Evaluationsergebnisse zu den laufenden Integrationsprojekten

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1 Senatsverwaltung für Arbeit, Berlin, den 14. März 2012 Integration und Frauen Tel.: 9017 (917) III B - robin.schneider@senaif.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei G Sen Evaluationsergebnisse zu den laufenden Integrationsprojekten Rote Nummer: 1044 B 107. Sitzung des Hauptausschusses vom 22. Juni 2011 Titel Sonstige Zuschüsse für konsumtive Zwecke im Inland Teilansätze der Handlungsfelder 1 bis 4 des Integrationsprogramms zu allen thematisierten Titeln, und zwar für das Ansatz des abgelaufenen Haushaltsjahres: ,00 Ansatz des laufenden Haushaltsjahres: ,00 Ansatz des kommenden Haushaltsjahres: ,00 Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: ,17 Verfügungsbeschränkungen: Aktuelles Ist: ,86 Gesamtkosten: Der Hauptausschuss hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: SenIntArbSoz wird gebeten, dem Hauptausschuss zur I. Lesung des Haushaltsplanentwurfs 2012/2013 eine Auswertung der Evaluationsergebnisse der Integrationsprojekte vorzulegen und zu berichten, welche notwendigen Konsequenzen sich daraus ergeben haben. Es wird gebeten, mit nachfolgendem Bericht den Beschluss als erledigt anzusehen. 1

2 Folgerungen aus der Evaluation des Integrationsprogramms I. Eine neue Orientierung in der Förderpolitik ist erforderlich Das Integrationsprogramm hat eine 30-jährige Geschichte; es ist sukzessive verändert und an neue Erfordernisse jeweils angepasst worden. Zunächst ging es im Wesentlichen um die Integration von sogenannten Gastarbeiterfamilien. Seinerzeit war es notwendig Strukturen zu schaffen, die zur Orientierung und Hilfestellung für die Zuwanderer dienen konnten. Heute gibt es eine andere Ausgangslage, da die einheimische Berliner Wohnbevölkerung zu mehr als einem Viertel aus Personen mit Migrationshintergrund besteht. Das Integrationsprogramm soll daher grundlegend reformiert werden. Der Integrationsbeauftragte des Senats hat seit 2005 zunächst mit einer ersten von der Verwaltung durchgeführten Evaluation einen Umbauprozess des Integrationsprogramms begonnen. Dieser hat beispielweise dazu geführt, dass viele geförderte Migrantenorganisationen ihr Tätigkeitsprofil modernisiert und ausgebaut und sich gegenüber der Mehrheitsbevölkerung geöffnet haben. Es ist daher längst nicht mehr zutreffend, dass geförderte Projekte sich immer noch auf eine Außenseiterrolle fokussieren und damit ihre finanzielle Förderung rechtfertigen und sichern. Vielmehr ist das Integrationsprogramm grundsätzlich interkulturell geöffnet. Dies gilt soweit möglich auch für die geförderten Projekte. Allgemeine, auf die eigene Ethnie bezogene Beratungsprojekte werden daher nur unter besonderen Umständen noch gefördert. Sinnvoll ist dies bei einem Neuzuzug in erheblichem Umfang. Migrantenselbstorganisationen und andere über das Integrationsprogramm geförderte Vereine reagieren längst nicht mehr bloß auf Entwicklungen der sogenannten Mehrheitsgesellschaft. Sie nehmen vielmehr gesellschaftlich teil, und nutzen die Angebote in Berlin zu Partizipation mit Selbstvertrauen. Die rechtliche Basis hierfür ist das PartIntG. In Art 1 (2) heißt es Integration ist ein gesamtgesellschaftlicher Prozess, dessen Gelingen von der Mitwirkung aller Bürgerinnen und Bürger abhängt. Erfolgreiche Integration setzt sowohl das Angebot an die Bevölkerung mit Migrationshintergrund zur Beteiligung als auch den Willen und das Engagement der Menschen mit Migrationshintergrund zur Integration voraus. Art und Umfang der Partizipationsmöglichkeiten und der Integrationsförderung richten sich nach dem rechtlichen Status und dem Bedarf der Menschen mit Migrationshintergrund. II. Der Handlungsrahmen für Unter der Zwischenüberschrift Partizipation verbessern heißt es entsprechend in den Richtlinien der Regierungspolitik : Der Senat wird die Zuwendungsmittel für integrationsfördernde Projekte auf bisherigem Niveau erhalten, wird das Partizipationsund Integrationsgesetz konsequent umsetzen und strebt eine Weiterentwicklung an. Auf 2

