Waldhornlichtspiele FILMVORFÜHRUNG. Gemeindehalle Waldhorn. der Gemeinde Krauchenwies am Dienstag, den Einlass Uhr, Beginn 14.

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1 Mitteilungsblatt der Gemeinde Krauchenwies mit den Ortsteilen Ablach, Bittelschieß, Ettisweiler, Göggingen und Hausen 53. Jahrgang Freitag, den 23. November 2012 Nummer 47 Gemeindehalle Waldhorn Waldhornlichtspiele Waldhornlichtspiele FILMVORFÜHRUNG Filmvorführung der Gemeinde Krauchenwies am Dienstag, den Einlass Uhr, Beginn Uhr Bereitschaftsdienste Das Leben kann ganz schön einsam sein, wenn man denkt, man wäre der letzte seiner Art. Er, letzter männlicher Vertreter einer seltenen Ara-Art, ist eine richtige Couchkartoffel. Der Paradiesvogel ist jedenfalls positiv überrascht und noch mehr erfreut, als er feststellt, dass er sich geirrt hat. Um die bezaubernde Angebetete zu treffen, bricht er von Minnesota nach Rio de Janeiro auf. Doch die erste Begegnung mit der selbstbewussten Papageiendame verläuft anders als erhofft. Er muss sich anstrengen, um das Herz der Artgenossin zu erobern. Gar nicht so schlecht für ein Landei aus Minnesota. Eintritt frei, ohne Altersbegrenzung Eltern, die ihre Kinder nicht in den Film begleiten wollen, mögen sich bitte mit anderen Eltern bezüglich der Aufsicht verständigen. Der Film ist ausschließlich für die nichtgewerblichen Vorführungen lizenziert. Werbung, unter Nennung des Filmnamens, ist verboten. Aber keine Bange, die Kinder wissen immer gleich, um welchen Film es sich handelt. Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister Spieß Herausgeber und verantwortlich für den übrigen Inhalt: Druckerei Heinz Schönebeck GmbH, Meßkirch, Conradin-Kreutzer-Str. 10, Tel. ( ) , Fax ,

2 Seite 2 Mitteilungsblatt der Gemeinde Krauchenwies vom 23. November 2012 Nummer 47 Inhaltsübersicht Bereitschaftsdienste Amtliche Bekanntmachungen Verabschiedung von Herrn Züfle Sitzung des Ortschaftsrates - in Bittelschieß - in Göggingen Ortsverwaltung Ablach - Einladung Breitbandausbau Inkrafttreten des Bebauungsplans "Grundhalden" Polizeiverordnung Gemeindewald - Forsteinrichtungserneuerung Freiw. Feuerwehr, Abt. Göggingen Schulnachrichten Sophie Scholl Schule Kindergarten - Krauchenwies - Ablach - Hausen a.a. Jubilare Kath. Bildungswerk Seelsorgeeinheit Kurs Filzen Kirchliche Mitteilungen Vereinsnachrichten / Sportnachrichten Seminare/Weiterbildung Wissenwertes/Aktuelles Wichtige Rufnummern: Notruf / Rettungsdienst, Feuerwehr 112 Polizei 110 Krankentransport Störungsstelle Gas Störungsstelle Strom EnBW Bittelsch./ Hausen/ Göggingen/ Ettisweiler Störungsstelle Strom- Kr wies/ablach Störungsstelle Wasser Störungsstelle Abwasser/Kläranl Winterdienst Polizeirevier Sigmaringen 07571/ Rathaus Krauchenwies Tel info@krauchenwies.de Fax: Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag Uhr Donnerstag Uhr Freitag Uhr Strandbad Krauchenwies Sprechzeiten in den Ortschaftsverwaltungen: Ablach Ortsvorsteher Fuchs Tel. (privat) 2462, (Amt) 1829, Fax be.fuchs@gmx.de Sprechzeiten: Mo. 17:30 18:30 Uhr, Fr Uhr sowie nach Vereinbarung Bittelschieß, Ortsvorsteher Demmer Tel. (privat) 7523, (Amt) , (gesch.) 07571/ ortsverwaltung-bittelschiess@gmx.de Sprechzeiten: Mi Uhr sowie nach Vereinbarung Göggingen, Ortsvorsteher Binder Tel. (privat) 2430 (Amt u. Handy) 304, Fax ortsverwaltung@goeggingen.de, Sprechzeiten: Mi. 19: Uhr, Fr Uhr sowie nach Vereinbarung Hausen a.a., Ortsvorsteher Kernler Tel. (Amt) 1817, Fax Sprechzeiten: Mi. 10:00 11:00 Uhr ortsverwaltung.hausen@web.de Tagsüber erreichbar unter Tel / 7194 Bereitschaftsdienste Ärztlicher Bereitschaftsdienst An Wochenenden und Feiertagen ist der zuständige ärztliche Notdienst unter der Notfall-Tel.Nr. 0180/ zu erreichen. Notdienste der Kinder- und Jugendärzte sind über die zentralen Rufnummer 0180/ zu erreichen. Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst Diensthabende Zahnärzte im (Bereich Sigmaringen, Pfullendorf und Umgebung) unter Tel / (0,12 /min) zu erfragen. Augenärztlicher Bereitschaftsdienst Diensthabende Augenärzte im Kreis Sigmaringen sind unter Tel. 0180/ zu erfragen. Sprechstunde Kreisjugendamt in Krauchenwies Die Bürgersprechstunden vom Jugendamt fallen bis auf weiteres aus! Tel. Kontakt: Jugendamt Bad Saulgau, Tel.:07581/ Ambulanter Dienst Waldhäusle Grund- und Behandlungspflege, häuslicher Betreuungsdienst, hauswirtschaftliche Dienste, Betreutes Wohnen, Beratung für Senioren Tel.: 07578/ Seniorenzentrum Krauchenwies Dauer- und Kurzzeitpflege Sozialer Beratungsdienst für Hilfen im Alter Hausener Str. 5, Krauchenwies, Tel.: 07576/ Dorfhelferin-Station Krauchenwies Familienpflege im ländlichen Raum Dorfhelferin: Frau Renate Rehm, Tel Regionale Einsatzleiterin: Frau Christa Riffler, Tel / Apothekenbereitschaftsdienst Apothekennotdienst 01805/ Ansage der dienstbereiten Apotheken in Ihrer Umgebung (14 ct/min aus dem deutschen Festnetz höchstens 42 ct/min aus Mobilfunknetzen) oder übers Internet: am Apotheke im Hanfertal, Sigmaringen, Bittelschießer Str. 20, Tel /5513 Apotheke St. Michael, Hohentengen, Steige 12, Tel / am Dr. Hauser sche Apotheke, Meßkirch, Adlerplatz 4, Tel /92280 Kur Apotheke St. Florian, Bad Buchau, Schussenriederstr. 17, Tel /3581 Der Apothekennotdienst wird im täglichen Wechsel durchgeführt. Dienstwechsel jeweils um Uhr morgens. Amtliche Bekanntmachungen Gemeindeverwaltung verabschiedet Kassenverwalter Herrn Bernhard Züfle Herr Bernhard Züfle wurde am vergangenen Donnerstagabend im Rathaus unter Anwesenheit seiner Familie in den Ruhestand verabschiedet. Herr Züfle stand seit im Gemeindedienst und wurde bereits am Kassenverwalter. Er war damit all die Jahre für den laufenden Zahlungsverkehr und die Tagesabschlüsse verantwortlich. Herr Bürgermeister Jochen Spieß dankte Herrn Züfle im Beisein der Rathausbelegschaft für seine jahrelange tadellose, ausgezeichnete und engagierte Arbeit. Auch hausintern war Herr Züfle immer ein ausgeglichener Pool und verbreitete stets gute Laune. Sein direkter Vorgesetzter Kämmerer, Herr Viktor Franchini, fand ebenfalls nur lobende Worte. Die Belegschaft ver-

3 Nummer 47 Mitteilungsblatt der Gemeinde Krauchenwies vom 23. November 2012 Seite 3 abschiedete Herr Züfle mit zwei weinenden Augen, verbunden mit den besten Wünschen für sein persönliches Wohlergeben im Ruhestand. Herr Züfle stößt damit zum Kreis der Ehemaligen, die sich jährlich bei der Weihnachtsfeier in Krauchenwies wieder treffen. Breitbandausbau Die Telekom hat folgenden Zeitplan zum Breitbandausbau der Ortsteile mitgeteilt: An den bereits angeplanten DSLAM - Standorten in Bittelschieß/Ettisweiler und Hausen a.a. soll noch im Dezember je ein Multifunktionsgehäuse errichtet werden. Die Detailplanungen werden im Zei traum Januar / Februar 2013, die Kupfer - Montagearbeiten sollen im Jan / Februar 2013 durchgeführte werden. Die Baudurchführung für alle Ortsteile ist für April - Juni 2013 vorgesehen. Die Inbetriebnahme im August. Bis Mitte September soll die Verfügbarkeit hergestellt werden. Inkrafttreten des Bebauungsplans 2. Änderung des Bebauungsplanes Grundhalden in Bittelschieß Der Gemeinderat der Gemeinde Krauchenwies hat in öffentlicher Sitzung am die 2. Änderung des Bebauungsplanes Grundhalden in Bittelschieß als Satzung nach 13a BauGB beschlossen. Der Bebauungsplan wird dem Landratsamt Sigmaringen angezeigt. Ortsverwaltung Bittelschieß Ortschaftsratssitzung Einladung zur öffentlichen Ortschaftsratssitzung am Montag, den 26. November 2012, um Uhr im Bürgerhaus. Tagesordnung: 1. Bekanntgaben 2. Baugesuche 3. Durchführung Seniorennachmittag Verschiedenes 5. Wünsche und Anträge Egon Demmer Ortsvorsteher Ortsverwaltung Göggingen Ortschaftsratssitzung Einladung, zu der am Mittwoch, den 28. November um 19:30 Uhr, im Rathaus Göggingen stattfindenden öffentlichen Ortschaftsratssitzung. Tagesordnung: 1. Bekanntgaben 3. Rallye Racing Team Scheer Antrag auf Verlängerung der immissonsschutzrechtlichen Genehmigung vom Investitionsprogramm Fertigstellung Gustav-Kempf-Weg 7. Verschiedenes, Wünsche, Anträge Die Einwohnerschaft ist zu der Sitzung eingeladen. M. Binder, Ortsvorsteher Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Grundhalden in Bittelschieß tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) bzw. 74 Abs. 7 Landesbauordnung (LBO)). Der Bebauungsplan einschließlich der Begründung kann beim Ortsbauamt der Gemeinde Krauchenwies, Hausener Straße 1, Krauchenwies, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann in den Bebauungsplan einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen. Eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach 214 Abs. 3 BauGB sind gemäß 215 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung der o.g. Verfahrens- und Formvorschriften nicht innerhalb von zwei Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. Eine Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen ist nach 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes bzw. der örtlichen Bauvorschriften gegenüber der Gemeinde Krauchenwies unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht worden ist. Diese Wirkung tritt nicht ein, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung nach der GemO verletzt worden sind. Krauchenwies, den gezeichnet Spieß, Bürgermeister Ortsverwaltung Ablach 200 Jahre Dörfertausch Ablach-Rast Einladung 900 Jahre seit der ersten urkundlichen Erwähnung von Baden, 60 Jahre seit der Gründung Baden-Württembergs 2012 ist das Jahr der großen Jubiläen im Ländle. Festabend 200 Jahre Dörfertausch Ablach Rast am , 19,30 Uhr, im Bürgerhaus Sauldorf recht herzlich ein. Wir würden uns freuen, wenn wir aus der Gemeinde Krauchenwies, vor allem aber aus dem Ortsteil Ablach, mit einer recht großen Delegation, diesen Abend mit erleben dürften. Im Namen der Raster Vereine und der Ortsverwaltung Ablach B. Fuchs Gemeinderat verabschiedet neue Polizeiverordnung In der vergangenen Sitzung wurde die neue Polizeiverordnung verabschiedet. Ursprünglich war nur vorgesehen, einen neuen Passus wegen der gesplitteten Abwassergebühr im Hinblick auf Einleitungen ins Gewässer einzufügen. Frau Bärbel Eisele hat als Ordnungsamtsleiterin dies zum Anlass genommen, die Verordnung insgesamt auf den neuesten Stand zu bringen. Die Polizeiverordnung muss in der Gemeinde insgesamt wenig angewandt werden. Meist genügt es, bei Beschwerden, den betreffenden Personen einen Auszug zuzusenden um Abhilfe zu schaffen. ORTSPOLIZEIBEHÖRDE KRAUCHENWIES POLIZEIVERORDNUNG gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern

