"Quellensteuern in Österreich - Anforderungen an Banken durch KESt, EUSD und FATCA"

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2 Quellensteuern in Österreich einige aktuelle Themen Neue Quellensteuern - Allgemeines FATCA und QI (US-Quellensteuer) KESt neu (vulgo Vermögenszuwachssteuer ) Deutsche Abgeltungsteuer EUSD - EU-Quellensteuer OECD - Projekt TRACE 2

3 Neue Quellensteuern Allgemeines Innovation im Steuerbereich steht hoch im Kurs und nimmt zusehends Fahrt auf Staatsverschuldung (in % des BIP) Ziele der Steuerinnovation Irland Spanien UK Österreich USA Frankreich Deutschland Griechenland Source: Monatsbericht des BMF 01/ % 36% 45% 64% 59% 70% 62% 64% % 83% 105% 140% 97% 92% 105% 140% Ausgewählte Steuerinnovationen Deutsche Abgeltungssteuer UK Bonussteuer (limitiert bis ) Anf Bankenabgabe Österreichische WPKESt Einführung FATCA Beschaffung finanzieller Mittel: Zur Deckung der Budgetlöcher, die die Finanzkrise (sowie der sorglose Umgang mit Geld) in die öffentlichen Haushalte gerissen hat, sind zusätzliche Mittel notwendig Steuerung wirtschaftlicher Aktivität: Die Fokussierung der Besteuerung von Kapital zielt auch auf eine Verlagerung der Anlagen in realwirtschaftliche Aktivitäten Sendung politischer Signale: Durchwegs können unterschiedliche Steuern als politisches Signal gewertet werden mit dem Zusatznutzen, dass sie Geld bringen 3

4 Neue Quellensteuern Allgemeines Abgeltungsteuern ein Erfolgsmodell für den Fiskus Quellensteuern mit Abgeltungswirkung sind ein allgemeiner Trend: Ziel des Modells ist in der Regel, dass der Steuerabzug durch Banken erfolgt. Die Finanz überwacht dies und schaltet sich nur in Sonderfällen ein (z.b. Veranlagung) In vielen europäischen Staaten bereits Praxis: Österreich, Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Tschechien. 4

5 Neue Quellensteuern Allgemeines Abgeltungsteuern ein Erfolgsmodell für den Fiskus Konsequenzen aus dem Modell der Abgeltungssteuer für die Banken: Komplexes Regelwerk verursacht hohen Umsetzungsaufwand Änderungsanfälligkeit verursacht hohen Wartungsaufwand Tax law is a moving target Steuerregeln greifen de facto in fast alle Systeme und Prozesse ein. Sie sind sehr spezifisch (Kunden, Produkte, Geschäftsarten) und von Land zu Land verschieden. Hoher Aufwand ohne finanzielle Entschädigung, verbunden mit weitreichenden Haftungs- und Reputationsrisiken. Weiters hohe Erwartungshaltung der Kunden an Banken. 5

6 Beispiel FATCA FATCA ist keine neue Steuer, sondern ein Mittel, der Steuerehrlichkeit auf die Sprünge zu helfen Schematisches Prinzip FATCA Kernaussagen USA Ausland IRS 1 3 US- Steuerpflichtiger 2 Ausländisches Finanzinstitut (FFI) US- Steuerpflichtige sind verpflichtet, weltweites Einkommen in den USA zu versteuern Die Selbstveranlagung der Steuerpflichtigen setzt ein gewisses Maß an Ehrlichkeit voraus Stichprobenprüfungen haben keine ausreichend abschreckende Wirkung, da Risiko gering IRS hatte bisher keine Möglichkeiten, Aktivitäten von US Bürgern außerhalb der USA zu kontrollieren Zahlungsströme US - Steuerpflichtiger erklärt in Selbstveranlagung seine zu 1 besteuernden Vermögenswerte und bezahlt direkt 2US - Steuerpflichtiger unterhält Konto-/ Depotverbindungen im Ausland Ausländisches Finanzinstitut (FFI) ist verpflichtet, Daten 3 über Konto / Depot von US steuerpflichtiger Person an IRS zu melden Meldung der ausl. Finanzinstitute ermöglicht Prüfung der Angaben der US-Steuerpflichtigen Transparenz soll Steuerehrlichkeit erhöhen (deutlich höheres Risiko erwischt zu werden) Dennoch ist erwartetes US-Steueraufkommen zu gering um nachhaltig US-Haushalt zu sanieren (8 Mrd. USD / 10 Jahre) 6

