Prävention in Schulen durch schulpsychologische und sozialpädagogische Fachkräfte

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1 Landeshauptstadt München Schul- und Kultusreferat Elisabeth Weiß- Söllner Stadtschulrätin An die Stadtratsfraktion Die Grünen Herrn Stadtrat Dr. Florian Roth Marienplatz München Prävention in Schulen durch schulpsychologische und sozialpädagogische Fachkräfte Schriftliche Anfrage gemäß 68 GeschO von Herrn StR Dr. Florian Roth vom Az. D- HA II/V1 3/640-09/2 Sehr geehrter Herr Stadtrat Dr. Roth, auf Ihre Anfrage vom nehme ich Bezug und danke Ihnen für die Verlängerung der Antwortfrist. In Ihrer Anfrage haben Sie folgenden Sachverhalt vorausgeschickt: Prävention durch schulpsychologische und sozialpädagogische Fachkräfte kann sicher nicht jeden Fall von Schulabbruch oder Schulentlassung, Mobbing sowie Gewalt von Schülerinnen und Schülern gegen sich selbst oder andere verhindern. Doch ist es not - wendig, zu versuchen, durch wirksame Präventionskonzepte die Anzahl der Fälle, ihre Intensität und Eskalationsstufe zu verringern. Anlass für eine aktuelle Bestandsaufnahme ist der entsetzliche Amoklauf an einer Schule in Winnenden am , bei der ein 17- Jähriger 15 Menschen erschoss. Pädagogisches Institut Herr Dr. Heinz Lehmeier Herrnstr München Telefon: (089) Telefax: (089)

2 Seite 2 Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Vorbemerkung Die Grund- Haupt- und Förderschulen stehen unter staatlicher Trägerschaft. Dem Schulreferat werden hier im Wesentlichen Zuständigkeiten im Rahmen der Finanzierung des Sachaufwands eingeräumt. Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Landeshauptstadt München als kommunale Schulträgerin für die Schulen in städtischer Trägerschaft zuständig ist. Die nachfolgenden Antworten beziehen sich entsprechend auf das Präventionsangebot an städtischen Schulen. Frage 1: Wie viele Schulpsychologinnen und Schulpsychologen stehen den Schulen in München zur Verfügung aufgegliedert nach Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Beruflichen Schulen? Auf wie viele Schülerinnen bzw. Schüler kommt eine Schulpsychologin/ ein Schulpsychologe wieder aufgegliedert nach Schularten? Antwort 1: An den städtischen Schulen steht je nach Schulart eine Schulpsychologin / ein Schulpsychologe für Schülerinnen und Schüler an beruflichen Schulen Schülerinnen und Schüler an Gymnasien Schülerinnen und Schüler an Realschulen zur Verfügung. Um eine Vergleichbarkeit der Schularten innerhalb der städtischen Schulen in München und mit den Schulen in anderen deutschen Bundesländern und Kommunen zu ermögli - chen, wurden die zur Verfügung stehenden Unterrichtsstunden auf Vollzeitstunden/Vollzeitstellen umgerechnet. Die besonderen Verhältnisse in Bayern erschweren eine Vergleichbarkeit, da die schulpsychologische Beratung an die Unterrichtstätigkeit gekoppelt ist (Aufteilung des Deputats in Unterricht und schulpsycholo - gische Beratung). Die KMK- Empfehlung sieht ein Verhältnis von eine Vollzeitschulpsy - chologin/ ein Vollzeitschulpsychologe für Schülerinnen und Schüler vor, die WHO ein Verhältnis von 1 : Stand: Berufliche Schulen Gymnasien und Schulen besonderer Art Realschulen Anzahl der Schülerinnen/ Schüler Anzahl der Schulen Unterrichtsstunden für Schulpsychologie (davon Zentraler Schulpsychologischer Dienst) Umgerechnet in Verwaltungsstunden/Vollzeitstunden Umgerechnet in Anzahl kommunaler Schulpsycholog(inn)en, die in Vollzeit tätig sind Anzahl der am Stichtag aktiven Schulpsycholog(inn)en Verhältnis Schulpsychologe(in)/Schüler(innen) 30 (22) 1 : (13)* 171 (7)* 52,5 195,39 299,25 1,3 4,7 7, : : *) 2 städtische Realschulen und 4 städtische Gymnasien werden z.z. vom Zentralen Schulpsychologischen Dienst versorgt, da die zuständigen Schulpsycholog(innen) wegen Elternzeit beurlaubt sind.

