Stand der Wasserkraft und Förderinstrumente in der Schweiz Guido Federer, BFE, Fachexperte erneuerbare Energien

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Stand der Wasserkraft und Förderinstrumente in der Schweiz Guido Federer, BFE, Fachexperte erneuerbare Energien"

Transkript

1 Renewables now! Stand der Wasserkraft und Förderinstrumente in der Schweiz Guido Federer, BFE, Fachexperte erneuerbare Energien

2 Inhalt 1. Die Bedeutung der Wasserkraft in der Schweiz Entwicklung Stand heute Zukünftige Potenziale 2. Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) Allgemeines Definitionen, Mindestanforderungen Stand der Dinge 3. Energiestrategie 2050 Ziele, Etappen Massnahmenpaket I 4. Umsetzung 2

3 Bedeutung der Wasserkraft in der Schweiz Entwicklung Quelle: BFE

4 Bedeutung der Wasserkraft in der Schweiz Entwicklung Anzahl Anlagen (nach Anlagengrösse) Quelle: Kleinwasserkraftwerke in der Schweiz, Teil III, Bundesamt für Wasserwirtschaft 1987 Tot. Installierte Leistung (nach Anlagengrösse) 4

5 Bedeutung der Wasserkraft in der Schweiz aktuelle Bedeutung 566 Wasserkraftwerke mit einer maximal möglichen Leistung 300 kw (31. Dezember 2012) ~ 700 Anlagen <300 kw (Schätzung aus dem Jahr 1985) Mittlere Produktionserwartung GWh, 55.4% der Stromproduktion der Schweiz. Die maximal mögliche Leistung ab Generator beträgt MW. Davon entfallen auf die einzelnen Typen der Wasserkraftanlagen (Leistung ab Generator / Produktionserwartung): Laufkraftwerke: 28% / 47.3% Speicherkraftwerke: 59% / 48.3% Pumpspeicherkraftwerke: 10% / 4.4 % Reine Umwälzwerke: 3% / - 5

6 Bedeutung der Wasserkraft in der Schweiz Wichtigkeit für die Kantone Kantone mit der grössten Produktionserwartung Wallis 26,8% Graubünden 21,8% Tessin 9,9% Bern 9,3% Aargau 9.0% Maximal mögliche Leistung ab Generator im Jahr in % Mittlere Produktionserwartung im Jahr in % 6

7 Bedeutung der Wasserkraft in der Schweiz Ausblick 7

8 Bedeutung der Wasserkraft in der Schweiz Ausbaupotential der Wasserkraftnutzung in der Schweiz Abschätzung des Ausbaupotentials der Wasserkraftnutzung im Rahmen der Energiestrategie 2050 (Juni 2012) Quelle: BFE 2012, Potentialstudie Heutige Optimierte Nutzungsbedingungen Nutzungsbedingungen Neubauten 770 GWh/a 1430 GWh/a Kleinwasserkraft 1290 GWh/a 1600 GWh/a Aus- und Umbauten, Erweiterungen Gross-WK Auswirkungen GSchG 870 GWh/a GWh/a 1530 GWh/a GWh/a Total Wasserkraftptential 1530 GWh/a 3160 GWh/a 8

9 Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) Förderung erneuerbare Elektrizität - Mögliche Modelle Ausschreibung (mengengetrieben) Für bestimmte Mengen (und Technologien) werden Ausschreibeverfahren durchgeführt. Der Anbieter mit dem günstigsten Angebot kommt zum Zug und erhält einen entsprechenden Vertrag. [z.b. England] Quoten mit Zertifikaten (mengengetrieben) Es werden Zielmengen festgelegt, welche die einzelnen Energieversorger zu produzieren/übernehmen haben. Wer untererfüllt, muss Zertifikate kaufen, wer übererfüllt kann Zertifikate verkaufen. [z.b. Schweden] Kostendeckende Einspeisevergütung (preisgetrieben) Für jede Technologiekategorie wird gestützt auf Referenzanlagen ein kostendeckender Einspeisepreis festgelegt. Dieser gilt bis Ende einer bestimmten Periode, wobei er für Neueintretende periodisch gegen unten angepasst wird. [viele EU-Länder, D, E, DK, A, I] In Schweiz: Art. 7a Energiegesetz 9

10 Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) Ziele Jahreserzeugung von erneuerbaren Energien ist bis 2030 gegenüber Stand im Jahr 2000 um mind GWh zu erhöhen (Art. 1 Abs. 3 EnG). Durchschnittliche Jahreserzeugung von Elektrizität aus Wasserkraftwerken ist bis zum Jahr 2030 gegenüber dem Stand im 2000 um mindestens 2000 GWh zu erhöhen (Art. 1 Abs. 4 EnG). Endenergieverbrauch der privaten Haushalte ist bis zum Jahr 2030 mindestens auf dem Niveau im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Rev. EnG zu stabilisieren (Art. 1 Abs. 5 EnG). 10

11 Kostendeckende Einspeisevergütung Art. 7a EnG Abnahmepflicht gesamter Strom aus erneuerbaren Energien Wasserkraft bis 10 MW Leistung Nur Neuanlagen und erheblich erweiterte oder erneuerte Anlagen Nach dem in Betrieb genommen Neuinvestition mind. 50% für Neuanlage oder minimale Steigerung der Elektrizitätserzeugung (20% bei Wasserkraft) Langfristige Wirtschaftlichkeit der Technologie als Voraussetzung Kostendeckende Vergütung gemäss Referenzanlagen (20-25 Jahre) Von den max. 0,6 Rp./kWh sind mind. 0,5 Rp./kWh (ca. 270 Mio Franken) für kostendeckende Einspeisevergütung reserviert 11

12 Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) Was heisst kostendeckend? Vergütungssätze Wasserkraft Rp. / kwh Äquivalente Leistung [kw]

13 Kostendeckende Einspeisevergütung Berechnung der Vergütung (Bsp. Kleinwasserkraftwerke) Grundvergütung in Fkt. der äquivalenten Leistung Druckstufen-Bonus in Fkt. der Fallhöhe Wasserbau-Bonus in Fkt. der äquivalenten Leistung und der Investitionen in den Wasserbau Berechnungsbeispiel Grundvergütung für 250 kw: 10 [kw] * 26 [Rp/kWh] + 40 * * = 15.8 Rp/kWh 13

14 Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) Anmeldeverfahren, Beispiel Kleinwasserkraft Das Anmeldeverfahren wird durch swissgrid durchgeführt. Anmeldung (Projektbeschrieb, Angaben gem. EnV) Projektfortschrittsmeldung (Baubewilligung, Konzession) Inbetriebnahmemeldung (Datum, Projektänderungen) Bescheid 4 Jahre gültig Bescheid 2 Jahre gültig Beschwerden: bei ElCom 14

15 Stromproduktion in der Schweiz: Wo stehen wir? Stand im Jahre 2009 (Beginn der KEV-Förderung) 15

16 Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) Produktion

17 KEV Projekte & Produktion Warteliste (Anzahl Anlagen) Wasserkraft 329 Biomasse 207 Geothermie 4 Wind 347 Photovoltaik Projekt. Produktion [GWh] alle Anmeldungen Anzahl Anlagen alle Anmeldungen 1' '735 Wasserkraft Biomasse Geothermie Wind Photovoltaik Produktion [GWh] Anlagen in Betrieb 3'199 1' '049 3'052 Wasserkraft Biomasse Geothermie Wind Photovoltaik Wasserkraft Biomasse Geothermie Wind Photovoltaik Stand

18 Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) Anmeldungen Wasserkraft Stand: Anzahl Anlagen El. Leistung [kw] Projektierte Produktion [GWh] Anlagen auf der Warteliste Anlagen mit KEV-Zusage, davon: noch nicht realisiert Projektfortschritt gemeldet in Betrieb

19 Energiestrategie 2050 Energiepolitische Meilensteine aus Sicht Wasserkraft Achtung: Was jetzt folgt, wird sich mit erheblicher Wahrscheinlichkeit noch ändern! 19

20 Energiestrategie 2050 Warum braucht es eine Energiestrategie 2050? 20

21 Energiestrategie 2050 Ein Überblick Energiestrategie 2050 Erste Phase Aktionsplan koordinierte Energieforschung Zweite Phase (ab 2021) Energieperspektiven 2050 Erstes Massnahmenpaket Übergang vom Förderzum Lenkungssystem parlament. Initiative Strategie Stromnetze Verhandlungen mit der EU zum Stromabkommen Zweiter Marktöffnungsschritt Revision StromVG 21

22 Energiestrategie 2050 Massnahmenpaket I 1. Energieeffizienz verstärken 2. Erneuerbare Energien ausbauen Wasserkraft: TWh, (+ Pumpspeicher zur Integration der neuen Erneuerbaren) Neue Erneuerbare: Nutzung der nachhaltig nutzbaren Potentiale (24.2 TWh) 3. Restbedarf decken Fossile Stromproduktion (WKK und GuD) Importe 22

23 Energiestrategie 2050 Energieeffizienz ist das Kernstück der neuen Politik Massnahmenbereiche Gebäude Industrie und Dienstleistungen Mobilität Elektrogeräte Energieversorgungsunternehmen 23

