Information zum Thema. Eigenverbrauchsbesteuerung beim PKW-Auslandsleasing

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1 Information zum Thema Eigenverbrauchsbesteuerung beim PKW-Auslandsleasing A B C D E F G H I J K L M N O P Q R T U V W X Y Z A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z A L P H A B E T A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V I N F O R M A T I O N

2 Vorwort Seit einigen Jahren erfreut sich das PKW-Leasing via Deutschland hoher Beliebtheit. Ein österreichischer Unternehmer, der einen PKW in Deutschland least, kann sich nämlich die deutsche Umsatzsteuer (19%), die ihm von der Leasinggesellschaft in Rechnung gestellt wird, vom deutschen Finanzamt vergüten lassen. Im Gegensatz dazu sind in Österreich PKWs vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Die Problematik stellt sich in Österreich jedoch folgendermaßen dar: wer im Ausland einen PKW least und die ihm im Rahmen des Leasing verrechneten Vorsteuerbeträge geltend machen kann, muss diese Leasingleistung in Österreich wieder ver-ust-en, weil KFZ-Leasing in Österreich, und das ist der Gegensatz zum KFZ- Leasing in Deutschland, vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist. Mit dieser Regelung möchte der österreichische Fiskus den in Deutschland erworbenen Steuervorteil für österreichische Unternehmer wieder zunichte machen. Wenn ein österreichischer Unternehmer Leistungen wie z.b. Leasing oder Reparatur in einem anderen Mitgliedsstaat in Anspruch nimmt, in dem ein solcher Vorsteuerabzug vorgesehen ist und daher die Umsatzsteuer erstattet wird, dann greift dafür ein österreichisches Unikum und zwar die so genannte Eigenverbrauchsbesteuerung. K L M N O P Q R T U V W X Y Z A B C D E F G R S T U V W X Y Z A B C D E F G H I J C D E F G H I J K L M N O P Q R S U V W H I J K L M L E A S I N G N O P Q R S T U V

3 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R T U V W X Y Z H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z A A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S U V W X Y Z A B C D E F G H I J K L M L E A S I N G N O Diese Besteuerung zielt darauf ab, für die im Ausland anfallenden Leasingraten in Österreich 20% Umsatzsteuer abzuführen. Klares Ziel des Bundesministeriums für Finanzen ist es zu verhindern, dass inländische Unternehmer in den Genuss des Vorsteuerabzuges für PKW kommen und somit vermehrt zu ausländischen Leasinggesellschaften abwandern. Allerdings findet diese Eigenverbrauchsbesteuerung laut zahlreichen Experten keine Deckung im geltenden EU-Recht. So hat z.b. der Unabhängige Finanzsenat (kurz UFS) Linz entschieden, dass die seit in Kraft befindliche und neuerdings vom Finanzministerium bis Ende 2007 verlängerte und somit befristete Eigenverbrauchsbesteuerung nicht EUkonform ist. Analog zur ursprünglichen Befristung wird auch die neue Befristung der Eigenverbrauchsbesteuerung von vielen Finanzexperten als EU-rechtswidrig angesehen. Eine weitere Entwicklung bleibt in diesem Zusammenhang abzuwarten. Wie funktioniert das Vorsteuer- Vergütungsverfahren? Voraussetzung für das Erstattungsverfahren ist, dass Sie als Unternehmer im jeweiligen EU-Land (Deutschland) nicht ansässig und steuerpflichtig sind. Zum Nachweis Ihrer Unternehmertätigkeit müssen Sie bei Ihrem Finanzamt eine Unternehmerbescheinigung anfordern und dem Antrag beilegen. Anträge auf Erstattung sind mittels amtlichem Vordruck, den Sie von Ihrem Steuerberater oder auch über das Internet (z.b.: beziehen können, zu stellen. Der Antrag auf Vergütung muss beim Bundesamt für Finanzen spätestens am 30. Juni jenes Jahres eingegangen sein, das auf das Jahr folgt, in dem der Vergütungsanspruch entstanden ist. Die Antragsfrist ist eine Ausschlussfrist, die nicht verlängert werden kann. Als Unternehmer müssen Sie den Gesamtbetrag der Vergütung selbst berechnen, wobei die Vergütung mindestens einer Höhe von EUR 200,-- entsprechen muss. Der Antrag ist dann, zusammen mit den Originalbelegen und der Unternehmerbescheinigung (für die eigene Buchhaltung empfiehlt es sich aber auf alle Fälle Kopien anzufertigen) an die zuständige ausländische Finanzbehörde zu schicken. Für das Vorsteuer-Vergütungsverfahren in Deutschland finden Sie wertvolle Tipps und das gesamte Formularwesen online unter oder direkt beim Bundeszentralamt für Steuern, Dienstsitz Schwedt, Passower Chaussee 3b, Schwedt/Oder. Wie sich die Expertenmeinungen im Detail darlegen (zusammen mit Angaben zu den betreffenden Paragraphen und Gesetzestexten) und warum Sie sich auch in Zukunft auf die professionelle Betreuung der Alphabet Austria Fuhrparkmanagement GmbH verlassen sollten wird Ihnen in den nun folgenden Seiten ausführlich erklärt. Diese Informationen führen Sie durch die aktuellen Bestimmungen. Wir ersuchen aber gleichzeitig um Verständnis, dass diese nur einen zusammenfassenden Überblick geben können. Ihr Steuerberater kann Sie aber sicher detailliert und auf Ihr Unternehmen abgestimmt beraten.

