für Gesuche betreffend die Bewilligung als inländische Börse und börsenähnliche Einrichtung

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1 WEGLEITUNG für Gesuche betreffend die Bewilligung als inländische Börse und börsenähnliche Einrichtung Ausgabe vom 11. Juni 2014 Zweck Diese Wegleitung soll als Arbeitsinstrument die Erstellung von Gesuchen für Gesuchsteller erleichtern. Sie begründet keine Rechtsansprüche. Die Wegleitung nennt die Angaben und Belege, die in der Regel erforderlich sind. Dies schliesst nicht aus, dass vom Gesuchsteller zusätzliche Angaben gemacht oder von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) weitere Angaben und Unterlagen verlangt werden. Das Gesuch ist in einer schweizerischen Amtssprache abzufassen. Nach Rücksprache mit der FINMA werden in begründeten Fällen auch Gesuche in englischer Sprache zugelassen. Wird ein Gesuch durch einen Rechtsvertreter eingereicht, so ist dessen Bevollmächtigung im Original nachzuweisen. Das Finanzmarktaufsichtsgesetz (FINMAG; SR 956.1), das Börsengesetz (BEHG; SR 954.1), die Börsenverordnung (BEHV; SR ) sowie die Börsenverordnung-FINMA (BEHV-FINMA; SR ) können beim Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL; oder von der Internetseite der Bundesbehörden ( heruntergeladen werden. Diese Dokumente können auch von der Homepage der FINMA ( heruntergeladen werden. Geltungsbereich Wer eine Börse betreiben will, bedarf einer Bewilligung der FINMA (Art. 3 Abs. 1 BEHG). Zudem können börsenähnliche Einrichtungen ganz oder teilweise dem Gesetz unterstellt werden (Art. 3 Abs. 4 BEHG i.v.m. Art. 16 BEHV). Das entsprechende Gesuch ist der FINMA einzureichen (Teil I). Bei Änderungen der Umstände, die der Bewilligung zugrunde liegen, ist für die Weiterführung der Tätigkeit als Börse bzw. börsenähnliche Einrichtung vorgängig die Genehmigung der FINMA einzuholen (Teil II). Einer Börse bzw. börsenähnliche Einrichtung darf erst nach Erhaltung der Bewilligung betrieben werden. Wer eine Börse bzw. börsenähnliche Einrichtung betreibt, ohne im Besitz der hierfür erforderlichen Bewilligung zu sein, macht sich strafbar (Art. 44 FINMAG). Laupenstrasse 27, 3003 Bern Tel. +41 (0) , Fax +41 (0)