3 Seite 3 Frage 2: Gibt es Schularten, bei denen die Versorgung mit Schulpsychologinnen bzw. Schulpsycho - logen vergleichsweise gering ist? Gibt es Überlegungen, hier Abhilfe zu schaffen? Antwort 2: Aus den oben genannten Zahlen ergibt sich eindeutig, dass die schulpsychologische Versorgung an den beruflichen Schulen im Vergleich zu den anderen städtischen Schulen und der KMK- Empfehlung sehr gering und nicht bedarfsgerecht ist. Berufliche Schulen: Die Fachabteilung berufliches Schulwesen strebt deshalb für die beruflichen Schulen an, an jedem Schulstandort dezentral eine schulpsychologische Betreuung zu erreichen. Bei Neueinstellungen wird auf die Zusatzqualifikation Schulpsychologie geachtet. Frage 3: Wie viele Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter stehen den Schulen in München zur Verfügung aufgegliedert nach Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Beruflichen Schulen? Auf wie viele Schülerinnen bzw. Schüler kommt eine Schulsozialarbeiterin/ein Schulsozialarbeiter wieder aufgegliedert nach Schularten? Antwort 3: Realschulen: 3,5 Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen auf 9952 Schülerinnen und Schüler Gymnasien: An den Städt. Gymnasien werden keine Schulsozialarbeiter(innen) eingesetzt, dafür jedoch an der Städt. Willy- Brandt- Gesamtschule 16 Sozialpädagog(innen), am Städt. Sophie- Scholl- Gymnasium 2 Erzieher(innen), am Städt. Willi- Graf- Gymnasium ebenfalls 2 Erzieher(innen)und an der städt. schulartunabhängigen Orientierungsstufe Neuperlach 5 Erzieher(innen). Berufliche Schulen: Die beruflichen Schulen der Stadt München sind seit dem Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom wie folgt mit Berufsschulsozialarbeit ausgestattet: Berufsschulen: 24 der 35 Berufsschulen verfügen über eine der Schule direkt zugeordnete Berufsschulsozialarbeiterin/einen Berufschulsozialarbeiter. Von

4 Seite 4 Schülerinnen und Schülern sind somit nicht direkt mit Berufsschulsozialarbeit versorgt. Wirtschaftsschulen: Die Wirtschaftsschulen (2 städtische, 1 staatliche) mit 912 Schülerinnen und Schülern verfügen über je eine eigene Berufsschulsozialarbeiterin/einen Berufsschulsozialarbeiter. Folgende Berufsfachschulen (Kinderpflege, BSZ Alice Bendix, Fremdsprachenberufe) mit Schülerinnen und Schülern werden derzeit mit Berufsschulsozialarbeit (4 Personen) ausgestattet. Ebenso die Rainer- Werner- Fassbinder Fachoberschule für Sozialwesen und Gestaltung mit Schülerinnen und Schülern. Frage 4: Gibt es Schularten, bei denen die Versorgung mit Schulsozialarbeiterinnen bzw. Schulsozialarbeitern vergleichsweise gering ist? Gibt es Überlegungen, hier Abhilfe zu schaffen? Antwort 4: Realschulen: Im Rahmen der Umstellung zu einem Ganztagsschulbetrieb gibt es kon - krete Überlegungen einer Ausweitung der Versorgung mit Schulsozialpädagoginnen/Schulsozialpädagogen. Gymnasien: Es wäre wünschenswert, bedarfsgerecht Schulsozialarbeiter(innen) und/oder Sozialpädagog(inn)en an den Gymnasien zu beschäftigen. Berufliche Schulen: Die beruflichen Schulen sind insgesamt gesehen bedarfsgerecht mit Berufsschulsozialarbeit ausgestattet. Sofern Berufsschulsozialarbeit am Schulstandort angesiedelt ist, steht diese allen Schülerinnen und Schülern zur Verfügung. Lediglich folgende Standorte sind nicht mit Berufsschulsozialarbeit ausgestattet, da seitens der Schulen der