SPARVERPFLICHTUNG: GdP: Wir haben schon genug Sonderopfer erbracht!

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1 Ausgabe Sparverpflichtung: GdP: Wir haben schon genug Sonderopfer erbracht! ( Titelseite ) Sparverpflichtung der Beamten: GRÜNE: Auch die Beamtenschaft muss ihren Sparbeitrag leisten. GdP: Wie oft noch?! Wir haben schon genug eingebüßt! ( Seite 2 ) Ausschreitungen beim Internationalen Kurdenfestival in Mannheim: Ermittlungsgruppe aufgestockt / Beamte hoffen auf Tipps zu den Gewalttätern bei den Ausschreitungen Polizei schaltet vertrauliches Telefon ( Seite 4 bis 7 ) Ausschreitungen beim Internationalen Kurdenfestival in Mannheim: Leserbriefe an die Redaktion ( Seite 7 ) Sparpaket der Landesregierung: DGB-Erwiderung zum Kommentar im Staatsanzeiger von Michael Schwarz DGB hat Spielregeln nicht begriffen. ( Seite 8 ) u.v.m. Impressum: Gewerkschaft der Polizei Landesbezirk Baden-Württemberg e.v. Maybachstraße 2, Eberdingen Tel.: 07042/879-0 redaktion@gdp-bw.de Seit 1982 zieht man den Beamten zur Sanierung des Haushalts das Geld aus der Tasche. Foto: TM (GdP-BW) SPARVERPFLICHTUNG: GdP: Wir haben schon genug Sonderopfer erbracht! STUTTGART. Die Polizistinnen und Polizisten in Baden-Württemberg sind es leid, Sonderopfer zu bringen. Die Landesregierung möchte 130 Millionen Euro durch eine Verschiebung der Besoldungserhöhung und durch eine höhere Zuzahlung bei der Beihilfe einsparen. Die ohnehin lächerlich niedrige Lohnerhöhung von 1,2 Prozent im Jahr 2012, welche nicht einmal einen Inflationsausgleich darstellte, soll nun geschoben werden. Zusammen mit einem Aufschlag in der Beihilfe ergäbe sich damit eine deutlich negative Einkommensentwicklung. Der Vertrauensvorschuss der neuen Regierung bei den Beamten hat sich in einen massiven Vertrauensverlust und in Enttäuschung gewandelt. Ein Gespräch bei den GRÜNEN brachte keine Einigung. Nun sind wir an einem Punkt angekommen, wo wir eigentlich nicht hin wollten. Weiterer Bericht Seite 2

2 Sparverpflichtung der Beamten: GRÜNE: Auch die Beamtenschaft muss ihren Sparbeitrag leisten. / GdP: Wie oft noch?! Wir haben schon genug eingebüßt! Am letzten Freitag war das angekündigte Gespräch mit den Grünen. Die Vertreter des DGB, darunter der GdP-Landesvorsitzende Rüdiger Seidenspinner, haben erneut ihre Haltung dargelegt. Frau Sitzmann, die Fraktionsvorsitzende, versuchte uns klar zu machen, dass die Beamtenschaft ihren Sparbeitrag leisten muss. Wir haben nochmals deutlich gemacht, dass genug auf unserem Rücken gespart wurde. Die nachfolgende Liste (hatten wir schon einmal veröffentlicht und nun ergänzt) wurde in aller Klarheit als Beleg vorgetragen. Wir haben aber auch weitere Punkte, wie die Verkürzung der Wochenarbeitszeit in verschiedenen Möglichkeiten zum wiederholten Mal in die Diskussion eingebracht. Einfach waren die Gespräche nicht, aber sie werden fortgesetzt. Nun sind wir an einem Punkt angekommen, wo wir eigentlich nicht hin wollten. Jetzt müssen wir die Möglichkeit in Betracht ziehen, demonstrative Aktionen zu planen um so die Öffentlichkeit zu informieren. Wie oft noch?! - GdP

3 Ausschreitungen beim Internationalen Kurdenfestival in Mannheim: Ermittlungsgruppe aufgestockt / Beamte hoffen auf Tipps zu den Gewalttätern bei den Ausschreitungen / Polizei schaltet vertrauliches Telefon Die Polizei intensiviert ihre Ermittlungen nach den Ausschreitungen bei einem Kurden-Festival vor zwei Wochen auf dem Maimarktgelände. Die eigens eingesetzte Ermittlungsgruppe ist daher von zehn auf 18 Beamte aufgestockt worden. Sie steht unter der Leitung des auf politisch motivierte Kriminalität spezialisierten Dezernats Staatsschutz der Kriminalpolizei. Mit dabei sind aber auch Beamte anderer Dezernate der Kripo sowie von der Verkehrsüberwachung, deren Teams die Krawalle gefilmt haben. Diese Videoaufnahmen werden jetzt ausgewertet und mit anderen Bildern sowie eventuell vorhandenen Namen abgeglichen. "Bisher ist niemand identifiziert, aber auf einzelnen Sequenzen sind Personen erkennbar, wir