1. Arbeitsgrundlagen/Standards Zielsetzung, fachlich eigenständige Form der Jugendhilfe Erweiterung auf delinquente Kinder
|
|
- Pia Waldfogel
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Skript zum Einführungsreferat Jugendhilfe im Strafverfahren an Berliner Gerichten Standards und Erfahrungen 3. Expertengespräch / DBH-Projekt Übergangsmanagement am in Kassel 1 1. Arbeitsgrundlagen/Standards anhand der Ausführungsvorschriften über die Mitwirkung der Jugendhilfe in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz (AV-JGH) Vorbemerkungen: Zum in Kraft getreten Veröffentlicht im Amtsblatt für Berlin 61. Jahrgang Nr. 31 A 1262 A ausgegeben am 22. Juli 2011 und abrufbar auch unter: Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung eines Berlin einheitlichen Handelns der Jugendhilfe im Strafverfahren/JGH Erlass war notwendig geworden: a) formal gesehen: mit dem Auslaufen des Vorgängers (2004) b) zur Sicherung fachlicher Standards und zur Verbesserung der Zusammenarbeit der JÄ und dem Jugendgericht (u.a. als Folge struktureller Veränderungen in den JÄ im Zusammenhang mit der Sozialraumorientierung und in Reaktion auf Beschwerden aus der Justizverwaltung über die mangelnde Qualität in der Zusammenarbeit mit einzelnen JGHs) Eingeflossen u.a. sind: Ergebnisse aus den 2007 verabschiedeten Handlungsempfehlungen Empfehlungen zur Zusammenarbeit zwischen dem Jugendgericht des AG TG und den JÄ der Bezirke bei deren Mitwirkung im jugendgerichtlichen Verfahren Ergebnisse der U-AG der AG 1 der Berliner Öffentlichen Jugendhilfe (AG BÖJ) Ausführungen im Bericht der LAG 78 an den LJHA Berlin zur Situation der Berliner Jugendhilfe im Strafverfahren und der Beschluss des LJHA vom , die AV bis zum Ende der Legislaturperiode dem LJHA zur Stellungnahme vorzulegen und zu verabschieden. Der Weg bis dahin war nicht problemlos: es bedurfte eines mehrjährigen Abstimmungsprozesses - Hauptaugenmerk war darauf gerichtet, zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen - Unter inhaltlichem Aspekt gesehen, ist insbesondere eine Schärfung des Aufgabenfeldes JGH vorgenommen worden und eine Festschreibung der notwendigen Kooperation und Vernetzung aller am Jugendstrafverfahren beteiligten Professionen erfolgt. Zu den neuen Regelungen/Standards gehören insbesondere: das Einfügen einer Zielsetzung, die klarstellt, dass die AV eine am sozialräumlichen und lebensweltbezogenen Konzept orientierte Vorschrift ist, die sowohl die Standards der JGH als auch die Abläufe an den Schnittstellen zu den anderen Aufgaben und Leistungen der Jugendhilfe regelt (Abschnitt I, Nr. 1) das Unterstreichen, dass die Wahrnehmung der Aufgabe Mitwirkung der Jugendhilfe in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz eine justizorientierte, fachlich eigenständige Form der Jugendhilfe mit sachlicher Eingebundenheit in das Jugendamt ist (Abschnitt I, Nr. 2) die zukunftsorientierte Erweiterung des Aufgabenfeldes in Bezug auf delinquente Kinder, was die fachliche Beratung und Zusammenarbeit der sozialpädagogischen Fachkräfte innerhalb der JÄ festschreibt hierzu zählen insbesondere die Entgegennahme und das Auswerten der polizeilichen. Schlussberichte sowie die Beratung der fallzuständigen Sozialarbeiter/innen (Abschnitt I, Nr. 2, Abs. 4 b) 1 Regina Lätzer / Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, Bernhard-Weiß-Str. 6, Berlin /Referat Kinder- und Jugenddelinquenz
2 2 die Aufgabenbeschreibungen zur Prävention und Diversion sowie Kooperation im Jugendstrafverfahren hier insbesondere die Mitwirkung in der Gestaltung von Projektwochen in Schulen zum Rechtskundepaket und ihre Aufgaben im Vorfeld des Strafverfahrens hinsichtlich der Umsetzung der Diversionsmaßnahmen, insbesondere TOAs (Abschnitt I, Nr. 3, Abs. 2 und Abschnitt I, Nr. 4) die Festschreibung, die Angeklagten auf die Hauptverhandlung vorzubereiten und mit ihnen unmittelbar nach der Urteilsverkündung den Inhalt der Entscheidung des Jugendrichters aus sozialpädagogischer Sicht zu erörtern um sicherzustellen, dass sie das Ergebnis der Hauptverhandlung und deren Konsequenzen verstanden haben. Dies dient (in hohem Maße) der Sicherung ihrer Mitwirkungs- und Veränderungsbereitschaft (Abschnitt IV, Nr. 18, Abs. 3) Sicherstellung, dass sich die Sozialarbeiter/innen bei Inanspruchnahme von Angeboten freier Träger von den sozialpädagogischen. Inhalten überzeugen und sich der Qualitätsdialoge in Zusammenarbeit mit der Senatsjugendverwaltung bedienen (Abschnitt V, Nr. 19 Abs. 2) wichtig ist: Die Auswahl der Angebote adressatengerecht bzw. auch zielgerichtet vorzunehmen sowie bei der Auswahl die besondere Situation der Jgd./Hw. zu beachten unter Berücksichtigung der Interessen, Neigungen und Fähigkeiten (Abschnitt V, Nr. 19 Abs. 1) Die Festschreibung einer umgehenden Kontaktaufnahme bei Bekanntwerden von Inhaftierung (Abschnitt II, Nr. 12, Abs. 6) die Festschreibungen zur Notwendigkeit einer durchgehenden Betreuung straffällig gewordener junger Menschen, insbesondere für die krisenhaft erlebte Zeit bei Freiheitsentzug, verbunden mit: regelmäßig und in überschaubaren Zeiträumen Verbindung zu den Inhaftierten halten und mit den entsprechenden Sozialdiensten, Bewährungshilfe eng zusammenarbeiten (Abschnitt V, Nr. 21 und 22) die Herausstreichung