1.Themen -Tag für Med. Fachangestellte in der gynäkologischen Praxis Neumünster,
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- Alke Gitta Vogel
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1 1.Themen -Tag für Med. Fachangestellte in der gynäkologischen Praxis Neumünster, Empfängnisregelungen Zusammenfassung des Vortrages Gliederung: Allgemeines Rechtliche Grundlagen Besonderheiten Verhütungsmethoden Hormonell Spirale Barrieremethoden Verhütung danach Sterilisation Wichtige Adressen, die der MFA bei Fragen weiterhelfen Für persönliche Notizen kann in den Med. Daten eine virtuelle Patientin, z.b. Frau Info angelegt werden, unter der wichtige Informationen, Erinnerungshilfen, Adressen und auch Fragen für die nächste Teambesprechung hinterlegt werden können. Sinnvoll ist ein Eintrag mit einem individuellen Kürzel der MFA oder des Arztes. EBM allgemein Die entsprechenden Leistungsziffern findet man in den Arztgruppenübergreifenden allgemeinen Gebührenordnungspositionen Ausstellung von Wiederholungsrezepten, Überweisungsscheinen oder Übermittlung von Befunden oder ärztlichen Anordnungen an den Patienten im Auftrag des Arztes durch das Praxispersonal, auch mittels technischer Kommunikationsmittel, im Zusammenhang mit Empfängnisregelung, Sterilisation oder Schwangerschaftsabbruch Allgemeine Bestimmung: ist nicht neben anderen Gebührenordnungspositionen und nicht mehrfach an demselben Tag berechnungsfähig Beratung im Rahmen der Empfängnisregelung Obligater Leistungsinhalt Leistungen gemäß den Richtlinien zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch des GBA Einmal im Krankheitsfall Entsprechend den Richtlinien zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch umfasst die ärztliche Beratung über Fragen der Empfängnisregelung sowohl die Beratung über Hilfen, die geeignet sind, eine Schwangerschaft zu ermöglichen als auch eine Schwangerschaft zu verhüten. Eine allgemeine Sexualaufklärung oder Sexualberatung fällt nicht unter die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung. Soweit Maßnahmen zur Ermöglichung einer Schwangerschaft als Bestandteil einer Krankenbehandlung ausgeführt werden oder soweit im Rahmen einer Krankenbehandlung
2 die Verhütung medizinisch indiziert ist, finden ausschließlich die Bestimmungen über die Gewährung von Krankenhilfe Anwendung. Die ärztliche Beratung soll die wissenschaftlich anerkannten Methoden der Empfängnisregelung berücksichtigen, individuell erfolgen und sich wenn erforderlich auch auf den Partner beziehen Die Leistung nach umfasst typischerweise die Wiederholungsberatung z.b. bei Problemen mit der Pille oder der Spirale oder auch ein erstes orientierendes Gespräch ohne Untersuchung Erfolgt gleichzeitig eine Partnerberatung,kann die nicht zweimal abgerechnet werden. Eine getrennte Beratung der Partner allein aus Abrechnungsgründen ist nicht zulässig Beratung, ggf. einschließlich Untersuchung im Rahmen der Empfängnisregelung Obligater Leistungsinhalt: Leistungen gemäß den Richtlinien zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch des GBA. Beratung nach Fakultativer Leistungsinhalt: Untersuchung gemäß Richtlinien Einmal im Behandlungsfall Vor der erstmaligen Verordnung eines Mittels zur Empfängnisverhütung sollen neben der Erhebung der Anamnese die gynäkologische Untersuchung einschließlich Blutdruckmessung und die zytologische Untersuchung des Portio-Abstrichs durchgeführt werden. Ergeben sich hieraus Hinweise auf eine Krankheit, die eine Kontraindikation zur Verordnung des Mittels zur Empfängnisverhütung sein kann, sind die dazu erforderlichen diagnostischen Maßnahmen nicht Gegenstand dieser Richtlinien, sondern Bestandteil der kurativen Versorgung. Kontrolluntersuchungen während der Dauer der Anwendung eines Mittels zur Empfängnisverhütung richten sich hinsichtlich Art und Umfang nach den einzelnen Methoden. Im Einzelfall können folgende U. notwendig sein. Bei hormoneller A.: gyn. U. incl. RR,zytol. U. d. Portioabstriches, Nativabstrich Bei IUP: zusätzlich US 8T-6 W nach Applikation Einmal jährliche Untersuchung des Urins auf Chlamydia trachomatis Infektionen bis