sind daher zuversichtlich, die Täter festzustellen", so Polizeisprecher Martin Boll. Ihnen droht dann ein Verfahren wegen des Verdachts des schweren Landfriedensbruchs, auch Körperverletzung und Sachbeschädigung. Bei den Kurdenkrawallen waren 81 Polizisten - trotz ihrer Schutzkleidung - durch Stein- und Flaschenwürfe verletzt worden, zwei davon schwer, und schwere Schäden an 13 Polizeifahrzeugen entstanden. Zeugen und Hinweisgeber haben ab sofort die Möglichkeit, ihre Informationen über das vertrauliche Telefon des Polizeipräsidiums Mannheim direkt an die Ermittlungsgruppe zu geben. So hoffen die Beamten auf Tipps womöglich auch von Landsleuten der Täter, die sich zwar von den Gewaltakten distanzieren, aber Angst vor Rache hätten. "Hinweise zu den schweren Straftaten können vertraulich behandelt werden", verspricht Boll daher. Schon bei dem Festival hatte der Einsatzleiter an die Veranstalter appelliert, dass sie auf die Täter einwirken, sich zu stellen - aber erfolglos. Schreiben von Hans-Ulrich Sckerl, MdL an die eingesetzten und verletzten Polizisten (Quelle: Peter W, Ragge, MM vom )

4 Ausschreitungen beim Internationalen Kurdenfestival in Mannheim: Leserbriefe an die Redaktion Thema: Polizeiführung und Versammlungsbehörde Werte Kolleginnen und Kollegen, neben den Ereignissen vom Samstag am Maimarktgelände ist es mir wichtig, auf die Begleitung des Marsches durch die APO-Jugend und mögliche Versäumnis durch die Polizei und/oder die Versammlungsbehörde einzugehen. Auch wenn ich die Störungen, Provokationen und Gewaltausbrüche der Marschteilnehmer und die folgerichtige Auflösung des Demonstrationszuges (am letzten Tag) nicht zwangsläufig als auslösendes Moment für den Steinhagel am Folgetag betrachte, hätte ein konsequenteres Einschreiten oder eine frühere Auflösung des Marsches vielleicht in unserer schnelllebigen Zeit nicht zu den im Netz umherkursierenden Gerüchten geführt oder wenn doch, dann wären sie möglicher Weise schon wieder am Samstag in Vergessenheit geraten. Da ich als Beamter des EZ MA zu den Kräften gehöre, die an den beiden Vortagen bei der Begleitung und der späteren Auflösung des Marsches der APO-Jugend von Straßburg nach Mannheim beteiligt waren, habe ich mich im Vorfeld regelmäßig über den aus damaliger Sicht kommenden Einsatz informiert. So konnte ich in den Verlaufsberichten immer wieder von Provokationen z. N. von Polizeibeamten lesen, von Sachbeschädigungen an FEM und stetigen Verstößen gegen die Versammlungsauflagen, von einer Massenschlägerei in Bruchsal zwischen Türken und mehreren am Marsch teilnehmenden Kurden, Übergriffe auf türkische Personen, Steinwürfe auf Fensterscheiben, die darauf zu Bruch gingen, an Kooperationsgesprächen nicht teilnehmende Versammlungsleiter, usw. Ein junger, mir bis dato nicht bekannter Kollege aus einer anderen Einheit berichtete mir bei einem gemeinsamen Fußballeinsatz, dass er bei der Marschbegleitung an den Vortagen mit seiner Einheit eingesetzt war und sich noch nie so geschämt hätte, bei der Polizei zu arbeiten. Da stellt sich einem schon die Frage, wie das über mehrere Tage gehen kann? Ich hatte zunächst sogar damit gerechnet, dass unsere Einheit gar nicht mehr aufgerufen werden müsste, da sich die Marschteilnehmer wohl selbst disqualifizieren würden. Aber wie oben schon erwähnt, war ich ja die letzten beiden Marschtage im Einsatz. Kurz zu meinen ersten Eindrücken: Die Übernahme an Tag 6 begann schon nach wenigen Minuten mit der Bemerkung eines Marschteilnehmers zu einem neben mir stehenden Kollegen meiner Einsatzgruppe, die da lautete: Wo sind eure grünen Kollegen? Mit denen habe ich noch eine Rechnung offen. Ich will nicht, dass ich das an Ihnen auslassen muss! Wohlgemerkt, damit meinte er den Kollegen persönlich. Keine halbe Stunde später schaute mich dieser Marschteilnehmer an und boxte mehrmals in seine Hände, so als wolle er mich zum Kampf herausfordern. Das wiederholte sich mehrmals auf eine jeweils andere Art im Laufe des Marsches und endete immer noch am