7 Zeitlicher Rahmen für FATCA (1/2) Implementierung der FATCA/HIRE-Regelungen illustrativ 27. August 2010 Notice als Richtlinie für FATCA 18. März 2010 Beschluss HIRE Act Frühling/Sommer 2011 Neue Notice erwartet 14. September 2010 Neue Regelung für partielle US-dividendenäquivalente Zahlungen durch Notice (Abschaffung Notice 97-66) 1. Jänner 2012 US-dividendenäquivalente Zahlungen, Notice tritt voll in Kraft 1. Jänner Jänner 2013: Überprüfungszeitraum bei bestehenden Konten für: USD Grenze USD 1 Mio. Grenze 1. Jänner 2013 FATCA tritt in Kraft 1. Jänner 2015 Abschluss Revision bestehender Konten > USD 1 Mio. im Überprüfungszeitraum Erhalt Dokumentation vom 1. Jänner Jänner 2014 Abschluss elektronische Suche für US-Bezug bestehender Konten Anforderung Dokumentation 1. Jänner 2018 Abschluss Revision aller bestehender Konten mit US- Bezug nner 2010 Jänner 2011 Jänner 2012 Jänner 2013 Jänner 2014 Jänner 2015 Jänner

8 Zeitlicher Rahmen für FATCA (2/2) Neufälle versus Altbestand Neue Konten Go Live für alle neuen Konten Mid2011 Proposed regulations expected from IRS January 1, 1, 2013 (begin withholding) FATCA provisions are effective Begin collecting required documentation Altbestand ( Pre-Existing Accounts ) Deadline for customer information requests Deadline for client classification January 1, 1, 2018 (begin withholding) Complete assessment of of all documentation for U.S. indicia for all remaining pre-existing individual accounts January 1, 1, 2012 December 31, 2012 Look back period for individual accounts: (a)$50k exemption threshold (Consol. Group) (b)2 Year, $1M rule (average monthly balance) (c)5 Year, <$1M rule (average monthly balance) January 1, 1, 2014 Complete electronic search for all U.S. indicia for individuals and entities Complete documentation requests January 1, 1, 2015 (begin withholding) Deadline for receipt of of documentation requested from entities and individuals (1 (1 year from request) Complete assessments for entity account classification Complete assessments for individual accounts with more than $1M 8

9 Impact von FATCA entlang der Wertschöpfungskette FATCA, wie alle anderen operativen Steuern, hat Auswirkungen auf alle Bereiche der Bank Auswirkungen entlang Wertschöpfungskette Konsequenzen Volle end-to-end Betrachtung der Prozesse notwendig um Impact zu erfassen Erfahrung aus ähnlichen Projekten (z.b. dt. Abgeltungssteuer, WPKESt) hilfreich zur Identifikation von Ansatzpunkten Musterbasierter Ansatz zur Vermeidung von Mehrfachaufwänden in Bezug auf bereits erfolgreich durchgeführte Anpassungen Unternehmensweite Einbeziehung von Stakeholdern notwendig 9

10 Phase 1 Mobilisierung Phase 2 Strategische Ausrichtung Phase 3 Handlungsbedarf Beispiel: Gap-Analyse Prozesse Umfassende Auswirkungen der FATCA Anforderungen auf Prozesse und Systeme Phase 4 Implementierung vorbereiten Phase 5 Implementierung illustrativ System & Prozess Cluster Identifikation des Kunden Auswirkungen KYC & AML Management von Kundendaten/ Datenpool Key challenges Vielzahl an betroffenen Systemen Manuelle Schritte Archivierungssystem System ownership Withholding (Steuereinbehalt) Kernbankensysteme Schnittstellen Marktdaten/ Logic Schnittstellen Kundendaten Releasezyklen Konkurrierende Change requests Verfügbarkeit von Ressourcen Zusammenarbeit mit Dritten Reporting (Berichterstattung) Kundenreporting/ Kontoauszüge Systeme für Steuerreporting IRS Reporting Vielzahl an Schnittstellen zu Kernbankensystemen Verfügbarkeit von Daten Zusammenarbeit mit Dritten 10

11 Beispiel FATCA Entscheidungsbaum: Bestehende Kontoinhaber 11

12 Vermögenszuwachssteuer Parallele Anwendung von zwei Rechtslagen Alte Rechtslage Neue Rechtslage Frucht Stamm Dividenden Zinsen Sonstige Erträge aus der Überlassung von Kapital Realisierte Gewinne aus Wertpapierverkäufen Derivate 25 % KESt oder 25 % Sondersteuersatz 30 EStG Spekulationsgeschäft 31 EStG Veräußerung von Beteiligungen Wegfall der Trennung zwischen Frucht und Stamm Dividenden Zinsen Sonstige Erträge aus der Überlassung von Kapital Realisierte Gewinne aus Wertpapierverkäufen Derivate 25 % KESt oder 25 % Sondersteuersatz auf Frucht und Stamm unabhängig von der Behaltedauer Das neue Besteuerungsregime gilt auch für die von natürlichen Personen im betrieblichen Bereich erzielten Einkünfte Für Produkte mit Bestandsschutz gilt das alte System weiter. 12