4 Information der Steuersektion des Bundesministerium für Finanzen vom : Kein Vorsteuerabzug bei PKW-Leasing im Ausland Der EuGH hat in seinem Urteil vom Cookies World festgestellt, dass die unbefristete österreichische Eigenverbrauchsbesteuerung beim PKW-Leasing nicht zulässig ist. Der EuGH folgt damit den Schlussanträgen des Generalanwaltes vom 10. Oktober Österreich hat nunmehr um den Bedenken des Generalanwaltes Rechnung zu tragen bereits Anfang des Jahres 2003 die Eigenverbrauchsbesteuerung befristet. Eine solche Möglichkeit sieht Art 17 (7) der 6. MWSt-Richtlinie vor. Gemäß dieser Richtlinie kann ein Mitgliedstaat aus konjunkturellen Gründen das Recht auf Vorsteuerabzug ausschließen bzw. wenn keine Mehrwertsteuerbelastung stattgefunden hat, eine Besteuerung durchführen. Eine solche Bestimmung muss zeitlich beschränkt sein und ist nur nach Konsultation des EU-Mehrwertsteuerausschusses zulässig. Die Konsultation Österreichs wurde im Mehrwertsteuerausschuss geführt und die Eigenverbrauchsbesteuerung ist bis zum auch zeitlich begrenzt. Somit wurden nach Ansicht Österreichs beide Bestimmungen zur Durchführung der Eigenverbrauchsbesteuerung erfüllt. Das diesbezügliche Bundesgesetzblatt (BGBl I 10/2003) ist am 28. März 2003 erschienen. Zusammenfassend kann daher festgehalten werden, dass das Urteil des EuGH vom im Fall Cookies World zur alten unbefristeten Rechtslage ergangen ist. Die neue Rechtslage ist bis (neuerdings bis Ende 2007 verlängert) befristet und somit durch den oben angeführten Art 17 (7) der 6. MWSt-RL gedeckt. Quelle : O P Q R T U V W X Y Z A B C D E F G U V W X Y Z A B C D E F G H I J G H I J K L M N O P Q R S U V W L M L E A S I N G N O P Q R S T U V

5 Die derzeitige Situation: Kein Vorsteuerabzug bei PKW in Österreich Das österreichische Umsatzsteuergesetz sieht prinzipiell einen Auschluss vom Vorsteuerabzug für Anschaffung, Miete und Betrieb von PKW, Kombis und Motorrädern vor. Ausgenommen sind nur Fahrschulfahrzeuge, Vorführfahrzeuge und KFZ der Autohändler, die zum Verkauf bestimmt sind, als auch Mietwagen und Taxis, die zu mehr als 80% betrieblich genutzt werden. Für den Fall, dass ein österreichischer Unternehmer Leistungen wie z.b. Leasing oder Reparatur in einem anderen Mitgliedstaat in Anspruch nimmt, in dem ein solcher Vorsteuerabzug vorgesehen ist und daher die entsprechende Umsatzsteuer erstattet wird, greift dafür eine österreichische Einzigartigkeit, nämlich die Regelung der so genannten Eigenverbrauchs- Bestimmung. Wie funktioniert PKW-Leasing im Ausland? Eine immer größer werdende Anzahl von kostenbewussten österreichischen Unternehmern leasen ihren PKW im benachbarten Deutschland. So wird es ihnen in Deutschland ermöglicht, die bei ihrem deutschen Leasinggeber entstandene Umsatzsteuer in Höhe von 19% bis zum 30. Juni des Folgejahres als Vorsteuer vom deutschen Fiskus zurückzuholen, wenn das Fahrzeug einer unternehmerischen Nutzung unterzogen war. Der deutsche Umsatzsteuersatz von 19% bietet allerdings auch für private Leasingnehmer einen Vorteil gegenüber der 20%-igen USt in Österreich. Dieser Vorteil bezieht sich allerdings nur auf die Miete des Fahrzeuges, nicht jedoch auf den späteren Ankauf des Fahrzeugs zum so genannten Restwert. Optimal wäre demnach ein Leasingvertrag mit maximaler Mietvorauszahlung und mit hohen monatlichen Raten (Vollamortisationsvertrag). Q R T U V W X Y Z A B C D E W X Y Z A B C D E F G H I J I J K L M N O P Q R S U V W L E A S I N G N O P Q R S