selben Tag in einer Beleidigung, die mir später durch einen Kollegen berichtet und dann am Folgetag durch mich zur Anzeige gebracht wurde. Neben der Fasterstürmung einer Tankstelle, dem ständigem Ausloten aller Grenzen, dem absichtlichen Trennen des Aufzuges von den nachgeführten Polizeikräften durch absichtliches Zurückfallenlassen der Begleitfahrzeuge, waren selbst Kollegen mit einem Buddha-Gemüt durch das Verhalten der Marschteilnehmer mehr als genervt. Ich glaube aber ohne es beweisen zu können dass dieses Verhalten dadurch bekräftigt wurde, weil schon von Beginn an nicht konsequent genug eingegriffen wurde. Es stellt sich mir die Frage, warum nicht schon nach den ersten Verfehlungen die entsprechenden Personen in Gewahrsam genommen und von der Versammlung ausgeschlossen wurden? Da in jeder Phase das Differenzierungsgebot zu beachten ist, gilt eine solche Verfolgung natürlich nur für die jeweils festgestellten Täter und bei entsprechender taktischer Lage. Aber, wenn diese sich im Schutz der anderen verstecken und durch diese nicht der Strafverfolgung preisgegeben werden, dann hätte man schon einmal die Auflösung der Veranstaltung bei weiterer Nichtbefolgung androhen und (tatsächlich) in Betracht ziehen können. Das so etwas nicht die erste Maßnahme darstellt, ist mir bewusst. Aber dass so ein Verhalten der Teilnehmer über 6 Tage mehr oder weniger ungestraft fortgesetzt werden kann, ist mir persönlich schleierhaft und übersteigt das Maß der zumutbaren Eskalationsstufen. Ich gewinne den Eindruck, dass der Deeskalationsgedanke hier sehr überstrapaziert wurde. Nicht, dass Deeskalation nicht an geeigneter Stelle sinnvoll wäre, aber dass man das Problem jeweils einen Tag und damit an einen anderen Verantwortlichen weiterreicht, ist wohl eine Fehlinterpretation der vorgenannten Begrifflichkeit. Der jeweils nächste PF hatte es dadurch ganz sicher nicht leichter gehabt. So war das Verhalten der Teilnehmer nur konsequent, dass sie dort weitermachten, wo sie am Vortag aufgehört haben. Hier wäre ein wehret den Anfängen wahr-

5 Fortsetzung von Seite 4 Ausschreitungen beim Internationalen Kurdenfestival in Mannheim: Leserbriefe an die Redaktion scheinlich hilfreich gewesen und hätte die Marschdauer um einiges verkürzt. Aber nicht nur die jeweiligen Polizeiführer hätten früher reagieren können, auch die zuständige Versammlungsbehörde hätte anders reagieren müssen. Trotz mehrfacher Nachfrage eines gegen Ende eingesetzten Polizeiführers und der Schilderung der Ereignisse wurde nach dessen an uns gerichtete Aussage die Auflösung des Marsches durch die Behörde kategorisch ablehnt. Wieso? Als der Marsch schließlich auf Mannheimer Hoheitsgebiet kam, war ich persönlich wieder besserer Stimmung, da ich wusste, dass die Vorfälle der vergangenen Tage dank eines Polizeiführers alter Schule bei uns nicht ohne jegliche Verlaufsänderung bleiben würden was sich dann letztendlich auch bestätigte. Und dabei war das Verhalten der Versammlungsteilnehmer im Wesentlichen nicht anders, als an den Vortagen auch, abgesehen davon, dass sie nach einer erfolgten Festnahme eines Störers aus deren Reihen gleich Massenweise versuchten, gegen die Einsatzbeamten vorzugehen. Fazit: Wir können das Vergangene nicht mehr ändern, aber wir können uns für die Zukunft wappnen und solchen Personenkreisen zwar ihre grundrechtlich verankerten Rechte weiterhin zugestehen, aber nicht zu jedem Preis. Spielverderber sollten konsequent aus den Reihen der anderen, die sich regelkonform verhalten, entfernt werden, so dass jeder weiß, dass er bei Verstößen die rote Karte bekommt. Nicht selten habe ich nämlich das Gefühl, dass man gegenüber normalen Personen sich (die Polizei) sehr unnachgiebig zeigt, aber bei denen, die es darauf anlegen, eine nicht nachvollziehbare Nachsicht an den Tag legt. Thomas Dube, POK Gruppenführer Thema: Sicheres Holster -schön wär s! Ich denke mittlerweile hat jeder im Land von den Ausschreitungen beim kurdischen Kulturfestival in Mannheim am gehört und sich vielleicht