Kundeninformation zu Geschäften in Wertpapieren und weiteren Finanzinstrumenten

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1 Kundeninformation zu Geschäften in Wertpapieren und weiteren Finanzinstrumenten 1 1 von 10 10

2 Die vorliegende Kundeninformation basiert auf den Ergebnissen des DSGV-Projektes Umsetzungsprojekt MiFID. Alle Rechte an den im Projekt erarbeiteten Inhalten liegen beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. Alle Angaben wurden sorgfältig ermittelt, für Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden Deutscher Sparkassen Verlag GmbH, Stuttgart Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Lektorat: Kerstin Ulm Herstellung: Deborah Forbrich Druck: M. P. Media-Print Informationstechnologie GmbH, Paderborn Printed in Germany 6. Auflage B 2 2 von 10 10

3 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, angesichts unseres Leitmotivs eines redlichen sowie professionellen Handelns im bestmöglichen Kundeninteresse und vor dem nachfolgend skizzierten rechtlichen Hintergrund, soll Ihnen die vorliegende Informationsbroschüre einen Überblick über uns und unsere Wertpapierdienstleistungen, über unseren Umgang mit möglichen Interessenkonflikten und über Zuwendungen, die wir von Vertriebspartnern erhalten, geben. Ergänzt wird diese Broschüre über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DKB, unsere Allgemeinen Grundsätze der Auftragsausführung bei Wertpapiergeschäften, unsere Preise für Dienstleistungen im Wertpapiergeschäft, die Bedingungen für das Wertpapiergeschäft und die Sonderbedingungen DKB-Broker, in der jeweils aktuellen Fassung. Verschiedene gesetzliche Neuregelungen aus der jüngeren Vergangenheit, wie z. B. das Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz (FRUG), das Schuldverschreibungsgesetz sowie das Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz (AnSFuG), haben sich die Stärkung des Wettbewerbs zwischen den Wertpapierdienstleistungsunternehmen und die Verbesserung des Anlegerschutzes zum Ziel gesetzt. Die genannten Ziele sollen u. a. durch die Erhöhung der Markttransparenz, eine Ausweitung und Standardisierung der Informationspflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (z. B. durch die Einführung eines Produktinformationsblattes für Privatkunden) sowie die EU-weite Harmonisierung der Aufsichtsregeln für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen erreicht werden. Das gesetzlich vorgegebene Schutzniveau unterscheidet sich dabei je nach Kundengruppe (Privatkunden, professionelle Kunden, geeignete Gegenparteien). Im Interesse eines höchstmöglichen Kundenschutzes werden wir Sie, sofern keine abweichende Regelung getroffen wird, in die Kategorie Privatkunde einstufen. Weitergehende Informationen erhalten Sie von uns auf Nachfrage gerne. Mit freundlichen Grüßen Ihre Deutsche Kreditbank AG 3 3 von

4 Informationen über das Finanzinstitut und seine Dienstleistungen Gemäß den Vorgaben aus 31 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 bis 4 Wertpapierhandelsgesetz erteilen wir Ihnen hiermit folgende Informationen über uns und unsere Wertpapierdienstleistungen. A. Informationen über das Finanzinstitut Deutsche Kreditbank AG Taubenstraße Berlin Telefon: info@dkb.de Web: Bankerlaubnis und zuständige Aufsichtsbehörde Wir besitzen eine Bankerlaubnis gemäß 32 KWG. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn, und Marie-Curie-Straße 24-28, Frankfurt/Main (Internet: Kommunikationsmittel und -sprache Sie können mit uns per , fernmündlich oder schriftlich in deutscher Sprache kommunizieren. Kundenaufträge können in deutscher Sprache persönlich, fernmündlich oder schriftlich übermittelt werden. Bitte beachten Sie, dass für Online- Aufträge die vereinbarten Kommunikationsmittel und -wege gelten. Mitteilungen über getätigte Geschäfte Sie erhalten über jedes ausgeführte Geschäft von uns eine Abrechnung. Diese wird für Sie in der Postbox im Internet- Banking bereit gestellt. Einmal jährlich erhalten Sie einen Auszug über den Inhalt Ihres Wertpapierdepots. Hinweis zum Bestehen eines freiwilligen Einlagensicherungssystems Wir sind Mitglied des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands. Durch diesen Einlagensicherungsfonds sind Einlagen über die gesetzlichen Anforderungen hinaus grundsätzlich ohne Haftungsbegrenzung gesichert von 10 10