4 Seite 4 Mitteilungsblatt der Gemeinde Krauchenwies vom 23. November 2012 Nummer 47 (Polizeiliche Umweltschutz-Verordnung) vom Aufgrund von 10 Abs. 1 in Verbindung mit 1 Abs. 1 und 18 Abs. 1 des Polizeigesetzes (PolG) Baden-Württemberg in der Fassung vom (GBl. S. 1), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GBl. S. 195) und 28 Abs. 2 Wassergesetz Baden-Württemberg (WG) in der Fassung vom (GBl. S. 219) wird mit Zustimmung des Gemeinderates vom verordnet: Inhaltsübersicht Abschnitt I Allgemeine Regelungen 1 Abschnitt II Schutz gegen Lärmbelästigung 2 bis 9 Abschnitt III Umweltschädliches Verhalten u. Belästigung der Allgemeinheit 10 bis 19 Abschnitt IV Schutz der Grün- und Erholungsanlagen 20 Abschnitt V Anbringung von Hausnummern 21 Abschnitt VI Einschränkung des Gemeingebrauchs an Gewässern 22 Abschnitt VII Schlussbestimmungen 23 bis 25 Abschnitt I Allgemeine Regelungen 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmung (1) Diese Verordnung gilt für das gesamte Gebiet der Gemeinde Krauchenwies, einschließlich der Feldmarkung und des Waldes. (2) Jeder hat sich im Geltungsbereich dieser Verordnung so zu verhalten, dass keine vermeidbaren Belästigungen oder keine mehr als nach den Umständen unbedingt erforderlichen Beeinträchtigungen entstehen können. (3) Öffentliche Straßen i.s. dieser Polizeiverordnung sind alle Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind ( 2 Abs. 1 Straßengesetz für Baden-Württemberg) oder auf denen ein tatsächlicher öffentlicher Verkehr stattfindet. (4) Gehwege sind die dem öffentlichen Fußgängerverkehr gewidmeten oder ihm tatsächlich zur Verfügung stehenden Flächen ohne Rück - sicht auf ihren Ausbauzustand. Sind solche Gehwege nicht vorhanden, gelten als Gehwege die seitlichen Flächen am Rande der Fahrbahn in einer Breite von 1,50 m. Als Gehwege gelten auch Fußwege, kombinierte Fuß- und Radwege, Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Bereiche i.s. von 42 Abs. 4a StVO und Treppen. (5) Grünanlagen sind gärtnerisch gestaltete Anlagen, die der Erholung der Bevölkerung oder der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes dienen. Hierzu zählen auch mit Bordsteinen eingefasste öffentliche Rasenflächen und Verkehrsgrünanlagen. (6) Erholungsanlagen sind allgemein zugängliche Anlagen, die der Erholung der Bevölkerung dienen. Dazu gehören auch allgemein zugängliche Kinderspiel- und Bolzplätze, Sportanlagen und Liegewiesen. Abschnitt II Schutz gegen Lärmbelästigung 2 Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern, Musikinstrumenten o.ä. (1) Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente sowie andere mechanische oder elektro-akustische Geräte zur Lauterzeugung dürfen nur so benutzt werden, dass andere nicht erheblich belästigt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Geräte oder Instrumente bei offenen Fenstern oder Türen, auf offenen Balkonen, im Freien oder in Kraftfahrzeugen betrieben oder gespielt werden. (2) Absatz 1 gilt nicht: a) bei Umzügen, Kundgebungen, Märkten im Freien, bei Konzerten und bei Veranstaltungen, die einem herkömmlichen Brauch entsprechen. b) für amtliche Durchsagen. 3 Schutz der Nachtruhe Es ist verboten in der Zeit von Uhr bis Uhr, andere mehr als nach den Umständen unvermeidbar, durch lärmende Unterhaltung, Singen, Johlen, Schreien, Grölen oder andere geräuschverursachende Tätigkeiten zu stören. Dies gilt auch für Motorengeräusche jeglicher Art, vor allem vor Gaststätten und Versammlungsräumen, soweit nicht spezialgesetzliche Bestimmungen Anwendung finden. 4 Lärm aus Gaststätten und Versammlungsräumen Aus Gaststätten, Freibewirtschaftungen und Versammlungsräumen, innerhalb der im Zusammenhang bebauten Gebiete oder in der Nähe von Wohngebäuden darf kein Lärm nach außen dringen, durch den Belästigungen entstehen können. Fenster und Türen sind erforderlichenfalls geschlossen zu halten. Für die Einhaltung der Verpflichtung ist der Betriebsinhaber und der Veranstalter gleichermaßen verantwortlich. 5 Benutzung von Sportanlagen, Spiel- und Bolzplätzen (1) Die Benutzung der öffentlichen Kinderspielplätze ist allen Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres gestattet. Die Kinder dürfen die Spielplätze nur mit Zustimmung oder unter Aufsicht der Erziehungsberechtigten benutzen. Kinder unter 3 Jahren dürfen die Spielplätze nur in Begleitung von Aufsicht führenden Erwachsenen aufsuchen. (2) Der Aufenthalt auf Sportanlagen, Spiel- und Bolzplätzen ist in der Zeit von Uhr bis Uhr untersagt. Zur Vermeidung von Störungen und Belästigungen benachbarter Wohngebiete kann die Gemeinde zusätzliche bestimmte Benutzungszeiten festlegen, die auf entsprechenden Hinweistafeln an den Anlagen und Plätzen bekannt gemacht werden. (3) Abs. 2 S. 2 gilt nicht für den unter Aufsicht durchgeführten Spiel- und Trainingsbetrieb der Sportvereine auf Sportanlagen. (4) Bei Sportanlagen bleiben die Vorschriften nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, insbesondere die Sportanlagenlärmschutz-Verordnung, unberührt. 6 Haus- und Gartenarbeiten (1) Haus- und Gartenarbeiten, die geeignet sind, die Ruhe anderer zu stören, dürfen werktags nur in der Zeit von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr ausgeführt werden. An Sonn- und Feiertagen sind diese Arbeiten nicht erlaubt. Zu den störenden Haus- und Gartenarbeiten gehören insbesondere der Betrieb von Bodenbearbeitungsgeräten mit Verbrennungsmotoren, von Rasenmähern, Laubsaugern, Häckslern, Laubbläser, Freischneider. Ebenso das Hämmern, Schleifen, Bohren, Sägen und Holzspalten, das Ausklopfen von Teppichen, Matratzen und Polstern u.ä. (2) Von den Vorschriften des Abs.1 sind ausgenommen Schneeräumgeräte im Rahmen der von der Satzung über die Räum- und Streupflicht vorgeschriebenen Räumzeiten. (3) Die Vorschriften nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, insbesondere die 32. BImSchV (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung) bleiben unberührt. 7 Wertstoffsammelbehälter Wertstoffsammelbehälter (für Altglas, Weißblech, Kleidung etc.) dürfen nur werktags in der Zeit von Uhr bis Uhr benutzt werden. An Sonn- und Feiertagen ist die Benutzung nicht gestattet. Die Wertstoffe dürfen nicht außerhalb der Sammelbehälter abgelegt bzw. abgestellt werden. Restmüll, Sperrmüll oder sonstiger Unrat darf nicht abgestellt werden. 8 Lärm durch Tiere Tiere, insbesondere Hunde, sind so zu halten, dass niemand durch anhaltende Tierlaute mehr als nach den Umständen unvermeidbar gestört wird. 9 Lärm durch Fahrzeuge In bewohnten Gebieten oder in der Nähe von Wohngebäuden ist es auch außerhalb von öffentlichen Verkehrsflächen verboten, - Kraftfahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen,

5 Nummer 47 Mitteilungsblatt der Gemeinde Krauchenwies vom 23. November 2012 Seite 5 - Fahrzeug- und Garagentüren übermäßig laut zu schließen, - beim Be- und Entladen von Fahrzeugen vermeidbaren Lärm zu verursachen, - mit an den Fahrzeugen vorhandenen Vorrichtungen unnötige Schallzeichen abzugeben. Abschnitt III Umweltschädliches Verhalten und Belästigung der Allgemeinheit 10 Abspritzen von Fahrzeugen Das Abspritzen von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen, Wegen, Gehwegen und Plätzen ist untersagt. 11 Benutzung öffentlicher Brunnen Öffentliche Brunnen dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung benützt werden. Es ist verboten, sie zu beschmutzen, das Wasser zu verunreinigen, Abfälle in die Brunnen zu werfen oder größere Mengen Wasser zu entnehmen. 12 Abfallbehälter (1) Wer Speisen oder Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht, hat für Speisereste, Trinkgefäße, Pappbecher, Verpackungen und Abfälle geeignete Behälter in ausreichender Zahl bereitzustellen und bei Bedarf zu entleeren und zu reinigen. Für die rechtzeitige Entleerung der Abfallbehälter und für die Sauberkeit und Ordnung im Bereich des Verkaufsgeländes ist der Inhaber der Verkaufsstätte verantwortlich. (2) Die Vorschriften des Bundes- und Landesabfallgesetzes sowie die Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Sigmaringen bleiben unberührt. 13 Gefahren durch Tiere (1) Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass Menschen nicht gefährdet werden. (2) Das Halten von Raubtieren, giftigen Tieren, Würgeschlangen und ähnlichen Tieren, die durch ihre Körperkräfte, Gifte oder ihr Verhalten, Personen gefährden können, ist dem Bürgermeisteramt -Ordnungsamt- unverzüglich anzuzeigen. (3) Hunde dürfen im Innenbereich ( Baugesetzbuch) und in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, nur angeleint und von einer geeigneten Person geführt werden. Außerhalb dieser Gebiete dürfen Hunde ohne Begleitung einer geeigneten Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen. In Waldgebieten sind die Vorschriften des Landeswald- und des Landesjagdgesetzes zu beachten. (4) Auf öffentliche Kinderspiel-, Bolz- und Sportplätze dürfen Hunde nicht mitgenommen werden. (5) Die Bestimmungen der Polizeiverordnung des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde bleiben unberührt. (6) Bienenstände dürfen an Feld- und Waldwegen sowie im Innenbereich nur so aufgestellt werden, dass Wegbenutzer oder Anlieger nicht gefährdet werden. (7) Im Geltungsbereich dieser Verordnung ist das Auslegen von Futter für Füchse und marderartige Tiere untersagt. 14 Verunreinigungen durch Hunde Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Straßen, Rad- und Gehwegen, in fremden Gärten oder Rasenflächen, in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen oder auf Kinderspiel-, Sport- und Bolzplätzen verrichtet. Geschieht dies trotzdem, so ist der Hundkot unverzüglich von der verantwortlichen Person ordnungsgemäß zu beseitigen. 15 Geruchsbelästigung (1) In der Nähe von Wohngebäuden dürfen übel riechende Gegenstände und Stoffe nicht gelagert, verarbeitet oder befördert werden, wenn Dritte dadurch erheblich belästigt oder in ihrer Gesundheit geschädigt werden. Das Ausgießen übel riechender, schädlicher oder anderer umweltgefährdender Flüssigkeiten ist verboten. (2) Abs. 1 gilt nicht für die ordnungsgemäße Lagerung und Verbreitung von Dungstoffen für Zwecke der Landwirtschaft im ortsüblichen Rahmen. (3) Sonstige immissionsschutzrechtliche Bestimmungen bleiben unberührt. 16 Belästigung durch Staubentwicklung Auf öffentlichen Straßen, in deren unmittelbarerer Nähe und aus Gebäuden, die weniger als 3 m von öffentlichen Straßen entfernt sind, dürfen Gegenstände weder ausgestaubt noch ausgeklopft werden. 17 Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften, Bemalen (1) An öffentlichen Gebäuden, Straßen und Gehwegen sowie in Grünund Erholungsanlagen oder den zu ihnen gehörenden Einrichtungen ist es ohne Erlaubnis der Gemeinde untersagt: - außerhalb von zugelassenen Plakatträgern (Plakatsäulen, Anschlagtafeln usw.) zu plakatieren - andere als dafür zugelassene Flächen zu beschriften oder zu bemalen - Fahrzeuge und Anhänger zum Zwecke der Werbung abzustellen Dies gilt auch für bauliche oder sonstige Anlagen, die von öffentlichen Straßen oder Grün- und Erholungsanlagen einsehbar sind. Die Vorschriften des Straßengesetzes bleiben unberührt. (2) Abs. 1 gilt nicht für die innen angebrachte Plakatierung an Schaufenstern oder Ladentüren, sofern der jeweilige Eigentümer oder Betreiber einverstanden ist. (3) Die Erlaubnis nach Abs. 1 ist zu erteilen, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, insbesondere eine Verunstaltung des Ortsund Straßenbildes nicht zu befürchten ist. (4) Wer entgegen den Verboten des Abs. 1 außerhalb von zugelassenen Plakatträgern plakatiert oder andere als dafür zugelassene Flächen beschriftet oder bemalt, ist zur unverzüglichen Beseitigung verpflichtet. Die Beseitigungspflicht trifft unter den Voraussetzungen des 6 Abs. 3 PolG auch den Veranstalter oder die sonstige Person, die auf den jeweiligen Plakatanschlägen oder Darstellungen nach Satz 1 als Verantwortlicher benannt oder für dessen Veranstaltung geworben wird. 18 Belästigung der Allgemeinheit (1) Auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen oder sonstigen Freizeiteinrichtungen ist untersagt: 1. das Nächtigen 2. das die körperliche Nähe suchende oder sonst besonders aufdringliche oder aggressive Betteln sowie das Anstiften zu dieser Art des Bettelns 3. das Verrichten der Notdurft 4. das Spucken oder Speien 5. Andere durch Lärm, Aufdringlichkeit, trunkenheits- oder sonst rauschbedingtem Verhalten zu belästigen oder zu behindern 6. das nicht bestimmungsgemäße Benutzen von Bänken und anderen Einrichtungen 7. der Konsum von Betäubungsmitteln sowie der Aufenthalt zum Zwecke des Umschlags oder der Unterstützung des Umschlags von Betäubungsmitteln 8. Gegenstände wegzuwerfen und abzulagern, außer in dafür bestimmte Abfallbehälter (2) Die Vorschriften des Strafgesetzbuches, des Betäubungsmittelgesetzes, des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, des Landesabfallgesetzes sowie 118 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten bleiben unberührt. 19 Aufstellen von Zelten, Wohnwagen und Wohnmobilen (1) Zelte, Wohnwagen und Wohnmobile dürfen außerhalb baurechtlich genehmigter Campingplätze zum Aufenthalt von Menschen nicht aufgestellt werden, wenn keine ausreichenden sanitären Einrichtungen zur Verfügung stehen.