notwendiger Unterstützung zur Wiedereingliederung nach der Haftentlassung und der Gewährleistung von Beziehungskonstanz, insbesondere im Hinblick auf das besondere Rückfallrisiko innerhalb der ersten sechs Monate nach der Haftentlassung (Abschnitt V, Nr. 22 Abs. 1) 2. Finanzierungsgrundlage für die Ambulanten Maßnahmen nach dem JGG Auszug: Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) 50 Hilfe für delinquente Jugendliche und Heranwachsende (1) Die Jugendhilfebehörden arbeiten mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft, den Gerichten, anderen zuständigen Stellen und der freien Jugendhilfe zusammen, um für straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende geeignete erzieherische Hilfen zu entwickeln und einzusetzen, damit Freiheitsentzug vermieden oder verkürzt wird, insbesondere bei 1. Absehen von der Verfolgung nach 45 des Jugendgerichtsgesetzes und Einstellung des Verfahrens nach 47 des Jugendgerichtsgesetzes, 2. vorläufigen Anordnungen über die Erziehung nach 71 des Jugendgerichtsgesetzes, 3. Anordnung von Erziehungsmaßregeln nach den 9 bis 12 oder Auflagen nach 15 des Jugendgerichtsgesetzes, 4. Maßnahmen nach 72 des Jugendgerichtsgesetzes und 5. Weisungen und Auflagen bei Aussetzung der Jugendstrafe zur 2
3 Bewährung nach 23 des Jugendgerichtsgesetzes und bei Aussetzung des Rests der Jugendstrafe nach den 88 und 89 des Jugendgerichtsgesetzes. Das örtlich zuständige Jugendamt trägt die Kosten der vom Jugendgericht oder auf der Grundlage von 45 des Jugendgerichtsgesetzes bestimmten Maßnahmen. 3 (2) Ist während eines Strafverfahrens die Unterbringung eines Jugendlichen nach 71 Abs. 2 oder 72 Abs. 4 des Jugendgerichtsgesetzes angeordnet worden, so erfolgt die Ausführung der Unterbringung in der vom Jugendgericht bestimmten Einrichtung oder sonstigen betreuten Wohnform ( 34 des Achten Buches Sozialgesetzbuch) nach den in der Jugendhilfe geltenden Regelungen. Den Personensorgeberechtigten ist unverzüglich mitzuteilen, wo der Minderjährige untergebracht ist. 3. Ambulante Maßnahmen nach dem JGG / Leistungsbeschreibung / Leistungsangebote - Grundlage: Rundschreiben Jug Nr. 7/2005 Pädagogisch betreute Arbeitsleistungen (Freizeitarbeiten) Die Beschäftigung erfolgt in Kleingruppenarbeit (Fahrrad-, Metall-, Holz-, Grafik- und Airbrushwerkstätten.). Verdeutlichen von Verantwortungsübernahme, Schaffen von Erfolgserlebnissen, Gespräche zur Aufarbeitung der Straftat Vermittlung in nicht pädagogisch betreute Arbeitsleistungen (Freizeitarbeiten) Arbeitseinsätze, die den Jgdl./Hw fordern und vorhandene Stärken herausstreichen Themenspezifische Beratungsgespräche Eine vorgegebene Anzahl von Beratungsterminen in der JGH (Umgang mit Schulden Inkassoforderungen, Beziehungsproblemen, Verselbständigungsabsichten), ggf. Vermittlung an Dritte (u.a. Erziehungs- und Familienberatungsstellen, Jugendberufshilfe, Jobcenter, Schuldenberatung, Suchtberatung, (kostenlose) Rechtsberatung bei Rechtsanwälten von der Vereinigung Berliner Strafverteidiger) Betreuungsweisungen Individuelle Hilfestellungen bei der Bewältigung von Problemen (Gewaltproblematik, sich abzeichnende Suchtprobleme, Schwierigkeiten in Schule, Ausbildung, Familie) Sozialkognitives Einzeltraining Intensive Einzelfallarbeit im Zeitraum v. ca. 9 Monaten, für Jgdl. und Hw., die sich wiederholt dissozial und/oder gewalttätig verhalten haben und deren sozialkognitive Kompetenz nicht ausreichend entwickelt ist (gezielte Einflussnahme auf moralisches Urteilsvermögen, Empathie für andere Menschen zu entwickeln, Handlungs-alternativen in konflikthaften Situationen entwickeln lernen) Soziale Trainingskurse wiederholt straffällig Gewordene, Wertevorstellungen und Konfliktlösungsstrategien werden entwickelt, Schwerpunktthemen werden gesetzt, gruppendynamische Prozesse bearbeitet mit gesprächsorientierten, handlungsorientierten (Sport) und erlebnisorientierten Methoden (Wochenendfahrt, gemeinnützige Arbeit) Toleranzseminare Unterstützung bei der Bearbeitung leicht- bis mittelschwerer Straftaten mit dem Hintergrund 3
4 intolerantes Verhalten, fehlende Achtung/Respekt), Rollenspiele 4 Anti-Gewalt-Kurs Probleme im Umgang mit eigener Aggressivität, Hilfestellung in einer Gruppe erforderlich, Förderung der sozialen Handlungskompetenz, Verkehrserziehungskurse Gruppenangebot als Kleiner und Großer Verkehrserziehungskurs, Auseinandersetzung mit dem eigenen Fehlverhalten im Straßenverkehr, Aufarbeiten von jugendtypischen Erlebnissen und Erfahrungen Sozialtraining gegen Alkoholmissbrauch Schluss mit Suff (SmS) Gruppentraining; Motivation zu einer Verhaltensänderung herbeiführen, Bereitschaft zur Annahme weiterführender Unterstützung wecken 4. Weitere Angebote freier Träger - zuwendungsfinanziert von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft mit Zuweisung über die Bewährungshilfe für Jugendliche und Heranwachsende: Projekt Sexuell auffällige männliche Jugendliche und Heranwachsende ein Gruppenangebot für jugendliche Sexualstraftäter, die unter Bewährung stehen, Hinterfragung von Handlungsmustern, Entw. alternativer Konfliktlösungsstrategien Projekt Elternbezogene Einzelbetreuung straffällig gewordener Jugendlichern mit arabischem Migrationshintergrund insbesondere Betreuung arabischer Jugendlicher