5 Die Mittel des Einlagensicherungsfonds werden von den angeschlossenen Mitgliedsinstituten freiwillig aufgebracht. Im Sicherungsfall eines Mitgliedsinstituts stehen die Fondsmittel für alle zur Hilfestellung gebotenen Maßnahmen, insbesondere auch unmittelbare Zahlungen an den Anleger, zur Verfügung. Der Einlagenschutz umfasst Einlagen von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und Kommunen, insbesondere Sparguthaben, Sichteinlagen, Termingelder sowie auf den Namen lautende Schuldverschreibungen. Von der Einlagensicherung ausgeschlossen sind insbesondere Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat. Pfandbriefe und Kommunalobligationen bieten dem Anleger aufgrund ihrer rechtlichen Konstruktion eine umfassende Sicherheit und werden nicht zusätzlich geschützt. Näheres regelt die Satzung des Fonds, die beim Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands bzw. auf dessen Homepage unter erhältlich ist. B. Umgang mit Interessenkonflikten Wir haben Vorkehrungen getroffen, damit sich mögliche Interessenkonflikte zwischen uns, unserem Vorstand, unseren Beschäftigten und vertraglich gebundenen Vermittlern oder anderen Personen, die mit uns direkt oder indirekt durch Kontrolle verbunden sind, und Ihnen oder zwischen den Kunden untereinander nicht auf die Kunden interessen auswirken. Details dazu finden Sie ab Seite 6. Wertpapierverkaufsprospekte, die nach dem Wertpapierprospektgesetz veröffentlicht wurden, sowie gegebenenfalls auch wesentliche Anlegerinformationen zu Investmentfonds und Produktinformationsblätter sind auf der Homepage des Emittenten abrufbar. D. Allgemeine Informationen für Kunden über Zuwendungen Informationen über Zuwendungen, die wir von unseren Vertriebspartnern erhalten, finden Sie ab Seite 8. E. Informationen über Ausführungsplätze Informationen über die von uns avisierten Ausführungsplätze entnehmen Sie bitte unseren Allgemeinen Grundsätzen der Auftragsausführung bei Wertpapiergeschäften (Best-Execution-Policy), die Sie gesondert erhalten. F. Kosten und Nebenkosten Informationen über Kosten und Nebenkosten entnehmen Sie bitte unserem Preisverzeichnis bzw. den Preisen für Dienstleistungen im Wertpapiergeschäft, die Sie gesondert erhalten. G. Bedingungen für Wertpapiergeschäfte Mit Beginn des Vertragsverhältnisses gelten die Bedingungen für Wertpapiergeschäfte in der jeweils aktuellen Fassung. C. Informationen über Dienstleistungen Wir betreiben alle banküblichen Geschäfte (insbesondere Kreditgeschäft, Kontoführung, Einlagengeschäft, Wertpapierund Depotgeschäft, Zahlungsverkehr u. Ä.). 5 5 von

6 Darstellung möglicher Interessenkonflikte Damit sich mögliche Interessenkonflikte zwischen uns, unserer Geschäftsleitung, unseren Beschäftigten und vertraglich gebundenen Vermittlern oder anderen Personen, die mit uns direkt oder indirekt durch Kontrolle verbunden sind, und Ihnen oder zwischen den Kunden untereinander nicht auf die Kundeninteressen auswirken, stellen wir Ihnen in den Abschnitten I. und II. mögliche Interessenkonflikte und unter Abschnitt III. die von uns zum Schutz Ihrer Interessen getroffenen Maßnahmen dar. I. In unserer Bank können Interessenkonflikte auftreten zwischen unseren Kunden und unserer Bank, den in unserer Bank beschäftigten oder mit diesen verbundenen relevanten Personen, inkl. unserer Geschäftsleitung, Personen, die durch Kontrolle mit unserer Bank verbunden sind und anderen Kunden bei folgenden Wertpapier- Dienstleistungen/-Nebendienstleistungen: Finanzkommissionsgeschäft (Anschaffung oder Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde Rechnung), Eigenhandel (Anschaffung oder Veräußerung von Finanzinstrumenten für eigene Rechnung als Dienstleistung für andere), Abschlussvermittlung (Anschaffung oder Veräußerung von Finanzinstrumenten in fremdem Namen für fremde Rechnung), Anlagevermittlung (Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten oder deren Nachweis), Emissionsgeschäft (Übernahme von Finanzinstrumenten für eigenes Risiko zur Platzierung oder die Übernahme gleichwertiger Garantien), Platzierungsgeschäft (Platzierung von Finanzinstrumenten ohne feste Übernahmeverpflichtung), 6 6 von Finanzportfolioverwaltung (Verwaltung einzelner oder mehrerer in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum), Anlageberatung (Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Beauftragte, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, sofern die Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt wird und nicht ausschließlich über Informationsverbreitungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben wird), Depotgeschäft (Verwahrung und Verwaltung von Finanzinstru menten für andere und damit verbundene Dienstleistungen), Gewährung von Krediten oder Darlehen an andere für die Durchführung von Wertpapierdienstleistungen, sofern das Unternehmen, das den Kredit oder das Darlehen gewährt, an diesen Geschäften beteiligt ist, Beratung von Unternehmen über die Kapitalstruktur, die industrielle Strategie sowie die Beratung und das Angebot von Dienstleistungen bei Unternehmenskäufen und Unternehmenszusammenschlüssen, Devisengeschäfte, die im Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen stehen, Erstellung, Verbreitung oder Weitergabe von Finanzanalysen oder anderen Informationen über Finanzinstrumente oder deren Emittenten, die direkt oder indirekt eine Empfehlung für eine bestimmte Anlageentscheidung enthalten, Dienstleistungen, die in Zusammenhang mit dem Emissionsgeschäft stehen und Dienstleistungen, die sich auf einen Basiswert im Sinne von 2 Absatz 2 Nummer 2 oder 5 WpHG beziehen. Insbesondere aber auch aus persönlichen Beziehungen re-