6 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R T U V W X Y Z H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z A A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S U V W X Y Z A B C D E F G H I J K L M L E A S I N G N O Was macht der österreichische Fiskus? Der österreichischen Finanz ist diese Vorgehensweise nicht neu und sie hat zur Sicherung des inländischen Steueraufkommens einen eigenen Eigenverbrauchstatbestand ( 1 Abs 1 Z 2 lit d UStG) konstruiert. Dies bedeutet, dass für die ausländische Leasingrate in Österrreich 20% Umsatzsteuer abgeführt werden muss. Damit soll die Inanspruchnahme von genau solchen Leistungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat, in dem solche Einschränkungen nicht vorgesehen sind und die daher die entsprechende Vorsteuer rückerstatten, verhindert werden. Es ist kein Geheimnis, dass diese Regelung im Wesentlichen auf Leasing und Reparatur von österreichischen PKW insbesondere in Deutschland abzielt. Verstoß gegen die 6. MwSt-Richtlinie der EU? Um ein etwaiges Vertragsverletzungsverfahren vor dem EuGH zu gewinnen, wurde nun Anfang 2003 dieser spezielle Eigenverbrauchstatbestand bis zum befristet. Erst im Juli 2005 wurde diese Bestimmung im Nationalrat bis zum verlängert. Damit sei nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen untermauert, dass diese innerstaatliche Maßnahme der doppelten Besteuerung einer Dienstleistung (einmal in Deutschland, allerdings für Unternehmer mit der Vorsteuererstattung und ein zweites Mal in Österreich unter dem Titel des Eigenverbrauches) aus konjunkturellen Gründen eingeführt wurde und daher EU-konform ist. Manche Fachleute sind darüber durchaus anderer Ansicht, wie auch die nun folgende und jene im letzten Teil dieser Informationsbroschüre abgebildeten Stellungnahmen zeigen.

7 A B C D E F G H I J A L P H A B E T A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z A B C D E F G H H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z A B C D E F G Y Z A B C D E F G H I J A L P H A B E T A B C D E F Eigenverbrauch bei PKW-Auslandsleasing (Neue bis Ende 2005 befristete Rechtslage) Der herrschenden Ansicht in der Literatur folgend entschied der UFS, dass auch die ab 29. März 2003 in Kraft befindliche und aktuell bis Ende 2007 befristete Eigenverbrauchs-Bestimmung des Bundesministeriums für Finanzen mangels EU-rechtlicher Deckung nicht angewendet werden darf. In dem vom UFS zu entscheidenden Berufungsverfahren war das Vorliegen einer PKW-Miete von einer deutschen Betriebsstätte und somit die grundsätzliche Steuerpflicht der Vermietung in Deutschland am Sitz der Betriebsstätte unstrittig. In der Entscheidung wird zunächst ausgeführt, dass nach der EuGH-Entscheidung in der Rechtssache Cookies World vom zur Rechtslage vor dem die Artikel 5, 6 und 17 der 6. MwSt-Richtlinie keine Grundlage für die österreichische Eigenverbrauchsbesteuerung bilden können. Wie der EuGH ausgeführt hat, soll nach der 6. MwSt- Richtlinie die Vermietung von Beförderungsmitteln endgültig am Ort der festen Niederlassung des Vermieters besteuert werden. Daneben darf es zu keiner Doppelbesteuerung des selben wirtschaftlichen Vorgangs kommen. Auch die Entstehungsgeschichte der Eigenverbrauchsbesteuerung beim PKW-Auslandsleasing spricht gegen das Vorliegen der von Art 17 Abs 7 der 6. MwSt-Richtlinie geforderten konjunkturellen Gründe. Mit der durch BGBl I 1995/21 per in Kraft getretenen ursprünglichen Bestimmung sollte die Umgehung des Vorsteuerausschlusses für PKW und Kombi bei einer Miete im Ausland vermieden werden. Wie sich aus dem EuGH-Verfahren in der Rechtssache Cookies World und den Stellungnahmen Österreichs hiezu ergibt, sollte die Eigenverbrauchsbesteuerung beim Auslandsleasing auf die in der 6. MwSt-Richtlinie vorgesehenen Eigenverbrauchsbesteuerungen bzw auf die Beibehaltung eines Vorsteuerausschlusses nach Art 17 Abs 6 der 6. MwSt- Richtlinie gestützt werden. Da somit die Eigenverbrauchsbesteuerung des 1 Abs 1 Z 2 lit d UStG 1994 keine Deckung in der 6. MwSt-Richtlinie findet und es den Mitgliedstaaten untersagt ist, nicht durch die Richtlinie gedeckte Steuertatbestände zu normieren, kann die genannte Bestimmung keinesfalls zum Nachteil des Abgabepflichtigen angewendet werden.