3 der Grundlage einer Evaluierung wird die gesamte Projektförderung ab 2013 neu ausgerichtet. Quelle: Dies bedeutet, dass die im November 2010 abgeschlossene und bis zum März 2011 nochmals überarbeitete Evaluation von Herrn Dr. Gesemann, Herrn Prof. Dr. Roth und Frau Aumüller vom Institut für demokratische Entwicklung und soziale Integration (DESI) als Maßstab für die Neuordnung des Integrationsprogramms zu Grunde gelegt wird. Diese Evaluation war allerdings nur ansatzweise auch eine Projektevaluation und manche Schlussfolgerungen sowohl zum Programm wie zu den evaluierten Projekten werden von der Verwaltung nicht geteilt. Auch die geförderten Projekte sehen manches anders. Sie sollten daher systematisch über einen im zweiten Halbjahr 2012 durchzuführenden Qualitätsdialog einbezogen werden. Erreicht werden sollte, dass die Entwicklung von Zielen mit den Beteiligen abgestimmt wird. III. Ergebnisse der Evaluation Die wesentlichen Ergebnisse der Evaluation haben wir in der Roten Nummer 1044 B vom 26. April 2011 ausgeführt. Quelle: IV. Folgerung: Qualitätsdialog im 2. Halbjahr 2012 In den Jahren 2008 und 2009 wurden sowohl die Projekte des Förderprogramms Maßnahmen gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus als auch das Förderprogramm Integrationsprojekte durch das Institut für Demokratische Entwicklung und Soziale Integration (DESI) extern evaluiert. Für den Qualitätsdialog zu den Maßnahmen gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus konnten seit 2010 erfolgreich Mittel aus dem Bundesprogramm zur Förderung von Beratungsnetzwerken - Mobile Intervention gegen Rechtsextremismus genutzt werden. Für die Berliner Integrationsprojekte stehen derartige Drittmittel nicht zur Verfügung. Für den vorgesehenen Umbau des Integrationsprogramms soll daher - wie dies sehr erfolgreich beim Programm gegen Rechtsextremismus begonnen wurde - ein moderierter Qualitätsdialog mit den Projekten zur Umsetzung der Evaluationsergebnisse durchgeführt werden. Entsprechende Mittel sind im Entwurf des HPL 2012/2013 für 2012 in Höhe von im Titel Teilansatz Nr. 1 vorgesehen. Für den Qualitätsdialog ist eine begrenzte Ausschreibung über ein Interessenbekundungsverfahren vorgesehen; es bietet sich an, hierfür an einen in diesem Themenfeld langjährig erfahrenen Träger heran zu treten und diesem Träger eine externe wissenschaftliche Kraft zur Seite zu stellen. Gegenstand der Evaluation des Integrationsprogramms war auch die Beurteilung der konzeptionellen Qualität der in den Förderkriterien genannten Handlungsfelder und der dort verankerten Projekte. Zu diesen Projekten stellt der Abschlussbericht folgendes 3