aus den Jugendhilfeeinrichtungen der U-Haftvermeidung, Entwicklung von Perspektiven für die Zeit nach der Hauptverhandlung unter Einbeziehung der Familie und der arabischen Gemeinde Projekte (Gruppenangebot):, Kiff im Griff Kurs für Jugdl/Hw mit übermäßigem Cannabiskonsum über mehrere Wochen, Reflexion des Umgangs mit Cannabis, Motivation zu einer Verhaltensänderung Bereitschaft zur Annahme weiterführender Unterstützung erhöhen Projekt Freistoß konzipiert für die Steigerung der Motivation zum Einstieg in das Berufsleben, Berufsorientierung für Jugendliche, die bereits aus verschiedenen Gründen bei der Umsetzung von beruflichen Integrationsmaßnahmen gescheitert sind ;zielt darauf ab, Kompetenzen im Umgang mit sich und anderen zu erwerben Projekt Ausblick - zur beruflichen Orientierung und dem Erwerb von beruflichen Basiskenntnissen, Vermittlung in weiterführende Maßnahmen, Förderung persönlicher Stärken Projekt Quartal - ein Unterstützungsangebot zur sozialen Integration von jugendlichen Intensivtätern mit Migrationshintergrund begleitende Einzelfallhilfe, aufsuchende Elternarbeit, Erschließung sozialräumlicher Ressourcen Projekt SToP (Soziale Task Force füroffensive Pädagogik/Mobiles Sofort-Interventionsteam) für bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getretene Ki- u. Jgdl. deutscher und nicht deutscher Herkunft Begleitung und Betreuung in enger Kooperation mit dem Jugendamt, gezieltes Fallmanagement im Vorfeld der Hilfeplanung Projekt Wegeplanung - für verurteilte Jugendliche/Heranwachsende mit psychischen Auffälligkeiten im Gewaltbereich (u.a. unkontrollierte Aggressivität, fehlendes Mitgefühl mit dem Opfer ihrer Straftat), Psychotherapeuten, Psychologen und Sozialarbeiter sind im Sinne eines Clearings tätig und unterbreiten Vorschläge für angemessene Interventionen Projekt Startpunkt Übernahme der Entlassungsvorbereitung und Nachsorge für junge männliche Inhaftierte, 4
5 Begleitung/Betreuung der haftentlassenen Jugendlichen / Heranwachsenden mit dem Ziel, sie in ein Netzwerk verschiedener sozialer Unterstützungsangebote der beruflichen Förderung und der Freizeitgestaltung zu integrieren Gut zu wissen: All diese Maßnahmen und Projekte sind Maßnahmen mit zentralem erzieherischem Gehalt im Sinne von Persönlichkeitsförderung. Sie stellen eine zielgerichtete Einflussnahme zur Vermeidung erneuter Straffälligkeit dar; sie sind weitgehend an eine jugendrichterliche Weisung/Auflage gebunden und geben als Teil des Weisungskataloges Raum zur Gestaltung bzw. Ausbau. Über die Teilnahme der Jugendrichter an Fachrunden innerhalb des Jugendamtes und an organisierten Arbeitsgesprächen mit freien Trägern der Jugendhilfe können Sichtweisen eingebracht und Möglichkeiten zur Optimierung der erzieherischen Wirksamkeit diskutiert werden. 5 5
Prof. Dr. Rolf Jox Prof. Dr. Michael Klein
Gliederung zur Veranstaltung Aktuelle Gesetzesänderungen im Familienrecht und Kinder- und Jugendhilferecht und ihre Auswirkungen auf die Suchthilfe im Rahmen der Suchttherapietage 2014 in Hamburg am 12.6.2014,
MehrAmt für Jugend und Familie Fürstenfeldbruck. Jugendhilfe im Strafverfahren
Amt für Jugend und Familie Fürstenfeldbruck Jugendhilfe im Strafverfahren Übersicht 1 Was ist Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHis)? 2 Wann wird die JuHiS tätig? 3 Was sind die Aufgaben der JuHiS? 4 Mit
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1268 18. Wahlperiode 18.11.2013
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1268 18. Wahlperiode 18.11.2013 Kleine Anfrage der Abgeordneten Barbara Ostmeier (CDU) und Antwort der Landesregierung Ministerin für Justiz, Kultur und Europa
MehrAmbulant betreutes Wohnen eine Chance!
Ambulant betreutes Wohnen eine Chance! Christophorus - Werk Lingen e.v. 2 Eigenständig leben, Sicherheit spüren. Viele Menschen mit Behinderungen haben den Wunsch, in der eigenen Wohnung zu leben. Selbstbestimmt
MehrFinanziert/gefördert über Zuwendungen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft
Überblick über die im Land Berlin vorgehaltenen (sozialpädagogischen) Projekte und Leistungsangebote 1. Modellprojekte: Finanziert/gefördert über Zuwendungen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und
MehrFachnachmittag Sexuelle Grenzüberschreitung Impulse zum professionellen Umgang in der Kita Bürgerhaus Zähringen 16. Mai 2013
Fachnachmittag Sexuelle Grenzüberschreitung Impulse zum professionellen Umgang in der Kita Bürgerhaus Zähringen 16. Mai 2013 Kirstin Lietz, Dipl. Sozialpädagogin (BA) Die Aufgaben der insoweit erfahrenen
MehrAussage: Das Seminar ist hilfreich für meine berufliche Entwicklung
Nachhaltigkeitsüberprüfung der Breuel & Partner Gruppendynamikseminare In der Zeit von Januar bis Februar 2009 führten wir im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit eine Evaluation unserer Gruppendynamikseminare
MehrTeamentwicklung. Psychologische Unternehmensberatung Volker Rudat
Teamentwicklung Konflikte klären, Regeln für die Kommunikation und Zusammenarbeit festlegen und wirksame Vereinbarungen treffen Es gibt keine Standardformel... Für die erfolgreiche Zusammenarbeit von Teams
MehrVorbemerkung: Die folgenden Aussagen gelten, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, für das Gebiet der Stadt München.