13 Vermögenszuwachssteuer - Investmentfonds Ein Beispiel für die neue Rechtslage Steuerpflichtige Erträge 25% KESt bzw. 25% Sondersteuersatz auf die ordentlichen Erträge abzüglich Aufwendungen des Fonds Stufenweise Erhöhung der Steuerpflicht auf realisierte thesaurierte Substanzgewinne im Fonds von 20% auf Aktien und Aktienderivate auf 60 % aller realisierter Substanzgewinne bis 2014 Beginn des Fondsgeschäftsjahres Vor Ab Ab Ab Realisierte Gewinne aus Aktien 20% 30% 40% 50% 60% Realisierte Gewinne aus Anleihen 0% 0% 40% 50% 60% Ausgeschüttete Substanzgewinne sind zu 100% steuerpflichtig Ab Im Betriebsvermögen sind auch thesaurierte Substanzgewinne zu 100% steuerpflichtig 13

14 Deutsche Abgeltungsteuer Deutsche Steuerbescheinigung 14

15 Deutsche Abgeltungsteuer Deutsche Steuerbescheinigung Die Steuerbescheinigung enthält im Wesentlichen die folgenden Angaben: Name und Anschrift des Kontoinhabers Summe der Bruttoerträge getrennt aufgelistet nach Art/Bezeichnung der Erträge (z.b. Aktien oder Kuponzahlungen) nach Anwendung der Verlustverrechnung Kapitalerträge, die aufgrund einer NV-Bescheinigung oder eines Freistellungsauftrages nicht der Abgeltungsteuer unterlegen haben Nicht berücksichtigte ausländische Quellensteuern Höhe der nicht ausgeglichenen Verluste (ohne Aktienverluste) Höhe der Aktienverluste Höhe des in Anspruch genommenen Sparerpauschbetrages Kirchensteuer mit Angabe der Religionszugehörigkeit 15

16 Deutsch Abgeltungsteuer Beispiel: Steuerreporting für deutsche Kunden mit österreichischem Depot (1/3) 1. Schritt: Eingabe der zu klassifizierenden ISINs 16

17 Deutsch Abgeltungsteuer Beispiel: Steuerreporting für deutsche Kunden mit österreichischem Depot (2/3) 2. Schritt: Zur richtigen Klassifizierung der einzelnen Assets, werden die Wertpapiere über ihre ISINs mit relevanten Datenbanken (WM) abgeglichen. 17

18 Deutsch Abgeltungsteuer Beispiel: Steuerreporting für deutsche Kunden mit österreichischem Depot (3/3) Möglicher Output: Klassifizierung eines Großteils der Wertpapiere Speziell bei großen Datenmengen von Vorteil. Ergebnisse sind anlegerspezifisch zu modifizieren. 18

19 Aktuelle Entwicklungen EUSD EU Quellensteuer und OECD Projekt TRACE EU Zinsenrichtline wurde in vielen Bereichen als lückenhaft erkannt. Mehr Löcher als der Schweizer Käse ) Umfangreiche Änderungen diskutiert und geplant OECD verfolgt Ziel Quellensteuern dort einzuheben, wo die Kundeninformation ( KYC ) vorhanden ist. Projekt TRACE soll Anfang 2012 als proposal werden. veröffentlicht 19

20 Zusammenfassung Quellensteuer Anforderungen an Banken Einige der zahlreichen Anforderungen im Bereich Operational Taxes Steuerabzug und abfuhr an den Fiskus Haftung und Reputationsrisiko für falschen Abzug ( neues FinStrG, Non compliant FFI, etc.) Bereitstellung von Informationen an Fiskus ( Fit für die Betriebsprüfung ) Spannungsbereich Bankgeheimnis Kundeninformation (Kundenabrechnungen, ausländisches Steuerreporting, Information für österreichische Steuererklärung) Dokumentation der kundengerechten Beratung vor Veranlagung, während und nach Ablauf des Steuerjahres Quellensteuerrückerstattung- Unterstützung Ausländisches Steuerfachwissen, -formulare, - behörden, -praxis erfordern hohe Abwicklungseffizienz 20

21 I am proud to pay taxes, but I could be as proud paying half of the taxes. StB Mag. Thomas Strobach Partner Financial Services Tel.: +43 (1) Mobil: +43 (0) thomas.strobach@at.pwc.com This publication has been prepared for general guidance on matters of interest only, and does not constitute professional advice. You should not act upon the information contained in this publication without obtaining specific professional advice. No representation or warranty (express or implied) is given as to the accuracy or completeness of the information contained in this publication, and, to the extent permitted by law, PricewaterhouseCoopers Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, its members, employees and agents do not accept or assume any liability, responsibility or duty of care for any consequences of you or anyone else acting, or refraining to act, in reliance on the information contained in this publication or for any decision based on it PricewaterhouseCoopers. All rights reserved. In this document, refers to PricewaterhouseCoopers Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH which is a member firm of PricewaterhouseCoopers International Limited, each member firm of which is a separate legal entity.

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