PROTOKOLL Seniorentreff vom 17. April 2013
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- Jens Fiedler
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1 KOPF PROTOKOLL Seniorentreff vom 17. April 2013 Eingeladen wurde mit Schreiben vom 27. März Anwesend waren: Attaoua Mohamed, Brenig Hans, Brettschneider Wolfgang, Cizic Josef, Eichelhardt Kurt, Gedigk Bernhard, Gedigk Ute, Hergenhahn Kurt, Jürgenson Alexander, Kalus Dorothee, Kiener Werner, Knöll Karlheinz, Klinkel Michael, Kutners Herbert, Ludwig Walter, Nagel Harald, Schuch Erika, Smeets Margit, Smeets Karl-Heinz, Wagner Alfons, Zschommler Christoph; Begrüßung Kollege Karlheinz Knöll begrüßt die Kolleginnen und Kollegen. Er entschuldigt seinen Stellvertreter, Kollegen Jupp Hecken, der kurzfristig erkrankt ist. Gegen das Protokoll vom 19. März 2013 gab es keine Einwände. Ein weiterer Willkommensgruß gilt dem Kollegen Christoph Schommler vom Rechtsschutz des DGB Koblenz. Er ist unser heutiger Referent. Nicht dabei ist die Verwaltungsstelle, die zeitgleich eine Parallelveranstaltung in der Königsbacher Brauerei hat. Knöll gratuliert dem Kollegen Michael Klinkel zu seinem Geburtstag im April. Das älteste Mitglied des Seniorenkreises, Kollege Willy Schneider feierte im April seinen 90. Geburtstag. Leider ist der Kollege heute verhindert. Zu aktuellen Themen aus der Verwaltungsstelle nimmt der Sprecher des Seniorenkreises wie folgt Stellung: Momentan geht es in der laufenden Tarifrunde in der Metall- und Elektroindustrie um 5,5 % mehr Lohn. Am findet in der VWSt. die Aktionskonferenz statt. Am Montag, dem 22. April beginnt die 2. Tarifverhandlung in Saarbrücken. Um 7.00 Uhr fährt ein Bus vom Parkplatz Oberwerth nach Saarbrücken. Interessenten können sich über die Verwaltungsstelle anmelden und mitfahren. Kommt es am 22. April zu keiner Einigung so Knöll gibt es ab dem 2. Mai Warnstreiks. Am 1. Mai findet in Koblenz die Maiveranstaltung des DGB mit der Ministerpräsidentin, Malu Dreyer, statt. Flyer hierzu liegen auf den Tischen bereit. Als weiteres Großereignis kündigt Knöll die Wahlkonferenz der VWSt. Koblenz, am 22. Juni 2013 an, bei der Kollege Reiner Göbel sein Amt in jüngere Hände legen wird. Nachfolger soll der Kollege Ali Yener werden. Der Seniorenkreis stehe hinter dieser Nominierung. Seniorenkreis Koblenz Protokoll Seite 1
2 Rechtsschutzversicherung über die IG Metall Karlheinz Knöll dankt dem Referenten, Kollegen Christoph Zschommler, dass er sich die Zeit genommen hat, um uns einiges zum Thema Rechtsberatung und Rechtsschutz als Inhalte einer Mitgliedschaft bei der IG Metall, zu berichten. In der Satzung der IGM ist diese Leistung verankert. Knöll fragt: wie oder wann können wir diese Leistung abrufen? Wo müssen wir uns hinwenden? Wer vertritt uns? Diese Fragen sollte nun unser Referent beantworten. Kollege Zschommler freut sich zunächst über die Einladung in diesen Kreis. Er sei als Rechtssekretär bei der DGB Rechtschutz GmbH in Koblenz beschäftigt. Für ihn sei der Kontakt mit den Menschen sehr wichtig. Er möchte mit uns über das sprechen, was von Interesse sei die Leistungen im Paket Mitgliedschaft bei der IG Metall: Deutschlandweit gibt es 111 Büros des Rechtsschutzes mit insgesamt 370 Rechtssekretären. In 2011 seien insgesamt Verfahren anhängig gewesen Erfolg: 300 Mio. EUR seien dabei erstritten worden. Zuständig sei man für das Arbeits- Sozial- und Beamtenrecht. Zschommler: Wir messen uns mit Konkurrenten am Markt. Er benennt hier stellvertretend den Rechtsschutz des VdK. Für den Kollegen Zschommler ist der Kontakt zum Betriebsrat sehr wichtig, weil es sich um