Erfahrungen mit der Verlagerung der Zuständigkeit für die ambulante Eingliederungshilfe Stellungnahme des Behindertenbeauftragten der Landeshauptstadt München zur Anhörung des Ausschusses für Soziales,
MehrSei dabei und schau nicht nur zu! -Freiwillige an die Schulen
Sei dabei und schau nicht nur zu! -Freiwillige an die Schulen Nur wer neugierig ist, kann lernen (Goethe) Projektkonzept für Schüler an Haupt- und Realschulen Ziel: Steigerung der Ausbildungsfähigkeit
MehrAuftrag und Selbstverständnis von Schulsozialarbeit
Auftrag und Selbstverständnis von Schulsozialarbeit Wie wirkt Schulsozialarbeit? Was kann sie in der Schule leisten? GEW: Schulsozialarbeit wirkt! Professionelles Selbstverständnis und gute Arbeitsbedingungen,
MehrIndividuelle Lernbegleitung für Jugendliche. Ehrenamtliche geben ihre Kompetenzen weiter
Individuelle Lernbegleitung für Jugendliche Ehrenamtliche geben ihre Kompetenzen weiter Die Situation Immer mehr Jugendliche benötigen beim Übergang zwischen Schule und Beruf zusätzliche Unterstützung.
MehrChancen für Kinder mit ADHS. Kompetente Hilfen für Kinder und Familien
Chancen für Kinder mit ADHS. Kompetente Hilfen für Kinder und Familien ADHS ist das Syndrom der Extreme Kinder mit Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom (ADHS) sind schillernd und kreativ. Sie zeichnen sich aus
MehrDurchführungshinweise. für die Beratertätigkeit (Ausbildungsberater)
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung -Zuständige Stelle nach 73 BBiG Durchführungshinweise berufliche Bildung Anlage 7 Durchführungshinweise für die Beratertätigkeit (Ausbildungsberater)
MehrSoziale Arbeit an Schulen im Landkreis Bad Kreuznach Ergebnisse der Online Befragung 2015
Soziale Arbeit an Schulen im Landkreis Bad Kreuznach Ergebnisse der Online Befragung 2015 Bad Kreuznach, 16. Februar 2016 Prof. Dr. Andreas Thimmel, Dipl. Päd. Anke Frey Seite: 1 Inhalt 1. Ergebnisse der
MehrErziehungs- und Bildungspartnerschaften. Bildung gemeinsam gestalten. Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle Angelegenheiten
Erziehungs- und Bildungspartnerschaften Bildung gemeinsam gestalten Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle Angelegenheiten Erziehungs- und Bildungspartnerschaften Kindertageseinrichtungen
MehrFragebogen zur Kooperation und Hilfeplanung
[Name der Einrichtung] [z.h. Herr/ Frau] [Adresse] [PLZ, Stadt] Fragebogen zur Kooperation und Hilfeplanung Dieser Fragebogen richtet sich an Personen, die mit der Planung und Bewilligung von Hilfen für
MehrNachsorgeprojekt Chance. Übergangsmanagement im Netzwerk Kassel 20.9.2012 Horst Belz
Nachsorgeprojekt Chance Übergangsmanagement im Netzwerk Kassel 20.9.2012 Horst Belz Inhalt Die Beziehungskontinuität zwischen Betreuern und Inhaftierten während und nach der Entlassung ist die Grundlage
MehrHerzlich Willkommen. Deutscher Kinderschutzbund, Landesverband Sachsen e.v.
