Fakten statt Gentechnik Mythen

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1 Fakten statt Gentechnik Mythen Bund Naturschutz- Informationen zur Agro Gentechnik Stellungnahme des Bundes Naturschutz zur Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (2003) Daten + Fakten + Ziele - Zwölf Eckpunkte zur Grünen Gentechnik Landesfachgeschäftsstelle Bauernfeindstr Nürnberg Tel. 0911/ Fax 0911/ lfg@bund-naturschutz.de Landesfachgeschäftsstelle Bauernfeindstr Nürnberg Tel. 0911/ Fax 0911/ lfg@bund-naturschutz.de

2 Inhalt Einleitung 3 1 Sachstand 1.1 GVO-Anbau - billiger, besser und letztlich unausweichlich? Marktlage für GVO Vorteile für die Umwelt durch GVO? Vorteile für Entwicklungsländer? 7 2 Wettbewerbssituation in der Grünen Gentechnik 2.1 Wettbewerbsvorteile durch Agrogentechnik? Importbeschränkungen für GVO? Grenzwerte als Wirtschaftshindernis? Kritische Verbraucher erwünscht? Wirtschaftliche für Landwirte? Patentschutz auf Pflanzen? 10 3 Sicherheitsbewertung von GVO 3.1 Null Risiko für Gesundheit und Umwelt? Gentechnik Mittel der Wahl zur Schädlings- und Krankheitsbekämpfung? Resistenzentwicklung bei Unkräutern und Schädlingen Agrogentechnik nachhaltig, produktiv und sicher? Kennzeichnungsschwellenwerte Ist Koexistenz möglich? Sicherheitsbewertung von gentechnisch erzeugten Lebensmitteln 17 4 Rechtliche Anforderungen 18 5 Akzeptanz 5.1 Verbraucher reserviert Mit Steuergeldern Werbefeldzug pro Gentechnik! 19 6 Politik auf dem Gebiet der Grünen Gentechnik 6.1 Vom Märchen zur Beendigung des Hungers in der Welt durch Gentechnik Gentechnik und Arbeitsplätze Rechtsnormen für die Agrogentechnik Gentechnikfreie Regionen 21 7 Zusammenfassung: Zwölf Eckpunkte der Staatsregierung und die Erwiderung des Bundes Naturschutz 22 8 Impressum 29 2

3 Einleitung Das bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMUGV) gab 2003 die Broschüre Daten + Fakten + Ziele Zwölf Eckpunkte zur Grünen Gentechnik heraus. Im Vorwort spricht es sich für die Wahlfreiheit in Sachen Gentechnik bei Pflanzen aus: Landwirte und Verbraucher sollen auf der Grundlage einer umfassenden und sachlichen Information volle Wahlfreiheit haben und selbst entscheiden können, ob sie gentechnisch veränderte Lebensmittel haben wollen oder nicht. Löbliche Worte, doch bei näherer Durchsicht der genannten Broschüre stellen sich Zweifel ein, ob der unter Beteiligung aller betroffenen Ressorts erstellte Sachstandsbericht zur Grünen Gentechnik dem Anspruch einer umfassenden und sachlichen Information gerecht wird. Der Bund Naturschutz in Bayern (BN) sieht sich deshalb genötigt, zu zentralen Argumenten der Bayerischen Staatsregierung, wonach die Grüne Gentechnik eine sichere und beherrschbare Hochtechnologie darstellt, kritisch Stellung zu nehmen. Prof. Dr. Hubert Weiger Landesvorsitzender 3

4 1 Sachstand 1.1 GVO-Anbau - billiger, besser und letztlich unausweichlich? Im Kapitel 1. Sachstand der Broschüre werden unter all den Zahlen und Berichten über die Nutzung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) und deren Anbau in verschiedenen Ländern Wertungen versteckt, die den GVO-Anbau als billiger, besser und letztlich unausweichlich darstellen. Das Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz wirbt damit, dass Pflanzen künftig einen höheren Vitamingehalt (Beispiel mehr Provitamin A in Reis) sowie einen geringeren Gehalt an allergenen Verbindungen haben könnten und damit gesünder würden Soja und Raps gezielt verändert werden, um ernährungsphysiologisch verbesserte Amino- oder Fettsäuremuster aufzuweisen. durch gentechnische Eingriffe die Stickstoffbindung durch Knöllchenbakterien und die Krankheitsresistenz von Pflanzen verbessert werden könnte. Der Bund Naturschutz warnt, dass GVO Anbau unnötige Risiken birgt. die Erhöhung eines einzelnen Vitamins in Reis hilft Menschen, die sich ausschließlich von weißem Reis ernähren (müssen) nicht, ihre generelle Mangelversorgung an Vitaminen und Mineralstoffen zu beheben. Viel sinnvoller ist es hingegen, dafür zu sorgen, dass auch arme Menschen Zugang zu einer vielfältigeren Nahrung bekommen und sich wenigstens Gemüse und Obst leisten können. ein geringerer Gehalt an Allergenen hilft Allergikern in der Regel nicht, die entsprechenden Lebensmittel müssten schon gänzlich frei von Allergenen sein. Dies ist aber sehr schwierig wenn überhaupt möglich, denn allergen wirkende Eiweiße spielen im Pflanzenstoffwechsel häufig eine wichtige Rolle. Zudem besitzen viele Pflanzen mehrere allergene Eiweiße, die allesamt entfernt werden müssten, ein Unterfangen, das nach bisherigen Erfahrungen kaum zu erreichen ist. Pflanzen brauchen nicht gentechnisch verändert zu werden, um ernährungsphysiologisch wertvolle Amino- und Fettsäuremuster zu erreichen, da es bereits ausreichend Nahrungspflanzen gibt, die die entsprechenden Eigenschaften aufweisen. In der Ernährung ist Vielfalt angesagt, statt Einfalt. Inzwischen wurde längst erkannt, dass die Beziehungen zwischen Pflanzen und Mikroorganismen äußerst komplex sind und Eingriffe in dieses Wechselspiel in ihrer Wirkung nicht vorhersehbar sind. So musste der Freisetzungsver- 4