7 levanter Personen (Geschäftsleiter oder Mitarbeiter oder mit diesen verbundene Personen) unserer Bank mit Emittenten von Finanzinstrumenten, z. B. über die Mitwirkung in Aufsichts- oder Beiräten, bzw. von Emittenten von Finanzinstrumenten mit unserer Bank (z. B. als Kunden unserer Bank) sowie aus Beziehungen unserer Bank zu Emittenten von Finanzinstrumenten dadurch, dass der jeweilige Emittent Tochterunternehmen unserer Bank ist oder unsere Bank an dem jeweiligen Emittenten von Finanzinstrumenten direkt oder indirekt beteiligt ist. Daneben kann es zu Interessenkonflikten kommen, wenn unsere Bank an Emissionen des jeweiligen Emittenten von Finanzinstrumenten mitwirkt, Kredit-/Garantiegeber des jeweiligen Emittenten von Finanzinstrumenten ist, an der Erstellung einer Finanzanalyse zum jeweiligen Emittenten von Finanzinstrumenten beteiligt ist, Zahlungen an/ von den/dem jeweiligen Emittenten von Finanzinstrumenten erbringt/erhält, mit dem jeweiligen Emittenten von Finanzinstrumenten Kooperationen eingegangen ist oder mit dem jeweiligen Emittenten von Finanzinstrumenten gemeinsame direkte oder indirekte Tochterunternehmen/Beteiligungen betreibt/hält. II. Es können Interessenkonflikte auch dadurch auftreten, dass a. unsere Bank oder einzelnen relevanten Personen unserer Bank Informationen vorliegen, die zum Zeitpunkt eines Kundengeschäfts noch nicht öffentlich bekannt sind, b. Anreize zur Bevorzugung eines bestimmten Finanzinstruments z. B. bei Analyse, Beratung, Empfehlung oder Auftragsausführung vorliegen. c. Grundsätze oder Ziele, die den Umsatz, das Volumen oder den Ertrag der im Rahmen der Anlageberatung empfohlenen Geschäfte unmittelbar oder mittelbar betreffen (Vertriebsvorgaben), aufgestellt werden. III. Zur weitgehenden Vermeidung dieser Interessenkonflikte ist unsere Bank Teil einer mehrstufigen Organisation mit entsprechender Aufgabenverteilung zwischen unserer Bank, der Bayerischen Landesbank (Konzernmutter) und Dienstleistern. Wir als Wertpapierfirma selbst wie auch unsere Mitarbeiter sind entsprechend der gesetzlichen Grundlagen verpflichtet, die unter Ziffer I. genannten Wertpapierdienstleistungen und Wertpapier nebendienstleistungen ehrlich, redlich und professionell im Interesse unserer Kunden zu erbringen und Interessenkonflikte, soweit möglich, zu vermeiden. Unabhängig davon haben wir eine Compliance-Organisation eingerichtet, die insbesondere folgende Maßnahmen umfassen kann: a. Die Einrichtung von Vertraulichkeitsbereichen mit sogenannten Chinese Walls, d. h. virtuelle bzw. tatsächliche Barrieren zur Beschränkung des Informationsflusses. b. Alle Mitarbeiter, bei denen im Rahmen ihrer Tätigkeit Interessenkonflikte auftreten können, sind zur Offenlegung aller ihrer Geschäfte in Finanzinstrumenten verpflichtet. c. Führung von Beobachtungs- bzw. Sperrlisten, in die Finanzinstrumente, in denen es zu Interessenkonflikten kommen kann, aufgenommen werden. Geschäfte in Finanzinstrumenten aus der Beobachtungsliste bleiben erlaubt, werden aber zentral beobachtet; Geschäfte in Finanzinstrumenten aus der Sperrliste sind untersagt. d. Führung eines Insiderverzeichnisses. In dieses Verzeichnis werden alle relevanten Personen unserer Bank, die bestimmungsgemäß Insiderinformationen haben (mit Zeitpunkt und Art der Information), aufgenommen. e. Eine laufende Kontrolle aller Geschäfte der in unserer Bank tätigen relevanten Personen. f. Bei Ausführung von Aufträgen handeln wir entsprechend unserer Best-Execution-Policy (siehe gesonderte Unterlage) bzw. der Weisung des Kunden. g. Regelungen über die Annahme von Geschenken und sonstigen Vorteilen, insbesondere für die an der Erstellung von Finanzanalysen beteiligten Mitarbeiter. h. Schulung unserer Mitarbeiter. i. Überwachung der Einhaltung der Kundeninteressen bei Ausgestaltung und Umsetzung der Vertriebsvorgaben. IV. Sind Interessenkonflikte in Einzelfällen ausnahmsweise nicht durch die obige Aufgabenteilung oder unsere Compliance-Organisation vermeidbar, werden wir unsere Kunden entsprechend dieser Policy darauf hinweisen. Wir werden ggf. in diesen Fällen auf eine Beurteilung, Beratung oder Empfehlung zum jeweiligen Finanzinstrument verzichten. V. Auf Wunsch werden wir Ihnen weitere Einzelheiten zu diesen möglichen Interessenkonflikten zur Verfügung stellen. 7 7 von