AN-Vertretung handele und dabei die Gewerkschaft in der Nähe sei. Der Einstieg beim Rechtsschutz beginne mit dem Klageverfahren. Es sei vielen Gewerkschaftsmitgliedern nicht bewusst, dass in der Mitgliedschaft ein sozialrechtlicher Schutz verankert sei. Dabei habe sich die Kernarbeit verschoben. Waren es vor Jahren noch 2/3 aller Fälle, die dem Arbeitsrecht zuzuordnen waren, so hätte sich der Schwerpunkt in Richtung Sozialversicherungsträger verlagert. Er nennt hier u.a. die Krankengeldzahlung. Wann kann ein Gewerkschaftsmitglied den Rechtsschutz in Anspruch nehmen: Bei Erwerbsminderungsrente: Autounfall, Herzinfarkt, Schlaganfall.. auch für junge Arbeitnehmer kann sich plötzlich die Frage stellen. Dabei stehen höchstrichterliche Entscheidungen häufig in Konkurrenz zu aktuellen Gesetzesänderungen. Hinter denen steht fast regelmäßig der Vorsatz des Gesetzgebers, die Rentenversicherungsträger finanziell zu schonen und weniger das Interesse an Gerechtigkeit. Viele Fälle werden erst nach langem Rechtsstreit entschieden. Bei Berufskrankheit: Wer im Rahmen einer versicherten Tätigkeit dauerhaft erkrankt, erhält Verletztenrente Voraussetzung, die Krankheit ist als Berufskrankheit anerkannt. So drohen manches Mal langwierige Verfahren, bei denen sich Gutachten und Gegengutachten miteinander abwechseln. Bei der Krankenversicherung: Den Versicherten (und dabei insbesondere den Rentnern) werden durch die Kasse zunehmend Leistungen verweigert. So haben vor den Sozialgerichten die Streitigkeiten über die Gewährung oder die Höhe von Krankengeld oder über die Gewährung von Rehamaßnahmen zugenommen. Bei Rechten von Schwerbehinderten: Schwerbehinderte oder ihnen Gleichgestellten haben stärkere Rechte bei der Kündigung, Anspruch auf mehr Urlaubstage und das Recht auf Integration im Berufsleben Immer häufiger Seniorenkreis Koblenz Protokoll Seite 2
3 landen Streitigkeiten darüber bei den Sozialgerichten, im Rahmen von betrieblichen Eingliederungsmaßnahmen, auch vor den Arbeitsgerichten. Bei Arbeitslosengeld: Das ALG I ist eine Versicherungsleistung. Auseinandersetzungen mit der Arbeitsagentur haben häufig mit der Verhängung von Sperrzeiten oder Auflagen bei der Arbeitslosmeldung zu tun. Fälle im Zusammenhang mit dem ALG II betreffen meist die Bedarfsgemeinschaft, die Anrechnung von Vermögen, Streitigkeiten über angemessene Wohnraumkosten oder Zwangsumzüge in billigeren Wohnraum. Bei Rentenversicherung: Wichtige Arbeitsfelder der Juristen des DGB Rechtsschutzes sind im Rentenversicherungsrecht unter anderem Widerspruchs- und Klageverfahren wegen Durchsetzung von Renten bei verminderter Erwerbsfähigkeit oder wegen Gewährung von Rehamaßnahmen. Bei Pflegeversicherung: Ist der oder die Pflegebedürftige richtig eingestuft? Solche Fragen landen nicht selten vor dem Sozialgericht. Hier erhalten Gewerkschaftsmitglieder kompetente Unterstützung durch die Juristinnen und Juristen der DGB Rechtsschutz GmbH. Kollege Christoph Zschommler beantwortet viele Fragen der Kolleginnen und Kollegen. Zur Frage nach dem Weg zum Rechtsschutz, antwortet der Referent: Der gewerkschaftliche Rechtsschutz ist für Gewerkschaftsmitglieder kostenlos und im Mitgliedsbeitrag enthalten. Deshalb gilt: Bei einem rechtlichen Problem soll zunächst das örtliche Gewerkschaftsbüro aufgesucht werden. Es empfiehlt sich, vorher dort per oder Telefon einen Termin abzustimmen. Nach der Erstberatung durch die örtliche Gewerkschaft wird das Mitglied zum örtlichen Büro des DGB Rechtsschutz vermittelt. In dem Beratungsgespräch ermitteln die Rechtsschutz-Juristen die Interessenlage der Mitglieder und