Herzlich Willkommen Elternrecht und Kindesgrundrechte Verfassungsrechtliche Vorgaben Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG Recht und Pflicht der Eltern zur Pflege und Erziehung des Kindes (Elternrecht) Art. 2 Abs. 1
MehrZentraler Akteur und Kooperationspartner
Kinder- und Jugendhilfe - Zentraler Akteur und Kooperationspartner in der Prävention von Delinquenz Bernd Holthusen Deutsches Jugendinstitut Fachgruppe Angebote und Adressaten der Kinder- und Jugendhilfe
MehrKosten ambulanter Sexual- und Gewaltstraftätertherapien aufgrund gerichtlicher Weisung
Kosten ambulanter Sexual- und Gewaltstraftätertherapien aufgrund gerichtlicher Weisung Rundschreiben des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 20. Mai 2015 (4044-4- 13) 1 Die Durchführung
MehrKinderschutz im Ehrenamt
Kinderschutz im Ehrenamt Die Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes im Rems-Murr-Kreis Kreisjugendamt, Referat Jugendarbeit 11.09.2015 Inhalte - Allgemeine Informationen - Schutzbedürfnis - Sensibilisierung
MehrBundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Solmsstraße 18, 60486 Frankfurt am Main Telefon (069) 60 50 18-0, Telefax (069) 60 50 18-29 Gemeinsame Empfehlung nach 13 Abs. 2 Nr. 10 SGB IX über die Zusammenarbeit
MehrGesetz über den Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (KArbSchutzG)
Arbeitsschutzgesetz KArbSchutzG 4.550 Gesetz über den Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (KArbSchutzG) (GVBl. 27. Band, S. 31) 1 Grundsatz (1)
MehrErfahrungen mit Hartz IV- Empfängern
Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November
MehrJugendsozialarbeit. an der
Jugendsozialarbeit an der Hauptschule Weiherhammer Start: März 2008 Frau Sandra Zwirner Dipl. Sozialpädagogin (FH) Träger der Stelle Gfi ggmbh Weiden Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer
MehrBundeskinderschutzgesetz
Bundeskinderschutzgesetz Der Inhalt in Kürze 1 Stand: 06.03.2012 Eckpfeiler des Bundeskinderschutzgesetzes Aktiver Kinderschutz durch Frühe Hilfen und verlässliche Netzwerke Aktiver Kinderschutz durch
MehrDas Jugendhilfezentrum Raphaelshaus. Flex-V. Flexible Verselbständigung
Das Jugendhilfezentrum Raphaelshaus Flex-V Flexible Verselbständigung 2 Zielgruppe Die Flex-V ist ein stationäres und ambulantes Hilfeangebot für männliche und weibliche Jugendliche sowie junge Erwachsene
MehrKindeswohlgefährdungen. Landkreis Vorpommern-Rügen. 24. August 2015
Kindeswohlgefährdungen Landkreis Vorpommern-Rügen 24. August 2015 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (1) Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder
MehrHandlungssicherheit bei Kindeswohlgefährdung Fach-Informationstag Prävention an Schulen Mi., 03. Februar 2016
Handlungssicherheit bei Kindeswohlgefährdung Fach-Informationstag Prävention an Schulen Mi., 03. Februar 2016 Jens Hudemann www.kinderschutz-ol.de info@kinderschutz-ol.de Was Sie erwarten dürfen Wie sind
MehrNeomentum Coaching. Informationsbroschüre für Studienteilnehmer
mittels Imaginationsgeleiteter Intervention Informationsbroschüre für Studienteilnehmer Das Case Management arbeitet mit dem Unternehmen zusammen. Das von ist auf eine messbare Integration und Stabilisation
Mehr1. Sozialpädagogik, Sozialwesen, Sozialarbeit
1. Sozialpädagogik, Sozialwesen, Sozialarbeit 1. Kennenlernen im Kurs. Suchen Sie sich aus dem Fragebogen sechs Fragen aus uns stellen Sie sich Ihren KollegInnen. Was essen Sie gerne? Was fasziniert Sie?
MehrSexuelle Gewalt gegen Mädchen und Jungen in Institutionen
Sexuelle Gewalt gegen Mädchen und Jungen in Institutionen Forschungsprojekt des Deutschen Jugendinstituts/Abt. Familie im Auftrag der Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs
MehrBEURTEILUNGS GESPRÄCHEN
PERSONALENTWICKLUNG POTENTIALBEURTEILUNG DURCHFÜHRUNG VON BEURTEILUNGS GESPRÄCHEN Beurteilung 5. Beurteilungsgespräch 1 Die 6 Phasen des Beurteilungsvorganges 1. Bewertungskriterien festlegen und bekannt
MehrFachliche Empfehlungen für die Mitwirkung der Jugendhilfe in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz
Fachliche Empfehlungen für die Mitwirkung der Jugendhilfe in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz des vom 23. Oktober 2012 Zentrum Bayern Familie und Soziales Bayerisches Landesjugendamt Inhalt Seite
MehrInstallation OMNIKEY 3121 USB
Installation OMNIKEY 3121 USB Vorbereitungen Installation PC/SC Treiber CT-API Treiber Einstellungen in Starke Praxis Testen des Kartenlesegeräts Vorbereitungen Bevor Sie Änderungen am System vornehmen,
MehrProjektkompetenz mit Sozialkompetenz. Berufsschule Berufsvorbereitungsjahr. Schuljahr 1. Projektkompetenz mit Sozialkompetenz 1
Projektkompetenz mit Sozialkompetenz 1 Berufsschule Berufsvorbereitungsjahr Projektkompetenz mit Sozialkompetenz Schuljahr 1 2 Projektkompetenz mit Sozialkompetenz Vorbemerkungen Aufgaben und Ziele des
MehrA U F S C H L U S S R E I C H : S O Z I A L E K O M P E T E N Z. Zukunftsprojekt für Ihre weiblichen Lehrlinge mit Migrationshintergrund
A U F S C H L U S S R E I C H : S O Z I A L E K O M P E T E N Z Zukunftsprojekt für Ihre weiblichen Lehrlinge mit Migrationshintergrund L E H R G A N G Soziale Kompetenz öffnet viele neue Chancen. Für
MehrSächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte SächsQualiVO. Verordnung
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Anforderungen an die Qualifikation und Fortbildung der pädagogischen Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflegepersonen
MehrThemenbroschüre Business Coaching IPA. Personalentwicklung und Arbeitsorganisation
Themenbroschüre Business Coaching IPA Institut für Personalentwicklung und Arbeitsorganisation Stärken und Potenziale nutzen Ihr Ziel als Personalverantwortlicher ist es Ihre Fach- und Führungskräfte optimal
MehrINNOVATIONEN UND QUALIFIZIERUNG WAS SAGEN BETRIEBSRÄTE?