6 Seite 6 Mitteilungsblatt der Gemeinde Krauchenwies vom 23. November 2012 Nummer 47 Grundstückseigentümern und -besitzern ist es untersagt, ihre Grundstücke dafür zur Verfügung zu stellen oder Verstöße gegen Satz 1 zu dulden. (2) Die Vorschriften des Naturschutzgesetzes, des Landeswaldgesetzes und der Straßenverkehrsordnung bleiben unberührt. Abschnitt IV Schutz der Grün- und Erholungsanlagen 20 Ordnungsvorschriften In den öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen und sonstigen Freizeiteinrichtungen ist es untersagt: 1. Anpflanzungen zu betreten; 2. bauliche Anlagen entgegen ihrer Zweckbestimmungen zu betreten oder zu nutzen; zu lagern, zu nächtigen oder die Notdurft zu verrichten; 3. Wegsperren zu beseitigen oder zu verändern oder Einfriedungen und Sperren zu übersteigen oder zu überklettern; 4. Wege, Rasenflächen, Anpflanzungen oder sonstige Anlagenteile zu verändern oder zu beschädigen oder außerhalb zugelassener Feuerstellen Feuer anzumachen; 5. Pflanzen, Bäume oder Teile davon abzureißen, abzuschneiden oder auf andere Weise zu entfernen oder zu beschädigen sowie Gras, Laub, Kompost, Erde, Sand oder Steine von ihrem bestimmungsgemäßen Ort zu entfernen; 6. Bänke, Schilder, Hinweise, Denkmäler, Einfriedigungen und andere Einrichtungen oder Bäume zu beschriften, zu bekleben, zu bemalen, zu beschmutzen oder zu entfernen; 7. Schieß- Wurf- oder Schleudergeräte zu benutzen 8. zu reiten, zu fahren und Fahrzeuge außerhalb der dafür ausdrücklich gekennzeichneten Parkplätze zu parken bzw. anzuhalten; dies gilt nicht für Kinderfahrzeuge, wenn dadurch andere Besucher nicht gefährdet werden, sowie für Kinderwagen und Krankenfahrstühle. Abschnitt V Anbringen von Hausnummern 21 Hausnummern (1) Die Hauseigentümer haben ihre Gebäude spätestens an dem Tag, an dem sie bezogen werden, mit den von der Gemeinde festgesetzten Hausnummern in arabischen Ziffern zu versehen. Auf die Zuteilung einer bestimmten Hausnummer bzw. einer bestimmten Anzahl von Hausnummern besteht kein Rechtsanspruch. (2) Die Hausnummern müssen von der Straße aus, in die das Haus einnummeriert ist, gut lesbar sein. Unleserliche Hausnummerschilder sind unverzüglich zu erneuern. Die Hausnummern sind in einer Höhe von nicht mehr als 3 m an der der Straße zugekehrten Seite des Gebäudes unmittelbar über oder neben dem Gebäudeeingang oder, wenn sich der Gebäudeeingang nicht an der Straßenseite des Gebäudes befindet, an der dem Grundstückszugang nächstgelegenen Gebäudeecke anzubringen. Bei Gebäuden, die von der Straße zurückliegen, sind die Hausnummern am Grundstückszugang anzubringen. (3) Die Gemeinde kann im Einzelfall anordnen, wo, wie und in welcher Ausführung Hausnummern anzubringen sind, soweit dies im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung geboten ist. Abschnitt VI 22 Einschränkung des Gemeingebrauchs an Gewässern Auf Flächen, von denen im Rahmen des Gemeingebrauchs Niederschlagswasser in ein Gewässer eingeleitet wird, dürfen keine Fahrzeuge gewaschen werden. Abschnitt VII Schlussbestimmungen 23 Zulassung von Ausnahmen Entsteht für den Betroffenen eine nicht zumutbare Härte, so kann die Gemeinde Ausnahmen von den Vorschriften dieser Polizeiverordnung zulassen, sofern keine öffentlichen Interessen entgegenstehen. 24 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne von 18 Abs. 1 Polizeigesetz handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen 1 Abs. 2 sich im Geltungsbereich dieser Verordnung so verhält, dass andere mehr als unvermeidbar belästigt/beeinträchtigt werden. 2. entgegen 2 Abs. 1 Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente sowie andere mechanische oder elektroakustische Geräte zur Lauterzeugung so benutzt, dass der Lärm zu einer erheblichen Belästigung führen kann. 3. entgegen 3 Lärm verursacht und andere dadurch mehr als nach den Umständen unvermeidbar, stört. 4. entgegen 4 aus Gaststätten, Freibewirtschaftungen und Versammlungsräumen, Lärm nach außen dringen lässt, durch den Belästigungen entstehen können. 5. entgegen 5 Abs. 1 Satz 1 Kinderspielplätze ab Beginn des 15. Lebensjahres benutzt. 6. entgegen 5 Abs. 2 sich in der Zeit von Uhr bis Uhr auf Sportanlagen, Spiel- und Bolzplätzen aufhält. 7. entgegen 6 Abs. 1 außerhalb der zugelassenen Zeiten Hausund Gartenarbeiten so durchführt, dass andere erheblich belästigt werden oder belästigt werden können. 8. entgegen 7 die Wertstoffsammelbehälter an Sonn- und Feiertagen benutzt sowie an Werktagen in der Zeit von Uhr bis Uhr benutzt oder die Wertstoffe außerhalb der Sammelbehälter ablegt bzw. abstellt oder Restmüll, Sperrmüll oder sonstigen Unrat abstellt. 9. entgegen 8 Tiere so hält, dass andere durch anhaltende Tierlaute mehr als nach den Umständen unvermeidbar gestört werden. 10. entgegen 9 Kraftfahrzeugmotoren unnötig laufen lässt, Fahrzeug- und Garagentüren übermäßig laut schließt, beim Be- und Entladen von Fahrzeugen vermeidbaren Lärm verursacht, mit den an den Fahrzeugen vorhandenen Vorrichtungen unnötige Schallzeichen abgibt. 11. entgegen 10 Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen, Wegen, Gehwegen u. Plätzen abspritzt. 12. entgegen 11 öffentliche Brunnen entgegen ihrer Zweckbestimmung benutzt, sie beschmutzt, das Wasser verunreinigt, Abfälle hinein wirft oder größere Mengen Wasser entnimmt. 13. entgegen 12 Abs. 1 keine geeigneten Behälter für Speisereste, Trinkgefäße, Pappbecher, Verpackungen und Abfälle bereitstellt, diese nicht rechtzeitig entleert und den Bereich des Verkaufsgeländes nicht sauber hält. 14. entgegen 13 Abs. 1 Tiere nicht so hält und beaufsichtigt, dass niemand gefährdet oder belästigt wird. 15. entgegen 13 Abs. 2 das Halten dieser Tiere nicht unverzüglich anzeigt. 16. entgegen 13 Abs. 3 im Innenbereich Hunde nicht anleint, Hunde frei umher laufen lässt. 17. entgegen 13 Abs. 3 Hunde auf öffentliche Kinderspiel-, Bolzund Sportplätze mitnimmt. 18. entgegen 13 Abs. 6 Bienenstände dort aufstellt wo andere gefährdet sind. 19. entgegen 13 Abs. 7 Futter für Füchse und marderartige Tiere auslegt. 20. entgegen 14 als Halter oder Führer eines Hundes nicht dafür sorgt, dass dieser seine Notdurft nicht auf Straßen, Rad- und Gehwegen, in fremden Gärten, Rasenflächen, in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen oder auf Kinderspiel-, Sport- und Bolzplätzen verrichtet und verbotswidrig dort abgelegter Hundkot nicht unverzüglich ordnungsgemäß beseitigt. 21. entgegen 15 Abs. 1 übelriechende Gegenstände und Stoffe lagert, verarbeitet, befördert, sowie übelriechende, schädliche oder andere umweltgefährdende Flüssigkeiten ausgießt. 22. entgegen 16 Gegenstände ausstaubt oder ausklopft. 23. entgegen 17 Abs. 1 plakatiert, nicht dafür zugelassene Flächen beschriftet oder bemalt, oder Fahrzeuge und Anhänger zum Zwecke der Werbung abstellt.

7 Nummer 47 Mitteilungsblatt der Gemeinde Krauchenwies vom 23. November 2012 Seite entgegen 17 Abs. 4 die unrechtmäßig angebrachten Plakate, Beschriftungen oder Bemalungen nicht unverzüglich beseitigt. 25. entgegen 18 Abs. 1 auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen oder sonstigen Freizeiteinrichtungen nächtigt, bettelt oder dazu anstiftet, seine Notdurft verrichtet, ausspuckt oder speit, andere durch Lärm, Aufdringlichkeit, trunkenheits oder sonst rauschbedingtem Verhalten belästigt oder behindert, Bänke und andere Einrichtungen nicht bestimmungsgemäß benutzt, Betäubungsmittel konsumiert oder sich in diesem Umfeld zum Zwecke des Umschlags oder seiner Unterstützung aufhält, Gegenstände wegwirft oder ablagert. 30. entgegen 19 Zelte, Wohnwagen, Wohnmobile aufstellt oder als Grundstückseigentümer die Aufstellung erlaubt oder duldet. 31. entgegen 20 Anpflanzungen betritt, bauliche Anlagen entgegen ihrer Zweckbestimmung betritt oder benutzt, die Notdurft verrichtet, Wegsperren beseitigt oder verändert, Einfriedungen und Sperren übersteigt oder überklettert, Pflanzen, Bäume oder Teile davon abreißt, abschneidet, beschädigt oder außerhalb zugelassener Feuerstellen Feuer anmacht, Bänke, Schilder, Hinweise, Denkmäler, Einfriedungen und andere Einrichtungen oder Bäume beschriftet, bemalt, beschmutzt oder entfernt. Schieß- Wurf- oder Schleudergeräte benutzt; reitet, fährt und Fahrzeuge außerhalb der dafür ausdrücklich gekennzeichneten Parkplätze parkt. 32. entgegen 21 Abs. 1 als Hauseigentümer sein Gebäude nicht rechtzeitig mit der festgesetzten Hausnummer versieht. 33. entgegen 21 Abs. 2 unleserliche Hausnummern nicht unverzüglich erneuert oder diese nicht ordnungsgemäß anbringt. 34. entgegen 22 auf diesen Flächen Fahrzeuge wäscht. (2) Abs. 1 gilt nicht, soweit eine Ausnahme nach 23 zugelassen worden ist. (3) Ordnungswidrigkeiten können nach 18 Abs. 2 Polizeigesetz und 17 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße von mindestens 5 und höchstens geahndet werden u. bei fahrlässigen Zuwiderhandlungen mit höchstens geahndet werden. 25 Inkrafttreten Diese Polizeiverordnung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Polizeiverordnung vom 20. November 2001 außer Kraft. Krauchenwies, den Ortspolizeibehörde Jochen Spieß, Bürgermeister Zielsetzung für die Forsteinrichtungserneuerung 2013 im Gemeindewald Der Gemeindewald Krauchenwies muss gleichzeitig Schutz-, Nutz- und Erholungsaufgaben erfüllen. Manches ist gesetzlich festgeschrieben. Der Waldbesitzer entscheidet über die Schwerpunktsetzung. Es wird ein ausgewogenes Verhältnis für die drei Säulen angestrebt. Wichtige Ziele für die Bewirtschaftung des Gemeindewaldes: Nutzfunktion und Arbeitsplatz Für die Gemeinde Krauchenwies ist der eigene Wald auch ein wirtschaftlicher Faktor. Die nachhaltige, jährliche Nutzung des Waldes führt zu Rein erlösen, die den Haushalt der Gemeinde Krauchenwies unterstützen können. Die Waldbewirtschaftung und die Baumartenzusammensetzung sollen dies auch für die Zukunft sicherstellen und eine hohe Flexibilität bei sich ändernden Rahmenbedingungen gewährleisten. Die Nachhaltigkeit der Produktion wirtschaftlich wertvoller Hölzer soll gewährleistet werden. Die Stabilität der Bestände gegenüber Stürmen, Borkenkäfern und der Klimaveränderung soll langfristig verbessert werden. Der Gemeindewald soll die Bereitstellung von Stammholz für die regionalen Sägewerke und von Brennholz für lokale Brennholzkunden im bisherigen Umfang gewährleisten. Der Arbeitsplatz im Gemeindewald soll für den eigenen Forstwirtschaftsmeister gesichert werden. Schutzfunktion und Artenvielfalt Die Bewahrung eines gesunden Bodens hat für die Gewährleistung der nachhaltigen Funktionenerfüllung des Waldes grundlegende Bedeutung. Der Gemeindewald soll als Lebensraum für eine vielfältige Flora und Fauna und im Besonderen für gefährdete Arten gesichert und verbessert werden. Die Jagd gewährleistet eine artenreiche, wertschaffende Verjüngung der Wälder. Erholungsfunktion und Bildung Den Spaziergängern, Joggern und Radfahrern soll ein gutes Waldwegenetz den Zugang zu abwechslungsreich strukturierten Wäldern ermöglichen. Schulen und Kindergärten können den Kindern die Natur im Gemeindewald erlebbar machen. Im Konzept der naturnahen Waldwirtschaft werden die Ziele konkretisiert Hiebsatz und Wirtschaftlichkeit Die Altholzbestände im Gemeindewald Krauchenwies wurden in der Vergangenheit stark von Sturm und Käfer geschädigt. Zur Verminderung weiterer Schadholzanfälle erfolgte eine zügige, planmäßige Nutzung dieser vorgeschädigten Bestände. Dieses Vorgehen soll fortgesetzt werden, was zu einer weiteren Verminderung der Altholzvorräte (Altholzlücke) und unmittelbar zu höheren Kultur- und Kulturfolgekosten führt. Der Schwerpunkt der Nutzungen erfolgt in den mittelalten, fichtengeprägten Beständen. Hier wird die intensive Pflege und Durchforstung zur Verbesserung der Stabilität und der Wertschöpfung fortgesetzt. Die Nutzungspotentiale sollen sorgfältig erhoben werden (angespannte Situation bei der Erfüllung des Jahreseinschlags, Reduktion bei der Zwischenrevision). Über den Forsteinrichtungszeitraum hinweg betrachtet, soll im Durchschnitt ein Überschuss für den Gemeindehaushalt erbracht werden. Baumartenwahl Im Hinblick auf die Stabilität der Wälder und besonders auf den Klimawandel gilt die Fichte als problematische Baumart. Sie ist derzeit aber wirtschaftlich von überragender Bedeutung. Mit der Beimischung wie z.b. der etwas trockenresistenteren Douglasie aber auch anderer Nadelbaumarten in die Fichtenkulturen sollen die Risiken etwas vermindert werden. Der Nadelholzanteil soll insgesamt nicht unter 65% absinken. Der Aufbau von Mischwäldern mit 30% Laubholz in den Nadelbaumbeständen wird fortgesetzt. Dies erfolgt über den Vorbau mit Buche (Tanne) und den Anbau möglichst vielfältiger Laubhölzer auf der Freifläche. Wo immer möglich, sollen Naturverjüngungen übernommen und herausgepflegt werden. Bodenschutz: Die Befahrung wird auf das dauerhaft angelegte Rückegassennetz beschränkt. Zur langfristigen Sicherung dieses Systems werden schonende Holzernteverfahren eingesetzt und auch Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt. Wie bislang soll das bereits vorhandene RG-Netz aus ökonomischen Gründen im Abstand von 20 m genutzt werden. Angepasste Wildstände Die Hauptbaumarten Fichte, Buche, Esche und Ahorn müssen in allen Jagdbögen ohne Schutzmaßnahmen verjüngt werden können. Das derzeitige Verbissniveau in den Jagdbögen darf sich keinesfalls erhöhen. Gleichzeitig soll wildgerechte Jagd sichergestellt werden. Artenschutz Altbaumgruppen zur Verbesserung der Lebensraumfunktion werden nur in geringem Umfang aktiv ausgewiesen. Eine allmähliche Anreicherung mit Totholz wird angestrebt. Seltene Baumarten werden eingebracht, bestehende Waldbiotope und Naturschutzgebiete werden gesichert. Erholung Ein erhöhter Standard in der Wegunterhaltung ist nicht erforderlich.