2 I. Bewilligungsgesuch Im Bewilligungsgesuch ist der Nachweis zu erbringen, dass sämtliche Bewilligungsvoraussetzungen gemäss Art. 3 ff. BEHG und Art. 6 ff. BEHV erfüllt sind. Vor Gesuchseinreichung hat der Gesuchsteller die Möglichkeit, sein Projekt mit der FINMA zu besprechen. Erfahrungsgemäss wird dadurch die Gesuchsbearbeitung vereinfacht und die Verfahrensdauer verkürzt, indem kritische Punkte erläutert und Lösungsmöglichkeiten vorab diskutiert werden können. Das Gesuch hat in der Regel die nachfolgend aufgezählten Angaben und/oder Dokumente zu enthalten. Für die Bewilligung börsenähnlicher Einrichtungen kann in Absprache mit der FINMA und nach Bestimmung des anwendbaren Aufsichtsrahmens auf nicht aufsichtsrelevante Angaben und Dokumente verzichtet werden. 1. Allgemeine Informationen 1.1 Gründe und Absicht für die Erlangung einer Bewilligung als Börse oder börsenähnliche Einrichtung 1.2 Entwicklung und Tätigkeitsbereiche des Gesuchstellers, ggf. der Gruppe 1.3 Organigramm und Beschreibung der Gruppe (namentlich das Vorliegen einer konsolidierten Überwachung ggf. im Ausland und für jede Gruppengesellschaft, Land der handelsrechtlichen Registrierung, Firma, Sitz/Domizil, Aktivitäten, Finanzmarktaufsichtsbehörde usw.) 2. Bewilligungsträger 2.1 Firma, Sitz und Adresse der Gesellschaft (inkl. Telefon, Fax, und Internetseite) 2.2 Firmenzweck und Beschreibung der bisher ausgeübten Aktivitäten (inkl. Kopie des Handelsregisterauszuges und der Statuten) 2.3 Vorhandene und/oder geplante Beteiligungen an anderen Unternehmen in der Schweiz und im Ausland 2.4 Businessplan über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren ab voraussichtlicher operativer Tätigkeit der Börse bzw. börsenähnlichen Einrichtung und, falls vorhanden, die Jahres- und Revisionsberichte der letzten drei Jahre inkl. Management Letter 3. Börse bzw. börsenähnliche Einrichtung 3.1 Zweck und Beschreibung der Börse, Beschreibung der Handelsplattform (präzise Angaben namentlich zu Marktmodell, Ordertypen, Matching-Mechanismen und Preisfindung), der geplanten Handelstätigkeiten und der Abwicklung der Transaktionen sowie Beschreibung aller weiteren für die beabsichtigte Börsentätigkeit relevanten Informationen (strategische Ausrichtung, technische Innovationen, Statistiken usw.) 3.2 Kopie der internen Dokumentation (Art. 3 Abs. 2 Bst. a, Art. 4 ff. BEHG), insbesondere: Börsenreglement / Reglement zur Organisation / Handelsreglement (Art. 5 Abs. 1 BEHG) Kotierungsreglement / Reglement über die Zulassung von Effekten zum Handel (Art. 8 BEHG) 2/5

3 Teilnehmerreglement / Reglement über die Zulassung, die Pflichten und den Ausschluss von Effektenhändlern (Art. 7 BEHG) Reglement betreffend die Aufgaben und Kompetenzen sowie die Zusammensetzung des Organs für die Zulassung von Effekten (Art. 8 BEHG, Art. 6 BEHV) Reglement betreffend Aufgaben und Kompetenzen der Überwachungsstelle (inkl. Beschrieb ihrer personellen und organisatorischen Unabhängigkeit, sowie ihrer personellen und sachlichen Dotierung; Art. 8 BEHV) Reglement betreffend Zusammensetzung, Aufgaben, Kompetenzen, Organisation und Verfahren der Beschwerdeinstanz (Art. 9 BEHG) Verweis auf die entsprechenden internen Bestimmungen bezüglich: der Pflicht zur Führung eines Journals und zur Bekanntmachung aller für die Transparenz des Effektenhandels erforderlichen Angaben (Art. 5 Abs. 2 und 3 BEHG) der eingesetzten Mittel zwecks Entgegennahme und Behandlung der Meldungen von Effektenhändlern im Rahmen der börsengesetzlichen Meldepflichten (Art. 15 BEHG, Art. 2 ff. BEHV-FINMA) der Überwachung des Marktes, insbesondere hinsichtlich der Kursbildung, den Abschluss und die Abwicklung der Transaktionen (Art. 6 Abs. 1 BEHG) der eingesetzten Mittel, um mögliche Gesetzesverletzungen oder sonstige Missstände aufdecken zu können und die FINMA darüber zu benachrichtigen (Art. 6 Abs. 2 BEHG) 3.3 Liste der bereits angeschlossenen bzw. potentiellen Teilnehmer (Effektenhändler) 3.4 Angabe der Gründe, die gegebenenfalls einen Verzicht auf eine ganze oder teilweise Unterstellung unter das Gesetz rechtfertigen würden (Art. 3 Abs. 4 BEHG, Art. 15 Abs. 1 BEHV) 4. Direkte und indirekte Beteiligte 4.1 Aktienkapital (Struktur, Aufteilung, Nominalwert, Liberierung usw.) 4.2 Auflistung aller Aktionäre mit einer direkten oder indirekten Beteiligung an den Stimmrechten von 10% oder mehr (bis hin zum finalen wirtschaftlich Berechtigten, unter Angabe der Stimmrechte und der Kapitalbeteiligung) 4.3 Angaben über allfällige Vereinbarungen sowie über andere Möglichkeiten einer Beherrschung oder einer massgebenden Beeinflussung. Gegebenenfalls sind die diesbezüglichen Dokumente einzureichen 4.4 Für jeden qualifiziert Beteiligten: Erklärung betreffend hängige und abgeschlossene Verfahren, Erklärung über qualifizierte Beteiligungen und Erklärung über weitere Mandate 1 5. Verantwortliche Mitarbeiter (Art. 3 Abs. 2 Bst. b und c BEHG, Art. 9 BEHV) 5.1 Verwaltungsrat / Organ für die Oberleitung, Aufsicht und Kontrolle: Zusammensetzung und Organisation unter Angabe des Präsidenten, des Vizepräsidenten, der Mitglieder sowie der Mitglieder allfälliger Ausschüsse 1 Die Erklärungen können von folgender Internetseite heruntergeladen werden: Rubrik «Beaufsichtigte», «Börsen und Märkte». 3/5

