Mit Infobrief 05/2019 haben wir direkt nach Abschluss der Tarifverhandlungen der Länder über das veröffentlichte Tarifergebnis informiert.
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- Carin Glöckner
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1 Infobrief Servicebereich Personal An alle Mitgliedsorganisationen Sehr geehrte Damen und Herren, 07/ mit diesem Infobrief erhalten Sie wichtige Informationen zum aktuellen Stand der Tarifeinigung der Länder vom und der derzeit laufenden Redaktionsverhandlungen. Alle Infobriefe finden Sie auch in unserem Archiv. Mit herzlichen Grüßen Bettina Schweizer Tarifeinigung der Länder Aktueller Stand Redaktionalle Änderungen zu erwarten - Veröffentlichte Tabellen wurden aus Einigungspapier wieder herausgenommen Mit Infobrief 05/2019 haben wir direkt nach Abschluss der Tarifverhandlungen der Länder über das veröffentlichte Tarifergebnis informiert. Aufgrund verschiedener Auslegungsfragen im Nachgang zur Einigung, insbesondere die Entgelttabellen für die Pflege und den Sozial- und Erziehungsdienst betreffend, haben wir über den Gesamtverband eine Anfrage bei der Tarifgemeinschaft der Länder (TDL) gestellt. Die veröffentlichten Tabellen basieren auf einem Angebot der TDL aus Verhandlungen zur Entgeltordnung in Informationen zu diesen Verhandlungen lagen bis zur Tarifeinigung in 2019 nicht vor, so dass sich im Nachhinein Fragen hinsichtlich der nun tatsächlich geltenden Tabellenwerte ab bzw ergeben haben. Die TDL hat zu unserer Anfrage wie folgt Stellung genommen: 1. Grundsätzliches zur Tarifeinigung
2 Alle Tabellen seien noch mit großer Vorsicht zu genießen, da man sich noch in Redaktionsverhandlungen befinde, gerade auch zu Fragen, die die Tabellenwerte betreffen. Es gebe eine Erklärungsfrist der Parteien bis zum nun (im ursprünglichen Einigungspapier stand der 15.4.). Daran schließen sich weitere Redaktionsverhandlungen an, deren Abschluss und Ergebnis man bisher noch nicht vorhersehen könne. Da es zu sehr vielen Nachfragen gekommen sei, hätte man die ursprünglich im Einigungspapier veröffentlichten Tabellen alle wieder herausgenommen (Link zum aktualisierten Einigungspapier ohne Anhänge). 2. Zur Einigung für die Pflege Die ursprünglich veröffentlichen Tabellen würden im Prinzip der P-Tabelle des TVöD VKA Stand plus 3,01% entsprechen. Verbindliche Auskünfte seien bis zum Abschluss der Tarifverhandlungen jedoch nicht möglich, da es insbesondere bei den Tabellenwerten für die Pflege sicherlich noch zu Änderungen kommen würde. 3. Zur Einigung für den Sozial- und Erziehungsdienst Auch hier würden die ursprünglich veröffentlichten Tabellenwerte, wie in der Pflege, dem Stand des TVöD VKA entsprechen. Die Überleitung soll zum kommen, ebenso eine weitere Erhöhung der Tabellenwerte zu diesem Zeitpunkt. Die komplexen Überleitungsregelungen müssten im Rahmen der Redaktionsverhandlungen noch im Detail besprochen werden. Weitere von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) veröffentlichte Informationen 1. Zur Einigung für den Sozial- und Erziehungsdienst Die Gehälter werden zum auf das Niveau der Gehälter im TVöD VKA angehoben. Das genaue Verfahren zur Berechnung der Tabellenwerte der S-Tabelle, die ab dem 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt wird, muss noch zwischen den Tarifparteien abgestimmt werden