8 Seite 8 Mitteilungsblatt der Gemeinde Krauchenwies vom 23. November 2012 Nummer 47 Freiwillige Feuerwehr Krauchenwies Abteilung Göggingen Die diesjährige Haupt- und Schlussprobe der Abteilung Göggingen findet am statt. Übungsobjekt ist das Anwesen der Familie Fischer im Glaser-Weg Zu unserer Übung sind alle interessierten Einwohner herzlich eingeladen. Übungsbeginn ist um 13:30 Uhr. Markus Hanbil Abt-Kommandant Weitere Infos auch unter: Schulnachrichten - Aufbau der Ich Kompetenz - Erwerb der Sozial Kompetenz - Bildung der Sachkompetenz u.a. Die Referentinnen versuchen an dem Abend Antworten auf Fragen zu Entwicklungsphasen; Spielmaterial und pädagogisch sinnvolle Arbeitsmaterialien zu geben. Es wird auch eine Materialausstellung zur mathematischen, sprachlichen, naturwissenschaftlichen und ästhetischen Bildung geben. Teilweise kann nach dem Vortrag auch Material käuflich erworben werden. Die Referentinnen, Rita Steibel und Sibylla Kraidl sind beide Dozentinnen für Montessori-Pädagogik bei der Deutschen Montessori Gesellschaft mit einem reichen praktischen Erfahrungsschatz. Die Themen sind sicher hochinteressant für Eltern und Großeltern von Kindern im Kindergarten- und Grundschulalter. Zu diesem Vortrag sind alle Interessierten von Nah und Fern recht herzlich eingeladen. Wir verlangen keinen Eintritt, nehmen aber gerne eine kleine Spende entgegen. Wir freuen uns auf einen interessanten Abend Die Erzieherinnen der Krauchenwieser Kindergärten Hausaufgabenbetreuung Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, ab sofort können wir an unserer Schule eine Hausaufgabenbetreuung anbieten. Lisa Paul wird im Rahmen des Jugendbegleiter-Programms an drei Nachmittagen diese Aufgabe übernehmen. Wir möchten aber um Verständnis bitten, dass Frau Paul keine Garantie für die Vollständigkeit der Aufgaben übernehmen kann. Diese kostenlose Hausaufgaben - Betreuung findet statt am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag, jeweils von Uhr Uhr. Wir freuen uns sehr, Ihnen dieses Angebot machen zu können und hoffen, dass Sie regen Gebrauch davon machen. Interessierte Eltern und Schüler können sich bei Frau Strobel von der Schulsozialarbeit melden. Eine Anmeldung ist nicht notwendig. Kindergarten Bildungswerk der Gemeinde Krauchenwies Kindergärten St. Josef, Don Bosco, Hausen, Göggingen und Ablach In Kooperation mit dem Bildungswerk veranstalten die Kindergärten der Gemeinde Krauchenwies einen Vortrag zum Thema: Spiel der Königsweg des Lernens Termin: Freitag, den um Uhr in der Festhalle in Ablach Durchschnittlich spielt das Kind in den ersten Jahren seines Lebens ca Stunden. Spielend setzt es sich mit seiner Umwelt auseinander und macht es sich mit dem Unbekannten vertraut. Beim Spiel kann es die Fähigkeiten, Fertigkeiten, Handlungen und Basis - kompetenzen entwickeln, die es in allen Lebenssituationen, wie auch Transitionen dringend benötigt: Kindergarten Ablach-Bittelschieß Adventsbasar des Kindergarten Ablach-Bittelschieß Wir laden Sie ganz herzlich am Sonntag, den ab 15 Uhr zu uns in den Kindergarten nach Ablach ein. Wir bieten Adventskränze, und -gestecke, Tür kränze, Holzsterne und vieles mehr... Die Kindergartenkinder werden uns um 15 Uhr mit Ihren Liedern in die Weihnachtszeit einstimmen. Gerne möchten wir Sie mit Glühwein, Kaffee, Punsch, Waffeln und Grillwürsten bewirten. Kommen Sie vorbei und unterstützen Sie den Kindergarten. Wir freuen uns auf Sie. Die Eltern des Kindergarten Ablach-Bittelschieß Martinsfest Am Montag, feierten die Kinder vom Kindergarten Ablach zusammen mit ihren Eltern, Geschwistern, Verwandten und Freunden das Martinsfest. In der Kirche stimmten uns die Kindergartenkinder mit einem St. Martinsspiel und einem Lichtertanz auf das Fest ein. Begleitet wurden wir dabei von den Flötengruppen von Eva Henkel aus Bittelschieß und Ablach. Anschließend zogen die Kinder mit ihren Laternen durch die schön beleuchteten Straßen von Ablach und zurück zum Kindergarten. Hier konnten sich Alle bei warmen Getränken und warmen Speisen aufwärmen und den Abend gemütlich ausklingen lassen. Ein herzliches Dankeschön unseren Eltern und unserem Elternbeirat, die uns bei der Vorbereitung und Durchführung des Festes unterstützt haben. Ein besonderer Dank Eva Henkel und den Flötenspielern, der Jugendfeuerwehr Ablach, Carolin Müller, unserem St. Martin Frau Mattes, die ihr Pferd von Pfullendorf mitgebracht hat und allen Anwohnern, die Lichter aufgestellt hatten. Das Kindergartenteam Ablach

9 Nummer 47 Mitteilungsblatt der Gemeinde Krauchenwies vom 23. November 2012 Seite 9 Wir waren dabei und haben gewonnen! Anlässlich des 100jährigen Bestehens des Kleintierzuchtvereins Meßkirch gab es einen Malwettbewerb. Alle Kindergartenkinder machten mit und jede Altersgruppe entschied sich für eine Tiergruppe. So entstand unser Gemeinschaftsbild mit Vögeln, Hasen. Gänsen, Hühnern und ein Hahn durfte auch nicht fehlen. Bei diesem Wettbewerb haben wir den 2. Platz belegt und damit 50,- gewonnen. Die Kinder und Erzieherinnen bedanken recht herzlich sich beim Kleintierzuchtverein für den Gewinn. Kindergarten Hausen Kinder erfinden eine Kräuter-Transportmaschine Im Rahmen eines Kreativ-Wettbewerbs machten sich die Kinder an die Entwicklung eines Transportsystems, bei dem die Kräuter von unserem Hochbeet direkt in die Backstube befördert werden. Mit riesiger Begeisterung ließen die Kinder ihre Ideen "sprudeln" und dabei erfanden sie so tolle Möglichkeiten wie z.b. eine Fahrtreppe, eine Kräuterwindmaschine, eine Kräuter-Schleuder oder ein Magnetseil. Schließlich setzte sich die Idee eines Aufzugs mit integriertem Greifarm durch. In weiteren Schritten fertigten die Kinder eine große gemeinsame Konstruktionszeichnung an, beschafften selbst ihr Material und begannen schließlich mit dem Bau. Heraus kam ein funktionstüchtiger Kräuteraufzug, mit einer integrierten Kräuterwaschanlage. In vielen verschiedenen Versuchen entwickelten die Kinder zusätzlich einen mechanischen Antrieb mithilfe eines Bobbycars. Mittlerweile tüfteln die Kinder noch an der Entwicklung eines Greifarms und Ende November macht sich dann die Dokumentationsmappe der Kinder auf den Weg nach München zum Fraunhofer-Forschungsinstitut. Wir sind schon sehr gespannt, wie die Ideen der "kleinen Ingenieure" bei den "großen Forschern" ankommen. Auf jeden Fall war es für die Kinder eine fantastische Erfahrung, wie aus einer Idee Wirklichkeit wird und jeder Einzelne war stolz, dass er seinen Teil zum Gelingen des Projektes beitragen konnte. FILMAUFNAHMEN zum Projekt Sonnenreise Bei den Dreharbeiten wurde ein ca. zweiminütiger Einspielfilm produziert, der in der Kindersendung "Hallo Benjamin" zum Thema: "Wir erforschen die Welt" gezeigt wird. Thema unserer Workshops an diesem Tag war: "Die Klosterstadt im Mittelalter". Nach einer kurzen Einführung durften sich die Kinder an den Bau einer großen Kloster-Modellstadt wagen. Schon nach kurzer Zeit entstand eine große Kirche mit runden Türmen und großen bunten Fensterscheiben, ein Pferdestall, eine Schule, ein Wohnhaus mit Schlafräumen und ein Hühnerstall. In drei weiteren Workshops konnten sich die Kinder in Kleingruppen in dem Handwerk des Papierschöpfens, der Hinterglasmalerei und dem Herstellen eines bunten Bleiglasfensters üben. Die Workshops werden in 14 Tagen noch einmal wiederholt, damit alle Kinder alle Work - shops ausprobieren können. Auch die Klosterstadt möchten wir noch um Gärten, eine Mühle und eine Schmiede erweitern. Ausgestrahlt wird die Sendung zu diesen Workshops voraussichtlich im Januar Nähere Informationen finden Sie auch unter Unsere Altersjubilare Wir gratulieren herzlichst Herrn Werner Hinderberger, Krauchenwies, Unter - achen 7 zum 74. Geburtstag am Frau Hildegard Deutschbock, Göggingen, Am Bildstock 13 zum 88. Geburtstag am Frau Engelberta Heilig, Ablach, Quellenweg 3 zum 75. Geburtstag am Herrn Herbert Reiß, Krauchenwies, Austraße 24 zum 70. Geburtstag am Frau Sara Krempels, Göggingen, Laizer Weg 4 zum 83. Geburtstag am Herrn Hans Bösinger, Krauchenwies, Am Angel 29 zum 82. Geburtstag am Frau Erika Hartung, Krauchenwies, Kranichstraße 1 zum 76. Geburtstag am Frau Hile Raach, Krauchenwies, Gärtnerplatz 3 zum 73. Geburtstag am Herrn Alfred Stockmann, Ablach, Ringstraße 7 zum 79. Geburtstag am Herrn Wilhelm Gehbauer, Hausen, Rottelweg 8 zum 71. Geburtstag am Herrn Paul Blocher, Krauchenwies, Jahnstraße 11 zum 87. Geburtstag am Frau Anna Winkler, Bittelschieß, Grundhalde 2 zum 73. Geburtstag am Herrn Walter Herre, Krauchenwies, Hauptstraße 22 zum 70. Geburtstag am Herrn Eduard Kandzia, Krauchenwies, Alte Menger Straße 9 zum 74. Geburtstag am Ende amtlicher Teil Kath. Bildungswerk Bildungswerk Seelsorgeeinheit VORANKÜNDIGUNG Wegen großer Nachfrage Filzen mit Marita im Januar Unsere Referentin Marita Heilig-Kernler wird alle Anfänger in die Grundtechniken des Nassfilzens einführen. Teilnehmerinnen, mit Erfahrungen im Filzen, können weiterführende Techniken üben. Filzen hat eine alte Handwerkstradition. Filzen ist nützlich. Filzen ist kreativ. Filzen macht Spaß. Wann: Freitag, :00 Uhr Wo: im Pfarrsaal Hausen a. A. Teilmehmergebühr 3,00 + Materialkosten (bis ca. 4,00 je nach Wollverbrauch) Bitte zwei Handtücher zum Walken der Werkstücke und eine Plastiktüte für den Transport der nassen Sachen mitbringen. Anmeldung bei Carina Gschell Tel Kirchliche Mitteilungen Kath. Kirchengemeinde Krauchenwies Sonntag, den 25. November 2012, 9.30 Uhr Eucharistiefeier mit der ganzen Seelsorgeeinheit -anschließend wird herzlich eingeladen zum Stehempfang im Pfarrheim mit der Jugendmusikkapelle der Gesamtgemeinde