zum vollendeten 25.Lebensjahr Entnahme von Zellmaterial von der Ektocervix und aus der Endocervix im Rahmen der Empfängnisregelung, einschl. Kosten Obligat: Entnahme von Zellmaterial von der Ektocervix und aus der Endocervix Fixierung Fakultativ: Entnahme mittels Bürste Mikroskopische Untersuchung des Nativabstrich des Scheidensekrets im Rahmen der Empfängnisregelung Obligat: mikroskopische U. des Nativabstrichs des Scheidensekrets als Nativpräparat und/oder nach einfacher Färbung ( z.b. mit Methylen-blau, Fuchsin, Laktophenol-Blau, Lugolscher Lösung) Fakultativ: Phasenkontrastdarstellung oder Dunkelfeld Entnahme von Venenblut für den Röteln-HAH-Test im Rahmen der Empfängnisregelung Jetzt auch Varizellen-AK! Subkutane Applikation eines Depot-Kontrazeptivums im Rahmen der Empfängnisregelung bei Frauen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr
3 Obligater Leistungsinhalt. Subkutane Applikation eines Depot-Kontrazeptivums im Rahmen der Empfängnisregelung bei Frauen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr Fakultativer Leistungsinhalt Lokalanästhesie Einlegen, Wechseln oder Entfernung eines Intrauterinpessars (IUP) im Rahmen der Empfängnisregelung bei Frauen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr Obligater Leistungsinhalt: Einlegen, Wechseln oder Entfernung eines IUP im Rahmen der Empfängnisregelung bei Frauen bis zum vollendeten 20.Lebensjahr Fakultativer Leistungsinhalt Sonogr. Untersuchung eines oder mehrerer weibl. Genitalorgane, ggf einschl. Harnblase mittels B- Mode- Verfahren Transcavitäre Untersuchung Ultraschallkontrolle frühestens 8 Tage bis höchstens 6 Wochen nach Applikation eines IUPs im Rahmen der Empfängnisregelung. Fakultativer Leistungsinhalt: Transcavitäre Untersuchung Die sonographische Kontrolle nach Applikation eines IUP ist zu Lasten der GKV nur einmal abrechenbar, und zwar auch dann, wenn das Einlegen des IUP wegen des Alters der Patientin nicht zu Lasten der GKV abrechenbar war. Besonderheiten der Empfängnisregelung bei GKV- Patientinnen Empfängnisverhütung unter 14 J.,Verordnung nur mit Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten zu Lasten der Kasse Empfängnisverhütung von J. Verordnung zu Lasten der Kasse Empfängnisverhütung von 18-20J. Verordnung zu Lasten der Kasse mit Rezeptgebühr Dokumentation der Verordnung und der Aufklärung nach einmalig vom Praxisinhaber handschriftlich hinterlegtem praxisüblichen Aufklärungsschema Besonderheiten der Empfängnisregelung bei privat versicherten Patientinnen Behandlungsvertrag mit Einverständnis des Hauptversicherten, Unter 20 J. werden die Verordnungen nur im Ausnahmefall von der Versicherung übernommen, Hinweis an die Patientin Dokumentation Spezielle Verhütungsmittel -hormonelle Verhütungsmittel Pille Pflaster Nuva-Ring Implanon Drei-Monatsspritze Entsprechend den Richtlinien zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch soll die Verordnung von Arzneimitteln zur Empfängnisverhütung möglichst für einen Zeitraum von sechs Monaten erfolgen. Die Kosten für diese Mittel und deren Applikation fallen für Versicherte, die das 20.Lebensjahrvollendet haben, nicht unter die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung, Hier ist folglich kein Kassenrezept,sondern (für die Patientin kostenlos) ein Privatrezept auszustellen Ist die Verordnung von Mitteln zur Empfängnisverhütung dagegen im Rahmen einer Krankheit erforderlich, oder erfolgt die Verordnung für Versicherte, die das 20.Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gehören nicht nur die Verordnung, sondern auch die