Bedarf nicht als dringlich gesehen wurde: Berufsschule für Finanz- und Immobilienwirtschaft, Berufsschule für Rechts- und Verwaltungsberufe, Berufsschule für Versicherungswesen, Deutsche Meisterschule für Mode, Sozialpädagogische Fachschulen sowie die beiden Berufsoberschulen. Frage 5: Inwieweit sind schulpsychologische und sozialpädagogische Fachkräfte in das Kollegium eingebunden, inwieweit wird ihr Fachwissen im Kollegium kommuniziert, inwieweit sind hier feste Kooperationsstrukturen gerade für schwierige Fälle institutionalisiert? Gibt es dazu Konzepte des Schulreferats? Antwort 5: Realschulen: An allen städtischen Realschulen sind Beratungsteams installiert, die den schulischen Lehrkräften ihr Fachwissen zur Verfügung stellen. Zum Beratungsteam gehören neben den Schulpsycholog(inn)en die Beratungslehrer(innen), sowie die Mädchen- und Jungenbeauftragten. In schwierigen Fällen arbeiten die beteiligten Schulpsycholog(inn)en nach einem festgelegten Kriseninterventionsplan und nehmen regelmäßig Supervision in Anspruch, um schwierige Fälle zu diskutieren. Es ist eine feste Kooperation mit dem Zentralen Schulpsychologischen Dienst eingerich - tet. Neben Unterstützungsangeboten in schwierigen Einzelfällen bietet dieser auch Beratung zur Krisenintervention an. Gymnasien: Die Unterstufenbetreuer(innen), Mittelstufenbetreuer(innen), Oberstufenbe - treuer(innen), Schulpsycholog(inn)en und Beratungslehrkräfte haben neben ihrem Beratungsauftrag auch Unterricht und sind dadurch schon in das Kollegium eingebunden. Kooperationen finden im Rahmen der schulorganisatorischen Möglichkeiten statt, z. B. Teamgespräche der in der Beratung tätigen Lehrkräfte, Klassenteams. Bedarfsgerecht werden Klassenelternabende oder auch themenspezifische Informationsabende für Eltern und/oder Lehrkräfte durchgeführt, desgleichen Trainingseinheiten für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern.

5 Seite 5 Berufliche Schulen: Mit der Implementierung von Berufsschulsozialarbeit 2001 wurde gleichzeitig ein Beratungsteam, das sog.»sozialforum«, entwickelt und den Schulen seitens der Fachabteilung 1 zur Einrichtung empfohlen. Ein»Sozialforum«arbeitet nach den Bedürfnissen der jeweiligen Schule. Das Konzept Sozialforum wird derzeit überarbeitet. Diese Überarbeitung erfolgt u.a. auch, um zu klären, welche Ressourcen für eine umfassende Beratung notwendig sind. Neben der Berufsschulsozialarbeit sowie den schulpsychologischen Fachkräften gehören die Beratungslehrkräfte zu den beratenden Personen an der Schule, die über eine besondere Ausbildung verfügen. Mädchen- und/bzw. Jungenbeauftragte sowie Verbindungslehrkräfte stehen darüber hinaus für die vielfältigen Beratungsanliegen der Schülerinnen und Schüler vor Ort zur Verfügung und werden für einen bestimmten Zeitraum ernannt oder von den Schülerinnen und Schülern gewählt. Frage 6: Inwieweit gibt es bei Krisenfällen sowie in der präventiven Arbeit Kooperations- und Vernetzungsstrukturen bez. Unterstützungssystemen außerhalb der Schule? Gibt es hier Konzepte des Schulreferats? Antwort 6: Kriseninterventionsnetzwerk Münchner Schulen (KIN- MUC) In der Stadt München existiert seit 2004 das»kriseninterventionsnetzwerk Münchner Schulen«(KIN- MUC), in dem 25 Lehr- und Beratungsfachkräfte aus städtischen Schulen sowie 15 Kolleginnen und Kollegen aus dem staatlichen