10 Seite 10 Mitteilungsblatt der Gemeinde Krauchenwies vom 23. November 2012 Nummer 47 Seniorenheim Krauchenwies Am Mittwoch, den 28. November 2012, findet um 16 Uhr im Seniorenheim (Cafeteria) ein Gedenkgottesdienst (Wortgottesdienst) für die Verstorbenen des Hauses vom vergangenen Jahr statt. Dazu ist auch die Gemeinde herzlich eingeladen. Freitag, den 30. November Uhr Eucharistiefeier Kath. Kirchengemeinde Bittelschieß Donnerstag, den 29. November Uhr Eucharistiefeier Kath. Kirchengemeinde Hausen Dienstag, den 27. November Uhr Eucharistiefeier Kath. Kirchengemeinde Rulfingen Freitag, den 23. November Uhr Eucharistiefeier Mittwoch, den 28. November Uhr Hausfrauenmesse Arbeitskreis Nachbarschaftshilfe Krauchenwies-Rulfingen Wir laden alle, die bei diesem Arbeitskreis mitarbeiten wollen ein, zu einem Treffen am Donnerstag 29. November 2012 um 20:00 Uhr im Sebas - tians-stüble im Pfarrheim Krauchenwies. Wir wollen gemeinsam die nächsten Schritte planen. PANFLÖTENKONZERT Die Musikerfamilie Klingler aus Rielasingen am Bodensee laden die Zuhörer zu einer emotional ansprechenden Klangreise der Panflöte ein. Die Panflöte bezaubert durch ihren betörenden Klang und entführt den Zuhörer durch klassische Werke, zeitgenössische Musik sowie rumänische Folklore in eine Welt fernab des Alltags. Am Ende des Konzerts können bei einem Becher Glühwein oder Punsch die musikalischen Eindrücke noch in gemütlicher Runde nachklingen. Das Konzert findet am Freitag, 30. November 2012 um Uhr in der Kirche St. Odilia in Hausen a. A. statt. Der Eintritt ist frei, um eine Spende wird gebeten (sie kommt teilweise der Anschaffung einer neuen Orgel für St. Odilia zugute). Evang. Kirchengemeinde Meßkirch Wochenspruch: Lasst eure Lenden umgürtet sein und eure Lichter brennen (Lukas 12,35) Sonntag, 25. November (Ewigkeitssonntag) 9.30 Uhr Gottesdienst (Pfarrer Achim Roscher) mit Gedenken unserer Verstorbenen Montag, 26. November 9.30 Uhr Krabbelgruppe Uhr Posaunenchor in Meßkirch Mittwoch, 28. November Uhr Konfirmandenunterricht Uhr Singkreis Freitag, 30. November Uhr Wölflinge Uhr Jungpfadfinder ab Uhr Pfadfinder Sonntag, 2. Dezember (1. Advent) 9.30 Uhr Gottesdienst mit Taufe (Pfarrer Achim Roscher) Pfadfinder bieten Bio-Apfelsaft an Die Pfadfinder haben in den letzten Ferienwochen Äpfel gesammelt und daraus Apfelsaft hergestellt. Der Saft ist aus ungespritztem Obst aus Meßkirch und Umgebung und pasteurisiert, damit er nicht gärt. Beim Erhitzen haben wir darauf geachtet, dass die Vitamine erhalten bleiben. Der Saft ist abgefüllt in 5-Liter Kunststoffbeutel, die in einem Pappkarton verpackt sind(sog. bag-in- the-box). Abgezapft wird der Saft mit einem kleinen Zapfhahn. Ungeöffnet sind die Beutel mind. 12 Monate haltbar, ab dem Öffnen mehrere Wochen. Ein 5-Liter- Karton kostet 7,50. Mit dem Erlös möchten wir unsere Lager mitfinanzieren und die Ausrüstung ergänzen. Mit dem Kauf tun Sie also sich und uns etwas Gutes! Den Saft gibt es ab sofort während den üblichen Bürozeiten im Pfarrsekretariat und außerdem während der Gruppenstunden bei den Gruppenleiterinnen und leitern. Die Pfadfinder bedanken sich ganz herzlich bei allen, die uns durch ihre Apfelspenden diese Aktion möglich gemacht haben! Evang. Kirchengemeinde Sigmaringen Gottesdienste Sonntag, 25. November Ewigkeitssonntag 9.30 Uhr Gottesdienst in Sigmaringen mit Abendmahl mit dem Gedenken der Verstorbenen unter Mitwirkung des Flötenkreises Pfarrerin Berner Anschließend ist die Gemeinde zum Kirchenkaffee herzlich eingeladen! Veranstaltungen: Donnerstag, 22. November Uhr Begegnungen und Gespräche Kindheit Bilder und Entwicklung durch die Jahrhunderte mit Anna Barbara Schrön Schon immer leben Kinder ihre Kindheit, aber immer anders: In der Form, Bedeutung und Bewertung unterliegt sie den Erfordernissen und Bedürfnissen der jeweiligen Zeit. Gezeigt wird, wie Kindheit in verschiedenen Epochen von den Erwachsenen gesehen wurde und wie Kindheit heute verstanden wird. Es sollen aber auch die eigenen Kindheits-Erfahrungen zur Sprache kommen. Anna Barbara Schrön ist Diplom-Pädagogin und unterrichtet am Sozialwissenschaftliches Gymnasium Sigmaringen. Sie hat jahrelang Erzieherinnen ausgebildet und ist selbst Mutter von fünf Kindern. Jeder Interessierte ist um 16 Uhr herzlich in das evangelische Gemeindehaus, Karlstraße 24 eingeladen. Montag, 26. November Uhr Handarbeitskreis Uhr Kantorei Dienstag, 27. November 8.45 Uhr Deutschkurs-Fortgeschrittene Uhr Ökumenischer Arbeitskreis Mittwoch, 28. November 8.45 Uhr Deutschkurs-Anfänger Uhr Konfirmandenunterricht, Pfarramt I, Codekan Albrecht Knoch Uhr bis Uhr Konfirmandenunterricht, erste Gruppe Uhr bis Uhr Konfirmandenunterricht zweite Gruppe Pfarramt II, Pfarrerin Gudrun Berner Uhr bis Uhr Kleiderkammer geöffnet Uhr Zukunft der Kirche? Kirche der Zukunft! Ein Württemberger aus Zürich wird im Rahmen des Jubiläums 150 Jahre Stadtkirche zu Gast sein und zu diesem spannenden Thema einen Vortrag halten. Es ist Professor Dr. Thomas Schlag (Jahrgang 1965) von der Evangelisch theologischen Fakultät der Universität Zürich. Glaubt man den Prognosen, dann wird auch die evangelische Kirche in den kommenden Jahrzehnten kleiner, ärmer und älter. Manche Entwick - lung deutet tatsächlich darauf hin, dass die Bedingungen für die kirchliche

11 Nummer 47 Mitteilungsblatt der Gemeinde Krauchenwies vom 23. November 2012 Seite 11 Praxis schwieriger werden. Allerdings sind solche pessimistischen Vorhersagen über die Zukunft der Kirche kein unabweisliches Schicksal. Vieles in der Volkskirche gelingt nach wie vor erstaunlich gut, und bei Menschen unterschiedlicher Herkunft findet die Kirche immer noch erhebliches Vertrauen. Vor allem gibt es viele hoffnungsvolle Ansätze positiver Entwicklungen gegen die Prognosen und sogar eines Wachsens gegen den Trend. Im Rahmen des Vortrags werden Möglichkeiten und Beispiele gelingender kirchlicher Praxis in Gottesdienst und Verkündigung, Bildung und Seelsorge entfaltet all dies unter dem Leitbild einer öffentlichen, geistlich und geistig offenen und durch ihre Personen glaubwürdigen Kirche. Alle Interessierten sind herzlich willkommen. Der Eintritt ist frei. Donnerstag, 29. November 9.00 Uhr bis Uhr Kleiderkammer geöffnet 9.30 Uhr bis Uhr Krabbelgruppe Uhr Gemeindebesuchsdienst Dienstag Uhr Bibelgesprächskreis Sigmaringen Uhr Hauskreis für Frauen - 14-täglich Mittwoch Uhr Konfirmandenunterricht Uhr TeensClub Donnerstag Uhr Kantorei Vereinsnachrichten Jugendfußball Freitag, 30. November Uhr Open house Konzert zum 150-jährigen Jubiläum der Ev. Stadtkirche Sigmaringen ( ) Was könnte wohl besser für das Begehen des 150-jährigen Jubiläums der Ev. Stadtkirche geeignet sein als Händels Halleluja? Im Gegensatz zu Georg Friedrich Händel ( ), der dieses Oratorium in nur 22 Tagen schrieb, probt die erweiterte Kantorei der Ev. Kirchengemeinde seit nahezu einem Jahr, um den Wunsch nach einer Aufführung des Messias Wirklichkeit werden zu lassen. Diese Aufführung wird aus räumlichen und aufführungspraktischen Gründen der Versuch sein, sowohl die Mozartsche als auch die Händelsche Fassung in Einem zu vereinigen, ohne dabei den Kontext und die Botschaft des Oratoriums sinngemäß aus den Augen zu verlieren. So beschreibt das Oratorium in drei Teilen die christliche Heilsgeschichte. Im ersten Teil wird auf das Kommen des Messias hingewiesen und von der Geburt Jesu erzählt, der zweite Teil steht ganz im Zeichen der Passion und Auferstehung Jesu und der dritte Teil knüpft an Tod und Jüngstes Gericht an. Die Aufführungen des Oratoriums finden am Samstag 1. und Sonntag 2. Dezember 2012, jeweils um Uhr in der Ev. Stadtkirche Sigmaringen statt. Ausführende: Dorothée Babst Sopran, Anne-May Krüger Alt, Yongkeun Kim Tenor, Yeun-Ku Chu Bass, Chor der Kantorei der Ev. Kirchengemeinden, ein Instrumental-Ensemble. Leitung: Sukwon Lee, Kantor der Ev. Stadtkirche Sigmaringen. Aufführungsdauer etwa 100 Minuten. Da die Ev. Stadtkirche nur über ein begrenztes Platzangebot verfügt, ist es ratsam, eine Platzreservierung für Samstag oder Sonntag unter 07571/ (Anrufbeantworter) oder per (gb@evang-sig.de) vorzunehmen. Der Eintritt zu diesem Konzert ist wie immer kostenfrei. Um eine Spende zur Deckung der Kosten wird herzlich gebeten. Evang. Militärkirchengemeinde Sigmaringen Bürozeiten: (Dienstag und Freitag von 9.00 Uhr Uhr, Tel: 07571/ ) Sonntag, 25. November Ewigkeitssonntag Uhr Gottesdienst mit Posaunenchor, Kindergottesdienst (Pfarrer Immo Wache). Nach dem Gottesdienst findet ein kleiner Adventsbazar mit versch. Bastelarbeiten, wie Grußkarten, Kränze, Geste - cke, Marmeladen, Gebäck, usw. statt. Donnerstag, 29. November Uhr im Offizierheim: Treff der Pensionäre und Senioren lädt ein zum Wiener Nachmittag mit Bildern, Kaffeehausmusik und Sachertorte. Anmeldung im Pfarrbüro erbeten. Regelmäßige Gemeindeaktivitäten Montag Uhr Posaunen-Kids Uhr Posaunenteens Uhr Posaunenchor FCK SVH SCG JUGEND - Rückblick Samstag, C-Jugend, 14:30: SG Krauchenwies/Hausen/Göggingen/Laiz - SG Sigmaringendorf 7:1 Mit einem deutlichen Sieg im letzten Spiel, beenden die C-Junioren eine gute Herbstrunde und steigen somit, verdient, in die Bezirksliga auf. Vor Beginn der Runde, waren wir uns noch nicht so sicher, wo die Reise mit den Jungs hingehen wird. Ist die Mannschaft, mit den Neuen aus Laiz, doch komplett neu zusammen gestellt worden. Aber schon in den ersten Wochen war zu spüren, das die Jungs keinerlei integrations- Probleme hatten, ganz im Gegenteil, im Training hatten wir bis jetzt einen Schnitt von 27 Mann und die Spiele waren bis auf zwei Ausnahmen sehr gut anzusehen. Gratulation von uns Trainern an alle, macht weiter so, denn wir wollen auch in der Bezirksliga zeigen was wir können. JUGEND - Vorschau Alle Jugendmannschaft befinden sich nun in der Winterpause. AKTIVE - Rückblick 1:1 beim Dritten Der FC Krauchenwies punktet weiter und hat sich beim Tabellendritten SV Ebenweiler ein 1:1 erspielt. Eigentlich ein ordentliches Ergebnis, müsste man sich nicht über einen Gegentreffer in der Schlußminute ärgern. Nach einem Zusammenstoß mit Markus Heberle im Donnerstagstraining musste Routinier Timo Reutter kurzfristig passen, für welchen Daniel Dettenmaier gemeinsam mit Jim Ruf die Doppelspitze bildete. Im linken Mittelfeld rückte Florian Fürst wieder ins Team, während der zuletzt starke Youngster Maximilian Ziwes zunächst auf der Bank Platz nahm. Der SV Ebenweiler war der erwartet schwere Gegner. Auf tiefem Geläuf duellierten sich beide Teams im ersten Durchgang auf gutem Niveau auf Augenhöhe, mit Chancen von Beginn an auf beiden Seiten. Nach dem Wechsel dann die Führung für den FCK durch Florian Fürst, wonach allerdings die Gastgeber das Zepter mehr und mehr in die Hand nahmen. Ein berechtigter Foulelfmeter nur kurz nach dem 0:1 konnte der SVE allerdings nicht nutzen, in Folge dessen der FCK gegen die nun drückenden Gastgeber recht geschickt verteidigte. Offensiv allerdings vermochte man die sich nun vermehrt bietenden Räume kaum zu nutzen, weshalb bis zum Schluß gezittert werden musste. Ein letzter Freistoß von halb rechts blieb dann zunächst im 16er-Gewühl hängen, ehe der Ball dann aus dem Spielerknäul heraus doch noch zum eigentlich auch verdienten 1:1-Ausgleich über die Linie rollte. Ebenweiler war die erwartet schwere Nummer. Das Ergebnis geht in Ordnung, wenngleich der späte Gegentreffer natürlich ärgerlich war... bilanzierte ein recht zufriedener Trainer Alexander Reutter nach dem Spiel wohl wissend, dass auch sein Team heuer schon zweimal einen Punkt erst in der Nachspielzeit retten konnte. So gilt es im Krauchenwieser Lager nicht über zwei verlorene Punkte zu mäkeln, sondern sich an einem Zähler, ge-

