Vademecum. für Ärztinnen, Ärzte und andere akademische Berufe. Vorsorge und Versicherungen für Berufseinsteiger
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- Christoph Martin
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1 Vademecum für Ärztinnen, Ärzte und andere akademische Berufe Vorsorge und Versicherungen für Berufseinsteiger Das Vorsorgesystem in der Schweiz Vorsorgekonzept im Anstellungsvertrag 1. Säule, 2. Säule, 3. Säule Übrige Versicherungen Besondere Ereignisse was tun?
2 Das Vorsorgesystem in der Schweiz Das Vorsorgesystem in der Schweiz wird von drei Säulen einer staatlichen, einer beruflichen und einer privaten getragen. Träger Vorsorge/ Alter/Tod/Invalidität 1. Säule 2. Säule 3. Säule IV BVG 1. Säule Eidg. Alters- und Hinterlassenenversicherung. Eidg. Invalidenversicherung. Die 1. (staatliche) Säule bezweckt, das Existenzminimum bei Alter, Tod oder Invalidität zu sichern. Versichert sind alle in der Schweiz wohnenden oder arbeitenden Personen. Beitragspflichtig sind alle Erwerbstätigen ab dem 18. Lebensjahr. 2. Säule Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge. Die 2. (berufliche) Säule sichert die gewohnte Lebenshaltung in angemessener Weise. Obligatorisch versichert sind alle Arbeitnehmer, deren Brutto- Jahresgehalt die maximale einfache /IV-Rente übersteigt. Staatliche Vorsorge /IV Berufliche Vorsorge BVG/ Private Vorsorge gebunden/ frei Bundesgesetz über die obligatorische Unfallversicherung. Die Unfallversicherung bezweckt in Ergänzung zum BVG (welches in der Regel Risikoleistungen nur bei krankheitsbedingter Ursache erbringt) die Deckung der wirtschaftlichen Schäden aus Berufs- und Nichtberufsunfällen sowie Berufskrankheiten. Alle Arbeitnehmer sind von Gesetzes wegen gegen Berufsunfälle und krankheiten versichert. Nur wer bei einem Arbeitgeber mindestens acht Stunden pro Woche arbeitet, ist zusätzlich gegen Nichtbetriebsunfälle versichert. Zweck Sicherung des Existenzminimums Individuelle Ergänzung des Lebensstandards Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung 3. Säule Die 3. (private) Säule ergänzt als Selbstvorsorge durch privates Sparen (Wertschriften, Versicherungen etc.) die kollektiven Massnahmen der ersten beiden Säulen entsprechend den persönlichen Bedürfnissen. Sie basiert auf Freiwilligkeit, der Gesetzgeber fördert diese Vorsorgeform aber durch steuerliche Anreize (Art. 82 BVG und Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV3)). 2 3
3 Vorsorgekonzept im Anstellungsvertrag Obligatorische Unfallversicherung Automatisch durch den Arbeitgeber versichert. Es wird zwischen Berufsunfällen (BU) und Nichtberufsunfällen (NBU) unterschieden. Die Prämie der Versicherung von Berufsunfällen wird vom Arbeitgeber, diejenige von Nichtberufsunfällen vom Arbeitnehmer getragen. IV BVG 1. Säule Wird automatisch durch den Arbeitgeber in die Wege geleitet. Die Kosten werden zu je 50% auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer verteilt. Leistungen bei Invalidität: Invalidenrente Zusatzrente für Ehefrau Zusatzrenten für Kinder Leistungen im Todesfall: Witwenrente/Witwerrente Waisenrenten Leistungen im Alter: Altersrente Die Höhe der Leistungen bemisst sich nach der Anzahl Beitragsjahre sowie dem massgeblichen durchschnittlichen Jahreseinkommen, über welches Beiträge geleistet worden sind. Wichtig! Beachten Sie unsere Bemerkungen S. 8/9 Ziff Säule Automatisch durch den Arbeitgeber versichert. Der Arbeitgeber übernimmt mindestens 50% der Finanzierung, den Rest trägt der Arbeitnehmer. Leistungen bei Unfällen: Heilungskosten ambulant/spital Taggeld ab 3. Tag als Erwerbsersatz Invalidenrente (Langfristleistung) Integritätsentschädigungen Hinterlassenenrenten Die Höhe der Leistungen ist abhängig vom versicherten Verdienst, welcher