sogar mit Kollegen ausgetauscht, die persönlich vor Ort waren. Ich für meinen Teil war als Einsatzbeamter des Einsatzzuges Mannheim an vorderster Front und von der ersten Minute an mitten drin. Ich weiß also sehr wohl, was dort tatsächlich abgelaufen ist und welcher Gefahr wir ausgesetzt waren. Was jedoch nicht jeder weiß, ist die Tatsache, dass unsere Ausrüstung, die von so manchem als das Beste auf dem Markt befindliche Equipment bezeichnet wird, keinesfalls das Beste zu sein scheint. In diesem Zusammenhang spreche ich jetzt von dem Holster, welches wir uniformierte Beamte alle am Gürtel tragen. Als die Kollegen das erste Mal über Funk Unterstützung anforderten, saßen wir unweit des Haupteingangs auf unseren Fahrzeugen. Ohne Zeit verstreichen zu lassen, sprangen wir regelrecht aus den Sprintern und eilten in Richtung Haupteingang. Während des Rennens nach dort, als schon die ersten Kurden auch außerhalb des Maimarktgeländes auf die Ereignisse aufmerksam wurden und in kleineren Gruppen ebenfalls zum Gelände eilten, hörte ich plötzlich irgendetwas direkt hinter mir auf dem Boden aufschlagen. Ich dachte zunächst, dass das erste Wurfgeschoss in meine Richtung geflogen war, aber es war etwas Anderes. Meine Schusswaffe war aus meinem Holster gefallen! Glücklicherweise lief ein Kollege direkt hinter mir und hob sie vom Boden auf, noch bevor ein Störer den Verlust meiner Dienstwaffe bemerkt hatte. Da ich mit anderen Beamten unserer Einheit zu denjenigen gehöre, die als erste das Maimarktgelände betraten und den Kollegen Unterstützung leisten konnten, möchte ich mir gar nicht ausmalen, was hätte passieren können, wenn meine Schusswaffe erst mitten im Getümmel aus dem so sicheren Holster gefallen wäre. Weswegen sich das Holster verselbständigt hat und im Zuge dessen meine Schusswaffe heraus gefallen ist, kann ich nicht sagen. Es ist zwar hinlänglich bekannt, dass der Sicherungsbügel des Holsters beim Tragen der KSA durch dieselbe aufgedrückt wird, aber warum mein Holster an dem Tag aufgegangen ist, weiß ich nicht. Ich trug zu dem Zeitpunkt die Sommertragehülle meiner ballistischen Schutzweste. Jetzt gibt es für mich zwei Möglichkeiten, warum das passiert ist. Entweder meine passgenaue Sommertragehülle ist doch nicht nach Maß angefertigt und drückt eben auch auf den Sicherungsbügel des Holsters oder aber das Holster ist grundsätzlich nicht sehr sicher. So oder so, besteht hier Verbesserungsbedarf! Das vor einiger Zeit für die verdeckte Trageweise freigegebene SERPA CQC der Fa. Blackhawk ist eine denkbare Alternative. Zumal ja in der entsprechenden Bedienungs- und Handlungsempfehlung darauf hingewiesen wird, dass unter bestimmten Umständen auch andere Fachdienststellen damit ausgestattet werden können. Ich bestehe nicht darauf, das CQC zugeteilt zu bekommen, aber ich erwarte von meinem Dienstherren, dass er sich über unsere Gesundheit ernsthaft Gedanken macht. Hierzu gehört für mich auch die Nachfrage bei Beamten verschiedener Einheiten nach deren Erfahrungen und deren Bedürfnissen. Es reicht nicht aus, irgendjemand mit der Neubeschaffung zu vertrauen. Insbesondere wenn dieser jemand nicht selbst täglich auf der Straße seinen Dienst versieht und wirklich praktische Erfahrungen macht. Ich greife nun noch mal den Ausgang dieses Leserbriefes auf und erinnere daran, dass der hätte ein sehr viel

6 Fortsetzung von Seite 5 schlimmeres Ende nehmen können, wenn meine Schusswaffe nur wenige Augenblicke später aus meinem Holster gefallen wäre. Ich bitte eingehend darum, dieses Erlebnis nicht als Eintagsfliege abzutun oder mir fehlerhaften Umgang mit meinen FEM vorzuwerfen. Nehmt das Geschehene einfach zum Anlass, gewisse Dinge zu überdenken. Ausschreitungen beim Internationalen Kurdenfestival in Mannheim: Leserbriefe an die Redaktion Sertan Sen, PHM Einsatzbeamter und GdP-Vertrauensmann Thema: Schlagstock Einsatzbeamte sind dümmer als Beamte des Streifendienstes? Genau das muss jeder normale Mensch denken, der davon erfährt, dass manche Führungskraft den