12 Seite 12 Mitteilungsblatt der Gemeinde Krauchenwies vom 23. November 2012 Nummer 47 holt bei einem starken Gegner, zu erfreuen. Statistisch gesehen bleibt man nach diesem Ergebnis zum sechsten Mal in Folge unbesiegt und rückt zum ersten Mal in dieser Saison in die obere Tabellenhälfte. Nächste Woche erwartet man den FC Mengen zum Derby. Begegnung: SV Ebenweiler - FC Krauchenwies I 1:1 (0:0) Spielklasse: Bezirksliga Donau Spieltag: 14 Spielort: Rasenplatz, Ebenweiler Anstoß: Sonntag, , 14:30 Uhr Zuschauer: 150 Tore: 0:1 Florian Fürst (58.), 1:1 Timm Baier (90.) Besondere Vorkommnisse: Daniel Gauggel (SVE) verschießt FE (63.) FC Krauchenwies I: Timo Heißel; Markus Heberle, Aron Bakos, Florian Köhler, Johannes Heberle; Florian Fürst (ab 84. Roland Szedlak), Alexander Reutter, Tamo Bausback, Björn Freisinger (ab 65. Maximilian Ziwes); Jim Ruf, Daniel Dettenmaier (ab 80. Nicolas Auer) AKTIVE - Vorschau Begegnung: FC Krauchenwies II - SV Renhardsweiler Spielklasse: Bezirk Donau, Kreisliga A, Staffel II Spieltag: 17 Spielort: voraussichtlich Josef-Lutz-Stadion Anstoß: Samstag, , 12:45 Uhr Begegnung: FC Krauchenwies I - FC Mengen Spielklasse: Bezirksliga Donau Spieltag: 15 Spielort: voraussichtlich Schulsportplatz Anstoß: Samstag, , 14:30 Uhr Auf Augenhöhe Die prestigeträchtigen Derby s gegen Sigmaringendorf (2:1), Laiz (2:2) und in Ostrach (1:0) überstand der FC Krauchenwies bislang schadlos. Nun soll auch die vierte Partie mit Lokalkampfcharakter zum Erfolg werden, zudem das Duell mit dem FC Mengen ein lang ersehntes sowie eines auf Augenhöhe ist. 1992, ein Jahr in welchem die jungen im Krauchenwieser Team nicht geboren waren. Genau das Jahr, in welchem sich der FC Mengen und der FC Krauchenwies zum letzten Mal auf Bezirksligaebene gegenüberstanden. So verstrichen bis dato sage und schreibe zwei Jahrzehnte, ein Zeitraum in dem Mengener Kicker den FC Krauchenwies nunmehr aus der Zeitung kannten und umgekehrt FCK ler das Mengener Stadion nur vom vorbeifahren oder aus Relegationsspielen (2005 und 2011). Ging es für den FC Mengen damals nach einem kurzen Landesligaintermezzo im Durchmarsch retour für viele Jahre in die Kreisliga A, machte es sich der FC Krauchenwies von 1996 an meistens in der Landesliga bequem, weshalb sich die Wege von Gelb-Schwarz und Rot-Weiß zwei Dekaden lang nicht kreuzen sollten. Mit vielen Spielern aus der eigenen Jugend hat der FC Mengen zu letzten Saison dann endlich wieder den Sprung in die Bezirksliga geschafft, was aufgrund der Nähe zu Krauchenwies hier durchaus mit Wohlwollen aufgenommen wurde. Mit dem früh gesicherten Klassenerhalt im letzten Jahr und der bislang starken Runde heuer ist der Mengen wieder im Bezirksoberhaus angekommen, daran gibt es keinen Zweifel. Vier Siege am Stück unterstreichen zudem die aktuelle Formstärke der Truppe des Trainergespanns Campregher/ Czarkowski, wodurch man sich derzeit gar auf Platz fünf der Tabelle platziert.drei Tabellenplätze und nur zwei Punkte dahinter hat sich der FC Krauchenwies mittlerweile einrangiert. Ein Umstand, mit welchem vor etwa sechs Wochen noch nicht unbedingt zu rechnen war. Sechs ungeschlagene Partien am Stück zeugen jedoch davon, dass beim FCK der Groschen in Sachen Bezirksliga mittlerweile gefallen ist. Die Personaldecke stabilisierte sich, alle im Verein legten eine Schippe drauf und prompt stimmten fortan auch die Ergebnisse, was jedoch im Hinblick auf den Jahresendspurt nicht als Selbstläufer gewertet werden darf. So bildet die Partie gegen den FC Mengen, fernab allem Prestige-Gerede, für unsere Jungs die große Chance, sich am 15. Spieltag endlich in der oberen Tabellenhälfte zu etablieren. Ein Duell auf Augenhöhe und eines, auf welches sich die hoffentlich vielen Zuschauer freuen können, sind doch aufgrund der letzten Erfolgsserien beider Teams zwei selbstbewusste Mannschaften zu erwarten. Wir heißen den FC Mengen recht herzlich in Krauchenwies willkommen und versprechen einen packenden Lokalfight, der, sollte das Wetter einigermaßen mitmachen, auf dem Hauptplatz und dadurch auf Naturrasen ausgetragen wird. Katholische Frauenge- Krauchenwies meinschaft Zur Krippenausstellung in Inzigkofen am Montag, , fahren wir um 14 Uhr am Löwenplatz ab. Herzliche Einladung an alle Frauen zu unserem adventlichen Abend Termin: Donnerstag, 6. Dezember 2012, um 20 Uhr im Pfarrheim. Landjugend Krauchenwies Hallo ihr Lieben! Hier kommen die Termine für die nächsten Woche und denkt dran, dass ihr euch heute noch für die Hütte anmelden könnt, wer dies noch nicht getan hat. Treffpunkt am Freitag, den ist um 17:00 Uhr an der Landjugend und es wäre natürlich schön, wenn wir es mal pünktlich schaffen würden :-) Bardienst: Dimi & Maxi Hütte Mellau Treffpunkt 17:00 Uhr Bardienst: Luci & These Bardienst: Anti & Schocki Ich wünsch euch ein schönes Wochenende, bis dahin liebe Grüßle von Tabea Turnverein Krauchenwies e.v. Info: im Internet: Skiabteilung Skibazar Diesen Samstag, findet im Mobilum in Krauchenwies unser Skibazar statt. Hier besteht die Möglichkeit, zu klein gewordene Sachen zu verkaufen und sich mit neuen Skiern, Schuhen etc einzudecken. Es werden gut erhaltene Ski- und Snowboardausrüstungen angenommen, sowie Helme, Skibekleidung und sonstiges Zubehör wie z.b. Handschuhe und Skibrillen. Unsere Helfer und Skilehrer stehen Ihnen wie gewohnt beratend zur Seite. Außerdem bieten wir Kaffee und Kuchen an. Annahme: 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr Verkauf: 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr Abholung der nicht verkauften Sachen ab 16:00Uhr Kinder- und Jugendskilager Für das Kinder- und Jugendskilager vom bis auf der Alpe Brongen, mitten im Skigebiet von Schetteregg werden ab dem Skibazar Anmeldungen angenommen. Teilnehmen können Kinder und Jugendliche im Alter von 8 bis 15 Jahren. Ab dem Skibazar ist das neue Programmheft für die neue Saison erhältlich. Das komplette Jahresprogramm mit weiteren Informationen für die Saison 2012/2013 ist außerdem auf der Homepage des Turnverein Krauchenwies, zu sehen.

13 Nummer 47 Mitteilungsblatt der Gemeinde Krauchenwies vom 23. November 2012 Seite 13 Ausfahrten 2013 Um unsere Busfahrten genauer planen, und Buskosten so gering wie möglich halten zu können, bitten wir Euch, bis zum die Anmeldung abzugeben. Termine: Sonntag Umzug in Veringendorf Sonntag Umzug in Ulm (nur mit Voranmeldung) Sonntag Umzug in Neukirch (nur mit Voranmeldung) Sonntag Umzug in Denkingen Samstag Umzug in Wernau (nur mit Voranmeldung) Sonntag Umzug in Rohrdorf Montag Umzug in Meßkirch Also Schnäppchenjäger melden sich bis zum an und zahlen für den Laufbändel 15,00 Euro pro Masken- und Hutträger! Ab kostet der Laufbändel 20,00 Euro pro Masken- und Hutträger. Die Ausfahrten nach Ulm, Neukirch und Wernau müssen verbindlich angemeldet und bei Verhinderung auch wieder abgemeldet werden. (Internet oder Telefon) Wer sich nicht angemeldet hat und der Bus voll ist, kann nicht mitfahren! Handy: 0175/ Petra Siewert Häsverkauf Liebe Zunftmitglieder, wie jedes Jahr findet wieder ein Häsverkauf statt. Termin: Freitag, Uhr Samstag, Uhr Wo: Zunftstube im Waldhorn Was bieten wir alles an: Stoffe für Oberteile und Hosen (mit Nähanleitung) Stoff und Zubehör für Taschen Zacken, Blätter (einzeln) Zapfen bereits mit Ösen (auch für Kinderhauben) Rote Tücher Rote Socken Kleine Masken für Halstuch Mützen für Kinder Häuserschmuck (Fahnen) Neu: Ab dieser Fasnachtsaison bieten wir erstmalig grüne T-Shirt/Sweatshirt und braune Jacken/Fleecejacken zum Verkauf an. Diese können an diesen beiden Terminen anprobiert und bestellt werden. Wichtig: Bestellung für die Fasnet 2013 ist jedoch nur an diesen beiden Terminen möglich. Der Häsausschuss Musikkapelle Ablach e.v. Hallo Jungmusikanten! Die Musikkapelle Ablach hat am Samstag, den 1. Dezember 2012 ihr Jahreskonzert und wie bereits schon in den letzten Jahren möchten wir wieder die Tischdekoration zusammen mit euch basteln. Dazu treffen wir uns am Samstag, den 24. November 2012 um Uhr zum Basteln im Probelokal in Ablach. Was ihr braucht ist evtl. eine Malerschürze und gute Laune! Unsere gebastelte Tischdekoration werden wir am Konzert auf den Tischen verteilen und am Ende kann jedes Kind sein Meisterwerk wieder mit Nachhause nehmen. (Ansonsten kann es am folgenden Tag bei Sabine Burth abgeholt werden.) Eure Jugendleiterinnen Konzert Die Musikkapelle Ablach e.v. hat ihr traditionelles Jahreskonzert in die Adventszeit vorverlegt. Dieses findet am Samstag, den um Uhr in der Festhalle in Ablach statt. Unter der musikalischen Leitung von Erich Wassmer haben wir für Sie ein abwechslungsreiches Programm aus vielen Musikrichtungen zusammengestellt. Hierzu laden wir Sie herzlich ein. Der Eintritt ist frei, Spenden werden gerne angenommen. Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Ihre Musikkapelle Ablach e.v. Hallo Volkstänzer Achtung es gibt eine Verschiebung in unserem Tanzplan. Unser Termin am wird auf den vorverlegt, da die Feuerwehr am Weihnachtsfeier hat. Auftritt unserer Musik in Mengen Unsere Volkstanzmusik tritt diesen Sonntag beim Familientag des Schwäbischen Albvereins in Mengen in der Halle au,f sie spielen über die Mittagszeit. Wir laden euch ein den Familientag in Mengen zu besuchen oder einfach nur zum Mittagessen vorbei zu schauen. Volkstanzgruppe Bittelschieß Gez. Schriftführerin SPORT-CLUB GÖGGINGEN 1965 e.v. Fußballspiele am Samstag, 25. November :45 Uhr Sportplatz Gallmannsweil SV GALLMANNSWEIL 2 - SC GÖGGINGEN 2 14:30 Uhr Sportplatz Göggingen SC GÖGGINGEN 1 FC KLUFTERN 1 FV Walbertweiler/Rengetsweiler I - SC Göggingen I 4:1 (2:0) Tore: 1:0 Herbst (6.), 2:0 Gabele, Chr. (31.), 2:1 Stärk, F. (59.), 3:1 Graf (85. Handelfmeter), 4:1 Graf (89.) Schiedsrichter: Burgenmeister (Uhldingen) Zuschauer: 120 Die Platzherren starteten druckvoll in das Lokalderby und kamen nach sechs Minuten zum Führungstreffer, als Herbst den Ball aus zwölf Metern im Gögginger Netz versenkte. Gabele baute den Vorsprung nach einem Freistoß per Kopf aus, so dass der Bezirksliga-Absteiger mit einer 2:0-Führung in die Pause ging. Danach ließ die Konzentration bei den Gastgebern nach, so dass Stärk den Abstand mit einem Alleingang verkürzen konnte und der Ausgleich in der Luft lag. Erst in der Schlussphase besann sich die Heimelf. Graf verwandelte nicht nur einen Handelfmeter souverän, sondern konnte sich kurze Zeit später auch noch gegen die Gögginger Abwehr zum verdienten 4:1-Endstand durchsetzen. SV Boll/Krumbach/Bietingen II - SC Göggingen II 3:0 Die Zweite verlor in Boll klar. Seniorenkreis Göggingen AW-St. Nikolaus Am Donnerstag, 06. Dezember 2012, am Namenstag unseres Kirchenpatrons Nikolaus, feiern wir in der Pfarrkirche unseren traditionellen Jahresgottesdienst. Dazu laden wir alle Senioren/Innen recht herzlich ein. Die Eucharistiefeier, die vom Kolpingschor Sigmaringen mitgestaltet wird, beginnt um Uhr. Anschließend treffen wir uns im Pfarrsaal und lassen uns einstimmen in die adventliche Vorweihnachtszeit. Alle, auch die, die den heiligen Nikolaus seit Kindesbeinen an verehren, sind herzlich eingeladen. Wir freuen uns mit Euch auf das Fest des heiligen Nikolaus: Seniorenteam Göggingen