3 Die kommunalen Eingruppierungsvorschriften und die besondere Entgelttabelle für den Sozial- und Erziehungsdienst (S-Tabelle des TVöD) sollen in den Tarifvertrag der Länder (TV-L) übernommen werden. 2. Zur Einigung für Lehrkräfte Die tarifliche Eingruppierung von Lehrkräften orientiert sich an der Besoldung von Beamtinnen und Beamten mit gleicher Tätigkeit. Eine Tabelle im Eingruppierungstarifvertrag (TV EntgO-L) ordnet jeder Besoldungsgruppe eine Entgeltgruppe zu. Der Besoldungsgruppe A 13 entspricht beispielsweise die Entgeltgruppe (EG) 13. Unterhalb der A 13 ist diese Tabelle allerdings nicht parallel: So wird beispielsweise der Besoldungsgruppe A 12 die EG 11 zugeordnet, der Besoldungsgruppe A 11 die Entgeltgruppe EG 10, der Besoldungsgruppe A 10 die Entgeltgruppe EG 9 und der Besoldungsgruppe A 9 die "kleine EG 9". Deshalb setzt sich die GEW seit Jahren für die sogenannte Paralleltabelle ein, in der jede Entgeltgruppe der numerisch gleichen Besoldungsgruppe zugeordnet ist: A 12 = EG 12, A 11 = EG 11 usw. Bislang waren die Länder dazu nicht bereit. Wer bereits die Angleichungszulage erhält, würde auch von der Paralleltabelle profitieren. Die GEW hatte für die Tarifrunde 2019 einen verbindlichen Zeitplan gefordert mit dem Ziel, zügig die vollständige Paralleltabelle zu erreichen. Doch das haben die Arbeitgeber strikt abgelehnt. Als Kompromiss haben sich die Gewerkschaften mit den Arbeitgebern darauf verständigt, die Angleichungszulage um 75 auf jetzt 105 Euro zu erhöhen. Diese deutliche Erhöhung ist ein großer und wichtiger Schritt für die angestellten Lehrkräfte. Die vollständige Paralleltabelle ist für die GEW damit aber nicht vom Tisch. In einer Protokollerklärung haben GEW und Arbeitgeber verbindlich vereinbart, dass nach Abschluss dieser Tarifrunde weiter über den Eingruppierungstarifvertrag und damit auch über die Entwicklung der Paralleltabelle verhandelt wird. Anders als in der Prozessvereinbarung 2017 wurden nicht nur Gespräche, sondern Verhandlungen vereinbart, die auch Spitzengespräche vorsehen. Festgehalten ist das in einer Protokollerklärung, die Bestandteil des Tarifvertrages ist. Damit ist dieses Thema deutlich aufgewertet worden. Hinweise zur Umsetzung der Tarifeinigung Aufgrund der Komplexität des vorliegenden Tarifergebnisses sowie der noch möglichen redaktionellen Änderungen, sollte mit einer Umsetzung des Tarifabschlusses abgewartet werden bis verlässliche Ergebnisse vorliegen. Die Auszahlung der neuen Entgelte rückwirkend ab sollte deshalb erst nach Unterzeichnung der neuen Änderungs- und Überleitungstarifverträge erfolgen. Es besteht kein Anspruch seitens der Beschäftigten auf eine frühere Umsetzung. Wir werden informieren, sobald die unterzeichneten Verträge vorliegen. Vor Juni/Juli 2019 ist voraussichtlich nicht damit zu rechnen.
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6 Powered by TCPDF ( SIE HABEN FRAGEN ODER MÖCHTEN IN UNSEREN NEWSLETTERVERTEILER AUGENOMMEN WERDEN? Schreiben Sie uns einfach eine Nachricht an IMPRESSUM Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Landesverband Baden-Württemberg e.v. Hauptstr Stuttgart Telefon: +49 (0) Telefax: +49 (0) Vorstand: Ursel Wolfgramm (Vorstandsvorsitzende) Registernummer / Vereinsregister Stuttgart VR 201 Steuernummer: / Inhaltlich Verantwortlicher gemäß 10 Absatz 3 MDStV: Ursel Wolfgramm HAFTUNGSAUSSCHLUSS Unser Angebot enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.
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