5 such in Würzburg mit gentechnisch veränderten Reben, die pilzresistent sein sollten, mangels Erfolg abgebrochen werden. Demgegenüber birgt die gentechnische Veränderung von Pflanzen Risiken für die menschliche Gesundheit: Die neuen Inhaltsstoffe selbst oder die mit der Übertragung von Fremdgenen teilweise einhergehenden Veränderungen des pflanzlichen Stoffwechsels können die Verträglichkeit der daraus hergestellten Lebensmittel beeinflussen. Auch können neue allergen wirkende Eiweiße auftreten. Wenn die entsprechenden Eiweißgene aus Organismen stammen, die bislang nicht Teil der menschlichen Ernährung waren, ist eine etwaige Prüfung auf Allergenität mit einer hohen Unsicherheit behaftet. Schließlich enthalten nach wie vor zahlreiche transgene Pflanzen Antibiotika-Resistenzgene, die in die Kritik geraten sind, da eine Übertragung dieser Resistenzgene auf Bakterien nicht völlig ausgeschlossen ist. Krankheitserreger könnten so schwerer bekämpfbar werden. 1.2 Marktlage für GVO Auf dem Weltmarkt werden in geringem Umfang auch gentechnikfreie Sojabohnen angeboten, die zusätzlichen Aufwendungen bei Anbau, Transport, Verarbeitung und Kontrolle machen diese aber erheblich teurer. Die Gentechnik soll künftig auch im Bereich nachwachsende Rohstoffe eine größere Rolle spielen. Landwirte in Industrienationen versprechen sich aus der Gewinnung von Impfstoffen oder Pharmazeutika aus transgenen Pflanzen eine höhere Wertschöpfung als aus der traditionellen Landwirtschaft. Pappeln mit vermindertem Lignin(Holzfaser)-Gehalt für die Papierherstellung sind ein weiteres Beispiel. Das Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz schreibt nicht, dass über 80 % der weltweit angebauten GVO herbizidresistent sind und dem breiten Einsatz der entsprechenden Herbizide dienen sowie den Anbau von Monokulturen vereinfachen. Mit nachhaltiger Landwirtschaft hat das nichts zu tun. Weltweit werden sehr wohl noch gentechnikfreie Sojabohnen angebaut, auch wenn die internationalen Multis einen anderen Eindruck erwecken wollen. Auf Gentechnik bei nachwachsenden Rohstoffen wird deshalb so gerne verwiesen, weil hier eine höhere Akzeptanz erwartet wird, da es sich ja nicht um Lebensmittel handle. Doch gerade Pharmapflanzen sind heiß umstritten, sogar im gelobten Gentechnik-Land USA. Gentechnisch veränderte Bäume sind zudem extrem problematisch, da Bäume lange leben und sich über große Entfernungen mit anderen Bäumen kreuzen können. 5

6 1.3 Vorteile für die Umwelt durch GVO? Es gibt hohe Einsparpotenziale von Herbiziden Der Anbau von insektenresistenten Pflanzen führt zu einer starken Reduktion des Insektizideinsatzes Neue Herbizide sind weniger umweltschädlich Gentechnisch veränderte Organismen helfen bei der Sanierung von Altlasten, z.b. Schwermetallen Neuere Daten aus den USA belegen klar, dass der Anbau von herbizidresistenten (HR) Pflanzen nicht zur Reduktion der Herbizidmengen führt. Im Gegenteil, der Anbau von HR-Soja, -Mais und Baumwolle führte im Verlauf von neun Jahren zu einer Zunahme des Herbizideinsatzes von t allein in den USA ( In Argentinien, das gerne als Beispiel eines erfolgreich auf die Grüne Gentechnik setzenden Entwicklungslandes angeführt wird, hat mit dem Anbau von HR-Sojabohnen der Verbrauch des Totalherbizids Roundup in den letzten Jahren sogar um das 56fache zugenommen ( Der erhebliche Herbizid-Mehrverbrauch ist neben der Ausweitung der HR-Flächen vor allem durch die zunehmende Resistenz der Unkräuter bedingt. In den USA wird dem Anbau von insektenresistenten Baumwoll- und Maispflanzen die vergleichsweise geringe Insektizidreduktion von t innerhalb von neun Jahren zugeschrieben. Sie macht den Mehrverbrauch bei Herbiziden a- ber keinesfalls wett ( Der Anbau von Pflanzen, die in allen Teilen ein Insektizid produzieren, widerspricht der guten fachlichen Praxis, da Schadschwellen nicht abgewartet werden und das Bekämpfungssystem auch ohne Insektenbefall aktiv ist. Die Resistenzentwicklung ist letztlich unausweichlich. Die in der 2004 erschienenen Studie der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft genannten Einsparpotentiale von t Pestiziden pro Jahr allein für Bayern sind vor diesem Hintergrund reine Spekulationen ( und Hintergründe/Gentechnik). Es ist sehr umstritten, ob die im Verbund mit HR-Pflanzen ausgebrachten Totalherbizide Roundup und Basta/Liberty tatsächlich weniger umweltschädlich sind als andere Herbizide. Roundup wurde inzwischen auch im Grundwasser nachgewiesen. Neue Untersuchungen an der Universität Pittsburg haben zudem gezeigt, dass Roundup für Amphibien extrem giftig ist ( Auch die Artenvielfalt ist durch den Anbau von HR-Pflanzen stark gefährdet. So fanden sich bei mehrjährigen Versuchen in England auf und neben den HR- Ackerflächen erheblich weniger Blütenpflanzen, was zu einer Abnahme der In- 6

7 sekten führte und negative Effekte auf die Vogelwelt erwarten lässt ( Schwermetalle werden dadurch nicht aus der Welt geschafft, sondern im schlimmsten Fall großräumiger verteilt, wie das bei der Aufnahme von Quecksilberverbindungen durch transgene Pflanzen und die Abgabe von elementarem flüchtigem Quecksilber an die Luft zu erwarten wäre. Der Einsatz von GVO wird keine schnelle, sichere und preiswerte Ergänzung zum konventionellen Schadstoffabbau sein, sondern neue Entsorgungsprobleme schaffen. 1.4 Vorteile für Entwicklungsländer? Die verringerte Anwendung von Pflanzenschutzmitteln bei Gentech-Pflanzen führt zu einem besseren Gesundheitsschutz in der Dritten Welt. Ein verbesserter Gesundheitsschutz für die oft schlecht ausgebildeten Landarbeiter in der Dritten Welt ließe sich mit Sicherheit dadurch erreichen, dass hochgiftige Pestizide, wie z. B. das in Schweden und anderen EU-Ländern verbotene Herbizid Paraquat (Gramoxone), auch in Entwicklungsländern nicht mehr verkauft würden, wozu sich die Pestizidindustrie bislang aber nicht bereit erklärt hat ( Flächendeckender biologischer Anbau würde derartige Probleme generell verhindern, auch eine bessere Ausbildung und Schutzkleidung der Landarbeiter würde deren Gesundheitsschutz verbessern. 2 Wettbewerbssituation in der Grünen Gentechnik 2.1 Wettbewerbsvorteile durch Agrogentechnik? Europa gerät im internationalen Wettbewerb um die Nutzung der Gentechnik ins Hintertreffen, wenn nicht rasch gehandelt wird. Ein bedeutender Teil des für das Jahr 2015 prognostizierten Umsatzpotentials der Grünen Gentechnik von Milliarden $ wird auf den Bereich des molecular pharming entfallen. 7