4 fest: Die geförderten Projekte verfügen über differenzierte und fundierte konzeptionelle Ansätze und zeichnen sich durch eine große Leistungsfähigkeit aus. Sie wäre noch zu erhöhen, wenn auf der Ebene der Handlungsfelder klare Leit-, Mittler- und Handlungsziele formuliert werden. In der Konkretisierung der Handlungsfelder liegen also entscheidende Potenziale, um die Ausstrahlung der Projekte stärker zu nutzen und Synergieeffekte in der Projektelandschaft zu erhöhen. Gemeinsam mit den Zuwendungsempfängern soll der zu überarbeitende Entwurf für neue Vergabekriterien überprüft werden. In Workshops mit den Trägern sollen eine Klärung der Handlungsfelder und die Festlegung von Leit-, Mittler- und Handlungszielen der jeweiligen Projekte erfolgen. Dieser Klärungsprozess soll dialogisch gestaltet sein unter Einbeziehung unseres Hauses und unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der vorliegenden Evaluation umgesetzt werden. Die Intensivierung eines Dialogprozesses zwischen der Verwaltung und den zurzeit geförderten Projekten ist für die Weiterentwicklung und die strukturelle Verankerung der Integrationsprojekte von vorrangiger Bedeutung. Dieser dialogische Prozess zur Erarbeitung von Qualitätsstandards soll ein künftiges Controlling-Verfahren vorbereiten. Erforderlich ist eine wissenschaftliche Moderation, um den Qualitätsdialog fachlich zu unterstützen und die Ergebnisse zu sichern. Durch die verspätete Abgabe des Evaluationsberichtes zum Integrationsprogramm sowie durch den Regierungswechsel hat sich der ursprüngliche Zeitplan verschoben, so dass erst Ende 2011 mit den Vorbereitungen begonnen werden konnte. Die Durchführung des halbjährigen Qualitätsdialogs soll unmittelbar nach Inkrafttreten des Haushalts beginnen; das entsprechende Interessenbekundungsverfahren soll bereits nach den Haushaltsberatungen erfolgen. V. Die guten Praxisbeispiele nutzen Das Evaluationsteam hat während seiner Untersuchungen zu allen 36 Projekten des damaligen Integrationsprogramms sogenannte Projektprofile erstellt. Ausschließlich positiv bewertet wurden zwei Projekte: südost Europa Kultur e.v.: BQN Berlin e.v.: Projekt: südost Zentrum; Projekt: Berufliche Qualifizierung junger Migrantinnen und Migranten Sehr positiv schnitten zehn Projekte ab: Casa Latinoamericana - Haus der Kulturen Lateinamerikas: Projekt: Lateinamerika-Zentrum 4

5 Türkischer Bund in Berlin-Brandenburg (TBB) e.v.: Projekt: Zentrum für Integration, Beratung und Partizipation VIA Verband für interkulturelle Arbeit e.v.: Jüdische Gemeinde zu Berlin.: Al-Dar e.v.: Club Dialog e.v.: YEKMAL Interkulturelle pädagogische Gesellschaft MITRA e.v.: Selbsthilfeprojekt für Frauen e.v.: Projekt: Informations- und Beratungsstelle für ausländische Bürger, Projekte, Vereine und Selbsthilfegruppen im Migrantenbereich (IBS) Projekt: Beratungsstelle und Integrationsmaßnahmen für jüdische Zuwanderer Projekt: Integrationsarbeit mit arabischen Frauen und Mädchen Projekt: Kommunikation, Information und Beratung für Russisch sprechende (KIB) Projekt: Selbsthilfe- und Beratungszentrum für Verein der Eltern aus Kurdistan in Berlin e.v. Eltern und Schüler/innen aus Kurdistan Projekt: Deutsch lernen - neue Heimat entdecken - Toleranz entwickeln Projekt: Selbsthilfeprojekt für Frauen GFBM Gesellschaft für berufsbildende Maßnahmen e. V. Projekt: Protec - Berufsvorbereitung für junge Migrantinnen und Migranten (Die Förderung dieses Projekts lief Ende 2008 aus) Diese zwölf Projekte haben also aus Sicht der Evaluation vieles richtig gemacht und damit Ihre Professionalität und Einsatzbereitschaft sowie die Fähigkeit auf aktuelle Erfordernisse zu reagieren unter Beweis gestellt. Diese Träger sollten daher als Maßstab zur Bewertung und Analyse dessen genutzt werden, was notwendig wäre um daraus ein Raster für die zukünftige Förderung zu entwickeln. An diesem Raster müssten sich zukünftig dann auch die übrigen Träger messen lassen, die überwiegend zwar positive Gesamteinschätzungen haben sich aber doch auch erhebliche Kritik zugezogen haben. Das heißt, dass diese begleitet werden und klare Vorgaben bekommen müssen, was von Ihnen erwartet wird. 5