Einsatz und manchmal sogar das Mitführen des EKA zur Chefsache erklärt. So weit ich weiß, brauchen Beamte des Streifendienstes bei ihrer Revierführung nicht um Erlaubnis fragen, wenn sie den EKA am Mann tragen möchten. Geschweige denn davon, den EKA in entsprechender Situation anwenden müssen. Es kann natürlich sein, dass Beamte des Streifendienstes intelligenter sind und Führungskräfte über diesen Umstand Bescheid wissen. Weswegen sonst, sollte es den Beamten des Streifendienstes uneingeschränkt möglich sein, solche Entscheidungen selber zu treffen, wohingegen Einsatzbeamte bevormundet werden? Das Argument, der lange Plastikschlagstock sei unverzichtbar für geschlossene Einheiten kann ich nicht mehr hören. Einen größeren Unsinn habe ich schon lange nicht mehr über mich ergehen lassen müssen. Es mag stimmen, dass man im Einklang mit dem Schutzschild einen längeren Schlagstock benutzen sollte (nicht zwangsläufig muss!), um entsprechende Abdrängtechniken ausführen zu können. Aber muss man deswegen ein anderes, und vor allen Dingen Teleskopschlagstock EKA (links) vs. Gummischlagstock (rechts) Foto: TM (GdP-BW) taugliches, sowie äußerst effektives Einsatzmittel verteufeln? Nein! Ich erinnere nochmals daran, dass die Schilde über eine entsprechende Tragevorrichtung für Schlagstöcke verfügen. Es wäre doch kein Problem, die langen Räum- und Abdrängstöcke in den Schilden zu belassen und bei Einsatz des Schildes auf diese zurückzugreifen. Was ist daran so schwierig zu verstehen? Die Argumentation, welche die Entscheidungsgewalt über das Tragen und weitergehend den Einsatz des EKA in Notwehrund Nothilfesituationen dem PF überlässt ist nicht stichhaltig. Nicht nur ich, auch andere Einsatzbeamte fragen sich immer wieder, weswegen an dem Schlagstock aus Plastik festgehalten wird. Er ist sicher nicht gänzlich schlecht und im Vergleich zu seinem Vorgänger aus Holz weniger brüchig (aber nicht unkaputtbar!), jedoch hat er meines Erachtens mit Einführung des EKA ausgedient. Wenn es darum geht, in einer körperlichen Auseinandersetzung mit gewalttätigen Personen (meistens sogar uns zahlenmäßig weit überlegenen Personengruppen) zu bestehen, ist der Einsatz des EKA sehr viel effektiver. Schließlich geht es darum, eine gewalttätige Person möglichst schnell und ohne groß Aufsehen zu erregen zu überwältigen und somit ihren Angriff zu unterbinden. Nun frage ich diejenigen, die ein Problem mit dem EKA haben: Ist es euch lieber, wenn man unzählige Male mit der Plastikkeule einen Störer schlagen muss, um ihn von seinem Angriff Polizisten oder anderen Bürgern gegenüber abzubringen? Oder ist es nicht logischer, nach 2 oder 3 Schlägen mit dem EKA gegen die Extremitäten eines Störers dessen Angriff in den meisten Fällen sofort zu unterbinden? In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass heutzutage so gut wie jeder mit einer Kamera in seinem Telefon unterwegs ist und all unsere polizeilichen Maßnahmen filmt. Ich denke es sieht für den unbeteiligten Betrachter sehr viel schlimmer aus, wenn man mehrmals einen langen und für jeden deutlich erkennbaren Schlagstock gegen eine Person einsetzt, wie der kurze Gebrauch des unscheinbaren EKA. Wer anderer Meinung ist,

7 Fortsetzung von Seite 6 Ausschreitungen beim Internationalen Kurdenfestival in Mannheim: Leserbriefe an die Redaktion scheint in einer anderen Welt zu leben oder eine getrübte Auffassungsgabe zu haben. Außerdem wird seit Jahren eine (manchmal fragwürdige) Linie der Deeskalation und der damit einhergehenden Vorgabe des möglichst nicht martialischen Auftretens seitens der Polizeiführung verfolgt. Da wird Einsatzbeamten angeordnet, bei Temperaturen jenseits der 30 Grad die völlig veraltete (in unserer Einheit im Schnitt 10 Jahre) und alles andere als gesundheitsförderliche KSA anzulegen (die KSA ist ein Thema für sich..) und zwecks weniger martialischen Auftretens noch die atmungsaktive Überwurfjacke anzuziehen. So kocht man dann als Einsatzbeamter vor sich hin. Wenn man es dann der Sicherheit wegen