Schulwesen zusammengeschlossen sind. Es wurde auf kommunaler Ebene nach den Krisenfällen in Bayern etabliert, weil das Krisennetzwerk KIBBS (Kriseninterventions- und Bewältigungsteam Bayerischer Schulpsychologinnen und Schulpsychologen) sich für die kommunalen Schulen nicht zuständig sah und kommunale Schulpsycholog(inn)en von der staatlichen Ausbildung in Krisenintervention ausgeschlossen waren. Das Netzwerk wird für die städtischen Krisenmitarbeiter(innen) von Frau Elisabeth Roth (Zentraler Schulpsychologischer Dienst) und für die staatlichen Mitarbeiter(innen) von Herrn Hans- Joachim Röthlein (KIBBS; Staatl. Schulamt Freising) koordiniert. Die Mitglieder haben von 2004 bis 2006 an einer umfassenden Fortbildung im Rahmen einer Zusatz - qualifikation in Krisenintervention am Pädagogischen Institut teilgenommen. Seit 2006 und auch bis auf Weiteres werden jährlich in Zusammenarbeit mit der Unfallkasse München (UKM) Fortbildungen für KIN- MUC- Mitglieder angeboten. Verteilung der 25 Beratungsfachkräfte/Krisenintervention auf die städtischen Schularten: Zentraler Schulpsychologischer 2 Diplom- Psycholog(inn)en Dienst Städtische Realschulen 1 Lehrkraft Städtische Gymnasien 3 Schulpsycholog(inn)en Städtische Berufliche Schulen 17 Beratungslehrkräfte, Schulsozialarbeiter(in - nen) Städtische Kindertagesstätten 2 Erzieher(innen) Konzeptionelle Weiterentwicklung: Derzeit ist unter der Koordination des Zentralen Schulpsychologischen Dienstes (ZSPD) eine weitere Qualifizierungsmaßnahme speziell für Beratungsfachkräfte aus den städtischen Schulen in Vorbereitung, die im Juni 2009 mit 58 Lehrkräften und Schulsozialarbei - ter(inne)n startet. Die Fachabteilungen Berufliches Schulwesen (F 1), Gymnasien (F 2) und Realschulen (F 3) unterstützen die Maßnahme, da die allgemeinbildenden und beruflichen städtischen Schulen bisher bei KIN- MUC nur unzureichend vertreten sind und eine psychosoziale Krisenintervention an den städtischen weiterführenden Schulen nicht gewähr - leistet ist. Da sich für die geplante Zusatzqualifizierung in Krisenintervention unerwartet

6 Seite 6 viele Interessierte über die Schulleitungen angemeldet haben, wird die Qualifizierungs - maßnahme in zwei Gruppen stattfinden. Eine Gruppe wird die Qualifizierung im Frühjahr 2011, die zweite im Frühjahr 2012 abschließen. Die Veranstaltungen werden teilweise in Zusammenarbeit mit dem PI, teilweise in Zusammenarbeit mit der Unfallkasse München durchgeführt werden. Ziel ist es, neben dem Netzwerkgedanken die Kriseninterventions- Kompetenzen in den Krisen- und Sicherheitsteams der städtischen Schulen möglichst flächendeckend zu stärken. Verteilung der 58 Beratungsfachkräfte/Krisenintervention der neuen Qualifizierungsmaßnahme auf die städtischen Schularten: Städtische Realschulen 15 Schulpsycholog(inn)en Städtische Gymnasien 14 Schulpsycholog(inn)en, Beratungsfachkräfte Städtische Berufliche Schulen 29 Beratungslehrkräfte, Schulsozialarbeiter(in - nen), Schulpsycholog(inn)en Inhaltlich beziehen sich die Veranstaltungen auf die folgenden Schwerpunkte: Krisenintervention an Schulen - Einführung Psychotraumatologie Psychologische Erste Hilfe Akutinterventionen Umgang mit Suizidalität Umgang mit Suizid an der Schule Umgang mit Tod und Trauer an der Schule Bedrohungssituationen/ - analyse Deeskalation Großschadensfälle Schulinternes