Informationen für die DRK-Kreisverbände- und Ortsvereine zum Bildungs- und Teilhabepaket

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1 Informationen für die DRK-Kreisverbände- und Ortsvereine zum Bildungs- und Teilhabepaket Aus glücklichen Kindern werden glückliche Erwachsene Unsere Kitas in Schleswig-Holstein

2 Liebe Rotkreuzlerinnen und Rotkreuzler, der rote Faden zieht im DRK weitere Kreise. Wir in der Abteilung Sozialarbeit überlegen, welche Möglichkeiten sich für das DRK bieten, um auch im Bereich der Kinder- Jugend- und Familienhilfe aktiver zu werden. Das Bildungs- und Teilhabepaket bietet dazu eine Möglichkeit. Dieser kleine Leitfaden soll Ihnen helfen, das Bildungs- und Teilhabepaket in seiner theoretischen und politischen Ebene zu verstehen. Vor allen Dingen soll er Sie motivieren und unterstützen, als Leistungsanbieter von dem Bildungs- und Teilhabepaket zu profitieren. Diese Broschüre und weitere Informationen finden Sie unter unter der Rubrik Kinder, Jugend, Familie Impressum Hg: DRK-Landesverband Schleswig-Holstein e.v. Klaus-Groth-Platz Kiel An der Erarbeitung waren beteiligt: Andrea Strämke, Referentin für Kinder- und Jugendhilfe Christian Lottenburger, Mitarbeiter Abteilung Sozialarbeit 1.Auflage August 2011 DRK-Informationen zum BuP in SH Stand:

3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung Bundesebene Landesebene Anspruchsvoraussetzung Interessensbekundung Möglichkeiten für DRK-Ortsvereine und DRK-Kreisverbände Lernförderung Mittagessen Teilhabe Allgemeine Umsetzungshinweise Öffentlichkeitsarbeit Aufsichtspflicht Kindeswohl Kreisebene Kiel. 12 Neumünster. 12 Lübeck.. 12 Flensburg. 13 Schleswig-Flensburg.. 13 Nordfriesland Rendsburg-Eckernförde 14 Dithmarschen.. 14 Steinburg.. 14 Plön Segeberg Pinneberg Ostholstein 15 Herzogtum Lauenburg Stormarn Literaturverzeichnis DRK-Kontaktperson 17 DRK-Informationen zum BuP in SH Stand:

4 Informationen für die DRK-Kreisverbände- und Ortsvereine zum Bildungs- und Teilhabepaket in Schleswig-Holstein 1. Einleitung Sie engagieren sich in einem DRK-Ortsverein oder DRK- Kreisverband und möchten weitere Angebote durchführen? Dann können Sie im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes tätig werden. Das Bildungs- und Teilhabepaket, das im Februar 2011 auf Bundesebene verabschiedet wurde, unterstützt die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben von benachteiligten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Dabei sind die Kommunen auf Angebote Anderer Institutionen angewiesen. Foto. A. Zelck / DRK e.v. 2. Bundesebene Das Bundesverwaltungsgericht forderte im Februar 2010 von der Bundesregierung Änderungen im Bereich des SGB II vorzunehmen, da diese als verfassungswidrig betrachtet wurden. Der Bundesregierung wurde dabei die Wahl gelassen in welcher Form sie der Forderung nachkomme. Der Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts kam die Regierung auf zweierlei Art nach. Die Hartz IV-Regelsätze für Volljährige wurden um 5 auf 364 erhöht. Von einer Regelsatzerhöhung Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene wurde jedoch abgesehen, stattdessen wurden Sach- Geld- und Dienstleistung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes beschlossen. Dafür stehen bundesweit etwa 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung, Für Schleswig-Holstein bedeutet dies, dass auf die ca anspruchsberechtigten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Schleswig-Holstein, jährlich Millionen Euro entfallen. Die Zuständigkeit des Bildungs- und Teilhabepaketes liegt bei den Kommunen (vgl. Drucksache 17/148, S. 4). Dieses Geld steht laut 28 SGB II für folgende Leistungen zur Verfügung 1. Schulausflüge ( 28 (2), Nr. 1 SGB II) Nehmen Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene an Ausflügen oder Klassenfahrten im Rahmen der Unterbringung in Schule, Kita oder Hort teil, werden die dafür anfallenden Kosten übernommen. 2. mehrtägige Klassenfahrten ( 28 (2), Nr. 2 SGB II) s.o. 3. Schulbedarfe ( 28 (3) SGB II) Schuldbedarfe werden mit jährlich 100 als Geldleistung gefördert. 4. Schulbeförderung ( 28 (4) SGB II) Die entstehenden Kosten der Schulbeförderung für Schülerinnen und Schüler werden übernommen, sofern diese eine nächstgelegene Schule besuchen und die Kosten der Schulbeförderung nicht von Dritten getragen wird, oder die Kostenübernahme nicht aus dem Regelsatz der inanspruchnehmenden Person zu bestreiten ist. DRK-Informationen zum BuP in SH Stand:

5 5. Lernförderung ( 28 (5) SGB II) Lernförderung wird genehmigt, sobald es absehbar ist, dass festgelegte Lernziele nicht erreicht werden können. Dies ist jedoch daran geknüpft, das der oder die jeweilige LehrerIn dies bescheinigt. 6. Mittagessen ( 28 (6) SGB II) Mittagessen wird zum Teil bezuschusst. Eltern haben generell einen Selbstkostenanteil von 1 je Mahlzeit zu tragen. Der verbleibende Betrag wird dann vom Kostenträger (Kreis oder kreisfreie Stadt) übernommen. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist jedoch, dass das Mittagessen in einer Kindertageseinrichtung oder einer Schule eingenommen wird. Letztere Ausgabe muss durch den schulischen Träger erfolgen. 7. Teilhabe ( 28 (7) SGB II) Für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird eine Summe von 10 monatlich für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben veranschlagt. Diese kann im Bereich Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, im musisch-kreativen Bereich und für die Teilnahme an Freizeitangeboten genutzt werden. Und so soll es aussehen: Aus: Neugestaltung der Regelleistung in der Grundsicherung, Stand , Seite 15 Weiterhin stellt die Bundesregierung für alle Bundesländer einen Betrag von über 400 Millionen Euro jährlich bis 2013 bereit, der zweckgebunden für Mittagessen für Schülerinnen und Schüler in Hortunterbringung und Schulsozialarbeit genutzt werden soll (vgl. Städteverband 70/2011, S. 2). Von den 400 Millionen Euro Bundesmittel entfallen auf Schleswig-Holstein 12,9 Millionen Euro. Die Mittagessenverpflegung, die gemäß 28 Abs. 6 SGB II bezuschusst wird, gilt regulär nur für Kindertageseinrichtungen und Schulen. Durch den Etat von 400 Millionen Euro der Bundesregierung wird das Mittagessen im Hort nun auch bezuschusst, jedoch nur bis DRK-Informationen zum BuP in SH Stand:

6 3. Landesebene Das Ministerium für Bildung und Kultur in Schleswig-Holstein hat einen Etat von 2,5 Millionen Euro für Schulsozialarbeit in seinem Haushalt 2011/2012 veranschlagt für das Jahr 2011 und für das Jahr 2012 Dieser soll unter Berücksichtigung der Interessen der kommunalen Landesverbände primär an den Grundschulen eingesetzt werden (vgl. Städteverband 79/2011, ). Die Haushaltsmittel werden von den Schulrätinnen und Schulräten der einzelnen Kreise verwaltet. Für die Höhe der Verteilung der Mittel für Schulsozialarbeit wurde eine Tabelle erstellt, die sich wie folgt ergibt: Kreise mit bis zu Schüler/innen Kreise mit bis zu bis Schüler/innen Kreise mit bis zu und mehr Schüler/innen Die Landesregierung hat darüber hinaus weitere für die Jahre 2011 und 2012 bereitgestellt, um das Projekt Hand in Hand - Übergang Kindertageseinrichtung Grundschule zu fördern. Der Kreis Dithmarschen und die kreisfreie Stadt Lübeck erhalten keine Förderung, da hier bereits ähnliche Förderungen laufen. Die Verantwortung der Verteilung der Landesmittel obliegt den Schulrätinnen und Schulräten. Somit erhält jeder Kreis/ jede kreisfreie Stadt Landesmitteln für 2011 und 2012 in Höhe von je für eine Kindertageseinrichtung für die Kooperation mit einer Grundschule (Korrespondenz, Dr. Hollmer Gemeindetag, ) 4. Anspruchsvoraussetzungen Das Bildungs- und Teilhabepaket soll sozial benachteiligten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Möglichkeit bieten, am kulturellen Leben teilzuhaben und Lernförderung zu erhalten. Anspruchsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien die - Arbeitslosengeld II - Sozialgeld - Sozialhilfe - Kinderzuschlag oder - Wohngeld beziehen. Nach einer Gesetzesänderung in Schleswig-Holstein haben nun auch asylsuchende Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket. 5. Interessensbekundung Bevor Sie mehr über die Möglichkeiten erfahren, die Sie als DRK-Ortsverein oder DRK- Kreisverband im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes haben, gilt es, das Bewerbungsverfahren als Leistungsanbieter näher zu erklären, da im Folgenden der Begriff der Interessensbekundung vermehrt zu lesen ist. Generell müssen Leistungsanbieter den Kreis oder die kreisfreie Stadt darüber informieren, dass Sie Leistungen anbieten möchten. Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob die Leistung ein Mittagessen, eine Lernförderung oder ein Freizeitangebot ist. In den meisten Fällen geschieht dies durch die sogenannte Interessensbekundung. Wo Sie diese erhalten, erfahren Sie ab Seite 11. Foto: D. Ende / DRK e.v. DRK-Informationen zum BuP in SH Stand:

7 Auf dem Formular müssen Sie Angaben über sich und die Art der Leistung machen, ob Sie z.b. Lernförderung anbieten möchten, Mittagessen oder auch Freizeitangebote. Weiterhin müssen Sie darüber Auskunft geben, wie teuer die einzelnen Angebote sind. Diese Interessensbekundung ist jedoch sehr übersichtlich und einfach gehalten. Das ausgefüllte Formular geben Sie bei Ihrem Kreis oder Ihrer kreisfreien Stadt ab oder bei dem zuständigen Jobcenter. In einigen Kreisen und kreisfreien Städten wird jedoch ohne eine Interessensbekundung gearbeitet. Wiederum haben andere Kreise und kreisfreie Städte ein ganz anderes Verfahren für Leistungsanbieter. Dies sind jedoch eher die Ausnahmen. - Wo Sie die Interessensbekundung erhalten und - ob Kreis/kreisfreie Stadt oder Jobcenter für sie zuständig ist und - bei wem Sie nähere Informationen bekommen können, erfahren Sie ab Seite Möglichkeiten für DRK-Ortsvereine und DRK-Kreisverbände Sie als DRK-Ortsverein oder DRK-Kreisverband haben die Möglichkeit, in drei Bereichen des Bildungs- und Teilhabepaketes Leistungen anzubieten: 1. Lernförderung gem. 28 (5) SGB II 2. Mittagessen gem. 28 (6) SGB II 3. Teilhabe gem. 28 (7) SGB II Im Nachfolgenden führen wir diese weiter aus: 6.1. Lernförderung Einer Schülerin oder einem Schüler wird Lernförderung nur unter drei Bedingungen gewährt, wenn 1. ohne Lernförderung das Lernziel nicht erreicht werden kann 2. ein Angebot der Schule nicht ausreichend ist 3. und der Lehrer oder die Lehrerin dies bestätigt Studierende, Schülerinnen und Schüler, Seniorinnen und Senioren, Arbeitstätige, Arbeitsuchende usw. können Lernförderung durchführen. Dazu wird lediglich eine Bescheinigung eines Lehrers oder einer Lehrerin benötigt, dass die betreffende Person befähigt / kompetent ist die Lernförderung durchzuführen. In einigen Kreisen und kreisfreien Städten reicht als Befähigung auch ein akademischer Abschluss. Die genauen Details, also was für eine Bestätigung erforderlich ist, erfragen Sie jedoch bei Ihrem oder Ihrer Ansprechpartner/in Ihres Kreises, bzw. Ihrer kreisfreien Stadt. Diese finden Sie weiter unten, ab Seite 11. Foto: A. Zelck / DRK e.v. Wenn Sie als Leistungserbringer, bzw. Leistungsanbieter Lernförderung durchführen möchten, empfehlen wir Folgendes zu beachten. - Wer würde die Lernförderung durchführen? Wäre die Person qualifiziert genug? Liegt die Bestätigung eines Lehrers oder einer Lehrerin vor? - In welchen Räumlichkeiten würde die Lernförderung stattfinden? Wenn Sie die Lernförderung in den Räumen der Schule durchführen, könnte dies die DRK-Informationen zum BuP in SH Stand:

8 Inanspruchnahme Ihres Angebots erhöhen, da die SchülerInnen keinen langen Weg zur Lernförderung haben. - Sprechen Sie Schulen in Ihrer Umgebung direkt an und erfragen Sie den Bedarf nach Lernförderung. - Entwerfen Sie einen kleinen Flyer in dem Sie Ihre Lernförderung näher beschreiben, z.b. für welches Fach und für welchen Jahrgang. Diesen können Sie dann an die Schulen schicken. - Wenn Sie die Kosten für Ihre Lernförderung berechnen wollen, orientieren Sie sich an den Kosten anderer Anbieter, z.b. Studierende die Lernförderung anbieten, oder Nachhilfeinstitute Mittagessen Sie haben die Kapazität, in Kitas, Schulen und im Hort Mittagessen für Kinder und Schülerinnen und Schüler anzubieten? Dann setzen Sie sich mit Einrichtungen in Ihrer Umgebung in Verbindung und fragen Sie nach deren Bedarf. Wenn Sie sich entscheiden, Mittagessen anzubieten und eine Zusage seitens der Einrichtung haben, sollten sie die Rahmenbedingungen klären F Foto: P. Citoler / DRK e.v. - Wer ist die für Sie verantwortliche Person, bzw. wer ist für Sie der/die AnsprechpartnerIn in der Kita, Schule oder dem Hort? - Wo kann das Mittagessen serviert werden? Gibt es eine Kantine oder einen Essensraum? - Wie viele Kinder, bzw. Schülerinnen und Schüler würden das Mittagessen wahrnehmen? - Beachtung der Hygienevorschriften/Gesundheisamt Wenn Sie den Preis für das Mittagessen kalkulieren möchten, berücksichtigen Sie folgende Punkte, die Kosten verursachen können: - Lebensmittel - Koch/Köchin und ggf. Küchenhilfe - Betriebskosten (Strom, Wasser, Gas, Heizung, usw.) - Räumlichkeiten (z.b. angemietete Küche) - Transportbehälter - Kochgeschirr - Fahrtkosten (wenn das Essen in die Einrichtung gebracht wird) Kostenabrechnung Es ist empfehlenswert, mit der Einrichtung die Modalitäten der Kostenabrechnung für das Mittagessen zu klären. In einigen Fällen schließen Kreise / kreisfreie Städte oder Jobcenter als Kostenträger keine Vereinbarungen mit dem Leistungsanbieter ab, sondern lediglich mit der Einrichtung, also Kita, Schule oder Hort, in der das Mittagessen ausgegeben wird. Ebenso gibt es die Modalität, dass Einrichtung und Leistungsanbieter sich einigen müssen, wer die Vereinbarung mit dem Kostenträger schließt. Der Vorteil für Sie könnte dabei darin liegen, dass Sie einen geringeren Aufwand mit der Abrechnung der Kosten haben. Das gängige Modell in Schleswig-Holstein ist jedoch, dass der Kreis/die kreisfreie Stadt oder das Jobcenter die Vereinbarung mit dem Leistungsanbieter abschließt. Nähere Informationen, welches Modell in Ihrer Kommune angewendet wird oder wer Ihnen darüber mehr sagen kann, erfahren Sie ab Seite 11. DRK-Informationen zum BuP in SH Stand:

9 Bieten Sie Mittagessen in einer Einrichtung an, können diese von anspruchsberechtigten und nicht-anspruchsberechtigten Kindern wahrgenommen werden. Daher können Sie Ihre Kosten auf zwei verschiedenen Wegen abrechnen. 1. Nicht-anspruchsberechtigte Kinder Eltern, deren Kinder keinen Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket haben, begleichen durch einen monatlichen Elternbeitrag die Kosten für die Mittagessenverpflegung. Das bedeutet, wenn Ihre Kosten pro Mahlzeit bei 2,50 liegen und der Monat grundsätzlich mit 20 Werktagen berechnet wird, ein monatlicher Elternbeitrag von 50 zustande kommt. Der monatliche Elternbeitrag wird in der Praxis unabhängig davon gezahlt, wie viele Mahlzeiten tatsächlich eingenommen wurden. Die Praxis der DRK-Kitas zeigt, dass Elternbeiträge entweder per Bankeinzug oder Dauerüberweisung entgolten werden. 2. Anspruchsberechtigte Kinder 2.1 Die Eltern anspruchsberechtigter Kinder und Schülerinnen und Schüler müssen grundsätzlich 1 pro Mahlzeit Selbstkostenbeteiligung an den Leistungsanbieter zahlen. 2.2 Der Differenzbetrag, in diesem Fall 1,50 pro Mahlzeit würde von der Kommune, bzw. dem Jobcenter erstatten werden. Foto: R. Wichert / DRK e.v. Die Kostenerstattung kann bei anspruchsberechtigten Kindern unterschiedlich aussehen. Bedenken und Kritik gegenüber der Abrechnung durch das Bildungs- und Teilhabepaket sollen Ihnen einen Aufschluss geben, welcher möglicher Aufwand für Sie entstehen kann wenn Sie Mittagessenverpflegung anbieten. Das gängige Modell der Kreise und kreisfreien Städte zur Abrechnung der Kosten für die Mittagessenverpflegung, die im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes bezuschusst werden, beinhaltet, dass der Leistungsanbieter monatlich eine Rechnung erstellt, in der genau aufgeschlüsselt ist, wie viele Kinder an welchen Tagen tatsächlich Mahlzeiten eingenommen haben. Durch Faktoren wie z.b. unterschiedliche Anzahl der Werktage im Monat und Abwesenheit des Kindes oder der/des Schüler/in wegen z.b. Krankheit, bewegliche Ferientage, kann die monatliche Rechnung variieren. Für die Selbstkostenbeteiligung der Kinder wird ähnlich verfahren, so dass Eltern individuell die Kosten in Rechnung gestellt werden. Um die Geldeingänge zu kontrollieren, die Beträge der Bankeinzüge monatlich zu ändern und Rechnungen zu erstellen/ zu schreiben, ist ein erhöhter Verwaltungsaufwand notwendig. Vereinzelt begleichen Jobcenter oder Kreise wie Rendsburg-Eckernförde die Kosten, in dem Sie an den Leistungsanbieter einen monatlichen Pauschalbetrag entrichten, mit dem die Kosten für die Mahlzeiten abgegolten sind- unabhängig davon, wie viele Mahlzeiten tatsächlich verzehrt wurden. Damit soll ein zusätzlicher Aufwand für beide Vertragsparteien verhindert werden. Wenn Sie in einer Einrichtung die Mittagessenversorgung übernehmen möchten, versuchen Sie mit dem zuständigen Jobcenter oder dem Kreis/ der kreisfreien Stadt eine Kostenerstattung für den Verwaltungsaufwand zu verhandeln. DRK-Informationen zum BuP in SH Stand:

10 Stellen Sie bei der Umsetzung Unstimmigkeiten fest, tragen Sie dieses weiter und. informieren Sie z.b. Ihre/n - DRK-Kreisverband - Bürgermeister/in - Gemeinderat - Geschäftsführer/in des Jobcenters oder - Lokales Bündnis für Familie und informieren Sie uns als Landesverband ebenso, damit wir Ihre Interessen und Forderungen auf anderen politischen Ebenen vertreten können Teilhabe Kindern und Jugendlichen steht ein monatlicher Betrag von 10 pro Monat für die Teilhabe am kulturellen Leben zur Verfügung. Dies kann für sportliche Aktivitäten in Sportvereinen, Musikunterricht in Musikschulen genutzt werden oder auch für Freizeitangebote. Es ist dem Leistungsanbieter überlassen, über welchen Zeitraum sich das Freizeitangebot bemisst. Dies kann von einer Stunde bis zu einem Tag, oder länger dauern, dabei bleibt jedoch der Betrag über 10 gleich. Wenn Sie gerne Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche durchführen möchten, vergleichen Sie diese mit Ihrem Angebot vor Ort. Setzen Sie sich mit Kitas, Schulen oder Horte in Verbindung. Natürlich sollten sie auch bedenken, welche räumlichen Möglichkeiten Sie haben und wie diese ausgestattet sind. Als kleine Orientierungshilfe können für Sie folgende Angebote hilfreich sein: Ausflüge: - Schwimmhalle - Zirkus - Kletterpark - Museum - Indoorspielplätze - Tierpark Workshops - Yoga - PC-Kurse, z.b. Wie kreiere ich meine eigene Homepage - Tanzkurse, z.b. Breakdance oder Choreographie-Tanz - Holzwerkstatt - Zinn gießen - T-Shirts selbst gestalten Foto: M. Eram DRK e.v Weiterhin können Sie sich auch durch den Ferienpass inspirieren lassen, da insbesondere dort Ferien- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche angeboten werden. Auf der Homepage der Stadt Kiel ( finden Sie unter dem Button Leben in Kiel z.b. den Kieler Ferienpass. DRK-Informationen zum BuP in SH Stand:

11 7. Allgemeine Umsetzungshinweise 7.1.Öffentlichkeitsarbeit Wie Sie Ihre Gemeinde auf Ihre Leistungsangebote aufmerksam machen, ist dabei ganz Ihnen überlassen. Empfehlenswert ist ein Flyer, ein Internetauftritt, eine peppige Postkarte mit Homepage-Hinweis u.a Aufsichtspflicht Wird ein Freizeitangebot (oder eine Lernförderung) durchgeführt, liegt die Aufsichtspflicht bei dem oder der betreuenden MitarbeiterIn. Wie viele Kinder oder Jugendliche von einem oder einer MitarbeiterIn betreut werden dürfen, ist seitens der Unfallkasse nicht geregelt. Das bedeutet, dass die oder der jeweilige BetreuerIn nur verantwortlich ist wenn sie grob fahrlässig handelt. Um Ihnen dennoch eine Orientierungshilfe zu bieten, empfehlen wir eine Anlehnung an die KiTa-Verordnung. In Kindertageseinrichtungen dürfen demnach Gruppen mit bis zu 20 Kindern nur von zwei betreuende Person beaufsichtigt werden ( 4 Abs.2 KiTaVo i.v.m. 6 Abs.2 KiTaVo). Im Hortbereich stehen 1,5 Fachkräfte für 15 Kinder zur Verfügung (vgl. 7 KiTaVO) Kindeswohl Foto: A. Zelck / DRK e.v. Wenn Sie als Ortsverein, Kreisverband oder andere Einrichtung des DRK ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen, die über einen längeren Zeitraum und kontinuierlich Kinder und Jugendliche betreuen, Freizeitangebote begleiten und beaufsichtigen, empfehlen wir Ihnen, die Unterzeichnung des Verhaltenskodex und/oder ein erweitertes Führungszeugnis einzufordern. Dadurch können Sie den Eltern der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen signalisieren, dass Ihnen das Wohl ihres Kindes/Jugendlichen äußerst wichtig ist. Dies kann durchaus die Inanspruchnahme Ihrer Angebote erhöhen. Mehr Informationen zur Sicherung des Kindeswohls, Verhaltenskodex und erweitertes Führungszeugnis finden Sie auf unserer Homepage im Bereich Kinder, Jugendliche und Familien. 8. Kreisebene Foto: M. Eram / DRK e.v. Da die Verantwortung der praktischen Umsetzung bei den verschiedenen Kreisen und kreisfreien Städten liegt, existieren unterschiedliche Wege, wie eine Leistungserbringung erfolgen kann. Im Folgenden sind die Informationen nach Kreisen und kreisfreien Städten sortiert. Die Interessensbekundungen und nähere Informationen finden Sie dort. Ebenso die für Sie zuständige Institution (Kreis/kreisfreie Stadt oder Jobcenter). Falls Ihnen dies nicht weiterhelfen sollte, sind dort auch Personen der Kreise/kreisfreien Städte oder Jobcenter aufgelistet, die für Sie als Leistungsanbieter verantwortlich sind. DRK-Kreisverbände, die auch Träger von Kindertageseinrichtungen sind wie Stormarn, Pinneberg, Schleswig-Flensburg, Bad Segeberg, Ostholstein, Lübeck und Kiel (über DRK Kinder- und Jugendhilfe Nord ggmbh) haben z.b. aufgrund der Mittagessenversorgung in den DRK-Kindertageseinrichtungen Kontakte zu diesen öffentlichen Stellen. Wenden Sie sich bei Fragen zu einem Leistungsangebot bezogen auf das Mittagessen vorher an Ihren DRK-Kreisverband. DRK-Informationen zum BuP in SH Stand:

12 Kiel Auf der Homepage der Stadt Kiel erhalten Sie detaillierte Informationen über das Bildungsund Teilhabepaket. Den Antrag Interessensbekundung als Leistungserbringer erhalten Sie dort ebenfalls. Homepage: Interessensbekundung: Landeshauptstadt Kiel Volkshochschule Kiel Amt für Schule, Kinder- Muhliusstraße und Jugendeinrichtungen Kiel Andreas-Gayk-Straße 31 Telefon: Kiel Frau Langfellner Telefon: Neumünster Die Verantwortung über das Bildungs- und Teilhabepaket liegt für die Stadt Neumünster bei dem Jobcenter. Wenn Sie Hilfe benötigen oder Fragen haben, hilft Ihnen das Jobcenter Neumünster weiter. Jobcenter Neumünster Friedrichstr Neumünster Frau Tidow: Herr Hippe: Frau Widell: Lübeck Die im SGB II festgehaltene Mittagessenverpflegung wird in der Hansestadt Lübeck nicht über das Bildungs- und Teilhabepaket abgerechnet, sondern über den Bildungsfond. Daher bieten sich Ihnen hier nur Möglichkeiten der Freizeitangebote und der Lernförderung. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Stadt Lübeck und dem Jobcenter. Stadt Lübeck Jobcenter Lübeck Herr Jörg Geller Frau Wolgast Telefon.: Tel Das Formular Interessensbekundung für Leistungsanbieter für die Hansestadt Lübeck ist unter zu finden. DRK-Informationen zum BuP in SH Stand:

13 Flensburg Um in der Stadt Flensburg Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket anzubieten, sind keine Vereinbarungen zwischen der Stadt und dem Leistungsanbieter notwendig. Um nähere Informationen zu erhalten, können Sie die Seite oder sich an das Jobcenter und das Rathaus wenden. Jobcenter Flensburg Rathaus Waldstraße 2 Rathausplatz Flensburg Flensburg Herr Walter Herr Frank Telefon: Telefon: Schleswig-Flensburg Für die Versorgung mit Mittagessen schließt der Kreis SL-FL keine Verträge mit Leistungsanbieter ab, sondern nur mit der jeweiligen Einrichtung, also Kita, Schule oder Hort, in der das Mittagessen ausgegeben wird. Die Rechnung für die Mittagessen wird dann von der jeweiligen Einrichtung beglichen. Angebote der Lernförderung und der Freizeit sind hiervon ausgenommen. Unter dem Link können Sie Ihre Interessensbekundung als Leistungsanbieter online abschicken. Die Näheren Schritte sind auf der o.g. Homepage erläutert. Kreis Schleswig-Flensburg Frau Hilke Richardsen Flensburger Straße Schleswig Tel: Nordfriesland Auf der Homepage des Kreises Nordfriesland, finden Sie unter der Rubrik Partnerbereich (auf der linken Seite) detaillierte Informationen zum Bildungsund Teilhabepaket. Dort können Sie auch online Ihre Bewerbung als Leistungsanbieter unkompliziert in eine Maske eingeben. Für Fragen ist Ihr Ansprechpartner Kreis Nordfriesland Marktstraße Husum Frau Eileen Wick Telefon: bildungspaket@nordfriesland.de DRK-Informationen zum BuP in SH Stand:

14 Rendsburg-Eckernförde Informationen über das Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie auf der Homepage des Jobcenters Rendsburg-Eckernförde. Dazu müssen Sie unter auf das Bundesland Schleswig-Holstein und weiterführend auf Rendsburg-Eckernförde klicken. Unter dem Button Bildung und Teilhabe finden Sie dann u.a. die Interessensbekundung Die Art der Abrechnungsmodalitäten kann der Leistungsanbieter entscheiden, ob eine individuelle Kostenerstattung gewählt wird oder eine pauschale Erstattung. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Jobcenter Rendsburg-Eckernförde Ritterstraße Rendsburg Frau Elias Telefon: Dithmarschen Um Leistungen anzubieten, müssen Sie eine Interessensbekundung an das Jobcenter in Dithmarschen schicken (Rungholtstraße 1, Heide). Die notwendige Interessensbekundung können Sie auf der Homepage des Jobcenters unter Partner und folgend Bildung und Teilhabe erhalten. Dort finden Sie auch nähere Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket. Für Fragen steht Ihnen Frau Gereke vom Jobcenter in Heide unter der Rufnummer oder gerne zur Verfügung. Steinburg In Kreis Steinburg ist keine reguläre Interessensbekundung notwendig, um Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket anzubieten. Um nähere Informationen zu erhalten wenden Sie sich an folgende Kontaktadresse Kreis Sozialamt Frau Gahtow Karlstraße Itzehoe Telefon: gahtow@steinburg.de Plön In Plön existiert keine Interessensbekundung, so dass Sie nähere Informationen nur telefonisch erfahren können. Kreisverwaltung Plön Jobcenter Plön Hamburger Straße 17/18 Behler Weg Plön Plön Frau Brettschneider Herr Martensen Telefon: Telefon: Herr Gertsen Telefon: DRK-Informationen zum BuP in SH Stand:

15 Segeberg Im Kreis Segeberg können Sie Leistungen anbieten es wird jedoch mit dem Leistungserbringer keine Vereinbarung geschlossen. Das bedeutet, dass Sie z.b. Mittagessen in einer Kita anbieten können und die Abrechnung über die genehmigten Gutscheine der anspruchsberechtigten Kinder erfolgt. Sie stellen die Rechnung dann direkt an das Jobcenter und erhalten das Geld. Für den Kreis Segeberg ist generell das Jobcenter der Kostenträger Primär ist die Kreisverwaltung für das Bildungs- und Teilhabepaket zuständig. Kreisverwaltung Segeberg Jobcenter Bad Segeberg Hamburger Straße 30 Am Wasserwerk Bad Segeberg Bad Segeberg Frau Baum Frau Tamen Telefon: Telefon: Pinneberg Unter der Adresse können Sie detaillierte Auskünfte über die Möglichkeiten von Leistungsanbietern bekommen. Dort finden Sie neben einem Vertragsmuster auch die Interessensbekundung. Frau Schelenz Jobcenter Kreis Pinneberg Projektteam Bildung Teilhabe Adenauerdamm Elmshorn Tele: Ostholstein Sie können Ihre Angebote als Leistungsanbieter unter online in eine Bewerbungsmaske eintragen. Ansprechpartner/in ist Kreis Ostholstein Jobcenter Oldenburg in Holstein Frau Sabine Schröder Herr Dirk Groke Lübecker Straße 41 Schauenburger Straße Eutin Oldeburg/Holstein Telefon: Telefon: DRK-Informationen zum BuP in SH Stand:

16 Herzogtum-Lauenburg Da es in Herzogtum-Lauenburg keine direkte Interessensbekundung für Leistungsanbieter gibt, erhalten Sie nähere Informationen zur praktischen Umsetzung von Fachdienst Soziale Leistungen Barlachstraße Ratzeburg Herr Friedrichsen Frau Meyburg Telefon: (04541) Telefon: (04541) Fax: (04541) Fax: (04541) friedrichsen@kreis-rz.de Stormarn Wenn Sie Hilfe benötigen oder Fragen haben, hilft Ihnen das Jobcenter Stormarn weiter. Da es in Stormarn keine direkte Interessensbekundung für Leistungsanbieter gibt, erhalten Sie nähere Informationen zur praktischen Umsetzung über das Jobcenter Stormarn Berliner Ring Bad Oldesloe Telefon: Homepage Jobcenter-Stormarn.BadOldesloe@jobcenter-ge.de DRK-Informationen zum BuP in SH Stand:

17 9. Literaturverzeichnis Schleswig-Holsteinischer Landtag Drucksache 17/1488, Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des 6b Bundeskindergeldgesetz (AG-SGB II/BKGG) Städteverband Schleswig-Holstein Rundschreiben Nr. 79/2011 Gesetz zur Ausführung des zweiten Sozialgesetzbuches und des Bundeskindergeldgesetzes (AG SGB II/BKGG) Korrespondenz Ministerium für Bildung und Kultur, Frau Dr. Hollmer an Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände Schleswig-Holsteinischer Gemeidnetag. Vom Landesmittel für Schulsozialarbeit und für Modellprojekte Hand in Hand Bundesministerium für Arbeit und Soziales- Neugestaltung der Regelleistung in der Grundsicherung, Stand Hinweis Allgemeine Informationen und Broschüren erhalten Sie unter Informationen über das Bildungs- und Teilhabepaket auf englisch, türkisch, russisch und arabisch sind inzwischen auf der Webseite des Bundesarbeitsministeriums verfügbar. Sie können heruntergeladen oder bestellt werden unter folgendem Link: Kontaktdaten DRK-Landesverband Schleswig-Holstein e.v. Abteilung Sozialarbeit Andrea Strämke Referentin für Kinder- und Jugendhilfe Klaus-Groth-Platz Kiel Tel.: Fax: andrea.straemke@drk-sh.de DRK-Informationen zum BuP in SH Stand:

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