14 Seite 14 Mitteilungsblatt der Gemeinde Krauchenwies vom 23. November 2012 Nummer 47 Ortsverband Meßkirch Der VdK Ortsverband Meßkirch lädt zur Adventsfeier am Sonntag, den 2. Dezember, um Uhr ins Hotel Adler-Alte Post in Meßkirch ganz herzlich ein. Unsere Einladung gilt allen Mitgliedern mit Partnern, unseren Reiseteilnehmern, Gästen und Ratsuchenden zum Kennenlernen, natürlich nur für den Ortsteil Göggingen. SV Hausen a.a. Frauenturnen Weihnachtsmarkt in Ulm Wir fahren am wieder mit dem Zug nach Ulm zum Weihnachtsmarkt. Treffpunkt ist um 8.30 Uhr an der Bushaltestelle Adler. Der Fahrpreis beträgt 12,00, um die Fahrkarten besser einteilen zu können, bitte bis bei Birgit Fürst Tel anmelden. Katholische Frauengemeinschaft Hausen, Ettisweiler und Bittelschieß VORANKÜNDIGUNG Wir laden alle Frauen ganz herzlich ein zu einer Adventlichen Gruppenmesse Donnerstag, 13. Dezember 2012 um 18:30 in der Pfarrkirche St. Kilian in Bittelschieß ein. Im Anschluss an den Gottesdienst wollen wir in Bittelschieß gemütlich zusammen sitzen und dabei die Weihnachtskarten für die Seniorenbesuche unterschreiben. Wir bilden Fahrgemeinschaften und treffen uns um 18:15 am Dorfplatz in Hausen. Das Leitungsteam Beginn: Uhr, Einlass: ab Uhr Eintritt: Vorverkauf 14,50 Euro, Abendkasse 16,00 Euro Karten für die Veranstaltung erhalten Sie bei den bekannten Vorverkaufsstellen in Krauchenwies: Tabak-Lotto Ecke, Hausener Straße 2 Sigmaringen: Tipp Getränkemarkt, Leopoldstraße 11 Hausen a.a.: Bäckerei Birkofer, Pfullendorfer Straße 5 und natürlich auch an der Abendkasse. Inhaber der AboKarte der Schwäbischen Zeitung erhalten einen Preisnachlass von 1,00 Euro auf den Eintrittspreis. Pro AboKarte können maximal 2 preisreduzierte Eintrittskarten erworben werden. Die AboKarte muss hierzu bei den Vorverkaufsstellen oder an der Abendkasse vorgelegt werden. Weitere Informationen zum Kulturzirkel und zu allen Veranstaltungen finden Sie auch stets auf unserer Homepage unter Dort können Sie die Eintrittskarten für sämtliche Veranstaltungen im Hirschsaal auch online bestellen oder uns aber was Nettes ins Gästebuch schreiben! Vielleicht würden Sie auch gerne mal einen Künstler bei uns sehen, an den wir noch gar nicht gedacht haben! Teilen Sie uns das doch einfach mit! Natürlich sind wir im Gästebuch auch für sonstige Anregungen und berechtigte Kritik stets offen! Neben der guten Unterhaltung gibt es bei unseren Veranstaltungen auch weiterhin etwas zu gewinnen. Bei jeder Veranstaltung im Hirschsaal werden wir Eintrittskarten für die jeweils nächste Kulturveranstaltung verlosen. Und um zu gewinnen brauchen Sie nur Ihre Eintrittskarte. Es lohnt sich für Sie jetzt also doppelt, mit uns Kultur vom Feinsten zu erleben! Und für Ihr leibliches Wohl werden wir natürlich auch wieder sorgen! Kommen Sie also in den wunderschönen Hirschsaal nach Hausen am Andelsbach und erleben Sie dort mit uns bei Kabarett oder Musik ein paar unterhaltsame Stunden. Wir freuen uns auf Sie! Kulturzirkel Hausen am Andelsbach e.v. Hausen a.a. Ein echtes Sahnestückchen zum Jahresabschluss! Am Sonntag, 2. Dezember 2012 gibt es beim Kulturzirkel Hausen am Andelsbach die letzte Veranstaltung in diesem Jahr. Und mit Bernd Kohlhepp alias Herr Hämmerle kommt noch ein echtes Sahnestückchen in den Hirschsaal nach Hausen am Andelsbach. Herr Hämmerle ist der selbst ernannte König von Bempflingen. Er gibt überall, wo es um die Wurst geht, seinen Senf dazu. Er singt, tanzt und charmiert und improvisiert, dass sich die Balken biegen. Im König von Bempflingen spielt Bernd Kohlhepp das Beste von heute und das Neueste von Morgen. Er trifft den Nagel auf den Punkt und den Apfel auf den Kopf. Höhepunkt des Abends: das Spontangedicht. Ein Komödiant, ein Harlekin, ein Schelm, bei dem jede Geste sitzt, nicht nur sitzt, sondern verschmitzt das Lächeln kitzelt. Köstlich, wie er den Körper als Requisite benutzt, rein gestisch und mimisch ein Garagentor öffnet und schließt. Köstlich auch das Stegreifspiel: Improvisation und Provokation - auch im ständigen Dialog mit dem Publikum. Diesen kabarettistischen Hochgenuss sollten Sie sich wirklich nicht entgehen lassen! Und die Nachfrage ist jetzt schon riesig! Einladung zum Vorspielnachmittag am ersten Advent Wie jedes Jahr veranstaltet die Trachtenkapelle Hausen a.a. am 1. Advent, den 2. Dezember, ab Uhr einen Vorspielnachmittag im Bürgersaal des Hausener Rathauses. Dazu laden wir alle Interessierten, besonders die Eltern, Großeltern und Verwandte recht herzlich ein. Bei Kaffee und Kuchen tragen unsere Jungmusikanten verschiedene Stücke aus ihrem Ausbildungsprogramm vor und stellen so ihr Können unter Beweis. Auf ihr Kommen freuen sich die Jungmusikanten der Trachtenkapelle Hausen Seminare / Weiterbildung VHS Kurse Zukunftsmanagement: Visionen entwickeln Zukunft ist nicht nur das was passiert, sondern was wir passieren lassen. In diesem Seminar wird Zukunftsgestaltung zu einer faszinierenden Lebenskunst für jede Lebensphase. Sie lernen: Die eigene Positionierung und grundlegende Entscheidungen Perspektiven, Lebensfreude und Visionen im gewünschten Lebensbereich anpacken Zugang zu Ihren Visionen finden Ureigene Bedürfnisse: Die persönliche Lebensvision Vom Ist-Zustand über die Mission zur Vision Entwickeln eines inneren Leitbildes Welche Schritte, Maßnahmen realisieren die persönliche Vision? Konkrete Ziele daraus ableiten Konsequent Lebensfelder aktivieren Kreative Strategien zur Verwirklichung nutzen Sich selbst und das eigene Angebot authentisch präsentieren

15 Nummer 47 Mitteilungsblatt der Gemeinde Krauchenwies vom 23. November 2012 Seite 15 Visionen und Ziele in sich ändernden Lebenssituationen Erfolgskontrolle: Aus Rückschlägen lernen Ihr Nutzen: Sie sind kongruent mit der eigenen sinnerfüllten Lebensführung - beruflich und privat. Sie gewinnen für sich Klarheit und Orientierung, Kraft, Energie, Freude und ein solides Fundament. Sie werden gezielt rechtzeitig unabhängig und selbst bestimmt. Ihr Leben bereichert sich, und Sie haben Vertrauen in die Zukunft. In dieser Fortbildung werden auch Formate des NLP genutzt. Montag, Uhr, Alter Fuchs Anmeldungen werden schriftlich, persönlich und telefonisch entgegengenommen ( vhs@mengen.de, Tel.: ). NAZOBE Beuron. Ein Schäfchen aus Wolle. Dienstag, 27.November, 18 bis ca. 20 Uhr. Fehlt noch ein Schäfchen an der Weihnachtskrippe? Heute ist die Gelegenheit, die Herde komplett zu machen. Mit Wollvlies und Filznadel stellen wir kuschelige, liegende Schäfchen her. Treffpunkt: Haus der Natur; Gebühr: 6 Euro inkl. Material; Anmeldung: bis Montag, 26. November; Telefon: Weitere Informationen beim Haus der Natur in Beu ron, Telefon Landfrauentag der KLFB (Kath. Landfrauenbewegung Erzdiözese Freiburg) Zu einem Besinnungs- und Weiterbildungstag laden wir die Frauen aus dem Dekanat Sigmaringen-Meßkirch herzlich ein. Termin: Dienstag, 27. November 2012 Ort: Sigmaringen, Gemeindehaus St. Fidelis, Bittelschießer Str Uh Energie direkt vom Chef Leben aus Gottes Kraft Referent: Pfr. Albert Menrad, Bussen-Offingen Woher kommt die Energie, die wir brauchen, damit unsere Wirtschaft und unser Leben funktionieren. Ein Tag ohne Energie wäre eine Katastrophe für unser Land. Aber der Mensch braucht mehr als diese Energie. Er braucht Mut und Kraft zum Leben, er braucht eine Kraft, die ihn trägt und erhält. Gott selbst ist die Quelle unserer Lebenskraft, denn er hat uns dieses Leben geschenkt Uhr Gottesdienst in der Kirche St. Fidelis 12,30 Uhr Mittagspause - es besteht die Möglichkeit zum Mittagessen. 14,00 Uhr Argentinien, Land und Leute Große Gegensätze zwischen Arm und Reich. Begegnungen und Erfahrungen mit dem früheren Missionar Pfr. Albert Menrad, Bussen-Offingen. Im Anschluss gibt es Kaffee und Kuchen Für diese Veranstaltung wird ein Kostenbeitrag von 5,-- Euro erbeten. Einführung, Leitung und Infos: Marlies Bohner, Dekanatsteam der KLFB Erna Kugler, Ortsverantwortliche der KLFB Wissenswertes / Aktuelles 200 Jahre Dörfertausch Ablach Rast Festabend am Nach Säkularisation und Neuordnung durch Napoleon kam es im Jahr 1812 zu einer Klärung der Herrschaftsverhältnisse zwischen Baden und Hohenzollern-Sigmaringen. Die Dörfer Ablach und Rast wurden getauscht, das bis dahin badische Ablach wurde hohenzollerisch und das zu diesem Zeitpunkt hohenzollerische Rast an das Großherzogtum Baden abgetreten. Zur Feier dieses historischen Ereignisses möchten wir Sie zum Festabend 200 Jahre Dörfertausch Ablach - Rast am , Uhr, im Bürgerhaus Sauldorf recht herzlich einladen. Der Abend wird musikalisch umrahmt durch die Musikkapelle Ablach und den Musikverein Rast. Neben der Darstellung der Tauschszene, steht der Festvortrag des bekannten Fasnets- und Brauchtumsforschers Prof. Dr. Werner Mezger unter dem Titel Gelbfüßler und Sauschwobe im Mittelpunkt des Abends. Mit badischen und schwäbischen Köstlichkeiten aus Küche und Keller möchten wir unsere Gäste an diesem Abend verwöhnen. Lassen Sie sich überraschen. Über zahlreiche Gäste würden wir uns sehr freuen. Die Raster Vereine Herbstkonzert des Akkordeon-Orchesters Aach-Linz e.v. In diesem Jahr werden die Mitglieder des Schülerorchesters nicht die einzigen Anfänger sein. Eine Melodica- Gruppe wird uns mit dem 'Apfelkuchen-Lied' unterstützen. Den folgenden Namen kennt sicherlich jeder: Forrest Gump. Das Jugendorchester will Ihnen mit dieser bekannten Melodie wieder die Szenen des Filmes in Erinnerung rufen, weshalb er bei so vielen Menschen bekannt ist. Mit 'Drei Haselnüsse für Aschenbrödel' versetzen wir Sie in Ihre Kindheit zurück und mit 'Wind of Change' kommt auch die Gegenwart nicht zu kurz. Das 1. Orchester landet dagegen in Irland. Eingängige Melodien erinnern an das Land und die dortige Musik. Mit 'Funiculi Funicula' verweilen wir in Italien. Viele werden dieses Lied kennen, da es auch einen deutschen Text dazu gibt. In 'The very best of Les Humphries' entdecken Sie sicher bekannte Lieder bei denen Sie mitsingen können. Wir freuen uns darauf Sie auch in diesem Jahr am Sa um 20:00 Uhr in der Stadthalle Pfullendorf begrüßen und einen schönen Abend mit Ihnen verbringen zu dürfen. Infos: Kloster Habsthal Adventsmarkt im Kloster der Benediktinerinnen Unserer Lieben Frau zu Habsthal am Samstag, 24. November 2012, von Uhr Der Konvent und der Förderverein des Benediktinerinnenklosters Unserer Lieben Frau zu Habsthal laden zum Adventsmarkt ein. Er ist eine Aktion zur Unterstützung der Sanierung der Klosterkirche und des Klostergebäudes als bedeutende Kulturgüter aus der Barockzeit. Auf Wunsch vieler Besucher wurde das Ende der Öffnungszeit mehr in den Abend verlegt, um die nächtliche Atmosphäre im adventlichen Lichterglanz genießen zu können. Die Besucher erwartet an den ca. 30 Markthütten auf dem Klosterhof und im Kreuzgang ein reichhaltiges Angebot. Der Klosterladen lädt zu einem sehr preiswerten Flohmarkt mit angeschlossener Tombola ein. Für die Weinliebhaber gibt es Wein aus der klostereigenen Kellerei von Muri-Gries. Nicht zuletzt ist für alle Hungrigen und Durstigen an den Ständen und in der Kaffeestube im Refektorium bestens vorgesorgt. Die Veranstalter freuen sich, wenn viele Besucher aus nah und fern zum Schauen, Staunen und Kaufen den Weg zum Kloster Habsthal finden und sich auf die kommende Advents- und Weihnachtszeit einstimmen lassen. Schwäbischer Albverein - Ortsgruppe Mengen Einladung Liebe Freunde des Albvereins, liebe Wanderfreunde, Wir würden uns freuen, Sie am Sonntag, den 25. November 2012 Ab 11:30 Uhr in der Ablachhalle zu unserem Familientag begrüßen zu dürfen. Lassen Sie sich zum Mittagessen mit leckerem Schweinebraten, Kassler und Kartoffelsalat verwöhnen. Weiter bieten wir Ihnen Kaffee und Kuchen, verschiedene Getränke, sowie zum Vesper Saitenwürste an. Wir sind bemüht, Sie auf das Vortrefflichste zu verwöhnen. Es spielen für Sie die Bittelschießer Volkstanz Musikanten Grad Wäga Holz Guat und die Rentnerband aus Ennetach. Selbstverständlich veranstalten wir wieder wie jedes Jahr eine Tombola und einen Verkauf mit selbstgebastelten, hochwertigen Artikeln. Gönnen sie sich ein paar frohe Stunden beim Schwäbischen Albverein. Mit herzlichem Wandergruß Erich Fischer, Vertrauensmann