Krisenteam Spezielle Aspekte der Krisenintervention bei Migrantinnen und Migranten Traumatherapie Sexueller Missbrauch Zusatzangebote: Selbsterfahrung und Psychohygiene, Fall- Intervisionen Angebote des Zentralen Schulpsychologischen Dienstes: Der Zentrale Schulpsychologische Dienst des Pädagogischen Instituts bietet den Schulen Unterstützung in akuten Krisenfällen im Rahmen der beschränkten personellen Ressourcen auch vor Ort an. Dies beinhaltet die Beratung beim Krisenmanagement sowie das Angebot von Einzel-, Gruppen- und/oder Klassengesprächen, mittelfristige Weiterbetreuung und ggf. Vermittlung an spezialisierte weiterführende Institutionen, z.b. für Traumatherapien. Dieses Angebot richtet sich sowohl an betroffene Schülerinnen und Schüler, wie auch an Schulleitungen, Lehrkräfte, Eltern oder sonstige beteiligte Personen aus dem schulischen Umfeld. Darüber hinaus bietet der ZSPD auf Anfrage Fortbildungen, Arbeitskreise etc. zu krisenrelevanten Themen an. Kooperationen in Krisenfällen: Der Zentrale Schulpsychologische Dienst als Ansprechpartner und Koordinationsstelle für die städtischen Schulen kooperiert mit folgenden Institutionen: Unfallkasse München, Abt. Prävention KIBBS (staatliches Kriseninterventions- und Bewältigungsteam Bayerischer Schulpsychologinnen und Schulpsychologen) Staatliche Schulberatung München

7 KIT (Kriseninterventionsteam des ASB) Traumaambulanz der Ludwig- Maximilians- Universität Münchner Institut für Traumatherapie (MIT, Prof. Butollo) Seite 7 Psychiatrisches Krisenzentrum Atriumhaus (Bezirk OBB) mit Psychiatrischem Krisendienst Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) in München Vor der Fußballweltmeisterschaft 2006 wurde unter der Leitung des RGU ein Konzept zur Psychosozialen Notfallversorgung (PSNV) in München erstellt. Es wurden rund 130 städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus verschiedenen Referaten, darunter 23 aus dem Schulreferat (überwiegend KIN- MUC- Mitglieder), zur»fachkraft für Psychosoziale Unterstützung«geschult. Dieses Konzept besteht weiterhin und wird weiterentwi - ckelt von der ArGe PSNV (Arbeitsgemeinschaft Psychosoziale Notfallversorgung, Leitung durch das RGU). Frau Roth vom Zentralen Schulpsychologischen Dienst ist als Vertreterin des Schulreferats Mitglied dieser Arbeitsgemeinschaft und verfügt über die folgenden Kontakte zu den weiteren ArGe- Teilnehmer(inne)n: AK SanEL (Arbeitskreis der Einsatzleitungen der Sanitäts- und Rettungsdienste) KIT (Kriseninterventionsteam des ASB) Psychologischer Dienst der Polizei Katholische und evangelische Notfallseelsorge Teilnehmer(innen) aus dem RGU, dem Sozialreferat, dem KVR, dem POR Städtische Kliniken München Stadtwerke München Frage 7: Welche Konzepte, Maßnahmen und Ressourcen gibt es zu dem Thema (Anti- ) Mobbing an Schulen? Antwort 7: Realschulen: Zum Thema (Anti- Mobbing) bzw. Gewaltprävention gibt es zahlreiche Konzepte. Von den Schulpsycholog(inn)en werden Anti- Aggressionsgruppen sowie Projekte zur Verbesserung der sozialen Kompetenzen durchgeführt. Darüber hinaus wird von hierfür ausgebildeten Schülerinnen und Schülern Mediation angeboten. An allen Schulen sind Tutorensysteme installiert, wobei jüngere von älteren Schülerinnen und Schülern betreut werden. Gymnasien: Die Themen»Mobbing«und»Gewaltprävention«werden in verschiedenen Projekten und