24 Energiestrategie 2050 Der neue Energiemix des Massnahmenpakets 900 PJ TWh 250 Wasserstoff Biogas als Treibstoff 800 Erdgas als Treibstoff Flüssige Biotreibstoffe Flugtreibstoffe Diesel Benzin Biogas, Klärgas Umgebungswärme Solarwärme (Industrie-)Abfälle Übrige feste Biomasse Holz Fernwärme* Kohle 100 (c) Prognos AG 2012 Erdgas Sonstige Erdölprodukte Heizölprodukte o. Treibstoffe Elektrizität* 24

25 Energiestrategie 2050 Zusammensetzung zukünftiges Stromangebot TWh (c) Prognos bestehende Wasserkraftwerke neue Wasserkraftwerke bestehende Kernkraftwerke bestehende fossile KW bestehende Bezugsrechte bestehende Erneuerbare* 10 neue fossile WKK neue Erneuerbare* neue Kombikraftwerke neue Kernkraftwerke neue Importe Bruttonachfrage *) gekoppelt und ungekoppelt Elektrizitätsangebot Szenario Politische Massnahmen, Variante C&E Hydrologisches Jahr 25

26 Energiestrategie 2050 Stromerzeugung der neuen erneuerbaren Energien TWh Geothermie 15 Wind 10 Biomasse (Holz) Biogas Photovoltaik 5 KVA ARA (c) Prognos AG KVA (50 % EE-Anteil) ARA Deponiegas Biomasse (Holzgas) Biomasse (Holz) Biogas Photovoltaik Windenergie Geothermie 26

27 Energiestrategie 2050 Massnahmen KEV: Wartende sind zuviel! Erhöhung von Gesamt- und Entfernung Teildeckel Weiterhin Zubaukontingente bei der Photovoltaik (Richtwert von 600 GWh für das Jahr 2020) Die Einspeisevergütung soll effizienter werden: Kostenorientiert: KEV wird zur EV kürzere Vergütungsdauern etc. Untergrenze KEV für Kleinwasserkraftwerke 300 kw (Art. 51 WRG) Investitionshilfen für erneuerte / erweiterte Anlagen (anstatt KEV) 27

28 Energiestrategie 2050 Massnahmen KEV: Mehr Mittel für noch mehr Anlagen Investitionshilfen (Einmalbeiträge) von 30% der Investitionskosten für kleine Photovoltaik-Anlagen < 10 kw: Anlagen mit positivem KEV-Bescheid erhalten noch die KEV Anlagen auf der Warteliste erhalten neu Investitionshilfen Keine KEV mehr für neue teilfossile Anlagen sowie Kehrichtverbrennungs- und Abwasserreinigungsanlagen Vereinfachung der KEV-Vollzugsstruktur: Anzahl Akteure verringern, Single Point of Contact Einführung Stichproben/Kontrollen von KEV-Anlagen 28

29 Energiestrategie 2050 Klärung der Rolle der Erneuerbaren in der Raumplanung Im Bundesgesetz: Gesamtschweizerische Planung für den Ausbau der Erneuerbare Energien erstellen; der Bund koordiniert -> Ausbaupotentialplan EE-Nutzung ist zwingender Inhalt der Richtpläne, diese sind zügig zu aktualisieren und in Form von Nutzungsplänen zu konkretisieren EE-Nutzung als nationales Interesse definieren, das gleich- oder höherwertig ist wie Erhaltungsinteressen gem. Bundesinventaren des Natur- und Heimatschutzgesetzes. -> Ermöglicht Interessensabwägung Empfehlungen an die Kantone: Empfehlungen und Richtlinien des Bundes anwenden Verfahren straffen (z.b. durch guichet unique ) und vereinheitlichen (z.b. durch überregionales Kompetenzzentrum) 29

30 Idee: Energiestrategie 2050 Ausbaupotenzialplan Bei einer landesweiten statt einer kleinräumigen Betrachtung können gewisse Kompromisse leichter erzielt werden. Lösungen dürften auch deshalb einfacher werden, weil frühzeitig und losgelöst von konkreten Projekten Abwägungen gemacht werden können. Umsetzung im Gesetz Kantone bezeichnen mit einer gemeinsamen Planung für die ganze Schweiz die Gebiete, die sich für die Nutzung erneuerbarer Energien eignen Auch Bezeichnung freizuhaltender Gebiete möglich -> Schutz soll jedoch nicht in der Energiegesetzgebung geregelt werden Gesamtschweizerische Planung für den Ausbau der Erneuerbare Energien erstellen; der Bund koordiniert -> Ausbaupotentialplan Grundlage für Richtplanung 30

31 Energiestrategie 2050 Gebietsausscheidung Bsp. Kanton Bern Lütschine: bisher keine Wasserkraftnutzung am Hauptgewässer, wenig verbaut, wichtiges Seeforellenaufstiegsgewässer Ausschluss der Nutzung (rot) im Hauptgewässer auf einer sehr langen, zusammenhängenden Strecke Nutzung (grün, gelb) der sehr steilen Seitengewässer Nutzung anderer Gewässer im Ausgleich (z.b. Simme) 31

32 Energiestrategie 2050 Weitere Massnahmen zur Förderung der EN Eigenverbrauchsregelung für alle Produzenten möglich: Kein rechnerischer Einspeisezwang mehr für Energie, die gleichzeitig produziert und verbraucht wird Getrennte Messung von Ein- und Ausspeisung, aber keine Saldierung über Zeit (kein Net Metering) Finanzflüsse folgen physikalischen Energieflüssen Schafft Anreize, dann zu produzieren, wenn eigener Bedarf vorhanden ist. Minimierung der Energieflüsse ins Netz. Produzent spart u.u. Energiebezugskosten 32

33 Umsetzung Energiepolitische Meilensteine EnV-Revision I: Anpassung EnG-Zuschlag Parlamentarische Initiative : Änderung EnG EnV-Revision Ia und Ib: Überprüfung Vergütungssätze Umsetzung einzelner Teile aus Energiestrategie 2050 Pa.Iv Energiestrategie 2050 Massnahmenpaket I Energieabgabe 33

34 Umsetzung EnV-Revision I EnG-Zuschlag KEV Entschädigung Konzessionär nach Art.15a bis EnG Sicherstellung der finanziellen Mittel des KEV-Fonds Erhöhung des EnG-Zuschlags auf 0.6 Rp./kWh (Antrag) Entscheid BR Ende Juni 2013 => kein Einfluss auf die Warteliste der KEV 34

35 Umsetzung Parlamentarische Initiative der UREK-N Ziele Erhöhung des KEV-Zuschlags auf 1.5 Rp./kWh Eigenverbrauchsregelung Vollständige KEV-Abgabebefreiung für stromintensive Unternehmen mit Elektrizitätskosten von mind. 10% der Bruttowertschöpfung (teilweise bei Anteil zwischen 5 und 10%). Im Gegenzug Verpflichtung, Energieeffizienz-Zielvereinbarungen abzuschliessen (Investitionspflicht für mind. 20% der Rückerstattungssumme) Für kleine Photovoltaik-Anlagen < 10 kw nur noch Investitionshilfen im Umfang von 30% der Investitionskosten Gedacht als Sofortmassnahme: Industrieförderung (Frankenstärke) und Teilabbau der langen KEV-Warteliste 35

36 Umsetzung EnV-Revision 2014 Themenauswahl aus Sicht Kleinwasserkraft KEV: Zusätzliche Fortschrittsmeldung Überprüfung der Vergütungssätze Reduktion Vergütungsdauer Anpassung WACC Kategorisierung Kleinwasserkraft (Fliessgewässer, Infrastrukturanlagen) Reduktion Tarife bei kleinen Anlagen an Fliessgewässern Anpassungen auf Grund Pa.Iv

37 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Guido Federer Bundesamt für Energie Mühlestrasse Ittigen guido.federer@bfe.admin.ch Fragen? 37

38 Energiestrategie 2050 Vernehmlassung + BR-Beschluss Zeitraum: bis Eingegangene Stellungnahmen Anzahl: 459 Umfang: zwischen 1 und 150 Seiten pro Stellungnahme Total rund 6600 Seiten Stellungnahmen sind im Internet zugänglich > erhaltene Stellungnahmen Bundesratsbeschluss 4. September

39 Energieperspektiven 2050 Betrachtete Szenarien 39

40 Aufgabenteilung im Energiebereich Wer macht was? Energiepolitik (BV Art. 89): Bund und Kantone setzen sich für die Energieversorgung und einen sparsamen und rationellen Energieverbrauch ein. Der Bund legt Grundsätze fest über die Nutzung von einheimischer und erneuerbarer Energie und den Energieverbrauch. Der Bund erlässt Vorschriften über den Energieverbrauch von Anlagen, Fahrzeugen und Geräten. Für Massnahmen, die den Verbrauch von Energie in Gebäuden betreffen, sind v.a. die Kantone zuständig. Energiewirtschaft: Die Energieversorgung ist Sache der Energiewirtschaft (heutiger Art. 4 Abs. 2 EnG ) Kernenergie: Die Gesetzgebung auf dem Gebiet der Kernenergie ist Sache des Bundes. (BV Art. 90) 40

41 EnergieSchweiz: Verstärkung der freiwilligen und unterstützenden Massnahmen Sämtliche freiwilligen bzw. unterstützenden Massnahmen zu Energieeffizienz und erneuerbaren Energien der Energie-strategie 2050 werden unter das Dach von EnergieSchweiz gestellt. EnergieSchweiz ist die zentrale Plattform zur Vernetzung aller Partner aus Wirtschaft, Umwelt, Konsum und der öffentlichen Hand (Kantone, Städte, Gemeinden). Fokus liegt bei Sensibilisierung, Information, Beratung, Ausund Weiterbildung (Bildungsinitiative), und Qualitätssicherung. Das Programm wird deshalb verstärkt (von 26 auf 55 Mio. CHF pro Jahr). 41