8 Allgemeine Informationen für Kunden über Zuwendungen Wir erhalten von unseren Vertriebspartnern Zuwendungen in Form von Geldzahlungen oder sonstigen geldwerten Vorteilen. Dabei stellen wir organisatorisch sicher, dass diese Zuwendungen Ihren Interessen als Kunde nicht entgegenstehen, sondern dafür eingesetzt werden, die Qualität der von uns erbrachten Wertpapierdienstleistungen aufrecht zu erhalten und weiter zu verbessern. Unabhängig hiervon erhalten Sie außerhalb einer Anlageberatung auf Anfrage Informationen jeweils über die aktuellen Zuwendungen (Vergütungen in Geld oder sonstige geldwerte Vorteile 1 ) bzgl. Finanzinstrumente, die wir von unseren Vertriebspartnern insbesondere beim Erwerb von Anteilen an Investmentfonds, bei Vermittlung einer fondsgebundenen Vermögensverwaltung, beim Erwerb von Anlagezertifikaten oder strukturierten Anleihen, beim Erwerb verzinslicher Wertpapiere oder bei Zeichnung von Aktienneuemissionen durch bzw. an Sie erhalten. Darüber hinaus finden Sie nachfolgend allgemeine Informationen zu Zuwendungsleistungen, mit denen wir eine größtmögliche Transparenz als Grundlage für Ihre Anlageentscheidung schaffen wollen. Aus den nachfolgend aufgeführten Vergütungen, die unsere Vertriebspartner für die jeweiligen Finanzprodukte erheben, erhalten wir regelmäßig entsprechende Zuwendungen: 1 Zuwendungen in Form geldwerter Vorteile können wir von Dritten insbesondere durch die Bereitstellung von technischer Unterstützung und Informationsmaterial, aber auch für die Durchführung von Schulungsmaßnahmen sowie für die Durchführung besonderer kunden- oder produktbezogener Vertriebsaktionen erhalten. Wir stellen dabei organisatorisch sicher, dass die Dienstleistungen Ihnen gegenüber stets im ausschließlichen Kundeninteresse erbracht werden von Erwerb von Anteilen an Investmentfonds Ausgabeaufschlag: Investmentgesellschaften erheben bei der Ausgabe von Fondsanteilen einen Ausgabeaufschlag. So wird auch bei den Classic-Fonds des DekaBank-Konzerns verfahren. Vom Ausgabeaufschlag, der in Abhängigkeit der Anlageklasse von 0,25 % bis zu 5,50 % bei Classic-Fonds des DekaBank-Konzerns und bei anderen Anbietern von 0,10 % bis zu 6,00 % (in Ausnahmefällen bis zu 8,00 %) der Anlagesumme betragen kann, erhalten wir eine Zuwendung bis zur Höhe des gesamten Ausgabeaufschlages. Fonds, die in andere Fonds investieren, werden Dachfonds genannt. Auch bei diesen Produkten wird ein Ausgabeaufschlag erhoben, der uns bis zur vollen Höhe als Zuwendung zufließt. Vertriebsprovision: Bei Trading-Fonds des DekaBank-Konzerns bzw. sogenannten No-load-Fonds wird kein Ausgabeaufschlag erhoben, sondern dem Fondsvermögen zur Verbesserung der Qualität unserer Dienstleistungserbringung eine Provision entnommen. Diese Provision kann bei Fonds des DekaBank-Konzerns von 0,05 % bis zu 0,72 % p. a. und bei Fonds anderer Anbieter bis zu 2,00 % p. a. des Wertes der von Ihnen gehaltenen Fondsanteile betragen und fließt uns teilweise oder in voller Höhe zu. Diese Zuwendung erhalten wir für den Zeitraum, in dem Sie die Fondsanteile in Ihrem Depot verwahren lassen. Bei Dachfonds wird dem Fondsvermögen in der Regel monatlich zur Verbesserung der Qualität unserer Dienstleistungserbringung eine Provision von 0,30 % bis zu 1,50 % p. a. des Wertes der von Ihnen gehaltenen Dachfonds-Anteile entnommen, die uns teilweise oder in voller Höhe zufließt, so lange Sie die Fondsanteile in Ihrem Depot verwahren lassen. Teilweise wird auch bei Fonds mit Ausgabeaufschlag eine Vertriebsprovision erhoben, die typischerweise geringer ausfällt, als bei Fonds ohne Ausgabeaufschlag. Die Höhe beträgt bei den Fonds der DekaBank bis zu 0,50 % p. a. Verwaltungsvergütung: Die Investmentgesellschaften entnehmen dem jeweiligen Fondsvermögen eine Verwaltungsvergütung, die in Abhängigkeit der Anlageklasse bei Fonds des DekaBank-Konzerns von 0,20 % bis zu 2,25 % p. a. und bei Fonds anderer Anbieter 0,24 % bis zu 2,60 % p. a. des Wertes der von Ihnen gehaltenen Fondsanteile betragen kann und die wir teilweise oder in voller Höhe als Zuwendung erhalten.