Unterrichtseinheiten angeboten und behandelt: z.b.»zeit für uns «,»Mitein - ander reden«,»zammgrauft«,»erwachsen werden«,»sauba bleim«, Mediatoren- und Streitschlichterprogramme. Außerdem sind diese Programme Bestandteil der Erziehung zur sozialen Kompetenz in Schullandheimen, auf Besinnungstagen, bei Projektwochen, Projekten im künstlerischsportlichen Bereich und in den»skill- Stunden«(softskills). Auf Elternabenden wird»mobbing«und»gewaltprävention«im Rahmen der Erziehungspartnerschaft thematisiert. Frage 8: Welche Konzepte, Maßnahmen und Ressourcen gibt es zu dem Thema Gewaltprävention an Schulen? Antwort 8: Realschulen: siehe Antwort auf Frage 7 Gymnasien: siehe Antwort Frage 7 Berufliche Schulen:

8 Seite 8 Seit dem Schuljahr 2008/2009 stehen den beruflichen Schulen folgende Angebote zur Verfügung: - Coolness Training (ein klassenbezogenes Präventionsprojekt zum Thema»Gewalt«) - Anti- Gewalt- Training (eine Behandlungsmethode zum Umgang mit gewaltbereiten und gewalttätigen Jugendlichen; das AGT setzt auf Rückfallvermeidung und kann daher von der Schule als Ordnungsmaßnahme für einzelne Schüler oder Schülerinnen genutzt werden) Frage 9: Welche medienpädagogische Konzepte, Maßnahmen und Ressourcen für Schulen gibt es zu dem Thema Gewalt in Medien und Computerspielen? Antwort 9: 1) Zum genannten Themenbereich bieten die Medienpädagoginnen/Medienpädagogen des Pädagogischen Instituts Beratung an. Die Beratungsleistung kann telefonisch oder auch vor Ort von Lehrkräften abgerufen werden. 2) Die Palette zentraler und schulinterner Fortbildungen ist vielfältig und umfasst Veranstaltungen wie»gefahren der Neuen Medien«,»Internet und Recht«,»Hier surfen unsere Kinder«, Cyber- Mobbing«oder»Internet in der Schule eine pädagogische Herausforderung für die Schulleitung«. 3) Die in der Frage genannten Themen werden auch im Rahmen der zahlreichen fachdidaktischen Veranstaltungen, bei denen die Nutzung neuer Medien explizit Thema ist, mit aufgegriffen. 4) Eine Plakataktion»Richtiges Verhalten im Internet«wird in Zusammenarbeit mit inter@ktiv und der Berufsschule für Kommunikationsdesign für die Computerräume der städtischen Schulen vorbereitet. Die Fertigstellung ist für das Schuljahr 2009/2010 geplant. Ergänzend zu dieser Plakataktion werden Lehrerfortbildungen, Informationen und Veröffentlichungen auf muc.kobis angeboten. 5) Veröffentlichungen auf muc.kobis: In Zusammenarbeit mit der Rechtsabteilung des Schulreferates hat das Pädagogische Institut einen Themenkatalog zu wichtigen rechtlichen Fragen wie z.b. Jugendschutz, Aufsichtspflicht, Urheberrecht, Persönlichkeitsschutz, Telemediengesetz, Impressumspflicht für Schulwebseiten etc. entwickelt und ausführliche Informationen und Anleitungen dazu zusammengestellt. Unter anderem entstand eine für alle Schulen verbindliche Benutzerordnung für Schülerinnen und Schüler. Diese Informationen sind auf dem kommunalen Bildungsserver abrufbar und dienen auch als Grundlage bei der Beratung von Kolleginnen und Kollegen zu speziellen Einzelfällen. Ergänzend werden Fortbildungen zu diesen Themen entwickelt. ( / www. muc.kobis.de/ lernwerkstatt/ schwerpunkte/ internetundrecht/ internetu ndrecht.htm ) Mit freundlichen Grüßen II. II. Zum Vorgang PI An Sch- GL3, Frau Kainz Elisabeth Weiß- Söllner Stadtschulrätin

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