dem -Lohn, zurzeit höchstens jedoch Fr. 106'800. pro Jahr, entspricht (2003). Wichtig! Nur Arbeitnehmer, deren wöchentliche Arbeitszeit bei einem Arbeitgeber mindestens acht Stunden beträgt, sind automatisch gegen Nichtberufsunfälle während der Freizeit versichert. Fazit: Die Erfahrung zeigt, dass die Leistungen aus der 1. und der 2. Säule bzw. der obligatorischen Unfallversicherung in der Regel das aktuelle Einkommen nur teilweise (ca %) und bei steigendem Einkommen immer weniger abdecken. Werden die laufende Geldentwertung und die jährlichen Reallohnerhöhungen mit berücksichtigt, so zeigt sich, dass die obligatorischen Sozialversicherungen eine Weiterexistenz im gewohnten Rahmen keineswegs gewährleisten (siehe Vorsorgeschema). Leistungen bei Invalidität: Leistungen im Todesfall: Leistungen im Alter: Invalidenrente Invaliden-Kinderrente Prämienbefreiung auf Spar- und Risikoteil Witwenrente/Witwerrente Waisenrenten Evtl. Todesfallkapital Altersrenten bzw. Alterskapital Die Höhe der Leistungen bemisst sich nach den Reglementen und Vorsorgeplänen der jeweiligen Vorsorgeeinrichtung des Arbeitgebers. Bemessungsgrundlage für Beiträge und Leistungen ist der versicherte Lohn, welcher in der Regel nicht dem vollen Lohn entspricht (sog. koordinierter Lohn). Wichtig! Die Risikoleistungen der 2. Säule (BVG) werden in der Regel nur bei krankheitsbedingter Ursache erbracht! Deckungslücke in Eigeninitiative versichern Vorsorgeschema Bedarf = Fr = aktuelles Einkommen Lücke! Ca. Fr /Jahr, die in Eigeninitiative versichert werden sollten! Invalidenrente 1. Säule (IV) Ca. 60% des Maximums oder ca. Fr /Jahr Invalidenrente 2. Säule (BVG) 60% des koordinierten Lohnes oder ca. Fr /Jahr 90 Tage 360 Tage 720 Tage Alter 62/65 4 5
4 Unsere Verbandslösung Säule 3a (steuerbegünstigte Beiträge) Nicht automatisch gegeben. In Ergänzung zur Sparvorsorge der 2. Säule besteht die Möglichkeit, eine zusätzliche, steuerbegünstigte Sparvorsorge (Säule 3a) einzurichten. Vorsorgeträger sind Gross- und Kantonalbanken sowie Versicherungsgesellschaften. Lassen Sie sich über die Frage Bankoder Versicherungslösung? durch uns beraten. Säule 3b (keine steuerbegünstigten Beiträge) Nicht automatisch gegeben! Der Interessenverband für Ärzte und andere akademische Berufe bietet Ihnen flexible und sehr vorteilhafte Versicherungslösungen in Ergänzung zur 1. und zur 2. Säule an. Lassen Sie sich für die Errechnung Ihres persönlichen Bedarfs und die Ausgestaltung einer individuellen Lösung durch uns beraten! Übrige Versicherungen Privathaftpflichtversicherung Diese Versicherung deckt Schadenersatzansprüche (Personen- und Sachschäden), die gegenüber dem Versicherten und seiner Familie entstehen können. Empfohlene Versicherungssumme: Mindestens Fr. 3 Mio. Der Verband bietet prämiengünstige Lösungen mit einer Versicherungssumme von Fr. 3 Mio. oder 5 Mio. an. Nur auf besondere Vereinbarung sind zusätzlich versichert: Haftpflicht als Lenker fremder Motorfahrzeuge Haftpflicht als Mieter und Entlehner von Pferden Haftpflicht als Jäger Haftpflicht als Eigentümer unbebauter Grundstücke Beachten Sie unser Spezialangebot für Studienabgänger. Wichtig! Nur ledige, unter 25-jährige, im elterlichen Haushalt lebende, nichtberufstätige Personen sind über die Familien-Haftpflichtpolice der Eltern automatisch mitversichert. Je nach Gesellschaft ist diese Altersgrenze verschieden. Hausratversicherung Diese kombinierte Versicherung deckt Ihr Eigentum am Wohnort gegen Feuer-, Elementar-, Einbruch-, Beraubungs-, Diebstahl- und Wasserschäden. Die deckt Spital- und ambulante Heilungskosten bei Krankheit und (subsidiär) bei Unfall, sofern keine obligatorische Unfallversicherung besteht, z. B. bei einem Arbeitsunterbruch. Unser Verband bietet spezielle Kollektivlösungen zu