geben Auskunft über die Rechtslage uns die prozessualen Chancen. Die DGB-Rechtsschutz GmbH vertritt die Gewerkschaftsmitglieder im Antragsund Widerspruchsverfahren ebenso wie in allen sozialgerichtlichen Instanzen. Vor dem Bundessozialgericht und auch vor dem Europäischen Gerichtshof erhalten die Mitglieder Rechtsbeistand von ausgewiesenen Fachleuten der DGB Rechtsschutz GmbH aus dem Gewerkschaftlichen Centrum für Revision und Europäisches Recht. Die Diskussion verlagert sich anschließend auf das Thema: warum verlassen unsere Kolleginnen und Kollegen die IG Metall, wenn sie aus dem Berufsleben ausscheiden? Man war sich einig darüber, dass man mit dem moderaten Gewerkschaftsbeitrag für Rentner und Rentnerinnen mehr an Leistungen herausbekommt als man es hereinsteckt. Es sei eine Herausforderung dieses Kreises, unsere ehemaligen Kolleginnen und Kollegen darauf aufmerksam zu machen. Zusammenfassend könne doch festgestellt werden, dass man im Rentenalter den Rechtsschutz beispielsweise im Bereich Pflege, Zahlung Heimregelung, Schwerbehinderteneigenschaft oder EU-Rente in Anspruch nehmen könne. Man war sich einig, das Thema Mitgliedschaft vor Eintritt in die Rente mit der Verwaltungsstelle zu diskutieren, um gemeinsam Ansatzpunkte zu finden, wie Seniorenkreis Koblenz Protokoll Seite 3
4 Mitgliederhaltung in der IGM funktionieren kann. Kollege Christoph Zschommler ist dankbar, dass sein Referat auch über den Tellerrand hinaus was bewirkt hat. Er freue sich, wenn eine entsprechende Diskussion angestoßen werden könne. Kollege Karlheinz Knöll will sich mit der VWSt. zusammensetzen, um abzuklären, wie wir damit weiter umgehen. Der Arbeitskreisleiter dankt dem Kollegen Zschommler für ein gelungenes Referat. Er selbst sei der Meinung gewesen, dass das Rechtsschutzthema mehr ein trockenes Thema sei. Umso erfreulicher sei es, was dabei herausgekommen sei. Es liege jetzt an uns, wo, wann und warum wir seine Dienste künftig in Anspruch nehmen wollen und es liege auch an uns, den noch arbeitenden Kolleginnen und Kollegen klar zu machen, wie wichtig eine Mitgliedschaft über das Arbeitsleben hinaus ist. Verschiedenes Beim nächsten Treffen, am 10. Juli 2013 wird es ein Wiedersehn mit der Politikerin Sabine Bätzing Lichtenthäler MdB geben. Sie hatte uns in 2009 nach Berlin eingeladen. Nun schließe sich wieder der Kreis so Kollege Knöll. Wir wollen keine politische Themenvorgabe vornehmen, sondern Fragen stellen, die uns unter den Nägeln brennen. Für den Sommer ist ein Besuch mit Besichtigung bei der Firma BOMAG vorgesehen. Ein Termin steht noch nicht fest, sollte aber im August / September sein. Kollege Knöll wird den BRV, Kollegen Thomas Anhut ansprechen. Interesse besteht zu Themen wie: Gesetzliche Krankenversicherung quo vadis? Pflegeversicherung REHA ; Der Sprecher des Seniorenkreises, Kollege Karlheinz Knöll, dankt den Kolleginnen und Kollegen für s Kommen, wünscht eine gute Heimfahrt, eine schöne Frühlings- und Sommerzeit, auf dass man sich am 10. Juli gesund wieder zusammen finde. Die Sitzung endete um Uhr In eigener Sache: Mit dem Ausfall des Kollegen Jupp Hecken, fehlte ein waches Auge bei der Überwachung der Reihenfolge bei Wortmeldungen. Leider kam es zwischendurch auch zu Unaufmerksamkeiten durch Störungen. Das ist gegenüber unseren Referenten nicht fair. Das sollten wir künftig auch vermeiden. Ich hoffe, dass es beim Nächsten Mal wieder klappt vielen Dank! Koblenz, 09. Mai 2013 Für das Protokoll Karlheinz Knöll Seniorenkreis Koblenz Protokoll Seite 4
5 Seniorenkreis Koblenz Protokoll Seite 5
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