8 Verwunderlich ist, dass das Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz dem molecular pharming, d. h. der Produktion von Pharmazeutika in gentechnisch veränderten Pflanzen und Tieren eine so große Rolle zuschreibt. Dabei ist kein Bereich der gentechnischen Veränderung von Pflanzen so umstritten wie dieser. Selbst im GVO- Hauptanbauland USA gibt es heftige Proteste der Landwirte und Verbraucher gegen diese Art von Landwirtschaft, da sie durch Auskreuzung und Vermischung eine Verunreinigung ihrer Produkte und Lebensmittel durch Arzneimittel fürchten. Eine US-Firma musste deshalb ihre Pläne, in Kalifornien in transgenem Reis menschliche Eiweiße zu produzieren, aufgeben. Sehr fraglich ist außerdem, ob die Medikamentenproduktion in Pflanzen billiger und effektiver ist als im geschlossenen System eines Fermenters, da die Reinigung der Produkte von anderen Pflanzenstoffen sehr aufwändig ist. Die Produktion von Impfstoffen in Bananen, Kartoffeln oder Tomaten mag zwar ein netter PR-Gag sein, in der Realität lässt sich aber eine konstante Dosis des Impfstoffes in transgenen Pflanzen nicht erreichen - Mediziner werden einer solchen Schluckimpfung nicht das Wort reden. Bei einer Kontamination von Lebensmitteln durch Pharmazeutika drohen zudem Gesundheitsgefahren und erhebliche Kosten für Rückrufaktionen. 2.2 Importbeschränkungen für GVO? Importbeschränkungen von GVO sind nur dann legitim, wenn transgene Agrarprodukte wissenschaftlich nachweisbare Gesundheitsbeeinträchtigungen bei Menschen oder Tieren verursachen würden, diesen Nachweis kann aber die EU-Kommission nicht liefern. Das bayerische Umweltministerium zeigt sehr viel Verständnis für die Haltung der USA, die bei der WTO eine Klage gegen die EU eingereicht haben und so die EU zur breiten Zulassung von GVO und zur Änderung ihrer Kennzeichnungsregeln zwingen wollen. Zum Thema Gesundheitsbeeinträchtigungen: In Gentech-Lebensmitteln können neue Allergene und unerwünschte Inhaltsstoffe auftreten, die sich nicht unmittelbar als Gesundheitsbeeinträchtigung bemerkbar machen müssen. Die Zahl kontrollierter Fütterungsversuche mit GVO und Produkten daraus ist viel zu gering, um feststellen zu können, dass gentechnisch erzeugte Lebens- und Futtermittel sicher sind ( Zudem sind sie nicht langfristig angelegt. Auch können die von den Firmen zitierten Studien 8

9 nicht durch unabhängige Wissenschaftler überprüft werden, da sie als vertraulich deklariert werden. Neben möglichen gesundheitlichen Wirkungen sind jedoch auch Umweltwirkungen zu betrachten, die nach dieser Lesart bei der Zulassung von GVO aber offenbar keine Rolle spielen (dürfen). 2.3 Grenzwerte als Wirtschaftshindernis? Die restriktive Haltung der EU in Bezug auf Schwellenwerte für unbeabsichtigte Beimengungen von GVO und auf die Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von GVO lässt in Drittländern Sorgen um wirtschaftliche Ungleichgewichte und die Minderung ihrer Exportchancen aufkommen. Eine solche Aussage ist heuchlerisch, ist doch bekannt, dass Drittländer (v. a. Entwicklungsländer) unter starkem Druck der US-Regierung und der Agromultis stehen, die die Agrogentechnik weltweit durchsetzen wollen. So werden Millionenbeträge in pro-gentechnik-medienkampagnen investiert und die US- Entwicklungsorganisation AID verknüpfte die Lebensmittelhilfe an die Bereitschaft der Empfängerländer, GVO zu akzeptieren(masood (2003), Nature 426, ). Die Aussage zeugt zudem von großer Anteilnahme am wirtschaftlichen Wohlergehen der Agromultis und weniger an dem der Landwirte oder der armen Länder, die um ihre Unabhängigkeit fürchten, wenn sie sich auf den Gentechnik-Pfad und den Anbau patentgeschützter GVO begeben. 2.4 Kritische Verbraucher erwünscht? Der geringe Anteil der Grünen Gentechnik am gesamten Gentechnikmarkt in Deutschland und Europa ist den unsicheren politischen Rahmenbedingungen und der fehlenden Verbraucherakzeptanz zuzuschreiben. Es fällt den Förderern der Agrogentechnik in Politik und Verwaltung offenbar schwer, zu akzeptieren, dass Verbraucher bestimmten Produkten, die sie als zu riskant und ohne Nutzen für sich betrachten, den Rücken zukehren. Mit ihrer Ablehnung von Gentech-Lebensmitteln befinden sich übrigens die deutschen Verbraucher im Einklang mit den Verbrauchern in der gesamten EU, wie die regelmäßigen Erhebungen zeigen. Selbst in den USA fordern Verbraucher eine 9

10 Kennzeichnung von Gentech-Lebensmitteln, doch Biotech-Industrie und US- Regierung verweigern ihnen diese seit Jahren. 2.5 Wirtschaftliche Vorteile für Landwirte? Landwirte haben ökonomische Vorteile durch gentechnisch veränderte Pflanzen, vor allem durch einen höheren Ertrag, die Einsparung von Pestiziden und den geringeren ackerbaulichen Aufwand. Bei insektenresistenter Bt-Baumwolle in Indien gab es sogar Ertragssteigerungen von %. Gentech-Saatgut ist erheblich teurer, etwaige ökonomische Vorteile werden so (zum Teil) aufgehoben. Bei HR-Pflanzen wie der RoundupReady-Sojabohne gibt es keine Ertragssteigerung, sondern sogar einen Ertragsrückgang von 5 10 %, dessen Ursachen bislang noch nicht zweifelsfrei geklärt sind ( Toxische Wirkungen des Herbizids Roundup auf die mit Sojabohnen vergesellschafteten Knöllchenbakterien und/oder unbekannte Effekte der gentechnischen Veränderung werden diskutiert. Der Anbau von HR-Pflanzen führt nicht zur Einsparung von Herbiziden. Außerdem gehen Marktanteile in Gentechnik-kritischen Ländern verloren, wie die US- Farmer beim Mais erleben mussten. Die genannten Zahlen zur Ertragssteigerung bei Bt-Baumwolle halten einer Nachprüfung kaum stand, sonst hätten die vor drei Jahren zugelassenen Bt- Sorten von Monsanto die Zulassung in Indien wohl nicht verloren ( 2.6 Patentschutz auf Pflanzen? Ein starker, effektiver Patentschutz auf biotechnologische Erfindungen ist nicht nur für große Firmen wichtig, die den Löwenanteil der entsprechenden Patente halten, sondern auch für die universitäre Forschung und kleinere Unternehmen. Erstaunlicherweise befindet sich hier die Bayerische Staatsregierung nicht in Übereinstimmung mit dem Bayerischen Bauernverband, der, wie auch der Deutsche Bauernverband, die Patentierung von Pflanzen und Saatgut ablehnt. 10