42 Definition Neuanlagen, Erweiterungen, Erneuerungen (Art. 7a Abs. 1 EnG; Art. 3a EnV; Anhänge ) Neuanlagen: Alle Anlagen, die nach dem 1. Januar 2006 in Betrieb genommen wurden Erweiterungen und Erneuerungen mit Neuanlagen gleichgestellt, wenn "erheblich" und Stromproduktion nicht kleiner: geplante Investitionen müssen mindestens 50% der Investitionen für Neuanlage ausmachen (Berechnung anhand Referenzwert) und Amortisationsdauer zu mind. 2/3 abgelaufen; oder Stromerzeugung erheblich gesteigert wird. Steigerung ist technologieabhängig. Vgl. Anhänge EnV jeweils Ziff. 1.2: Wasserkraft: Steigerung 20 bzw. 10 Prozent Photovoltaik: Steigerung 50 Prozent P.S. Unbedingt Richtlinien konsultieren!! 42

43 Zu den Angaben in der Anmeldung (Art. 3g Abs. 1 EnV; Anhänge ) Verlangt wird schriftliche Zustimmung aller vom Projekt betroffenen Grundeigentümer Zweck: Planungssicherheit und effizienter Einsatz der verfügbaren finanziellen Mittel Bei Erneuerungen oder Erweiterungen ist nur eine schriftliche Zustimmung der durch Erneuerung oder Erweiterung direkt betroffenen Grundeigentümer erforderlich Den Zustimmungserklärungen der Grundeigentümer gleichgestellt sind: Kleinwasserkraft: Stellungnahme der Konzessionsbehörde, die aufgrund Plausibilitätsprüfung festhält, dass Projekt in technischer und rechtlicher Hinsicht machbar ist. Wo keine Konzession erforderlich, braucht es Stellungnahme der Baubewilligungsbehörde PV und andere Technologien: schriftliche Zustimmung Inhaber Baurecht oder Vorlage Dienstbarkeitsvertrag 43

44 Marktpreis und Erhebung des Zuschlags (Art. 3j EnV) Marktpreis: mengengewichteter Durchschnitt der täglich börsengehandelten Spotpreise für Elektrizität für das Marktgebiet Schweiz. Er wird vierteljährlich vom BFE veröffentlicht (Art. 3j Abs. 2) Siehe zum Marktpreis auch: BFE legt jährlich zum voraus Zuschlag auf die Übertragungskosten der Höchstspannungsnetze fest. Da Netzbetreiber Tarife bis zum 31. August publizieren müssen (Art. 10 StromVV), ist Festlegung des Zuschlags durch BFE vor 31. August notwendig (Art. 29 Abs. 5 EnV?). 44

45 Messwesen (Art. 8 Stromversorgungsverordnung StromVV) Messwesen ist Grundlage des liberalisierten Strommarktes Netzbetreiber sind für das Messwesen und die Informationsprozesse verantwortlich (Art. 8 Abs. 1 StromVV) Netzbetreiber regeln die Einzelheiten in Richtlinien, wobei vorgesehen werden muss, dass auch Dritte Dienstleistungen im Rahmen des Mess- und Informationswesens erbringen können (keine Monopolisierung bei den Netzbetreibern; Art. 8 Abs. 2 StromVV) Alle Endverbraucher, die vom Netzzugang Gebrauch machen und alle KEV-Produzenten mit einer Anschlussleistung über 30 kva müssen einen Lastgangzähler mit automatischer Datenübermittlung installieren (Art. 8 Abs. 5 StromVV) Kosten gehen zu Lasten der Endverbraucher bzw. Produzenten (Art. 8 Abs. 5 StromVV) 45

46 Bilanzgruppe für erneuerbare Energien (BG EE) (Art. 24 StromVV) Der Verantwortliche BG EE wird vom BFE bezeichnet. Öffentliches Ausschreibeverfahren bis 27. Mai 2008 siehe: Produktionsanlagen mit kostendeckender Einspeisevergütung und die mit automatischer Lastgangmessung ausgestattet sind (>30 kva) gehören zur BG EE (Art. 25 Abs. 2 StromVV) Übrige KEV-Anlagen und 15 Rappen-Anlagen gehören zu der Bilanzgruppe, welche feste Endverbraucher in diesem Netzgebiet beliefert (Art. 25 Abs. 1 StromVV) Der Verantwortliche BG EE legt in Richtlinien transparente und diskriminierungsfreie Regeln für Einspeisung fest. Für Technologien mit steuerbarer Produktion können fahrplanorientierte Vergütungen festgelegt werden. Genehmigung der Richtlinien durch BFE (Art. 24 Abs. 2 StromVV) 46

47 Anschlusskosten und Netzverstärkungen (Art. 2 Abs. 5, Art. 3 EnV; Art. 22 Abs. 3-5 StromVV) Netzbetreiber müssen KEV-Produzenten mit dem technisch und wirtschaftlich günstigsten Einspeisepunkt verbinden (Art. 2 Abs. 5) Kosten für Erschliessungsleitungen und Transformation gehen zu Lasten des Produzenten (Art. 2 Abs. 5 EnV) Sofern auf Netzseite Netzverstärkungen wegen der Einspeisung notwendig, Vergütung der Kosten über Systemdienstleistungen der Netzgesellschaft (Art. 22 Abs. 3 StromVV) Abwicklung der Kosten für Netzverstärkungen über SDL bedarf Bewilligung ElCom (Art. 22 Abs. 4 StromVV) Allfälliges Plangenehmigungsverfahren nach Elektrizitätsgesetz für Bau der Netzverstärkung bleibt vorbehalten. P.S. Kosten für Ausgleichsenergie gehen zulasten Fördertopf (Art. 24 Abs. 6 StromVV). 47

48 Ökologischer Mehrwert (Art. 3c EnV) Unterschiedliche Vorstellungen über Definition Basis EnV: Differenz zwischen tatsächlich erhaltener Vergütung für den eingespeisten Strom und den Gestehungskosten Bei kostendeckender Vergütung ist Differenz gleich Null daher gilt ökologischer Mehrwert mit KEV als abgegolten (Art. 3c Abs. 2 EnV) Bei 15 Rappen Regelung ist Differenz i.d.r. nicht gleich Null ökologischer Mehrwert handelbar siehe Artikel 7b EnG (Quoten-oder Marktmodell) bietet Gefäss, um am Markt ökologische Mehrwerte zu erzielen und damit zu handeln. 48

49 Switching Artikel 7a und 7b EnG (Art. 6 EnV) Wechsel von einem System (KEV) ins andere (Quoten- oder Marktmodell) und umgekehrt 1x im Jahr möglich Wechseltermin: 1. Januar Anmeldefrist für Eintritt in KEV: 3 Monate (Netzgesellschaft) Kündigungsfrist für Austritt aus KEV: 1 Monat (Netzgesellschaft) In jedem Fall Mitteilung an die betroffenen Bilanzgruppen 1 Monat vor Wechsel Anlagen, die in die KEV eintreten, haben Anspruch auf Vergütung nach den im Erstellungsjahr geltenden Gestehungskosten 49

50 Herkunftsnachweise und Stromkennzeichnung (Art. 3c EnV) Als zentrales Werkzeug für das Monitoring dienen Herkuftsnachweise (HKN) Alle Anlagen (KEV, freier Markt und 15-Räppler ) müssen ab im HKN-System erfasst sein Es wird nur Energie vergütet, für welche HKN erfasst wurden Bei KEV-Anlagen bleiben die HKN bei der Bilanzgruppe für erneuerbare Energien (BG-EE) Im freien Markt können die HKN veräussert werden (z.b. Label naturemade ) Vorteile HKN Keine Doppelzählungen möglich Einfache Überprüfung der Zielerreichung Stromkennzeichnung KEV-Strom "geförderter Strom" 50

51 Herkunftsnachweise: die einzelnen Schritte 1. Datenerfassung (Lieferung/Erfassung der Anlagedaten) Beglaubigte Anlagedaten werden durch swissgrid im HKN-System erfasst Für Anlagen < 30 kva ist eine Beglaubigung durch die Messstellenbetreiberin ausreichend. Für Anlagen > 30 kva ist eine Beglaubigung durch eine für diesen Fachbereich akkreditierte Konformitätsbewertungsstelle (Auditor) notwendig 2. Erfassung HKN (Lieferung/Erfassung der Produktionsdaten) Basiert auf Departement-Verordnung des UVEK Operativ seit Ende 2006 Swissgrid ist als HKN-Ausstellerin akkreditiert seit Ende Überwachung Weitergabe HKN Überwachung der Weitergabe wird durch HKN-System sichergestellt Ausstellung von HKN (z.b. für Export oder Stromkennzeichnung) 51

52 Bestehende Verträge 15 Rappen Regelung (Art. 29 Abs. 1-3 EnV) Gilt für Anlagen, die vor in Betrieb genommen wurden Übergangsfristen 2025/35 gelten unabhängig von individueller Kündigungsvereinbarung 15 Rappen Verträge, die nach abgeschlossen wurden, wechseln ab in die KEV nach Artikel 7a EnG ElCom kann bei bestehenden Verträgen mit Kleinwasserkraftwerken die Vergütung im Einzelfall angemessen reduzieren, wenn zwischen Übernahmepreis und Produktionskosten offensichtliches Missverhältnis besteht (Art. 28a Abs. 2 EnG) 52