4 Verhütungsmittel selbst zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, jedoch nur hormonelle Antikonzeptiva, postkoitale Antikonzeptiva und IUPs. Nicht unter die Leistungspflicht fallen Kondome, Diaphragma, Portiokappen, spermizides Gel und Zäpfchen. Es gibt verschiedene Pillenarten für unterschiedliche Verhütungssituationen,z.B. Mikropillen, Minipillen (reine Gestagenpillen), Antiandrogene Pillen,Monophasische Pillen, Biphasische Pillen, Triphasische Pillen und viele andere mehr. Besondere Indikationen Cerazette in der Stillzeit (Östrogenhaltige Pillen setzen die Milchproduktion herab) Valette bei Indikation auf Kassenrezept zur Behandlung der mittelschweren Akne, nach erfolglosem lokalen Therapieversuch ( s. auch Beipackzettel) Die antiandrogene Pille Diane ( u. a.) sind nicht primär zur Antikonzeption gedacht. Kassenrezept bei entsprechender Indikation Nuvaring und Evra-Pflaster werden von den KKs bei Patientinnen unter 20 J. nicht übernommen. Auch hier gilt eine wirtschaftliche Verordnungsweise, wobei das Arzneimittelbudget des Arztes über einen Jahreszeitraum berechnet wird. Allein das Argument: ich vergess die Pille immer kann nicht zur Verordnung zu Lasten der KK führen. Bei der Applikation einer 3-Monatsspritze sollte bei jungen Mädchen auf eine zusätzliche Verordnung von Östrogen geachtet werden,da sonst schon nach einem Jahr eine Knochendichteminderung droht. Bei der Applikation von Implanon zu Lasten der KK auf den Zeitraum achten (3 J.), also nicht bei einer 19 jährigen, es droht sonst ein Regress für den Arzt. Spezielle Verhütungsmittel - Spirale Rechnung nach GOÄ bei privatärztlichen Leistungen ( z.b. Legen eines IUP, Ziehen eines IUP, Legen Implanon, Ziehen Implanon, Anpassen Diaphragma, allgem. IGEL-Leistungen) Vorschlag: Hiermit wünsche ich die Erbringung von ärztlichen Leistungen, die in meinem Falle gemäß 12 des Sozialgesetzbuches nicht von der Krankenkasse übernommen werden. 12 SGBV Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken, und die Krankenkassen nicht bewilligen. Diese Leistung ist als ärztliche Leistung gemäß 4 Nr. 14 des Umsatzsteuergesetzes von der Umsatzsteuer befreit. Ich bitte hiermit die unten aufgeführten Leistungen bei mir durchzuführen und privat nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abzurechnen. Spirale: Intrauterin-Spiralen (Kupfer,Kupfer-Silber, Gold,etc) sind reine Verhütungsmaßnahmen und keine Kassenleistung. Mirena ( Hormonspirale) kann bei entsprechender Indikation und Nachweis ( therapieresistente Hypermenorrhoe mit Anämie) im Ausnahmefall zu Lasten der KK gelegt werden. (s. auch Beipackzettel) Barrieremethoden Diaphragma nicht im ersten halben Jahr nach der Entbindung, muss angepasst werden(privatrechnung), ggf andere Größe n. Schwangerschaft und Gewichtsschwankungen von mehr als 5 kg. Muss immer mit spermizidem Gel verwendet werden.
5 Portiokappe muss angepasst werden, Verwendung mit spermizidem Gel. Lea-Contrazeptivum keine Anpassung Bezugsquellen : ( Kessel) Pille-danach Levornorgestrel 1,5mg Notfallkontrazeption innerh. von 72 Std. nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr od. bei Versagen einer Verhütungsmethode. ( Levogynon,PiDaNa) Ulipristalacetat 1x 30 mg Notfallkontrazeption innerh. von 120 Std. nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr od. bei Versagen einer Verhütungsmethode; ( ellaone) Prinzip: soll schnell wie möglich nach dem Unfall,verändert die Gebärmutterschleimhaut und verschiebt den Eisprung) Empfehlung für die Praxis ( zusätzlich zur Pille-danach): 1. Patientin, die hormonelle Kontrazeptiva verwendet ( Pille vergessen ) -- Weiterführung der Einnahme, zusätzlicher Schutz durch Barrieremethode bis zum Eintritt der nächsten Blutung. 2. Keine Menstruation 3-4 Wochen nach Einnahme bzw. eine Woche nach erwartetem Termin ---Schwangerschaftstest 3. Stillzeit ---- LNG: Unterbrechung f. 8 Stunden UPA: Unterbrechung f. 36 Stunden Sterilisation Beratung über Methoden, Risiken und Folgen einer Sterilisation sowie über alternative Maßnahmen zur Empfängnisverhütung Da die Sterilisation die Fähigkeit zur Zeugung oder Empfängnis beseitigt, darf sie nur nach eingehender ärztlicher Aufklärung über die Art und Zuverlässigkeit der Methode, die Folgen und die Bedeutung des Eingriffs ausgeführt werden. Die Sterilisation soll nur erfolgen, nachdem die anderen Möglichkeiten der Empfängnisverhütung beraten worden sind. Empfehlungen für die Praxis: umliegende Kliniken nach aktuellen Preisen für eine Sterilisation abfragen Katalog erstellen für Patientin bei Überweisung Ziffer nicht vergessen schriftliche Dokumentation über Beratung
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