11 Sie setzt wohl darauf, dass sich die bayerischen Landwirte schon daran gewöhnen würden, so wie ihre Kollegen in Kanada und den USA behandelt zu werden. Die dortigen Agromultis bespitzeln Landwirte regelmäßig und verklagen sie zu Schadensersatz, wenn sie sich erdreisten sollten, patentiertes Saatgut zum Nachbau zu verwenden. Allein in den von Monsanto gegen mehr als 180 US- Betriebe angestrengten Gerichtsverfahren wurden Farmer zu durchschnittlichen Strafen von über $ verurteilt, Hunderte anderer Farmer versuchten sich außergerichtlich mit Zahlungen an Monsanto in ungekannter Höhe zu einigen ( Zahlreiche US-Farmer wehren sich deshalb gegen die Patentierung von Pflanzen, da sie für sie Abhängigkeit und wirtschaftlichen Verlust bedeutet. Die Möglichkeit, gentechnisch veränderte Pflanzen (und andere GVO) patentieren zu lassen, ist jedoch ein starker Anreiz, wo immer möglich gentechnische Methoden zu verwenden. 3 Sicherheitsbewertung von GVO 3.1 Null Risiko für Gesundheit und Umwelt? Trotz der zahlreichen Freisetzungsversuche und des breiten Anbaus von GVO sind keine Schäden an der menschlichen Gesundheit oder der Umwelt bekannt geworden wären. Hier wird vorzugsweise das Prinzip don t look don t find angewendet, das heißt, bei den meisten Freisetzungsversuchen und beim Anbau von GVO werden keine entsprechenden ökologischen Untersuchungen unternommen, sodass - wenig überraschend - auch keine Effekte beobachtet werden. Allerdings wurde bereits klar, dass der Anbau herbizidresistenter Pflanzen zum massiven Mehrverbrauch von Herbiziden führt, was kaum als umweltfreundlich bezeichnet werden kann. Der GVO-Anbau begann Mitte der neunziger Jahre über langfristige Effekte lassen sich deshalb noch gar keine Aussagen machen. Zudem ist bis heute nicht geklärt, was als Umweltschaden zu gelten hätte. Mangels Kennzeichnung von GVO im Hauptanbauland USA könnten der Verbleib und etwaige Wirkungen von GVO auch kaum zurückverfolgt werden. 11

12 Es gibt keine wissenschaftliche begründete Annahme, wonach durch die Transformation mit wenigen Genen Pflanzen leichter auswildern. In der wissenschaftlichen Literatur gibt es durchaus eine Diskussion darüber, wieweit neue Gene bzw. Eigenschaften, die den Empfängerpflanzen einen Wettbewerbsvorteil verschaffen, auch die unerwünschte Ausbreitung eben dieser Pflanzen begünstigen könnten (Wolfenbarger & Phifer (2000), Science 290, ). So wird von Ökologen die Übertragung von Genen, die die Resistenz gegen Krankheiten, Schädlinge oder Umweltstress erhöhen, die das Wachstum beschleunigen oder die die Fortpflanzungseigenschaften verändern, besonders kritisch gesehen. Dass eine unerwünschte Ausbreitung auch erst Jahre nach der Einführung eines Organismus erfolgen kann, zeigen die zahlreichen Beispiele von fremden Pflanzenarten, (z.b. Indisches Springkraut oder Herkulesstaude) die unabsichtlich oder mit den besten Absichten in andere Ökosysteme eingeführt wurden (I. Kowarik, Biologische Invasionen: Neophyten und Neozoen in Mitteleuropa, Ulmer 2003). Die Auskreuzung von Transgenen in Pflanzen der gleichen und verwandter Arten ist möglich, doch nur eine geringe Zahl an Kulturpflanzen besitzt in Mitteleuropa natürliche Kreuzungspartner. Nachkommen von transgenen Kulturpflanzen und verwandten Arten haben keine höhere Fitness, um sich im Wildhabitat langfristig durchzusetzen. Nach Meinung der Agromultis (und der Bayerischen Staatsregierung?) sollen GVO ja nicht nur in Mitteleuropa, sondern weltweit angebaut werden und unter den gentechnisch veränderten Kulturpflanzen gibt es durchaus Arten, die sich in einem oder mehreren Anbaugebieten mit Wildarten kreuzen können. So existieren laut Norman Ellstrand (Dangerous Liaisons? Baltimore 2003) für 22 von 25 näher untersuchten Kulturarten Belege für eine natürliche Kreuzung mit Wildarten (dazu zählen beispielsweise Raps, Roggen, Hafer, Weizen, Bohnen). Darüber hinaus ist bekannt, dass Gräser, Obstbäume und Beerensträucher sich ohne weiteres mit Wildarten kreuzen können. Und eine Kreuzung von gentechnisch veränderten Gehölzen und Bäumen mit den entsprechenden nichtgentechnisch veränderten Verwandten lässt sich nach Lage der Dinge praktisch nicht verhindern (Umweltbundesamt Berlin, Texte 31/00). 12

13 Unter den derzeit kommerziell genutzten GVO ist besonders Raps umstritten, da er in Mitteleuropa zahlreiche verwandte Wildarten besitzt (z. B. Rübsen, Hederich), mit denen eine Kreuzung möglich ist. Ein Anbau von gentechnisch verändertem Raps in Deutschland und Europa würde unweigerlich zur Einschleppung von Transgenen in die entsprechenden Wildarten führen. Rückholbar sind diese GVO allerdings nach derzeitigen Erkenntnissen nicht. Unter welchen Bedingungen sich die durch Auskreuzung übertragenen transgenen Eigenschaften in der Umwelt halten, ist unbekannt. Damit verknüpfte Selektionsvorteile (Resistenz gegen Krankheiten, Schädlinge etc.) können Wildpflanzen wettbewerbsfähiger machen und so beispielsweise zu vermehrter Samenbildung führen, wie die Kreuzung von insektenresistenten Sonnenblumen mit Wildformen gezeigt hat (Snow et al. 2003, Ecological Applications 13, ), Aber auch Eigenschaften, die die Wettbewerbsfähigkeit nicht generell erhöhen, können sehr wohl erhalten bleiben (Jörgensen et al., in: Introgression from genetically modified plants into wild relatives, 2004, ) und sich vielleicht später unter veränderten Umweltbedingungen bemerkbar machen. So bringt die Herbizidresistenz in natürlichen Ökosystemen ohne Herbizideinsatz keinen Selektionsvorteil, sehr wohl aber in Ökosystemen, in die die entsprechenden Herbizide eingetragen werden. Im Labor gefundene Wirkungen von Bt-Pflanzen auf Nichtzielorganismen ließen sich unter Feldbedingungen nicht bestätigen. Ökologische Folgen des Anbaus von GVO sind unter anderem dann zu befürchten, wenn in den transgenen Pflanzen neue Eiweiße oder sonstige Stoffe gebildet werden, die anderen Organismen der Ökosysteme schaden. Ein breit diskutiertes Beispiel hierfür ist der Anbau von insektenresistentem Bt-Mais, der die giftigen (toxischen) Bt-Proteine in allen Pflanzenteilen bildet und sogar über die Wurzeln in den Boden entlässt. Dort sind sie noch nach Monaten nachweisbar. Untersuchungen mit Bt-Mais zeigen, dass die gegen den Maiszünsler gerichteten Bt-Toxine auch andere Schmetterlinge wie Kohlweißlinge und Tagpfauenauge oder Trauermückenlarven, die wichtige Zersetzer pflanzlichen Materials sind, schädigen ( Die langfristigen Folgen für die Bodenökosysteme sind derzeit nicht absehbar. Möglicherweise werden die Gifte auch in der Nahrungskette weitergegeben. 13