9 Bei Dachfonds entnimmt die Investmentgesellschaft dem Fondsvermögen eine Verwaltungsvergütung, die in Abhängigkeit von der Dachfondsvariante 0,10 % bis zu 2,00 % p. a. des Fondsvermögens betragen kann. Wir erhalten von der Verwaltungsvergütung einen jährlichen Anteil zugewendet. Dieser Anteil beläuft sich bei Fonds des DekaBank-Konzerns auf bis zu 90 % der Verwaltungsvergütung. Bei Fonds anderer Anbieter kann uns die Verwaltungsvergütung bis zur vollen Höhe zugewendet werden. Die genannten Zuwendungen erhalten wir jeweils für den Zeitraum, in dem Sie die Dachfondsanteile in Ihrem Depot verwahren lassen. Zusätzlich können wir für die im Dachfonds enthaltenen Investmentfonds (sog. Zielfonds) einen Anteil der jährlichen, auf die von Ihnen gehaltenen Dachfondsanteile entfallenden Verwaltungsvergütung dieser Fonds als Zuwendung erhalten, so lange Sie die Dachfondsanteile in Ihrem Depot verwahren lassen. Dieser Anteil beläuft sich bei Fonds des DekaBank-Konzerns auf höchstens die Hälfte der Verwaltungsvergütung. Bei Fonds anderer Anbieter kann uns die Verwaltungsvergütung bis zur vollen Höhe zugewendet werden. Vertriebserfolgsvergütung: Aus der Verwaltungsvergütung können wir von unseren Vertriebspartnern eine zusätzliche Vergütung erhalten, wenn wir aus dem Gesamtangebot des Vertriebspartners Produkte in einem Umfang vertreiben, der einen vorab definierten Schwellenwert überschreitet. Einzelheiten über die Höhe einer solchen Vergütung teilen wir Ihnen auf Nachfrage gerne mit. 2. Vermittlung einer fondsgebundenen Vermögensverwaltung Eintrittsgebühr: Für die Vermittlung von fondsgebundenen Vermögensverwaltungen, bei denen eine einmalige Eintrittsgebühr erhoben wird, erhalten wir diese teilweise oder in voller Höhe als Zuwendung. Diese kann bei Vermittlung einer fondsgebundenen Vermögensverwaltung der DekaBank von 0,45 % bis zu 2,50 % betragen. Vermögensmanagement-Gebühr: Bei fondsgebundenen Vermögensverwaltungen erheben unsere Vertriebspartner eine laufende Vermögensmanagement-Gebühr aus dem zu verwaltenden Vermögen. Je nach Anlagevariante erhalten wir diese Gebühr teilweise oder in voller Höhe zugewendet. Diese kann bei Vermittlung einer fondsgebundenen Vermögensverwaltung der DekaBank von 0,22 % bis zu 1,40 % betragen. All-In-Fee: Bei fondsgebundenen Vermögensverwaltungen mit einer All-In-Fee erhalten wir diese teilweise oder in voller Höhe zugewendet. Bestandsvergütung: Bezüglich bestimmter Zertifikate oder strukturierter Anleihen erhalten wir bestandsabhängige Zuwendungen, solange sich die entsprechenden Zertifikate in Ihrem Depot befinden. Die bestandsabhängigen Vergütungen können bis zu 1,50 % p. a. des Kurswertes oder des Nominalbetrages/Nennwertes betragen. Vertriebserfolgsvergütung: Wir können von unseren Vertriebspartnern bezogen auf einen getätigten Absatz eine zusätzliche Vergütung von bis zu 0,85 % des Gesamtumsatzes erhalten. 