16 Seite 16 Mitteilungsblatt der Gemeinde Krauchenwies vom 23. November 2012 Nummer 47 Der BLHV informiert! Im Monat Dezember finden Sprechtage für alle Belange unserer Verbandsmitglieder sowie für Versicherte der LSV Baden-Württemberg statt. Tag Datum Ort Gebäude Uhrzeit Montag Bermatingen (Ahausen) Ehem. Schulu. Rathaus, Meersburger Str Mittwoch Stockach Bezirksgeschäftsstelle Dienstag Meßkirch Schwenningen Landwirtschaftsschule, Rathaus Mittwoch Tengen Rathaus Donnerst Überlingen (Andelshofen) Dienstag a) Pfullendorf b) Illmensee Schulgebäude a) Gasthaus Lamm b) Gasthaus Seehof Mittwoch Stockach Bezirksgeschäftsstelle Die Beratungen sind für Mitglieder kostenlos. Adventsfeier Landsenioren Bezirk Bodensee am um Uhr im Hotel Paradies in Stockach. Zur Unterhaltung spielt Herr Gall auf seiner Drehorgel. EnBW Regional AG Stromausfall nach Verkehrsunfall EnBW stellt Versorgung durch Schaltmaßnahmen schnell wieder sicher Meßkirch, Krauchenwies, Wald. Am Sonntag, 18. November 2012 waren Teile von Meßkirch, Krauchenwies und Wald von einem Stromausfall betroffen. Auslöser war ein Verkehrsunfall bei dem ein Kraftfahrzeug an der Kreuzung der Landstraße 195 mit der Kreisstraße K8235 einen Gittermast angefahren und stark beschädigt hatte. Durch den anschließenden Kurzschluss wurde aus Sicherheitsgründen die betroffene Volt-Freileitung abgeschaltet und die Stromversorgung für Teile von Meßkirch, Igelswies, Menningen, Ringgenbach, Dietershofen, Göggingen, Ettisweiler, Bittelschieß, Wald und Walbertsweiler um 19:55 Uhr unterbrochen. Durch die Mitarbeiter der EnBW-Leitstelle Süd und dem Bereitschaftsdienst des EnBW-Bezirkszentrum Pfullendorf wurde die Stromversorgung für den Großteil der betroffenen Kunden durch Netzumschaltungen bereits nach 37 Minuten wieder hergestellt. Nach 52 Minuten konnten auch die restlichen sechs, noch stromlosen Umspannstationen an das Stromnetz angeschlossen werden, so dass ab 20:47 Uhr auch für die betroffenen Einwohner in Wald und Walbertsweiler die Versorgung wieder sichergestellt war. Landesjugendorchester Baden-Württemberg G 8 und Abitur 2013 erzwingen einen großen Wechsel im Landesjugendorchester/ Neue Probespieltermine für Teilnehmer aus ganz Baden-Württemberg stehen fest/ sofortige Besetzung für die Frühjahrs-Arbeitsphase in fast allen Registern ist möglich Weitere Informationen zum Landesjugendorchester finden Sie auf der Homepage unter Kontakt: Landesjugendorchester Baden-Württemberg Detlef Hartmann, Orchesterdirektor Herdweg 14 * Stuttgart Tel.: 0711 / Fax: 0711 / Mobil: detlef.hartmann@landesjugendorchester.de St. Gallus-Hilfe für behinderte Menschen ggmbh Ambulante Dienste für Menschen mit Behinderung Die Zukunft nach eigenen Vorstellungen gestalten Welche Wohnformen gibt es? Wer begleitet mich im Alltag? Wo bekomme ich Unterstützung? Wer hilft mir so zu leben wie ich möchte? Haben Sie selbst eine Behinderung und stellen sich solche Fragen? Oder kennen Sie Menschen, die von einer Behinderung betroffen sind und nach Antworten suchen? Diese erhalten Sie bei den Ambulanten Diensten der St. Gallus-Hilfe. Seit rund einem Jahr bietet der Dienst Unterstützungsformen für Menschen mit Behinderungen wie Ambulant Betreutes Wohnen, Betreutes Wohnen in Familien, Familienunterstützender Dienst oder auch Leistungen für Budgetnehmer (Persönliches Budget) für den gesamten Landkreis Sigmaringen. Wenn Sie Fragen oder konkrete Unterstützungswünsche haben, rufen Sie an oder kommen Sie vorbei: St. Gallus-Hilfe, Ambulante Dienste, Stefanie Dreher (Sozialpädagogin, B.A.), Daniel Stehle (Sozialpädagoge, B.A.), Reiserstraße 18, Mengen, Telefon , -45, adsig@st.gallus-hilfe.de. Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenhilfe e.v. Wir sind am Leben! Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenhilfe e.v. (ABSH) gründet Gruppe für aktive junge blinde und sehbehinderte Menschen Wir sind am Leben, so der Titel des Pop-Duos Rosenstolz. Dieses Motto gilt auch für die blinden und sehbehinderten Mitglieder der ABSH e.v. und vor allem für diejenigen zwischen 12 und 30 Jahren. Die sind nämlich besonders am Leben und sehr aktiv. Viele von Ihnen sind berufstätig, die meisten kennen sich schon, wollen aber gerne immer noch mehr kennenlernen. Gemeinsam wollen sie vieles unternehmen, sich aber auch ins Vereinsleben einbringen. So können die älteren Mitglieder von der Aktivität der jungen profitieren, die Jungen können die Erfahrung der Älteren mitnehmen. Die Gruppe, die am 10. November 2012 in Stuttgart ihr vierköpfiges Leitungsteam gewählt hat, ist gerne für alle Interessierten aus ganz Baden-Württemberg offen. Kontakt: ABSH e.v., Telefon: / , buero@abs-hilfe.de Jugendwerk der AWO Württemberg e.v. Silvester im Schnee! Winterprogramm 12/13 Noch gibt es freie Plätze bei den Skifreizeiten des Jugendwerks in den Weihnachtsferien. Wer sich anmelden möchte sollte sich aber beeilen, da bereits die ersten Freizeiten ausgebucht sind. Vom bis zum geht es für Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 16 und 20 Jahren nach Val Lumnezia in Graubünden (Schweiz). Im Anschluss gibt es dort vom bis zum eine Skifreizeit für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren. Das Skigebiet rund um den 2309m hohen Piz Sezner bietet über 120 km präparierte Pisten. Auf den Südhängen gibt es verschiedene Alpen, die bei schönem Wetter zum Sonnenbaden einladen und die Nord-Ost Hänge garantieren schneesichere Abfahrten aller Schwierigkeitsklassen. Nach dem Skifahren können die Teilnehmer in der gemütlichen Unterkunft chillen oder sich am Tischkicker weiter austoben. Für 12 bis 15-jährige gibt es vom bis noch freie Plätze bei einer Skifreizeit im Skigebiet von Wildhaus (Schweiz). Die urige Skihütte liegt auf der Alpe Sellamatt hoch oben mitten im Skigebiet. Direkt vor der Hütte warten 60 km gut präparierte Pisten und moderne Beschneiungsanlagen sorgen für Schneesicherheit. Die Freizeiten werden von pädagogisch geschulten Betreuerteams geleitet, bei denen es sich um gute Ski- und Snowboardfahrer mit einer Ausbildung zum Kinder- und Jugendskibegleiter handelt. Die jüngeren Teilnehmer werden auf der Piste in Skigruppen betreut. Außerdem haben die Betreuerteams ein abwechslungsreiches Programm mit Hüttenzauber und jede Menge Gaudi geplant. Rodeln und Schneeballschlacht gehören ebenso dazu, wie eine (Silvester-)Party.

17 Nummer 47 Mitteilungsblatt der Gemeinde Krauchenwies vom 23. November 2012 Seite 17 Das aktuelle Programmheft kann beim Jugendwerk kostenlos unter (0711) bestellt oder auf der Homepage unter angeschaut werden. Dort gibt es zu allen Freizeiten ausführliche Informationen und die Möglichkeit zur Onlineanmeldung. Für finanziell schwächer Gestellte gibt es verschiedene Zuschussmöglichkeiten, weitere Auskünfte hierzu erteilt die Geschäftsstelle des Jugendwerks gerne telefonisch. DJO - Gastschülerprogramm im Winter 2013 Schüler aus Lateinamerika suchen Gastfamilien! Lernen Sie einmal die neuen Länder in Lateinamerika ganz praktisch durch Aufnahme eines Gastschülers kennen. Im Rahmen eines Gastschülerprogramms mit Schulen aus Brasilien, Mexiko, Argentinien und Peru sucht die DJO - Deutsche Jugend in Europa Familien, die offen sind, Schüler als Kind auf Zeit bei sich aufzunehmen, um mit und durch den Gast den eigenen Alltag neu zu erleben. Die Familienaufenthaltsdauer für die Schüler aus Brasilien/Sao Paulo ist vom , Mexiko/Guadalajara ist vom und aus Peru/Arequipa ist vom Dabei ist die Teilnahme am Unterricht eines Gymnasiums oder einer Realschule am jeweiligen Wohnort der Gastfamilie für den Gast verpflichtend. Die lateinamerikanischen Schüler sind zwischen 14 und 16 Jahre alt und sprechen Deutsch als Fremdsprache. Ein viertägiges Seminar vor dem Familienaufenthalt soll den Jungen und Mädchen auf das Familienleben bei Ihnen vorbereiten und die Basis für eine aktuelle und lebendige Beziehung zum deutschen Sprachraum aufbauen helfen. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an: DJO-Deutsche Jugend in Europa e.v., Schlossstraße 92, Stuttgart. Nähere Informationen erteilen gerne Herr Liebscher unter Telefon Handy , Frau Sellmann unter Telefon , Fax , gsp@djobw.de, verschieden, Unterschiede im Detail oft bedeutend und auch die Erhöhung des Beitrags kann Anlass bieten, über einen Wechsel nachzudenken. Das Versicherungsjahr in der Kfz-Versicherung endet üblicherweise am 31. Dezember. Ordentliche Kündigungen können daher noch bis zum 30.November ausgesprochen werden und müssen den Versicherer bis zu diesem Stichtag erreichen. Beitragserhöhungen führen zu einer weiteren Kündigungsmöglichkeit: erhöht der Versicherer den Beitrag, kann der Vertrag gekündigt werden ab Bekanntwerden der Preiserhöhung ist dafür einen Monat Zeit. Ein niedriger Beitrag ist ein guter Anlass für einen Wechsel. Mindestens ebenso wichtig sind aber gute Bedingungen, die möglichst genau zum indi-viduellen Bedarf passen., so Dr. Peter Grieble, Referent für Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Deshalb bietet die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg nicht nur die Ermittlung von individuell passenden KFZ-Versicherungsangeboten an, sondern auch die Beratung im Hinblick auf zum Verbraucher passenden Bedingungen. Die Versicherungsberatung der Verbraucherzentrale ist Montag bis Freitag zwischen 9 und 12 Uhr und Mittwoch von 15 bis 18 Uhr telefonisch unter der Nummer (1,75 pro Minute aus dem deutschen Festnetz, aus Mobilfunknetzen sind höhere Preise möglich) zu erreichen. Günstig ist es, wenn Fahrzeugschein/ Zulassungsbescheinigung und die bisherige Police beim Anruf zur Hand sind. Außer den Telefongebühren fallen keine weiteren Kosten an. Lotto-Sportjugend-Förderpreis Euro für vorbildliche Jugendarbeit: Wettbewerb zur Förderung der Sportvereine im Land geht in die 8. Runde Auch die achte Auflage des Lotto Sportjugend-Förderpreises richtet sich an baden-württembergische Sportvereine mit vorbildlicher Jugendarbeit. Den Gewinnern bei diesem landesweiten Wettbewerb winken Preise im Gesamtwert von über Euro. Gefragt sind pfiffige Aktionen der Vereinsjugendarbeit aus den Jahren 2011 und Aus zwölf Regionen des Landes werden je zehn Vereine für ihr ehrenamtliches Engagement ausgezeichnet. Die Plätze eins bis drei erhalten ein Preisgeld von bzw und Euro. Sieben weitere Vereine können sich über Anerkennungspreise von je 400 Euro freuen. Unter den zwölf Erstplatzierten wird ein Landessieger ermittelt, der eine zusätzliche Prämie von Euro erhält. Daneben vergibt die Jury bis zu fünf mit je Euro dotierte Sonderpreise für Projekte, die sich in besonderer Weise mit aktuellen sportlichen oder gesellschaftlichen Themen befassen. Die Auszeichnung der Sieger findet im Mai 2013 im Europa- Park in Rust statt - einschließlich Erlebnisaufenthalt im Freizeitpark. Die Teilnahmebedingungen und das Bewerbungsformular für den Lotto Sportjugend-Förderpreis 2012 sind bei der Baden-Württembergischen Sportjugend, den Sportbünden und in allen Lotto-Annahmestellen im Land erhältlich. Weitere Informationen zum Wettbewerb gibt es auch im Internet unter Einsendeschluss ist der 31. Dezember Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Wechselfieber bei Kfz-Versicherungen Stuttgart, Im Herbst beginnt die alljährliche Zeit des Wechsels der Kfz-Versicherung, Stichtag für die Kündigung vieler bestehender Verträge ist der 30. November. Die Bedingungen der Versicherer sind sehr

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