53 Beschwerdeverfahren (Art. 25 Abs. 1bis EnG; Art. 29 Abs. 6 EnV) Streitigkeiten im Zusammenhang mit Anschlussbedingungen und Zuschlägen (Art. 7, 7a, 15b und 28a EnG) beurteilt die ElCom Keine kantonalen Verfahren mehr Vor kantonalen Behörden hängige Verfahren zur 15 Rappen Regelung gehen auf die ElCom über, wenn bis zum 1. Januar 2009 noch kein erstinstanzlicher Entscheid (Art. 29 Abs. 6 EnV) Rechtsmittelweg: ElCom Bundesverwaltungsgericht Bundesgericht 53

54 Mehrkostenabwälzung und Finanzierung Periodische Abrechnung an Produzenten, Bezahlung muss möglich sein Netzgesellschaft (bzw. Bilanzgruppe für erneuerbare Energien) verfügt über Fonds, aus welchem periodisch die Mehrkosten abgegolten werden Mehrkosten = Referenzpreis - Marktpreis Marktpreis errechnet sich aus Spot- und Handelspreisen (periodisch angepasst) Netzbetreiber sind im Abrechnungssystem zu entlasten Fonds wird periodisch aus Zuschlägen bis maximal 0,6 Rappen/kWh- Endverbrauch gespiesen, aufgrund Meldesystem wird der Zuschlag bedarfsgerecht bei den Netzbetreibern-Endkunden erhoben (BFE bestimmt Zuschlag aufgrund Meldungen Netzgesellschaft) Auszahlungs- und Fondsäufnungssystem sind periodisch möglichst gleich zu takten 54

Die Einspeisevergütung für erneuerbaren Strom ist ein Teil der Massnahmen für die Erneuerbaren

Die Einspeisevergütung für erneuerbaren Strom ist ein Teil der Massnahmen für die Erneuerbaren Energie Apéro Schwyz, 22. September 2008 erneuerbaren Energien in der Schweiz Michael Kaufmann, Vizedirektor BFE und Programmleiter EnergieSchweiz Warum die erneuerbaren Energien fördern? 5 gute Motive

Mehr

12.400 n Parlamentarische Initiative. Freigabe der Investitionen in erneuerbare Energien ohne Bestrafung der Grossverbraucher (UREK-NR)

12.400 n Parlamentarische Initiative. Freigabe der Investitionen in erneuerbare Energien ohne Bestrafung der Grossverbraucher (UREK-NR) Frühjahrssession 0 e-parl 0.0.0 - - :0.00 n Parlamentarische Initiative. Freigabe der Investitionen in erneuerbare Energien ohne Bestrafung der Grossverbraucher (UREK-NR) Entwurf der Kommission für Umwelt,

Mehr

Kleinwasserkraft: Situation, Entwicklung, Strategie

Kleinwasserkraft: Situation, Entwicklung, Strategie Renewables now! Kleinwasserkraft: Situation, Entwicklung, Strategie Guido Federer, Fachspezialist Erneuerbare Energien Generalversammlung ADUR/ISKB, 27. April 2013 Meine Person und Tätigkeit im BFE Person

Mehr

Zukunft der Wasserkraft in der Schweiz Chancen und Grenzen

Zukunft der Wasserkraft in der Schweiz Chancen und Grenzen Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Energie BFE Zukunft der Wasserkraft in der Schweiz Chancen und Grenzen Dr.-Ing. Klaus Jorde Entec Consulting

Mehr

Niederspannung (NS) bis und mit 40 A. Niederspannung (NS) bis und mit 40 A. NS-Kunden mit Doppeltarifzähler ohne Leistungsabrechnung NS 40A DT

Niederspannung (NS) bis und mit 40 A. Niederspannung (NS) bis und mit 40 A. NS-Kunden mit Doppeltarifzähler ohne Leistungsabrechnung NS 40A DT blatt für Kunden Niederspannung (NS) 15A - 40A Die Energieabgabe nach diesem blatt erfolgt für eine Vollversorgung in Niederspannung (400 V). Ergeben sich zwischen den nachstehenden Bestimmungen und den

Mehr

Solarstrom jetzt erst recht Energie Apéro März 2014. Heinz Friedli Technischer Kaufmann eidg. FA Abteilungsleiter Solartechnik

Solarstrom jetzt erst recht Energie Apéro März 2014. Heinz Friedli Technischer Kaufmann eidg. FA Abteilungsleiter Solartechnik Solarstrom jetzt erst recht Energie Apéro März 2014 Heinz Friedli Technischer Kaufmann eidg. FA Abteilungsleiter Solartechnik Agenda Vorstellung Brunner + Imboden AG Förderung Kostendeckende Einspeisevergütung

Mehr

Strom bis 10 000 kwh HT / Jahr

Strom bis 10 000 kwh HT / Jahr Muotastrom-Tarif «Casa» Strom bis 10 000 kwh HT / Jahr Ihr Muotastrom-Preis Kunden in der Grundversorgung Bis ca. 10 000 kwh Jahresverbrauch im Hochtarif Bei Einfachtarifmessungen wird der gesamte Verbrauch

Mehr

Unsere Zukunft ist erneuerbar! ewz-stromzukunft 2012 2050.

Unsere Zukunft ist erneuerbar! ewz-stromzukunft 2012 2050. Unsere Zukunft ist erneuerbar! ewz-stromzukunft 2012 2050. Stromproduktion heute und in Zukunft. Herausforderungen für ewz. Atomausstieg, Klimaziele, Marktliberalisierung, neue Technologien: Der Elektrizitätsmarkt

Mehr

Photovoltaik & Solarthermie Wer fördert wie?

Photovoltaik & Solarthermie Wer fördert wie? Photovoltaik & Solarthermie Wer fördert wie? 14. Mai 2013, Informationsabend Solarkraftwerk in Altstätten Philipp Egger, Geschäftsleiter Energieagentur St.Gallen 1 Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Energieversorgung

Mehr

Tarifordnung ANHANG V: Tarifordnung. Gültig vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016. Seite 1

Tarifordnung ANHANG V: Tarifordnung. Gültig vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016. Seite 1 ANHANG V: Tarifordnung Gültig vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Art. 1 Allgemeinde Bestimmungen 3 Art. 2 Strompreise 4 Art. 3 Einspeisung von erzeugungsanlagen 7 Art.

Mehr

PRODUZENTEN-VERBRAUCHER- EIGENVERBRAUCHSGEMEINSCHAFTEN

PRODUZENTEN-VERBRAUCHER- EIGENVERBRAUCHSGEMEINSCHAFTEN PRODUZENTEN-VERBRAUCHER- EIGENVERBRAUCHSGEMEINSCHAFTEN Patric Giot Datenverwalter patric.giot@groupe-e.ch GRUNDBEGRIFFE Präsentation an Installateure 2 GRUNDLAGEN Der Produzent Hat die Wahl, ob er den

Mehr

Marktregeln für den Ausbau von Erneuerbaren Energien im Stromsektor

Marktregeln für den Ausbau von Erneuerbaren Energien im Stromsektor Marktregeln für den Ausbau von Erneuerbaren Energien im Stromsektor Eric Nussbaumer Nationalrat, Frenkendorf Mitglied der Geschäftsleitung, ADEV, Liestal Ausbauziel: Schweizer Bescheidenheit Ausbau-Ziel

Mehr

Stromperspektiven Schweiz: Welche Optionen haben wir?

Stromperspektiven Schweiz: Welche Optionen haben wir? Stromperspektiven Schweiz: Welche Optionen haben wir? 8. Ökologietagung VZK / H+ Olten, 8. September 2009 Niklaus Zepf Leiter Corporate Development 02.09.2009 / Seite 1 Problem 1: Die Stromlücke kommt

Mehr

Electrosuisse 08.05.2015. Stromkennzeichnung und Herkunftsnachweise HKN. Christian Frei christian.frei@electrosuisse.ch

Electrosuisse 08.05.2015. Stromkennzeichnung und Herkunftsnachweise HKN. Christian Frei christian.frei@electrosuisse.ch Stromkennzeichnung und HKN Christian Frei christian.frei@electrosuisse.ch 1 Electrosuisse 2 1 Stromkennzeichnung und Wozu dient die Stromkennzeichnung Deklaration Zusammensetzung und Herkunft des Stroms

Mehr

Erneuerbare Energien reicht die Kraft von Sonne, Wind und Wasser?