4. Erwerb verzinslicher Wertpapiere Wir erhalten beim Ersterwerb (Zeichnung) verzinslicher Wertpapiere in Abhängigkeit von der Laufzeit des jeweiligen Wertpapiers Zuwendungen vom Emittenten oder Vertriebspartner von 0,125 % bis zu 1,50 % (in Ausnahmefällen bis zu 3,50 %) des Kurswertes oder des Nominalbetrages/Nennwertes. Für den Vertrieb von Wertpapieren im Zweiterwerb erhalten wir Zuwendungen vom Emittenten oder Vertriebspartner von bis zu 1,50 % (in Ausnahmefällen bis zu 3,50 %) des Kurswertes oder des Nominalbetrages/Nennwertes. 5. Aktienneuemissionen Bei Zeichnung von Aktienneuemissionen erhalten wir in manchen Fällen vom Emittenten nach Zuteilung eine Vergütung auf die Gesamtzuteilungssumme (Vertriebserfolgsvergütung). Die Rahmenbedingungen werden vom Emittenten bzw. dem Emissionskonsortium festgelegt. Ob und in welcher Höhe Zuwendungen fließen, teilen wir Ihnen auf Nachfrage gerne mit. 6. Erwerb anderer Finanzinstrumente Soweit wir Zuwendungen, die der Verbesserung der Qualität unserer Dienstleistungen dienen, bezüglich anderer Finanzinstrumente erhalten, werden wir Ihnen diese im Einzelfall gesondert mitteilen. Außerhalb einer Anlageberatung erhalten Sie auf Nachfrage Detailinformationen zu sämtlichen vorgenannten Zuwendungen (Ziff. 1 bis 6) gerne im Vorfeld Ihrer Anlageentscheidung. Stand: Erwerb von Zertifikaten oder strukturierten Anleihen Ausgabeaufschlag: Die Emissionshäuser berechnen bei einem Teil der von ihnen aufgelegten Zertifikate oder strukturierten Anleihen einmalige Ausgabeaufschläge, die je nach Produkt-ausgestaltung (Bonus-Zertifikate, Express-Zertifikate, Alpha-Zertifikate, usw.) und Laufzeit bis zu 5,00 % des Kurswertes oder des Nominalbetrages/Nennwertes betragen können. Wir erhalten diesen Ausgabeaufschlag teilweise oder in voller Höhe als Zuwendung. Provision: Unabhängig von Ausgabeaufschlägen können wir einmalige Provisionen als Vergütungen von bis zu 7,00 % des Kurswertes oder des Nominalbetrages/Nennwertes von den Emissionshäusern erhalten. 9 9 von

10 Wir informieren Sie gerne über unser Produktangebot im Internet von 10 10

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