hinreichend preiswertere Alternativen, um sich wirksam gegen Kälte zu schützen. Dafür auf Pelze von aus diesem Grund getöteten Tieren zurückzugreifen, ist nicht mit Artikel 20a GG zu vereinbaren. Die Tötung der Tiere erfolgt nicht aus Gründen der Befriedigung elementarer Grundbedürfnisse des Menschen; vielmehr werden aus den Tierpelzen Luxusgüter hergestellt, die keinen weiteren Zweck erfüllen als Kleidungsstücke aus künstlich hergestelltem Pelz. FREIE WÄHLER Wir FREIEN WÄHLER unterstützen diese Forderung, denn das ausschließliche Halten und Töten von Tieren zur Gewinnung von Pelz lehnen wir ab. BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Wir sagen klar: Pelztierhaltung muss verboten werden! Tierquälerei ist weder chic noch elegant. Das Halten und Töten von Tieren zur Gewinnung von Pelz ist eine unglaubliche und absolut unnötige Tierquälerei. Die Pelztierhaltung ist ein antiquiertes grausames Auslaufmodell. Sie sollte in Deutschland schnellstmöglich verboten werden. Dafür werden wir uns als Partei auf den entscheidenden politischen Ebenen stark machen. FDP Die Haltung von Pelztieren ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, muss jedoch genau wie die Haltung von Nutztieren artgerecht erfolgen. Die Haltung und Tötung hat auch bei Pelztieren sicherzustellen, dass Qualen vermieden werden. DIE LINKE DIE LINKE ist der Auffassung, dass das Halten von Tieren ausschließlich zur Gewinnung von Fellen einen Übergangsfristen und umfangreiche Beratung angeboten werden. ÖDP Ja! Wir teilen Ihre rechtliche Einschätzung voll und ganz! Einer der ersten Anträge einer Landtagsfraktion der ÖDP im bayerischen Landtag würde sich sicher mit diesem Bundesratsvorstoß befassen.

20 10 Tierversuche UNSERE FRAGE Welche Position nimmt Ihre Partei zu der Forderung ein, die im Genehmigungsverfahren für Tierversuche zu beteiligenden Ethikkommissionen künftig paritätisch mit Vertretern der Wissenschaft und des Tierschutzes zu besetzen? CSU Die CSU will, dass Tierversuche auf das absolut notwendige Maß reduziert und durch alternative Methoden ersetzt werden. Bei unvermeidbaren Versuchen sollen die Belastungen für die Tiere so weit wie möglich vermindert werden. Bei allen relevanten Rechtsetzungen sei es auf Bundes- oder EU achten wir auf die Durchsetzung des 3 R-Prinzips (replacement Ersatz, reduction Reduzierung, refinement Verbesserung). Auch haben wir mit dem gerade novellierten neuen Tierschutzgesetz die Anforderungen weiter erhöht. Die Durchführung des Tierschutzgesetzes und die Genehmigung von Tierversuchen obliegen den Ländern. Diese richten entsprechende Kommissionen zur Unterstützung der zuständigen Behörden ein. Die Mehrheit der Kommissionsmitglieder muss die für die Beurteilung von Tierversuchen erforderliche Fachkenntnis der Veterinärmedizin, der Medizin oder einer anderen naturwissenschaftlichen Fachrichtung haben. Uns ist aber auch sehr wichtig, dass Vertreter des Tierschutzes in die Kommissionen berufen und dort gehört werden. Das ist auch so im Gesetz festgeschrieben. Festgeschrieben ist auch, dass die Zahl der Tierschutzvertreter mindestens ein Drittel der Kommissionsmitglieder betragen muss. Damit haben die Tierschützer im Gegensatz zu anderen betroffenen Gruppen eine hervorragende Stellung. Die genaue Ausgestaltung der Kommissionen ist Sache der Länder. SPD Eine stärkere Beteiligung der anerkannten Tierschutzorganisationen entspricht vollumfänglich unserer Forderung, darüber hinaus sehen wir jedoch die Reduktion der Tierversuche als höchstes Ziel an. abhängig von der Entwicklung der eingereichten Förderanträge wollen wir den Etat in den folgenden Jahren sukzessive anheben. Wir haben uns in unserem Regierungsprogramm dafür ausgesprochen, die Verbreitung der 3-R-Methoden (zu deutsch: Vermeiden, Verringern, Verbessern) voranzutreiben. Wir werden auf Bundesebene in der nächsten Legislaturperiode ein modernes Tierschutzgesetz vorlegen und die Tierschutz-Versuchstierverordnung reformieren. Tiere sind keine Messinstrumente, es sind Lebewesen, die mit Respekt behandelt werden müssen. FREIE WÄHLER Wir FREIEN WÄHLER sind der Ansicht, dass die derzeitige Zusammensetzung der Ethikkommission mit Tierschützern, Veterinären, Ärzten und Naturwissenschaftlern ausgewogene Voten und Empfehlungen garantiert.

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