14 3.2 Gentechnik - Mittel der Wahl zur Schädlingsund Krankheitsbekämpfung? Da Bt-Mais kaum vom Maiszünsler befallen wird, treten auch praktisch keine Schäden durch Insektenfraß auf. Weil Eintrittspforten für Schadpilze wie Fusarien fehlen, ist der Gehalt an Mycotoxinen sehr viel geringer als bei herkömmlichem Mais. Die wichtigste Maßnahme zur Bekämpfung von Fusarienerkrankungen bei Weizen und Mais ist die Wahl nicht-anfälliger Sorten. Um den Befall durch den Maiszünsler zu vermeiden und die Folgekrankheit Fusarienbefall zu verhindern, gilt es erstens, Ernterückstände kleinzuhäckseln und unterzupflügen und zweitens, eine weitgestellte Fruchtfolge ( nur max. ein Drittel Maisanbau) zu beachten. Wird Weizen nach der Vorfrucht Mais gepflanzt, ist das Fusarienrisiko beispielsweise deutlich erhöht. 3.3 Resistenzentwicklung bei Unkräutern und Schädlingen Fehlanzeige: In der Broschüre wird das Thema Resistenzen bei Unkräutern gar nicht und die Möglichkeit der Resistenzen bei Schädlingen nur knapp erwähnt. Der regelmäßige Einsatz des Totalherbizids Roundup hat weltweit bereits zur Entwicklung von mindestens 7 Arten resistenter Unkräuter geführt. auch verschiebt sich die Zusammensetzung der Unkrautflora hin zu Arten, die gegen Roundup unempfindlicher sind. Eine umfangreiche Literatur ( zeigt die Mechanismen der Resistenzentwicklung und die Wirkungen auf die Umwelt und die Landwirtschaft auf. Ein massiver Mehrverbrauch von Roundup und anderen Herbiziden (teilweise sogenannte Altherbizide, die ob ihrer Toxizität eigentlich auslaufen sollten) ist vor allem in den USA und Argentinien zu beobachten ( Mit Resistenzentwicklungen ist auch beim breiten Einsatz von Bt-Pflanzen zu rechnen, da sich die Schädlinge aufgrund des starken Selektionsdruckes früher oder später an das Bt-Toxin anpassen werden. Um die Ausbildung von Resistenzen zu verzögern, sieht das in den USA übliche Resistenzmanagement vor, 14

15 auf 20 % der Mais- oder Baumwolle nicht-bt-pflanzen anzubauen (sogenannte Refugien), doch wird dies nicht von allen Landwirten eingehalten. Bei der Zulassung von Bt-Mais in der EU wurde ein Resistenzmanagement nicht vorgeschrieben, die Behörden (und die Agro-Industrie) gehen offenbar davon aus, dass die Maisflächen der Landwirte, die keine GVO anbauen, als Refugien dienen werden und so den GVO-anbauenden Landwirten gar nicht erst entsprechende Auflagen gemacht werden müssen! 3.4 Agrogentechnik nachhaltig, produktiv und sicher? Gentechnisch veränderte Kulturen können zu einer kostengünstigen, nachhaltigen, produktiven und sicheren Landwirtschaft beitragen. Den Risiken eines Verzichts auf GVO sollte mehr Beachtung geschenkt werden. Auch künftig sind hohe Anforderungen an die Sicherheitsbewertung der Eigenschaften von GVO vor Freisetzungen und Anbau zu stellen. Letztere Aussage ist zu begrüßen, wie auch die Finanzierung von Sicherheitsforschung und Projekten des Monitoring möglicher Umweltwirkungen von GVO durch die Bayerische Staatsregierung. Es zeigt zudem, dass auch innerhalb der Bayerischen Staatsregierung gelegentlich noch Zweifel an der Sicherheit dieser Technologie vorhanden zu sein scheinen. Dass die Landwirtschaft durch den GVO-Anbau kostengünstiger, nachhaltiger, produktiver und sicherer wird, ist hingegen mehr als fraglich. Untersuchungen in den USA zufolge sind die Hauptnutznießer des GVO-Anbaus die Agromultis und weniger die Landwirte, die mit höheren Saatgutpreisen und teilweise geringeren Erlösen für GVO, die nicht weltweit zugelassen sind, konfrontiert sind ( So verlieren die US-Farmer jährlich circa 300 Millionen $, weil bestimmte GVO-Maissorten in der EU nicht zugelassen sind und daher nicht nach Europa exportiert werden können ( 3.5 Kennzeichnungsschwellenwerte Um den Forderungen von manchen Landwirten, Teilen der Lebensmittelwirtschaft und der Verbraucher nach Produkten, die ohne Anwendung der Gentechnik erzeugt wurden, nach zu kommen, wurden Schwellenwerte für die Kennzeichnung eingeführt. Diese Werte sind nicht wissenschaftlich, sondern politisch begründet, was auch für die vorgeschlagenen Schwellenwerte für die Saatgutkennzeichnung gilt. 15

16 Trotz jahrelanger intensiver Pro-Gentechnik-Lobbyarbeit lehnt die große Mehrheit der Landwirte und Verbraucher weiterhin den GVO-Einsatz ab, die Kennzeichnung von GVO und die Koexistenz von Agrogentechnik, konventioneller und ökologischer Landwirtschaft sind deshalb EU-weit wichtige Themen. Zur echten Wahlfreiheit gehört unabdingbar, dass normales Saatgut frei bleibt von gentechnischer Verunreinigung. Die von der EU-Kommission 2004 vorgeschlagenen hohen Schwellenwerte (0,3-0,7 %), ab denen eine GVO- Kontamination in Saatgut zu kennzeichnen sein soll, werden von der Bayerischen Staatsregierung offenbar nicht in Frage gestellt, obwohl dadurch Landwirten und Verbrauchern bestenfalls die Wahl zwischen mehr oder weniger Gentechnik verbliebe. Demgegenüber zeigt unser Nachbarland Österreich, dass ein GVO-Kennzeichnungs-Schwellenwert an der Nachweisgrenze von 0,1 % sehr wohl eingehalten werden kann und Saatgutfirmen sogar dazu animiert, Saatgut vorzugsweise in Österreich zu produzieren. In einer Presseverlautbarung vom Juni 2005 hat der neue EU-Umweltkommissar Stavros Dimas nicht mehr ausgeschlossen, dass die EU-Kommission auf den Vorschlag einer EU-Saatgutrichtlinie verzichtet. Dann würde die Nulltoleranz im Saatgut weiterhin Gültigkeit haben. 3.6 Ist Koexistenz möglich? EU-Studien ergaben: Die Mehrkosten zur Einhaltung von Schwellenwerten im Saatgut sind abhängig von Pflanzenart und Wert unterschiedlich hoch (am höchsten beim Wert 0,1 %). Bei der Raps-Saatguterzeugung fallen bis zu 10 % höhere Kosten an, bei ökologischer Erzeugung sind es sogar 40 % mehr (der Raps spielt im Ökoanbau aber eine untergeordnete Rolle). Unter der Voraussetzung praktikabler Schwellenwerte ist in den allermeisten Fällen eine Koexistenz von Gentech-Anbau und herkömmlichen Kulturen möglich. Wie die Erfahrung mit dem Anbau transgener Pflanzen in den USA und Kanada lehrt, ist bei Nutzung der Agrogentechnik die Kontamination konventioneller und biologischer Produkte und Flächen durch GVO zu erwarten. Auskreuzung auch GVO-Pollen wird schließlich durch Wind und Insekten verbreitet und Vermischung bei Ernte, Transport und Verarbeitung sorgen dafür. Praktikable Schwellenwerte bedeuten letztlich, dass es eine wirklich gentechnikfreie Produktion nicht mehr geben soll, sondern bestenfalls eine mit mehr oder weniger Gentechnik. 16