INNOVATIONEN UND QUALIFIZIERUNG WAS SAGEN BETRIEBSRÄTE? Ergebnisse einer Befragung von Betriebsräten eines deutschen Großunternehmens olly / Fotolia.com Inhaltsverzeichnis Studiendesign Management Summary
Mehr(Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte. (SächsQualiVO) Verordnung
SächsQualiVO Seite 1 von 5 Sächsische Qualifikations- und Fortbildungsverordnung pädagogischer Fachkräfte (SächsQualiVO) Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport über die Anforderungen
MehrRichtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender"
Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender" vom 18.01.2012 (Um die Lesbarkeit der Richtlinien zu erleichtern, ist zumeist nur die männliche Form
MehrSächsisches Flüchtlingsaufnahmegesetz - SächsFlüAG. Gesetz
Gesetz zur Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Flüchtlingsaufnahmegesetz SächsFlüAG) Dieses Gesetz regelt = Artikel 2 des Gesetzes zur Ausführung des Zuwanderungsgesetzes
MehrKonzeption Clara - Ökumenischer Kinder- und Jugendhospizdienst Mannheim
Konzeption Clara - Ökumenischer Kinder- und Jugendhospizdienst Mannheim 1. Leitbild Der Ökumenische Kinder- und Jugendhospizdienst steht mit der freien Wohlfahrtspflege von Diakonie und Caritas in dem
MehrDuale Ausbildung. Herr Wolfgang Bax (Berufsberater für behinderte Menschen )
Duale Ausbildung Herr Wolfgang Bax (Berufsberater für behinderte Menschen ) Grundsatz Es entscheidet das zuständige Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in Abstimmung mit den Ländern über
MehrJahrestagung Schulsozialarbeit Baden-Württemberg
Jahrestagung Schulsozialarbeit Baden-Württemberg 14. - Pforzheim-Hohenwart 1Michael Winkler 2Michael Winkler Datenschutz, Rechtsfragen in der Schulsozialarbeit Vertraulichkeit und Schweigepflicht Voraussetzung
MehrINSIEME BERATUNG: Burnout Scheck Detailinformation
INSIEMEBERATUNG:BurnoutScheckDetailinformation ALARMIERENDEZAHLEN IndenletztenJahrenisteinstetigerAnstieganpsychischenErkrankungenzubeobachten.Siestehen heutean2.stellehinterdenherz undkreislauferkrankungenundsindmittlerweileeineder
MehrKindeswohlgefährdung
Kindeswohlgefährdung Was ist Kindeswohl? Kinder haben Grundbedürfnisse. Werden diese befriedigt, ist ihr Überleben und ihre gesunde Entwicklung also ihr Wohl gesichert. Physiologische Bedürfnisse Bedürfnis
MehrDer Praxistag in der Schule in der Geisbach
Der Praxistag in der Schule in der Geisbach Schule in der Geisbach Förderschule der Stadt Hennef mit dem Förderschwerpunkt Lernen Hanftalstraße 31 53773 Hennef Telefon (0 22 42) 933 90 30 Telefax (0 22
MehrS.Ü.D. - Elternbefragung zur Berufsorientierung
1 von 6 17.02.2013 20:36 S.Ü.D. - Elternbefragung zur Berufsorientierung Befragung der Eltern diesjähriger SchulabgängerInnen zur Berufsorientierung in Dithmarschen Liebe Eltern, Ihr Kind wird in absehbarer
MehrG e s e t z vom..., über die Patienten- und Pflegeanwaltschaft. Der Landtag von Kärnten hat beschlossen: 1 Patienten- und Pflegeanwaltschaft
30. Juni 2008 Zl. 2V-LG-367/26-2008 G e s e t z vom..., über die Patienten- und Pflegeanwaltschaft Der Landtag von Kärnten hat beschlossen: 1 Patienten- und Pflegeanwaltschaft (1) Zur Wahrnehmung und Sicherung
MehrAndreas Joppich Weitlingstr. 92 10317 Berlin Tel: 0176 83043355 Mail: andreas.joppich@gmx.de - Web: www.projekte-joppich.de
Dokumentation zum Forum Jugend in der Grafschaft 2020 Auswertung der Auftaktveranstaltung Mit dieser Dokumentation wird der Prozess zur Auswertung der Ergebnisse des Weltcafés von der Auftaktveranstaltung
MehrManagement Summary. Was macht Führung zukunftsfähig? Stuttgart, den 21. April 2016
Management Summary Stuttgart, den 21. April 2016 Was macht Führung zukunftsfähig? Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von Führungs- und Nachwuchskräften in Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst
MehrLeistungsbeschreibung Ralf Krüger Dipl.-Pädagoge Dipl.-Sozialarbeiter. Verfahrenspflegschaften/-beistandschaften ( 70 b FGG) Zuordnung des Angebotes
Seite 1 von 9 Stand 16.12.08 Zuordnung des Angebotes Verfahrenspflegschaften/-beistandschaften für Minderjährige in familiengerichtlichen Verfahren Unterbringungsverfahren gem. 70b FGG Allgemeine Beschreibung
MehrVielfältig leben und wohnen. (Un)anständig, bunt und einzig(un)artig. AuW Lebenshilfe Hattingen e.v. Dez. 2011
Konzept Lebenshilfe Hattingen e.v. Ambulant unterstütztes Wohnen Vielfältig leben wohnen. (Un)anständig, bunt einzig(un)artig. AuW Lebenshilfe Hattingen e.v. Dez. 2011 Wer sind wir? Die Lebenshilfe Hattingen
MehrRepräsentative Umfrage zur Beratungsqualität im deutschen Einzelhandel (Auszug)
Porsche Consulting Exzellent handeln Repräsentative Umfrage zur Beratungsqualität im deutschen Einzelhandel (Auszug) Oktober 2013 Inhalt Randdaten der Studie Untersuchungsziel der Studie Ergebnisse der
MehrVA 4 Verfahrensanweisung Rev. 5. Titel: Arten der Förderung durch den KJFP-NRW
Erstellt für die LMJ NRW: Geprüft: Vorstand LMJ NRW Genehmigt: Vorstandsitzung Beauftr.: Christoph Stein Vors.: Jörg Holland-Moritz Vors.: Jörg Holland-Moritz Datum: 13.09.2012 Datum: 26.10.2012 Datum:
MehrWiderrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen
MehrJugendförderungswerk Mönchengladbach e.v.
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sehr geehrte Geschäftspartner, Mit dem hier dargestellten Leitbild geben wir unserem Unternehmen und damit allen Akteuren einen Rahmen, an dem sich alles Handeln
MehrDas ist (nicht) meine Aufgabe!
Das ist (nicht) meine Aufgabe! Aufgabenredefinitionen von Sonderpädagogen in Beratungs- und Unterstützungssystemen sowie Mobilen Diensten im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung in Niedersachsen
MehrInhaltsverzeichnis. 4. Jugendhilfe SGB VIII 4.1 Klientel/ gesetzliche Grundlagen 4.2 Maßnahmen 4.3 Ziele 5. Kurzes Resümee 6.