6 VI. Konsequenzen Eine Neuausrichtung ist zwingend: Es ist vorgesehen, die Förderstruktur den veränderten gesellschaftlichen Bedingungen und An- bzw. Herausforderungen anzupassen, sowie Instrumente zur kontinuierlichen Abstimmung mit den sich permanent neu entstehenden Einflüssen zu installieren. Auch bei der externen Evaluation hat sich herausgestellt, dass die grundsätzlich positiven Erkenntnisse nicht darüber hinwegtäuschen, dass im Detail teilweise erhebliche Schwächen zu Tage treten. Diese Defizite liegen vor allem in dem zum großen Teil sehr geringen Eigenanteilen der professionellen Träger und der Kostenfaktor stand gerade bei den sogenannten Selbsthilfeprojekten in keinem ausgewogenen Verhältnis zum Ergebnis. Konzeptionell haben sich nach Ansicht der Evaluatoren die Selbsthilfegruppen dabei vielfach von Ihren ursprünglichen Aufgabenbereichen entfernt und entsprechen nicht mehr der eigentlichen Zielrichtung (Hilfe zur Selbsthilfe); die Personalkosten machen oftmals einen Großteil ihrer Finanzierung aus. Ob dies noch dem Charakter als Anlauf- und Vermittlungsstelle entspricht ist, angesichts der fortschreitenden Öffnung der Regeldienste, durch den Qualitätsdialog zu überprüfen. Auf dieser Basis und den neu gewonnenen Erkenntnissen ergibt sich Handlungsbedarf für eine umfassende Neugestaltung des Integrationsprogramms in Richtung eines dynamischeren und auf die ständig wechselnden Bedarfe reagierenden Instruments zur aktiven Steuerung der Integrationspolitik. Keine direkte Übernahme der Bewertungen der Evaluation: Grundsätzlich könnten die überwiegend negativ bewerteten Projekte Ende 2012 beendet werden. Das sind, inklusive der bereits eingestellten Förderungen, 15 Träger mit einem Einsparungspotential in Höhe von rund (gem. Planung für 2012), die für neue Akzente zur Verfügung stehen würden. Aus unterschiedlichen Gründen sind viele dieser Projekte allerdings unverzichtbar. Hiermit wird deutlich, dass eine Weiterentwicklung des Förderprogramms, die sich ausschließlich an den von den Evaluatoren entwickelten Projektprofilen orientiert, nicht sinnvoll sein kann, da eine wissenschaftliche Beurteilung, die nur einen kurzen zeitlichen Ausschnitt bewertet, nicht die Erkenntnisse jahrelanger Zusammenarbeit mit den Trägern ersetzen und somit auch nicht die langfristigen strategischen Ziele zur Steuerung der Integrationspolitik in den Blick nehmen kann. Neue Förderkriterien: Die Zuwendungskriterien werden im Zuge des Qualitätsdialogs im Jahr 2012 weiterentwickelt. Zu den Auswahlkriterien sollten gehören: Landesinteresse, öffentliches Interesse; Übereinstimmung mit den Zuwendungskriterien und den Förderschwerpunkten; Qualität des Antrags (Ziele, Maßnahmen, Finanzierungsplan, Arbeits- und Zeitplan; Bedarf und ggf. Lage (sozialräumliche Verortung und z.b. Bezirksinteresse); Kooperation und Empowerment: Vernetzung mit Partnern (z.b. Tandem bzw. Partnerschaft mit Schulen, Stadtteilzentren, Migrantenorganisationen, anderen nichtstaatlichen Organisationen; Nutzung von Dachorganisationen zur gemeinsamen Nutzung von Knowhow und finanzieller Ressourcen); Kosteneffektivität der Ausgaben, Evaluierung (z.b. Indikatoren zur Überprüfung der Zielerreichung); Bonität des Antragsstellers (Erfahrung, Sachkunde, Verlässlichkeit, ggf. Sicherung von Kofinanzierungen); Mehrwert durch das Projekt (z.b. Ergänzung anderer Maßnahmen), 6