Erneuerbare Energien reicht die Kraft von Sonne, Wind und Wasser? Fokus Schweiz Erneuerbare Energien reicht die Kraft von Sonne, Wind und Wasser? Marco Berg, Präsident Energiekommission und Geschäftsführer Klimarappen Die Schweiz verfügt über ein beträchtliches technisch

Mehr

Das Schweizer Übertragungsnetz. Auftrag und Herausforderung für Swissgrid

Das Schweizer Übertragungsnetz. Auftrag und Herausforderung für Swissgrid Das Schweizer Übertragungsnetz Auftrag und Herausforderung für Swissgrid 2 Auftrag an Swissgrid Versorgungssicherheit als Auftrag für Swissgrid Wer ist Swissgrid? Die nationale Netzgesellschaft Mit dem

Mehr

Tarife für Strombezug, Messkosten, Einspeisung

Tarife für Strombezug, Messkosten, Einspeisung Politische Gemeinde Sulgen: Elektrizitätswerk Tarife für Strombezug, Messkosten, Einspeisung Ausgabe 2012 Gültig ab: 01. Januar 2012 Genehmigt vom Gemeinderat am: 30.08.2011 Gemeindeverwaltung Sulgen Elektrizitätswerk

Mehr

Dienstleistungserstellung Beglaubigte Daten der Produktionsanlage Wasserkraft

Dienstleistungserstellung Beglaubigte Daten der Produktionsanlage Wasserkraft 1 von 5 1 Beglaubigung für die Anlage KEV-Projekt-Nr.: (für KEV oder EIV angemeldet) Für KEV-Anlagen auf der KEV-Warteliste oder für EIV-Anlagen: 1 Der Produzent wünscht die Ausstellung von HKN (freier

Mehr

ELEKTRA. Anlagen für die Stromerzeugung. Erneuerbaren Energien. Weisung 2016. (EEA-Weisung vom 1. Juni 2008) über die. aus. Gültig ab 1.

ELEKTRA. Anlagen für die Stromerzeugung. Erneuerbaren Energien. Weisung 2016. (EEA-Weisung vom 1. Juni 2008) über die. aus. Gültig ab 1. ELEKTRA Weisung 2016 über die Anlagen für die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien (EEA-Weisung vom 1. Juni 2008) Gültig ab 1. Januar 2016 Verteiler - GF Elektra Neuendorf - Homepage - Interessierte

Mehr

WKK Schweiz - Potenzial und Wirtschaftlichkeit

WKK Schweiz - Potenzial und Wirtschaftlichkeit WKK Schweiz - Potenzial und Wirtschaftlichkeit Inhalt Ausgangslage Ziele / Vorgehen Resultate Schlussfolgerungen Seite 2 Ausgangslage Bundesrat und Parlament haben beschlossen, bis 25 aus der Atomenergie

Mehr

Vollzugshilfe für die Umsetzung der Anschlussbedingungen. gemäss Art. 7 und Art. 28a des Energiegesetzes

Vollzugshilfe für die Umsetzung der Anschlussbedingungen. gemäss Art. 7 und Art. 28a des Energiegesetzes Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Energie BFE Abteilung Energieeffizienz und erneuerbare Energien Januar 2015 Vollzugshilfe für die Umsetzung

Mehr

Tarife für Strombezug, Messkosten, Einspeisung

Tarife für Strombezug, Messkosten, Einspeisung Politische Gemeinde Güttingen Elektrizitätswerk Tarife für Strombezug, Messkosten, Einspeisung Ausgabe 2012 Gültig ab: 01. Januar 2012 Genehmigt vom Gemeinderat am: 25. Oktober 2011 Politische Gemeinde

Mehr

Energiestrategie 2050. 20. November 2014

Energiestrategie 2050. 20. November 2014 Energiestrategie 2050 20. November 2014 Inhalt Grundhaltung VSE zur Energiestrategie 2050, 1. Massnahmenpaket Positionen & Forderungen Effizienzmarktmodell: Ein praxistauglicher Weg zur Steigerung der

Mehr

Solarstrom erzeugen und selber nutzen. Teo Crameri, Energieberatung Markt Graubünden Albulastrasse 110, 7411 Sils i.d., 058 319 68 68 09.

Solarstrom erzeugen und selber nutzen. Teo Crameri, Energieberatung Markt Graubünden Albulastrasse 110, 7411 Sils i.d., 058 319 68 68 09. Solarstrom erzeugen und selber nutzen Teo Crameri, Energieberatung Markt Graubünden Albulastrasse 110, 7411 Sils i.d., 058 319 68 68 09. Mai 2015 Energiebedarf und -perspektive. Elektrischer Energiebedarf

Mehr

EchazStrom. Strom. 100 % Wasserkraft und 0 % CO 2. Für Privat- und Geschäftskunden. Gültig ab 1. Januar 2010

EchazStrom. Strom. 100 % Wasserkraft und 0 % CO 2. Für Privat- und Geschäftskunden. Gültig ab 1. Januar 2010 EchazStrom 100 % Wasserkraft und 0 % CO 2 Für Privat- und Geschäftskunden Gültig ab 1. Januar 2010 Strom Diesen Strom machen wir selbst. So erzeugen wir beispielsweise in unseren Anlagen am Gerberwehr,

Mehr

Energiestrategie 2050: Europäische Entwicklung & Auswirkungen auf die Schweiz Pascal Previdoli, stv. Direktor, Bundesamt für Energie

Energiestrategie 2050: Europäische Entwicklung & Auswirkungen auf die Schweiz Pascal Previdoli, stv. Direktor, Bundesamt für Energie Energiestrategie 2050: Europäische Entwicklung & Auswirkungen auf die Schweiz, stv. Direktor, Bundesamt für Energie Energiestrategie 2050: Darum geht es Versorgungssicherheit Technische Sicherheit Umweltverträglichkeit

Mehr

Pressekonferenz 17. März 2008 Bundesratsentscheid StromVV und EnV

Pressekonferenz 17. März 2008 Bundesratsentscheid StromVV und EnV Pressekonferenz 17. März 2008 Bundesratsentscheid StromVV und EnV Themen 1. Termine 2. Vergütungen 3. Deckelbewirtschaftung 4. Bilanzgruppe Erneuerbare Energien 5. Ökomehrwert und Kennzeichnung 6. 15-Räppler

Mehr

Teuffenthal / Buchen. Information über die Strompreise. g ü l t i g a b 1. J a n u a r 2 0 1 6

Teuffenthal / Buchen. Information über die Strompreise. g ü l t i g a b 1. J a n u a r 2 0 1 6 Teuffenthal / Buchen Information über die Strompreise g ü l t i g a b 1. J a n u a r 2 0 1 6 Der Strompreis setzt sich aus den folgenden n zusammen: Preis für Energielieferung (Elektrizitätstarif) Preis

Mehr

Wasserkraftnutzung in Thüringen

Wasserkraftnutzung in Thüringen Wasserkraftnutzung in Thüringen Entwicklung und Ziele TMWAT Dennis Sippach Ref. 53, Erneuerbare Energien/ Kommunale Energiepolitik 1 Wasserkraftnutzung in Thüringen 1. Richtlinien und Gesetze 2. Stand

Mehr

Tarife für Strombezug, Messkosten, Einspeisung

Tarife für Strombezug, Messkosten, Einspeisung Politische Gemeinde Lengwil Elektrizitätsversorgung Stromtarife der Elektrizitätsversorgung Lengwil Tarife für Strombezug, Messkosten, Einspeisung Ausgabe 2012 Gültig ab: 01. Januar 2012 Genehmigt vom

Mehr

STROMPREISE 2016. Gültig ab 1. Januar 2016. EWK Energie AG Hauptstrasse 38 5742 Kölliken Telefon 062 835 01 30 info@ewk-energie.ch www.ewk-energie.

STROMPREISE 2016. Gültig ab 1. Januar 2016. EWK Energie AG Hauptstrasse 38 5742 Kölliken Telefon 062 835 01 30 info@ewk-energie.ch www.ewk-energie. STROMPREISE 2016 Gültig ab 1. Januar 2016 EWK Energie AG Hauptstrasse 38 5742 Kölliken Telefon 062 835 01 30 info@ewk-energie.ch www.ewk-energie.ch Grundlagen Grundlagen für die Lieferung elektrischer

Mehr

Einmalvergütung. Informationen zur Einmalvergütung für kleine Photovoltaik-Anlagen

Einmalvergütung. Informationen zur Einmalvergütung für kleine Photovoltaik-Anlagen Einmalvergütung Informationen zur Einmalvergütung für kleine Photovoltaik-Anlagen Stand: 09/2015 1 Was ist der Unterschied zwischen der kostendeckenden Einspeisevergütung und der Einmalvergütung? Die Einmalvergütung

Mehr

Die Einbindung erneuerbarer Energien ins Smart Grid - Wie wird die zukünftige Energieversorgung nachhaltig sichergestellt

Die Einbindung erneuerbarer Energien ins Smart Grid - Wie wird die zukünftige Energieversorgung nachhaltig sichergestellt Die Einbindung erneuerbarer Energien ins Smart Grid - Wie wird die zukünftige Energieversorgung nachhaltig sichergestellt Dr. Jürgen Jarosch, Elektro Technologie Zentrum, Stuttgart 1 Agenda Ausgangspunkt

Mehr

Kostendeckende Einspeisevergütung Genereller Überblick

Kostendeckende Einspeisevergütung Genereller Überblick Kostendeckende Einspeisevergütung Genereller Überblick SES Informationsveranstaltung KEV vom 16. Juni 2008 Agenda 1. Rechtsgrundlagen 2. Inkraftsetzungsprozess 3. Ziele und Massnahmen 4. Kostendeckende

Mehr

Die 7 häufigsten Fragen zur Eigenverbrauchsregelung

Die 7 häufigsten Fragen zur Eigenverbrauchsregelung Datum 24. März 2014 Version 1.0 Die 7 häufigsten Fragen zur Eigenverbrauchsregelung 1. Was ist die Eigenverbrauchsregelung? 2 2. Was bedeutet die Eigenverbrauchsregelung für die Vergütung bzw. den Verkauf