vorteilhaften Bedingungen an, die auch Familienmitglieder (Lebenspartner, Kinder) in Anspruch nehmen können. Sinnvoll ist es, die obige Grundversicherung mit dem Versicherungsschutz Diebstahl auswärts zu ergänzen. Je nach Bedarf können auch Gebäudeund Mobiliar-Verglasungen, Steintische, Küchenabdeckungen aus Stein, WCs, Lavabos und Bidets gegen Bruchschäden mitversichert werden. Beachten Sie diesbezglich unsere vorteilhaften Spezialangebote für Studienabgänger. Für besondere Wertgegenstände (Schmuck, Uhren, teure Bilder) empfehlen wir den Abschluss einer speziellen Wertsachen-Versicherung. Auch in diesem Bereich können wir Ihnen stark rabattierte Produkte anbieten. 6 7
5 Haftpflicht Teilkasko Rechtsschutzversicherung Eine Rechtsschutzversicherung ermöglicht Ihnen, für eine angemessene Jahresprämie Ihre Rechte ohne Angst vor Kosten wahrzunehmen. Sie übernimmt insbesondere Anwalts-, Gerichts- und Expertisenkosten und erledigt schliesslich noch das Inkasso der zugesprochenen Geldleistung. Sie kann den Verkehrs-, Privat- und Betriebsrechtsschutz umfassen. Der Verband bietet Ihnen hierzu flexible, verschieden kombinierbare Lösungen an, speziell auch für Ärztinnen und Ärzte im Anstellungsverhältnis. Motorfahrzeugversicherung Obligatorisch; unbegrenzte Versicherungssumme vereinbaren. Zweckmässig bei Exmatrikulation Seit 1995 werden keine Markenhefte mehr geführt. Wichtig! Senden Sie daher allfällig noch existierende Markenhefte an: Sozialversicherungsanstalt Zürich, Ausgleichskasse, Röntgenstr. 17, Postfach, 8087 Zürich. Seit 1995 erhalten alle Studierenden jährlich einen Fragebogen von der. Wichtig! Senden Sie diesen Fragebogen an obige Adresse ein, denn sonst wird Ihnen keine Beitragsrechnung gestellt und es ergeben sich Beitragslücken. Allfällig noch vorhandene Markenhefte an die oben stehende Adresse einsenden (Vermeidung von Beitragslücken). Prüfen, ob Sie ab 1995 alljährlich die -Beitragsrechnung bezahlt Vollkasko Nur sinnvoll, wenn es sich um einen Neuwagen handelt. Nach Ablauf von spätestens zwei Jahren auf Teilkasko umstellen. haben. Wenn nicht, melden! Wenn Sie nicht unmittelbar eine Stelle antreten, melden Sie sich bei der Ihres Wohnsitzes an. Insassenunfall Normalerweise nicht zweckmässig Berufshaftpflichtversicherung Im Anstellungsverhältnis sind Sie über den Arbeitgeber versichert (z.b. Spital oder Vertretungen bei einem frei praktizierenden Arzt). Eine persönliche Versicherung ist erst mit der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit erforderlich. Privathaftpflicht /IV Unbedingt versichern! Nur mit dieser Versicherung sind Sie bei Schädigung Dritter vor gravierenden finanziellen Konsequenzen bewahrt. Der Verband bietet prämiengünstige Lösungen mit einer Versicherungssumme von Fr. 3 Mio. oder 5 Mio. Bei Stellenantritt Wird vom Arbeitgeber erledigt. Wird vom Arbeitgeber erledigt. Unser Angebot Für selbstständig tätige Ärztinnen und Ärzte stehen über den Verband Speziallösungen zu Sondertarifen zur Verfügung. 2. Säule Wird vom Arbeitgeber erledigt. Falls noch nicht erledigt, diese Nachlässigkeit beheben (vgl. Vorsorgekonzept im Anstellungsvertrag ). Besondere Ereignisse was tun? Unfalldeckung in der Grundversicherung ausschliessen, sofern die wöchentliche Arbeitszeit mehr als acht Stunden beträgt. Sofort bzw. bei Exmatrikulation Abschluss einer privaten versicherung über den Interessenverband als Ergänzung zur Rente der 2. Säule (BVG) und der staatlichen IV (vgl. Vorsorgekonzept im Anstellungsvertrag ). Sofort neu regeln! Das heisst: Vermeiden Sie einen Versicherungsunterbruch (spezielle Kollektivangebote für Ärztinnen und Ärzte des Verbandes). Bei Stellenwechsel In der Regel treffen Sie veränderte Lohnverhältnisse und Vorsorgelösungen an. Entsprechend sind Ihre privaten Risikoversicherungen anzupassen. 8 9
