Genehmigung des Verpflichtungskredites von Fr. 260'000. für die Umsetzung des ICT-Konzepts an Schulen Huttwil Botschaft zum Gemeinderatsbeschluss vom
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1 Genehmigung des Verpflichtungskredites von Fr. 260'000. für die Umsetzung des ICT-Konzepts an Schulen Huttwil Botschaft zum Gemeinderatsbeschluss vom 23. März 2015 Referendumsfrist vom 2. April 2015 bis 4. Mai 2015
2 1.) Ausgangslage Die ICT-Landschaft der Schule Huttwil ist veraltet und erfüllt die Anforderungen des Lehrplans nicht. So kann beispielsweise der Unterricht an der Oberstufe mit dem neuen Lehrmittel von Passepartout (E und F) nur erteilt werden, wenn genügend Schülerarbeitsstationen zur Verfügung stehen. Die fehlenden Voraussetzungen zur Erfüllung des Lehrauftrags veranlasste die Schule Huttwil, den immer wichtiger werdenden Einbezug der ICT (Information and Communication Technology) auf konzeptioneller Ebene zu definieren. Die Informationsund Kommunikationstechnologie gehört zum täglichen Leben und bekommt einen immer grösseren Stellenwert. Es ist deshalb Aufgabe der Schule, den Schülern Fertigkeiten im Umgang mit dieser Technologie zu vermitteln. Im Informatikkonzept werden folgende Zielsetzungen für den ICT-Unterricht definiert: Schüler/innen sollen mit den Herausforderungen der Medienwelt gekonnt und versiert umgehen können. Im Zentrum stehen: Orientieren und Kennenlernen, Anwenden, Auseinandersetzen Alle Schülerinnen und Schüler haben Zugang zur ICT. Die Schule leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Chancengleichheit Kompetente Mediennutzung bedingt: ausgebildete Lehrpersonen (technisch und pädagogisch) gute Infrastruktur einwandfreier Support Damit diese Zielsetzungen erfüllt werden können, benötigt es eine Erneuerung und Anpassung der aktuellen ICT-Infrastruktur. Mit einem zukunftsweisenden ICT Konzept will die Schule Huttwil den heutigen Herausforderungen, welche das multimediale Umfeld an die Gesellschaft stellt, gerecht werden. Ein fünfköpfiges Projektteam unter der Leitung von Gesamtschulleiter Pierre Zesiger hat ein Konzept erarbeitet, welches den technischen wie pädagogischen Anforderungen entspricht und finanziell tragbar ist. Seite 2
3 2.) Projektbeschreibung Das ICT-Konzept zeigt auf, welche Informatikmittel auf welcher Schulstufe nötig sind, um den Unterricht gemäss den Anforderungen des Lehrplans erfüllen zu können. Das Konzept sieht im Grundsatz den Einsatz von Streambooks vor. Hierbei handelt es sich um eine abgespeckte Version eines Notebooks, welches in der Beschaffung und dem Unterhalt deutlich günstiger ist als ein Notebook, die Anforderungen an den Unterricht jedoch erfüllt. Im Schulhaus Städtli wurde im Jahr 2014 ein Informatikraum für fest installierte Schülerstationen eingerichtet. In diesem Raum wird hauptsächlich Tastaturschreibunterricht erteilt. Für Internetrecherchen und individuelle Aufgabenstellungen werden pro Schulhaus ein Klassensatz Streambooks beschafft. An der Oberstufe soll den Schülerinnen und Schülern ein persönliches Streambook abgegeben werden. Das Konzept sieht vor, dass sich die Eltern mit einem Beitrag von Fr an den Kosten der Beschaffung beteiligen. Im Gegenzug geht das Streambook ins Eigentum der Schülerinnen und Schüler über. Die Gemeinde übernimmt die Restkosten von rund Fr pro Gerät. Diese Art der Beschaffung hat folgende Vorteile: Es wird eine höhere Sorgfalt seitens der Schülerinnen und Schüler mit den Geräten erwartet, da es sich um ihr Eigentum handelt. Die Gemeinde erfüllt mit diesem Kostenteiler den gesetzlichen Auftrag, die Schulmittel unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, denn mit dem Beitrag von Fr wird nur der Wert der verbleibenden Lebensdauer entschädigt, welche über die Schulzeit hinaus geht. Den Schülerinnen und Schülern steht auch nach Schulaustritt ein vollwertiges persönliches Gerät zur Verfügung, welches mit einer externen Speicherplatte ergänzt werden kann. Mit der Abgabe eines persönlichen Geräts wird der Gerätebestand jährlich erneuert. Dies wirkt sich positiv auf die Unterhaltskosten aus. Damit mit den Streambooks erste Erfahrungen gesammelt werden können, soll die Beschaffung in zwei Schritten umgesetzt werden. Schuljahr 2015/2016: Alle Schülerinnen und Schüler der 7. Oberstufe werden mit einem HP-Streambook ausgerüstet. Seite 3