7 ggf. Mainstreaming (z.b. Übergang in die Regelförderung). Diese Kriterien sollten aufbauend auf die geltenden Kriterien, vom Qualitätsdialog begleitet und inhaltlich untersetzt bis Ende 2012 entworfen werden. IX. Zu den Zielen des Integrationsprogramm Das Leitziel des Integrationsprogramms sollte sein, die Integrationspolitik des Senats zu unterstützen. Dies wird bislang insbesondere über die Einbeziehung von Migrantenorganisationen verfolgt. Auch die Bundesregierung misst inzwischen der Integrationsarbeit mittels Migrantenorganisationen große Bedeutung bei (BT-Drs, 17/7434, S. 12). Und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat die Berliner Förderung von mit Migrantenorganisationen 2011 durch eine externe Bewertung sehr positiv dargestellt (Hunger, U. / Metzger, S., 2011: Kooperation mit Migrantenorganisationen. Nürnberg). Daher sollte die Förderung ressortübergreifender Integrationsprojekte zum Abbau von Integrationshemmnissen und zur strukturellen Verbesserung der Partizipation von Menschen mit Migrationshintergrund das Ziel des Integrationsprogramms sein. Darüber hinaus die gesellschaftliche Teilhabe und das Empowerment von Migrantenorganisationen sowie die Beförderung des interkulturellen Dialogs und die Einbeziehung von Projekten die auf aktuelle gesellschaftliche, soziale oder politische Strömungen reagieren und diese thematisieren. Diese Reform des Integrationsprogramms bedeutet für 2012 und 2013 sowohl eine Fortsetzung des bewährten Konzepts eines möglichst pluralistischen Ansatzes und setzt auf eine sanfte Evolution des bestehenden Programms unter Einbeziehung der Erfahrungen aus der Vergangenheit. Erwogen werden sollte aber auch, ob eine direkte Handlungsfeldorientierung des Integrationsprogramms mittelfristig sinnvoll sein könnte. Solche Handlungsfelder könnten sich an den integrationspolitischen Zielen des Senats orientieren und Projekte dabei strategisch einbeziehen. Ein positives Beispiel ist das Berufliche Qualifizierungsnetzwerk für Migrantinnen und Migranten (BQN). Mögliche Handlungsfelder könnten sein: Behinderung und Migration, Gesundheit und Migration, Bildung und Migration, Arbeit und Migration, Frauen und Migration, Integration durch Sport und Kultur, Integration durch Bildung, Ältere Migranten Flüchtlinge und ethnische Minderheiten. Längerfristig könnten auch ein- oder mehrjährige Schwerpunktsetzungen für das Integrationsprogramm erwogen werden. Ein solches Vergabeformat wäre an den Europäischen Integrationsfonds angelehnt, bei dem eine solche Schwerpunktsetzung eingeführt worden ist. Über ein Interessenbekundungsverfahren könnten innovative Konzepte gesucht werden. Mögliche Schwerpunkte könnten nach dem Vorbild der drei Berliner Aktionsprogramme sein: Integration im Kiez, Jugendliche und Integration, Arbeit und Integration. Dilek Kolat Senatorin für Arbeit Integration und Frauen 7

Senatsverwaltung für Arbeit, Berlin, den 2. Juli 2014 Integration und Frauen Tel.: 9028 (928) - 1417 - II A 4 - E-Mail: renate.irps@senaif.berlin.

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