17 Die Bayerische Staatsregierung unterstützt die Position des früheren EU- Kommissars für Landwirtschaft Fischler, wonach innerhalb der unterschiedlichen Anbausysteme derjenige, der eine höhere Wertschöpfung aus seinem Produkt erzielt, dafür Sorge trägt, dass sein Produkt diesen höheren Wert rechtfertigt. Im Klartext bedeutet dies, dass die Landwirte, die keine Gentechnik einsetzen, die Anstrengungen und Kosten für die Vermeidung einer GVO-Kontamination ihrer Produkte zu schultern hätten ein klarer Verstoß gegen das Verursacherprinzip. Insoweit ist es durchaus folgerichtig, dass Bayern im Bundesrat die vom Bundestag mit dem Gentechnikgesetz (GenTG) beschlossene gesamtschuldnerische Haftung für wirtschaftliche Schäden durch eine GVO-Kontamination abgelehnt hat. Stattdessen fordert Bayern einen auch mit öffentlichen Mitteln gespeisten - Fonds, aus dem Kontaminations-Schäden zu bezahlen wären. Auch hier wieder im Klartext: Die Steuerzahler, die in ihrer überwältigenden Mehrheit Gentech-Lebensmittel ablehnen, sollten nach Auffassung der bayerischen Staatasregierung letztlich für durch GVO entstandene Schäden aufkommen! 3.7 Sicherheitsbewertung von gentechnisch erzeugten Lebensmitteln Das Prinzip der substantiellen Äquivalenz zur Sicherheitsüberprüfung wird international überwiegend akzeptiert und angewendet. Mit dem Begriff substantielle Äquivalenz wird suggeriert, dass Produkte aus gentechnisch veränderten Pflanzen den nicht-gentechnisch veränderten im wesentlichen gleichartig seien. Problematisch an diesem Konzept ist, dass zwar die neuen Produkte, nicht jedoch Sekundäreffekte der gentechnischen Veränderung betrachtet werden. So wurde in einer österreichischen Studie festgestellt, dass sich aus den von den Firmen in den Antragsunterlagen für GVO genannten Parametern und Untersuchungen die postulierte wesentliche Gleichwertigkeit (und damit die Sicherheit) der GVO-Produkte nicht ableiten und beweisen lässt (A. Spök et al. 2002, 2003, Umweltbundesamt Wien). 17

18 Auch die Prüfung auf potentielle Allergenität ist bei weitem nicht so einfach und ergibt nicht unbedingt eindeutige Ergebnisse, wie gerne angenommen wird (Reese et al. In: Mensch + Umwelt (2004/2005) 17, 51-58). Der Verweis auf die USA, wo Gentech-Lebensmittel seit mehreren Jahren von vielen Verbrauchern ohne gesundheitliche Schäden verzehrt würden, verfängt nur bedingt, denn der Großteil der Gentechpflanzen dient der Tierfütterung und aufgrund fehlender Kennzeichnung von Gentech-Lebensmitteln wären vergleichende Untersuchungen bzgl. der Ernährungsgewohnheiten kaum möglich. 4 Rechtliche Anforderungen Im Kapitel 4 Rechtliche Anforderungen werden Details des deutschen Gentechnikrechts, der EU-Regelungen zur Zulassung und Kennzeichnung von GVO und daraus hergestellten Lebens- und Futtermitteln sowie des Patentrechts dargestellt. 5 Akzeptanz 5.1 Verbraucher reserviert In Deutschland ist die Akzeptanz von gentechnisch veränderten Lebensmitteln in der Bevölkerung besser als weithin angenommen, Die wichtigsten Gesichtspunkte für die Zustimmung zu Gentech-Lebensmitteln sind gesundheitliche Vorteile aufgrund geringerer Pflanzenschutzmittelrückstände und Vorteile für die Umwelt. Dies belegen diverse aktuelle Umfragen. Den Befragten wurde offenbar nicht erzählt, dass nach den bisherigen Erfahrungen beim GVO-Anbau von einem massiven Anstieg des Pestizid- Verbrauchs auszugehen ist. Allgemein bekannt ist ja, dass bei Umfrageergebnissen die Art der Fragestellung und der Entscheidungsmöglichkeiten für die Art der Antworten entscheidend ist getreu dem Motto: Trau keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast. Es gibt andererseits zahlreiche EU-weite Umfragen, die eine nach wie vor verbreitete starke Ablehnung dieser Produkte vermelden. Folgerichtig vermeidet es der Handel denn auch, kennzeichnungspflichtige Lebensmittel in die Regale zu stellen. 18

19 5.2 Mit Steuergeldern Werbefeldzug pro Gentechnik! Vertrauen und Akzeptanz der Bevölkerung lassen sich über die angebotenen Produkte selbst und Information erreichen. Zu den Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung gehört das BioTech mobil, das über Schülern und mehr als interessierten Besuchern Gelegenheit bot, Gentechnik praktisch zu erfahren. Ein Gesamtkonzept für die Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Gentechnik wurde erarbeitet, es dient dazu, diese Schlüsseltechnologie darzustellen. Wichtig ist die Einbindung besonderer Zielgruppen wie Schüler o- der sogenannter Multiplikatoren (z.b. Lehrer, Entscheidungsträger), entsprechende Fortbildungsmöglichkeiten wurden geschaffen. Die im Zuge von PR-Maßnahmen wie dem von der Industrie mitfinanzierten BioTech mobil verbreiteten Informationsmaterialien sind einseitig auf das Lob der Agrogentechnik ausgerichtet, die Debatte über Risiken und Alternativen zum Einsatz der Gentechnik kommt dabei viel zu kurz. Diesem Muster folgt die gesamte Öffentlichkeitsarbeit der Bayerischen Staatsregierung. Ob die vom Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz verbreitete Information tatsächlich dazu dient, eine Vertrauensbasis zwischen der teilweise uninformierten oder kritisch eingestellten Öffentlichkeit und politischen, wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Entscheidungsträgern zu schaffen, muss stark bezweifelt werden. 6 Politik auf dem Gebiet der Grünen Gentechnik 6.1 Vom Märchen zur Beendigung des Hungers in der Welt durch Gentechnik Das Kapitel bezieht sich auf den Umgang mit der Agrogentechnik im internationalen und nationalen Kontext. Organisationen wie die Welternährungsorganisation (FAO), die Welthandelsorganisation (WHO) und die EU stellten verschiedentlich fest, dass die Biotechnologie einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten, die Ernährungssituation in Entwicklungsländern verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit der Staaten stärken könne, Forschung und Entwicklung in diesem Bereich müssten deshalb verstärkt werden. 19