Mehr

Aktuelles aus dem BFE

Aktuelles aus dem BFE Aktuelles aus dem BFE Das Hauptförderungsinstrument: Die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) Die KEV ist erfolgreich und führt zu einem effektiven Zubau Instandhaltung der Anlagen bis Ende der Vergütungsdauer

Mehr

Positionspapier Kleinwasserkraft Österreich zur Festlegung von Tarifen auf Basis des Ökostromgesetzes 2012

Positionspapier Kleinwasserkraft Österreich zur Festlegung von Tarifen auf Basis des Ökostromgesetzes 2012 Positionspapier Kleinwasserkraft Österreich zur Festlegung von Tarifen auf Basis des Ökostromgesetzes 2012 Stärkere Staffelung der Tarifhöhe im kleineren Leistungsbereich Spezielle Potentiale im kleinen

Mehr

Tarife für Strombezug, Messkosten, Einspeisung

Tarife für Strombezug, Messkosten, Einspeisung Politische Gemeinde Hohentannen Elektrizitätswerk Tarife für Strombezug, Messkosten, Einspeisung Ausgabe 2012 Gültig ab: 01. Januar 2012 Genehmigt vom Gemeinderat am: 26. September 2011 Gemeindeverwaltung

Mehr

Tarife für Strombezug, Messkosten, Einspeisung

Tarife für Strombezug, Messkosten, Einspeisung Politische Gemeinde Raperswilen: Elektrizitätswerk Tarife für Strombezug, Messkosten, Einspeisung Ausgabe 2012 Gültig ab: 01. Januar 2012 Genehmigt von der Werkkommission am: 12. September 2011 Politische

Mehr

Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien

Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien Bruttostromerzeugung [TWh/a] 7 6 5 4 3 2 1 199 2 23 24 25 Kernenergie Kohle (Kond.) KWK (Kohle) Gas (Kond.) KWK (Gas) Biomasse (Kond,KWK) Wasserkraft Windenergie Geothermie Photovoltaik Infrastrukturen

Mehr

Schaffen wir im Gebäudebereich die Energiestrategie 2050?

Schaffen wir im Gebäudebereich die Energiestrategie 2050? Schaffen wir im Gebäudebereich die Energiestrategie 2050? Energie-Apéro Aargau, 10. März in Aarau und 12. März in Lenzburg Ist es nötig zu handeln? Sind wir auf Zielkurs? Kriegen wir die Umsetzung hin?

Mehr

Allgemeine Bedingungen für die Verrechnung von Kosten des Übertragungsnetzes

Allgemeine Bedingungen für die Verrechnung von Kosten des Übertragungsnetzes Seite 1 von 6 Allgemeine Bedingungen für die Verrechnung von Kosten des Übertragungsnetzes Seite 2 von 6 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 3 2 Definitionen und Rollen 3 3 Gegenstand und Zweck der AB 3 4

Mehr

Nationalrat Wintersession 2014. Stellungnahme des Bundesrates. Beschluss des Ständerates

Nationalrat Wintersession 2014. Stellungnahme des Bundesrates. Beschluss des Ständerates Wintersession 204 eparl 26..204 09:0 3.467 n Parlamentarische Initiative. Kostentragungspflicht für Ausgleichsenergie. Gewährleistung einer sicheren Stromversorgung (UREKNR) (Differenzen) für Umwelt, Raumplanung

Mehr

Energieeffizienzgesetz 2014

Energieeffizienzgesetz 2014 Energieeffizienzgesetz 2014 Was steht drinnen? Was bedeutet das? Mag. Manfred Bürstmayr, MSc. Grundlage EU-Richtlinie über über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen, 2006 (Einsparung 9% bis

Mehr

Erfahrungen der Wohnungswirtschaft mit Mieterstrom

Erfahrungen der Wohnungswirtschaft mit Mieterstrom Berliner Energietage 2016 Möglichkeiten und Hindernisse für Mieterstromprojekte in Berlin und anderswo 11.04.2016 Erfahrungen der Wohnungswirtschaft mit Mieterstrom Dr.-Ing. Ingrid Vogler GdW Bundesverband

Mehr

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012

Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 TIWAG-Netz AG Bert-Köllensperger-Straße 7 6065 Thaur FN 216507v Seite 1 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Zielvereinbarungen mit Grossverbrauchern

Zielvereinbarungen mit Grossverbrauchern Energie Apéro Luzern Zielvereinbarungen mit Grossverbrauchern Modell und Erfahrungen Dr. Thomas Bürki, Thomas Bürki GmbH, Benglen Ausgangslage Energiesparvorschriften im (Zürcher) EnG immer detaillierter.

Mehr

Wasserkraft früher und heute!

Wasserkraft früher und heute! Wasserkraft früher und heute! Wasserkraft leistet heute einen wichtigen Beitrag zur Stromversorgung in Österreich und auf der ganzen Welt. Aber war das schon immer so? Quelle: Elvina Schäfer, FOTOLIA In

Mehr

Das EEG aus Sicht der Wasserkraftbetreiber. - ein Diskussionsbeitrag -

Das EEG aus Sicht der Wasserkraftbetreiber. - ein Diskussionsbeitrag - Das EEG aus Sicht der Wasserkraftbetreiber - ein Diskussionsbeitrag - Dr.-Ing. Stephan Heimerl Abteilungsleiter Wasserkraft-Studien DUH-Workshop Wasserkraft, Gewässerökologie & EEG, 03.12.2008, Dr. S.

Mehr

NÖ Energiefahrplan 2030 NÖ Energieeffizienzgesetz 2012

NÖ Energiefahrplan 2030 NÖ Energieeffizienzgesetz 2012 Amt der Niederösterreichischen Landesregierung NÖ Energiefahrplan 2030 NÖ Energieeffizienzgesetz 2012 Franz Angerer Strategie-Papier zum Erreichen der NÖ Energieziele 100 % des Strombedarfs aus EE bis

Mehr

Ökostrom aus dem Berner Oberland Thun Solar AG nimmt Fotovoltaikanlage auf der Arena Thun in Betrieb

Ökostrom aus dem Berner Oberland Thun Solar AG nimmt Fotovoltaikanlage auf der Arena Thun in Betrieb Ökostrom aus dem Berner Oberland Thun Solar AG nimmt Fotovoltaikanlage auf der Arena Thun in Betrieb Medieninformation 21. September 2011 Daniel Schafer, CEO von Energie Wasser Bern Michael Gruber, Direktor

Mehr

DIE ROLLE DER WASSERKRAFTWERKE IN DER ENERGIESTRATEGIE 2050

DIE ROLLE DER WASSERKRAFTWERKE IN DER ENERGIESTRATEGIE 2050 shutterstock 101979313 DIE ROLLE DER WASSERKRAFTWERKE IN DER ENERGIESTRATEGIE 2050 BERNER WASSERTAG CHRISTIAN DUPRAZ BFE/RWE/WK 20.06.2017 ENERGIESTRATEGIE 2050 DREI STOSSRICHTUNGEN Massnahmen zur Steigerung

Mehr

NeckarStrom. Strom. 100 % Wasserkraft und 0 % CO 2. Für Privat- und Geschäftskunden. Gültig ab 1. Januar 2010

NeckarStrom. Strom. 100 % Wasserkraft und 0 % CO 2. Für Privat- und Geschäftskunden. Gültig ab 1. Januar 2010 NeckarStrom 100 % Wasserkraft und 0 % CO 2 Für Privat- und Geschäftskunden Gültig ab 1. Januar 2010 Strom Unsere Garantie für regionale Wasserkraft. Wir garantieren Ihnen, dass wir nur die Menge an NeckarStrom

Mehr

Rechtsanwälte Dr. Reip & Köhler. Rechtsanwälte für Recht der Erneuerbaren Energien Jena Hildburghausen

Rechtsanwälte Dr. Reip & Köhler. Rechtsanwälte für Recht der Erneuerbaren Energien Jena Hildburghausen Rechtsanwälte für Jena Hildburghausen 30. August 2013 Die alternative Stromvermarktung von Photovoltaik-Strom Neue Wege der Stromvermarktung für Bürgerenergieinitiativen Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur

Mehr

Art 17. Tarife aufgrund von Art. 6.7 des EW Reglementes (Preisblätter)

Art 17. Tarife aufgrund von Art. 6.7 des EW Reglementes (Preisblätter) Art 17. Tarife aufgrund von Art. 6.7 des EW Reglementes (Preisblätter) A Niederspannung (NS) bis 2 000 kwh Jahresverbrauch; NS-Kunden mit Einfachtarifzähler ohne Leistungsabrechnung A 1. Voraussetzungen

Mehr

Photovoltaik im Umbruch: Internationale und nationale Entwicklungen. Walter Steinmann, Direktor, Bundesamt für Energie

Photovoltaik im Umbruch: Internationale und nationale Entwicklungen. Walter Steinmann, Direktor, Bundesamt für Energie Photovoltaik im Umbruch: Internationale und nationale Entwicklungen Walter Steinmann, Direktor, Bundesamt für Energie Weltweiter PV-Ausbau 2000 2013 in GW 2 3 Kostensenkungen bei Batterien 4 Entwicklungen

Mehr

Entwicklung der erneuerbaren Energien und die daraus folgende Bedeutung für die Spitzenenergieproduktion in der Schweiz