8 I J K L M N O P Q R S U V W X Y Z A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z A B C D E F G H I J A L P H A B E T K L M N O P Q R S T U V W X G H I J K L M N O P Q R S U V W X Y Z A B C D E F G Als nach Veröffentlichung des Schlussantrages des Generalanwaltes erkennbar wurde, dass der EuGH dieser Ansicht wahrscheinlich nicht folgen werde, wurde die Bestimmung mit dem Ziel ihrer Aufrechterhaltung durch das BGBl I 2003/10 bis Ende 2005 (aktuell Ende 2007) befristet und angeführt, dass die Eigenverbrauchsbesteuerung nun auf Art 17 Abs 7 der 6. MwSt-Richtlinie beruhe (siehe Information des BMF vom , ÖStZ 2003, 55). Zudem wurde vom UFS aus den genannten Gründen Art 17 Abs 7 der 6. MwSt-Richtlinie nicht als taugliche Grundlage für die österreichische Eigenverbrauchsbesteuerung beim PKW- Auslandsleasing anerkannt. Dr. Ansgar Unterberger* *Der Autor ist hauptberufliches Mitglied des Unabhängigen Finanzsenats, Außenstelle Linz. Nach der Entscheidung des UFS gelten die Argumente des EuGH aus der Entscheidung in der Rechtssache Cookies World hinsichtlich der europarechtlichen Eigenverbrauchsbesteuerung und der Beibehaltung des Vorsteuerausschlusses auch nach Inkrafttreten des BGBl I 2003/10 weiter. Der EuGH hatte hinsichtlich der unternehmerischen Nutzung des PKW auf die Nutzung im Sitzstaat des Vermieters und somit im Staat des möglichen Vorsteuerabzugs abgestellt. Irrelevant erschien ihm, dass die Anmietung nach innerstaatlichem Recht als nicht für das Unternehmen erfolgt gilt. A B C D E F G H I J K L M N O P Q R T U V W X Y Z H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z A A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S U V W X Y Z A B C D E F G H I J K L M L E A S I N G N O

9 N O P Q R S T U V W X Y Z A B C D E F G H I J A L V W X Y Z A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U U V W X Y Z A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T L M N O P Q R S T U V W X Y Z A B C D E F G H I J V W X Y Z A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U

10 P H A B E T A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S U V W X Y Z A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z A B C D E F G H I J A L P H A B E T K L A L P H A B E T A B C D E F G H I J K L M N O P Q R V W X Y Z A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T

11 C D E F G H I J A L P H A B E T A B C D E F G H I J K M N O P Q R S T U V W X Y Z A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z A B C D E F G H I J B C D E F G H I J A L P H A B E T A B C D E F G H I M N O P Q R S T U V W X Y Z A B C D E F G H I J K

12 L M N O P Q R S U V W X Y Z A B C D E F G H L M N O P Q R S T U V W X Y Z A B C D E F G A L P H A B E T K L M N O P Q R S T U V W X J K L M N O P Q R S U V W X Y Z A B C D E F G H L M N O P Q R S T U V W X Y Z A B C D E F G Quelle: LINDE VERLAG WIEN Ges.m.b.H. SWK Steuer- und WirtschaftsKartei, Ausgabe 23/24/August 2003 Ausgabe 28/Oktober 2003 Ausgabe 10/April 2005 Ausgabe 23/24/August 2005 Wir danken dem LINDE VERLAG für die freundliche Genehmigung.

13 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R T U V W X Y Z A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z A L P H A B E T A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V I N F O R M A T I O N Alphabet Austria Fuhrparkmanagement GmbH Adresse Siegfried-Marcus-Straße Salzburg Telefon Fax office@alphabet.at Internet

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