völlig ausreizt und seine ballistische Schutzweste ebenfalls drunter zieht, ist man oftmals einem Hitzschlag nahe. Komisch oder? Da werden gesundheitliche Aspekte der eigenen Leute völlig außer Acht gelassen, nur um nicht zu martialisch auszusehen. Im selben Zuge aber wird das offene Tragen eines langen Schlagstockes angeordnet. Wo ist da bitte schön die Logik des nicht martialischen Auftretens? Wenn ich mich noch weiter emotional in das Thema langer Räumund Abdrängstab hinein steigere, fallen mir sicherlich noch mehr Argumente ein, die gegen dieses untaugliche Hilfsmittel der körperlichen Gewalt sprechen. Sollte entsprechende Stelle nach wie vor auf ihrer Meinung beharren, dass der EKA für geschlossene Einheiten unzulässig ist, sollte sich das Land Gedanken darüber machen, ob es nicht in aller Konsequenz jedem Schutzmann den EKA wieder weg nimmt. Denn letzten Endes ist es kein Unterschied, ob ich bei einem Fußballspiel, einer Demonstration oder im Streifendienst in eine Lage komme, in der eine Gefahrensituation mittels Schlagstockeinsatz bereinigt werden muss. So weit ich weiß, ist eine Zweiklassengesellschaft innerhalb der Polizei das Letzte, was angestrebt werden sollte. Wenn allerdings Entscheidungen wie in Bezug auf den EKA nicht überdacht werden, sind wir auf dem besten Weg in die falsche Richtung. Nämlich zur Zweiklassengesellschaft. Sertan Sen, PHM Einsatzbeamter und GdP-Vertrauensmann Ein neues Gesicht auf der GdP-Landesgeschäftsstelle: Veronika Batischew verstärkt die GdP-Rechtsabteilung Seit einigen Woche hat sie ihre Arbeit bei der Landesgeschäftsstelle aufgenommen. Veronika Batischew wird künftig bei der GdP- Rechtsabteilung arbeiten. Die gelernte Justizfachangestellte unterstützt somit unsere Rechtsanwältin Sandra Damm und wird u.a. die Interessen der GdP-Mitglieder im außergerichtlichen Schmerzensgeldverfahren bearbeiten. Titulierte Forderungen können über 30 Jahre verfolgt werden. Im Rahmen des Inkasso- Rechtsschutzes für Mitglieder übernimmt diese Eintreibung und Überwachung auf Wunsch ein Inkassounternehmen, mit dem die Gewerkschaft der Polizei seit Jahren sehr erfolgreich zusammen arbeitet. Das macht vor allem vor dem Hintergrund Sinn, als dass erwirkte Schadensersatztitel häufig nicht realisiert werden können, da das polizeiliche Gegenüber oft nicht zahlungsfähig ist. Dies geschieht bei voller Kostenübernahme des Mahnverfahrens durch die GdP und erspart unseren Mitgliedern eine Menge Ärger und Kosten. Das GdP-Mitglied hat ohne Stellung eines Rechtsschutzantrages freie Anwaltswahl. Um den Mitgliedern den lästigen Papierkrieg zu ersparen, werden die weiteren Formalitäten zwischen dem Anwalt und der Rechtsabteilung der GdP geregelt. Auch dies wird künftig Veronika Batischew, die zuletzt bei der Justizvollzugsanstalt in Heimsheim gearbeitet hatte, als Arbeitsfeld betreuen. Wir wünschen unserer neuen Kollegin alles Gute für die künftige Tätigkeit und dass sie sich in der großen GdP-Familie wohlfühlt. Red. Veronika Batischew

8 Sparpaket der Landesregierung: DGB-Erwiderung zum Kommentar im Staatsanzeiger von Michael Schwarz DGB hat Spielregeln nicht begriffen. Sehr geehrter Herr Schwarz, ihr Kommentar im neuen Staatsanzeiger reizt mich zu einer Erwiderung. Es mag ja sein, dass Sie anderer Meinung sind als der DGB. Damit können und müssen wir leben. Auch dass ein Kommentar die Dinge pointiert bis polemisch formuliert. Dennoch: Der Vorwurf, wir hätten die Spielregeln nicht begriffen und würden die Interessen unserer Mitglieder nicht vertreten, ist starker Tobak und auch politisch falsch. Deshalb muss ich Ihnen doch ein paar Zeilen dazu schreiben: Es gibt erstens sehr gute Gründe gegen die Schuldenbremse. Und sie hat auch erst recht in der Landesverfassung nichts zu suchen! Dazu empfehle ich Ihnen unser Dossier Schuldenbremse: bw.dgb.de/-/fgf und unsere aktuellen Pressemeldungen zur "Spar"- Runde. Vielleicht hilft auch ein Zitat des Wirtschaftsweisen Prof. Dr. Peter Bofinger: "Schuldenbremsen sind nach dem Modell der