Entwicklung der erneuerbaren Energien und die daraus folgende Bedeutung für die Spitzenenergieproduktion in der Schweiz Entwicklung der erneuerbaren Energien und die daraus folgende Bedeutung für die Spitzenenergieproduktion in der Schweiz Geomatik-News 24. November 2011 Technopark Zürich Niklaus Zepf Leiter Corporate Development

Mehr

Leitstern Brandenburg. Brandenburg führend im Bereich Windenergie

Leitstern Brandenburg. Brandenburg führend im Bereich Windenergie Leitstern Brandenburg Brandenburg führend im Bereich Windenergie Inhalt 1. Einleitung. Was wurde für unserer Zukunft geplant? (Wirtschaftsentwicklung, Klimaschutz) 3. Was haben wir erreicht? (über die

Mehr

Strategie Wasserkraft und Matrix Interessenabwägung von Schutz und Nutzen

Strategie Wasserkraft und Matrix Interessenabwägung von Schutz und Nutzen Baudepartement Strategie Wasserkraft und Matrix Interessenabwägung von Schutz und Nutzen Gesetzliche Rahmenbedingungen und Grundlagen Fachtagung/GV ISKB/ADUR,, Stellv. Sektionsleiter, AFU, Energie und

Mehr

Zusammensetzung des Strompreises

Zusammensetzung des Strompreises Zusammensetzung des Strompreises Werfen Sie einen Blick hinter die Kulissen Ihres Strompreises! Welche Kosten werden durch den Preis abgedeckt und wer erhält am Ende eigentlich das Geld? Jessica Brockmann,

Mehr

Verpflichtende Direktvermarktung erneuerbarer Energien als richtiger und wichtiger Schritt in Richtung Wettbewerb?

Verpflichtende Direktvermarktung erneuerbarer Energien als richtiger und wichtiger Schritt in Richtung Wettbewerb? Verpflichtende Direktvermarktung erneuerbarer Energien als richtiger und wichtiger Schritt in Richtung Wettbewerb? enreg-workshop am 29. Juni 2015, Berlin Dr. Guido Hermeier Agenda I. Entwicklung und Bedeutung

Mehr

Status Quo der erneuerbaren Energien in Baden-Württemberg

Status Quo der erneuerbaren Energien in Baden-Württemberg Status Quo der erneuerbaren Energien in Baden-Württemberg Dr. Till Jenssen Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Referat 64 Erneuerbare Energien Wir sichern die Energieversorgung. Sie soll

Mehr

Energiestrategie 2050: Europäische Entwicklung & Herausforderungen. Pascal Previdoli, stv. Direktor, Bundesamt für Energie

Energiestrategie 2050: Europäische Entwicklung & Herausforderungen. Pascal Previdoli, stv. Direktor, Bundesamt für Energie Energiestrategie 2050: Europäische Entwicklung & Herausforderungen, stv. Direktor, Bundesamt für Energie Energiestrategie 2050: Darum geht es Versorgungssicherheit Technische Sicherheit Umweltverträglichkeit

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

Road Map Erneuerbare Energien Schweiz

Road Map Erneuerbare Energien Schweiz Road Map Erneuerbare Energien Schweiz Eine Analyse zur Erschliessung der Potenziale bis 2050 Prof. Andreas Zuberbühler Präsident Wissenschaftlicher Beirat Inhalt Einführung Quellen für einheimische, erneuerbare

Mehr

Die Rolle von Biomethan bei der Energiewende in Bayern

Die Rolle von Biomethan bei der Energiewende in Bayern Bayerisches Staatsministerium für Die Rolle von Biomethan bei der Energiewende in Bayern Ltd. MR Dr. Rupert Schäfer Vortrag am 03.07.2013 in München Inhalt Bayerisches Energiekonzept: Rahmenbedingung Biogas

Mehr

ErmsStrom. Strom. 100 % Wasserkraft und 0 % CO 2. Für Privat- und Geschäftskunden in Bad Urach. Gültig ab 1. Oktober 2015

ErmsStrom. Strom. 100 % Wasserkraft und 0 % CO 2. Für Privat- und Geschäftskunden in Bad Urach. Gültig ab 1. Oktober 2015 ErmsStrom 100 % Wasserkraft und 0 % CO 2 Für Privat- und Geschäftskunden in Bad Urach Gültig ab 1. Oktober 2015 Strom Strom vom Diegele-Wehr für Bad Urach. An Neckar und Echaz produzieren wir jährlich

Mehr

Fernwärme DIE KOMFORT-ENERGIE

Fernwärme DIE KOMFORT-ENERGIE Fernwärme DIE KOMFORT-ENERGIE Hans Pauli + Hanspeter Eicher Dr. Eicher+Pauli AG, Liestal, Bern, Luzern www.eicher-pauli.ch Fernwärme DIE KOMFORT-ENERGIE Wo steht die Fernwärme in 0 Jahren? Wo soll die

Mehr

So lesen Sie Ihre Stromrechnung.

So lesen Sie Ihre Stromrechnung. So lesen Sie Ihre Stromrechnung. Noch besser informiert. Sie halten die neue Stromrechnung der EKZ in den Händen. Sie ist trans parent und an die gesetzlichen Vorgaben angepasst. Eine kurze Wegleitung

Mehr

Die Bedeutung der erneuerbaren Energien in Zukunft

Die Bedeutung der erneuerbaren Energien in Zukunft Die Bedeutung der erneuerbaren Energien in Zukunft Tage der erneuerbaren Energien 2009 in Ibbenbüren Ibbenbüren, 20. April 2009 Holger Gassner, RWE Innogy GmbH RWE Innogy GmbH, 20. April 2009 SEITE 1 RWE

Mehr

Power-to-Gas Neue Energiespeichertechnologie der Zukunft

Power-to-Gas Neue Energiespeichertechnologie der Zukunft 6. Isnyer Energiegipfel 17.03.2013 Power-to-Gas Neue Energiespeichertechnologie der Zukunft Benjamin Schott Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung (ZSW) Baden-Württemberg -1- Was erwartet

Mehr

ENERGIEWENDE IN BAYERN. Energiewende in Bayern

ENERGIEWENDE IN BAYERN. Energiewende in Bayern ENERGIEWENDE IN BAYERN Energiewende in Bayern Bioenergie in Bayern Gesamtverbrauch 2009 2006 PJ Bioenergie in Bayern Beitrag 2009 10,7% Bioenergie in Bayern Quelle: Bayerisches Statistisches Landesamt,C.A.R.M.E.N.

Mehr

Energiepolitische Rahmenbedingungen für Windenergieprojekte in Griechenland. Ulrich Laumanns Hamburg, 22. September 2014. Seite 1

Energiepolitische Rahmenbedingungen für Windenergieprojekte in Griechenland. Ulrich Laumanns Hamburg, 22. September 2014. Seite 1 Energiepolitische Rahmenbedingungen für Windenergieprojekte in Griechenland Ulrich Laumanns Hamburg, 22. September 2014 Seite 1 Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Die

Mehr

Beat Moser, Geschäftsführer swisselectric Conférence annuelle, Jahrestagung 2008 e mobile Neuchâtel

Beat Moser, Geschäftsführer swisselectric Conférence annuelle, Jahrestagung 2008 e mobile Neuchâtel L électricité comme carburant: Défi et chance pour la société électrique Strom als Treibstoff: Herausforderungen und Chancen für die Elektrizitätswirtschaft Beat Moser, Geschäftsführer swisselectric Conférence

Mehr

Informationen: Strompreise für Haushaltskunden 2013

Informationen: Strompreise für Haushaltskunden 2013 Informationen: Strompreise für Haushaltskunden 2013 Grundsätzlich setzt sich der Strompreis aus drei Bestandteilen zusammen: a) Den Kosten für die Erzeugung, Beschaffung, den Vertrieb sowie Service und

Mehr

DIV / Abteilung Energie Förderung von Solarstromanlagen

DIV / Abteilung Energie Förderung von Solarstromanlagen DIV / Abteilung Energie Förderung von Solarstromanlagen Lukas Jarc Abteilung Energie Peak Oil eine volkswirtschaftliche Herausforderung Erdölfunde rückgängig Erdölreserven abnehmend Nachfrage steigend

Mehr

oekostrom flow sauberster strom mit maximaler flexibilität Informations- und Preisblatt

oekostrom flow sauberster strom mit maximaler flexibilität Informations- und Preisblatt oekostrom flow sauberster strom mit maximaler flexibilität Informations- und Preisblatt oekostrom flow sauberster strom mit maximaler flexibilität G ünstiger geht s nicht: 4,94 cent/kwh netto (5,93 cent/kwh

Mehr

«Nein zur vorgeschlagenen Energiestrategie 2050 Ja zu mehr Effizienz und Marktwirtschaft»

«Nein zur vorgeschlagenen Energiestrategie 2050 Ja zu mehr Effizienz und Marktwirtschaft» «Nein zur vorgeschlagenen Energiestrategie 2050 Ja zu mehr Effizienz und Marktwirtschaft» Positionierung Swissmem zur Energiestrategie 2050 Hans Hess, Präsident Swissmem Medienkonferenz vom 10. Dezember

Mehr

Marktprämienmodell versus EEG-Umlagen Verringerung. Berliner Energietage, 25.05.2012 Oliver Hummel, Vorstand NATURSTROM AG

Marktprämienmodell versus EEG-Umlagen Verringerung. Berliner Energietage, 25.05.2012 Oliver Hummel, Vorstand NATURSTROM AG Marktprämienmodell versus EEG-Umlagen Verringerung Berliner Energietage, 25.05.2012 Seite 1 Oliver Hummel, Vorstand NATURSTROM AG Inhalt Agenda 1. Grundlagen 2. Vergleich Marktprämie - 39 EEG 3. Beispiel

Mehr

Zunächst möchte ich gerne ein paar allgemeine Fragen zur Energienutzung stellen.