Referatsthema Inhaltsverzeichnis 1. Das Übergangssystem 2. Bundesagentur für Arbeit 2.1 Allgemeines 2.2 Instrumente 2.3 SGB III 3. Arbeitsgemeinschaften SGB II 3.1 Klientel 3.2 Warum landen Personen im
MehrModellprojekt Familienstützpunkte am Beispiel des Landkreises Regensburg -Karl Mooser- Informationsveranstaltung
Modellprojekt Familienstützpunkte am Beispiel des Landkreises Regensburg -Karl Mooser- Familienbildung 08.07.2013 1 Ausgangslage im Landkreis Regensburg: Landkreis Regensburg: 41 Gemeinden, 185.000 Einwohner,
MehrLERNPATEN SAAR Schirmherrin: Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer
LERNPATEN SAAR Schirmherrin: Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer Briefbogen.ps - 6/18/2010 8:57 AM Lernen helfen. Zukunft schenken. Werden Sie Lernpate! flyer pro ehrenamt A5.indd 1 18.02.15
MehrVielfalt in Hamburg. Fachtag. Kulturelle Vielfalt des Engagements in Hamburg 28.10.2011 im Bürgerhaus Wilhelmsburg
Vielfalt in Hamburg Fachtag Kulturelle Vielfalt des Engagements in Hamburg 28.10.2011 im Bürgerhaus Wilhelmsburg Aufbau der Info-Stände Info-Stände und Ihre Gäste Eröffnungsrede Die Eröffnungsrede wurde
MehrDas Bildungspaket: Mitmachen möglich machen
Anita Schäfer Mitglied des Deutschen Bundestages Das Bildungspaket: Mitmachen möglich machen Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert über die Einzelheiten: Ab 2011 haben bedürftige Kinder
MehrJob - Ausbildung Perspektive. JAP! - Ein Angebot des Jobcenters für junge Erwachsene unter 25 Jahre
Job - Ausbildung Perspektive JAP! - Ein Angebot des Jobcenters für junge Erwachsene unter 25 Jahre Sie wollen eine Arbeit finden, die Ihren Fähigkeiten entspricht? Sie sind auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz,
MehrAktuelle Entwicklungen im Kinderschutz im Freistaat Sachsen (aus Sicht des DKSB LV Sachsen) www.kinderschutzbund-sachsen.de
Aktuelle Entwicklungen im Kinderschutz im Freistaat Sachsen (aus Sicht des DKSB LV Sachsen) Prämissen UN-Kinderrechtskonvention = Kinder bis 18 Jahre Kinderschutz nicht nur Intervention auch Prävention
MehrEltern-Info: Hilfe für schwache Schülerinnen und Schüler
Leitfaden Berufswahlorientierung für die Sek. I Jahrgangsstufe: Themengebiet: Modul 12: Fach: 7 - Elternarbeit Wie werden die Eltern einbezogen? Eltern-Info: Hilfe für schwache Schülerinnen und Schüler
MehrKVJS Jugendhilfe Service
KVJS Jugendhilfe Service Grundlagen für die Betriebserlaubnis für Betreutes Jugendwohnen und Jugendwohngemeinschaften (sonstige betreute Wohnform gemäß 34 SGB VIII) Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 3 2.
MehrJahresbericht des Patientenfürsprechers aus dem HELIOS Klinikum Berlin-Buch für den Zeitraum 1.1.2012 bis 31.12.2012
Manfred Pinkwart Jan. 2013 Jahresbericht des Patientenfürsprechers aus dem HELIOS Klinikum Berlin-Buch für den Zeitraum 1.1.2012 bis 31.12.2012 Sprechstunden 1. Wie oft haben Sie pro Jahr Sprechstunden
MehrAuswertung. Mitarbeiterbefragung zum Leistungsangebot Klinischer Sozialarbeit am Universitätsklinikum Münster
Auswertung Mitarbeiterbefragung zum Leistungsangebot Klinischer Sozialarbeit am Universitätsklinikum Münster Universitätsklinikum Münster Domagkstraße 5 48149 Münster Telefon: 02 51 83-5 81 17 Fax: 02
MehrRisikoabschätzung bei Kindeswohlgefährdung anhand des Falls von Kevin K. unter Berücksichtigung von 8a und 42 SGB VIII
Geisteswissenschaft Tatjana Tomic Risikoabschätzung bei Kindeswohlgefährdung anhand des Falls von Kevin K. unter Berücksichtigung von 8a und 42 SGB VIII Studienarbeit Inhaltsverzeichnis: Einleitung:...3
MehrPraxisanleitung in der Altenpflege (Mentorenausbildung)
Investieren Sie in Ihre berufliche Zukunft! Informationsbroschüre zur Weiterbildung Praxisanleitung in der Altenpflege (Mentorenausbildung) nach der Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes
MehrBusiness Model Canvas
Business Model Canvas Business Model Canvas ist ein strategisches Management Tool, mit dem sich neue und bestehende Geschäftsmodelle visualisieren lassen. Demnach setzt sich ein Geschäftsmodell aus neun
MehrAbk. Praxispartnerordnung -Ordnung
Ordnung für die am dualen Studium beteiligten Praxispartner der Privaten Hochschule für Kommunikation und Gestaltung HfK+G* -Staatlich anerkannte Hochschule für angewandte Wissenschaften- Abk. Praxispartnerordnung
MehrF R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau
F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau B a u p r ü f d i e n s t (BPD) 1/2010 Anforderungen an den Bau von Betriebsräumen
MehrStellungnahme der Bundesärztekammer
Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des 87 der Strafprozessordnung Berlin, 21. Februar 2012 Korrespondenzadresse: Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz
MehrBerufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) Das BKrFQG dient zur Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
MehrEVANGELISCHE AKADEMIE LOCCUM
EVANGELISCHE AKADEMIE LOCCUM aáépåüåáííëíéääéåîçåpd_ffìåçpd_sfff háåçéêäéíêéììåöìåç^êäéáíëã~êâíáåíéöê~íáçå~äëtáåjtáåjpáíì~íáçå q~öìåöîçãnqkäáënrk^éêáäomnn fåhççééê~íáçåãáíçéãwéåíêìãñωêpçòá~äéçäáíáâewépf~åçéêråáîéêëáí
MehrIntegrierte Dienstleistungen regionaler Netzwerke für Lebenslanges Lernen zur Vertiefung des Programms. Lernende Regionen Förderung von Netzwerken
Integrierte Dienstleistungen regionaler Netzwerke für Lebenslanges Lernen zur Vertiefung des Programms Lernende Regionen Förderung von Netzwerken Gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung
MehrLandesamt für Soziales (LAS) Hochstraße 67, 66115 Saarbrücken
Landesamt für Soziales (LAS) Hochstraße 67, 66115 Saarbrücken RICHTLINIEN für das Begleitende Wohnen erwachsener seelisch behinderter Menschen gemäß 53 Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB
MehrOrdnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen
Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen Aufgrund von 3 Abs. 2 Satz 3 und 4 des Gesetzes über die Berufsakademie
MehrInformation zum Projekt. Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier
Information zum Projekt Mitwirkung von Menschen mit Demenz in ihrem Stadtteil oder Quartier Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr Wir führen ein Projekt durch zur Mitwirkung von Menschen mit Demenz in
MehrEine flächendeckende psychotherapeutische sowie klinisch-psychologische Grundversorgung für Minderjährige und deren Familien.