schwäbischen Hausfrau gestrickt: Ich muss mit dem Geld auskommen, das ich habe. Ein kluger Unternehmer nimmt hingegen Kredite auf, wenn er in ein sinnvolles Projekt investieren kann. Das sollten auch Staaten tun. Die Schuldenbremse verletzt die goldene Regel der Finanzpolitik, dass der Staat Zukunftsinvestitionen mit Krediten finanzieren soll." Zweitens prägen Sprache und Begriffe ja auch die politische Realität oder zumindest die Wahrnehmung dieser Realität. Wenn man von Kürzen statt von Sparen reden würde, wäre die Realität besser beschrieben - die Sparvokabel weckt völlig falsche, weil positive, Assoziationen! Wer kann schon dagegen sein? Wir sind auch für das Sparen und das Zurückführen der Schulden - aber eben unter ganz anderen Prämissen: nämlich so, dass Konjunktur, Investitionen, Soziales und Zukunftsvorsorge (BILDUNG!!!) dabei nicht unter die Räder kommen. Auch so kann eine verantwortungsvolle und nachhaltige Finanzpolitik aussehen. Drittens ist das Wesen eines Kompromisses, dass für beide Seiten etwas herausspringt. Was die Landesregierung als "Gegenleistung" für unsere Zustimmung zu Gehaltsverschiebungen/- kürzungen angeboten hat und was dem Beamtenbund anscheinend besser schmeckt als uns, sind keine wirklichen "Erfolge". Von "abgetrotzen" Zusicherungen kann schon gar keine Rede sein. Sie könnten die "Verhandlungen" ja auch so sehen: Wenn ich als Regierung bei den Personalkosten kürzen will, dann werfe ich der anderen Seite ein paar Zuckerl hin und erkläre großzügig, dass ich darauf verzichten will, wenn meinem eigentlichen Kernanliegen zugestimmt wird. Und dann droht man noch ein bisschen, wie heute in den Stuttgarter Nachrichten über Frank Krause transportiert, dass andernfalls alles noch viel schlimmer kommt. Manche greifen dann gerne danach - vor allem, wenn sie sich - wie bbw-chef Stich - nach der Kritik an der bbw- Kundgebung in der Liederhalle als ernsthafter Gesprächspartner wieder ins Spiel bringen wollen. So könnte es doch auch sein - nur mal so angedacht. Wer hätte dann die Spielregeln nicht begriffen? Ich verstehe auch nicht Ihren Vorwurf, wird würden die Interessen unserer Mitglieder nicht ernst nehmen. Unsere Mitglieder wollen keinen erneuten Gehaltsverzicht. Eine soziale Staffelung würde vor allem die Lehrer treffen, die ja in höheren Besoldungsgruppen sind. Und nicht zuletzt: Unser Verständnis von Solidarität ist, dass wir Gehaltseinbußen auch nicht den Jungen zumuten wollen, die noch gar nicht unsere Mitglieder sind. Man kann Interessenvertretung ja auch so verstehen, dass man sich heftig gegen Einkommensopfer seiner Mitglieder wehrt. Das ist unser Auftrag. Nichts anderes tun wir. Wenn die Regierung trotzdem kürzen will, soll sie dies tun - aber warum sollten wir dazu die Hand reichen? Jürgen Klose

9 Tarifpolitik: Entgeltordnung TV-L Datenverarbeitung Immer wieder gibt es hinsichtlich der Entgeltordnung TV-L Nachfragen zum IT-Bereich bzw. zum Bereich der Datenverarbeitung insbesondere bezüglich der Datenerfasser/-innen. Im Folgenden wird der aktuelle Stand dargelegt: Der aktuellen GdP-Broschüre zum TVL (Erläuterungen zur Entgeltordnung) sowie der Broschüre zur Entgeltordnung ist zu entnehmen, dass die Entgeltordnung TV-L bisher für die Angestellten der Datenverarbeitung (bzw. Beschäftigte in der Informationstechnik) gemäß 17 Absatz 1 Satz 2 TVÜ-L keine Anwendung findet; hier gilt weiterhin der Teil II Abschnitt B der Anlage 1a BAT. Im Mai diesen Jahres hatte sich die Gewerkschaftsseite mit den Arbeitgebern darauf verständigt, die bisherigen Tätigkeitsmerkmale des Teils II Abschnitt B der Anlage 1a zum BAT (ohne die Unterabschnitte V [Angestellte in der Datenerfassung], VI [Ang. in der Produktionssteuerung] und VII [Ang. in der Maschinenbedienung]) entsprechend den mit der TdL verabredeten Grundsätzen (lediglich redaktionelle Bereinigung der Tätigkeitsmerkmale, Berücksichtigung der bis zu sechsjährigen Aufstiege im Bereich bis zur Vergütungsgruppe Vc/Vb BAT bei der Entgeltgruppenzuordnung) mit Wirkung vom 