20 Mit Stellungnahmen dieser Art soll der Eindruck erweckt werden, dass gerade zur Ernährungssicherung, zu nachhaltigem Wachstum und für zukunftssichere Arbeitsplätze der Einsatz der Agrogentechnik erforderlich sei. Zudem bleibt häufig offen, welche Rolle die Grüne Gentechnik zur Erreichung dieser Ziele tatsächlich spielen soll. Demgegenüber ist wohl bekannt, dass Menschen in der Dritten Welt nicht hungern, weil zu wenig Lebensmittel produziert werden. Ursachen für Hunger sind vielmehr Armut, Landlosigkeit, schlechte Anbaubedingungen, fehlende Bildung und Infrastruktur, Vertreibung, Bürgerkriege und korrupte Regierungen, die sich nicht um die Nöte ihrer Bevölkerung kümmern ( Patentiertes Hochleistungssaatgut ist kein Mittel, um unter den Bedingungen der Dritten Welt Nahrung für alle zu sichern. Schon die Grüne Revolution, bei der mit der Einführung von Hochleistungssorten, Kunstdüngern und Pestiziden versucht wurde die Erträge ausgesuchter Kulturpflanzen zu steigern, konnte selbst in den Ländern, in denen sie als erfolgreich galt, den Hunger nicht beseitigen Wichtig für die Länder des Südens ist hingegen, dass sie eigenständig entscheiden können, welchen Entwicklungspfad sie beschreiten wollen und sie nicht durch mächtige Regierungen und internationale Multis, die den GVO- Einsatz weltweit durchsetzen wollen, gezwungen werden, GVO über die Nahrungsmittelhilfe (wie in Afrika und anderen Ländern geschehen) oder wegen des freien Welthandels zu akzeptieren. Das im Jahre 2000 verabschiedete internationale Protokoll zur Biologischen Sicherheit, das Mindeststandards im grenzüberschreitenden Verkehr mit GVO festlegt, hat hier eine große Bedeutung bezeichnenderweise wurde gerade dieses Protokoll von den Regierungen der GVO-Hauptanbauländer USA, Kanada und Argentinien heftig bekämpft ( Diese Regierungen bestreiten damit Ländern des Südens das Recht, über den Umgang mit GVO selbst zu entscheiden. 6.2 Gentechnik und Arbeitsplätze Aus Sicht der EU kommt einer kohärenten und konsistenten Biotechnologiepolitik große Bedeutung zu, um nachhaltiges Wachstum und zukunftssichere Arbeitsplätze zu erreichen. Auch aus Sicht der Bayerischen Staatsregierung sollten die Möglichkeiten der Bio- und Gentechnologie wegen ihrer wirtschaftlichen und ökologischen Vorteile genutzt werden. 20

21 Auch wenn es gerne behauptet wird, die Grüne Gentechnik schafft keine Arbeitsplätze. Dies ist unmittelbar einleuchtend, wenn man sich klar macht, dass es bei ihrem Einsatz in erster Linie um Rationalisierung und Vereinfachung und um die Produktion in Monokulturen geht, also um den Abbau von Arbeitsplätzen. Ein gutes Beispiel hierfür ist auch der sogenannte Sojaboom in Argentinien (Anbau von Gentech-Soja auf 50 % der Ackerflächen), der zur Entlassung zahlreicher Landarbeiter und zur Landflucht geführt hat und neben ökologischen Problemen sogar das Hungerproblem verschärft ( Demgegenüber werden durch Anbau und Verarbeitung von Qualitätsprodukten in der Region einschließlich des biologischen Anbaus Arbeitsplätze erhalten bzw. im vergangenen Jahrzehnt sogar neue geschaffen ( 6.3 Rechtsnormen für die Agrogentechnik Möglichst niedrige Schwellenwerte für GVO-Verunreinigungen, wie von Kritikerseite gefordert, sind auch bei einer guten landwirtschaftlichen Praxis nicht praktikabel, dadurch wird die Nutzung gentechnisch veränderter Pflanzen im Agrarbereich verhindert. Das verfügbare rechtliche Instrumentarium bietet geeignete Instrumente, um die Sicherheit im Bereich der Grünen Gentechnik zu gewährleisten. Entsprechend dieser Position setzte sich die Bayerische Staatsregierung im Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung des deutschen Gentechnikgesetzes (GenTG) für lasche Regelungen ein, die den Landwirten, die keine GVO anbauen wollen, praktisch keinen Schutz vor GVO-Verunreinigungen ihrer Flächen und/oder Produkte gewähren. Die wirklich gentechnikfreie Landwirtschaft soll nach dem Willen der Bayerischen Staatsregierung offenbar der Vergangenheit angehören. 6.4 Gentechnikfreie Regionen Dass viele Menschen in Bayern die offiziell von der Bayerischen Staatsregierung verbreiteten Informationen und deren Position zur Agrogentechnik als nicht zufrieden stellend bzw. teilweise gar als falsch betrachten, ist an den zahlreichen Aktivitäten zur Einrichtung gentechnikfreier Regionen abzulesen. Immer 21

22 mehr Landwirte und Verbraucher bemühen sich, in ihrer Gemeinde bzw. Region Mitstreiter für die Einrichtung einer gentechnikfreien Region zu finden, um so auch weiterhin die gentechnikfreie Produktion von Lebensmitteln und Futtermitteln zu sichern. Ein großer Anteil der bereits vereinbarten gentechnikfreien Regionen in Deutschland befindet sich in Bayern ( weitere sind in Gründung. Auch europaweit gibt es zahlreiche Initiativen dieser Art, so unterstützt die Vereinigung der Regionen Europas (VRE) die Einrichtung gentechnikfreier Regionen explizit ( In Österreich, Italien, Griechenland, Frankreich, Großbritannien, Polen und zahlreichen anderen EU-Ländern haben viele Regional- und Kommunalregierungen bereits beschlossen, gentechnikfreie Regionen einzurichten. Italienische Regionen wie Toskana, Umbrien und Marken sind zusammen mit einigen österreichischen Landesregierungen federführend im Kampf für die gentechnikfreie Landwirtschaft. In einer Petition an die EU-Kommission fordert die VRE, die gesetzlichen Regelungen der EU zu ändern und entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip (Entscheidungen, die auf unteren Ebenen zu treffen sind, sollen dort getroffen werden) den über 100 europäischen Regionen zu erlauben, über den GVO-Anbau selbst zu entscheiden. Der Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft wird nicht zuletzt auch aus wirtschaftlichen Gründen ernst genommen, da nur so die Absatzmärkte für qualitativ hochwertige Produkte auf Dauer gesichert werden. Bayern ist zwar Mitglied der VRE und normalerweise sehr auf Eigenständigkeit bedacht, in Sachen Agrogentechnik scheint der bayerische Weg hingegen der zu sein, der EU-Kommission, die bislang eine Pro-Gentechnik-Politik betrieben hat, bedingungslos zu folgen und damit die bayerische Landwirtschaft den Agromultis auszuliefern. 7 Zusammenfassung Die Bayerische Staatsregierung vertritt auf dem Gebiet der Grünen Gentechnik die folgenden Eckpunkte: ( Seite 4 Broschüre) Der Bund Naturschutz in Bayern e.v. ( BN) erwidert darauf: 1) Sicherheit von GVO Bayerische Staatsregierung: Beim Umgang mit der Grünen Gentechnik hat die Sicherheit von Mensch, Tier und Umwelt oberste Priorität. Die Grüne Gentechnik ist wie jede Technologie 22