6 Bei Arbeitsunterbruch Sie sind bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch für 30 Tage automatisch weiterversichert. Dauert der Arbeitsunterbruch länger, so kann (und soll) die -Versicherung für max. 180 Tage weitergeführt werden. Kosten: Fr. 25. pro Monat. Formulare erhalten Sie bei Ihrem Arbeitgeber (Stichwort: Abredeversicherung bei Unfall). Da die Versicherungsleistungen der 2. Säule ebenfalls 30 Tage nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erlöschen, sollten Sie Ihre private Erwerbsunfähigkeitsrente für die Dauer des Arbeitsunterbruches entsprechend erhöhen. Privathaftpflicht Hausratversicherung Lebensgemeinschaft oder Heirat Bedarfsberechnung neu vornehmen lassen und private Versicherungen anpassen. Der Partner/Die Partnerin kann sich ebenfalls dem Kollektivvertrag für Ärzte und andere akademische Berufe anschliessen. Policen in einer Familienversicherung vereinigen. Die Prämien sind wesentlich günstiger als zwei Einzelpolicen. Policen in einer gemeinsamen Hausratversicherung vereinigen und Versicherungssumme anpassen. Privathaftpflicht Wichtig! Unfalldeckung bei der n-grundversicherung wieder einschliessen. Bei längerem Auslandsaufenthalt Deckung überprüfen: Ist weltweite Deckung gegeben? Wie lange? Privatversicherung Spital für bestimmte Länder unbedingt empfohlen. Allenfalls Ferien-/Reisezusatzversicherung abschliessen. Private rente für die Dauer des Auslandaufenthaltes erhöhen. Je nach zu bereisenden Ländern schriftliche Deckungszusage einholen (Krisengebiete). Wichtig! -Minimalbeitäge weiter entrichten, damit keine Lücken hinsichtlich der Vollständigkeit der Beitragsjahre entstehen. Bei längerem Auslandsaufenthalt (länger als 6 Monate) Auslanddeckung beantragen. Todesfallschutz Als Mutter bzw. Mutter in spe als Vater bzw. Vater in spe Kind vor der Geburt bei der anmelden. Nur so ist das Kind bei und nach der Geburt genügend versichert (mangelhafte IV-Deckung). Private rente erhöhen, und zwar schon während der Schwangerschaft (Mehrbedarf). Die Leistungen der 1. und der 2. Säule decken den Lebensbedarf der Hinterbliebenen in der Regel nur mangelhaft ab. Ergänzende private Versicherungen schon während der Schwangerschaft abschliessen. Der Verband bietet Ihnen zweckmässige, bedarfsgerechte Lösungen in Form von Todesfallrisikoversicherungen und Waisenrenten. Wichtig! Beachten Sie unser Exposé Mutterschaft der Assistenzärztin. Wohnortwechsel Hausratpolice umschreiben lassen und Versicherungen anpassen. Steuerdomizil optimal regeln (Wochenaufenthalt oder Arbeitsort als Domizil?). Hausratversicherung Vollmachten BVG Eventuell suspendieren, sofern Haushalt aufgelöst wird. Vertrauensperson als Kontaktadresse bestimmen und mit den notwendigsten Vollmachten versehen. Bei Arbeitslosigkeit Die Beiträge werden direkt vom Arbeitslosen-Taggeld abgezogen. Schutz für Nichtberufsunfälle gegeben, sofern die Arbeitszeit pro Woche beim letzten Arbeitgeber mehr als acht Stunden pro Woche betragen hat. Als Bezüger/-in von Arbeitslosentaggeldern sind Sie über die Stiftung Auffangeinrichtung für Risiken Tod und Invalidität obligatorisch versichert. Ihre BVG-Beiträge werden von den Taggeldern in Abzug gebracht. Übernahme einer Praxisvertretung In der Regel ist die Deckung über das und das BVG knapp. Entsprechend sollten die privaten Risikoversicherungen angepasst werden. Die Berufshaftpflicht des Praxisvertreters ist über die Police des Praxisinhabers versichert. Praxiseröffnung Dokumentation zur Praxiseröffnung bzw. führung von uns anfordern, und frühzeitig unsere Beratungsdienste in Anspruch nehmen. Private versicherung entsprechend anpassen
7 Geschäftsstelle Uraniastrasse 12 Postfach Zürich Tel Fax
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