1. Januar 2012 als Teil II Abschnitt 11 der Entgeltordnung zum TV-L in Kraft zu setzen. Gleichzeitig einigten sich beide Seiten nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen über Auswirkungen neuer Berufe und berufsbildungsrechtlicher Entwicklungen im Bereich der Informationstechnik zu verhandeln. Diese Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen und daher für den Teil II Abschnitt 11 noch keine Regelungen vorhanden. Gerade im Polizeibereich sind jedoch noch vermehrt Datenerfasser/- innen tätig, so dass ein Weglassen von Regelungen zu diesen Tätigkeitsmerkmalen nicht möglich ist. Die GdP hat daher veranlasst, dass diese Thematik am 19. Juli anlässlich des Verfahrensgesprächs hinsichtlich der Wiederaufnahme Berlins in die TdL angesprochen wurde. Markus Geyer (stellv. Geschäftsführer der Tarifgemeinschaft deutscher Länder) hat mitgeteilt, dass die TdL mit der weiteren Vereinbarung der Tätigkeitsmerkmale für den Bereich der Datenerfassung unter Anwendung der Grundsätze zu dem Umgang mit den bisherigen Aufstiegen einverstanden sei. Gemeint ist, dass auch im Bereich der Datenerfassung die Tätigkeitsmerkmale mit bis zu sechsjährigen Aufstiegen direkt der höheren Entgeltgruppe zugeordnet werden. Daraus folgt, dass bis zu einer endgültigen Regelung sich die Eingruppierung der Datenerfasser/- innen weiterhin nach den Tätigkeitsmerkmalen des Teils II Abschnitt B der Anlage 1a zum BAT i.v.m. der Anlage 4 zum TVÜ-Länder richtet. Dies ist im Hinblick auf die beabsichtigte inhaltliche Neuregelung der Merkmale für den IT-Bereich im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der Entgeltordnung zum TV-L ausdrücklich vereinbart worden (vergl. den durch 1 Nr. 6 Buchst. a Doppelbuchst. bb des Änderungstarifvertrages Nr. 4 zum TVÜ-Länder vom 2. Januar 2012 neu eingefügten Satz 2 des 17 Abs. 1 Satz 2 TVÜ-Länder). In der jetzt vorgesehenen Zwischenlösung für den Teil II Abschnitt 11 der Anlage A zum TV-L wird das bisherige Tätigkeitsmerkmal der Vergütungsgruppe IXb BAT als sogenanntes Einarbeitungsmerkmal nicht mehr vereinbart. Da es sich bei den bisherigen Tätigkeitsmerkmalen der Vergütungsgruppen VIII und VII BAT um Merkmale mit unterschiedlichen inhaltlichen Anforderungen handelt, werden diese Merkmale auch weiterhin getrennt in der Entgeltordnung zum TVL aufgeführt: Vergütungsgruppe VIII BAT wird der Entgeltgruppe 3 TV-L und Vergütungsgruppe VII BAT wird der Entgeltgruppe 5 TV-L zugeordnet. Wobei eine Eingruppierung nach dem Tätigkeitsmerkmal der Entgeltgruppe 5 neben der Erfüllung der herausgehobenen inhaltlichen Anforderungen eine Tätigkeitszeit in der Datenerfassung von einem Jahr voraussetzen wird. Es wird also von der Streichung der Einarbeitungszeit abgesehen materiell keine Veränderungen geben. M. Omari Foto: TM (GdP-BW)

10 DGB und SPD verhandeln weiter über Sparpaket: Gespräch über Altersermäßigung für besonders belastete ältere Beschäftigte vereinbart DGB wehrt sich weiter gegen Einkommensopfer der Beamtinnen und Beamten - DGB-Landeschef Nikolaus Landgraf: Wir wollen weder die grüne noch die rote Kröte schlucken! DGB und SPD-Landtagsfraktion sind nach dem heutigen Gespräch zu den von der Landesregierung geplanten Kürzungen im öffentlichen Dienst ohne Ergebnis auseinandergegangen. Beim zentralen Punkt, der zeit- und inhaltsgleichen Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamtenbesoldung, gab es keine Annäherung. DGB-Landeschef Nikolaus Landgraf erklärte nach dem kurzen Treffen heute Mittag: Die Beschäftigten wollen weder die grüne noch die rote Kröte schlucken: Ob Gehaltsanpassungen künftig zeitlich verschoben werden oder die Beamten gleich weniger als die Tarifbeschäftigten bekommen, macht keinen Unterschied. Unter diesen Vorzeichen wird es mit dem DGB keine Einigung geben. Weitere beschäftigungspolitische Themen, wie z.b. die Altersermäßigung für besonders belastete ältere Beschäftigte, wurden ins Spiel gebracht. Darüber soll weiter gesprochen werden.

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