Zunächst möchte ich gerne ein paar allgemeine Fragen zur Energienutzung stellen. Repräsentative Bevölkerungsumfrage zur Akzeptanz von Photovoltaik und Solarthermie in Deutschland mit Unterstützung des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW) im Februar/März 2006 SOKO INSTITUT Sozialforschung

Mehr

swissolar Branchenversammlung

swissolar Branchenversammlung swissolar Branchenversammlung 21. Mai 2014 Adrian Kottmann Inhalt I. Vollzugshilfe für die Umsetzung des Eigenverbrauchs «Anwendungsbeispiele» II. III. IV. Beispiel «Energiekosten» Ein Fazit «Zurück in

Mehr

ENERGIE. Wichtige Informationen für Haushalte und Gewerbekunden

ENERGIE. Wichtige Informationen für Haushalte und Gewerbekunden ENERGIE Wichtige Informationen für Haushalte und Gewerbekunden Wir bekennen Farbe und setzen auf einheimischen, zu 100 % naturemade-zertifizierten Naturstrom. Deshalb erhalten alle unsere Kunden standardmässig

Mehr

Novellierung des EEGs 2014 Wie geht die Energiewende weiter?

Novellierung des EEGs 2014 Wie geht die Energiewende weiter? Regionale Bioenergie im Kulturland Kreis Höxter e.v. Mitgliederversammlung 15. Juli 2014 Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e.v. Novellierung des EEGs 2014 Wie geht die Energiewende weiter?

Mehr

Von der EnEV 2009 über die ENEV 2014 zum Niedrigstenergiehaus

Von der EnEV 2009 über die ENEV 2014 zum Niedrigstenergiehaus Von der EnEV 2009 über die ENEV 2014 zum Niedrigstenergiehaus Thomas Möller Dipl.-Ing., Dipl.Wirt.-Ing (FH), Energieberater (HWK) Brunhamstraße 43-81249 München Tel. 089-871 2454 - Telefax 089-871 2434

Mehr

erste hilfe gegen hohe energiekosten!

erste hilfe gegen hohe energiekosten! erste hilfe gegen hohe energiekosten! meistro Strom GmbH Nürnberger Straße 58 85055 Ingolstadt Telefon: 0841 65700-0 Telefax: 0841 65700-290 kontakt@meistro.eu www.meistro.eu unsere stärke sind unsere

Mehr

EWR GmbH. ppa. Giera. * nur 6 Cent je Gespräch, Mobilfunkpreise max. 42 Cent/Minute

EWR GmbH. ppa. Giera. * nur 6 Cent je Gespräch, Mobilfunkpreise max. 42 Cent/Minute PRESSEINFORMATION mit der Bitte um kurzfristige Veröffentlichung Remscheid, 15.04.11 Netze / Herr Giera TelDaFax Stromkunden werden in Remscheid von der EWR ersatzversorgt Wie in den letzten Monaten den

Mehr

Bilanzgruppe für Erneuerbare Energien

Bilanzgruppe für Erneuerbare Energien Vertrag Energieübernahme und deren Vergütung für Produzenten gemäss Artikel 7a EnG mit Lastgangmessung (LGM) Vertrag zur Übernahme und Vergütung von erneuerbarer Energie durch die Bilanzgruppe für Erneuerbare

Mehr

Totalrevision Energiegesetz Basel-Landschaft Energiestatistik. Felix Jehle, Leiter Ressort Energie, Amt für Umweltschutz und Energie

Totalrevision Energiegesetz Basel-Landschaft Energiestatistik. Felix Jehle, Leiter Ressort Energie, Amt für Umweltschutz und Energie Totalrevision Energiegesetz Basel-Landschaft Energiestatistik Felix Jehle, Leiter Ressort Energie, Amt für Umweltschutz und Energie Rahmenbedingungen für das neue Energiegesetz 1. Energiestrategie 2050

Mehr

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass

Mehr

Neue Wege in die Zukunft der Bürgerenergie: Strom von Bürgern für Bürger. Generalversammlung 17.04.2015 Mörfelden-Waldorf Felix Schäfer

Neue Wege in die Zukunft der Bürgerenergie: Strom von Bürgern für Bürger. Generalversammlung 17.04.2015 Mörfelden-Waldorf Felix Schäfer Neue Wege in die Zukunft der Bürgerenergie: Strom von Bürgern für Bürger Generalversammlung 17.04.2015 Mörfelden-Waldorf Felix Schäfer Die Energieversorgung wurde sehr lange von Bürgern übernommen und

Mehr

Wie weiter mit Wind in

Wie weiter mit Wind in Wie weiter mit Wind in Thüringen? 1. Entwicklung der Windenergie in Deutschland und in Thüringen bis 2014 2. Landesentwicklungsplan 2025 Vorgaben für erneuerbare Energien 3. Ausbauziele der Landesregierung

Mehr

Rund um Ihren Strom. Produkte und Dienstleistungen für Privatkunden

Rund um Ihren Strom. Produkte und Dienstleistungen für Privatkunden Rund um Ihren Strom Produkte und Dienstleistungen für Privatkunden 2 Produkte und Dienstleistungen für Privatkunden Liebe Kundin, lieber Kunde Seit 1894 versorgen wir die Zentralschweizer mit Energie.

Mehr

GUNDELFINGER Umweltstrom. Natürlich und nachhaltig, jetzt umschalten.

GUNDELFINGER Umweltstrom. Natürlich und nachhaltig, jetzt umschalten. GUNDELFINGER Umweltstrom Natürlich und nachhaltig, jetzt umschalten. Natürlich naheliegend: GUNDELFINGER Umweltstrom Unser Anspruch Ihr Vorteil Mit der Entscheidung, Gundelfinger Umweltstrom zu beziehen,

Mehr

Profitieren Sie von flexiblen Marktpreisen. Danke, Wasserkraft!

Profitieren Sie von flexiblen Marktpreisen. Danke, Wasserkraft! Profitieren Sie von flexiblen Marktpreisen. Danke, Wasserkraft! Nachhaltig gut für die Zukunft und Ihr Haushaltsbudget. H 2 Ö-Float 3 ist das perfekte Produkt für alle, die sich für aktuelle Preisentwicklungen

Mehr

KLIMASCHUTZ IN PFAFFENHOFEN Wo steht die Stadt und was ist möglich?

KLIMASCHUTZ IN PFAFFENHOFEN Wo steht die Stadt und was ist möglich? KLIMASCHUTZ IN PFAFFENHOFEN Wo steht die Stadt und was ist möglich? AUFTAKTVERANSTALTUNG 14.MAI 2012 Mirjam Schumm, Green City Energy Gliederung Wer sind wir? Wo steht die Stadt Pfaffenhofen heute? Welche

Mehr

Mieterstrom. Finanzielle Vorteile durch umweltschonende Stromerzeugung direkt an Ihren Objekten.

Mieterstrom. Finanzielle Vorteile durch umweltschonende Stromerzeugung direkt an Ihren Objekten. Mieterstrom Mieterstrom. Finanzielle Vorteile durch umweltschonende Stromerzeugung direkt an Ihren Objekten. Jetzt mit unseren Lösungen in die Energiezukunft starten! Klimaaktiv! www.mainova.de Die Energiezukunft

Mehr

Vertrag zur Abtretung des ökologischen Mehrwertes über die Webseite naturstromboerse.ch

Vertrag zur Abtretung des ökologischen Mehrwertes über die Webseite naturstromboerse.ch Vertrag zur Abtretung des ökologischen Mehrwertes über die Webseite naturstromboerse.ch zwischen «Produzent», «Strasse», «PLZ» «Ort» nachstehend "Produzent" genannt und Verein Aargauer Naturstrom, Obere

Mehr

Netzkostenanlastung bei zunehmender Eigenproduktion von Solarstrom

Netzkostenanlastung bei zunehmender Eigenproduktion von Solarstrom Netzkostenanlastung bei zunehmender Eigenproduktion von Solarstrom Prof. Dr. Simone Walther, Assistenzprofessorin für Energierecht Bern, 22. Februar 2016 Agenda 1. Gegenwärtige Netzkostenanlastung 2. Entwicklung

Mehr

Herausforderungen und Zukunft der Kleinwasserkraft in Deutschland. Harald Uphoff BDW-Geschäftsstellenleiter Magdeburg, 26.

Herausforderungen und Zukunft der Kleinwasserkraft in Deutschland. Harald Uphoff BDW-Geschäftsstellenleiter Magdeburg, 26. Harald Uphoff BDW-Geschäftsstellenleiter Magdeburg, 26. September 2012 Der BDW Gegründet 1961 Acht Landesverbände Rund 1600 Einzelmitglieder Gründungsmitglied des BEE 2 Agenda 1. Situationsbeschreibung

Mehr

Erneuerbare Energien Gemeinsames Engagement für die Zukunft

Erneuerbare Energien Gemeinsames Engagement für die Zukunft Meine Meinung: Bei erneuerbarer Energie zählen Taten mehr als Worte. Erneuerbare Energien Gemeinsames Engagement für die Zukunft Nachhaltigkeit durch Know-how Die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich

Mehr