4 Schuljahr 2016/2017: Ein erfolgreiches Testjahr vorausgesetzt, werden ab Schuljahr 2016/2017 alle Oberstufenschüler/innen mit diesem Gerät ausgerüstet. Zudem werden die Klassensätze für die Primarschulen beschafft. In den Jahren 2015 und 2016 werden sämtliche Schulzimmer der Schule Huttwil mit einem Beamer, einem Notebook und einem Visualizer (digitaler Hellraumprojektor) ausgerüstet bzw. ergänzt. Die pädagogische Ausbildung der Lehrpersonen erfolgt durch den ICT- Verantwortlichen der Schule Huttwil. Dieser absolviert eine Weiterbildung "CAS-ICT an Schulen" und wird im Rahmen dieser Ausbildung das Ausbildungskonzept erarbeiten. Interessierte Personen haben Gelegenheit, das ICT-Konzept unter folgender Internetadresse herunterzuladen: 3.) Projektkosten einmalig Beschreibung Jahr 2015 Jahr Streambooks für die 7. Klasse OS 33' Streambooks für die Klasse OS 0 59' Streambooks (Klassensätze) für die PS 0 16'500 2 Drucker 1' Laptops inkl. Dockingstationen für die Ausrüstung der Schulzimmer PS 0 28'000 WLAN-Netzwerke PS + OS 18'600 12'000 Ladestationen für Notebooks/Streambooks 6'800 16'600 Softwarekosten (später jährlich) 7'500 8'400 Dienstleistungen 14'400 8'000 Ausbildungskosten Lehrerschaft 11'000 0 Reserve und Rundung 9'800 8' ' '000 Seite 4
5 Wiederkehrende Kosten Gemäss Konzept ist mit folgenden wiederkehrenden Kosten zu rechnen, welche jeweils im Voranschlag der Gemeinde berücksichtigt werden. Hier handelt es sich um Kostenschätzungen. Beschreibung Kosten 100 Streambooks für die 7. Klasse OS 33'700 Lizenzkosten Software ganze Schule 6'650 Dienstleistungen 9'000 Ausbildung Lehrerschaft 10'000 Amortisation der ICT-Geräte, welche nicht jährlich erneuert werden im Wert von 76'300 : 5 Jahre = 15'260 Jährlich wiederkehrende Kosten brutto inkl. Amortisationkosten 74'610 Bereinigung der Kosten Elternbeiträge an Streambooks -10'000 Wiederkehrende Kosten pro Jahr 64'610 Vergleich der Kosten gegenüber Budget 2015./. enthaltene Kosten für externen ICT-Support -5'000./. Wegfall der Kosten für die ICT-Räume im Schulhaus Hofmatt und im Berufsschulhaus -17'250 Jährliche Mehrkosten ab Schuljahr 2016/17 gegenüber dem Voranschlag '360 Der Anfall der Mehrkosten wird im Rahmen der Umsetzung des Konzepts noch verifiziert. Zudem ist zu bemerken, dass die Amortisationskosten für die ICT-Geräte auf der Primarstufe einerseits zeitverzögert und andererseits in unregelmässiger Höhe anfallen werden. Seite 5
6 4.) Finanzierung Im Rahmen des ICT-Konzepts wurde geprüft, ob der heute bestehende EDV-Raum im Berufsschulhaus noch benötigt wird. Wenn die KBS-Klassen aller Voraussicht nach auf das Ende des Schuljahres 2015/16 in Huttwil nicht mehr angeboten werden und auch die Schulen diesen Raum nicht mehr benötigen, kann dieser aufgehoben werden. Dieser Raum wurde infolge der Nutzung durch verschiedene Schulen über eine Spezialfinanzierung finanziert. Deren Bestand weist per Ende 2014 einen Saldo von Fr. 314' auf. Das von der Gemeindeversammlung am 9. Dezember 2003 genehmigte Reglement enthält folgende Bestimmungen zu dieser Spezialfinanzierung: Name Spezialfinanzierung EDV-Anlage Oberdorfstr. 4 Zweckbestimmung Mitteleinsatz Speisung Rückstellung für Ersatzbeschaffungen der EDV- Anlage und weiterer Geräte, die vermietet werden. Kapital und Zinsen können verwendet werden Einlage der Überschüsse aus der Vermietung der EDV-Anlage und weiterer Geräte. Die erwähnte Spezialfinanzierung ist somit zweckgebunden für die Erneuerung der EDV-Anlage im Berufsschulhaus zu verwenden. Wird diese Anlage nicht mehr benötigt, kann das Reglement aufgehoben werden. Die Aufhebung ist Voraussetzung dazu, dass die nicht mehr benötigten Mittel für die Finanzierung des ICT-Projekts der Schulen verwendet werden kann. Im Investitionsprogramm ist für die Umsetzung des ICT-Konzepts an den Schulen im Jahr 2015 ein Betrag von 70'000 Franken eingestellt. Im Jahr 2016 sind für den Ersatz der EDV-Anlage Berufsschulhaus 50'000 Franken eingestellt. Dieser Betrag wird aufgrund der Aufhebung des ICT- Raums nicht mehr benötigt. Stimmt die Gemeindeversammlung der Aufhebung des erwähnten Reglements zu, ist die Finanzierung über den Fondsbestand vollumfänglich nachgewiesen. Lehnt die Gemeindever- Seite 6
7 sammlung die Aufhebung des Reglements ab, ist die Finanzierung des Projekts nur teilweise nachgewiesen. 5.) Beschluss des Gemeinderates Zu Lasten des Investitionskontos-Nr wird vorbehältlich des fakultativen Finanzreferendums ein Kredit von Fr. 260' bewilligt. Huttwil, 30. März 2015 Namens des Gemeinderates Huttwil Der Präsident: Der Sekretär: sig. H. Muralt sig. M. Jampen Für das fakultative Referendum sind erforderlich: 1. Einreichung bis spätestens 4. Mai 2015 beim Gemeinderat Huttwil 2. Das Referendumsbegehren muss von mindestens 171 Stimmberechtigten der Gemeinde Huttwil rechtsgültig unterzeichnet sein. Seite 7
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