Leitbild Vision Eine flächendeckende psychotherapeutische sowie klinisch-psychologische Grundversorgung für Minderjährige und deren Familien. Mission Die Seele stärken & Entwicklung fördern! Wir unterstützen
MehrRichtlinien des Landkreises Cochem-Zell über die Förderung in der Kindertagespflege vom 30.09.2009
Anlage 1 Richtlinien des Landkreises Cochem-Zell über die Förderung in der Kindertagespflege vom 30.09.2009 1 Kindertagespflege Die Förderung in Kindertagespflege gemäß 23 SGB VIII ist eine Leistung der
MehrAntrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch'
Antrag'auf'Hilfeleistungen'aus'dem'Fonds'Sexueller'' Missbrauch'im'familiären'Bereich' '' A)'Zweck'des'Fonds'Sexueller'Missbrauch' Der Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich will Betroffenen
MehrFotodokumentation Regionalkonferenz 22.05.2015 // Köln
Fotodokumentation Regionalkonferenz 22.05.2015 // Köln Regionalkonferenz 2015 im Regierungsbezirk Köln zur Entwicklung eines integrierten Handlungskonzeptes gegen Rechtsextremismus und Rassismus der Landesregierung
MehrWM³ Weiterbildung Mittelhessen
Ein Verbundprojekt der drei mittelhessischen Hochschulen Verfahren zur Anerkennung und Anrechnung außerhochschulischer Kompetenzen: Hemmnisse und Lösungsansätze zur nachhaltigen Implementierung Helmar
MehrVertrag über die praktische Ausbildung
Vertrag über die praktische Ausbildung im Rahmen der dreijährigen Ausbildung zur Altenpflegerin / zum Altenpfleger zwischen der Einrichtung der Altenpflege/Altenpflegehilfe (nach Abschnitt 4 des Gesetzes
MehrRahmenverträge nach 78 SGB VIII / Verordnungen / Empfehlungen zur Betriebserlaubnis nach 45 SGB VIII
Rahmenverträge nach 78 SGB VIII / Verordnungen / Empfehlungen zur Betriebserlaubnis nach 45 SGB VIII Internetrecherche - Stand April 2008 Bundesland Rahmenvertrag 78 SGB III Anlagen zum Rahmenvertrag /
MehrBESCHÄFTIGUNG FÜR ÄLTERE ARBEIT-NEHMER AKTIONS-GEMEINSCHAFT
www.bmas.bund.de www.perspektive50plus.de BESCHÄFTIGUNG FÜR ÄLTERE ARBEIT-NEHMER AKTIONS-GEMEINSCHAFT Unterstützt und gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Auf der Grundlage des
MehrBetriebs-Check Gesundheit
Betriebs-Check Gesundheit 1. Rahmenbedingungen für Betriebliche Gesundheitsförderung Um die Gesundheit der Mitarbeiter nachhaltig zu fördern, sind bestimmte Rahmenbedingungen erforderlich. Sind Wohlbefinden
MehrOberlandesgericht Köln
2 Ws 223-224/05, 2 Ws 232/05 Verkündet am: 15.07.2005 Oberlandesgericht Köln Beschluss Die Beschwerden werden auf Kosten der Beschwerdeführer als unzulässig verworfen. G r ü n d e : I. Den Angeklagten
MehrMitten in Hamburg, mitten im Leben
Mitten in Hamburg, mitten im Leben Milieunahe Heimerziehung die Bedeutung der Einbeziehung des sozialen Umfeldes Mitten in Hamburg, mitten im Leben Milieunahe Heimerziehung die Bedeutung der Einbeziehung
MehrArche Kind & Familie. Beratung und Begleitung, Familientreff und Gruppenaktivitäten, Unterstützung bei der Alltagsbewältigung
Arche Kind & Familie Beratung und Begleitung, Familientreff und Gruppenaktivitäten, Unterstützung bei der Alltagsbewältigung Inhaltsverzeichnis 1 // Ausgangslage 2 // ZIELGRUPPE 3 // Ziele 4 // Angebot
MehrGesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz - KJHG)
Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und Jugendhilfegesetz - KJHG) KJHG Ausfertigungsdatum: 26.06.1990 Vollzitat: "Kinder- und Jugendhilfegesetz vom 26. Juni 1990 (BGBl. I S.
Mehr