4 Strafregisterauszug Erklärung über qualifiziert Beteiligungen Geschäftsleitung: Zusammensetzung, die Organisation und die Kompetenzen Strafregisterauszug Erklärung über qualifizierte Beteiligungen 1 Ausbildungsabschlüsse und Diplome Arbeitszeugnisse der ehemaligen Arbeitgeber 5.3 Leiter der börslichen Überwachungs- und Zulassungsstelle: Strafregisterauszug Erklärung über qualifizierte Beteiligungen 1 Ausbildungsabschlüsse und Diplome Arbeitszeugnisse der ehemaligen Arbeitgeber 6. Interne Organisation (auf Gesellschaftsebene) 6.1 Statuten, Organisationsreglement, ggf. Kompetenzordnung 6.2 Reglemente betreffend die Risikoorganisation und die Compliance 6.3 Reglement betreffend den Eigenhandel der Mitarbeitenden 6.4 Organigramm (versehen mit den wichtigsten Stelleninhabern) 6.5 Ergänzende Angaben zur Organisation: Personal (Anzahl Mitarbeiter, Beschäftigungsgrad) Infrastruktur, Logistik und Informatik Angabe zur Delegation von Aufgaben und Auslagerungen Angabe zu Risikomanagement, internes Kontrollsystem und Compliance sowie gegebenenfalls Angaben über die interne Revision 7. Prüfgesellschaft 7.1 Aufsichtsrechtliche Prüfgesellschaft Schriftliche Annahmeerklärung des aufsichtsrechtlichen Prüfungsmandats Ausgefüllter Fragebogen über Dienstleistungen zugelassener Prüfgesellschaften 7.2 Prüfgesellschaft im Rahmen des Bewilligungsverfahrens (Bewilligungsprüfer) 4/5

5 Schriftliche Annahmeerklärung des Mandats als Prüfgesellschaft im Bewilligungsverfahren (Bewilligungsprüfer) Ausgefüllter Fragebogen über Dienstleistungen zugelassener Prüfgesellschaften Umfassende Stellungnahme der Prüfgesellschaft nach separater Wegleitung zu Bestätigungen der Prüfgesellschaften im Bewilligungsverfahren II. Änderungsgesuch Falls sich die Umstände, die der Bewilligung zugrunde liegen, ändern (Änderung der Gesellschaftsstruktur, Änderungen in den Beteiligungsverhältnissen, in den Organen oder in der internen Organisation usw.), ist für die Weiterführung der Geschäftstätigkeit die vorgängige Genehmigung der FINMA einzuholen (Art. 3 Abs. 5 BEHG). Zudem müssen Änderungen der Reglemente der FINMA ebenfalls vorgängig zur Genehmigung unterbreitet werden (Art. 4 Abs. 2 BEHG). Das Gesuch muss eine detaillierte und begründete Beschreibung der Änderungen enthalten, begleitet von allen relevanten Angaben und geänderten Dokumenten (mit entsprechend markierten Stellen). Je nach Änderungen empfiehlt es sich, diese mit der FINMA vorzubesprechen. 5/5

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