23 nicht frei von Risiken, das vorhandene rechtliche und materielle Instrumentarium erlaubt jedoch nach derzeitigem Kenntnisstand einen sicheren Umgang mit GVO. Die Risiken der Grünen Gentechnik müssen hierbei gegen Risiken anderer Formen der Landbewirtschaftung und Lebensmittelerzeugung abgewogen werden, so dass insgesamt, auch angesichts der gewonnenen Erfahrungen auf dem Gebiet der Gentechnik, erwogen werden könnte, das besondere Technologiefolgen unterstellende Gentechnikrecht in ein allgemeines Biostoffrecht zu überführen. Ob das vorhandene rechtliche und materielle Instrumentarium einen sicheren Umgang mit GVO im Freiland erlaubt, kann derzeit nicht mit Sicherheit gesagt werden, dafür ist der Erfahrungszeitraum von bestenfalls Jahren viel zu kurz. Das Gentechnikrecht, das die Besonderheit der gentechnischen Veränderung von Organismen und die große Unsicherheit bezüglich ihrer Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu berücksichtigen sucht, darf deshalb keinesfalls in ein allgemeines Biostoffrecht überführt werden. 2) Agrogentechnik eine beherrschbare Hochtechnologie? Bayerische Staatsregierung: Nach den bisher gesammelten Erfahrungen im Umgang mit der Grünen Gentechnik und im weltweiten Anbau von GVP sowie deren Verwendung als Lebens und Futtermittel ist davon auszugehen, dass die Grüne Gentechnik eine sichere und beherrschbare Hochtechnologie darstellt. Dass die Grüne Gentechnik nicht beherrschbar und begrenzbar ist, zeigen die zahlreichen Beispiele der GVO-Verunreinigung von Produkten, Saatgut und Flächen von Landwirten, die selbst keine GVO einsetzen, sei es in den USA, Kanada, Mexiko oder in anderen Ländern ( Über die Aussage, dass die Grüne Gentechnik eine sichere Hochtechnologie darstelle, gibt es erst recht keinen wissenschaftlichen Konsens. 3) Rasche Durchsetzung von GVO? Bayerische Staatsregierung: Der kommerzielle Anbau von GVP muss rasch ermöglicht werden, um den Landwirten die Möglichkeit zu geben, die agronomischen Vorteile in der Produktion zu nutzen und die Umwelt zu entlasten. Das geltende Recht lässt die 23

24 staatliche Anordnung von gentechnikfreien Zonen nicht zu. Sie wären auch im Hinblick auf den freien Warenverkehr und das Recht der Landwirte auf freie Berufsausübung nicht realisierbar. Wie weit die Landwirtschaft tatsächlich langfristig agronomische Vorteile aus dem Anbau transgener Pflanzen zieht oder dadurch gar die Umwelt entlastet, ist heftig umstritten. So führt der Anbau herbizidresistenter Pflanzen zu einem immer höheren Herbizideinsatz. Ein Blick nach Amerika zeigt zudem, dass die Landwirte in erster Linie von den Agromultis und staatlichen Subventionen abhängig werden und Gefahr laufen, Märkte zu verlieren. Dass gentechnikfreie Regionen realisierbar sind, zeigen die Beispiele unserer Nachbarländer Österreich und Italien. Um ihre Einrichtung zu erleichtern, muss das geltende EU-Recht geändert werden, wie es von der Vereinigung der Regionen Europas gefordert wird. 4) Wahlfreiheit wirklich erwünscht? Bayerische Staatsregierung: Landwirte und Verbraucher müssen die Wahlfreiheit haben zu entscheiden, ob sie gentechnisch veränderte Lebensmittel haben wollen oder nicht. Mit der baldigen Einführung umfassender Kennzeichnungsregelungen für derartige Produkte wird die für die Ausübung der Wahlfreiheit notwendige Information des Verbrauchers verbessert. Die neuen Kennzeichnungsregeln haben die Möglichkeiten für die Verbraucher, ihre Wahlfreiheit auszuüben, sicherlich verbessert. Ein erhebliches Defizit besteht allerdings in der fehlenden Kennzeichnung tierischer Produkte. Der Bund Naturschutz fordert deshalb auch die Kennzeichnung von Milch, Fleisch, Eiern etc., die von Tieren stammen, die mit Gentech-Futter gefüttert wurden. Nur dann ist echte Wahlfreiheit gegeben. Die beste Wahl ist jedoch der Kauf von Ö- kolebensmitteln, da bei ihrer Produktion Gentechnik mit Sicherheit nicht eingesetzt wird. 5) Agrogentechnik und Entwicklungspolitik Bayerische Staatsregierung: Die Chancen der Grünen Gentechnik für eine nachhaltige, dauerhaft umweltgerechte Wirtschaftsweise sowie zur Sicherstellung der Ernährung in der Dritten Welt müssen wahrgenommen werden. 24

25 Eine nachhaltige, dauerhaft umweltgerechte Wirtschaftsweise muss gar nicht erst erfunden werden, denn im kontrolliert biologischen Anbau stehen bereits entsprechende, angepasste Anbausysteme bereit, die gerade auch unter Bedingungen der Dritten Welt die Ernährung sichern und die Gesundheit der Menschen sowie die Umwelt schützen können, ohne die Risiken der Gentechnik mit sich zu bringen. 6) Koexistenz ist sie realisierbar? Bayerische Staatsregierung: Die Koexistenz von GVO-Anbau und konventioneller Landwirtschaft sowie Ö- kolandbau erfordert praktikable Schwellenwerte. Es gibt entsprechende betriebliche und pflanzenbauliche Maßnahmen, um solche Schwellenwerte einzuhalten. Die Koexistenz verlangt von den Beteiligten, alles Zumutbare zu unternehmen, um wirtschaftliche Einbußen zu minimieren. Am Begriff praktikable Schwellenwerte scheiden sich die Geister, denn nach Lesart der Bayerischen Staatsregierung bedeutet dies offenbar, dass GVO- Kontaminationen gang und gäbe würden und es eine wirklich gentechnikfreie Produktion nicht mehr geben soll. Landwirten und Verbrauchern bliebe nur die Wahl zwischen mehr oder weniger Gentechnik, damit bliebe aber die auch von der Politik viel beschworene Wahlfreiheit auf der Strecke. 7) Erfahrungen aus Wissenschaft und Praxis nutzen Bayerische Staatsregierung: Politische und rechtliche Entscheidungen müssen sich am Stand der Wissenschaft und den in der Praxis gewonnenen Erfahrungen mit dem Anbau von GVP sowie der Verwendung der daraus gewonnenen Lebens- und Futtermittel orientieren. Die EU tut gut daran, aus den Erfahrungen in Amerika mit dem GVO-Anbau zu lernen und anders als die USA dem Vorsorgeprinzip größtes Gewicht zuzumessen. Gerade in den USA kommt es immer wieder zu Skandalen im Zusammenhang mit GVO: sei es der StarLink-Mais, der, obwohl nur als Tierfutter zugelassen, auch in Lebensmitteln auftauchte und zu teuren Rückrufaktionen führte, sei es die Kontamination anderer Felder mit Pharmamais oder wie vor 25

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